attachments.0.anchor_url,attachments.0.approved,attachments.0.belongs_to,attachments.0.can_approve,attachments.0.can_change_approval,attachments.0.can_delete,attachments.0.can_redact,attachments.0.converted,attachments.0.document,attachments.0.file_url,attachments.0.filetype,attachments.0.id,attachments.0.is_converted,attachments.0.is_image,attachments.0.is_irrelevant,attachments.0.is_pdf,attachments.0.is_redacted,attachments.0.name,attachments.0.pending,attachments.0.redacted,attachments.0.resource_uri,attachments.0.site_url,attachments.0.size,attachments.1.anchor_url,attachments.1.approved,attachments.1.belongs_to,attachments.1.can_approve,attachments.1.can_change_approval,attachments.1.can_delete,attachments.1.can_redact,attachments.1.converted,attachments.1.document,attachments.1.file_url,attachments.1.filetype,attachments.1.id,attachments.1.is_converted,attachments.1.is_image,attachments.1.is_irrelevant,attachments.1.is_pdf,attachments.1.is_redacted,attachments.1.name,attachments.1.pending,attachments.1.redacted,attachments.1.resource_uri,attachments.1.site_url,attachments.1.size,attachments.2.anchor_url,attachments.2.approved,attachments.2.belongs_to,attachments.2.can_approve,attachments.2.can_change_approval,attachments.2.can_delete,attachments.2.can_redact,attachments.2.converted,attachments.2.document,attachments.2.file_url,attachments.2.filetype,attachments.2.id,attachments.2.is_converted,attachments.2.is_image,attachments.2.is_irrelevant,attachments.2.is_pdf,attachments.2.is_redacted,attachments.2.name,attachments.2.pending,attachments.2.redacted,attachments.2.resource_uri,attachments.2.site_url,attachments.2.size,content,content_hidden,id,is_draft,is_escalation,is_postal,is_response,kind,last_modified_at,not_publishable,recipient_public_body,redacted,redacted_content.0.0,redacted_content.0.1,redacted_content.1.0,redacted_content.1.1,redacted_content.2.0,redacted_content.2.1,redacted_content.3.0,redacted_content.3.1,redacted_content.4.0,redacted_content.4.1,redacted_content.5.0,redacted_content.5.1,redacted_content.6.0,redacted_content.6.1,redacted_content.7.0,redacted_content.7.1,redacted_content.8.0,redacted_content.8.1,redacted_subject.0,registered_mail_date,request,resource_uri,sender,sender_public_body,sent,status,status_name,subject,timestamp,url
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

Kosten der Truppen-Übungsstadt Schnöggersburg.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des 
Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie 
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne 
des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur 
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit 
Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, 
möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu 
erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um 
eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den 
anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht 
berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG 
und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, 
spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an 
die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 
EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre 
Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Tristan Unkelbach
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Tristan Unkelbach
<< Adresse entfernt >>

Anfragenr: 25173
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Tristan Unkelbach
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,78133,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/86/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

Kosten der Truppen-Übungsstadt Schnöggersburg.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des 
Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie 
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne 
des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur 
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit 
Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, 
möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu 
erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um 
eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den 
anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht 
berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG 
und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, 
spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an 
die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 
EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre 
Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Tristan Unkelbach
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Tristan Unkelbach
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

Anfragenr: 25173
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Tristan Unkelbach
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



","(False, 'AW: WG: Kosten Schnöggersburg [#25173]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25173/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78133/?format=csv,Tristan Unkelbach,,True,,,AW: WG: Kosten Schnöggersburg [#25173],2017-11-09T15:38:10.059709+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-schnoggersburg/#nachricht-78133
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bulgarisch Transport Unternehmer 
Hat Bedarf von SchichtFahrer einsatz
Und hat beim eine deutsche transpotr unternehmer Räume mieten für Fahrerunterbringung das die Problemlos 
Durch und in deutschland fahren konnen.
Fahrer werden sich auch für Wochen pausen und auch am Feiertagen sich im
Räumen aufhalten und Schlaffen.
Ist das in Ordnung oder gieb es eine andere regelung.Falls das Sie die Frage nicht Verstanden bitte Rufen Sie mich an
016097263550 Mein name ist Ristovski Vasko.Bedanke mich im Voraus für Ihre Verständnis
Mit freundlichen Grüßen 
Ristovski Vasko

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Vasko Ristovski
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Vasko Ristovski
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,77932,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/268/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bulgarisch Transport Unternehmer 
Hat Bedarf von SchichtFahrer einsatz
Und hat beim eine deutsche transpotr unternehmer Räume mieten für Fahrerunterbringung das die Problemlos 
Durch und in deutschland fahren konnen.
Fahrer werden sich auch für Wochen pausen und auch am Feiertagen sich im
Räumen aufhalten und Schlaffen.
Ist das in Ordnung oder gieb es eine andere regelung.Falls das Sie die Frage nicht Verstanden bitte Rufen Sie mich an
016097263550 Mein name ist Ristovski Vasko.Bedanke mich im Voraus für Ihre Verständnis
Mit freundlichen Grüßen 
Ristovski Vasko

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Vasko Ristovski
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Vasko Ristovski
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,,,,,"(False, 'Frage von eine Bulgarische Transport Unternehmer [#25174]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25174/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77932/?format=csv,Vasko Ristovski,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Frage von eine Bulgarische Transport Unternehmer [#25174],2017-11-06T11:26:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/frage-von-eine-bulgarische-transport-unternehmer/#nachricht-77932
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Ristovski,



für ihre Anfrage an das Bundesamt für Güterverkehr bedanke ich mich und teile Ihnen diesbezüglich mit:



Seit dem 25. Mai 2017 ist es grundsätzlich nicht mehr zulässig, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 Stunden oder mehr) im Fahrzeug zu verbringen.



Das Gesetz enthält keine genaue Spezifikation, wie geeignete Schlafmöglichkeiten beschaffen sein müssen. Anhaltspunkte liefern aber die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR A4.4), welche die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) über geeignete Schlafbereiche konkretisieren.



Wesentliche Anforderungen sind danach u.a.:

-              Männer und Frauen sowie Fahrer mit unterschiedlichen Einsatzzeiten sind getrennt unterzubringen, weshalb eine Unterbringung in Schlafsälen ausscheiden dürfte

-              der Schlafbereich sollte eine Mindestgröße von 6 Quadratmetern je Fahrer aufweisen,

-              es müssen Sicherheits- und Benutzungsregeln sowie die entsprechende Ausrüstung vorhanden, zugänglich und verständlich sein (z.B. Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Mittel, Fluchtwegübersicht)

-              es müssen Sanitär- und Alarmeinrichtungen vorhanden sein (z.B. ein Telefon für die Alarmierung der Polizei, Feuerwehr oder eines Notarztes).



Diese Voraussetzung dürften in der Regel von jedem Hotel, Motel oder Pension erfüllt werden. Sofern andere Räume in vorhandenen Gebäuden (z.B. Mietwohnungen) diese Voraussetzungen erfüllen, dürften auch diese als geeignete Schlafmöglichkeiten anzusehen sein.



Ich hoffe, mit diesen Angaben Ihre Anfrage beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen",False,79406,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Ristovski,



für ihre Anfrage an das Bundesamt für Güterverkehr bedanke ich mich und teile Ihnen diesbezüglich mit:



Seit dem 25. Mai 2017 ist es grundsätzlich nicht mehr zulässig, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 Stunden oder mehr) im Fahrzeug zu verbringen.



Das Gesetz enthält keine genaue Spezifikation, wie geeignete Schlafmöglichkeiten beschaffen sein müssen. Anhaltspunkte liefern aber die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR A4.4), welche die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) über geeignete Schlafbereiche konkretisieren.



Wesentliche Anforderungen sind danach u.a.:

-              Männer und Frauen sowie Fahrer mit unterschiedlichen Einsatzzeiten sind getrennt unterzubringen, weshalb eine Unterbringung in Schlafsälen ausscheiden dürfte

-              der Schlafbereich sollte eine Mindestgröße von 6 Quadratmetern je Fahrer aufweisen,

-              es müssen Sicherheits- und Benutzungsregeln sowie die entsprechende Ausrüstung vorhanden, zugänglich und verständlich sein (z.B. Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Mittel, Fluchtwegübersicht)

-              es müssen Sanitär- und Alarmeinrichtungen vorhanden sein (z.B. ein Telefon für die Alarmierung der Polizei, Feuerwehr oder eines Notarztes).



Diese Voraussetzung dürften in der Regel von jedem Hotel, Motel oder Pension erfüllt werden. Sofern andere Räume in vorhandenen Gebäuden (z.B. Mietwohnungen) diese Voraussetzungen erfüllen, dürften auch diese als geeignete Schlafmöglichkeiten anzusehen sein.



Ich hoffe, mit diesen Angaben Ihre Anfrage beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Frage von eine Bulgarische Transport Unternehmer [#25174]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25174/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79406/?format=csv,Bundesamt für Logistik und Mobilität,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/268/?format=csv,True,,,AW: Frage von eine Bulgarische Transport Unternehmer [#25174],2017-12-06T15:18:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/frage-von-eine-bulgarische-transport-unternehmer/#nachricht-79406
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Ristovski,

für Ihre Anfrage an das Bundesamt für Güterverkehr bedanke ich mich und teile diesbezüglich Folgendes mit:

Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (45-Stunden-Ruhezeiten) nach Artikel 8 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 dürfen gem. § 8a Abs. 1 S. 2 bzw. Abs. 2 S. 2 des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) nicht im Fahrzeug oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht werden.

Das Gesetz enthält keine genaue Spezifikation, wie geeignete Schlafmöglichkeiten beschaffen sein müssen. Es ist davon auszugehen, dass die Anforderungen in der Regel von allen Hotels, Motels und Pensionen erfüllt werden.

Auch andere Räumlichkeiten in vorhandenen Gebäuden (z.B. angemietete Wohnungen), kommen grundsätzlich als geeignete Schlafmöglichkeiten in Betracht.

Tägliche Ruhezeiten, sowie reduzierte wöchentliche Ruhezeiten dürfen im Fahrzeug verbracht werden, es ist aber selbstverständlich auch möglich solche Ruhezeiten außerhalb des Fahrzeugs, beispielsweise in einer durch den Unternehmer angemieteten Unterkunft zu verbringen.

Ich hoffe, mit dieser Auskunft Ihre Anfrage beantwortet zu haben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Abschließend weise ich darauf hin, dass das Bundesamt verbindlich nur Auskünfte über seine eigene Kontrollpraxis sowie über die von ihm konkret gegen ausländische Betroffene geführten Ordnungswidrigkeitenverfahren erteilt. Ansprechpartner für Fragen rund um das Fahrpersonalrecht ist für Kraftfahrer und Unternehmer mit Wohn- oder Betriebssitz in Deutschland die für die Überwachung und den Vollzug der EG-Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständige Landesbehörde. Eine Auflistung der zuständigen Länderbehörden finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes unter www.bag.bund.de.


