attachments.0.anchor_url,attachments.0.approved,attachments.0.belongs_to,attachments.0.can_approve,attachments.0.can_change_approval,attachments.0.can_delete,attachments.0.can_redact,attachments.0.converted,attachments.0.document,attachments.0.file_url,attachments.0.filetype,attachments.0.id,attachments.0.is_converted,attachments.0.is_image,attachments.0.is_irrelevant,attachments.0.is_pdf,attachments.0.is_redacted,attachments.0.name,attachments.0.pending,attachments.0.redacted,attachments.0.resource_uri,attachments.0.site_url,attachments.0.size,content,content_hidden,id,is_draft,is_escalation,is_postal,is_response,kind,last_modified_at,not_publishable,recipient_public_body,redacted,redacted_content.0.0,redacted_content.0.1,redacted_content.1.0,redacted_content.1.1,redacted_content.10.0,redacted_content.10.1,redacted_content.2.0,redacted_content.2.1,redacted_content.3.0,redacted_content.3.1,redacted_content.4.0,redacted_content.4.1,redacted_content.5.0,redacted_content.5.1,redacted_content.6.0,redacted_content.6.1,redacted_content.7.0,redacted_content.7.1,redacted_content.8.0,redacted_content.8.1,redacted_content.9.0,redacted_content.9.1,redacted_subject.0,registered_mail_date,request,resource_uri,sender,sender_public_body,sent,status,status_name,subject,timestamp,url
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Die Liste aller Initiativen, die eine Förderung im Rahmen des Programms „Förderung hochschulbezogener
zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und Organisationen“ für die laufende Förderperiode
2017/2018 beantragt haben, sowie die beantragten Fördersummen.

2. Die Liste der bisherigen Zu- und Absagen für beantragte Förderung auf dem oben genannten Programm
für die laufende Förderperiode 2017/2018.

3. Die Höhe der im Haushalt des BMBF veranschlagten Mittel für Förderungen, die Summe aller beantragten
Förderungen, die Summe aller zugesagten Förderungen, sowie die Summe der tatsächlich
verausgabten Förderungen. Dies jeweils bezogen auf das oben genannte Programm und für die letzten
fünf abgeschlossenen Förderperioden.

4. Die Kriterien, nach denen Anträge auf Förderung aus oben genanntem Programm innerhalb des
BMBF, sowie beim DLR als Projektträger bewertet und nach Förderwürdigkeit gereiht werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77969,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/89/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Die Liste aller Initiativen, die eine Förderung im Rahmen des Programms „Förderung hochschulbezogener
zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und Organisationen“ für die laufende Förderperiode
2017/2018 beantragt haben, sowie die beantragten Fördersummen.

2. Die Liste der bisherigen Zu- und Absagen für beantragte Förderung auf dem oben genannten Programm
für die laufende Förderperiode 2017/2018.

3. Die Höhe der im Haushalt des BMBF veranschlagten Mittel für Förderungen, die Summe aller beantragten
Förderungen, die Summe aller zugesagten Förderungen, sowie die Summe der tatsächlich
verausgabten Förderungen. Dies jeweils bezogen auf das oben genannte Programm und für die letzten
fünf abgeschlossenen Förderperioden.

4. Die Kriterien, nach denen Anträge auf Förderung aus oben genanntem Programm innerhalb des
BMBF, sowie beim DLR als Projektträger bewertet und nach Förderwürdigkeit gereiht werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Anfrage zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und Organisationen [#25181]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25181/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77969/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Anfrage zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und Organisationen [#25181],2017-11-06T16:20:36.802909+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zur-forderung-hochschulbezogener-zentraler-manahmen-studentischer-verbande-und-organisationen/#nachricht-77969
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

vielen Dank für ihre schnelle Auskunft. 

Unter den angegebenen Konditionen möchte ich diese Anfrage gerne aufrecht erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25181
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,79004,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/89/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,,,False,"

vielen Dank für ihre schnelle Auskunft. 

Unter den angegebenen Konditionen möchte ich diese Anfrage gerne aufrecht erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25181
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,"(False, 'AW: Ihr Anfrage zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen [#25181]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25181/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79004/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Ihr Anfrage zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen [#25181],2017-11-28T10:50:13.355111+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zur-forderung-hochschulbezogener-zentraler-manahmen-studentischer-verbande-und-organisationen/#nachricht-79004
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

wie bereits mitgeteilt, standen für die Förderrunde 2017/2018 zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Förderung nicht genügend Mittel zur Verfügung. Bei der Planung der verfügbaren Haushaltsmittel sind bei jeder Förderrunde die betroffenen Haushaltsjahre, die überjährige Förderung sowie die gesamte Titelsituation incl. weiterer Planungen zu berücksichtigen. Deshalb mussten insbesondere im Haushaltsjahr 2017 mehrere beantragte Maßnahmen abgelehnt werden. 
Die grundsätzliche Entscheidung über die Förderung fällt aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes für alle beantragten Maßnahmen zeitgleich und auf der Grundlage der beantragten Summen. Förderabsagen werden daher ebenfalls zeitgleich an die jeweiligen Antragstellerinnen und Antragssteller versandt. Frei werdende Mittel im Verlauf der Förderrunde können mithin aus förderrechtlichen Gründen nachträglich nicht für Maßnahmen, die bereits eine negative Förderentscheidung erhalten haben, berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen",False,83692,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

wie bereits mitgeteilt, standen für die Förderrunde 2017/2018 zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Förderung nicht genügend Mittel zur Verfügung. Bei der Planung der verfügbaren Haushaltsmittel sind bei jeder Förderrunde die betroffenen Haushaltsjahre, die überjährige Förderung sowie die gesamte Titelsituation incl. weiterer Planungen zu berücksichtigen. Deshalb mussten insbesondere im Haushaltsjahr 2017 mehrere beantragte Maßnahmen abgelehnt werden. 
Die grundsätzliche Entscheidung über die Förderung fällt aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes für alle beantragten Maßnahmen zeitgleich und auf der Grundlage der beantragten Summen. Förderabsagen werden daher ebenfalls zeitgleich an die jeweiligen Antragstellerinnen und Antragssteller versandt. Frei werdende Mittel im Verlauf der Förderrunde können mithin aus förderrechtlichen Gründen nachträglich nicht für Maßnahmen, die bereits eine negative Förderentscheidung erhalten haben, berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017 [#25181]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25181/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83692/?format=csv,Bundesministerium für Bildung und Forschung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/89/?format=csv,True,,,AW: AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017 [#25181],2018-02-20T08:45:01+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zur-forderung-hochschulbezogener-zentraler-manahmen-studentischer-verbande-und-organisationen/#nachricht-83692
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

Der an Sie versandte Antrag gemäß § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz wurde am 16.11.2017 im Postausgang der Dienststelle in Eberswalde gelegt. Am 17.11.2017 wurde der Postausgang vom Postboten des Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
zur Poststelle nach Frankfurt (Oder) mitgenommen. Vermutlich ist Ihr Brief am 20.11. oder 21.11.17 von dort versandt worden. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. 


Im Auftrag
Sabine Sägebarth
SB Kfz.-Steuer Landkreis HVL und Stadt Potsdam
*****************************************
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Standort Nord - Kfz Steuer
16225 Eberswalde, Schleusenstr.31
Telefon:   03334/27909 26
Fax:           03334/27909 11
E-Mail:     <<E-Mail-Adresse>>
oder         <<E-Mail-Adresse>>
DE-Mail:  <<E-Mail-Adresse>>
*****************************************



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> 
Gesendet: Donnerstag, 23. November 2017 09:53
An: Sägebarth, Sabine (HZA Frankfurt (Oder) - DO Eberswalde)
Betreff: AW: Kfz Steuer [#25182]

Sehr geehrte Damen und Herren,

...Leider habe ich noch kein zugesagten Antrag  perPost auf Schwerbehindertenberücksichtigung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen",False,78686,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False," 
Gesendet: Donnerstag, 23. November 2017 09:53
An: Sägebarth, Sabine (HZA Frankfurt (Oder) - DO Eberswalde)
Betreff: AW: Kfz Steuer [#25182]

Sehr geehrte Damen und Herren,

...Leider habe ich noch kein zugesagten Antrag  perPost auf Schwerbehindertenberücksichtigung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen",False,"

Der an Sie versandte Antrag gemäß § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz wurde am 16.11.2017 im Postausgang der Dienststelle in Eberswalde gelegt. Am 17.11.2017 wurde der Postausgang vom Postboten des Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
zur Poststelle nach Frankfurt (Oder) mitgenommen. Vermutlich ist Ihr Brief am 20.11. oder 21.11.17 von dort versandt worden. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. 


