content,content_hidden,id,is_draft,is_escalation,is_postal,is_response,kind,last_modified_at,not_publishable,recipient_public_body,redacted,redacted_content.0.0,redacted_content.0.1,redacted_content.1.0,redacted_content.1.1,redacted_content.2.0,redacted_content.2.1,redacted_content.3.0,redacted_content.3.1,redacted_content.4.0,redacted_content.4.1,redacted_content.5.0,redacted_content.5.1,redacted_content.6.0,redacted_content.6.1,redacted_subject.0,registered_mail_date,request,resource_uri,sender,sender_public_body,sent,status,status_name,subject,timestamp,url
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15586 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47803,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15586 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15586/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47803/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:46+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wf-vii-21105-rechtliche-rahmenbedingungen-hinsichtlich-der-verwertung-von-forschungs-und-entwicklungsergebnissen-auslandischer-firmen-beim-markteintritt-nach-china-1/#nachricht-47803
"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Auf Basis welcher Gesetzte und Verordnungen übt die Wirtschaftsbehörde die Rechtsaufsicht über die Handelskammer Hamburg aus?
Wie oft bzw. in wie vielen Fällen wurde die Rechtsaufsicht seit 2000 tätig? In welchen Fällen wurde die Rechtsaufsicht tätig?
Wer bzw. welche Abteilung ist für die Rechtsaufsicht bei der Handelskammer innerhalb der Wirtschaftsbehörde zuständig?


Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Lorenzen
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44012,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3988/?format=csv,False,False,"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Auf Basis welcher Gesetzte und Verordnungen übt die Wirtschaftsbehörde die Rechtsaufsicht über die Handelskammer Hamburg aus?
Wie oft bzw. in wie vielen Fällen wurde die Rechtsaufsicht seit 2000 tätig? In welchen Fällen wurde die Rechtsaufsicht tätig?
Wer bzw. welche Abteilung ist für die Rechtsaufsicht bei der Handelskammer innerhalb der Wirtschaftsbehörde zuständig?


Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Lorenzen
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Aus welchen Dokumenten ergibt sich die Rechtsaufsicht für die Handelskammer Hamburg [#15587]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15587/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44012/?format=csv,Dominik Lorenzen,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Aus welchen Dokumenten ergibt sich die Rechtsaufsicht für die Handelskammer Hamburg [#15587],2016-02-12T18:00:51.199684+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aus-welchen-dokumenten-ergibt-sich-die-rechtsaufsicht-fur-die-handelskammer-hamburg/#nachricht-44012
"Sehr geehrter Herr Lorenzen,

Ihre Anfrage betrifft die Zugänglichmachung von Informationen. Es wird ein Verwaltungsaufwand nach § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz ausgelöst. Der Aufwand nach Ziffer 1.1 der Anlage der HmBTGGebO wird voraussichtlich zwischen 200 und 250 Euro betragen. Bitte teilen Sie uns Ihre Postanschrift mit (an: <<E-Mail-Adresse>> damit der Gebührenbescheid zugestellt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen",False,45241,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Lorenzen,

Ihre Anfrage betrifft die Zugänglichmachung von Informationen. Es wird ein Verwaltungsaufwand nach § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz ausgelöst. Der Aufwand nach Ziffer 1.1 der Anlage der HmBTGGebO wird voraussichtlich zwischen 200 und 250 Euro betragen. Bitte teilen Sie uns Ihre Postanschrift mit (an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False," damit der Gebührenbescheid zugestellt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'AW: Aus welchen Dokumenten ergibt sich die Rechtsaufsicht für die Handelskammer Hamburg [#15587]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15587/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45241/?format=csv,Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3988/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Aus welchen Dokumenten ergibt sich die Rechtsaufsicht für die Handelskammer Hamburg [#15587],2016-03-04T15:55:56+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aus-welchen-dokumenten-ergibt-sich-die-rechtsaufsicht-fur-die-handelskammer-hamburg/#nachricht-45241
"Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich auf meine Anfrage nach dem HmbTG eine Fehlermeldung seitens der Adresse  ... @hochbahn.de erhalten habe, sende ich Ihnen meine Anfrage vom 12.02.2016 zur Sicherheit nochmals zu und bitte um Antwort. 

***
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zwei Nachfragen zum Busverkehr in Hamburg-Harburg und hoffe, dass Sie mir diesbezüglich die folgenden beiden Fragen beantworten können:

1.
Der Bürgerschaftsanfrage 21/2895 zufolge ist die Hochbahnbuslinie 142 im Bezirk Harburg diejenige Buslinie mit den zweitmeisten Fahrgästen pro Tag (n=13.670). Nur die Metrobuslinie 14 wird täglich von mehr Personen (n=15.340) genutzt. Gleichwohl fahren auf der Linie 142 tagsüber 'normale' Linienbusse im 5-Minuten-Takt, während auf der Linie 14 Gelenkbusse im 10-Minuten-Takt fahren. Daher fahren auf Streckenabschnitten, in denen die Linien im Begegnungsverkehr fahren, täglich nur 216 Busse der Linie 14 aber 406 Busse der Linie 142. Vor dem Hintergrund, dass die Busse in der Heimfelder Straße Hauptverursacher des Verkehrslärms sowie der Abgasbeslatungen sind, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, warum Sie es für notwendig bzw. sinnvoll erachten, die außerordentlich hohen Lärm- und Abgasemissionen der Linie 142 in Kauf zu nehmen und diese, anders als bei der Metrobuslinie 14, nicht mit Gelenkbussen und reduzierter Taktung (z.B. nur in den Hauptverkehrszeiten im 5- und ansonsten im 10-Minuten-Takt verkehren zu lassen; zumal dies dem Takt der S-Bahn an S-Bahnhof Heimfeld angepasst wäre), zu reduzieren?

2. 
Nach Aussage der Hamburger Polizei gab es im Jahr 2015, bis Ende Juli, 14 Unfälle mit Bussen auf der Heimfelder Straße; viele davon betrafen Kollisionen mit auf dem Seitenstreifen parkenden Fahrzeugen.
Laut Beschluss 15E5340/15 des Verwaltungsgerichtes Hamburg (vom 18.01.2016) ist die Heimfelder Straße im Abschnitt zwischen den Knotenpunkten Milchgrund sowie Eißendorfer Pferdeweg teilweise weniger als 6,50 Meter breit. Dem für die Stadtstraßen in Hamburg grundsätzlich verbindlichen Regelwerk ""Planungshinweisen für Stadtstraßen (PLAST)"" zufolge (PLAST 8: Anlagen des Busverkehrs, S. 8), sollen Fahrstreifen mit Busverkehr in der Regel 3,50, mindestens jedoch 3,25 Meter breit sein. Unterschreitungen seien mit dem Vekehrsträger abzustimmen. Da auf der Heimfelder Straße die Busse der Linie 142 im Begegnungsverkehr verkehren, die Breite der Straße jedoch unter 6,50 Metern liegt, sollte eine solche Abstimmung zwischen der Hochbahn und den zuständigen Behörden hierzu stattgefunden haben. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, mir dasjenige Dokument zukommen zu lassen, aus dem diese Abstimmung ersichtlich ist (oder falls es Teil eines größeren Dokumentes oder einer Reihe von Dokumenten sein sollte: einen Verweis auf das/ die Dokument/e sowie den/ die relevanten Passus als Ausschnitt).

