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https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii-jobcenter-munchen-und-sgb-xii-sozialreferat-sbh-individuelle-angemessenheit-einzel-hartefallentscheidung/#nachricht-79638,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79638/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/79638/4ae76fae-c688-496a-ada8-295d17197224.jpeg?token=1tznEE%3ARVXz6XFXKBrGgUl4ILLKbySucWskxWzXMpcT3Z9foqI,image/jpeg,32354,False,True,False,False,False,4ae76fae-c688-496a-ada8-295d17197224.jpeg,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/32354/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii-jobcenter-munchen-und-sgb-xii-sozialreferat-sbh-individuelle-angemessenheit-einzel-hartefallentscheidung/79638/anhang/4ae76fae-c688-496a-ada8-295d17197224.jpeg,647019,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii-jobcenter-munchen-und-sgb-xii-sozialreferat-sbh-individuelle-angemessenheit-einzel-hartefallentscheidung/#nachricht-79638,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79638/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/79638/80fc60af-30ea-4a10-94f6-58f135316ba6.jpeg?token=1tznEE%3AMzpoy5aGWCtG175N0mHvZ-Kv7_hKuT6qeUbfulWmhCQ,image/jpeg,32352,False,True,False,False,False,80fc60af-30ea-4a10-94f6-58f135316ba6.jpeg,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/32352/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii-jobcenter-munchen-und-sgb-xii-sozialreferat-sbh-individuelle-angemessenheit-einzel-hartefallentscheidung/79638/anhang/80fc60af-30ea-4a10-94f6-58f135316ba6.jpeg,1250064,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii-jobcenter-munchen-und-sgb-xii-sozialreferat-sbh-individuelle-angemessenheit-einzel-hartefallentscheidung/#nachricht-79638,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79638/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/79638/bdaf3347-6e85-471a-b55f-f2d540073424.jpeg?token=1tznEE%3A-TFMM_EYXdquctKzHpGBgBTcUr6qmWlK-ctxyEKsXM0,image/jpeg,32353,False,True,False,False,False,bdaf3347-6e85-471a-b55f-f2d540073424.jpeg,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/32353/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii-jobcenter-munchen-und-sgb-xii-sozialreferat-sbh-individuelle-angemessenheit-einzel-hartefallentscheidung/79638/anhang/bdaf3347-6e85-471a-b55f-f2d540073424.jpeg,2005872,"Sehr geehrte Damen und Herren, 

gemäß Ihrem Schreiben vom 17.11.2017 verweigern Sie die Prüfung „persönlichen angemessenen Miete“ wie es die Gesetze, Verordnungen, Bundessozialgericht, Bundesverfassungsgericht, etc. für die Kosten der 7nterkunft vorsieht. 
Es ist davon auszugehen, dass diese rechtswidrige Vorgehensweise bei sehr vielen Sozialleistungsbeziehern geschieht.
Nach SGB besteht ein Ansprüch auf einen begründeten Bescheid, welcher der Rechtslage entspricht. 
Es wird deshalb nach IFG und SGB um Herausgabe gebeten, Insbesondere Formblatt „überhöhte Miete“ mit Wirtschaftlichkeitsberechnung und persönliche Einzelfall-/Härtefallentscheidung.

Mit freundlichen Grüßen",False,79638,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren, 

gemäß Ihrem Schreiben vom 17.11.2017 verweigern Sie die Prüfung „persönlichen angemessenen Miete“ wie es die Gesetze, Verordnungen, Bundessozialgericht, Bundesverfassungsgericht, etc. für die Kosten der 7nterkunft vorsieht. 
Es ist davon auszugehen, dass diese rechtswidrige Vorgehensweise bei sehr vielen Sozialleistungsbeziehern geschieht.
Nach SGB besteht ein Ansprüch auf einen begründeten Bescheid, welcher der Rechtslage entspricht. 
Es wird deshalb nach IFG und SGB um Herausgabe gebeten, Insbesondere Formblatt „überhöhte Miete“ mit Wirtschaftlichkeitsberechnung und persönliche Einzelfall-/Härtefallentscheidung.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Einzel-/Härtefallentscheidung')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25164/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79638/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Einzel-/Härtefallentscheidung,2017-11-17T00:00:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii-jobcenter-munchen-und-sgb-xii-sozialreferat-sbh-individuelle-angemessenheit-einzel-hartefallentscheidung/#nachricht-79638
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß meinen obigen Ausführungen besteht für alle Sozialleistungsbezieher nach IFG und SGB auf Herausgabe. 

Es wird nochmals darum gegeben, da bereits eine Verfristung vorliegt. 

Mit freundlichen Grüßen

Anfragenr: 25164
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,79954,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß meinen obigen Ausführungen besteht für alle Sozialleistungsbezieher nach IFG und SGB auf Herausgabe. 

Es wird nochmals darum gegeben, da bereits eine Verfristung vorliegt. 

Mit freundlichen Grüßen

Anfragenr: 25164
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

-- 
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",,,,,,,"(False, 'AW: Anfrage nach der IFS vom 05.11.2017 [#25164]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25164/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79954/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Anfrage nach der IFS vom 05.11.2017 [#25164],2017-12-17T14:13:13.552878+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii-jobcenter-munchen-und-sgb-xii-sozialreferat-sbh-individuelle-angemessenheit-einzel-hartefallentscheidung/#nachricht-79954
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.



Mit freundlichen Grüßen",False,79976,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.



Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Anfrage nach der IFS vom 05.11.2017 [#25164]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25164/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79976/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Anfrage nach der IFS vom 05.11.2017 [#25164],2017-12-18T07:41:40+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii-jobcenter-munchen-und-sgb-xii-sozialreferat-sbh-individuelle-angemessenheit-einzel-hartefallentscheidung/#nachricht-79976
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrteAntragsteller/in

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Unterkunft im SGB II (Jobcenter München) und SGB XII (Sozialreferat SBH): Individuelle Angemessenheit (Einzel-/Härtefallentscheidung)“ vom 05.11.2017 (#25164) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 713 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in



Anfragenr: 25164
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/25164


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",False,436721,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrteAntragsteller/in,,,,,,,False,"

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Unterkunft im SGB II (Jobcenter München) und SGB XII (Sozialreferat SBH): Individuelle Angemessenheit (Einzel-/Härtefallentscheidung)“ vom 05.11.2017 (#25164) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 713 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"



Anfragenr: 25164
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
",True,https://fragdenstaat.de/a/25164,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",,,"(False, 'AW: Anfrage nach der IFS vom 05.11.2017 [#25164]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25164/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/436721/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Anfrage nach der IFS vom 05.11.2017 [#25164],2019-11-20T10:43:03.550019+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii-jobcenter-munchen-und-sgb-xii-sozialreferat-sbh-individuelle-angemessenheit-einzel-hartefallentscheidung/#nachricht-436721
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

beide Einrichtungen sind zur nach IFG und § 35 SGB X zur Information und schriftlicher Auskunft verpflichtet:
http://muenchen-jobcenter.de/informationen/informationsfreiheitsgesetz/
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtrecht/Informationsfreiheitssatzung.html

Die Weisungen für die Kosten der Unterkunft werden im SGB II und SGB XII einheitlich von der LH München / Sozialreferat festgelegt und vom Stadtrat beschlossen: 
http://muenchen-jobcenter.de/informationen/informationsfreiheitsgesetz/weisungen/
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4173639.pdf
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Kosten_Unterkunft.html

Die LH München handelt somit im eigenen und im übertragenen Wirkungskreis: 
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3683165.pdf
Somit gilt vorrangig der eigene Wirkungskreis: 
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4126831.pdf
""Die Zuordnung einer Aufgabe zum eigenen oder übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde ergibt sich primär aus der spezialgesetzlichen Festlegung. Zuordnungshilfen befinden sich in Art. 83 Abs. 1 und 2 BV und Art. 57 GO. In Zweifelsfällen ist zugunsten einer Zuordnung zum eigenen Wirkungskreis zu entscheiden (vgl. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz GG; Art. 11 Abs. 2 BV).""
In den Weisungen 35-1-1 und 22-1-1 ist das Verfahren zur Ermittlung der ""individuellen Angemessenheit"" festgelegt. 
im SGB XII besteht diese ausdrückliche Regelung mindestens seit der Weisung vom 01.10.2014. Im SGB II wurde dies erst aktuell mit der Änderung am 01.10.2017 eingeführt. 

Auf Ihre eigenen Leitlinien wird verwiesen: 
http://muenchen-jobcenter.de/media/2017/05/JCM_Poster_Handout_RZ20170324.pdf

Aufgrund des IFG, § 35 SGB X, etc., wird um schriftliche Information und Auskunft gebeten: 
1. Ist im Rahmen der Gleichbehandlung die individuelle Angemessenheit auch im SGB II bereits seit 2014 zu berücksichtigen, zumal beide Gruppen auf den gleichen schwierigen Wohnungsmarkt wie SGB XII-Sozialleistungsbezieher zurückgreifen, inkl SOWON.
2. Ist im Rahmen der Gleichbehandlung nicht nur im SGB XII eine Überschreitung von 70% zu gewähren, sondern auch im SGB II? Derzeit wird hier erst seit 01.10.2017 eine max. Überschreitung von 30% akzeptiert. 
3. Besteht zur Feststellung der individuellen Angemessenheit ein fester Ablauf, zB Formular? 
4. Besteht für die betroffenen Haushalte ein Anspruch auf Herausgabe dieses ""Ermittlungsverfahren""? 
5. Wird bei der Prüfung auch die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt, zB im Verhältnis zur Notunterkunft? Beispiel:
1 Person: Euro 80,00 x 50 qm = Euro 4.000,00 / MOG Bruttokalt Euro 657,00 / +30 % Euro 854,10 / +70%  Euro 1.116,90
2 Personen: Euro 80,00 x 65 qm = Euro 5.200,00 / MOG Bruttokalt Euro 744,00 / +30% Euro 967,20 / +70% Euro 1.264,80
https://www.tz.de/muenchen/stadt/neuhausen-nymphenburg-ort43338/bueroklotz-wird-flexiheim-platz-fuer-wohnungslose-und-fluechtlinge-8725269.html
6. Setzt die LH München durch eigene teure Anmietungen die Mietspirale in München selbst massiv in Gang? 
7. Lt Weisungen sind bei vom Amt für Wohnen die Kosten immer angemessen auch wenn sie massiv die Mietobergrenzen überschreiten (Pensionen, Wohnheimen, Notquartieren, Asylbewerberunterkunft, Gemeinschaftsunterkunft, Flexi-Heime, Clearing-Häuser, Mutter-Kind-Häuser, Frauenhäuser, usw). Ist hier nicht die günstigste Wahl zu nutzen, zB selbst angemietete Wohnung mit einer Überschreitung der Mietobergrenze, aber noch unterhalb den Kosten einer Notunterkunft? Damit ist sehr Wohl eine Vermeidung / Verringerung der Kosten möglich => Höhe der jährlichen Haushaltseinsparrungen für alle untergebrachten Haushalte?
8. Ist im Rahmen der Gleichbehandlung nicht nur Wohnungsinhabern eine Überschreitung von 30% bzw. 70% zu gewähren, sondern auch allen Wohnungssuchenden bei Neuanmietung? Vielmehr haben es gerade Wohnungssuchende heute um ein Vielfaches schwerer eine Wohnung in München anzumieten = somit leichter eine Wohnung zu halten. Auch sind die Mietpreise bei heutiger Anmietung um ein Vielfaches höher als bei Anmietung vor etlichen Jahren, evtl sogar vor Jahrzehnten und von günstigen Altmietverträgen profitieren (max. Mieterhöhung in 3 Jahren von 15%).
10. Sind auch im SGB II die gleichen Gründe für eine Einzel-/Härtefall zu Grunde zu legen = einheitliche Weisung? 
11. Persönlich wird um Herausgabe der Ermittlung der individuellen Angemessenheit mit Wirtschaftlichkeitsberechnung für unseren Haushalt gebeten. Diese wird bereits mehrfach seit 2014 angefordert, aber vom Jobcenter München und LH München unzulässig verweigert, sogar behauptet dieses Verfahren bestehe nicht. 
Fazit: 
Es wird um Herausgabe der Entscheidungsgrundlagen gebeten, die diese unzulässige Ungleichbehandlung begründet: Besserstellung von SGB XII-Hilfsempfängern und Untergebrachten in besonderen Wohnformen (siehe oben) im Verhältnis zu den Kosten der Unterkunft im SGB II.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77896,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

beide Einrichtungen sind zur nach IFG und § 35 SGB X zur Information und schriftlicher Auskunft verpflichtet:
http://muenchen-jobcenter.de/informationen/informationsfreiheitsgesetz/
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtrecht/Informationsfreiheitssatzung.html

Die Weisungen für die Kosten der Unterkunft werden im SGB II und SGB XII einheitlich von der LH München / Sozialreferat festgelegt und vom Stadtrat beschlossen: 
http://muenchen-jobcenter.de/informationen/informationsfreiheitsgesetz/weisungen/
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4173639.pdf
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Kosten_Unterkunft.html

Die LH München handelt somit im eigenen und im übertragenen Wirkungskreis: 
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3683165.pdf
Somit gilt vorrangig der eigene Wirkungskreis: 
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4126831.pdf
""Die Zuordnung einer Aufgabe zum eigenen oder übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde ergibt sich primär aus der spezialgesetzlichen Festlegung. Zuordnungshilfen befinden sich in Art. 83 Abs. 1 und 2 BV und Art. 57 GO. In Zweifelsfällen ist zugunsten einer Zuordnung zum eigenen Wirkungskreis zu entscheiden (vgl. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz GG; Art. 11 Abs. 2 BV).""
In den Weisungen 35-1-1 und 22-1-1 ist das Verfahren zur Ermittlung der ""individuellen Angemessenheit"" festgelegt. 
im SGB XII besteht diese ausdrückliche Regelung mindestens seit der Weisung vom 01.10.2014. Im SGB II wurde dies erst aktuell mit der Änderung am 01.10.2017 eingeführt. 