Mit freundlichen Grüßen",False,78597,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Ristovski,

für Ihre Anfrage an das Bundesamt für Güterverkehr bedanke ich mich und teile diesbezüglich Folgendes mit:

Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (45-Stunden-Ruhezeiten) nach Artikel 8 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 dürfen gem. § 8a Abs. 1 S. 2 bzw. Abs. 2 S. 2 des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) nicht im Fahrzeug oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht werden.

Das Gesetz enthält keine genaue Spezifikation, wie geeignete Schlafmöglichkeiten beschaffen sein müssen. Es ist davon auszugehen, dass die Anforderungen in der Regel von allen Hotels, Motels und Pensionen erfüllt werden.

Auch andere Räumlichkeiten in vorhandenen Gebäuden (z.B. angemietete Wohnungen), kommen grundsätzlich als geeignete Schlafmöglichkeiten in Betracht.

Tägliche Ruhezeiten, sowie reduzierte wöchentliche Ruhezeiten dürfen im Fahrzeug verbracht werden, es ist aber selbstverständlich auch möglich solche Ruhezeiten außerhalb des Fahrzeugs, beispielsweise in einer durch den Unternehmer angemieteten Unterkunft zu verbringen.

Ich hoffe, mit dieser Auskunft Ihre Anfrage beantwortet zu haben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Abschließend weise ich darauf hin, dass das Bundesamt verbindlich nur Auskünfte über seine eigene Kontrollpraxis sowie über die von ihm konkret gegen ausländische Betroffene geführten Ordnungswidrigkeitenverfahren erteilt. Ansprechpartner für Fragen rund um das Fahrpersonalrecht ist für Kraftfahrer und Unternehmer mit Wohn- oder Betriebssitz in Deutschland die für die Überwachung und den Vollzug der EG-Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständige Landesbehörde. Eine Auflistung der zuständigen Länderbehörden finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes unter www.bag.bund.de.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Fahrpersonalrecht - Ihre Anfrage über FragDenStaat.de vom 06. November 2017')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25174/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78597/?format=csv,Bundesamt für Logistik und Mobilität,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/268/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Fahrpersonalrecht - Ihre Anfrage über FragDenStaat.de vom 06. November 2017,2017-11-21T15:12:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/frage-von-eine-bulgarische-transport-unternehmer/#nachricht-78597
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In dem vom stellvertretenden Geschäftsführer Reinhold Quenckert unterzeichneten Hausverbot vom 22.06.2017 gegen den Antragsteller wurde bis zum heutigen Tage keine Anhörung zum Sachverhalt gewährt.

Der stellvertretenden Geschäftsführer behauptet ohne Beweis der Richtigkeit: „am 16.06.2017 hielten Sie sich gegen 8.45 Uhr in der Eingangszone der Jobcenter-Dienststelle Iserlohn auf und wurden von einer Mitarbeiterin des Jobcenters Märkischer Kreis und der Sicherheitskraft beim Fotografieren mit einer Digitalkamera beobachtet“
http://www.beispielklagen.de/Klage099/2017_06_22_18_Monate_Hausverbot_Quenkert.pdf  

Da das Hausverbot nach wie vor gerichtsanhängig ist (SG Dortmund, Az.: S 30 AS 3046/17 ER, SG Dortmund, Az.: S 56 AS 4735/17 ER, SG Dortmund, Untätigkeitsklage Hausverbot 2565/17) und erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Legitimation bestehen, wird um die vollständige Übersendung

1.	der Meldungen der Mitarbeiterin des Jobcenters Märkischer Kreis und 
2.	der Sicherheitskraft, sowie 
3.	die dazugehörigen Aktennotizen vom „Vorfall“ gebeten.

Auch dabei handelt es sich um amtliche Dokumente, die unter das IFG fallen.

Außerdem schrieb Hr. Quenckert: „Ich gehe davon aus, dass Sie wissentlich gegen die Hausordnung des Jobcenters Märkischer Kreis verstoßen haben.“

Eine Hausordnung des Jobcenters Märkischer Kreis existiert nicht. Dies konnte ja bisher geklärt werden.
https://fragdenstaat.de/anfrage/hausordnung-des-jobcenters-markischer-kreis/ 

Die Antwort auf die zum direkten Themenkreis gehörende Anfrage 
„Security im Jobcenter Märkischer Kreis“ steht noch aus:
https://fragdenstaat.de/anfrage/security-im-jobcenter-markischer-kreis/

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77935,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In dem vom stellvertretenden Geschäftsführer Reinhold Quenckert unterzeichneten Hausverbot vom 22.06.2017 gegen den Antragsteller wurde bis zum heutigen Tage keine Anhörung zum Sachverhalt gewährt.

Der stellvertretenden Geschäftsführer behauptet ohne Beweis der Richtigkeit: „am 16.06.2017 hielten Sie sich gegen 8.45 Uhr in der Eingangszone der Jobcenter-Dienststelle Iserlohn auf und wurden von einer Mitarbeiterin des Jobcenters Märkischer Kreis und der Sicherheitskraft beim Fotografieren mit einer Digitalkamera beobachtet“
http://www.beispielklagen.de/Klage099/2017_06_22_18_Monate_Hausverbot_Quenkert.pdf  

Da das Hausverbot nach wie vor gerichtsanhängig ist (SG Dortmund, Az.: S 30 AS 3046/17 ER, SG Dortmund, Az.: S 56 AS 4735/17 ER, SG Dortmund, Untätigkeitsklage Hausverbot 2565/17) und erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Legitimation bestehen, wird um die vollständige Übersendung

1.	der Meldungen der Mitarbeiterin des Jobcenters Märkischer Kreis und 
2.	der Sicherheitskraft, sowie 
3.	die dazugehörigen Aktennotizen vom „Vorfall“ gebeten.

Auch dabei handelt es sich um amtliche Dokumente, die unter das IFG fallen.

Außerdem schrieb Hr. Quenckert: „Ich gehe davon aus, dass Sie wissentlich gegen die Hausordnung des Jobcenters Märkischer Kreis verstoßen haben.“

Eine Hausordnung des Jobcenters Märkischer Kreis existiert nicht. Dies konnte ja bisher geklärt werden.
https://fragdenstaat.de/anfrage/hausordnung-des-jobcenters-markischer-kreis/ 

Die Antwort auf die zum direkten Themenkreis gehörende Anfrage 
„Security im Jobcenter Märkischer Kreis“ steht noch aus:
https://fragdenstaat.de/anfrage/security-im-jobcenter-markischer-kreis/

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

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",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
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<< Adresse entfernt >>",False,"

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V. [#25175]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77935/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V. [#25175],2017-11-06T11:49:46.577870+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-77935
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25175
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",False,82994,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25175
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",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
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",,,,,"(False, 'AW: AW: AW: Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V. [#25175]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/82994/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: AW: Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V. [#25175],2018-02-07T19:39:39.392580+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-82994
https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-165601,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/165601/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/165601/2019-02-28-schreiben-an-vg-arnsberg_geschwaerzt.pdf?token=1tznSc%3AThOkg0SPrd5DiDtX-o62iIZR4_9yXFJ0Asr-Rss8fJw,application/pdf,57593,False,False,False,True,True,2019-02-28-schreiben-an-vg-arnsberg_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/57593/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/165601/anhang/2019-02-28-schreiben-an-vg-arnsberg_geschwaerzt.pdf,1284380,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,165601,False,False,True,False,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3145/?format=csv,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/165601/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,,2019-02-28T00:45:39.737808+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-165601
https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-303567,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/303567/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/303567/2019-04-28-untatigkeitsklage-sachstandsabfrage.pdf?token=1tznSc%3A7wFhnBTYjnxSp_lG5BI2YynQwJNZt2syj3fsA022Z_4,application/pdf,69865,False,False,False,True,False,2019-04-28-untatigkeitsklage-sachstandsabfrage.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/69865/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/303567/anhang/2019-04-28-untatigkeitsklage-sachstandsabfrage.pdf,93059,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,303567,False,False,True,False,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Untätigkeitsklage 7 K 4672/18 - Sachstandsabfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/303567/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,Untätigkeitsklage 7 K 4672/18 - Sachstandsabfrage,2019-04-28T19:29:39.622540+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-303567
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25175
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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",False,84326,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25175
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

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",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
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",,,,,"(False, 'AW: AW: AW: AW: Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V. [#25175]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84326/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: AW: AW: Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V. [#25175],2018-03-04T09:58:45.751147+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-84326
https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-84528,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84528/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/84528/doc07115820180306165449_geschwaerzt.pdf?token=1tznSc%3AgTk_P34Qwv0BweuMGCJCtv96YzC7UXO0adBoxLT39CU,application/pdf,34135,False,False,False,True,True,doc07115820180306165449_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/34135/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/84528/anhang/doc07115820180306165449_geschwaerzt.pdf,193305,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"

",False,84528,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,True,"

",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'doc07115820180306165449.pdf')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84528/?format=csv,Jobcenter Märkischer Kreis,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,doc07115820180306165449.pdf,2018-03-06T16:56:59+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-84528
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 344 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in



Anfragenr: 25175
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",False,108434,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 344 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"



Anfragenr: 25175
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: doc07115820180306165449.pdf [#25175]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/108434/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: doc07115820180306165449.pdf [#25175],2018-11-16T15:24:58.617336+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-108434
https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-108976,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/108976/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/108976/2018-11-16-untatigkeitsklage-aktenvermerke_geschwaerzt.pdf?token=1tznSc%3AqYFGYubeXtmwS6IS6HWshfXIdcOOtR_jHsvsGhsgf-0,application/pdf,43910,False,False,False,True,True,2018-11-16-untatigkeitsklage-aktenvermerke_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/43910/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/108976/anhang/2018-11-16-untatigkeitsklage-aktenvermerke_geschwaerzt.pdf,533920,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-108976,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/108976/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/108976/2018-11-16-untatigkeitsklage-aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied_geschwaerzt.pdf?token=1tznSc%3AsdC8ejDUg7nQI2Fy39nd37r2Mbmcw9Ps8tmfRA8r6E8,application/pdf,43911,False,False,False,True,True,2018-11-16-untatigkeitsklage-aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/43911/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/108976/anhang/2018-11-16-untatigkeitsklage-aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied_geschwaerzt.pdf,532361,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-108976,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/108976/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/108976/2018-11-16-untatigkeitsklage_geschwaerzt.pdf?token=1tznSc%3AxN6esObUGWi-Hl1cIa1eYkJP17eDcyZku0YrtMsWcHk,application/pdf,43912,False,False,False,True,True,2018-11-16-untatigkeitsklage_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/43912/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/108976/anhang/2018-11-16-untatigkeitsklage_geschwaerzt.pdf,536480,,False,108976,False,False,True,False,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Untätigkeitsklage - „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/108976/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,Untätigkeitsklage - „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“,2018-11-16T23:15:42.809795+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-108976
https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-108974,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/108974/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/108974/2018-11-21-rechnung-verwaltungsgericht-arnsberg_geschwaerzt.pdf?token=1tznSc%3ANCa9VQmeKfZo-nXy2VgTI3HKNAtYDwEb4_xzzuUsVAQ,application/pdf,43818,False,False,False,True,True,2018-11-21-rechnung-verwaltungsgericht-arnsberg_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/43818/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/108974/anhang/2018-11-21-rechnung-verwaltungsgericht-arnsberg_geschwaerzt.pdf,1947238,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,108974,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Gebühr: Verfahren im Allgemeinen - Wert 5.000,00 € - Ihr Anteil 100 % - 438,00 €')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/108974/?format=csv,Jobcenter Märkischer Kreis,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Gebühr: Verfahren im Allgemeinen - Wert 5.000,00 € - Ihr Anteil 100 % - 438,00 €",2018-11-21T22:44:50.007917+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-108974
https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-166639,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/166639/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/166639/IFG_25175_geschwaerzt.pdf?token=1tznSc%3AVDGf9FDIiCYuHC5u9QIgaiJF5R-CuqvvU1LomitUVFI,application/pdf,60305,False,False,False,True,True,IFG_25175_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/60305/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/166639/anhang/IFG_25175_geschwaerzt.pdf,2071667,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

anbei mein Bescheid vom heutigen Tage.

