attachments.0.anchor_url,attachments.0.approved,attachments.0.belongs_to,attachments.0.can_approve,attachments.0.can_change_approval,attachments.0.can_delete,attachments.0.can_redact,attachments.0.converted,attachments.0.document,attachments.0.file_url,attachments.0.filetype,attachments.0.id,attachments.0.is_converted,attachments.0.is_image,attachments.0.is_irrelevant,attachments.0.is_pdf,attachments.0.is_redacted,attachments.0.name,attachments.0.pending,attachments.0.redacted,attachments.0.resource_uri,attachments.0.site_url,attachments.0.size,attachments.1.anchor_url,attachments.1.approved,attachments.1.belongs_to,attachments.1.can_approve,attachments.1.can_change_approval,attachments.1.can_delete,attachments.1.can_redact,attachments.1.converted,attachments.1.document,attachments.1.file_url,attachments.1.filetype,attachments.1.id,attachments.1.is_converted,attachments.1.is_image,attachments.1.is_irrelevant,attachments.1.is_pdf,attachments.1.is_redacted,attachments.1.name,attachments.1.pending,attachments.1.redacted,attachments.1.resource_uri,attachments.1.site_url,attachments.1.size,content,content_hidden,id,is_draft,is_escalation,is_postal,is_response,kind,last_modified_at,not_publishable,recipient_public_body,redacted,redacted_content.0.0,redacted_content.0.1,redacted_content.1.0,redacted_content.1.1,redacted_content.2.0,redacted_content.2.1,redacted_content.3.0,redacted_content.3.1,redacted_content.4.0,redacted_content.4.1,redacted_content.5.0,redacted_content.5.1,redacted_content.6.0,redacted_content.6.1,redacted_content.7.0,redacted_content.7.1,redacted_content.8.0,redacted_content.8.1,redacted_subject.0,redacted_subject.1,redacted_subject.2,registered_mail_date,request,resource_uri,sender,sender_public_body,sent,status,status_name,subject,timestamp,url
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Mia Mai,

die Notarkammer Kassel beantwortet keine Mail-Anfragen, bei denen der Absender nicht identifizierbar ist, d. h. neben dem Namen nicht wenigstens eine zustellungsfähige Adresse angegeben wird. 
Sollten Sie diese Angaben machen wollen weisen wir vorsorglich darauf hin, dass Sie auch den Namen und die Adresse des Notars mitteilen müssten, damit diesem ggf. Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden kann. 

Mit freundlichen Grüßen",False,79505,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Mia Mai,

die Notarkammer Kassel beantwortet keine Mail-Anfragen, bei denen der Absender nicht identifizierbar ist, d. h. neben dem Namen nicht wenigstens eine zustellungsfähige Adresse angegeben wird. 
Sollten Sie diese Angaben machen wollen weisen wir vorsorglich darauf hin, dass Sie auch den Namen und die Adresse des Notars mitteilen müssten, damit diesem ggf. Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden kann. 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Basis zur Berechnung der Notarkosten höher als Geschäftswert [#25113]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25113/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79505/?format=csv,Notarkammer Kassel,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/13478/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Basis zur Berechnung der Notarkosten höher als Geschäftswert [#25113],2017-12-08T09:18:02+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/basis-zur-berechnung-der-notarkosten-hoher-als-geschaftswert/#nachricht-79505
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Frau Jostock,

die Notarkammer Kassel hat uns Ihre E-Mail vom 16.12.2017 weitergeleitet.

Hiermit bestätige ich Ihnen den Erhalt Ihrer E-Mail.

Die Notarkammer kann Ihnen jedoch in der Sache nicht weiterhelfen, da sie für
Kostenangelegenheiten nicht zuständig ist.

Soweit Sie Einwendungen gegen die Kostenrechnung haben, sind diese im Wege
eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 GNotKG
geltend zu machen. Dieser ist gerichtskostenfrei und ohne Zuhilfenahme eines
Rechtsanwalts beim zuständigen Landgericht schriftlich oder zu Protokoll
der Geschäftsstelle einlegbar. Im Rahmen dieses Verfahrens prüft
das Gericht die Berechtigung Ihrer Einwände.

Die Notarkammer wird sich Ihnen gegenüber auch nicht gutachterlich äußern.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Notarkammer vom Gericht um ein Gutachten
gebeten wird, § 67 IV BNotO. Die Gutachterstellung wäre beeinträchtigt, wenn sie
bereits im Vorfeld gegenüber einem der Beteiligten sich zur Sache geäußert hätte.
Ich bitte um Verständnis für die Haltung der Notarkammer.

Mit freundlichen Grüßen",False,80170,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Frau Jostock,

die Notarkammer Kassel hat uns Ihre E-Mail vom 16.12.2017 weitergeleitet.

Hiermit bestätige ich Ihnen den Erhalt Ihrer E-Mail.

Die Notarkammer kann Ihnen jedoch in der Sache nicht weiterhelfen, da sie für
Kostenangelegenheiten nicht zuständig ist.

Soweit Sie Einwendungen gegen die Kostenrechnung haben, sind diese im Wege
eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 GNotKG
geltend zu machen. Dieser ist gerichtskostenfrei und ohne Zuhilfenahme eines
Rechtsanwalts beim zuständigen Landgericht schriftlich oder zu Protokoll
der Geschäftsstelle einlegbar. Im Rahmen dieses Verfahrens prüft
das Gericht die Berechtigung Ihrer Einwände.

Die Notarkammer wird sich Ihnen gegenüber auch nicht gutachterlich äußern.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Notarkammer vom Gericht um ein Gutachten
gebeten wird, § 67 IV BNotO. Die Gutachterstellung wäre beeinträchtigt, wenn sie
bereits im Vorfeld gegenüber einem der Beteiligten sich zur Sache geäußert hätte.
Ich bitte um Verständnis für die Haltung der Notarkammer.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre E-Mail vom 16. Dezember 2017')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25113/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80170/?format=csv,Notarkammer Kassel,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/13478/?format=csv,True,,,Ihre E-Mail vom 16. Dezember 2017,2017-12-20T15:12:28+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/basis-zur-berechnung-der-notarkosten-hoher-als-geschaftswert/#nachricht-80170
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Basis zur Berechnung der Notarkosten höher als Geschäftswert“ vom 31.10.2017 (#25113) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Mia Mai

Anfragenr: 25113
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Mia Mai


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,79218,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/13478/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Basis zur Berechnung der Notarkosten höher als Geschäftswert“ vom 31.10.2017 (#25113) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Mia Mai

Anfragenr: 25113
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Mia Mai


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Basis zur Berechnung der Notarkosten höher als Geschäftswert [#25113]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25113/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79218/?format=csv,Mia Mai,,True,,,AW: Basis zur Berechnung der Notarkosten höher als Geschäftswert [#25113],2017-12-02T18:35:08.976147+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/basis-zur-berechnung-der-notarkosten-hoher-als-geschaftswert/#nachricht-79218
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

Wunschgemäß teile ich Ihnen mit, dass es sich um den Notar Thomas Kunz, << Adresse entfernt >> handelt. Außer der Gebühr für den zu hohen Geschäftswert habe ich ebenfalls zwei mal Dokumenten-und Postpauschale (insgesamt €51) gezahlt, was ich auch nicht nachvollziehen kann.

Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >>
(Alias Mia Mai)

Anfragenr: 25113
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Mia Mai
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,79937,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/13478/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

Wunschgemäß teile ich Ihnen mit, dass es sich um den Notar Thomas Kunz, ",True,<< Adresse entfernt >>,False," handelt. Außer der Gebühr für den zu hohen Geschäftswert habe ich ebenfalls zwei mal Dokumenten-und Postpauschale (insgesamt €51) gezahlt, was ich auch nicht nachvollziehen kann.

Mit freundlichen Grüßen
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"
(Alias Mia Mai)

Anfragenr: 25113
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Mia Mai
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



","(False, 'AW: AW: Basis zur Berechnung der Notarkosten höher als Geschäftswert [#25113]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25113/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79937/?format=csv,Mia Mai,,True,,,AW: AW: Basis zur Berechnung der Notarkosten höher als Geschäftswert [#25113],2017-12-16T14:50:43.366517+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/basis-zur-berechnung-der-notarkosten-hoher-als-geschaftswert/#nachricht-79937
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"V B 5 - O 1319/17/10388

Sehr geehrter Herr Sauerwein,

Ihr unten stehender ""IFG-Antrag"" an das Bundesministerium der Finanzen besteht sicher auf einem Missverständnis. 
Den Hinweis, dass Sie den Zugang zu Gesetzestexten gefunden haben, kann ich deshalb nicht zuordnen. Mir liegt kein bisheriger IFG-Antrag von Ihnen und auch keiner zum Thema ""Einlagensicherungsgesetz"" vor.
Es wäre nett von Ihnen, wenn Sie mir formlos bestätigen könnten, dass der Vorgang damit erledigt ist.


Mit freundlichen Grüßen",False,77951,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"V B 5 - O 1319/17/10388

Sehr geehrter Herr Sauerwein,

Ihr unten stehender ""IFG-Antrag"" an das Bundesministerium der Finanzen besteht sicher auf einem Missverständnis. 
Den Hinweis, dass Sie den Zugang zu Gesetzestexten gefunden haben, kann ich deshalb nicht zuordnen. Mir liegt kein bisheriger IFG-Antrag von Ihnen und auch keiner zum Thema ""Einlagensicherungsgesetz"" vor.
Es wäre nett von Ihnen, wenn Sie mir formlos bestätigen könnten, dass der Vorgang damit erledigt ist.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihr IFG-Antrag vom 31. Oktober 2017/ Einlagensicherungsgesetz [#25114]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25114/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77951/?format=csv,Bundesministerium der Finanzen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/84/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihr IFG-Antrag vom 31. Oktober 2017/ Einlagensicherungsgesetz [#25114],2017-11-06T14:17:51+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/einlagensicherungsgesetz/#nachricht-77951
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe den Gesetzestext im Internet gefunden und auf meinen Rechner geladen. Meine Anfrage ist damit gegenstandslos geworden. Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Edmund Sauerwein

Anfragenr: 25114
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Edmund Sauerwein
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,78228,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/84/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe den Gesetzestext im Internet gefunden und auf meinen Rechner geladen. Meine Anfrage ist damit gegenstandslos geworden. Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Edmund Sauerwein

Anfragenr: 25114
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Edmund Sauerwein
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,"(False, 'AW: Ihr IFG-Antrag vom 31. Oktober 2017/ Einlagensicherungsgesetz [#25114]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25114/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78228/?format=csv,Edmund Sauerwein,,True,,,AW: Ihr IFG-Antrag vom 31. Oktober 2017/ Einlagensicherungsgesetz [#25114],2017-11-11T18:53:51.563634+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/einlagensicherungsgesetz/#nachricht-78228
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Herzlichen Dank, ich habe den Zugang zu den Gesetzestexten inzwischen gefunden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Edmund Sauerwein
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Edmund Sauerwein
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77692,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/84/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Herzlichen Dank, ich habe den Zugang zu den Gesetzestexten inzwischen gefunden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Edmund Sauerwein
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Edmund Sauerwein
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Einlagensicherungsgesetz [#25114]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25114/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77692/?format=csv,Edmund Sauerwein,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Einlagensicherungsgesetz [#25114],2017-10-31T19:30:35.404832+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/einlagensicherungsgesetz/#nachricht-77692
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Anfrage hat ja bereits Landwirtschaftsminister Schmidt abgearbeitet. So erfüllen Gewählte ihren Wahlauftrag und ‚dienen‘ der Menscheit. Das es auch um sie selber und ihre Familien geht, scheint sie nicht zu interessieren. Geld regiert eben die Welt.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25115
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,79329,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/93/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Anfrage hat ja bereits Landwirtschaftsminister Schmidt abgearbeitet. So erfüllen Gewählte ihren Wahlauftrag und ‚dienen‘ der Menscheit. Das es auch um sie selber und ihre Familien geht, scheint sie nicht zu interessieren. Geld regiert eben die Welt.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25115
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'AW: WG: Glyphosat [#25115]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25115/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79329/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: WG: Glyphosat [#25115],2017-12-05T09:32:21.883240+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/glyphosat/#nachricht-79329
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wann wird Glyphosat verboten?
Die Natur hält das nicht mehr lange aus.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77698,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/93/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wann wird Glyphosat verboten?
Die Natur hält das nicht mehr lange aus.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Glyphosat [#25115]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25115/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77698/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Glyphosat [#25115],2017-11-01T10:10:20.570258+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/glyphosat/#nachricht-77698
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. November 2017, in der Sie um Informationen über den aktuellen Sachstand des Verfahrens der Wiedergenehmigung von Glyphosat bitten. Ihre Anfrage wurde im Bundesumweltministerium an das für Pflanzenschutzmittel zuständige Fachreferat weitergeleitet.