Vielen Dank.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>


Anfragenr: 15589
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,45069,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4003/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich auf meine Anfrage nach dem HmbTG eine Fehlermeldung seitens der Adresse  ... @hochbahn.de erhalten habe, sende ich Ihnen meine Anfrage vom 12.02.2016 zur Sicherheit nochmals zu und bitte um Antwort. 

***
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zwei Nachfragen zum Busverkehr in Hamburg-Harburg und hoffe, dass Sie mir diesbezüglich die folgenden beiden Fragen beantworten können:

1.
Der Bürgerschaftsanfrage 21/2895 zufolge ist die Hochbahnbuslinie 142 im Bezirk Harburg diejenige Buslinie mit den zweitmeisten Fahrgästen pro Tag (n=13.670). Nur die Metrobuslinie 14 wird täglich von mehr Personen (n=15.340) genutzt. Gleichwohl fahren auf der Linie 142 tagsüber 'normale' Linienbusse im 5-Minuten-Takt, während auf der Linie 14 Gelenkbusse im 10-Minuten-Takt fahren. Daher fahren auf Streckenabschnitten, in denen die Linien im Begegnungsverkehr fahren, täglich nur 216 Busse der Linie 14 aber 406 Busse der Linie 142. Vor dem Hintergrund, dass die Busse in der Heimfelder Straße Hauptverursacher des Verkehrslärms sowie der Abgasbeslatungen sind, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, warum Sie es für notwendig bzw. sinnvoll erachten, die außerordentlich hohen Lärm- und Abgasemissionen der Linie 142 in Kauf zu nehmen und diese, anders als bei der Metrobuslinie 14, nicht mit Gelenkbussen und reduzierter Taktung (z.B. nur in den Hauptverkehrszeiten im 5- und ansonsten im 10-Minuten-Takt verkehren zu lassen; zumal dies dem Takt der S-Bahn an S-Bahnhof Heimfeld angepasst wäre), zu reduzieren?

2. 
Nach Aussage der Hamburger Polizei gab es im Jahr 2015, bis Ende Juli, 14 Unfälle mit Bussen auf der Heimfelder Straße; viele davon betrafen Kollisionen mit auf dem Seitenstreifen parkenden Fahrzeugen.
Laut Beschluss 15E5340/15 des Verwaltungsgerichtes Hamburg (vom 18.01.2016) ist die Heimfelder Straße im Abschnitt zwischen den Knotenpunkten Milchgrund sowie Eißendorfer Pferdeweg teilweise weniger als 6,50 Meter breit. Dem für die Stadtstraßen in Hamburg grundsätzlich verbindlichen Regelwerk ""Planungshinweisen für Stadtstraßen (PLAST)"" zufolge (PLAST 8: Anlagen des Busverkehrs, S. 8), sollen Fahrstreifen mit Busverkehr in der Regel 3,50, mindestens jedoch 3,25 Meter breit sein. Unterschreitungen seien mit dem Vekehrsträger abzustimmen. Da auf der Heimfelder Straße die Busse der Linie 142 im Begegnungsverkehr verkehren, die Breite der Straße jedoch unter 6,50 Metern liegt, sollte eine solche Abstimmung zwischen der Hochbahn und den zuständigen Behörden hierzu stattgefunden haben. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, mir dasjenige Dokument zukommen zu lassen, aus dem diese Abstimmung ersichtlich ist (oder falls es Teil eines größeren Dokumentes oder einer Reihe von Dokumenten sein sollte: einen Verweis auf das/ die Dokument/e sowie den/ die relevanten Passus als Ausschnitt).

Vielen Dank.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,False,"


Anfragenr: 15589
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'AW: Undeliverable mail: Anfragen zur Linie 142 [#15589]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15589/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45069/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Undeliverable mail: Anfragen zur Linie 142 [#15589],2016-03-01T20:55:41.786602+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfragen-zur-linie-142/#nachricht-45069
"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zwei Nachfragen zum Busverkehr in Hamburg-Harburg und hoffe, dass Sie mir diesbezüglich die folgenden beiden Fragen beantworten können:

1.
Der Bürgerschaftsanfrage 21/2895 zufolge ist die Hochbahnbuslinie 142 im Bezirk Harburg diejenige Buslinie mit den zweitmeisten Fahrgästen pro Tag (n=13.670). Nur die Metrobuslinie 14 wird täglich von mehr Personen (n=15.340) genutzt. Gleichwohl fahren auf der Linie 142 tagsüber 'normale' Linienbusse im 5-Minuten-Takt, während auf der Linie 14 Gelenkbusse im 10-Minuten-Takt fahren. Daher fahren auf Streckenabschnitten, in denen die Linien im Begegnungsverkehr fahren, täglich nur 216 Busse der Linie 14 aber 406 Busse der Linie 142. Vor dem Hintergrund, dass die Busse in der Heimfelder Straße Hauptverursacher des Verkehrslärms sowie der Abgasbeslatungen sind, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, warum Sie es für notwendig bzw. sinnvoll erachten, die außerordentlich hohen Lärm- und Abgasemissionen der Linie 142 in Kauf zu nehmen und diese, anders als bei der Metrobuslinie 14, nicht mit Gelenkbussen und reduzierter Taktung (z.B. nur in den Hauptverkehrszeiten im 5- und ansonsten im 10-Minuten-Takt verkehren zu lassen; zumal dies dem Takt der S-Bahn an S-Bahnhof Heimfeld angepasst wäre), zu reduzieren?

2. 
Nach Aussage der Hamburger Polizei gab es im Jahr 2015, bis Ende Juli, 14 Unfälle mit Bussen auf der Heimfelder Straße; viele davon betrafen Kollisionen mit auf dem Seitenstreifen parkenden Fahrzeugen.
Laut Beschluss 15E5340/15 des Verwaltungsgerichtes Hamburg (vom 18.01.2016) ist die Heimfelder Straße im Abschnitt zwischen den Knotenpunkten Milchgrund sowie Eißendorfer Pferdeweg teilweise weniger als 6,50 Meter breit. Dem für die Stadtstraßen in Hamburg grundsätzlich verbindlichen Regelwerk ""Planungshinweisen für Stadtstraßen (PLAST)"" zufolge (PLAST 8: Anlagen des Busverkehrs, S. 8), sollen Fahrstreifen mit Busverkehr in der Regel 3,50, mindestens jedoch 3,25 Meter breit sein. Unterschreitungen seien mit dem Vekehrsträger abzustimmen. Da auf der Heimfelder Straße die Busse der Linie 142 im Begegnungsverkehr verkehren, die Breite der Straße jedoch unter 6,50 Metern liegt, sollte eine solche Abstimmung zwischen der Hochbahn und den zuständigen Behörden hierzu stattgefunden haben. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, mir dasjenige Dokument zukommen zu lassen, aus dem diese Abstimmung ersichtlich ist (oder falls es Teil eines größeren Dokumentes oder einer Reihe von Dokumenten sein sollte: einen Verweis auf das/ die Dokument/e sowie den/ die relevanten Passus als Ausschnitt).

