attachments.0.anchor_url,attachments.0.approved,attachments.0.belongs_to,attachments.0.can_approve,attachments.0.can_change_approval,attachments.0.can_delete,attachments.0.can_redact,attachments.0.converted,attachments.0.document,attachments.0.document.allow_annotation,attachments.0.document.cover_image,attachments.0.document.description,attachments.0.document.file_size,attachments.0.document.file_url,attachments.0.document.foirequest,attachments.0.document.id,attachments.0.document.last_modified_at,attachments.0.document.listed,attachments.0.document.num_pages,attachments.0.document.original,attachments.0.document.outline,attachments.0.document.page_template,attachments.0.document.pages_uri,attachments.0.document.pending,attachments.0.document.properties._format_webp,attachments.0.document.public,attachments.0.document.publicbody,attachments.0.document.published_at,attachments.0.document.resource_uri,attachments.0.document.site_url,attachments.0.document.slug,attachments.0.document.title,attachments.0.document.uid,attachments.0.file_url,attachments.0.filetype,attachments.0.id,attachments.0.is_converted,attachments.0.is_image,attachments.0.is_irrelevant,attachments.0.is_pdf,attachments.0.is_redacted,attachments.0.name,attachments.0.pending,attachments.0.redacted,attachments.0.resource_uri,attachments.0.site_url,attachments.0.size,attachments.1.anchor_url,attachments.1.approved,attachments.1.belongs_to,attachments.1.can_approve,attachments.1.can_change_approval,attachments.1.can_delete,attachments.1.can_redact,attachments.1.converted,attachments.1.document,attachments.1.file_url,attachments.1.filetype,attachments.1.id,attachments.1.is_converted,attachments.1.is_image,attachments.1.is_irrelevant,attachments.1.is_pdf,attachments.1.is_redacted,attachments.1.name,attachments.1.pending,attachments.1.redacted,attachments.1.resource_uri,attachments.1.site_url,attachments.1.size,content,content_hidden,id,is_draft,is_escalation,is_postal,is_response,kind,last_modified_at,not_publishable,recipient_public_body,redacted,redacted_content.0.0,redacted_content.0.1,redacted_content.1.0,redacted_content.1.1,redacted_content.2.0,redacted_content.2.1,redacted_content.3.0,redacted_content.3.1,redacted_content.4.0,redacted_content.4.1,redacted_content.5.0,redacted_content.5.1,redacted_content.6.0,redacted_content.6.1,redacted_content.7.0,redacted_content.7.1,redacted_content.8.0,redacted_content.8.1,redacted_subject.0,registered_mail_date,request,resource_uri,sender,sender_public_body,sent,status,status_name,subject,timestamp,url
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

leider hat die VGV Bad Breisig die Ihnen gegenüber gemachte Zusage einer zeitnahen Bearbeitung bzw. Beantwortung meiner Anfrage nicht eingehalten.
Ich bitte Sie daher nochmals um Vermittlung (https://fragdenstaat.de/a/15956).
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 15956
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,57261,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4617/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

leider hat die VGV Bad Breisig die Ihnen gegenüber gemachte Zusage einer zeitnahen Bearbeitung bzw. Beantwortung meiner Anfrage nicht eingehalten.
Ich bitte Sie daher nochmals um Vermittlung (https://fragdenstaat.de/a/15956).
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 15956
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zur Verkehrsschau“ [#15956]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15956/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/57261/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zur Verkehrsschau“ [#15956],2016-11-15T19:50:27.334738+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-verkehrsschau/#nachricht-57261
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Internet:	www.datenschutz.rlp.de
E-Mail:		<<E-Mail-Adresse>>
Telefon:	(06131) 208 2449
Telefax:		(06131) 208 2497

Datum:		05.12.2016
Gesch.Z.:	4.03.16.076
Ihr Zeichen:	



Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>> 

Verkehrsschau Bad Breisig 
Eingabe vom 25. August 2016 - Frag den Staat - Anfragenr.: 15956



Sehr geehrtAntragsteller/in

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig gebeten habe, den von Ihnen gewünschten Informationszugang unverzüglich zu gewähren oder mir mitzuteilen, ob diesem Schutzbestimmungen entgegenstehen und wenn ja, konkret darzulegen, um welche es sich im Falle Ihrer Anfrage handelt.

Grund Ihrer Eingabe war, dass Sie eine Begründung wünschten, warum ein ""Berliner Kissen"" dem Kurvenbereich der Waldstraße mit der steilen anstatt der flachen Flanke eingebaut wurde. Weiterhin fragten Sie, ob genau diese Einbauvariante mit der Polizeiinspektion Remagen besprochen wurde. Zudem begehrten Sie Unterlagen bzgl. der sich an diesem Ort vor dem Einbau ereigneten Unfälle sowie der konkreten Benennung der einzelnen Unfälle.

Bitte beachten Sie, dass sich der Anspruch aus § 2 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (LTranspG) nur auf die Bereitstellung, Veröffentlichung und den Zugang zu vorhandenen Informationen bezieht. Ein Anspruch auf Schaffung von zuvor noch nicht verkörperten Informationen besteht demnach nicht. Daher beschränkt sich mein Schreiben an die Verbandsgemeindeverwaltung auf die dort vorhandenen Unterlagen bezüglich der Unfälle. 

Mit freundlichen Grüßen",False,58690,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Internet:	www.datenschutz.rlp.de
E-Mail:		",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"
Telefon:	(06131) 208 2449
Telefax:		(06131) 208 2497

Datum:		05.12.2016
Gesch.Z.:	4.03.16.076
Ihr Zeichen:	



Herrn ",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False," 

Verkehrsschau Bad Breisig 
Eingabe vom 25. August 2016 - Frag den Staat - Anfragenr.: 15956



Sehr ",True,geehrtAntragsteller/in,False,"

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig gebeten habe, den von Ihnen gewünschten Informationszugang unverzüglich zu gewähren oder mir mitzuteilen, ob diesem Schutzbestimmungen entgegenstehen und wenn ja, konkret darzulegen, um welche es sich im Falle Ihrer Anfrage handelt.

Grund Ihrer Eingabe war, dass Sie eine Begründung wünschten, warum ein ""Berliner Kissen"" dem Kurvenbereich der Waldstraße mit der steilen anstatt der flachen Flanke eingebaut wurde. Weiterhin fragten Sie, ob genau diese Einbauvariante mit der Polizeiinspektion Remagen besprochen wurde. Zudem begehrten Sie Unterlagen bzgl. der sich an diesem Ort vor dem Einbau ereigneten Unfälle sowie der konkreten Benennung der einzelnen Unfälle.

Bitte beachten Sie, dass sich der Anspruch aus § 2 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (LTranspG) nur auf die Bereitstellung, Veröffentlichung und den Zugang zu vorhandenen Informationen bezieht. Ein Anspruch auf Schaffung von zuvor noch nicht verkörperten Informationen besteht demnach nicht. Daher beschränkt sich mein Schreiben an die Verbandsgemeindeverwaltung auf die dort vorhandenen Unterlagen bezüglich der Unfälle. 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,"(False, 'Verkehrsschau Bad Breisig')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15956/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/58690/?format=csv,Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4617/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Verkehrsschau Bad Breisig,2016-12-05T14:08:09+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-verkehrsschau/#nachricht-58690
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Internet:	www.datenschutz.rlp.de
E-Mail:		<<E-Mail-Adresse>>
Telefon:	(06131) 208 2449
Telefax:		(06131) 208 2497

Datum:		05.09.2016
Gesch.Z.:	4.03.16.075
Ihr Zeichen:	



Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Ihre E-Mail vom 24. August 2016
Verkehrsschau Bad Breisig


Sehr geehrtAntragsteller/in

Ihre Eingabe habe ich am 25. August 2016 erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Ich werde die Angelegenheit aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht überprüfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich werde auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen. 


Mit freundlichen Grüßen",False,53891,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Internet:	www.datenschutz.rlp.de
E-Mail:		",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"
Telefon:	(06131) 208 2449
Telefax:		(06131) 208 2497

Datum:		05.09.2016
Gesch.Z.:	4.03.16.075
Ihr Zeichen:	



Herrn ",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Ihre E-Mail vom 24. August 2016
Verkehrsschau Bad Breisig


Sehr ",True,geehrtAntragsteller/in,False,"

Ihre Eingabe habe ich am 25. August 2016 erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Ich werde die Angelegenheit aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht überprüfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich werde auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen. 


Mit freundlichen Grüßen",,,,,"(False, 'Ihre E-Mail vom 24. August 2016')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15956/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/53891/?format=csv,Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4617/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre E-Mail vom 24. August 2016,2016-09-05T11:15:06+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-verkehrsschau/#nachricht-53891
https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-verkehrsschau/#nachricht-59105,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/59105/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/59105/beschluss-hfa-waldstrae-624-14.pdf?token=1txGmj%3AR_YQvZBZ35726Lul2pc8oeyktvjTktWw5HChlG2kgmI,application/pdf,23119,False,False,False,True,False,beschluss-hfa-waldstrae-624-14.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/23119/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-verkehrsschau/59105/anhang/beschluss-hfa-waldstrae-624-14.pdf,139213,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte,

bezugnehmend auf Ihre erneute Anfrage zur bekannten Thematik verweisen wir auf den beigefügten Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss (Vorlage 624/14). Hieraus geht hervor, dass ein Abbremsen der Fahrzeuge erwirkt werden sollte. Dementsprechend wurde das ""Berliner Kissen"" mit der steilen statt der flachen Flanke montiert.",False,59105,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte,

bezugnehmend auf Ihre erneute Anfrage zur bekannten Thematik verweisen wir auf den beigefügten Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss (Vorlage 624/14). Hieraus geht hervor, dass ein Abbremsen der Fahrzeuge erwirkt werden sollte. Dementsprechend wurde das ""Berliner Kissen"" mit der steilen statt der flachen Flanke montiert.",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anfrage zur Straßenmarkierung auf der Waldstraße in Bad Breisig')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15956/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/59105/?format=csv,Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4874/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Anfrage zur Straßenmarkierung auf der Waldstraße in Bad Breisig,2016-12-12T00:00:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-verkehrsschau/#nachricht-59105
https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-verkehrsschau/#nachricht-53676,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/53676/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/53676/ErgebnisGeschwindigkeitsmessungWaldstrae.pdf?token=1txGmj%3AYtUpzZuWyRtUKlkn5AFVlbHjF796_SW13dmie8QJ7us,application/pdf,20521,False,False,False,True,False,ErgebnisGeschwindigkeitsmessungWaldstrae.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/20521/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-verkehrsschau/53676/anhang/ErgebnisGeschwindigkeitsmessungWaldstrae.pdf,954845,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

bezugnehmend auf den bereits geführten Schriftverkehr und Ihre o.g. Anfrage nehmen wir erneut Stellung.

In der Anlage erhalten Sie die Ergebnisse von verschiedenen Geschwindigkeitsmessungen aus dem Jahr 2013 die von der PI Remagen (als zuständige Stelle für den fließenden Verkehr) durchgeführt wurden.
Diese belegen doch einige deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Weiterhin sind in der Anlage auch Ergebnisse des Geschwindigkeitsmessgerätes der VG Bad Breisig (Jahr 2012 und 2013 / Höhe Haus-Nr. 57 bzw. 85) beigefügt.
Auch hieraus ist zu entnehmen, das im genannten Bereich die erlaubte Geschwindigkeit teilweise auch deutlich überschritten wurde.

Dies führte zum damaligen Zeitpunkt mit den bereits erwähnten Ortsterminen zum Gesamtergebnis, eine bauliche Änderung mit dem Einbau des ""Berliner Kissens"" vorzunehmen.
Hierbei führten die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen auch zum Einbau mit der steilen Flanke quer zur Fahrbahn.

Da jedoch die vorgetragen Bedenken der Anwohner gegen die Maßnahme nicht außer Acht gelassen werden, wird die Thematik, wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt, in der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses erneut beraten.
Das Ergebnis hieraus bildet daher die Grundlage für das weitere Vorgehen in der Angelegenheit.
Wir bitten Sie daher nochmals, das Ergebnis dieser Beratung abzuwarten.


Mit freundlichen Grüßen",False,53676,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

bezugnehmend auf den bereits geführten Schriftverkehr und Ihre o.g. Anfrage nehmen wir erneut Stellung.

In der Anlage erhalten Sie die Ergebnisse von verschiedenen Geschwindigkeitsmessungen aus dem Jahr 2013 die von der PI Remagen (als zuständige Stelle für den fließenden Verkehr) durchgeführt wurden.
Diese belegen doch einige deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Weiterhin sind in der Anlage auch Ergebnisse des Geschwindigkeitsmessgerätes der VG Bad Breisig (Jahr 2012 und 2013 / Höhe Haus-Nr. 57 bzw. 85) beigefügt.
Auch hieraus ist zu entnehmen, das im genannten Bereich die erlaubte Geschwindigkeit teilweise auch deutlich überschritten wurde.

Dies führte zum damaligen Zeitpunkt mit den bereits erwähnten Ortsterminen zum Gesamtergebnis, eine bauliche Änderung mit dem Einbau des ""Berliner Kissens"" vorzunehmen.
Hierbei führten die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen auch zum Einbau mit der steilen Flanke quer zur Fahrbahn.

