attachments.0.anchor_url,attachments.0.approved,attachments.0.belongs_to,attachments.0.can_approve,attachments.0.can_change_approval,attachments.0.can_delete,attachments.0.can_redact,attachments.0.converted,attachments.0.document,attachments.0.file_url,attachments.0.filetype,attachments.0.id,attachments.0.is_converted,attachments.0.is_image,attachments.0.is_irrelevant,attachments.0.is_pdf,attachments.0.is_redacted,attachments.0.name,attachments.0.pending,attachments.0.redacted,attachments.0.resource_uri,attachments.0.site_url,attachments.0.size,attachments.1.anchor_url,attachments.1.approved,attachments.1.belongs_to,attachments.1.can_approve,attachments.1.can_change_approval,attachments.1.can_delete,attachments.1.can_redact,attachments.1.converted,attachments.1.document,attachments.1.file_url,attachments.1.filetype,attachments.1.id,attachments.1.is_converted,attachments.1.is_image,attachments.1.is_irrelevant,attachments.1.is_pdf,attachments.1.is_redacted,attachments.1.name,attachments.1.pending,attachments.1.redacted,attachments.1.resource_uri,attachments.1.site_url,attachments.1.size,content,content_hidden,id,is_draft,is_escalation,is_postal,is_response,kind,last_modified_at,not_publishable,recipient_public_body,redacted,redacted_content.0.0,redacted_content.0.1,redacted_content.1.0,redacted_content.1.1,redacted_content.10.0,redacted_content.10.1,redacted_content.2.0,redacted_content.2.1,redacted_content.3.0,redacted_content.3.1,redacted_content.4.0,redacted_content.4.1,redacted_content.5.0,redacted_content.5.1,redacted_content.6.0,redacted_content.6.1,redacted_content.7.0,redacted_content.7.1,redacted_content.8.0,redacted_content.8.1,redacted_content.9.0,redacted_content.9.1,redacted_subject.0,registered_mail_date,request,resource_uri,sender,sender_public_body,sent,status,status_name,subject,timestamp,url
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke ihnen für Ihre Antwort. Mein Anliegen konnte komplett beantwortet werden. 

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in


Anfragenr: 9259
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,27142,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7666/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke ihnen für Ihre Antwort. Mein Anliegen konnte komplett beantwortet werden. 

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"


Anfragenr: 9259
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: Ihre Anfrage  [#9259]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9259/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27142/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Ihre Anfrage  [#9259],2015-05-10T18:55:40.364514+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/festlegung-und-geheimhaltung-der-aufgaben-fur-die-zentralen-abschlussarbeiten-mittler-schulabschluss-2015/#nachricht-27142
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Antworten auf folgende Fragen:

1. Wie werden die Aufgaben für die Zentralen Abschlussarbeiten Mittlerer Schulabschluss 2015 erarbeitet?
2. Engagiert das Ministerium für Schule und Berufsbildung Schleswig-Holstein Dritte zur Erarbeitung dieser Aufgaben?
3. Stehen die Abschlussarbeiten vor den Tag der Prüfungen unter amtlicher Geheimhaltung oder sind sie als VS- Nur für den Dienstgebrauch eingestuft?



Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind..

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25752,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7666/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Antworten auf folgende Fragen:

1. Wie werden die Aufgaben für die Zentralen Abschlussarbeiten Mittlerer Schulabschluss 2015 erarbeitet?
2. Engagiert das Ministerium für Schule und Berufsbildung Schleswig-Holstein Dritte zur Erarbeitung dieser Aufgaben?
3. Stehen die Abschlussarbeiten vor den Tag der Prüfungen unter amtlicher Geheimhaltung oder sind sie als VS- Nur für den Dienstgebrauch eingestuft?



Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind..

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Festlegung und Geheimhaltung der Aufgaben für die Zentralen Abschlussarbeiten Mittler Schulabschluss 2015 [#9259]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9259/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25752/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Festlegung und Geheimhaltung der Aufgaben für die Zentralen Abschlussarbeiten Mittler Schulabschluss 2015 [#9259],2015-04-09T20:57:55.848738+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/festlegung-und-geheimhaltung-der-aufgaben-fur-die-zentralen-abschlussarbeiten-mittler-schulabschluss-2015/#nachricht-25752
https://fragdenstaat.de/anfrage/festlegung-und-geheimhaltung-der-aufgaben-fur-die-zentralen-abschlussarbeiten-mittler-schulabschluss-2015/#nachricht-27076,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27076/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/27076/DB_2014_15.pdf?token=1tujtE%3AD8PR1v-omMMeOLy-DlGnrbxCRgCrCdkN4Tl5aIaQ6BE,application/pdf,13449,False,False,False,True,False,DB_2014_15.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/13449/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/festlegung-und-geheimhaltung-der-aufgaben-fur-die-zentralen-abschlussarbeiten-mittler-schulabschluss-2015/27076/anhang/DB_2014_15.pdf,1560007,https://fragdenstaat.de/anfrage/festlegung-und-geheimhaltung-der-aufgaben-fur-die-zentralen-abschlussarbeiten-mittler-schulabschluss-2015/#nachricht-27076,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27076/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/27076/image001.gif?token=1tujtE%3A5Z4EwFlBM952Or0MWnVP7YhDmi5U01-Q1i0yRJf8tZM,image/gif,13448,False,True,True,False,False,image001.gif,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/13448/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/festlegung-und-geheimhaltung-der-aufgaben-fur-die-zentralen-abschlussarbeiten-mittler-schulabschluss-2015/27076/anhang/image001.gif,6524,"Sehr geehrtAntragsteller/in

hiermit erhalten Sie unsere Antwort auf Ihre drei Fragen:

1. Wie werden die Aufgaben für die Zentralen Abschlussarbeiten Mittlerer Schulabschluss 2015 erarbeitet?
Die zentral gestellten Aufgaben für den Mittleren Schulabschluss werden von Fachkommissionen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erarbeitet. Mitglieder der Fachkommission sind (a) die jeweilige Fachaufsicht, (b) die jeweilige Landesfachberatung, (c) Studienleiterinnen und Studienleiter, (d) Lehrkräfte. Für jede Kommission sind zehn Mitglieder vorgesehen. Sie entwickeln die Hauptarbeit, die Nachschreibarbeit sowie ein jährlich erscheinendes Übungsheft mit Übungsaufgaben. Die entwickelten Aufgaben werden abschließend im Ministerium abgegeben, von der jeweiligen Fachaufsicht genehmigt und für die Zweckverwendung final aufbereitet (z. B. Layout, Druck).

2. Engagiert das Ministerium für Schule und Berufsbildung Schleswig-Holstein Dritte zur Erarbeitung dieser Aufgaben?
Nein. Die Aufgaben werden von Bediensteten des Landes Schleswig-Holstein erarbeitet (siehe Frage 1).

3. Stehen die Abschlussarbeiten vor dem Tag der Prüfungen unter amtlicher Geheimhaltung oder sind sie als VS - Nur für den Dienstgebrauch eingestuft?
Die Abschlussarbeiten unterliegen einem besonderen Amtsgeheimnis. Es wird insoweit auf die Ausführungen zu Ziffer 3 des Erlasses des Bildungsministeriums vom 2. Okt. 2014 (NBl. MSB. Schl.-H. S. 299) verwiesen (siehe auch anliegend).

Mit freundlichen Grüßen,",False,27076,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

hiermit erhalten Sie unsere Antwort auf Ihre drei Fragen:

1. Wie werden die Aufgaben für die Zentralen Abschlussarbeiten Mittlerer Schulabschluss 2015 erarbeitet?
Die zentral gestellten Aufgaben für den Mittleren Schulabschluss werden von Fachkommissionen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erarbeitet. Mitglieder der Fachkommission sind (a) die jeweilige Fachaufsicht, (b) die jeweilige Landesfachberatung, (c) Studienleiterinnen und Studienleiter, (d) Lehrkräfte. Für jede Kommission sind zehn Mitglieder vorgesehen. Sie entwickeln die Hauptarbeit, die Nachschreibarbeit sowie ein jährlich erscheinendes Übungsheft mit Übungsaufgaben. Die entwickelten Aufgaben werden abschließend im Ministerium abgegeben, von der jeweiligen Fachaufsicht genehmigt und für die Zweckverwendung final aufbereitet (z. B. Layout, Druck).

2. Engagiert das Ministerium für Schule und Berufsbildung Schleswig-Holstein Dritte zur Erarbeitung dieser Aufgaben?
Nein. Die Aufgaben werden von Bediensteten des Landes Schleswig-Holstein erarbeitet (siehe Frage 1).

3. Stehen die Abschlussarbeiten vor dem Tag der Prüfungen unter amtlicher Geheimhaltung oder sind sie als VS - Nur für den Dienstgebrauch eingestuft?
Die Abschlussarbeiten unterliegen einem besonderen Amtsgeheimnis. Es wird insoweit auf die Ausführungen zu Ziffer 3 des Erlasses des Bildungsministeriums vom 2. Okt. 2014 (NBl. MSB. Schl.-H. S. 299) verwiesen (siehe auch anliegend).

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9259/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27076/?format=csv,"Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7666/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre Anfrage,2015-05-08T17:20:12+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/festlegung-und-geheimhaltung-der-aufgaben-fur-die-zentralen-abschlussarbeiten-mittler-schulabschluss-2015/#nachricht-27076
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Statistik zu Sorgerechtsentzügen und anderen Inobhutnahmen von Kindern von Personen, die gerade das Asylverfahren durchlaufen, ab 2010. 

Der Antrag wird gestellt für die Flüchtlingsinitiative ""Neue Nachbarschaft // Moabit""


Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Tobias Weihmann
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Tobias Weihmann
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25753,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/272/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Statistik zu Sorgerechtsentzügen und anderen Inobhutnahmen von Kindern von Personen, die gerade das Asylverfahren durchlaufen, ab 2010. 

Der Antrag wird gestellt für die Flüchtlingsinitiative ""Neue Nachbarschaft // Moabit""


Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Tobias Weihmann
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Postanschrift
Tobias Weihmann
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Sorgerechtsentzug und Inobhutnahmen bei Personen im Asylverfahren [#9260]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9260/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25753/?format=csv,Tobias Weihmann,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Sorgerechtsentzug und Inobhutnahmen bei Personen im Asylverfahren [#9260],2015-04-09T21:11:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sorgerechtsentzug-und-inobhutnahmen-bei-personen-im-asylverfahren/#nachricht-25753
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Weihmann,

ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem IFG vom 09.04.2015 über FragdenStaat.de.

Eine Statistik zu Sorgerechtsentzügen und anderen Inobhutnahmen von Kindern von Asylbewerbern wird beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht geführt. Ich verweise insofern auf die Zuständigkeit des Statistischen Bundesamtes. 


Mit freundlichen Grüßen",False,25902,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Weihmann,

ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem IFG vom 09.04.2015 über FragdenStaat.de.

