content,content_hidden,id,is_draft,is_escalation,is_postal,is_response,kind,last_modified_at,not_publishable,recipient_public_body,redacted,redacted_content.0.0,redacted_content.0.1,redacted_content.1.0,redacted_content.1.1,redacted_content.2.0,redacted_content.2.1,redacted_content.3.0,redacted_content.3.1,redacted_content.4.0,redacted_content.4.1,redacted_subject.0,registered_mail_date,request,resource_uri,sender,sender_public_body,sent,status,status_name,subject,timestamp,url
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung PE 6 - 016/13 mit dem Titel „Zur Vereinbarkeit des Vorschlags der Kommission zur Änderung der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen (Tabakproduktionsrichtlinie) mit dem Subsidiaritätsprinzip“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,43978,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung PE 6 - 016/13 mit dem Titel „Zur Vereinbarkeit des Vorschlags der Kommission zur Änderung der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen (Tabakproduktionsrichtlinie) mit dem Subsidiaritätsprinzip“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'PE 6 - 016/13 – Zur Vereinbarkeit des Vorschlags der Kommission zur Änderung der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung... [#15560]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15560/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/43978/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"PE 6 - 016/13 – Zur Vereinbarkeit des Vorschlags der Kommission zur Änderung der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung... [#15560]",2016-02-12T13:49:48.146599+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/pe-6-01613-zur-vereinbarkeit-des-vorschlags-der-kommission-zur-anderung-der-richtlinie-zur-angleichung-der-rechts-und-verwaltungsvorschriften-der-mitgliedstaaten-uber-die-herstellung-die-aufmachung/#nachricht-43978
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 1 - 089/08 mit dem Titel „Zum Begriff Europas in geographischer und kultureller Hinsicht“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,43979,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 1 - 089/08 mit dem Titel „Zum Begriff Europas in geographischer und kultureller Hinsicht“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WD 1 - 089/08 – Zum Begriff Europas in geographischer und kultureller Hinsicht [#15561]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15561/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/43979/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 1 - 089/08 – Zum Begriff Europas in geographischer und kultureller Hinsicht [#15561],2016-02-12T13:56:25.227420+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-1-08908-zum-begriff-europas-in-geographischer-und-kultureller-hinsicht/#nachricht-43979
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15561 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47828,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15561 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15561/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47828/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:07:01+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-1-08908-zum-begriff-europas-in-geographischer-und-kultureller-hinsicht/#nachricht-47828
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 3 - 209/10 mit dem Titel „Freie Meinungsäußerung in der Bundesrepublik Deutschland und den USA im Vergleich“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,43980,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 3 - 209/10 mit dem Titel „Freie Meinungsäußerung in der Bundesrepublik Deutschland und den USA im Vergleich“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WD 3 - 209/10 – Freie Meinungsäußerung in der Bundesrepublik Deutschland und den USA im Vergleich [#15562]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15562/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/43980/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 3 - 209/10 – Freie Meinungsäußerung in der Bundesrepublik Deutschland und den USA im Vergleich [#15562],2016-02-12T13:58:47.194281+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-3-20910-freie-meinungsauerung-in-der-bundesrepublik-deutschland-und-den-usa-im-vergleich/#nachricht-43980
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15562 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47829,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15562 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15562/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47829/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:07:01+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-3-20910-freie-meinungsauerung-in-der-bundesrepublik-deutschland-und-den-usa-im-vergleich/#nachricht-47829
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15563 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47825,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15563 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15563/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47825/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:07:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-10-14410-kunst-am-bau-in-der-ddr/#nachricht-47825
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 10 - 144/10 mit dem Titel „Kunst am Bau in der DDR“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Edvard Franke
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,43983,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 10 - 144/10 mit dem Titel „Kunst am Bau in der DDR“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Edvard Franke
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,"(False, 'WD 10 - 144/10 – Kunst am Bau in der DDR [#15563]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15563/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/43983/?format=csv,Edvard Franke,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 10 - 144/10 – Kunst am Bau in der DDR [#15563],2016-02-12T14:11:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-10-14410-kunst-am-bau-in-der-ddr/#nachricht-43983
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 3 - 311/07 mit dem Titel „Verfassungsrechtliche Fragen zum Tatbestand der Verbrechensabrede“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,43985,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 3 - 311/07 mit dem Titel „Verfassungsrechtliche Fragen zum Tatbestand der Verbrechensabrede“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WD 3 - 311/07 – Verfassungsrechtliche Fragen zum Tatbestand der Verbrechensabrede [#15564]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15564/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/43985/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 3 - 311/07 – Verfassungsrechtliche Fragen zum Tatbestand der Verbrechensabrede [#15564],2016-02-12T14:23:25.962348+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-3-31107-verfassungsrechtliche-fragen-zum-tatbestand-der-verbrechensabrede/#nachricht-43985
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15564 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47826,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15564 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15564/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47826/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:07:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-3-31107-verfassungsrechtliche-fragen-zum-tatbestand-der-verbrechensabrede/#nachricht-47826
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Anzahl von dokumentierten Fällen folgender ausgewählter Erkrankungen in Deutschland nach Bundesland gesplittet und seit 30 Jahre vor Einführung des jeweiligen Impfstoffes in Deutschland bis 2015 in einer Excel oder csv-Tabelle. Idealerweise beinhaltet dabei die erste Spalte die Namen der Bundesländer und die erste Zeile aufsteigend die Jahre in Einjahresschritten. 
Zudem bitte ich um eine Zusammenstellung der Krankheiten und der Zeitpunkte, an denen zum ersten Mal eine Impfung gegen die jeweilige Krankheit in Deutschland eingeführt wurde. 

