attachments.0.anchor_url,attachments.0.approved,attachments.0.belongs_to,attachments.0.can_approve,attachments.0.can_change_approval,attachments.0.can_delete,attachments.0.can_redact,attachments.0.converted,attachments.0.document,attachments.0.file_url,attachments.0.filetype,attachments.0.id,attachments.0.is_converted,attachments.0.is_image,attachments.0.is_irrelevant,attachments.0.is_pdf,attachments.0.is_redacted,attachments.0.name,attachments.0.pending,attachments.0.redacted,attachments.0.resource_uri,attachments.0.site_url,attachments.0.size,attachments.1.anchor_url,attachments.1.approved,attachments.1.belongs_to,attachments.1.can_approve,attachments.1.can_change_approval,attachments.1.can_delete,attachments.1.can_redact,attachments.1.converted,attachments.1.document,attachments.1.file_url,attachments.1.filetype,attachments.1.id,attachments.1.is_converted,attachments.1.is_image,attachments.1.is_irrelevant,attachments.1.is_pdf,attachments.1.is_redacted,attachments.1.name,attachments.1.pending,attachments.1.redacted,attachments.1.resource_uri,attachments.1.site_url,attachments.1.size,content,content_hidden,id,is_draft,is_escalation,is_postal,is_response,kind,last_modified_at,not_publishable,recipient_public_body,redacted,redacted_content.0.0,redacted_content.0.1,redacted_content.1.0,redacted_content.1.1,redacted_content.10.0,redacted_content.10.1,redacted_content.2.0,redacted_content.2.1,redacted_content.3.0,redacted_content.3.1,redacted_content.4.0,redacted_content.4.1,redacted_content.5.0,redacted_content.5.1,redacted_content.6.0,redacted_content.6.1,redacted_content.7.0,redacted_content.7.1,redacted_content.8.0,redacted_content.8.1,redacted_content.9.0,redacted_content.9.1,redacted_subject.0,registered_mail_date,request,resource_uri,sender,sender_public_body,sent,status,status_name,subject,timestamp,url
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/11279

Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil das BMZ nicht reagiert.

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >>

Anfragenr: 11279
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,36599,False,True,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/305/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/11279

Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil das BMZ nicht reagiert.

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
",True,<< Adresse entfernt >>,,,False,"

Anfragenr: 11279
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,"(False, 'Vermittlung bei Anfrage ""Was aus Bauhaus 15 gebaut werden kann: Aktivitäten der GIZ in Angola, Eritrea und Djibouti"" [#11279]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11279/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/36599/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"Vermittlung bei Anfrage ""Was aus Bauhaus 15 gebaut werden kann: Aktivitäten der GIZ in Angola, Eritrea und Djibouti"" [#11279]",2015-12-04T17:55:46.242105+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/was-aus-bauhaus-15-gebaut-werden-kann-aktivitaten-der-giz-in-angola-eritrea-und-djibouti/#nachricht-36599
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Nach vorliegenden Informationen aus dem Bauhaus 15-Konzept der GIZ beabsichtigt die GIZ Landesdirektoren für Angola (), Eritrea () und Djibouti () zu ernennen, die zunächst noch parallel zu ihren entsprechenden Positionen in anderen Ländern der jeweiligen Region aktiv sind.
Alle drei Länder sind bislang keine Länder, in denen die GIZ aktiv ist (siehe https://www.giz.de/de/weltweit/afrika.html). Intern wird u.a. für Angola angeführt, dass aufgrund der hohen Einkünfte aus der Öl-Förderung eine Entwicklungshilfe nicht angezeigt ist. Darüber hinaus steht Angola auf dem Index für hoch korrupte Länder und eine niedrig ausgeprägte Menschenrechtspolitik. Die VR China ist hier stark aktiv. Eritrea gehört zu den geschlossensten Ländern, welches von der Bundesregierung mehrfach der Menschenrechtsverletzungen bezichtigt wurde und mit dem es lt. Auskunft des Auswärtigen Amtes derzeit keine Zusammenarbeit gibt (siehe https://fragdenstaat.de/files/foi/29858/150706-Bescheid-126-2015.pdf).
Ich bitte um Übermittelung der Länderstrategie und der Aufstellung des Portfolios für die Länder Angola, Eritrea und Djibouti.


Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die beigefügte Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie von Ihnen aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

<< Adresse entfernt >>
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

Unsere Email <<E-Mail-Adresse>>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,33012,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/340/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Nach vorliegenden Informationen aus dem Bauhaus 15-Konzept der GIZ beabsichtigt die GIZ Landesdirektoren für Angola (), Eritrea () und Djibouti () zu ernennen, die zunächst noch parallel zu ihren entsprechenden Positionen in anderen Ländern der jeweiligen Region aktiv sind.
Alle drei Länder sind bislang keine Länder, in denen die GIZ aktiv ist (siehe https://www.giz.de/de/weltweit/afrika.html). Intern wird u.a. für Angola angeführt, dass aufgrund der hohen Einkünfte aus der Öl-Förderung eine Entwicklungshilfe nicht angezeigt ist. Darüber hinaus steht Angola auf dem Index für hoch korrupte Länder und eine niedrig ausgeprägte Menschenrechtspolitik. Die VR China ist hier stark aktiv. Eritrea gehört zu den geschlossensten Ländern, welches von der Bundesregierung mehrfach der Menschenrechtsverletzungen bezichtigt wurde und mit dem es lt. Auskunft des Auswärtigen Amtes derzeit keine Zusammenarbeit gibt (siehe https://fragdenstaat.de/files/foi/29858/150706-Bescheid-126-2015.pdf).
Ich bitte um Übermittelung der Länderstrategie und der Aufstellung des Portfolios für die Länder Angola, Eritrea und Djibouti.


Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die beigefügte Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie von Ihnen aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"<< Adresse entfernt >>
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

Unsere Email ",True,"<<E-Mail-Adresse>>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,"(False, 'Was aus Bauhaus 15 gebaut werden kann: Aktivitäten der GIZ in Angola, Eritrea und Djibouti [#11280]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11280/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33012/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Was aus Bauhaus 15 gebaut werden kann: Aktivitäten der GIZ in Angola, Eritrea und Djibouti [#11280]",2015-09-06T17:04:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/was-aus-bauhaus-15-gebaut-werden-kann-aktivitaten-der-giz-in-angola-eritrea-und-djibouti-1/#nachricht-33012
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Lieber Herr Hingst,

vielen Dank für Ihre kurzfristige Rückmeldung. Allerdings muss ich Ihnen mitteilen, dass am Ende meiner Anfrage die Adresse vollständig übermittelt wurde. Sie erhalten Sie jedoch auch in der Signatur meiner Antwort an Sie – ganz unten.
Allerdings darf ich darauf hinweisen, dass ich ausdrücklich um elektronische Beantwortung gebeten hatte. Hier habe ich von meinem gesetzlichen Wahlrecht Gebrauch gemacht, welches nur in begründeten Ausnahmefällen durch Ihre Behörde abgeändert werden kann.


Mit freundlichen Grüßen
Harald Andreesen

Anfragenr: 11280
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

Unsere Email <<E-Mail-Adresse>>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,33096,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/340/?format=csv,False,False,"Lieber Herr Hingst,

vielen Dank für Ihre kurzfristige Rückmeldung. Allerdings muss ich Ihnen mitteilen, dass am Ende meiner Anfrage die Adresse vollständig übermittelt wurde. Sie erhalten Sie jedoch auch in der Signatur meiner Antwort an Sie – ganz unten.
Allerdings darf ich darauf hinweisen, dass ich ausdrücklich um elektronische Beantwortung gebeten hatte. Hier habe ich von meinem gesetzlichen Wahlrecht Gebrauch gemacht, welches nur in begründeten Ausnahmefällen durch Ihre Behörde abgeändert werden kann.


Mit freundlichen Grüßen
Harald Andreesen

Anfragenr: 11280
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Postanschrift
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

Unsere Email ",True,"<<E-Mail-Adresse>>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,"(False, 'AW: WG: Was aus Bauhaus 15 gebaut werden kann: Aktivitäten der GIZ in Angola, Eritrea und Djibouti [#11280]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11280/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33096/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: WG: Was aus Bauhaus 15 gebaut werden kann: Aktivitäten der GIZ in Angola, Eritrea und Djibouti [#11280]",2015-09-08T12:36:08.538557+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/was-aus-bauhaus-15-gebaut-werden-kann-aktivitaten-der-giz-in-angola-eritrea-und-djibouti-1/#nachricht-33096
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte(r) Antragsteller/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben diese jedoch lediglich mit Ihrem Vor- und Nachnamen unterzeichnet. Für die Bearbeitung von Anfragen mit Verweis auf das IFG bitten wir Sie, uns Ihre vollständige, zustellfähige Postanschrift mitzuteilen.

Vielen Dank und viele Grüße,

i.A. René Hingst


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Gesendet: Sonntag, 6. September 2015 17:05
An: Info 5001
Betreff: Was aus Bauhaus 15 gebaut werden kann: Aktivitäten der GIZ in Angola, Eritrea und Djibouti [#11280]

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Nach vorliegenden Informationen aus dem Bauhaus 15-Konzept der GIZ beabsichtigt die GIZ Landesdirektoren für Angola (Peter Pfaumann), Eritrea (Axel Klaphake) und Djibouti (Axel Klaphake) zu ernennen, die zunächst noch parallel zu ihren entsprechenden Positionen in anderen Ländern der jeweiligen Region aktiv sind.
Alle drei Länder sind bislang keine Länder, in denen die GIZ aktiv ist (siehe https://www.giz.de/de/weltweit/afrika.html). Intern wird u.a. für Angola angeführt, dass aufgrund der hohen Einkünfte aus der Öl-Förderung eine Entwicklungshilfe nicht angezeigt ist. Darüber hinaus steht Angola auf dem Index für hoch korrupte Länder und eine niedrig ausgeprägte Menschenrechtspolitik. Die VR China ist hier stark aktiv. Eritrea gehört zu den geschlossensten Ländern, welches von der Bundesregierung mehrfach der Menschenrechtsverletzungen bezichtigt wurde und mit dem es lt. Auskunft des Auswärtigen Amtes derzeit keine Zusammenarbeit gibt (siehe https://fragdenstaat.de/files/foi/29858/150706-Bescheid-126-2015.pdf).
Ich bitte um Übermittelung der Länderstrategie und der Aufstellung des Portfolios für die Länder Angola, Eritrea und Djibouti.


Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die beigefügte Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie von Ihnen aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,",False,33095,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte(r) Antragsteller/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben diese jedoch lediglich mit Ihrem Vor- und Nachnamen unterzeichnet. Für die Bearbeitung von Anfragen mit Verweis auf das IFG bitten wir Sie, uns Ihre vollständige, zustellfähige Postanschrift mitzuteilen.

Vielen Dank und viele Grüße,

i.A. René Hingst


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ",True,<< Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>,,,False,"
Gesendet: Sonntag, 6. September 2015 17:05
An: Info 5001
Betreff: Was aus Bauhaus 15 gebaut werden kann: Aktivitäten der GIZ in Angola, Eritrea und Djibouti [#11280]

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Nach vorliegenden Informationen aus dem Bauhaus 15-Konzept der GIZ beabsichtigt die GIZ Landesdirektoren für Angola (Peter Pfaumann), Eritrea (Axel Klaphake) und Djibouti (Axel Klaphake) zu ernennen, die zunächst noch parallel zu ihren entsprechenden Positionen in anderen Ländern der jeweiligen Region aktiv sind.
Alle drei Länder sind bislang keine Länder, in denen die GIZ aktiv ist (siehe https://www.giz.de/de/weltweit/afrika.html). Intern wird u.a. für Angola angeführt, dass aufgrund der hohen Einkünfte aus der Öl-Förderung eine Entwicklungshilfe nicht angezeigt ist. Darüber hinaus steht Angola auf dem Index für hoch korrupte Länder und eine niedrig ausgeprägte Menschenrechtspolitik. Die VR China ist hier stark aktiv. Eritrea gehört zu den geschlossensten Ländern, welches von der Bundesregierung mehrfach der Menschenrechtsverletzungen bezichtigt wurde und mit dem es lt. Auskunft des Auswärtigen Amtes derzeit keine Zusammenarbeit gibt (siehe https://fragdenstaat.de/files/foi/29858/150706-Bescheid-126-2015.pdf).
Ich bitte um Übermittelung der Länderstrategie und der Aufstellung des Portfolios für die Länder Angola, Eritrea und Djibouti.


Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die beigefügte Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie von Ihnen aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Was aus Bauhaus 15 gebaut werden kann: Aktivitäten der GIZ in Angola, Eritrea und Djibouti [#11280]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11280/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33095/?format=csv,Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/340/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"WG: Was aus Bauhaus 15 gebaut werden kann: Aktivitäten der GIZ in Angola, Eritrea und Djibouti [#11280]",2015-09-08T12:25:51+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/was-aus-bauhaus-15-gebaut-werden-kann-aktivitaten-der-giz-in-angola-eritrea-und-djibouti-1/#nachricht-33095
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

leider werden im Saarland die Examensprüfungen vergangener Jahre für das Lehramtsstudium (für Real- und Gesamtschulen und/oder Gymnasien) im Fach Deutsch nicht auf den Seiten des Ministeriums angeboten. Das Zugänglichmachen vergangener Examensprüfungen ist indes in anderen Bundesländern zur Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen durchaus üblich (z.B. Bayern). 

Ich möchte Sie daher bitten, mir die staatlichen Examensprüfungen für das Fach Deutsch für die Studiengänge LAR (Real- und Gesamtschulen) und LAG (Gymnasien) der Jahre 2010 bis 2014 zugänglich zu machen, i.e. (digitalisiert) zu übersenden. 

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,33014,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6172/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

leider werden im Saarland die Examensprüfungen vergangener Jahre für das Lehramtsstudium (für Real- und Gesamtschulen und/oder Gymnasien) im Fach Deutsch nicht auf den Seiten des Ministeriums angeboten. Das Zugänglichmachen vergangener Examensprüfungen ist indes in anderen Bundesländern zur Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen durchaus üblich (z.B. Bayern). 

Ich möchte Sie daher bitten, mir die staatlichen Examensprüfungen für das Fach Deutsch für die Studiengänge LAR (Real- und Gesamtschulen) und LAG (Gymnasien) der Jahre 2010 bis 2014 zugänglich zu machen, i.e. (digitalisiert) zu übersenden. 

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Examensprüfungen der Lehramtsstudiengänge (Real- und Gesamtschulen und Gymnasium) im Fach Deutsch [#11282]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11282/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33014/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Examensprüfungen der Lehramtsstudiengänge (Real- und Gesamtschulen und Gymnasium) im Fach Deutsch [#11282],2015-09-06T18:49:40.043542+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/examensprufungen-der-lehramtsstudiengange-real-und-gesamtschulen-und-gymnasium-im-fach-deutsch/#nachricht-33014
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

nach rechtlicher Würdigung Ihrer Eingabe bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Anspruch auf Zugang zu Examensprüfungen vergangener Jahre gegenüber dem Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) nicht hergeleitet werden kann.

Zwar gewährt § 1 Satz 1 SIFG einen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden des Landes, jedoch sind Prüfungseinrichtungen wie das Prüfungsamt dann nicht informationspflichtig, wenn sie im Bereich von Prüfungen tätig werden. Da sich Ihr Informationsbegehren auf Zugang zu bestimmten Examensprüfungen richtet, ist mithin die Tätigkeit des Prüfungsamtes im Bereich von Prüfungen tangiert. In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob es sich um vergangene oder künftige Examensprüfungen handelt, da die Bereichsausnahme nach § 1 Satz 4 SIFG hierfür keine Differenzierung zulässt. Entscheidend ist vielmehr, dass es sich um Vorgänge handelt, die dem Prüfungsbereich zuzuordnen sind (so auch VG Köln v. 16. Juni 2011, Az. 6 K 4008/10, Rn. 42 f.). Einer Unterscheidung zwischen abgeschlossenen und noch laufenden Verfahren bedarf es lediglich hinsichtlich möglicher Geheimhaltungsinteressen (so z. B. § 4 IFG), nicht jedoch bei der Festlegung des Anwendungsbereichs. 

Sollten Sie dennoch anderer Auffassung sein, steht es Ihnen offen, gegen den Ablehnungsbescheid des Bildungsministeriums innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist Klage beim zuständigen Gericht einzureichen

Mit freundlichen Grüßen",False,35397,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

nach rechtlicher Würdigung Ihrer Eingabe bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Anspruch auf Zugang zu Examensprüfungen vergangener Jahre gegenüber dem Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) nicht hergeleitet werden kann.

Zwar gewährt § 1 Satz 1 SIFG einen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden des Landes, jedoch sind Prüfungseinrichtungen wie das Prüfungsamt dann nicht informationspflichtig, wenn sie im Bereich von Prüfungen tätig werden. Da sich Ihr Informationsbegehren auf Zugang zu bestimmten Examensprüfungen richtet, ist mithin die Tätigkeit des Prüfungsamtes im Bereich von Prüfungen tangiert. In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob es sich um vergangene oder künftige Examensprüfungen handelt, da die Bereichsausnahme nach § 1 Satz 4 SIFG hierfür keine Differenzierung zulässt. Entscheidend ist vielmehr, dass es sich um Vorgänge handelt, die dem Prüfungsbereich zuzuordnen sind (so auch VG Köln v. 16. Juni 2011, Az. 6 K 4008/10, Rn. 42 f.). Einer Unterscheidung zwischen abgeschlossenen und noch laufenden Verfahren bedarf es lediglich hinsichtlich möglicher Geheimhaltungsinteressen (so z. B. § 4 IFG), nicht jedoch bei der Festlegung des Anwendungsbereichs. 

Sollten Sie dennoch anderer Auffassung sein, steht es Ihnen offen, gegen den Ablehnungsbescheid des Bildungsministeriums innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist Klage beim zuständigen Gericht einzureichen

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Vermittlung bei Anfrage ""Examensprüfungen der Lehramtsstudiengänge (Real- und Gesamtschulen und Gymnasium) im Fach Deutsch"" [#11282]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11282/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/35397/?format=csv,Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6453/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,"AW: Vermittlung bei Anfrage ""Examensprüfungen der Lehramtsstudiengänge (Real- und Gesamtschulen und Gymnasium) im Fach Deutsch"" [#11282]",2015-11-06T14:35:24+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/examensprufungen-der-lehramtsstudiengange-real-und-gesamtschulen-und-gymnasium-im-fach-deutsch/#nachricht-35397
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,35240,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11282/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/35240/?format=csv,Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6453/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,,2015-11-04T07:58:02+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/examensprufungen-der-lehramtsstudiengange-real-und-gesamtschulen-und-gymnasium-im-fach-deutsch/#nachricht-35240
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

sollte die Beantwortung der IFG-Anfrage in elektronischer Form erfolgen können, so bitte ich um übersenden der Dokumente an <<E-Mail-Adresse>> meine private Mailadresse. 

Sollte diese elektronische Form nicht möglich sein, so bleibt, wie von Ihnen angemerkt, der Postweg an die diesem Schreiben beiligende Adresse.. 

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 11282
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,34268,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6172/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,"

sollte die Beantwortung der IFG-Anfrage in elektronischer Form erfolgen können, so bitte ich um übersenden der Dokumente an ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False," meine private Mailadresse. 

Sollte diese elektronische Form nicht möglich sein, so bleibt, wie von Ihnen angemerkt, der Postweg an die diesem Schreiben beiligende Adresse.. 

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 11282
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>","(False, 'AW: Ihre Anfrage vom 06. September 2015  [#11282]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11282/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34268/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Ihre Anfrage vom 06. September 2015  [#11282],2015-10-09T15:45:09.032596+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/examensprufungen-der-lehramtsstudiengange-real-und-gesamtschulen-und-gymnasium-im-fach-deutsch/#nachricht-34268
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Saarland (SIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/11282

Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht mit Bezug auf § 1 Satz 4 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) abgelehnt. Zwar ist es richtig, dass die Examensprüfungen vergangener Jahre in den Prüfungsbereich fallen, doch ist nicht davon auszugehen, dass die  Examensprüfungen vergangener Jahre in ihrer bestehenden Form erneut geprüft werden. 