Eine Statistik zu Sorgerechtsentzügen und anderen Inobhutnahmen von Kindern von Asylbewerbern wird beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht geführt. Ich verweise insofern auf die Zuständigkeit des Statistischen Bundesamtes. 


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Sorgerechtsentzug und Inobhutnahmen bei Personen im Asylverfahren [#9260]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9260/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25902/?format=csv,Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/272/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,WG: Sorgerechtsentzug und Inobhutnahmen bei Personen im Asylverfahren [#9260],2015-04-13T10:36:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sorgerechtsentzug-und-inobhutnahmen-bei-personen-im-asylverfahren/#nachricht-25902
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Weihmann,

 

ich nehme Bezug auf Ihre ergänzende Anfrage über FragdenStaat.de vom 16.04.2015.

 

Sorgerechtsentzüge und Inobhutnahmen von Kindern von Personen, die sich im Asylverfahren befinden, werden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge statistisch nicht erfasst, da diese keine Auswirkungen auf das Asylverfahren haben. Für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge besteht daher keinerlei Anlass für eine statistische Erfassung dieser Fälle. 

 

Soweit das Bundesamt eine entsprechende Mitteilung von anderen Behörden (insbesondere Ausländerbehörde, Jugendamt) erhält, werden in der Praxis die notwendigen Änderungen (z.B. gesetzlicher Vormund) in der Asylakte erfasst. Eine statistische Erfassung und Auswertung dieser Meldungen erfolgt jedoch ebenfalls nicht. 

 

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass Ihnen nach dem Informationsfreiheitsgesetz lediglich ein Recht auf die Informationen zusteht, die tatsächlich bei der Behörde vorhanden sind und Sie keinen Anspruch darauf haben, dass die Behörde die begehrten Informationen erst noch beschafft oder aus anderen Quellen für Sie heraus extrahiert. 

 

Ggf. kann Ihnen das jeweils zuständige Jugendamt bzw. die zuständige Ausländerbehörde weitere Auskünfte zu diesem Thema erteilen. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen",False,26690,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Weihmann,

 

ich nehme Bezug auf Ihre ergänzende Anfrage über FragdenStaat.de vom 16.04.2015.

 

Sorgerechtsentzüge und Inobhutnahmen von Kindern von Personen, die sich im Asylverfahren befinden, werden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge statistisch nicht erfasst, da diese keine Auswirkungen auf das Asylverfahren haben. Für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge besteht daher keinerlei Anlass für eine statistische Erfassung dieser Fälle. 

 

Soweit das Bundesamt eine entsprechende Mitteilung von anderen Behörden (insbesondere Ausländerbehörde, Jugendamt) erhält, werden in der Praxis die notwendigen Änderungen (z.B. gesetzlicher Vormund) in der Asylakte erfasst. Eine statistische Erfassung und Auswertung dieser Meldungen erfolgt jedoch ebenfalls nicht. 

 

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass Ihnen nach dem Informationsfreiheitsgesetz lediglich ein Recht auf die Informationen zusteht, die tatsächlich bei der Behörde vorhanden sind und Sie keinen Anspruch darauf haben, dass die Behörde die begehrten Informationen erst noch beschafft oder aus anderen Quellen für Sie heraus extrahiert. 

 

Ggf. kann Ihnen das jeweils zuständige Jugendamt bzw. die zuständige Ausländerbehörde weitere Auskünfte zu diesem Thema erteilen. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Sorgerechtsentzug und Inobhutnahmen bei Personen im Asylverfahren [#9260]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9260/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26690/?format=csv,Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/272/?format=csv,True,,,WG: Sorgerechtsentzug und Inobhutnahmen bei Personen im Asylverfahren [#9260],2015-04-29T14:18:46+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sorgerechtsentzug-und-inobhutnahmen-bei-personen-im-asylverfahren/#nachricht-26690
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Das Statistische Bundesamt schlüsselt nicht nach Personen im Asylverfahren auf. 

Die Informationen müssen sich jedoch auch in Ihrem Ministerium befinden, da eine Inobhutname oder ein Sorgerechtsentzug sich u.a. auf die Ausländerakte und auf die Zusammensetzung der Datensätze im EASY-System und anderer Akten, in denen der minderjährige begleitete Flüchtling eingetragen ist, auswirken muss - beispielsweise durch Änderung des Familienverbands im Falle eines Sorgerechtsentzugs, bzw. eines Ausscheidens aus dem EASY-System, da der Flüchtling einem gesetzlichen Vormund unterstellt wird.

Ich ändere daher meine Anfrage wie folgt ab:
- Instruktionen zum Umgang bei Sorgerechtsentzügen und Inobhutnamen minderjähriger begleiteter Flüchtlinge. Wer erhält die polizeiliche Mitteilung? Welche Abteilungen und Datenbanken/Akten sind betroffen? 
- Statistiken über diese Meldungen/Änderungen, aus denen Rückschlüsse auf Sorgerechtsentzüge und Inobhutnamen minderjähriger begleiteter Flüchtlinge gezogen werden können.
 
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Weihmann
Neue Nachbarschaft // Moabit


Anfragenr: 9260
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Tobias Weihmann
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,26076,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/272/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,,,False,"

vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Das Statistische Bundesamt schlüsselt nicht nach Personen im Asylverfahren auf. 

Die Informationen müssen sich jedoch auch in Ihrem Ministerium befinden, da eine Inobhutname oder ein Sorgerechtsentzug sich u.a. auf die Ausländerakte und auf die Zusammensetzung der Datensätze im EASY-System und anderer Akten, in denen der minderjährige begleitete Flüchtling eingetragen ist, auswirken muss - beispielsweise durch Änderung des Familienverbands im Falle eines Sorgerechtsentzugs, bzw. eines Ausscheidens aus dem EASY-System, da der Flüchtling einem gesetzlichen Vormund unterstellt wird.

Ich ändere daher meine Anfrage wie folgt ab:
- Instruktionen zum Umgang bei Sorgerechtsentzügen und Inobhutnamen minderjähriger begleiteter Flüchtlinge. Wer erhält die polizeiliche Mitteilung? Welche Abteilungen und Datenbanken/Akten sind betroffen? 
- Statistiken über diese Meldungen/Änderungen, aus denen Rückschlüsse auf Sorgerechtsentzüge und Inobhutnamen minderjähriger begleiteter Flüchtlinge gezogen werden können.
 
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Weihmann
Neue Nachbarschaft // Moabit


Anfragenr: 9260
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Tobias Weihmann
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: Sorgerechtsentzug und Inobhutnahmen bei Personen im Asylverfahren [#9260]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9260/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26076/?format=csv,Tobias Weihmann,,True,,,AW: Sorgerechtsentzug und Inobhutnahmen bei Personen im Asylverfahren [#9260],2015-04-16T01:30:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sorgerechtsentzug-und-inobhutnahmen-bei-personen-im-asylverfahren/#nachricht-26076
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) eine Übersicht zu den finanziellen Mitteln, die die Stadt Oldenburg zur Wirtschaftsförderung in den Jahren 2013 und 2014 verwendet hat. (aufgegliedert nach Verwendungszweck (z.B. Förderprogramm))
2) eine Übersicht darüber, welche Unternehmen in den Jahren 2013 und 2014 in welcher Höhe finanziell gefördert wurden
3) eine Übersicht der Kriterien pro Förderprogramm, nach denen die Stadt Oldenburg Unternehmen fördert
4) eine Übersicht zu den finanziellen Mitteln die seit dem Bestehen der China-Initiative dort investiert wurden (Angabe pro Jahr).
5) eine Übersicht der Beiträge des Nutzens der China-Initiative. Welchen Unternehmen wurde wie geholfen?
6) den Kriterienkatalog auf dessen Basis der ""Oldenburger Bulle"" verliehen wird.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25757,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) eine Übersicht zu den finanziellen Mitteln, die die Stadt Oldenburg zur Wirtschaftsförderung in den Jahren 2013 und 2014 verwendet hat. (aufgegliedert nach Verwendungszweck (z.B. Förderprogramm))
2) eine Übersicht darüber, welche Unternehmen in den Jahren 2013 und 2014 in welcher Höhe finanziell gefördert wurden
3) eine Übersicht der Kriterien pro Förderprogramm, nach denen die Stadt Oldenburg Unternehmen fördert
4) eine Übersicht zu den finanziellen Mitteln die seit dem Bestehen der China-Initiative dort investiert wurden (Angabe pro Jahr).
5) eine Übersicht der Beiträge des Nutzens der China-Initiative. Welchen Unternehmen wurde wie geholfen?
6) den Kriterienkatalog auf dessen Basis der ""Oldenburger Bulle"" verliehen wird.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Wirtschaftsförderung der Stadt Oldenburg [#9263]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9263/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25757/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,False,awaiting_response,Warte auf Antwort,Wirtschaftsförderung der Stadt Oldenburg [#9263],2015-04-09T22:36:12.572000+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wirtschaftsforderung-der-stadt-oldenburg/#nachricht-25757
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Rechnung und Begründung, sowie weitere zur Nachvollziehbarkeit relevante Dokumente, auf welche sich die amtliche Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren stützt.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25759,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3922/?format=csv,False,False,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Rechnung und Begründung, sowie weitere zur Nachvollziehbarkeit relevante Dokumente, auf welche sich die amtliche Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren stützt.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9265/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25759/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265],2015-04-09T23:13:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/detaillierte-darlegung-der-amtlichen-kostenschatzung-zum-berliner-mietenvolksbegehren/#nachricht-25759
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in



vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weitergeleitet (dort Pressestelle). Sie werden direkt von dort eine Antwort erhalten. Etwaige Nachfragen bitte ich Sie ebenfalls direkt dorthin zu richten.





Mit freundlichen Grüßen",False,25778,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"



vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weitergeleitet (dort Pressestelle). Sie werden direkt von dort eine Antwort erhalten. Etwaige Nachfragen bitte ich Sie ebenfalls direkt dorthin zu richten.





Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9265/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25778/?format=csv,Senatsverwaltung für Inneres und Sport,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3922/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265],2015-04-10T09:01:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/detaillierte-darlegung-der-amtlichen-kostenschatzung-zum-berliner-mietenvolksbegehren/#nachricht-25778
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach § 14 des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Abstimmungsgesetz – AbstG) ist der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens mit dessen Wortlaut von der Trägerin schriftlich bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung einzureichen. Nach § 15 Abs. 1 des Abstimmungsgesetzes erstellt die fachlich zuständige Senatsverwaltung vor Beginn der Unterschriftensammlung auf schriftlichen Antrag der Trägerin bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung umgehend die geschätzten Kosten, die sich aus der Verwirklichung des Volksbegehrens ergeben würden (amtliche Kostenschätzung). SenInn ist laut AbstimmungsG zuständig.