Vielen Dank.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44014,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4003/?format=csv,False,False,"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zwei Nachfragen zum Busverkehr in Hamburg-Harburg und hoffe, dass Sie mir diesbezüglich die folgenden beiden Fragen beantworten können:

1.
Der Bürgerschaftsanfrage 21/2895 zufolge ist die Hochbahnbuslinie 142 im Bezirk Harburg diejenige Buslinie mit den zweitmeisten Fahrgästen pro Tag (n=13.670). Nur die Metrobuslinie 14 wird täglich von mehr Personen (n=15.340) genutzt. Gleichwohl fahren auf der Linie 142 tagsüber 'normale' Linienbusse im 5-Minuten-Takt, während auf der Linie 14 Gelenkbusse im 10-Minuten-Takt fahren. Daher fahren auf Streckenabschnitten, in denen die Linien im Begegnungsverkehr fahren, täglich nur 216 Busse der Linie 14 aber 406 Busse der Linie 142. Vor dem Hintergrund, dass die Busse in der Heimfelder Straße Hauptverursacher des Verkehrslärms sowie der Abgasbeslatungen sind, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, warum Sie es für notwendig bzw. sinnvoll erachten, die außerordentlich hohen Lärm- und Abgasemissionen der Linie 142 in Kauf zu nehmen und diese, anders als bei der Metrobuslinie 14, nicht mit Gelenkbussen und reduzierter Taktung (z.B. nur in den Hauptverkehrszeiten im 5- und ansonsten im 10-Minuten-Takt verkehren zu lassen; zumal dies dem Takt der S-Bahn an S-Bahnhof Heimfeld angepasst wäre), zu reduzieren?

2. 
Nach Aussage der Hamburger Polizei gab es im Jahr 2015, bis Ende Juli, 14 Unfälle mit Bussen auf der Heimfelder Straße; viele davon betrafen Kollisionen mit auf dem Seitenstreifen parkenden Fahrzeugen.
Laut Beschluss 15E5340/15 des Verwaltungsgerichtes Hamburg (vom 18.01.2016) ist die Heimfelder Straße im Abschnitt zwischen den Knotenpunkten Milchgrund sowie Eißendorfer Pferdeweg teilweise weniger als 6,50 Meter breit. Dem für die Stadtstraßen in Hamburg grundsätzlich verbindlichen Regelwerk ""Planungshinweisen für Stadtstraßen (PLAST)"" zufolge (PLAST 8: Anlagen des Busverkehrs, S. 8), sollen Fahrstreifen mit Busverkehr in der Regel 3,50, mindestens jedoch 3,25 Meter breit sein. Unterschreitungen seien mit dem Vekehrsträger abzustimmen. Da auf der Heimfelder Straße die Busse der Linie 142 im Begegnungsverkehr verkehren, die Breite der Straße jedoch unter 6,50 Metern liegt, sollte eine solche Abstimmung zwischen der Hochbahn und den zuständigen Behörden hierzu stattgefunden haben. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, mir dasjenige Dokument zukommen zu lassen, aus dem diese Abstimmung ersichtlich ist (oder falls es Teil eines größeren Dokumentes oder einer Reihe von Dokumenten sein sollte: einen Verweis auf das/ die Dokument/e sowie den/ die relevanten Passus als Ausschnitt).

Vielen Dank.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Anfragen zur Linie 142 [#15589]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15589/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44014/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Anfragen zur Linie 142 [#15589],2016-02-12T18:43:02.156053+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfragen-zur-linie-142/#nachricht-44014
"Sehr geehrtAntragsteller/in

Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet.

Wir werden auf die Sache zurückkommen.

Mit freundlichen Grüßen",False,45116,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet.

Wir werden auf die Sache zurückkommen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'WG: AW: Undeliverable mail: Anfragen zur Linie 142 [#15589]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15589/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45116/?format=csv,Hamburger Hochbahn AG,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4003/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: AW: Undeliverable mail: Anfragen zur Linie 142 [#15589],2016-03-02T12:07:15+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfragen-zur-linie-142/#nachricht-45116
"Sehr geehrtAntragsteller/in

auf Ihren Antrag vom 01.03.2016 kommen wir zurück.

Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 3 des HmbTG sind juristische Personen des 
Privatrechts nur auskunftspflichtig, ""soweit sie öffentliche Aufgaben, 
insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche 
Dienstleistungen erbringen.""

Zweifellos nimmt die HOCHBAHN öffentliche Aufgaben wahr und erbringt 
öffentliche Dienstleistungen. Die von Ihnen begehrten Informationen 
betreffen jedoch keine derartige Aufgabe oder Dienstleistung. 

Zu Ziff. 1. Ihres Antrages:

Die Entscheidung und der vorangegangene Abstimmungsprozess zwischen der 
HOCHBAHN und dem Aufgabenträger, aus welchen Gründen ""es für notwendig 
bzw. sinnvoll erachtet"" wird, auf einer bestimmten Linie mit Gelenkbussen 
und weniger engen Taktung, auf einer anderen bestimmten Linie jedoch ohne 
Gelenkbusse und mit engerer Taktung zu fahren, betrifft den Bürger nicht 
unmittelbar. Es handelt sich vielmehr um eine organisatorische und 
unternehmerische Ermessensentscheidung, die keiner Informationspflicht 
nach dem HmbTG unterliegt.

Zu Ziff. 2 Ihres Antrages:

Gleiches gilt für die von Ihnen erbetene Abstimmung bzw. deren 
Dokumentation hinsichtlich der PLAST in Bezug auf die Sollbreite von 
Fahrstreifen mit Busverkehr. Eine solche Abstimmung zwischen der 
zuständigen Behörde und dem Verkehrsträger im Rahmen der Planung von 
Busanlagen betrifft den Bürger ebenfalls nicht unmittelbar. Es handelt 
sich vielmehr um einen rein internen Vorgang zwischen Behörde und 
Verkehrsträger, der der Informationspflicht nach dem HmbTG nicht 
unterliegt.

Die HOCHBAHN unterliegt daher hinsichtlich des Gegenstands beider Ziffern 
Ihrer Anfrage keiner Informationspflicht nach dem HmbTG. Diese Auskunft 
erfolgt gebührenfrei.

Mit freundlichen Grüßen",False,48575,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

auf Ihren Antrag vom 01.03.2016 kommen wir zurück.

Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 3 des HmbTG sind juristische Personen des 
Privatrechts nur auskunftspflichtig, ""soweit sie öffentliche Aufgaben, 
insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche 
Dienstleistungen erbringen.""

Zweifellos nimmt die HOCHBAHN öffentliche Aufgaben wahr und erbringt 
öffentliche Dienstleistungen. Die von Ihnen begehrten Informationen 
betreffen jedoch keine derartige Aufgabe oder Dienstleistung. 

