attachments.0.anchor_url,attachments.0.approved,attachments.0.belongs_to,attachments.0.can_approve,attachments.0.can_change_approval,attachments.0.can_delete,attachments.0.can_redact,attachments.0.converted,attachments.0.document,attachments.0.file_url,attachments.0.filetype,attachments.0.id,attachments.0.is_converted,attachments.0.is_image,attachments.0.is_irrelevant,attachments.0.is_pdf,attachments.0.is_redacted,attachments.0.name,attachments.0.pending,attachments.0.redacted,attachments.0.resource_uri,attachments.0.site_url,attachments.0.size,attachments.1.anchor_url,attachments.1.approved,attachments.1.belongs_to,attachments.1.can_approve,attachments.1.can_change_approval,attachments.1.can_delete,attachments.1.can_redact,attachments.1.converted,attachments.1.document,attachments.1.file_url,attachments.1.filetype,attachments.1.id,attachments.1.is_converted,attachments.1.is_image,attachments.1.is_irrelevant,attachments.1.is_pdf,attachments.1.is_redacted,attachments.1.name,attachments.1.pending,attachments.1.redacted,attachments.1.resource_uri,attachments.1.site_url,attachments.1.size,content,content_hidden,id,is_draft,is_escalation,is_postal,is_response,kind,last_modified_at,not_publishable,recipient_public_body,redacted,redacted_content.0.0,redacted_content.0.1,redacted_content.1.0,redacted_content.1.1,redacted_content.10.0,redacted_content.10.1,redacted_content.2.0,redacted_content.2.1,redacted_content.3.0,redacted_content.3.1,redacted_content.4.0,redacted_content.4.1,redacted_content.5.0,redacted_content.5.1,redacted_content.6.0,redacted_content.6.1,redacted_content.7.0,redacted_content.7.1,redacted_content.8.0,redacted_content.8.1,redacted_content.9.0,redacted_content.9.1,redacted_subject.0,registered_mail_date,request,resource_uri,sender,sender_public_body,sent,status,status_name,subject,timestamp,url
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

alle Statistiken, Unterlagen, Aktennotizen und Beratungen sämtlicher mitwirkenden Personen, Organisationen, Behörden, Gutachter, externer Berater, Minister etc., die letzten 10 Jahre vor der Gesetzesverkündung betreffend, zu folgenden Fragen: 

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl gewerblich tätiger Hundeschulen 

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl der tätigen, ausbildenden Hundeverei- 
   ne 

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug 
   auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - gewerbliche 
   Hundeschulen betreffend 

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug 
   auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - Hundevereine 
   betreffend 

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus 
   resultierenden Erkenntnis, Hunde vor gewerblich tätigen Hundeschulen schützen zu müssen 

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus 
   resultierenden Erkenntnis, dies sei in Hundevereinen nicht nötig 

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen in Bezug auf Beissvor- 
   fälle von Hunden 

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen hinsichtlich der Ausbil- 
   dungen der Hunde, die durch Beissvorfälle auffällig wurden

Auch diese Anfrage wurde von mir an den Bundestag gestellt. Von diesem wurde ich an den Bundesrat verwiesen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Mona Göbel
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Mona Göbel
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,84916,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/118/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

alle Statistiken, Unterlagen, Aktennotizen und Beratungen sämtlicher mitwirkenden Personen, Organisationen, Behörden, Gutachter, externer Berater, Minister etc., die letzten 10 Jahre vor der Gesetzesverkündung betreffend, zu folgenden Fragen: 

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl gewerblich tätiger Hundeschulen 

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl der tätigen, ausbildenden Hundeverei- 
   ne 

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug 
   auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - gewerbliche 
   Hundeschulen betreffend 

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug 
   auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - Hundevereine 
   betreffend 

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus 
   resultierenden Erkenntnis, Hunde vor gewerblich tätigen Hundeschulen schützen zu müssen 

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus 
   resultierenden Erkenntnis, dies sei in Hundevereinen nicht nötig 

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen in Bezug auf Beissvor- 
   fälle von Hunden 

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen hinsichtlich der Ausbil- 
   dungen der Hunde, die durch Beissvorfälle auffällig wurden

Auch diese Anfrage wurde von mir an den Bundestag gestellt. Von diesem wurde ich an den Bundesrat verwiesen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Mona Göbel
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Postanschrift
Mona Göbel
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Tierschutzgesetz § 11 8. f -  Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27028]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27028/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84916/?format=csv,Mona Göbel,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Tierschutzgesetz § 11 8. f -  Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27028],2018-03-13T08:26:53.688080+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/tierschutzgesetz-11-8-f-beweggrunde-zur-legitimation-der-gesetzesinitiative/#nachricht-84916
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Z 2-7012/01

Sehr geehrte Frau Göbel,

Ihr Antrag auf Grundlage des IFG/UIG/VIG ist am 13.03.2018 beim Sekretariat des Bundesrates eingegangen. 
Er wird derzeit geprüft und zeitnah bearbeitet.


Mit freundlichen Grüßen",False,84986,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Z 2-7012/01

Sehr geehrte Frau Göbel,

Ihr Antrag auf Grundlage des IFG/UIG/VIG ist am 13.03.2018 beim Sekretariat des Bundesrates eingegangen. 
Er wird derzeit geprüft und zeitnah bearbeitet.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Tierschutzgesetz § 11 8. f -  Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27028]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27028/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84986/?format=csv,Bundesrat,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/118/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Tierschutzgesetz § 11 8. f -  Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27028],2018-03-14T08:31:32+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/tierschutzgesetz-11-8-f-beweggrunde-zur-legitimation-der-gesetzesinitiative/#nachricht-84986
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bedanke mich für Ihre Nachricht!

Wenn der Bundestag mir nicht geraten hätte mich erneut an den Bundesrat zu wenden, dann hätte ich Sie sicherlich nicht mehr belästigt!

Bezüglich der von Ihnen mitgeteilten Information, die Länderanträge würden in den Ländern vorbereitet und ich solle mich bezüglich der Motivation dieses speziellen Antrages direkt an das Land Thüringen wenden nehme ich jedoch zum Anlass, Ihnen noch einmal eine Frage zu stellen.

An wen oder auch an welche Stelle wende ich mich in Thüringen?

Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie mir hier einen direkten kompetenten Ansprechpartner nennen könnten!

Mit freundlichen Grüßen
Mona Göbel

Anfragenr: 27028
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Mona Göbel
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,88020,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/118/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,,,False,"
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bedanke mich für Ihre Nachricht!

Wenn der Bundestag mir nicht geraten hätte mich erneut an den Bundesrat zu wenden, dann hätte ich Sie sicherlich nicht mehr belästigt!

Bezüglich der von Ihnen mitgeteilten Information, die Länderanträge würden in den Ländern vorbereitet und ich solle mich bezüglich der Motivation dieses speziellen Antrages direkt an das Land Thüringen wenden nehme ich jedoch zum Anlass, Ihnen noch einmal eine Frage zu stellen.

An wen oder auch an welche Stelle wende ich mich in Thüringen?

Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie mir hier einen direkten kompetenten Ansprechpartner nennen könnten!

Mit freundlichen Grüßen
Mona Göbel

Anfragenr: 27028
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Mona Göbel
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: AW: Tierschutzgesetz § 11 8. f -  Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27028]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27028/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/88020/?format=csv,Mona Göbel,,True,,,AW: AW: Tierschutzgesetz § 11 8. f -  Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27028],2018-04-13T08:34:21.591349+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/tierschutzgesetz-11-8-f-beweggrunde-zur-legitimation-der-gesetzesinitiative/#nachricht-88020
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht!

Mit freundlichen Grüßen
Mona Göbel

Anfragenr: 27028
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,84987,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/118/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht!

Mit freundlichen Grüßen
Mona Göbel

Anfragenr: 27028
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Postanschrift
Mona Göbel
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Tierschutzgesetz § 11 8. f -  Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27028]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27028/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84987/?format=csv,Mona Göbel,,True,,,AW: AW: Tierschutzgesetz § 11 8. f -  Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27028],2018-03-14T08:47:16.504863+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/tierschutzgesetz-11-8-f-beweggrunde-zur-legitimation-der-gesetzesinitiative/#nachricht-84987
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Frau Göbel,

die Ihnen im Dezember 2017 übersandten Unterlagen zur Änderung des Tierschutzgesetzes umfassten sämtliche uns vorliegenden Dokumente. Weitere Unterlagen oder Informationen, insb. Statistiken, liegen - wie bereits im März 2017 mitgeteilt - nicht vor.  

Mit freundlichem Gruß",False,87756,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Frau Göbel,

die Ihnen im Dezember 2017 übersandten Unterlagen zur Änderung des Tierschutzgesetzes umfassten sämtliche uns vorliegenden Dokumente. Weitere Unterlagen oder Informationen, insb. Statistiken, liegen - wie bereits im März 2017 mitgeteilt - nicht vor.  

Mit freundlichem Gruß",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Tierschutzgesetz § 11 8. f -  Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27028]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27028/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/87756/?format=csv,Bundesrat,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/118/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Tierschutzgesetz § 11 8. f -  Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27028],2018-04-10T14:55:08+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/tierschutzgesetz-11-8-f-beweggrunde-zur-legitimation-der-gesetzesinitiative/#nachricht-87756
https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-nach-12-rundfunkbeitragsstaatsvertrag-rbstv-5/#nachricht-92046,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/92046/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/92046/Logoleiste-rbb-RGB_650x26.png?token=1u0QWP%3ArB3oKo6PUenN6j5qn3SlZnjimkwZVxblNT1fijM-zQ0,image/png,37252,False,True,True,False,False,Logoleiste-rbb-RGB_650x26.png,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/37252/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-nach-12-rundfunkbeitragsstaatsvertrag-rbstv-5/92046/anhang/Logoleiste-rbb-RGB_650x26.png,15130,https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-nach-12-rundfunkbeitragsstaatsvertrag-rbstv-5/#nachricht-92046,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/92046/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/92046/RBB_170825_maillogo_92x40px.png?token=1u0QWP%3AL6gYBDy6ZG9n2QtVe0akRSjRabL7hxOkfAA6fiTRWUQ,image/png,37251,False,True,True,False,False,RBB_170825_maillogo_92x40px.png,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/37251/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-nach-12-rundfunkbeitragsstaatsvertrag-rbstv-5/92046/anhang/RBB_170825_maillogo_92x40px.png,1852,"Sehr geehrter Herr Marr,

Entschuldigen Sie bitte, dass wir erst jetzt auf Ihre Anfrage reagieren. 
Ist Sie überhaupt noch aktuell?

Mit freundlichen Grüßen",False,92046,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Marr,

Entschuldigen Sie bitte, dass wir erst jetzt auf Ihre Anfrage reagieren. 
Ist Sie überhaupt noch aktuell?

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#27030]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27030/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/92046/?format=csv,Rundfunk Berlin-Brandenburg,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4140/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#27030],2018-05-15T15:47:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-nach-12-rundfunkbeitragsstaatsvertrag-rbstv-5/#nachricht-92046
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

so lange sie nicht zurückgezogen wird, ist diese Anfrage selbstverständlich aktuell.
Bitte leiten sie diese Anfrage nicht weiter an den Beitragsservice!
Es geht hier um eine allgemeine Anfrage, deren Antworten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollen. Es sollen gerade KEINE persönlichen Anfragen gestellt und bearbeitet werden.

Ich weise sie auf § 12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Ordnungswidrigkeiten hin.

Dort finden sie:

""(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen.""

In Ihrer Behörde müssen also Informationen zu meiner Anfrage vorhanden sein.

Mit freundlichen Grüßen
Jakob Daniel Marr

Anfragenr: 27030
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Jakob Daniel Marr


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,92088,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4140/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,,,False,"

so lange sie nicht zurückgezogen wird, ist diese Anfrage selbstverständlich aktuell.
Bitte leiten sie diese Anfrage nicht weiter an den Beitragsservice!
Es geht hier um eine allgemeine Anfrage, deren Antworten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollen. Es sollen gerade KEINE persönlichen Anfragen gestellt und bearbeitet werden.

Ich weise sie auf § 12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Ordnungswidrigkeiten hin.

Dort finden sie:

""(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen.""

In Ihrer Behörde müssen also Informationen zu meiner Anfrage vorhanden sein.