1. Diphtherie

2. Tetanus 

3. Keuchhusten 

4. Hämophilus influenzae b 

5. Kinderlähmung 

6. Hepatitis B 

7. Masern

8. Mumps 

9. Röteln

10. Windpocken

11. Influenza 

12. Pneumokokken

Ziel ist die Auswertung der Daten hinsichtlich des Einflusses von Impfungen auf die Krankheitsausbrüche nach Bundesländern in Deutschland. Ich bitte um eine Rückmeldung, sobald dieser Antrag bei Ihnen eingegangen ist.


Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,43987,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Anzahl von dokumentierten Fällen folgender ausgewählter Erkrankungen in Deutschland nach Bundesland gesplittet und seit 30 Jahre vor Einführung des jeweiligen Impfstoffes in Deutschland bis 2015 in einer Excel oder csv-Tabelle. Idealerweise beinhaltet dabei die erste Spalte die Namen der Bundesländer und die erste Zeile aufsteigend die Jahre in Einjahresschritten. 
Zudem bitte ich um eine Zusammenstellung der Krankheiten und der Zeitpunkte, an denen zum ersten Mal eine Impfung gegen die jeweilige Krankheit in Deutschland eingeführt wurde. 

1. Diphtherie

2. Tetanus 

3. Keuchhusten 

4. Hämophilus influenzae b 

5. Kinderlähmung 

6. Hepatitis B 

7. Masern

8. Mumps 

9. Röteln

10. Windpocken

11. Influenza 

12. Pneumokokken

Ziel ist die Auswertung der Daten hinsichtlich des Einflusses von Impfungen auf die Krankheitsausbrüche nach Bundesländern in Deutschland. Ich bitte um eine Rückmeldung, sobald dieser Antrag bei Ihnen eingegangen ist.


Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'Daten zu Fällen ausgewählter Krankheiten nach Bundesland [#15565]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15565/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/43987/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Daten zu Fällen ausgewählter Krankheiten nach Bundesland [#15565],2016-02-12T15:50:14.496046+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/daten-zu-fallen-ausgewahlter-krankheiten-nach-bundesland/#nachricht-43987
"Sehr geehrtAntragsteller/in
Ihr Antrag vom 12. Februar 2016 ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Über mögliche Gebühren und Auslagen kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts sagen. 

Mit freundlichen Grüßen",False,44265,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"
Ihr Antrag vom 12. Februar 2016 ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Über mögliche Gebühren und Auslagen kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts sagen. 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,"(False, 'WG: GEN   IFG- Anfrage  FW: Daten zu Fällen ausgewählter Krankheiten nach Bundesland [#15565]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15565/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44265/?format=csv,Bundesministerium für Gesundheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: GEN   IFG- Anfrage  FW: Daten zu Fällen ausgewählter Krankheiten nach Bundesland [#15565],2016-02-15T17:49:05+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/daten-zu-fallen-ausgewahlter-krankheiten-nach-bundesland/#nachricht-44265
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ausarbeitung WD 11 - 014/09 mit dem Titel „Maßnahmen der EU zur Terrorismusbekämpfung“.