Da jedoch die vorgetragen Bedenken der Anwohner gegen die Maßnahme nicht außer Acht gelassen werden, wird die Thematik, wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt, in der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses erneut beraten.
Das Ergebnis hieraus bildet daher die Grundlage für das weitere Vorgehen in der Angelegenheit.
Wir bitten Sie daher nochmals, das Ergebnis dieser Beratung abzuwarten.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Ihre Anfrage bzgl. ""Berliner Kissen"" in der Waldstraße, Bad Breisig [#15956]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15956/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/53676/?format=csv,Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4874/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,"AW: Ihre Anfrage bzgl. ""Berliner Kissen"" in der Waldstraße, Bad Breisig [#15956]",2016-08-29T09:37:34+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-verkehrsschau/#nachricht-53676
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe mich heute in Ihrer Sache mit dem zuständigen Bearbeiter bei der VG Bad Breisig in Verbindung gesetzt. Mir wurde eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Antrags zugesichert. Sollte diese nicht erfolgen, bitte ich Sie, sich erneut mit mir in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen",False,55231,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe mich heute in Ihrer Sache mit dem zuständigen Bearbeiter bei der VG Bad Breisig in Verbindung gesetzt. Mir wurde eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Antrags zugesichert. Sollte diese nicht erfolgen, bitte ich Sie, sich erneut mit mir in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zur Verkehrsschau“ [#15956]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15956/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/55231/?format=csv,Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4617/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zur Verkehrsschau“ [#15956],2016-10-18T11:38:02+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-verkehrsschau/#nachricht-55231
https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-verkehrsschau/#nachricht-50680,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/50680/?format=csv,True,False,False,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/50680/imageaccd7b.JPG?token=1txGmj%3AFauHblwDaZp7McvSdNVN25FMusXHYtFO18Tk7xoVkMY,image/jpeg,19338,False,True,True,False,False,imageaccd7b.JPG,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/19338/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-verkehrsschau/50680/anhang/imageaccd7b.JPG,59865,https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-verkehrsschau/#nachricht-50680,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/50680/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/50680/imaged70c62.GIF?token=1txGmj%3A-HvEjOFlhOlzGPaRnHkFdp81b2t4kP3TK5OElGP4Y3A,image/gif,19339,False,True,True,False,False,imaged70c62.GIF,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/19339/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-verkehrsschau/50680/anhang/imaged70c62.GIF,965,"Ich befinde mich vom 20.05.2016 bis 29.05.2016 nicht im Hause. Ihre email wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Vorbau, Tel. 02633/456833 oder <<E-Mail-Adresse>>
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen",False,50680,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Ich befinde mich vom 20.05.2016 bis 29.05.2016 nicht im Hause. Ihre email wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Vorbau, Tel. 02633/456833 oder ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Automatische Antwort: Ihre Anfrage zur Verkehrsmaßnahme ""Berliner Kissen"" im Bereich Waldstraße, Bad Breisig  [#15956]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15956/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/50680/?format=csv,Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4874/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,"Automatische Antwort: Ihre Anfrage zur Verkehrsmaßnahme ""Berliner Kissen"" im Bereich Waldstraße, Bad Breisig  [#15956]",2016-05-20T12:42:29+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-verkehrsschau/#nachricht-50680
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Antwort vom 29.08.2016 nehme ich wie folgt Stellung:

- Bisher wurde der Einbau des Berliner Kissens mit Unfällen im Kurvenbereich begründet. Nun führen Sie auf einmal Geschwindigkeitsmessungen ins Feld.
Die Messungen mit dem Gerät der Stadt beziehen sich beide auf die Fahrtrichtung Rhein-Ruhe. Die eine Messstelle (Hausnr. 85) befindet sich weit hinter Berliner Kissen und Kölner Teller, die andere Messstelle (Hausnr. 57) weit vor dem Berliner Kissen. Beide Messstellen liegen ca. 400m auseinander und stellen daher keine belastbare Begründung für die Einbringung des Berliner Kissens in der gewählten Einbauvariante dar. 

- Bei den Messungen der Polizei ist weder eine Ortsangabe noch eine Fahrtrichtung angegeben. Nach eigenem Erinnern fanden zumindest die drei morgendlichen Messungen immer in Höhe der Hausnummer 43 statt (Standort des Messgeräts), Fahrtrichtung Eifelstraße. Wie die Installation des Berliner Kissens in Höhe der Hausnummer 68 dann eine signifikante Senkung der Geschwindigkeit bewirken soll, erschließt sich wohl nur die VG-Verwaltung, da gerade Bergab wieder schnell die Ausgangsgeschwindigkeit vor dem Berliner Kissen erreicht ist.
Persönlich war ich im übrigen nie von den Messungen der Polizei negativ tangiert. Nur um möglichen Interpretationen an dieser Stelle vorzubeugen.

- Auf meine Fragen haben Sie jetzt zum wiederholten Male nicht geantwortet. Die Vertröstung auf eine kommende Ratssitzung halte ich in diesem Zusammenhang auch für wenig zielführend, da ich keine Auskunft über kommende Verwaltungshandlungen begehre, sondern über bereits erfolgte. Daran werden auch in der Zukunft liegende Aktionen nichts ändern.

Ich fordere Sie daher nochmal dazu auf, mir folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

1. Mit welcher BEGRÜNDUNG erfolgte der Einbau der Berliner Kissen mit der steilen anstatt der flachen Flanke quer zur Fahrrichtung? Wurde exakt diese Einbauvariante mit der PI Remagen besprochen und anschließend von Ihr befürwortet? Falls ja, mit welcher BEGRÜNDUNG?
Nur als Hilfestellung: Eine Begründung erschöpft sich nicht in der Aufzählung verschiedener mehr oder weniger belastbarer Fakten, sondern nimmt eine Bewertung der Fakten vor und ermöglicht die Nachvollziehbarkeit des Gedankengangs. Dies ist bisher nicht erfolgt!

2. Da die immer wieder zitierten von der PI Remagen genannten Unfallzahlen/Unfallstatistik offenbar so erheblich waren, dass diese zu zwei Baumaßnahmen geführt haben, müssen sich diese auch in den die Maßnahmen begründenden Unterlagen wiederfinden. Weil auch diese ursprüngliche Frage bisher nicht beantwortet wurde, bitte ich hiermit nochmals um Benennung der einzelnen Unfälle (Zahlen und weitere Angaben zu den Unfällen), die zu den beiden Maßnahmen geführt haben.

Ich hoffe die Antworten auch ohne erneute Einschaltung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit innerhalb der nächsten Tage zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 15956
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,53742,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4874/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Antwort vom 29.08.2016 nehme ich wie folgt Stellung:

- Bisher wurde der Einbau des Berliner Kissens mit Unfällen im Kurvenbereich begründet. Nun führen Sie auf einmal Geschwindigkeitsmessungen ins Feld.
Die Messungen mit dem Gerät der Stadt beziehen sich beide auf die Fahrtrichtung Rhein-Ruhe. Die eine Messstelle (Hausnr. 85) befindet sich weit hinter Berliner Kissen und Kölner Teller, die andere Messstelle (Hausnr. 57) weit vor dem Berliner Kissen. Beide Messstellen liegen ca. 400m auseinander und stellen daher keine belastbare Begründung für die Einbringung des Berliner Kissens in der gewählten Einbauvariante dar. 

- Bei den Messungen der Polizei ist weder eine Ortsangabe noch eine Fahrtrichtung angegeben. Nach eigenem Erinnern fanden zumindest die drei morgendlichen Messungen immer in Höhe der Hausnummer 43 statt (Standort des Messgeräts), Fahrtrichtung Eifelstraße. Wie die Installation des Berliner Kissens in Höhe der Hausnummer 68 dann eine signifikante Senkung der Geschwindigkeit bewirken soll, erschließt sich wohl nur die VG-Verwaltung, da gerade Bergab wieder schnell die Ausgangsgeschwindigkeit vor dem Berliner Kissen erreicht ist.
Persönlich war ich im übrigen nie von den Messungen der Polizei negativ tangiert. Nur um möglichen Interpretationen an dieser Stelle vorzubeugen.

- Auf meine Fragen haben Sie jetzt zum wiederholten Male nicht geantwortet. Die Vertröstung auf eine kommende Ratssitzung halte ich in diesem Zusammenhang auch für wenig zielführend, da ich keine Auskunft über kommende Verwaltungshandlungen begehre, sondern über bereits erfolgte. Daran werden auch in der Zukunft liegende Aktionen nichts ändern.

Ich fordere Sie daher nochmal dazu auf, mir folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

1. Mit welcher BEGRÜNDUNG erfolgte der Einbau der Berliner Kissen mit der steilen anstatt der flachen Flanke quer zur Fahrrichtung? Wurde exakt diese Einbauvariante mit der PI Remagen besprochen und anschließend von Ihr befürwortet? Falls ja, mit welcher BEGRÜNDUNG?
Nur als Hilfestellung: Eine Begründung erschöpft sich nicht in der Aufzählung verschiedener mehr oder weniger belastbarer Fakten, sondern nimmt eine Bewertung der Fakten vor und ermöglicht die Nachvollziehbarkeit des Gedankengangs. Dies ist bisher nicht erfolgt!

2. Da die immer wieder zitierten von der PI Remagen genannten Unfallzahlen/Unfallstatistik offenbar so erheblich waren, dass diese zu zwei Baumaßnahmen geführt haben, müssen sich diese auch in den die Maßnahmen begründenden Unterlagen wiederfinden. Weil auch diese ursprüngliche Frage bisher nicht beantwortet wurde, bitte ich hiermit nochmals um Benennung der einzelnen Unfälle (Zahlen und weitere Angaben zu den Unfällen), die zu den beiden Maßnahmen geführt haben.

Ich hoffe die Antworten auch ohne erneute Einschaltung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit innerhalb der nächsten Tage zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 15956
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",,,,,"(False, 'AW: AW: Ihre Anfrage bzgl. ""Berliner Kissen"" in der Waldstraße, Bad Breisig [#15956]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15956/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/53742/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: AW: Ihre Anfrage bzgl. ""Berliner Kissen"" in der Waldstraße, Bad Breisig [#15956]",2016-08-29T21:35:07.785214+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-verkehrsschau/#nachricht-53742
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

nach Durchsicht der zugeschickten Unterlagen ergibt sich für mich zusätzlich noch folgende Rückfrage:

In Ihrem Anschreiben heißt es: ""Im Bezug auf Ihre Anfrage zu der Häufigkeit von Verkehrsunfällen im Bereich der Waldstraße können wir Ihnen mitteilen, dass hierzu keine Aufzeichnungen bei der Ordnungsverwaltung hinterlegt sind.""
In der Niederschrift zur Verkehrsschau vom 23.11.2015 wird unter TOP 13 a auf die ""vorherige Unfallstatistik in diesem Bereich"" Bezug genommen.
Woher kommt diese Statistik, wenn bei der Ordnungsverwaltung keine Aufzeichnungen zu Unfällen hinterlegt sind?
Können Sie mir diese Statistik zur Verfügung stellen?

Für Ihre weiteren Bemühungen schon im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in


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",False,49345,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4874/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,False,"

nach Durchsicht der zugeschickten Unterlagen ergibt sich für mich zusätzlich noch folgende Rückfrage:

In Ihrem Anschreiben heißt es: ""Im Bezug auf Ihre Anfrage zu der Häufigkeit von Verkehrsunfällen im Bereich der Waldstraße können wir Ihnen mitteilen, dass hierzu keine Aufzeichnungen bei der Ordnungsverwaltung hinterlegt sind.""
In der Niederschrift zur Verkehrsschau vom 23.11.2015 wird unter TOP 13 a auf die ""vorherige Unfallstatistik in diesem Bereich"" Bezug genommen.
Woher kommt diese Statistik, wenn bei der Ordnungsverwaltung keine Aufzeichnungen zu Unfällen hinterlegt sind?
Können Sie mir diese Statistik zur Verfügung stellen?

Für Ihre weiteren Bemühungen schon im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


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<< Adresse entfernt >>",False,"

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","(False, 'AW: AW: Ihre Anfrage bzgl. ""Berliner Kissen"" in der Waldstraße, Bad Breisig [#15956]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15956/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/49345/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: AW: Ihre Anfrage bzgl. ""Berliner Kissen"" in der Waldstraße, Bad Breisig [#15956]",2016-04-16T15:07:17.427495+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-verkehrsschau/#nachricht-49345
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie hiermit nochmals an meine bisher unbeantworten Fragen erinnern:
- Begründung für den Einbau des Berliner Kissens mit der steilen anstatt der flachen Flanke quer zur Fahrtrichtung (Betonung der Stoppwirkung)
- In Ihrem Anschreiben heißt es: ""Im Bezug auf Ihre Anfrage zu der Häufigkeit von Verkehrsunfällen im Bereich der Waldstraße können wir Ihnen mitteilen, dass hierzu keine Aufzeichnungen bei der Ordnungsverwaltung hinterlegt sind."" In der Niederschrift zur Verkehrsschau vom 23.11.2015 wird unter TOP 13 a auf die ""vorherige Unfallstatistik in diesem Bereich"" Bezug genommen. Woher kommt diese Statistik, wenn bei der Ordnungsverwaltung keine Aufzeichnungen zu Unfällen hinterlegt sind? Können Sie mir diese Statistik zur Verfügung stellen?
 
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in


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",False,49938,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4874/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie hiermit nochmals an meine bisher unbeantworten Fragen erinnern:
- Begründung für den Einbau des Berliner Kissens mit der steilen anstatt der flachen Flanke quer zur Fahrtrichtung (Betonung der Stoppwirkung)
- In Ihrem Anschreiben heißt es: ""Im Bezug auf Ihre Anfrage zu der Häufigkeit von Verkehrsunfällen im Bereich der Waldstraße können wir Ihnen mitteilen, dass hierzu keine Aufzeichnungen bei der Ordnungsverwaltung hinterlegt sind."" In der Niederschrift zur Verkehrsschau vom 23.11.2015 wird unter TOP 13 a auf die ""vorherige Unfallstatistik in diesem Bereich"" Bezug genommen. Woher kommt diese Statistik, wenn bei der Ordnungsverwaltung keine Aufzeichnungen zu Unfällen hinterlegt sind? Können Sie mir diese Statistik zur Verfügung stellen?
 
Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


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",,,,,"(False, 'AW: AW: AW: Ihre Anfrage bzgl. ""Berliner Kissen"" in der Waldstraße, Bad Breisig [#15956]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15956/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/49938/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: AW: AW: Ihre Anfrage bzgl. ""Berliner Kissen"" in der Waldstraße, Bad Breisig [#15956]",2016-05-02T21:02:30.739961+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-verkehrsschau/#nachricht-49938
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

vielen Dank für die Zusendung der gewünschten Unterlagen.
Folgender Punkt meiner Anfrage wurde allerdings nicht beantwortet:
- Begründung für den Einbau des Berliner Kissens mit der steilen anstatt der flachen Flanke quer zur Fahrtrichtung (Betonung der Stoppwirkung)

Hierzu bitte ich noch um Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in


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",False,49344,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4874/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,False,"

vielen Dank für die Zusendung der gewünschten Unterlagen.
Folgender Punkt meiner Anfrage wurde allerdings nicht beantwortet:
- Begründung für den Einbau des Berliner Kissens mit der steilen anstatt der flachen Flanke quer zur Fahrtrichtung (Betonung der Stoppwirkung)

Hierzu bitte ich noch um Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


Anfragenr: 15956
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
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","(False, 'AW: Ihre Anfrage bzgl. ""Berliner Kissen"" in der Waldstraße, Bad Breisig  [#15956]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15956/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/49344/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: Ihre Anfrage bzgl. ""Berliner Kissen"" in der Waldstraße, Bad Breisig  [#15956]",2016-04-16T14:39:03.412686+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-verkehrsschau/#nachricht-49344
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

vielen Dank für die Antwort. Ist die Anlage 1 des Vertrags vertraulich?