Auf Ihre eigenen Leitlinien wird verwiesen: 
http://muenchen-jobcenter.de/media/2017/05/JCM_Poster_Handout_RZ20170324.pdf

Aufgrund des IFG, § 35 SGB X, etc., wird um schriftliche Information und Auskunft gebeten: 
1. Ist im Rahmen der Gleichbehandlung die individuelle Angemessenheit auch im SGB II bereits seit 2014 zu berücksichtigen, zumal beide Gruppen auf den gleichen schwierigen Wohnungsmarkt wie SGB XII-Sozialleistungsbezieher zurückgreifen, inkl SOWON.
2. Ist im Rahmen der Gleichbehandlung nicht nur im SGB XII eine Überschreitung von 70% zu gewähren, sondern auch im SGB II? Derzeit wird hier erst seit 01.10.2017 eine max. Überschreitung von 30% akzeptiert. 
3. Besteht zur Feststellung der individuellen Angemessenheit ein fester Ablauf, zB Formular? 
4. Besteht für die betroffenen Haushalte ein Anspruch auf Herausgabe dieses ""Ermittlungsverfahren""? 
5. Wird bei der Prüfung auch die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt, zB im Verhältnis zur Notunterkunft? Beispiel:
1 Person: Euro 80,00 x 50 qm = Euro 4.000,00 / MOG Bruttokalt Euro 657,00 / +30 % Euro 854,10 / +70%  Euro 1.116,90
2 Personen: Euro 80,00 x 65 qm = Euro 5.200,00 / MOG Bruttokalt Euro 744,00 / +30% Euro 967,20 / +70% Euro 1.264,80
https://www.tz.de/muenchen/stadt/neuhausen-nymphenburg-ort43338/bueroklotz-wird-flexiheim-platz-fuer-wohnungslose-und-fluechtlinge-8725269.html
6. Setzt die LH München durch eigene teure Anmietungen die Mietspirale in München selbst massiv in Gang? 
7. Lt Weisungen sind bei vom Amt für Wohnen die Kosten immer angemessen auch wenn sie massiv die Mietobergrenzen überschreiten (Pensionen, Wohnheimen, Notquartieren, Asylbewerberunterkunft, Gemeinschaftsunterkunft, Flexi-Heime, Clearing-Häuser, Mutter-Kind-Häuser, Frauenhäuser, usw). Ist hier nicht die günstigste Wahl zu nutzen, zB selbst angemietete Wohnung mit einer Überschreitung der Mietobergrenze, aber noch unterhalb den Kosten einer Notunterkunft? Damit ist sehr Wohl eine Vermeidung / Verringerung der Kosten möglich => Höhe der jährlichen Haushaltseinsparrungen für alle untergebrachten Haushalte?
8. Ist im Rahmen der Gleichbehandlung nicht nur Wohnungsinhabern eine Überschreitung von 30% bzw. 70% zu gewähren, sondern auch allen Wohnungssuchenden bei Neuanmietung? Vielmehr haben es gerade Wohnungssuchende heute um ein Vielfaches schwerer eine Wohnung in München anzumieten = somit leichter eine Wohnung zu halten. Auch sind die Mietpreise bei heutiger Anmietung um ein Vielfaches höher als bei Anmietung vor etlichen Jahren, evtl sogar vor Jahrzehnten und von günstigen Altmietverträgen profitieren (max. Mieterhöhung in 3 Jahren von 15%).
10. Sind auch im SGB II die gleichen Gründe für eine Einzel-/Härtefall zu Grunde zu legen = einheitliche Weisung? 
11. Persönlich wird um Herausgabe der Ermittlung der individuellen Angemessenheit mit Wirtschaftlichkeitsberechnung für unseren Haushalt gebeten. Diese wird bereits mehrfach seit 2014 angefordert, aber vom Jobcenter München und LH München unzulässig verweigert, sogar behauptet dieses Verfahren bestehe nicht. 
Fazit: 
Es wird um Herausgabe der Entscheidungsgrundlagen gebeten, die diese unzulässige Ungleichbehandlung begründet: Besserstellung von SGB XII-Hilfsempfängern und Untergebrachten in besonderen Wohnformen (siehe oben) im Verhältnis zu den Kosten der Unterkunft im SGB II.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,,,,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,"(False, 'Kosten der Unterkunft im SGB II (Jobcenter München) und SGB XII (Sozialreferat SBH): Individuelle Angemessenheit (Einzel-/Härtefallentscheidung) [#25164]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25164/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77896/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Kosten der Unterkunft im SGB II (Jobcenter München) und SGB XII (Sozialreferat SBH): Individuelle Angemessenheit (Einzel-/Härtefallentscheidung) [#25164],2017-11-05T13:30:53.979561+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii-jobcenter-munchen-und-sgb-xii-sozialreferat-sbh-individuelle-angemessenheit-einzel-hartefallentscheidung/#nachricht-77896
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird 
dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und 
zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 
Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der 
Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu 
laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen 
Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der 
Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich 
Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den 
Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.

Mit freundlichen Grüßen",False,77919,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird 
dort geprüft.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und 
zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 
Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der 
Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu 
laufen beginnt.

Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen 
Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der 
Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich 
Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den 
Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Re: Kosten der Unterkunft im SGB II (Jobcenter München) und SGB XII (Sozialreferat SBH): Individuelle Angemessenheit (Einzel-/Härtefallentscheidung) [#25164]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25164/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77919/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Re: Kosten der Unterkunft im SGB II (Jobcenter München) und SGB XII (Sozialreferat SBH): Individuelle Angemessenheit (Einzel-/Härtefallentscheidung) [#25164],2017-11-06T10:01:17+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii-jobcenter-munchen-und-sgb-xii-sozialreferat-sbh-individuelle-angemessenheit-einzel-hartefallentscheidung/#nachricht-77919
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrteAntragsteller/in

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Unterkunft im SGB II (Jobcenter München) und SGB XII (Sozialreferat SBH): Individuelle Angemessenheit (Einzel-/Härtefallentscheidung)“ vom 05.11.2017 (#25164) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 692 Tage überschritten.

Das seit 2010 bis Heute beantragte entsprechende ""Formblatt Einzelfall/Härteentscheidung"" der LH München bzw. Jobcenter München wurde mir unverändert nicht vorgelegt.

Der Bayerische Datenschutzbeauftragte hat Sie hierzu bereits verpflichtet. 

Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in



Anfragenr: 25164
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/r/25164

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Antragsteller/in Antragsteller/in
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<< Adresse entfernt >>

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",False,432525,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrteAntragsteller/in,False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",False,"

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Unterkunft im SGB II (Jobcenter München) und SGB XII (Sozialreferat SBH): Individuelle Angemessenheit (Einzel-/Härtefallentscheidung)“ vom 05.11.2017 (#25164) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 692 Tage überschritten.

Das seit 2010 bis Heute beantragte entsprechende ""Formblatt Einzelfall/Härteentscheidung"" der LH München bzw. Jobcenter München wurde mir unverändert nicht vorgelegt.

Der Bayerische Datenschutzbeauftragte hat Sie hierzu bereits verpflichtet. 

Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"



Anfragenr: 25164
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"
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",True,https://fragdenstaat.de/r/25164,False,"

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",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >","(False, 'AW: Anfrage nach der IFS vom 05.11.2017 [#25164]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25164/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/432525/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Anfrage nach der IFS vom 05.11.2017 [#25164],2019-10-30T11:29:26.803151+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii-jobcenter-munchen-und-sgb-xii-sozialreferat-sbh-individuelle-angemessenheit-einzel-hartefallentscheidung/#nachricht-432525
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrteAntragsteller/in


vielen Dank für Ihre Anfragen vom 30.10.2019 und 20.11.2019.


Ihr IFS-Antrag wurde durch die Landeshauptstadt München bereits 2017 umfassend beantwortet.


Aus Ihren erneuten Nachfragen wird nicht erkennbar, dass Sie einen Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 IFS) i. S. von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (§ 2 Satz 1 Nr. 1 IFS) beantragen.


Daher ist festzustellen, dass Ihre erneuten Anfragen inhaltlich keine Anträge gemäß der Informationsfreiheitssatzung darstellt und insofern nicht weiter verfolgt werden.


Mit freundlichen Grüßen",False,439791,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrteAntragsteller/in,,,,,,,False,"


vielen Dank für Ihre Anfragen vom 30.10.2019 und 20.11.2019.


Ihr IFS-Antrag wurde durch die Landeshauptstadt München bereits 2017 umfassend beantwortet.


Aus Ihren erneuten Nachfragen wird nicht erkennbar, dass Sie einen Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 IFS) i. S. von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (§ 2 Satz 1 Nr. 1 IFS) beantragen.


Daher ist festzustellen, dass Ihre erneuten Anfragen inhaltlich keine Anträge gemäß der Informationsfreiheitssatzung darstellt und insofern nicht weiter verfolgt werden.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Anfrage nach der IFS vom 05.11.2017 [#25164]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25164/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/439791/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,,,WG: Anfrage nach der IFS vom 05.11.2017 [#25164],2019-12-05T12:33:06+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii-jobcenter-munchen-und-sgb-xii-sozialreferat-sbh-individuelle-angemessenheit-einzel-hartefallentscheidung/#nachricht-439791
https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrdungsbeurteilung-psychische-belastung-1/#nachricht-84263,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84263/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/84263/9946_2018_geschwaerzt.pdf?token=1tznEE%3Agy9QsDDAjjyCblx9rWWtIrbD0EFWmpzzE0jkqeteHog,application/pdf,34038,False,False,False,True,True,9946_2018_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/34038/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrdungsbeurteilung-psychische-belastung-1/84263/anhang/9946_2018_geschwaerzt.pdf,295115,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,84263,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25165/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84263/?format=csv,Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/305/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,,2018-03-02T11:15:28+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrdungsbeurteilung-psychische-belastung-1/#nachricht-84263
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung“ vom 05.11.2017 (#25165) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort

Anfragenr: 25165
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Ulrich Scharfenort
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",False,81133,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4292/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung“ vom 05.11.2017 (#25165) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort

Anfragenr: 25165
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Ulrich Scharfenort
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung [#25165]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25165/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/81133/?format=csv,Ulrich Scharfenort,,True,,,AW: AW: Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung [#25165],2018-01-10T15:53:04.026317+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrdungsbeurteilung-psychische-belastung-1/#nachricht-81133
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung“ vom 05.11.2017 (#25165) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort

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",False,79518,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4292/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung“ vom 05.11.2017 (#25165) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort

Anfragenr: 25165
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Ulrich Scharfenort
",True,"<< Adresse entfernt >>
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",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung [#25165]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25165/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79518/?format=csv,Ulrich Scharfenort,,True,,,AW: Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung [#25165],2017-12-08T11:52:00.588027+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrdungsbeurteilung-psychische-belastung-1/#nachricht-79518
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/25165

Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bisher keinerlei Reaktion erfolgte, obwohl ausreichend Zeit vergangen ist und mehrfach erinnert wurde.

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort

Anfragenr: 25165
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,83920,False,True,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/305/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/25165

Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bisher keinerlei Reaktion erfolgte, obwohl ausreichend Zeit vergangen ist und mehrfach erinnert wurde.

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort

Anfragenr: 25165
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Vermittlung bei Anfrage „Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung“ [#25165]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25165/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83920/?format=csv,Ulrich Scharfenort,,True,,,Vermittlung bei Anfrage „Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung“ [#25165],2018-02-24T10:01:14.984834+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrdungsbeurteilung-psychische-belastung-1/#nachricht-83920
https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrdungsbeurteilung-psychische-belastung-1/#nachricht-85534,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85534/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/85534/Untitled_20180320_153112.pdf?token=1tznEE%3AgZuz6N7aT7COO17t4j7AFvWNdcgo37T5ud3eOWv_OfE,application/pdf,34421,False,False,False,True,False,Untitled_20180320_153112.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/34421/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrdungsbeurteilung-psychische-belastung-1/85534/anhang/Untitled_20180320_153112.pdf,2628353,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Scharfenort, 

Gefährdungsbeurteilungen werden im Rahmen des Arbeitsschutzes auch im jobcenter Duisburg durchgeführt. Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten und Gefährdungslagen gibt es auch teamspezifisch unterschiedliche Gefährdungsbeurteilungen.

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nur ein Teil der Gesamtgefährdungsbeurteilung (Ziffer 12)

In der Ablage sind alle unterschiedlichen  Gefährdungsbeurteilungen eingescannt, und zwar genau der Bereich, der die psychischen Gefährdungen und den daraus resultierenden Maßnahmen beinhaltet. 

Mit freundlichen Grüßen",False,85534,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Scharfenort, 

Gefährdungsbeurteilungen werden im Rahmen des Arbeitsschutzes auch im jobcenter Duisburg durchgeführt. Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten und Gefährdungslagen gibt es auch teamspezifisch unterschiedliche Gefährdungsbeurteilungen.

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nur ein Teil der Gesamtgefährdungsbeurteilung (Ziffer 12)

In der Ablage sind alle unterschiedlichen  Gefährdungsbeurteilungen eingescannt, und zwar genau der Bereich, der die psychischen Gefährdungen und den daraus resultierenden Maßnahmen beinhaltet. 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Ihre Anfrage an die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit [#25165]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25165/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85534/?format=csv,Jobcenter Duisburg,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4292/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,WG: Ihre Anfrage an die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit [#25165],2018-03-22T18:26:11+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrdungsbeurteilung-psychische-belastung-1/#nachricht-85534
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Scharfenort,
Ihre Anfrage über ""FragDenStaat"" war hier leider nicht bekannt. Sie haben über das Portal folgende Anfrage gestellt: ""Die Maßnahmenübersicht der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.""
Ich möchte Sie bitten, Ihr Anliegen näher zu konkretisieren, damit von mir die zuständige Stelle eingeschaltet werden kann.

Vielen Dank!


Mit freundlichen Grüßen",False,85145,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Scharfenort,
Ihre Anfrage über ""FragDenStaat"" war hier leider nicht bekannt. Sie haben über das Portal folgende Anfrage gestellt: ""Die Maßnahmenübersicht der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.""
Ich möchte Sie bitten, Ihr Anliegen näher zu konkretisieren, damit von mir die zuständige Stelle eingeschaltet werden kann.