Mit freundlichen Grüßen",False,166639,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

anbei mein Bescheid vom heutigen Tage.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'IFG Anfrage #25175')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/166639/?format=csv,Jobcenter Märkischer Kreis,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,IFG Anfrage #25175,2019-03-05T09:46:55+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-166639
https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-176732,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/176732/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/176732/26636_2019_geschwaerzt.pdf?token=1tznSc%3AoANQ2PBiUgT_esm4pflQ87xm2i9D7lBK2Xwm7IyLMKg,application/pdf,64089,False,False,False,True,True,26636_2019_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/64089/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/176732/anhang/26636_2019_geschwaerzt.pdf,763923,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,176732,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/176732/?format=csv,Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/305/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,,2019-03-25T14:43:21+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-176732
https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-165602,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/165602/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/165602/2019-02-18-antrag-auf-stundung_geschwaerzt.pdf?token=1tznSc%3AyrmpI1Z3EFS1DsvaX31GJQYR7uRGp6vaTU3mnk088No,application/pdf,57595,False,False,False,True,True,2019-02-18-antrag-auf-stundung_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/57595/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/165602/anhang/2019-02-18-antrag-auf-stundung_geschwaerzt.pdf,1033310,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,165602,False,False,True,False,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3145/?format=csv,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Antrag auf Stundung')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/165602/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,Antrag auf Stundung,2019-02-18T00:52:51.249612+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-165602
https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-165600,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/165600/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/165600/2019-02-27-vg-arnsberg_geschwaerzt.pdf?token=1tznSc%3ALZg3E9LuhT0gG2wYMEnexPzCKaZG5SnC6O2DUPgz_KA,application/pdf,57591,False,False,False,True,True,2019-02-27-vg-arnsberg_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/57591/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/165600/anhang/2019-02-27-vg-arnsberg_geschwaerzt.pdf,1596469,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,165600,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/165600/?format=csv,Verwaltungsgericht Arnsberg,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3145/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,,2019-02-27T00:41:58.387131+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-165600
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 450 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in



Anfragenr: 25175
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",False,165599,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 450 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"



Anfragenr: 25175
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",,,,,,,,,"(False, 'AW: Gebühr: Verfahren im Allgemeinen - Wert 5.000,00 € - Ihr Anteil 100 % - 438,00 € [#25175]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/165599/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: Gebühr: Verfahren im Allgemeinen - Wert 5.000,00 € - Ihr Anteil 100 % - 438,00 € [#25175]",2019-03-02T00:15:21.422729+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-165599
https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-363518,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/363518/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/363518/45272_2019Abschl.pdf?token=1tznSc%3AgNl_Qv_e5PoliV2XhIbWv4rhxxABTsQZhk5KlKU1p6g,application/pdf,85120,False,False,False,True,False,45272_2019Abschl.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/85120/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/363518/anhang/45272_2019Abschl.pdf,147922,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,363518,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/363518/?format=csv,Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/305/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,,2019-05-23T16:58:35+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-363518
https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-363319,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/363319/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/363319/IFG_25175_geschwaerzt.pdf?token=1tznSc%3AAMDi9TXWQYxfCftZOwPn1grCk9F_rgZmlpJIw_Q5sPw,application/pdf,86813,False,False,False,True,True,IFG_25175_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/86813/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/363319/anhang/IFG_25175_geschwaerzt.pdf,1606245,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrteAntragsteller/in

anbei erhalten Sie mein Schrieben vom heutigen Tage.

Mit freundlichen Grüßen",False,363319,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrteAntragsteller/in,False,"

anbei erhalten Sie mein Schrieben vom heutigen Tage.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, '25175')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/363319/?format=csv,Jobcenter Märkischer Kreis,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,25175,2019-05-23T13:55:45+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-363319
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

„Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“
https://fragdenstaat.de/a/25175 

Das Jobcenter Märkischer Kreis verweigerte die Beantwortung meiner Anfrage trotz mehrmaligen Erinnerns um mehr als ein Jahr.

Erst nach Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg vom 16.11.2018  (7 K4672/18) auf Beantwortung gem. § 7 (5) IFG erfolgte eine Antwort an das Portal am 05.03.2019 in Form eines Ablehnungsbescheides. Die gerichtliche Antwort steht noch aus.

Allerdings sehe ich in der Verweigerung der Herausgabe der Unterlagen einen Regelverstoß und die Argumentation des Jobcenters als unbegründet.

Ausgangspunkt der Anfrage war ein „180 Tage Hausverbot wegen eines Beweisfotos für die Bundesdatenschutzbeauftragte“
Die Klage vor dem Sozialgericht war erfolgreich und das Hausverbot musste aufgehoben werden.
http://www.beispielklagen.de/klage099.html 

Die Anfrage zielt nach meiner Einschätzung sehr wohl auf amtliche Informationen, denn die interne Mitteilung über ein Hausverbot in allen Filialen an ca. 350 Mitarbeiter muss nachvollziehbar sein. Auch bei Meldungen über Zwischenfälle im Jobcenter, die zu Hausverboten (oder auch Strafanzeigen oder Schadensmeldungen an Versicherungen bei Sachbeschädigung) führen, legen es nahe, dass schriftliche Unterlagen vorgehalten werden müssen.
Außerdem geht es in meiner Anfrage nicht um Daten Dritter, sondern um einen konkreten Beispielfall, der meine Person betrifft. Also möglicherweise Informationsfreiheit in Kombination mit Akteneinsichtsrecht. Und nicht zuletzt muss es auch eine weitere Meldung über die Aufhebung meines Hausverbotes an die ca. 350 Mitarbeiter gegeben haben.

Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. amtliche Information: jede amtlichen Zwecken
dienende Aufzeichnung, unabhängig
von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe
und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs
werden sollen, gehören nicht dazu;
2. Dritter: jeder, über den personenbezogene
Daten oder sonstige Informationen vorliegen.

Die Aktualität meiner Anfrage ergibt sich bereits daraus, dass derzeit ein neues Hausverbot ausgesprochen wurde, um meine Unterstützung als Beistand zu unterlaufen. (Widerspruch und Klage sind anhängig.)

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anhänge:
 - 25175.pdf
 - 2018-03-06_1-doc07115820180306165449.pdf
 - 2018-11-16_2-2018-11-16-untatigkeitsklage-aktenvermerke.pdf
 - 2018-11-16_2-2018-11-16-untatigkeitsklage-aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied.pdf
 - 2018-11-16_2-2018-11-16-untatigkeitsklage.pdf
 - 2018-11-21_1-2018-11-21-rechnung-verwaltungsgericht-arnsberg.pdf
 - 2019-02-17_1-2019-02-18-antrag-auf-stundung.pdf
 - 2019-02-26_1-2019-02-27-vg-arnsberg.pdf
 - 2019-02-27_1-2019-02-28-schreiben-an-vg-arnsberg.pdf
 - 2019-03-05_1-IFG_25175.pdf


Anfragenr: 25175
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",False,173127,False,True,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/305/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

„Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“
",True,https://fragdenstaat.de/a/25175,False," 

Das Jobcenter Märkischer Kreis verweigerte die Beantwortung meiner Anfrage trotz mehrmaligen Erinnerns um mehr als ein Jahr.

Erst nach Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg vom 16.11.2018  (7 K4672/18) auf Beantwortung gem. § 7 (5) IFG erfolgte eine Antwort an das Portal am 05.03.2019 in Form eines Ablehnungsbescheides. Die gerichtliche Antwort steht noch aus.

Allerdings sehe ich in der Verweigerung der Herausgabe der Unterlagen einen Regelverstoß und die Argumentation des Jobcenters als unbegründet.

Ausgangspunkt der Anfrage war ein „180 Tage Hausverbot wegen eines Beweisfotos für die Bundesdatenschutzbeauftragte“
Die Klage vor dem Sozialgericht war erfolgreich und das Hausverbot musste aufgehoben werden.
http://www.beispielklagen.de/klage099.html 

Die Anfrage zielt nach meiner Einschätzung sehr wohl auf amtliche Informationen, denn die interne Mitteilung über ein Hausverbot in allen Filialen an ca. 350 Mitarbeiter muss nachvollziehbar sein. Auch bei Meldungen über Zwischenfälle im Jobcenter, die zu Hausverboten (oder auch Strafanzeigen oder Schadensmeldungen an Versicherungen bei Sachbeschädigung) führen, legen es nahe, dass schriftliche Unterlagen vorgehalten werden müssen.
Außerdem geht es in meiner Anfrage nicht um Daten Dritter, sondern um einen konkreten Beispielfall, der meine Person betrifft. Also möglicherweise Informationsfreiheit in Kombination mit Akteneinsichtsrecht. Und nicht zuletzt muss es auch eine weitere Meldung über die Aufhebung meines Hausverbotes an die ca. 350 Mitarbeiter gegeben haben.

Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. amtliche Information: jede amtlichen Zwecken
dienende Aufzeichnung, unabhängig
von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe
und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs
werden sollen, gehören nicht dazu;
2. Dritter: jeder, über den personenbezogene
Daten oder sonstige Informationen vorliegen.

Die Aktualität meiner Anfrage ergibt sich bereits daraus, dass derzeit ein neues Hausverbot ausgesprochen wurde, um meine Unterstützung als Beistand zu unterlaufen. (Widerspruch und Klage sind anhängig.)