...

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in


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-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,49116,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3833/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,False,"

vielen Dank für die Antwort. Ist die Anlage 1 des Vertrags vertraulich?

...

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


Anfragenr: 15957
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

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",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



","(False, 'AW: Informationsfreiheitsanfrage ""Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals"" vom 10.03.2016 (#15957)  [#15957]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15957/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/49116/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: Informationsfreiheitsanfrage ""Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals"" vom 10.03.2016 (#15957)  [#15957]",2016-04-12T12:36:45.629640+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-zwischen-dem-land-berlin-und-den-veranstaltern-des-lollapalooza-festivals/#nachricht-49116
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

den Vertrag, den das Land Berlin mit der FRHUG GmbH & Co. KG, den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals abgeschlossen hat über die Nutzung des ehemaligen Flughafengeländes in Tempelhof bzw. des Treptower Parks abgeschlossen hat.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
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",False,45455,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3833/?format=csv,False,False,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

den Vertrag, den das Land Berlin mit der FRHUG GmbH & Co. KG, den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals abgeschlossen hat über die Nutzung des ehemaligen Flughafengeländes in Tempelhof bzw. des Treptower Parks abgeschlossen hat.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals [#15957]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15957/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45455/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals [#15957],2016-03-10T08:20:31.464715+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-zwischen-dem-land-berlin-und-den-veranstaltern-des-lollapalooza-festivals/#nachricht-45455
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

ich habe Ihre Anfrage an die zuständige und vertragschließende Tempelhof Projekt GmbH weitergeleitet. Die Tempelhof Projekt GmbH wird Ihre Anfrage umgehend bearbeiten und von dort erhalten Sie weitere Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen",False,47895,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

ich habe Ihre Anfrage an die zuständige und vertragschließende Tempelhof Projekt GmbH weitergeleitet. Die Tempelhof Projekt GmbH wird Ihre Anfrage umgehend bearbeiten und von dort erhalten Sie weitere Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Akteneinsicht: Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals [#15957]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15957/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47895/?format=csv,Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3833/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Akteneinsicht: Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals [#15957],2016-03-15T13:40:28+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-zwischen-dem-land-berlin-und-den-veranstaltern-des-lollapalooza-festivals/#nachricht-47895
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals"" vom 10.03.2016 (#15957) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 15957
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,49064,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3833/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals"" vom 10.03.2016 (#15957) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 15957
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'AW:   [#15957]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15957/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/49064/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW:   [#15957],2016-04-12T08:04:26.872138+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-zwischen-dem-land-berlin-und-den-veranstaltern-des-lollapalooza-festivals/#nachricht-49064
https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-zwischen-dem-land-berlin-und-den-veranstaltern-des-lollapalooza-festivals/#nachricht-49111,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/49111/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/49111/20160316_Vertrag_Lollapalooza_geschwaerzt.pdf?token=1txGmj%3A_BO-d-bP9aiA_INkZe_W-Jv70f__8eN4WENTHYImpfY,application/pdf,18776,False,False,False,True,False,20160316_Vertrag_Lollapalooza_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/18776/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-zwischen-dem-land-berlin-und-den-veranstaltern-des-lollapalooza-festivals/49111/anhang/20160316_Vertrag_Lollapalooza_geschwaerzt.pdf,457814,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

ich darf Sie höflich um Entschuldigung für die Verzögerung bei der Beantwortung  Ihrer Informationsfreiheitsanfrage ""Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals"" vom 10.03.2016 (#15957) bitten.

Beigefügt finden Sie nun den gewünschten Vertrag. Die Anlagen 03 bis 06 zum Vertrag sind standardisierte Anlagen, die Sie auf der Homepage der Tempelhof Projekt GmbH einsehen können. Wir haben daher hier im Hinblick auf die Datenmenge auf die Beifügung verzichtet. Wir stellen Ihnen - soweit Sie das wünschen - aber selbstverständlich jederzeit auch diese Unterlagen zur Verfügung.

Sollten Sie Rückfragen zum Vertrag haben, stehe ich Ihnen jederzeit auch telefonisch unter den unten angegebenen Nummern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",False,49111,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

ich darf Sie höflich um Entschuldigung für die Verzögerung bei der Beantwortung  Ihrer Informationsfreiheitsanfrage ""Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals"" vom 10.03.2016 (#15957) bitten.

Beigefügt finden Sie nun den gewünschten Vertrag. Die Anlagen 03 bis 06 zum Vertrag sind standardisierte Anlagen, die Sie auf der Homepage der Tempelhof Projekt GmbH einsehen können. Wir haben daher hier im Hinblick auf die Datenmenge auf die Beifügung verzichtet. Wir stellen Ihnen - soweit Sie das wünschen - aber selbstverständlich jederzeit auch diese Unterlagen zur Verfügung.

Sollten Sie Rückfragen zum Vertrag haben, stehe ich Ihnen jederzeit auch telefonisch unter den unten angegebenen Nummern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Informationsfreiheitsanfrage ""Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals"" vom 10.03.2016 (#15957)')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15957/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/49111/?format=csv,Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3833/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,"Informationsfreiheitsanfrage ""Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals"" vom 10.03.2016 (#15957)",2016-04-12T08:53:24+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-zwischen-dem-land-berlin-und-den-veranstaltern-des-lollapalooza-festivals/#nachricht-49111
https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-zwischen-dem-land-berlin-und-den-veranstaltern-des-lollapalooza-festivals/#nachricht-49137,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/49137/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/49137/0690_001.pdf?token=1txGmj%3AxjoxCJeB9lu3kCZ0lhHUkHpov4Oj04eHcw1fyCgOFxc,application/pdf,18800,False,False,False,True,False,0690_001.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/18800/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-zwischen-dem-land-berlin-und-den-veranstaltern-des-lollapalooza-festivals/49137/anhang/0690_001.pdf,123383,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

anbei erhalten Sie die Anlage 1. zur Kenntnisnahme.

Beste Grüße

Tobias Hellmuth

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> 
Gesendet: Dienstag, 12. April 2016 12:37
An: Hellmuth, Tobias <<Name und E-Mail-Adresse>>
Betreff: AW: Informationsfreiheitsanfrage ""Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals"" vom 10.03.2016 (#15957) [#15957]

Sehr geehrter Herr Hellmuth,

vielen Dank für die Antwort. Ist die Anlage 1 des Vertrags vertraulich?

...

Mit freundlichen Grüßen",False,49137,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

anbei erhalten Sie die Anlage 1. zur Kenntnisnahme.

Beste Grüße

Tobias Hellmuth

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ",True,Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>,False," 
Gesendet: Dienstag, 12. April 2016 12:37
An: Hellmuth, Tobias <",True,<Name und E-Mail-Adresse>,False,">
Betreff: AW: Informationsfreiheitsanfrage ""Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals"" vom 10.03.2016 (#15957) [#15957]

Sehr geehrter Herr Hellmuth,

vielen Dank für die Antwort. Ist die Anlage 1 des Vertrags vertraulich?

...

Mit freundlichen Grüßen",,,,,"(False, 'AW: Informationsfreiheitsanfrage ""Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals"" vom 10.03.2016 (#15957) [#15957]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15957/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/49137/?format=csv,Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3833/?format=csv,True,,,"AW: Informationsfreiheitsanfrage ""Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals"" vom 10.03.2016 (#15957) [#15957]",2016-04-12T17:29:34+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-zwischen-dem-land-berlin-und-den-veranstaltern-des-lollapalooza-festivals/#nachricht-49137
https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-zwischen-dem-land-berlin-und-den-veranstaltern-des-lollapalooza-festivals/#nachricht-49185,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/49185/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/49185/20160316_Vertrag_Lollapalooza_geschwaerzt.pdf?token=1txGmj%3AtoS-e-Gnaf0i2bwMoSjel5EU1Jh_0TQ3QbL-bEOALGM,application/pdf,18823,False,False,False,True,False,20160316_Vertrag_Lollapalooza_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/18823/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-zwischen-dem-land-berlin-und-den-veranstaltern-des-lollapalooza-festivals/49185/anhang/20160316_Vertrag_Lollapalooza_geschwaerzt.pdf,457814,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

ich darf Sie höflich um Entschuldigung für die Verzögerung bei der Beantwortung  Ihrer Informationsfreiheitsanfrage ""Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals"" vom 10.03.2016 (#15957) bitten.

Beigefügt finden Sie nun den gewünschten Vertrag. Die Anlagen 03 bis 06 zum Vertrag sind standardisierte Anlagen, die Sie auf der Homepage der Tempelhof Projekt GmbH einsehen können. Wir haben daher hier im Hinblick auf die Datenmenge auf die Beifügung verzichtet. Wir stellen Ihnen - soweit Sie das wünschen - aber selbstverständlich jederzeit auch diese Unterlagen zur Verfügung.

Sollten Sie Rückfragen zum Vertrag haben, stehe ich Ihnen jederzeit auch telefonisch unter den unten angegebenen Nummern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",False,49185,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

ich darf Sie höflich um Entschuldigung für die Verzögerung bei der Beantwortung  Ihrer Informationsfreiheitsanfrage ""Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals"" vom 10.03.2016 (#15957) bitten.

Beigefügt finden Sie nun den gewünschten Vertrag. Die Anlagen 03 bis 06 zum Vertrag sind standardisierte Anlagen, die Sie auf der Homepage der Tempelhof Projekt GmbH einsehen können. Wir haben daher hier im Hinblick auf die Datenmenge auf die Beifügung verzichtet. Wir stellen Ihnen - soweit Sie das wünschen - aber selbstverständlich jederzeit auch diese Unterlagen zur Verfügung.

Sollten Sie Rückfragen zum Vertrag haben, stehe ich Ihnen jederzeit auch telefonisch unter den unten angegebenen Nummern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Informationsfreiheitsanfrage ""Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals"" vom 10.03.2016 (#15957)')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15957/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/49185/?format=csv,Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3833/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,"Informationsfreiheitsanfrage ""Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals"" vom 10.03.2016 (#15957)",2016-04-12T08:53:24+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-zwischen-dem-land-berlin-und-den-veranstaltern-des-lollapalooza-festivals/#nachricht-49185
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Ihre Mail vom 10. März 2016 zum Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals ist in der Senatskanzlei eingegangen. Wie von Ihnen erbeten, habe ich die Ausführungen zwischenzeitlich an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Bitte um Prüfung und weitere Bearbeitung übersandt. Weitere Nachricht erhalten sie entsprechend von dort.",False,48462,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Ihre Mail vom 10. März 2016 zum Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Veranstaltern des Lollapalooza-Festivals ist in der Senatskanzlei eingegangen. Wie von Ihnen erbeten, habe ich die Ausführungen zwischenzeitlich an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Bitte um Prüfung und weitere Bearbeitung übersandt. Weitere Nachricht erhalten sie entsprechend von dort.",,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15957/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/48462/?format=csv,Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3833/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,,2016-03-17T00:00:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-zwischen-dem-land-berlin-und-den-veranstaltern-des-lollapalooza-festivals/#nachricht-48462
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Az: O3-12007/1#1 - Müller, Marcus 
  
Sehr geehrter Herr Müller,

ich bestätige den Eingang Ihres dritten Schreibens vom 11. März 2016.

Zu Ihrem Schreiben nehme ich abschließend wie folgt Stellung:


Die Bundesrepublik Deutschland wurde mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 (BGBl. I. S. 1), also am 24. Mai 1949 um 0.00 Uhr, errichtet. Die ursprüngliche Fassung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 ist in der ersten Ausgabe des Bundesgesetzblatts von 1949 (BGBl. S. 1) abgedruckt. Die von den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates unterzeichnete Urschrift des Grundgesetzes wird im Deutschen Bundestag verwahrt und mit Faksimiles dieses Dokuments dort heute zeremoniell bei Vereidigungen verwendet.
Die Länder verfügen über entsprechende Landesverfassungen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein souveräner Staat. Mit den 1955 in Kraft getretenen Pariser Verträgen vom 23. Oktober 1954 wurde das Besatzungsregime der Westalliierten in der Bundesrepublik Deutschland beendet. Zu den Pariser Verträgen gehörte auch der Deutschlandvertrag vom 26. Mai 1952 in der Fassung vom 23. Oktober 1954, in dessen Artikel 1 Absatz 2 es heißt: Die Bundesrepublik wird  die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.
Allerdings enthielt gleichzeitig Artikel 2 des Deutschlandvertrages Vorbehalte im Hinblick auf Berlin und Deutschland als Ganzes: Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluss eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung.
Die volle Souveränität des vereinten Deutschland wurde dann mit dem sog. Zwei-plus-Vier-Vertrag wieder hergestellt (Artikel 7 des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 lautet wie folgt: Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst. Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Mit freundlichen Grüßen",False,45601,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Az: O3-12007/1#1 - Müller, Marcus 
  
Sehr geehrter Herr Müller,

ich bestätige den Eingang Ihres dritten Schreibens vom 11. März 2016.

