attachments.0.anchor_url,attachments.0.approved,attachments.0.belongs_to,attachments.0.can_approve,attachments.0.can_delete,attachments.0.can_redact,attachments.0.converted,attachments.0.document,attachments.0.file_url,attachments.0.filetype,attachments.0.id,attachments.0.is_converted,attachments.0.is_image,attachments.0.is_irrelevant,attachments.0.is_pdf,attachments.0.is_redacted,attachments.0.name,attachments.0.pending,attachments.0.redacted,attachments.0.resource_uri,attachments.0.site_url,attachments.0.size,content,content_hidden,id,is_draft,is_escalation,is_postal,is_response,kind,last_modified_at,not_publishable,recipient_public_body,redacted,redacted_content.0.0,redacted_content.0.1,redacted_content.1.0,redacted_content.1.1,redacted_content.2.0,redacted_content.2.1,redacted_content.3.0,redacted_content.3.1,redacted_content.4.0,redacted_content.4.1,redacted_content.5.0,redacted_content.5.1,redacted_content.6.0,redacted_content.6.1,redacted_content.7.0,redacted_content.7.1,redacted_content.8.0,redacted_content.8.1,redacted_content.9.0,redacted_content.9.1,redacted_subject.0,request,resource_uri,sender,sender_public_body,sent,status,status_name,subject,timestamp,url
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte übersenden Sie folgende Informationen zum Abendessen im Bundeskanzleramt anlässlich des 60. Geburtstags von Herrn Ackermann im April 2008:

1. die Gästeliste
2. die Redevorlage(n)
3. die Tisch- und Sitzordnung
4. die Sammelrechnung der Küche, die im zeitlichen Zusammenhang zu dem Abendessen steht

Ich verweise hierbei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2012 (OVG 12 B 27.11), siehe z.B. auch: http://www.tagesschau.de/inland/merkelgaesteliste100.html
Ich erwarte Schwärzungen höchstens in dem vom genannten Urteil bestimmten Umfang.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/971

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",False,4499,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte übersenden Sie folgende Informationen zum Abendessen im Bundeskanzleramt anlässlich des 60. Geburtstags von Herrn Ackermann im April 2008:

1. die Gästeliste
2. die Redevorlage(n)
3. die Tisch- und Sitzordnung
4. die Sammelrechnung der Küche, die im zeitlichen Zusammenhang zu dem Abendessen steht

Ich verweise hierbei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2012 (OVG 12 B 27.11), siehe z.B. auch: http://www.tagesschau.de/inland/merkelgaesteliste100.html
Ich erwarte Schwärzungen höchstens in dem vom genannten Urteil bestimmten Umfang.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/971

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Informationen zu Abendessen mit Herrn Ackermann im April 2008')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2452/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4499/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Informationen zu Abendessen mit Herrn Ackermann im April 2008,2012-08-24T23:14:32.220280+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zu-abendessen-mit-herrn-ackermann-im-april-2008-836/#nachricht-4499
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Laut den Angaben im Elektronischen Bundesanzeiger wurde die Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher OT Jasnitz betrieben. Laut Eintrag beim Amtsgerichts Schwerin HRB 8457 ist beim Unternehmen folgender Eintrag zu finden:

Punkte  a) Firma b) Sitz   c) Gegenstand des Unternehmenns

a)Ökologische Recycling Management GmbH
b)Picher OT Jasnitz
c)Die Entwicklung und Vermarktung von Ökologischen Produkten, die dem Recycling umweltgefährender Materialien, Stoffen und Produkten sowie dem Recycling dieser Produkte dient, sowie dem Recycling dieser Produkte selbst. 


Bezugnehmend auf den Eintrag unter Punkt c) habe ich folgende Fragen:

1.Um welche Stoffe handelt es sich,die dort recycelt worden sind?
2.Welche zuständigen Ämter und Behörden haben die Genehmigung  zum Betrieb dieser Firma an diesem Standort erteilt und welche Auflagen wurden hinsichtlich zum Umgang mit gefährlichen Stoffen gegeben?   
3.In welchen Größenordnungen wurden diese Stoffe recycelt?
4.Bestand eine mögliche Gefährdung der Bevölkerung durch diese Stoffe?
5.Wie oft wurde der Betrieb in der Zeit des Bestehens dieser Firma überprüft?
6.Wer hat die Unbedenklichkeitsgutachten erstellt und die Genehmigung für Unbedenklich erklärt?
7.Erfolge nach der Liquidierung der Firma eine Endabnahme hinsichtlich zum Verbleib gefährlicher Stoffe?   

Ich bitte um Übersendung vorhandener Unterlagen,Gutachten und Genehmigungen,Abschlussgutachten,die im Rahmen der Genehmigung des Betriebes und deren Unbedenklichkeit gestellt und erstellt  wurden und entweder genehmigt oder nicht genehmigt wurden. 



Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",False,4511,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/93/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Laut den Angaben im Elektronischen Bundesanzeiger wurde die Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher OT Jasnitz betrieben. Laut Eintrag beim Amtsgerichts Schwerin HRB 8457 ist beim Unternehmen folgender Eintrag zu finden:

Punkte  a) Firma b) Sitz   c) Gegenstand des Unternehmenns

a)Ökologische Recycling Management GmbH
b)Picher OT Jasnitz
c)Die Entwicklung und Vermarktung von Ökologischen Produkten, die dem Recycling umweltgefährender Materialien, Stoffen und Produkten sowie dem Recycling dieser Produkte dient, sowie dem Recycling dieser Produkte selbst. 


Bezugnehmend auf den Eintrag unter Punkt c) habe ich folgende Fragen:

1.Um welche Stoffe handelt es sich,die dort recycelt worden sind?
2.Welche zuständigen Ämter und Behörden haben die Genehmigung  zum Betrieb dieser Firma an diesem Standort erteilt und welche Auflagen wurden hinsichtlich zum Umgang mit gefährlichen Stoffen gegeben?   
3.In welchen Größenordnungen wurden diese Stoffe recycelt?
4.Bestand eine mögliche Gefährdung der Bevölkerung durch diese Stoffe?
5.Wie oft wurde der Betrieb in der Zeit des Bestehens dieser Firma überprüft?
6.Wer hat die Unbedenklichkeitsgutachten erstellt und die Genehmigung für Unbedenklich erklärt?
7.Erfolge nach der Liquidierung der Firma eine Endabnahme hinsichtlich zum Verbleib gefährlicher Stoffe?   

Ich bitte um Übersendung vorhandener Unterlagen,Gutachten und Genehmigungen,Abschlussgutachten,die im Rahmen der Genehmigung des Betriebes und deren Unbedenklichkeit gestellt und erstellt  wurden und entweder genehmigt oder nicht genehmigt wurden. 



Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2453/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4511/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher,2012-08-25T16:12:07.088280+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/okologische-recycling-management-gmbh-in-19230-picher/#nachricht-4511
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher"" vom 25.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen, 3 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",False,5780,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/93/?format=csv,False,False,"Sehr geehrter Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher"" vom 25.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen, 3 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: AW: Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher   ')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2453/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/5780/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: AW: Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher   ,2012-10-20T20:53:20.384280+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/okologische-recycling-management-gmbh-in-19230-picher/#nachricht-5780
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher"" vom 25.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen, 3 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",False,5777,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/93/?format=csv,False,False,"Sehr geehrter Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher"" vom 25.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen, 3 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher  ')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2453/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/5777/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher  ,2012-10-20T20:11:27.280280+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/okologische-recycling-management-gmbh-in-19230-picher/#nachricht-5777
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher"" vom 25.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Monat überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",False,5833,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/93/?format=csv,False,False,"Sehr geehrter Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher"" vom 25.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Monat überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: AW: AW: Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher    ')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2453/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/5833/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: AW: AW: Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher    ,2012-10-29T18:15:34.412280+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/okologische-recycling-management-gmbh-in-19230-picher/#nachricht-5833
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher"" vom 25.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Stunden, 25 Minuten überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",False,5556,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/93/?format=csv,False,False,"Sehr geehrter Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher"" vom 25.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Stunden, 25 Minuten überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher ')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2453/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/5556/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher ,2012-09-26T04:26:27.380280+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/okologische-recycling-management-gmbh-in-19230-picher/#nachricht-5556
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher"" vom 25.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Monate, 2 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",False,6188,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/93/?format=csv,False,False,"Sehr geehrter Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher"" vom 25.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Monate, 2 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: AW: AW: AW: Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher     ')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2453/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/6188/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: AW: AW: AW: Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher     ,2012-12-15T11:30:06.260280+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/okologische-recycling-management-gmbh-in-19230-picher/#nachricht-6188
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"

Sehr geehrt<< Anrede >>

wie besprochen übersenden wir Ihnen weiter unten eine Anfrage zur Akteneinsicht von Herrn Anonymer Nutzer mit der Bitte, die darin gestellten Fragen nach Möglichkeit zu beantworten.
Herzlichen Dank für Ihre Mühe.
Mit besten Grüßen
Der Bürgerservice im BMU





Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. August sowie Ihre Nachfrage.
Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihnen erst jetzt antworten. Wir hatten lange versucht, Ihnen direkt zu helfen und versucht, die Auskünfte für Sie zu besorgen.
Da für den Vollzug des Abfallrechts und für Genehmigungen nach BImSchG jedoch die Bundesländer direkt zuständig sind und das Bundesumweltministerium hier keine Auskünfte erteilen darf, leiten wir Ihre Anfrage mit diesem Schreiben an die für diesen Fall wahrscheinlich zuständige Genehmigungsbehörde weiter:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Telefon: (0385) 59 58 6 - 0 
Fax: (0385) 59 58 6 - 570 
E-Mail: <<E-Mailadresse>> 
Webseite: www.stalu-westmecklenburg.de 

Für Ihren Fall zuständig ist das Dezernat 53. Dort wird sich Ihrer Anfrage angenommen und Sie werden baldmöglichst informiert.
Wir hoffen, dass Sie die von Ihnen gewünschten Informationen bekommen können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen",False,7542,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,True,"
",False,"
Sehr ",True,"geehrt<< Anrede >>
",False,"
wie besprochen übersenden wir Ihnen weiter unten eine Anfrage zur Akteneinsicht von Herrn ",True,Anonymer Nutzer,False," mit der Bitte, die darin gestellten Fragen nach Möglichkeit zu beantworten.
Herzlichen Dank für Ihre Mühe.
Mit besten Grüßen
Der Bürgerservice im BMU





Sehr geehrter Herr ",True,"Anonymer Nutzer,
",False,"
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. August sowie Ihre Nachfrage.
Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihnen erst jetzt antworten. Wir hatten lange versucht, Ihnen direkt zu helfen und versucht, die Auskünfte für Sie zu besorgen.
Da für den Vollzug des Abfallrechts und für Genehmigungen nach BImSchG jedoch die Bundesländer direkt zuständig sind und das Bundesumweltministerium hier keine Auskünfte erteilen darf, leiten wir Ihre Anfrage mit diesem Schreiben an die für diesen Fall wahrscheinlich zuständige Genehmigungsbehörde weiter:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Telefon: (0385) 59 58 6 - 0 
Fax: (0385) 59 58 6 - 570 
E-Mail: ",True,<<E-Mailadresse>> ,False,"
Webseite: www.stalu-westmecklenburg.de 

Für Ihren Fall zuständig ist das Dezernat 53. Dort wird sich Ihrer Anfrage angenommen und Sie werden baldmöglichst informiert.
Wir hoffen, dass Sie die von Ihnen gewünschten Informationen bekommen können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen","(False, 'WG: Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2453/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/7542/?format=csv,"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/93/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher,2013-02-14T14:18:31+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/okologische-recycling-management-gmbh-in-19230-picher/#nachricht-7542
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Zusendung des folgenden Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes: Finanzverfassungsrechtliche Fragen zur Ausgestaltung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) 

Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/791

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen",False,4512,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Zusendung des folgenden Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes: Finanzverfassungsrechtliche Fragen zur Ausgestaltung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) 

Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/791

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Finanzverfassungsrechtliche Fragen zur Ausgestaltung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2454/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4512/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Finanzverfassungsrechtliche Fragen zur Ausgestaltung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ,2012-08-25T18:01:39.772280+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/finanzverfassungsrechtliche-fragen-zur-ausgestaltung-des-europaischen-stabilitatsmechanismus-esm-148/#nachricht-4512
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

als Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - eine Kopie des Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste zu finanzverfassungsrechtlichen Fragen zur Ausgestaltung des Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) - WD 4 - 3000 - 075/11.

Ich weise jedoch darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutachten für Sie persönlich bestimmt ust. Die Übersendung beinhaltet nicht die Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung.

Mit freundlichen Grüßen",False,4743,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,True,,False,False,Sehr ,True,"geehrtAntragsteller/in
",False,"
als Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - eine Kopie des Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste zu finanzverfassungsrechtlichen Fragen zur Ausgestaltung des Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) - WD 4 - 3000 - 075/11.

Ich weise jedoch darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutachten für Sie persönlich bestimmt ust. Die Übersendung beinhaltet nicht die Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2454/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4743/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,successful,successful,Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG),2012-09-08T00:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/finanzverfassungsrechtliche-fragen-zur-ausgestaltung-des-europaischen-stabilitatsmechanismus-esm-148/#nachricht-4743
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Übersendung des Gutachtens ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"" bevorzugt in einem elektronischen Format.

Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe 
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).

Des Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",False,4513,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Übersendung des Gutachtens ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"" bevorzugt in einem elektronischen Format.

Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe 
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).

Des Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Gutachten ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption""')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2455/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4513/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Gutachten ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption""",2012-08-25T18:04:08.028280+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-rechtsfragen-im-kontext-der-abgeordnetenkorruption-710/#nachricht-4513
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in


als Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie des 
Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste ""Rechtsfragen im Kontext der 
Abgeordnetenkorruption"", WD 7-3000-148/08.

Ungeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsan­spruchs kann das 
Gutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders 
lautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) zu 
der Einsichtnahme in ein anderes Gutachten der Wissenschaftlichen 
Dienste ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an 
seiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG 
fest._
_

_Zu Ihrer weiteren Information:_
Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und 
Verbreitung an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides 
bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und 
Außenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gut­achtens 
liegt eine Zustimmung für die Übersendung an Sie vor.

Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutach­ten für 
Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die 
Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte 
Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen 
Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl 
zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.

_Rechtsbehelfsbelehrung_
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe 
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur 
Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher 
Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. 
Wird der Widerspruch schriftlich er­hoben, so gilt die Frist nur als 
gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen 
Bundestag eingegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen",False,4525,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,"geehrtAntragsteller/in

",False,"
als Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie des 
Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste ""Rechtsfragen im Kontext der 
Abgeordnetenkorruption"", WD 7-3000-148/08.

Ungeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsan­spruchs kann das 
Gutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders 
lautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) zu 
der Einsichtnahme in ein anderes Gutachten der Wissenschaftlichen 
Dienste ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an 
seiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG 
fest._
_

_Zu Ihrer weiteren Information:_
Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und 
Verbreitung an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides 
bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und 
Außenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gut­achtens 
liegt eine Zustimmung für die Übersendung an Sie vor.

Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutach­ten für 
Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die 
Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte 
Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen 
Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl 
zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.

_Rechtsbehelfsbelehrung_
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe 
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur 
Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher 
Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. 
Wird der Widerspruch schriftlich er­hoben, so gilt die Frist nur als 
gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen 
Bundestag eingegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2455/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4525/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,successful,successful,Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG),2012-08-27T11:35:01+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-rechtsfragen-im-kontext-der-abgeordnetenkorruption-710/#nachricht-4525
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In verschiedenen Zeitungsberichten wird übereinstimmend davon gesprochen, dass sich auch die Bundesrepublik umfangreiche ""Claims"" bei der ""International Seabed Authority"" zur Ausbeutung von Rohstoffen in internationalen Gewässern gesichert hat.

Bitte legen Sie dar, wo sich diese Gebiete (""Claims"") genau befinden und welche Akten bei den verschiedenen Bundesministerien bzw. Bundesbehörden in diesem Zusammenhang existieren.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,4514,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/121/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In verschiedenen Zeitungsberichten wird übereinstimmend davon gesprochen, dass sich auch die Bundesrepublik umfangreiche ""Claims"" bei der ""International Seabed Authority"" zur Ausbeutung von Rohstoffen in internationalen Gewässern gesichert hat.

Bitte legen Sie dar, wo sich diese Gebiete (""Claims"") genau befinden und welche Akten bei den verschiedenen Bundesministerien bzw. Bundesbehörden in diesem Zusammenhang existieren.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Schlaraffenland am Meeresboden')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2456/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4514/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Schlaraffenland am Meeresboden,2012-08-25T18:32:00.056280+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/schlaraffenland-am-meeresboden/#nachricht-4514
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""INDECT: welche Behörde(n) der Bundesrepublik Deutschland fördert dieses Projekt? Mit welchem Geldbetrag wird das Projekt INDECT durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert ?"" vom 25.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Monate, 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,
Anonymer Nutzer


Postanschrift
Anonymer Nutzer
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,9016,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""INDECT: welche Behörde(n) der Bundesrepublik Deutschland fördert dieses Projekt? Mit welchem Geldbetrag wird das Projekt INDECT durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert ?"" vom 25.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Monate, 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,
",True,Anonymer Nutzer,False,"


Postanschrift
",True,"Anonymer Nutzer
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: INDECT: welche Behörde(n) der Bundesrepublik Deutschland fördert dieses Projekt? Mit welchem Geldbetrag wird das Projekt INDECT durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert ? ')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2457/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/9016/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: INDECT: welche Behörde(n) der Bundesrepublik Deutschland fördert dieses Projekt? Mit welchem Geldbetrag wird das Projekt INDECT durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert ? ,2013-04-21T07:33:59.489915+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/indect-welche-behorden-der-bundesrepublik-deutschland-fordert-dieses-projekt-mit-welchem-geldbetrag-wird-das-projekt-indect-durch-die-bundesrepublik-deutschland-gefordert/#nachricht-9016
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

INDECT

- welche Behörde(n) der Bundesrepublik Deutschland fördert dieses Projekt? 

- Mit welchem Geldbetrag wird das Projekt INDECT durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert?

- welche Person genau hat die Gelder zur Förderung des Projektes INDECT freigegeben?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",False,4516,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

INDECT

- welche Behörde(n) der Bundesrepublik Deutschland fördert dieses Projekt? 

- Mit welchem Geldbetrag wird das Projekt INDECT durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert?