Die beantragten Informationen sollten also SenInn vorliegen, da SenInn für diese Phase des Volksbegehrens fachlich zuständig ist. 

Mit bitte um Zusendung der angefragten Informationen und freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in


Anfragenr: 9265
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,26172,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3922/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach § 14 des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Abstimmungsgesetz – AbstG) ist der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens mit dessen Wortlaut von der Trägerin schriftlich bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung einzureichen. Nach § 15 Abs. 1 des Abstimmungsgesetzes erstellt die fachlich zuständige Senatsverwaltung vor Beginn der Unterschriftensammlung auf schriftlichen Antrag der Trägerin bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung umgehend die geschätzten Kosten, die sich aus der Verwirklichung des Volksbegehrens ergeben würden (amtliche Kostenschätzung). SenInn ist laut AbstimmungsG zuständig.

Die beantragten Informationen sollten also SenInn vorliegen, da SenInn für diese Phase des Volksbegehrens fachlich zuständig ist. 

Mit bitte um Zusendung der angefragten Informationen und freundlichen Grüßen

",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"


Anfragenr: 9265
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: AW: AW: AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9265/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26172/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: AW: AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265],2015-04-17T16:27:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/detaillierte-darlegung-der-amtlichen-kostenschatzung-zum-berliner-mietenvolksbegehren/#nachricht-26172
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe bisher keine weitere Antwort von SenStadt hierzu erhalten. Können Sie vielleicht noch einmal nachhaken?

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in


Anfragenr: 9265
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,26116,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3922/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe bisher keine weitere Antwort von SenStadt hierzu erhalten. Können Sie vielleicht noch einmal nachhaken?

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"


Anfragenr: 9265
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9265/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26116/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265],2015-04-16T15:15:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/detaillierte-darlegung-der-amtlichen-kostenschatzung-zum-berliner-mietenvolksbegehren/#nachricht-26116
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in



die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat heute durch Pressemitteilung bekanntgegeben, dass die Einzelheiten zur amtlichen Kostenschätzung im dortigen Internetangebot abrufbar sind.

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1504/nachricht5579.html



Bitte teilen Sie mir mit, ob sich damit Ihre nachstehende Anfrage an unser Haus erledigt hat.


Mit freundlichen Grüßen",False,26592,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"



die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat heute durch Pressemitteilung bekanntgegeben, dass die Einzelheiten zur amtlichen Kostenschätzung im dortigen Internetangebot abrufbar sind.

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1504/nachricht5579.html



Bitte teilen Sie mir mit, ob sich damit Ihre nachstehende Anfrage an unser Haus erledigt hat.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Bitte Antwortvorschlag überprüfen: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9265/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26592/?format=csv,Senatsverwaltung für Inneres und Sport,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3922/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,WG: Bitte Antwortvorschlag überprüfen: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265],2015-04-27T15:26:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/detaillierte-darlegung-der-amtlichen-kostenschatzung-zum-berliner-mietenvolksbegehren/#nachricht-26592
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach § 14 des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Abstimmungsgesetz – AbstG) ist der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens mit dessen Wortlaut von der Trägerin schriftlich bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung einzureichen. Nach § 15 Abs. 1 des Abstimmungsgesetzes erstellt die fachlich zuständige Senatsverwaltung vor Beginn der Unterschriftensammlung auf schriftlichen Antrag der Trägerin bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung umgehend die geschätzten Kosten, die sich aus der Verwirklichung des Volksbegehrens ergeben würden (amtliche Kostenschätzung). SenInn ist laut AbstimmungsG zuständig.

Die beantragten Informationen sollten also SenInn vorliegen, da SenInn für diese Phase des Volksbegehrens fachlich zuständig ist. 

Mit bitte um Zusendung der angefragten Informationen und freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in


Anfragenr: 9265
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,26171,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3922/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach § 14 des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Abstimmungsgesetz – AbstG) ist der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens mit dessen Wortlaut von der Trägerin schriftlich bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung einzureichen. Nach § 15 Abs. 1 des Abstimmungsgesetzes erstellt die fachlich zuständige Senatsverwaltung vor Beginn der Unterschriftensammlung auf schriftlichen Antrag der Trägerin bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung umgehend die geschätzten Kosten, die sich aus der Verwirklichung des Volksbegehrens ergeben würden (amtliche Kostenschätzung). SenInn ist laut AbstimmungsG zuständig.

Die beantragten Informationen sollten also SenInn vorliegen, da SenInn für diese Phase des Volksbegehrens fachlich zuständig ist. 

Mit bitte um Zusendung der angefragten Informationen und freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"


Anfragenr: 9265
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: AW: AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9265/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26171/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265],2015-04-17T16:27:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/detaillierte-darlegung-der-amtlichen-kostenschatzung-zum-berliner-mietenvolksbegehren/#nachricht-26171
https://fragdenstaat.de/anfrage/bevorzugung-einiger-bundeslander-bei-der-filmforderung-durch-den-bund/#nachricht-27652,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27652/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/27652/kultur-film_geschwarzt.pdf?token=1tujtE%3ASdmyzs3gwKggLdHrGQxW0Q94a1s4mfwHqVQJlIX1yVU,application/pdf,13628,False,False,False,True,False,kultur-film_geschwarzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/13628/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/bevorzugung-einiger-bundeslander-bei-der-filmforderung-durch-den-bund/27652/anhang/kultur-film_geschwarzt.pdf,2897322,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,27652,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Bescheid')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9266/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27652/?format=csv,Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/155/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Bescheid,2015-05-18T00:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bevorzugung-einiger-bundeslander-bei-der-filmforderung-durch-den-bund/#nachricht-27652
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wieviel Filmfördermittel des Bundes wurden durch welche Förderung jährlich in den letzten 20 Jahren in die jeweiligen Bundesländer vergeben? Gibt es eine Untersuchung darüber, ob strukturschwache Gebiete überhaupt eine reele Chance haben an eine Filmförderung durch den Bund zu kommen? Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) und die Filmförderanstalt (FFA) werden eindeutig durch den Bund getragen. Auch ist der Bund mittlerweile am Kuratorium junger deutscher Film beteiligt. Grund der Anfrage ist die Vermutung, dass mit Blick auf den Bundesländerbezug eine extreme Schieflage bzgl. der Verteilung der bundesweit verteilten Filmfördermittel exisitert. Hier bitte ich die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters mehr Licht ins Dunkel bzw.treffender mehr Licht in dunkle Kinos zu bringen. Bundesländer wie Bayern, NRW oder Baden-Württemberg bilden ihren Nachwuchs an Filmhochschulen aus und haben zahlreich Zugang zu Filmfördermittel. In Rheinland-Pfalz fehlen professionelle Filmfördermittel gänzlich neben einer Nachwuchsförderung von 100.000 Euro jährlich bei mehr als 1.000 Studierenden im Filmbereich. Die Landesregierung will eine Filmförderung nicht weiterausbauen und verweist u.a. auf die Haushaltslage. Unter demokratischen Gesichtspunkten finde ich die Situation fatal. Während sich die ein oder andere Filmhochschule schon bundesunfreundlich bzgl. der Aufnahmemodalitäten verhält, drücken andere Bundesländer mit einer mageren oder keinerlei Filmförderung (und dies obwohl sie sogar schonmals in Millionenhöhe versprochen wurde). Vielmehr besteht die Befürchtung, dass bei einem desolaten Umfeld des Fehlens einer Landesfilmförderung keine reele Möglichkeit besteht auf eine weitere FIlmförderung des Bundes zuzugreifen bzw. dies aus Konkurrenzgründen enorm erschwert ist. Der Kulturauftrag soll ja stärker in das Grundgesetz verankert werden, aber wann ist damit zu rechnen und wird es die bestehenden Missstände tatsächlich verändern?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,25760,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/155/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wieviel Filmfördermittel des Bundes wurden durch welche Förderung jährlich in den letzten 20 Jahren in die jeweiligen Bundesländer vergeben? Gibt es eine Untersuchung darüber, ob strukturschwache Gebiete überhaupt eine reele Chance haben an eine Filmförderung durch den Bund zu kommen? Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) und die Filmförderanstalt (FFA) werden eindeutig durch den Bund getragen. Auch ist der Bund mittlerweile am Kuratorium junger deutscher Film beteiligt. Grund der Anfrage ist die Vermutung, dass mit Blick auf den Bundesländerbezug eine extreme Schieflage bzgl. der Verteilung der bundesweit verteilten Filmfördermittel exisitert. Hier bitte ich die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters mehr Licht ins Dunkel bzw.treffender mehr Licht in dunkle Kinos zu bringen. Bundesländer wie Bayern, NRW oder Baden-Württemberg bilden ihren Nachwuchs an Filmhochschulen aus und haben zahlreich Zugang zu Filmfördermittel. In Rheinland-Pfalz fehlen professionelle Filmfördermittel gänzlich neben einer Nachwuchsförderung von 100.000 Euro jährlich bei mehr als 1.000 Studierenden im Filmbereich. Die Landesregierung will eine Filmförderung nicht weiterausbauen und verweist u.a. auf die Haushaltslage. Unter demokratischen Gesichtspunkten finde ich die Situation fatal. Während sich die ein oder andere Filmhochschule schon bundesunfreundlich bzgl. der Aufnahmemodalitäten verhält, drücken andere Bundesländer mit einer mageren oder keinerlei Filmförderung (und dies obwohl sie sogar schonmals in Millionenhöhe versprochen wurde). Vielmehr besteht die Befürchtung, dass bei einem desolaten Umfeld des Fehlens einer Landesfilmförderung keine reele Möglichkeit besteht auf eine weitere FIlmförderung des Bundes zuzugreifen bzw. dies aus Konkurrenzgründen enorm erschwert ist. Der Kulturauftrag soll ja stärker in das Grundgesetz verankert werden, aber wann ist damit zu rechnen und wird es die bestehenden Missstände tatsächlich verändern?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Postanschrift
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,,,,,,,"(False, 'Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund [#9266]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9266/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25760/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund [#9266],2015-04-09T23:31:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bevorzugung-einiger-bundeslander-bei-der-filmforderung-durch-den-bund/#nachricht-25760
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund"" vom 09.04.2015 (#9266) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfragenr: 9266
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,27239,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/155/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund"" vom 09.04.2015 (#9266) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfragenr: 9266
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Postanschrift
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: AW: Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund [#9266]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9266/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27239/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: AW: Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund [#9266],2015-05-12T13:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bevorzugung-einiger-bundeslander-bei-der-filmforderung-durch-den-bund/#nachricht-27239
https://fragdenstaat.de/anfrage/bevorzugung-einiger-bundeslander-bei-der-filmforderung-durch-den-bund/#nachricht-27000,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27000/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/27000/naw_-bevorzugung-einiger-bundeslander-bei-der-filmforderung-durch-den-bund-9266_geschwarzt_.pdf?token=1tujtE%3AiRuDVHhy2qjlimsJv7JgydMo32mwrZJ1sNmUacOhwfI,application/pdf,13410,False,False,False,True,False,naw_-bevorzugung-einiger-bundeslander-bei-der-filmforderung-durch-den-bund-9266_geschwarzt_.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/13410/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/bevorzugung-einiger-bundeslander-bei-der-filmforderung-durch-den-bund/27000/anhang/naw_-bevorzugung-einiger-bundeslander-bei-der-filmforderung-durch-den-bund-9266_geschwarzt_.pdf,70454,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,27000,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund [#9266]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9266/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27000/?format=csv,Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/155/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund [#9266],2015-05-06T00:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bevorzugung-einiger-bundeslander-bei-der-filmforderung-durch-den-bund/#nachricht-27000
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung. Ich möchte meinen ursprünglichen Antrag korrigieren. Die 100.000 Euro Nachwuchsförderung in RLP beziehen sich auf einen Doppelhaushalt. Die film + medien Nachwuchsförderung RLP beträgt somit 50.000 Euro jährlich.