Eine elektronische Zusendung der Ausarbeitung reicht für meine Ansprüche völlig aus. Weiter ist die elektronische Übermittlung nachhaltig und schont durch die Einsparung von Papier und den Versand die Umwelt. 
Nur wenn es Ihrer Einschätzung nach nicht anders geht freue ich mich auch über die postalische Übermittlung. In diesem Fall können Sie gerne meine Postadresse per Mail anfragen. 

Mit besten Grüssen,

Dr. Patrick Teege

 

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Patrick Teege
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,43988,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ausarbeitung WD 11 - 014/09 mit dem Titel „Maßnahmen der EU zur Terrorismusbekämpfung“.

Eine elektronische Zusendung der Ausarbeitung reicht für meine Ansprüche völlig aus. Weiter ist die elektronische Übermittlung nachhaltig und schont durch die Einsparung von Papier und den Versand die Umwelt. 
Nur wenn es Ihrer Einschätzung nach nicht anders geht freue ich mich auch über die postalische Übermittlung. In diesem Fall können Sie gerne meine Postadresse per Mail anfragen. 

Mit besten Grüssen,

Dr. Patrick Teege

 

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Patrick Teege
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,"(False, 'WD 11 - 014/09 – Maßnahmen der EU zur Terrorismusbekämpfung [#15566]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15566/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/43988/?format=csv,Patrick Teege,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 11 - 014/09 – Maßnahmen der EU zur Terrorismusbekämpfung [#15566],2016-02-12T15:57:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-11-01409-manahmen-der-eu-zur-terrorismusbekampfung/#nachricht-43988
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15566 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47823,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15566 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15566/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47823/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-11-01409-manahmen-der-eu-zur-terrorismusbekampfung/#nachricht-47823
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15567 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47827,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15567 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15567/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47827/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:59+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wf-viii-12005-studiengebuhren-und-studienkonten-1/#nachricht-47827
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WF VIII 120/05 mit dem Titel „Studiengebühren und Studienkonten“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,43990,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WF VIII 120/05 mit dem Titel „Studiengebühren und Studienkonten“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WF VIII 120/05 – Studiengebühren und Studienkonten [#15567]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15567/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/43990/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WF VIII 120/05 – Studiengebühren und Studienkonten [#15567],2016-02-12T16:01:59.474180+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wf-viii-12005-studiengebuhren-und-studienkonten-1/#nachricht-43990
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 10 - 043/06 mit dem Titel „Rolle des Goethe-lnstitutes“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,43991,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 10 - 043/06 mit dem Titel „Rolle des Goethe-lnstitutes“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WD 10 - 043/06 – Rolle des Goethe-lnstitutes [#15568]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15568/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/43991/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 10 - 043/06 – Rolle des Goethe-lnstitutes [#15568],2016-02-12T16:02:56.409707+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-10-04306-rolle-des-goethe-lnstitutes-1/#nachricht-43991
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15568 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47824,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15568 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15568/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47824/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:58+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-10-04306-rolle-des-goethe-lnstitutes-1/#nachricht-47824
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 8 - 002/06 mit dem Titel „Studiengebührenmodelle in den Bundesländern“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,43992,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 8 - 002/06 mit dem Titel „Studiengebührenmodelle in den Bundesländern“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WD 8 - 002/06 – Studiengebührenmodelle in den Bundesländern [#15569]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15569/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/43992/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 8 - 002/06 – Studiengebührenmodelle in den Bundesländern [#15569],2016-02-12T16:13:05.800647+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-8-00206-studiengebuhrenmodelle-in-den-bundeslandern-1/#nachricht-43992
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15569 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47822,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15569 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15569/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47822/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:57+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-8-00206-studiengebuhrenmodelle-in-den-bundeslandern-1/#nachricht-47822
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 3 - 001/06 mit dem Titel „Verankerung des Sports im Grundgesetz“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,43993,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 3 - 001/06 mit dem Titel „Verankerung des Sports im Grundgesetz“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WD 3 - 001/06 – Verankerung des Sports im Grundgesetz [#15570]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15570/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/43993/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 3 - 001/06 – Verankerung des Sports im Grundgesetz [#15570],2016-02-12T16:19:38.473391+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-3-00106-verankerung-des-sports-im-grundgesetz-1/#nachricht-43993
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15570 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47821,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15570 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15570/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47821/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:56+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-3-00106-verankerung-des-sports-im-grundgesetz-1/#nachricht-47821