Zu Ziff. 1. Ihres Antrages:

Die Entscheidung und der vorangegangene Abstimmungsprozess zwischen der 
HOCHBAHN und dem Aufgabenträger, aus welchen Gründen ""es für notwendig 
bzw. sinnvoll erachtet"" wird, auf einer bestimmten Linie mit Gelenkbussen 
und weniger engen Taktung, auf einer anderen bestimmten Linie jedoch ohne 
Gelenkbusse und mit engerer Taktung zu fahren, betrifft den Bürger nicht 
unmittelbar. Es handelt sich vielmehr um eine organisatorische und 
unternehmerische Ermessensentscheidung, die keiner Informationspflicht 
nach dem HmbTG unterliegt.

Zu Ziff. 2 Ihres Antrages:

Gleiches gilt für die von Ihnen erbetene Abstimmung bzw. deren 
Dokumentation hinsichtlich der PLAST in Bezug auf die Sollbreite von 
Fahrstreifen mit Busverkehr. Eine solche Abstimmung zwischen der 
zuständigen Behörde und dem Verkehrsträger im Rahmen der Planung von 
Busanlagen betrifft den Bürger ebenfalls nicht unmittelbar. Es handelt 
sich vielmehr um einen rein internen Vorgang zwischen Behörde und 
Verkehrsträger, der der Informationspflicht nach dem HmbTG nicht 
unterliegt.

Die HOCHBAHN unterliegt daher hinsichtlich des Gegenstands beider Ziffern 
Ihrer Anfrage keiner Informationspflicht nach dem HmbTG. Diese Auskunft 
erfolgt gebührenfrei.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'AW: Anfragen zur Linie 142 [#15589]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15589/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/48575/?format=csv,Hamburger Hochbahn AG,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4003/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Anfragen zur Linie 142 [#15589],2016-03-31T08:12:34+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfragen-zur-linie-142/#nachricht-48575
"Failed to deliver to <<E-Mail-Adresse>>
SMTP module(domain hochbahn.mx.retloc) reports:
 mailfb.netuse.de: DNS server failure



",False,44024,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Failed to deliver to ,True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"
SMTP module(domain hochbahn.mx.retloc) reports:
 mailfb.netuse.de: DNS server failure



",,,,,,,,,"(False, 'Undeliverable mail: Anfragen zur Linie 142 [#15589]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15589/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44024/?format=csv,Hamburger Hochbahn AG,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4003/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Undeliverable mail: Anfragen zur Linie 142 [#15589],2016-02-12T22:04:17+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfragen-zur-linie-142/#nachricht-44024
"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Prüfung und die Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in


Anfragenr: 15589
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,48579,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4003/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Prüfung und die Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


Anfragenr: 15589
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'AW: AW: Anfragen zur Linie 142 [#15589]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15589/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/48579/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Anfragen zur Linie 142 [#15589],2016-03-31T09:05:19.846459+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfragen-zur-linie-142/#nachricht-48579
"Sehr geehrt<< Anrede >>

vielen Dank für die Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in


Anfragenr: 15589
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,45118,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4003/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,False,"

vielen Dank für die Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


Anfragenr: 15589
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



","(False, 'AW: WG: AW: Undeliverable mail: Anfragen zur Linie 142 [#15589]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15589/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45118/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: WG: AW: Undeliverable mail: Anfragen zur Linie 142 [#15589],2016-03-02T13:31:47.802858+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfragen-zur-linie-142/#nachricht-45118
"Sehr geehrter Herr Kibelka,

mit Ihrer angeschlossenen E-Mail vom 23.02.2016 haben Sie die Übermittlung einer Liste aller Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg beantragt ""nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind."" Außerdem haben Sie gebeten, es Ihnen vorab unter Angabe der Höhe der Kosten mitzuteilen, sollte die Aktenauskunft unseres Erachtens gebührenpflichtig sein.

§ 2 LIFG ist keine Grundlage für einen Anspruch auf Informationszugang, sondern bestimmt lediglich den Anwendungsbereich des LIFG. Nach § 25 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) soll indessen die Behörde die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Wir gehen insoweit davon aus, dass Sie einen Antrag auf Informationszugang nach § 7 LIFG stellen wollen:

Maßgeblich für die Entscheidung wäre dann § 5 LIFG, da Daten zu Kulturdenkmalen personenbezogene Daten sind, denn es handelt sich um Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person gemäß § 3 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Zu den Angaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse gehört auch die Auskunft, ob eine Person Eigentümer oder Bewohner eines Kulturdenkmals ist und wie dieses beschaffen ist. Eine Person ist bestimmbar, wenn Sie unter Zuhilfenahme von verfügbarem Zusatzwissen festgestellt werden kann. Für die Bestimmbarkeit genügt zwar nicht jede irgendwie gegebene theoretische Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen; dieser muss vielmehr mit normalerweise zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln ohne unverhältnismäßigen Aufwand hergestellt werden können. Diese Voraussetzungen sind nach unserer Einschätzung gegeben, denn auch wenn die Namen der Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen nicht in der Liste aller Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg enthalten wären, wäre eine Zuordnung der Kulturdenkmale über Adressbücher und Telefonbuch- oder Adressbuch-Datenbanken ohne großen Aufwand möglich.

Nach § 5 LIFG ist der Zugang zu personenbezogenen Daten im Sinne des § 3 Absatz 1 LDSG zu gewähren, soweit und solange die Betroffenen entsprechend § 4 Absatz 2 bis 5 LDSG eingewilligt haben oder das öffentliche Informationsinteresse an der Bekanntgabe das schutzwürdige Interesse am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Einwilligungserklärungen der Betroffenen liegen uns nicht vor und mangels Angaben Ihrerseits ist auch nicht ersichtlich, ob und inwieweit das öffentliche Informationsinteresse an der Bekanntgabe das schutzwürdige Interesse der Betroffenen am Ausschluss des Informationszugangs überwiegen könnte.

Ergänzend dürfen wir darauf hinweisen, dass nach § 14 Absatz 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) eine Einsicht in das Denkmalbuch zu Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung zwar jedermann gestattet ist, aber nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt ist. Daraus ist für jene Kulturdenkmale in der Liste Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg, die nicht von besonderer Bedeutung sind, zu folgern, dass gleichfalls mindestens ein berechtigtes Interesse für eine Einsichtnahme darzulegen ist.

Soweit Sie auf § 25 UVwG abstellen, dürfen wir darauf hinweisen, dass unsere Daten zu Kulturdenkmalen im Regierungsbezirk Freiburg keine Umweltinformationen im Sinne des § 23 Absatz 3 UVwG umfassen. Soweit Sie auf § 5 Absatz 2 VIG abstellen, dürfen wir darauf hinweisen, dass unsere Daten zu Kulturdenkmalen im Regierungsbezirk Freiburg keine gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen im Sinne des § 1 VIG umfassen.

Nach alledem sehen wir keine Berechtigung für die Übermittlung einer Liste der Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg an Sie und müssten daher einen diesbezüglichen Antrag von Ihnen kostenpflichtig ablehnen. Für die Gebührenentscheidung wäre § 4 Abs. 2 und 4 Landesgebührengesetz (LGebG) maßgeblich. Danach legen die obersten Landesbehörden für ihre Geschäftsbereiche die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren durch Rechtsverordnung fest. Da in den Gebührenverordnungen (GebVO) sowohl des mittlerweile für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständigen Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft (MFW) als auch des hierfür früher zuständigen Innenministeriums (IM) noch kein spezieller Tatbestand für Entscheidungen nach dem LIFG aufgeführt sind, gilt der Auffangtatbestand unter ""2 Allgemeine Verwaltungsgebühr"" der jeweiligen GebVO:

""Ist für das Erbringen öffentlicher Leistungen in diesem Verzeichnis oder in anderen Rechtsvorschriften weder eine Gebühr noch Gebührenfreiheit vorgesehen, kann in allen Fällen nach § 4 Abs. 4 LGebG eine Gebühr von 3-10000 Euro erhoben werden.""