Zum aktuellen Stand des Verfahrens der möglichen Wiedergenehmigung von Glyphosat auf EU-Ebene kann ich Ihnen mitteilen, dass sich das Bundesumweltministerium gegen eine Wiedergenehmigung ausgesprochen hat. Diese Haltung hat weiterhin Bestand.

In einer Abstimmung unter den Mitgliedstaaten am 9. November 2017 scheiterte der Vorschlag der EU-Kommission, Glyphosat für fünf Jahre erneut zu genehmigen. Ende November wird die EU-Kommission jedoch ihren Vorschlag einem sogenannten Berufungsausschuss vorlegen. Falls dort erneut weder eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den Vorschlag zustande kommt, kann die EU-Kommission ohne Einbezug der Mitgliedstaaten entscheiden, ob Glyphosat in der EU weiter genehmigt wird oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen",False,78696,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. November 2017, in der Sie um Informationen über den aktuellen Sachstand des Verfahrens der Wiedergenehmigung von Glyphosat bitten. Ihre Anfrage wurde im Bundesumweltministerium an das für Pflanzenschutzmittel zuständige Fachreferat weitergeleitet.

Zum aktuellen Stand des Verfahrens der möglichen Wiedergenehmigung von Glyphosat auf EU-Ebene kann ich Ihnen mitteilen, dass sich das Bundesumweltministerium gegen eine Wiedergenehmigung ausgesprochen hat. Diese Haltung hat weiterhin Bestand.

In einer Abstimmung unter den Mitgliedstaaten am 9. November 2017 scheiterte der Vorschlag der EU-Kommission, Glyphosat für fünf Jahre erneut zu genehmigen. Ende November wird die EU-Kommission jedoch ihren Vorschlag einem sogenannten Berufungsausschuss vorlegen. Falls dort erneut weder eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den Vorschlag zustande kommt, kann die EU-Kommission ohne Einbezug der Mitgliedstaaten entscheiden, ob Glyphosat in der EU weiter genehmigt wird oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Glyphosat [#25115]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25115/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78696/?format=csv,"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/93/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Glyphosat [#25115],2017-11-23T11:59:17+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/glyphosat/#nachricht-78696
https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtbibliotheken-munchen-kostenlose-nutzung-fur-alle-sozialleistungsbezieher-diskriminierungsfreie-gleichbehandlung/#nachricht-77933,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77933/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/77933/_Miederer_Klaudia_A_geschwaerzt.pdf?token=1tzmFn%3Amfh_gsjrVTUgtzJ2Rat0F_PmasH0JHHhU_m-wo3jOoI,application/pdf,32339,False,False,False,True,True,_Miederer_Klaudia_A_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/32339/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtbibliotheken-munchen-kostenlose-nutzung-fur-alle-sozialleistungsbezieher-diskriminierungsfreie-gleichbehandlung/77933/anhang/_Miederer_Klaudia_A_geschwaerzt.pdf,221543,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

anliegendes Schreiben übersenden wir zur Kenntnisnahme.





Landeshauptstadt München
Direktorium
Bürgerberatung des Oberbürgermeisters
Rathaus, 2. Stock, Zimmer 272
80331 München


Tel:  089 / 233 9 25 27
Fax: 089 /  233 2 52 41
Internet: www.muenchen.de

Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung: www.muenchen.de/ekomm

Diese E-Mail wurde von einem LiMux-Arbeitsplatz verschickt.",False,77933,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,"geehrtAntragsteller/in",False,"

anliegendes Schreiben übersenden wir zur Kenntnisnahme.





Landeshauptstadt München
Direktorium
Bürgerberatung des Oberbürgermeisters
Rathaus, 2. Stock, Zimmer 272
80331 München


Tel:  089 / 233 9 25 27
Fax: 089 /  233 2 52 41
Internet: www.muenchen.de

Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung: www.muenchen.de/ekomm

Diese E-Mail wurde von einem LiMux-Arbeitsplatz verschickt.",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25118/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77933/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,"Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher",2017-11-06T11:29:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtbibliotheken-munchen-kostenlose-nutzung-fur-alle-sozialleistungsbezieher-diskriminierungsfreie-gleichbehandlung/#nachricht-77933
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

http://www.muenchner-stadtbibliothek.de/info-service/benutzungshinweise/gebuehren/

Sehr <Information-entfernt>

lt Gebührenordnung der Stadtbibliotheken München entfällen für Asylbewerber sämtliche Gebühren für die Nutzung. 
Meines Erachtens liegt hier eine eindeutige Ungleichbehandlung von Sozialleistungsbeziehern vor, da Sozialleistungsbeziehern oftmals ein geringeres Einkommen besitzen: 

1. Asylbewerberleistungen sind seit dem Urteil vom 18.07.2012 des Bundesverfassungsgerichtes identisch mit dem SGB II-Regelsatz. 
https://de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerberleistungsgesetz#Verfassungswidrigkeit_und_Novelle_vom_M.C3.A4rz_2015

2. In Asylbewerberunterkünften besteht der Vorteil, keine Mietzuzahlung aus dem Regelsatz leisten zu müssen. Bei eigenen Wohnungen ist die tatsächliche Miete oft höher als vom Jobcenter anerkannt wird (in unserem Haushalt Euro 221,00 monatlich / seit 2010 in Rangstufe 1 für eine Wohnung registriert):
https://www.saarbruecker-zeitung.de/politik/hartz-iv-empfaenger-zahlen-bei-miete-mit_aid-1637059

3. Auch die tatsächlichen Stromkosten sind höher als im Regelsatz anerkannt wird; bei Asylbewerberunterkünften werden die tatsächlichen Stromkosten im Rahmen der Pauschalmiete voll getragen: 
http://www.runder-tisch-freiburg.de/search/label/Regelsatz%202017

4. Weiterhin entfällt die Zuzahlung für Arzneimittel und Krankenhausbehandlung von Euro 98,16: 
https://afdkompakt.de/2017/09/05/asylbewerber-patienten-erster-klasse/

Die Gesellschaft ist gefordert, nicht nur Asylbewerber zu integrieren, sondern alle sozial Schwachen, zB EU-Migranten, Arbeitslose, Behinderte, Renter, Geringverdiener, Sozialleistungsbezieher, etc. - unabhängig der Nationalität und des Aufenthaltsstatuses - und Zugang zu Bildung und Wissen zu ermöglichen. 

Auf allen politischen Ebenen wird immer wieder propagiert, dass es nicht zu einem Ausspielen und Ausgrenzen sozialer Randgruppen kommen soll.

Das tut es aber mit der aktuellen Gebührenberechnung, da bei geringem Einkommen selbst Kleinstbeträge zu einer extremen Belastung werden. 

Aufgrund der IFS etc. bitte ich um Information, mit welcher Rechts- und Berechnungsrundlage nur Asylbewerbern die Gebühren erlassen werden und nicht allen Sozialleistungsbeziehern - auch im Rahmen der diskriminierungsfreien Gleichbehandlung. 

Eine gleich lautende Beschwerde wurde an die Regierung von Oberbayern Sachgebiet 12.1 Kommunalaufsicht weitergeleitet.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77713,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

http://www.muenchner-stadtbibliothek.de/info-service/benutzungshinweise/gebuehren/

Sehr <Information-entfernt>

lt Gebührenordnung der Stadtbibliotheken München entfällen für Asylbewerber sämtliche Gebühren für die Nutzung. 
Meines Erachtens liegt hier eine eindeutige Ungleichbehandlung von Sozialleistungsbeziehern vor, da Sozialleistungsbeziehern oftmals ein geringeres Einkommen besitzen: 

1. Asylbewerberleistungen sind seit dem Urteil vom 18.07.2012 des Bundesverfassungsgerichtes identisch mit dem SGB II-Regelsatz. 
https://de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerberleistungsgesetz#Verfassungswidrigkeit_und_Novelle_vom_M.C3.A4rz_2015

2. In Asylbewerberunterkünften besteht der Vorteil, keine Mietzuzahlung aus dem Regelsatz leisten zu müssen. Bei eigenen Wohnungen ist die tatsächliche Miete oft höher als vom Jobcenter anerkannt wird (in unserem Haushalt Euro 221,00 monatlich / seit 2010 in Rangstufe 1 für eine Wohnung registriert):
https://www.saarbruecker-zeitung.de/politik/hartz-iv-empfaenger-zahlen-bei-miete-mit_aid-1637059

3. Auch die tatsächlichen Stromkosten sind höher als im Regelsatz anerkannt wird; bei Asylbewerberunterkünften werden die tatsächlichen Stromkosten im Rahmen der Pauschalmiete voll getragen: 
http://www.runder-tisch-freiburg.de/search/label/Regelsatz%202017

4. Weiterhin entfällt die Zuzahlung für Arzneimittel und Krankenhausbehandlung von Euro 98,16: 
https://afdkompakt.de/2017/09/05/asylbewerber-patienten-erster-klasse/

Die Gesellschaft ist gefordert, nicht nur Asylbewerber zu integrieren, sondern alle sozial Schwachen, zB EU-Migranten, Arbeitslose, Behinderte, Renter, Geringverdiener, Sozialleistungsbezieher, etc. - unabhängig der Nationalität und des Aufenthaltsstatuses - und Zugang zu Bildung und Wissen zu ermöglichen. 

Auf allen politischen Ebenen wird immer wieder propagiert, dass es nicht zu einem Ausspielen und Ausgrenzen sozialer Randgruppen kommen soll.

Das tut es aber mit der aktuellen Gebührenberechnung, da bei geringem Einkommen selbst Kleinstbeträge zu einer extremen Belastung werden. 

Aufgrund der IFS etc. bitte ich um Information, mit welcher Rechts- und Berechnungsrundlage nur Asylbewerbern die Gebühren erlassen werden und nicht allen Sozialleistungsbeziehern - auch im Rahmen der diskriminierungsfreien Gleichbehandlung. 

Eine gleich lautende Beschwerde wurde an die Regierung von Oberbayern Sachgebiet 12.1 Kommunalaufsicht weitergeleitet.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Stadtbibliotheken München: kostenlose Nutzung für alle Sozialleistungsbezieher = diskriminierungsfreie Gleichbehandlung [#25118]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25118/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77713/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Stadtbibliotheken München: kostenlose Nutzung für alle Sozialleistungsbezieher = diskriminierungsfreie Gleichbehandlung [#25118],2017-11-01T13:55:06.854257+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtbibliotheken-munchen-kostenlose-nutzung-fur-alle-sozialleistungsbezieher-diskriminierungsfreie-gleichbehandlung/#nachricht-77713
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,


vielen Dank für Ihre Anfrage.


Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.


Mit freundlichen Grüßen",False,82404,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,


vielen Dank für Ihre Anfrage.


Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25118/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/82404/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,,,"AW: AW: AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]",2018-01-29T08:10:43+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtbibliotheken-munchen-kostenlose-nutzung-fur-alle-sozialleistungsbezieher-diskriminierungsfreie-gleichbehandlung/#nachricht-82404
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.



Mit freundlichen Grüßen",False,79973,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.



Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25118/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79973/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]",2017-12-18T07:41:12+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtbibliotheken-munchen-kostenlose-nutzung-fur-alle-sozialleistungsbezieher-diskriminierungsfreie-gleichbehandlung/#nachricht-79973
https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtbibliotheken-munchen-kostenlose-nutzung-fur-alle-sozialleistungsbezieher-diskriminierungsfreie-gleichbehandlung/#nachricht-79951,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79951/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/79951/e04f4fa8-c021-46e5-9b51-481d9b03290c.jpeg?token=1tzmFn%3Adx3sEFDYGx71NLeX6D9kFrIZKtsT_CZ0bQswXh6X62E,image/jpeg,32494,False,True,False,False,False,e04f4fa8-c021-46e5-9b51-481d9b03290c.jpeg,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/32494/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtbibliotheken-munchen-kostenlose-nutzung-fur-alle-sozialleistungsbezieher-diskriminierungsfreie-gleichbehandlung/79951/anhang/e04f4fa8-c021-46e5-9b51-481d9b03290c.jpeg,1042092,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,79951,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kostenlose Nutzung für alle Soziallleistungsbezieher')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25118/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79951/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Kostenlose Nutzung für alle Soziallleistungsbezieher,2017-12-11T00:00:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtbibliotheken-munchen-kostenlose-nutzung-fur-alle-sozialleistungsbezieher-diskriminierungsfreie-gleichbehandlung/#nachricht-79951
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte löschen Sie meinen persönlichen und vollständigen Namen aus Ihren Datei-Anhängen !!! Verletzung des Datenschutzes. 

Meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtbibliotheken München: kostenlose Nutzung für alle Sozialleistungsbezieher = diskriminierungsfreie Gleichbehandlung“ vom 01.11.2017 (#25118) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25118
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,79631,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte löschen Sie meinen persönlichen und vollständigen Namen aus Ihren Datei-Anhängen !!! Verletzung des Datenschutzes. 

Meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtbibliotheken München: kostenlose Nutzung für alle Sozialleistungsbezieher = diskriminierungsfreie Gleichbehandlung“ vom 01.11.2017 (#25118) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25118
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



","(False, 'AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25118/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79631/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]",2017-12-11T11:35:35.174471+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtbibliotheken-munchen-kostenlose-nutzung-fur-alle-sozialleistungsbezieher-diskriminierungsfreie-gleichbehandlung/#nachricht-79631
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben vom 11.12.2017 lehnen Sie eine Gleichbehandlung aller Sozialleistungsbezieher ab. Damit werden Asylbewerber bevorzugt = keine diskriminierungsfreie  Gleichbehndlung. 
Man kann deshalb nur alledem betroffenen Personen zu einer Klage vor dem Verwaltungsgericht München inkl Prozess- und Verfahrenskostenhilfe raten wie ich es jetzt tun werde. 

Mit freundlichen Grüßen

Anfragenr: 25118
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,79952,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben vom 11.12.2017 lehnen Sie eine Gleichbehandlung aller Sozialleistungsbezieher ab. Damit werden Asylbewerber bevorzugt = keine diskriminierungsfreie  Gleichbehndlung. 
Man kann deshalb nur alledem betroffenen Personen zu einer Klage vor dem Verwaltungsgericht München inkl Prozess- und Verfahrenskostenhilfe raten wie ich es jetzt tun werde. 

Mit freundlichen Grüßen

Anfragenr: 25118
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'AW: AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25118/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79952/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]",2017-12-17T13:47:08.079075+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtbibliotheken-munchen-kostenlose-nutzung-fur-alle-sozialleistungsbezieher-diskriminierungsfreie-gleichbehandlung/#nachricht-79952
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtbibliotheken München: kostenlose Nutzung für alle Sozialleistungsbezieher = diskriminierungsfreie Gleichbehandlung“ vom 01.11.2017 (#25118) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Ihr Schreiben vom 11.12.2017 enthält keine Begründung mit Rechtsgrundlage, welche die IFG-Anfrage erfüllt. Es wird nochmals um Nachbesserung gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25118
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,82352,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtbibliotheken München: kostenlose Nutzung für alle Sozialleistungsbezieher = diskriminierungsfreie Gleichbehandlung“ vom 01.11.2017 (#25118) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Ihr Schreiben vom 11.12.2017 enthält keine Begründung mit Rechtsgrundlage, welche die IFG-Anfrage erfüllt. Es wird nochmals um Nachbesserung gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25118
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



","(False, 'AW: AW: AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25118/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/82352/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: AW: AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]",2018-01-27T15:34:33.652917+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtbibliotheken-munchen-kostenlose-nutzung-fur-alle-sozialleistungsbezieher-diskriminierungsfreie-gleichbehandlung/#nachricht-82352
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird 
dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und 
zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 
Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der 
Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu 
laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen 
Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der 
Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich 
Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den 
Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.

Mit freundlichen Grüßen",False,77757,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird 
dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und 
zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 
Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der 
Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu 
laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen 
Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der 
Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich 
Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den 
Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Re: Stadtbibliotheken München: kostenlose Nutzung für alle Sozialleistungsbezieher = diskriminierungsfreie Gleichbehandlung [#25118]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25118/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77757/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Re: Stadtbibliotheken München: kostenlose Nutzung für alle Sozialleistungsbezieher = diskriminierungsfreie Gleichbehandlung [#25118],2017-11-02T13:19:49+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtbibliotheken-munchen-kostenlose-nutzung-fur-alle-sozialleistungsbezieher-diskriminierungsfreie-gleichbehandlung/#nachricht-77757
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.


Mit freundlichen Grüßen",False,79668,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25118/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79668/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: Informationsfreiheitssatzung, hier: Stadtbibliotheken München - kostenlose Nutzung f= FCr alle Sozialleistungsbezieher [#25118]",2017-12-11T14:44:15+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtbibliotheken-munchen-kostenlose-nutzung-fur-alle-sozialleistungsbezieher-diskriminierungsfreie-gleichbehandlung/#nachricht-79668
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr geehrt<< Anrede >>

bekanntlich deckt der Stromanteil im Regelsatz SGB II und SGB XII nicht die tatsächlich anfallenden Kosten: 
http://www.runder-tisch-freiburg.de/search/label/Stromsperren
http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Hartz-4-Regelsatz-deckt-nicht-Stromkosten-15202849.html
http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Dokumente/2016_09_Paritaet_Regelsatzexpertise.pdf

Aus diesem Grunde wurde auch die kostenlose Energieberatung für Geringverdiener in München eingeführt: 
https://www.swm.de/privatkunden/m-wohnen/energieberatung/beratungsservice.html

Auch im Stadtrat wurde die Problematik erkannt, zB Abwrackprogramm für Kühlschränke: 
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_dokumente.jsp?risid=3594805

Aus diesem Grunde erfolgte ein kostenloser Austausch von Altgeräten durch die SWM (Seite 7): 
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3756937.pdf
""Darüber hinaus wird in begründeten Einzelfällen durch die SWM auf Vorschlag des jeweiligen Wohlfahrtsverbandes ein energiesparendes Haushaltsgerät (Kühlschrank, Gefrierschrank, Kühl-Gefrier-Kombination, Waschmaschine und in Einzelfällen Geschirrspüler) im Austausch kostenlos zur Verfügung gestellt. Bislang wurden auf Kosten der SWM rund 2.400 Geräte ausgetauscht.""

Lt. aktueller Auskunft der SWM wurde dieses Angebot bereits vor zwei Jahren abgeschaft. Und das trotz guter Haushaltslage der LH München: 
https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/dank-gewerbesteuer-stadt-reduziert-erneut-ihre-schulden-7195201.html
https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/josef-schmid-per36427/schmid-legt-neuen-bericht-vor-alles-waechst-auch-miete-8491700.html

Nach dem IFG etc. wird deshalb um Information gebeten, ob die Abschaffung kostenloser Energiespargeräte durch einen Stadtratsbeschluss erfolgte bzw. welcher anderen Entscheidungsgrundlage (alleinige Entscheidung durch die SWM?) und mit welchen Argumenten.

Die Streichung ist für die betroffenen Haushalte besonders schlimm, da die Differenz Regelsatz Strom und tatsächliche Kosten seither nochmals angestiegen ist. 

Gerade in München mit extrem hohen Mieten und mangelndem günstigen Wohnungsangebot müssen viele Haushalte mit Sozialleistungsbezug  einen Teil der tatsächlichen Miete  aus dem Regelsatz bezahlt werden, weil das Jobcenter München nur einen Teil anerkennt (in unserem Haushalt Euro 221,00 monatlich / seit 2010 in Rangstufe 1 für eine Wohnung registriert): 
https://www.saarbruecker-zeitung.de/p.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77716,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr ",True,geehrt<< Anrede >,False,">

bekanntlich deckt der Stromanteil im Regelsatz SGB II und SGB XII nicht die tatsächlich anfallenden Kosten: 
http://www.runder-tisch-freiburg.de/search/label/Stromsperren
http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Hartz-4-Regelsatz-deckt-nicht-Stromkosten-15202849.html
http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Dokumente/2016_09_Paritaet_Regelsatzexpertise.pdf

Aus diesem Grunde wurde auch die kostenlose Energieberatung für Geringverdiener in München eingeführt: 
https://www.swm.de/privatkunden/m-wohnen/energieberatung/beratungsservice.html

Auch im Stadtrat wurde die Problematik erkannt, zB Abwrackprogramm für Kühlschränke: 
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_dokumente.jsp?risid=3594805

Aus diesem Grunde erfolgte ein kostenloser Austausch von Altgeräten durch die SWM (Seite 7): 
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3756937.pdf
""Darüber hinaus wird in begründeten Einzelfällen durch die SWM auf Vorschlag des jeweiligen Wohlfahrtsverbandes ein energiesparendes Haushaltsgerät (Kühlschrank, Gefrierschrank, Kühl-Gefrier-Kombination, Waschmaschine und in Einzelfällen Geschirrspüler) im Austausch kostenlos zur Verfügung gestellt. Bislang wurden auf Kosten der SWM rund 2.400 Geräte ausgetauscht.""

Lt. aktueller Auskunft der SWM wurde dieses Angebot bereits vor zwei Jahren abgeschaft. Und das trotz guter Haushaltslage der LH München: 
https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/dank-gewerbesteuer-stadt-reduziert-erneut-ihre-schulden-7195201.html
https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/josef-schmid-per36427/schmid-legt-neuen-bericht-vor-alles-waechst-auch-miete-8491700.html

Nach dem IFG etc. wird deshalb um Information gebeten, ob die Abschaffung kostenloser Energiespargeräte durch einen Stadtratsbeschluss erfolgte bzw. welcher anderen Entscheidungsgrundlage (alleinige Entscheidung durch die SWM?) und mit welchen Argumenten.

Die Streichung ist für die betroffenen Haushalte besonders schlimm, da die Differenz Regelsatz Strom und tatsächliche Kosten seither nochmals angestiegen ist. 

Gerade in München mit extrem hohen Mieten und mangelndem günstigen Wohnungsangebot müssen viele Haushalte mit Sozialleistungsbezug  einen Teil der tatsächlichen Miete  aus dem Regelsatz bezahlt werden, weil das Jobcenter München nur einen Teil anerkennt (in unserem Haushalt Euro 221,00 monatlich / seit 2010 in Rangstufe 1 für eine Wohnung registriert): 
https://www.saarbruecker-zeitung.de/p.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


","(False, 'Kostenlose energiesparende Haushaltsgeräte durch die SWM (Kühlschrank, Gefrierschrank, Kühl-Gefrier-Kombination, Waschmaschine, Geschirrspüler) [#25119]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25119/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77716/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kostenlose energiesparende Haushaltsgeräte durch die SWM (Kühlschrank, Gefrierschrank, Kühl-Gefrier-Kombination, Waschmaschine, Geschirrspüler) [#25119]",2017-11-01T14:52:29.833893+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenlose-energiesparende-haushaltsgerate-durch-die-swm-kuhlschrank-gefrierschrank-kuhl-gefrier-kombination-waschmaschine-geschirrspuler/#nachricht-77716
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenlose energiesparende Haushaltsgeräte durch die SWM (Kühlschrank, Gefrierschrank, Kühl-Gefrier-Kombination, Waschmaschine, Geschirrspüler)“ vom 01.11.2017 (#25119) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Anfragenr: 25119
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,79629,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenlose energiesparende Haushaltsgeräte durch die SWM (Kühlschrank, Gefrierschrank, Kühl-Gefrier-Kombination, Waschmaschine, Geschirrspüler)“ vom 01.11.2017 (#25119) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Anfragenr: 25119
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'AW: Re: Kostenlose energiesparende Haushaltsgeräte durch die SWM (Kühlschrank, Gefrierschrank, Kühl-Gefrier-Kombination, Waschmaschine, Geschirrspüler) [#25119]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25119/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79629/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: Re: Kostenlose energiesparende Haushaltsgeräte durch die SWM (Kühlschrank, Gefrierschrank, Kühl-Gefrier-Kombination, Waschmaschine, Geschirrspüler) [#25119]",2017-12-11T11:27:27.862128+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenlose-energiesparende-haushaltsgerate-durch-die-swm-kuhlschrank-gefrierschrank-kuhl-gefrier-kombination-waschmaschine-geschirrspuler/#nachricht-79629
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird 
dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und 
zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 
Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der 
Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu 
laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen 
Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der 
Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich 
Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den 
Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.