Mit freundlichen Grüßen


Anfragenr: 9266
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

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vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung. Ich möchte meinen ursprünglichen Antrag korrigieren. Die 100.000 Euro Nachwuchsförderung in RLP beziehen sich auf einen Doppelhaushalt. Die film + medien Nachwuchsförderung RLP beträgt somit 50.000 Euro jährlich.

Mit freundlichen Grüßen


Anfragenr: 9266
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Postanschrift
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund [#9266]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9266/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27001/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund [#9266],2015-05-06T22:29:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bevorzugung-einiger-bundeslander-bei-der-filmforderung-durch-den-bund/#nachricht-27001
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund"" vom 09.04.2015 (#9266) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfragenr: 9266
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,27520,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/155/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund"" vom 09.04.2015 (#9266) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfragenr: 9266
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Postanschrift
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: AW: AW: Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund [#9266]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9266/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27520/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: AW: AW: Bevorzugung einiger Bundesländer bei der Filmförderung durch den Bund [#9266],2015-05-18T09:44:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bevorzugung-einiger-bundeslander-bei-der-filmforderung-durch-den-bund/#nachricht-27520
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen, die belegen, dass zwischen den Siegermächten von 1945 und Deutschland ein Friedensvertrag besteht und die BRD ein souveräner Staat ist.

Falls dieser Friedensvertrag nicht vorhanden sein sollte, teilen Sie mir bitte mit, ob es noch Besatzungsmächte in Deutschland gibt.

Ich wende mich mit dieser Anfrage an Sie, da die Anfrage #4648 (https://fragdenstaat.de/a/4648) ""eingeschlafen"" ist und ansonsten keine vertrauenswürdigen Quellen zur Verfügung stehen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25761,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/85/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen, die belegen, dass zwischen den Siegermächten von 1945 und Deutschland ein Friedensvertrag besteht und die BRD ein souveräner Staat ist.

Falls dieser Friedensvertrag nicht vorhanden sein sollte, teilen Sie mir bitte mit, ob es noch Besatzungsmächte in Deutschland gibt.

Ich wende mich mit dieser Anfrage an Sie, da die Anfrage #4648 (https://fragdenstaat.de/a/4648) ""eingeschlafen"" ist und ansonsten keine vertrauenswürdigen Quellen zur Verfügung stehen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Friedensvertrag zwischen Siegermächten von 1945 und Deutschland (vgl. Anfrage #4648) [#9267]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9267/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25761/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Friedensvertrag zwischen Siegermächten von 1945 und Deutschland (vgl. Anfrage #4648) [#9267],2015-04-09T23:38:47.909274+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/friedensvertrag-zwischen-siegermachten-von-1945-und-deutschland-vgl-anfrage-4648/#nachricht-25761
https://fragdenstaat.de/anfrage/friedensvertrag-zwischen-siegermachten-von-1945-und-deutschland-vgl-anfrage-4648/#nachricht-25963,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25963/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/25963/file-14-04-2015-12-33-40_geschwaerzt.pdf?token=1tujtE%3Af1ImxAVUACQFxh_r5sMJ9SV1pWNMzpoc-xFCNFQ2Ib0,application/pdf,12929,False,False,False,True,True,file-14-04-2015-12-33-40_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/12929/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/friedensvertrag-zwischen-siegermachten-von-1945-und-deutschland-vgl-anfrage-4648/25963/anhang/file-14-04-2015-12-33-40_geschwaerzt.pdf,1082288,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,25963,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Friedensvertrag zwischen Siegermächten von 1945 und Deutschland (vgl. Anfrage #4648)')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9267/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25963/?format=csv,Bundesministerium der Justiz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/85/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Friedensvertrag zwischen Siegermächten von 1945 und Deutschland (vgl. Anfrage #4648),2015-04-10T00:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/friedensvertrag-zwischen-siegermachten-von-1945-und-deutschland-vgl-anfrage-4648/#nachricht-25963
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

an welchen Vorschlägen oder Entscheidungen hat Herr Goppel im Beierischen Rundfunkrat mitgewirkt?

Ist die Besetzung seines Sitzes damit noch gerechtfertigt oder oder könnte auch Kermit von der Sesamstr die Funktion erfüllen?

Wer entscheidet welche Sender im Nahen Osten also z.B. in Dingolfing in das Kabelnetzwerk eingespeist werden? Warum sind dort z.B. m94.5 nicht zu empfangen?

Warum wird FM4 nur so schlecht in das Münchner Kabelnetz eingespeist. N3 in Super Qualität aber Deutschland weit?

HR2 nur digital?? Wer trifft diese Entscheidungen?

Kabel Deutschland verweist auf die Entscheidungen/Zahlungen der Sender. Aber wäre es nicht Teil des Bildungsauftrages immer auch die Sender der Nachbarländer in entsprechender Qualität einzuspeisen? SR3 FM4 ORF SWR HR anstelle von MDR N3 oder HH?

LOaut Auskunft von Herrn Goppel ist er ja nur für die Musik zuständig? Für welche Blaskapellen, Mundharfenkappelen aus Kirgistan hat er sich eingesetzt? Kennt er die Berühmten Kapellen aus Kikiristan, die auch schon Auftritte in München hatten? Warum werden Sie vom BR boykotiert?

Danke für die Hilfe!

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
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",False,25762,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

an welchen Vorschlägen oder Entscheidungen hat Herr Goppel im Beierischen Rundfunkrat mitgewirkt?

Ist die Besetzung seines Sitzes damit noch gerechtfertigt oder oder könnte auch Kermit von der Sesamstr die Funktion erfüllen?

Wer entscheidet welche Sender im Nahen Osten also z.B. in Dingolfing in das Kabelnetzwerk eingespeist werden? Warum sind dort z.B. m94.5 nicht zu empfangen?

Warum wird FM4 nur so schlecht in das Münchner Kabelnetz eingespeist. N3 in Super Qualität aber Deutschland weit?

HR2 nur digital?? Wer trifft diese Entscheidungen?

Kabel Deutschland verweist auf die Entscheidungen/Zahlungen der Sender. Aber wäre es nicht Teil des Bildungsauftrages immer auch die Sender der Nachbarländer in entsprechender Qualität einzuspeisen? SR3 FM4 ORF SWR HR anstelle von MDR N3 oder HH?

LOaut Auskunft von Herrn Goppel ist er ja nur für die Musik zuständig? Für welche Blaskapellen, Mundharfenkappelen aus Kirgistan hat er sich eingesetzt? Kennt er die Berühmten Kapellen aus Kikiristan, die auch schon Auftritte in München hatten? Warum werden Sie vom BR boykotiert?

Danke für die Hilfe!

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Arbeit des Rundfunkrates insbesondere des Herrn Goppel [#9268]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9268/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25762/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,False,awaiting_response,Warte auf Antwort,Arbeit des Rundfunkrates insbesondere des Herrn Goppel [#9268],2015-04-10T01:02:39.295705+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/arbeit-des-rundfunkrates-insbesondere-des-herrn-goppel/#nachricht-25762
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Mich würde mal interessieren , was das ausfragen durch einen Beistand ,  bei Kindern  mit dem Umgang zum Kv  zu tun hat ?  Und ob man als Mutter so etwas zu lassen muß?  Wenn man als Mutter den Umgang zum kv sogar wünscht .             

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!


Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
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",False,25763,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2404/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Mich würde mal interessieren , was das ausfragen durch einen Beistand ,  bei Kindern  mit dem Umgang zum Kv  zu tun hat ?  Und ob man als Mutter so etwas zu lassen muß?  Wenn man als Mutter den Umgang zum kv sogar wünscht .             

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!


Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ausfragen von Kindern durch einen Beistand [#9269]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9269/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25763/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ausfragen von Kindern durch einen Beistand [#9269],2015-04-10T01:13:41.274278+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ausfragen-von-kindern-durch-einen-beistand/#nachricht-25763
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht Minden eine E-Mail geschickt haben.

Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis:

Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.

Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht.

Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll.

Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet.

Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht.

Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in  bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal.


Mit freundlichen Grüßen",False,25764,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht Minden eine E-Mail geschickt haben.

Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis:

Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.

Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht.

Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll.

Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet.

Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht.

Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in  bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Hinweis der Poststelle des Amtsgerichts Minden')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9269/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25764/?format=csv,Amtsgericht Minden,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2404/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Hinweis der Poststelle des Amtsgerichts Minden,2015-04-10T01:18:02+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ausfragen-von-kindern-durch-einen-beistand/#nachricht-25764
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Kosten des Hessentages für die Austragenden Städte und des Landes Hessen von 1990 bis 2012,
aufgelistet für das jeweilige Jahr.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Geza Toth
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Geza Toth
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25766,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Kosten des Hessentages für die Austragenden Städte und des Landes Hessen von 1990 bis 2012,
aufgelistet für das jeweilige Jahr.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Geza Toth
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Postanschrift
Geza Toth
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Kosten Hessentag [#9271]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9271/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25766/?format=csv,Geza Toth,,False,awaiting_response,Warte auf Antwort,Kosten Hessentag [#9271],2015-04-10T01:31:37.241457+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-hessentag/#nachricht-25766
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

ich brauche bitte eine Liste oder Dokumente, also Bauinformationen zur Internationale Gartenausstellung 2017. Vom ersten bis 2017, also was in welchen Monat was gebaut wird. 

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25767,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

ich brauche bitte eine Liste oder Dokumente, also Bauinformationen zur Internationale Gartenausstellung 2017. Vom ersten bis 2017, also was in welchen Monat was gebaut wird. 

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Internationale Gartenausstellung 2017 [#9272]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9272/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25767/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,False,awaiting_response,Warte auf Antwort,Internationale Gartenausstellung 2017 [#9272],2015-04-10T02:21:17.321357+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/internationale-gartenausstellung-2017/#nachricht-25767
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

ich brauche bitte eine Liste oder Dokumente, also Bauinformationen zur Internationale Gartenausstellung 2017 in Berlin. Vom ersten bis 2017, also was in welchen Monat was gebaut wird. 