Zu Ihrem Schreiben nehme ich abschließend wie folgt Stellung:


Die Bundesrepublik Deutschland wurde mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 (BGBl. I. S. 1), also am 24. Mai 1949 um 0.00 Uhr, errichtet. Die ursprüngliche Fassung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 ist in der ersten Ausgabe des Bundesgesetzblatts von 1949 (BGBl. S. 1) abgedruckt. Die von den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates unterzeichnete Urschrift des Grundgesetzes wird im Deutschen Bundestag verwahrt und mit Faksimiles dieses Dokuments dort heute zeremoniell bei Vereidigungen verwendet.
Die Länder verfügen über entsprechende Landesverfassungen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein souveräner Staat. Mit den 1955 in Kraft getretenen Pariser Verträgen vom 23. Oktober 1954 wurde das Besatzungsregime der Westalliierten in der Bundesrepublik Deutschland beendet. Zu den Pariser Verträgen gehörte auch der Deutschlandvertrag vom 26. Mai 1952 in der Fassung vom 23. Oktober 1954, in dessen Artikel 1 Absatz 2 es heißt: Die Bundesrepublik wird  die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.
Allerdings enthielt gleichzeitig Artikel 2 des Deutschlandvertrages Vorbehalte im Hinblick auf Berlin und Deutschland als Ganzes: Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluss eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung.
Die volle Souveränität des vereinten Deutschland wurde dann mit dem sog. Zwei-plus-Vier-Vertrag wieder hergestellt (Artikel 7 des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 lautet wie folgt: Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst. Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, '160311, Müller, Marcus, staatsrechtliche Legitimation der Bundesrepublik Deutschland')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15958/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45601/?format=csv,Bundesministerium des Innern und für Heimat,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,True,,,"160311, Müller, Marcus, staatsrechtliche Legitimation der Bundesrepublik Deutschland",2016-03-14T07:54:32+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/staatsangehorigkeitsausweis-2/#nachricht-45601
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Az: O3-12007/1#1 - Müller, Marcus 
  
Sehr geehrter Herr Müller,

ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 10. März 2016.

Sie schreiben:

Wie lange darf es höchstens dauern, bis mir (bei Abgabe ALLER gültigen Unterlagen) der deutsche Staatsangehörigkeitsausweis (RuStag) ausgestellt wird?

Nach § 30 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweis aus. Sollten Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises gestellt haben, ist Ihre Anfrage direkt an die Staatsangehörigkeitsbehörde zu richten, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Es ist mir auch nicht bekannt, in welchem Umfang noch Ermittlungen bei der Staatsangehörigkeitsbehörde durchgeführt werden müssen.

Aus diesem Grund muss ich es bei allgemeinen Ausführungen belassen:

Für die Beantwortung Ihrer Frage (Drei Monats Frist)  verweise ich auf § 75 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung:

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
§ 75 
Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.


Mit freundlichen Grüßen",False,45503,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Az: O3-12007/1#1 - Müller, Marcus 
  
Sehr geehrter Herr Müller,

ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 10. März 2016.

Sie schreiben:

Wie lange darf es höchstens dauern, bis mir (bei Abgabe ALLER gültigen Unterlagen) der deutsche Staatsangehörigkeitsausweis (RuStag) ausgestellt wird?

Nach § 30 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweis aus. Sollten Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises gestellt haben, ist Ihre Anfrage direkt an die Staatsangehörigkeitsbehörde zu richten, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Es ist mir auch nicht bekannt, in welchem Umfang noch Ermittlungen bei der Staatsangehörigkeitsbehörde durchgeführt werden müssen.

Aus diesem Grund muss ich es bei allgemeinen Ausführungen belassen:

Für die Beantwortung Ihrer Frage (Drei Monats Frist)  verweise ich auf § 75 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung:

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
§ 75 
Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, '160310, Müller, Marcus, Staatsangehörigkeitsausweis')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15958/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45503/?format=csv,Bundesministerium des Innern und für Heimat,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"160310, Müller, Marcus, Staatsangehörigkeitsausweis",2016-03-11T10:23:23+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/staatsangehorigkeitsausweis-2/#nachricht-45503
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vorerst möchte ich mich für die zügige Beantwortung danken. Doch es treten da Ungereimtheiten auf.

Sie schrieben folgendes:
""Nach § 30 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweis aus.""

Dies stimmt so nicht, da ich den Staatsangehörigkeitsausweis bei der Ausländerbehörde beantragen muss. Ich möchte ja nicht den Staatsangehörigkeitsausweis der BRD nach Nazirecht (1934), sondern den des Deutschen (nicht des DRITTEN!!!) Reiches in einem Bundesstaat. Bei mir wäre das z.B. das Königreich Bayern.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Müller


Anfragenr: 15958
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Marcus Müller


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,45527,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vorerst möchte ich mich für die zügige Beantwortung danken. Doch es treten da Ungereimtheiten auf.

Sie schrieben folgendes:
""Nach § 30 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweis aus.""

Dies stimmt so nicht, da ich den Staatsangehörigkeitsausweis bei der Ausländerbehörde beantragen muss. Ich möchte ja nicht den Staatsangehörigkeitsausweis der BRD nach Nazirecht (1934), sondern den des Deutschen (nicht des DRITTEN!!!) Reiches in einem Bundesstaat. Bei mir wäre das z.B. das Königreich Bayern.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Müller


Anfragenr: 15958
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Marcus Müller


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: 160310, Müller, Marcus, Staatsangehörigkeitsausweis  [#15958]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15958/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45527/?format=csv,Marcus Müller,,True,,,"AW: 160310, Müller, Marcus, Staatsangehörigkeitsausweis  [#15958]",2016-03-11T12:33:20.792913+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/staatsangehorigkeitsausweis-2/#nachricht-45527
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Az: O3-12007/1#1 - Müller, Marcus 

Sehr geehrter Herr Müller,

ich bestätige den Eingang Ihres zweiten Schreibens vom 11. März 2016.

Es ging in Ihrem ersten Schreiben vom 10. März 2016 EXPLIZIT um die Klärung der Frage, wie lange es höchstens dauern darf, bis Ihnen (bei Abgabe ALLER Unterlagen) der deutsche Staatsangehörigkeitsausweis (RuStag) ausgestellt wird.

Diese Frage wurde Ihnen unter Hinweise auf die Verwaltungsgerichtsordnung auch beantwortet.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist ein Bundesgesetz. Bundesgesetze werden durch die Länder als eigene Angelegenheit ausgeführt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Artikel 83 des Grundgesetzes: Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren.
Wenn es in Ihrem Bundesland organisatorisch so geregelt ist, dass der Staatsangehörigkeitsausweis von der Ausländerbehörde ausgestellt wird, ist darin keine Ungereimtheit zu sehen.
Ihren Angaben zufolge müsse es nicht nur einen Staatsangehörigkeitsausweis der BRD nach Nazirecht (1934) sondern auch einen Staatsangehörigkeitsausweis, abgestellt auf die Bundesstaaten, geben.
Offensichtlich diente Ihre erste Frage lediglich als Aufhänger und das Internetportal fragdenstaat als Trittbrett, um das Bundesministerium des Innern in eine Diskussion über eine vermeintlich fehlende staatsrechtliche Legitimation der Bundesrepublik Deutschland zu verwickeln. Dies wird abgelehnt, zumal auch Thesen der Reichsbürgerbewegung nicht im Bundesministerium des Innern ausdiskutiert werden.Ich bitte daher um Verständnis, dass ich von einer weiteren Korrespondenz absehe und Sie insoweit auf die bei der Bundeszentrale für politische Bildung, Adenauerallee 86, 53113 Bonn, erhältlichen Materialien verweise.


  
Mit freundlichen Grüßen",False,45533,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Az: O3-12007/1#1 - Müller, Marcus 

Sehr geehrter Herr Müller,

ich bestätige den Eingang Ihres zweiten Schreibens vom 11. März 2016.

Es ging in Ihrem ersten Schreiben vom 10. März 2016 EXPLIZIT um die Klärung der Frage, wie lange es höchstens dauern darf, bis Ihnen (bei Abgabe ALLER Unterlagen) der deutsche Staatsangehörigkeitsausweis (RuStag) ausgestellt wird.

Diese Frage wurde Ihnen unter Hinweise auf die Verwaltungsgerichtsordnung auch beantwortet.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist ein Bundesgesetz. Bundesgesetze werden durch die Länder als eigene Angelegenheit ausgeführt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Artikel 83 des Grundgesetzes: Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren.
Wenn es in Ihrem Bundesland organisatorisch so geregelt ist, dass der Staatsangehörigkeitsausweis von der Ausländerbehörde ausgestellt wird, ist darin keine Ungereimtheit zu sehen.
Ihren Angaben zufolge müsse es nicht nur einen Staatsangehörigkeitsausweis der BRD nach Nazirecht (1934) sondern auch einen Staatsangehörigkeitsausweis, abgestellt auf die Bundesstaaten, geben.
Offensichtlich diente Ihre erste Frage lediglich als Aufhänger und das Internetportal fragdenstaat als Trittbrett, um das Bundesministerium des Innern in eine Diskussion über eine vermeintlich fehlende staatsrechtliche Legitimation der Bundesrepublik Deutschland zu verwickeln. Dies wird abgelehnt, zumal auch Thesen der Reichsbürgerbewegung nicht im Bundesministerium des Innern ausdiskutiert werden.Ich bitte daher um Verständnis, dass ich von einer weiteren Korrespondenz absehe und Sie insoweit auf die bei der Bundeszentrale für politische Bildung, Adenauerallee 86, 53113 Bonn, erhältlichen Materialien verweise.


  
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, '160311, Müller, Marcus, Staatsangehörigkeitsausweis  [#15958]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15958/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45533/?format=csv,Bundesministerium des Innern und für Heimat,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,"160311, Müller, Marcus, Staatsangehörigkeitsausweis  [#15958]",2016-03-11T14:17:18+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/staatsangehorigkeitsausweis-2/#nachricht-45533
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie lange darf es höchstens dauern, bis mir (bei Abgabe ALLER gültigen Unterlagen) der deutsche Staatsangehörigkeitsausweis (RuStag) ausgestellt wird?

Ich kann mich erinnern, irgendwo gelesen zu haben, dass es höchstens 3 Wochen dauern darf. 

Bitte klären Sie mich auf.

Ich bedanke mich im Vornherein und grüße Sie recht herzlich!



Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Marcus Müller
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,45472,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie lange darf es höchstens dauern, bis mir (bei Abgabe ALLER gültigen Unterlagen) der deutsche Staatsangehörigkeitsausweis (RuStag) ausgestellt wird?

Ich kann mich erinnern, irgendwo gelesen zu haben, dass es höchstens 3 Wochen dauern darf. 

Bitte klären Sie mich auf.

Ich bedanke mich im Vornherein und grüße Sie recht herzlich!



Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Marcus Müller
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Staatsangehörigkeitsausweis [#15958]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15958/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45472/?format=csv,Marcus Müller,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Staatsangehörigkeitsausweis [#15958],2016-03-10T14:07:00.069405+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/staatsangehorigkeitsausweis-2/#nachricht-45472
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

wo finde ich die ""staatsrechtliche Legitimation der Bundesrepublik Deutschland""?

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Müller


Anfragenr: 15958
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Marcus Müller


-- 
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",False,45536,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

wo finde ich die ""staatsrechtliche Legitimation der Bundesrepublik Deutschland""?

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Müller


Anfragenr: 15958
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Marcus Müller


-- 
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",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: 160311, Müller, Marcus, Staatsangehörigkeitsausweis [#15958]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15958/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45536/?format=csv,Marcus Müller,,True,,,"AW: 160311, Müller, Marcus, Staatsangehörigkeitsausweis [#15958]",2016-03-11T14:42:08.399236+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/staatsangehorigkeitsausweis-2/#nachricht-45536
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

bitte senden Sie mir zu meiner Frage eine entsprechende tabellarische Ansicht. 

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

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",False,45485,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

bitte senden Sie mir zu meiner Frage eine entsprechende tabellarische Ansicht. 

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
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",,,,,,,,,"(False, 'Steuergerechtigkeit [#15961]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15961/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45485/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,False,awaiting_response,Warte auf Antwort,Steuergerechtigkeit [#15961],2016-03-10T19:29:57.674058+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/steuergerechtigkeit/#nachricht-45485
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den erwähnten Zwischenbescheid.

""Die Wettbewerbsbehörde beanstande in einem Zwischenbescheid, dass die Bahn für den Verkauf von Tickets ihrer Wettbewerber eine weit höhere Vergütung verlange als sie umgekehrt für den Vertrieb von DB-Fahrkarten bezahlt, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ in ihrer Freitagsausgabe.""

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/f-a-z-exklusiv-kartellamt-sieht-wettbewerbsverdacht-bei-bahn-bestaetigt-14118117.html



Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,45490,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/75/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den erwähnten Zwischenbescheid.

""Die Wettbewerbsbehörde beanstande in einem Zwischenbescheid, dass die Bahn für den Verkauf von Tickets ihrer Wettbewerber eine weit höhere Vergütung verlange als sie umgekehrt für den Vertrieb von DB-Fahrkarten bezahlt, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ in ihrer Freitagsausgabe.""

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/f-a-z-exklusiv-kartellamt-sieht-wettbewerbsverdacht-bei-bahn-bestaetigt-14118117.html



Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Wettbewerbsverdacht bei der Deutschen Bahn wegen Fahrkartenverkauf [#15963]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15963/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45490/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Wettbewerbsverdacht bei der Deutschen Bahn wegen Fahrkartenverkauf [#15963],2016-03-10T23:46:27.436502+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wettbewerbsverdacht-bei-der-deutschen-bahn-wegen-fahrkartenverkauf/#nachricht-45490
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre Anfrage zum bei der 9. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts geführten Missbrauchsverfahren „Fahrkartenvertrieb“ gegen die Deutsche Bahn AG vom 10.3.2016.

Sie beziehen sich auf Informationen aus einem Artikel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10.3.2016, in dem von einem „Zwischenbescheid“ die Rede ist, den das Bundeskartellamt im o.g. Verfahren verschickt haben soll. Anders als in diesem Artikel zu lesen ist, gibt es einen solchen „Zwischenbescheid“ jedoch nicht. Dementsprechend kann ich Ihnen einen solchen auch leider nicht zur Verfügung stellen.

Gleichwohl möchte ich die Gelegenheit nutzen, um Sie über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.

Das Bundeskartellamt hat Anfang 2014 ein Missbrauchsverfahren nach § 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen („GWB“), Art. 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein Verfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrrschenden Stellung beim Vertrieb von Fahrkarten im Schienenpersonennah- bzw. –fernverkehr gegen die Deutsche Bahn AG eingeleitet. In einem ersten Verfahrensschritt wurden neben der Deutsche Bahn AG die größten Wettbewerber der Deutsche Bahn AG im Schienenpersonenah- und Schienenpersonenfernverkehr sowie der Tarifverband bundeseigener und nicht-bundeseigener Bahnen in Deutschland e.V. („TBNE“) um umfassende Auskünfte gebeten. Die Auskünfte betrafen insbesondere Informationen zur allgemeinen Organisation des Fahrkartenvertriebs und hierbei möglicherweise bestehender Probleme. Sowohl die Deutsche Bahn AG als auch die Wettbewerber und
  der TBNE haben umfangreich Auskunft erteilt, die schließlich ausgewertet wurden. Sodann wurde die Deutsche Bahn AG im Frühjahr 2015 um weitere, ergänzende Auskünfte ersucht. 