Die Höhe der Gebühr ist nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand, der Bedeutung des Gegenstandes, Ihren wirtschaftlichen und sonstigen Interessen sowie Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zu bemessen. Mit Blick auf den Entwurf einer ""Mantelverordnung der Ministerien zur Schaffung von Gebührenregelungen zum Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)"" mit Gebühren-Rahmen bis höchstens 500 Euro dürfte eine Gebühr in der Größenordnung von 100 bis 200 Euro für eine antragsablehnende Entscheidung angemessen sein.

Zu Ihrer Bezugnahme auf § 8 EGovG dürfen wir abschließend noch darauf hinweisen, dass der Geltungsbereich des EGovG nach dessen § 1 nicht einschlägig ist.

Mit einer Veröffentlichung meiner Antwort unter https://fragdenstaat.de<https://fragdenstaat.de/> bin ich nicht einverstanden und widerspreche daher einer solchen ausdrücklich.

Mit freundlichen Grüßen",False,45059,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Kibelka,

mit Ihrer angeschlossenen E-Mail vom 23.02.2016 haben Sie die Übermittlung einer Liste aller Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg beantragt ""nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind."" Außerdem haben Sie gebeten, es Ihnen vorab unter Angabe der Höhe der Kosten mitzuteilen, sollte die Aktenauskunft unseres Erachtens gebührenpflichtig sein.

§ 2 LIFG ist keine Grundlage für einen Anspruch auf Informationszugang, sondern bestimmt lediglich den Anwendungsbereich des LIFG. Nach § 25 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) soll indessen die Behörde die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Wir gehen insoweit davon aus, dass Sie einen Antrag auf Informationszugang nach § 7 LIFG stellen wollen:

Maßgeblich für die Entscheidung wäre dann § 5 LIFG, da Daten zu Kulturdenkmalen personenbezogene Daten sind, denn es handelt sich um Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person gemäß § 3 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Zu den Angaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse gehört auch die Auskunft, ob eine Person Eigentümer oder Bewohner eines Kulturdenkmals ist und wie dieses beschaffen ist. Eine Person ist bestimmbar, wenn Sie unter Zuhilfenahme von verfügbarem Zusatzwissen festgestellt werden kann. Für die Bestimmbarkeit genügt zwar nicht jede irgendwie gegebene theoretische Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen; dieser muss vielmehr mit normalerweise zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln ohne unverhältnismäßigen Aufwand hergestellt werden können. Diese Voraussetzungen sind nach unserer Einschätzung gegeben, denn auch wenn die Namen der Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen nicht in der Liste aller Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg enthalten wären, wäre eine Zuordnung der Kulturdenkmale über Adressbücher und Telefonbuch- oder Adressbuch-Datenbanken ohne großen Aufwand möglich.

Nach § 5 LIFG ist der Zugang zu personenbezogenen Daten im Sinne des § 3 Absatz 1 LDSG zu gewähren, soweit und solange die Betroffenen entsprechend § 4 Absatz 2 bis 5 LDSG eingewilligt haben oder das öffentliche Informationsinteresse an der Bekanntgabe das schutzwürdige Interesse am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Einwilligungserklärungen der Betroffenen liegen uns nicht vor und mangels Angaben Ihrerseits ist auch nicht ersichtlich, ob und inwieweit das öffentliche Informationsinteresse an der Bekanntgabe das schutzwürdige Interesse der Betroffenen am Ausschluss des Informationszugangs überwiegen könnte.

Ergänzend dürfen wir darauf hinweisen, dass nach § 14 Absatz 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) eine Einsicht in das Denkmalbuch zu Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung zwar jedermann gestattet ist, aber nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt ist. Daraus ist für jene Kulturdenkmale in der Liste Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg, die nicht von besonderer Bedeutung sind, zu folgern, dass gleichfalls mindestens ein berechtigtes Interesse für eine Einsichtnahme darzulegen ist.

Soweit Sie auf § 25 UVwG abstellen, dürfen wir darauf hinweisen, dass unsere Daten zu Kulturdenkmalen im Regierungsbezirk Freiburg keine Umweltinformationen im Sinne des § 23 Absatz 3 UVwG umfassen. Soweit Sie auf § 5 Absatz 2 VIG abstellen, dürfen wir darauf hinweisen, dass unsere Daten zu Kulturdenkmalen im Regierungsbezirk Freiburg keine gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen im Sinne des § 1 VIG umfassen.

Nach alledem sehen wir keine Berechtigung für die Übermittlung einer Liste der Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg an Sie und müssten daher einen diesbezüglichen Antrag von Ihnen kostenpflichtig ablehnen. Für die Gebührenentscheidung wäre § 4 Abs. 2 und 4 Landesgebührengesetz (LGebG) maßgeblich. Danach legen die obersten Landesbehörden für ihre Geschäftsbereiche die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren durch Rechtsverordnung fest. Da in den Gebührenverordnungen (GebVO) sowohl des mittlerweile für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständigen Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft (MFW) als auch des hierfür früher zuständigen Innenministeriums (IM) noch kein spezieller Tatbestand für Entscheidungen nach dem LIFG aufgeführt sind, gilt der Auffangtatbestand unter ""2 Allgemeine Verwaltungsgebühr"" der jeweiligen GebVO:

""Ist für das Erbringen öffentlicher Leistungen in diesem Verzeichnis oder in anderen Rechtsvorschriften weder eine Gebühr noch Gebührenfreiheit vorgesehen, kann in allen Fällen nach § 4 Abs. 4 LGebG eine Gebühr von 3-10000 Euro erhoben werden.""

Die Höhe der Gebühr ist nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand, der Bedeutung des Gegenstandes, Ihren wirtschaftlichen und sonstigen Interessen sowie Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zu bemessen. Mit Blick auf den Entwurf einer ""Mantelverordnung der Ministerien zur Schaffung von Gebührenregelungen zum Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)"" mit Gebühren-Rahmen bis höchstens 500 Euro dürfte eine Gebühr in der Größenordnung von 100 bis 200 Euro für eine antragsablehnende Entscheidung angemessen sein.

Zu Ihrer Bezugnahme auf § 8 EGovG dürfen wir abschließend noch darauf hinweisen, dass der Geltungsbereich des EGovG nach dessen § 1 nicht einschlägig ist.

Mit einer Veröffentlichung meiner Antwort unter https://fragdenstaat.de<https://fragdenstaat.de/> bin ich nicht einverstanden und widerspreche daher einer solchen ausdrücklich.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Liste der Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg [#15590]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15590/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45059/?format=csv,Regierungspräsidium Stuttgart,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/9025/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Liste der Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg [#15590],2016-03-01T18:19:10+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-der-kulturdenkmale-im-regierungsbezirk-freiburg/#nachricht-45059
"Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Liste aller Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. 