Gleichsam greift die Nachfrage nach Veröffentlichung oder Zugänglichmachung ehemaliger Prüfungsmaterialien ""nicht in die Bereiche der Forschung, Leistung, Leistungsbeurteilung und Prüfungen"" ein; an- und bestehende Forschungsaufträge oder Prüfungsleistungen bleiben von der Informationsfreiheitsanfrage unberührt. Letztlich kann im Zuge der in diesem Herbst anstehenden Examensprüfungen hinsichtlich der Prüfungsvorbereitungen nicht von ""Unbeteiligten"" gesprochen werden, vor denen ein Schutz in ehemalige Prüfungsmaterialien zu rechtfertigen sei. 

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Ich danke und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 11282
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,35093,False,True,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6453/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Saarland (SIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/11282

Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht mit Bezug auf § 1 Satz 4 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) abgelehnt. Zwar ist es richtig, dass die Examensprüfungen vergangener Jahre in den Prüfungsbereich fallen, doch ist nicht davon auszugehen, dass die  Examensprüfungen vergangener Jahre in ihrer bestehenden Form erneut geprüft werden. 

Gleichsam greift die Nachfrage nach Veröffentlichung oder Zugänglichmachung ehemaliger Prüfungsmaterialien ""nicht in die Bereiche der Forschung, Leistung, Leistungsbeurteilung und Prüfungen"" ein; an- und bestehende Forschungsaufträge oder Prüfungsleistungen bleiben von der Informationsfreiheitsanfrage unberührt. Letztlich kann im Zuge der in diesem Herbst anstehenden Examensprüfungen hinsichtlich der Prüfungsvorbereitungen nicht von ""Unbeteiligten"" gesprochen werden, vor denen ein Schutz in ehemalige Prüfungsmaterialien zu rechtfertigen sei. 

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Ich danke und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 11282
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,"(False, 'Vermittlung bei Anfrage ""Examensprüfungen der Lehramtsstudiengänge (Real- und Gesamtschulen und Gymnasium) im Fach Deutsch"" [#11282]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11282/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/35093/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"Vermittlung bei Anfrage ""Examensprüfungen der Lehramtsstudiengänge (Real- und Gesamtschulen und Gymnasium) im Fach Deutsch"" [#11282]",2015-10-31T00:14:01.009980+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/examensprufungen-der-lehramtsstudiengange-real-und-gesamtschulen-und-gymnasium-im-fach-deutsch/#nachricht-35093
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke Ihnen für die schnelle Bearbeitung und Ihre Einschätzung, auch wenn diese nicht im von mir gewünschten Sinne verlief.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in


Anfragenr: 11282
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,35398,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6453/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke Ihnen für die schnelle Bearbeitung und Ihre Einschätzung, auch wenn diese nicht im von mir gewünschten Sinne verlief.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"


Anfragenr: 11282
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: AW: Vermittlung bei Anfrage ""Examensprüfungen der Lehramtsstudiengänge (Real- und Gesamtschulen und Gymnasium) im Fach Deutsch"" [#11282]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11282/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/35398/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: AW: Vermittlung bei Anfrage ""Examensprüfungen der Lehramtsstudiengänge (Real- und Gesamtschulen und Gymnasium) im Fach Deutsch"" [#11282]",2015-11-06T14:44:21.351260+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/examensprufungen-der-lehramtsstudiengange-real-und-gesamtschulen-und-gymnasium-im-fach-deutsch/#nachricht-35398
https://fragdenstaat.de/anfrage/examensprufungen-der-lehramtsstudiengange-real-und-gesamtschulen-und-gymnasium-im-fach-deutsch/#nachricht-34263,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34263/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/34263/image001.jpg?token=1tvc6j%3Ac_Lt0ysz1BB_nrOLXYqJ5sr9VH25CWq9eyRFb-kUAPY,image/jpeg,15695,False,True,True,False,False,image001.jpg,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/15695/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/examensprufungen-der-lehramtsstudiengange-real-und-gesamtschulen-und-gymnasium-im-fach-deutsch/34263/anhang/image001.jpg,1347,https://fragdenstaat.de/anfrage/examensprufungen-der-lehramtsstudiengange-real-und-gesamtschulen-und-gymnasium-im-fach-deutsch/#nachricht-34263,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34263/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/34263/image002.png?token=1tvc6j%3AbFT5xIL29X8AkPFZL_6fbSK3T-fqQ0ddDESkFxuyx_c,image/png,15696,False,True,True,False,False,image002.png,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/15696/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/examensprufungen-der-lehramtsstudiengange-real-und-gesamtschulen-und-gymnasium-im-fach-deutsch/34263/anhang/image002.png,32623,"Sehr geehrtAntragsteller/in

ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage bezüglich Examensprüfungen (Real- und Gesamtschulen und Gymnasium) im Fach Deutsch vom 06. September 2015.
Ich möchte Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail-Adresse der Internetseite ""FragdenStaat.de"" ist nicht möglich.
Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs.1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist.  Die Bekanntgabe an den Antragsteller persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene Internetseite ""FragdenStaat.de"" nicht sichergestellt. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift oder an Ihre persönliche E-Mail Adresse erfolgen. Falls Sie uns Ihre persönliche E-Mail Adresse nicht mitteilen wollen, erfolgt unsere Antwort an Sie auf dem Postwege.



Mit freundlichen Grüßen",False,34263,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage bezüglich Examensprüfungen (Real- und Gesamtschulen und Gymnasium) im Fach Deutsch vom 06. September 2015.
Ich möchte Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail-Adresse der Internetseite ""FragdenStaat.de"" ist nicht möglich.
Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs.1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist.  Die Bekanntgabe an den Antragsteller persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene Internetseite ""FragdenStaat.de"" nicht sichergestellt. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift oder an Ihre persönliche E-Mail Adresse erfolgen. Falls Sie uns Ihre persönliche E-Mail Adresse nicht mitteilen wollen, erfolgt unsere Antwort an Sie auf dem Postwege.



Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre Anfrage vom 06. September 2015')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11282/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34263/?format=csv,Ministerium für Bildung und Kultur Saarland,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6172/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihre Anfrage vom 06. September 2015,2015-10-09T13:59:53+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/examensprufungen-der-lehramtsstudiengange-real-und-gesamtschulen-und-gymnasium-im-fach-deutsch/#nachricht-34263
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Betr.: Ihre Anfrage vom 06. September 2015
Meine E-Mail an Sie vom 09. Oktober 2015
Ihre Antwort darauf vom 09. Oktober 2015

 Sehr geehrtAntragsteller/in

 bezüglich Ihres Informationsersuchens – Examensprüfungen (Real- und Gesamtschulen und Gymnasium) im Fach Deutsch möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

§ 1 Satz 4 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) bestimmt: „Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen sowie Prüfungseinrichtungen gilt dieses Gesetz nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden.“ Laut Gesetzesbegründung zum SIFG stellt § 1 Satz 4 SIFG „sicher, dass das Informationsrecht nicht in die Bereiche der Forschung, Leistung, Leistungsbeurteilung und Prüfungen eingreift. Diese Bereiche müssen eigenständig und vor Einsicht Unbeteiligter sicher tätig werden können.“

Ihr Ersuchen an das Staatliche Prüfungsamt für das Lehramt an  Schulen betrifft gerade eine Prüfungseinrichtung, die im Bereich von Prüfungen tätig wird.

Aus diesem Grund lehne ich Ihr Ersuchen ab.


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht des Saarlandes in 66740 Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.


Mit freundlichen Grüßen",False,34934,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Betr.: Ihre Anfrage vom 06. September 2015
Meine E-Mail an Sie vom 09. Oktober 2015
Ihre Antwort darauf vom 09. Oktober 2015

 Sehr ",True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

 bezüglich Ihres Informationsersuchens – Examensprüfungen (Real- und Gesamtschulen und Gymnasium) im Fach Deutsch möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

§ 1 Satz 4 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) bestimmt: „Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen sowie Prüfungseinrichtungen gilt dieses Gesetz nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden.“ Laut Gesetzesbegründung zum SIFG stellt § 1 Satz 4 SIFG „sicher, dass das Informationsrecht nicht in die Bereiche der Forschung, Leistung, Leistungsbeurteilung und Prüfungen eingreift. Diese Bereiche müssen eigenständig und vor Einsicht Unbeteiligter sicher tätig werden können.“

Ihr Ersuchen an das Staatliche Prüfungsamt für das Lehramt an  Schulen betrifft gerade eine Prüfungseinrichtung, die im Bereich von Prüfungen tätig wird.

Aus diesem Grund lehne ich Ihr Ersuchen ab.


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht des Saarlandes in 66740 Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre Anfrage vom 06. September 2015')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11282/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34934/?format=csv,Ministerium für Bildung und Kultur Saarland,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6172/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre Anfrage vom 06. September 2015,2015-10-28T00:00:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/examensprufungen-der-lehramtsstudiengange-real-und-gesamtschulen-und-gymnasium-im-fach-deutsch/#nachricht-34934
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Zusendung der Tagesordnung des Treffens der EU-Außenminister am 04./05.09.2015 in Luxemburg sowie der Sitzungsunterlagen zum Themenkomplex „Krisen und Konflikte im Nahen und Mittleren Osten“ einschließlich des Iran.

Ich bitte um elektronische Zusendung der Unterlagen gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG und eine Eingangsbestätigung. Sollten Sie eine persönliche Email-Adresse zur Beantwortung benötigen, bitte ich um entsprechenden Hinweis.


Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Marc Freiheit von Rotter
Evening Study Institute
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Marc Freiheit von Rotter
Evening Study Institute
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,33017,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/43/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Zusendung der Tagesordnung des Treffens der EU-Außenminister am 04./05.09.2015 in Luxemburg sowie der Sitzungsunterlagen zum Themenkomplex „Krisen und Konflikte im Nahen und Mittleren Osten“ einschließlich des Iran.

Ich bitte um elektronische Zusendung der Unterlagen gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG und eine Eingangsbestätigung. Sollten Sie eine persönliche Email-Adresse zur Beantwortung benötigen, bitte ich um entsprechenden Hinweis.


Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Marc Freiheit von Rotter
Evening Study Institute
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Postanschrift
Marc Freiheit von Rotter
Evening Study Institute
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Außenministertreffen des EU-Rates am 04./05.09.2015 [#11285]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11285/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33017/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Außenministertreffen des EU-Rates am 04./05.09.2015 [#11285],2015-09-06T23:00:49.995374+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auenministertreffen-des-eu-rates-am-0405092015/#nachricht-33017
https://fragdenstaat.de/anfrage/auenministertreffen-des-eu-rates-am-0405092015/#nachricht-34514,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34514/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/34514/151015-bescheid-237-2015_geschwaerzt.pdf?token=1tvc6j%3AtZtUcvX6fzkuahFGTxb9WWt9DPQ-9V2o1RrUfSPZDqQ,application/pdf,15789,False,False,False,True,True,151015-bescheid-237-2015_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/15789/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/auenministertreffen-des-eu-rates-am-0405092015/34514/anhang/151015-bescheid-237-2015_geschwaerzt.pdf,87290,https://fragdenstaat.de/anfrage/auenministertreffen-des-eu-rates-am-0405092015/#nachricht-34514,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34514/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/34514/anlage-gymnich-draft-programme.pdf?token=1tvc6j%3A0hYJCrmhHtJ1OTkWto6tYq4gsuPk2pY99fBO1MXxf7M,application/pdf,15788,False,False,False,True,False,anlage-gymnich-draft-programme.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/15788/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/auenministertreffen-des-eu-rates-am-0405092015/34514/anhang/anlage-gymnich-draft-programme.pdf,149385,"Sehr geehrter Herr von Rotter,
anliegend übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts zu Ihrer o.g. IFG-Anfrage.
 
Mit freundlichen Grüßen",False,34514,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr von Rotter,
anliegend übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts zu Ihrer o.g. IFG-Anfrage.
 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Informationsfreiheitsgesetz; hier: Gymnich-Treffen am 04./05.09.2015')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11285/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34514/?format=csv,Auswärtiges Amt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/43/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Informationsfreiheitsgesetz; hier: Gymnich-Treffen am 04./05.09.2015,2015-10-16T00:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auenministertreffen-des-eu-rates-am-0405092015/#nachricht-34514
https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-zur-weiterreise-tausender-fluchtlinge-von-ungarn-richtung-deutschland/#nachricht-34846,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34846/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/34846/ifg-bundeskanzleramt_geschwaerzt.pdf?token=1tvc6j%3ATd7mtLUcHGpbeFuk05vL0ay87CKtJmTRAK6cICbkq3k,application/pdf,15899,False,False,False,True,True,ifg-bundeskanzleramt_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/15899/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-zur-weiterreise-tausender-fluchtlinge-von-ungarn-richtung-deutschland/34846/anhang/ifg-bundeskanzleramt_geschwaerzt.pdf,439464,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,34846,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'IFG')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11286/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34846/?format=csv,Bundeskanzleramt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,IFG,2015-10-20T00:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-zur-weiterreise-tausender-fluchtlinge-von-ungarn-richtung-deutschland/#nachricht-34846
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle IFG-pflichtigen Unterlagen zu der ""Vereinbarung zur Weiterreise tausender Flüchtlinge von Ungarn Richtung Deutschland"" - vgl. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/09/2015-09-05-einreise-fluechtline-ungarn.html;jsessionid=B5401CC0932492030FD69728335E8401.s4t1 - insbesondere auch diesbezügliche Rechtsgutachten und juristische Stellungnahmen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,33018,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle IFG-pflichtigen Unterlagen zu der ""Vereinbarung zur Weiterreise tausender Flüchtlinge von Ungarn Richtung Deutschland"" - vgl. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/09/2015-09-05-einreise-fluechtline-ungarn.html;jsessionid=B5401CC0932492030FD69728335E8401.s4t1 - insbesondere auch diesbezügliche Rechtsgutachten und juristische Stellungnahmen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Vereinbarung zur Weiterreise tausender Flüchtlinge von Ungarn Richtung Deutschland [#11286]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11286/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33018/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Vereinbarung zur Weiterreise tausender Flüchtlinge von Ungarn Richtung Deutschland [#11286],2015-09-06T23:12:41.709537+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-zur-weiterreise-tausender-fluchtlinge-von-ungarn-richtung-deutschland/#nachricht-33018
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

am 18.06.2015 hat sich der Stadtentwicklungsausschus des Bezirkes Hamburg-Nord mit dem Freibad Ohlsdorf befasst.

Bitte stellen Sie mir die Niederschrift zu diesem Tagesordnungspunkt zur Verfügung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kahnt
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,33040,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3994/?format=csv,False,False,"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

am 18.06.2015 hat sich der Stadtentwicklungsausschus des Bezirkes Hamburg-Nord mit dem Freibad Ohlsdorf befasst.

Bitte stellen Sie mir die Niederschrift zu diesem Tagesordnungspunkt zur Verfügung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kahnt
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Freibad Ohlsdorf [#11288]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11288/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33040/?format=csv,Michael Kahnt,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Freibad Ohlsdorf [#11288],2015-09-07T13:46:59.862743+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/freibad-ohlsdorf/#nachricht-33040
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Kahnt,

Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist hier am 07.09.2015 eingegangen.

Ob Ihnen ein Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das Fachamt Interner Service geprüft (Tel. 040 42804 2231).

Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen.

Abschließend weise ich darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Hierzu kann Ihnen ggf. der o. g. Ansprechpartner Auskunft geben.


Mit freundlichen Grüßen",False,33075,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Kahnt,

Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist hier am 07.09.2015 eingegangen.

Ob Ihnen ein Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das Fachamt Interner Service geprüft (Tel. 040 42804 2231).

Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen.

Abschließend weise ich darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Hierzu kann Ihnen ggf. der o. g. Ansprechpartner Auskunft geben.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Freibad Ohlsdorf [#11288]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11288/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33075/?format=csv,Bezirksamt Hamburg-Nord,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3994/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Freibad Ohlsdorf [#11288],2015-09-08T09:48:34+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/freibad-ohlsdorf/#nachricht-33075
https://fragdenstaat.de/anfrage/freibad-ohlsdorf/#nachricht-33685,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33685/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/33685/Auskunftsersuchenvom07.09.2015-Antwort.pdf?token=1tvc6j%3AvC8S7jeDIBxeprXLyefQTT5Uo-7V2rHjb2sVhLqGfwI,application/pdf,15451,False,False,False,True,False,Auskunftsersuchenvom07.09.2015-Antwort.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/15451/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/freibad-ohlsdorf/33685/anhang/Auskunftsersuchenvom07.09.2015-Antwort.pdf,9275,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"
",False,33685,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,True,"
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Freibad Ohlsdorf [#11288]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11288/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33685/?format=csv,Bezirksamt Hamburg-Nord,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3994/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Freibad Ohlsdorf [#11288],2015-09-23T14:46:53+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/freibad-ohlsdorf/#nachricht-33685
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

 
gerne würden wir Sie zu Ihrer E-Mail vom 7. September 2015 telefonisch kontaktieren, konnten Sie bislang jedoch nicht erreichen.

Könnten Sie uns bitte hierzu eine Telefonnummer zusenden, unter der wir Sie während der üblichen Bürozeiten erreichen können?

 
Mit freundlichen Grüßen",False,34153,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

 
gerne würden wir Sie zu Ihrer E-Mail vom 7. September 2015 telefonisch kontaktieren, konnten Sie bislang jedoch nicht erreichen.

Könnten Sie uns bitte hierzu eine Telefonnummer zusenden, unter der wir Sie während der üblichen Bürozeiten erreichen können?

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Markttransparenzstelle für Kraftstoffe / Ihre E-Mail vom 7. September 2015')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11290/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34153/?format=csv,Bundeskartellamt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/75/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Markttransparenzstelle für Kraftstoffe / Ihre E-Mail vom 7. September 2015,2015-10-06T17:28:09+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/datengrundlage-des-berichts-ein-jahr-markttransparenzstelle-fur-kraftstoffe-mts-k-eine-erste-zwischenbilanz/#nachricht-34153
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Wir haben diese an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet. Zur Beantwortung werden wir voraussichtlich einige Tage benötigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

 
Mit freundlichen Grüßen,",False,33114,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Wir haben diese an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet. Zur Beantwortung werden wir voraussichtlich einige Tage benötigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

 
Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Datengrundlage des Berichts ""Ein Jahr Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K): Eine erste Zwischenbilanz"" [#11290]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11290/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33114/?format=csv,Bundeskartellamt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/75/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: Datengrundlage des Berichts ""Ein Jahr Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K): Eine erste Zwischenbilanz"" [#11290]",2015-09-08T13:33:28+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/datengrundlage-des-berichts-ein-jahr-markttransparenzstelle-fur-kraftstoffe-mts-k-eine-erste-zwischenbilanz/#nachricht-33114
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die im Rahmen der Auswertungen für den Bericht ""Ein Jahr Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K): Eine erste Zwischenbilanz"" (online unter http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Berichte/Ein_Jahr_MTS-K_Marginalsp.pdf?__blob=publicationFile&v=10 verfügbar) verwendeten gesammelten Kraftstoffpreisdaten und Grunddaten der Tankstellen.

Sofern verfügbar bitte nicht nur die im Rahmen des oben genannten Berichts verwendeten Daten, sondern sämtliche vorliegenden Daten bis heute.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,33046,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/75/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die im Rahmen der Auswertungen für den Bericht ""Ein Jahr Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K): Eine erste Zwischenbilanz"" (online unter http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Berichte/Ein_Jahr_MTS-K_Marginalsp.pdf?__blob=publicationFile&v=10 verfügbar) verwendeten gesammelten Kraftstoffpreisdaten und Grunddaten der Tankstellen.

Sofern verfügbar bitte nicht nur die im Rahmen des oben genannten Berichts verwendeten Daten, sondern sämtliche vorliegenden Daten bis heute.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Datengrundlage des Berichts ""Ein Jahr Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K): Eine erste Zwischenbilanz"" [#11290]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11290/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33046/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Datengrundlage des Berichts ""Ein Jahr Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K): Eine erste Zwischenbilanz"" [#11290]",2015-09-07T14:53:42.057810+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/datengrundlage-des-berichts-ein-jahr-markttransparenzstelle-fur-kraftstoffe-mts-k-eine-erste-zwischenbilanz/#nachricht-33046
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

ich hatte am Dienstag versucht zurück zu rufen, hatte aber kein Glück. Am Freitag sollte ich erreichbar sein, gerne auch unter XXXXXXXXXXXXX.

Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in


Anfragenr: 11290
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,34197,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/75/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,"

ich hatte am Dienstag versucht zurück zu rufen, hatte aber kein Glück. Am Freitag sollte ich erreichbar sein, gerne auch unter ",True,XXXXXXXXXXXXX.,False,"

Mit freundlichen Grüßen,
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


Anfragenr: 11290
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,"(False, 'AW: Markttransparenzstelle für Kraftstoffe / Ihre E-Mail vom 7. September 2015  [#11290]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11290/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34197/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Markttransparenzstelle für Kraftstoffe / Ihre E-Mail vom 7. September 2015  [#11290],2015-10-07T13:40:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/datengrundlage-des-berichts-ein-jahr-markttransparenzstelle-fur-kraftstoffe-mts-k-eine-erste-zwischenbilanz/#nachricht-34197
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage gemäß §5 Abs. 1 des Brandenburgisches Pressegesetzes - BbgPG

Guten Tag Herr Richter am Amtsgericht Wolfgang Böhm,

ausweislich des Impressums des Amtsgerichts Zossen ( http://www.ag-zossen.brandenburg.de/sixcms/list.php?template=content_list_agz_pm&query=allgemein_agz&sv[relation_agz]=5lbm1.c.170115.de&sort=online_date&order=asc )

sind Sie dessen Pressesprecher.

Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Die Behörden sind nach Maßgabe der Landespressegesetze verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. 

Uns ist glaubhaft zur Kenntnis gelangt, dass das Amtsgericht Zossen entgegen seiner Verpflichtung gemäß §5 Abs. 1 des Brandenburgisches Pressegesetzes – BbgPG ihm möglicherweise unliebsame Presseanfragen wiederholt nicht beantwortet haben soll.

Beispielsweise soll eine im September 2014 gestellte Presseanfrage im Zusammenhang mit den im Jahre 2013 mutmaßlich im Amtsgericht Zossen offenbar verschwundenen Akten bis heute nicht beantwortet worden sein, obwohl sich das anfragende Medium bzw. der anfragende Journalist sich durch DJV-Presseausweis eindeutig als hauptberuflicher Vertreter der Presse ausgewiesen habe.

Hierzu bitten wir Sie, uns folgende Fragen zu beantworten:

1. Sind Ihnen während Ihrer Zeit als Pressesprecher des Amtsgerichts Zossen Fälle der Informationsverweigerung gegenüber der Presse bekannt geworden?

2. Ist es zutreffend, dass das Amtsgericht Zossen gegenüber Journalisten, welche die Pressestelle des Amtsgerichts Zossen mit möglicherweise unliebsamen Fragen konfrontieren, die Stellung von Strafanträgen gegen diese Journalisten wegen ""Beleidigung"" anregt oder angeregt hat?

3. Im oben genannten Fall (""Verschwinden von Schöffenbewerbungs-Akten"") soll seitens der Pressestelle des Amtsgerichts Zossen behauptet worden sein, dass der anfragende Journalist nach Ansicht des Pressesprechers in dieser Angelegenheit ""Verfahrensbeteiliger"" sein solle. Wie kommt das Amtsgericht Zossen zu dieser Ansicht?

4. Welche Maßnahmen gedenkt das Amtsgericht Zossen zu ergreifen, um auch in Zukunft den verfassungsmäßigen Informationsanspruch der Presse und die Freiheit der Presse zu gewährleisten?

In Erwartung Ihrer Antwort, deren Eingang wir uns für den 11.09.2015 notieren, 
verbleiben wir mit selbstverständlich vorzüglichster Hochachtung


Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,33068,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3609/?format=csv,False,False,"Anfrage gemäß §5 Abs. 1 des Brandenburgisches Pressegesetzes - BbgPG

Guten Tag Herr Richter am Amtsgericht Wolfgang Böhm,

ausweislich des Impressums des Amtsgerichts Zossen ( http://www.ag-zossen.brandenburg.de/sixcms/list.php?template=content_list_agz_pm&query=allgemein_agz&sv[relation_agz]=5lbm1.c.170115.de&sort=online_date&order=asc )

sind Sie dessen Pressesprecher.

Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Die Behörden sind nach Maßgabe der Landespressegesetze verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. 

Uns ist glaubhaft zur Kenntnis gelangt, dass das Amtsgericht Zossen entgegen seiner Verpflichtung gemäß §5 Abs. 1 des Brandenburgisches Pressegesetzes – BbgPG ihm möglicherweise unliebsame Presseanfragen wiederholt nicht beantwortet haben soll.

Beispielsweise soll eine im September 2014 gestellte Presseanfrage im Zusammenhang mit den im Jahre 2013 mutmaßlich im Amtsgericht Zossen offenbar verschwundenen Akten bis heute nicht beantwortet worden sein, obwohl sich das anfragende Medium bzw. der anfragende Journalist sich durch DJV-Presseausweis eindeutig als hauptberuflicher Vertreter der Presse ausgewiesen habe.

Hierzu bitten wir Sie, uns folgende Fragen zu beantworten:

1. Sind Ihnen während Ihrer Zeit als Pressesprecher des Amtsgerichts Zossen Fälle der Informationsverweigerung gegenüber der Presse bekannt geworden?

2. Ist es zutreffend, dass das Amtsgericht Zossen gegenüber Journalisten, welche die Pressestelle des Amtsgerichts Zossen mit möglicherweise unliebsamen Fragen konfrontieren, die Stellung von Strafanträgen gegen diese Journalisten wegen ""Beleidigung"" anregt oder angeregt hat?

3. Im oben genannten Fall (""Verschwinden von Schöffenbewerbungs-Akten"") soll seitens der Pressestelle des Amtsgerichts Zossen behauptet worden sein, dass der anfragende Journalist nach Ansicht des Pressesprechers in dieser Angelegenheit ""Verfahrensbeteiliger"" sein solle. Wie kommt das Amtsgericht Zossen zu dieser Ansicht?

4. Welche Maßnahmen gedenkt das Amtsgericht Zossen zu ergreifen, um auch in Zukunft den verfassungsmäßigen Informationsanspruch der Presse und die Freiheit der Presse zu gewährleisten?

In Erwartung Ihrer Antwort, deren Eingang wir uns für den 11.09.2015 notieren, 
verbleiben wir mit selbstverständlich vorzüglichster Hochachtung


",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anfrage gemäß §5 Abs. 1 des Brandenburgisches Pressegesetzes - BbgPG [#11291]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11291/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33068/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Anfrage gemäß §5 Abs. 1 des Brandenburgisches Pressegesetzes - BbgPG [#11291],2015-09-07T18:53:38.713472+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-gema-5-abs-1-des-brandenburgisches-pressegesetzes-bbgpg/#nachricht-33068
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem BbgPg, hilfsweise nach dem Informationsfreiheitsgesetz Brandenburg (AIG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/11291

Die Anfrage wurde zu Unrecht bis heute nicht bearbeitet. 

Rein informatorisch teile ich noch mit, dass das Amtsgericht Zossen es offenbar für nötig hielt, am 27. November 2014 eine ""Pressemitteilung"" zu veröffentlichen, die strafrechtlich relevante Inhalte zum Nachteil meiner Person enthielt und lediglich dem Ziel diente, meine Person zu diskreditieren. In Frage kommen Verleumdung und Verstoß gegen die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

Die Datenschutzbeauftragte wurde damals über den Vorfall informiert und hat nach eigener Aussage hinsichtlich des Verhaltens des Amtsgerichts Zossen eingreifen müssen.

Trotz Verfügung, die Pressemitteilung in den nicht öffentlich einsehbaren Datenbeständen des Amtsgerichts Zossen nicht zu löschen, ist diese nach eigener Aussage dort nun ""verschwunden"". Ein solches Verhalten war mir bisher nur aus Medienberichten über China oder Nordkorea bekannt.

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 11291
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,34311,False,True,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3632/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem BbgPg, hilfsweise nach dem Informationsfreiheitsgesetz Brandenburg (AIG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/11291

Die Anfrage wurde zu Unrecht bis heute nicht bearbeitet. 

Rein informatorisch teile ich noch mit, dass das Amtsgericht Zossen es offenbar für nötig hielt, am 27. November 2014 eine ""Pressemitteilung"" zu veröffentlichen, die strafrechtlich relevante Inhalte zum Nachteil meiner Person enthielt und lediglich dem Ziel diente, meine Person zu diskreditieren. In Frage kommen Verleumdung und Verstoß gegen die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

Die Datenschutzbeauftragte wurde damals über den Vorfall informiert und hat nach eigener Aussage hinsichtlich des Verhaltens des Amtsgerichts Zossen eingreifen müssen.

Trotz Verfügung, die Pressemitteilung in den nicht öffentlich einsehbaren Datenbeständen des Amtsgerichts Zossen nicht zu löschen, ist diese nach eigener Aussage dort nun ""verschwunden"". Ein solches Verhalten war mir bisher nur aus Medienberichten über China oder Nordkorea bekannt.

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 11291
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,"(False, 'Vermittlung bei Anfrage ""Anfrage gemäß §5 Abs. 1 des Brandenburgisches Pressegesetzes - BbgPG"" [#11291]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11291/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34311/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"Vermittlung bei Anfrage ""Anfrage gemäß §5 Abs. 1 des Brandenburgisches Pressegesetzes - BbgPG"" [#11291]",2015-10-12T08:54:34.647608+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-gema-5-abs-1-des-brandenburgisches-pressegesetzes-bbgpg/#nachricht-34311
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Anfrage gemäß §5 Abs. 1 des Brandenburgisches Pressegesetzes - BbgPG"" vom 07.09.2015 (#11291) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 11291
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,34314,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3609/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Anfrage gemäß §5 Abs. 1 des Brandenburgisches Pressegesetzes - BbgPG"" vom 07.09.2015 (#11291) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 11291
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: Vermittlung bei Anfrage ""Anfrage gemäß §5 Abs. 1 des Brandenburgisches Pressegesetzes - BbgPG"" [#11291]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11291/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34314/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: Vermittlung bei Anfrage ""Anfrage gemäß §5 Abs. 1 des Brandenburgisches Pressegesetzes - BbgPG"" [#11291]",2015-10-12T09:01:16.920406+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-gema-5-abs-1-des-brandenburgisches-pressegesetzes-bbgpg/#nachricht-34314
https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-gema-5-abs-1-des-brandenburgisches-pressegesetzes-bbgpg/#nachricht-34630,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34630/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/34630/Schreiben_LDA_geschwaerzt.pdf?token=1tvc6j%3A4FIRB0FoN0Zaywtg-pEVUFhKIKg-CZ0hYUOMs3Vn3CE,application/pdf,16575,False,False,False,True,True,Schreiben_LDA_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/16575/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-gema-5-abs-1-des-brandenburgisches-pressegesetzes-bbgpg/34630/anhang/Schreiben_LDA_geschwaerzt.pdf,64632,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,34630,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11291/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34630/?format=csv,Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3632/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,,2015-10-20T08:28:33+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-gema-5-abs-1-des-brandenburgisches-pressegesetzes-bbgpg/#nachricht-34630
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/11292

Die Anfrage wurde zu Unrecht bis heute nicht bearbeitet. 