Im Auftrag
Sabine Sägebarth
SB Kfz.-Steuer Landkreis HVL und Stadt Potsdam
*****************************************
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Standort Nord - Kfz Steuer
16225 Eberswalde, Schleusenstr.31
Telefon:   03334/27909 26
Fax:           03334/27909 11
E-Mail:     ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"
oder         ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"
DE-Mail:  ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"
*****************************************



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ",True,Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>,"(False, 'AW: Kfz Steuer [#25182]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25182/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78686/?format=csv,Bundeskasse Kiel,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/77/?format=csv,True,,,AW: Kfz Steuer [#25182],2017-11-23T10:07:07+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/schwerbehindertenberucksichtigung/#nachricht-78686
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

...Leider habe ich noch kein zugesagten Antrag  perPost auf Schwerbehindertenberücksichtigung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25182
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,78683,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/77/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

...Leider habe ich noch kein zugesagten Antrag  perPost auf Schwerbehindertenberücksichtigung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 25182
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: Kfz Steuer [#25182]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25182/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78683/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Kfz Steuer [#25182],2017-11-23T09:53:24.660044+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/schwerbehindertenberucksichtigung/#nachricht-78683
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

Ihre E-Mail vom 06.11.2017 an die Bundeskasse Trier - Dienstsitz Kiel - wurde mir zuständigkeitshalber zur Prüfung übersandt.
Um eine Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) gewähren zu können, muss die schwerbehinderte Person einen schriftlichen Antrag stellen.
Ein Anschreiben mit Antragsformular und Erläuterung wurde am 16.11.2017 an Sie per Post versandt. Bitte ausfüllen und die abgeforderten Unterlagen zurücksenden. Anschrift siehe unten. 

Im Auftrag",False,78427,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

Ihre E-Mail vom 06.11.2017 an die Bundeskasse Trier - Dienstsitz Kiel - wurde mir zuständigkeitshalber zur Prüfung übersandt.
Um eine Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) gewähren zu können, muss die schwerbehinderte Person einen schriftlichen Antrag stellen.
Ein Anschreiben mit Antragsformular und Erläuterung wurde am 16.11.2017 an Sie per Post versandt. Bitte ausfüllen und die abgeforderten Unterlagen zurücksenden. Anschrift siehe unten. 

Im Auftrag",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kfz Steuer')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25182/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78427/?format=csv,Bundeskasse Kiel,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/77/?format=csv,True,,,Kfz Steuer,2017-11-16T16:00:33+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/schwerbehindertenberucksichtigung/#nachricht-78427
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ist in der Kfz Steuer in Höhe von 87,-€ abgebucht am 06.11.17, für Kfz Kennz. HVL-ID 234, Mandrev. 11100160021607112015. Meine Schwerbehinderung von 50% berücksichtig?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77970,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/77/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ist in der Kfz Steuer in Höhe von 87,-€ abgebucht am 06.11.17, für Kfz Kennz. HVL-ID 234, Mandrev. 11100160021607112015. Meine Schwerbehinderung von 50% berücksichtig?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Schwerbehindertenberücksichtigung [#25182]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25182/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77970/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Schwerbehindertenberücksichtigung [#25182],2017-11-06T16:43:31.718440+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/schwerbehindertenberucksichtigung/#nachricht-77970
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"



Bundeskasse Trier
-Dienstsitz Kiel-
H 2099 - DII.BK.165.01 

Kiel, 07.11.2017


Antragsteller/in Antragsteller/in

Betr.:     KFZ-Steuer 
Bezug:   Nachstehende E-Mail



Sehr geehrtAntragsteller/in

ich habe Ihre E-Mail an das zuständige Hauptzollamt Frankfurt (Oder) weitergeleitet. Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten.

Mit freundlichen Grüßen",False,77998,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"



Bundeskasse Trier
-Dienstsitz Kiel-
H 2099 - DII.BK.165.01 

Kiel, 07.11.2017


",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Betr.:     KFZ-Steuer 
Bezug:   Nachstehende E-Mail



Sehr ",True,geehrtAntragsteller/in,False,"

ich habe Ihre E-Mail an das zuständige Hauptzollamt Frankfurt (Oder) weitergeleitet. Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Schwerbehindertenberücksichtigung [#25182]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25182/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77998/?format=csv,Bundeskasse Kiel,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/77/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Schwerbehindertenberücksichtigung [#25182],2017-11-07T09:18:01+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/schwerbehindertenberucksichtigung/#nachricht-77998
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Laut Artikel 146 Grundgesetz hat das deutsche Volk die Möglichkeit eine Verfassung zu beschließen. In dem Fall wird das Grundgesetz beschlossen in 1948 in Bonn von Besatzungs­mächten seine Gültigkeit verlieren und das deutsche Volk wird ein Schritt näher zu Souveränität. 
Meine Frage an Sie. Wie kann man das Volk und die Politiker dazu bewegen eine Verfassung zu beschließen?
Den Artikel 20 GG Absatz 4 sagt folgendes: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Das heißt im Prinzip wenn ich einen Aufruf mache das Grundgesetz zu beseitigen und durch eine Verfassung zu ersetzen, könnte man mich in Gefängnis beseitigen.
Also meine Frage an Sie wie kann man es für möglich machen in Deutschland endlich eine Verfassung von Volk verabschieden zu lassen.
Herzlichen Dank für die Antwort im Voraus.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Patzer
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Alexander Patzer
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77982,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/278/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Laut Artikel 146 Grundgesetz hat das deutsche Volk die Möglichkeit eine Verfassung zu beschließen. In dem Fall wird das Grundgesetz beschlossen in 1948 in Bonn von Besatzungs­mächten seine Gültigkeit verlieren und das deutsche Volk wird ein Schritt näher zu Souveränität. 
Meine Frage an Sie. Wie kann man das Volk und die Politiker dazu bewegen eine Verfassung zu beschließen?
Den Artikel 20 GG Absatz 4 sagt folgendes: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Das heißt im Prinzip wenn ich einen Aufruf mache das Grundgesetz zu beseitigen und durch eine Verfassung zu ersetzen, könnte man mich in Gefängnis beseitigen.
Also meine Frage an Sie wie kann man es für möglich machen in Deutschland endlich eine Verfassung von Volk verabschieden zu lassen.
Herzlichen Dank für die Antwort im Voraus.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Patzer
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Postanschrift
Alexander Patzer
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Verfassung beschließen lassen laut Grundgesetz Art. 146. [#25187]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25187/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77982/?format=csv,Alexander Patzer,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Verfassung beschließen lassen laut Grundgesetz Art. 146. [#25187],2017-11-06T22:08:28.736866+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/verfassung-beschlieen-lassen-laut-grundgesetz-art-146/#nachricht-77982
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

alle Rundschreiben und sonstigen, über den Einzelfall hinausgehende Korrespondenz der IFG-Stelle im Auswärtigen Amt mit den Auslandsvertretungen seit September 2017

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77985,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/43/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

alle Rundschreiben und sonstigen, über den Einzelfall hinausgehende Korrespondenz der IFG-Stelle im Auswärtigen Amt mit den Auslandsvertretungen seit September 2017

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Korrespondenz zum IFG mit den Auslansvertretungen [#25189]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25189/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77985/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Korrespondenz zum IFG mit den Auslansvertretungen [#25189],2017-11-06T23:23:40.527494+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/korrespondenz-zum-ifg-mit-den-auslansvertretungen/#nachricht-77985
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen.

Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). 

Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren.

Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:

- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.
- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).

Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. 

Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. 

Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.

Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",False,78194,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen.

Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). 

Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren.

Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:

- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.
- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).

Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. 

Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. 

Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.

Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anfrage zum Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 261-2017')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25189/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78194/?format=csv,Auswärtiges Amt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/43/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Anfrage zum Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 261-2017,2017-11-10T16:14:28+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/korrespondenz-zum-ifg-mit-den-auslansvertretungen/#nachricht-78194
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir am heutigen Tag erhalten haben.
Unser Haus wird sie zuständigkeitshalber fristgemäß beantworten.

Beste Grüße",False,78653,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir am heutigen Tag erhalten haben.
Unser Haus wird sie zuständigkeitshalber fristgemäß beantworten.

Beste Grüße",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Bau A14 [#25192]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25192/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78653/?format=csv,Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7496/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Bau A14 [#25192],2017-11-22T16:13:15+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bau-a14/#nachricht-78653
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die ich hiermit gern beantworten möchte.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen für die Abschnittsbildung bei Planung und Bau der A 14-Nordverlängerung.

Die Neubautrasse der BAB A 14 verläuft mit einer Gesamtstreckenlänge von ca. 154 km auf dem Gebiet der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die A 14 schafft eine leistungsfähige Verbindung zwischen Magdeburg, Wittenberge und Schwerin und bindet die Regionen Altmark, Prignitz und Ludwigslust in das großräumige Straßennetz ein. Das Gesamtprojekt umfasst insgesamt 13 Verkehrseinheiten (VKEen) bzw. Abschnitte. Der 97 km lange Teilabschnitt der Gesamtstrecke im Land Sachsen-Anhalt wurde in 8 VKEen unterteilt.