Vielen Dank!


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre Anfrage an die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25165/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85145/?format=csv,Jobcenter Duisburg,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4292/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihre Anfrage an die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit,2018-03-16T06:53:54+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrdungsbeurteilung-psychische-belastung-1/#nachricht-85145
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

an welche Stelle sehen Sie hier noch Konkretisierungsbedarf?

Der Begriff Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ist klar und eindeutig, gleiches gilt für den Aspekt Maßnahmen in Hinblick auf den Aspekt psychische Belastung.

Die Gefährdungsbeurteilung ist nach Arbeitsschutzgesetz durchzuführen und zu dokumentieren. Gleiches gilt für die Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort

Anfragenr: 25165
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ulrich Scharfenort
<< Adresse entfernt >>
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-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,85192,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4292/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

an welche Stelle sehen Sie hier noch Konkretisierungsbedarf?

Der Begriff Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ist klar und eindeutig, gleiches gilt für den Aspekt Maßnahmen in Hinblick auf den Aspekt psychische Belastung.

Die Gefährdungsbeurteilung ist nach Arbeitsschutzgesetz durchzuführen und zu dokumentieren. Gleiches gilt für die Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort

Anfragenr: 25165
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,False,"

Postanschrift
Ulrich Scharfenort
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Ihre Anfrage an die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit [#25165]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25165/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85192/?format=csv,Ulrich Scharfenort,,True,,,AW: Ihre Anfrage an die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit [#25165],2018-03-17T06:51:29.944380+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrdungsbeurteilung-psychische-belastung-1/#nachricht-85192
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Maßnahmenübersicht der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Bevorzugt als PDF, um die Arbeit zu vereinfachen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Scharfenort
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Ulrich Scharfenort
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
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",False,77897,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4292/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Maßnahmenübersicht der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Bevorzugt als PDF, um die Arbeit zu vereinfachen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Scharfenort
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,False,"

Postanschrift
Ulrich Scharfenort
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung [#25165]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25165/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77897/?format=csv,Ulrich Scharfenort,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung [#25165],2017-11-05T13:35:13.039905+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrdungsbeurteilung-psychische-belastung-1/#nachricht-77897
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Welchem Verwendungszweck dient der Staatsangehörigkeitsnachweis bzw. der Staatsangehörigkeitsausweis?
2. Für welche Rechtsgeschäfte oder Verwaltungsdienstleistungen ist er zwingend erforderlich?
3. Welche Dokumente erfüllen ersatzhalber den gleichen Zweck?
4. Mit welchem Dokument, kann man den Besitz der Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 GG nachweisen?
4. Welche Behörden stellen in Berlin einen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit („Staatsangehörigkeitsausweis“) aus?
5. Wie viele Staatsangehörigkeitsausweise sind von der jeweils zuständigen Behörde seit 1. Januar 2009 ausgestellt worden (aufgeschlüsselt nach Jahr und ausstellender Behörde)?
6. Welche Rechtsfolgen sind mit der Rückgabe von Personaldokumenten wie Personalausweis und Reisepass verbunden?
7. Welche Rangstellung hat der Staatsangehörigkeitsausweis im Vergleich zum Personal- und Reisepass?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77901,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3922/?format=csv,False,False,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Welchem Verwendungszweck dient der Staatsangehörigkeitsnachweis bzw. der Staatsangehörigkeitsausweis?
2. Für welche Rechtsgeschäfte oder Verwaltungsdienstleistungen ist er zwingend erforderlich?
3. Welche Dokumente erfüllen ersatzhalber den gleichen Zweck?
4. Mit welchem Dokument, kann man den Besitz der Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 GG nachweisen?
4. Welche Behörden stellen in Berlin einen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit („Staatsangehörigkeitsausweis“) aus?
5. Wie viele Staatsangehörigkeitsausweise sind von der jeweils zuständigen Behörde seit 1. Januar 2009 ausgestellt worden (aufgeschlüsselt nach Jahr und ausstellender Behörde)?
6. Welche Rechtsfolgen sind mit der Rückgabe von Personaldokumenten wie Personalausweis und Reisepass verbunden?
7. Welche Rangstellung hat der Staatsangehörigkeitsausweis im Vergleich zum Personal- und Reisepass?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,,,,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Staatsangehörigkeitsausweis [#25166]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25166/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77901/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Staatsangehörigkeitsausweis [#25166],2017-11-05T18:45:47.451982+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/staatsangehorigkeitsausweis-7/#nachricht-77901
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"

Sehr geehrtAntragsteller/in

meiner Antwort vom 05.11.2017 ist inhaltlich nichts hinzufügen, auch nicht im Hinblick auf die Frage 4, die im Übrigen doppelt vorkommt.

Mit freundlichen Grüßen",False,81620,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"

Sehr ",True,geehrtAntragsteller/in,,,,,,,False,"

meiner Antwort vom 05.11.2017 ist inhaltlich nichts hinzufügen, auch nicht im Hinblick auf die Frage 4, die im Übrigen doppelt vorkommt.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: WG: Staatsangehörigkeitsausweis [#25166]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25166/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/81620/?format=csv,Senatsverwaltung für Inneres und Sport,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3922/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: WG: Staatsangehörigkeitsausweis [#25166],2018-01-18T13:20:12+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/staatsangehorigkeitsausweis-7/#nachricht-81620
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"
Sehr geehrtAntragsteller/in

die Fragen zu 1. bis 3. und 7. bis 8. beantworte ich zusammenfassend wie folgt:

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird in der Regel mit dem Reisepass oder einem Personalausweis hinreichend glaubhaft gemacht. Der Ausstellung derartiger Personaldokumente setzt voraus, dass das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit hinreichend nachgewiesen ist (§ 9 Passgesetz und § 6 Personalausweisgesetz).

Eines Staatsangehörigkeitsausweises bedarf es nur dann, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder wenn in begründeten und nachgewiesen Fällen von einer deutschen oder ausländischen Stelle ein förmlicher Nachweis verlangt wird, oder wenn ansonsten ein schutzbedürftiges Sachbescheidungsinteresse vorliegt. 

Im Übrigen gehe ich davon aus, dass Ihnen die Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Sport des Landes Baden-Württemberg auf die Kleine Anfrage des Abg. Daniel Lede Abal (GRÜNE) vom 04.04.2017, Drs. 16/1883, 
bekannt ist, da Sie die Fragen 1 bis 3 und 5 bis 7 von dort wortgleich übernommen haben.

Zur Klarstellung weise ich noch darauf hin, dass es sich bei Ihrer Anfrage zu 1. bis 3. und 7. bis 8. um keinen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) handelt. Das IFG ist nicht betroffen, wenn sich der Antrag nicht 
auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Aus dem IFG ergibt sich auch kein Anspruch auf Klärung von Rechtsfragen.

Die Fragen zu 5. und 6. werden wie folgt beantwortet:

In Berlin werden Staatsangehörigkeitsausweise entsprechend dem Allgemeinen Zuständigkeitskatalog zum Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) ausschließlich
von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ausgestellt.

Übersicht über die in Berlin ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweise 

Im Jahr 2009: 			138
Im Jahr 2010: 			249
Im Jahr 2011: 			327
Im Jahr 2012: 			200
Im Jahr 2013: 			242
Im Jahr 2014: 			275
Im Jahr 2015: 			313
Im Jahr 2016: 			278
Im Jahr 2017 einschl. Oktober: 	280

(Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport)

Mit freundlichen Grüßen",False,78760,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"
Sehr ",True,geehrtAntragsteller/in,,,,,,,False,"

die Fragen zu 1. bis 3. und 7. bis 8. beantworte ich zusammenfassend wie folgt:

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird in der Regel mit dem Reisepass oder einem Personalausweis hinreichend glaubhaft gemacht. Der Ausstellung derartiger Personaldokumente setzt voraus, dass das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit hinreichend nachgewiesen ist (§ 9 Passgesetz und § 6 Personalausweisgesetz).

Eines Staatsangehörigkeitsausweises bedarf es nur dann, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder wenn in begründeten und nachgewiesen Fällen von einer deutschen oder ausländischen Stelle ein förmlicher Nachweis verlangt wird, oder wenn ansonsten ein schutzbedürftiges Sachbescheidungsinteresse vorliegt. 

Im Übrigen gehe ich davon aus, dass Ihnen die Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Sport des Landes Baden-Württemberg auf die Kleine Anfrage des Abg. Daniel Lede Abal (GRÜNE) vom 04.04.2017, Drs. 16/1883, 
bekannt ist, da Sie die Fragen 1 bis 3 und 5 bis 7 von dort wortgleich übernommen haben.

Zur Klarstellung weise ich noch darauf hin, dass es sich bei Ihrer Anfrage zu 1. bis 3. und 7. bis 8. um keinen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) handelt. Das IFG ist nicht betroffen, wenn sich der Antrag nicht 
auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Aus dem IFG ergibt sich auch kein Anspruch auf Klärung von Rechtsfragen.

Die Fragen zu 5. und 6. werden wie folgt beantwortet:

In Berlin werden Staatsangehörigkeitsausweise entsprechend dem Allgemeinen Zuständigkeitskatalog zum Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) ausschließlich
von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ausgestellt.

Übersicht über die in Berlin ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweise 

Im Jahr 2009: 			138
Im Jahr 2010: 			249
Im Jahr 2011: 			327
Im Jahr 2012: 			200
Im Jahr 2013: 			242
Im Jahr 2014: 			275
Im Jahr 2015: 			313
Im Jahr 2016: 			278
Im Jahr 2017 einschl. Oktober: 	280

(Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport)

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Staatsangehörigkeitsausweis [#25166]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25166/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78760/?format=csv,Senatsverwaltung für Inneres und Sport,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3922/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,WG: Staatsangehörigkeitsausweis [#25166],2017-11-24T15:17:27+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/staatsangehorigkeitsausweis-7/#nachricht-78760
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank fr Ihre Antworten.

Ich würde mich jedoch sehr freuen, wenn Sie mir auch Frage 4 beantworten würden.

""4. Mit welchem/n Dokument/en, kann man den Besitz der Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 GG nachweisen?""

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25166
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,81304,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3922/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank fr Ihre Antworten.

Ich würde mich jedoch sehr freuen, wenn Sie mir auch Frage 4 beantworten würden.

""4. Mit welchem/n Dokument/en, kann man den Besitz der Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 GG nachweisen?""

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,,,,,False,"

Anfragenr: 25166
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: WG: Staatsangehörigkeitsausweis [#25166]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25166/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/81304/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: WG: Staatsangehörigkeitsausweis [#25166],2018-01-13T13:19:21.194795+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/staatsangehorigkeitsausweis-7/#nachricht-81304
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrteAntragsteller/in

meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI“ vom 06.11.2017 (#25167) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25167
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,80105,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4652/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrteAntragsteller/in,,,,,,,False,"

meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI“ vom 06.11.2017 (#25167) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25167
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: AW: Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI [#25167]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25167/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80105/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI [#25167],2017-12-20T10:44:15.354976+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anteil-migranten-in-dem-unternehmen-polizei/#nachricht-80105
https://fragdenstaat.de/anfrage/anteil-migranten-in-dem-unternehmen-polizei/#nachricht-80178,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80178/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/80178/20171221111352649.pdf?token=1tznEE%3AyRxkY9Mt1wW0AIZdT46vZ-NPpOPyIFJoWUDFnuzNTnQ,application/pdf,32561,False,False,False,True,False,20171221111352649.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/32561/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/anteil-migranten-in-dem-unternehmen-polizei/80178/anhang/20171221111352649.pdf,603169,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

per Email vom 6. November 2017 haben Sie auf Grundlage des rheinland-pfälzischen Transparenzgesetzes (LTranspG) um die Übersendung der aktuelle Anzahl von Bediensteten der Polizei, aufgeschlüsselt nach Alter und Herkunft (Migrationshintergrund) gebeten. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen -  auch krankheitsbedingt - erst heute
antworte.

Ziel des LTranspG ist es, das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen umfassend, das heißt ohne Darlegung eines Interesses und außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, zu gewähren und dabei gleichzeitig die berechtigten öffentlichen Interessen und die Interessen privater Dritter zu schützen.

Allerdings setzt ein entsprechender Antrag gem. § 11 Abs. 2 S. 1 LTranspG voraus, dass der Adressat erkennbar ist. Dies ist bei Ihrer Anfrage nicht der Fall, so dass rechtlich kein Auskunftsanspruch besteht.

Gleichwohl teile ich Ihnen mit, dass keine verlässlichen Zahlen über den Anteil der Personen mit Migrationshintergrund am Gesamtpersonalbestand der rheinland-pfälzischen Polizei vorliegen. Auf eine zentrale Erhebung ist in der Vergangenheit bewusst verzichtet worden, um Stigmatisierungen zu vermeiden. Zudem wären Angaben zu einem Migrationshintergrund nur auf freiwilliger Basis möglich, so dass die dann vorliegenden Daten nur bedingt aussagekräftig wären.
Auf Grund einer parlamentarischen Anfrage im Jahr 2013 wurde die Anzahl der Ausländer und Bediensteten mit Migrationshintergrund im rheinland-pfälzischen Polizeidienst ermittelt. Diese lag bei ca. 2,5 % des Gesamtpersonalbestands.

Der Migrationsanteil lag bei den Neueinstellungen in 2014 bei 12,44 %, 2015 bei 13,5 %, 2016 bei 14,5 % und 2017 bei 11,25%.

Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen folgende Landtagsdrucksachen:


  *   Landtagsdrucksache 17/2026 zur Polizeistärke
  *   Landtagsdrucksache 16/3522 zu Personen mit Migrationshintergrund im Polizei-dienst


Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte. Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2018.


Mit freundlichen Grüßen",False,80178,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,,,,,False,"

per Email vom 6. November 2017 haben Sie auf Grundlage des rheinland-pfälzischen Transparenzgesetzes (LTranspG) um die Übersendung der aktuelle Anzahl von Bediensteten der Polizei, aufgeschlüsselt nach Alter und Herkunft (Migrationshintergrund) gebeten. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen -  auch krankheitsbedingt - erst heute
antworte.