In seiner vorläufigen kartellrechtlichen Beurteilung ist das Bundeskartellamt zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass einzelne untersuchte Verhaltensweisen der Deutsche Bahn AG beim Fahrkartenvertrieb Anlass zu kartellrechtlichen Bedenken geben:

Diese vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken betreffen erstens die sogenannte „Zwangskopplung“ von Tarif- und Vertriebskooperation, bei der sich Wettbewerber der Deutsche Bahn AG bisweilen zwingend auf eine umfassende Zusammenarbeit mit der Deutsche Bahn AG beim Fahrkartenvertrieb einlassen müssen. Nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamts ist eine derart umfassende, verpflichtende Zusammenarbeit der Wettbewerber mit der Deutsche Bahn AG beim Fahrkartenvertrieb jedoch nicht erforderlich, um die vom Gesetzgeber explizit gewünschte Kooperation bei der Anwendung des Nahverkehrstarifs (vgl. hierzu § 12 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 7 Allgemeines Eisenbahngesetz, „AEG“) umzusetzen.

Zweitens bestehen beim Bundeskartellamt vorläufige kartellrechtliche Bedenken im Hinblick auf die von der Deutsche Bahn AG angewandte Provisionspraxis. So geben unterschiedliche Provisionssätze zwischen verschiedenen Netzen zwar keinen Anlass zu grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken. In bestimmten Konstellationen – beispielsweise wenn eine Leistung konzernexternen Unternehmen zu höheren Konditionen in Rechnung gestellt wird als diese von der Deutschen Bahn AG  für die gleiche Leistung erhalten -  können sich jedoch Bedenken ergeben. 

Drittens hat das Bundeskartellamt vorläufige kartellrechtliche Bedenken bei der Gewährung von Zugang zu Vertriebskanälen für Wettbewerber durch die Deutsche Bahn AG. Bislang ist Wettbewerbern der Deutsche Bahn AG der Vertrieb von Fernverkehrstickets nur in engen Grenzen erlaubt, obwohl Wettbewerber der Deutsche Bahn AG im Schienenpersonennahverkehr verpflichtet sind, Fernverkehrstickets der Deutsche Bahn AG in ihren Nahverkehrszügen anzuerkennen. Darüber hinaus bedurften Mietern von Bahnhofsgeschäften für den der Verkauf von Fahrscheinen für Wettbewerber der Deutsche Bahn AG bislang der ausdrücklichen Zustimmung der Deutsche Bahn AG.

In mehreren Gesprächen zwischen dem Bundeskartellamt und der Deutsche Bahn AG hat das Bundeskartellamt diese vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken gegenüber der Deutsche Bahn AG zum Ausdruck gebracht. Demgegenüber ist die Deutsche Bahn AG grundsätzlich der Auffassung, nicht gegen kartellrechtliche Regeln verstoßen zu haben. Gleichzeitig hat das Bundeskartellamt zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche Bahn AG in einzelnen Punkten bereit war, ihr Verhalten zugunsten des Wettbewerbs zu verändern, z.B. bei neu abgeschlossenen Tarif- und Vertriebskooperationen bereit war, den erforderlichen Kooperationsumfang zu reduzieren oder bei Neuvermietungen von Bahnhofsgeschäften das Zustimmungserfordernis für den Vertrieb von Fahrscheinen für Dritte zu lockern. Aufgrund dieser bereits während des laufenden Verfahrens zu beobachtenden Bereitschaft der Deutsche Bahn AG zur Wettbewerbsöffnung hat das Bundeskartellamt Vorschlä
 ge der Deutsche Bahn AG für Verpflichtungszusagen zur Ausräumung der vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken zur Kenntnis genommen.

Diese von der Deutsche Bahn AG vorgeschlagenen Verpflichtungszusagen sind nach Auffassung des Bundeskartellamts möglicherweise geeignet, die vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen. Das Bundeskartellamt hat die Verpflichtungszusagen-Vorschläge der Deutsche Bahn AG im Januar 2016 an ca. 70 Marktteilnehmer und Branchenkenner mit der Möglichkeit zur Stellungnahme geschickt. Dieser „Markttest“ beinhaltete ein Anschreiben des Bundeskartellamts an die Marktteilnehmer, das vermutlich sinnwidrig als „Zwischenbescheid“ bezeichnet wurde.
Zwischenzeitlich ist der Markttest abgeschlossen und die Beschlussabteilung hat die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Die Rückmeldungen aus dem Markt wurden erneut mit der Deutsche Bahn AG besprochen. Der Verhandlungsprozess mit der Deutsche Bahn AG ist noch nicht abgeschlossen.

Das Bundeskartellamt prüft derzeit, ob ein entsprechender Beschluss nach § 32b GWB erlassen werden kann, der die Zusagen der Deutsche Bahn AG für verbindlich erklärt. Damit einher ginge dann ggf. die Einstellung des Missbrauchsverfahrens.

Bei Verfahrensabschluss wird das Bundeskartellamt die Öffentlichkeit informieren. Sobald ein um Geschäftsgeheimnisse bereinigter Beschluss vorliegt, können Sie diesen über die Internetseite des Bundeskartellamts abrufen.

Mit freundlichen Grüßen",False,48646,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

vielen Dank für Ihre Anfrage zum bei der 9. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts geführten Missbrauchsverfahren „Fahrkartenvertrieb“ gegen die Deutsche Bahn AG vom 10.3.2016.

Sie beziehen sich auf Informationen aus einem Artikel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10.3.2016, in dem von einem „Zwischenbescheid“ die Rede ist, den das Bundeskartellamt im o.g. Verfahren verschickt haben soll. Anders als in diesem Artikel zu lesen ist, gibt es einen solchen „Zwischenbescheid“ jedoch nicht. Dementsprechend kann ich Ihnen einen solchen auch leider nicht zur Verfügung stellen.

Gleichwohl möchte ich die Gelegenheit nutzen, um Sie über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.

Das Bundeskartellamt hat Anfang 2014 ein Missbrauchsverfahren nach § 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen („GWB“), Art. 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein Verfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrrschenden Stellung beim Vertrieb von Fahrkarten im Schienenpersonennah- bzw. –fernverkehr gegen die Deutsche Bahn AG eingeleitet. In einem ersten Verfahrensschritt wurden neben der Deutsche Bahn AG die größten Wettbewerber der Deutsche Bahn AG im Schienenpersonenah- und Schienenpersonenfernverkehr sowie der Tarifverband bundeseigener und nicht-bundeseigener Bahnen in Deutschland e.V. („TBNE“) um umfassende Auskünfte gebeten. Die Auskünfte betrafen insbesondere Informationen zur allgemeinen Organisation des Fahrkartenvertriebs und hierbei möglicherweise bestehender Probleme. Sowohl die Deutsche Bahn AG als auch die Wettbewerber und
  der TBNE haben umfangreich Auskunft erteilt, die schließlich ausgewertet wurden. Sodann wurde die Deutsche Bahn AG im Frühjahr 2015 um weitere, ergänzende Auskünfte ersucht. 

In seiner vorläufigen kartellrechtlichen Beurteilung ist das Bundeskartellamt zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass einzelne untersuchte Verhaltensweisen der Deutsche Bahn AG beim Fahrkartenvertrieb Anlass zu kartellrechtlichen Bedenken geben:

Diese vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken betreffen erstens die sogenannte „Zwangskopplung“ von Tarif- und Vertriebskooperation, bei der sich Wettbewerber der Deutsche Bahn AG bisweilen zwingend auf eine umfassende Zusammenarbeit mit der Deutsche Bahn AG beim Fahrkartenvertrieb einlassen müssen. Nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamts ist eine derart umfassende, verpflichtende Zusammenarbeit der Wettbewerber mit der Deutsche Bahn AG beim Fahrkartenvertrieb jedoch nicht erforderlich, um die vom Gesetzgeber explizit gewünschte Kooperation bei der Anwendung des Nahverkehrstarifs (vgl. hierzu § 12 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 7 Allgemeines Eisenbahngesetz, „AEG“) umzusetzen.

Zweitens bestehen beim Bundeskartellamt vorläufige kartellrechtliche Bedenken im Hinblick auf die von der Deutsche Bahn AG angewandte Provisionspraxis. So geben unterschiedliche Provisionssätze zwischen verschiedenen Netzen zwar keinen Anlass zu grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken. In bestimmten Konstellationen – beispielsweise wenn eine Leistung konzernexternen Unternehmen zu höheren Konditionen in Rechnung gestellt wird als diese von der Deutschen Bahn AG  für die gleiche Leistung erhalten -  können sich jedoch Bedenken ergeben. 

Drittens hat das Bundeskartellamt vorläufige kartellrechtliche Bedenken bei der Gewährung von Zugang zu Vertriebskanälen für Wettbewerber durch die Deutsche Bahn AG. Bislang ist Wettbewerbern der Deutsche Bahn AG der Vertrieb von Fernverkehrstickets nur in engen Grenzen erlaubt, obwohl Wettbewerber der Deutsche Bahn AG im Schienenpersonennahverkehr verpflichtet sind, Fernverkehrstickets der Deutsche Bahn AG in ihren Nahverkehrszügen anzuerkennen. Darüber hinaus bedurften Mietern von Bahnhofsgeschäften für den der Verkauf von Fahrscheinen für Wettbewerber der Deutsche Bahn AG bislang der ausdrücklichen Zustimmung der Deutsche Bahn AG.

In mehreren Gesprächen zwischen dem Bundeskartellamt und der Deutsche Bahn AG hat das Bundeskartellamt diese vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken gegenüber der Deutsche Bahn AG zum Ausdruck gebracht. Demgegenüber ist die Deutsche Bahn AG grundsätzlich der Auffassung, nicht gegen kartellrechtliche Regeln verstoßen zu haben. Gleichzeitig hat das Bundeskartellamt zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche Bahn AG in einzelnen Punkten bereit war, ihr Verhalten zugunsten des Wettbewerbs zu verändern, z.B. bei neu abgeschlossenen Tarif- und Vertriebskooperationen bereit war, den erforderlichen Kooperationsumfang zu reduzieren oder bei Neuvermietungen von Bahnhofsgeschäften das Zustimmungserfordernis für den Vertrieb von Fahrscheinen für Dritte zu lockern. Aufgrund dieser bereits während des laufenden Verfahrens zu beobachtenden Bereitschaft der Deutsche Bahn AG zur Wettbewerbsöffnung hat das Bundeskartellamt Vorschlä
 ge der Deutsche Bahn AG für Verpflichtungszusagen zur Ausräumung der vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken zur Kenntnis genommen.

Diese von der Deutsche Bahn AG vorgeschlagenen Verpflichtungszusagen sind nach Auffassung des Bundeskartellamts möglicherweise geeignet, die vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen. Das Bundeskartellamt hat die Verpflichtungszusagen-Vorschläge der Deutsche Bahn AG im Januar 2016 an ca. 70 Marktteilnehmer und Branchenkenner mit der Möglichkeit zur Stellungnahme geschickt. Dieser „Markttest“ beinhaltete ein Anschreiben des Bundeskartellamts an die Marktteilnehmer, das vermutlich sinnwidrig als „Zwischenbescheid“ bezeichnet wurde.
Zwischenzeitlich ist der Markttest abgeschlossen und die Beschlussabteilung hat die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Die Rückmeldungen aus dem Markt wurden erneut mit der Deutsche Bahn AG besprochen. Der Verhandlungsprozess mit der Deutsche Bahn AG ist noch nicht abgeschlossen.

Das Bundeskartellamt prüft derzeit, ob ein entsprechender Beschluss nach § 32b GWB erlassen werden kann, der die Zusagen der Deutsche Bahn AG für verbindlich erklärt. Damit einher ginge dann ggf. die Einstellung des Missbrauchsverfahrens.

Bei Verfahrensabschluss wird das Bundeskartellamt die Öffentlichkeit informieren. Sobald ein um Geschäftsgeheimnisse bereinigter Beschluss vorliegt, können Sie diesen über die Internetseite des Bundeskartellamts abrufen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre Anfrage vom 10.3.2016: Wettbewerbsverdacht bei der Deutschen Bahn wegen Fahrkartenverkauf [#15963]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15963/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/48646/?format=csv,Bundeskartellamt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/75/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre Anfrage vom 10.3.2016: Wettbewerbsverdacht bei der Deutschen Bahn wegen Fahrkartenverkauf [#15963],2016-04-01T08:34:53+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wettbewerbsverdacht-bei-der-deutschen-bahn-wegen-fahrkartenverkauf/#nachricht-48646
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Zur Beantwortung werden wir einige Tage benötigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

 
Mit freundlichen Grüßen,",False,45501,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Zur Beantwortung werden wir einige Tage benötigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

 
Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Wettbewerbsverdacht bei der Deutschen Bahn wegen Fahrkartenverkauf [#15963]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15963/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45501/?format=csv,Bundeskartellamt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/75/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Wettbewerbsverdacht bei der Deutschen Bahn wegen Fahrkartenverkauf [#15963],2016-03-11T10:14:20+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wettbewerbsverdacht-bei-der-deutschen-bahn-wegen-fahrkartenverkauf/#nachricht-45501
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Bundeskanzlerin hat mit ihrer unüberlegten und illegalen unkontrollierten Grenzöffnung/Einladung für/von Flüchtlingen quasi als Kanzlerinbefehl,  was  in bedenklicher Weise an den sog. ""Führerbefehl"" erinnert die  Flüchtlingswelle Richtung BRD ins unermessliche potenziert. Frau Dr. Merkel verfügt über zwei Wohnungen (mindestens), je eine in Berlin und in ihrem Wahlkreis. Darüber hinaus besitzt sie eine sog. Datsche (DDR russisch für Datscha). Wieviele Flüchtlinge/Asylanten hat sie in dieser Datsche untergebracht?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Reiner Fehn
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Reiner Fehn
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,45502,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Bundeskanzlerin hat mit ihrer unüberlegten und illegalen unkontrollierten Grenzöffnung/Einladung für/von Flüchtlingen quasi als Kanzlerinbefehl,  was  in bedenklicher Weise an den sog. ""Führerbefehl"" erinnert die  Flüchtlingswelle Richtung BRD ins unermessliche potenziert. Frau Dr. Merkel verfügt über zwei Wohnungen (mindestens), je eine in Berlin und in ihrem Wahlkreis. Darüber hinaus besitzt sie eine sog. Datsche (DDR russisch für Datscha). Wieviele Flüchtlinge/Asylanten hat sie in dieser Datsche untergebracht?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Reiner Fehn
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Reiner Fehn
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Flüchtlingsunterbringung [#15964]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15964/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45502/?format=csv,Reiner Fehn,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Flüchtlingsunterbringung [#15964],2016-03-11T10:23:50.777648+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/fluchtlingsunterbringung/#nachricht-45502
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Bundeskanzleramt
13IFG-02814-In 2016/NA 035
 
Sehr geehrter Herr Fehn,

ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift. Dies ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen",False,45531,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Bundeskanzleramt
13IFG-02814-In 2016/NA 035
 
Sehr geehrter Herr Fehn,

ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift. Dies ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Flüchtlingsunterbringung [#15964]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15964/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45531/?format=csv,Bundeskanzleramt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Flüchtlingsunterbringung [#15964],2016-03-11T14:10:27+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/fluchtlingsunterbringung/#nachricht-45531
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den Erlass, Rechtsverordnung oder Stellungnahme zu der Thematik Kopieren des Personalausweises / Anfertigen von digitalen Abbildern.