Die Planung und der Bau einer großräumigen Bundesfernstraßenverbindung sind sehr komplex und erstrecken sich über einen längeren Zeitraum. Die vor diesem Hintergrund entstandene Rechtsfigur der Abschnittsbildung bezieht ihre sachliche Rechtfertigung daraus, dass die notwendige eingehende Bewältigung der vor Ort anstehenden Probleme bei derartigen Großprojekten sonst nicht mit der gebotenen Detailliertheit und Intensität erfolgen könnte. In der Rechtsprechung ist die Abschnittsbildung als Ausprägung des sog. Abwägungsgebots (Plicht zur Abwägung der verschiedenen durch ein Vorhaben berührten Interessen) anerkannt. 

Ein sich über viele Kilometer erstreckendes linienhaftes Autobahnprojekt verläuft in der Regel über mehrere Landkreisgrenzen und wie im Falle der A 14 auch über die Grenzen dreier Bundesländer. Neben der Änderung der Gebietskörperschaften (Landkreise, Gemeinden) ändert sich im Verlauf der Trasse auch die Zuständigkeit der regionalen Träger öffentlicher Belange (z.B. Bundes- und Landesbehörden, Energieversorger, Wasser- und Abwasserzweckverbände, Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken, Bahn etc.), mit denen das Neubauvorhaben intensiv und sehr detailliert abzustimmen ist. Daneben ergibt sich auch eine Vielzahl von Betroffenheiten von Anwohnern, die es zu berücksichtigen gilt. 

Die Teilung der Bearbeitung des Neubaus einer Autobahn in Verkehrseinheiten dient daher im Wesentlichen der besseren Bearbeitbarkeit und Beschleunigung sowohl im Hinblick auf die technische und naturschutzfachliche Erarbeitung der erforderlichen Planunterlagen in den einzelnen Planungsstufen (vor dem Hintergrund der vorhandenen personellen Kapazitäten in den Fachplanungsbüros kann die Arbeit auf mehrere Büros verteilt werden) als auch im Hinblick auf den sehr umfangreichen Abstimmungsbedarf im jeweiligen unmittelbaren Planungsraum. 

Darüber hinaus ermöglicht die abschnittsweise Planung und Baurechtschaffung auch eine abschnittsweise bauliche Realisierung. So wird durch Verzögerungen in einzelnen Teilabschnitten (z.B. durch Klageverfahren) nicht die Realisierung des Gesamtprojektes verhindert, sondern es besteht die Möglichkeit, in verkehrswirksamen Abschnitten (Anbindung an das Bestandsnetz) mit rechtskräftigem Baurecht auch mit dem Bau zu beginnen zu können. Diese Teilabschnitte können dann bereits früher dem Verkehr übergeben werden. 

Da der Bau einer Autobahn auch immer mit gewissen Auswirkungen auf das vorhandene Straßennetz verbunden ist (Transporte von Baumaterialien, Behelfsumfahrungen an Bauwerken, Umleitungsverkehre etc.) ist die abschnittsweise Realisierung auch hier vorteilhafter, um die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes während der Bauzeit nicht zu stark einzuschränken und somit die Behinderung des Verkehrs und die Belastung für die Anwohner geringer zu halten. 

Insgesamt dient die Aufteilung eines Großprojektes in einzelne Planungsabschnitte und dann einzelne Baulose auch der mittelständischen Wirtschaft, da eine größere Anzahl von Firmen über die erforderlichen Kapazitäten zur Erfüllung der Bauleistung verfügen und sich daher an den entsprechenden Ausschreibungen beteiligen können.

Für Ihre Fragen stehe ich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",False,79401,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die ich hiermit gern beantworten möchte.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen für die Abschnittsbildung bei Planung und Bau der A 14-Nordverlängerung.

Die Neubautrasse der BAB A 14 verläuft mit einer Gesamtstreckenlänge von ca. 154 km auf dem Gebiet der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die A 14 schafft eine leistungsfähige Verbindung zwischen Magdeburg, Wittenberge und Schwerin und bindet die Regionen Altmark, Prignitz und Ludwigslust in das großräumige Straßennetz ein. Das Gesamtprojekt umfasst insgesamt 13 Verkehrseinheiten (VKEen) bzw. Abschnitte. Der 97 km lange Teilabschnitt der Gesamtstrecke im Land Sachsen-Anhalt wurde in 8 VKEen unterteilt.

Die Planung und der Bau einer großräumigen Bundesfernstraßenverbindung sind sehr komplex und erstrecken sich über einen längeren Zeitraum. Die vor diesem Hintergrund entstandene Rechtsfigur der Abschnittsbildung bezieht ihre sachliche Rechtfertigung daraus, dass die notwendige eingehende Bewältigung der vor Ort anstehenden Probleme bei derartigen Großprojekten sonst nicht mit der gebotenen Detailliertheit und Intensität erfolgen könnte. In der Rechtsprechung ist die Abschnittsbildung als Ausprägung des sog. Abwägungsgebots (Plicht zur Abwägung der verschiedenen durch ein Vorhaben berührten Interessen) anerkannt. 

Ein sich über viele Kilometer erstreckendes linienhaftes Autobahnprojekt verläuft in der Regel über mehrere Landkreisgrenzen und wie im Falle der A 14 auch über die Grenzen dreier Bundesländer. Neben der Änderung der Gebietskörperschaften (Landkreise, Gemeinden) ändert sich im Verlauf der Trasse auch die Zuständigkeit der regionalen Träger öffentlicher Belange (z.B. Bundes- und Landesbehörden, Energieversorger, Wasser- und Abwasserzweckverbände, Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken, Bahn etc.), mit denen das Neubauvorhaben intensiv und sehr detailliert abzustimmen ist. Daneben ergibt sich auch eine Vielzahl von Betroffenheiten von Anwohnern, die es zu berücksichtigen gilt. 

Die Teilung der Bearbeitung des Neubaus einer Autobahn in Verkehrseinheiten dient daher im Wesentlichen der besseren Bearbeitbarkeit und Beschleunigung sowohl im Hinblick auf die technische und naturschutzfachliche Erarbeitung der erforderlichen Planunterlagen in den einzelnen Planungsstufen (vor dem Hintergrund der vorhandenen personellen Kapazitäten in den Fachplanungsbüros kann die Arbeit auf mehrere Büros verteilt werden) als auch im Hinblick auf den sehr umfangreichen Abstimmungsbedarf im jeweiligen unmittelbaren Planungsraum. 

Darüber hinaus ermöglicht die abschnittsweise Planung und Baurechtschaffung auch eine abschnittsweise bauliche Realisierung. So wird durch Verzögerungen in einzelnen Teilabschnitten (z.B. durch Klageverfahren) nicht die Realisierung des Gesamtprojektes verhindert, sondern es besteht die Möglichkeit, in verkehrswirksamen Abschnitten (Anbindung an das Bestandsnetz) mit rechtskräftigem Baurecht auch mit dem Bau zu beginnen zu können. Diese Teilabschnitte können dann bereits früher dem Verkehr übergeben werden. 

Da der Bau einer Autobahn auch immer mit gewissen Auswirkungen auf das vorhandene Straßennetz verbunden ist (Transporte von Baumaterialien, Behelfsumfahrungen an Bauwerken, Umleitungsverkehre etc.) ist die abschnittsweise Realisierung auch hier vorteilhafter, um die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes während der Bauzeit nicht zu stark einzuschränken und somit die Behinderung des Verkehrs und die Belastung für die Anwohner geringer zu halten. 

Insgesamt dient die Aufteilung eines Großprojektes in einzelne Planungsabschnitte und dann einzelne Baulose auch der mittelständischen Wirtschaft, da eine größere Anzahl von Firmen über die erforderlichen Kapazitäten zur Erfüllung der Bauleistung verfügen und sich daher an den entsprechenden Ausschreibungen beteiligen können.

Für Ihre Fragen stehe ich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre Anfrage zum Bau A14 [#25192]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25192/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79401/?format=csv,Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7496/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre Anfrage zum Bau A14 [#25192],2017-12-06T14:44:36+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bau-a14/#nachricht-79401
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wieso wird der Bau des Lückenschlusses der A14 in so vielen einzelnen Abschnitten vorgenommen und nicht am Stück?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. 

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,77997,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7496/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wieso wird der Bau des Lückenschlusses der A14 in so vielen einzelnen Abschnitten vorgenommen und nicht am Stück?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. 

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Bau A14 [#25192]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25192/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77997/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Bau A14 [#25192],2017-11-07T09:13:19.218941+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bau-a14/#nachricht-77997
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

""(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.""
https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html

1.1.2013 wurde in NRW der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt.