Ziel des LTranspG ist es, das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen umfassend, das heißt ohne Darlegung eines Interesses und außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, zu gewähren und dabei gleichzeitig die berechtigten öffentlichen Interessen und die Interessen privater Dritter zu schützen.

Allerdings setzt ein entsprechender Antrag gem. § 11 Abs. 2 S. 1 LTranspG voraus, dass der Adressat erkennbar ist. Dies ist bei Ihrer Anfrage nicht der Fall, so dass rechtlich kein Auskunftsanspruch besteht.

Gleichwohl teile ich Ihnen mit, dass keine verlässlichen Zahlen über den Anteil der Personen mit Migrationshintergrund am Gesamtpersonalbestand der rheinland-pfälzischen Polizei vorliegen. Auf eine zentrale Erhebung ist in der Vergangenheit bewusst verzichtet worden, um Stigmatisierungen zu vermeiden. Zudem wären Angaben zu einem Migrationshintergrund nur auf freiwilliger Basis möglich, so dass die dann vorliegenden Daten nur bedingt aussagekräftig wären.
Auf Grund einer parlamentarischen Anfrage im Jahr 2013 wurde die Anzahl der Ausländer und Bediensteten mit Migrationshintergrund im rheinland-pfälzischen Polizeidienst ermittelt. Diese lag bei ca. 2,5 % des Gesamtpersonalbestands.

Der Migrationsanteil lag bei den Neueinstellungen in 2014 bei 12,44 %, 2015 bei 13,5 %, 2016 bei 14,5 % und 2017 bei 11,25%.

Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen folgende Landtagsdrucksachen:


  *   Landtagsdrucksache 17/2026 zur Polizeistärke
  *   Landtagsdrucksache 16/3522 zu Personen mit Migrationshintergrund im Polizei-dienst


Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte. Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2018.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI [#25167]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25167/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80178/?format=csv,Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4652/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI [#25167],2017-12-21T11:43:59+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anteil-migranten-in-dem-unternehmen-polizei/#nachricht-80178
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrteAntragsteller/in

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die aktuelle Anzahl von Bediensteten der POLIZEI, aufgeschlüsselt nach Alter und Herkunft (Migrationshintergrund).

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. 
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. 

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. 

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. 

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77911,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4652/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr ",True,geehrteAntragsteller/in,,,,,,,False,"

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die aktuelle Anzahl von Bediensteten der POLIZEI, aufgeschlüsselt nach Alter und Herkunft (Migrationshintergrund).

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. 
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. 

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. 

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. 

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI [#25167]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25167/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77911/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI [#25167],2017-11-06T09:10:05.517731+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anteil-migranten-in-dem-unternehmen-polizei/#nachricht-77911
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrteAntragsteller/in

meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI“ vom 06.11.2017 (#25167) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25167
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,79502,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4652/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrteAntragsteller/in,,,,,,,False,"

meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI“ vom 06.11.2017 (#25167) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25167
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI [#25167]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25167/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79502/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI [#25167],2017-12-08T09:08:11.487330+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anteil-migranten-in-dem-unternehmen-polizei/#nachricht-79502
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrteAntragsteller/in

ich danke Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25167
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,80180,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4652/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrteAntragsteller/in,,,,,,,False,"

ich danke Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25167
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI [#25167]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25167/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80180/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI [#25167],2017-12-21T11:55:54.572337+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anteil-migranten-in-dem-unternehmen-polizei/#nachricht-80180
https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-markischer-kreis-kosten-fur-widerspruche-und-sozialklagen-2014-2017/#nachricht-84530,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84530/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/84530/doc07115920180306170225.pdf?token=1tznEE%3AryzDXbatW9sqdbssJWozaCKEKz-pwh9-R1fzTh9uH3M,application/pdf,34109,False,False,False,True,False,doc07115920180306170225.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/34109/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-markischer-kreis-kosten-fur-widerspruche-und-sozialklagen-2014-2017/84530/anhang/doc07115920180306170225.pdf,26015,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"

",False,84530,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,True,"

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'doc07115920180306170225.pdf')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25168/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84530/?format=csv,Jobcenter Märkischer Kreis,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,doc07115920180306170225.pdf,2018-03-06T17:03:46+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-markischer-kreis-kosten-fur-widerspruche-und-sozialklagen-2014-2017/#nachricht-84530
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017“ vom 06.11.2017 (#25168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25168
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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<< Adresse entfernt >>

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",False,82992,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017“ vom 06.11.2017 (#25168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,,,,,False,"

Anfragenr: 25168
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: AW: AW: Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25168/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/82992/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: AW: Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168],2018-02-07T19:37:24.548282+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-markischer-kreis-kosten-fur-widerspruche-und-sozialklagen-2014-2017/#nachricht-82992
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017“ vom 06.11.2017 (#25168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

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-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,81480,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017“ vom 06.11.2017 (#25168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,,,,,False,"

Anfragenr: 25168
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: AW: Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25168/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/81480/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168],2018-01-16T12:25:38.457243+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-markischer-kreis-kosten-fur-widerspruche-und-sozialklagen-2014-2017/#nachricht-81480
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren. Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2014-2017):

1. die  jeweilige Mitarbeiterzahl der Widerspruchstelle und OWi-Stelle  (2005-2017)
2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren
3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren
4. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWi-Verfahren)

Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden. Bitte übersenden Sie mir diese Daten gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel.

Bitte beachten Sie folgendes:

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77913,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren. Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2014-2017):

1. die  jeweilige Mitarbeiterzahl der Widerspruchstelle und OWi-Stelle  (2005-2017)
2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren
3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren
4. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWi-Verfahren)

Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden. Bitte übersenden Sie mir diese Daten gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel.

Bitte beachten Sie folgendes:

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,,,,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25168/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77913/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168],2017-11-06T09:25:30.182329+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-markischer-kreis-kosten-fur-widerspruche-und-sozialklagen-2014-2017/#nachricht-77913
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017“ vom 06.11.2017 (#25168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25168
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,80806,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017“ vom 06.11.2017 (#25168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,,,,,False,"

Anfragenr: 25168
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
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",,,,,,,"(False, 'AW: Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25168/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80806/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168],2018-01-07T09:33:59.931801+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-markischer-kreis-kosten-fur-widerspruche-und-sozialklagen-2014-2017/#nachricht-80806
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017“ vom 06.11.2017 (#25168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 371 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in



Anfragenr: 25168
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
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",False,110226,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017“ vom 06.11.2017 (#25168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 371 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,,,,,False,"



Anfragenr: 25168
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
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",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25168/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/110226/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168],2018-12-13T12:16:47.492242+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-markischer-kreis-kosten-fur-widerspruche-und-sozialklagen-2014-2017/#nachricht-110226
https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-markischer-kreis-kosten-fur-widerspruche-und-sozialklagen-2014-2017/#nachricht-367553,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/367553/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/367553/IFG_25168_06.11.2017_geschwaerzt.pdf?token=1tznEE%3Aogz5HoRHXtiHPMKByJHA_zDE7L6zAHuv3DDhD1gHnTM,application/pdf,87348,False,False,False,True,True,IFG_25168_06.11.2017_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/87348/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-markischer-kreis-kosten-fur-widerspruche-und-sozialklagen-2014-2017/367553/anhang/IFG_25168_06.11.2017_geschwaerzt.pdf,1120590,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrteAntragsteller/in

anbei erhalten Sie mein Schreiben vom heutigen Tage.

Mit freundlichen Grüßen",False,367553,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrteAntragsteller/in,,,,,,,False,"

anbei erhalten Sie mein Schreiben vom heutigen Tage.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25168/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/367553/?format=csv,Jobcenter Märkischer Kreis,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,,2019-05-29T10:56:03+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-markischer-kreis-kosten-fur-widerspruche-und-sozialklagen-2014-2017/#nachricht-367553
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017“ vom 06.11.2017 (#25168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25168
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

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",False,84343,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017“ vom 06.11.2017 (#25168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,,,,,False,"

Anfragenr: 25168
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

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",,,,,,,"(False, 'AW: AW: AW: AW: AW: Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25168/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84343/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: AW: AW: AW: Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168],2018-03-04T19:39:52.214707+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-markischer-kreis-kosten-fur-widerspruche-und-sozialklagen-2014-2017/#nachricht-84343
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

am 06.03.2018 wurde mit die Beantwortung meiner Anfrage in Aussicht gestellt. 

Die Antwort steht noch immer aus.


Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25168
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
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",False,104241,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

am 06.03.2018 wurde mit die Beantwortung meiner Anfrage in Aussicht gestellt. 

Die Antwort steht noch immer aus.


Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,,,,,False,"

Anfragenr: 25168
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
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",,,,,,,,,,,"(False, 'Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25168/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/104241/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168],2018-09-16T14:13:56.552919+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-markischer-kreis-kosten-fur-widerspruche-und-sozialklagen-2014-2017/#nachricht-104241
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017“ vom 06.11.2017 (#25168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25168
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

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",False,84342,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017“ vom 06.11.2017 (#25168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,,,,,False,"

Anfragenr: 25168
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
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",,,,,,,"(False, 'AW: AW: AW: AW: Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25168/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84342/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: AW: AW: Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168],2018-03-04T19:25:38.840580+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-markischer-kreis-kosten-fur-widerspruche-und-sozialklagen-2014-2017/#nachricht-84342
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,78107,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25169/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78107/?format=csv,Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2871/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,,2017-11-09T07:56:23+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsrahmen-fur-behorden-und-polizei-in-nrw-wenn-eine-fur-die-gefahrenabwehr-zustandige-bundesbehorde-nicht-rechtzeitig-aktiv-wird/#nachricht-78107
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"IM NRW
Referat 402
Az. 402-30.01.


Sehr geehrter Herr Michel,

ich bestätige den Eingang Ihres IFG-Antrages vom 6.11.2017.

Es ist beabsichtigt, Ihren Antrag abzulehnen.

Die Übersendung eines klagefähigen Bescheides inkl. Rechtsbehelfsbelehrung mit meiner Erläuterung und Begründung der Ablehnung ist mir per E-Mail nicht rechtlich wirksam möglich. Das Gesetz sieht dafür die Schriftform vor. Dieser Anforderung genügt eine E-Mail nicht. Aus diesem Grunde bitte ich um Mitteilung Ihrer Meldeanschrift, an die ich mein Schreiben mit Postzustellungsurkunde übersenden kann.


Mit freundlichen Grüßen",False,78079,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"IM NRW
Referat 402
Az. 402-30.01.


Sehr geehrter Herr Michel,

ich bestätige den Eingang Ihres IFG-Antrages vom 6.11.2017.

Es ist beabsichtigt, Ihren Antrag abzulehnen.

Die Übersendung eines klagefähigen Bescheides inkl. Rechtsbehelfsbelehrung mit meiner Erläuterung und Begründung der Ablehnung ist mir per E-Mail nicht rechtlich wirksam möglich. Das Gesetz sieht dafür die Schriftform vor. Dieser Anforderung genügt eine E-Mail nicht. Aus diesem Grunde bitte ich um Mitteilung Ihrer Meldeanschrift, an die ich mein Schreiben mit Postzustellungsurkunde übersenden kann.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre Anfrage nach dem IFG vom 6.11.2017')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25169/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78079/?format=csv,Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3006/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihre Anfrage nach dem IFG vom 6.11.2017,2017-11-08T13:57:35+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsrahmen-fur-behorden-und-polizei-in-nrw-wenn-eine-fur-die-gefahrenabwehr-zustandige-bundesbehorde-nicht-rechtzeitig-aktiv-wird/#nachricht-78079
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

I. Antrag nach dem IFG NRW (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG NRW geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 5 Abs. 2 IFG NRW sieht vor: ""Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugäng lich gemacht werde"",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG NRW impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------


II. Antrag nach dem IFG NRW  (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 3  IFG NRW), (möglichst als PDF)
als Antwort an FragdenStaat.de:

1.) Rechtsrahmen für Behörden und Polizei in NRW, wenn eine für die Gefahrenabwehr zuständige Bundesbehörde nicht (rechtzeitig) aktiv wird.

Dies ist ein Antrag nach dem IFG NRW, bitte beachten Sie die Definition des Gesetzes von Information als jedwedig gespeicherte Information Ihrer Behörde als Auskunftspflichtige Stelle, dies können also u.a. Dienstanweisungen, Studien, Stellungnahmen, Kommentare, Berichte, Protokolle, externe Publikationen, Gerichtsurteile etc sein.

Hintergrund dieser Frage des gennerellen Rechtsrahmen ist meine Anfrage vom 3.11. die heute ausweichend lediglich mit einem Verweis auf eine Bundesbehörde, die in für einen Gefahrenbereich die zuständige Aufsichtsbehörde ist, unzreichend beantwort.

Bitte beachten Sie, dass der Hintergrund eines bestimmten Sachverhaltes für die Beantwortung der oben genannten Anfrage als Antrag nach IFG _keine_ Rolle spielt.

Bereits am Freitag verwies ich diese Hintergrundinformation:
> Mir ist z.B. die Analyse zur Gefahrenabwehr beim Brand des Holzfrachter Pallas vor deutscher Küste
> Ende 1998: A Gutachten von Prof. Lars Clausen bekannt:
> http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/PublikationenForschung/Band53.pdf


Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel


[1]
Der/Die Anträge nach IFG NRW ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. Anlage 1.1 GebV IFG NRW, 2.) oder Billigkeit sowie nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV IFG NRW falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit. Einer Kostenpflichtigen Bearbeitung stimme ich ausdrücklich _nicht_ zu.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Robert Michel
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77916,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3006/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

I. Antrag nach dem IFG NRW (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG NRW geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 5 Abs. 2 IFG NRW sieht vor: ""Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugäng lich gemacht werde"",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG NRW impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------


II. Antrag nach dem IFG NRW  (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 3  IFG NRW), (möglichst als PDF)
als Antwort an FragdenStaat.de:

1.) Rechtsrahmen für Behörden und Polizei in NRW, wenn eine für die Gefahrenabwehr zuständige Bundesbehörde nicht (rechtzeitig) aktiv wird.