Mit freundlichen Grüßen",False,77759,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird 
dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und 
zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 
Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der 
Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu 
laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen 
Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der 
Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich 
Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den 
Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Re: Kostenlose energiesparende Haushaltsgeräte durch die SWM (Kühlschrank, Gefrierschrank, Kühl-Gefrier-Kombination, Waschmaschine, Geschirrspüler) [#25119]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25119/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77759/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Re: Kostenlose energiesparende Haushaltsgeräte durch die SWM (Kühlschrank, Gefrierschrank, Kühl-Gefrier-Kombination, Waschmaschine, Geschirrspüler) [#25119]",2017-11-02T13:20:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenlose-energiesparende-haushaltsgerate-durch-die-swm-kuhlschrank-gefrierschrank-kuhl-gefrier-kombination-waschmaschine-geschirrspuler/#nachricht-77759
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in


das Büro des Oberbürgermeisters hat Ihre Anfrage an die Stadtwerke München weitergeleitet und uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Ab 2009 gab es die ""Energieberatung für Haushalte mit geringem Einkommen"" der Stadtwerke München (SWM). Das zeitlich befristete Projekt wurde von den SWM und den Münchner Wohlfahrtsverbänden nicht nach Stadtratsbeschluss, sondern in Eigeninitiative gestartet. Ehrenamtliche Beraterinnen und Berater der Wohlfahrtsverbände unterstützten seither Haushalte mit geringem Einkommen beim Energiesparen. Die SWM übernahmen hierbei die Schulung der Beraterinnen und Berater und stellten ausgewählten Haushalten kostenfrei Haushaltsgeräte zur Verfügung.

Das Projekt mit den Wohlfahrtsverbänden endete im Juni 2016. Anstatt nur in ausgewählten Haushalten den Stromverbrauch durch Austausch weißer Ware (etwa: Kühlschränke) zu senken, bieten die SWM seit Juli 2016 Haushalten auf Anfrage eine kostenlose Energie- und Tarifberatung durch eigene Mitarbeiter an. Das Angebot gilt für alle Haushalte - auch für solche, die ihren Strom nicht von den SWM beziehen. Neben professioneller Beratung erhalten beratene Haushalte als Starthilfe ein Energiesparpaket. Mit diesem neuen Konzept können wir die Energieberatung einem größeren Kreis anbieten. Durch achtsames und umweltbewusstes Handeln kann in sehr vielen Haushalten der Energieverbrauch nachhaltig reduziert werden. Dies zu vermitteln, ist Ziel unserer neuen und sehr erfolgreichen Energieberatung.

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf gerne direkt an unsere Energieberatung.

<<E-Mail-Adresse>>



Mit freundlichen Grüßen",False,81883,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"


das Büro des Oberbürgermeisters hat Ihre Anfrage an die Stadtwerke München weitergeleitet und uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Ab 2009 gab es die ""Energieberatung für Haushalte mit geringem Einkommen"" der Stadtwerke München (SWM). Das zeitlich befristete Projekt wurde von den SWM und den Münchner Wohlfahrtsverbänden nicht nach Stadtratsbeschluss, sondern in Eigeninitiative gestartet. Ehrenamtliche Beraterinnen und Berater der Wohlfahrtsverbände unterstützten seither Haushalte mit geringem Einkommen beim Energiesparen. Die SWM übernahmen hierbei die Schulung der Beraterinnen und Berater und stellten ausgewählten Haushalten kostenfrei Haushaltsgeräte zur Verfügung.

Das Projekt mit den Wohlfahrtsverbänden endete im Juni 2016. Anstatt nur in ausgewählten Haushalten den Stromverbrauch durch Austausch weißer Ware (etwa: Kühlschränke) zu senken, bieten die SWM seit Juli 2016 Haushalten auf Anfrage eine kostenlose Energie- und Tarifberatung durch eigene Mitarbeiter an. Das Angebot gilt für alle Haushalte - auch für solche, die ihren Strom nicht von den SWM beziehen. Neben professioneller Beratung erhalten beratene Haushalte als Starthilfe ein Energiesparpaket. Mit diesem neuen Konzept können wir die Energieberatung einem größeren Kreis anbieten. Durch achtsames und umweltbewusstes Handeln kann in sehr vielen Haushalten der Energieverbrauch nachhaltig reduziert werden. Dies zu vermitteln, ist Ziel unserer neuen und sehr erfolgreichen Energieberatung.

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf gerne direkt an unsere Energieberatung.

",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"



Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Bürgeranfrage Frau ')","(True, 'Antragsteller/in')","(False, ' i.S. SWM-Energieberatung')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25119/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/81883/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Bürgeranfrage Frau Antragsteller/in i.S. SWM-Energieberatung,2017-12-11T11:22:36+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenlose-energiesparende-haushaltsgerate-durch-die-swm-kuhlschrank-gefrierschrank-kuhl-gefrier-kombination-waschmaschine-geschirrspuler/#nachricht-81883
https://fragdenstaat.de/anfrage/amt-fur-wohnungen-registrierungskosten-sozial-wohnung-sowon-im-rahmen-der-wohnungsbeschaffungskosten-durch-das-jobcenter-munchen-bzw-lh-munchen-sozialreferat/#nachricht-514777,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/514777/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/514777/brief.pdf?token=1tzmFn%3AAXKFMBY6yTjMwWth0RYVHYeoUHZ7ae0TanaP6eQshRA,application/pdf,156985,True,False,False,True,False,brief.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/156985/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/amt-fur-wohnungen-registrierungskosten-sozial-wohnung-sowon-im-rahmen-der-wohnungsbeschaffungskosten-durch-das-jobcenter-munchen-bzw-lh-munchen-sozialreferat/514777/anhang/brief.pdf,1082598,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,514777,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'H. Gebühr: ""Für die Bearbeitung des Antrages wird keine Gebühr erhoben.""')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25120/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/514777/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,"H. Gebühr: ""Für die Bearbeitung des Antrages wird keine Gebühr erhoben.""",2020-06-01T19:55:31.934695+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/amt-fur-wohnungen-registrierungskosten-sozial-wohnung-sowon-im-rahmen-der-wohnungsbeschaffungskosten-durch-das-jobcenter-munchen-bzw-lh-munchen-sozialreferat/#nachricht-514777
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr <Information-entfernt>

bekanntliche beträgt die Antragsbearbeitungsgebühr Euro 10,00 für alle Antragsteller: 
http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1073964/
""Für Bezieher/innen von SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfeleistungen/ Grundsicherung) Leistungen besteht keine Gebührenfreiheit.""
Somit ist die Gebühr lt. Bescheid jährlich fällig:
""Die Registrierung gilt längstens für die Dauer eines Jahres ab Erlass des Bescheides (Ziffer 5.9 der VVWoBindR i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayWoBindG und Art. 14 Abs. 3 Satz 1 BayWoFG)."" (Richtig 5.8 statt 5.9). 
Allerdings sind die Registrierungskosten im Rahmen der Wohnungsbeschaffung bei einem notwendigen Umzug durch die Sozialbehörden zu übernehmen - somit wiederum durch die LH München, zB zu teure Wohnung durch Mieterhöhung Sanierung etc, Kündigung durch Vermieter Eigenbedarf Mietrückständen etc, Überbelegung, Auszug Asylbewerberunterkunft, usw.: 
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html
Aufgrund des IFG etc wird um Information gebeten, 
1. warum Antragsteller auf die Kostenübernahme durch die Sozialbehörden nicht hingewiesen werden? 
2. warum kein grundsätzlicher Verzicht auf die Rechnungsstellung durch das Amt für Wohnungen bzw. Stadtkämmerei efolgt und hierdurch erheblicher Verwaltungsaufwand eingespart werden kann (der Sozialleistungsbezug ist bereits die Einkommensnachweise bei Antragstellung bekannt).

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77717,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr <Information-entfernt>

bekanntliche beträgt die Antragsbearbeitungsgebühr Euro 10,00 für alle Antragsteller: 
http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1073964/
""Für Bezieher/innen von SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfeleistungen/ Grundsicherung) Leistungen besteht keine Gebührenfreiheit.""
Somit ist die Gebühr lt. Bescheid jährlich fällig:
""Die Registrierung gilt längstens für die Dauer eines Jahres ab Erlass des Bescheides (Ziffer 5.9 der VVWoBindR i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayWoBindG und Art. 14 Abs. 3 Satz 1 BayWoFG)."" (Richtig 5.8 statt 5.9). 
Allerdings sind die Registrierungskosten im Rahmen der Wohnungsbeschaffung bei einem notwendigen Umzug durch die Sozialbehörden zu übernehmen - somit wiederum durch die LH München, zB zu teure Wohnung durch Mieterhöhung Sanierung etc, Kündigung durch Vermieter Eigenbedarf Mietrückständen etc, Überbelegung, Auszug Asylbewerberunterkunft, usw.: 
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html
Aufgrund des IFG etc wird um Information gebeten, 
1. warum Antragsteller auf die Kostenübernahme durch die Sozialbehörden nicht hingewiesen werden? 
2. warum kein grundsätzlicher Verzicht auf die Rechnungsstellung durch das Amt für Wohnungen bzw. Stadtkämmerei efolgt und hierdurch erheblicher Verwaltungsaufwand eingespart werden kann (der Sozialleistungsbezug ist bereits die Einkommensnachweise bei Antragstellung bekannt).

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Amt für Wohnungen: Registrierungskosten (Sozial-)Wohnung SOWON im Rahmen der Wohnungsbeschaffungskosten durch das Jobcenter München bzw. LH München Sozialreferat [#25120]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25120/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77717/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Amt für Wohnungen: Registrierungskosten (Sozial-)Wohnung SOWON im Rahmen der Wohnungsbeschaffungskosten durch das Jobcenter München bzw. LH München Sozialreferat [#25120],2017-11-01T15:07:37.335143+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/amt-fur-wohnungen-registrierungskosten-sozial-wohnung-sowon-im-rahmen-der-wohnungsbeschaffungskosten-durch-das-jobcenter-munchen-bzw-lh-munchen-sozialreferat/#nachricht-77717
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird 
dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und 
zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 
Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der 
Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu 
laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen 
Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der 
Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich 
Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den 
Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.

Mit freundlichen Grüßen",False,77758,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird 
dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und 
zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 
Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der 
Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu 
laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen 
Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der 
Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich 
Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den 
Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Re: Amt für Wohnungen: Registrierungskosten (Sozial-)Wohnung SOWON im Rahmen der Wohnungsbeschaffungskosten durch das Jobcenter München bzw. LH München Sozialreferat [#25120]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25120/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77758/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Re: Amt für Wohnungen: Registrierungskosten (Sozial-)Wohnung SOWON im Rahmen der Wohnungsbeschaffungskosten durch das Jobcenter München bzw. LH München Sozialreferat [#25120],2017-11-02T13:20:11+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/amt-fur-wohnungen-registrierungskosten-sozial-wohnung-sowon-im-rahmen-der-wohnungsbeschaffungskosten-durch-das-jobcenter-munchen-bzw-lh-munchen-sozialreferat/#nachricht-77758
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren, 

mit Ihrem Schreiben vom 30.11.2017 würde meine IFG-Anfrage nicht beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen",False,79634,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren, 