Landtag Nordrhein-Westfalen hat allen Rundfunkänderungsstaatsvertragen zugestimmt und somit bestätigt, dass Prozedur korrekt durchlief und Äußerung der Kommission jedes Mal geholt wurde. Zuletzt in seiner Sitzung am 15. März 2017 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Zwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag).

1. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission vor Einführung der Rundfunkbeiträge unterrichtet wurde und ihre Äußerung dazu.
2. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach 2013 kam,  unterrichtet wurde und ihre entsprechenden Äußerungen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,78015,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3779/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

""(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.""
https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html

1.1.2013 wurde in NRW der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt.

Landtag Nordrhein-Westfalen hat allen Rundfunkänderungsstaatsvertragen zugestimmt und somit bestätigt, dass Prozedur korrekt durchlief und Äußerung der Kommission jedes Mal geholt wurde. Zuletzt in seiner Sitzung am 15. März 2017 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Zwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag).

1. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission vor Einführung der Rundfunkbeiträge unterrichtet wurde und ihre Äußerung dazu.
2. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach 2013 kam,  unterrichtet wurde und ihre entsprechenden Äußerungen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Äußerungen der Kommission [#25194]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25194/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78015/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Äußerungen der Kommission [#25194],2017-11-07T14:41:19.451265+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auerungen-der-kommission/#nachricht-78015
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihres Antrags auf Auskunft nach dem IFG NRW.


Mit freundlichen Grüßen",False,78029,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihres Antrags auf Auskunft nach dem IFG NRW.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Äußerungen der Kommission [#25194]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25194/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78029/?format=csv,Landtag NRW,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3779/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Äußerungen der Kommission [#25194],2017-11-07T17:27:14+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auerungen-der-kommission/#nachricht-78029
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. 

Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) beantragen Sie die Übersendung von Informationen zu einem Verfahren gemäß Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union betreffend den Rundfunkbeitrag in Nordrhein-Westfalen bzw.  Rundfunkänderungsstaatsverträge.

Das IFG NRW vermittelt unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer Stelle vorhandenen amtlichen Informationen, § 4 Absatz 1 IFG NRW. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen hier nicht vor.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Melden Sie sich bitte, falls Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen sollten.

Mit freundlichen Grüßen",False,78561,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. 

Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) beantragen Sie die Übersendung von Informationen zu einem Verfahren gemäß Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union betreffend den Rundfunkbeitrag in Nordrhein-Westfalen bzw.  Rundfunkänderungsstaatsverträge.

Das IFG NRW vermittelt unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer Stelle vorhandenen amtlichen Informationen, § 4 Absatz 1 IFG NRW. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen hier nicht vor.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Melden Sie sich bitte, falls Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen sollten.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Re: Äußerungen der Kommission [#25194]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25194/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78561/?format=csv,Landtag NRW,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3779/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Re: Äußerungen der Kommission [#25194],2017-11-20T16:41:43+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auerungen-der-kommission/#nachricht-78561
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte<Information-entfernt>

meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarung „Vereinfachte Meldeverfahren“ zwischen Stadt Köln und WDR“ vom 07.11.2017 (#25195) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 196 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25195
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,95597,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3415/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte<Information-entfernt>

meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarung „Vereinfachte Meldeverfahren“ zwischen Stadt Köln und WDR“ vom 07.11.2017 (#25195) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 196 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 25195
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Vereinbarung „Vereinfachte Meldeverfahren“ zwischen Stadt Köln und WDR [#25195]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25195/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/95597/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Vereinbarung „Vereinfachte Meldeverfahren“ zwischen Stadt Köln und WDR [#25195],2018-06-22T10:36:17.462987+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-vereinfachte-meldeverfahren-zwischen-stadt-koln-und-wdr/#nachricht-95597
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

Ihre Anfrage vom 07.11.2017, bzw. Ihre Erinnerung vom 22.06.2018 habe ich zuständigkeitshalber an 

das Amt für Personal, Organisation und Innovation - Zentrale Verwaltung
Stadthaus Deutz - Ostgebäude 
Adresse: Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

weitergeleitet.

Sie erhalten von dort eine Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen",False,96140,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

Ihre Anfrage vom 07.11.2017, bzw. Ihre Erinnerung vom 22.06.2018 habe ich zuständigkeitshalber an 

das Amt für Personal, Organisation und Innovation - Zentrale Verwaltung
Stadthaus Deutz - Ostgebäude 
Adresse: Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

weitergeleitet.

Sie erhalten von dort eine Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Vereinbarung „Vereinfachte Meldeverfahren“ zwischen Stadt Köln und WDR [#25195]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25195/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/96140/?format=csv,Kommunalverwaltung Köln,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3415/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Vereinbarung „Vereinfachte Meldeverfahren“ zwischen Stadt Köln und WDR [#25195],2018-06-26T16:11:22+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-vereinfachte-meldeverfahren-zwischen-stadt-koln-und-wdr/#nachricht-96140
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-vereinfachte-meldeverfahren-zwischen-stadt-koln-und-wdr/103199/anhang/Vereinbarung_StadtKln_WDR.pdf

Sehr geehrte<Information-entfernt>

vielen Dank für Ihre Meldung.

Ich brauche noch Information zum Inhalt der Vereinbarung.

1. ""§6 Schlussbestimmungen. 
(2) Die Vereinbarung ersetzt alle bisher in dieser Angelegenheit getroffenen Vereinbarungen.""

Gibt es frühere Vereinbarungen? Gibt es spätere Vereinbarungen? Falls ja, bitte ich Sie, mir diese zu schicken.

2. Wann wurde die Vereinbarung unterzeichnet? Am 19.03.2015?

3. Hat Stadt Köln bei der Zahlung der Rundfunkbeiträge in den Jahren von 2013 bis Mitte 2018 Nachzahlungen geleistet, bzw. Erstattungen bekommen? Falls ja, bitte schicken Sie mir Höhe der Zahlungen, Zeitpunkt der Zahlungen und für welchen Zeitraum die Nachzahlung/Erstattung verbucht wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25195
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,104210,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3415/?format=csv,False,False,"https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-vereinfachte-meldeverfahren-zwischen-stadt-koln-und-wdr/103199/anhang/Vereinbarung_StadtKln_WDR.pdf

Sehr geehrte<Information-entfernt>

vielen Dank für Ihre Meldung.

Ich brauche noch Information zum Inhalt der Vereinbarung.

1. ""§6 Schlussbestimmungen. 
(2) Die Vereinbarung ersetzt alle bisher in dieser Angelegenheit getroffenen Vereinbarungen.""

Gibt es frühere Vereinbarungen? Gibt es spätere Vereinbarungen? Falls ja, bitte ich Sie, mir diese zu schicken.

2. Wann wurde die Vereinbarung unterzeichnet? Am 19.03.2015?

3. Hat Stadt Köln bei der Zahlung der Rundfunkbeiträge in den Jahren von 2013 bis Mitte 2018 Nachzahlungen geleistet, bzw. Erstattungen bekommen? Falls ja, bitte schicken Sie mir Höhe der Zahlungen, Zeitpunkt der Zahlungen und für welchen Zeitraum die Nachzahlung/Erstattung verbucht wurde.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 25195
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: WG: Vereinbarung ""Vereinfachte Meldeverfahren"" zwischen Stadt Köln und WDR (#25195) / Hier: Ihre Anfrage vom 07.11.2017 [#25195]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25195/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/104210/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: WG: Vereinbarung ""Vereinfachte Meldeverfahren"" zwischen Stadt Köln und WDR (#25195) / Hier: Ihre Anfrage vom 07.11.2017 [#25195]",2018-09-15T20:44:02.296222+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-vereinfachte-meldeverfahren-zwischen-stadt-koln-und-wdr/#nachricht-104210
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

„Zwischenzeitlich wurde zwischen WDR und Stadtverwaltung auf Sachbearbeiterebene das sog. „Vereinfachte Meldeverfahren“ ausgearbeitet. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen dem WDR und Herrn Stadtdirektor Kahlen am 19.03.2015 unterzeichnet.“ 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=502415&type=do

Bitte schicken Sie mir diese Vereinbarung.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,78016,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3415/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

„Zwischenzeitlich wurde zwischen WDR und Stadtverwaltung auf Sachbearbeiterebene das sog. „Vereinfachte Meldeverfahren“ ausgearbeitet. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen dem WDR und Herrn Stadtdirektor Kahlen am 19.03.2015 unterzeichnet.“ 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=502415&type=do

Bitte schicken Sie mir diese Vereinbarung.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Vereinbarung „Vereinfachte Meldeverfahren“ zwischen Stadt Köln und WDR [#25195]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25195/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78016/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Vereinbarung „Vereinfachte Meldeverfahren“ zwischen Stadt Köln und WDR [#25195],2017-11-07T14:47:22.321419+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-vereinfachte-meldeverfahren-zwischen-stadt-koln-und-wdr/#nachricht-78016
https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-vereinfachte-meldeverfahren-zwischen-stadt-koln-und-wdr/#nachricht-103199,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/103199/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/103199/Vereinbarung_StadtKln_WDR.pdf?token=1tznjQ%3A_X0OBKLi88PY1V8HeJht7YSTJYmql1KbRnDObdzNeJw,application/pdf,41725,False,False,False,True,False,Vereinbarung_StadtKln_WDR.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/41725/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-vereinfachte-meldeverfahren-zwischen-stadt-koln-und-wdr/103199/anhang/Vereinbarung_StadtKln_WDR.pdf,823160,"Sehr geehrtAntragsteller/in



Sie haben mit E-Mail vom 07.11.2017 eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Stadt Köln gerichtet, in der Sie um die Zusendung der zwischen der Stadt Köln und dem WDR abgeschlossenen Vereinbarung ""Vereinbarung zur Verwaltungsvereinfachung"" bitten.