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25768,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

ich brauche bitte eine Liste oder Dokumente, also Bauinformationen zur Internationale Gartenausstellung 2017 in Berlin. Vom ersten bis 2017, also was in welchen Monat was gebaut wird. 

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Internationale Gartenausstellung 2017 in Berlin [#9273]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9273/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25768/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,False,awaiting_response,Warte auf Antwort,Internationale Gartenausstellung 2017 in Berlin [#9273],2015-04-10T02:31:58.664088+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/internationale-gartenausstellung-2017-in-berlin/#nachricht-25768
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie hoch sin die jährlichen Zahlungen aus Steuergeldern (seit 1926 wird gezahlt) an die ehemals regierenden Häuser(Wittelsbacher,Hohenzollern usw.) plus Steuererleichterungen und kostenloses Wohnen in den Schlössern?? Und warum wird das nicht beendet?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,25771,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/84/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie hoch sin die jährlichen Zahlungen aus Steuergeldern (seit 1926 wird gezahlt) an die ehemals regierenden Häuser(Wittelsbacher,Hohenzollern usw.) plus Steuererleichterungen und kostenloses Wohnen in den Schlössern?? Und warum wird das nicht beendet?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,,,,,,,"(False, 'Wie hoch sind die jährlichen Zahlungen (seit 1926) an die ehemaligen regierenden Häuser(Wittelsbacher,Hohenzollern usw.) [#9275]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9275/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25771/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Wie hoch sind die jährlichen Zahlungen (seit 1926) an die ehemaligen regierenden Häuser(Wittelsbacher,Hohenzollern usw.) [#9275]",2015-04-10T08:08:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wie-hoch-sind-die-jahrlichen-zahlungen-seit-1926-an-die-ehemaligen-regierenden-hauserwittelsbacherhohenzollern-usw/#nachricht-25771
https://fragdenstaat.de/anfrage/wie-hoch-sind-die-jahrlichen-zahlungen-seit-1926-an-die-ehemaligen-regierenden-hauserwittelsbacherhohenzollern-usw/#nachricht-27312,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27312/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/27312/IFG_schreiben_2015_0408937.pdf?token=1tujtE%3AVMJsgKUUlNx3LBhtKodkZJngPO6sKl28ROafwU26sQQ,application/pdf,13500,False,False,False,True,False,IFG_schreiben_2015_0408937.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/13500/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/wie-hoch-sind-die-jahrlichen-zahlungen-seit-1926-an-die-ehemaligen-regierenden-hauserwittelsbacherhohenzollern-usw/27312/anhang/IFG_schreiben_2015_0408937.pdf,43276,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.




Hinweis:
Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite
www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html<http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html>
allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung.
Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.",False,27312,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.




Hinweis:
Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite
www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html<http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html>
allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung.
Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Informationsfreiheitsgesetz des Bundes IFG; Ihr Antrag vom 10. April 2015')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9275/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27312/?format=csv,Bundesministerium der Finanzen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/84/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Informationsfreiheitsgesetz des Bundes IFG; Ihr Antrag vom 10. April 2015,2015-05-13T11:01:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wie-hoch-sind-die-jahrlichen-zahlungen-seit-1926-an-die-ehemaligen-regierenden-hauserwittelsbacherhohenzollern-usw/#nachricht-27312
https://fragdenstaat.de/anfrage/steuerliche-behandlung-des-google-aktiensplits-vom-april-2014/#nachricht-26451,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26451/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/26451/IFG-Schreiben_2015_0349476_geschwaerzt.pdf?token=1tujtE%3Ap9kK5AYLZk15O4Q389HyAsE6GOUR44DPV3oqVBnqokg,application/pdf,234422,False,False,False,True,True,IFG-Schreiben_2015_0349476_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/234422/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/steuerliche-behandlung-des-google-aktiensplits-vom-april-2014/26451/anhang/IFG-Schreiben_2015_0349476_geschwaerzt.pdf,1036752,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.




",False,26451,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.




",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Steuerliche Behandlung des Google Aktiensplits vom April 2014')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9276/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26451/?format=csv,Bundesministerium der Finanzen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/84/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Steuerliche Behandlung des Google Aktiensplits vom April 2014,2015-04-23T13:15:43+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/steuerliche-behandlung-des-google-aktiensplits-vom-april-2014/#nachricht-26451
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte informieren Sie mich über den Sachstand der Diskussion zur steuerlichen Behandlung des Google Aktiensplit 2014. 

Hintergrund: Am 2.4.2014 erhielten die Aktionäre der Firma Google Inc. (USA) neue „C-Shares“. Diese haben eine neue Wertpapierkennnummer, andere Stimmrechte (keine im Gegensatz zu den A- und B-Shares) - jedoch sind die C-Shares keine Aktien eines neuen Rechtsträgers. Damit wäre ein Spin-off auszuschließen. An Stelle eines steuerneutralen Splits wurden die Anleger jedoch mit Kapitalertragsteuern auf einen steuerpflichtigen Spin-off belastet. Die abgeführten Steuern wurden aufgrund einer „Sachausschüttung“ vorgenommen. Bei der Ausgabe der neuen Aktien der Google Inc. handelt es sich jedoch um einen Aktiensplit und NICHT um eine Dividendenausschüttung. Medieninformationen gibt es hier: http://www.focus.de/finanzen/experten/steinpichler/der-google-aktiensplit-eine-welle-von-einspruechen-beim-finanzamt-ist-vorprogrammiert_id_3783957.html. Informationen der Fa. Google Inc. gibt es hier: https://investor.google.com/financial/class-c.html#tab=other

Alle inländischen Google-Aktionäre sind mit einer Kapitalertragsteuer belastet worden, obwohl sich der Wert der gehaltenen Aktie beziehungsweise ihres Depots nicht verändert hat. Denn zum einen halbierte sich wie gezeigt der Kurs der Google-Aktie, was im Zusammenhang mit sogenannten Aktiensplits nichts Ungewöhnliches ist. da sich der Börsenwert jetzt auf doppelt so viele Aktien verteilt, ist jede von ihnen nur noch halb so viel wert wie vor dem Split. (Weitere Information siehe: http://www.focus.de/finanzen/experten/steinpichler/der-google-aktiensplit-steuerfalle-bei-neuen-google-aktien_id_3783825.html)

Das Bundesfinanzministerium hat in einer Mitteilung vom 9.10.2012 hierzu angewiesen: “Werden Aktien von einer Aktiengesellschaft oder einem Dritten ohne zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben und stammen sie nicht aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Bonusaktien oder Freianteile), sind gemäß § 20 Absatz 4a Satz 5 EStG die Einkünfte aus ihrem Bezug und die Anschaffungskosten mit 0 € anzusetzen, wenn die Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags nicht möglich ist. Von dieser Vermutung ist bei ausländischen Sachverhalten in der Regel auszugehen. Dies gilt nicht, wenn dem Anleger nach ausländischem Recht (z. B. Niederlande) ein Wahlrecht zwischen Dividende und Freianteilen zusteht.” (Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2012-10-09-einzelfragen-abgeltungsteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=3)

Nach Berichten der Medien prüft das Bundesfinanzministerium (BMF) aktuell, ob hier der Fall eines Splits gegeben ist. Nach telefonischer Rücksprache diese Woche mit dem Bürgertelefon des BMF ""läuft die Diskussion derzeit noch"". Bitte informieren Sie mich über den Sachstand. Bitte nennen Sie mir das zugehörige Aktenzeichen. Wann ist hier eine Entscheidung oder ein Beschluss zu erwarten?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25773,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/84/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte informieren Sie mich über den Sachstand der Diskussion zur steuerlichen Behandlung des Google Aktiensplit 2014. 

Hintergrund: Am 2.4.2014 erhielten die Aktionäre der Firma Google Inc. (USA) neue „C-Shares“. Diese haben eine neue Wertpapierkennnummer, andere Stimmrechte (keine im Gegensatz zu den A- und B-Shares) - jedoch sind die C-Shares keine Aktien eines neuen Rechtsträgers. Damit wäre ein Spin-off auszuschließen. An Stelle eines steuerneutralen Splits wurden die Anleger jedoch mit Kapitalertragsteuern auf einen steuerpflichtigen Spin-off belastet. Die abgeführten Steuern wurden aufgrund einer „Sachausschüttung“ vorgenommen. Bei der Ausgabe der neuen Aktien der Google Inc. handelt es sich jedoch um einen Aktiensplit und NICHT um eine Dividendenausschüttung. Medieninformationen gibt es hier: http://www.focus.de/finanzen/experten/steinpichler/der-google-aktiensplit-eine-welle-von-einspruechen-beim-finanzamt-ist-vorprogrammiert_id_3783957.html. Informationen der Fa. Google Inc. gibt es hier: https://investor.google.com/financial/class-c.html#tab=other

Alle inländischen Google-Aktionäre sind mit einer Kapitalertragsteuer belastet worden, obwohl sich der Wert der gehaltenen Aktie beziehungsweise ihres Depots nicht verändert hat. Denn zum einen halbierte sich wie gezeigt der Kurs der Google-Aktie, was im Zusammenhang mit sogenannten Aktiensplits nichts Ungewöhnliches ist. da sich der Börsenwert jetzt auf doppelt so viele Aktien verteilt, ist jede von ihnen nur noch halb so viel wert wie vor dem Split. (Weitere Information siehe: http://www.focus.de/finanzen/experten/steinpichler/der-google-aktiensplit-steuerfalle-bei-neuen-google-aktien_id_3783825.html)

Das Bundesfinanzministerium hat in einer Mitteilung vom 9.10.2012 hierzu angewiesen: “Werden Aktien von einer Aktiengesellschaft oder einem Dritten ohne zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben und stammen sie nicht aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Bonusaktien oder Freianteile), sind gemäß § 20 Absatz 4a Satz 5 EStG die Einkünfte aus ihrem Bezug und die Anschaffungskosten mit 0 € anzusetzen, wenn die Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags nicht möglich ist. Von dieser Vermutung ist bei ausländischen Sachverhalten in der Regel auszugehen. Dies gilt nicht, wenn dem Anleger nach ausländischem Recht (z. B. Niederlande) ein Wahlrecht zwischen Dividende und Freianteilen zusteht.” (Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2012-10-09-einzelfragen-abgeltungsteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=3)

Nach Berichten der Medien prüft das Bundesfinanzministerium (BMF) aktuell, ob hier der Fall eines Splits gegeben ist. Nach telefonischer Rücksprache diese Woche mit dem Bürgertelefon des BMF ""läuft die Diskussion derzeit noch"". Bitte informieren Sie mich über den Sachstand. Bitte nennen Sie mir das zugehörige Aktenzeichen. Wann ist hier eine Entscheidung oder ein Beschluss zu erwarten?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Steuerliche Behandlung des Google Aktiensplits vom April 2014 [#9276]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9276/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25773/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Steuerliche Behandlung des Google Aktiensplits vom April 2014 [#9276],2015-04-10T08:34:53.728586+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/steuerliche-behandlung-des-google-aktiensplits-vom-april-2014/#nachricht-25773
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im Herbst 2014 und in der Kalenderwoche 12/2015, wurde je eine Verkehrszählungen auf der L 509 in 76879 Knittelsheim Ortsausgang Richtung Bellheim, vom LBM-Speyer durchgeführt.
Ich bitte höflich um die Zusendung aller Zählergebnisse.
Verkehrsaufkommen der täglichen Fahrzeuge allgemein, die Zählenergebnisse bezüglich des Schwerlastverkehrs und die zeitliche Verteilung.