Dies ist ein Antrag nach dem IFG NRW, bitte beachten Sie die Definition des Gesetzes von Information als jedwedig gespeicherte Information Ihrer Behörde als Auskunftspflichtige Stelle, dies können also u.a. Dienstanweisungen, Studien, Stellungnahmen, Kommentare, Berichte, Protokolle, externe Publikationen, Gerichtsurteile etc sein.

Hintergrund dieser Frage des gennerellen Rechtsrahmen ist meine Anfrage vom 3.11. die heute ausweichend lediglich mit einem Verweis auf eine Bundesbehörde, die in für einen Gefahrenbereich die zuständige Aufsichtsbehörde ist, unzreichend beantwort.

Bitte beachten Sie, dass der Hintergrund eines bestimmten Sachverhaltes für die Beantwortung der oben genannten Anfrage als Antrag nach IFG _keine_ Rolle spielt.

Bereits am Freitag verwies ich diese Hintergrundinformation:
> Mir ist z.B. die Analyse zur Gefahrenabwehr beim Brand des Holzfrachter Pallas vor deutscher Küste
> Ende 1998: A Gutachten von Prof. Lars Clausen bekannt:
> http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/PublikationenForschung/Band53.pdf


Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel


[1]
Der/Die Anträge nach IFG NRW ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. Anlage 1.1 GebV IFG NRW, 2.) oder Billigkeit sowie nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV IFG NRW falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit. Einer Kostenpflichtigen Bearbeitung stimme ich ausdrücklich _nicht_ zu.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Robert Michel
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Rechtsrahmen für Behörden und Polizei in NRW, wenn eine für die Gefahrenabwehr zuständige Bundesbehörde nicht (rechtzeitig) aktiv wird. [#25169]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25169/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77916/?format=csv,Robert Michel,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Rechtsrahmen für Behörden und Polizei in NRW, wenn eine für die Gefahrenabwehr zuständige Bundesbehörde nicht (rechtzeitig) aktiv wird. [#25169]",2017-11-06T10:04:42.622704+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsrahmen-fur-behorden-und-polizei-in-nrw-wenn-eine-fur-die-gefahrenabwehr-zustandige-bundesbehorde-nicht-rechtzeitig-aktiv-wird/#nachricht-77916
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

ich danke für Ihre heutige Antwort, jedoch kann ich keinen Grund erkennen, warum Sie beabsichtigen den Antrag abzulehnen,
Bitte beachten Sie die Amtspflicht nach § 25 VwVfG (und IFG) um Beratung und Unterstützung und
- nennen Sie mir objektive Gründe für Ihre Erwägung der Ablehnung
- und konkrete Hilfe und Hinweise wie ich den Antrag konkretisieren müsste.

Ein Rechtmittelfähigen Bescheid ist mir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wichtig,
ich bitte Sie konstruktiv mich bei meinen Antrag zu unterstützen.

Die Fristen des IFG NRW lassen Ihnen Zeit sowohl den den Antrag gewissenhaft zu prüfen,
wie auch gegebenfalls andere Stellen des Ministeriums einzubinden.


In Unkenntnis Ihrer Gründe, möchte ich Ihnen folgende Hinweise, mit der Bitte um Beachtung geben:

## Hinweise zum IFG NRW ##
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Informationsfreiheit/Inhalt/Informationsfreiheit_in_Nordrhein-Westfalen/Informationsfreiheit_in_NRW.pdf


## Beratungspflicht ##
Die Kommentierung des IFG durch Prof. Schoch lässt sich in wesentlichen Punkten auch für das IFG NRW anwenden.
Zur Beratungspflicht nach § 25 VwVfG siehe hierzu: § 7 Rnd 21,22,24 Schoch Kommentar IFG, 2. Auflage.


## Anforderung an die Bestimmtheit eines Antrages ##
Schoch § 7 IFG Rnd 23
---
 ""Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrages sind nicht allzu hoch. Der Antragsteller kennt die ihn interessierende Verwaltungsvorgänge und den Akteninhalt nicht, sondern will sich ja gerade darüber informieren; ist die   begehrte Information hinreichend deutlich umschrieben, genügt dies für die Bestimmtheit des Antrags [56] In diesem Sinne      frühzeitig zum BIG BVerwGE 108, 369 (371) = NVwZ 1999, 1220; BVerwG, NVwZ 2006, 1321 (1322f.); ferner Nordmann, RDV
 2001,71(79)""
---
Bitte gehen Sie konkret auf die Erläuterung in meinem Antrag ein:
----
Dies ist ein Antrag nach dem IFG NRW, bitte beachten Sie die Definition des Gesetzes von Information als jedwedig gespeicherte Information Ihrer Behörde als Auskunftspflichtige Stelle, dies können also u.a. Dienstanweisungen, Studien, Stellungnahmen, Kommentare, Berichte, Protokolle, externe Publikationen, Gerichtsurteile etc sein.
-----


## Die Frage ob Informationen 'vorhanden' sind ##
§ 1 Rnd 40 Kommentar IFG Prof. Schoch 2. Auflage:
---
Die Konzentration des Zugangsanspruchs nach § 1 Abs. 1 S. 1 auf 'vorhandene' Informationen bedeutet nicht, dass keine Pflicht
+zur Informationsaufbereitung bestehen kann [124]. Im Gegenteil, bei der anspruchsverpflichteten Stelle sind im Rechtssinne
+auch solche Informationen 'vorhanden', die erst noch zusammengestellt werden müssten[125]; dass die Zusammenstellung einen
+vom IFG vorausgesetzten 'normalen' Verwaltungsvorgang darstellt, zeigen schon § 1 Abs. 2 S. 2 und § 7 Abs.2 S.1 in Bezug auf
+Schwärzungen und Trennung von Akten zum Schutz geheimhaltungsbedürftiger Informationen[126].
---

## Mögliche Ausschlußgründe wie z.B. § 6 IFG NRW ##
§ 6 IFG NRW ""Schutze öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung"" kann nicht pauschal zur vollständigen Ablehnung des Zugangs zu vorhanden Informationen genutzt werden ohne in diesem Fall auch genau die Begründung des Antragstellers zu berücksichtigen.

Nach Recherche des Antragstellers gibt es zwei gut dokumentierete Fälle, die gravierende Mängel bei der Gefahrenabwehr aufgezeigt haben, wenn unklare Rechtsgrundlagen bei dem Zusammenarbeiten von Bundes und Landesbehörden existiert.
1. Havarie des Holzfrachter Pallas, wie bereits im Antrag vom 6. November 2017 genannt:
Analyse zur Gefahrenabwehr beim Brand des Holzfrachter Pallas vor deutscher Küste
Ende 1998: A Gutachten von Prof. Lars Clausen
http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/PublikationenForschung/Band53.pdf

2. Die Defizite der Bund-Länder Kommunikationsübung
http://www.taz.de/Simulierter-Super-GAU/!5030083/
---------------------------------
Geheime Übung von Bund und Ländern
Nicht bereit für den Super-GAU

Behörden haben einen schweren Reaktorunfall in Deutschland simuliert. Das Katastrophenmanagement ist gründlich schiefgegangen, zeigt eine taz-Recherche.
Taz 24. 10. 2014
Autor: Sebastian Heiser
[...]

Nach einer simulierten Atom-Katastrophe im AKW Emsland wurde die Bevölkerung erst zu einem Zeitpunkt gewarnt, zu dem die radioaktive Wolke bereits Millionen Menschen erreicht hätte. „Die Empfehlung, Fenster und Außentüren geschlossen zu halten, kam für einige Regionen fünf Stunden zu spät“, heißt es in einem Auswertungsbericht.

In stundenlangen Telefonkonferenzen stritten die mehr als 200 beteiligten Beamten über Zuständigkeiten von Bund und Ländern, dabei „mangelte es an Disziplin bei den Teilnehmern“, wie später festgehalten wurde. Im Ernstfall drohten wegen des Kompetenzgerangels „unabsehbare Konsequenzen“. Bei einem Nachbereitungstreffen von Bund und Ländern wurde festgehalten: „Zusammenfassend besteht die Sorge, dass die zuständigen Behörden aufgrund dieser rechtlichen Unklarheiten derzeit nicht handlungsfähig sind.“
[...]
------------------------------------
http://taz.de/Geheime-Uebung-von-Bund-und-Laendern/!5030277/
http://www.documentcloud.org/documents/1306783-gau-bund-plus-2.html#document/p20/a181968



## Mögliche Ausschlußgründe wie z.B. § 7 IFG NRW ##
Es ist nicht ersichtlich, dass § 7 IFG NRW für Dokumente zum Rechtsrahmen des Gefahrenabwehrrecht gilt. Bei möglichen Begründung der Ablehnung auf Basis § 7 IFG NRW liesse sich analog zu einer Stellungnahme der LDI vom 2. November 2017 die rechtsfalsche Anwendung darstellen:
--------------------
Soweit Sie sich zur Ablehnung des Informationszugangsantrages auf § 7 Abs. 1 IFG NRW berufen haben, weise ich auf Folgendes hin: Der Verweigerungsgrund des § 7 Abs. 1 IFG NRW schützt den Prozess der Entscheidungsfindung einer öffentlichen Stelle, nicht jedoch das gesamte Informationsmaterial, das einer Entscheidungsfindung dient. Zweck der Vorschrift ist es, noch nicht abschließend bearbeitete Entscheidungsentwürfe oder andere vorbereitende Arbeiten, die später möglicherweise nicht die Billigung der Behördenleitung finden, der allgemeinen Zugänglichkeit zu entziehen (vgl. Haurand/Stollmann, in: Praxis der Kommunalverwaltung; Kommentierung zum IFG NRW, Anm. 2.1 zu § 7). Die Vorschrift nimmt somit Rücksicht auf die Direktions- und Entscheidungsbefugnis der Behördenleitung als Ausdruck des Hierarchieprinzips von Behörden. Entwürfe in diesem Sinne sind besonders daran zu erkennen, dass sie noch nicht von der/dem dazu befugten Mitarbeiter/in der Behörde unterzeichnet worden sind. Arbeiten zur unmittelbaren Vorbereitung liegen etwa vor, wenn in einem Vermerk verschiedene Entscheidungsalternativen aufgezeigt werden. Eine Beweiserhebung und deren Ergebnisse gehören dagegen beispielsweise nicht zur unmittelbaren Vorbereitung einer Entscheidung und können daher Gegenstand eines Informationsrechts sein. Ebenso sind Gutachten und Stellungnahmen Dritter, die vor einer Entscheidung eingeholt werden, nicht als Entscheidungsentwurf oder Arbeit zur unmittelbaren Vorbereitung anzusehen. Bezogen auf den konkreten Fall dürfte die von Ihnen erwähnte und von Herrn Michel beantragte Absichtserklärung wohl kaum unter den Begriff des Entscheidungsentwurfs fallen, da eine Absichtserklärung nicht mehr lediglich dem Entwurfsstadium zuzurechnen ist, sondern vielmehr eine von Entscheidungsbefugten unterzeichnete Willenserklärung zum späteren Abschluss eines Vertrags darstellt.

Hinsichtlich Ihrer Ablehnung des Informationszugangsantrages auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW weise ich auf Folgendes hin: Der Sinn und Zweck des § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW liegt darin, die nach außen vertretene Entscheidung einer Behörde nicht dadurch angreifbar zu machen, dass interne Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedliche Auffassungen zwischen mehreren beteiligten Stellen bekannt werden. Das Prinzip der Einheit der Verwaltung soll dazu führen, dass staatliche Maßnahmen nicht als Entscheidung einer bestimmten Person oder einer Organisationseinheit, sondern als solche des Verwaltungsträgers wahrgenommen werden. Aufgrund dessen ist allerdings deutlich zu differenzieren zwischen den Grundlagen und Ergebnissen der Willensbildung auf der einen und dem eigentlichen Prozess der Willensbildung auf der anderen Seite. Der Ausschlussgrund kann, wie das OVG NRW (Urteil vom 09.11.2006, Az: 8 A 1679/04) klarstellt, lediglich für Anordnungen, Äußerungen und Hinweise gelten, die die Willensbildung steuern sollen. Nicht hierunter falle hingegen etwa jede Stellungnahme oder jeder Vorschlag für eine zu treffende Entscheidung, da ansonsten zu sämtlichen internen Vorbereitungsmaßnahmen innerhalb einer Verwaltung kein Informationsanspruch bestünde. Zudem liefe der Ausschlussgrund des § 7 Abs. 1 IFG NRW, der einen Zugangsanspruch nur für Arbeiten und Beschlüsse zur unmittelbaren Vorbereitung von Entscheidungen ausschließe, sonst nahezu leer. Nur wenn die zu schützenden Unterlagen aber selbst interne Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedliche Auffassungen innerhalb einer oder zwischen verschiedenen Behörden erkennen lassen, sind diese nach Maßgabe des § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW auch über den Abschluss einer Entscheidung hinaus zu schützen. Bezogen auf den konkreten Fall ist hingegen kaum davon auszugehen, dass die Absichtserklärung selbst derartige Meinungsverschiedenheiten erkennen lässt.
----------------
https://fragdenstaat.de/anfrage/details-vertrag-stadt-koln-uefa-zur-fuball-em/#nachricht-77780

Ich bitte Sie mir und die LDI, die ich um Vermittlung anrufen werde,
konkrete Begründungen und Hinweise zugeben, damit ich auf Basis
§ 25 VwVfG und IFG NRW meinen Antrag konkretisieren kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel

Anfragenr: 25169
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,78087,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3006/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,,,,,,,False,"

ich danke für Ihre heutige Antwort, jedoch kann ich keinen Grund erkennen, warum Sie beabsichtigen den Antrag abzulehnen,
Bitte beachten Sie die Amtspflicht nach § 25 VwVfG (und IFG) um Beratung und Unterstützung und
- nennen Sie mir objektive Gründe für Ihre Erwägung der Ablehnung
- und konkrete Hilfe und Hinweise wie ich den Antrag konkretisieren müsste.

Ein Rechtmittelfähigen Bescheid ist mir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wichtig,
ich bitte Sie konstruktiv mich bei meinen Antrag zu unterstützen.

Die Fristen des IFG NRW lassen Ihnen Zeit sowohl den den Antrag gewissenhaft zu prüfen,
wie auch gegebenfalls andere Stellen des Ministeriums einzubinden.