- welche Person genau hat die Gelder zur Förderung des Projektes INDECT freigegeben?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'INDECT: welche Behörde(n) der Bundesrepublik Deutschland fördert dieses Projekt? Mit welchem Geldbetrag wird das Projekt INDECT durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert ?')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2457/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4516/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,INDECT: welche Behörde(n) der Bundesrepublik Deutschland fördert dieses Projekt? Mit welchem Geldbetrag wird das Projekt INDECT durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert ?,2012-08-25T19:51:13.932280+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/indect-welche-behorden-der-bundesrepublik-deutschland-fordert-dieses-projekt-mit-welchem-geldbetrag-wird-das-projekt-indect-durch-die-bundesrepublik-deutschland-gefordert/#nachricht-4516
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das US-Unternehmen First Solar Inc., Phoenix, wird sein Werk in Frankfurt/Oder mit 1.200 Mitarbeitern noch 2012 schließen. 

Ich möchte gerne wissen,

- hat First Solar Manufacturing GmbH, Frankfurt / Oder, First Solar GmbH, Mainz, First Solar, Inc., Phoenix, oder andere First Solar verbundene Unternehmen, Subventionen von der Bundesrepublik Deutschland, einer deutschen Behörde, einem deutschen Land, Landkreis oder einem anderen deutschen Staatsorgan, oder von einer europäischen Behörde, erhalten?

- von wem?

- in welcher Höhe?

- zu welchen Bedingungen?

- wer hat für die Bundesrepublik oder die europäische Union verantwortlich eine Freigabe der Gelder geleistet?

- wurden, vor dem Hintergrund der Werksschließung in Frankfurt / Oder und massivem Stellenabbau in Frankfurt / Oder und in Mainz, möglicherweise erhaltene Subventionen zurückgezahlt?

- in welcher Höhe?

- ist den deutschen Behörden bekannt, ob das Werk in Frankfurt / Oder aufgelöst und anderer Stelle wieder aufgebaut wird, zum Beispiel in Saudi Arabien oder einem andern Land (siehe Vishal Shah, Deutsche Bank AG, New York, ""It looks like both First Solar and SunPower would need to set up local manufacturing"", Bloomberg.com, 13.5.2012?

- ist den deutschen Behörden bekannt, ob hierzu die im Werk Frankfurt / Oder aufgebauten Maschinen, insbesondere die erst im November 2011 neu in Betrieb genommenen Maschinen aus dem Werk 2, eventuell abgebaut und in einem anderen Land als der Bundesrepublik Deutschland wieder aufgebaut werden?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",False,4517,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/96/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das US-Unternehmen First Solar Inc., Phoenix, wird sein Werk in Frankfurt/Oder mit 1.200 Mitarbeitern noch 2012 schließen. 

Ich möchte gerne wissen,

- hat First Solar Manufacturing GmbH, Frankfurt / Oder, First Solar GmbH, Mainz, First Solar, Inc., Phoenix, oder andere First Solar verbundene Unternehmen, Subventionen von der Bundesrepublik Deutschland, einer deutschen Behörde, einem deutschen Land, Landkreis oder einem anderen deutschen Staatsorgan, oder von einer europäischen Behörde, erhalten?

- von wem?

- in welcher Höhe?

- zu welchen Bedingungen?

- wer hat für die Bundesrepublik oder die europäische Union verantwortlich eine Freigabe der Gelder geleistet?

- wurden, vor dem Hintergrund der Werksschließung in Frankfurt / Oder und massivem Stellenabbau in Frankfurt / Oder und in Mainz, möglicherweise erhaltene Subventionen zurückgezahlt?

- in welcher Höhe?

- ist den deutschen Behörden bekannt, ob das Werk in Frankfurt / Oder aufgelöst und anderer Stelle wieder aufgebaut wird, zum Beispiel in Saudi Arabien oder einem andern Land (siehe Vishal Shah, Deutsche Bank AG, New York, ""It looks like both First Solar and SunPower would need to set up local manufacturing"", Bloomberg.com, 13.5.2012?

- ist den deutschen Behörden bekannt, ob hierzu die im Werk Frankfurt / Oder aufgebauten Maschinen, insbesondere die erst im November 2011 neu in Betrieb genommenen Maschinen aus dem Werk 2, eventuell abgebaut und in einem anderen Land als der Bundesrepublik Deutschland wieder aufgebaut werden?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Subventionen First Solar Manufacturing GmbH oder weitere verbundene Unternehmen')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2458/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4517/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Subventionen First Solar Manufacturing GmbH oder weitere verbundene Unternehmen,2012-08-25T20:11:54.344280+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/subventionen-first-solar-manufacturing-gmbh-oder-weitere-verbundene-unternehmen/#nachricht-4517
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie liegt Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vor. 

Da die von Ihnen abgeforderten Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Firma First Solar berühren, haben wir dem Unternehmen gemäß § 8 IFG schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats gegeben. Nach § 6 IFG darf der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. 

Wir werden Ihnen nach Ablauf dieser Frist entsprechend Nachricht erteilen. Wir gedenken, Ihnen postalisch Antwort zu geben, es sei denn, Sie übermitteln uns Ihre private Emailadresse.

Mit freundlichen Grüßen,",False,4670,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,"geehrtAntragsteller/in
",False,"
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie liegt Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vor. 

Da die von Ihnen abgeforderten Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Firma First Solar berühren, haben wir dem Unternehmen gemäß § 8 IFG schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats gegeben. Nach § 6 IFG darf der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. 

Wir werden Ihnen nach Ablauf dieser Frist entsprechend Nachricht erteilen. Wir gedenken, Ihnen postalisch Antwort zu geben, es sei denn, Sie übermitteln uns Ihre private Emailadresse.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Zwischennachricht/ Ihr Antrag nach IFG betreffend First Solar')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2458/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4670/?format=csv,Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/96/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Zwischennachricht/ Ihr Antrag nach IFG betreffend First Solar,2012-08-30T11:41:33+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/subventionen-first-solar-manufacturing-gmbh-oder-weitere-verbundene-unternehmen/#nachricht-4670
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Übersendung des Gutachtens ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"" bevorzugt in einem elektronischen Format.

Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe 
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).

Des Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",False,4518,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Übersendung des Gutachtens ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"" bevorzugt in einem elektronischen Format.

Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe 
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).

Des Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Gutachten ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption""')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2459/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4518/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Gutachten ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption""",2012-08-26T11:15:02.692280+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-rechtsfragen-im-kontext-der-abgeordnetenkorruption-711/#nachricht-4518
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer,


 als Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie des 
Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste ""Rechtsfragen im Kontext der 
Abgeordnetenkorruption"", WD 7-3000-148/08.

Ungeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsan­spruchs kann das 
Gutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders 
lautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) zu 
der Einsichtnahme in ein anderes Gutachten der Wissenschaftlichen 
Dienste ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an 
seiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG 
fest._
_

_Zu Ihrer weiteren Information:_
Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und 
Verbreitung an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides 
bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und 
Außenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gut­achtens 
liegt eine Zustimmung für die Übersendung an Sie vor.

Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutach­ten für 
Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die 
Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte 
Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen 
Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl 
zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.

_Rechtsbehelfsbelehrung_
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe 
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur 
Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher 
Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. 
Wird der Widerspruch schriftlich er­hoben, so gilt die Frist nur als 
gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen 
Bundestag eingegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen",False,4524,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr geehrter Herr ,True,"Anonymer Nutzer,

",False,"
 als Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie des 
Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste ""Rechtsfragen im Kontext der 
Abgeordnetenkorruption"", WD 7-3000-148/08.

Ungeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsan­spruchs kann das 
Gutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders 
lautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) zu 
der Einsichtnahme in ein anderes Gutachten der Wissenschaftlichen 
Dienste ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an 
seiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG 
fest._
_

_Zu Ihrer weiteren Information:_
Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und 
Verbreitung an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides 
bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und 
Außenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gut­achtens 
liegt eine Zustimmung für die Übersendung an Sie vor.

Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutach­ten für 
Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die 
Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte 
Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen 
Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl 
zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.

_Rechtsbehelfsbelehrung_
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe 
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur 
Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher 
Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. 
Wird der Widerspruch schriftlich er­hoben, so gilt die Frist nur als 
gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen 
Bundestag eingegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2459/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4524/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,successful,successful,Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG),2012-08-27T11:34:29+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-rechtsfragen-im-kontext-der-abgeordnetenkorruption-711/#nachricht-4524
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Über welches aktuelle Fondsvolumen verfügen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und die Entschädigungseinrichtung öffentlicher Banken Deutschlands GmbH? Ich würde gerne die Höhe der jeweils nach § 8 EAEG aktuell angesammelten Mittel erfahren?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung.


Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,
Anonymer Nutzer

Postanschrift
Anonymer Nutzer
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,4522,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/285/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Über welches aktuelle Fondsvolumen verfügen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und die Entschädigungseinrichtung öffentlicher Banken Deutschlands GmbH? Ich würde gerne die Höhe der jeweils nach § 8 EAEG aktuell angesammelten Mittel erfahren?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung.


Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,
",True,Anonymer Nutzer,False,"

Postanschrift
",True,"Anonymer Nutzer
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Volumen der Entschädigungseinrichtungen der Dt. Banken')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2460/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4522/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Volumen der Entschädigungseinrichtungen der Dt. Banken,2012-08-27T11:01:24.492280+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/volumen-der-entschadigungseinrichtungen-der-dt-banken/#nachricht-4522
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

der Parkplatz in der Chaussestaraße gegenüber Mutter Fourage ist seit einiger Zeit zum Teil abgesperrt. Bauarbeiten sind vermutlich erforderlcih. Bitte teilen Sie mir - um Kosten zu sparen - telefonisch mit, was auf dem Parkplatz geplant ist und wann er voruasichtlcih wieder voll für das Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden kann.

Meine Rufnummer ist  (mit AB).

Vielen Dank und freundliche Grüße

Anonymer Nutzer

Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie nach § 18 a IFG in Verbindung mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen",False,4560,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3822/?format=csv,False,False,"Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

der Parkplatz in der Chaussestaraße gegenüber Mutter Fourage ist seit einiger Zeit zum Teil abgesperrt. Bauarbeiten sind vermutlich erforderlcih. Bitte teilen Sie mir - um Kosten zu sparen - telefonisch mit, was auf dem Parkplatz geplant ist und wann er voruasichtlcih wieder voll für das Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden kann.

Meine Rufnummer ist  (mit AB).

Vielen Dank und freundliche Grüße

",True,Anonymer Nutzer,False,"

Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie nach § 18 a IFG in Verbindung mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Parkplatz Berlin-Wannsee Chausseestr. vor dem Sportplatz')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2461/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4560/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Parkplatz Berlin-Wannsee Chausseestr. vor dem Sportplatz,2012-08-27T18:39:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/parkplatz-berlin-wannsee-chausseestr-vor-dem-sportplatz/#nachricht-4560
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Laut Gesetzestext sollte eine Sanktion nur vom Regelsatz berechnet werden. Im §31a heißt es: 
Bei einer Pflichtverletzung...mindert sich das Arbeitslosengeld II...um ... Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs...

Der Regelbedarf umfasst also nicht die Kosten der Unterkunft und die Beiträge/ Zuschüsse zur Sozialversicherung. Der Regelbedarf entspricht also dem Regelsatz. Im §31a heißt es: Bei einer Pflichtverletzung...mindert sich das Arbeitslosengeld II...um ... Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs...

Unter Randnummer 23 im BVerfG-Urteil vom 09. Februar 2010 heißt es: Der Bezug von Arbeitslosengeld II führt grundsätzlich zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. 

Unter Randnummer 135 stellt das BVerfG auch eindeutig fest, dass zum Existenzminimum auch Unterkunft und Heizung gehören. 

Das der Regelsatz + Wohnkosten + KV/PV (also die Bruttoleistung) identisch mit dem menschenwürdigen Existenzminimum ist, ergibt sich somit aus der Definition wie unter Randnummer 135 aufgeführt.  

Wenn nun Sanktionen immer vom Regelbedarf (also dem Regelsatz) sanktioniert werden stellt sich zwangsläufig die Frage wie es dann zu Sanktionen mit 100% Leistungskürzungen kommen kann, von der auch die Kosten für die Unterkunft und die Beiträge/ Zuschüsse zur Sozialversicherung betroffen sind.

Somit bitte ich Sie hiermit mir folgende Fragen zu beantworten.

Werden Sanktionen vom Regelsatz, von der Nettoleistung oder von der Bruttoleistung errechnet? 

Wenn Sanktionen von der Regelleistung berechnet werden, wie kann es dann zu Leistungskürzungen bei den Kosten für die Unterkunft und bei der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, kommen?

Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden die Kürzungen bei den Kosten für die Unterkunft und bei der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, vorgenommen, wenn das BVerfG. eine  derartige Kürzung von Gesetz wegen ausschließt?



Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,
Anonymer Nutzer

Postanschrift
Anonymer Nutzer
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,4618,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/250/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Laut Gesetzestext sollte eine Sanktion nur vom Regelsatz berechnet werden. Im §31a heißt es: 
Bei einer Pflichtverletzung...mindert sich das Arbeitslosengeld II...um ... Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs...

Der Regelbedarf umfasst also nicht die Kosten der Unterkunft und die Beiträge/ Zuschüsse zur Sozialversicherung. Der Regelbedarf entspricht also dem Regelsatz. Im §31a heißt es: Bei einer Pflichtverletzung...mindert sich das Arbeitslosengeld II...um ... Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs...

Unter Randnummer 23 im BVerfG-Urteil vom 09. Februar 2010 heißt es: Der Bezug von Arbeitslosengeld II führt grundsätzlich zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. 

Unter Randnummer 135 stellt das BVerfG auch eindeutig fest, dass zum Existenzminimum auch Unterkunft und Heizung gehören. 

Das der Regelsatz + Wohnkosten + KV/PV (also die Bruttoleistung) identisch mit dem menschenwürdigen Existenzminimum ist, ergibt sich somit aus der Definition wie unter Randnummer 135 aufgeführt.  

Wenn nun Sanktionen immer vom Regelbedarf (also dem Regelsatz) sanktioniert werden stellt sich zwangsläufig die Frage wie es dann zu Sanktionen mit 100% Leistungskürzungen kommen kann, von der auch die Kosten für die Unterkunft und die Beiträge/ Zuschüsse zur Sozialversicherung betroffen sind.

Somit bitte ich Sie hiermit mir folgende Fragen zu beantworten.

Werden Sanktionen vom Regelsatz, von der Nettoleistung oder von der Bruttoleistung errechnet? 

Wenn Sanktionen von der Regelleistung berechnet werden, wie kann es dann zu Leistungskürzungen bei den Kosten für die Unterkunft und bei der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, kommen?

Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden die Kürzungen bei den Kosten für die Unterkunft und bei der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, vorgenommen, wenn das BVerfG. eine  derartige Kürzung von Gesetz wegen ausschließt?



Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,
",True,Anonymer Nutzer,False,"

Postanschrift
",True,"Anonymer Nutzer
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<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Sanktionsberechnung aus dem Regelsatz')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2462/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4618/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Sanktionsberechnung aus dem Regelsatz,2012-08-28T11:55:44.572280+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sanktionsberechnung-aus-dem-regelsatz/#nachricht-4618
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, 

Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Justiziariat der Zentrale weitergeleitet. 

Nach vorliegender Ansicht findet das IFG hier keine Anwendung, da es sich um eine Rechtsauskunft handelt und nicht um eine existierende amtliche Information. Dennoch kann die BA Ihnen hierzu folgendes mitteilen. 

Sie gehen offensichtlich davon aus, dass die Sanktionsvorschriften sich nur auf Sätze 1 und 2 des § 31a Abs. 1 SGB II reduzieren. Danach mindert sich das Arbeitslosengeld II um 30% bzw. 60% des maßgebenden Regelbedarfs.  Nach § 31a Abs. 1 Satz 3 SGB II entfällt allerdings bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung (somit ab der dritten Pflichtverletzung) das Arbeitslosengeld II vollständig. Bei Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entfällt das Arbeitslosengeld II bereits ab ersten  wiederholten Pflichtverletzung vollständig (§ 31a Abs. 2 Satz 2 SGB II). Wenn kein Arbeitslosengeld II gezahlt wird, besteht auch in der Folge keine Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Aussage, dass  Sanktionen immer vom Regelbedarf sanktioniert werden, ist unzutreffend. In §§ 31a Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB II ist festgelegt, dass sich das Arbeitslosengeld II, also der individuelle Anspruch des Leistungsberechtigten (einschließlich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung), mindert. Lediglich die Höhe der Minderung (30% bzw. 60%) errechnet sich aus dem Regelbedarf; der Regelbedarf ist somit nur eine Rechengröße. Bei einem Regelbedarf von 374 € betragen die Minderungsbeträge 112,20 € (30%) bzw. 224,40 € (60%). Bezieht nun ein Leistungsberechtigter wegen Anrechnung von Einkommen niedrigere Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs, so können auch hier schon die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemindert werden.


Freundliche Grüße
Im Auftrag

Sandra Ries
Referentin Recht
JD – Justiziariat
Telefon:  0911 / 179 - 1720
Fax:       0911 / 179 - 5474
E-Mail: <<E-Mailadresse>>
           <<E-Mailadresse>>
Internet: www.arbeitsagentur.de


Bundesagentur für Arbeit 
Zentrale
Regensburger Str. 104
90478 Nürnberg

Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Empfänger sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. 




-----Ursprüngliche Nachricht-----",False,4676,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr geehrter Herr ,True,"Anonymer Nutzer, 
",False,"
Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Justiziariat der Zentrale weitergeleitet. 

Nach vorliegender Ansicht findet das IFG hier keine Anwendung, da es sich um eine Rechtsauskunft handelt und nicht um eine existierende amtliche Information. Dennoch kann die BA Ihnen hierzu folgendes mitteilen. 