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelius Kibelka
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Cornelius Kibelka
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44015,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/9025/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Liste aller Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. 

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelius Kibelka
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Cornelius Kibelka
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Liste der Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg [#15590]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15590/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44015/?format=csv,Cornelius Kibelka,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Liste der Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg [#15590],2016-02-12T19:07:02.680718+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-der-kulturdenkmale-im-regierungsbezirk-freiburg/#nachricht-44015
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 5 - 224/10 mit dem Titel „Verbot von Nahrungsmittelspekulationen“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44017,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 5 - 224/10 mit dem Titel „Verbot von Nahrungsmittelspekulationen“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'WD 5 - 224/10 – Verbot von Nahrungsmittelspekulationen [#15592]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15592/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44017/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 5 - 224/10 – Verbot von Nahrungsmittelspekulationen [#15592],2016-02-12T19:44:26.894693+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-5-22410-verbot-von-nahrungsmittelspekulationen/#nachricht-44017
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15592 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47800,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15592 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15592/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47800/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:44+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-5-22410-verbot-von-nahrungsmittelspekulationen/#nachricht-47800
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15593 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47809,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15593 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15593/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47809/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:44+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-7-08007-entfernen-verfassungsfeindlicher-symbole-von-eigentum-dritter/#nachricht-47809
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 7 - 080/07 mit dem Titel „Entfernen verfassungsfeindlicher Symbole von Eigentum Dritter“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44018,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 7 - 080/07 mit dem Titel „Entfernen verfassungsfeindlicher Symbole von Eigentum Dritter“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'WD 7 - 080/07 – Entfernen verfassungsfeindlicher Symbole von Eigentum Dritter [#15593]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15593/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44018/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 7 - 080/07 – Entfernen verfassungsfeindlicher Symbole von Eigentum Dritter [#15593],2016-02-12T19:50:04.056008+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-7-08007-entfernen-verfassungsfeindlicher-symbole-von-eigentum-dritter/#nachricht-44018
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 7 - 031/06 mit dem Titel „Regelungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Fluglärm“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

<Information-entfernt> <Information-entfernt>
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<Information-entfernt> <Information-entfernt>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44020,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 7 - 031/06 mit dem Titel „Regelungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Fluglärm“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

<Information-entfernt> <Information-entfernt>
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
<Information-entfernt> <Information-entfernt>
<",True,< Adresse entfernt >,False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'WD 7 - 031/06 – Regelungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Fluglärm [#15595]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15595/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44020/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 7 - 031/06 – Regelungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Fluglärm [#15595],2016-02-12T20:38:15.267462+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-7-03106-regelungen-im-zusammenhang-mit-dem-schutz-vor-fluglarm-1/#nachricht-44020
"Sehr geehrte<Information-entfernt>

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15595 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47807,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte<Information-entfernt>

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15595 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15595/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47807/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:43+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-7-03106-regelungen-im-zusammenhang-mit-dem-schutz-vor-fluglarm-1/#nachricht-47807
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WF X 074/05 mit dem Titel „Überblick über die im Ausschuss für Kultur und Medien in der 15. WP federführend behandelten Themen“.

Ich bitte neben einer eventuellen postalischen Benachrichtigung ausdrücklich um zusätzliche elektronische Zusendung der Ausarbeitung. Die elektronische Version würde mir ohnehin vollkommen ausreichen, von einer postalischen Benachrichtigung dürfen Sie sehr gerne absehen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44021,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WF X 074/05 mit dem Titel „Überblick über die im Ausschuss für Kultur und Medien in der 15. WP federführend behandelten Themen“.

Ich bitte neben einer eventuellen postalischen Benachrichtigung ausdrücklich um zusätzliche elektronische Zusendung der Ausarbeitung. Die elektronische Version würde mir ohnehin vollkommen ausreichen, von einer postalischen Benachrichtigung dürfen Sie sehr gerne absehen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'WF X 074/05 – Überblick über die im Ausschuss für Kultur und Medien in der 15. WP federführend behandelten Themen [#15596]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15596/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44021/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WF X 074/05 – Überblick über die im Ausschuss für Kultur und Medien in der 15. WP federführend behandelten Themen [#15596],2016-02-12T20:55:07.554774+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wf-x-07405-uberblick-uber-die-im-ausschuss-fur-kultur-und-medien-in-der-15-wp-federfuhrend-behandelten-themen-1/#nachricht-44021
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15596 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47801,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15596 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15596/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47801/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:42+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wf-x-07405-uberblick-uber-die-im-ausschuss-fur-kultur-und-medien-in-der-15-wp-federfuhrend-behandelten-themen-1/#nachricht-47801
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 1 - 052/10 mit dem Titel „Das Reichskonkordat von 1933“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,44023,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 1 - 052/10 mit dem Titel „Das Reichskonkordat von 1933“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,"(False, 'WD 1 - 052/10 – Das Reichskonkordat von 1933 [#15597]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15597/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44023/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 1 - 052/10 – Das Reichskonkordat von 1933 [#15597],2016-02-12T22:12:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-1-05210-das-reichskonkordat-von-1933/#nachricht-44023
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15597 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47791,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15597 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15597/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47791/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,,,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-1-05210-das-reichskonkordat-von-1933/#nachricht-47791
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 9 - 040/11 mit dem Titel „Rechtsgrundlagen einer obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44025,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 9 - 040/11 mit dem Titel „Rechtsgrundlagen einer obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'WD 9 - 040/11 – Rechtsgrundlagen einer obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz [#15598]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15598/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44025/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"WD 9 - 040/11 – Rechtsgrundlagen einer obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz [#15598]",2016-02-12T23:41:04.476516+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-9-04011-rechtsgrundlagen-einer-obligatorischen-berufshaftpflichtversicherung-fur-hebammen-und-entbindungspfleger-in-deutschland-osterreich-und-der-schweiz/#nachricht-44025
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15598 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47799,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15598 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15598/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47799/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:41+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-9-04011-rechtsgrundlagen-einer-obligatorischen-berufshaftpflichtversicherung-fur-hebammen-und-entbindungspfleger-in-deutschland-osterreich-und-der-schweiz/#nachricht-47799
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 4 - 024/10 mit dem Titel „Zentralisierte und dezentralisierte Steuerverwaltung“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44026,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 4 - 024/10 mit dem Titel „Zentralisierte und dezentralisierte Steuerverwaltung“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'WD 4 - 024/10 – Zentralisierte und dezentralisierte Steuerverwaltung [#15599]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15599/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44026/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 4 - 024/10 – Zentralisierte und dezentralisierte Steuerverwaltung [#15599],2016-02-12T23:44:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-4-02410-zentralisierte-und-dezentralisierte-steuerverwaltung/#nachricht-44026
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15599 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47795,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15599 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15599/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47795/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-4-02410-zentralisierte-und-dezentralisierte-steuerverwaltung/#nachricht-47795
"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Auskunft!

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in


Anfragenr: 15599
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,47961,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Auskunft!