Mit freundlichen Grüßen
Jakob Daniel Marr

Anfragenr: 27030
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Jakob Daniel Marr


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#27030]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27030/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/92088/?format=csv,Jakob Daniel Marr,,True,,,AW: AW: Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#27030],2018-05-16T09:17:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-nach-12-rundfunkbeitragsstaatsvertrag-rbstv-5/#nachricht-92088
https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-nach-12-rundfunkbeitragsstaatsvertrag-rbstv-5/#nachricht-94914,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/94914/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/94914/Logoleiste-rbb-RGB_650x26.png?token=1u0QWP%3AvNXjRs0BtTUC-upv_1axvDHUKwRRAuSEfiwi21bGnWo,image/png,38466,False,True,True,False,False,Logoleiste-rbb-RGB_650x26.png,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/38466/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-nach-12-rundfunkbeitragsstaatsvertrag-rbstv-5/94914/anhang/Logoleiste-rbb-RGB_650x26.png,15130,https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-nach-12-rundfunkbeitragsstaatsvertrag-rbstv-5/#nachricht-94914,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/94914/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/94914/RBB_170825_maillogo_92x40px.png?token=1u0QWP%3A5j4m3gUl-WlbV5D6gR-DwWvDuAd82kR3CRY8mUwUvT8,image/png,38465,False,True,True,False,False,RBB_170825_maillogo_92x40px.png,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/38465/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-nach-12-rundfunkbeitragsstaatsvertrag-rbstv-5/94914/anhang/RBB_170825_maillogo_92x40px.png,1852,"Sehr geehrter Herr Marr,

wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 13.03.2018 bzgl. 
Ordnungswidrigkeitsverfahren, die wir über die Website www.fragdenstaat.de 
erhielten.

Zunächst weisen wir darauf hin, dass der rbb selbst keine Verfahren nach 
dem OWiG durchführt und folglich auch keine Geldbußen verhängt. Der rbb 
kann nur einen Antrag auf Verfolgung der Ordnungswidrigkeit bei der 
hierfür zuständigen Behörde stellen. In Berlin sind dies gem. § 36 Abs. 2 
OwiG iVm § 1 Nr. 1 b) ZustVO-OwiG die Bezirksämter.

Aktuell hat der rbb keinen Antrag auf Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit 
(OWI) gestellt.  Gem. § 12 Abs. 4  RBVStV sind Daten über 
Ordnungswidrigkeiten von uns unverzüglich nach Abschluss des Verfahrens zu 
löschen. Aus diesem Grund können wir Ihnen daher auch nicht mitteilen in 
wie vielen Fällen der rbb einen solchen Antrag bereits gestellt hat. Eine 
anonyme Statistik über diese Anträge liegt uns nicht vor.

Auch über die Höhe der ggf. durch die Behörden festgesetzten Geldbußen 
haben wir keine Kenntnis, da uns diese nicht mitgeteilt werden. Diese 
kommen im Übrigen auch nicht dem rbb, sondern dem Staatshaushalt zugute.

Auch die Anzahl von Anträgen auf Niederschlagung von Zahlungsrückständen 
können wir ihnen nicht mitteilen, da wir hierzu keine Statistiken führen.

Schließlich weisen wir darauf hin, dass ein eventuelles Einleitung von 
Verfahren nach dem OwiG jedoch vollkommen unabhängig von der Pflicht zur 
Zahlung des Rundfunkbeitrags und der Vollstreckung von rückständigen 
Rundfunkbeiträgen ist.  Vorrangig schöpfen wir deshalb die Möglichkeiten 
der hoheitlichen Vollstreckung aus, da nur auf diesem Weg die offenen 
Rundfunkbeiträge mit hoheitlichem Zwang eingezogen werden können. 



Mit freundlichen Grüßen",False,94914,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Marr,

wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 13.03.2018 bzgl. 
Ordnungswidrigkeitsverfahren, die wir über die Website www.fragdenstaat.de 
erhielten.

Zunächst weisen wir darauf hin, dass der rbb selbst keine Verfahren nach 
dem OWiG durchführt und folglich auch keine Geldbußen verhängt. Der rbb 
kann nur einen Antrag auf Verfolgung der Ordnungswidrigkeit bei der 
hierfür zuständigen Behörde stellen. In Berlin sind dies gem. § 36 Abs. 2 
OwiG iVm § 1 Nr. 1 b) ZustVO-OwiG die Bezirksämter.

Aktuell hat der rbb keinen Antrag auf Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit 
(OWI) gestellt.  Gem. § 12 Abs. 4  RBVStV sind Daten über 
Ordnungswidrigkeiten von uns unverzüglich nach Abschluss des Verfahrens zu 
löschen. Aus diesem Grund können wir Ihnen daher auch nicht mitteilen in 
wie vielen Fällen der rbb einen solchen Antrag bereits gestellt hat. Eine 
anonyme Statistik über diese Anträge liegt uns nicht vor.

Auch über die Höhe der ggf. durch die Behörden festgesetzten Geldbußen 
haben wir keine Kenntnis, da uns diese nicht mitgeteilt werden. Diese 
kommen im Übrigen auch nicht dem rbb, sondern dem Staatshaushalt zugute.

Auch die Anzahl von Anträgen auf Niederschlagung von Zahlungsrückständen 
können wir ihnen nicht mitteilen, da wir hierzu keine Statistiken führen.

Schließlich weisen wir darauf hin, dass ein eventuelles Einleitung von 
Verfahren nach dem OwiG jedoch vollkommen unabhängig von der Pflicht zur 
Zahlung des Rundfunkbeitrags und der Vollstreckung von rückständigen 
Rundfunkbeiträgen ist.  Vorrangig schöpfen wir deshalb die Möglichkeiten 
der hoheitlichen Vollstreckung aus, da nur auf diesem Weg die offenen 
Rundfunkbeiträge mit hoheitlichem Zwang eingezogen werden können. 



Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Antwort: Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#27030]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27030/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/94914/?format=csv,Rundfunk Berlin-Brandenburg,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4140/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Antwort: Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#27030],2018-06-14T11:49:08+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-nach-12-rundfunkbeitragsstaatsvertrag-rbstv-5/#nachricht-94914
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen über die Anzahl an Geldbußen die vom RBB nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verhängt worden sind. 
Informationen über die Höhe der Geldbußen die vom RBB nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verhängt werden können. 
Informationen über die Anzahl an Anträgen auf Niederschlagung von Zahlungsrückständen die es seit der Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrages gegeben hat. 
Wie vielen ist statt gegeben worden? 
Falls Sie der Veröffentlichung Ihrer Antwort widersprechen bitte ich Sie die gesetzliche Grundlage dafür zu nennen.



Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen



Jakob Daniel Marr
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,84936,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4140/?format=csv,False,False,"Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen über die Anzahl an Geldbußen die vom RBB nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verhängt worden sind. 
Informationen über die Höhe der Geldbußen die vom RBB nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verhängt werden können. 
Informationen über die Anzahl an Anträgen auf Niederschlagung von Zahlungsrückständen die es seit der Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrages gegeben hat. 
Wie vielen ist statt gegeben worden? 
Falls Sie der Veröffentlichung Ihrer Antwort widersprechen bitte ich Sie die gesetzliche Grundlage dafür zu nennen.



Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen



Jakob Daniel Marr
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#27030]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27030/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84936/?format=csv,Jakob Daniel Marr,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#27030],2018-03-13T11:28:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-nach-12-rundfunkbeitragsstaatsvertrag-rbstv-5/#nachricht-84936
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

vor zwei Monaten wurde eine Anfrage hier veröffentlicht bezüglich der Schirmmütze für das Heer:

https://fragdenstaat.de/anfrage/anzugordnung-kopfbedeckungen-schirmmutzen/

Meine Frage bezieht sich auf die Tabelle mit den Bildern für die unterschiedlichen Dienstgradgruppen: Bei der Schirmmütze für Unteroffiziere und Mannschaften ist oberhalb der Kokarde um den Rand eine gelbfarbene Schnur um das Mützengestell eingenäht. Ist diese Farbe einheitlich festgelegt oder wird diese je nach Zugehörigkeit zu einer Truppengattung abgewandelt?

Vielen Dank im Voraus

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,84953,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/86/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

vor zwei Monaten wurde eine Anfrage hier veröffentlicht bezüglich der Schirmmütze für das Heer:

https://fragdenstaat.de/anfrage/anzugordnung-kopfbedeckungen-schirmmutzen/

Meine Frage bezieht sich auf die Tabelle mit den Bildern für die unterschiedlichen Dienstgradgruppen: Bei der Schirmmütze für Unteroffiziere und Mannschaften ist oberhalb der Kokarde um den Rand eine gelbfarbene Schnur um das Mützengestell eingenäht. Ist diese Farbe einheitlich festgelegt oder wird diese je nach Zugehörigkeit zu einer Truppengattung abgewandelt?

Vielen Dank im Voraus

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kopfbedeckung Schirmmütze Heer Stickerei Randbiese [#27031]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27031/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84953/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Kopfbedeckung Schirmmütze Heer Stickerei Randbiese [#27031],2018-03-13T13:58:16.688500+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kopfbedeckung-schirmmutze-heer-stickerei-randbiese/#nachricht-84953
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Betr.:          Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); 
                hier: ""Kopfbedeckung Schirmmütze Heer Stickerei Randbiese"" 

Bezug:  1. Zentrale Dienstvorschrift A-2122/1 Informationsfreiheitsgesetz 
- Bearbeitung von Anträgen - 
                2. Antrag des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in 13.03.2018 (über die 
Internetseite ""FragDenStaat.de [#27031]"")
                3. R I 1, Az 39-22-17/-712 vom 14.03.2018
                4. FüSK III vom 16.03.2018
                5. R I 1 (MZ) vom 16.03.2018


Sehr geehrtAntragsteller/in

bezüglich ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die sogenannte 
""hellaltgoldfarbene Deckelbiese"" bei der Schirmmütze aller Unteroffiziere 
und Mannschaften des Heeres, auf welche sich die Abbildung bezieht, 
identisch ist. 
Es erfolgt keine farbliche Anpassung nach der jeweiligen Truppengattung.


Bernhard Steinert
______________________________
FüSK III
Bundesministerium der Verteidigung

Stauffenbergstraße 18, D 10785 Berlin
Telefon: +49 (0)30 2004-24920
Fax: +49 (0)30 2004-3354720
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Internet: http://www.bmvg.de

----- Weitergeleitet von Bernhard Steinert/BMVg/BUND/DE am 16.03.2018 
09:19 -----

Von:    Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>>
An:     <<E-Mail-Adresse>> 
Datum:  13.03.2018 13:59
Betreff:        Kopfbedeckung Schirmmütze Heer Stickerei Randbiese 
[#27031]


Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

vor zwei Monaten wurde eine Anfrage hier veröffentlicht bezüglich der 
Schirmmütze für das Heer:

https://fragdenstaat.de/anfrage/anzugordnung-kopfbedeckungen-schirmmutzen/

Meine Frage bezieht sich auf die Tabelle mit den Bildern für die 
unterschiedlichen Dienstgradgruppen: Bei der Schirmmütze für 
Unteroffiziere und Mannschaften ist oberhalb der Kokarde um den Rand eine 
gelbfarbene Schnur um das Mützengestell eingenäht. Ist diese Farbe 
einheitlich festgelegt oder wird diese je nach Zugehörigkeit zu einer 
Truppengattung abgewandelt?

Vielen Dank im Voraus

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des 
Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie 
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne 
des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur 
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit 
Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, 
möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu 
erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um 
eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den 
anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht 
berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG 
und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, 
spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist 
nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist 
informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie 
für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die 
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich 
widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre 
Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,",False,85151,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Betr.:          Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); 
                hier: ""Kopfbedeckung Schirmmütze Heer Stickerei Randbiese"" 

Bezug:  1. Zentrale Dienstvorschrift A-2122/1 Informationsfreiheitsgesetz 
- Bearbeitung von Anträgen - 
                2. Antrag des Herrn ",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False," 
Datum:  13.03.2018 13:59
Betreff:        Kopfbedeckung Schirmmütze Heer Stickerei Randbiese 
[#27031]


Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

vor zwei Monaten wurde eine Anfrage hier veröffentlicht bezüglich der 
Schirmmütze für das Heer:

https://fragdenstaat.de/anfrage/anzugordnung-kopfbedeckungen-schirmmutzen/

Meine Frage bezieht sich auf die Tabelle mit den Bildern für die 
unterschiedlichen Dienstgradgruppen: Bei der Schirmmütze für 
Unteroffiziere und Mannschaften ist oberhalb der Kokarde um den Rand eine 
gelbfarbene Schnur um das Mützengestell eingenäht. Ist diese Farbe 
einheitlich festgelegt oder wird diese je nach Zugehörigkeit zu einer 
Truppengattung abgewandelt?