mit Ihrem Schreiben vom 30.11.2017 würde meine IFG-Anfrage nicht beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'SOWON Registrierungsdauet und Registrierungskosten')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25120/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79634/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,SOWON Registrierungsdauet und Registrierungskosten,2017-11-30T00:00:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/amt-fur-wohnungen-registrierungskosten-sozial-wohnung-sowon-im-rahmen-der-wohnungsbeschaffungskosten-durch-das-jobcenter-munchen-bzw-lh-munchen-sozialreferat/#nachricht-79634
https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenloser-personalausweis-bei-sozialleistungsbezug/#nachricht-79955,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79955/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/79955/d62a6d5c-96ce-45f4-af3d-f85a8e8c74fd.jpeg?token=1tzmFn%3A0dHku_6PL0_J-OxPOYQVfpBAIxrnMVj5Tp_Y0kOTiWo,image/jpeg,32495,False,True,False,False,False,d62a6d5c-96ce-45f4-af3d-f85a8e8c74fd.jpeg,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/32495/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenloser-personalausweis-bei-sozialleistungsbezug/79955/anhang/d62a6d5c-96ce-45f4-af3d-f85a8e8c74fd.jpeg,1168933,https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenloser-personalausweis-bei-sozialleistungsbezug/#nachricht-79955,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79955/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/79955/fec57bce-a5ae-4134-b906-7f17a8050c7f.jpeg?token=1tzmFn%3AhALO67QOJ-1w-LNtF8wsb7W1TBh3BvssmXLwEskbvIU,image/jpeg,32496,False,True,False,False,False,fec57bce-a5ae-4134-b906-7f17a8050c7f.jpeg,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/32496/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenloser-personalausweis-bei-sozialleistungsbezug/79955/anhang/fec57bce-a5ae-4134-b906-7f17a8050c7f.jpeg,550960,,False,79955,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Teilerstattung von Gebühren für Ihren Personalausweis')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25121/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79955/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Teilerstattung von Gebühren für Ihren Personalausweis,2017-11-28T00:00:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenloser-personalausweis-bei-sozialleistungsbezug/#nachricht-79955
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr <Information-entfernt>
bekanntlich besteht in Deutschland die Pflicht einen Personalausweis zu führen: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweisgesetz
Lt Rechtsprechung sind die Passbeschaffungskosten nicht in den Regelsätzen im SGB II, SGB XII, etc, enthalten: 
http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Claudius_Voigt_20.09.2017.pdf
http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2017/2017_Nr._4_Kurzmitteilungen.pdf
Es wird ausdrücklich auf einen Gebührenerlass durch die Behörden, hier die LH München, hingewiesen. Leider wird im Kreisverwaltungsreferat auf den Gebührenerlass nicht hingewiesen:
https://www.hallo-muenchen.de/muenchen/mitte/muenchen-ort29098/obdachloser-zwickmuehle-ohne-geld-keine-papiere-ohne-kein-geld-8346067.html
Ich selbst habe am 07.02.2017 einen Personalausweis und Gebührenerlass mit entsprechenden Nachweisen beantragt (SGB II-Bezug und monatliche Zuzahlung zur Miete von Euro 150,00 aus dem Regelsatz von Euro 409,00) und es wurde mitgeteilt , dass diese Möglichkeit nicht besteht. Mittlerweile wurde mir von der LH München eine nachträgliche Prüfung zugesagt, aber unverändert warte ich seit neun Monaten auf die Erstattung. 
Nach dem IFG etc. wird um Auskunft gebeten, 
1. warum erfolgt kein Aushang in den Kreisverwaltungsämtern über die Möglichkeit des Gebührenerlasses.
2. warum wird trotz vorliegender Unterlagen der Gebührenerlass verweigert.
3. besteht die Möglichkeit aufgrund Falschauskunft nachträglich den Gebührenerlass zu beantragen und wenn ja für welchen Zeitraum?
4. in welcher Zeit muss die Rückerstattung erfolgen?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77718,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr <Information-entfernt>
bekanntlich besteht in Deutschland die Pflicht einen Personalausweis zu führen: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweisgesetz
Lt Rechtsprechung sind die Passbeschaffungskosten nicht in den Regelsätzen im SGB II, SGB XII, etc, enthalten: 
http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Claudius_Voigt_20.09.2017.pdf
http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2017/2017_Nr._4_Kurzmitteilungen.pdf
Es wird ausdrücklich auf einen Gebührenerlass durch die Behörden, hier die LH München, hingewiesen. Leider wird im Kreisverwaltungsreferat auf den Gebührenerlass nicht hingewiesen:
https://www.hallo-muenchen.de/muenchen/mitte/muenchen-ort29098/obdachloser-zwickmuehle-ohne-geld-keine-papiere-ohne-kein-geld-8346067.html
Ich selbst habe am 07.02.2017 einen Personalausweis und Gebührenerlass mit entsprechenden Nachweisen beantragt (SGB II-Bezug und monatliche Zuzahlung zur Miete von Euro 150,00 aus dem Regelsatz von Euro 409,00) und es wurde mitgeteilt , dass diese Möglichkeit nicht besteht. Mittlerweile wurde mir von der LH München eine nachträgliche Prüfung zugesagt, aber unverändert warte ich seit neun Monaten auf die Erstattung. 
Nach dem IFG etc. wird um Auskunft gebeten, 
1. warum erfolgt kein Aushang in den Kreisverwaltungsämtern über die Möglichkeit des Gebührenerlasses.
2. warum wird trotz vorliegender Unterlagen der Gebührenerlass verweigert.
3. besteht die Möglichkeit aufgrund Falschauskunft nachträglich den Gebührenerlass zu beantragen und wenn ja für welchen Zeitraum?
4. in welcher Zeit muss die Rückerstattung erfolgen?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25121/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77718/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121],2017-11-01T15:22:21.318194+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenloser-personalausweis-bei-sozialleistungsbezug/#nachricht-77718
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug“ vom 01.11.2017 (#25121) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Anfragenr: 25121
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,79630,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug“ vom 01.11.2017 (#25121) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Anfragenr: 25121
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'AW: Re: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25121/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79630/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Re: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121],2017-12-11T11:29:56.568291+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenloser-personalausweis-bei-sozialleistungsbezug/#nachricht-79630
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben vom 02.12.2017 verkennen Sie, dass vom ""Ansparbetrag"" von Euro 0,25 monatlich noch die Kosten für biometrische Passfotos zu berücksichtigen sind, zB

    Euro 18,25 angespart 
./. Euro 18,00 biometrische Passfotos
=  Euro   0,25 angespart

    Euro 28,80 Kosten personalausweis
./. Euro   0,25 angespart
= Euro 28,65 Kosten für einen Personalausweis nach Härtefallprüfung

Ergänzend muss geprüft werden, ob ein Ansparen möglich ist, zB monatliche Zuzahlung Miete Euro 150,00 wie in meinem Fall, Kautionstilgung, etc. 

Somit ist noch eine Erstattung von Euro 18,25 an mich offen. 

Die Aussage der Regierung von Oberbayern entspricht nicht der Rechtslage und ist bereits widerlegt. 

Weiterhin meine eigentliche IFG-Anfrage vom 01.11.2017. 

Mit freundlichen Grüßen

Anfragenr: 25121
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,79957,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben vom 02.12.2017 verkennen Sie, dass vom ""Ansparbetrag"" von Euro 0,25 monatlich noch die Kosten für biometrische Passfotos zu berücksichtigen sind, zB

    Euro 18,25 angespart 
./. Euro 18,00 biometrische Passfotos
=  Euro   0,25 angespart

    Euro 28,80 Kosten personalausweis
./. Euro   0,25 angespart
= Euro 28,65 Kosten für einen Personalausweis nach Härtefallprüfung

Ergänzend muss geprüft werden, ob ein Ansparen möglich ist, zB monatliche Zuzahlung Miete Euro 150,00 wie in meinem Fall, Kautionstilgung, etc. 

Somit ist noch eine Erstattung von Euro 18,25 an mich offen. 

Die Aussage der Regierung von Oberbayern entspricht nicht der Rechtslage und ist bereits widerlegt. 

Weiterhin meine eigentliche IFG-Anfrage vom 01.11.2017. 

Mit freundlichen Grüßen

Anfragenr: 25121
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'AW: AW: Re: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25121/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79957/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Re: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121],2017-12-17T14:33:28.094782+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenloser-personalausweis-bei-sozialleistungsbezug/#nachricht-79957
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug“ vom 01.11.2017 (#25121) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25121
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,82351,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug“ vom 01.11.2017 (#25121) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25121
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



","(False, 'AW: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25121/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/82351/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121],2018-01-27T15:31:38.106870+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenloser-personalausweis-bei-sozialleistungsbezug/#nachricht-82351
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug“ vom 01.11.2017 (#25121) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Unverändert ist die Restzahlung von Euro 18,25 offen. Klage ist beim Verwaltungsgericht München eingereicht. 

Mit freundlichen Grüßen

Anfragenr: 25121
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,82350,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug“ vom 01.11.2017 (#25121) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Unverändert ist die Restzahlung von Euro 18,25 offen. Klage ist beim Verwaltungsgericht München eingereicht. 

Mit freundlichen Grüßen

Anfragenr: 25121
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25121/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/82350/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121],2018-01-27T15:31:17.995711+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenloser-personalausweis-bei-sozialleistungsbezug/#nachricht-82350
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird 
dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und 
zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 
Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der 
Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu 
laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen 
Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der 
Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich 
Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den 
Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.

Mit freundlichen Grüßen",False,77760,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird 
dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und 
zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 
Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der 
Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu 
laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen 
Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der 
Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich 
Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den 
Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Re: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25121/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77760/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Re: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121],2017-11-02T13:20:22+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenloser-personalausweis-bei-sozialleistungsbezug/#nachricht-77760
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.


Mit freundlichen Grüßen",False,79667,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Re: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25121/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79667/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Re: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121],2017-12-11T14:44:06+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenloser-personalausweis-bei-sozialleistungsbezug/#nachricht-79667
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,


vielen Dank für Ihre Anfrage.


Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.


Mit freundlichen Grüßen",False,82402,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,


vielen Dank für Ihre Anfrage.


Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25121/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/82402/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,,,AW: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121],2018-01-29T08:03:52+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenloser-personalausweis-bei-sozialleistungsbezug/#nachricht-82402
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.



Mit freundlichen Grüßen",False,79977,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.



Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Re: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25121/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79977/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,,,AW: AW: Re: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121],2017-12-18T07:41:47+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenloser-personalausweis-bei-sozialleistungsbezug/#nachricht-79977
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,


vielen Dank für Ihre Anfrage.


Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.


Mit freundlichen Grüßen",False,82403,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,


vielen Dank für Ihre Anfrage.


Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25121/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/82403/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,,,AW: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121],2018-01-29T08:07:02+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenloser-personalausweis-bei-sozialleistungsbezug/#nachricht-82403
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelsätze im SGB II wie im SGB XII aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in München zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums“ vom 01.11.2017 (#25122) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Anfragenr: 25122
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,79628,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelsätze im SGB II wie im SGB XII aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in München zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums“ vom 01.11.2017 (#25122) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Anfragenr: 25122
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'AW: Re: Regelsätze im SGB II wie im SGB XII aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in München zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums [#25122]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25122/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79628/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Re: Regelsätze im SGB II wie im SGB XII aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in München zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums [#25122],2017-12-11T11:26:03.878813+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/regelsatze-im-sgb-ii-wie-im-sgb-xii-aufgrund-hoherer-lebenshaltungskosten-in-munchen-zur-sicherstellung-des-soziokulturellen-existenzminimums/#nachricht-79628
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr <Information-entfernt>
bekanntlich werden im SGB XII durch Stadtratsbeschlüsse höhere Regelsätze aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in München zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums gewährt: 
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_trefferliste.jsp?trl=1&txtVon=tt.mm.jjjj&but1=Suche%20starten&selReferat=&txtBis=tt.mm.jjjj&txtSuchbegriff=regelsatz&erw=null&selWahlperiode=0
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_trefferliste.jsp?trl=1&txtVon=tt.mm.jjjj&but1=Suche%20starten&selReferat=&txtBis=tt.mm.jjjj&txtSuchbegriff=regelsatz&erw=null&selWahlperiode=0
Zuletzt am 10.11.2016 im Stadtrat: 
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4257225.pdf
Euro 430,00 im SGB XII anstatt Euro 409,00 wie im SGB II
Weiterhin handelt es sich um eine freiwillige Leistung der LH München: 
""Die gesetzlichen Vorgaben für das 4. Kapitel SGB XII sehen eine kommunalspezifische, abweichende Festsetzung der Regelsätze nicht vor. Um auch für diesen Personenkreis die Deckung des soziokulturellen Existenzminimums sicherzustellen, wird der für die Leistungen im 3. Kapitel SGB XII gesetzlich festgelegte Regelbedarf vorbehaltlich des Inkrafttretens des neuen Regelbedarfsermittlungsgesetzes für die Berechtigten von 
Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII in gleicher Höhe aufgestockt (§ 29 Abs. 3 SGB XII i.V.m. § 98 Abs. 2 Satz 2 AVSG).""