Danke für die Info!











Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Elke Rosenbaum
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25774,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4624/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im Herbst 2014 und in der Kalenderwoche 12/2015, wurde je eine Verkehrszählungen auf der L 509 in 76879 Knittelsheim Ortsausgang Richtung Bellheim, vom LBM-Speyer durchgeführt.
Ich bitte höflich um die Zusendung aller Zählergebnisse.
Verkehrsaufkommen der täglichen Fahrzeuge allgemein, die Zählenergebnisse bezüglich des Schwerlastverkehrs und die zeitliche Verteilung.

Danke für die Info!











Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Elke Rosenbaum
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Zählergebnisse Verkehrszählung  L509 Verbandsgemeinde 76756 Bellheim Ort Knittelsheim [#9277]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9277/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25774/?format=csv,Elke Rosenbaum,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Zählergebnisse Verkehrszählung  L509 Verbandsgemeinde 76756 Bellheim Ort Knittelsheim [#9277],2015-04-10T08:37:51.767144+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/zahlergebnisse-verkehrszahlung-l509-verbandsgemeinde-76756-bellheim-ort-knittelsheim/#nachricht-25774
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Frau Rosenbaum,

nach dem LIFG sind nur abgeschlossene Vorgänge zu veröffentlichen. Die Verkehrsuntersuchung wird der zuständigen Abteilung des ISIM mit der Bitte um Freigabe zur Veröffentlichung zur Kenntnis gegeben. Wir gehen derzeit davon aus, dass die Ergebnisse Anfang Juni vorgestellt und auch veröffentlicht werden können. Sie erhalten dann unaufgefordert die gewünschten Informationen. 


Mit freundlichen Grüßen",False,27620,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Frau Rosenbaum,

nach dem LIFG sind nur abgeschlossene Vorgänge zu veröffentlichen. Die Verkehrsuntersuchung wird der zuständigen Abteilung des ISIM mit der Bitte um Freigabe zur Veröffentlichung zur Kenntnis gegeben. Wir gehen derzeit davon aus, dass die Ergebnisse Anfang Juni vorgestellt und auch veröffentlicht werden können. Sie erhalten dann unaufgefordert die gewünschten Informationen. 


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Zählergebnisse Verkehrszählung  L509 Verbandsgemeinde 76756 Bellheim Ort Knittelsheim [#9277]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9277/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27620/?format=csv,Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4624/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Zählergebnisse Verkehrszählung  L509 Verbandsgemeinde 76756 Bellheim Ort Knittelsheim [#9277],2015-05-20T11:36:23+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/zahlergebnisse-verkehrszahlung-l509-verbandsgemeinde-76756-bellheim-ort-knittelsheim/#nachricht-27620
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Zählergebnisse Verkehrszählung  L509 Verbandsgemeinde 76756 Bellheim Ort Knittelsheim"" vom 10.04.2015 (#9277) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,
Elke Rosenbaum

Anfragenr: 9277
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,27571,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4624/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Zählergebnisse Verkehrszählung  L509 Verbandsgemeinde 76756 Bellheim Ort Knittelsheim"" vom 10.04.2015 (#9277) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,
Elke Rosenbaum

Anfragenr: 9277
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Zählergebnisse Verkehrszählung  L509 Verbandsgemeinde 76756 Bellheim Ort Knittelsheim [#9277]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9277/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27571/?format=csv,Elke Rosenbaum,,True,,,AW: Zählergebnisse Verkehrszählung  L509 Verbandsgemeinde 76756 Bellheim Ort Knittelsheim [#9277],2015-05-19T08:50:02.925471+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/zahlergebnisse-verkehrszahlung-l509-verbandsgemeinde-76756-bellheim-ort-knittelsheim/#nachricht-27571
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Zählergebnisse Verkehrszählung  L509 Verbandsgemeinde 76756 Bellheim Ort Knittelsheim"" vom 10.04.2015 (#9277) ist noch nicht beantwortet.
Laut Ihrer Mail vom 20.5.15 werden Sie mir die Ergebnisse unaufgefordert Anfang Juni senden, sobald der laufende Vorgang abgeschlossen ist.
Danke für die Info und ich freue mich bald von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen,
Elke Rosenbaum

Anfragenr: 9277
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,28189,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4624/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Zählergebnisse Verkehrszählung  L509 Verbandsgemeinde 76756 Bellheim Ort Knittelsheim"" vom 10.04.2015 (#9277) ist noch nicht beantwortet.
Laut Ihrer Mail vom 20.5.15 werden Sie mir die Ergebnisse unaufgefordert Anfang Juni senden, sobald der laufende Vorgang abgeschlossen ist.
Danke für die Info und ich freue mich bald von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen,
Elke Rosenbaum

Anfragenr: 9277
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Zählergebnisse Verkehrszählung  L509 Verbandsgemeinde 76756 Bellheim Ort Knittelsheim [#9277]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9277/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/28189/?format=csv,Elke Rosenbaum,,True,,,AW: AW: Zählergebnisse Verkehrszählung  L509 Verbandsgemeinde 76756 Bellheim Ort Knittelsheim [#9277],2015-06-01T07:43:58.915052+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/zahlergebnisse-verkehrszahlung-l509-verbandsgemeinde-76756-bellheim-ort-knittelsheim/#nachricht-28189
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Fragen mit Lösungen zu den Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen zur Steuerfachangestellten in Sachsen -Anhalt. Im Netz sind diese nicht zu finden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen.

Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

<< Adresse entfernt >>
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25775,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7629/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Fragen mit Lösungen zu den Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen zur Steuerfachangestellten in Sachsen -Anhalt. Im Netz sind diese nicht zu finden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen.

Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"<< Adresse entfernt >>
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Prüfungsunterlagen [#9278]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9278/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25775/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Prüfungsunterlagen [#9278],2015-04-10T08:40:12.482004+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/prufungsunterlagen/#nachricht-25775
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 10.04.2015 in dem Sie um Herausgabe der Lösungen für die Zwischen- und Abschlussprüfungen zum/zur Steuerfachangestellten gemäß Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) bitten.

Nach umfassender rechtlicher Prüfung Ihrer Anfrage, müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihrem Begehren nicht nachkommen können. 

Nach § 1 Abs. 1 S. 1 IZG LSA hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden und der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Der Informationszugangsanspruch besitzt damit die Qualität eines formalen subjektiv-öffentlichen Rechts, das sich dadurch auszeichnet, dass dem Anspruch keine materielle Rechtsposition oder wie auch immer geartete Betroffenheit zugrunde liegen muss. 

Die Anwendung des § 1 Abs. 1 IZG LSA ist vorliegend jedoch durch § 1 Abs. 3 S. 1 IZG LSA ausgeschlossen, wonach Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen vorgehen. So liegt der Fall hier. Paragraph 28 – Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte“ – ist eine andere Rechtsvorschrift i. S. d. § 1 Abs. 3 IZG LSA über den Zugang zu amtlichen Informationen. 

Zwar sind die begehrten Prüfungslösungen amtliche Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IZG LSA. Die vom Klausurenverbund erstellten Musterlösungen sind Aufzeichnungen, die amtlichen Zwecken dienen. Jedoch handelt es sich um Hilfsmittel, die den Prüfern mit den Klausuren an die Hand gegeben werden. Dass sie für die Prüfer unverbindlich sind, ändert nichts daran, dass es Aufzeichnungen sind, die amtlichen Zwecken dienen. Amtlichen Zwecken dienen Aufzeichnungen, die die Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben zur Erfüllung ihres Zwecks vorhält und über die sie die Verfügungsgewalt hat (vgl. Jastrow/Schlatmann, IFG, Heidelberg 2006, § 2, Rn.7; Schoch, IFG, München 2009, zu § 2, Rn.38).

Die Musterlösungen werden indes vom Klausurenverbund bzw. Erstellungsausschuss nicht zu privaten Zwecken angefertigt. Sie sind vielmehr dazu bestimmt und (im Regelfall auch) geeignet, die Prüfer bei ihrer Tätigkeit, der Bewertung von Klausuren, zu unterstützen.

Da das Einsichtsrecht durch § 28 – Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte“ nicht nur persönlich begrenzt, sondern auch gegenständlich auf die Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten beschränkt wurde, kann dies vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung bekannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Musterlösungen jedenfalls grundsätzlich nicht Bestandteil der Prüfungsarbeiten sind, nicht anders verstanden werden, als dass es sich hinsichtlich der Musterlösungen um einen durch das Fachrecht beabsichtigten Ausschluss des Einsichts-rechts handelt, an dem wegen § 1 Abs. 3 IZG LSA das Informationszugangsgesetz weder etwas ändern wollte noch geändert hat (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02. November 2011 – 3 L 312/10 –, Rn.28, juris).

Somit ist wegen § 1 Abs. 3 IZG LSA der Rückgriff auf den allgemeinen Informationsanspruch nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 IZG LSA verschlossen. 

Darüber hinaus ist die Herausgabe nach § 6 IZG LSA ausgeschlossen. In § 6 IZG LSA ist geregelt, dass der Anspruch auf Informationszugang nicht besteht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Sämtliche Prüfungsaufgaben und sonstige Unterlagen müssen jeweils neu erstellt bzw. überarbeitet werden. Aus diesem Grund stellen sie eine persönlich geistige Schöpfung des Klausurerstellers dar, die dem Schutz des § 6 IZG LSA unterlaufen. 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt, Zum Domfelsen 4 in 39104 Magdeburg, einzulegen.

Mit freundlichen Grüßen",False,27177,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 10.04.2015 in dem Sie um Herausgabe der Lösungen für die Zwischen- und Abschlussprüfungen zum/zur Steuerfachangestellten gemäß Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) bitten.

Nach umfassender rechtlicher Prüfung Ihrer Anfrage, müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihrem Begehren nicht nachkommen können. 

Nach § 1 Abs. 1 S. 1 IZG LSA hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden und der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Der Informationszugangsanspruch besitzt damit die Qualität eines formalen subjektiv-öffentlichen Rechts, das sich dadurch auszeichnet, dass dem Anspruch keine materielle Rechtsposition oder wie auch immer geartete Betroffenheit zugrunde liegen muss. 