Vielen Dank im Voraus

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des 
Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie 
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne 
des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur 
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit 
Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, 
möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu 
erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um 
eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den 
anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht 
berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG 
und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, 
spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist 
nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist 
informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie 
für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die 
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich 
widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre 
Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,",False," 13.03.2018 (über die 
Internetseite ""FragDenStaat.de [#27031]"")
                3. R I 1, Az 39-22-17/-712 vom 14.03.2018
                4. FüSK III vom 16.03.2018
                5. R I 1 (MZ) vom 16.03.2018


Sehr ",True,geehrtAntragsteller/in,False,"

bezüglich ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die sogenannte 
""hellaltgoldfarbene Deckelbiese"" bei der Schirmmütze aller Unteroffiziere 
und Mannschaften des Heeres, auf welche sich die Abbildung bezieht, 
identisch ist. 
Es erfolgt keine farbliche Anpassung nach der jeweiligen Truppengattung.


Bernhard Steinert
______________________________
FüSK III
Bundesministerium der Verteidigung

Stauffenbergstraße 18, D 10785 Berlin
Telefon: +49 (0)30 2004-24920
Fax: +49 (0)30 2004-3354720
E-Mail: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"
Internet: http://www.bmvg.de

----- Weitergeleitet von Bernhard Steinert/BMVg/BUND/DE am 16.03.2018 
09:19 -----

Von:    ",True,Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>,False,">
An:     ",True,<<E-Mail-Adresse>>,"(False, 'IFG-Anfrage: Kopfbedeckung Schirmmütze Heer Stickerei Randbiese [#27031]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27031/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85151/?format=csv,Bundesministerium der Verteidigung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/86/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,IFG-Anfrage: Kopfbedeckung Schirmmütze Heer Stickerei Randbiese [#27031],2018-03-16T09:31:55+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kopfbedeckung-schirmmutze-heer-stickerei-randbiese/#nachricht-85151
https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnungverordnung-zur-neuordnung-der-finanzkontrolle-schwarzarbeit-2014/#nachricht-85566,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85566/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/85566/Anlagezu2018_0242979.pdf?token=1u0QWP%3AVqyuFiB3XW8AJeJ9pCJbCboLVuyy1xXiX90Yzijb3JU,application/pdf,34425,False,False,False,True,False,Anlagezu2018_0242979.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/34425/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnungverordnung-zur-neuordnung-der-finanzkontrolle-schwarzarbeit-2014/85566/anhang/Anlagezu2018_0242979.pdf,132702,https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnungverordnung-zur-neuordnung-der-finanzkontrolle-schwarzarbeit-2014/#nachricht-85566,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85566/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/85566/IFG-Schreiben_2018_0242979.pdf?token=1u0QWP%3Agz9D1hKbPW4KKwEZRvS1hEd36uDZeWwHmSk2miZjBcw,application/pdf,34424,False,False,False,True,False,IFG-Schreiben_2018_0242979.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/34424/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnungverordnung-zur-neuordnung-der-finanzkontrolle-schwarzarbeit-2014/85566/anhang/IFG-Schreiben_2018_0242979.pdf,62116,"Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis.


",False,85566,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis.


",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre E-Mail vom 13. März 2018')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27032/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85566/?format=csv,Bundesministerium der Finanzen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/84/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre E-Mail vom 13. März 2018,2018-03-23T10:12:04+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnungverordnung-zur-neuordnung-der-finanzkontrolle-schwarzarbeit-2014/#nachricht-85566
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Verordnung, mit der die Neuausrichtung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls 2014 initiiert wurde, bei der die Kontrolleinheiten Prävention (KEP) aus dem Sachgebiet C herausgelöst und and das Sachgebiet E in den Hauptzollämtern angebunden wurde.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,84956,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/84/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Verordnung, mit der die Neuausrichtung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls 2014 initiiert wurde, bei der die Kontrolleinheiten Prävention (KEP) aus dem Sachgebiet C herausgelöst und and das Sachgebiet E in den Hauptzollämtern angebunden wurde.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anordnung/Verordnung zur Neuordnung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (2014) [#27032]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27032/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84956/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Anordnung/Verordnung zur Neuordnung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (2014) [#27032],2018-03-13T14:17:43.944128+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnungverordnung-zur-neuordnung-der-finanzkontrolle-schwarzarbeit-2014/#nachricht-84956
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Hanov,

wie bereits geschrieben, gibt es keine Verträge zur kirchlichen Nutzung.
Die Aussegnungshalle in Jesingen befindet sich in auf dem städtischen Friedhof und im Eigentum der Stadt.

Eine vertragliche Regelung zur Nutzung der Kirche bei Trauerfeiern gibt es nicht.


Mit freundlichen Grüßen",False,90345,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Hanov,

wie bereits geschrieben, gibt es keine Verträge zur kirchlichen Nutzung.
Die Aussegnungshalle in Jesingen befindet sich in auf dem städtischen Friedhof und im Eigentum der Stadt.

Eine vertragliche Regelung zur Nutzung der Kirche bei Trauerfeiern gibt es nicht.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen [#27034]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27034/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/90345/?format=csv,Stadt Kirchheim unter Teck,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/9256/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: AW: Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen [#27034],2018-04-26T09:31:24+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/regelungen-zu-trauerfeiern-in-kirchen/#nachricht-90345
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen“ vom 13.03.2018 (#27034) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Constantin Hanov-Blum

Anfragenr: 27034
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Constantin Hanov
<< Adresse entfernt >>

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",False,88104,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/9256/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen“ vom 13.03.2018 (#27034) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Constantin Hanov-Blum

Anfragenr: 27034
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Postanschrift
Constantin Hanov
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen [#27034]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27034/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/88104/?format=csv,Constantin Hanov,,True,,,AW: Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen [#27034],2018-04-13T17:17:30.377461+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/regelungen-zu-trauerfeiern-in-kirchen/#nachricht-88104
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Hanov-Blum,

nach Rücksprache dem Friedhofswesen gibt es hier keine bekannte Vereinbarungen bezüglich der Nutzung von Kirchen, Räumen und Friedhöfen bei Todesfällen, Trauerfeiern und Beerdigungen mit der evangelischen Kirche. Die in Kirchheim vorhandenen Friedhöfe sind alle in städtischem Eigentum. Ausschließlich die Nutzung der Kapelle am „Alten Friedhof“ kann durch die Hinterbliebenen benutzt werden.
Hier teilen wir, sofern eine Nutzung gewünscht ist, den Termin der evangelischen Kirche mit. Eine Abrechnung der Nutzung erfolgt allerdings direkt von Seite der evangelischen Kirche an die Hinterbliebenen.

Mit freundlichen Grüßen",False,88181,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Hanov-Blum,

nach Rücksprache dem Friedhofswesen gibt es hier keine bekannte Vereinbarungen bezüglich der Nutzung von Kirchen, Räumen und Friedhöfen bei Todesfällen, Trauerfeiern und Beerdigungen mit der evangelischen Kirche. Die in Kirchheim vorhandenen Friedhöfe sind alle in städtischem Eigentum. Ausschließlich die Nutzung der Kapelle am „Alten Friedhof“ kann durch die Hinterbliebenen benutzt werden.
Hier teilen wir, sofern eine Nutzung gewünscht ist, den Termin der evangelischen Kirche mit. Eine Abrechnung der Nutzung erfolgt allerdings direkt von Seite der evangelischen Kirche an die Hinterbliebenen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen [#27034]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27034/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/88181/?format=csv,Stadt Kirchheim unter Teck,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/9256/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen [#27034],2018-04-16T09:05:56+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/regelungen-zu-trauerfeiern-in-kirchen/#nachricht-88181
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrt<< Anrede >>

danke für Ihre Information.

Es gibt also keinerlei Verträge der Stadt mit den kirchlichen Einrichtungen, die die Nutzung von Kirchenräumen bei Trauerfeiern regeln?

Konkret geht es z.B. um die Kirche in Jesingen. Gibt es hier Regelungen mit der Stadt bezüglich der Nutzung der Kirche bei Trauerfeiern oder Beerdigungen? Gibt es Absprachen oder Verträge zur Nutzung der Aussegnungshalle?

Mit freundlichen Grüßen
Constantin Hanov

Anfragenr: 27034
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Constantin Hanov
<< Adresse entfernt >>

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",False,90237,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/9256/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr ",True,geehrt<< Anrede >>,,,False,"

danke für Ihre Information.

Es gibt also keinerlei Verträge der Stadt mit den kirchlichen Einrichtungen, die die Nutzung von Kirchenräumen bei Trauerfeiern regeln?

Konkret geht es z.B. um die Kirche in Jesingen. Gibt es hier Regelungen mit der Stadt bezüglich der Nutzung der Kirche bei Trauerfeiern oder Beerdigungen? Gibt es Absprachen oder Verträge zur Nutzung der Aussegnungshalle?

Mit freundlichen Grüßen
Constantin Hanov

Anfragenr: 27034
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Constantin Hanov
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: AW: Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen [#27034]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27034/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/90237/?format=csv,Constantin Hanov,,True,,,AW: AW: Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen [#27034],2018-04-25T12:20:09.869940+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/regelungen-zu-trauerfeiern-in-kirchen/#nachricht-90237
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche Regelungen, Verträge und Absprachen mit den Kirchengemeinden / Pfarrämtern der  evangelischen Kirchen in der Stadt und den zugehörigen Gemeinden zur Nutzung von Kirchen, Räumen und Friedhöfen bei Todesfällen, Trauerfeiern und Beerdigungen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. 

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Constantin Hanov
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Constantin Hanov
<< Adresse entfernt >>

-- 
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",False,84960,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/9256/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche Regelungen, Verträge und Absprachen mit den Kirchengemeinden / Pfarrämtern der  evangelischen Kirchen in der Stadt und den zugehörigen Gemeinden zur Nutzung von Kirchen, Räumen und Friedhöfen bei Todesfällen, Trauerfeiern und Beerdigungen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. 

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Constantin Hanov
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Postanschrift
Constantin Hanov
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen [#27034]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27034/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84960/?format=csv,Constantin Hanov,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Regelungen zu Trauerfeiern in Kirchen [#27034],2018-03-13T15:04:55.124282+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/regelungen-zu-trauerfeiern-in-kirchen/#nachricht-84960
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrteAntragsteller/in

Ihre Fragen, die Sie mit Bezug auf die Nummer #27035 gestellt haben, waren bereits im Rahmen Ihrer am 21. Mai 2018 eingegangenen Klage vor dem Verwaltungsgericht Trier anhängig und wurden dort einer Klärung zugeführt.

Mit Urteil vom 9. August 2018 wurde auch Ihre Klage auf Wiederaufnahme des abgeschlossenen Klageverfahrens (Urteil vom 27.10.2016) abgewiesen. Der hiergegen gerichtete Antrag auf Zulassung der Berufung sowie der Beiordnung eines Notanwalts wurde mit Beschluss des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 4.2.2019 abgelehnt.

Zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen wurde nicht vorgetragen, so dass wir Ihnen hierzu einige Informationen zur rechtlichen Einordnung geben möchten. Dabei verweisen wird auf die Entscheidung des OVG Berling-Brandenburg (Beschluss vom 1.2.2017 – OVG 11 N 91.15 –, juris, Rn. 27 ff.). Darin heißt es in der Randnotiz 27:

„Die Zahlung einer Abgabe wie des Rundfunkbeitrags als solche ist nicht mit der Äußerung eines weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses verbunden. Der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 GG sowie des Art. 9 EMRK wird durch die Beitragserhebung als solche nicht tangiert (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.11.2015, 7 A 10455/15, Rz. 18, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.03.2015, 2 A 2311/14, Rn. 84 f. juris).“

In der Randnotiz 28, finden Sie die Begründung, warum auch der Schutzbereich des Grundrechts der Gewissensfreiheit von der Beitragspflicht analog zur Steuerzahlung nicht berührt wird:

„Auch wenn es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer im abgabenrechtlichen Sinne handelt, lässt sich diese Rechtsprechung auf ihn übertragen. Denn der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zu entnehmen, dass der Schutzbereich der Gewissensfreiheit nur so weit reicht wie der eigene Verantwortungsbereich des Grundrechtsträgers (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18.04.1984, 1 BvL 43/81, juris, Rz. 35; VG Saarland, Urteil vom 25. Januar 2016 – 6 K 525/15 –, Rn. 88, juris). Die Programmentscheidung liegt jedoch nicht im Verantwortungsbereich des Klägers.“

Allein die persönliche Bewertung eines Umstands – ob jemand z.B. das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mag oder nicht – sagt noch nichts darüber aus, ob es um eine Gewissensentscheidung geht. Vielmehr werden an die Gewissensentscheidung sehr hohe Anforderungen gestellt. Nur dann ist der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 GG überhaupt eröffnet (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 4 Abs. 1 GG, BVerfGE 12,45 (55); BVerfGE 79,24). Ansonsten könnte man auf diese Weise jedes rechtmäßig erlassene Gesetz außer Kraft setzen und sich z.B. auch unter Berufung auf das eigene Gewissen für das Linksfahren im Straßenverkehr entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil von 18.07.2018 entschieden, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nur in Bezug auf die Beitragspflicht für Nebenwohnungen überarbeitet werden muss, ansonsten aber verfassungsmäßig ist. Dies kann nicht durch die bloße Berufung auf eine Gewissensentscheidung ausgehebelt werden.

Mit freundlichen Grüßen,",False,348341,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrteAntragsteller/in,,,False,"

Ihre Fragen, die Sie mit Bezug auf die Nummer #27035 gestellt haben, waren bereits im Rahmen Ihrer am 21. Mai 2018 eingegangenen Klage vor dem Verwaltungsgericht Trier anhängig und wurden dort einer Klärung zugeführt.

Mit Urteil vom 9. August 2018 wurde auch Ihre Klage auf Wiederaufnahme des abgeschlossenen Klageverfahrens (Urteil vom 27.10.2016) abgewiesen. Der hiergegen gerichtete Antrag auf Zulassung der Berufung sowie der Beiordnung eines Notanwalts wurde mit Beschluss des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 4.2.2019 abgelehnt.

Zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen wurde nicht vorgetragen, so dass wir Ihnen hierzu einige Informationen zur rechtlichen Einordnung geben möchten. Dabei verweisen wird auf die Entscheidung des OVG Berling-Brandenburg (Beschluss vom 1.2.2017 – OVG 11 N 91.15 –, juris, Rn. 27 ff.). Darin heißt es in der Randnotiz 27:

„Die Zahlung einer Abgabe wie des Rundfunkbeitrags als solche ist nicht mit der Äußerung eines weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses verbunden. Der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 GG sowie des Art. 9 EMRK wird durch die Beitragserhebung als solche nicht tangiert (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.11.2015, 7 A 10455/15, Rz. 18, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.03.2015, 2 A 2311/14, Rn. 84 f. juris).“

In der Randnotiz 28, finden Sie die Begründung, warum auch der Schutzbereich des Grundrechts der Gewissensfreiheit von der Beitragspflicht analog zur Steuerzahlung nicht berührt wird:

„Auch wenn es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer im abgabenrechtlichen Sinne handelt, lässt sich diese Rechtsprechung auf ihn übertragen. Denn der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zu entnehmen, dass der Schutzbereich der Gewissensfreiheit nur so weit reicht wie der eigene Verantwortungsbereich des Grundrechtsträgers (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18.04.1984, 1 BvL 43/81, juris, Rz. 35; VG Saarland, Urteil vom 25. Januar 2016 – 6 K 525/15 –, Rn. 88, juris). Die Programmentscheidung liegt jedoch nicht im Verantwortungsbereich des Klägers.“

Allein die persönliche Bewertung eines Umstands – ob jemand z.B. das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mag oder nicht – sagt noch nichts darüber aus, ob es um eine Gewissensentscheidung geht. Vielmehr werden an die Gewissensentscheidung sehr hohe Anforderungen gestellt. Nur dann ist der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 GG überhaupt eröffnet (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 4 Abs. 1 GG, BVerfGE 12,45 (55); BVerfGE 79,24). Ansonsten könnte man auf diese Weise jedes rechtmäßig erlassene Gesetz außer Kraft setzen und sich z.B. auch unter Berufung auf das eigene Gewissen für das Linksfahren im Straßenverkehr entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil von 18.07.2018 entschieden, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nur in Bezug auf die Beitragspflicht für Nebenwohnungen überarbeitet werden muss, ansonsten aber verfassungsmäßig ist. Dies kann nicht durch die bloße Berufung auf eine Gewissensentscheidung ausgehebelt werden.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#27035] [#27035]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27035/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/348341/?format=csv,Südwestdeutscher Rundfunk,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15213/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#27035] [#27035],2019-05-09T11:22:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-1/#nachricht-348341
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu.

Mit freundlichen Grüßen",False,302623,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#27035] [#27035]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27035/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/302623/?format=csv,Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/8899/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#27035] [#27035],2019-04-29T10:39:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-1/#nachricht-302623
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 13.03.2018 (#27035) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 27035
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,105941,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15213/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 13.03.2018 (#27035) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 27035
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,,,"(False, 'AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27035]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27035/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/105941/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27035],2018-10-11T07:35:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-1/#nachricht-105941
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrteAntragsteller/in

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/27035

Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet.

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anhänge:
 - 27035.pdf


Anfragenr: 27035
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,302622,False,True,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/8899/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrteAntragsteller/in,,,False,"

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

",True,https://fragdenstaat.de/a/27035,False,"

Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet.

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anhänge:
 - 27035.pdf


Anfragenr: 27035
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,"(False, 'Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#27035] [#27035]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27035/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/302622/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#27035] [#27035],2019-04-29T10:39:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-1/#nachricht-302622
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte teilen Sie mir mit, wer oder was die - parteigebundenen - Stellen ""Beitragsservice"" oder die betreffende Landesrundfunkanstalt dazu legitimiert, das Gewissen eines Antragstellers eines ""Härtefallantrags aus Gewissensgründen"" zu prüfen, um daraufhin über die Zahlungspflicht dieser Person zu entscheiden? 

Verweigerungen aus Gewissensgründen stellen in Deutschland eine schwierige Härtefallproblematik dar, wie sich in den langjährigen Kämpfen um die Verweigerung des Kriegsdienstes und dessen gesetzliche Regelung widerspiegelt. 

Abgabenrechtlich hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass eben aufgrund einer haushaltsrechtlichen Trennung zwischen Einnahmen und Ausgaben die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Gewissens nicht bei Steuerverweigerung zum Zwecke von Verhinderung von Militärausgaben berührt wird. (Beispiel: Ablehnungsbegründung zu 2 BvR 1775/02 vom 02.06.2003) 

Der Rundfunkbeitrag hingegen dient - zweckgebunden - der Ausstattung und Arbeit des öffentlich rechtlichen Rundfunks, ist von dieser Grundsatzentscheidung zur Gewissensfreiheit also nicht betroffen. 

Zur möglichen Befreiung über einen Härtefallantrag hat das BVerfG in einer Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag (1BvR2550/12 vom 12.12.2012) zudem deutlich auf folgendes hingewiesen: 
Zitat: 
„Nach §4 Abs.6 Satz1 des RBStV hat die Landerundfunkanstalt auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Beispiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. 
Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchen Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann.“

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. 

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,84961,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15213/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte teilen Sie mir mit, wer oder was die - parteigebundenen - Stellen ""Beitragsservice"" oder die betreffende Landesrundfunkanstalt dazu legitimiert, das Gewissen eines Antragstellers eines ""Härtefallantrags aus Gewissensgründen"" zu prüfen, um daraufhin über die Zahlungspflicht dieser Person zu entscheiden? 

Verweigerungen aus Gewissensgründen stellen in Deutschland eine schwierige Härtefallproblematik dar, wie sich in den langjährigen Kämpfen um die Verweigerung des Kriegsdienstes und dessen gesetzliche Regelung widerspiegelt. 

Abgabenrechtlich hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass eben aufgrund einer haushaltsrechtlichen Trennung zwischen Einnahmen und Ausgaben die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Gewissens nicht bei Steuerverweigerung zum Zwecke von Verhinderung von Militärausgaben berührt wird. (Beispiel: Ablehnungsbegründung zu 2 BvR 1775/02 vom 02.06.2003) 

Der Rundfunkbeitrag hingegen dient - zweckgebunden - der Ausstattung und Arbeit des öffentlich rechtlichen Rundfunks, ist von dieser Grundsatzentscheidung zur Gewissensfreiheit also nicht betroffen. 

Zur möglichen Befreiung über einen Härtefallantrag hat das BVerfG in einer Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag (1BvR2550/12 vom 12.12.2012) zudem deutlich auf folgendes hingewiesen: 
Zitat: 
„Nach §4 Abs.6 Satz1 des RBStV hat die Landerundfunkanstalt auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Beispiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. 
Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchen Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann.“

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. 

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,,,,,,,"(False, 'Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27035]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27035/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84961/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27035],2018-03-13T15:23:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-1/#nachricht-84961
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 13.03.2018 (#27035) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 27035
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,88018,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15213/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 13.03.2018 (#27035) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 27035
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,,,"(False, 'AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27035]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27035/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/88018/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27035],2018-04-13T08:30:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-1/#nachricht-88018
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 13.03.2018 (#27035) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 201 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in



Anfragenr: 27035
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,107142,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15213/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 13.03.2018 (#27035) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 201 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"



Anfragenr: 27035
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,,,"(False, 'AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27035]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27035/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/107142/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27035],2018-10-30T12:42:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-1/#nachricht-107142
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrteAntragsteller/in

meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 13.03.2018 (#27035) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 382 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in



Anfragenr: 27035
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,302624,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15213/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrteAntragsteller/in,,,False,"

meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 13.03.2018 (#27035) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 382 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"



Anfragenr: 27035
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,"(False, 'AW: Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#27035] [#27035]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27035/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/302624/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ [#27035] [#27035],2019-04-29T10:40:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-1/#nachricht-302624
https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-1/#nachricht-382589,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/382589/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/382589/D9400-294r1.pdf?token=1u0QWP%3AZa85ds9NQs8th8wqaKi8PqndHd_Cnnuet2F8r-QZ_6g,application/pdf,95174,False,False,False,True,False,D9400-294r1.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/95174/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-1/382589/anhang/D9400-294r1.pdf,13518,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrteAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anlage erhalten Sie unser Schreiben dazu.

Mit freundlichen Grüßen",False,382589,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrteAntragsteller/in,,,False,"

vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anlage erhalten Sie unser Schreiben dazu.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre E-Mail vom 29. April 2019')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27035/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/382589/?format=csv,Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/8899/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre E-Mail vom 29. April 2019,2019-06-25T15:13:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-1/#nachricht-382589
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 13.03.2018 (#27036) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 180 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 27036
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,105856,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4107/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen“ vom 13.03.2018 (#27036) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 180 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 27036
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27036/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/105856/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036],2018-10-10T06:55:49.316549+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-2/#nachricht-105856
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte teilen Sie mir mit, wer oder was die - parteigebundenen - Stellen ""Beitragsservice"" oder die betreffende Landesrundfunkanstalt dazu legitimiert, das Gewissen eines Antragstellers eines ""Härtefallantrags aus Gewissensgründen"" zu prüfen, um daraufhin über die Zahlungspflicht dieser Person zu entscheiden? 

Verweigerungen aus Gewissensgründen stellen in Deutschland eine schwierige Härtefallproblematik dar, wie sich in den langjährigen Kämpfen um die Verweigerung des Kriegsdienstes und dessen gesetzliche Regelung widerspiegelt. 

Abgabenrechtlich hat das BVerfG festgestellt, dass eben aufgrund einer haushaltsrechtlichen Trennung zwischen Einnahmen und Ausgaben die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Gewissens nicht bei Steuerverweigerung zum Zwecke von Verhinderung von Militärausgaben berührt wird. (Beispiel: Ablehnungsbegründung zu 2 BvR 1775/02 vom 02.06.2003) 

Der Rundfunkbeitrag hingegen dient - zweckgebunden - der Ausstattung und Arbeit des öffentlich rechtlichen Rundfunks, ist von dieser Grundsatzentscheidung zur Gewissensfreiheit also nicht betroffen. 