Auf der Webseite https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/ heißt es: ""Aktuell wurde uns eine Stellungnahme des BMI zu eben dieser Frage weitergeleitet, nach der: „kein grundsätzliches rechtliches Kopierverbot mehr besteht.“

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,45504,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den Erlass, Rechtsverordnung oder Stellungnahme zu der Thematik Kopieren des Personalausweises / Anfertigen von digitalen Abbildern.

Auf der Webseite https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/ heißt es: ""Aktuell wurde uns eine Stellungnahme des BMI zu eben dieser Frage weitergeleitet, nach der: „kein grundsätzliches rechtliches Kopierverbot mehr besteht.“

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Erlass bzw. Stellungnahme zum Thema: Kopieren des Personalausweises erlaubt [#15965]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15965/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45504/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Erlass bzw. Stellungnahme zum Thema: Kopieren des Personalausweises erlaubt [#15965],2016-03-11T10:27:06.308148+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-bzw-stellungnahme-zum-thema-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/#nachricht-45504
https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-bzw-stellungnahme-zum-thema-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/#nachricht-48485,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/48485/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/48485/2016-03-21-bmi_geschwaerzt.pdf?token=1txGmj%3AfDDg_l3q_njRoSqanQ4JtO8iXVc8e3S_tir8R0F9RrI,application/pdf,18616,False,False,False,True,True,2016-03-21-bmi_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/18616/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-bzw-stellungnahme-zum-thema-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/48485/anhang/2016-03-21-bmi_geschwaerzt.pdf,1018979,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,48485,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Antwort')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15965/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/48485/?format=csv,Bundesministerium des Innern und für Heimat,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Antwort,2016-03-21T00:00:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-bzw-stellungnahme-zum-thema-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/#nachricht-48485
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Eine Auflistung aller vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv); ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zustellung

Ich verweise auf eine gleichlautende, erfolgreiche Anfrage an das BMAS: https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-1/#nachricht-32213

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,45506,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/43/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Eine Auflistung aller vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv); ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zustellung

Ich verweise auf eine gleichlautende, erfolgreiche Anfrage an das BMAS: https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-1/#nachricht-32213

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Registrierte Domains des Auswärtigen Amts [#15966]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15966/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45506/?format=csv,Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.),,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Registrierte Domains des Auswärtigen Amts [#15966],2016-03-11T10:50:46.365231+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-auswartigen-amts/#nachricht-45506
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Semsrott,



vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen.



Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden).



Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren.



Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:



- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.

- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).



Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden.

Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann.



Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.



Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen",False,48230,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Semsrott,



vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen.



Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden).



Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren.



Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:



- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.

- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).



Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden.

Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann.



Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.



Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre IFG-Anfrage registrierte Domains des AA, Vg. 057-2016')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15966/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/48230/?format=csv,Auswärtiges Amt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/43/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Ihre IFG-Anfrage registrierte Domains des AA, Vg. 057-2016",2016-03-21T13:24:45+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-auswartigen-amts/#nachricht-48230
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

entschuldigen Sie meine eben erfolgte Anfrage. Ich meinte natürlich die Domains des Auswärtigen Amts, nicht des BMAS.

Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott


Anfragenr: 15966
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,45509,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/43/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

entschuldigen Sie meine eben erfolgte Anfrage. Ich meinte natürlich die Domains des Auswärtigen Amts, nicht des BMAS.

Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott


Anfragenr: 15966
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,"(False, 'AW: Registrierte Domains des Auswärtigen Amts [#15966]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15966/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45509/?format=csv,Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.),,True,,,AW: Registrierte Domains des Auswärtigen Amts [#15966],2016-03-11T10:53:24.347990+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-auswartigen-amts/#nachricht-45509
https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-auswartigen-amts/#nachricht-49156,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/49156/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/49156/aa-domains-ablehnung_geschwaerzt.pdf?token=1txGmj%3Ahdk-bYA3d_yJAr7gzNe2ZJuKWaop7osodoJHkMq4N3k,application/pdf,18812,False,False,False,True,True,aa-domains-ablehnung_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/18812/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-auswartigen-amts/49156/anhang/aa-domains-ablehnung_geschwaerzt.pdf,2224181,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"[nach OCR]

Sehr geehrter Herr Semsrott
aufihre o.g. Anfrage auf lnforrnationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des
Bundes (IFG) ergeht folgender
Bescheid:
Ein Anspruch auf Informationszugang nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG besteht nicht.
Begründung:
Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe einer Auflistung der registrierten Domains, da
das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Belange der inneren
oder äußeren Sicherheit haben kann (§ 3 Nr. 1 c) IFG).
Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 c) IFG soll das berechtigte Interesse des Bundes wahren, sich
nach außen und innen gegen Störungen zur Wehr zu setzen, die ihre äußere und innere
Sicherheit beeinträchtigen. Von dem Begriff der inneren und äußeren Sicherheit ist auch
die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen umfasst. Zur
Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen ist auch
eine effektive Absicherung seiner Informationstechnik erforderlich.

Mit der Gewährung des Informationszugangs würde ein Angriff auf die
Informationstechnik des Bundes erheblich erleichtert. Insbesondere ist es möglich, mit
diesen Informationen ""DNS-Hijacking"" und ""DDoS"" Angriffe effektiver durchzuführen.
Das Auswärtige Amt ist, ebenso wie andere Bundesbehörden, zahlreichen und
zielgerichteten Angriffen auf die Informationstechnik ausgesetzt. In letzter Zeit hat die
Zahl der Angriffe stark zugenommen. Einen entsprechenden öffentlichkeitswirksamen
Vorfall gab es z.B. im Frühjahr 2015 in Form des so genannten ""Bundestagstrojaners"", der
über einen längeren Zeitraum vertra1:1liche Daten aus dem Netz des Bundestages entwendet
hat.
Die Steigerung der Gefahr eines effektiven Angriffs liegt hier auch in der Aggregation der
Informationen. Die Kenntnis der vollständigen Domainliste der Bundesverwaltung könnte
auch die systematische Suche nach Schwachstellen bezogen auf die Informationstechnik
des Bundes erleichtern.
Entsprechend den Angaben im Portal ""FragdenStaat"" wurde bereits mindestens Zugang zu
den Domainlisten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Bundesverwaltungsamts gewährt.
Die Herausgabe einer Auflistung der vom Auswärtigen Amt registrierten Domains würde
daher die Gefahr eines effektiven Angriffs erhöhen.
Der begehrte Informationszugang kann daher aus den zuvor genannten Gründen nicht
gewährt werden.
Dieser Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",False,49156,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"[nach OCR]

Sehr geehrter Herr Semsrott
aufihre o.g. Anfrage auf lnforrnationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des
Bundes (IFG) ergeht folgender
Bescheid:
Ein Anspruch auf Informationszugang nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG besteht nicht.
Begründung:
Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe einer Auflistung der registrierten Domains, da
das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Belange der inneren
oder äußeren Sicherheit haben kann (§ 3 Nr. 1 c) IFG).
Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 c) IFG soll das berechtigte Interesse des Bundes wahren, sich
nach außen und innen gegen Störungen zur Wehr zu setzen, die ihre äußere und innere
Sicherheit beeinträchtigen. Von dem Begriff der inneren und äußeren Sicherheit ist auch
die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen umfasst. Zur
Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen ist auch
eine effektive Absicherung seiner Informationstechnik erforderlich.

Mit der Gewährung des Informationszugangs würde ein Angriff auf die
Informationstechnik des Bundes erheblich erleichtert. Insbesondere ist es möglich, mit
diesen Informationen ""DNS-Hijacking"" und ""DDoS"" Angriffe effektiver durchzuführen.
Das Auswärtige Amt ist, ebenso wie andere Bundesbehörden, zahlreichen und
zielgerichteten Angriffen auf die Informationstechnik ausgesetzt. In letzter Zeit hat die
Zahl der Angriffe stark zugenommen. Einen entsprechenden öffentlichkeitswirksamen
Vorfall gab es z.B. im Frühjahr 2015 in Form des so genannten ""Bundestagstrojaners"", der
über einen längeren Zeitraum vertra1:1liche Daten aus dem Netz des Bundestages entwendet
hat.
Die Steigerung der Gefahr eines effektiven Angriffs liegt hier auch in der Aggregation der
Informationen. Die Kenntnis der vollständigen Domainliste der Bundesverwaltung könnte
auch die systematische Suche nach Schwachstellen bezogen auf die Informationstechnik
des Bundes erleichtern.
Entsprechend den Angaben im Portal ""FragdenStaat"" wurde bereits mindestens Zugang zu
den Domainlisten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Bundesverwaltungsamts gewährt.
Die Herausgabe einer Auflistung der vom Auswärtigen Amt registrierten Domains würde
daher die Gefahr eines effektiven Angriffs erhöhen.
Der begehrte Informationszugang kann daher aus den zuvor genannten Gründen nicht
gewährt werden.
Dieser Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15966/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/49156/?format=csv,Auswärtiges Amt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/43/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG),2016-03-23T00:00:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-auswartigen-amts/#nachricht-49156
https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-bundeskriminalamts/#nachricht-49605,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/49605/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/49605/bka-domains_geschwaerzt.pdf?token=1txGmj%3AkJ-iClWf1OcTpGq9xOYoMACAIOPVEgz7VKhjYzMYs-8,application/pdf,18952,False,False,False,True,True,bka-domains_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/18952/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-bundeskriminalamts/49605/anhang/bka-domains_geschwaerzt.pdf,3515735,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Semsrott, 

mit Antrag vom 11.03.2016 über www.fragdenstaat.de bitten Sie um Übersendung einer 
Auflistung aller vom Bundeskriminalamt registrierten Domains in maschinenlesbarer 

Form. 

Über Ihren Antrag wird gemäß § 1 Abs. 1 S. 1, § 1 Abs. 2, § 2 Nr. 1, § 3 Nr. 1 lit. c 
i.V.m. § 3 Nr. 2 und§ 7 Abs. 2 IFG wie folgt entschieden: 

1. Der begehrt Zugang wird durch Übersendung einer Auflistung gewährt 
(a); im Übrigen wird der Antrag abgelehnt (b). 

2. Kosten werden nicht erhoben. 

Begründung: 

Zu 1.: 
Ein Rechtsanspruch gegenüber dem Bundeskriminalamt nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG steht Ihnen 
nur im eingeschränktem Umfang zu. Der Zugang zu Informationen in der tenorierten Form 
erfolgt vorliegend nach § 7 Abs. 2 S~ 1 IFG. Wegen bestehender Informationsrestriktionen 
gemäß §§ 3 ff. IFG ist ein Anspruch auf Informationszugang nur zum Teil gegeben. Die Zu-
gangsverweigerung bezieht sich hierbei auf einen Teilbereich der vom Bundeskriminalamt 
registrierten Domains. 

(a) 
www.bka.de 
www.bundeskriminalamt.de 
www.bundeskriminalamt.eu 
www.bundeskriminalamt.org 
www.bundeskriminalamt.net 
www.bundeskriminalamt.info 
www.bundescriminalamt.de 
www.polizei.de 
www.polizei-info.de 
www.polizei-deutschland.de 
www.polizei-deutschland.eu 
www.deutsche-polizei.eu 
www.bka-bund.de 
www.european-enet.org 
www.innerersicherheitsfonds.de 

(b) 
Nach§ 3 Nr. 1 lit. c i.V.m. § 3 Nr. 2 IFG besteht ein Anspruch auflnformationszugang nicht, 
wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen für die innere Sicherheit 
haben bzw. die öffentliche Sicherheit gefährden kann. 
Soweit der Sicherungsauftrag des Staates und der Schutz der Funktionsfähigkeit seiner Orga-
ne f ies erfordert, ist 1ie Apordnung der Geheimha1~ng zulässig und sogar gebeten 
(Fluck/Theuer, Großkorn entar zum IFG, UIG, und VIG, A II, § 3 Rn. 49). Hierbei sind vor 
allem Informationen übe die Tätigkeiten der mit dem Schutz der inneren Sicherheit befassten 
Sicherheitsbehörden des undes, einschließlich des Bundeskriminalamtes, dem zugangsrecl!t 
entzogen, sobald nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut drohen (Fluck/Theuer, Groß-
kommentar zum IFG, UIG, und VIG, A II, § 3 Rn. 89). Der Begriff der ""öffentlichen Sicher-
heit"" in § 3 Nr. 2 IFG umfasst die Unversehrtheit des Staates sowie die Individualrechtsgüter 
der Bürger. Diesem Schutz der Unversehrtheit der Rechtsordnung unterfallen sachlogisch 
auch die präventiven und repressiven Vorkehrungen der Polizeibehörden (Fluck/Theuer, 
Großkommentar zum IFG, UIG, und VIG, A II, § 3 Rn. 117). So seien insbesondere auch 
""sensible verwaltungsinterne Abläufe und Strukturen [ . . . ] vor einem Bekanntwerden zu 
schützen (BT-Drucks. 15/4493, S. 10). Von dem Begriff der inneren und äußeren Sicherheit 
ist ebenfalls die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen umfasst. Aufrechter-
haltung der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen ist unter anderem auch 
eine effektive Absicherung der Informationstechnik des Bundes notwendig. 
Die Offenlegung der nicht beauskunfteten Informationen ist geeignet, einen Angriff auf die 
Informationstechnik des Bundes, hier speziell diejenige des Bundeskriminalamtes, erheblich 
zu erleichtern. Zudem würde eine Offenlegung der Informationen den Erfolg polizeilicher 
Maßnahmen erheblich gefährden, was zu einer eingeschränkten Wirksamkeit dieser polizeili-
chen Maßnahmen führt. 

zu2.: 
Gemäß § I 0 Abs. I IFG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz grundsätzlich 
Gebühren und Auslagen erhoben. Allerdings ist bei einfachen schriftlichen Auskünften, 
der Ablehnung oder bei Zurücknahme eines Antrags keine Gebührenerhebung vorgesehen 
(vgl. Nr. 9lit. g der Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz- Bek. d. BMI v 
21. 11. 2005 - V 5a -130 250/16). Auslagen sind nicht entstanden. 