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anhänge:
 - 25175.pdf
 - 2018-03-06_1-doc07115820180306165449.pdf
 - 2018-11-16_2-2018-11-16-untatigkeitsklage-aktenvermerke.pdf
 - 2018-11-16_2-2018-11-16-untatigkeitsklage-aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied.pdf
 - 2018-11-16_2-2018-11-16-untatigkeitsklage.pdf
 - 2018-11-21_1-2018-11-21-rechnung-verwaltungsgericht-arnsberg.pdf
 - 2019-02-17_1-2019-02-18-antrag-auf-stundung.pdf
 - 2019-02-26_1-2019-02-27-vg-arnsberg.pdf
 - 2019-02-27_1-2019-02-28-schreiben-an-vg-arnsberg.pdf
 - 2019-03-05_1-IFG_25175.pdf


Anfragenr: 25175
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",,,,,"(False, 'Vermittlung bei Anfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ [#25175] [#25175]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/173127/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,Vermittlung bei Anfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ [#25175] [#25175],2019-03-18T11:18:09.494167+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-173127
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrt<< Anrede >>

es wird weiterhin um die vollständige Übersendung

1.	der Meldungen der Mitarbeiterin des Jobcenters Märkischer Kreis und 
2.	der Sicherheitskraft, sowie 
3.	die dazugehörigen Aktennotizen vom „Vorfall“ gebeten.

gebeten.

Immerhin wurden immerhin fast 400 Mitarbeiter in 15 Filialen über das Hausverbot informiert. Und nach meiner erfolgreichen Klage mussten dieselben Mitarbeiter informiert werden, dass meine Beistandschaften wieder zugelassen werden mussten.
https://web.archive.org/web/20180308184929/https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/archiv/2017_02_Archiv/27_11_2017_/index.php

Ich möchte die Schriftsätze mitlesen und die Informationswege innerhalb der Behörde kennen lernen.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25175
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

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",False,84650,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr ",True,geehrt<< Anrede >>,False,"

es wird weiterhin um die vollständige Übersendung

1.	der Meldungen der Mitarbeiterin des Jobcenters Märkischer Kreis und 
2.	der Sicherheitskraft, sowie 
3.	die dazugehörigen Aktennotizen vom „Vorfall“ gebeten.

gebeten.

Immerhin wurden immerhin fast 400 Mitarbeiter in 15 Filialen über das Hausverbot informiert. Und nach meiner erfolgreichen Klage mussten dieselben Mitarbeiter informiert werden, dass meine Beistandschaften wieder zugelassen werden mussten.
https://web.archive.org/web/20180308184929/https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/archiv/2017_02_Archiv/27_11_2017_/index.php

Ich möchte die Schriftsätze mitlesen und die Informationswege innerhalb der Behörde kennen lernen.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25175
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



","(False, 'AW: doc07115820180306165449.pdf [#25175]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84650/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: doc07115820180306165449.pdf [#25175],2018-03-08T21:22:23.042828+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-84650
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25175
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,80804,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25175
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'AW: AW: Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V. [#25175]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80804/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V. [#25175],2018-01-07T09:32:37.924142+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-80804
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25175
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",False,79530,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25175
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

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",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
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",,,,,"(False, 'AW: Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V. [#25175]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79530/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V. [#25175],2017-12-08T13:57:43.336353+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-79530
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25175
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-- 
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",False,91268,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4143/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25175
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: doc07115820180306165449.pdf [#25175]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25175/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/91268/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: doc07115820180306165449.pdf [#25175],2018-05-07T13:21:37.500366+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied-von-aufrecht-ev/#nachricht-91268
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herren Grothe,

ich komme auf Ihr Schreiben vom 05.01.2018 zurück und füge Ihnen gen den Text noch einmal ein:

""Am 14.09.2017 veröffentlichte die Westfalenpost einen Artikel unter dem Titel ""78-jähriger Mendener riskiert Haft für Mini-Diebstähle"". Das Aktenzeichen ( 120 Js 837/17) wurde in dem Artikel leider nicht genannt.
https://www.wp.de/staedte/menden/78-j...

Ich bitte höflich um Übersendung einer Kopie des Urteils im Volltext. 


Nicht erst seit der Bundestagswahl ist die Frage der Gerechtigkeit in Deutschland thematisiert worden. Verschuldungsumfang und Strafmaßfestsetzung bei Geringverdienern und Konzernvorständen sind sicherlich Teil der Gerechtigkeitsschieflage in Deutschland.

Dieses Urteil ""im Namen des Volkes"" muss der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach festgestellt, dass Urteilsveröffentlichungen für die Demokratieentwicklung in Deutschland wichtig sind.

Ich bitte um eine kostenfreie Übersendung als pdf-Datei. Angesichts des Kostenaufwandes eines solchen Bagatellfalles ist Kostenfreiheit sicherlich möglich.
Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, bin ich auch bereit eine Mehrfaches der streitgegenständlichen Schadenssumme für die Übersendung zu bezahlen.

Der Direktor des Amtsgerichts Menden hat mich an Sie verwiesen mit dem Hinweis
""Bitte wenden Sie sich an die aktenführende Staatsanwaltschaft, die auskunftszuständig ist.""

Hilfsweise übersende ich Ihnen auch meine Postadresse.""

Es ist für mich nicht hinnehmbar, wenn sich die Staatsanwaltschaft Arnsberg über die Rechtsprechung des BVerG, des BVerwG und des BGH hinwegsetzen will.

Sofern Sie die Auffassung vertreten, dass das IFG hier nicht durchgreift, berufe ich mich ausdrücklich in meinem Anspruch auf die Entscheidungen der vorgenannten Gerichte.


Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25176
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
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<< Adresse entfernt >>

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",False,81083,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3116/?format=csv,False,False,"Sehr geehrter Herren Grothe,

ich komme auf Ihr Schreiben vom 05.01.2018 zurück und füge Ihnen gen den Text noch einmal ein:

""Am 14.09.2017 veröffentlichte die Westfalenpost einen Artikel unter dem Titel ""78-jähriger Mendener riskiert Haft für Mini-Diebstähle"". Das Aktenzeichen ( 120 Js 837/17) wurde in dem Artikel leider nicht genannt.
https://www.wp.de/staedte/menden/78-j...

Ich bitte höflich um Übersendung einer Kopie des Urteils im Volltext. 


Nicht erst seit der Bundestagswahl ist die Frage der Gerechtigkeit in Deutschland thematisiert worden. Verschuldungsumfang und Strafmaßfestsetzung bei Geringverdienern und Konzernvorständen sind sicherlich Teil der Gerechtigkeitsschieflage in Deutschland.

Dieses Urteil ""im Namen des Volkes"" muss der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach festgestellt, dass Urteilsveröffentlichungen für die Demokratieentwicklung in Deutschland wichtig sind.

Ich bitte um eine kostenfreie Übersendung als pdf-Datei. Angesichts des Kostenaufwandes eines solchen Bagatellfalles ist Kostenfreiheit sicherlich möglich.
Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, bin ich auch bereit eine Mehrfaches der streitgegenständlichen Schadenssumme für die Übersendung zu bezahlen.

Der Direktor des Amtsgerichts Menden hat mich an Sie verwiesen mit dem Hinweis
""Bitte wenden Sie sich an die aktenführende Staatsanwaltschaft, die auskunftszuständig ist.""

Hilfsweise übersende ich Ihnen auch meine Postadresse.""

Es ist für mich nicht hinnehmbar, wenn sich die Staatsanwaltschaft Arnsberg über die Rechtsprechung des BVerG, des BVerwG und des BGH hinwegsetzen will.

Sofern Sie die Auffassung vertreten, dass das IFG hier nicht durchgreift, berufe ich mich ausdrücklich in meinem Anspruch auf die Entscheidungen der vorgenannten Gerichte.


Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25176
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'AW: AW: Aktenzeichen: 209.22.3.1.15-4222/17 [#25176]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25176/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/81083/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Aktenzeichen: 209.22.3.1.15-4222/17 [#25176],2018-01-10T09:40:19.646780+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/urteilsanforderung-78-jahriger-dieb-wegen-175-vor-gericht-1/#nachricht-81083
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung: 78-Jähriger Dieb wegen 1,75 € vor Gericht“ vom 06.11.2017 (#25176) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Erst am 05.04.2017 entschied der Bundesgerichtshof (IV AR(VZ) 2/16) http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=78212&pos=0&anz=1  über das Recht auf allgemeinen Zugang und Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen.  

Aber bereits 1997 führte das Bundesverwaltungsgericht aus, daß allen Gerichten kraft Bundesverfassungsrechts die Aufgabe obliegt, die Entscheidungen ihrer Spruchkörper der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Insoweit handelt es sich bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen um eine öffentliche Aufgabe. Sie erfasst alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1997, Az. 6 C 3.96, Zur Begründung heißt es dort: Diese Pflicht folgt aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und auch aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung: Gerichtliche Entscheidungen konkretisieren die Regelungen der Gesetze; auch bilden sie das Recht fort . . .“

Ich bitte noch dieses weitere Mal um die Übersendung der Entscheidung im Volltext.  Sollte dies nicht bis Jahresende hier vorliegen, werde ich meine Bitte unter Berufung auf diesen Antrag bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm,  dem Bundesgerichtshof  Karlsruhe und dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig stellen.

Sollte das IFG als Antrags-Grundlage hier unzureichend sein,  erweitere ich meinen Antrag auf die vorgenannten Entscheidungen und Entscheider.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25176
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,80013,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3116/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung: 78-Jähriger Dieb wegen 1,75 € vor Gericht“ vom 06.11.2017 (#25176) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Erst am 05.04.2017 entschied der Bundesgerichtshof (IV AR(VZ) 2/16) http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=78212&pos=0&anz=1  über das Recht auf allgemeinen Zugang und Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen.  

Aber bereits 1997 führte das Bundesverwaltungsgericht aus, daß allen Gerichten kraft Bundesverfassungsrechts die Aufgabe obliegt, die Entscheidungen ihrer Spruchkörper der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Insoweit handelt es sich bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen um eine öffentliche Aufgabe. Sie erfasst alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1997, Az. 6 C 3.96, Zur Begründung heißt es dort: Diese Pflicht folgt aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und auch aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung: Gerichtliche Entscheidungen konkretisieren die Regelungen der Gesetze; auch bilden sie das Recht fort . . .“

Ich bitte noch dieses weitere Mal um die Übersendung der Entscheidung im Volltext.  Sollte dies nicht bis Jahresende hier vorliegen, werde ich meine Bitte unter Berufung auf diesen Antrag bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm,  dem Bundesgerichtshof  Karlsruhe und dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig stellen.

Sollte das IFG als Antrags-Grundlage hier unzureichend sein,  erweitere ich meinen Antrag auf die vorgenannten Entscheidungen und Entscheider.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25176
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'AW: Aktenzeichen: 209.22.3.1.15-4222/17 [#25176]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25176/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80013/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Aktenzeichen: 209.22.3.1.15-4222/17 [#25176],2017-12-18T16:15:40.584442+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/urteilsanforderung-78-jahriger-dieb-wegen-175-vor-gericht-1/#nachricht-80013
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Ihre E-Mail vom 02.12.2017
Aktenzeichen: 209.22.3.1.15-4222/17
________________________________________


Sehr geehrtAntragsteller/in


Sie wenden sich mit E-Mail vom 02.12.2017 an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, da Ihnen die Staatsanwaltschaft Arnsberg den Zugang zu einem Urteil im Volltext abgelehnt haben soll.

Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:

Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen einen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen Informationen. Die Behörden der Staatsanwaltschaft sind gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 IFG nur insoweit informationspflichtig, als sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.
Der Anwendungsbereich des IFG NRW erstreckt sich nicht auf Urteile. Hierbei handelt es sich nicht um eine Verwaltungstätigkeit. Der Anwendungsbereich des IFG NRW ist damit im vorliegenden Fall nicht  gegeben. Ich kann den Vorgang daher nicht gegenüber der Staatanwaltschaft aufgreifen.


Mit freundlichen Grüßen",False,79731,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Ihre E-Mail vom 02.12.2017
Aktenzeichen: 209.22.3.1.15-4222/17
________________________________________


Sehr ",True,geehrtAntragsteller/in,False,"


Sie wenden sich mit E-Mail vom 02.12.2017 an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, da Ihnen die Staatsanwaltschaft Arnsberg den Zugang zu einem Urteil im Volltext abgelehnt haben soll.

Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:

Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen einen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen Informationen. Die Behörden der Staatsanwaltschaft sind gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 IFG nur insoweit informationspflichtig, als sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.
Der Anwendungsbereich des IFG NRW erstreckt sich nicht auf Urteile. Hierbei handelt es sich nicht um eine Verwaltungstätigkeit. Der Anwendungsbereich des IFG NRW ist damit im vorliegenden Fall nicht  gegeben. Ich kann den Vorgang daher nicht gegenüber der Staatanwaltschaft aufgreifen.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Aktenzeichen: 209.22.3.1.15-4222/17')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25176/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79731/?format=csv,Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2871/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Aktenzeichen: 209.22.3.1.15-4222/17,2017-12-12T11:46:48+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/urteilsanforderung-78-jahriger-dieb-wegen-175-vor-gericht-1/#nachricht-79731
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

es wird mitgeteilt, dass ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 475 StPO nicht erkennbar
ist und daher eine Urteilsübersendung nicht erfolgt.


Mit freundlichen Grüßen",False,79160,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

es wird mitgeteilt, dass ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 475 StPO nicht erkennbar
ist und daher eine Urteilsübersendung nicht erfolgt.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, '120 Js 837/17')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25176/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79160/?format=csv,Staatsanwaltschaft Arnsberg,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3116/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,120 Js 837/17,2017-12-01T08:12:05+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/urteilsanforderung-78-jahriger-dieb-wegen-175-vor-gericht-1/#nachricht-79160
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.12.2017 wird hiermit bestätigt.

-- 
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 
Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
Tel.: 0211-38424-0
Fax: 0211-38424-10
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Internet: www.ldi.nrw.de
Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc

--






-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> 
Gesendet: Samstag, 2. Dezember 2017 01:11
An: ZF LDI Poststelle
Betreff: Vermittlung bei Anfrage „Urteilsanforderung: 78-Jähriger Dieb wegen 1,75 € vor Gericht“ [#25176]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/25176

Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen den Zugang zu allen Urteilen dem Grunde nach bestätigt hat. 

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen",False,79289,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.12.2017 wird hiermit bestätigt.

-- 
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 
Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
Tel.: 0211-38424-0
Fax: 0211-38424-10
E-Mail: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"
Internet: www.ldi.nrw.de
Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc

--






-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ",True,Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>,False," 
Gesendet: Samstag, 2. Dezember 2017 01:11
An: ZF LDI Poststelle
Betreff: Vermittlung bei Anfrage „Urteilsanforderung: 78-Jähriger Dieb wegen 1,75 € vor Gericht“ [#25176]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/25176

Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen den Zugang zu allen Urteilen dem Grunde nach bestätigt hat. 

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'AW: Vermittlung bei Anfrage „Urteilsanforderung: 78-Jähriger Dieb wegen 1,75 € vor Gericht“ [#25176]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25176/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79289/?format=csv,Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2871/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: Vermittlung bei Anfrage „Urteilsanforderung: 78-Jähriger Dieb wegen 1,75 € vor Gericht“ [#25176]",2017-12-04T15:20:05+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/urteilsanforderung-78-jahriger-dieb-wegen-175-vor-gericht-1/#nachricht-79289
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank f?r Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Arnsberg gesendet haben.
Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis:
In Rechtssachen entspricht der ?bermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Sie m?ssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist.
Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen ?bermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr).
Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen k?nnen.
Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte anworten Sie nicht auf diese Nachricht.

Mit freundlichen Gr??en
(Beh?rdenleitung)",False,111010,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank f?r Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Arnsberg gesendet haben.
Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis:
In Rechtssachen entspricht der ?bermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Sie m?ssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist.
Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen ?bermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr).
Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen k?nnen.
Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte anworten Sie nicht auf diese Nachricht.

Mit freundlichen Gr??en
(Beh?rdenleitung)",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Automatische Antwort: AW: Aktenzeichen: 209.22.3.1.15-4222/17 [#25176]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25176/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/111010/?format=csv,Staatsanwaltschaft Arnsberg,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3116/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Automatische Antwort: AW: Aktenzeichen: 209.22.3.1.15-4222/17 [#25176],2018-12-28T22:38:06+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/urteilsanforderung-78-jahriger-dieb-wegen-175-vor-gericht-1/#nachricht-111010
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung: 78-Jähriger Dieb wegen 1,75 € vor Gericht“ vom 06.11.2017 (#25176) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 431 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in



Anfragenr: 25176
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",False,153524,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3116/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung: 78-Jähriger Dieb wegen 1,75 € vor Gericht“ vom 06.11.2017 (#25176) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 431 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"



Anfragenr: 25176
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",,,,,"(False, 'AW: Automatische Antwort: AW: Aktenzeichen: 209.22.3.1.15-4222/17 [#25176]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25176/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/153524/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Automatische Antwort: AW: Aktenzeichen: 209.22.3.1.15-4222/17 [#25176],2019-02-11T15:03:29.872850+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/urteilsanforderung-78-jahriger-dieb-wegen-175-vor-gericht-1/#nachricht-153524
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Am 14.09.2017 veröffentlichte die Westfalenpost einen Artikel unter dem Titel ""78-jähriger Mendener riskiert Haft für Mini-Diebstähle"". Das Aktenzeichen ( 120 Js 837/17) wurde in dem Artikel leider nicht genannt.
https://www.wp.de/staedte/menden/78-jaehriger-mendener-riskiert-haft-fuer-mini-diebstaehle-id211903551.html

Ich bitte höflich um Übersendung einer Kopie des Urteils im Volltext. 


Nicht erst seit der Bundestagswahl ist die Frage der Gerechtigkeit in Deutschland thematisiert worden. Verschuldungsumfang und Strafmaßfestsetzung bei Geringverdienern und Konzernvorständen sind sicherlich Teil der Gerechtigkeitsschieflage in Deutschland.

Dieses Urteil ""im Namen des Volkes"" muss der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach festgestellt, dass Urteilsveröffentlichungen für die Demokratieentwicklung in Deutschland wichtig sind.

Ich bitte um eine kostenfreie Übersendung als pdf-Datei. Angesichts des Kostenaufwandes eines solchen Bagatellfalles ist Kostenfreiheit sicherlich möglich.
Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, bin ich auch bereit eine Mehrfaches der streitgegenständlichen Schadenssumme für die Übersendung zu bezahlen.

Der Direktor des Amtsgerichts Menden hat mich an Sie verwiesen mit dem Hinweis
""Bitte wenden Sie sich an die aktenführende Staatsanwaltschaft, die auskunftszuständig ist.""

Hilfsweise übersende ich Ihnen auch meine Postadresse.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77936,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3116/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Am 14.09.2017 veröffentlichte die Westfalenpost einen Artikel unter dem Titel ""78-jähriger Mendener riskiert Haft für Mini-Diebstähle"". Das Aktenzeichen ( 120 Js 837/17) wurde in dem Artikel leider nicht genannt.
https://www.wp.de/staedte/menden/78-jaehriger-mendener-riskiert-haft-fuer-mini-diebstaehle-id211903551.html

Ich bitte höflich um Übersendung einer Kopie des Urteils im Volltext. 


Nicht erst seit der Bundestagswahl ist die Frage der Gerechtigkeit in Deutschland thematisiert worden. Verschuldungsumfang und Strafmaßfestsetzung bei Geringverdienern und Konzernvorständen sind sicherlich Teil der Gerechtigkeitsschieflage in Deutschland.

Dieses Urteil ""im Namen des Volkes"" muss der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach festgestellt, dass Urteilsveröffentlichungen für die Demokratieentwicklung in Deutschland wichtig sind.

Ich bitte um eine kostenfreie Übersendung als pdf-Datei. Angesichts des Kostenaufwandes eines solchen Bagatellfalles ist Kostenfreiheit sicherlich möglich.
Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, bin ich auch bereit eine Mehrfaches der streitgegenständlichen Schadenssumme für die Übersendung zu bezahlen.

Der Direktor des Amtsgerichts Menden hat mich an Sie verwiesen mit dem Hinweis
""Bitte wenden Sie sich an die aktenführende Staatsanwaltschaft, die auskunftszuständig ist.""

Hilfsweise übersende ich Ihnen auch meine Postadresse.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Urteilsanforderung: 78-Jähriger Dieb wegen 1,75 € vor Gericht [#25176]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25176/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77936/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Urteilsanforderung: 78-Jähriger Dieb wegen 1,75 € vor Gericht [#25176]",2017-11-06T12:01:12.115966+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/urteilsanforderung-78-jahriger-dieb-wegen-175-vor-gericht-1/#nachricht-77936
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/25176

Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen den Zugang zu allen Urteilen dem Grunde nach bestätigt hat. 

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25176
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,79200,False,True,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2871/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/25176

Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen den Zugang zu allen Urteilen dem Grunde nach bestätigt hat. 

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25176
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,"(False, 'Vermittlung bei Anfrage „Urteilsanforderung: 78-Jähriger Dieb wegen 1,75 € vor Gericht“ [#25176]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25176/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79200/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"Vermittlung bei Anfrage „Urteilsanforderung: 78-Jähriger Dieb wegen 1,75 € vor Gericht“ [#25176]",2017-12-02T01:10:33.622727+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/urteilsanforderung-78-jahriger-dieb-wegen-175-vor-gericht-1/#nachricht-79200
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre vielsagende Absage.

Da ich inzwischen auch für die HuffingtonPost schreibe, dürfen Sie versichert sein, dass für die notwendige Öffentlichkeit gesorgt werden wird.

Dieses Urteil ""im Namen des Volkes"" wird der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden.