Zur möglichen Befreiung über einen Härtefallantrag hat das BVerfG in einer Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag (1BvR2550/12 vom 12.12.2012) zudem deutlich auf folgendes hingewiesen: 
Zitat: 
„Nach §4 Abs.6 Satz1 des RBStV hat die Landerundfunkanstalt auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Beispiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. 
Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchen Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann.“

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,84962,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4107/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte teilen Sie mir mit, wer oder was die - parteigebundenen - Stellen ""Beitragsservice"" oder die betreffende Landesrundfunkanstalt dazu legitimiert, das Gewissen eines Antragstellers eines ""Härtefallantrags aus Gewissensgründen"" zu prüfen, um daraufhin über die Zahlungspflicht dieser Person zu entscheiden? 

Verweigerungen aus Gewissensgründen stellen in Deutschland eine schwierige Härtefallproblematik dar, wie sich in den langjährigen Kämpfen um die Verweigerung des Kriegsdienstes und dessen gesetzliche Regelung widerspiegelt. 

Abgabenrechtlich hat das BVerfG festgestellt, dass eben aufgrund einer haushaltsrechtlichen Trennung zwischen Einnahmen und Ausgaben die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Gewissens nicht bei Steuerverweigerung zum Zwecke von Verhinderung von Militärausgaben berührt wird. (Beispiel: Ablehnungsbegründung zu 2 BvR 1775/02 vom 02.06.2003) 

Der Rundfunkbeitrag hingegen dient - zweckgebunden - der Ausstattung und Arbeit des öffentlich rechtlichen Rundfunks, ist von dieser Grundsatzentscheidung zur Gewissensfreiheit also nicht betroffen. 

Zur möglichen Befreiung über einen Härtefallantrag hat das BVerfG in einer Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag (1BvR2550/12 vom 12.12.2012) zudem deutlich auf folgendes hingewiesen: 
Zitat: 
„Nach §4 Abs.6 Satz1 des RBStV hat die Landerundfunkanstalt auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Beispiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. 
Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchen Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann.“

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27036/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84962/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036],2018-03-13T15:27:11.610083+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-2/#nachricht-84962
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. 

Wir bedauern Ihre Fundamentalkritik an der Rundfunkbeitragspflicht.

Leider sind wir für Ihr Anliegen nicht der richtige Ansprechpartner, denn für alle Fragen zum Haushaltsbeitrag ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (50656 Köln) zuständig. Abmeldungen, Änderungen oder gegebenenfalls Anträge auf Befreiung reichen Sie bitte dort ein.

Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von ARD und ZDF festgelegt, sondern von den Ministerpräsidenten der Länder. Eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt den Ministerpräsidenten, wie hoch der Haushaltsbeitrag sein soll. Die Landtage der Bundesländer fassen entsprechende Beschlüsse.

Im Januar 2013 hat der Haushaltsbeitrag die bisherige Rundfunkgebühr abgelöst. Anfang 2015 sank der monatliche Beitrag von 17,98 auf 17,50 Euro. 

Pro Wohnung ist ein Beitrag zu bezahlen, egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Empfangsgeräte es gibt. Die Umstellung auf den geräteunabhängigen Beitrag war notwendig geworden, weil Hörfunk und Fernsehen heute nicht nur mit Radio und Fernseher zu empfangen sind, sondern auch mit PCs, Laptops, Tablet-Computern und Smartphones.

Alle Bürger müssen sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen, unabhängig davon, wie stark sie die Angebote von ARD und ZDF nutzen. Denn die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland beruht auf einem Solidarmodell, das von allen finanziert wird. Der Gesetzgeber sieht weiterhin keine Möglichkeit vor, dass Kunden den Beitrag kürzen, wenn sie mit den angebotenen Programmen nicht zufrieden sind. Die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags haben in den vergangenen Jahren verschiedene höchstrichterliche Instanzen bestätigt. Eine Dokumentation der verschiedenen Urteile finden Sie hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html#urteile_zum_rundfunkbeitrag_fuer_betriebsstaetten_beschaeftigte_und_kraftfahrzeuge.

Als Gegenleistung für den Haushaltsbeitrag garantiert der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Grundversorgung an Informations-, Unterhaltungs- und Bildungsprogrammen. 

Mit freundlichen Grüßen",False,85090,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. 

Wir bedauern Ihre Fundamentalkritik an der Rundfunkbeitragspflicht.

Leider sind wir für Ihr Anliegen nicht der richtige Ansprechpartner, denn für alle Fragen zum Haushaltsbeitrag ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (50656 Köln) zuständig. Abmeldungen, Änderungen oder gegebenenfalls Anträge auf Befreiung reichen Sie bitte dort ein.

Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von ARD und ZDF festgelegt, sondern von den Ministerpräsidenten der Länder. Eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt den Ministerpräsidenten, wie hoch der Haushaltsbeitrag sein soll. Die Landtage der Bundesländer fassen entsprechende Beschlüsse.

Im Januar 2013 hat der Haushaltsbeitrag die bisherige Rundfunkgebühr abgelöst. Anfang 2015 sank der monatliche Beitrag von 17,98 auf 17,50 Euro. 

Pro Wohnung ist ein Beitrag zu bezahlen, egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Empfangsgeräte es gibt. Die Umstellung auf den geräteunabhängigen Beitrag war notwendig geworden, weil Hörfunk und Fernsehen heute nicht nur mit Radio und Fernseher zu empfangen sind, sondern auch mit PCs, Laptops, Tablet-Computern und Smartphones.

Alle Bürger müssen sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen, unabhängig davon, wie stark sie die Angebote von ARD und ZDF nutzen. Denn die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland beruht auf einem Solidarmodell, das von allen finanziert wird. Der Gesetzgeber sieht weiterhin keine Möglichkeit vor, dass Kunden den Beitrag kürzen, wenn sie mit den angebotenen Programmen nicht zufrieden sind. Die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags haben in den vergangenen Jahren verschiedene höchstrichterliche Instanzen bestätigt. Eine Dokumentation der verschiedenen Urteile finden Sie hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html#urteile_zum_rundfunkbeitrag_fuer_betriebsstaetten_beschaeftigte_und_kraftfahrzeuge.

Als Gegenleistung für den Haushaltsbeitrag garantiert der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Grundversorgung an Informations-, Unterhaltungs- und Bildungsprogrammen. 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27036/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85090/?format=csv,Erstes Deutsches Fernsehen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4107/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036],2018-03-15T13:31:31+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-2/#nachricht-85090
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Antwort ist keine Antwort auf meine Fragestellung und nur eine Ansammlung von allgemeine Textbausteine.
Sie sind überhaupt nicht auf den von mir gemachte Punkten eingegangen und deswegen bitte ich Sie auf diesen Wege nochmals die Gelegenheit eine fundierte sachgemässe Antwort zu geben.
Falls dies ausser Ihre Kompetenz liegt dann bitte ich Sie meine Fragestellung innerhalb Ihre Organisation weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 27036
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

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",False,87617,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4107/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Antwort ist keine Antwort auf meine Fragestellung und nur eine Ansammlung von allgemeine Textbausteine.
Sie sind überhaupt nicht auf den von mir gemachte Punkten eingegangen und deswegen bitte ich Sie auf diesen Wege nochmals die Gelegenheit eine fundierte sachgemässe Antwort zu geben.
Falls dies ausser Ihre Kompetenz liegt dann bitte ich Sie meine Fragestellung innerhalb Ihre Organisation weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 27036
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

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",,,,,,,"(False, 'AW: AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27036/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/87617/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036],2018-04-08T20:08:13.979661+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-2/#nachricht-87617
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,106075,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27036/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/106075/?format=csv,Erstes Deutsches Fernsehen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4107/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,,2018-10-12T12:53:58+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-2/#nachricht-106075
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

es tut uns sehr leid, dass Sie mit unseren früheren Antworten nicht einverstanden sind.

Seit der Umstellung von der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag wurden eine Reihe von Gerichtsverfahren angestrengt, die jedoch im weitesten Sinne alle mit der Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Beitragspflicht endeten. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html?highlight=urteile

Für rechtliche Auskünfte zum Thema Beitragspflicht wenden Sie sich bitte an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln bzw. an die Beitragsstelle in Ihrer Landesrundfunkanstalt.

Die Zuschauerredaktion des Ersten kann Anliegen wie Ihres nicht juristisch beurteilen. Dafür bitten wir um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen",False,106195,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

es tut uns sehr leid, dass Sie mit unseren früheren Antworten nicht einverstanden sind.

Seit der Umstellung von der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag wurden eine Reihe von Gerichtsverfahren angestrengt, die jedoch im weitesten Sinne alle mit der Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Beitragspflicht endeten. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html?highlight=urteile

Für rechtliche Auskünfte zum Thema Beitragspflicht wenden Sie sich bitte an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln bzw. an die Beitragsstelle in Ihrer Landesrundfunkanstalt.

Die Zuschauerredaktion des Ersten kann Anliegen wie Ihres nicht juristisch beurteilen. Dafür bitten wir um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27036/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/106195/?format=csv,Erstes Deutsches Fernsehen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4107/?format=csv,True,,,AW: AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036],2018-10-15T15:18:53+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-2/#nachricht-106195
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrt<< Anrede >>

es stimmt, Sie haben am 15. März geantwortet aber es scheint als ob Sie meine Reaktion vom 08. April 2018 nicht gelesen haben oder, dass Sie nicht die Fachliche Qualifikation haben darauf einzugehen.

Ich bitte Sie darum dringend meine Frage weiterzuleiten an eine Person in Ihre Organisation die auf meine Fragestellung eingehen kann.


...

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 27036
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

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",False,106074,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4107/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr ",True,geehrt<< Anrede >>,,,False,"

es stimmt, Sie haben am 15. März geantwortet aber es scheint als ob Sie meine Reaktion vom 08. April 2018 nicht gelesen haben oder, dass Sie nicht die Fachliche Qualifikation haben darauf einzugehen.

Ich bitte Sie darum dringend meine Frage weiterzuleiten an eine Person in Ihre Organisation die auf meine Fragestellung eingehen kann.


...

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 27036
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,"(False, 'AW: AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27036/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/106074/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036],2018-10-12T12:44:13.870525+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-2/#nachricht-106074
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

bitte senden Sie Ihr Anliegen selbst an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: 

Die Kontaktdaten lauten: 

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln 

Tel: 01806-999 555 10
Fax: 01806-999 555 01

Service-Telefonzeiten:
Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr
Jeder Anruf kostet 20 Cent aus dem deutschen Festnetz bzw. maximal 60 Cent aus den deutschen Mobilfunknetzen.

Wenn Sie eine Mail schreiben wollen, verwenden Sie bitte das Kontaktformular auf www.rundfunkbeitrag.de: 

https://www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Sie wissen, dass Ihr Anliegen an den Beitragsservice geschickt wurde.

Wie gesagt, für generelle Fragen zur Beitragspflicht sind wir als Zuschauerredaktion nicht zuständig.

Bitte haben Sie Verständnis, dass von unserer Seite zu Ihrem diesbezüglichen Anliegen keine weiteren Antworten mehr erfolgen werden.

Mit freundlichen Grüßen",False,106254,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

bitte senden Sie Ihr Anliegen selbst an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: 

Die Kontaktdaten lauten: 

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln 

Tel: 01806-999 555 10
Fax: 01806-999 555 01

Service-Telefonzeiten:
Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr
Jeder Anruf kostet 20 Cent aus dem deutschen Festnetz bzw. maximal 60 Cent aus den deutschen Mobilfunknetzen.

Wenn Sie eine Mail schreiben wollen, verwenden Sie bitte das Kontaktformular auf www.rundfunkbeitrag.de: 

https://www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Sie wissen, dass Ihr Anliegen an den Beitragsservice geschickt wurde.

Wie gesagt, für generelle Fragen zur Beitragspflicht sind wir als Zuschauerredaktion nicht zuständig.

Bitte haben Sie Verständnis, dass von unserer Seite zu Ihrem diesbezüglichen Anliegen keine weiteren Antworten mehr erfolgen werden.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27036/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/106254/?format=csv,Erstes Deutsches Fernsehen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4107/?format=csv,True,,,AW: AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036],2018-10-16T08:57:35+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-2/#nachricht-106254
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrt<< Anrede >>
Wenn Sie nicht die richtige Stelle sind bitte ich Sie ausdrücklich meine Anfrage intern an die zuständige Abteilung weiter zu leiten und mir mitzuteilen wenn Sie das getan heben - dies hatte ich bereits am 12.Oktober gefragt falls meine Anfrage Ihre Kompetenz übersteigt.

...

