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cted_content.31.0,redacted_content.31.1,redacted_content.32.0,redacted_content.32.1,redacted_content.4.0,redacted_content.4.1,redacted_content.5.0,redacted_content.5.1,redacted_content.6.0,redacted_content.6.1,redacted_content.7.0,redacted_content.7.1,redacted_content.8.0,redacted_content.8.1,redacted_content.9.0,redacted_content.9.1,redacted_subject.0,registered_mail_date,request,resource_uri,sender,sender_public_body,sent,status,status_name,subject,timestamp,url
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zum Steinerenen Haus
Hauptstraße 76
35625 Hüttenberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in



Anfragenr: 178140
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",False,456105,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15371/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Sehr ",True,geehrteAntragsteller/in,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zum Steinerenen Haus
Hauptstraße 76
35625 Hüttenberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,,,,,False,"



Anfragenr: 178140
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",True,https://fragdenstaat.de/a/178140,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>","(False, 'Kontrollbericht zu Zum Steinerenen Haus, Hüttenberg [#178140]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/178140/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/456105/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu Zum Steinerenen Haus, Hüttenberg [#178140]",2020-01-31T10:27:34.209537+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-zum-steinerenen-haus-huttenberg/#nachricht-456105
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte ...,

die Vorsitzende der 2. großen Strafkammer hat 
in dem von Ihnen genannten Verfahren 
keine sitzungspolizeiliche Anordnung getroffen, 
die die Rechte und Pflichten der Medien gegenüber den allgemeinen Vorgaben verändert hätten.

Die Medien haben 
grundsätzlich Zugang zu den öffentlichen Hauptverhandlungen (§ 169 Abs. 1 S. 1 GVG). 
Das umfasst – sofern nicht im Einzelfall besondere Gründe dagegenstehen – 
den Anspruch, außerhalb der Hauptverhandlung (§ 169 Abs. 1 S. 2 GVG) 
Filmaufnahmen zu fertigen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 – 1 BvR 620/07). 
Die Pressestelle des Landgerichts hat in dem von Ihnen genannten Verfahren 
deshalb die Fertigung von Filmaufnahmen erlaubt.

Werden Filmaufnahmen gefertigt, gilt Folgendes: 
Die Medien haben die Wahrung von Persönlichkeitsrechten i
n eigener Verantwortung sicherzustellen (vgl. § 5 Landespressegesetz); 
bei etwaigen Verletzungen sind die jeweiligen Medien der richtige Ansprechpartner. 
Soweit sich Zuschauer nicht dem Risiko aussetzen möchten, 
unverpixelt abgebildet zu werden, steht es ihnen frei, 
den Saal zu verlassen oder etwa vorübergehend ihr Gesicht zu verbergen. 
Der Umstand, dass 
für einen kurzen Zeitraum vor Beginn der Hauptverhandlung 
Filmaufnahmen gemacht werden, 
ist regelmäßig für alle im Saal ohne weiteres zu erkennen.

Mit freundlichen Grüßen 
...
Vorsitzender Richter am Landgericht
Pressestelle des Landgerichts Kiel
und der Amtsgerichte seines Bezirks
Pressesprecher
Pressestelle@LG-Kiel.LandSH.de",False,870288,False,False,True,True,post,2024-01-28T20:31:37.047568+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte ...,

die Vorsitzende der 2. großen Strafkammer hat 
in dem von Ihnen genannten Verfahren 
keine sitzungspolizeiliche Anordnung getroffen, 
die die Rechte und Pflichten der Medien gegenüber den allgemeinen Vorgaben verändert hätten.

Die Medien haben 
grundsätzlich Zugang zu den öffentlichen Hauptverhandlungen (§ 169 Abs. 1 S. 1 GVG). 
Das umfasst – sofern nicht im Einzelfall besondere Gründe dagegenstehen – 
den Anspruch, außerhalb der Hauptverhandlung (§ 169 Abs. 1 S. 2 GVG) 
Filmaufnahmen zu fertigen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 – 1 BvR 620/07). 
Die Pressestelle des Landgerichts hat in dem von Ihnen genannten Verfahren 
deshalb die Fertigung von Filmaufnahmen erlaubt.

Werden Filmaufnahmen gefertigt, gilt Folgendes: 
Die Medien haben die Wahrung von Persönlichkeitsrechten i
n eigener Verantwortung sicherzustellen (vgl. § 5 Landespressegesetz); 
bei etwaigen Verletzungen sind die jeweiligen Medien der richtige Ansprechpartner. 
Soweit sich Zuschauer nicht dem Risiko aussetzen möchten, 
unverpixelt abgebildet zu werden, steht es ihnen frei, 
den Saal zu verlassen oder etwa vorübergehend ihr Gesicht zu verbergen. 
Der Umstand, dass 
für einen kurzen Zeitraum vor Beginn der Hauptverhandlung 
Filmaufnahmen gemacht werden, 
ist regelmäßig für alle im Saal ohne weiteres zu erkennen.