Ich bestehe ausdrücklich auf der Übersendung und der Nennung des verantwortlichen Staatsanwaltes.




Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

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",False,79195,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3116/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre vielsagende Absage.

Da ich inzwischen auch für die HuffingtonPost schreibe, dürfen Sie versichert sein, dass für die notwendige Öffentlichkeit gesorgt werden wird.

Dieses Urteil ""im Namen des Volkes"" wird der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden.

Ich bestehe ausdrücklich auf der Übersendung und der Nennung des verantwortlichen Staatsanwaltes.




Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25176
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",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'AW: 120 Js 837/17 [#25176]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25176/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79195/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: 120 Js 837/17 [#25176],2017-12-01T20:26:20.562513+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/urteilsanforderung-78-jahriger-dieb-wegen-175-vor-gericht-1/#nachricht-79195
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft verweigern bis heute die Herausgabe des Urteils.

Das ist offene Verachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Bisher sind Sie mit Ihrer Behörde Teil dieser offenen Rechtsverachtung.
Schaffen Sie Abhilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in



Anfragenr: 25176
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",False,111009,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3116/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft verweigern bis heute die Herausgabe des Urteils.

Das ist offene Verachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Bisher sind Sie mit Ihrer Behörde Teil dieser offenen Rechtsverachtung.
Schaffen Sie Abhilfe.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"



Anfragenr: 25176
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

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",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",,,,,"(False, 'AW: AW: Aktenzeichen: 209.22.3.1.15-4222/17 [#25176]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25176/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/111009/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Aktenzeichen: 209.22.3.1.15-4222/17 [#25176],2018-12-28T22:32:31.717879+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/urteilsanforderung-78-jahriger-dieb-wegen-175-vor-gericht-1/#nachricht-111009
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung: 78-Jähriger Dieb wegen 1,75 € vor Gericht“ vom 06.11.2017 (#25176) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 424 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in



Anfragenr: 25176
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",False,147340,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3116/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung: 78-Jähriger Dieb wegen 1,75 € vor Gericht“ vom 06.11.2017 (#25176) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 424 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"



Anfragenr: 25176
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",,,,,"(False, 'AW: Automatische Antwort: AW: Aktenzeichen: 209.22.3.1.15-4222/17 [#25176]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25176/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/147340/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Automatische Antwort: AW: Aktenzeichen: 209.22.3.1.15-4222/17 [#25176],2019-02-04T14:04:09.269047+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/urteilsanforderung-78-jahriger-dieb-wegen-175-vor-gericht-1/#nachricht-147340
https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-und-aufwand-fur-die-software-nina/#nachricht-79364,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79364/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/79364/20171204_IFG_Antrag_NINA_geschwaerzt.pdf?token=1tznSc%3AwmvluTf_qOPm0W0Kne295u3Y5qD8C9wqXRII6TBoVj4,application/pdf,32858,False,False,False,True,True,20171204_IFG_Antrag_NINA_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/32858/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-und-aufwand-fur-die-software-nina/79364/anhang/20171204_IFG_Antrag_NINA_geschwaerzt.pdf,1547800,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-und-aufwand-fur-die-software-nina/#nachricht-79364,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79364/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/79364/image001.png?token=1tznSc%3AWJWRAmYEVYq7tVRnUC4cKDFEtay_95CYTXN2gYzNqm0,image/png,32205,False,True,False,False,False,image001.png,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/32205/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-und-aufwand-fur-die-software-nina/79364/anhang/image001.png,89808,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

anbei erhalten Sie die vorläufige Rückmeldung auf Ihren Antrag nach IFG/UIG/VIG zur Software der Warn-App Nina [#25177].

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",False,79364,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

anbei erhalten Sie die vorläufige Rückmeldung auf Ihren Antrag nach IFG/UIG/VIG zur Software der Warn-App Nina [#25177].

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'IFG-Antrag: Kosten und Aufwand für die Software Nina [#25177]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25177/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79364/?format=csv,Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/266/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,IFG-Antrag: Kosten und Aufwand für die Software Nina [#25177],2017-12-05T17:39:54+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-und-aufwand-fur-die-software-nina/#nachricht-79364
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte schicken Sie mir weitere Informationen über die Software ""Nina"" (https://www.bbk.bund.de/DE/NINA/Warn-App_NINA_node.html) zu. Bitte geben Sie an: 

1. wie hoch die Kosten der Entwicklung bisher waren
2. welche Kosten für die folgenden Jahre geplant sind
3. aus welchen Mitteln die Gelder stammen
4. welche Firmen an der Entwicklung beteiligt sind

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77937,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/266/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte schicken Sie mir weitere Informationen über die Software ""Nina"" (https://www.bbk.bund.de/DE/NINA/Warn-App_NINA_node.html) zu. Bitte geben Sie an: 

1. wie hoch die Kosten der Entwicklung bisher waren
2. welche Kosten für die folgenden Jahre geplant sind
3. aus welchen Mitteln die Gelder stammen
4. welche Firmen an der Entwicklung beteiligt sind

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Kosten und Aufwand für die Software Nina [#25177]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25177/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77937/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Kosten und Aufwand für die Software Nina [#25177],2017-11-06T12:07:28.807309+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-und-aufwand-fur-die-software-nina/#nachricht-77937
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Dokumente zur Organisation des ""Potsdamer Lichtspektakel"" vom 3. bis 5. November 2017

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. 

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77946,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4046/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Dokumente zur Organisation des ""Potsdamer Lichtspektakel"" vom 3. bis 5. November 2017

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. 

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Dokumente zur Organisation des ""Potsdamer Lichtspektakel"" vom 3. bis 5. November 2017 [#25178]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25178/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77946/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Dokumente zur Organisation des ""Potsdamer Lichtspektakel"" vom 3. bis 5. November 2017 [#25178]",2017-11-06T13:34:50.848493+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-zur-organisation-des-potsdamer-lichtspektakel-vom-3-bis-5-november-2017/#nachricht-77946
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen",False,77947,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Antw: Dokumente zur Organisation des ""Potsdamer Lichtspektakel"" vom 3. bis 5. November 2017 [#25178] (Eingangsbestätigung)')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25178/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77947/?format=csv,Stadtverwaltung Potsdam,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4046/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Antw: Dokumente zur Organisation des ""Potsdamer Lichtspektakel"" vom 3. bis 5. November 2017 [#25178] (Eingangsbestätigung)",2017-11-06T13:30:53+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-zur-organisation-des-potsdamer-lichtspektakel-vom-3-bis-5-november-2017/#nachricht-77947
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

das Potsdamer Lichtspektakel war keine Veranstaltung der
Landeshauptstadt Potsdam.
Die Website vermittelt die Informationen über die Ansprechpartner.
http://potsdamer-lichtspektakel.de/

_____________________________________
Landeshauptstadt Potsdam
- Der Oberbürgermeister -
Bereich Marketing

Rathaus
Friedrich-Ebert-Straße 79-81
14469 Potsdam

Telefon: 0331/ 289-0
Telefax: 0331/ 289-3310
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> 

Diese E-Mail enthält vertrauliche oder rechtlich geschützte
Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese
E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den
Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das Kopieren von Inhalten
dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und
stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. 

Besuchen Sie uns auch auf
http://potsdam.de 
http://facebook.com/Potsdam.de 
http://twitter.com/lh_potsdam 


",False,78685,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

das Potsdamer Lichtspektakel war keine Veranstaltung der
Landeshauptstadt Potsdam.
Die Website vermittelt die Informationen über die Ansprechpartner.
http://potsdamer-lichtspektakel.de/

_____________________________________
Landeshauptstadt Potsdam
- Der Oberbürgermeister -
Bereich Marketing

Rathaus
Friedrich-Ebert-Straße 79-81
14469 Potsdam

Telefon: 0331/ 289-0
Telefax: 0331/ 289-3310
E-Mail: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False," 

Diese E-Mail enthält vertrauliche oder rechtlich geschützte
Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese
E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den
Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das Kopieren von Inhalten
dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und
stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. 

Besuchen Sie uns auch auf
http://potsdam.de 
http://facebook.com/Potsdam.de 
http://twitter.com/lh_potsdam 


",,,,,,,,,"(False, 'Akteneinsicht Lichtspektakel')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25178/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78685/?format=csv,Stadtverwaltung Potsdam,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4046/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Akteneinsicht Lichtspektakel,2017-11-23T10:03:54+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-zur-organisation-des-potsdamer-lichtspektakel-vom-3-bis-5-november-2017/#nachricht-78685
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Welche Befugnisse haben Kommunen gebenüber dem Handel in Bezug auf die Abfallvermeidung? Können Kommunen Betriebe steuerlich begünzigen, bzw. in der Erhebung von Gebühren Vergünztigungen anbieten, wenn sie an Abfallvermeidungsprogrammen teilnehmen? Beispiel: Verbot von Einwegverpackungen für ""Take-Away-Essen"" im Innenstadtbereich. Händler können sich für ein Mehrwegsystem entscheiden und müssen als Ausgleich weniger Abfallgebühren entrichten.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. 

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Brebeck
Cradle to Cradle e.V.
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77958,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/8978/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Welche Befugnisse haben Kommunen gebenüber dem Handel in Bezug auf die Abfallvermeidung? Können Kommunen Betriebe steuerlich begünzigen, bzw. in der Erhebung von Gebühren Vergünztigungen anbieten, wenn sie an Abfallvermeidungsprogrammen teilnehmen? Beispiel: Verbot von Einwegverpackungen für ""Take-Away-Essen"" im Innenstadtbereich. Händler können sich für ein Mehrwegsystem entscheiden und müssen als Ausgleich weniger Abfallgebühren entrichten.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. 

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Brebeck
Cradle to Cradle e.V.
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Befugnisse von Kommunen zur Abfallvermeidung gegenüber dem Handel [#25179]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25179/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77958/?format=csv,Gerhard Brebeck (Cradle to Cradle e.V.),,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Befugnisse von Kommunen zur Abfallvermeidung gegenüber dem Handel [#25179],2017-11-06T15:10:50.323887+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/befugnisse-von-kommunen-zur-abfallvermeidung-gegenuber-dem-handel/#nachricht-77958
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Brebeck,



wir bedanken uns für Ihre Anfrage vom 06.11.2017 in der Sie um Auskunft gem. § 7 Abs. 7 LFIG/§ 243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG bitten.



Zu Ihrer Frage, welche Befugnisse Kommunen gegenüber dem Handel in Bezug auf die Abfallvermeidung haben und ob Kommunen Betriebe steuerlich begünstigen können, wenn diese an Abfallvermeidungsprogrammen teilnehmen, liegen uns allerdings keine Informationen vor. Auch ist uns keine Stelle bekannt, die umfassend über diese Informationen verfügen könnte.



Ihren Antrag müssen wir deshalb nach § 28 Abs. 2 Nummer 3 UVwG ablehnen. Sollten Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, benötigen wir Ihre postalische Zustelladresse.