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 27036
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,106246,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4107/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr ",True,geehrt<< Anrede >>,,,False,"
Wenn Sie nicht die richtige Stelle sind bitte ich Sie ausdrücklich meine Anfrage intern an die zuständige Abteilung weiter zu leiten und mir mitzuteilen wenn Sie das getan heben - dies hatte ich bereits am 12.Oktober gefragt falls meine Anfrage Ihre Kompetenz übersteigt.

...

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 27036
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,"(False, 'AW: AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27036/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/106246/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036],2018-10-16T06:37:53.763763+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-2/#nachricht-106246
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. 

Es tut uns sehr leid, dass Sie sich über die Rundfunkbeitragspflicht ärgern und mit den Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zufrieden sind.

Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von ARD und ZDF festgelegt, sondern von den Ministerpräsidenten der Länder. Eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt den Ministerpräsidenten, wie hoch der Haushaltsbeitrag sein soll. Die Landtage der Bundesländer fassen entsprechende Beschlüsse.

Im Januar 2013 hat der Haushaltsbeitrag die bisherige Rundfunkgebühr abgelöst. Anfang 2015 sank der monatliche Beitrag von 17,98 auf 17,50 Euro. 

Alle Bürger müssen sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen, unabhängig davon, wie stark sie die Angebote von ARD und ZDF nutzen. Denn die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland beruht auf einem Solidarmodell, das von allen finanziert wird. Der Gesetzgeber sieht weiterhin keine Möglichkeit vor, dass Kunden den Beitrag kürzen, wenn sie mit den angebotenen Programmen nicht zufrieden sind. Für bestimmte Bürger besteht allerdings die Möglichkeit, z.B. aus sozialen Gründen, von der Beitragspflicht befreit zu werden.

Die ARD bemüht sich, mit den Beitragseinnahmen so sparsam und wirtschaftlich wie möglich umzugehen, um den Hörern und Zuschauern möglichst gute und qualitativ anspruchsvolle Programmangebote liefern zu können.

Zudem wird in größtmöglichem Maß offengelegt, wofür die Einnahmen verwendet werden. Die Landesrundfunkanstalten geben regelmäßig über die Gehälter ihres Führungspersonals Auskunft. Im Internet finden Sie eine Übersicht über die Sendungsprofile und Minutenpreise der Filme und Serien des Ersten Deutschen Fernsehens: 
http://www.daserste.de/specials/ueber-uns/ueber-uns-sendeplatzprofile102.html

Aus den Einnahmen von Haushaltsbeiträgen und Werbung finanziert die ARD nicht nur das Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen, sondern sieben Dritte Programme, das Bildungsprogramm ARD alpha, die Digitalkanäle tagesschau24 und ONE, ihre Anteile an KIKA, funk, PHOENIX, 3sat und Arte sowie mehr als 60 Hörfunkprogramme. Außerdem gibt es zahlreiche Online-Angebote wie „DasErste.de“, die Das Erste Mediathek und den Livestream „live.daserste.de“. Den Rundfunkbeitrag investieren die Landesrundfunkanstalten auch in  Kinokoproduktionen, Bandnachwuchscontests, Musikfestivals und Literaturwettbewerbe.
 
Detaillierte Auskünfte dazu erhalten Sie hier:

http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Womit_wir_arbeiten___Budget/4181676/index.html

Wir bedauern es überdies sehr, dass Sie den Eindruck haben, Das Erste informiere nicht umfassend und vollständig. Wir können Ihnen allerdings versichern, dass sich die Reporter und Redakteure der ARD bei jedem Thema bemühen, möglichst gute journalistische Arbeit zu leisten und alle Aspekte angemessen zu beleuchten. 

Bei ihrer Arbeit verfolgen die Journalisten der ARD als oberstes Ziel, gründlich zu recherchieren, Fakten zu erhärten und sie verständlich darzustellen. Bei der Auswahl der Themen orientieren sich die Redaktionen an journalistischen Nachrichtenkriterien. Wenn Fehler passieren, werden diese transparent gemacht. Niemals verbreiten die Journalisten des Ersten nichtkorrekte Fakten, um damit gezielt Meinungen zu manipulieren oder die Wahrheit zu unterdrücken. Zudem machen sie - im Gegensatz zu vielen Plattformen im Internet - ihre Quellen deutlich. 

Wenn Sie ein Thema im Ersten vermissen, gab es an diesem Tag andere Sachverhalte, die die Redaktionen nach sorgfältiger Prüfung als relevanter eingeschätzt haben. Keinesfalls sind wir mit dem Ersten Deutschen Fernsehen einer politischen Instanz, Partei oder sonstigen Interessengruppe in besonderer Weise verpflichtet. Das öffentlich-rechtliche Gemeinschaftsprogramm wird aus Rundfunkbeiträgen finanziert; die Journalisten unterliegen keiner politischen Einflussnahme. In den Kontrollgremien der Landesrundfunkanstalten achten Vertreter aller gesellschaftlichen Gruppen darauf, dass journalistische und ethische Standards eingehalten werden und dass die Berichterstattung alle gesellschaftlichen Interessen widerspiegelt.

Wir hoffen, dass es uns weiterhin gelingt, auch Sie mit unseren unabhängig recherchierten Informationen nachhaltig zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen",False,85085,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. 

Es tut uns sehr leid, dass Sie sich über die Rundfunkbeitragspflicht ärgern und mit den Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zufrieden sind.

Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von ARD und ZDF festgelegt, sondern von den Ministerpräsidenten der Länder. Eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt den Ministerpräsidenten, wie hoch der Haushaltsbeitrag sein soll. Die Landtage der Bundesländer fassen entsprechende Beschlüsse.

Im Januar 2013 hat der Haushaltsbeitrag die bisherige Rundfunkgebühr abgelöst. Anfang 2015 sank der monatliche Beitrag von 17,98 auf 17,50 Euro. 

Alle Bürger müssen sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen, unabhängig davon, wie stark sie die Angebote von ARD und ZDF nutzen. Denn die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland beruht auf einem Solidarmodell, das von allen finanziert wird. Der Gesetzgeber sieht weiterhin keine Möglichkeit vor, dass Kunden den Beitrag kürzen, wenn sie mit den angebotenen Programmen nicht zufrieden sind. Für bestimmte Bürger besteht allerdings die Möglichkeit, z.B. aus sozialen Gründen, von der Beitragspflicht befreit zu werden.

Die ARD bemüht sich, mit den Beitragseinnahmen so sparsam und wirtschaftlich wie möglich umzugehen, um den Hörern und Zuschauern möglichst gute und qualitativ anspruchsvolle Programmangebote liefern zu können.

Zudem wird in größtmöglichem Maß offengelegt, wofür die Einnahmen verwendet werden. Die Landesrundfunkanstalten geben regelmäßig über die Gehälter ihres Führungspersonals Auskunft. Im Internet finden Sie eine Übersicht über die Sendungsprofile und Minutenpreise der Filme und Serien des Ersten Deutschen Fernsehens: 
http://www.daserste.de/specials/ueber-uns/ueber-uns-sendeplatzprofile102.html

Aus den Einnahmen von Haushaltsbeiträgen und Werbung finanziert die ARD nicht nur das Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen, sondern sieben Dritte Programme, das Bildungsprogramm ARD alpha, die Digitalkanäle tagesschau24 und ONE, ihre Anteile an KIKA, funk, PHOENIX, 3sat und Arte sowie mehr als 60 Hörfunkprogramme. Außerdem gibt es zahlreiche Online-Angebote wie „DasErste.de“, die Das Erste Mediathek und den Livestream „live.daserste.de“. Den Rundfunkbeitrag investieren die Landesrundfunkanstalten auch in  Kinokoproduktionen, Bandnachwuchscontests, Musikfestivals und Literaturwettbewerbe.
 
Detaillierte Auskünfte dazu erhalten Sie hier:

http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Womit_wir_arbeiten___Budget/4181676/index.html

Wir bedauern es überdies sehr, dass Sie den Eindruck haben, Das Erste informiere nicht umfassend und vollständig. Wir können Ihnen allerdings versichern, dass sich die Reporter und Redakteure der ARD bei jedem Thema bemühen, möglichst gute journalistische Arbeit zu leisten und alle Aspekte angemessen zu beleuchten. 

Bei ihrer Arbeit verfolgen die Journalisten der ARD als oberstes Ziel, gründlich zu recherchieren, Fakten zu erhärten und sie verständlich darzustellen. Bei der Auswahl der Themen orientieren sich die Redaktionen an journalistischen Nachrichtenkriterien. Wenn Fehler passieren, werden diese transparent gemacht. Niemals verbreiten die Journalisten des Ersten nichtkorrekte Fakten, um damit gezielt Meinungen zu manipulieren oder die Wahrheit zu unterdrücken. Zudem machen sie - im Gegensatz zu vielen Plattformen im Internet - ihre Quellen deutlich. 

Wenn Sie ein Thema im Ersten vermissen, gab es an diesem Tag andere Sachverhalte, die die Redaktionen nach sorgfältiger Prüfung als relevanter eingeschätzt haben. Keinesfalls sind wir mit dem Ersten Deutschen Fernsehen einer politischen Instanz, Partei oder sonstigen Interessengruppe in besonderer Weise verpflichtet. Das öffentlich-rechtliche Gemeinschaftsprogramm wird aus Rundfunkbeiträgen finanziert; die Journalisten unterliegen keiner politischen Einflussnahme. In den Kontrollgremien der Landesrundfunkanstalten achten Vertreter aller gesellschaftlichen Gruppen darauf, dass journalistische und ethische Standards eingehalten werden und dass die Berichterstattung alle gesellschaftlichen Interessen widerspiegelt.

Wir hoffen, dass es uns weiterhin gelingt, auch Sie mit unseren unabhängig recherchierten Informationen nachhaltig zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27036/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85085/?format=csv,Erstes Deutsches Fernsehen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4107/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036],2018-03-15T13:23:04+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-2/#nachricht-85085
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Bitte entschuldigen Sie - ich habe Ihnen eine falsche Antwort geschickt. Ich bin leider bei der Adresse in der Zeile verrutscht. Bitte ignorieren Sie meinen Text, Sie erhalten in Kürze eine passende Antwort auf Ihr Anliegen.

Mit freundlichen Grüßen",False,85086,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Bitte entschuldigen Sie - ich habe Ihnen eine falsche Antwort geschickt. Ich bin leider bei der Adresse in der Zeile verrutscht. Bitte ignorieren Sie meinen Text, Sie erhalten in Kürze eine passende Antwort auf Ihr Anliegen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27036/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85086/?format=csv,Erstes Deutsches Fernsehen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4107/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036],2018-03-15T13:25:13+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-2/#nachricht-85086
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre neuerliche Mail.

Sie haben bereits am 15. März 2018 eine ausführliche Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten, siehe Anlage.

Mit freundlichen Grüßen",False,105995,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

vielen Dank für Ihre neuerliche Mail.

Sie haben bereits am 15. März 2018 eine ausführliche Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten, siehe Anlage.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27036/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/105995/?format=csv,Erstes Deutsches Fernsehen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4107/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: AW: Rundfunkbeitrag Härtefallantrag aus Gewissensgründen [#27036],2018-10-11T14:01:59+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-hartefallantrag-aus-gewissensgrunden-2/#nachricht-105995
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Dettmer,

das CMR-Übereinkommen gehört zum Internationalen Privatrecht (IPR) und nicht zum Ordnungsrecht des Güterkraftverkehrs (Öffentliches Recht).

Für Ihre Frage könnte die Industrie- und Handelskammer zuständig sein.

Mit freundlichen Grüßen",False,84990,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Dettmer,

das CMR-Übereinkommen gehört zum Internationalen Privatrecht (IPR) und nicht zum Ordnungsrecht des Güterkraftverkehrs (Öffentliches Recht).

Für Ihre Frage könnte die Industrie- und Handelskammer zuständig sein.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Cmr [#27037]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27037/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84990/?format=csv,Bundesamt für Logistik und Mobilität,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/268/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Cmr [#27037],2018-03-14T08:53:51+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/cmr/#nachricht-84990
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Welche Adrese Mus beim Frchtführer ein die Wo der LKW Stationiert ist oder die Auf der Eu Genehmigung steht

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Holger Dettmer
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,84964,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/268/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Welche Adrese Mus beim Frchtführer ein die Wo der LKW Stationiert ist oder die Auf der Eu Genehmigung steht

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Holger Dettmer
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Cmr [#27037]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27037/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84964/?format=csv,Holger Dettmer,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Cmr [#27037],2018-03-13T15:39:50.640798+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/cmr/#nachricht-84964
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Rudl,


Ihr IFG-Antrag ist bei uns eingegangen. 