In Unkenntnis Ihrer Gründe, möchte ich Ihnen folgende Hinweise, mit der Bitte um Beachtung geben:

## Hinweise zum IFG NRW ##
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Informationsfreiheit/Inhalt/Informationsfreiheit_in_Nordrhein-Westfalen/Informationsfreiheit_in_NRW.pdf


## Beratungspflicht ##
Die Kommentierung des IFG durch Prof. Schoch lässt sich in wesentlichen Punkten auch für das IFG NRW anwenden.
Zur Beratungspflicht nach § 25 VwVfG siehe hierzu: § 7 Rnd 21,22,24 Schoch Kommentar IFG, 2. Auflage.


## Anforderung an die Bestimmtheit eines Antrages ##
Schoch § 7 IFG Rnd 23
---
 ""Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrages sind nicht allzu hoch. Der Antragsteller kennt die ihn interessierende Verwaltungsvorgänge und den Akteninhalt nicht, sondern will sich ja gerade darüber informieren; ist die   begehrte Information hinreichend deutlich umschrieben, genügt dies für die Bestimmtheit des Antrags [56] In diesem Sinne      frühzeitig zum BIG BVerwGE 108, 369 (371) = NVwZ 1999, 1220; BVerwG, NVwZ 2006, 1321 (1322f.); ferner Nordmann, RDV
 2001,71(79)""
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Bitte gehen Sie konkret auf die Erläuterung in meinem Antrag ein:
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Dies ist ein Antrag nach dem IFG NRW, bitte beachten Sie die Definition des Gesetzes von Information als jedwedig gespeicherte Information Ihrer Behörde als Auskunftspflichtige Stelle, dies können also u.a. Dienstanweisungen, Studien, Stellungnahmen, Kommentare, Berichte, Protokolle, externe Publikationen, Gerichtsurteile etc sein.
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## Die Frage ob Informationen 'vorhanden' sind ##
§ 1 Rnd 40 Kommentar IFG Prof. Schoch 2. Auflage:
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Die Konzentration des Zugangsanspruchs nach § 1 Abs. 1 S. 1 auf 'vorhandene' Informationen bedeutet nicht, dass keine Pflicht
+zur Informationsaufbereitung bestehen kann [124]. Im Gegenteil, bei der anspruchsverpflichteten Stelle sind im Rechtssinne
+auch solche Informationen 'vorhanden', die erst noch zusammengestellt werden müssten[125]; dass die Zusammenstellung einen
+vom IFG vorausgesetzten 'normalen' Verwaltungsvorgang darstellt, zeigen schon § 1 Abs. 2 S. 2 und § 7 Abs.2 S.1 in Bezug auf
+Schwärzungen und Trennung von Akten zum Schutz geheimhaltungsbedürftiger Informationen[126].
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## Mögliche Ausschlußgründe wie z.B. § 6 IFG NRW ##
§ 6 IFG NRW ""Schutze öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung"" kann nicht pauschal zur vollständigen Ablehnung des Zugangs zu vorhanden Informationen genutzt werden ohne in diesem Fall auch genau die Begründung des Antragstellers zu berücksichtigen.

Nach Recherche des Antragstellers gibt es zwei gut dokumentierete Fälle, die gravierende Mängel bei der Gefahrenabwehr aufgezeigt haben, wenn unklare Rechtsgrundlagen bei dem Zusammenarbeiten von Bundes und Landesbehörden existiert.
1. Havarie des Holzfrachter Pallas, wie bereits im Antrag vom 6. November 2017 genannt:
Analyse zur Gefahrenabwehr beim Brand des Holzfrachter Pallas vor deutscher Küste
Ende 1998: A Gutachten von Prof. Lars Clausen
http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/PublikationenForschung/Band53.pdf

2. Die Defizite der Bund-Länder Kommunikationsübung
http://www.taz.de/Simulierter-Super-GAU/!5030083/
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Geheime Übung von Bund und Ländern
Nicht bereit für den Super-GAU

Behörden haben einen schweren Reaktorunfall in Deutschland simuliert. Das Katastrophenmanagement ist gründlich schiefgegangen, zeigt eine taz-Recherche.
Taz 24. 10. 2014
Autor: Sebastian Heiser
[...]

Nach einer simulierten Atom-Katastrophe im AKW Emsland wurde die Bevölkerung erst zu einem Zeitpunkt gewarnt, zu dem die radioaktive Wolke bereits Millionen Menschen erreicht hätte. „Die Empfehlung, Fenster und Außentüren geschlossen zu halten, kam für einige Regionen fünf Stunden zu spät“, heißt es in einem Auswertungsbericht.

In stundenlangen Telefonkonferenzen stritten die mehr als 200 beteiligten Beamten über Zuständigkeiten von Bund und Ländern, dabei „mangelte es an Disziplin bei den Teilnehmern“, wie später festgehalten wurde. Im Ernstfall drohten wegen des Kompetenzgerangels „unabsehbare Konsequenzen“. Bei einem Nachbereitungstreffen von Bund und Ländern wurde festgehalten: „Zusammenfassend besteht die Sorge, dass die zuständigen Behörden aufgrund dieser rechtlichen Unklarheiten derzeit nicht handlungsfähig sind.“
[...]
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http://taz.de/Geheime-Uebung-von-Bund-und-Laendern/!5030277/
http://www.documentcloud.org/documents/1306783-gau-bund-plus-2.html#document/p20/a181968



## Mögliche Ausschlußgründe wie z.B. § 7 IFG NRW ##
Es ist nicht ersichtlich, dass § 7 IFG NRW für Dokumente zum Rechtsrahmen des Gefahrenabwehrrecht gilt. Bei möglichen Begründung der Ablehnung auf Basis § 7 IFG NRW liesse sich analog zu einer Stellungnahme der LDI vom 2. November 2017 die rechtsfalsche Anwendung darstellen:
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Soweit Sie sich zur Ablehnung des Informationszugangsantrages auf § 7 Abs. 1 IFG NRW berufen haben, weise ich auf Folgendes hin: Der Verweigerungsgrund des § 7 Abs. 1 IFG NRW schützt den Prozess der Entscheidungsfindung einer öffentlichen Stelle, nicht jedoch das gesamte Informationsmaterial, das einer Entscheidungsfindung dient. Zweck der Vorschrift ist es, noch nicht abschließend bearbeitete Entscheidungsentwürfe oder andere vorbereitende Arbeiten, die später möglicherweise nicht die Billigung der Behördenleitung finden, der allgemeinen Zugänglichkeit zu entziehen (vgl. Haurand/Stollmann, in: Praxis der Kommunalverwaltung; Kommentierung zum IFG NRW, Anm. 2.1 zu § 7). Die Vorschrift nimmt somit Rücksicht auf die Direktions- und Entscheidungsbefugnis der Behördenleitung als Ausdruck des Hierarchieprinzips von Behörden. Entwürfe in diesem Sinne sind besonders daran zu erkennen, dass sie noch nicht von der/dem dazu befugten Mitarbeiter/in der Behörde unterzeichnet worden sind. Arbeiten zur unmittelbaren Vorbereitung liegen etwa vor, wenn in einem Vermerk verschiedene Entscheidungsalternativen aufgezeigt werden. Eine Beweiserhebung und deren Ergebnisse gehören dagegen beispielsweise nicht zur unmittelbaren Vorbereitung einer Entscheidung und können daher Gegenstand eines Informationsrechts sein. Ebenso sind Gutachten und Stellungnahmen Dritter, die vor einer Entscheidung eingeholt werden, nicht als Entscheidungsentwurf oder Arbeit zur unmittelbaren Vorbereitung anzusehen. Bezogen auf den konkreten Fall dürfte die von Ihnen erwähnte und von Herrn Michel beantragte Absichtserklärung wohl kaum unter den Begriff des Entscheidungsentwurfs fallen, da eine Absichtserklärung nicht mehr lediglich dem Entwurfsstadium zuzurechnen ist, sondern vielmehr eine von Entscheidungsbefugten unterzeichnete Willenserklärung zum späteren Abschluss eines Vertrags darstellt.

Hinsichtlich Ihrer Ablehnung des Informationszugangsantrages auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW weise ich auf Folgendes hin: Der Sinn und Zweck des § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW liegt darin, die nach außen vertretene Entscheidung einer Behörde nicht dadurch angreifbar zu machen, dass interne Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedliche Auffassungen zwischen mehreren beteiligten Stellen bekannt werden. Das Prinzip der Einheit der Verwaltung soll dazu führen, dass staatliche Maßnahmen nicht als Entscheidung einer bestimmten Person oder einer Organisationseinheit, sondern als solche des Verwaltungsträgers wahrgenommen werden. Aufgrund dessen ist allerdings deutlich zu differenzieren zwischen den Grundlagen und Ergebnissen der Willensbildung auf der einen und dem eigentlichen Prozess der Willensbildung auf der anderen Seite. Der Ausschlussgrund kann, wie das OVG NRW (Urteil vom 09.11.2006, Az: 8 A 1679/04) klarstellt, lediglich für Anordnungen, Äußerungen und Hinweise gelten, die die Willensbildung steuern sollen. Nicht hierunter falle hingegen etwa jede Stellungnahme oder jeder Vorschlag für eine zu treffende Entscheidung, da ansonsten zu sämtlichen internen Vorbereitungsmaßnahmen innerhalb einer Verwaltung kein Informationsanspruch bestünde. Zudem liefe der Ausschlussgrund des § 7 Abs. 1 IFG NRW, der einen Zugangsanspruch nur für Arbeiten und Beschlüsse zur unmittelbaren Vorbereitung von Entscheidungen ausschließe, sonst nahezu leer. Nur wenn die zu schützenden Unterlagen aber selbst interne Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedliche Auffassungen innerhalb einer oder zwischen verschiedenen Behörden erkennen lassen, sind diese nach Maßgabe des § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW auch über den Abschluss einer Entscheidung hinaus zu schützen. Bezogen auf den konkreten Fall ist hingegen kaum davon auszugehen, dass die Absichtserklärung selbst derartige Meinungsverschiedenheiten erkennen lässt.
----------------
https://fragdenstaat.de/anfrage/details-vertrag-stadt-koln-uefa-zur-fuball-em/#nachricht-77780

Ich bitte Sie mir und die LDI, die ich um Vermittlung anrufen werde,
konkrete Begründungen und Hinweise zugeben, damit ich auf Basis
§ 25 VwVfG und IFG NRW meinen Antrag konkretisieren kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel

Anfragenr: 25169
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 6.11.2017 [#25169]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25169/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78087/?format=csv,Robert Michel,,True,,,AW: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 6.11.2017 [#25169],2017-11-08T15:22:39.674101+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsrahmen-fur-behorden-und-polizei-in-nrw-wenn-eine-fur-die-gefahrenabwehr-zustandige-bundesbehorde-nicht-rechtzeitig-aktiv-wird/#nachricht-78087
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Michel,

vielen Dank für Ihre Mail vom 08.11.2017.

Hierzu möchte ich Ihnen gerne unter Bezugnahme auf meine an Sie versandte Nachricht vom 07.11.2017 wie folgt antworten:
Nach rechtlicher Überprüfung, die noch andauert, wird der Bescheid an Sie nach dem IFG NRW zumindest eine (Teil)absage enthalten.

Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW ist die Ablehnung eines Antrages -Entsprechendes gilt für die Teilablehnung- oder die Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information schriftlich zu erteilen und zu begründen. Um dem Schriftformerfordernis genügen zu können, bedarf es gemäß § 126 Absatz 1 BGB der eigenhändigen Unterschrift des Ausstellers. Eine E-Mail, selbst mit Signatur versehen, genügt diesem Formerfordernis nicht. 

Der Bescheid nach dem IFG NRW wird selbstverständlich eine ausführliche Begründung unter Darlegung aller Erwägungen enthalten. Darüber hinaus ist ein solcher Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen, so dass Ihnen der Rechtsweg eröffnet ist. 
Eine darüber hinausgehende Auskunft per Mail oder Telefonat werde ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilen, da ich in dieser Form Ihren Antrag nicht rechtswirksam bescheiden kann.
Ich bitte Sie hierfür ausdrücklich um Ihr Verständnis sowie erneut darum, mir Ihre postalischen Anschrift mitzuteilen. 

Mit freundlichen Grüßen",False,78195,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Michel,

vielen Dank für Ihre Mail vom 08.11.2017.

Hierzu möchte ich Ihnen gerne unter Bezugnahme auf meine an Sie versandte Nachricht vom 07.11.2017 wie folgt antworten:
Nach rechtlicher Überprüfung, die noch andauert, wird der Bescheid an Sie nach dem IFG NRW zumindest eine (Teil)absage enthalten.

Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW ist die Ablehnung eines Antrages -Entsprechendes gilt für die Teilablehnung- oder die Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information schriftlich zu erteilen und zu begründen. Um dem Schriftformerfordernis genügen zu können, bedarf es gemäß § 126 Absatz 1 BGB der eigenhändigen Unterschrift des Ausstellers. Eine E-Mail, selbst mit Signatur versehen, genügt diesem Formerfordernis nicht. 

Der Bescheid nach dem IFG NRW wird selbstverständlich eine ausführliche Begründung unter Darlegung aller Erwägungen enthalten. Darüber hinaus ist ein solcher Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen, so dass Ihnen der Rechtsweg eröffnet ist. 
Eine darüber hinausgehende Auskunft per Mail oder Telefonat werde ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilen, da ich in dieser Form Ihren Antrag nicht rechtswirksam bescheiden kann.
Ich bitte Sie hierfür ausdrücklich um Ihr Verständnis sowie erneut darum, mir Ihre postalischen Anschrift mitzuteilen. 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, '17-11-10- Ihre Anfrage nach dem IFG vom 6.11.2017')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25169/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78195/?format=csv,Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3006/?format=csv,True,,,17-11-10- Ihre Anfrage nach dem IFG vom 6.11.2017,2017-11-10T17:02:27+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsrahmen-fur-behorden-und-polizei-in-nrw-wenn-eine-fur-die-gefahrenabwehr-zustandige-bundesbehorde-nicht-rechtzeitig-aktiv-wird/#nachricht-78195
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/25169

Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil …

Die auskunftspflichtige Stelle beabsichtigt meinen IFG Antrag abzulehnen, ohne mich hinreichend zu Unterstützen. Mögliche zutreffende Gründe für eine vollständige Ablehnung, selbst dass keine Informationen vorhanden seien, kann ich nicht nachvollziehen
.


Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Michel

Anfragenr: 25169
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,78088,False,True,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2871/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/25169

Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil …

Die auskunftspflichtige Stelle beabsichtigt meinen IFG Antrag abzulehnen, ohne mich hinreichend zu Unterstützen. Mögliche zutreffende Gründe für eine vollständige Ablehnung, selbst dass keine Informationen vorhanden seien, kann ich nicht nachvollziehen
.


Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Michel

Anfragenr: 25169
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Vermittlung bei Anfrage „Rechtsrahmen für Behörden und Polizei in NRW, wenn eine für die Gefahrenabwehr zuständige Bundesbehörde nicht (rechtzeitig) aktiv wird.“ [#25169]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25169/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78088/?format=csv,Robert Michel,,True,,,"Vermittlung bei Anfrage „Rechtsrahmen für Behörden und Polizei in NRW, wenn eine für die Gefahrenabwehr zuständige Bundesbehörde nicht (rechtzeitig) aktiv wird.“ [#25169]",2017-11-08T15:25:25.962580+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsrahmen-fur-behorden-und-polizei-in-nrw-wenn-eine-fur-die-gefahrenabwehr-zustandige-bundesbehorde-nicht-rechtzeitig-aktiv-wird/#nachricht-78088
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: ""Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen."",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------


II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unter ""4.2.2.2 Herstellungsprüfung"" nennt BAM-GGR 011 ""Maßnahmen zur Qualitätssicherung von
Verpackungen zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe""[2] die Vorgabe des BAM
----
Ist die vorgenannte Zeugnisbelegung nicht möglich, so ist das davon abweichende Vorgehen mit der BAM abzustimmen.
----

Dies Überrascht mich als Schweißfachingenieur, da nach Dozenten der SLV das Fehlen eines entsprechend umfangreiches Herstellungsprüfzeugnis für eine Konstruktion nicht nachträglich durch ein Untersuchung eines Prüflabores heilbar ist, man also darauf achten soll, dass man rechtzeitig bei der Bestellung der Werkstoffe den Richtigen Umfang des Herstellungsprüfzeugnisses mitbestellt.

Das Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name ""Herstellungsprüfzeugnis"" anstatt ""Werkstoffprüfzeugnis"" weist darauf hin.
Das Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name ""Herstellungsprüfzeugnis"" anstatt ""Werkstoffprüfzeugnis"" weist darauf hin.

Warum sollte dieses Sicherheitskonzept ausgerechnet bei Transportbehälter von radioaktiven Stoffen mit Zustimmung der BAM ausser Kraft gesetzt werden?

Ich bitte hierzu um (möglichst elektronische) Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF),
ausschließlich kostenfrei [2]als Antwort direkt an FragdenStaat.de:


1.) alle Hintergrund zu diesem aufweichenden Satz.
2.) explizit warum neue oder unbeladene Behälter von dieser Ausweichung ausgenommen sind?
3.) Alle Informationen zu Fällen, bei dem ein abweichendes Vorgehen von der BAM bisher abgestimmt wurden.
4.) Alle Informationen, bei dem hierzu eine Anfrage oder Versuch unternommen wurde.
5.) genauen Rechtsrahmen des BAM-GGR Regelwerk

[2] BAM-GGR 011
https://www.tes.bam.de/de/regelwerke/downloads/ggr-011.pdf

[3]
-----
Siehe Abschnitt 4.2 der DIN EN 10204:2005: „Bescheinigung, in der sowohl von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers als auch von dem Abnahmebeauftragten des Bestellers oder dem in den amtlichen Vorschriften genannten Abnahmebeauftragten bestätigt wird, dass die gelieferten Erzeugnisse die in der Bestellung festgelegten Anforderungen erfüllen, mit Angabe der Prüfergebnisse.
Ein Hersteller darf in das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 Prüfergebnisse übernehmen, die auf der Grundlage spezifischer Prüfung des von ihm verwendeten Vormaterials bzw. der Vorerzeugnisse ermittelt wurden unter derVoraussetzung, dass er Verfahren der Rückverfolgbarkeit anwendet und die entsprechende Prüfbescheinigung vorlegen kann.“
-----
http://www.wgm-berlin.de/downloads/herbsttagung_2010_henseler.pdf
Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel


[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Michel
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Robert Michel
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77925,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/411/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: ""Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen."",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------


II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unter ""4.2.2.2 Herstellungsprüfung"" nennt BAM-GGR 011 ""Maßnahmen zur Qualitätssicherung von
Verpackungen zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe""[2] die Vorgabe des BAM
----
Ist die vorgenannte Zeugnisbelegung nicht möglich, so ist das davon abweichende Vorgehen mit der BAM abzustimmen.
----

Dies Überrascht mich als Schweißfachingenieur, da nach Dozenten der SLV das Fehlen eines entsprechend umfangreiches Herstellungsprüfzeugnis für eine Konstruktion nicht nachträglich durch ein Untersuchung eines Prüflabores heilbar ist, man also darauf achten soll, dass man rechtzeitig bei der Bestellung der Werkstoffe den Richtigen Umfang des Herstellungsprüfzeugnisses mitbestellt.

Das Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name ""Herstellungsprüfzeugnis"" anstatt ""Werkstoffprüfzeugnis"" weist darauf hin.
Das Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name ""Herstellungsprüfzeugnis"" anstatt ""Werkstoffprüfzeugnis"" weist darauf hin.

Warum sollte dieses Sicherheitskonzept ausgerechnet bei Transportbehälter von radioaktiven Stoffen mit Zustimmung der BAM ausser Kraft gesetzt werden?

Ich bitte hierzu um (möglichst elektronische) Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF),
ausschließlich kostenfrei [2]als Antwort direkt an FragdenStaat.de:


1.) alle Hintergrund zu diesem aufweichenden Satz.
2.) explizit warum neue oder unbeladene Behälter von dieser Ausweichung ausgenommen sind?
3.) Alle Informationen zu Fällen, bei dem ein abweichendes Vorgehen von der BAM bisher abgestimmt wurden.
4.) Alle Informationen, bei dem hierzu eine Anfrage oder Versuch unternommen wurde.
5.) genauen Rechtsrahmen des BAM-GGR Regelwerk

[2] BAM-GGR 011
https://www.tes.bam.de/de/regelwerke/downloads/ggr-011.pdf

[3]
-----
Siehe Abschnitt 4.2 der DIN EN 10204:2005: „Bescheinigung, in der sowohl von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers als auch von dem Abnahmebeauftragten des Bestellers oder dem in den amtlichen Vorschriften genannten Abnahmebeauftragten bestätigt wird, dass die gelieferten Erzeugnisse die in der Bestellung festgelegten Anforderungen erfüllen, mit Angabe der Prüfergebnisse.
Ein Hersteller darf in das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 Prüfergebnisse übernehmen, die auf der Grundlage spezifischer Prüfung des von ihm verwendeten Vormaterials bzw. der Vorerzeugnisse ermittelt wurden unter derVoraussetzung, dass er Verfahren der Rückverfolgbarkeit anwendet und die entsprechende Prüfbescheinigung vorlegen kann.“
-----
http://www.wgm-berlin.de/downloads/herbsttagung_2010_henseler.pdf
Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel


[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Michel
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,False,"

Postanschrift
Robert Michel
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'BAM Regelwerk BAM-GGR 011 weicht Zeugnisbelegung ausgerechnet für Transportbehälter radioaktiver Stoffe auf. [#25170]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25170/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77925/?format=csv,Robert Michel,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,BAM Regelwerk BAM-GGR 011 weicht Zeugnisbelegung ausgerechnet für Transportbehälter radioaktiver Stoffe auf. [#25170],2017-11-06T10:53:13.789264+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bam-regelwerk-bam-ggr-011-weicht-zeugnisbelegung-ausgerechnet-fur-transportbehalter-radioaktiver-stoffe-auf/#nachricht-77925
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: ""Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen."",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------


II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unter ""4.2.2.2 Herstellungsprüfung"" nennt BAM-GGR 011 ""Maßnahmen zur Qualitätssicherung von
Verpackungen zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe""[2] die Vorgabe des BAM
----
Ist die vorgenannte Zeugnisbelegung nicht möglich, so ist das davon abweichende Vorgehen mit der BAM abzustimmen.
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Dies Überrascht mich als Schweißfachingenieur, da nach Dozenten der SLV das Fehlen eines entsprechend umfangreiches Herstellungsprüfzeugnis für eine Konstruktion nicht nachträglich durch ein Untersuchung eines Prüflabores heilbar ist, man also darauf achten soll, dass man rechtzeitig bei der Bestellung der Werkstoffe den Richtigen Umfang des Herstellungsprüfzeugnisses mitbestellt.

Das Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name ""Herstellungsprüfzeugnis"" anstatt ""Werkstoffprüfzeugnis"" weist darauf hin.
Das Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name ""Herstellungsprüfzeugnis"" anstatt ""Werkstoffprüfzeugnis"" weist darauf hin.

Warum sollte dieses Sicherheitskonzept ausgerechnet bei Transportbehälter von radioaktiven Stoffen mit Zustimmung der BAM ausser Kraft gesetzt werden?

Ich bitte hierzu um (möglichst elektronische) Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF),
ausschließlich kostenfrei [2]als Antwort direkt an FragdenStaat.de:


1.) alle Hintergrund zu diesem aufweichenden Satz.
2.) explizit warum neue oder unbeladene Behälter von dieser Ausweichung ausgenommen sind?
3.) Alle Informationen zu Fällen, bei dem ein abweichendes Vorgehen von der BAM bisher abgestimmt wurden.
4.) Alle Informationen, bei dem hierzu eine Anfrage oder Versuch unternommen wurde.
5.) genauen Rechtsrahmen des BAM-GGR Regelwerk

[2] BAM-GGR 011
https://www.tes.bam.de/de/regelwerke/downloads/ggr-011.pdf

[3]
-----
Siehe Abschnitt 4.2 der DIN EN 10204:2005: „Bescheinigung, in der sowohl von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers als auch von dem Abnahmebeauftragten des Bestellers oder dem in den amtlichen Vorschriften genannten Abnahmebeauftragten bestätigt wird, dass die gelieferten Erzeugnisse die in der Bestellung festgelegten Anforderungen erfüllen, mit Angabe der Prüfergebnisse.
Ein Hersteller darf in das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 Prüfergebnisse übernehmen, die auf der Grundlage spezifischer Prüfung des von ihm verwendeten Vormaterials bzw. der Vorerzeugnisse ermittelt wurden unter derVoraussetzung, dass er Verfahren der Rückverfolgbarkeit anwendet und die entsprechende Prüfbescheinigung vorlegen kann.“
-----
http://www.wgm-berlin.de/downloads/herbsttagung_2010_henseler.pdf
Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel


[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Michel
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Robert Michel
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77926,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/93/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: ""Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen."",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------


II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unter ""4.2.2.2 Herstellungsprüfung"" nennt BAM-GGR 011 ""Maßnahmen zur Qualitätssicherung von
Verpackungen zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe""[2] die Vorgabe des BAM
----
Ist die vorgenannte Zeugnisbelegung nicht möglich, so ist das davon abweichende Vorgehen mit der BAM abzustimmen.
----

Dies Überrascht mich als Schweißfachingenieur, da nach Dozenten der SLV das Fehlen eines entsprechend umfangreiches Herstellungsprüfzeugnis für eine Konstruktion nicht nachträglich durch ein Untersuchung eines Prüflabores heilbar ist, man also darauf achten soll, dass man rechtzeitig bei der Bestellung der Werkstoffe den Richtigen Umfang des Herstellungsprüfzeugnisses mitbestellt.

Das Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name ""Herstellungsprüfzeugnis"" anstatt ""Werkstoffprüfzeugnis"" weist darauf hin.
Das Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name ""Herstellungsprüfzeugnis"" anstatt ""Werkstoffprüfzeugnis"" weist darauf hin.

Warum sollte dieses Sicherheitskonzept ausgerechnet bei Transportbehälter von radioaktiven Stoffen mit Zustimmung der BAM ausser Kraft gesetzt werden?

Ich bitte hierzu um (möglichst elektronische) Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF),
ausschließlich kostenfrei [2]als Antwort direkt an FragdenStaat.de:


1.) alle Hintergrund zu diesem aufweichenden Satz.
2.) explizit warum neue oder unbeladene Behälter von dieser Ausweichung ausgenommen sind?
3.) Alle Informationen zu Fällen, bei dem ein abweichendes Vorgehen von der BAM bisher abgestimmt wurden.
4.) Alle Informationen, bei dem hierzu eine Anfrage oder Versuch unternommen wurde.
5.) genauen Rechtsrahmen des BAM-GGR Regelwerk

[2] BAM-GGR 011
https://www.tes.bam.de/de/regelwerke/downloads/ggr-011.pdf

[3]
-----
Siehe Abschnitt 4.2 der DIN EN 10204:2005: „Bescheinigung, in der sowohl von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers als auch von dem Abnahmebeauftragten des Bestellers oder dem in den amtlichen Vorschriften genannten Abnahmebeauftragten bestätigt wird, dass die gelieferten Erzeugnisse die in der Bestellung festgelegten Anforderungen erfüllen, mit Angabe der Prüfergebnisse.
Ein Hersteller darf in das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 Prüfergebnisse übernehmen, die auf der Grundlage spezifischer Prüfung des von ihm verwendeten Vormaterials bzw. der Vorerzeugnisse ermittelt wurden unter derVoraussetzung, dass er Verfahren der Rückverfolgbarkeit anwendet und die entsprechende Prüfbescheinigung vorlegen kann.“
-----
http://www.wgm-berlin.de/downloads/herbsttagung_2010_henseler.pdf
Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel


[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Michel
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,False,"

Postanschrift
Robert Michel
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'BAM Regelwerk BAM-GGR 011 weicht Zeugnisbelegung ausgerechnet für Transportbehälter radioaktiver Stoffe auf. [#25171]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25171/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77926/?format=csv,Robert Michel,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,BAM Regelwerk BAM-GGR 011 weicht Zeugnisbelegung ausgerechnet für Transportbehälter radioaktiver Stoffe auf. [#25171],2017-11-06T10:53:28.310680+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bam-regelwerk-bam-ggr-011-weicht-zeugnisbelegung-ausgerechnet-fur-transportbehalter-radioaktiver-stoffe-auf-1/#nachricht-77926
https://fragdenstaat.de/anfrage/bam-regelwerk-bam-ggr-011-weicht-zeugnisbelegung-ausgerechnet-fur-transportbehalter-radioaktiver-stoffe-auf-1/#nachricht-79389,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79389/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/79389/20171206AntwortUIGMichel_geschwaerzt.pdf?token=1tznEE%3AWu6kaNGTJn49JH8sxVumv2O8Lh22dCct6TtDQbUEBJM,application/pdf,236407,False,False,False,True,True,20171206AntwortUIGMichel_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/236407/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/bam-regelwerk-bam-ggr-011-weicht-zeugnisbelegung-ausgerechnet-fur-transportbehalter-radioaktiver-stoffe-auf-1/79389/anhang/20171206AntwortUIGMichel_geschwaerzt.pdf,414373,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Michel,

in der Anlage finden Sie per E-Mail vorab die Antwort auf Ihre Anfrage vom 6. November 2017.