Die Anwendung des § 1 Abs. 1 IZG LSA ist vorliegend jedoch durch § 1 Abs. 3 S. 1 IZG LSA ausgeschlossen, wonach Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen vorgehen. So liegt der Fall hier. Paragraph 28 – Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte“ – ist eine andere Rechtsvorschrift i. S. d. § 1 Abs. 3 IZG LSA über den Zugang zu amtlichen Informationen. 

Zwar sind die begehrten Prüfungslösungen amtliche Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IZG LSA. Die vom Klausurenverbund erstellten Musterlösungen sind Aufzeichnungen, die amtlichen Zwecken dienen. Jedoch handelt es sich um Hilfsmittel, die den Prüfern mit den Klausuren an die Hand gegeben werden. Dass sie für die Prüfer unverbindlich sind, ändert nichts daran, dass es Aufzeichnungen sind, die amtlichen Zwecken dienen. Amtlichen Zwecken dienen Aufzeichnungen, die die Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben zur Erfüllung ihres Zwecks vorhält und über die sie die Verfügungsgewalt hat (vgl. Jastrow/Schlatmann, IFG, Heidelberg 2006, § 2, Rn.7; Schoch, IFG, München 2009, zu § 2, Rn.38).

Die Musterlösungen werden indes vom Klausurenverbund bzw. Erstellungsausschuss nicht zu privaten Zwecken angefertigt. Sie sind vielmehr dazu bestimmt und (im Regelfall auch) geeignet, die Prüfer bei ihrer Tätigkeit, der Bewertung von Klausuren, zu unterstützen.

Da das Einsichtsrecht durch § 28 – Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte“ nicht nur persönlich begrenzt, sondern auch gegenständlich auf die Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten beschränkt wurde, kann dies vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung bekannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Musterlösungen jedenfalls grundsätzlich nicht Bestandteil der Prüfungsarbeiten sind, nicht anders verstanden werden, als dass es sich hinsichtlich der Musterlösungen um einen durch das Fachrecht beabsichtigten Ausschluss des Einsichts-rechts handelt, an dem wegen § 1 Abs. 3 IZG LSA das Informationszugangsgesetz weder etwas ändern wollte noch geändert hat (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02. November 2011 – 3 L 312/10 –, Rn.28, juris).

Somit ist wegen § 1 Abs. 3 IZG LSA der Rückgriff auf den allgemeinen Informationsanspruch nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 IZG LSA verschlossen. 

Darüber hinaus ist die Herausgabe nach § 6 IZG LSA ausgeschlossen. In § 6 IZG LSA ist geregelt, dass der Anspruch auf Informationszugang nicht besteht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Sämtliche Prüfungsaufgaben und sonstige Unterlagen müssen jeweils neu erstellt bzw. überarbeitet werden. Aus diesem Grund stellen sie eine persönlich geistige Schöpfung des Klausurerstellers dar, die dem Schutz des § 6 IZG LSA unterlaufen. 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt, Zum Domfelsen 4 in 39104 Magdeburg, einzulegen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Prüfungsunterlagen [#9278]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9278/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27177/?format=csv,Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7629/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Prüfungsunterlagen [#9278],2015-05-11T12:29:13+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/prufungsunterlagen/#nachricht-27177
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

bitte senden Sie mir eine gültige Postanschrift zu. Bei derjenigen, die Sie angegeben haben, fehlt die Stadt.

Mit freundlichen Grüßen",False,25969,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

bitte senden Sie mir eine gültige Postanschrift zu. Bei derjenigen, die Sie angegeben haben, fehlt die Stadt.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihr Antrag 13IFG-02814-In 2015 NA 049, vom 10.04.2015')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9279/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25969/?format=csv,Bundeskanzleramt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,"Ihr Antrag 13IFG-02814-In 2015 NA 049, vom 10.04.2015",2015-04-14T14:32:01+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/hinterlegte-ratifikationsurkunde-der-ddr-zur-un-kinderrechtskonvention-von-1990/#nachricht-25969
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Postanschrift lautet:

Alexander Brosch
Kaskelstraße 41
10317 Berlin

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in


Anfragenr: 9279
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,25970,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Postanschrift lautet:

Alexander Brosch
Kaskelstraße 41
10317 Berlin

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"


Anfragenr: 9279
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: Ihr Antrag 13IFG-02814-In 2015 NA 049, vom 10.04.2015  [#9279]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9279/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25970/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: Ihr Antrag 13IFG-02814-In 2015 NA 049, vom 10.04.2015  [#9279]",2015-04-14T15:11:46.241035+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/hinterlegte-ratifikationsurkunde-der-ddr-zur-un-kinderrechtskonvention-von-1990/#nachricht-25970
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Kopie der hinterlegten Ratifikationurkunde der DDR zur UN- Kinderrechtskonvention von 1990, sowie die Ratifikationsurkunde der BRD von 1990.


Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25776,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Kopie der hinterlegten Ratifikationurkunde der DDR zur UN- Kinderrechtskonvention von 1990, sowie die Ratifikationsurkunde der BRD von 1990.


Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'hinterlegte Ratifikationsurkunde der DDR zur UN- Kinderrechtskonvention von 1990 [#9279]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9279/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25776/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,hinterlegte Ratifikationsurkunde der DDR zur UN- Kinderrechtskonvention von 1990 [#9279],2015-04-10T08:41:35.165334+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/hinterlegte-ratifikationsurkunde-der-ddr-zur-un-kinderrechtskonvention-von-1990/#nachricht-25776
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

eine detaillierte Auflistung der Kosten und der Kostenträger für die Restaurierung des Mirower Schlosses.

Insbesondere bitte ich um Informationen 
1. zur Neueindeckung des Daches
- Welche Gründe gab es, die Eindeckung aus den 1990er Jahren zu erneuern?
- Was ist mit den Ziegeln dieser Eindeckung geschehen?
- Warum wurde das Angebot der Mirower Dachdeckerfirma Voss nicht angenommen?
- Welche Kosten hat die Neueindeckung verursacht? 

2. zu Refinanzierung und Unterhaltungskosten
- Gibt es ein Konzept für eine Refinanzierung der Restaurierungskosten
- Welche Kosten entstehen durch den Museumsbetrieb und wer kommt dafür auf?



Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. 

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. 

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. 

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3  Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. 

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. 

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. 

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25777,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/5274/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

eine detaillierte Auflistung der Kosten und der Kostenträger für die Restaurierung des Mirower Schlosses.

Insbesondere bitte ich um Informationen 
1. zur Neueindeckung des Daches
- Welche Gründe gab es, die Eindeckung aus den 1990er Jahren zu erneuern?
- Was ist mit den Ziegeln dieser Eindeckung geschehen?
- Warum wurde das Angebot der Mirower Dachdeckerfirma Voss nicht angenommen?
- Welche Kosten hat die Neueindeckung verursacht? 

2. zu Refinanzierung und Unterhaltungskosten
- Gibt es ein Konzept für eine Refinanzierung der Restaurierungskosten
- Welche Kosten entstehen durch den Museumsbetrieb und wer kommt dafür auf?



Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. 

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. 

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. 

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3  Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. 

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. 

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. 

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kosten Restaurierung Schloss Mirow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) [#9280]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9280/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25777/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Kosten Restaurierung Schloss Mirow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) [#9280],2015-04-10T08:50:26.949015+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-restaurierung-schloss-mirow-landkreis-mecklenburgische-seenplatte/#nachricht-25777
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

ich nehme Bezug auf Ihre anliegende Mail vom 10. April.

Gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V wird der Zugang zu Informationen nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten. Für Antragschreiben per E-Mail ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Ich muss Sie daher bitten, sofern Ihnen das Senden einer E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nicht möglich ist und Ihr Informationsanliegen weiterbetrieben werden soll, einen Antrag noch einmal in schriftlicher Form (versehen mit einer postalischen Anschrift und einer Unterschrift) vorzulegen.

Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V sind gemäß § 13 IFG M-V kostenpflichtig, wenn es sich nicht nur um einfache Auskünfte handelt. Aus diesem Grund informiere ich Sie vorab, dass aufgrund des Umfangs der von Ihnen begehrten Informationen und des anzusetzenden Verwaltungsaufwandes eine Kostenerhebung für die Herausgabe der Information wahrscheinlich ist. Nach Tarifstelle 1.3, Teil A, Gebührenverzeichnis der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGKOstVO M-V) beträgt der Gebührenramen 20 - 500 Euro.
Mit freundlichen Grüßen",False,26237,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

ich nehme Bezug auf Ihre anliegende Mail vom 10. April.

Gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V wird der Zugang zu Informationen nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten. Für Antragschreiben per E-Mail ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Ich muss Sie daher bitten, sofern Ihnen das Senden einer E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nicht möglich ist und Ihr Informationsanliegen weiterbetrieben werden soll, einen Antrag noch einmal in schriftlicher Form (versehen mit einer postalischen Anschrift und einer Unterschrift) vorzulegen.

Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V sind gemäß § 13 IFG M-V kostenpflichtig, wenn es sich nicht nur um einfache Auskünfte handelt. Aus diesem Grund informiere ich Sie vorab, dass aufgrund des Umfangs der von Ihnen begehrten Informationen und des anzusetzenden Verwaltungsaufwandes eine Kostenerhebung für die Herausgabe der Information wahrscheinlich ist. Nach Tarifstelle 1.3, Teil A, Gebührenverzeichnis der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGKOstVO M-V) beträgt der Gebührenramen 20 - 500 Euro.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Kosten Restaurierung Schloss Mirow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) [#9280]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9280/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26237/?format=csv,Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/5274/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Kosten Restaurierung Schloss Mirow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) [#9280],2015-04-20T10:28:57+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-restaurierung-schloss-mirow-landkreis-mecklenburgische-seenplatte/#nachricht-26237
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

wie viele Mitarbeiter hat das Jobcenter Salzlandkreis

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen.

Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Georg Mollwitz
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Georg Mollwitz
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25779,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7439/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

wie viele Mitarbeiter hat das Jobcenter Salzlandkreis

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen.

Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Georg Mollwitz
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Postanschrift
Georg Mollwitz
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'wie viele Mitarbeiter hat das Jobcenter Salzlandkreis [#9281]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9281/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25779/?format=csv,Georg Mollwitz,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,wie viele Mitarbeiter hat das Jobcenter Salzlandkreis [#9281],2015-04-10T09:08:55.460022+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wie-viele-mitarbeiter-hat-das-jobcenter-salzlandkreis/#nachricht-25779
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen über freie Baugrundstücke im Bereich der Stadt Erlangen in Bayern
Gerade kleine, erschlossene Grundstücke mit bis zu 200 qm. Baulücken u.ä.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

Antragsteller/in- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25782,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen über freie Baugrundstücke im Bereich der Stadt Erlangen in Bayern
Gerade kleine, erschlossene Grundstücke mit bis zu 200 qm. Baulücken u.ä.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

Antragsteller/in-",False," 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Baugrundstücke [#9282]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9282/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25782/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,False,awaiting_response,Warte auf Antwort,Baugrundstücke [#9282],2015-04-10T09:17:42.967836+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/baugrundstucke/#nachricht-25782
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Sie wissen, seit dem 01.01.2012 hat der Kreis Warendorf die alleinige Verantwortung für die Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern übernommen. Damit einhergegangen ist auch die Nutzung eines neuen EDV-Verfahrens namens LÄMMkom zur technischen Abwicklung der Leistungsfälle. LÄMMkom löste das bisherige Verfahren der Agentur für Arbeit, ""A2LL"", ab.
Bei dem Begriff ""historisch/Historiker"" handelt es sich um eine verwaltungsinterne Bezeichnung für die Mitarbeiter, die noch einen Zugriff auf und eine Lizenz für das bisherige EDV-Verfahren ""A2LL"" haben. Mit diesem EDV-Verfahren wurden und werden im Bedarfsfall die Leistungsfälle abgewickelt, die vor dem 01.01.2012 leistungsrechtlich bearbeitet werden müssen, z. B. bei Nachberechnungen bei den wirtschaftlichen Hilfen oder bei Nachmeldungen zur Sozialversicherung. Und diese Fälle sind dann sogenannte ""historische Fälle"".

Die Bezeichnung ""historisch"" hat also nichts mit einer Verweildauer eines Leistungsberechtigten im SGB II-System oder gar mit einem Alter eines Leistungsberechtigten zu tun.

Da Sie den konkreten Fall nicht nennen, den Sie anführen, kann ich die näheren Umstände des Sachverhaltes nicht prüfen. Ich gehe aber davon aus, dass es sich um einen sogenannten „laufenden Fall“ handelt, in dem ein Sachbearbeiter tätig war, der auch noch die Berechtigung hat, auf das alte Programm zuzugreifen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.


Mit freundlichen Grüßen",False,25820,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Sie wissen, seit dem 01.01.2012 hat der Kreis Warendorf die alleinige Verantwortung für die Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern übernommen. Damit einhergegangen ist auch die Nutzung eines neuen EDV-Verfahrens namens LÄMMkom zur technischen Abwicklung der Leistungsfälle. LÄMMkom löste das bisherige Verfahren der Agentur für Arbeit, ""A2LL"", ab.
Bei dem Begriff ""historisch/Historiker"" handelt es sich um eine verwaltungsinterne Bezeichnung für die Mitarbeiter, die noch einen Zugriff auf und eine Lizenz für das bisherige EDV-Verfahren ""A2LL"" haben. Mit diesem EDV-Verfahren wurden und werden im Bedarfsfall die Leistungsfälle abgewickelt, die vor dem 01.01.2012 leistungsrechtlich bearbeitet werden müssen, z. B. bei Nachberechnungen bei den wirtschaftlichen Hilfen oder bei Nachmeldungen zur Sozialversicherung. Und diese Fälle sind dann sogenannte ""historische Fälle"".

Die Bezeichnung ""historisch"" hat also nichts mit einer Verweildauer eines Leistungsberechtigten im SGB II-System oder gar mit einem Alter eines Leistungsberechtigten zu tun.

Da Sie den konkreten Fall nicht nennen, den Sie anführen, kann ich die näheren Umstände des Sachverhaltes nicht prüfen. Ich gehe aber davon aus, dass es sich um einen sogenannten „laufenden Fall“ handelt, in dem ein Sachbearbeiter tätig war, der auch noch die Berechtigung hat, auf das alte Programm zuzugreifen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: ""Historische Fälle"" beim Jobcenter in Beckum in der Optionnskommune Kreis Warendorf [#9285]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9285/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25820/?format=csv,Jobcenter Kreis Warendorf,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4326/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,"AW: ""Historische Fälle"" beim Jobcenter in Beckum in der Optionnskommune Kreis Warendorf [#9285]",2015-04-10T12:16:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/historische-falle-beim-jobcenter-in-beckum-in-der-optionnskommune-kreis-warendorf/#nachricht-25820
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"mir liegt nachfolgende e-Mail aus der Leistungsabteilung beim Jobcenter in Beckum vor.

http://www.imgbox.de/show/img/JJ2ukmh4IA.jpg

Demnach ist in der ""Signatur"", eine Kennzeichnung ""Bearbeitung historische Fälle ALG II"" zu erkennen.

Nun zu meinen Fragen:

1. Wie wird man ein historischer Fall ?

2. Sind diese Mitarbeiter also speziell für historische Fälle ausgebildet?

3. Wiviele weitere Mitarbeiter gibt es für diesen Bereich in den Anlaufstellen im Kreis Warendorf ?

Man könnte hier auf die Idee kommen das es sich um ""Altfälle"" handelt. Aber nach Rücksprache mit Betroffenen Personen ist auch dies nicht der Fall.

Sicherlich erfreuen sich einige Leistungsempfänger ""historisch"" zu sein :-)

Über eine Beantwortung freue ich mcih sehr. Vielen Dank.

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25786,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4326/?format=csv,False,False,"mir liegt nachfolgende e-Mail aus der Leistungsabteilung beim Jobcenter in Beckum vor.

http://www.imgbox.de/show/img/JJ2ukmh4IA.jpg

Demnach ist in der ""Signatur"", eine Kennzeichnung ""Bearbeitung historische Fälle ALG II"" zu erkennen.

Nun zu meinen Fragen:

1. Wie wird man ein historischer Fall ?

2. Sind diese Mitarbeiter also speziell für historische Fälle ausgebildet?

3. Wiviele weitere Mitarbeiter gibt es für diesen Bereich in den Anlaufstellen im Kreis Warendorf ?

Man könnte hier auf die Idee kommen das es sich um ""Altfälle"" handelt. Aber nach Rücksprache mit Betroffenen Personen ist auch dies nicht der Fall.

Sicherlich erfreuen sich einige Leistungsempfänger ""historisch"" zu sein :-)

Über eine Beantwortung freue ich mcih sehr. Vielen Dank.

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, '""Historische Fälle"" beim Jobcenter in Beckum in der Optionskommune Kreis Warendorf [#9285]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9285/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25786/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"""Historische Fälle"" beim Jobcenter in Beckum in der Optionskommune Kreis Warendorf [#9285]",2015-04-10T09:39:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/historische-falle-beim-jobcenter-in-beckum-in-der-optionnskommune-kreis-warendorf/#nachricht-25786
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich rede vom sog. Erblastenvertrag von 2007 zum sozialverträglichen ausstieg aus dem Kohleabbau, welcher am 14.7.2007 u.a. von Herrn Minister Georgi (Minister für Wirtschaft und Arbeit) für das Saarland unterschrieben wurde. Dieser Vertrag sollte eigentlich dem Ministerum bekannt sein. Ich bitte sie auch, mir alle Anhänge dazu zuzustellen. 
Danke.

...

Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >>


Anfragenr: 9286
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,25997,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6182/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,,,False,"
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich rede vom sog. Erblastenvertrag von 2007 zum sozialverträglichen ausstieg aus dem Kohleabbau, welcher am 14.7.2007 u.a. von Herrn Minister Georgi (Minister für Wirtschaft und Arbeit) für das Saarland unterschrieben wurde. Dieser Vertrag sollte eigentlich dem Ministerum bekannt sein. Ich bitte sie auch, mir alle Anhänge dazu zuzustellen. 
Danke.

...

Mit freundlichen Grüßen
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"


Anfragenr: 9286
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,"(False, 'AW: Erblastenvertrag von 2007  [#9286]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9286/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25997/?format=csv,Hans Günter Groß,,True,,,AW: Erblastenvertrag von 2007  [#9286],2015-04-14T17:38:57.199357+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/erblastenvertrag-von-2007/#nachricht-25997
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> 
Gesendet: Freitag, 10. April 2015 09:41
An: Poststelle (MWAEV)
Betreff: Erblastenvertrag von 2007 [#9286]

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

""Erblastenvertrag von 2007""
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied und der laufenden Diskussion um die Grubenwasserhaltung im Saarland, sind diese Informationen für mich wichtig.


Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,",False,25898,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ",True,<< Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>,,,False," 
Gesendet: Freitag, 10. April 2015 09:41
An: Poststelle (MWAEV)
Betreff: Erblastenvertrag von 2007 [#9286]

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

""Erblastenvertrag von 2007""
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied und der laufenden Diskussion um die Grubenwasserhaltung im Saarland, sind diese Informationen für mich wichtig.


Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Erblastenvertrag von 2007 [#9286]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9286/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25898/?format=csv,"Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6182/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Erblastenvertrag von 2007 [#9286],2015-04-10T09:43:34+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/erblastenvertrag-von-2007/#nachricht-25898
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"

Sehr geehrte Damen und Herren,


zuständigkeitshalber erhalten Sie die nachfolgende Nachricht von Herrn << Adresse entfernt >>, Gemeinderatsmitglied aus Schwalbach, zurück zur weiteren Veranlassung, da unserer Abteilung kein Erblastenvertrag vorliegt
und wir somit keine Auskünfte darüber erteilen können.


Freundliche Grüße
Im Auftrag



Heike Becker

<<E-Mail-Adresse>>

Vorzimmer Abteilung E
Technischer Umweltschutz

Keplerstraße 18 · 66117 Saarbrücken
Tel.: +49(0)681 501-4789 · Fax: +49(0)681 501-4488
<<E-Mail-Adresse>> · www.saarland.de


<<E-Mail-Adresse>>

<<E-Mail-Adresse>>


Bitte bedenken Sie die Auswirkungen auf die
Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken







Mit freundlichen Grüßen",False,25990,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"

Sehr geehrte Damen und Herren,


zuständigkeitshalber erhalten Sie die nachfolgende Nachricht von Herrn ",True,<< Adresse entfernt >>,False,"


Bitte bedenken Sie die Auswirkungen auf die
Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken







Mit freundlichen Grüßen",False,", Gemeinderatsmitglied aus Schwalbach, zurück zur weiteren Veranlassung, da unserer Abteilung kein Erblastenvertrag vorliegt
und wir somit keine Auskünfte darüber erteilen können.


Freundliche Grüße
Im Auftrag



Heike Becker

",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Vorzimmer Abteilung E
Technischer Umweltschutz

Keplerstraße 18 · 66117 Saarbrücken
Tel.: +49(0)681 501-4789 · Fax: +49(0)681 501-4488
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False," · www.saarland.de


<",True,<E-Mail-Adresse>,False,">

",True,<<E-Mail-Adresse>>,"(False, 'Erblastenvertrag von 2007')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9286/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25990/?format=csv,"Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6182/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Erblastenvertrag von 2007,2015-04-14T17:03:46+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/erblastenvertrag-von-2007/#nachricht-25990