Sobald über Ihren Antrag entschieden wurde, werden wir auf Sie zukommen.



Mit freundlichen Grüßen",False,85428,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Rudl,


Ihr IFG-Antrag ist bei uns eingegangen. 

Sobald über Ihren Antrag entschieden wurde, werden wir auf Sie zukommen.



Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: TK-Codex: Brief von Matthias Machnig an deutsche EU-Parlamentarier [#27040]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27040/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85428/?format=csv,Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/96/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: TK-Codex: Brief von Matthias Machnig an deutsche EU-Parlamentarier [#27040],2018-03-21T13:16:58+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/tk-codex-brief-von-matthias-machnig-an-deutsche-eu-parlamentarier/#nachricht-85428
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

laut Medienberichten [1, 2] hat Matthias Machnig, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, einen Brief an EU-Parlamentarier verschickt, in dem er für ""Regulierungserleichterungen beim Ausbau von Hochleistungsnetzen"" werben soll. Bitte lassen Sie mir diesen Brief zukommen.

[1] https://www.welt.de/wirtschaft/article173912873/Gigabit-Netze-Regierung-wirbt-fuer-Regulierungsferien-beim-Glasfasernetz.html
[2] https://www.wiwo.de/my/unternehmen/it/telekom-wettbewerb-verstoesst-die-spd-gegen-den-koalitionsvertrag/21059696.html?ticket=ST-6223543-3XPG3uDdJ2BJTvi6sWdF-ap3

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Tomas Rudl
netzpolitik.org
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Tomas Rudl
netzpolitik.org
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,84977,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/96/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

laut Medienberichten [1, 2] hat Matthias Machnig, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, einen Brief an EU-Parlamentarier verschickt, in dem er für ""Regulierungserleichterungen beim Ausbau von Hochleistungsnetzen"" werben soll. Bitte lassen Sie mir diesen Brief zukommen.

[1] https://www.welt.de/wirtschaft/article173912873/Gigabit-Netze-Regierung-wirbt-fuer-Regulierungsferien-beim-Glasfasernetz.html
[2] https://www.wiwo.de/my/unternehmen/it/telekom-wettbewerb-verstoesst-die-spd-gegen-den-koalitionsvertrag/21059696.html?ticket=ST-6223543-3XPG3uDdJ2BJTvi6sWdF-ap3

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Tomas Rudl
netzpolitik.org
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Postanschrift
Tomas Rudl
netzpolitik.org
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'TK-Codex: Brief von Matthias Machnig an deutsche EU-Parlamentarier [#27040]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27040/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84977/?format=csv,Tomas Rudl (netzpolitik.org),,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,TK-Codex: Brief von Matthias Machnig an deutsche EU-Parlamentarier [#27040],2018-03-13T17:31:03.388926+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/tk-codex-brief-von-matthias-machnig-an-deutsche-eu-parlamentarier/#nachricht-84977
https://fragdenstaat.de/anfrage/tk-codex-brief-von-matthias-machnig-an-deutsche-eu-parlamentarier/#nachricht-88015,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/88015/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/88015/AntwortIGF-AnfrageHerrRudl_13-04-2018_geschwaerzt.pdf?token=1u0QWP%3AciQ29jM0ARm-yU7Stu4Y5Pvc14BNG8dp_hg3wfzPKjc,application/pdf,35014,False,False,False,True,True,AntwortIGF-AnfrageHerrRudl_13-04-2018_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/35014/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/tk-codex-brief-von-matthias-machnig-an-deutsche-eu-parlamentarier/88015/anhang/AntwortIGF-AnfrageHerrRudl_13-04-2018_geschwaerzt.pdf,4150968,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Rudl,


in der Anlage ist der Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag  beigefügt.



Mit freundlichen Grüßen",False,88015,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Rudl,


in der Anlage ist der Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag  beigefügt.



Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: TK-Codex: Brief von Matthias Machnig an deutsche EU-Parlamentarier [#27040]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27040/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/88015/?format=csv,Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/96/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: TK-Codex: Brief von Matthias Machnig an deutsche EU-Parlamentarier [#27040],2018-04-13T07:08:11+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/tk-codex-brief-von-matthias-machnig-an-deutsche-eu-parlamentarier/#nachricht-88015
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Mein Aktenzeichen: RE 70 351 889 8DE (Bitte immer angeben)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Die Titel sämtlicher Akten in der Untergruppe 028/12 (Akteneinsicht Dritter nach Informationsfreiheitsgesetz / IFG (Ressortkreis IFG))

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,84978,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/?format=csv,False,False,"Mein Aktenzeichen: RE 70 351 889 8DE (Bitte immer angeben)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Die Titel sämtlicher Akten in der Untergruppe 028/12 (Akteneinsicht Dritter nach Informationsfreiheitsgesetz / IFG (Ressortkreis IFG))

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Titel sämtlicher Akten in der Untergruppe 028/12 [#27041]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27041/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84978/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Titel sämtlicher Akten in der Untergruppe 028/12 [#27041],2018-03-13T17:40:15.781815+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/titel-samtlicher-akten-in-der-untergruppe-02812/#nachricht-84978
https://fragdenstaat.de/anfrage/titel-samtlicher-akten-in-der-untergruppe-02812/#nachricht-85620,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85620/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/85620/bundeskanzleramt-bescheid-vom-19032_1_geschwaerzt.pdf?token=1u0QWP%3AStlAiIahq-b1p-NhF8ownnKLB4txsnc3Iwvu4AQ4YFk,application/pdf,34445,False,False,False,True,True,bundeskanzleramt-bescheid-vom-19032_1_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/34445/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/titel-samtlicher-akten-in-der-untergruppe-02812/85620/anhang/bundeskanzleramt-bescheid-vom-19032_1_geschwaerzt.pdf,2181565,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,85620,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Bescheid')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27041/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85620/?format=csv,Bundeskanzleramt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Bescheid,2018-03-19T00:00:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/titel-samtlicher-akten-in-der-untergruppe-02812/#nachricht-85620
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

leider habe ich auf meine Mailnachricht vom 26.03.2018 keine Antwort 
erhalten. Daher gehe ich hiermit noch einmal auf Ihre Anfrage ein.

Sie machen über das Internetportal ""fragdenstaat.de"" einen öffentlichen 
Informationszugangsanspruch nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die 
Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) geltend und 
beantragen die Übersendung folgender Unterlagen:

1. Auflistung der seit 1. Januar 2015 bekannten Abweichungen vom 
vorgesehenen Personaleinsatz (Personalschlüssel) in städtischen 
Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf gemäss § 6 Absatz 4 der 
Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den 
Personalschlüssel nach § 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung 
und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz NRW) jeweils einzeln 
aufgelistet nach Kindertageseinrichtung

2. Auflistung der Häufigkeiten von sogenanntem ""Notdienst"" in den 
städtischen Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf seit 2015

Ihrem Antrag vom 13.03.2018 kann leider nicht entsprochen werden.

Die von Ihnen erbeten Auskünfte zur Häufigkeit von Notdiensten in 
städtischen Kindertagesstätten ab 2015 liegen hier nicht vor. Eine 
entsprechende Statistik wird nicht geführt, sie ist auch im Nachhinein 
nicht zu erstellen.

Auch eine Auflistung der seit 1. Januar 2015 bekannten Abweichungen vom 
vorgesehenen Personaleinsatz (Personalschlüssel) in städtischen 
Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf existiert nicht. Grundlage für den 
Betrieb der Kindertageseinrichtungen ist die Betriebserlaubnis des 
Landschaftsverbandes Rheinland. Nach einem entsprechenden Antrag des 
Trägers erfolgt eine Prüfung, die sich an den Erfordernissen des 
Kindeswohls ausrichtet. Wenn die grundsätzliche Eignung des Trägers 
vorliegt, ist die Erlaubnis zu erteilen, ""(...) wenn das Wohl der Kinder 
und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der 
Regel anzunehmen, wenn u.a. die dem Zweck und der Konzeption der 
Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und 
personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind. Die personelle 
Ausstattung der städtischen Kindertageseinrichtungen wird im Stellenplan 
der Stadt Düsseldorf in einem entsprechenden Produkt dargestellt.

Eine Gegenüberstellung des Personalschlüssels nach KiBiz und der 
personellen Ausstattung der rund 100 städtischen Kindertageseinrichtungen 
wird im Jugendamt nicht standardmäßig geführt. Sie ist für die 
Bewirtschaftung der Planstellen auch nicht von Belang.

Für die Zusammenstellung der von Ihnen gewünschten umfassenden Auskunft 
ist daher ein entsprechender Vorbereitungsaufwand erforderlich. Ich bitte 
um Verständnis, dass dies für Sie nicht kostenfrei erledigt werden kann. 
Der Einsatz der personellen Ressource wird auf Kosten von ca. 150 EUR 
veranschlagt. Erst nach einer positiven Rückmeldung kann die 
Zusammenstellung der Daten erfolgen.

Sie bitten um Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Der Bescheid kann 
aus technischen Gründen nicht als elektronischer Verwaltungsakt erteilt 
werden. 

Eine postalische Adresse haben Sie nicht angegeben. Es wird daher davon 
ausgegangen, dass Sie keine Antwort in Schriftform erhalten möchten und 
ich  übersende Ihnen anliegende Entscheidung in einfacher Form per E-Mail. 
Andernfalls wird um Nennung Ihrer Post-Adresse gebeten, damit Ihnen der 
Bescheid schriftlich erteilt werden kann. 

Hinweis nach § 5 Abs. 2 Satz 4 IFG NRW:
Gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW haben Sie das Recht, die Landesbeauftragte für 
den Datenschutz als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. 
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 
Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel.: 
0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Homepage: 
https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/index.php 

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage 
erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf 
(Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf oder Postfach 200860, 40105 
Düsseldorf) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der 
Geschäftsstelle zu erheben. 


Mit freundlichen Grüßen",False,86823,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

leider habe ich auf meine Mailnachricht vom 26.03.2018 keine Antwort 
erhalten. Daher gehe ich hiermit noch einmal auf Ihre Anfrage ein.

Sie machen über das Internetportal ""fragdenstaat.de"" einen öffentlichen 
Informationszugangsanspruch nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die 
Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) geltend und 
beantragen die Übersendung folgender Unterlagen:

1. Auflistung der seit 1. Januar 2015 bekannten Abweichungen vom 
vorgesehenen Personaleinsatz (Personalschlüssel) in städtischen 
Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf gemäss § 6 Absatz 4 der 
Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den 
Personalschlüssel nach § 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung 
und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz NRW) jeweils einzeln 
aufgelistet nach Kindertageseinrichtung

2. Auflistung der Häufigkeiten von sogenanntem ""Notdienst"" in den 
städtischen Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf seit 2015

Ihrem Antrag vom 13.03.2018 kann leider nicht entsprochen werden.

Die von Ihnen erbeten Auskünfte zur Häufigkeit von Notdiensten in 
städtischen Kindertagesstätten ab 2015 liegen hier nicht vor. Eine 
entsprechende Statistik wird nicht geführt, sie ist auch im Nachhinein 
nicht zu erstellen.

Auch eine Auflistung der seit 1. Januar 2015 bekannten Abweichungen vom 
vorgesehenen Personaleinsatz (Personalschlüssel) in städtischen 
Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf existiert nicht. Grundlage für den 
Betrieb der Kindertageseinrichtungen ist die Betriebserlaubnis des 
Landschaftsverbandes Rheinland. Nach einem entsprechenden Antrag des 
Trägers erfolgt eine Prüfung, die sich an den Erfordernissen des 
Kindeswohls ausrichtet. Wenn die grundsätzliche Eignung des Trägers 
vorliegt, ist die Erlaubnis zu erteilen, ""(...) wenn das Wohl der Kinder 
und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der 
Regel anzunehmen, wenn u.a. die dem Zweck und der Konzeption der 
Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und 
personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind. Die personelle 
Ausstattung der städtischen Kindertageseinrichtungen wird im Stellenplan 
der Stadt Düsseldorf in einem entsprechenden Produkt dargestellt.

Eine Gegenüberstellung des Personalschlüssels nach KiBiz und der 
personellen Ausstattung der rund 100 städtischen Kindertageseinrichtungen 
wird im Jugendamt nicht standardmäßig geführt. Sie ist für die 
Bewirtschaftung der Planstellen auch nicht von Belang.