Lt dem Sozialrechtsspezialisten Harald Thome / Tacheles e.V. / Erwerbslosenverein Tacheles stellt dies eine Ungleichbehandlung dar: 
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2228/
""4. Zur Besonderheit von Regelbedarfen des SGB XII in München und notwendige Rechtsfolgen im SGB II
Viele werden es gar nicht wissen: in München Stadt gibt es wegen höhere Lebenshaltungskosten für SGB XII – Bezieher höhere Regelbedarfe, für Alleinstehende wurden sie um 21 EUR von 409 EUR auf 430 EUR erhöht, im Landkreis München gibt es sogar 433 EUR. In der RB-Stufe 2 sind die RB von 368 EUR auf 387 EUR (München Stadt) erhöht, im Landkreis München gibt es sogar 390 EUR. (Siehe: http://tinyurl.com/yakg2psq). Diese höheren Regelbedarfe in München gab es auch schon in BSHG Zeiten.
Rechtlich basieren sie im SGB XII auf  § 29 Abs. 3 SGB XII iVm § 98 AVSG). Zum rechtlichen Kontext: http://tinyurl.com/y9zwyx3x
Offensichtlich werden hier SGB XII’ern und SGB II’ern ungleich behandelt, da im SGB II ist eine solche Regelbedarfserhöhung bzw. abweichende Festsetzung nicht vorgesehen ist (§ 20 Abs. 1 S. 3 SGB II) .
Da aber höhere Lebenshaltungskosten gleichwohl im SGB II anstehen, könnten diese über den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II in gleicher Höhe wie im SGB XII gedeckt werden. Die Voraussetzungen für den MB nach § 21 Abs. 6 SGB II dürften gegeben sein, er ist laufend genauso unabweisbar wie im SGB XII.
Es ist daher allen SGB  II – Beziehern in München Stadt und Land zu raten, einen dahingehenden Mehrbedarf zu beantragen. Die Erfolgsaussichten dürften alleine aus Gesichtspunktwen des Gleichbehandlungsgrundsatzes recht hoch sein. ""
Nach IFG etc wird deshalb um folgende Auskünfte gebeten: 
1. Worauf begründet sich die Rechtmäßigkeit der unterschiedlichen Anhebung der Regelbedarfsstufen: Stufe 5 = 7,77% / Stufe 6 = 0,0%
2. Wie setzt sich der Warenkorb bei einem Regelsatz von Euro 430,00 im SGB XII seit 01.01.2017 zusammen?
http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/neue-regelsaetze-grundsicherung.html
3. Ist eine Anhebung des Regelsatzes im SGB II wie im SGB XII im Rahmen der Gleichbehandlung vorgesehen bzw sogar gesetzlich verpflichtend? 
4. Ist Alternativ eine freiwillige Anhebung des SGB II-Regelsatzes durch die LH München möglich und vorgesehen? Insbesondere im Hinblick der guten Haushaltslage der LH München: https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/dank-gewerbesteuer-stadt-reduziert-erneut-ihre-schulden-7195201.html
5. Bestätigt die LH München damit, dass im SGB II aufgrund des niedrigeren Regelsatzes das Existenzminimum nicht gesichert ist?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77720,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr <Information-entfernt>
bekanntlich werden im SGB XII durch Stadtratsbeschlüsse höhere Regelsätze aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in München zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums gewährt: 
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_trefferliste.jsp?trl=1&txtVon=tt.mm.jjjj&but1=Suche%20starten&selReferat=&txtBis=tt.mm.jjjj&txtSuchbegriff=regelsatz&erw=null&selWahlperiode=0
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_trefferliste.jsp?trl=1&txtVon=tt.mm.jjjj&but1=Suche%20starten&selReferat=&txtBis=tt.mm.jjjj&txtSuchbegriff=regelsatz&erw=null&selWahlperiode=0
Zuletzt am 10.11.2016 im Stadtrat: 
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4257225.pdf
Euro 430,00 im SGB XII anstatt Euro 409,00 wie im SGB II
Weiterhin handelt es sich um eine freiwillige Leistung der LH München: 
""Die gesetzlichen Vorgaben für das 4. Kapitel SGB XII sehen eine kommunalspezifische, abweichende Festsetzung der Regelsätze nicht vor. Um auch für diesen Personenkreis die Deckung des soziokulturellen Existenzminimums sicherzustellen, wird der für die Leistungen im 3. Kapitel SGB XII gesetzlich festgelegte Regelbedarf vorbehaltlich des Inkrafttretens des neuen Regelbedarfsermittlungsgesetzes für die Berechtigten von 
Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII in gleicher Höhe aufgestockt (§ 29 Abs. 3 SGB XII i.V.m. § 98 Abs. 2 Satz 2 AVSG).""

Lt dem Sozialrechtsspezialisten Harald Thome / Tacheles e.V. / Erwerbslosenverein Tacheles stellt dies eine Ungleichbehandlung dar: 
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2228/
""4. Zur Besonderheit von Regelbedarfen des SGB XII in München und notwendige Rechtsfolgen im SGB II
Viele werden es gar nicht wissen: in München Stadt gibt es wegen höhere Lebenshaltungskosten für SGB XII – Bezieher höhere Regelbedarfe, für Alleinstehende wurden sie um 21 EUR von 409 EUR auf 430 EUR erhöht, im Landkreis München gibt es sogar 433 EUR. In der RB-Stufe 2 sind die RB von 368 EUR auf 387 EUR (München Stadt) erhöht, im Landkreis München gibt es sogar 390 EUR. (Siehe: http://tinyurl.com/yakg2psq). Diese höheren Regelbedarfe in München gab es auch schon in BSHG Zeiten.
Rechtlich basieren sie im SGB XII auf  § 29 Abs. 3 SGB XII iVm § 98 AVSG). Zum rechtlichen Kontext: http://tinyurl.com/y9zwyx3x
Offensichtlich werden hier SGB XII’ern und SGB II’ern ungleich behandelt, da im SGB II ist eine solche Regelbedarfserhöhung bzw. abweichende Festsetzung nicht vorgesehen ist (§ 20 Abs. 1 S. 3 SGB II) .
Da aber höhere Lebenshaltungskosten gleichwohl im SGB II anstehen, könnten diese über den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II in gleicher Höhe wie im SGB XII gedeckt werden. Die Voraussetzungen für den MB nach § 21 Abs. 6 SGB II dürften gegeben sein, er ist laufend genauso unabweisbar wie im SGB XII.
Es ist daher allen SGB  II – Beziehern in München Stadt und Land zu raten, einen dahingehenden Mehrbedarf zu beantragen. Die Erfolgsaussichten dürften alleine aus Gesichtspunktwen des Gleichbehandlungsgrundsatzes recht hoch sein. ""
Nach IFG etc wird deshalb um folgende Auskünfte gebeten: 
1. Worauf begründet sich die Rechtmäßigkeit der unterschiedlichen Anhebung der Regelbedarfsstufen: Stufe 5 = 7,77% / Stufe 6 = 0,0%
2. Wie setzt sich der Warenkorb bei einem Regelsatz von Euro 430,00 im SGB XII seit 01.01.2017 zusammen?
http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/neue-regelsaetze-grundsicherung.html
3. Ist eine Anhebung des Regelsatzes im SGB II wie im SGB XII im Rahmen der Gleichbehandlung vorgesehen bzw sogar gesetzlich verpflichtend? 
4. Ist Alternativ eine freiwillige Anhebung des SGB II-Regelsatzes durch die LH München möglich und vorgesehen? Insbesondere im Hinblick der guten Haushaltslage der LH München: https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/dank-gewerbesteuer-stadt-reduziert-erneut-ihre-schulden-7195201.html
5. Bestätigt die LH München damit, dass im SGB II aufgrund des niedrigeren Regelsatzes das Existenzminimum nicht gesichert ist?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Regelsätze im SGB II wie im SGB XII aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in München zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums [#25122]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25122/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77720/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Regelsätze im SGB II wie im SGB XII aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in München zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums [#25122],2017-11-01T16:12:59.556861+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/regelsatze-im-sgb-ii-wie-im-sgb-xii-aufgrund-hoherer-lebenshaltungskosten-in-munchen-zur-sicherstellung-des-soziokulturellen-existenzminimums/#nachricht-77720
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

zu den in Ihrer Anfrage vom 01.11.2017 aufgeworfenen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:

Die Höhe der Regelsätze sowie die Abstufung der Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) ergeben sich aus den §§ 28 ff. SGB XII, der Anlage zu § 28 SGB XII sowie dem RBG (Regelbedarfsermittlungsgesetz).

Es handelt sich hierbei um vom örtlichen Sozialhilfeträger zwingend anzuwendendes Bundesrecht. Der bayerische Landesgesetzgeber hat die im Bundesrecht vorgeschriebenen Regelsätze in der Sozialgesetze-Ausführungsverordnung zudem zu Mindestregelsätzen bestimmt (§ 98 Abs.1 AVSG).

Es bestehen unsererseits weder Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Regelungen noch besäße die Landeshauptstadt München im Falle von Zweifeln eine sog. Normverwerfungskompetenz. Die o.g. Regelungen sind – auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Regelbedarfsstufen – von uns zwingend umzusetzen, soweit das Bundesrecht keine Ausnahme vorsieht.

Eine derartige Ausnahme sieht das Bundesgesetz mit der Ermächtigung des § 29 Abs.3 SGB XII vor, die der bayerische Landesgesetzgeber mit § 98 Abs.2 Satz 1 AVSG umgesetzt hat.

Die Landeshauptstadt München hat seit 2012 auf Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht und durch Verordnung einen regionalen Regelsatz festgesetzt.

Dieser Regelsatz gilt grundsätzlich nur für das Dritte Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt). Die Differenz zwischen dem vom Bund festgelegten Regelsatz und dem regionalen Regelsatz wird jedoch nach § 43 Abs.2 SGB XII iVm § 98 Abs.2 Satz 2 SGB XII, d.h. ebenfalls durch gesetzlich geregelte Ausnahme, als sog. Aufstockungsbetrag auch an Empfänger von Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) ausbezahlt.

Da Sie – soweit wir Ihrer Anfrage entnehmen können – mit dem Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt München (RIS) vertraut sind – darf ich auf den dort vollständig dokumentierten Vorgang Nr. 08-14 / V 08901 verweisen. Unter den Dokumenten finden Sie dort auch in Anlage 1 das oben erwähnte wissenschaftliche Gutachten.

In den Folgejahren seit 2012 erfolgt jeweils eine Fortschreibung des regionalen Regelsatzes bzw. des Aufstockungsbetrags um die Steigerungen, die der Bund für die Regelsätze nach §§ 28 ff. SGB XII vorsieht. Diese Steigerungen werden auf den auf Grundlage des Gutachtens festgesetzten regionalen Regelsatz jeweils aufgeschlagen und dieser so fortgeschrieben. Zuletzt erfolgte eine derartige Fortschreibung durch Beschluss des Sozialausschusses vom 09.11.2017 für die Zeit ab 01.01.2018 (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 10117).


Zu Frage 2:

Die Berechnung des Regelsatzes im SGB XII erfolgt auf Grundlage der §§ 28 ff. SGB XII iVm RBG. Soweit der Begriff des „Warenkorbs“ in diesem Zusammenhang überhaupt angewandt werden kann, verweisen wir auf §§ 5 ff. RBEG, die auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des statistischen Bundesamts verschiedene „Abteilungen“ für Gruppen verschiedener Verbrauchsausgaben vorsieht.

Auch die Berechnung des regionalen Regelsatzes erfolgt nach dem gleichen, vom Bundesgesetzgeber zwingend vorgeschriebenen Muster. In dem o.g. wissenschaftlichen Gutachten werden lediglich einzelne Preispositionen für den Raum München anders bewertet.


Zu Frage 3:

Die Höhe der Regelsätze im SGB II ergibt sich bundeseinheitlich aus § 20 SGB II iVm dem RBEG. Das für den Vollzug des SGB II zuständige Jobcenter München hat diese Regelungen zwingend zu beachten.

Eine § 29 Abs.3 SGB XII iVm § 98 Abs.2 Satz 1 AVSG (regionaler Regelsatz) bzw. § 43 Abs.2 SGB XII iVm § 98 Abs.2 Satz 2 SGB XII (Aufstockungsbetrag) vergleichbare Regelung bzw. Ausnahmemöglichkeit existiert im SGB II nicht.

Es besteht damit weder eine gesetzliche Verpflichtung noch eine mit dem Gesetz in Einklang zu bringende Möglichkeit für das Jobcenter München generell einen höheren Regelsatz als den bundeseinheitlichen Regelsatz zu gewähren.

Eine Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz gegenüber der Landeshauptstadt München ist nicht möglich. Denn der Gleichheitsgrundsatz gebietet nur, dass der gleiche Rechtsträger gleiche Sachverhalte auch gleich behandelt. Im Hinblick auf das Jobcenter München ist die Landeshauptstadt München jedoch für Regelsatzleistungen nicht Rechtsträger (vgl. § 6 Abs.1 SGB II). Zudem sieht das SGB II eben gerade keine gesetzliche Möglichkeit für regional abweichende Regelsätze vor.


Zu Frage 4:

Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Da keine gesetzliche Ermächtigung im SGB II für die Festsetzung eines regionalen Regelsatzes besteht und das SGB II, d.h. das Bundesrecht insofern eine abschließende Regelung darstellt, kann die Landeshauptstadt München durch eine kommunale freiwillige Leistung das insoweit „höher stehende“ Bundesrecht nicht „aushebeln“. Denn für den Personenkreis, der in den Anwendungsbereich des SGB II fällt (vgl. § 7 SGB II) ist allein der Bund bzw. die Agentur für Arbeit zuständiger Rechtsträger (vgl. § 6 Abs.1 SGB II).


Zu Frage 5:

Eine Bestätigung der gewünschten Art kann von der Landeshauptstadt München nicht abgegeben werden. Es kann lediglich auf die Ausführungen in dem oben genannten wissenschaftlichem Gutachten verwiesen werden.


Abschließend erlauben wir uns noch den Hinweis, dass wir Ihrer Anfrage entnehmen, dass Sie ggf. Leistungen nach dem SGB II vom zuständigen Jobcenter beziehen. Soweit Sie mit Ihrer Anfrage also das Ziel verfolgen, dass Sie im SGB II vom Jobcenter einen (höheren) Regelsatz erhalten, der dem von der Landeshauptstadt München im SGB XII festgesetzten regionalen Regelsatz entspricht, ist die Landeshauptstadt München – wie bereits dargestellt – der falsche Ansprechpartner.