Rein informatorisch teile ich noch mit, dass das Amtsgericht Zossen es offenbar für nötig hielt, am 27. November 2014 eine ""Pressemitteilung"" zu veröffentlichen, die strafrechtlich relevante Inhalte zum Nachteil meiner Person enthielt und lediglich dem Ziel diente, meine Person zu diskreditieren. In Frage kommen Verleumdung und Verstoß gegen die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

Die Datenschutzbeauftragte wurde damals über den Vorfall informiert und hat nach eigener Aussage hinsichtlich des Verhaltens des Amtsgerichts Zossen eingreifen müssen.

Trotz Verfügung, die Pressemitteilung in den nicht öffentlich einsehbaren Datenbeständen des Amtsgerichts Zossen nicht zu löschen, ist diese nach eigener Aussage dort nun ""verschwunden"". Ein solches Verhalten war mir bisher nur aus Medienberichten über China oder Nordkorea bekannt.


Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 11292
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,34310,False,True,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3632/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/11292

Die Anfrage wurde zu Unrecht bis heute nicht bearbeitet. 

Rein informatorisch teile ich noch mit, dass das Amtsgericht Zossen es offenbar für nötig hielt, am 27. November 2014 eine ""Pressemitteilung"" zu veröffentlichen, die strafrechtlich relevante Inhalte zum Nachteil meiner Person enthielt und lediglich dem Ziel diente, meine Person zu diskreditieren. In Frage kommen Verleumdung und Verstoß gegen die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

Die Datenschutzbeauftragte wurde damals über den Vorfall informiert und hat nach eigener Aussage hinsichtlich des Verhaltens des Amtsgerichts Zossen eingreifen müssen.

Trotz Verfügung, die Pressemitteilung in den nicht öffentlich einsehbaren Datenbeständen des Amtsgerichts Zossen nicht zu löschen, ist diese nach eigener Aussage dort nun ""verschwunden"". Ein solches Verhalten war mir bisher nur aus Medienberichten über China oder Nordkorea bekannt.


Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 11292
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,"(False, 'Vermittlung bei Anfrage ""Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015"" [#11292]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11292/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34310/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"Vermittlung bei Anfrage ""Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015"" [#11292]",2015-10-12T08:52:47.272449+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/geschaftsverteilungsplan-der-geschaftsjahre-2013-2014-2015/#nachricht-34310
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Geschäftsverteilungspläne des Amtsgerichts Zossen der Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015.

Frage:
Wie kommt es, dass das Amtsgericht Zossen als einziges der 28 Amts- und Landgerichte im Land Brandenburg sich bis heute weigert, interessierten Bürgern einen Geschäftsverteilungsplan zur Verfügung zu stellen und auch ein rechtssicherer, d.h. vom Präsidium des Amtsgerichts Zossen unterschriebener(!) Geschäftsverteilungsplan auf den Webseiten des Amtsgerichts Zossen nicht zu finden ist?


Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,33069,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3609/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Geschäftsverteilungspläne des Amtsgerichts Zossen der Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015.

Frage:
Wie kommt es, dass das Amtsgericht Zossen als einziges der 28 Amts- und Landgerichte im Land Brandenburg sich bis heute weigert, interessierten Bürgern einen Geschäftsverteilungsplan zur Verfügung zu stellen und auch ein rechtssicherer, d.h. vom Präsidium des Amtsgerichts Zossen unterschriebener(!) Geschäftsverteilungsplan auf den Webseiten des Amtsgerichts Zossen nicht zu finden ist?


Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
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",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015 [#11292]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11292/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33069/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015 [#11292]",2015-09-07T19:08:08.238360+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/geschaftsverteilungsplan-der-geschaftsjahre-2013-2014-2015/#nachricht-33069
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015"" vom 07.09.2015 (#11292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 11292
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

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",False,34313,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3609/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015"" vom 07.09.2015 (#11292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 11292
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

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",,,,,,,"(False, 'AW: Vermittlung bei Anfrage ""Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015"" [#11292]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11292/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34313/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: Vermittlung bei Anfrage ""Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015"" [#11292]",2015-10-12T09:00:04.072987+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/geschaftsverteilungsplan-der-geschaftsjahre-2013-2014-2015/#nachricht-34313
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,36348,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11292/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/36348/?format=csv,Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3632/?format=csv,True,,,,2015-11-26T12:42:50+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/geschaftsverteilungsplan-der-geschaftsjahre-2013-2014-2015/#nachricht-36348
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,34633,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11292/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34633/?format=csv,Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3632/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,,2015-10-20T09:01:40+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/geschaftsverteilungsplan-der-geschaftsjahre-2013-2014-2015/#nachricht-34633
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/11293

Die Anfrage wurde zu Unrecht bis heute nicht bearbeitet. 

Rein informatorisch teile ich noch mit, dass das Amtsgericht Zossen es offenbar für nötig hielt, am 27. November 2014 eine ""Pressemitteilung"" zu veröffentlichen, die strafrechtlich relevante Inhalte zum Nachteil meiner Person enthielt und lediglich dem Ziel diente, meine Person zu diskreditieren. In Frage kommen Verleumdung und Verstoß gegen die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

Die Datenschutzbeauftragte wurde damals über den Vorfall informiert und hat nach eigener Aussage hinsichtlich des Verhaltens des Amtsgerichts Zossen eingreifen müssen.

Trotz Verfügung, die Pressemitteilung in den nicht öffentlich einsehbaren Datenbeständen des Amtsgerichts Zossen nicht zu löschen, ist diese nach eigener Aussage dort nun ""verschwunden"". Ein solches Verhalten war mir bisher nur aus Medienberichten über China oder Nordkorea bekannt.

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 11293
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
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",False,34312,False,True,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3632/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/11293

Die Anfrage wurde zu Unrecht bis heute nicht bearbeitet. 

Rein informatorisch teile ich noch mit, dass das Amtsgericht Zossen es offenbar für nötig hielt, am 27. November 2014 eine ""Pressemitteilung"" zu veröffentlichen, die strafrechtlich relevante Inhalte zum Nachteil meiner Person enthielt und lediglich dem Ziel diente, meine Person zu diskreditieren. In Frage kommen Verleumdung und Verstoß gegen die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

Die Datenschutzbeauftragte wurde damals über den Vorfall informiert und hat nach eigener Aussage hinsichtlich des Verhaltens des Amtsgerichts Zossen eingreifen müssen.

Trotz Verfügung, die Pressemitteilung in den nicht öffentlich einsehbaren Datenbeständen des Amtsgerichts Zossen nicht zu löschen, ist diese nach eigener Aussage dort nun ""verschwunden"". Ein solches Verhalten war mir bisher nur aus Medienberichten über China oder Nordkorea bekannt.

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 11293
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,"(False, 'Vermittlung bei Anfrage ""Umgang des Amtsgerichts Zossen mit der Presse"" [#11293]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11293/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34312/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"Vermittlung bei Anfrage ""Umgang des Amtsgerichts Zossen mit der Presse"" [#11293]",2015-10-12T08:55:23.291225+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/umgang-des-amtsgerichts-zossen-mit-der-presse/#nachricht-34312
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

uns ist glaubhaft zur Kenntnis gelangt, dass das Amtsgericht Zossen entgegen seiner Verpflichtung gemäß §5 Abs. 1 des Brandenburgisches Pressegesetzes – BbgPG ihm möglicherweise unliebsame Presseanfragen wiederholt nicht beantwortet haben soll.

Beispielsweise soll eine im September 2014 gestellte Presseanfrage im Zusammenhang mit den im Jahre 2013 mutmaßlich im Amtsgericht Zossen offenbar verschwundenen Akten bis heute nicht beantwortet worden sein, obwohl sich das anfragende Medium bzw. der anfragende Journalist sich durch DJV-Presseausweis eindeutig als hauptberuflicher Vertreter der Presse ausgewiesen habe.

Hierzu bitten wir Sie, uns folgende Fragen zu beantworten:

1. Sind Ihnen während Ihrer Zeit als Pressesprecher des Amtsgerichts Zossen Fälle der Informationsverweigerung gegenüber der Presse bekannt geworden?

2. Ist es zutreffend, dass das Amtsgericht Zossen gegenüber Journalisten, welche die Pressestelle des Amtsgerichts Zossen mit möglicherweise unliebsamen Fragen konfrontieren, die Stellung von Strafanträgen gegen diese Journalisten wegen ""Beleidigung"" anregt oder angeregt hat?

3. Im oben genannten Fall (""Verschwinden von Schöffenbewerbungs-Akten"") soll seitens der Pressestelle des Amtsgerichts Zossen behauptet worden sein, dass der anfragende Journalist nach Ansicht des Pressesprechers in dieser Angelegenheit ""Verfahrensbeteiliger"" sein solle. Wie kommt das Amtsgericht Zossen zu dieser Ansicht?

4. Welche Maßnahmen gedenkt das Amtsgericht Zossen zu ergreifen, um auch in Zukunft den verfassungsmäßigen Informationsanspruch der Presse und die Freiheit der Presse zu gewährleisten?

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. 

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,33072,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3609/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

uns ist glaubhaft zur Kenntnis gelangt, dass das Amtsgericht Zossen entgegen seiner Verpflichtung gemäß §5 Abs. 1 des Brandenburgisches Pressegesetzes – BbgPG ihm möglicherweise unliebsame Presseanfragen wiederholt nicht beantwortet haben soll.

Beispielsweise soll eine im September 2014 gestellte Presseanfrage im Zusammenhang mit den im Jahre 2013 mutmaßlich im Amtsgericht Zossen offenbar verschwundenen Akten bis heute nicht beantwortet worden sein, obwohl sich das anfragende Medium bzw. der anfragende Journalist sich durch DJV-Presseausweis eindeutig als hauptberuflicher Vertreter der Presse ausgewiesen habe.

Hierzu bitten wir Sie, uns folgende Fragen zu beantworten:

1. Sind Ihnen während Ihrer Zeit als Pressesprecher des Amtsgerichts Zossen Fälle der Informationsverweigerung gegenüber der Presse bekannt geworden?