Mit freundlichen Grüßen",False,78321,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Brebeck,



wir bedanken uns für Ihre Anfrage vom 06.11.2017 in der Sie um Auskunft gem. § 7 Abs. 7 LFIG/§ 243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG bitten.



Zu Ihrer Frage, welche Befugnisse Kommunen gegenüber dem Handel in Bezug auf die Abfallvermeidung haben und ob Kommunen Betriebe steuerlich begünstigen können, wenn diese an Abfallvermeidungsprogrammen teilnehmen, liegen uns allerdings keine Informationen vor. Auch ist uns keine Stelle bekannt, die umfassend über diese Informationen verfügen könnte.



Ihren Antrag müssen wir deshalb nach § 28 Abs. 2 Nummer 3 UVwG ablehnen. Sollten Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, benötigen wir Ihre postalische Zustelladresse.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Befugnisse von Kommunen zur Abfallvermeidung gegenüber dem Handel [#25179]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25179/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78321/?format=csv,"Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/8978/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Befugnisse von Kommunen zur Abfallvermeidung gegenüber dem Handel [#25179],2017-11-14T13:11:28+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/befugnisse-von-kommunen-zur-abfallvermeidung-gegenuber-dem-handel/#nachricht-78321
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ist im Jahr 2015 eine Anweisung an die Einwohnermeldeämter ergangen, das die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes für einen Ausweis/Reisepass Fingerabdrücke nur von Deutschen nehmen dürfen, nicht jedoch von Flüchtlingen?
Bei der Beantragung eines neuen Reisepasses für mich sagte mir der Mitarbeiter der Behörde/Bürgerbüro, das im Jahr 2015 eine Anweisung an die Mitarbeiter ergangen ist, demzufolge Flüchtlingen  k e i n e  Fingerabdrücke abgenommen werden dürfen, nur Deutsche ihre Fingerabdrücke für einen Reisepass abgeben müssen. 
Diese Anweisung sei im Zuge der vielen Flüchtlinge im Jahr 2015 ergangen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77965,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3006/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ist im Jahr 2015 eine Anweisung an die Einwohnermeldeämter ergangen, das die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes für einen Ausweis/Reisepass Fingerabdrücke nur von Deutschen nehmen dürfen, nicht jedoch von Flüchtlingen?
Bei der Beantragung eines neuen Reisepasses für mich sagte mir der Mitarbeiter der Behörde/Bürgerbüro, das im Jahr 2015 eine Anweisung an die Mitarbeiter ergangen ist, demzufolge Flüchtlingen  k e i n e  Fingerabdrücke abgenommen werden dürfen, nur Deutsche ihre Fingerabdrücke für einen Reisepass abgeben müssen. 
Diese Anweisung sei im Zuge der vielen Flüchtlinge im Jahr 2015 ergangen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anweisung an Einwohnermeldeämter bzgl Fingerabdrücke Flüchtlingen/Deutsche [#25180]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25180/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77965/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Anweisung an Einwohnermeldeämter bzgl Fingerabdrücke Flüchtlingen/Deutsche [#25180],2017-11-06T15:47:51.702011+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anweisung-an-einwohnermeldeamter-bzgl-fingerabdrucke-fluchtlingendeutsche/#nachricht-77965
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

ohne nicht die entsprechende Gemeinde zu kennen, kann ich Ihre Anfrage ""Anweisung"" nicht verifizieren. Bitte nennen Sie mir Ihre Gemeinde.

Aber im Übrigen: In NRW sind Einwohnermeldebehörden im sog. Bürgerservice der Gemeinden für melderechtliche Anliegen, wie An- und Abmeldung zuständig. Die Passbehörden in Deutschland, die in NRW mit den Einwohnermeldebehörden im sog. Bürgerservice der Gemeinden sitzen, sind für die Ausstellung von Pässen für Deutsche zuständig. Von daher dürfen sie auch nur von Deutschen die Fingerabdrücke für die Erstellung deutscher Pässe abnehmen.

Für die Abnahme von Fingerabdrücken von Ausländern für die Erstellung von Aufenthaltsdokumenten (jedes Aufenthaltsdokument enthält den Fingerabdruck) sind andere Behörden zuständig, z. B. die zuständige Ausländerbehörde. In der Regel befindet sich diese Behörde nicht zusammen mit den o.a. Behörden im Bürgerservice.


Mit freundlichen Grüßen",False,78131,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

ohne nicht die entsprechende Gemeinde zu kennen, kann ich Ihre Anfrage ""Anweisung"" nicht verifizieren. Bitte nennen Sie mir Ihre Gemeinde.

Aber im Übrigen: In NRW sind Einwohnermeldebehörden im sog. Bürgerservice der Gemeinden für melderechtliche Anliegen, wie An- und Abmeldung zuständig. Die Passbehörden in Deutschland, die in NRW mit den Einwohnermeldebehörden im sog. Bürgerservice der Gemeinden sitzen, sind für die Ausstellung von Pässen für Deutsche zuständig. Von daher dürfen sie auch nur von Deutschen die Fingerabdrücke für die Erstellung deutscher Pässe abnehmen.

Für die Abnahme von Fingerabdrücken von Ausländern für die Erstellung von Aufenthaltsdokumenten (jedes Aufenthaltsdokument enthält den Fingerabdruck) sind andere Behörden zuständig, z. B. die zuständige Ausländerbehörde. In der Regel befindet sich diese Behörde nicht zusammen mit den o.a. Behörden im Bürgerservice.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Anweisung an Einwohnermeldeämter bzgl Fingerabdrücke Flüchtlingen/Deutsche [#25180]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25180/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78131/?format=csv,Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3006/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,WG: Anweisung an Einwohnermeldeämter bzgl Fingerabdrücke Flüchtlingen/Deutsche [#25180],2017-11-09T15:22:09+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anweisung-an-einwohnermeldeamter-bzgl-fingerabdrucke-fluchtlingendeutsche/#nachricht-78131
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

bei der Sichtung der Unterlagen zur Anfrage vom 6.11.2017 über die Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen ist mir aufgefallen, dass sich der Betrag der veranschlagten Mittel von 1.096.000 € abzüglich der Mittel für das DLR von 155.022 € auf 940.987 € belaufen, die als förderfähig eingestuften Maßnahmen aber nur auf 786.650,18 €.
Da einige Bundesfachschaftentagungen als nicht förderfähig eingestuft wurden und eine Absage erhalten haben mit der Begründung, dass die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht seien, wollte ich mich erkundigen, wofür diese Differenz von 154.327,82€ vorgesehen ist?
Auch in den letzten Förderrunden sind jährlich 100.000€-200.000€ übrig geblieben. Wieso wurden diese nicht für die Förderung weiterer Maßnahmen verwendet?

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25181
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,82569,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/89/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,False,"

bei der Sichtung der Unterlagen zur Anfrage vom 6.11.2017 über die Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen ist mir aufgefallen, dass sich der Betrag der veranschlagten Mittel von 1.096.000 € abzüglich der Mittel für das DLR von 155.022 € auf 940.987 € belaufen, die als förderfähig eingestuften Maßnahmen aber nur auf 786.650,18 €.
Da einige Bundesfachschaftentagungen als nicht förderfähig eingestuft wurden und eine Absage erhalten haben mit der Begründung, dass die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht seien, wollte ich mich erkundigen, wofür diese Differenz von 154.327,82€ vorgesehen ist?
Auch in den letzten Förderrunden sind jährlich 100.000€-200.000€ übrig geblieben. Wieso wurden diese nicht für die Förderung weiterer Maßnahmen verwendet?

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25181
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

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","(False, 'AW: AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017 [#25181]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25181/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/82569/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017 [#25181],2018-01-31T09:37:11.270025+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zur-forderung-hochschulbezogener-zentraler-manahmen-studentischer-verbande-und-organisationen/#nachricht-82569
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Zusammenstellung der Unterlagen für die von Ihnen gestellten Fragen ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden.

Es wird daher eine Gebühr in Höhe von 70,00 Euro gemäß § 10 Abs. IFG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) fällig.

Bitte teilen Sie mir bis zum 29. November 2017 mit, ob Sie Ihre Anfrage aufrecht erhalten möchten.

Mit freundlichen Grüßen",False,78693,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Zusammenstellung der Unterlagen für die von Ihnen gestellten Fragen ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden.

Es wird daher eine Gebühr in Höhe von 70,00 Euro gemäß § 10 Abs. IFG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) fällig.

Bitte teilen Sie mir bis zum 29. November 2017 mit, ob Sie Ihre Anfrage aufrecht erhalten möchten.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihr Anfrage zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25181/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78693/?format=csv,Bundesministerium für Bildung und Forschung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/89/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihr Anfrage zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen,2017-11-23T11:00:53+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zur-forderung-hochschulbezogener-zentraler-manahmen-studentischer-verbande-und-organisationen/#nachricht-78693
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die schnelle und detailierte Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25181
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vielen Dank für die schnelle und detailierte Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 25181
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

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",,,,,"(False, 'AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017 [#25181]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25181/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79923/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017 [#25181],2017-12-16T11:27:37.517900+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zur-forderung-hochschulbezogener-zentraler-manahmen-studentischer-verbande-und-organisationen/#nachricht-79923
https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zur-forderung-hochschulbezogener-zentraler-manahmen-studentischer-verbande-und-organisationen/#nachricht-79398,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79398/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/79398/Anl.1BeantragteFrdersummenFRu201718.pdf?token=1tznSc%3AFVmp7Gc5wEQA1e0bCYKynCWOPVLOHU6m7zqxLKVzyzk,application/pdf,32222,False,False,False,True,False,Anl.1BeantragteFrdersummenFRu201718.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/32222/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zur-forderung-hochschulbezogener-zentraler-manahmen-studentischer-verbande-und-organisationen/79398/anhang/Anl.1BeantragteFrdersummenFRu201718.pdf,197696,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zur-forderung-hochschulbezogener-zentraler-manahmen-studentischer-verbande-und-organisationen/#nachricht-79398,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79398/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/79398/Anl.2bersichtBeantragtBewilligtAusgezahlt.pdf?token=1tznSc%3AQlw75GGcxPmlHm50iwZ5lxCqR1qD1ynAh7TRU3ktQtA,application/pdf,32223,False,False,False,True,False,Anl.2bersichtBeantragtBewilligtAusgezahlt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/32223/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zur-forderung-hochschulbezogener-zentraler-manahmen-studentischer-verbande-und-organisationen/79398/anhang/Anl.2bersichtBeantragtBewilligtAusgezahlt.pdf,7608,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Bundesministerium für Bildung und Forschung, 11055 Berlin
Az. 416-18501/41(2017)
Berlin, den 06.12.2017

Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017

     Bezug: Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen

Anlagen:
Anl. 1 - Beantragte Fördersummen und Zu- und Absagen Förderrunde 2017/2018

Anl. 2 - Summe aller beantragten, zugesagten und verausgabten Förderungen der Förderrunden 2012/2013 bis 2016/2017

Sehr geehrtAntragsteller/in
in Ihrer E- Mail vom 06.11.2017 baten Sie um folgende Informationen zu der im Bezug genannten Fördermaßnahme:

1. Die Liste aller Initiativen, die eine Förderung im Rahmen des Programms „Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und Organisationen“ für die laufende Förderperiode
2017/2018 beantragt haben, sowie die beantragten Fördersummen.