Richtiger Ansprechpartner im Falle einer weiteren Anfrage über fragdenstaat.de wäre nach unserer Ansicht der Bund unter der Kategorie „Arbeit und Soziales“, da allein die Agentur für Arbeit, d.h. der Bund, für Regelsatzfragen der zuständige Rechtsträger ist (vgl. § 6 Abs.1 SGB II).

Eine Rechtsberatung zur Frage, ob und wie Sie ggf. gegen das Jobcenter vorgehen bzw. die Rechtmäßigkeit des SGB II im Hinblick auf regionale, gutachterlich belegte Besonderheiten überprüfen lassen könnten, kann und darf von uns nicht erbracht werden.

Im Hinblick auf die von Ihnen in Ihrer Anfrage genannte Informationsfreiheitssatzung dürfen wir Ihnen mitteilen, dass diese nur die Offenlegung von bereits vorhandenen Aufzeichnungen ermöglicht, wenn keine in der Satzung oder vom Gesetz vorgesehenen Hinderungsgründe vorliegen. Ermittlungen, Recherchen, Auswertungen u.ä. können auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung nicht von Ihnen verlangt werden.

Ihre Anfrage vom 01.11.2017 zielt aber gerade nicht auf bereits vorhandene Aufzeichnungen o.ä. ab, sondern auf die Erteilung von Auskünften zur Rechtslage. Auch dies ist von der Informationsfreiheitssatz nicht abgedeckt.

Wir haben uns mit dieser Email jedoch (letztmalig) bemüht Ihre Fragen in allgemeiner Form auf Grundlage des § 15 SGB I zu beantworten, bitten Sie aber zukünftig entsprechende, d.h. das SGB II bzw. den SGB II – Regelsatz betreffende Anfragen an das zuständige Jobcenter oder den für Regelsatzfragen zuständigen Rechtsträger (Agentur für Arbeit bzw. Bund, vgl. § 6 Abs.1 SGB II) zu richten.

Mit freundlichen Grüßen",False,80346,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

zu den in Ihrer Anfrage vom 01.11.2017 aufgeworfenen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:

Die Höhe der Regelsätze sowie die Abstufung der Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) ergeben sich aus den §§ 28 ff. SGB XII, der Anlage zu § 28 SGB XII sowie dem RBG (Regelbedarfsermittlungsgesetz).

Es handelt sich hierbei um vom örtlichen Sozialhilfeträger zwingend anzuwendendes Bundesrecht. Der bayerische Landesgesetzgeber hat die im Bundesrecht vorgeschriebenen Regelsätze in der Sozialgesetze-Ausführungsverordnung zudem zu Mindestregelsätzen bestimmt (§ 98 Abs.1 AVSG).

Es bestehen unsererseits weder Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Regelungen noch besäße die Landeshauptstadt München im Falle von Zweifeln eine sog. Normverwerfungskompetenz. Die o.g. Regelungen sind – auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Regelbedarfsstufen – von uns zwingend umzusetzen, soweit das Bundesrecht keine Ausnahme vorsieht.

Eine derartige Ausnahme sieht das Bundesgesetz mit der Ermächtigung des § 29 Abs.3 SGB XII vor, die der bayerische Landesgesetzgeber mit § 98 Abs.2 Satz 1 AVSG umgesetzt hat.

Die Landeshauptstadt München hat seit 2012 auf Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht und durch Verordnung einen regionalen Regelsatz festgesetzt.

Dieser Regelsatz gilt grundsätzlich nur für das Dritte Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt). Die Differenz zwischen dem vom Bund festgelegten Regelsatz und dem regionalen Regelsatz wird jedoch nach § 43 Abs.2 SGB XII iVm § 98 Abs.2 Satz 2 SGB XII, d.h. ebenfalls durch gesetzlich geregelte Ausnahme, als sog. Aufstockungsbetrag auch an Empfänger von Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) ausbezahlt.

Da Sie – soweit wir Ihrer Anfrage entnehmen können – mit dem Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt München (RIS) vertraut sind – darf ich auf den dort vollständig dokumentierten Vorgang Nr. 08-14 / V 08901 verweisen. Unter den Dokumenten finden Sie dort auch in Anlage 1 das oben erwähnte wissenschaftliche Gutachten.

In den Folgejahren seit 2012 erfolgt jeweils eine Fortschreibung des regionalen Regelsatzes bzw. des Aufstockungsbetrags um die Steigerungen, die der Bund für die Regelsätze nach §§ 28 ff. SGB XII vorsieht. Diese Steigerungen werden auf den auf Grundlage des Gutachtens festgesetzten regionalen Regelsatz jeweils aufgeschlagen und dieser so fortgeschrieben. Zuletzt erfolgte eine derartige Fortschreibung durch Beschluss des Sozialausschusses vom 09.11.2017 für die Zeit ab 01.01.2018 (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 10117).


Zu Frage 2:

Die Berechnung des Regelsatzes im SGB XII erfolgt auf Grundlage der §§ 28 ff. SGB XII iVm RBG. Soweit der Begriff des „Warenkorbs“ in diesem Zusammenhang überhaupt angewandt werden kann, verweisen wir auf §§ 5 ff. RBEG, die auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des statistischen Bundesamts verschiedene „Abteilungen“ für Gruppen verschiedener Verbrauchsausgaben vorsieht.

Auch die Berechnung des regionalen Regelsatzes erfolgt nach dem gleichen, vom Bundesgesetzgeber zwingend vorgeschriebenen Muster. In dem o.g. wissenschaftlichen Gutachten werden lediglich einzelne Preispositionen für den Raum München anders bewertet.


Zu Frage 3:

Die Höhe der Regelsätze im SGB II ergibt sich bundeseinheitlich aus § 20 SGB II iVm dem RBEG. Das für den Vollzug des SGB II zuständige Jobcenter München hat diese Regelungen zwingend zu beachten.

Eine § 29 Abs.3 SGB XII iVm § 98 Abs.2 Satz 1 AVSG (regionaler Regelsatz) bzw. § 43 Abs.2 SGB XII iVm § 98 Abs.2 Satz 2 SGB XII (Aufstockungsbetrag) vergleichbare Regelung bzw. Ausnahmemöglichkeit existiert im SGB II nicht.

Es besteht damit weder eine gesetzliche Verpflichtung noch eine mit dem Gesetz in Einklang zu bringende Möglichkeit für das Jobcenter München generell einen höheren Regelsatz als den bundeseinheitlichen Regelsatz zu gewähren.

Eine Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz gegenüber der Landeshauptstadt München ist nicht möglich. Denn der Gleichheitsgrundsatz gebietet nur, dass der gleiche Rechtsträger gleiche Sachverhalte auch gleich behandelt. Im Hinblick auf das Jobcenter München ist die Landeshauptstadt München jedoch für Regelsatzleistungen nicht Rechtsträger (vgl. § 6 Abs.1 SGB II). Zudem sieht das SGB II eben gerade keine gesetzliche Möglichkeit für regional abweichende Regelsätze vor.


Zu Frage 4:

Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Da keine gesetzliche Ermächtigung im SGB II für die Festsetzung eines regionalen Regelsatzes besteht und das SGB II, d.h. das Bundesrecht insofern eine abschließende Regelung darstellt, kann die Landeshauptstadt München durch eine kommunale freiwillige Leistung das insoweit „höher stehende“ Bundesrecht nicht „aushebeln“. Denn für den Personenkreis, der in den Anwendungsbereich des SGB II fällt (vgl. § 7 SGB II) ist allein der Bund bzw. die Agentur für Arbeit zuständiger Rechtsträger (vgl. § 6 Abs.1 SGB II).


Zu Frage 5:

Eine Bestätigung der gewünschten Art kann von der Landeshauptstadt München nicht abgegeben werden. Es kann lediglich auf die Ausführungen in dem oben genannten wissenschaftlichem Gutachten verwiesen werden.


Abschließend erlauben wir uns noch den Hinweis, dass wir Ihrer Anfrage entnehmen, dass Sie ggf. Leistungen nach dem SGB II vom zuständigen Jobcenter beziehen. Soweit Sie mit Ihrer Anfrage also das Ziel verfolgen, dass Sie im SGB II vom Jobcenter einen (höheren) Regelsatz erhalten, der dem von der Landeshauptstadt München im SGB XII festgesetzten regionalen Regelsatz entspricht, ist die Landeshauptstadt München – wie bereits dargestellt – der falsche Ansprechpartner.

Richtiger Ansprechpartner im Falle einer weiteren Anfrage über fragdenstaat.de wäre nach unserer Ansicht der Bund unter der Kategorie „Arbeit und Soziales“, da allein die Agentur für Arbeit, d.h. der Bund, für Regelsatzfragen der zuständige Rechtsträger ist (vgl. § 6 Abs.1 SGB II).

Eine Rechtsberatung zur Frage, ob und wie Sie ggf. gegen das Jobcenter vorgehen bzw. die Rechtmäßigkeit des SGB II im Hinblick auf regionale, gutachterlich belegte Besonderheiten überprüfen lassen könnten, kann und darf von uns nicht erbracht werden.

Im Hinblick auf die von Ihnen in Ihrer Anfrage genannte Informationsfreiheitssatzung dürfen wir Ihnen mitteilen, dass diese nur die Offenlegung von bereits vorhandenen Aufzeichnungen ermöglicht, wenn keine in der Satzung oder vom Gesetz vorgesehenen Hinderungsgründe vorliegen. Ermittlungen, Recherchen, Auswertungen u.ä. können auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung nicht von Ihnen verlangt werden.

Ihre Anfrage vom 01.11.2017 zielt aber gerade nicht auf bereits vorhandene Aufzeichnungen o.ä. ab, sondern auf die Erteilung von Auskünften zur Rechtslage. Auch dies ist von der Informationsfreiheitssatz nicht abgedeckt.

Wir haben uns mit dieser Email jedoch (letztmalig) bemüht Ihre Fragen in allgemeiner Form auf Grundlage des § 15 SGB I zu beantworten, bitten Sie aber zukünftig entsprechende, d.h. das SGB II bzw. den SGB II – Regelsatz betreffende Anfragen an das zuständige Jobcenter oder den für Regelsatzfragen zuständigen Rechtsträger (Agentur für Arbeit bzw. Bund, vgl. § 6 Abs.1 SGB II) zu richten.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'fragdenstaat - AnfrageNr. 25122 - Regelsätze SGB II und SGB XII aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in M= FCnchen')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25122/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80346/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,fragdenstaat - AnfrageNr. 25122 - Regelsätze SGB II und SGB XII aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in M= FCnchen,2017-12-27T11:17:33+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/regelsatze-im-sgb-ii-wie-im-sgb-xii-aufgrund-hoherer-lebenshaltungskosten-in-munchen-zur-sicherstellung-des-soziokulturellen-existenzminimums/#nachricht-80346
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Ausführungen. 
Unverändert ist die Anfrage, ob eine freiwillige Erhöhung der Regelsätze im SGB II durch die LH München aufgrund der identisch hohen Lebenshaltungskosten möglich ist und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wurde, insbesondere im Hinblick der dauerhaften Existenzunterschreitung. Lt. Ratsinformationssystem nicht.
Auch der Bezirk Oberbayern hat die Notwendigkeit für München anerkannt: 
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/unterstuetzung-mehr-sozialhilfe-1.3804828

Mit freundlichen Grüßen

Anfragenr: 25122
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,80367,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Ausführungen. 
Unverändert ist die Anfrage, ob eine freiwillige Erhöhung der Regelsätze im SGB II durch die LH München aufgrund der identisch hohen Lebenshaltungskosten möglich ist und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wurde, insbesondere im Hinblick der dauerhaften Existenzunterschreitung. Lt. Ratsinformationssystem nicht.
Auch der Bezirk Oberbayern hat die Notwendigkeit für München anerkannt: 
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/unterstuetzung-mehr-sozialhilfe-1.3804828

Mit freundlichen Grüßen

Anfragenr: 25122
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'AW: fragdenstaat - AnfrageNr. 25122 - Regelsätze SGB II und SGB XII aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in M= FCnchen [#25122]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25122/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80367/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: fragdenstaat - AnfrageNr. 25122 - Regelsätze SGB II und SGB XII aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in M= FCnchen [#25122],2017-12-27T19:50:07.601641+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/regelsatze-im-sgb-ii-wie-im-sgb-xii-aufgrund-hoherer-lebenshaltungskosten-in-munchen-zur-sicherstellung-des-soziokulturellen-existenzminimums/#nachricht-80367
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in


wir verweisen auf unsere Email vom 27.12.2017, insbesondere die Beantwortung zu Frage 4.