2. Ist es zutreffend, dass das Amtsgericht Zossen gegenüber Journalisten, welche die Pressestelle des Amtsgerichts Zossen mit möglicherweise unliebsamen Fragen konfrontieren, die Stellung von Strafanträgen gegen diese Journalisten wegen ""Beleidigung"" anregt oder angeregt hat?

3. Im oben genannten Fall (""Verschwinden von Schöffenbewerbungs-Akten"") soll seitens der Pressestelle des Amtsgerichts Zossen behauptet worden sein, dass der anfragende Journalist nach Ansicht des Pressesprechers in dieser Angelegenheit ""Verfahrensbeteiliger"" sein solle. Wie kommt das Amtsgericht Zossen zu dieser Ansicht?

4. Welche Maßnahmen gedenkt das Amtsgericht Zossen zu ergreifen, um auch in Zukunft den verfassungsmäßigen Informationsanspruch der Presse und die Freiheit der Presse zu gewährleisten?

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. 

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Umgang des Amtsgerichts Zossen mit der Presse [#11293]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11293/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33072/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Umgang des Amtsgerichts Zossen mit der Presse [#11293],2015-09-08T09:05:42.886247+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/umgang-des-amtsgerichts-zossen-mit-der-presse/#nachricht-33072
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Umgang des Amtsgerichts Zossen mit der Presse"" vom 08.09.2015 (#11293) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 11293
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

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",False,34315,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3609/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Umgang des Amtsgerichts Zossen mit der Presse"" vom 08.09.2015 (#11293) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 11293
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: Vermittlung bei Anfrage ""Umgang des Amtsgerichts Zossen mit der Presse"" [#11293]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11293/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34315/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: Vermittlung bei Anfrage ""Umgang des Amtsgerichts Zossen mit der Presse"" [#11293]",2015-10-12T09:01:33.692273+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/umgang-des-amtsgerichts-zossen-mit-der-presse/#nachricht-34315
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,34632,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11293/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34632/?format=csv,Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3632/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,,2015-10-20T08:43:54+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/umgang-des-amtsgerichts-zossen-mit-der-presse/#nachricht-34632
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

hiermit bitte ich um Informationen zu Umschulungen, die von der Arbeitsagentur gefördert wurden. Bitte teilen Sie mir mit, wie wie hoch die jeweiligen Kursgebühren für Umschulungen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 waren, die von der Arbeitsagentur gefördert wurden. Wie hoch waren die Kursgebühren für Umschulungen in den jeweiligen Berufe (Mittelwert und Median). Wie viele Personen wurden für jeweils wie hohe Kursgebühren in den jeweiligen Berufen umgeschult?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,33152,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7688/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

hiermit bitte ich um Informationen zu Umschulungen, die von der Arbeitsagentur gefördert wurden. Bitte teilen Sie mir mit, wie wie hoch die jeweiligen Kursgebühren für Umschulungen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 waren, die von der Arbeitsagentur gefördert wurden. Wie hoch waren die Kursgebühren für Umschulungen in den jeweiligen Berufe (Mittelwert und Median). Wie viele Personen wurden für jeweils wie hohe Kursgebühren in den jeweiligen Berufen umgeschult?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kursgebühren von Umschulungen [#11295]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11295/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33152/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Kursgebühren von Umschulungen [#11295],2015-09-08T22:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kursgebuhren-von-umschulungen/#nachricht-33152
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine heute an Sie gestellte Anfrage möchte ich zurück ziehen. Diese Anfrage ist an die Bundesagentur für Arbeit gerichtet. 

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in


Anfragenr: 11295
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,33154,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7688/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine heute an Sie gestellte Anfrage möchte ich zurück ziehen. Diese Anfrage ist an die Bundesagentur für Arbeit gerichtet. 

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"


Anfragenr: 11295
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: Kursgebühren von Umschulungen [#11295]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11295/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33154/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Kursgebühren von Umschulungen [#11295],2015-09-08T22:03:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kursgebuhren-von-umschulungen/#nachricht-33154
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

hiermit bitte ich um Informationen zu Umschulungen, die von der Arbeitsagentur gefördert wurden. Bitte teilen Sie mir mit, wie wie hoch die jeweiligen Kursgebühren für Umschulungen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 waren, die von der Arbeitsagentur gefördert wurden. Wie hoch waren die Kursgebühren der Umschulungen für die jeweiligen Berufe (Mittelwert und Median). Wie viele Personen wurden für jeweils wie hohe Kursgebühren in den jeweiligen Berufen umgeschult?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,33153,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/250/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

hiermit bitte ich um Informationen zu Umschulungen, die von der Arbeitsagentur gefördert wurden. Bitte teilen Sie mir mit, wie wie hoch die jeweiligen Kursgebühren für Umschulungen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 waren, die von der Arbeitsagentur gefördert wurden. Wie hoch waren die Kursgebühren der Umschulungen für die jeweiligen Berufe (Mittelwert und Median). Wie viele Personen wurden für jeweils wie hohe Kursgebühren in den jeweiligen Berufen umgeschult?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kursgebühren von Umschulungen [#11296]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11296/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33153/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Kursgebühren von Umschulungen [#11296],2015-09-08T22:01:15.207190+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kursgebuhren-von-umschulungen-1/#nachricht-33153
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08.09.2015 wird dem Grunde nach stattgegeben, soweit zu Ihren Fragen amtliche Informationen vorhanden sind. 

Es wird zunächst davon ausgegangen, dass dem von Ihnen gewählten Begriff ""Umschulung"" der fachlich verwendete Begriff der ""Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)"" entspricht.

Statistisch - mit Zeitauswahloption - aufbereitete Informationen zu dem Thema FbW (Eintritt, Bestand, Austritt nach Berufsgruppen) finden Sie im Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter: http://www.statistik.arbeitsagentur.de/nn_31930/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=569364&year_month=201503&year_month.GROUP=1&search=Suchen

Zu den entstandenen Kursgebühren/Ausgaben liegen keine aufgeschlüsselten Angaben vor. Informationen zu den Gesamtausgaben 2013, 2014 ergeben sich jedoch aus den jeweiligen Jahresgeschäftsberichten (2014: vgl. ab S. 30, 2013: vgl. ab S. 32); Informationen zu 2015 aus den Quartalsberichten. Sie finden diese Informationen unter: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/BerichteundHaushalt/index.htm


Mit freundlichen Grüßen",False,33350,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08.09.2015 wird dem Grunde nach stattgegeben, soweit zu Ihren Fragen amtliche Informationen vorhanden sind. 

Es wird zunächst davon ausgegangen, dass dem von Ihnen gewählten Begriff ""Umschulung"" der fachlich verwendete Begriff der ""Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)"" entspricht.

Statistisch - mit Zeitauswahloption - aufbereitete Informationen zu dem Thema FbW (Eintritt, Bestand, Austritt nach Berufsgruppen) finden Sie im Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter: http://www.statistik.arbeitsagentur.de/nn_31930/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=569364&year_month=201503&year_month.GROUP=1&search=Suchen

Zu den entstandenen Kursgebühren/Ausgaben liegen keine aufgeschlüsselten Angaben vor. Informationen zu den Gesamtausgaben 2013, 2014 ergeben sich jedoch aus den jeweiligen Jahresgeschäftsberichten (2014: vgl. ab S. 30, 2013: vgl. ab S. 32); Informationen zu 2015 aus den Quartalsberichten. Sie finden diese Informationen unter: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/BerichteundHaushalt/index.htm


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW:  Kursgebühren von Umschulungen [#11296]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11296/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33350/?format=csv,Bundesagentur für Arbeit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/250/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW:  Kursgebühren von Umschulungen [#11296],2015-09-14T13:08:37+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kursgebuhren-von-umschulungen-1/#nachricht-33350
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"<small>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG/UIGbbg, Umweltinformationsgesetz, Stadtsatzung, Gemeindeordnung und Kommunalverfassung.


Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir ihre Akten zu den betreffenden Entscheidungen zu und geben Sie sonstige Auskunft bzgl.:

Die Stadtverwaltung Lübben vertreten durch den Bürgermeister Lars Kolan
(SPD), und somit vermutlich auch der SÜW-Aufsichtsrat, haben sich der
Auskunftsverweigerung der kommunalen Stadtwerks GmbH (Geschäftsführer Hr.
Heinz Schlumberger) angeschlossen und Auskunft zu den von mir angefragten
Grund- und Trinkwasser-Daten abgelehnt.
Ich stellte heraus das diese Weigerung rechtswidrig, also illegal, und
unbegründet ist. Siehe dazu das UIG.
Außerhalb des Klage-Verfahrens am Verwaltungsgericht folgende Fragen an die
Stadt als verantwortlichen Gesellschafter der SÜW:

1. Was ist an den Laborberichten und Daten zur lübbener
Grund- und Trinkwasser-Beschaffenheit des Stadtwerkes SÜW geheimhaltungswürdig?

2. Warum werden die v.g. Wasserwerte geheim gehalten?

3. Warum schützt die Stadtkörperschaft die SÜW-GmbH und
bildet sich keine eigene Rechtsmeinung?

4. Warum wird zur neuen Wasserfassung bei Neuendorf mir
gegenüber keine Auskunft gegeben oder Akteneinsicht gewährt?


S.a. zum SVV-Termin im Rathaus am 14.09.2015:
http://www.budich.org/luebbens/index.ssi#20150914
http://www.budich.org/luebbens/sv150914.pdf

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Presserecht des Landes Brandeburg.

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail, Textform) § 8 EGovG oder in Schriftform. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
</small>


Thomas Budich
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,33172,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4366/?format=csv,False,False,"<small>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG/UIGbbg, Umweltinformationsgesetz, Stadtsatzung, Gemeindeordnung und Kommunalverfassung.


Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir ihre Akten zu den betreffenden Entscheidungen zu und geben Sie sonstige Auskunft bzgl.:

Die Stadtverwaltung Lübben vertreten durch den Bürgermeister Lars Kolan
(SPD), und somit vermutlich auch der SÜW-Aufsichtsrat, haben sich der
Auskunftsverweigerung der kommunalen Stadtwerks GmbH (Geschäftsführer Hr.
Heinz Schlumberger) angeschlossen und Auskunft zu den von mir angefragten
Grund- und Trinkwasser-Daten abgelehnt.
Ich stellte heraus das diese Weigerung rechtswidrig, also illegal, und
unbegründet ist. Siehe dazu das UIG.
Außerhalb des Klage-Verfahrens am Verwaltungsgericht folgende Fragen an die
Stadt als verantwortlichen Gesellschafter der SÜW:

1. Was ist an den Laborberichten und Daten zur lübbener
Grund- und Trinkwasser-Beschaffenheit des Stadtwerkes SÜW geheimhaltungswürdig?