Die beantragte Vereinbarung übersende ich Ihnen anbei. Die Namen der Unterzeichner der Vereinbarung habe ich aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt.



Da ich zuvor den WDR um Stellungnahme gebeten hatte, kann ich Ihre Anfrage erst jetzt beantworten.

Ich bitte um Verständnis und verbleibe



mit freundlichen Grüßen",False,103199,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"



Sie haben mit E-Mail vom 07.11.2017 eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Stadt Köln gerichtet, in der Sie um die Zusendung der zwischen der Stadt Köln und dem WDR abgeschlossenen Vereinbarung ""Vereinbarung zur Verwaltungsvereinfachung"" bitten.



Die beantragte Vereinbarung übersende ich Ihnen anbei. Die Namen der Unterzeichner der Vereinbarung habe ich aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt.



Da ich zuvor den WDR um Stellungnahme gebeten hatte, kann ich Ihre Anfrage erst jetzt beantworten.

Ich bitte um Verständnis und verbleibe



mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Vereinbarung ""Vereinfachte Meldeverfahren"" zwischen Stadt Köln und WDR (#25195) / Hier: Ihre Anfrage vom 07.11.2017')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25195/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/103199/?format=csv,Kommunalverwaltung Köln,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3415/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,"WG: Vereinbarung ""Vereinfachte Meldeverfahren"" zwischen Stadt Köln und WDR (#25195) / Hier: Ihre Anfrage vom 07.11.2017",2018-09-03T14:13:32+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-vereinfachte-meldeverfahren-zwischen-stadt-koln-und-wdr/#nachricht-103199
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

ich beziehe mich auf Ihre Nachfrage vom 15.09.2018 und beantworte diese wie folgt:

1.         Es gibt weder frühere noch spätere Vereinbarungen.
2.         Die Vereinbarung wurde am 19.03.2015 unterzeichnet.
3.         Die Stadt Köln hat die vom WDR-Beitragsservice in Rechnung gestellten Rundfunkbeiträge gezahlt. Eine Nachzahlung bzw. Erstattung erfolgte nicht.

Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen",False,107784,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

ich beziehe mich auf Ihre Nachfrage vom 15.09.2018 und beantworte diese wie folgt:

1.         Es gibt weder frühere noch spätere Vereinbarungen.
2.         Die Vereinbarung wurde am 19.03.2015 unterzeichnet.
3.         Die Stadt Köln hat die vom WDR-Beitragsservice in Rechnung gestellten Rundfunkbeiträge gezahlt. Eine Nachzahlung bzw. Erstattung erfolgte nicht.

Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Vereinbarung ""Vereinfachte Meldeverfahren"" zwischen Stadt Köln und WDR (#25195) / Hier: Ihre Anfrage vom 07.11.2017 [#25195]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25195/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/107784/?format=csv,Kommunalverwaltung Köln,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3415/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,"Vereinbarung ""Vereinfachte Meldeverfahren"" zwischen Stadt Köln und WDR (#25195) / Hier: Ihre Anfrage vom 07.11.2017 [#25195]",2018-11-09T08:35:14+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-vereinfachte-meldeverfahren-zwischen-stadt-koln-und-wdr/#nachricht-107784
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte schicken Sie mir folgende Information: welche Stelle / Behörde / Unternehmen hat das Aussehen und Bestandteile des Festsetzungsbescheids in NRW verbindlich festgelegt?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,78018,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3582/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte schicken Sie mir folgende Information: welche Stelle / Behörde / Unternehmen hat das Aussehen und Bestandteile des Festsetzungsbescheids in NRW verbindlich festgelegt?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Bestandteile des Festsetzungsbescheids [#25196]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25196/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78018/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Bestandteile des Festsetzungsbescheids [#25196],2017-11-07T14:51:42.101583+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bestandteile-des-festsetzungsbescheids/#nachricht-78018
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Anfrage vom Referat K 14 – Bürgerservice – weitergeleitet an das

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit …


Sehr geehrte Damen und Herren,

die unten stehende Anfrage sende ich Ihnen, weil sie in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt. 

Herr Antragsteller/in wird durch Kopie (CC) über die Abgabe informiert.

Mit freundlichen Grüßen",False,78193,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Anfrage vom Referat K 14 – Bürgerservice – weitergeleitet an das

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit …


Sehr geehrte Damen und Herren,

die unten stehende Anfrage sende ich Ihnen, weil sie in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt. 

Herr ",True,Antragsteller/in,,,False," wird durch Kopie (CC) über die Abgabe informiert.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Az. K 14 - MB 8863 Dieselfahrzeuge in Großstädten [#25197]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25197/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78193/?format=csv,Bundesministerium für Digitales und Verkehr,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/94/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Az. K 14 - MB 8863 Dieselfahrzeuge in Großstädten [#25197],2017-11-10T15:46:16+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/dieselfahrzeuge-in-grostadten/#nachricht-78193
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wird es in den nächsten 5 Jahren dazu kommen, dass man eine Großstadt nurnoch mit einem Dieselfahrzeug der Abgasnorm EURO 6 befahren darf?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,78020,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/94/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wird es in den nächsten 5 Jahren dazu kommen, dass man eine Großstadt nurnoch mit einem Dieselfahrzeug der Abgasnorm EURO 6 befahren darf?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Dieselfahrzeuge in Großstädten [#25197]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25197/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78020/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Dieselfahrzeuge in Großstädten [#25197],2017-11-07T15:39:22.516863+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/dieselfahrzeuge-in-grostadten/#nachricht-78020
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen",False,78026,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Antw: Dokumente und Informationen und Hintergründe zur Störung in der Erreichbarkeit der Außenstellen am 07.11.2017 [#25198] (Eingangsbestätigung)')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25198/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78026/?format=csv,Stadtverwaltung Potsdam,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4046/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Antw: Dokumente und Informationen und Hintergründe zur Störung in der Erreichbarkeit der Außenstellen am 07.11.2017 [#25198] (Eingangsbestätigung),2017-11-07T17:13:20+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-und-informationen-und-hintergrunde-zur-storung-in-der-erreichbarkeit-der-auenstellen-am-07112017/#nachricht-78026
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Dokumente und Informationen und Hintergründe zur Störung in der Erreichbarkeit der Außenstellen am 07.11.2017

(Bezugnehmend:  Pressemitteilung Nr. 767 vom 07.11.2017)

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. 

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,78025,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4046/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Dokumente und Informationen und Hintergründe zur Störung in der Erreichbarkeit der Außenstellen am 07.11.2017

(Bezugnehmend:  Pressemitteilung Nr. 767 vom 07.11.2017)

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. 

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Dokumente und Informationen und Hintergründe zur Störung in der Erreichbarkeit der Außenstellen am 07.11.2017 [#25198]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25198/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78025/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Dokumente und Informationen und Hintergründe zur Störung in der Erreichbarkeit der Außenstellen am 07.11.2017 [#25198],2017-11-07T17:17:40.788747+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-und-informationen-und-hintergrunde-zur-storung-in-der-erreichbarkeit-der-auenstellen-am-07112017/#nachricht-78025
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Übersicht über erteilte Platzverweise im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam und der Ortsteile der Landeshauptstadt Potsdam

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. 

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,78027,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4046/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Übersicht über erteilte Platzverweise im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam und der Ortsteile der Landeshauptstadt Potsdam

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. 

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Übersicht über erteilte Platzverweise im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam und der Ortsteile der Landeshauptstadt Potsdam [#25199]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25199/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78027/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Übersicht über erteilte Platzverweise im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam und der Ortsteile der Landeshauptstadt Potsdam [#25199],2017-11-07T17:18:36.750314+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-uber-erteilte-platzverweise-im-gebiet-der-landeshauptstadt-potsdam-und-der-ortsteile-der-landeshauptstadt-potsdam/#nachricht-78027
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in
rechtlich vorgesehen nur durch die Polizei erteilt. 

Mit freundlichem Gruß",False,78577,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"
rechtlich vorgesehen nur durch die Polizei erteilt. 