Mit freundlichen Grüßen",False,79389,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Michel,

in der Anlage finden Sie per E-Mail vorab die Antwort auf Ihre Anfrage vom 6. November 2017.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: BAM Regelwerk BAM-GGR 011 weicht Zeugnisbelegung ausgerechnet für Transportbehälter radioaktiver Stoffe auf. [#25171]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25171/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79389/?format=csv,"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/93/?format=csv,True,,,AW: BAM Regelwerk BAM-GGR 011 weicht Zeugnisbelegung ausgerechnet für Transportbehälter radioaktiver Stoffe auf. [#25171],2017-12-06T10:53:08+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bam-regelwerk-bam-ggr-011-weicht-zeugnisbelegung-ausgerechnet-fur-transportbehalter-radioaktiver-stoffe-auf-1/#nachricht-79389
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: ""Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen."",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------


II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unter ""4.2.2.2 Herstellungsprüfung"" nennt BAM-GGR 011 ""Maßnahmen zur Qualitätssicherung von
Verpackungen zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe""[2] die Vorgabe des BAM
----
Ist die vorgenannte Zeugnisbelegung nicht möglich, so ist das davon abweichende Vorgehen mit der BAM abzustimmen.
----

Dies Überrascht mich als Schweißfachingenieur, da nach Dozenten der SLV das Fehlen eines entsprechend umfangreiches Herstellungsprüfzeugnis für eine Konstruktion nicht nachträglich durch ein Untersuchung eines Prüflabores heilbar ist, man also darauf achten soll, dass man rechtzeitig bei der Bestellung der Werkstoffe den Richtigen Umfang des Herstellungsprüfzeugnisses mitbestellt.

Das Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name ""Herstellungsprüfzeugnis"" anstatt ""Werkstoffprüfzeugnis"" weist darauf hin.
Das Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name ""Herstellungsprüfzeugnis"" anstatt ""Werkstoffprüfzeugnis"" weist darauf hin.

Warum sollte dieses Sicherheitskonzept ausgerechnet bei Transportbehälter von radioaktiven Stoffen mit Zustimmung der BAM ausser Kraft gesetzt werden?

Ich bitte hierzu um (möglichst elektronische) Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF),
ausschließlich kostenfrei [2]als Antwort direkt an FragdenStaat.de:


1.) alle Hintergrund zu diesem aufweichenden Satz.
2.) explizit warum neue oder unbeladene Behälter von dieser Ausweichung ausgenommen sind?
3.) Alle Informationen zu Fällen, bei dem ein abweichendes Vorgehen von der BAM bisher abgestimmt wurden.
4.) Alle Informationen, bei dem hierzu eine Anfrage oder Versuch unternommen wurde.
5.) genauen Rechtsrahmen des BAM-GGR Regelwerk

[2] BAM-GGR 011
https://www.tes.bam.de/de/regelwerke/downloads/ggr-011.pdf

[3]
-----
Siehe Abschnitt 4.2 der DIN EN 10204:2005: „Bescheinigung, in der sowohl von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers als auch von dem Abnahmebeauftragten des Bestellers oder dem in den amtlichen Vorschriften genannten Abnahmebeauftragten bestätigt wird, dass die gelieferten Erzeugnisse die in der Bestellung festgelegten Anforderungen erfüllen, mit Angabe der Prüfergebnisse.
Ein Hersteller darf in das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 Prüfergebnisse übernehmen, die auf der Grundlage spezifischer Prüfung des von ihm verwendeten Vormaterials bzw. der Vorerzeugnisse ermittelt wurden unter derVoraussetzung, dass er Verfahren der Rückverfolgbarkeit anwendet und die entsprechende Prüfbescheinigung vorlegen kann.“
-----
http://www.wgm-berlin.de/downloads/herbsttagung_2010_henseler.pdf
Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel


[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Michel
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Robert Michel
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,77927,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/291/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: ""Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen."",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------


II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unter ""4.2.2.2 Herstellungsprüfung"" nennt BAM-GGR 011 ""Maßnahmen zur Qualitätssicherung von
Verpackungen zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe""[2] die Vorgabe des BAM
----
Ist die vorgenannte Zeugnisbelegung nicht möglich, so ist das davon abweichende Vorgehen mit der BAM abzustimmen.
----

Dies Überrascht mich als Schweißfachingenieur, da nach Dozenten der SLV das Fehlen eines entsprechend umfangreiches Herstellungsprüfzeugnis für eine Konstruktion nicht nachträglich durch ein Untersuchung eines Prüflabores heilbar ist, man also darauf achten soll, dass man rechtzeitig bei der Bestellung der Werkstoffe den Richtigen Umfang des Herstellungsprüfzeugnisses mitbestellt.

Das Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name ""Herstellungsprüfzeugnis"" anstatt ""Werkstoffprüfzeugnis"" weist darauf hin.
Das Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name ""Herstellungsprüfzeugnis"" anstatt ""Werkstoffprüfzeugnis"" weist darauf hin.

Warum sollte dieses Sicherheitskonzept ausgerechnet bei Transportbehälter von radioaktiven Stoffen mit Zustimmung der BAM ausser Kraft gesetzt werden?

Ich bitte hierzu um (möglichst elektronische) Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF),
ausschließlich kostenfrei [2]als Antwort direkt an FragdenStaat.de:


1.) alle Hintergrund zu diesem aufweichenden Satz.
2.) explizit warum neue oder unbeladene Behälter von dieser Ausweichung ausgenommen sind?
3.) Alle Informationen zu Fällen, bei dem ein abweichendes Vorgehen von der BAM bisher abgestimmt wurden.
4.) Alle Informationen, bei dem hierzu eine Anfrage oder Versuch unternommen wurde.
5.) genauen Rechtsrahmen des BAM-GGR Regelwerk

[2] BAM-GGR 011
https://www.tes.bam.de/de/regelwerke/downloads/ggr-011.pdf

[3]
-----
Siehe Abschnitt 4.2 der DIN EN 10204:2005: „Bescheinigung, in der sowohl von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers als auch von dem Abnahmebeauftragten des Bestellers oder dem in den amtlichen Vorschriften genannten Abnahmebeauftragten bestätigt wird, dass die gelieferten Erzeugnisse die in der Bestellung festgelegten Anforderungen erfüllen, mit Angabe der Prüfergebnisse.
Ein Hersteller darf in das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 Prüfergebnisse übernehmen, die auf der Grundlage spezifischer Prüfung des von ihm verwendeten Vormaterials bzw. der Vorerzeugnisse ermittelt wurden unter derVoraussetzung, dass er Verfahren der Rückverfolgbarkeit anwendet und die entsprechende Prüfbescheinigung vorlegen kann.“
-----
http://www.wgm-berlin.de/downloads/herbsttagung_2010_henseler.pdf
Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel


[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Michel
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,False,"

Postanschrift
Robert Michel
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,,,,,,,"(False, 'BAM Regelwerk BAM-GGR 011 weicht Zeugnisbelegung ausgerechnet für Transportbehälter radioaktiver Stoffe auf. [#25172]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25172/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77927/?format=csv,Robert Michel,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,BAM Regelwerk BAM-GGR 011 weicht Zeugnisbelegung ausgerechnet für Transportbehälter radioaktiver Stoffe auf. [#25172],2017-11-06T10:53:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bam-regelwerk-bam-ggr-011-weicht-zeugnisbelegung-ausgerechnet-fur-transportbehalter-radioaktiver-stoffe-auf-2/#nachricht-77927
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Michel,

in der Anlage übermitteln wir Ihnen die Eingangsbestätigung zu Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen",False,78119,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Michel,

in der Anlage übermitteln wir Ihnen die Eingangsbestätigung zu Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: BAM Regelwerk BAM-GGR 011 weicht Zeugnisbelegung ausgerechnet für Transportbehälter radioaktiver Stoffe auf. [#25172]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25172/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78119/?format=csv,Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/291/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: BAM Regelwerk BAM-GGR 011 weicht Zeugnisbelegung ausgerechnet für Transportbehälter radioaktiver Stoffe auf. [#25172],2017-11-09T10:47:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bam-regelwerk-bam-ggr-011-weicht-zeugnisbelegung-ausgerechnet-fur-transportbehalter-radioaktiver-stoffe-auf-2/#nachricht-78119
https://fragdenstaat.de/anfrage/bam-regelwerk-bam-ggr-011-weicht-zeugnisbelegung-ausgerechnet-fur-transportbehalter-radioaktiver-stoffe-auf-2/#nachricht-79176,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79176/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/79176/2017-12-01BescheidMichel_geschwaerzt.pdf?token=1tznEE%3AK1JRoJ8ENpU5ACyyT5JVHQlxTRAvL_n79eD9ALTv05w,application/pdf,32158,False,False,False,True,True,2017-12-01BescheidMichel_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/32158/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/bam-regelwerk-bam-ggr-011-weicht-zeugnisbelegung-ausgerechnet-fur-transportbehalter-radioaktiver-stoffe-auf-2/79176/anhang/2017-12-01BescheidMichel_geschwaerzt.pdf,1126757,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Michel,

in der Anlage übermitteln wir Ihnen den Bescheid zu Ihrer Anfrage. Das Original geht Ihnen auf dem Postweg zu.

Mit freundlichen Grüßen",False,79176,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Michel,

in der Anlage übermitteln wir Ihnen den Bescheid zu Ihrer Anfrage. Das Original geht Ihnen auf dem Postweg zu.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: BAM Regelwerk BAM-GGR 011 weicht Zeugnisbelegung ausgerechnet für Transportbehälter radioaktiver Stoffe auf. [#25172]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25172/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79176/?format=csv,Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/291/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,WG: BAM Regelwerk BAM-GGR 011 weicht Zeugnisbelegung ausgerechnet für Transportbehälter radioaktiver Stoffe auf. [#25172],2017-12-01T13:53:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bam-regelwerk-bam-ggr-011-weicht-zeugnisbelegung-ausgerechnet-fur-transportbehalter-radioaktiver-stoffe-auf-2/#nachricht-79176
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"BMVg IUD I 6                                    9. November 2017
Az. 45-10-20/Altmark




Betreff: Kosten Schnöggersburg [#25173]


Sehr geehrter Herr Unkelbach,

ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer nachstehenden Anfrage.


Mit freundlichen Grüßen",False,78118,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"BMVg IUD I 6                                    9. November 2017
Az. 45-10-20/Altmark




Betreff: Kosten Schnöggersburg [#25173]


Sehr geehrter Herr Unkelbach,

ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer nachstehenden Anfrage.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Kosten Schnöggersburg [#25173]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25173/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78118/?format=csv,Bundesministerium der Verteidigung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/86/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Kosten Schnöggersburg [#25173],2017-11-09T10:30:33+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-schnoggersburg/#nachricht-78118
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"BMVg IUD I 6                                    8. Dezember 2017
Az. 45-10-20/Altmark




Betreff: Kosten Schnöggersburg [#25173]


Sehr geehrter Herr Unkelbach,

auf Ihre Anfrage vom 6. November 2017 teile ich Ihnen Folgendes mit.

Die haushaltsmäßig anerkannten Gesamtplankosten für die 
Infrastrukturmaßnahme auf dem Truppenübungsplatz  Altmark  ""Urbaner 
Übungsraum  - Übungsstadt Schnöggersburg"" 
belaufen sich derzeit auf annähernd 140 Mio. €.


Mit freundlichen Grüßen",False,79541,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"BMVg IUD I 6                                    8. Dezember 2017
Az. 45-10-20/Altmark




Betreff: Kosten Schnöggersburg [#25173]


Sehr geehrter Herr Unkelbach,

auf Ihre Anfrage vom 6. November 2017 teile ich Ihnen Folgendes mit.

Die haushaltsmäßig anerkannten Gesamtplankosten für die 
Infrastrukturmaßnahme auf dem Truppenübungsplatz  Altmark  ""Urbaner 
Übungsraum  - Übungsstadt Schnöggersburg"" 
belaufen sich derzeit auf annähernd 140 Mio. €.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: IFG-Anfrage: Kosten Schnöggersburg [#25173]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25173/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79541/?format=csv,Bundesministerium der Verteidigung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/86/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,WG: IFG-Anfrage: Kosten Schnöggersburg [#25173],2017-12-08T15:00:50+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-schnoggersburg/#nachricht-79541
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Kosten der Truppen-Übungsstadt Schnöggersburg.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Tristan Unkelbach
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Tristan Unkelbach
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77929,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/86/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Kosten der Truppen-Übungsstadt Schnöggersburg.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Tristan Unkelbach
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,False,"

Postanschrift
Tristan Unkelbach
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Kosten Schnöggersburg [#25173]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25173/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77929/?format=csv,Tristan Unkelbach,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Kosten Schnöggersburg [#25173],2017-11-06T11:01:32.198267+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-schnoggersburg/#nachricht-77929