Der Stadtrat hat sich mit der Problematik einer Übertragung eines in der Sozialhilfe festgesetzten regionalen Regelsatzes auf die Leistungsbezieher und Leistungsbezieherinnen nach dem SGB II im Wege der Aufstockung durch eine freiwillige Leistung in der Vergangenheit bereits befasst. Beispielhaft darf hier auf den Vorgang Nr. 02-08 / V 10583 verwiesen werden.


Link im RIS:  https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_dokumente.jsp?risid=1219413, dort Anlage Beschlussentwurf, dort Ziffer 5 (Seite 2 und Seite 6)


Aus der Anlage 9 können Sie entnehmen, dass die Landeshauptstadt München auch bereits an Bundestagsabgeordnete herangetreten ist, um eine Erhöhung der Regelsätze im SGB II zu erreichen.


Wie Ihnen aber bereits dargelegt ist eine Erhöhung der Regelsätze im SGB II durch eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München rechtlich nicht zulässig und daher auch nicht möglich ist.


Die Zeitungsartikel bzw. Pressemeldungen, auf die Sie sich beziehen, haben jeweils rechtlich zulässige regionale Regelsatzfestsetzungen im SGB XII zum Gegenstand (vgl. unsere email vom 27.12.2017, zu Frage 1), nicht aber freiwillige Leistungen von Kommunen zur Aufstockung / Erhöhung des Regelsatzes im SGB II.


Sofern Sie also Leistungen nach dem SGB II beziehen sollten und aufgrund der - in der Presse bzw. in dem in unserer gestrigen Email genannten Gutachten - vorgetragenen höheren Lebenshaltungskosten in München vom Jobcenter (und damit letztlich vom Bund, vgl. § 6 Abs.1 SGB II) einen höheren Regelsatz begehren, so kann die Landeshauptstadt München Ihnen diesbezüglich allein schon aus rechtlichen Gründen nicht weiterhelfen.


Wie bereits in unserer Email vom 27.12.2017 dargelegt wäre diesbezüglich richtiger Ansprechpartner allein der Bund, der für die gesetzlichen Regelungen zum Regelsatz im SGB II zuständig ist.


Wir bedauern Ihnen keine andere Auskunft geben zu können, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir in dieser Angelegenheit auf weitere Anfragen nicht antworten werden. Ich verweise insbesondere nochmals darauf, dass Rechtsauskünfte oder Rechtsberatung nicht von der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München abgedeckt sind.


Mit freundlichen Grüßen",False,80381,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"


wir verweisen auf unsere Email vom 27.12.2017, insbesondere die Beantwortung zu Frage 4.


Der Stadtrat hat sich mit der Problematik einer Übertragung eines in der Sozialhilfe festgesetzten regionalen Regelsatzes auf die Leistungsbezieher und Leistungsbezieherinnen nach dem SGB II im Wege der Aufstockung durch eine freiwillige Leistung in der Vergangenheit bereits befasst. Beispielhaft darf hier auf den Vorgang Nr. 02-08 / V 10583 verwiesen werden.


Link im RIS:  https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_dokumente.jsp?risid=1219413, dort Anlage Beschlussentwurf, dort Ziffer 5 (Seite 2 und Seite 6)


Aus der Anlage 9 können Sie entnehmen, dass die Landeshauptstadt München auch bereits an Bundestagsabgeordnete herangetreten ist, um eine Erhöhung der Regelsätze im SGB II zu erreichen.


Wie Ihnen aber bereits dargelegt ist eine Erhöhung der Regelsätze im SGB II durch eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München rechtlich nicht zulässig und daher auch nicht möglich ist.


Die Zeitungsartikel bzw. Pressemeldungen, auf die Sie sich beziehen, haben jeweils rechtlich zulässige regionale Regelsatzfestsetzungen im SGB XII zum Gegenstand (vgl. unsere email vom 27.12.2017, zu Frage 1), nicht aber freiwillige Leistungen von Kommunen zur Aufstockung / Erhöhung des Regelsatzes im SGB II.


Sofern Sie also Leistungen nach dem SGB II beziehen sollten und aufgrund der - in der Presse bzw. in dem in unserer gestrigen Email genannten Gutachten - vorgetragenen höheren Lebenshaltungskosten in München vom Jobcenter (und damit letztlich vom Bund, vgl. § 6 Abs.1 SGB II) einen höheren Regelsatz begehren, so kann die Landeshauptstadt München Ihnen diesbezüglich allein schon aus rechtlichen Gründen nicht weiterhelfen.


Wie bereits in unserer Email vom 27.12.2017 dargelegt wäre diesbezüglich richtiger Ansprechpartner allein der Bund, der für die gesetzlichen Regelungen zum Regelsatz im SGB II zuständig ist.


Wir bedauern Ihnen keine andere Auskunft geben zu können, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir in dieser Angelegenheit auf weitere Anfragen nicht antworten werden. Ich verweise insbesondere nochmals darauf, dass Rechtsauskünfte oder Rechtsberatung nicht von der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München abgedeckt sind.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: fragdenstaat - AnfrageNr. 25122 - Regelsätze SGB II und SGB XII aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in M= FCnchen [#25122]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25122/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80381/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,,,AW: fragdenstaat - AnfrageNr. 25122 - Regelsätze SGB II und SGB XII aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in M= FCnchen [#25122],2017-12-28T10:51:33+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/regelsatze-im-sgb-ii-wie-im-sgb-xii-aufgrund-hoherer-lebenshaltungskosten-in-munchen-zur-sicherstellung-des-soziokulturellen-existenzminimums/#nachricht-80381
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird 
dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und 
zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 
Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der 
Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu 
laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen 
Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der 
Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich 
Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den 
Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.

Mit freundlichen Grüßen",False,77761,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird 
dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und 
zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 
Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der 
Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu 
laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen 
Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der 
Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich 
Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den 
Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Re: Regelsätze im SGB II wie im SGB XII aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in München zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums [#25122]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25122/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77761/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Re: Regelsätze im SGB II wie im SGB XII aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in München zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums [#25122],2017-11-02T13:20:33+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/regelsatze-im-sgb-ii-wie-im-sgb-xii-aufgrund-hoherer-lebenshaltungskosten-in-munchen-zur-sicherstellung-des-soziokulturellen-existenzminimums/#nachricht-77761
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.


Mit freundlichen Grüßen",False,79666,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Re: Regelsätze im SGB II wie im SGB XII aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in München zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums [#25122]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25122/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79666/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Re: Regelsätze im SGB II wie im SGB XII aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in München zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums [#25122],2017-12-11T14:44:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/regelsatze-im-sgb-ii-wie-im-sgb-xii-aufgrund-hoherer-lebenshaltungskosten-in-munchen-zur-sicherstellung-des-soziokulturellen-existenzminimums/#nachricht-79666
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird 
dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und 
zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 
Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der 
Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu 
laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen 
Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der 
Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich 
Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den 
Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.

Mit freundlichen Grüßen",False,77762,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird 
dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und 
zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 
Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der 
Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu 
laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen 
Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der 
Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich 
Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den 
Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Re: ISARCARD S für Sozialleistungsbezieher - Neuregulierung MVV [#25123]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25123/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77762/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Re: ISARCARD S für Sozialleistungsbezieher - Neuregulierung MVV [#25123],2017-11-02T13:20:47+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/isarcard-s-fur-sozialleistungsbezieher-neuregulierung-mvv/#nachricht-77762
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr <Information-entfernt>
aktuell wird im Stadtrat über die Neuregulierung der MVV-Preise diskutiert: 
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4592343.pdf
Die Isarcard S ist eine tolle und praktische Sache, aber die Preisgestaltung ärgert mich bereits seit langem:
Der Landkreis München bietet eine viel günstigere Isarcard S an, obwohl eine viel größerer Radius befahren werden kann:
http://www.landkreis-muenchen.de/leichte-sprache/landkreis-pass/
MVV-Gesamtnetz Euro 25,50
Stadt München
MVV-Innenraum Euro 29,00
Zusätzlich ist die Monatsfahrkarte höher als im Regelsatz beinhaltet ist.
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsmarkt/regelbedarfsermittlungsgesetz.pdf;jsessionid=279B7E23B77698FAAA1F96419DAC7FE0?__blob=publicationFile&v=4
Anteil Regelsatz Euro 26,44
Ich würde mir deshalb wünschen, dass hier eine faire Angleichung erfolgt, insbesondere um eine soziale Teilhabe zu ermöglichen. Dies sollte in einer sozialen und reichen LH möglich sein, insbesondere aufgrund der guten Wirtschaftlage: https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/dank-gewerbesteuer-stadt-reduziert-erneut-ihre-schulden-7195201.html

Im Rahmen der IFG etc. wird um Auskunft gebeten, 
1. ob die LH München bzw. MVV nicht verpflichtet sind einen monatlichen Tarif in Höhe des Warenkorbes für Mobilität im SGB anzubieten? 
2. ob die LH München im Rahmen der Gleichbehandlung verpflichtet ist, ein identisches Angebot wie der Landkreis München anzubieten?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77721,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr <Information-entfernt>
aktuell wird im Stadtrat über die Neuregulierung der MVV-Preise diskutiert: 
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4592343.pdf
Die Isarcard S ist eine tolle und praktische Sache, aber die Preisgestaltung ärgert mich bereits seit langem:
Der Landkreis München bietet eine viel günstigere Isarcard S an, obwohl eine viel größerer Radius befahren werden kann:
http://www.landkreis-muenchen.de/leichte-sprache/landkreis-pass/
MVV-Gesamtnetz Euro 25,50
Stadt München
MVV-Innenraum Euro 29,00
Zusätzlich ist die Monatsfahrkarte höher als im Regelsatz beinhaltet ist.
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsmarkt/regelbedarfsermittlungsgesetz.pdf;jsessionid=279B7E23B77698FAAA1F96419DAC7FE0?__blob=publicationFile&v=4
Anteil Regelsatz Euro 26,44
Ich würde mir deshalb wünschen, dass hier eine faire Angleichung erfolgt, insbesondere um eine soziale Teilhabe zu ermöglichen. Dies sollte in einer sozialen und reichen LH möglich sein, insbesondere aufgrund der guten Wirtschaftlage: https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/dank-gewerbesteuer-stadt-reduziert-erneut-ihre-schulden-7195201.html

Im Rahmen der IFG etc. wird um Auskunft gebeten, 
1. ob die LH München bzw. MVV nicht verpflichtet sind einen monatlichen Tarif in Höhe des Warenkorbes für Mobilität im SGB anzubieten? 
2. ob die LH München im Rahmen der Gleichbehandlung verpflichtet ist, ein identisches Angebot wie der Landkreis München anzubieten?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'ISARCARD S für Sozialleistungsbezieher - Neuregulierung MVV [#25123]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25123/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77721/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,ISARCARD S für Sozialleistungsbezieher - Neuregulierung MVV [#25123],2017-11-01T16:25:20.914316+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/isarcard-s-fur-sozialleistungsbezieher-neuregulierung-mvv/#nachricht-77721
https://fragdenstaat.de/anfrage/isarcard-s-fur-sozialleistungsbezieher-neuregulierung-mvv/#nachricht-78743,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78743/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/78743/20171124114357394_geschwaerzt.pdf?token=1tzmFn%3ADSPBafFod7iAJdq1XlsfdIqOOgHNG32eZCYTM7o-NmM,application/pdf,32000,False,False,False,True,True,20171124114357394_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/32000/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/isarcard-s-fur-sozialleistungsbezieher-neuregulierung-mvv/78743/anhang/20171124114357394_geschwaerzt.pdf,485403,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

anbei senden wir Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage vom 01.11.2017.

Mit freundlichen Grüßen",False,78743,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

anbei senden wir Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage vom 01.11.2017.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre Anfrage vom 01.11.2017 bzgl. IsarCard S')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25123/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78743/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihre Anfrage vom 01.11.2017 bzgl. IsarCard S,2017-11-24T11:55:48+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/isarcard-s-fur-sozialleistungsbezieher-neuregulierung-mvv/#nachricht-78743
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird 
dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und 
zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 
Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der 
Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu 
laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen 
Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der 
Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich 
Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den 
Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.

Mit freundlichen Grüßen",False,78819,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird 
dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und 
zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 
Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der 
Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu 
laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen 
Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der 
Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich 
Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den 
Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Re: Ihre Anfrage vom 01.11.2017 bzgl. IsarCard S [#25123]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25123/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78819/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,,,Re: Ihre Anfrage vom 01.11.2017 bzgl. IsarCard S [#25123],2017-11-27T10:42:12+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/isarcard-s-fur-sozialleistungsbezieher-neuregulierung-mvv/#nachricht-78819