Sie gehen offensichtlich davon aus, dass die Sanktionsvorschriften sich nur auf Sätze 1 und 2 des § 31a Abs. 1 SGB II reduzieren. Danach mindert sich das Arbeitslosengeld II um 30% bzw. 60% des maßgebenden Regelbedarfs.  Nach § 31a Abs. 1 Satz 3 SGB II entfällt allerdings bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung (somit ab der dritten Pflichtverletzung) das Arbeitslosengeld II vollständig. Bei Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entfällt das Arbeitslosengeld II bereits ab ersten  wiederholten Pflichtverletzung vollständig (§ 31a Abs. 2 Satz 2 SGB II). Wenn kein Arbeitslosengeld II gezahlt wird, besteht auch in der Folge keine Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Aussage, dass  Sanktionen immer vom Regelbedarf sanktioniert werden, ist unzutreffend. In §§ 31a Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB II ist festgelegt, dass sich das Arbeitslosengeld II, also der individuelle Anspruch des Leistungsberechtigten (einschließlich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung), mindert. Lediglich die Höhe der Minderung (30% bzw. 60%) errechnet sich aus dem Regelbedarf; der Regelbedarf ist somit nur eine Rechengröße. Bei einem Regelbedarf von 374 € betragen die Minderungsbeträge 112,20 € (30%) bzw. 224,40 € (60%). Bezieht nun ein Leistungsberechtigter wegen Anrechnung von Einkommen niedrigere Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs, so können auch hier schon die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemindert werden.


Freundliche Grüße
Im Auftrag

Sandra Ries
Referentin Recht
JD – Justiziariat
Telefon:  0911 / 179 - 1720
Fax:       0911 / 179 - 5474
E-Mail: ",True,<<E-Mailadresse>>,False,"
           ",True,<<E-Mailadresse>>,False,"
Internet: www.arbeitsagentur.de


Bundesagentur für Arbeit 
Zentrale
Regensburger Str. 104
90478 Nürnberg

Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Empfänger sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. 




-----Ursprüngliche Nachricht-----",,,,,,,"(False, 'AW: WG:Sanktionsberechnung aus dem Regelsatz')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2462/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4676/?format=csv,Bundesagentur für Arbeit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/250/?format=csv,True,successful,successful,AW: WG:Sanktionsberechnung aus dem Regelsatz,2012-08-30T16:32:40+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sanktionsberechnung-aus-dem-regelsatz/#nachricht-4676
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Übersendung des Gutachtens ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"" bevorzugt in einem elektronischen Format.

Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe 
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).

Des Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,4630,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Übersendung des Gutachtens ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"" bevorzugt in einem elektronischen Format.

Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe 
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).

Des Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Gutachten ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption""')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2463/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4630/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Gutachten ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption""",2012-08-28T16:56:15.412280+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-rechtsfragen-im-kontext-der-abgeordnetenkorruption-712/#nachricht-4630
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in


als Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie des 
Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste ""Rechtsfragen im Kontext der 
Abgeordnetenkorruption"", WD 7-3000-148/08.

Ungeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsan­spruchs kann das 
Gutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders 
lautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) zu 
der Einsichtnahme in ein anderes Gutachten der Wissenschaftlichen 
Dienste ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an 
seiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG 
fest._
_

_Zu Ihrer weiteren Information:_
Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und 
Verbreitung an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides 
bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und 
Außenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gut­achtens 
liegt eine Zustimmung für die Übersendung an Sie vor.

Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutach­ten für 
Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die 
Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte 
Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen 
Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl 
zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.

_Rechtsbehelfsbelehrung_
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe 
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur 
Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher 
Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. 
Wird der Widerspruch schriftlich er­hoben, so gilt die Frist nur als 
gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen 
Bundestag eingegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Denny Neidler",False,4652,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,"geehrtAntragsteller/in

",False,"
als Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie des 
Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste ""Rechtsfragen im Kontext der 
Abgeordnetenkorruption"", WD 7-3000-148/08.

Ungeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsan­spruchs kann das 
Gutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders 
lautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) zu 
der Einsichtnahme in ein anderes Gutachten der Wissenschaftlichen 
Dienste ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an 
seiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG 
fest._
_

_Zu Ihrer weiteren Information:_
Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und 
Verbreitung an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides 
bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und 
Außenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gut­achtens 
liegt eine Zustimmung für die Übersendung an Sie vor.

Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutach­ten für 
Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die 
Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte 
Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen 
Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl 
zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.

_Rechtsbehelfsbelehrung_
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe 
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur 
Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher 
Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. 
Wird der Widerspruch schriftlich er­hoben, so gilt die Frist nur als 
gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen 
Bundestag eingegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Denny Neidler",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2463/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4652/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,successful,successful,Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG),2012-08-29T06:54:04+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-rechtsfragen-im-kontext-der-abgeordnetenkorruption-712/#nachricht-4652
https://fragdenstaat.de/anfrage/aufforderung-zur-senkung-der-unterkunftskosten/#nachricht-5778,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/5778/?format=csv,True,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/5778/dokument-7.pdf?token=1ts6EX%3ACX5xmyFa6wsJHwHSlsjEIdZZs4Bmxj0EvV7UEdA33V0,application/pdf,6155,False,False,False,True,False,dokument-7.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/6155/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/aufforderung-zur-senkung-der-unterkunftskosten/5778/anhang/dokument-7.pdf,4057806,,False,5778,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Auskunftsersuchen SGB II')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2464/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/5778/?format=csv,Bundesministerium für Arbeit und Soziales,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/88/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Auskunftsersuchen SGB II,2012-10-16T00:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aufforderung-zur-senkung-der-unterkunftskosten/#nachricht-5778
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten"" vom 28.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Monat, 1 Woche überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",False,5896,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/88/?format=csv,False,False,"Sehr geehrter Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten"" vom 28.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Monat, 1 Woche überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: BHA [IVBV] AW: Ihr Auskunftsersuchen_Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten  ')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2464/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/5896/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: BHA [IVBV] AW: Ihr Auskunftsersuchen_Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten  ,2012-11-08T07:46:16.272280+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aufforderung-zur-senkung-der-unterkunftskosten/#nachricht-5896
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Auskunft, die aber nicht meine Fragen beantwortet.
Hinsichtlich Ihrer Mitteilung und meinem Auskunftsersuchen, bezog sich die Auskunft auch nicht auf Statistiken, sondern nach tatsächlich erfolgten Aufforderungen zum Umzug, mit der Begründung zur Senkung der Kosten für Unterkunft und Heizung. Nach Ihrer Mitteilung führen Sie aber keine Unterlagen darüber wie viele Umzüge durch Ihr zuständiges Jobcenter veranlasst wurden?   
Demzufolge werden auch keinen Daten erfasst, die die Kosten der finanziellen Unterstützung der Betroffenen für den Umzug erfassen? Wie wollen Sie dann jemals Ihr Budget überblicken?
Bei der Frage handelt es entgegen Ihrer Auffassung nicht um eine allgemeine Form, sondern explizit  um bestimmte Auskünfte.
Nach Ihrer Mitteilung werden also beispielsweise Gelder für Umzüge zur Auszahlung gebracht, die nicht durch die Jobcenter erfasst  werden? Dies ist völlig unglaubwürdig und würde zudem gegen die allgemeinen Richtlinien des zuständigen Ministeriums verstoßen, wonach sämtliche Mittel für Ausgaben bei den Sozialleistungen zu erfassen sind.
Ich bitte Sie nochmals, mir meine Fragen zu beantworten, speziell wie viele Aufforderungen zu Senkung der Kosten für Unterkunft und Heizung es gegeben hat und wie viele Umzüge es tatsächlich gegeben hat und welche Kosten ihrem Jobcenter dadurch entstanden sind. Desweiteren bitte ich um Auskunft darüber zu wie vielen Zwangsräumungen es in ihrem Zuständigkeitsbereich für Empfänger des ALG II gegeben kam.    

Mit freundlichen Grüßen",False,5873,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/88/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Auskunft, die aber nicht meine Fragen beantwortet.
Hinsichtlich Ihrer Mitteilung und meinem Auskunftsersuchen, bezog sich die Auskunft auch nicht auf Statistiken, sondern nach tatsächlich erfolgten Aufforderungen zum Umzug, mit der Begründung zur Senkung der Kosten für Unterkunft und Heizung. Nach Ihrer Mitteilung führen Sie aber keine Unterlagen darüber wie viele Umzüge durch Ihr zuständiges Jobcenter veranlasst wurden?   
Demzufolge werden auch keinen Daten erfasst, die die Kosten der finanziellen Unterstützung der Betroffenen für den Umzug erfassen? Wie wollen Sie dann jemals Ihr Budget überblicken?
Bei der Frage handelt es entgegen Ihrer Auffassung nicht um eine allgemeine Form, sondern explizit  um bestimmte Auskünfte.
Nach Ihrer Mitteilung werden also beispielsweise Gelder für Umzüge zur Auszahlung gebracht, die nicht durch die Jobcenter erfasst  werden? Dies ist völlig unglaubwürdig und würde zudem gegen die allgemeinen Richtlinien des zuständigen Ministeriums verstoßen, wonach sämtliche Mittel für Ausgaben bei den Sozialleistungen zu erfassen sind.
Ich bitte Sie nochmals, mir meine Fragen zu beantworten, speziell wie viele Aufforderungen zu Senkung der Kosten für Unterkunft und Heizung es gegeben hat und wie viele Umzüge es tatsächlich gegeben hat und welche Kosten ihrem Jobcenter dadurch entstanden sind. Desweiteren bitte ich um Auskunft darüber zu wie vielen Zwangsräumungen es in ihrem Zuständigkeitsbereich für Empfänger des ALG II gegeben kam.    