Für die Zusammenstellung der von Ihnen gewünschten umfassenden Auskunft 
ist daher ein entsprechender Vorbereitungsaufwand erforderlich. Ich bitte 
um Verständnis, dass dies für Sie nicht kostenfrei erledigt werden kann. 
Der Einsatz der personellen Ressource wird auf Kosten von ca. 150 EUR 
veranschlagt. Erst nach einer positiven Rückmeldung kann die 
Zusammenstellung der Daten erfolgen.

Sie bitten um Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Der Bescheid kann 
aus technischen Gründen nicht als elektronischer Verwaltungsakt erteilt 
werden. 

Eine postalische Adresse haben Sie nicht angegeben. Es wird daher davon 
ausgegangen, dass Sie keine Antwort in Schriftform erhalten möchten und 
ich  übersende Ihnen anliegende Entscheidung in einfacher Form per E-Mail. 
Andernfalls wird um Nennung Ihrer Post-Adresse gebeten, damit Ihnen der 
Bescheid schriftlich erteilt werden kann. 

Hinweis nach § 5 Abs. 2 Satz 4 IFG NRW:
Gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW haben Sie das Recht, die Landesbeauftragte für 
den Datenschutz als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. 
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 
Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel.: 
0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10, E-Mail: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False," Homepage: 
https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/index.php 

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage 
erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf 
(Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf oder Postfach 200860, 40105 
Düsseldorf) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der 
Geschäftsstelle zu erheben. 


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre Anfrage vom 13.03.2018')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27042/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/86823/?format=csv,Kommunalverwaltung Düsseldorf,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3263/?format=csv,True,,,Ihre Anfrage vom 13.03.2018,2018-03-28T14:57:59+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abweichungen-vom-vorgesehenen-personalschlussel-in-kitas-in-duseldorf/#nachricht-86823
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Auflistung der seit 1. Januar 2015 bekannten Abweichungen vom vorgesehenen Personaleinsatz (Personalschlüssel) in städtischen Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf gemäss § 6 Absatz 4 der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach § 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz NRW) jeweils einzeln aufgelistet nach Kindertageseinrichtung

2. Auflistung der Häufigkeiten von sogenanntem ""Notdienst"" in den städtischen Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf seit 2015

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
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",False,84980,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3263/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Auflistung der seit 1. Januar 2015 bekannten Abweichungen vom vorgesehenen Personaleinsatz (Personalschlüssel) in städtischen Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf gemäss § 6 Absatz 4 der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach § 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz NRW) jeweils einzeln aufgelistet nach Kindertageseinrichtung

2. Auflistung der Häufigkeiten von sogenanntem ""Notdienst"" in den städtischen Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf seit 2015

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Abweichungen vom vorgesehenen Personalschlüssel in KITAs in Düseldorf [#27042]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27042/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84980/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Abweichungen vom vorgesehenen Personalschlüssel in KITAs in Düseldorf [#27042],2018-03-13T20:44:19.528246+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abweichungen-vom-vorgesehenen-personalschlussel-in-kitas-in-duseldorf/#nachricht-84980
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Guten Tag, Herr Antragsteller/in,

Ihre Anfrage wurde dem Jugendamt am 14.03.2018 zugeleitet.

Die von Ihnen erbeten Auskünfte zur Häufigkeit von Notdiensten in 
städtischen Kindertagesstätten ab 2015 liegen hier nicht vor. Eine 
entsprechende Statistik wird nicht geführt, sie ist auch im Nachhinein 
nicht zu erstellen.

Auch eine Auflistung der seit 1. Januar 2015 bekannten Abweichungen vom 
vorgesehenen Personaleinsatz (Personalschlüssel) in städtischen 
Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf existiert nicht. Grundlage für den 
Betrieb der Kindertageseinrichtungen ist die Betriebserlaubnis des 
Landschaftsverbandes Rheinland. Nach einem entsprechenden Antrag des 
Trägers erfolgt eine Prüfung, die sich an den Erfordernissen des 
Kindeswohls ausrichtet. Wenn die grundsätzliche Eignung des Trägers 
vorliegt, ist die Erlaubnis zu erteilen, ""(...) wenn das Wohl der Kinder 
und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der 
Regel anzunehmen, wenn u.a. die dem Zweck und der Konzeption der 
Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und 
personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind. Die personelle 
Ausstattung der städtischen Kindertageseinrichtungen wird im Stellenplan 
der Stadt Düsseldorf in einem entsprechenden Produkt dargestellt.

Eine Gegenüberstellung des Personalschlüssels nach KiBiz und der 
personellen Ausstattung der rund 100 städtischen Kindertageseinrichtungen 
wird im Jugendamt nicht standardmäßig geführt. Sie ist für die 
Bewirtschaftung der Planstellen auch nicht von Belang.

Für die Zusammenstellung der von Ihnen gewünschten umfassenden Auskunft 
ist daher ein entsprechender Vorbereitungsaufwand erforderlich. Ich bitte 
um Verständnis, dass dies für Sie nicht kostenfrei erledigt werden kann. 
Der Einsatz der personellen Ressource wird auf Kosten von ca. 150 EUR 
veranschlagt.

Ich bitte Sie um eine kurze Mitteilung, ob Sie auch unter dieser 
Voraussetzung an der Aufstellung interessiert sind. 


Mit freundlichen Grüßen",False,85689,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Guten Tag, Herr ",True,Antragsteller/in,,,False,",

Ihre Anfrage wurde dem Jugendamt am 14.03.2018 zugeleitet.

Die von Ihnen erbeten Auskünfte zur Häufigkeit von Notdiensten in 
städtischen Kindertagesstätten ab 2015 liegen hier nicht vor. Eine 
entsprechende Statistik wird nicht geführt, sie ist auch im Nachhinein 
nicht zu erstellen.

Auch eine Auflistung der seit 1. Januar 2015 bekannten Abweichungen vom 
vorgesehenen Personaleinsatz (Personalschlüssel) in städtischen 
Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf existiert nicht. Grundlage für den 
Betrieb der Kindertageseinrichtungen ist die Betriebserlaubnis des 
Landschaftsverbandes Rheinland. Nach einem entsprechenden Antrag des 
Trägers erfolgt eine Prüfung, die sich an den Erfordernissen des 
Kindeswohls ausrichtet. Wenn die grundsätzliche Eignung des Trägers 
vorliegt, ist die Erlaubnis zu erteilen, ""(...) wenn das Wohl der Kinder 
und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der 
Regel anzunehmen, wenn u.a. die dem Zweck und der Konzeption der 
Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und 
personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind. Die personelle 
Ausstattung der städtischen Kindertageseinrichtungen wird im Stellenplan 
der Stadt Düsseldorf in einem entsprechenden Produkt dargestellt.

Eine Gegenüberstellung des Personalschlüssels nach KiBiz und der 
personellen Ausstattung der rund 100 städtischen Kindertageseinrichtungen 
wird im Jugendamt nicht standardmäßig geführt. Sie ist für die 
Bewirtschaftung der Planstellen auch nicht von Belang.

Für die Zusammenstellung der von Ihnen gewünschten umfassenden Auskunft 
ist daher ein entsprechender Vorbereitungsaufwand erforderlich. Ich bitte 
um Verständnis, dass dies für Sie nicht kostenfrei erledigt werden kann. 
Der Einsatz der personellen Ressource wird auf Kosten von ca. 150 EUR 
veranschlagt.

Ich bitte Sie um eine kurze Mitteilung, ob Sie auch unter dieser 
Voraussetzung an der Aufstellung interessiert sind. 


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre Anfrage vom 13.03.2018')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27042/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85689/?format=csv,Kommunalverwaltung Düsseldorf,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3263/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre Anfrage vom 13.03.2018,2018-03-26T09:54:08+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abweichungen-vom-vorgesehenen-personalschlussel-in-kitas-in-duseldorf/#nachricht-85689
https://fragdenstaat.de/anfrage/industriekooperationen/#nachricht-85051,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85051/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/85051/industriekooperationen_geschwaerzt.pdf?token=1u0QWP%3AxAdYW-7qgqjlWl2MQGMx1F9eXz9aliAfFBPsnZTH6wk,application/pdf,34237,False,False,False,True,True,industriekooperationen_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/34237/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/industriekooperationen/85051/anhang/industriekooperationen_geschwaerzt.pdf,1758318,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Nach dem Artikel „Mit freundlicher Unterstützung“ aus der ZEIT vom 8.
März 2018 bitte um die Zusendung folgender Sachverhalte.
1. Eine vollständige Auflistung der industrie- und stiftungsfinanzierten
Drittmittelprojekte oder Institute an der Universität Rostock mit Gültig-
keit zum Zeitpunkt der Anfrage.
2. Auskunft zu sämtlichen Stiftungsprofessuren an der Universität.
3. Informationen zu sämtlichen abgeschlossenen Stiftungsprofessuren an
der Universität Rostock, die mittlerweile in den Haushalt der Universität
übergegangen sind.
4. Liste über sämtliche derzeit angefertigten Industriepromotionen an der
Universität Rostock. Industriepromotionen meint Promotionen, welche von
Industriellen Partnern unterstützt oder bezahlt sind oder speziell für der
selben angefertigt wurden.
5. Eine Auflistung über Unternehmen oder Stiftungen die mit der Univer-
sität Kooperationsverträge abgeschlossen haben. Das meint Verträge mit
Stiftungen oder Partnern der Industrie, welche Projekte oder ein Institut
finanziell oder fachlich unterstützen.
Wenn eine Frage, wie zum Beispiel die Frage vier nicht beantwortet wer-
den kann, da es dazu keine Aufzeichnungen gibt, bitte ich Sie das mir so
mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass viele Hochschulen diese Fragen im Rahmen einer
ZEIT Recherche (siehe oben) diese Fragen bereits beantworten haben. Es
sollte also auch für die Universität Rostock kein Problem sein, diese In-
formationen ebenfalls kostenfrei zu bearbeiten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinforma-
tionsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz
(LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind,
bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezo-
genen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen
nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich
Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwandsowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenaus-
kunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind,
bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Akten-
auskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei
gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den
Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen
betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und
bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis
zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten,
ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu
unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Da-
ten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um
eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe!",False,85051,False,False,True,False,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6837/?format=csv,False,False,"Nach dem Artikel „Mit freundlicher Unterstützung“ aus der ZEIT vom 8.
März 2018 bitte um die Zusendung folgender Sachverhalte.
1. Eine vollständige Auflistung der industrie- und stiftungsfinanzierten
Drittmittelprojekte oder Institute an der Universität Rostock mit Gültig-
keit zum Zeitpunkt der Anfrage.
2. Auskunft zu sämtlichen Stiftungsprofessuren an der Universität.
3. Informationen zu sämtlichen abgeschlossenen Stiftungsprofessuren an
der Universität Rostock, die mittlerweile in den Haushalt der Universität
übergegangen sind.
4. Liste über sämtliche derzeit angefertigten Industriepromotionen an der
Universität Rostock. Industriepromotionen meint Promotionen, welche von
Industriellen Partnern unterstützt oder bezahlt sind oder speziell für der
selben angefertigt wurden.
5. Eine Auflistung über Unternehmen oder Stiftungen die mit der Univer-
sität Kooperationsverträge abgeschlossen haben. Das meint Verträge mit
Stiftungen oder Partnern der Industrie, welche Projekte oder ein Institut
finanziell oder fachlich unterstützen.
Wenn eine Frage, wie zum Beispiel die Frage vier nicht beantwortet wer-
den kann, da es dazu keine Aufzeichnungen gibt, bitte ich Sie das mir so
mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass viele Hochschulen diese Fragen im Rahmen einer
ZEIT Recherche (siehe oben) diese Fragen bereits beantworten haben. Es
sollte also auch für die Universität Rostock kein Problem sein, diese In-
formationen ebenfalls kostenfrei zu bearbeiten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinforma-
tionsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz
(LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind,
bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezo-
genen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen
nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich
Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwandsowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenaus-
kunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind,
bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Akten-
auskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei
gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den
Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen
betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und
bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis
zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten,
ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu
unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Da-
ten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um
eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe!",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Industriekooperationen')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/27043/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85051/?format=csv,Sebastian Schröder,,True,,,Industriekooperationen,2018-03-14T00:00:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/industriekooperationen/#nachricht-85051