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 7 - 054/12 mit dem Titel „Rechtsextremistische Musik in ihrer strafrechtlichen Bedeutung“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,43996,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 7 - 054/12 mit dem Titel „Rechtsextremistische Musik in ihrer strafrechtlichen Bedeutung“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/","(False, 'WD 7 - 054/12 – Rechtsextremistische Musik in ihrer strafrechtlichen Bedeutung [#15572]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15572/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/43996/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 7 - 054/12 – Rechtsextremistische Musik in ihrer strafrechtlichen Bedeutung [#15572],2016-02-12T16:24:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-7-05412-rechtsextremistische-musik-in-ihrer-strafrechtlichen-bedeutung-1/#nachricht-43996
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15572 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47820,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15572 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15572/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47820/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-7-05412-rechtsextremistische-musik-in-ihrer-strafrechtlichen-bedeutung-1/#nachricht-47820
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 9 - 012/12 mit dem Titel „„Pille danach“ Verschreibungspflicht und Inanspruchnahme im europäischen Vergleich“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,43997,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 9 - 012/12 mit dem Titel „„Pille danach“ Verschreibungspflicht und Inanspruchnahme im europäischen Vergleich“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/","(False, 'WD 9 - 012/12 – „Pille danach“ Verschreibungspflicht und Inanspruchnahme im europäischen Vergleich [#15573]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15573/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/43997/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 9 - 012/12 – „Pille danach“ Verschreibungspflicht und Inanspruchnahme im europäischen Vergleich [#15573],2016-02-12T16:25:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-9-01212-pille-danach-verschreibungspflicht-und-inanspruchnahme-im-europaischen-vergleich/#nachricht-43997
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15573 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47819,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15573 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15573/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47819/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-9-01212-pille-danach-verschreibungspflicht-und-inanspruchnahme-im-europaischen-vergleich/#nachricht-47819
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 10 - 008/11 mit dem Titel „Stellungnahme zum ungarischen Mediengesetz“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Matthias Koster
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,43999,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 10 - 008/11 mit dem Titel „Stellungnahme zum ungarischen Mediengesetz“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Matthias Koster
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WD 10 - 008/11 – Stellungnahme zum ungarischen Mediengesetz [#15574]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15574/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/43999/?format=csv,Matthias Koster,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 10 - 008/11 – Stellungnahme zum ungarischen Mediengesetz [#15574],2016-02-12T17:05:01.955097+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-10-00811-stellungnahme-zum-ungarischen-mediengesetz/#nachricht-43999
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15574 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47817,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15574 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15574/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47817/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:54+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-10-00811-stellungnahme-zum-ungarischen-mediengesetz/#nachricht-47817
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 4 - 237/07 mit dem Titel „Einzelfragen zur steuerlichen Freistellung des Familienexistenzminimums“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Matthias Koster
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44000,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 4 - 237/07 mit dem Titel „Einzelfragen zur steuerlichen Freistellung des Familienexistenzminimums“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Matthias Koster
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WD 4 - 237/07 – Einzelfragen zur steuerlichen Freistellung des Familienexistenzminimums [#15575]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15575/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44000/?format=csv,Matthias Koster,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 4 - 237/07 – Einzelfragen zur steuerlichen Freistellung des Familienexistenzminimums [#15575],2016-02-12T17:05:24.934908+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-4-23707-einzelfragen-zur-steuerlichen-freistellung-des-familienexistenzminimums/#nachricht-44000
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15575 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47816,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15575 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15575/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47816/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:53+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-4-23707-einzelfragen-zur-steuerlichen-freistellung-des-familienexistenzminimums/#nachricht-47816
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 1 - 213/06 mit dem Titel „Alljährlich wiederkehrende Gedenk- und Aktionstage“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Matthias Koster
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44001,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 1 - 213/06 mit dem Titel „Alljährlich wiederkehrende Gedenk- und Aktionstage“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Matthias Koster
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WD 1 - 213/06 – Alljährlich wiederkehrende Gedenk- und Aktionstage [#15576]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15576/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44001/?format=csv,Matthias Koster,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 1 - 213/06 – Alljährlich wiederkehrende Gedenk- und Aktionstage [#15576],2016-02-12T17:10:21.472476+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-1-21306-alljahrlich-wiederkehrende-gedenk-und-aktionstage/#nachricht-44001
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15576 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47812,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15576 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15576/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47812/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:52+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-1-21306-alljahrlich-wiederkehrende-gedenk-und-aktionstage/#nachricht-47812
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 10 - 038/06 mit dem Titel „Öffentliche Kulturförderung in Deutschland, Hilfen der EU“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Matthias Koster