2. Die Liste der bisherigen Zu- und Absagen für beantragte Förderung auf dem oben genannten Programm für die laufende Förderperiode 2017/2018.

3. Die Höhe der im Haushalt des BMBF veranschlagten Mittel für Förderungen, die Summe aller beantragten Förderungen, die Summe aller zugesagten Förderungen, sowie die Summe der tatsächlich verausgabten Förderungen. Dies jeweils bezogen auf das oben genannte Programm und für die letzten fünf abgeschlossenen Förderperioden.

4. Die Kriterien, nach denen Anträge auf Förderung aus oben genanntem Programm innerhalb des BMBF, sowie beim DLR als Projektträger bewertet und nach Förderwürdigkeit gereiht werden.

Ihre Anfrage vom 06.11.2017 beantworte ich wie folgt:
1.      Die Liste aller Initiativen, die eine Förderung im Rahmen des Programms „Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und Organisationen“ für die laufende Förderperiode 2017/2018 beantragt haben, sowie die beantragten Fördersummen können Sie der Anl. 1 entnehmen.
2.      Die bisherigen Zu- und Absagen für beantragte Förderung aus dem oben genannten Programm für die laufende Förderperiode 2017/2018 können Sie ebenfalls der Anl. 1 entnehmen.
3.      Die Höhe der im Haushalt des BMBF veranschlagten Mittel für Förderungen (bezogen auf das oben genannte Programm und für die letzten fünf abgeschlossenen Förderperioden):

     In den Bundeshaushaltsplänen waren/sind im entsprechenden Haushaltstitel „Hochschulbezogene zentrale Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“(Kapitel 3003/ Titel 685 09) in der Erläuterungsziffer 1 Mittel wie folgt veranschlagt:

        2012- 1.078 T €
        2013- 1.077 T €
        2014- 1.277 T €
        2015- 1.277 T €
        2016- 1.127 T €
        2017- 1.119 T €
        2018- 1.096 T € (lt. Regierungsentwurf)

     Aus diesen Mitteln wird neben den Zuwendungen auch die Vergütung für den Projektträger DLR finanziert (2012: 119.437,00 €; 2013- 2016 jährlich: 143.409,00 €, ab 2017 jährlich 155.022 €). Da die Förderrunden der Fördermaßnahme an das Akademische Jahr angepasst sind, fallen immer zwei Förderrunden in ein Haushaltsjahr.

     Die Summe aller beantragten Förderungen, die Summe aller zugesagten Förderungen, sowie die Summe der tatsächlich verausgabten Förderungen (jeweils bezogen auf das oben genannte Programm und für die letzten fünf abgeschlossenen Förderperioden) können Sie der Anl. 2 entnehmen.

4.      Die Begutachtung der Anträge und die Auswahl der förderfähigen Maßnahmen erfolgt für jede Förderrunde nach Ablauf der Antragsfrist. Die Förderung der Maßnahmen ist abhängig vom Vorliegen der formellen und materiellen Fördervoraussetzungen gemäß „Merkblatt zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)“ , vom Antragsvolumen aller Anträge einer Förderrunde und von den für diese Förderrunde verfügbaren Haushaltsmitteln.

      In der Regel übersteigt das beantragte Fördervolumen die verfügbaren Haushaltsmittel, sodass eine Auswahl der zu fördernden Maßnahmen zu treffen ist.
      Bei der Auswahl der förderfähigen Anträge ist entscheidend, ob mit dem Antrag die nach dem Merkblatt geforderten Unterlagen und Erläuterungen zur fachlichen Begutachtung vollständig vorliegen und die inhaltlich- fachlichen Fördervoraussetzungen positiv bewertet werden können. Insbesondere die Vorhabenbeschreibung zu den einzelnen Maßnahmen muss gemäß S. 17 des Merkblatts vollständig sein. Auf die besondere Bedeutung der Vollständigkeit der Vorhabenbeschreibung wurde im diesjährigen Verbändegespräch am 24.04.2017 explizit hingewiesen.
      Anträge, bei denen das Vorliegen der Fördervoraussetzungen nicht positiv bewertet werden kann, weil sie unvollständig sind, werden grundsätzlich abgelehnt. Sollten für die jeweilige Förderrunde jedoch mehr Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, als durch vollständige  Anträge beantragt, wird Antragstellern die Gelegenheit gegeben, Unterlagen im weiteren Antragsverfahren nachzureichen. Dies wird jedoch nur für diejenigen Anträge durchgeführt, bei denen die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erkennbar und Nachforderungen lediglich im geringen Umfang (z.B. fehlende Angaben zum Tagungsprogramm und zur Beteiligung von Referenten) notwendig sind.

Die Ihnen bereits mitgeteilten Gebühren werden im Nachgang durch Bescheid erhoben.

Mit freundlichen Grüßen",False,79398,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Bundesministerium für Bildung und Forschung, 11055 Berlin
Az. 416-18501/41(2017)
Berlin, den 06.12.2017

Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017

     Bezug: Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen

Anlagen:
Anl. 1 - Beantragte Fördersummen und Zu- und Absagen Förderrunde 2017/2018

Anl. 2 - Summe aller beantragten, zugesagten und verausgabten Förderungen der Förderrunden 2012/2013 bis 2016/2017

Sehr ",True,geehrtAntragsteller/in,False,"
in Ihrer E- Mail vom 06.11.2017 baten Sie um folgende Informationen zu der im Bezug genannten Fördermaßnahme:

1. Die Liste aller Initiativen, die eine Förderung im Rahmen des Programms „Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und Organisationen“ für die laufende Förderperiode
2017/2018 beantragt haben, sowie die beantragten Fördersummen.

2. Die Liste der bisherigen Zu- und Absagen für beantragte Förderung auf dem oben genannten Programm für die laufende Förderperiode 2017/2018.

3. Die Höhe der im Haushalt des BMBF veranschlagten Mittel für Förderungen, die Summe aller beantragten Förderungen, die Summe aller zugesagten Förderungen, sowie die Summe der tatsächlich verausgabten Förderungen. Dies jeweils bezogen auf das oben genannte Programm und für die letzten fünf abgeschlossenen Förderperioden.

4. Die Kriterien, nach denen Anträge auf Förderung aus oben genanntem Programm innerhalb des BMBF, sowie beim DLR als Projektträger bewertet und nach Förderwürdigkeit gereiht werden.

Ihre Anfrage vom 06.11.2017 beantworte ich wie folgt:
1.      Die Liste aller Initiativen, die eine Förderung im Rahmen des Programms „Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und Organisationen“ für die laufende Förderperiode 2017/2018 beantragt haben, sowie die beantragten Fördersummen können Sie der Anl. 1 entnehmen.
2.      Die bisherigen Zu- und Absagen für beantragte Förderung aus dem oben genannten Programm für die laufende Förderperiode 2017/2018 können Sie ebenfalls der Anl. 1 entnehmen.
3.      Die Höhe der im Haushalt des BMBF veranschlagten Mittel für Förderungen (bezogen auf das oben genannte Programm und für die letzten fünf abgeschlossenen Förderperioden):

     In den Bundeshaushaltsplänen waren/sind im entsprechenden Haushaltstitel „Hochschulbezogene zentrale Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“(Kapitel 3003/ Titel 685 09) in der Erläuterungsziffer 1 Mittel wie folgt veranschlagt:

        2012- 1.078 T €
        2013- 1.077 T €
        2014- 1.277 T €
        2015- 1.277 T €
        2016- 1.127 T €
        2017- 1.119 T €
        2018- 1.096 T € (lt. Regierungsentwurf)

     Aus diesen Mitteln wird neben den Zuwendungen auch die Vergütung für den Projektträger DLR finanziert (2012: 119.437,00 €; 2013- 2016 jährlich: 143.409,00 €, ab 2017 jährlich 155.022 €). Da die Förderrunden der Fördermaßnahme an das Akademische Jahr angepasst sind, fallen immer zwei Förderrunden in ein Haushaltsjahr.

     Die Summe aller beantragten Förderungen, die Summe aller zugesagten Förderungen, sowie die Summe der tatsächlich verausgabten Förderungen (jeweils bezogen auf das oben genannte Programm und für die letzten fünf abgeschlossenen Förderperioden) können Sie der Anl. 2 entnehmen.

4.      Die Begutachtung der Anträge und die Auswahl der förderfähigen Maßnahmen erfolgt für jede Förderrunde nach Ablauf der Antragsfrist. Die Förderung der Maßnahmen ist abhängig vom Vorliegen der formellen und materiellen Fördervoraussetzungen gemäß „Merkblatt zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)“ , vom Antragsvolumen aller Anträge einer Förderrunde und von den für diese Förderrunde verfügbaren Haushaltsmitteln.

      In der Regel übersteigt das beantragte Fördervolumen die verfügbaren Haushaltsmittel, sodass eine Auswahl der zu fördernden Maßnahmen zu treffen ist.
      Bei der Auswahl der förderfähigen Anträge ist entscheidend, ob mit dem Antrag die nach dem Merkblatt geforderten Unterlagen und Erläuterungen zur fachlichen Begutachtung vollständig vorliegen und die inhaltlich- fachlichen Fördervoraussetzungen positiv bewertet werden können. Insbesondere die Vorhabenbeschreibung zu den einzelnen Maßnahmen muss gemäß S. 17 des Merkblatts vollständig sein. Auf die besondere Bedeutung der Vollständigkeit der Vorhabenbeschreibung wurde im diesjährigen Verbändegespräch am 24.04.2017 explizit hingewiesen.
      Anträge, bei denen das Vorliegen der Fördervoraussetzungen nicht positiv bewertet werden kann, weil sie unvollständig sind, werden grundsätzlich abgelehnt. Sollten für die jeweilige Förderrunde jedoch mehr Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, als durch vollständige  Anträge beantragt, wird Antragstellern die Gelegenheit gegeben, Unterlagen im weiteren Antragsverfahren nachzureichen. Dies wird jedoch nur für diejenigen Anträge durchgeführt, bei denen die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erkennbar und Nachforderungen lediglich im geringen Umfang (z.B. fehlende Angaben zum Tagungsprogramm und zur Beteiligung von Referenten) notwendig sind.

Die Ihnen bereits mitgeteilten Gebühren werden im Nachgang durch Bescheid erhoben.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25181/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79398/?format=csv,Bundesministerium für Bildung und Forschung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/89/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017,2017-12-06T13:53:13+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zur-forderung-hochschulbezogener-zentraler-manahmen-studentischer-verbande-und-organisationen/#nachricht-79398