Mit freundlichem Gruß",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Antw: Übersicht über erteilte Platzverweise im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam und der Ortsteile der Landeshauptstadt Potsdam [#25199]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25199/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78577/?format=csv,Stadtverwaltung Potsdam,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4046/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Antw: Übersicht über erteilte Platzverweise im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam und der Ortsteile der Landeshauptstadt Potsdam [#25199],2017-11-21T05:34:46+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-uber-erteilte-platzverweise-im-gebiet-der-landeshauptstadt-potsdam-und-der-ortsteile-der-landeshauptstadt-potsdam/#nachricht-78577
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen",False,78028,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Antw: Übersicht über erteilte Platzverweise im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam und der Ortsteile der Landeshauptstadt Potsdam [#25199] (Eingangsbestätigung)')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25199/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78028/?format=csv,Stadtverwaltung Potsdam,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4046/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Antw: Übersicht über erteilte Platzverweise im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam und der Ortsteile der Landeshauptstadt Potsdam [#25199] (Eingangsbestätigung),2017-11-07T17:14:15+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-uber-erteilte-platzverweise-im-gebiet-der-landeshauptstadt-potsdam-und-der-ortsteile-der-landeshauptstadt-potsdam/#nachricht-78028
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Statistiken zur Anwendung des § 27a BVerfGG (z.B. zur Anzahl der Verfahren pro Jahr, in denen sachkundigen Dritten Gelegenheit zur Stellungnahmen gegeben wurde).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,78030,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/134/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Statistiken zur Anwendung des § 27a BVerfGG (z.B. zur Anzahl der Verfahren pro Jahr, in denen sachkundigen Dritten Gelegenheit zur Stellungnahmen gegeben wurde).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Statistiken zur Anwendung des § 27a BVerfGG [#25200]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25200/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78030/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Statistiken zur Anwendung des § 27a BVerfGG [#25200],2017-11-07T17:43:41.668970+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/statistiken-zur-anwendung-des-27a-bverfgg/#nachricht-78030
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Wichtiger Hinweis:

Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen.

Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten
zur Verfuegung.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege
oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. 
Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine
Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem
Postwege unbedingt erforderlich.

Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer
postalischen Adresse beantwortet werden.

Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort.
",False,78031,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Wichtiger Hinweis:

Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen.

Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten
zur Verfuegung.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege
oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. 
Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine
Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem
Postwege unbedingt erforderlich.

Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer
postalischen Adresse beantwortet werden.

Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort.
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'autoreply to')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25200/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78031/?format=csv,Bundesverfassungsgericht,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/134/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,autoreply to,2017-11-07T17:39:27+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/statistiken-zur-anwendung-des-27a-bverfgg/#nachricht-78031
https://fragdenstaat.de/anfrage/statistiken-zur-anwendung-des-27a-bverfgg/#nachricht-79400,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79400/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/79400/14-SchreibenNAME_geschwaerzt.pdf?token=1tznjQ%3A9LNgHyr8oawh_GB1mM4G0zuqezC4JqlFhdTZcuJfYX4,application/pdf,236406,False,False,False,True,True,14-SchreibenNAME_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/236406/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/statistiken-zur-anwendung-des-27a-bverfgg/79400/anhang/14-SchreibenNAME_geschwaerzt.pdf,485349,s. Anlage,False,79400,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,s. Anlage,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'IFG-Antrag vom 07.11.17')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25200/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79400/?format=csv,Bundesverfassungsgericht,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/134/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,IFG-Antrag vom 07.11.17,2017-12-06T14:15:57+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/statistiken-zur-anwendung-des-27a-bverfgg/#nachricht-79400
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

""(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.""
https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html

1.1.2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt.

Der Landtag hat allen Rundfunkänderungsstaatsvertragen zugestimmt und somit bestätigt, dass die Prozedur korrekt durchlief und Äußerung der Kommission jedes Mal geholt wurde. 

1. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission vor Einführung der Rundfunkbeiträge unterrichtet wurde und ihre Äußerung dazu.
2. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach 2013 kam,  unterrichtet wurde und ihre entsprechenden Äußerungen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,78032,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6112/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

""(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.""
https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html

1.1.2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt.

Der Landtag hat allen Rundfunkänderungsstaatsvertragen zugestimmt und somit bestätigt, dass die Prozedur korrekt durchlief und Äußerung der Kommission jedes Mal geholt wurde. 

1. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission vor Einführung der Rundfunkbeiträge unterrichtet wurde und ihre Äußerung dazu.
2. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach 2013 kam,  unterrichtet wurde und ihre entsprechenden Äußerungen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Äußerungen der Kommission [#25201]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25201/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78032/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Äußerungen der Kommission [#25201],2017-11-07T17:50:10.519041+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auerungen-der-kommission-1/#nachricht-78032
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

""(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.""
https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html

1.1.2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt.

Der Landtag hat allen Rundfunkänderungsstaatsvertragen zugestimmt und somit bestätigt, dass die Prozedur korrekt durchlief und Äußerung der Kommission jedes Mal geholt wurde. 

1. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission vor Einführung der Rundfunkbeiträge unterrichtet wurde und ihre Äußerung dazu.
2. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach 2013 kam,  unterrichtet wurde und ihre entsprechenden Äußerungen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. 
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. 

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. 

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. 

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,78033,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/5038/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

""(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.""
https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html

1.1.2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt.

Der Landtag hat allen Rundfunkänderungsstaatsvertragen zugestimmt und somit bestätigt, dass die Prozedur korrekt durchlief und Äußerung der Kommission jedes Mal geholt wurde. 

1. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission vor Einführung der Rundfunkbeiträge unterrichtet wurde und ihre Äußerung dazu.
2. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach 2013 kam,  unterrichtet wurde und ihre entsprechenden Äußerungen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. 
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. 

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. 

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. 

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Äußerungen der Kommission [#25202]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25202/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78033/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Äußerungen der Kommission [#25202],2017-11-07T17:50:56.875350+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auerungen-der-kommission-2/#nachricht-78033
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte<Information-entfernt>

Antragsteller/in Antragsteller/in
Reichenspergerstraße 9
54296 Trier

...

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25202
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,78277,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/5038/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte<Information-entfernt>

",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"
Reichenspergerstraße 9
54296 Trier

...

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25202
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: Ihr Antrag vom 7. November 2017 [#25202]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25202/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78277/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Ihr Antrag vom 7. November 2017 [#25202],2017-11-13T15:58:55.859011+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auerungen-der-kommission-2/#nachricht-78277
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

mit E-Mail vom 13. November 2017 teilten Sie gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz Ihre Anschrift (Reichenspergerstraße 9, 54296 Trier) mit. Die am 14. November 2017 ergangene Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationszugang konnte Ihnen gleichwohl nicht postalisch an die angegebene Adresse bekanntgegeben werden.

Ich darf Sie daher erneut um Mitteilung Ihrer Anschrift bitten und weise Sie zugleich darauf hin, dass das Verwaltungsverfahren ohne korrekte Angaben über Ihre Identität nicht weiter fortgeführt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen",False,79031,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

mit E-Mail vom 13. November 2017 teilten Sie gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz Ihre Anschrift (Reichenspergerstraße 9, 54296 Trier) mit. Die am 14. November 2017 ergangene Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationszugang konnte Ihnen gleichwohl nicht postalisch an die angegebene Adresse bekanntgegeben werden.

Ich darf Sie daher erneut um Mitteilung Ihrer Anschrift bitten und weise Sie zugleich darauf hin, dass das Verwaltungsverfahren ohne korrekte Angaben über Ihre Identität nicht weiter fortgeführt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihr Antrag vom 7. November 2017')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25202/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79031/?format=csv,Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/5038/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihr Antrag vom 7. November 2017,2017-11-28T14:46:14+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auerungen-der-kommission-2/#nachricht-79031
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

ich beziehe mich auf Ihre mit E-Mail vom 7. November 2017 an den Landtag Rheinland-Pfalz gerichtete Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz müssen Anträge nach diesem Gesetz die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie uns neben Ihrem Namen auch Ihre Anschrift mitteilen. Der Landtag Rheinland-Pfalz nimmt sich sodann gerne Ihrem Anliegen an.

Mit freundlichen Grüßen",False,78258,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

ich beziehe mich auf Ihre mit E-Mail vom 7. November 2017 an den Landtag Rheinland-Pfalz gerichtete Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz müssen Anträge nach diesem Gesetz die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie uns neben Ihrem Namen auch Ihre Anschrift mitteilen. Der Landtag Rheinland-Pfalz nimmt sich sodann gerne Ihrem Anliegen an.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihr Antrag vom 7. November 2017')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25202/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78258/?format=csv,Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/5038/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihr Antrag vom 7. November 2017,2017-11-13T10:05:04+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auerungen-der-kommission-2/#nachricht-78258
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte<Information-entfernt>

vielen Dank für ihre Antwort, ich nehme meine Anfrage zurück.