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44002,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 10 - 038/06 mit dem Titel „Öffentliche Kulturförderung in Deutschland, Hilfen der EU“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Matthias Koster
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WD 10 - 038/06 – Öffentliche Kulturförderung in Deutschland, Hilfen der EU [#15577]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15577/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44002/?format=csv,Matthias Koster,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"WD 10 - 038/06 – Öffentliche Kulturförderung in Deutschland, Hilfen der EU [#15577]",2016-02-12T17:10:48.840252+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-10-03806-offentliche-kulturforderung-in-deutschland-hilfen-der-eu-1/#nachricht-44002
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15577 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47811,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15577 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15577/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47811/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:52+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-10-03806-offentliche-kulturforderung-in-deutschland-hilfen-der-eu-1/#nachricht-47811
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 10 - 012/06 mit dem Titel „Die Bedeutung von Kunst und Kultur für Wirtschaft und Beschäftigung“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Matthias Koster
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44003,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 10 - 012/06 mit dem Titel „Die Bedeutung von Kunst und Kultur für Wirtschaft und Beschäftigung“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Matthias Koster
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WD 10 - 012/06 – Die Bedeutung von Kunst und Kultur für Wirtschaft und Beschäftigung [#15578]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15578/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44003/?format=csv,Matthias Koster,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 10 - 012/06 – Die Bedeutung von Kunst und Kultur für Wirtschaft und Beschäftigung [#15578],2016-02-12T17:15:39.009879+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-10-01206-die-bedeutung-von-kunst-und-kultur-fur-wirtschaft-und-beschaftigung-1/#nachricht-44003
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15578 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47814,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15578 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15578/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47814/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:51+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-10-01206-die-bedeutung-von-kunst-und-kultur-fur-wirtschaft-und-beschaftigung-1/#nachricht-47814
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WF VIII 096/05 mit dem Titel „Kohlendioxid-arme Kraftwerke“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44004,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WF VIII 096/05 mit dem Titel „Kohlendioxid-arme Kraftwerke“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WF VIII 096/05 – Kohlendioxid-arme Kraftwerke [#15579]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15579/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44004/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WF VIII 096/05 – Kohlendioxid-arme Kraftwerke [#15579],2016-02-12T17:20:58.363276+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wf-viii-09605-kohlendioxid-arme-kraftwerke-1/#nachricht-44004
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15579 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47815,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15579 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15579/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47815/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:50+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wf-viii-09605-kohlendioxid-arme-kraftwerke-1/#nachricht-47815
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 4 - 176/08 mit dem Titel „Rechtliche Rahmenbedingungen einer Vermögensabgabe“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Matthias Koster
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44005,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 4 - 176/08 mit dem Titel „Rechtliche Rahmenbedingungen einer Vermögensabgabe“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Matthias Koster
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WD 4 - 176/08 – Rechtliche Rahmenbedingungen einer Vermögensabgabe [#15580]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15580/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44005/?format=csv,Matthias Koster,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 4 - 176/08 – Rechtliche Rahmenbedingungen einer Vermögensabgabe [#15580],2016-02-12T17:23:35.077999+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-4-17608-rechtliche-rahmenbedingungen-einer-vermogensabgabe/#nachricht-44005
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15580 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47813,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15580 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15580/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47813/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:50+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-4-17608-rechtliche-rahmenbedingungen-einer-vermogensabgabe/#nachricht-47813
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15581 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47808,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15581 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15581/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47808/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:49+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-3-22307-haftung-des-stadtrates/#nachricht-47808
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 3 - 223/07 mit dem Titel „Haftung des Stadtrates“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Matthias Koster
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44006,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 3 - 223/07 mit dem Titel „Haftung des Stadtrates“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Matthias Koster
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WD 3 - 223/07 – Haftung des Stadtrates [#15581]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15581/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44006/?format=csv,Matthias Koster,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 3 - 223/07 – Haftung des Stadtrates [#15581],2016-02-12T17:24:07.285736+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-3-22307-haftung-des-stadtrates/#nachricht-44006
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15582 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47810,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15582 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15582/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47810/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:48+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-3-28506-die-rolle-der-opposition-in-der-demokratie/#nachricht-47810