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Ihr Auskunftsersuchen_Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten ')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2464/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/5873/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Ihr Auskunftsersuchen_Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten ,2012-11-04T15:37:18.160280+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aufforderung-zur-senkung-der-unterkunftskosten/#nachricht-5873
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Betrifft: Jobcenter Ludwigslust/Hagenow 

In wie vielen Fällen, hinsichtlich zur Aufforderung zur Senkung der Kosten für Unterkunft und  Heizung  für Empfänger des ALG II Geldes, im Bereich des Jobcenters Ludwigslust/Hagenow, kam es infolge der Aufforderung zum Umzug, im Jahr 2010 und 2011?

Was waren die vorwiegende Gründe zur Aufforderung zur Senkung der genannten Kosten?

Was waren die vorwiegende Gründe zur Aufforderung zum Umzug?

In wie vielen Fällen kam es zur Zwangsmaßnahmen (Räumung) durch den Vermieter, durch aufgelaufene Mietschulden?  

Sollte es zur Räumungen gekommen sein, was waren die Ursachen für die  Räumung? 

In wie vielen Fällen wurde ein Darlehn bewilligt, um Zwangsmaßnahmen, wie Räumung oder Obdachlosigkeit durch Mietschulden zu verhindern?  

In wie vielen Fällen erfolgte nach der Aufforderung zum Umzug und in unmittelbarer Folge der Aufforderung zum Umzug, eine Einweisung in eine Notunterkunft oder  in ein Obdachlosenheim?

Sind Leistungsempfänger nach der Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten, im Wirkungsbereich der genannten Jobcenter Obdachlos geworden? 

Wie viele Sozialwohnungen gibt es im Bereich der genannten Jobcenter?  

Wie viele Stromsperren gab es im Wirkungsbereich der genannten Jobcenter für die Jahre 2010-2011?

Wie viele Null Sanktionen gab es im Bereich der genannten Jobcenter?

Kam es auf Grund von Null Sanktionen zur Kündigung von Mietverträgen durch den Vermieter?

Kam es auf Grund von Null Sanktionen zur Stromsperren?  







Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",False,4633,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/88/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Betrifft: Jobcenter Ludwigslust/Hagenow 

In wie vielen Fällen, hinsichtlich zur Aufforderung zur Senkung der Kosten für Unterkunft und  Heizung  für Empfänger des ALG II Geldes, im Bereich des Jobcenters Ludwigslust/Hagenow, kam es infolge der Aufforderung zum Umzug, im Jahr 2010 und 2011?

Was waren die vorwiegende Gründe zur Aufforderung zur Senkung der genannten Kosten?

Was waren die vorwiegende Gründe zur Aufforderung zum Umzug?

In wie vielen Fällen kam es zur Zwangsmaßnahmen (Räumung) durch den Vermieter, durch aufgelaufene Mietschulden?  

Sollte es zur Räumungen gekommen sein, was waren die Ursachen für die  Räumung? 

In wie vielen Fällen wurde ein Darlehn bewilligt, um Zwangsmaßnahmen, wie Räumung oder Obdachlosigkeit durch Mietschulden zu verhindern?  

In wie vielen Fällen erfolgte nach der Aufforderung zum Umzug und in unmittelbarer Folge der Aufforderung zum Umzug, eine Einweisung in eine Notunterkunft oder  in ein Obdachlosenheim?

Sind Leistungsempfänger nach der Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten, im Wirkungsbereich der genannten Jobcenter Obdachlos geworden? 

Wie viele Sozialwohnungen gibt es im Bereich der genannten Jobcenter?  

Wie viele Stromsperren gab es im Wirkungsbereich der genannten Jobcenter für die Jahre 2010-2011?

Wie viele Null Sanktionen gab es im Bereich der genannten Jobcenter?

Kam es auf Grund von Null Sanktionen zur Kündigung von Mietverträgen durch den Vermieter?

Kam es auf Grund von Null Sanktionen zur Stromsperren?  







Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2464/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4633/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten,2012-08-28T17:21:11.184280+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aufforderung-zur-senkung-der-unterkunftskosten/#nachricht-4633
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer,

vielen Dank für Ihre E-Mail.


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-----Ursprüngliche Nachricht-----",False,5578,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr geehrter Herr ,True,"Anonymer Nutzer,
",False,"
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-----Ursprüngliche Nachricht-----",,,"(False, 'AW: SIK [IVBV] AW: AW: SIK  [IVBV] Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten ')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2464/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/5578/?format=csv,Bundesministerium für Arbeit und Soziales,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/88/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: SIK [IVBV] AW: AW: SIK  [IVBV] Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten ,2012-10-01T08:44:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aufforderung-zur-senkung-der-unterkunftskosten/#nachricht-5578
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer,

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-----Ursprüngliche Nachricht-----",False,5881,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr geehrter Herr ,True,"Anonymer Nutzer,
",False,"
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Arbeitsrecht:  					030 221 911 004

Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 		030 221 911 005

Infos für Menschen mit Behinderungen: 	030 221 911 006

Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa:	030 221 911 007

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E-Mail:						",True,<<E-Mailadresse>>,False,"
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Gebärdentelefon / Video over IP: 		",True,"<<E-Mailadresse>>
",False,"
www.bmas.bund.de
",True,"<<E-Mailadresse>>
",False,"
Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. 

The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.

-----Ursprüngliche Nachricht-----",,,"(False, 'AW: BHA [IVBV] AW: Ihr Auskunftsersuchen_Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten ')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2464/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/5881/?format=csv,Bundesministerium für Arbeit und Soziales,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/88/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: BHA [IVBV] AW: Ihr Auskunftsersuchen_Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten ,2012-11-05T16:39:38+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aufforderung-zur-senkung-der-unterkunftskosten/#nachricht-5881
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten"" vom 28.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Stunden, 25 Minuten überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",False,5577,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/88/?format=csv,False,False,"Sehr geehrter Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten"" vom 28.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Stunden, 25 Minuten überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: SIK  [IVBV] Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten ')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2464/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/5577/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: SIK  [IVBV] Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten ,2012-09-29T10:26:03.472280+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aufforderung-zur-senkung-der-unterkunftskosten/#nachricht-5577
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer,

 

von Ihrer Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom
29. August 2012 Berlin ist mir über das Ministerium für Arbeit,
Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, zur
Bearbeitung übergeben worden.

 

Da es sich nah meiner Wertung im Wesentlichen um Fragen handelt, die
durch das Jobcenter Ludwigslust-Parchim zu beantworten sind, leite ich
Ihre Fragen an dieses weiter.

 

Mit freundlichen Grüßen",False,5816,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr geehrter Herr ,True,"Anonymer Nutzer,

 
",False,"
von Ihrer Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom
29. August 2012 Berlin ist mir über das Ministerium für Arbeit,
Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, zur
Bearbeitung übergeben worden.

 

Da es sich nah meiner Wertung im Wesentlichen um Fragen handelt, die
durch das Jobcenter Ludwigslust-Parchim zu beantworten sind, leite ich
Ihre Fragen an dieses weiter.

 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihr Schreiben - Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2464/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/5816/?format=csv,Bundesministerium für Arbeit und Soziales,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/88/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihr Schreiben - Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten,2012-10-25T17:12:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aufforderung-zur-senkung-der-unterkunftskosten/#nachricht-5816
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,," 
*Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz*

Sehr geehrt<< Anrede >>
 
Ihre Bitte um Informationen im Zusammenhang mit Aufforderungen zur
Senkung von Kosten der Unterkunft und Heizung bei Leistungsempfängern
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Bereich
Ludwigslust/Hagenow, die Sie per E-Mail vom 28.08.2012 an das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerichtet haben, ist vom
zuständigen Fachdienstleiter Soziales des Landkreises
Ludwigslust-Parchim an die Geschäftsführung des Jobcenters
Ludwigslust-Parchim weitergeleitet worden.
 
Gerne komme ich heute auf Ihr Anliegen zurück und möchte zu Ihrem
Auskunftsgesuch Folgendes mitteilen:
 
Durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) steht in
Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich jedermann der freie Zugang zu den
bei öffentlichen Stellen vorhandene Informationen offen, § 1 Abs.1 IFG
M-V. Leider muss ich Ihnen mitteilten, dass zu den von Ihnen erbetenen
Auskünften beim Jobcenter Ludwigslust-Parchim keine statistischen
Erhebungen bzw. Informationen vorliegen. Eine Statistikpflicht zu Ihren
Fragestellungen gibt es nicht. Daten mit Bezug zu Ihren Anfragen werden
hier zur Aufgabenerledigung des Jobcenters zudem nicht erfasst, so dass
auch keine Auswertung hierzu möglich ist.
 
Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage in dieser allgemeinen Form
diesseits leider nicht beantwortet werden kann. Eine Schätzung wäre
aufgrund fehlender Daten und Statistiken spekulativ.
Mit freundlichen Grüßen",False,5872,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,True, ,False,"
*Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz*

Sehr ",True,"geehrt<< Anrede >>
 ",False,"
Ihre Bitte um Informationen im Zusammenhang mit Aufforderungen zur
Senkung von Kosten der Unterkunft und Heizung bei Leistungsempfängern
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Bereich
Ludwigslust/Hagenow, die Sie per E-Mail vom 28.08.2012 an das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerichtet haben, ist vom
zuständigen Fachdienstleiter Soziales des Landkreises
Ludwigslust-Parchim an die Geschäftsführung des Jobcenters
Ludwigslust-Parchim weitergeleitet worden.
 