Inzwischen wurde herausgefunden, dass Kommission nicht unterrichtet wurde. Die Kommission weiß nichts dazu, kann nur rätseln.

Auch wurde herausgefunden, dass Bundesrepublik Deutschland entgegen Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht entschieden hat, ob Umgestaltung von Beihilfen oder keine Umgestaltung stattgefunden hat.  

Somit liegt ein Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Alle Rundfunkstaatsverträge sind nichtig.

Es ist fraglich, warum Landtag Rheinland-Pfalz diese Schritte, die notwendig sind, nicht überprüft hat, und einfach ohne jede Überprüfung abgestimmt hat. 



Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25202
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,79034,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/5038/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte<Information-entfernt>

vielen Dank für ihre Antwort, ich nehme meine Anfrage zurück.

Inzwischen wurde herausgefunden, dass Kommission nicht unterrichtet wurde. Die Kommission weiß nichts dazu, kann nur rätseln.

Auch wurde herausgefunden, dass Bundesrepublik Deutschland entgegen Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht entschieden hat, ob Umgestaltung von Beihilfen oder keine Umgestaltung stattgefunden hat.  

Somit liegt ein Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Alle Rundfunkstaatsverträge sind nichtig.

Es ist fraglich, warum Landtag Rheinland-Pfalz diese Schritte, die notwendig sind, nicht überprüft hat, und einfach ohne jede Überprüfung abgestimmt hat. 



Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 25202
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Ihr Antrag vom 7. November 2017 [#25202]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25202/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79034/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Ihr Antrag vom 7. November 2017 [#25202],2017-11-28T15:03:06.070749+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auerungen-der-kommission-2/#nachricht-79034
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

""(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.""
https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html

1.1.2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt.

Der Landtag hat allen Rundfunkänderungsstaatsvertragen zugestimmt und somit bestätigt, dass die Prozedur korrekt durchlief und Äußerung der Kommission jedes Mal geholt wurde. 

1. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission vor Einführung der Rundfunkbeiträge unterrichtet wurde und ihre Äußerung dazu.
2. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach 2013 kam,  unterrichtet wurde und ihre entsprechenden Äußerungen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. 

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. 

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3  Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. 

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. 

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. 

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,78034,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/5109/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

""(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.""
https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html

1.1.2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt.

Der Landtag hat allen Rundfunkänderungsstaatsvertragen zugestimmt und somit bestätigt, dass die Prozedur korrekt durchlief und Äußerung der Kommission jedes Mal geholt wurde. 

1. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission vor Einführung der Rundfunkbeiträge unterrichtet wurde und ihre Äußerung dazu.
2. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach 2013 kam,  unterrichtet wurde und ihre entsprechenden Äußerungen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. 

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. 

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3  Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. 

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. 

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. 

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Äußerungen der Kommission [#25203]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25203/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78034/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Äußerungen der Kommission [#25203],2017-11-07T17:51:37.248132+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auerungen-der-kommission-3/#nachricht-78034
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte<Information-entfernt>

meine Informationsfreiheitsanfrage „Äußerungen der Kommission“ vom 07.11.2017 (#25203) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25203
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,80329,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/5109/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte<Information-entfernt>

meine Informationsfreiheitsanfrage „Äußerungen der Kommission“ vom 07.11.2017 (#25203) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 25203
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Äußerungen der Kommission [#25203]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25203/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80329/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Äußerungen der Kommission [#25203],2017-12-26T11:34:26.766742+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auerungen-der-kommission-3/#nachricht-80329
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

zunächst bitte ich um Verständnis für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage, die mit der starken Arbeitsbelastung unseres Referates zum Ende des Jahres zusammenhängt.

Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union bestimmt, dass staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind, soweit die den Handel zwischen Mitgliedsstaaten beeinträchtigen. Artikel 108 dieses Vertrages regelt ein Instrumentarium von Überwachungsverfahren, mit denen die Kommission unzulässigen Beihilfen, die Mitgliedsstaaten gewähren, entgegentreten bzw. diese verhindern kann. Nach Art. 108 Abs. 3 legt den Mitgliedsstaaten die Verpflichtung auf, die Kommission von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig zu unterrichten, dass sie sich dazu äußern kann.

Auf den Rundfunkbeitrag nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag trifft die Definition der Beihilfe nicht zu, vielmehr handelt es sich dabei um eine staatliche Abgabe zur Finanzierung der als Anstalten des öffentlichen Rechts organisierten Rundfunk- und Fernsehanstalten in Deutschland. Unabhängig davon, ob man diese Abgabe als Steuer, Gebühr oder Beitrag -so wird sie von deren Schöpfern definiert, weil es sich um eine öffentlich-rechtliche Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Gesamtveranstaltung öffentlich-rechtlicher Rundfunk handelt- versteht, bewegen wir uns hier im Recht der öffentlichen Abgaben und der Finanzierung öffentlicher Einrichtungen. Dies ist ein Bereich, der sich grundlegend von dem der Gewährung von Beihilfen, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Wettbewerb zu verzerren, unterscheidet.

Eine Verpflichtung, im Zusammenhang mit der Einführung und Änderung des Rundfunkbeitrages bzw. des jeweiligen Zustimmungsgesetzes zu dem entsprechenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein Verfahren nach Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der europäischen Union einzuleiten, wird vor diesem Hintergrund verneint. Da deshalb in keinem Fall ein solches Verfahren eingeleitet wurde, kann ich Ihnen keine diesbezüglichen Auskünfte erteilen.

Mit freundlichen Grüßen",False,80442,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

zunächst bitte ich um Verständnis für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage, die mit der starken Arbeitsbelastung unseres Referates zum Ende des Jahres zusammenhängt.

Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union bestimmt, dass staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind, soweit die den Handel zwischen Mitgliedsstaaten beeinträchtigen. Artikel 108 dieses Vertrages regelt ein Instrumentarium von Überwachungsverfahren, mit denen die Kommission unzulässigen Beihilfen, die Mitgliedsstaaten gewähren, entgegentreten bzw. diese verhindern kann. Nach Art. 108 Abs. 3 legt den Mitgliedsstaaten die Verpflichtung auf, die Kommission von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig zu unterrichten, dass sie sich dazu äußern kann.

Auf den Rundfunkbeitrag nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag trifft die Definition der Beihilfe nicht zu, vielmehr handelt es sich dabei um eine staatliche Abgabe zur Finanzierung der als Anstalten des öffentlichen Rechts organisierten Rundfunk- und Fernsehanstalten in Deutschland. Unabhängig davon, ob man diese Abgabe als Steuer, Gebühr oder Beitrag -so wird sie von deren Schöpfern definiert, weil es sich um eine öffentlich-rechtliche Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Gesamtveranstaltung öffentlich-rechtlicher Rundfunk handelt- versteht, bewegen wir uns hier im Recht der öffentlichen Abgaben und der Finanzierung öffentlicher Einrichtungen. Dies ist ein Bereich, der sich grundlegend von dem der Gewährung von Beihilfen, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Wettbewerb zu verzerren, unterscheidet.

Eine Verpflichtung, im Zusammenhang mit der Einführung und Änderung des Rundfunkbeitrages bzw. des jeweiligen Zustimmungsgesetzes zu dem entsprechenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein Verfahren nach Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der europäischen Union einzuleiten, wird vor diesem Hintergrund verneint. Da deshalb in keinem Fall ein solches Verfahren eingeleitet wurde, kann ich Ihnen keine diesbezüglichen Auskünfte erteilen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre Anfrage bezüglich des Verfahrens gemäß Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Einführung und Änderung des Rundfunkbeitrags auf Grund des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25203/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80442/?format=csv,Landtag Mecklenburg-Vorpommern,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/5109/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre Anfrage bezüglich des Verfahrens gemäß Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Einführung und Änderung des Rundfunkbeitrags auf Grund des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages,2017-12-29T12:52:46+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auerungen-der-kommission-3/#nachricht-80442
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

""(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.""
https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html

1.1.2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt.

Der Landtag hat allen Rundfunkänderungsstaatsvertragen zugestimmt und somit bestätigt, dass die Prozedur korrekt durchlief und Äußerung der Kommission jedes Mal geholt wurde. 

1. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission vor Einführung der Rundfunkbeiträge unterrichtet wurde und ihre Äußerung dazu.
2. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach 2013 kam,  unterrichtet wurde und ihre entsprechenden Äußerungen.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. 

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,78035,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3733/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

""(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.""
https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html

1.1.2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt.

Der Landtag hat allen Rundfunkänderungsstaatsvertragen zugestimmt und somit bestätigt, dass die Prozedur korrekt durchlief und Äußerung der Kommission jedes Mal geholt wurde. 

1. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission vor Einführung der Rundfunkbeiträge unterrichtet wurde und ihre Äußerung dazu.
2. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach 2013 kam,  unterrichtet wurde und ihre entsprechenden Äußerungen.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. 

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Äußerungen der Kommission [#25204]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25204/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78035/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Äußerungen der Kommission [#25204],2017-11-07T17:54:32.789996+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auerungen-der-kommission-4/#nachricht-78035
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

hiermit bringe ich mein Bedauern darüber, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage bisher nicht schlussendlich erfolgt ist, zum Ausdruck.

Ohne eine Entschuldigung für das Ausbleiben der Antwort suchen zu wollen, komme ich doch nicht umhin, auf mögliche Ursachen hinzuweisen: geballter Arbeitsanfall am Jahresende, Krankheitsfälle, Urlaubsfälle ab Mitte Dezember 2017.

Da der Arbeitsbetrieb mit Jahresbeginn nun wieder aufgenommen wird, ist davon auszugehen, dass die Antwort Sie in Kürze erreichen wird.


Mit freundlichen Grüßen",False,80602,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

hiermit bringe ich mein Bedauern darüber, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage bisher nicht schlussendlich erfolgt ist, zum Ausdruck.

Ohne eine Entschuldigung für das Ausbleiben der Antwort suchen zu wollen, komme ich doch nicht umhin, auf mögliche Ursachen hinzuweisen: geballter Arbeitsanfall am Jahresende, Krankheitsfälle, Urlaubsfälle ab Mitte Dezember 2017.

Da der Arbeitsbetrieb mit Jahresbeginn nun wieder aufgenommen wird, ist davon auszugehen, dass die Antwort Sie in Kürze erreichen wird.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Zwischennachricht')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25204/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80602/?format=csv,Landtag Brandenburg,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3733/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Zwischennachricht,2018-01-03T13:51:45+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auerungen-der-kommission-4/#nachricht-80602
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"

Sehr geehrtAntragsteller/in

ich möchte mich entschuldigen, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch genommen hat.  In der Sache kann ich Ihnen folgendes mitteilen: 

Staatsverträge auf Länderebene werden in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel zwischen den Länder abgeschlossen. Die Außenvertretung des Landes Brandenburg obliegt gemäß Artikel 101 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung Brandenburg dem Ministerpräsidenten, der diese Befugnis auf ein anderes Mitglied der Landesregierung oder auf nachgeordneten Stellen übertragen kann (Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Landesverfassung Brandenburg). Insoweit ist die Aushandlung, Unterzeichnung von Staatsverträgen und ggf. auch die Beteiligung anderer Stellen Aufgabe der Exekutive. 

Bei Staatsverträgen, insbesondere Verträge , die sich auf Gegenstände der Gesetzgebung beziehen oder Aufwendungen erfordern, für die Haushaltsmittel nicht vorgesehen sind, bedürfen der Zustimmung des Landtages (Artikel 101 Absatz 2 der Landesverfassung Brandenburg). D.h., dass der Landtag durch ein Gesetz dem von der Exekutive abgeschlossenen Staatsvertrag zustimmen muss.  Das komplette parlamentarische Verfahren zu diesen Zustimmungsgesetzen ist öffentlich zugänglich. Sie  können diese anhand der Dateien unter der folgenden Adresse einsehen:   https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb. 

In der Landesregierung ist die Staatskanzlei für das Thema „Medien“ zuständig. Soweit Sie Akteneinsicht zu der Entstehung eines bestimmten Rundfunkstaatsvertrages haben, müssten Sie sich bezüglich der Akteneinsicht an die Staatskanzlei des Landes Brandenburg wenden (http://www.brandenburg.de/de/kontakt/bb1.c.488411.de). 


Mit freundlichen Grüßen",False,80717,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"

Sehr ",True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

ich möchte mich entschuldigen, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch genommen hat.  In der Sache kann ich Ihnen folgendes mitteilen: 

Staatsverträge auf Länderebene werden in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel zwischen den Länder abgeschlossen. Die Außenvertretung des Landes Brandenburg obliegt gemäß Artikel 101 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung Brandenburg dem Ministerpräsidenten, der diese Befugnis auf ein anderes Mitglied der Landesregierung oder auf nachgeordneten Stellen übertragen kann (Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Landesverfassung Brandenburg). Insoweit ist die Aushandlung, Unterzeichnung von Staatsverträgen und ggf. auch die Beteiligung anderer Stellen Aufgabe der Exekutive. 

Bei Staatsverträgen, insbesondere Verträge , die sich auf Gegenstände der Gesetzgebung beziehen oder Aufwendungen erfordern, für die Haushaltsmittel nicht vorgesehen sind, bedürfen der Zustimmung des Landtages (Artikel 101 Absatz 2 der Landesverfassung Brandenburg). D.h., dass der Landtag durch ein Gesetz dem von der Exekutive abgeschlossenen Staatsvertrag zustimmen muss.  Das komplette parlamentarische Verfahren zu diesen Zustimmungsgesetzen ist öffentlich zugänglich. Sie  können diese anhand der Dateien unter der folgenden Adresse einsehen:   https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb. 

In der Landesregierung ist die Staatskanzlei für das Thema „Medien“ zuständig. Soweit Sie Akteneinsicht zu der Entstehung eines bestimmten Rundfunkstaatsvertrages haben, müssten Sie sich bezüglich der Akteneinsicht an die Staatskanzlei des Landes Brandenburg wenden (http://www.brandenburg.de/de/kontakt/bb1.c.488411.de). 


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Äußerungen der Kommission [#25204]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25204/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80717/?format=csv,Landtag Brandenburg,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3733/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,WG: Äußerungen der Kommission [#25204],2018-01-05T09:55:22+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auerungen-der-kommission-4/#nachricht-80717
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte<Information-entfernt>

vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25204
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,80724,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3733/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte<Information-entfernt>

vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 25204
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: WG: Äußerungen der Kommission [#25204]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25204/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80724/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: WG: Äußerungen der Kommission [#25204],2018-01-05T11:34:29.171847+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auerungen-der-kommission-4/#nachricht-80724
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte<Information-entfernt>

meine Informationsfreiheitsanfrage „Äußerungen der Kommission“ vom 07.11.2017 (#25204) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25204
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,80328,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3733/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte<Information-entfernt>

meine Informationsfreiheitsanfrage „Äußerungen der Kommission“ vom 07.11.2017 (#25204) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 25204
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Äußerungen der Kommission [#25204]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25204/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80328/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Äußerungen der Kommission [#25204],2017-12-26T11:33:55.869546+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auerungen-der-kommission-4/#nachricht-80328
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre weitere Anfrage. Nach Rücksprache hier im Hause kann 
ich Ihnen mitteilen, dass Informationen zu Ihrer Anfrage vom 7. November 
2011 betr. Äußerungen der Kommission hier nicht vorhanden sind. 
Sie erhalten Antwort von der Senatskanzlei. 


Mit freundlichen Grüßen",False,78566,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

vielen Dank für Ihre weitere Anfrage. Nach Rücksprache hier im Hause kann 
ich Ihnen mitteilen, dass Informationen zu Ihrer Anfrage vom 7. November 
2011 betr. Äußerungen der Kommission hier nicht vorhanden sind. 
Sie erhalten Antwort von der Senatskanzlei. 


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Antwort: AW: Anfrage per E-Mail vom 07.11.2017 betr. = C4ußerungen der Kommission [#25205]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25205/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78566/?format=csv,Abgeordnetenhaus von Berlin,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3780/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Antwort: AW: Anfrage per E-Mail vom 07.11.2017 betr. = C4ußerungen der Kommission [#25205],2017-11-20T18:11:04+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auerungen-der-kommission-5/#nachricht-78566
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

""(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.""
https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html

1.1.2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt.

Abgeordnetenhaus hat allen Rundfunkänderungsstaatsvertragen zugestimmt und somit bestätigt, dass die Prozedur korrekt durchlief und Äußerung der Kommission jedes Mal geholt wurde. 

1. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission vor Einführung der Rundfunkbeiträge unterrichtet wurde und ihre Äußerung dazu.
2. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach 2013 kam,  unterrichtet wurde und ihre entsprechenden Äußerungen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,78036,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3780/?format=csv,False,False,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

""(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.""
https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html

1.1.2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt.

Abgeordnetenhaus hat allen Rundfunkänderungsstaatsvertragen zugestimmt und somit bestätigt, dass die Prozedur korrekt durchlief und Äußerung der Kommission jedes Mal geholt wurde. 

1. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission vor Einführung der Rundfunkbeiträge unterrichtet wurde und ihre Äußerung dazu.
2. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach 2013 kam,  unterrichtet wurde und ihre entsprechenden Äußerungen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Äußerungen der Kommission [#25205]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25205/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/78036/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Äußerungen der Kommission [#25205],2017-11-07T18:02:16.784298+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auerungen-der-kommission-5/#nachricht-78036