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 3 - 285/06 mit dem Titel „Die Rolle der Opposition in der Demokratie“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Matthias Koster
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44007,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 3 - 285/06 mit dem Titel „Die Rolle der Opposition in der Demokratie“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Matthias Koster
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WD 3 - 285/06 – Die Rolle der Opposition in der Demokratie [#15582]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15582/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44007/?format=csv,Matthias Koster,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 3 - 285/06 – Die Rolle der Opposition in der Demokratie [#15582],2016-02-12T17:30:07.674798+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-3-28506-die-rolle-der-opposition-in-der-demokratie/#nachricht-44007
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15583 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47806,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15583 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15583/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47806/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:48+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-10-08509-kulturbeziehungen-der-bundeslander/#nachricht-47806
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 10 - 085/09 mit dem Titel „Kulturbeziehungen der Bundesländer“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Matthias Koster
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44008,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 10 - 085/09 mit dem Titel „Kulturbeziehungen der Bundesländer“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Matthias Koster
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WD 10 - 085/09 – Kulturbeziehungen der Bundesländer [#15583]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15583/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44008/?format=csv,Matthias Koster,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 10 - 085/09 – Kulturbeziehungen der Bundesländer [#15583],2016-02-12T17:34:57.696423+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-10-08509-kulturbeziehungen-der-bundeslander/#nachricht-44008
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 4 - 048/11 mit dem Titel „Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Kultur, Zeitungen, Zeitschriften und Hotelübernachtungen (§ 12 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz)“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Matthias Koster
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44009,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 4 - 048/11 mit dem Titel „Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Kultur, Zeitungen, Zeitschriften und Hotelübernachtungen (§ 12 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz)“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Matthias Koster
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WD 4 - 048/11 – Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Kultur, Zeitungen, Zeitschriften und Hotelübernachtungen (§ 12 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz) [#15584]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15584/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44009/?format=csv,Matthias Koster,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"WD 4 - 048/11 – Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Kultur, Zeitungen, Zeitschriften und Hotelübernachtungen (§ 12 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz) [#15584]",2016-02-12T17:37:43.067066+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-4-04811-ermaigter-mehrwertsteuersatz-fur-kultur-zeitungen-zeitschriften-und-hotelubernachtungen-12-abs-2-umsatzsteuergesetz-1/#nachricht-44009
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15584 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47805,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15584 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15584/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47805/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:47+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-4-04811-ermaigter-mehrwertsteuersatz-fur-kultur-zeitungen-zeitschriften-und-hotelubernachtungen-12-abs-2-umsatzsteuergesetz-1/#nachricht-47805
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 2 - 120/07 mit dem Titel „Das Engagement der VR China in Afrika (Info-Brief)“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Matthias Koster
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44010,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 2 - 120/07 mit dem Titel „Das Engagement der VR China in Afrika (Info-Brief)“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Matthias Koster
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WD 2 - 120/07 – Das Engagement der VR China in Afrika (Info-Brief) [#15585]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15585/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44010/?format=csv,Matthias Koster,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 2 - 120/07 – Das Engagement der VR China in Afrika (Info-Brief) [#15585],2016-02-12T17:42:46.656576+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-2-12007-das-engagement-der-vr-china-in-afrika-info-brief-1/#nachricht-44010
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15585 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47804,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15585 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15585/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47804/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:46+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-2-12007-das-engagement-der-vr-china-in-afrika-info-brief-1/#nachricht-47804
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WF VII 211/05 mit dem Titel „Rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen ausländischer Firmen beim Markteintritt nach China“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Matthias Koster
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44011,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WF VII 211/05 mit dem Titel „Rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen ausländischer Firmen beim Markteintritt nach China“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Matthias Koster
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WF VII 211/05 – Rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen ausländischer Firmen beim Markteintritt nach China [#15586]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15586/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44011/?format=csv,Matthias Koster,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WF VII 211/05 – Rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen ausländischer Firmen beim Markteintritt nach China [#15586],2016-02-12T17:42:58.392479+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wf-vii-21105-rechtliche-rahmenbedingungen-hinsichtlich-der-verwertung-von-forschungs-und-entwicklungsergebnissen-auslandischer-firmen-beim-markteintritt-nach-china-1/#nachricht-44011