Rechtsbehelfs belehrung: 
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wider-
spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bun-
deskriminalamt, Thaerstr. 11, 65193 Wiesbaden, einzulegen. 

Mit freundlichen Grüßen",False,49605,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Semsrott, 

mit Antrag vom 11.03.2016 über www.fragdenstaat.de bitten Sie um Übersendung einer 
Auflistung aller vom Bundeskriminalamt registrierten Domains in maschinenlesbarer 

Form. 

Über Ihren Antrag wird gemäß § 1 Abs. 1 S. 1, § 1 Abs. 2, § 2 Nr. 1, § 3 Nr. 1 lit. c 
i.V.m. § 3 Nr. 2 und§ 7 Abs. 2 IFG wie folgt entschieden: 

1. Der begehrt Zugang wird durch Übersendung einer Auflistung gewährt 
(a); im Übrigen wird der Antrag abgelehnt (b). 

2. Kosten werden nicht erhoben. 

Begründung: 

Zu 1.: 
Ein Rechtsanspruch gegenüber dem Bundeskriminalamt nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG steht Ihnen 
nur im eingeschränktem Umfang zu. Der Zugang zu Informationen in der tenorierten Form 
erfolgt vorliegend nach § 7 Abs. 2 S~ 1 IFG. Wegen bestehender Informationsrestriktionen 
gemäß §§ 3 ff. IFG ist ein Anspruch auf Informationszugang nur zum Teil gegeben. Die Zu-
gangsverweigerung bezieht sich hierbei auf einen Teilbereich der vom Bundeskriminalamt 
registrierten Domains. 

(a) 
www.bka.de 
www.bundeskriminalamt.de 
www.bundeskriminalamt.eu 
www.bundeskriminalamt.org 
www.bundeskriminalamt.net 
www.bundeskriminalamt.info 
www.bundescriminalamt.de 
www.polizei.de 
www.polizei-info.de 
www.polizei-deutschland.de 
www.polizei-deutschland.eu 
www.deutsche-polizei.eu 
www.bka-bund.de 
www.european-enet.org 
www.innerersicherheitsfonds.de 

(b) 
Nach§ 3 Nr. 1 lit. c i.V.m. § 3 Nr. 2 IFG besteht ein Anspruch auflnformationszugang nicht, 
wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen für die innere Sicherheit 
haben bzw. die öffentliche Sicherheit gefährden kann. 
Soweit der Sicherungsauftrag des Staates und der Schutz der Funktionsfähigkeit seiner Orga-
ne f ies erfordert, ist 1ie Apordnung der Geheimha1~ng zulässig und sogar gebeten 
(Fluck/Theuer, Großkorn entar zum IFG, UIG, und VIG, A II, § 3 Rn. 49). Hierbei sind vor 
allem Informationen übe die Tätigkeiten der mit dem Schutz der inneren Sicherheit befassten 
Sicherheitsbehörden des undes, einschließlich des Bundeskriminalamtes, dem zugangsrecl!t 
entzogen, sobald nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut drohen (Fluck/Theuer, Groß-
kommentar zum IFG, UIG, und VIG, A II, § 3 Rn. 89). Der Begriff der ""öffentlichen Sicher-
heit"" in § 3 Nr. 2 IFG umfasst die Unversehrtheit des Staates sowie die Individualrechtsgüter 
der Bürger. Diesem Schutz der Unversehrtheit der Rechtsordnung unterfallen sachlogisch 
auch die präventiven und repressiven Vorkehrungen der Polizeibehörden (Fluck/Theuer, 
Großkommentar zum IFG, UIG, und VIG, A II, § 3 Rn. 117). So seien insbesondere auch 
""sensible verwaltungsinterne Abläufe und Strukturen [ . . . ] vor einem Bekanntwerden zu 
schützen (BT-Drucks. 15/4493, S. 10). Von dem Begriff der inneren und äußeren Sicherheit 
ist ebenfalls die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen umfasst. Aufrechter-
haltung der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen ist unter anderem auch 
eine effektive Absicherung der Informationstechnik des Bundes notwendig. 
Die Offenlegung der nicht beauskunfteten Informationen ist geeignet, einen Angriff auf die 
Informationstechnik des Bundes, hier speziell diejenige des Bundeskriminalamtes, erheblich 
zu erleichtern. Zudem würde eine Offenlegung der Informationen den Erfolg polizeilicher 
Maßnahmen erheblich gefährden, was zu einer eingeschränkten Wirksamkeit dieser polizeili-
chen Maßnahmen führt. 

zu2.: 
Gemäß § I 0 Abs. I IFG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz grundsätzlich 
Gebühren und Auslagen erhoben. Allerdings ist bei einfachen schriftlichen Auskünften, 
der Ablehnung oder bei Zurücknahme eines Antrags keine Gebührenerhebung vorgesehen 
(vgl. Nr. 9lit. g der Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz- Bek. d. BMI v 
21. 11. 2005 - V 5a -130 250/16). Auslagen sind nicht entstanden. 

Rechtsbehelfs belehrung: 
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wider-
spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bun-
deskriminalamt, Thaerstr. 11, 65193 Wiesbaden, einzulegen. 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15967/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/49605/?format=csv,Bundeskriminalamt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/82/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG),2016-04-12T00:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-bundeskriminalamts/#nachricht-49605
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Eine Auflistung aller vom Bundeskriminalamt registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv); ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zustellung

Ich verweise auf eine gleichlautende, erfolgreiche Anfrage an das BMAS: https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-1/#nachricht-32213

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,45510,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/82/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Eine Auflistung aller vom Bundeskriminalamt registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv); ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zustellung

Ich verweise auf eine gleichlautende, erfolgreiche Anfrage an das BMAS: https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-1/#nachricht-32213

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Registrierte Domains des Bundeskriminalamts [#15967]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15967/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45510/?format=csv,Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.),,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Registrierte Domains des Bundeskriminalamts [#15967],2016-03-11T10:59:01.997340+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-bundeskriminalamts/#nachricht-45510
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Eine Auflistung aller vom Umweltministerium registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv)
- Wenn vorhanden, eine Auflistung der registrierten Domains im Geschäftsbereich des Ministeriums

Ich verweise auf eine gleichlautende, erfolgreiche Anfrage an das BMAS: https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-1/#nachricht-32213

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,45511,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/93/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Eine Auflistung aller vom Umweltministerium registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv)
- Wenn vorhanden, eine Auflistung der registrierten Domains im Geschäftsbereich des Ministeriums

Ich verweise auf eine gleichlautende, erfolgreiche Anfrage an das BMAS: https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-1/#nachricht-32213

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Registrierte Domains des Umweltministeriums [#15968]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15968/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45511/?format=csv,Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.),,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Registrierte Domains des Umweltministeriums [#15968],2016-03-11T10:59:27.585140+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-umweltministeriums/#nachricht-45511
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Semsrott,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. März 2016,  in dem Sie um Auskunft über vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) registrierte Domains und, sofern vorhanden, eine Auflistung der registrieren Domains im Geschäftsbereich des BMUB nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) baten. 

I.
Leider können wir Ihrem Antrag auf Zugang zu den von Ihnen gewünschten Informationen nicht entsprechen. Der Antrag muss daher abgelehnt werden. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend:

§ 1 Absatz 1 Satz 1 IFG eröffnet jeder Person gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, soweit § 3 IFG nichts anderes bestimmt. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht gemäß § 3 Nr. l c) IFG nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit. 

Die Bekanntgabe der von Ihnen gewünschten Informationen kann nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben, daher ist die Herausgabe der von Ihnen gewünschten Informationen abzulehnen. Vom Begriff der inneren oder äußeren Sicherheit ist die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen erfasst. Die Norm sichert die Fähigkeit der Bundesrepublik, sich nach außen und innen gegen Störungen zur Wehr zu setzen, die die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen zu beeinträchtigen drohen. Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen ist unter anderem auch eine effektive Absicherung der Informationstechnik des Bundes notwendig. Die Offenlegung der von Ihnen begehrten Informationen ist nach Einschätzung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik generell dazu geeignet, einen Angriff auf die Informationstechnik des Bundes, hier speziell diejenige des BMUB und seiner nachgeordneten Behörden, erheblich zu erleichtern. Insbesondere ist es möglich, mit diesen Informationen DNS-Hijacking und DDoS-Angriffe effektiver durchzuführen. 

Sie haben in Ihrem Antrag darauf hingewiesen, dass Sie eine gleichlautende Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerichtet haben. Uns ist bekannt, dass Sie darüber hinaus gleichlautende Anträge bei etlichen weiteren Ressorts der Bundesregierung gestellt haben. Nach Aussage des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik ist die Gefahr der Steigerung der Effektivität eines Angriffs auf die Informationstechnik des Bundes umso größer, je mehr Domains der Bundesverwaltung bekannt sind. 

II.
Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagenfrei.

Wir bedauern, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung. 


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung in Abschnitt I. kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin einzulegen. 

Mit freundlichen Grüßen",False,48932,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Semsrott,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. März 2016,  in dem Sie um Auskunft über vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) registrierte Domains und, sofern vorhanden, eine Auflistung der registrieren Domains im Geschäftsbereich des BMUB nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) baten. 

I.
Leider können wir Ihrem Antrag auf Zugang zu den von Ihnen gewünschten Informationen nicht entsprechen. Der Antrag muss daher abgelehnt werden. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend:

§ 1 Absatz 1 Satz 1 IFG eröffnet jeder Person gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, soweit § 3 IFG nichts anderes bestimmt. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht gemäß § 3 Nr. l c) IFG nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit. 

Die Bekanntgabe der von Ihnen gewünschten Informationen kann nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben, daher ist die Herausgabe der von Ihnen gewünschten Informationen abzulehnen. Vom Begriff der inneren oder äußeren Sicherheit ist die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen erfasst. Die Norm sichert die Fähigkeit der Bundesrepublik, sich nach außen und innen gegen Störungen zur Wehr zu setzen, die die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen zu beeinträchtigen drohen. Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen ist unter anderem auch eine effektive Absicherung der Informationstechnik des Bundes notwendig. Die Offenlegung der von Ihnen begehrten Informationen ist nach Einschätzung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik generell dazu geeignet, einen Angriff auf die Informationstechnik des Bundes, hier speziell diejenige des BMUB und seiner nachgeordneten Behörden, erheblich zu erleichtern. Insbesondere ist es möglich, mit diesen Informationen DNS-Hijacking und DDoS-Angriffe effektiver durchzuführen. 

Sie haben in Ihrem Antrag darauf hingewiesen, dass Sie eine gleichlautende Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerichtet haben. Uns ist bekannt, dass Sie darüber hinaus gleichlautende Anträge bei etlichen weiteren Ressorts der Bundesregierung gestellt haben. Nach Aussage des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik ist die Gefahr der Steigerung der Effektivität eines Angriffs auf die Informationstechnik des Bundes umso größer, je mehr Domains der Bundesverwaltung bekannt sind. 

II.
Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagenfrei.

Wir bedauern, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung. 


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung in Abschnitt I. kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin einzulegen. 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Registrierte Domains des Umweltministeriums [#15968]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15968/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/48932/?format=csv,"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/93/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Registrierte Domains des Umweltministeriums [#15968],2016-04-08T12:21:45+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-umweltministeriums/#nachricht-48932
https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-bmel/#nachricht-49607,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/49607/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/49607/bmel-domains_geschwaerzt.pdf?token=1txGmj%3A0Tp467z_2wsvVyDbfszDV7S6OKLwvh9VxKnF2cT1LeU,application/pdf,18955,False,False,False,True,True,bmel-domains_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/18955/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-bmel/49607/anhang/bmel-domains_geschwaerzt.pdf,1399474,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Semsrott, 

mit E-Mail vom 11. März 2016 haben Sie um die Übermittlung einer Auflistung aller vom 
BMEL registrierten Domains in maschinenlesbarer Form sowie- soweit vorhanden- einer 
Auflistung der registrierten Domains im Geschäftsbereich des BMEL gebeten. 

Eine Auflistung der registrierten Domains im Geschäftsbereich des BMEL ist hier nicht 
vorhanden. 

Im Übrigen ist der Antrag nach§ 3 Nummer 1 Buchstabe c Informationsfreiheitsgesetz (IFG) 
abzuweisen, weil das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf 
Belange der inneren und äußeren Sicherheit haben kann. Zu den geschützten Belangen gehört 
die Funktionsfähigkeit des Staates und damit als ein Teilbereich eine arbeitsfähige 
Informationstechnik. 

Eine Offenlegung aller registrierten Domains würde die Gefahr eines Angriffs auf die 
Informationstechnik des Bundes erheblich erhöhen. 

Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. 