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


Anfragenr: 15599
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



","(False, 'AW: Ihre IFG-Anfrage  [#15599]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15599/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47961/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Ihre IFG-Anfrage  [#15599],2016-03-15T22:35:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-4-02410-zentralisierte-und-dezentralisierte-steuerverwaltung/#nachricht-47961
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 3 - 006/11 mit dem Titel „Verhältnismäßigkeit des Punktesystems im Seefischereigesetz“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,44027,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 3 - 006/11 mit dem Titel „Verhältnismäßigkeit des Punktesystems im Seefischereigesetz“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,"(False, 'WD 3 - 006/11 – Verhältnismäßigkeit des Punktesystems im Seefischereigesetz [#15600]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15600/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44027/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 3 - 006/11 – Verhältnismäßigkeit des Punktesystems im Seefischereigesetz [#15600],2016-02-12T23:45:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-3-00611-verhaltnismaigkeit-des-punktesystems-im-seefischereigesetz/#nachricht-44027
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15600 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47797,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15600 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15600/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47797/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-3-00611-verhaltnismaigkeit-des-punktesystems-im-seefischereigesetz/#nachricht-47797
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 3 - 155/13 mit dem Titel „Bindungswirkung und nachträgliche Änderung von Eingemeindungsverträgen“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Britta Brusch-Gamm
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Britta Brusch-Gamm
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,44028,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 3 - 155/13 mit dem Titel „Bindungswirkung und nachträgliche Änderung von Eingemeindungsverträgen“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Britta Brusch-Gamm
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Britta Brusch-Gamm
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,"(False, 'WD 3 - 155/13 – Bindungswirkung und nachträgliche Änderung von Eingemeindungsverträgen [#15601]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15601/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44028/?format=csv,Britta Brusch-Gamm,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 3 - 155/13 – Bindungswirkung und nachträgliche Änderung von Eingemeindungsverträgen [#15601],2016-02-12T23:54:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-3-15513-bindungswirkung-und-nachtragliche-anderung-von-eingemeindungsvertragen/#nachricht-44028
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15601 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47796,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15601 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15601/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47796/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,,,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-3-15513-bindungswirkung-und-nachtragliche-anderung-von-eingemeindungsvertragen/#nachricht-47796
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Ausarbeitung WD 3 - 291/11 mit dem Titel „Zur Reichweite der Einwirkungsbefugnisse der „Stiftung für ( sorbische Volk“ auf die sorbischen Institutionen und zur Errichtung einer demokratisch legitimierten sorbischen Volksvertretung“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Julian Pascal Beier
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Julian Pascal Beier
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,44030,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Ausarbeitung WD 3 - 291/11 mit dem Titel „Zur Reichweite der Einwirkungsbefugnisse der „Stiftung für ( sorbische Volk“ auf die sorbischen Institutionen und zur Errichtung einer demokratisch legitimierten sorbischen Volksvertretung“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Julian Pascal Beier
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Julian Pascal Beier
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,"(False, 'WD 3 - 291/11 – Zur Reichweite der Einwirkungsbefugnisse der „Stiftung für ( sorbische Volk“ auf die sorbischen Institutionen und zur Errichtung einer demokratisch legitimierten sorbischen Volksvertretung [#15602]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15602/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44030/?format=csv,Julian Pascal Beier,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 3 - 291/11 – Zur Reichweite der Einwirkungsbefugnisse der „Stiftung für ( sorbische Volk“ auf die sorbischen Institutionen und zur Errichtung einer demokratisch legitimierten sorbischen Volksvertretung [#15602],2016-02-13T00:20:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-3-29111-zur-reichweite-der-einwirkungsbefugnisse-der-stiftung-fur-sorbische-volk-auf-die-sorbischen-institutionen-und-zur-errichtung-einer-demokratisch-legitimierten-sorbischen-volksvertretung/#nachricht-44030
"Sehr geehrte Damen und Herren,

es wird um vorherige Mitteilung gebeten, falls für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen sollten, insbesondere, da Gründe für eine Ermäßigung bzw. Befreiung gem. § 2 IFGGebV vorliegen.
Eine solche Ermäßigung / Befreiung wird beantragt, entsprechende Begründung und Nachweise ggf. nachgeliefert.

Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier


Anfragenr: 15602
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Julian Pascal Beier
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,44042,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

es wird um vorherige Mitteilung gebeten, falls für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen sollten, insbesondere, da Gründe für eine Ermäßigung bzw. Befreiung gem. § 2 IFGGebV vorliegen.
Eine solche Ermäßigung / Befreiung wird beantragt, entsprechende Begründung und Nachweise ggf. nachgeliefert.

Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier


Anfragenr: 15602
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Julian Pascal Beier
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,"(False, 'AW: WD 3 - 291/11 – Zur Reichweite der Einwirkungsbefugnisse der „Stiftung für ( sorbische Volk“ auf die sorbischen Institutionen und zur Errichtung einer demokratisch legitimierten sorbischen Volksvertretung [#15602]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15602/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44042/?format=csv,Julian Pascal Beier,,True,,,AW: WD 3 - 291/11 – Zur Reichweite der Einwirkungsbefugnisse der „Stiftung für ( sorbische Volk“ auf die sorbischen Institutionen und zur Errichtung einer demokratisch legitimierten sorbischen Volksvertretung [#15602],2016-02-13T10:10:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-3-29111-zur-reichweite-der-einwirkungsbefugnisse-der-stiftung-fur-sorbische-volk-auf-die-sorbischen-institutionen-und-zur-errichtung-einer-demokratisch-legitimierten-sorbischen-volksvertretung/#nachricht-44042
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15602 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47794,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15602 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15602/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47794/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,,,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-3-29111-zur-reichweite-der-einwirkungsbefugnisse-der-stiftung-fur-sorbische-volk-auf-die-sorbischen-institutionen-und-zur-errichtung-einer-demokratisch-legitimierten-sorbischen-volksvertretung/#nachricht-47794
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 11 - 235/08 mit dem Titel „Das Terrorlisten-Urteil des EuGH“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Matthias Koster
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44035,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 11 - 235/08 mit dem Titel „Das Terrorlisten-Urteil des EuGH“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Matthias Koster
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'WD 11 - 235/08 – Das Terrorlisten-Urteil des EuGH [#15603]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15603/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44035/?format=csv,Matthias Koster,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 11 - 235/08 – Das Terrorlisten-Urteil des EuGH [#15603],2016-02-13T02:41:34.740958+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-11-23508-das-terrorlisten-urteil-des-eugh/#nachricht-44035
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15603 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47793,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15603 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15603/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47793/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:38+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-11-23508-das-terrorlisten-urteil-des-eugh/#nachricht-47793
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15604 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47792,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15604 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15604/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47792/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:37+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-2-13608-das-terrorlisten-urteil-des-eugh/#nachricht-47792
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 2 - 136/08 mit dem Titel „Das Terrorlisten-Urteil des EuGH“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Matthias Koster
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44036,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 2 - 136/08 mit dem Titel „Das Terrorlisten-Urteil des EuGH“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Koster
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Matthias Koster
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'WD 2 - 136/08 – Das Terrorlisten-Urteil des EuGH [#15604]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15604/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44036/?format=csv,Matthias Koster,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 2 - 136/08 – Das Terrorlisten-Urteil des EuGH [#15604],2016-02-13T02:41:48.920839+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-2-13608-das-terrorlisten-urteil-des-eugh/#nachricht-44036
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Auskunft über die Bevölkerungsentwicklung  in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2030 und dem zu erwartenden Wirtschaftswachstum mit und ohne Migration. Und die daraus entstehenden Verpflichtungen bezüglich Renten und Pensionen auf Bundes und Landesebene.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Schade
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Frank Schade
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44037,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Auskunft über die Bevölkerungsentwicklung  in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2030 und dem zu erwartenden Wirtschaftswachstum mit und ohne Migration. Und die daraus entstehenden Verpflichtungen bezüglich Renten und Pensionen auf Bundes und Landesebene.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Schade
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Frank Schade
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Demoskopie 2030 [#15605]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15605/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44037/?format=csv,Frank Schade,,False,awaiting_response,Warte auf Antwort,Demoskopie 2030 [#15605],2016-02-13T08:08:36.706009+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/demoskopie-2030/#nachricht-44037
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung PE 6 - 085/13 mit dem Titel „Einzelfragen zur geplanten Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44039,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung PE 6 - 085/13 mit dem Titel „Einzelfragen zur geplanten Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'PE 6 - 085/13 – Einzelfragen zur geplanten Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln [#15606]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15606/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44039/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,PE 6 - 085/13 – Einzelfragen zur geplanten Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln [#15606],2016-02-13T09:14:40.894516+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/pe-6-08513-einzelfragen-zur-geplanten-verordnung-des-europaischen-parlaments-und-des-rates-uber-klinische-prufungen-mit-humanarzneimitteln/#nachricht-44039
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15606 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47790,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15606 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15606/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47790/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:36+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/pe-6-08513-einzelfragen-zur-geplanten-verordnung-des-europaischen-parlaments-und-des-rates-uber-klinische-prufungen-mit-humanarzneimitteln/#nachricht-47790
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15607 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47789,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15607 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15607/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47789/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:36+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-10-02908-zur-gebuhrenfinanzierung-des-offentlich-rechtlichen-rundfunks/#nachricht-47789
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 10 - 029/08 mit dem Titel „Zur Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44043,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 10 - 029/08 mit dem Titel „Zur Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'WD 10 - 029/08 – Zur Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks [#15607]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15607/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44043/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 10 - 029/08 – Zur Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks [#15607],2016-02-13T11:13:40.239948+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-10-02908-zur-gebuhrenfinanzierung-des-offentlich-rechtlichen-rundfunks/#nachricht-44043
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 2 - 009/09 mit dem Titel „Die NATO als System kollektiver Sicherheit? Grundlagen und Positionen zu ihrer Weiterentwicklung“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44044,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 2 - 009/09 mit dem Titel „Die NATO als System kollektiver Sicherheit? Grundlagen und Positionen zu ihrer Weiterentwicklung“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'WD 2 - 009/09 – Die NATO als System kollektiver Sicherheit? Grundlagen und Positionen zu ihrer Weiterentwicklung [#15608]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15608/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44044/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 2 - 009/09 – Die NATO als System kollektiver Sicherheit? Grundlagen und Positionen zu ihrer Weiterentwicklung [#15608],2016-02-13T11:15:20.955117+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-2-00909-die-nato-als-system-kollektiver-sicherheit-grundlagen-und-positionen-zu-ihrer-weiterentwicklung/#nachricht-44044
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15608 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47788,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15608 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15608/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47788/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:35+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-2-00909-die-nato-als-system-kollektiver-sicherheit-grundlagen-und-positionen-zu-ihrer-weiterentwicklung/#nachricht-47788
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 1 - 259/10 mit dem Titel „Vereinskultur und demographischer Wandel - Das Beispiel der Blasmusikvereine“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Marco Heiles
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Marco Heiles
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44045,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 1 - 259/10 mit dem Titel „Vereinskultur und demographischer Wandel - Das Beispiel der Blasmusikvereine“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Marco Heiles
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Marco Heiles
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'WD 1 - 259/10 – Vereinskultur und demographischer Wandel - Das Beispiel der Blasmusikvereine [#15609]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15609/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44045/?format=csv,Marco Heiles,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 1 - 259/10 – Vereinskultur und demographischer Wandel - Das Beispiel der Blasmusikvereine [#15609],2016-02-13T11:41:23.758240+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-1-25910-vereinskultur-und-demographischer-wandel-das-beispiel-der-blasmusikvereine-1/#nachricht-44045
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15609 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47787,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15609 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15609/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47787/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:34+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-1-25910-vereinskultur-und-demographischer-wandel-das-beispiel-der-blasmusikvereine-1/#nachricht-47787
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 7 - 202/14 mit dem Titel „Zu einem Vorschlag für eine Ergänzung des § 97 Absatz 4 GWB“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44048,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung WD 7 - 202/14 mit dem Titel „Zu einem Vorschlag für eine Ergänzung des § 97 Absatz 4 GWB“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'WD 7 - 202/14 – Zu einem Vorschlag für eine Ergänzung des § 97 Absatz 4 GWB [#15610]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15610/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44048/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WD 7 - 202/14 – Zu einem Vorschlag für eine Ergänzung des § 97 Absatz 4 GWB [#15610],2016-02-13T12:20:39.159349+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-7-20214-zu-einem-vorschlag-fur-eine-erganzung-des-97-absatz-4-gwb/#nachricht-44048
"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15610 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",False,47786,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragsteller,

 
mit Ihrer Anfrage #15610 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des 

Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

 
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen

Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter 

 
                                   ,,Dokumente->Fachinformationen"" 

 
veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. 

 
Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne 

des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass 

von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu

 veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer 

längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine 

individuelle Benachrichtigung erfolgt.

 
Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den

 Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.

 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15610/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47786/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre IFG-Anfrage,2016-03-15T12:06:34+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-7-20214-zu-einem-vorschlag-fur-eine-erganzung-des-97-absatz-4-gwb/#nachricht-47786
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung PE 6 - 177/14 mit dem Titel „Zur Vereinbarkeit einer steuerlichen Anlaufhemmung für nicht erklärte ausländische Kapitalerträge mit Unionsrecht“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,44050,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Ausarbeitung PE 6 - 177/14 mit dem Titel „Zur Vereinbarkeit einer steuerlichen Anlaufhemmung für nicht erklärte ausländische Kapitalerträge mit Unionsrecht“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'PE 6 - 177/14 – Zur Vereinbarkeit einer steuerlichen Anlaufhemmung für nicht erklärte ausländische Kapitalerträge mit Unionsrecht [#15612]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15612/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44050/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,PE 6 - 177/14 – Zur Vereinbarkeit einer steuerlichen Anlaufhemmung für nicht erklärte ausländische Kapitalerträge mit Unionsrecht [#15612],2016-02-13T12:33:16.773391+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/pe-6-17714-zur-vereinbarkeit-einer-steuerlichen-anlaufhemmung-fur-nicht-erklarte-auslandische-kapitalertrage-mit-unionsrecht-1/#nachricht-44050