Gerne komme ich heute auf Ihr Anliegen zurück und möchte zu Ihrem
Auskunftsgesuch Folgendes mitteilen:
 
Durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) steht in
Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich jedermann der freie Zugang zu den
bei öffentlichen Stellen vorhandene Informationen offen, § 1 Abs.1 IFG
M-V. Leider muss ich Ihnen mitteilten, dass zu den von Ihnen erbetenen
Auskünften beim Jobcenter Ludwigslust-Parchim keine statistischen
Erhebungen bzw. Informationen vorliegen. Eine Statistikpflicht zu Ihren
Fragestellungen gibt es nicht. Daten mit Bezug zu Ihren Anfragen werden
hier zur Aufgabenerledigung des Jobcenters zudem nicht erfasst, so dass
auch keine Auswertung hierzu möglich ist.
 
Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage in dieser allgemeinen Form
diesseits leider nicht beantwortet werden kann. Eine Schätzung wäre
aufgrund fehlender Daten und Statistiken spekulativ.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihr Auskunftsersuchen_Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2464/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/5872/?format=csv,Bundesministerium für Arbeit und Soziales,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/88/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihr Auskunftsersuchen_Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten,2012-10-29T12:28:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aufforderung-zur-senkung-der-unterkunftskosten/#nachricht-5872
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

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The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted. 



-----Ursprüngliche Nachricht-----",False,4642,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr geehrter Herr ,True,"Anonymer Nutzer,
",False,"
vielen Dank für Ihre E-Mail.

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Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.  

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Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr  
Sie fragen - wir antworten  

Rente: 						030 221 911 001

Unfallversicherung/Ehrenamt: 			030 221 911 002

Arbeitsmarktpolitik und -förderung:		030 221 911 003

Arbeitsrecht:  					030 221 911 004

Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 		030 221 911 005

Infos für Menschen mit Behinderungen: 	030 221 911 006

Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa:	030 221 911 007

Mitarbeiterkapitalbeteiligung:		030 221 911 008

Informationen zum Bildungspaket:		030 221 911 009

Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: 
E-Mail:						",True,<<E-Mailadresse>>,False,"
Schreibtelefon:					030 221 911 016 
Fax:							030 221 911 017 
Gebärdentelefon / Video over IP: 		",True,"<<E-Mailadresse>>
",False,"
www.bmas.bund.de
",True,"<<E-Mailadresse>>
",False,"
Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. 

The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted. 



-----Ursprüngliche Nachricht-----",,,"(False, 'AW: SIK  [IVBV] Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2464/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4642/?format=csv,Bundesministerium für Arbeit und Soziales,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/88/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: SIK  [IVBV] Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten,2012-08-28T18:28:39+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aufforderung-zur-senkung-der-unterkunftskosten/#nachricht-4642
https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-rechtsfragen-im-kontext-der-abgeordnetenkorruption-713/#nachricht-4654,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4654/?format=csv,True,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/4654/smime.p7s?token=1ts6EX%3Av-TBzQgZoTAMJx4lTd_n0gno0SMADl00oYeJDUL8WFc,application/x-pkcs7-signature,1650,False,False,True,False,False,smime.p7s,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/1650/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-rechtsfragen-im-kontext-der-abgeordnetenkorruption-713/4654/anhang/smime.p7s,6305,"Sehr geehrtAntragsteller/in


als Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie des 
Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste ""Rechtsfragen im Kontext der 
Abgeordnetenkorruption"", WD 7-3000-148/08.

Ungeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsan­spruchs kann das 
Gutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders 
lautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) zu 
der Einsichtnahme in ein anderes Gutachten der Wissenschaftlichen 
Dienste ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an 
seiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG 
fest._
_

_Zu Ihrer weiteren Information:_
Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und 
Verbreitung an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides 
bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und 
Außenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gut­achtens 
liegt eine Zustimmung für die Übersendung an Sie vor.

Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutach­ten für 
Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die 
Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte 
Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen 
Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl 
zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.

_Rechtsbehelfsbelehrung_
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe 
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur 
Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher 
Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. 
Wird der Widerspruch schriftlich er­hoben, so gilt die Frist nur als 
gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen 
Bundestag eingegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen",False,4654,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,"geehrtAntragsteller/in

",False,"
als Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie des 
Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste ""Rechtsfragen im Kontext der 
Abgeordnetenkorruption"", WD 7-3000-148/08.

Ungeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsan­spruchs kann das 
Gutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders 
lautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) zu 
der Einsichtnahme in ein anderes Gutachten der Wissenschaftlichen 
Dienste ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an 
seiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG 
fest._
_

_Zu Ihrer weiteren Information:_
Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und 
Verbreitung an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides 
bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und 
Außenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gut­achtens 
liegt eine Zustimmung für die Übersendung an Sie vor.

Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutach­ten für 
Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die 
Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte 
Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen 
Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl 
zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.

_Rechtsbehelfsbelehrung_
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe 
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur 
Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher 
Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. 
Wird der Widerspruch schriftlich er­hoben, so gilt die Frist nur als 
gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen 
Bundestag eingegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2465/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4654/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,successful,successful,Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG),2012-08-29T06:56:53+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-rechtsfragen-im-kontext-der-abgeordnetenkorruption-713/#nachricht-4654
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Übersendung des Gutachtens ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"" bevorzugt in einem elektronischen Format.

Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe 
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).

Des Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",False,4645,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Übersendung des Gutachtens ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"" bevorzugt in einem elektronischen Format.

Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe 
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).

Des Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Gutachten ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption""')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2465/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4645/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Gutachten ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption""",2012-08-28T20:40:10.820280+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-rechtsfragen-im-kontext-der-abgeordnetenkorruption-713/#nachricht-4645
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Übersendung des Gutachtens ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"" bevorzugt in einem elektronischen Format.

Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe 
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).

Des Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",False,4667,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Übersendung des Gutachtens ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"" bevorzugt in einem elektronischen Format.

Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe 
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).

Des Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Gutachten ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption""')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2466/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4667/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Gutachten ""Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption""",2012-08-30T09:41:53.168280+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-rechtsfragen-im-kontext-der-abgeordnetenkorruption-714/#nachricht-4667
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer,


als Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie des 
Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste ""Rechtsfragen im Kontext der 
Abgeordnetenkorruption"", WD 7-3000-148/08.

Ungeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsan­spruchs kann das 
Gutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders 
lautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) zu 
der Einsichtnahme in ein anderes Gutachten der Wissenschaftlichen 
Dienste ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an 
seiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG 
fest._
_

_Zu Ihrer weiteren Information:_
Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und 
Verbreitung an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides 
bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und 
Außenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gut­achtens 
liegt eine Zustimmung für die Übersendung an Sie vor.

Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutach­ten für 
Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die 
Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte 
Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen 
Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl 
zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.

_Rechtsbehelfsbelehrung_
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe 
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur 
Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher 
Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. 
Wird der Widerspruch schriftlich er­hoben, so gilt die Frist nur als 
gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen 
Bundestag eingegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen",False,4671,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr geehrter Herr ,True,"Anonymer Nutzer,

",False,"
als Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie des 
Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste ""Rechtsfragen im Kontext der 
Abgeordnetenkorruption"", WD 7-3000-148/08.

Ungeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsan­spruchs kann das 
Gutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders 
lautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) zu 
der Einsichtnahme in ein anderes Gutachten der Wissenschaftlichen 
Dienste ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an 
seiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG 
fest._
_

_Zu Ihrer weiteren Information:_
Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und 
Verbreitung an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides 
bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und 
Außenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gut­achtens 
liegt eine Zustimmung für die Übersendung an Sie vor.

Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutach­ten für 
Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die 
Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte 
Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen 
Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl 
zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.

_Rechtsbehelfsbelehrung_
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe 
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur 
Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher 
Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. 
Wird der Widerspruch schriftlich er­hoben, so gilt die Frist nur als 
gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen 
Bundestag eingegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2466/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4671/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,successful,successful,Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG),2012-08-30T12:00:39+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-rechtsfragen-im-kontext-der-abgeordnetenkorruption-714/#nachricht-4671
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt"" vom 30.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Monate, 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",False,7767,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt"" vom 30.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Monate, 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt ')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2467/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/7767/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt ,2013-02-20T17:35:13.287531+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/geburtstagsfeier-ackermann-im-bundeskanzleramt/#nachricht-7767
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt"" vom 30.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Monate, 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",False,7769,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt"" vom 30.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Monate, 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: AW: Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt   ')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2467/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/7769/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: AW: Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt   ,2013-02-20T17:36:36.334835+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/geburtstagsfeier-ackermann-im-bundeskanzleramt/#nachricht-7769
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt"" vom 30.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Monate, 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",False,7772,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt"" vom 30.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Monate, 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: AW: AW: AW: AW: Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt      ')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2467/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/7772/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: AW: AW: AW: AW: Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt      ,2013-02-20T17:36:58.142652+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/geburtstagsfeier-ackermann-im-bundeskanzleramt/#nachricht-7772
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt"" vom 30.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Monate, 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",False,7771,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt"" vom 30.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Monate, 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: AW: AW: AW: Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt     ')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2467/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/7771/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: AW: AW: AW: Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt     ,2013-02-20T17:36:43.898772+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/geburtstagsfeier-ackermann-im-bundeskanzleramt/#nachricht-7771
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

    Bitte übersenden Sie folgende Informationen zum Abendessen im Bundeskanzleramt anlässlich des 60. Geburtstags von Herrn Ackermann im April 2008:

    1. die Gästeliste
    2. die Redevorlage(n)
    3. die Tisch- und Sitzordnung
    4. die Sammelrechnung der Küche, die im zeitlichen Zusammenhang zu dem Abendessen steht

    Ich verweise hierbei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2012 (OVG 12 B 27.11), siehe z.B. auch: http://www.tagesschau.de/inland/merke... Ich erwarte Schwärzungen höchstens in dem vom genannten Urteil bestimmten Umfang.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",False,4673,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

    Bitte übersenden Sie folgende Informationen zum Abendessen im Bundeskanzleramt anlässlich des 60. Geburtstags von Herrn Ackermann im April 2008:

    1. die Gästeliste
    2. die Redevorlage(n)
    3. die Tisch- und Sitzordnung
    4. die Sammelrechnung der Küche, die im zeitlichen Zusammenhang zu dem Abendessen steht

    Ich verweise hierbei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2012 (OVG 12 B 27.11), siehe z.B. auch: http://www.tagesschau.de/inland/merke... Ich erwarte Schwärzungen höchstens in dem vom genannten Urteil bestimmten Umfang.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2467/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4673/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt,2012-08-30T14:46:58+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/geburtstagsfeier-ackermann-im-bundeskanzleramt/#nachricht-4673
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt"" vom 30.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Monate, 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",False,7768,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt"" vom 30.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Monate, 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt  ')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2467/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/7768/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt  ,2013-02-20T17:36:31.734874+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/geburtstagsfeier-ackermann-im-bundeskanzleramt/#nachricht-7768
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt"" vom 30.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Monate, 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",False,7770,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt"" vom 30.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Monate, 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: AW: AW: Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt    ')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2467/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/7770/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: AW: AW: Geburtstagsfeier Ackermann im Bundeskanzleramt    ,2013-02-20T17:36:39.410809+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/geburtstagsfeier-ackermann-im-bundeskanzleramt/#nachricht-7770
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

ich möchte hiermit Ihre Fragen vom 31. August 2012 beantworten.

zu 1)
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten nach § 19 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als Arbeitslosengeld II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Regelbedarf und Mehrbedarfe) einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Des Weiteren fallen hierunter auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und das Sozialgeld nach § 19 SGB II für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Im Jahr 2011 gab der Bund rund 19,4 Milliarden Euro für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II aus. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden durch die kommunalen Träger erbracht; der Bund beteiligte sich nach § 46 Absatz 1 Satz 1 SGB II an diesen Leistungen mit rund 4,9 Milliarden Euro.

Der Bund verausgabte in 2011 rund 4,4 Milliarden Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie weitere 4,3 Milliarden Euro für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Hierbei ist zu beachten, dass sich die kommunalen Träger nach § 46 Absatz 3 an den Verwaltungskosten der Jobcenter beteiligen sowie nach § 16a SGB II auch Eingliederungsleitungen erbringen, die in den Angaben nicht enthalten sind.

zu 2)
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht zahlreiche statistische Daten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Diese Angebote sind im Internet unter http://statistik.arbeitsagentur.de/ erreichbar. Nach der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit beliefen sich die jahresdurchschnittlichen Zahlungsansprüche in 2011 für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes auf monatlich rund 808 Euro pro Bedarfsgemeinschaft. Darin enthalten sind rund 125 Euro für Sozialversicherungsbeiträge.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Laskowski",False,5574,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,"geehrtAntragsteller/in
",False,"
ich möchte hiermit Ihre Fragen vom 31. August 2012 beantworten.

zu 1)
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten nach § 19 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als Arbeitslosengeld II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Regelbedarf und Mehrbedarfe) einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Des Weiteren fallen hierunter auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und das Sozialgeld nach § 19 SGB II für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Im Jahr 2011 gab der Bund rund 19,4 Milliarden Euro für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II aus. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden durch die kommunalen Träger erbracht; der Bund beteiligte sich nach § 46 Absatz 1 Satz 1 SGB II an diesen Leistungen mit rund 4,9 Milliarden Euro.

Der Bund verausgabte in 2011 rund 4,4 Milliarden Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie weitere 4,3 Milliarden Euro für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Hierbei ist zu beachten, dass sich die kommunalen Träger nach § 46 Absatz 3 an den Verwaltungskosten der Jobcenter beteiligen sowie nach § 16a SGB II auch Eingliederungsleitungen erbringen, die in den Angaben nicht enthalten sind.

zu 2)
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht zahlreiche statistische Daten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Diese Angebote sind im Internet unter http://statistik.arbeitsagentur.de/ erreichbar. Nach der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit beliefen sich die jahresdurchschnittlichen Zahlungsansprüche in 2011 für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes auf monatlich rund 808 Euro pro Bedarfsgemeinschaft. Darin enthalten sind rund 125 Euro für Sozialversicherungsbeiträge.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Laskowski",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'IVBV - Kosten ALG II')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2469/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/5574/?format=csv,Bundesministerium für Arbeit und Soziales,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/88/?format=csv,True,successful,successful,IVBV - Kosten ALG II,2012-09-28T14:00:20+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-alg-ii/#nachricht-5574
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

könnten Sie mir bitte eine Zahlenübersicht geben , 
1. wieviel kostet Hartz IV/pro Monat insgesammt (Regelsatz, Kosten der Unterkunft Verwaltungskosten usw.)
2 Welche Summe in Euro wird pro Monat an die Leistungsempfänger ausgezahlt/überwiesen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,
Anonymer Nutzer

Postanschrift
Anonymer Nutzer
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,4684,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/88/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

könnten Sie mir bitte eine Zahlenübersicht geben , 
1. wieviel kostet Hartz IV/pro Monat insgesammt (Regelsatz, Kosten der Unterkunft Verwaltungskosten usw.)
2 Welche Summe in Euro wird pro Monat an die Leistungsempfänger ausgezahlt/überwiesen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,
",True,Anonymer Nutzer,False,"

Postanschrift
",True,"Anonymer Nutzer
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kosten ALG II')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2469/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4684/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Kosten ALG II,2012-08-31T12:26:52.800280+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-alg-ii/#nachricht-4684
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre E-Mail.


Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung umgehend weitergeleitet.



Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.  

Mit freundlichem Gruß  

Kommunikationscenter
Bundesministerium für Arbeit und Soziales  


Bürgertelefon: 

Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr  
Sie fragen - wir antworten  

Rente: 						030 221 911 001

Unfallversicherung/Ehrenamt: 			030 221 911 002

Arbeitsmarktpolitik und -förderung:		030 221 911 003

Arbeitsrecht:  					030 221 911 004

Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 		030 221 911 005

Infos für Menschen mit Behinderungen: 	030 221 911 006

Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa:	030 221 911 007

Mitarbeiterkapitalbeteiligung:		030 221 911 008

Informationen zum Bildungspaket:		030 221 911 009

Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: 
E-Mail:						<<E-Mailadresse>>
Schreibtelefon:					030 221 911 016 
Fax:							030 221 911 017 
Gebärdentelefon / Video over IP: 		<<E-Mailadresse>>

www.bmas.bund.de
<<E-Mailadresse>>

Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. 

The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.


 

-----Ursprüngliche Nachricht-----",False,4686,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,"geehrtAntragsteller/in
",False,"
vielen Dank für Ihre E-Mail.


Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung umgehend weitergeleitet.



Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.  

Mit freundlichem Gruß  

Kommunikationscenter
Bundesministerium für Arbeit und Soziales  


Bürgertelefon: 

Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr  
Sie fragen - wir antworten  

Rente: 						030 221 911 001

Unfallversicherung/Ehrenamt: 			030 221 911 002

Arbeitsmarktpolitik und -förderung:		030 221 911 003

Arbeitsrecht:  					030 221 911 004

Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 		030 221 911 005

Infos für Menschen mit Behinderungen: 	030 221 911 006

Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa:	030 221 911 007

Mitarbeiterkapitalbeteiligung:		030 221 911 008

Informationen zum Bildungspaket:		030 221 911 009

Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: 
E-Mail:						",True,<<E-Mailadresse>>,False,"
Schreibtelefon:					030 221 911 016 
Fax:							030 221 911 017 
Gebärdentelefon / Video over IP: 		",True,"<<E-Mailadresse>>
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www.bmas.bund.de
",True,"<<E-Mailadresse>>
",False,"
Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. 

The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.


 

-----Ursprüngliche Nachricht-----",,,"(False, 'AW: SIK [IVBV] Kosten ALG II')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2469/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4686/?format=csv,Bundesministerium für Arbeit und Soziales,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/88/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: SIK [IVBV] Kosten ALG II,2012-08-31T15:04:33+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-alg-ii/#nachricht-4686
https://fragdenstaat.de/anfrage/dossier-uber-die-npd-verbotsverfahren/#nachricht-5723,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/5723/?format=csv,True,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/5723/2012-09-28-bmi.pdf?token=1ts6EX%3A4D3AXykIu3qcKZgMfrYgn0CZrbWl1CBCUJZd2Y9Ha-w,application/pdf,6110,False,False,False,True,False,2012-09-28-bmi.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/6110/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/dossier-uber-die-npd-verbotsverfahren/5723/anhang/2012-09-28-bmi.pdf,330865,,False,5723,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Antwort')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2470/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/5723/?format=csv,Bundesministerium des Innern und für Heimat,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,True,refused,refused,Antwort,2012-09-28T00:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/dossier-uber-die-npd-verbotsverfahren/#nachricht-5723