2. Warum werden die v.g. Wasserwerte geheim gehalten?

3. Warum schützt die Stadtkörperschaft die SÜW-GmbH und
bildet sich keine eigene Rechtsmeinung?

4. Warum wird zur neuen Wasserfassung bei Neuendorf mir
gegenüber keine Auskunft gegeben oder Akteneinsicht gewährt?


S.a. zum SVV-Termin im Rathaus am 14.09.2015:
http://www.budich.org/luebbens/index.ssi#20150914
http://www.budich.org/luebbens/sv150914.pdf

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Presserecht des Landes Brandeburg.

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail, Textform) § 8 EGovG oder in Schriftform. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
</small>


Thomas Budich
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Warum illegale Geheimhaltung von Daten zur Trinkwasser-Beschaffenheit in Lübben? [#11297]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11297/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33172/?format=csv,Thomas Budich,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Warum illegale Geheimhaltung von Daten zur Trinkwasser-Beschaffenheit in Lübben? [#11297],2015-09-09T12:58:46.975656+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/warum-illegale-geheimhaltung-von-daten-zur-trinkwasser-beschaffenheit-in-lubben/#nachricht-33172
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"<pre>
Antwort wurde von Stadtverwaltung gegeben.
http://budich.org/luebbens/index.ssi#20150914

Die Daten sind auch lt. Bürgermeister Herr Kolan SPD nicht geheim,
werden dennoch im Schutz der Stadtverwaltung von deren Stadtwerk-GmbH (Günther+Schlumberger, Modrowerlass-Anwalt Werner/Erkner und Rechtsbrecher am AGLN) dennoch illegal geheim gehalten. Normale Rote Unrechtspraxis im Land Brandenburg.

http://budich.org/luebbens/sv150914.pdf

http://budich.org/public/_dir.htm

MfG
</pre>


Anfragenr: 11297
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,34414,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4366/?format=csv,False,False,"<pre>
Antwort wurde von Stadtverwaltung gegeben.
http://budich.org/luebbens/index.ssi#20150914

Die Daten sind auch lt. Bürgermeister Herr Kolan SPD nicht geheim,
werden dennoch im Schutz der Stadtverwaltung von deren Stadtwerk-GmbH (Günther+Schlumberger, Modrowerlass-Anwalt Werner/Erkner und Rechtsbrecher am AGLN) dennoch illegal geheim gehalten. Normale Rote Unrechtspraxis im Land Brandenburg.

http://budich.org/luebbens/sv150914.pdf

http://budich.org/public/_dir.htm

MfG
</pre>


Anfragenr: 11297
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Warum illegale Geheimhaltung von Daten zur Trinkwasser-Beschaffenheit in Lübben? [#11297]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11297/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34414/?format=csv,Thomas Budich,,True,,,AW: Warum illegale Geheimhaltung von Daten zur Trinkwasser-Beschaffenheit in Lübben? [#11297],2015-10-14T11:10:44.058801+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/warum-illegale-geheimhaltung-von-daten-zur-trinkwasser-beschaffenheit-in-lubben/#nachricht-34414
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Der Vorgang ist auf
http://budich.org/luebbens/index.ssi#20150914
dokumentiert.

Die Stadt bestätigt das die von Thomas Budich angeforderten Daten nicht geheim sind, erklärt aber nicht (korrekt/aktuell) warum deren Tochter-GmbH-Stadtwerk die Auskunft nicht erteilt.

Die Stadtwerke SÜW werden derzeit auf Basis des Umweltinformationsgesetz verklagt.
http://budich.org/_intern/151k1201/index.htm

Der Anwalt Matthias Werner (Erkner) der Stadtfirma strebt schon wieder illegale Zensur mittels Unterlassungsforderung an. Die behauptete Vollmacht hat er nicht vorgelegt. Evtl. handelt er ohne Auftrag der SÜW in eigenen (dubiosen) Interesse?
http://budich.org/luebbens/suwerner.pdf

MfG
",False,35115,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Der Vorgang ist auf
http://budich.org/luebbens/index.ssi#20150914
dokumentiert.

Die Stadt bestätigt das die von Thomas Budich angeforderten Daten nicht geheim sind, erklärt aber nicht (korrekt/aktuell) warum deren Tochter-GmbH-Stadtwerk die Auskunft nicht erteilt.

Die Stadtwerke SÜW werden derzeit auf Basis des Umweltinformationsgesetz verklagt.
http://budich.org/_intern/151k1201/index.htm

Der Anwalt Matthias Werner (Erkner) der Stadtfirma strebt schon wieder illegale Zensur mittels Unterlassungsforderung an. Die behauptete Vollmacht hat er nicht vorgelegt. Evtl. handelt er ohne Auftrag der SÜW in eigenen (dubiosen) Interesse?
http://budich.org/luebbens/suwerner.pdf

MfG
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Antwort in Hauptausschuss-Sitzung')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11297/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/35115/?format=csv,Stadt Lübben,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4366/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Antwort in Hauptausschuss-Sitzung,2015-09-14T00:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/warum-illegale-geheimhaltung-von-daten-zur-trinkwasser-beschaffenheit-in-lubben/#nachricht-35115
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in
Ihr Antrag ist hier eingegangen und befindet sich in Arbeit. Ich melde mich, sowie ich selbst über nähere Informationen verfüge.
Mit freundlichen Grüßen",False,33232,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"
Ihr Antrag ist hier eingegangen und befindet sich in Arbeit. Ich melde mich, sowie ich selbst über nähere Informationen verfüge.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form [#11298]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11298/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33232/?format=csv,Bundesverwaltungsamt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/136/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form [#11298],2015-09-11T14:51:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-6/#nachricht-33232
https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-6/#nachricht-33702,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33702/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/33702/Mappe1.csv?token=1tvc6j%3A7kCmP2E6IuXeYZ9vqcaPBGpa62uY9KujJ-WYhcv2SAI,application/octet-stream,15460,False,False,False,False,False,Mappe1.csv,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/15460/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-6/33702/anhang/Mappe1.csv,873,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in
in der Anlage erhalten Sie antragsgemäß die Liste der für das Bundesverwaltungsamt registrierten Domains.
Mit freundlichen Grüßen",False,33702,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"
in der Anlage erhalten Sie antragsgemäß die Liste der für das Bundesverwaltungsamt registrierten Domains.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: IFG-Antrag: Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form [#11298]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11298/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33702/?format=csv,Bundesverwaltungsamt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/136/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,WG: IFG-Antrag: Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form [#11298],2015-09-24T07:53:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-6/#nachricht-33702
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Auflistung aller vom Bundesverwaltungsamt registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,33175,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/136/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Auflistung aller vom Bundesverwaltungsamt registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form [#11298]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11298/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33175/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Registrierte Domains in maschinenlesbarer Form [#11298],2015-09-09T18:33:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-6/#nachricht-33175
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Gesprächsprotokoll und/oder Zusammenfassung des Gesprächsverlaufs und der Gesprächsinhalte vom Treffen von Herrn de Maizière mit dem Vorsitzenden der Zensuskommission, Herrn Wagner, am 12.11.2014.

Bezug:
Pressemitteilung des BMI vom 12.11.2014.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/11/nach-dem-zensus-ist-vor-dem-zensus.html

Bitte beachten Sie:

Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.

Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.

Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner IFG-Anfrage!

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Ebeling
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Michael Ebeling
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,33177,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Gesprächsprotokoll und/oder Zusammenfassung des Gesprächsverlaufs und der Gesprächsinhalte vom Treffen von Herrn de Maizière mit dem Vorsitzenden der Zensuskommission, Herrn Wagner, am 12.11.2014.

Bezug:
Pressemitteilung des BMI vom 12.11.2014.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/11/nach-dem-zensus-ist-vor-dem-zensus.html

Bitte beachten Sie:

Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.

Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.

Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner IFG-Anfrage!

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Ebeling
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Postanschrift
Michael Ebeling
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<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Unterlagen zum Treffen von Herrn de Maizière mit dem Vorsitzenden der Zensuskommission [#11299]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11299/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/33177/?format=csv,Michael Ebeling,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Unterlagen zum Treffen von Herrn de Maizière mit dem Vorsitzenden der Zensuskommission [#11299],2015-09-09T20:52:44.256830+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zum-treffen-von-herrn-de-maiziere-mit-dem-vorsitzenden-der-zensuskommission/#nachricht-33177
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,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

Vielen Dank für die Beantwortung meiner IFG-Anfrage!

Mit freundlichen Grüßen
Michael Ebeling


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Vielen Dank für die Beantwortung meiner IFG-Anfrage!

Mit freundlichen Grüßen
Michael Ebeling


Anfragenr: 11299
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Postanschrift
Michael Ebeling
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,"(False, 'AW:   [#11299]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11299/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34258/?format=csv,Michael Ebeling,,True,,,AW:   [#11299],2015-10-09T12:59:58.372019+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zum-treffen-von-herrn-de-maiziere-mit-dem-vorsitzenden-der-zensuskommission/#nachricht-34258
https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-im-einzelplan-14-fur-die-nutzung-der-dienste-der-elternservice-awo/#nachricht-34391,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34391/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/34391/antwort-bmvg-anfrage-familienservice-ii.pdf?token=1tvc6j%3ACwTnH3nbUCNDNF-5GAgE-edtMzkC9qq92bne0O7lTUw,application/pdf,15737,False,False,False,True,False,antwort-bmvg-anfrage-familienservice-ii.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/15737/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-im-einzelplan-14-fur-die-nutzung-der-dienste-der-elternservice-awo/34391/anhang/antwort-bmvg-anfrage-familienservice-ii.pdf,557144,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,34391,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Familienservice II')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/11300/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/34391/?format=csv,Bundesministerium der Verteidigung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/86/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Familienservice II,2015-10-08T00:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-im-einzelplan-14-fur-die-nutzung-der-dienste-der-elternservice-awo/#nachricht-34391