Rechtsbehelfsbelehrung 
Gegen diesen Bescheid ist als Rechtsbehelf der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist 
innerhalb eines Monats seit Bekanntgabe des Bescheids schriftlich oder zur Niederschrift 
gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Wilhelmstr. 54, 10117 
Berlin zu erheben. 

Mit freundlichen Grüßen",False,49607,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Semsrott, 

mit E-Mail vom 11. März 2016 haben Sie um die Übermittlung einer Auflistung aller vom 
BMEL registrierten Domains in maschinenlesbarer Form sowie- soweit vorhanden- einer 
Auflistung der registrierten Domains im Geschäftsbereich des BMEL gebeten. 

Eine Auflistung der registrierten Domains im Geschäftsbereich des BMEL ist hier nicht 
vorhanden. 

Im Übrigen ist der Antrag nach§ 3 Nummer 1 Buchstabe c Informationsfreiheitsgesetz (IFG) 
abzuweisen, weil das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf 
Belange der inneren und äußeren Sicherheit haben kann. Zu den geschützten Belangen gehört 
die Funktionsfähigkeit des Staates und damit als ein Teilbereich eine arbeitsfähige 
Informationstechnik. 

Eine Offenlegung aller registrierten Domains würde die Gefahr eines Angriffs auf die 
Informationstechnik des Bundes erheblich erhöhen. 

Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. 

Rechtsbehelfsbelehrung 
Gegen diesen Bescheid ist als Rechtsbehelf der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist 
innerhalb eines Monats seit Bekanntgabe des Bescheids schriftlich oder zur Niederschrift 
gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Wilhelmstr. 54, 10117 
Berlin zu erheben. 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11. März 2016')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15969/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/49607/?format=csv,Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/90/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11. März 2016,2016-04-14T00:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-bmel/#nachricht-49607
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Eine Auflistung aller vom BMEL registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv); ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zustellung
- Wenn vorhanden, eine Auflistung der registrierten Domains im Geschäftsbereich des BMEL

Ich verweise auf eine gleichlautende, erfolgreiche Anfrage an das BMAS: https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-1/#nachricht-32213

Dies ist eine Anfrage nach dem IFG.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,45512,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/90/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Eine Auflistung aller vom BMEL registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv); ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zustellung
- Wenn vorhanden, eine Auflistung der registrierten Domains im Geschäftsbereich des BMEL

Ich verweise auf eine gleichlautende, erfolgreiche Anfrage an das BMAS: https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-1/#nachricht-32213

Dies ist eine Anfrage nach dem IFG.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Registrierte Domains des BMEL [#15969]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15969/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45512/?format=csv,Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.),,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Registrierte Domains des BMEL [#15969],2016-03-11T10:59:55.256923+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-bmel/#nachricht-45512
https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-gesundheitsministeriums/#nachricht-49606,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/49606/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/49606/bmg-domains_9NpfySA.pdf?token=1txGmj%3ATuxTc29EU4nqac1fFJC39oacLUyCcSb3m7XQcaGZgUk,application/pdf,18953,False,False,False,True,False,bmg-domains_9NpfySA.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/18953/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-gesundheitsministeriums/49606/anhang/bmg-domains_9NpfySA.pdf,767072,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Semsrott, 

mit Antrag vom 11. März 2016 bitten Sie um Zusendung einer Auflistung aller vom Bundesmi-
nisterium für Gesundheit (BMG) registrierten Domains in maschinenlesbarer Form sowie- wenn 
vorhanden - eine Auflistung der registrierten Domains im Geschäftsbereich des Ministeriums. 

Ihr Antrag wird abgelehnt. 

Begründung: 

Ein Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, wenn das Bekanntwerden der Information 
nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben kann(§ 3 
Nummer 1 Buchstabe c IFG). Wenn das BMG die registrierten Domains für sich und seine Ge-
schäftsbereichsbehörden an Sie herausgibt, kann es nicht verhindern, dass diese Informationen 
veröffentlicht werden. Die Offenlegung der von Ihnen gewünschten Informatio~en ist aber ge-
nerell dazu geeignet, einen Angriff auf die Informationstechnik des Bundes erheblich zu erleich-
tern. Insbesondere ist es möglich, mit diesen Informationen ""DNS-Hijacking"" und ""DDoS""-An-
griffe effektiver durchzuführen. Die Steigerung der Gefahr eines effektiven Angriffs liegt hier 
speziell in der Aggregation der Informationen. Je mehr Domainlisten der Bundesverwaltung ver-
öffentlicht werden, desto effektiver kann ein Angriff durchgeführt werden.",False,49606,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Semsrott, 

mit Antrag vom 11. März 2016 bitten Sie um Zusendung einer Auflistung aller vom Bundesmi-
nisterium für Gesundheit (BMG) registrierten Domains in maschinenlesbarer Form sowie- wenn 
vorhanden - eine Auflistung der registrierten Domains im Geschäftsbereich des Ministeriums. 

Ihr Antrag wird abgelehnt. 

Begründung: 

Ein Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, wenn das Bekanntwerden der Information 
nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben kann(§ 3 
Nummer 1 Buchstabe c IFG). Wenn das BMG die registrierten Domains für sich und seine Ge-
schäftsbereichsbehörden an Sie herausgibt, kann es nicht verhindern, dass diese Informationen 
veröffentlicht werden. Die Offenlegung der von Ihnen gewünschten Informatio~en ist aber ge-
nerell dazu geeignet, einen Angriff auf die Informationstechnik des Bundes erheblich zu erleich-
tern. Insbesondere ist es möglich, mit diesen Informationen ""DNS-Hijacking"" und ""DDoS""-An-
griffe effektiver durchzuführen. Die Steigerung der Gefahr eines effektiven Angriffs liegt hier 
speziell in der Aggregation der Informationen. Je mehr Domainlisten der Bundesverwaltung ver-
öffentlicht werden, desto effektiver kann ein Angriff durchgeführt werden.",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihr Antrag nach dem IFG')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15970/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/49606/?format=csv,Bundesministerium für Gesundheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihr Antrag nach dem IFG,2016-04-13T00:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-gesundheitsministeriums/#nachricht-49606
https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-gesundheitsministeriums/#nachricht-515832,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/515832/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/515832/beschluss_ablehnung-zulassungsantrag_2020-08-26.pdf?token=1txGmj%3A_HDzEIQxoYODYG1dFbB6sMRjDdDA7Iz936lGRO7-ZAc,application/pdf,157573,False,False,False,True,False,beschluss_ablehnung-zulassungsantrag_2020-08-26.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/157573/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-gesundheitsministeriums/515832/anhang/beschluss_ablehnung-zulassungsantrag_2020-08-26.pdf,336693,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,515832,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15970/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/515832/?format=csv,Bundesministerium für Gesundheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,,2020-08-27T18:49:59.172244+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-gesundheitsministeriums/#nachricht-515832
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Semsrott,
bitte gedulden Sie sich noch einige Tage. Der Widerspruchsbescheid wird Ihnen voraussichtlich in Kürze zugehen. Für die lange Bearbeitungszeit entschuldige ich mich schon jetzt.

Mit freundlichen Grüßen",False,53889,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Semsrott,
bitte gedulden Sie sich noch einige Tage. Der Widerspruchsbescheid wird Ihnen voraussichtlich in Kürze zugehen. Für die lange Bearbeitungszeit entschuldige ich mich schon jetzt.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Widerspruch - Ihr Bescheid vom 13. April 2016 [#15970]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15970/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/53889/?format=csv,Bundesministerium für Gesundheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Widerspruch - Ihr Bescheid vom 13. April 2016 [#15970],2016-09-05T10:58:20+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-gesundheitsministeriums/#nachricht-53889
https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-gesundheitsministeriums/#nachricht-58560,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/58560/?format=csv,True,False,False,True,,,False,https://media.frag-den-staat.de/files/docs/a6/b6/90/a6b690eb737840558ce0bc512df71e2b/page-p1-small.png,,510230,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/58560/klage-bmg_geschwaerzt.pdf,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15970/?format=csv,657,2019-07-23 08:49:21.319959+00:00,True,6,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/22753/?format=csv,,https://media.frag-den-staat.de/files/docs/a6/b6/90/a6b690eb737840558ce0bc512df71e2b/page-p{page}-{size}.png,/api/v1/page/?document=657,False,True,True,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/document/657/?format=csv,https://fragdenstaat.de/dokumente/657/,,klage-bmg_geschwaerzt.pdf,a6b690eb-7378-4055-8ce0-bc512df71e2b,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/58560/klage-bmg_geschwaerzt.pdf?token=1txGmj%3A7mM5UKVl84BHRFutAApxd9MzMwIdKqwlkLwMwyXZ_ug,application/pdf,22753,False,False,False,True,True,klage-bmg_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/22753/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-gesundheitsministeriums/58560/anhang/klage-bmg_geschwaerzt.pdf,510230,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,siehe Anhang,False,58560,False,False,True,False,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,False,False,siehe Anhang,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Klage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15970/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/58560/?format=csv,Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.),,True,,,Klage,2016-10-04T00:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-gesundheitsministeriums/#nachricht-58560
https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-gesundheitsministeriums/#nachricht-66605,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/66605/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/66605/klageerwiderung_2016-12-20_TUQ4pYB.pdf?token=1txGmj%3AE9uZ7iDDqAkKqGmdfTlNfRpIeNdPYHNkPf8D7rAvUWo,application/pdf,26755,False,False,False,True,False,klageerwiderung_2016-12-20_TUQ4pYB.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/26755/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-gesundheitsministeriums/66605/anhang/klageerwiderung_2016-12-20_TUQ4pYB.pdf,3259368,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,[Klageerwiderung],False,66605,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,[Klageerwiderung],,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Klageerwiderung')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15970/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/66605/?format=csv,Bundesministerium für Gesundheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Klageerwiderung,2016-12-20T00:00:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-gesundheitsministeriums/#nachricht-66605
https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-gesundheitsministeriums/#nachricht-51566,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/51566/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/51566/widerspruch-bmg-domains_geschwaerzt.pdf?token=1txGmj%3AzLWTgomQOXCs2MgUFxcQVI_jdVU0W4D3l3M5_I4fHS8,application/pdf,235242,False,False,False,True,True,widerspruch-bmg-domains_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/235242/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-gesundheitsministeriums/51566/anhang/widerspruch-bmg-domains_geschwaerzt.pdf,726299,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Osterheld,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 13. April 2016 ein.

Begründung:

1. Der Informationszugang würde keine nachteiligen Auswirkungen auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit haben. Die Identifizierung einzelner Domains des BMG ist bereits jetzt ohne IFG-Antrag möglich. Anders als von Ihnen dargestellt, beziehen sich DDOS-Angriffe nicht auf eine große Anzahl von Domains, sondern gezielt auf einzelne Domains. Die Herausgabe von Domainlisten erhöht daher nicht die Gefahr solcher Angriffe.

2. Grundsätzlich erhöht die Geheimhaltung von Domainadressen die Sicherheit des Systems nicht. Im Gegenteil: Durch dieses Konzept der ""Security by Obscurity"" wird es mir erschwert, im Rahmen des Projekts ""https.jetzt"" Domains auf ihre Verschlüsselung zu testen und damit der Verwaltung selbst zu helfen, die Sicherheit ihrer NutzerInnen zu erhöhen.

Lassen Sie mich schließlich als Betreiber der Website FragDenStaat.de feststellen, dass die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes an mich persönlich bei einer Übermittlung an die angegebene @fragdenstaat-Emailadresse sichergestellt ist. Sollten Sie diese Auffassung weiterhin nicht teilen, bitte ich Sie, dies ausführlich zu begründen.

Ich bitte Sie nochmals um Zugang zu den begehrten Informationen. Andernfalls werde ich meinen Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott",False,51566,False,False,True,False,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,False,False,"Sehr geehrter Herr Osterheld,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 13. April 2016 ein.

Begründung:

1. Der Informationszugang würde keine nachteiligen Auswirkungen auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit haben. Die Identifizierung einzelner Domains des BMG ist bereits jetzt ohne IFG-Antrag möglich. Anders als von Ihnen dargestellt, beziehen sich DDOS-Angriffe nicht auf eine große Anzahl von Domains, sondern gezielt auf einzelne Domains. Die Herausgabe von Domainlisten erhöht daher nicht die Gefahr solcher Angriffe.

2. Grundsätzlich erhöht die Geheimhaltung von Domainadressen die Sicherheit des Systems nicht. Im Gegenteil: Durch dieses Konzept der ""Security by Obscurity"" wird es mir erschwert, im Rahmen des Projekts ""https.jetzt"" Domains auf ihre Verschlüsselung zu testen und damit der Verwaltung selbst zu helfen, die Sicherheit ihrer NutzerInnen zu erhöhen.

Lassen Sie mich schließlich als Betreiber der Website FragDenStaat.de feststellen, dass die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes an mich persönlich bei einer Übermittlung an die angegebene @fragdenstaat-Emailadresse sichergestellt ist. Sollten Sie diese Auffassung weiterhin nicht teilen, bitte ich Sie, dies ausführlich zu begründen.

Ich bitte Sie nochmals um Zugang zu den begehrten Informationen. Andernfalls werde ich meinen Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Widerspruch - Ihr Bescheid vom 13. April 2016')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15970/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/51566/?format=csv,Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.),,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Widerspruch - Ihr Bescheid vom 13. April 2016,2016-05-11T00:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-gesundheitsministeriums/#nachricht-51566
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Eine Auflistung aller vom Gesundheitsministerium registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv)
- Wenn vorhanden, eine Auflistung der registrierten Domains im Geschäftsbereich des Ministeriums

Ich verweise auf eine gleichlautende, erfolgreiche Anfrage an das BMAS: https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-1/#nachricht-32213

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,45513,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Eine Auflistung aller vom Gesundheitsministerium registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv)
- Wenn vorhanden, eine Auflistung der registrierten Domains im Geschäftsbereich des Ministeriums

Ich verweise auf eine gleichlautende, erfolgreiche Anfrage an das BMAS: https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-1/#nachricht-32213

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Registrierte Domains des Gesundheitsministeriums [#15970]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15970/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/45513/?format=csv,Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.),,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Registrierte Domains des Gesundheitsministeriums [#15970],2016-03-11T11:00:56.112445+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-des-gesundheitsministeriums/#nachricht-45513