Mit freundlichen Grüßen 
...
Vorsitzender Richter am Landgericht
Pressestelle des Landgerichts Kiel
und der Amtsgerichte seines Bezirks
Pressesprecher
Pressestelle@LG-Kiel.LandSH.de",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/297775/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/870288/?format=csv,Landgericht Kiel,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7216/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,,2024-01-23T12:00:02+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/filmen-im-gerichtssaal-sitzungspolizeiliche-erlaubnis-landgericht-kiel-am-21-12-2023-1/#nachricht-870288
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte<< Anrede >>

meine Anfrage „WLAN der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege“ vom 01.06.2020 (#187709) wurde von Ihnen noch nicht beantwortet. 
Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner



Anfragenr: 187709
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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",False,500488,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/16898/?format=csv,False,False,Sehr geehrte,True,<< Anrede >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

meine Anfrage „WLAN der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege“ vom 01.06.2020 (#187709) wurde von Ihnen noch nicht beantwortet. 
Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner



Anfragenr: 187709
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,False,"
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",True,https://fragdenstaat.de/a/187709/,False,"

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Marcel Langner
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",,,"(False, 'AW: WLAN der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege [#187709]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/187709/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/500488/?format=csv,Marcel Langner,,True,,,AW: WLAN der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege [#187709],2020-07-04T00:46:40.010466+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wlan-der-hessischen-hochschule-fur-finanzen-und-rechtspflege/#nachricht-500488
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem LTranspG, VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sie bereiten aktuell den Ausbau der Beethovenstraße vor. 
Der gültige Bebauungsplan Ka 0/144 setzt für die Beethovenstraße zwischen Glockenstraße und Wolpertstraße in der Planzeichnung den Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich fest. Zudem sind in der Planzeichnung 5 anzupflanzende Bäume festgesetzt. 
Zwischen Glockenstraße und Wolpertstraße ist laut der im Ratssystem hinterlegten Ausbaupläne jedoch geplant, die Beethovenstraße mit Fahrbahn, Gehwegen und Parkstreifen auszubauen. Der im Plan dargestellte geplante Ausbau erfüllt durch die Trennung von Gehweg und Fahrbahn also nicht die Anforderungen an die Gestaltung eines Verkehrsberuhgiten Bereiches und widerspricht damit dem Bebauungsplan. 
Zudem werden nur zwei Bäume gepflanzt. 
Ich bitte um Auskunft über die Gründe für die Nichtumsetzung der Vorgaben aus dem Bebauungsplan, die ja den (durch den Stadtrat beschlossenen) Planungswillen der Stadt Kaiserslautern zum Ausdruck bringen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. 

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. 

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. 

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

Florian Groß




Anfragenr: 301619
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Florian Groß
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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,880974,False,False,False,False,email,2024-03-01T09:28:19.260735+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4836/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem LTranspG, VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sie bereiten aktuell den Ausbau der Beethovenstraße vor. 
Der gültige Bebauungsplan Ka 0/144 setzt für die Beethovenstraße zwischen Glockenstraße und Wolpertstraße in der Planzeichnung den Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich fest. Zudem sind in der Planzeichnung 5 anzupflanzende Bäume festgesetzt. 
Zwischen Glockenstraße und Wolpertstraße ist laut der im Ratssystem hinterlegten Ausbaupläne jedoch geplant, die Beethovenstraße mit Fahrbahn, Gehwegen und Parkstreifen auszubauen. Der im Plan dargestellte geplante Ausbau erfüllt durch die Trennung von Gehweg und Fahrbahn also nicht die Anforderungen an die Gestaltung eines Verkehrsberuhgiten Bereiches und widerspricht damit dem Bebauungsplan. 
Zudem werden nur zwei Bäume gepflanzt. 
Ich bitte um Auskunft über die Gründe für die Nichtumsetzung der Vorgaben aus dem Bebauungsplan, die ja den (durch den Stadtrat beschlossenen) Planungswillen der Stadt Kaiserslautern zum Ausdruck bringen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. 

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. 

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. 

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

Florian Groß




Anfragenr: 301619
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,"(False, 'Straßenausbau Beethovenstraße [#301619]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/301619/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/880974/?format=csv,Florian Groß,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Straßenausbau Beethovenstraße [#301619],2024-03-01T09:27:52.828418+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/strassenausbau-beethovenstrasse-1/#nachricht-880974
https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-essbar-ludwigsfelde/#nachricht-654780,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/654780/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/654780/brief_geschwaerzt.pdf?token=1tywnn%3AKMzwzzgQ3VdaFIY_oUVBmN30YA7mD9Hm2HYmy58Oemo,application/pdf,229273,False,False,False,True,True,brief_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/229273/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-essbar-ludwigsfelde/654780/anhang/brief_geschwaerzt.pdf,2423245,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,Eingangsbestätigung + Fristüberschreitung + Datenweitergabe,False,654780,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Eingangsbestätigung + Fristüberschreitung + Datenweitergabe,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Einverständnis zur Datenweitergabe nach § Absatz 2 VIG')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/231219/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/654780/?format=csv,Landkreis Teltow-Fläming - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4349/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Einverständnis zur Datenweitergabe nach § Absatz 2 VIG,2021-12-20T23:05:06.313109+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-essbar-ludwigsfelde/#nachricht-654780
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
apetito Catering B.V. & Co. KG
Bonifatiusstraße 305, 48432 Rheine, Deutschland

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>



Anfragenr: 208736
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
An der Wende 3
<< Adresse entfernt >> (Deister)

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",False,557101,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15577/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
apetito Catering B.V. & Co. KG
Bonifatiusstraße 305, 48432 Rheine, Deutschland

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"



Anfragenr: 208736
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An der Wende 3
",True,<< Adresse entfernt >>,False," (Deister)

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",,,"(False, 'Kontrollbericht zu apetito Catering B.V. & Co. KG, Rheine [#208736]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/208736/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/557101/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu apetito Catering B.V. & Co. KG, Rheine [#208736]",2021-01-14T20:46:26.359074+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-apetito-catering-bv-co-kg-rheine-1/#nachricht-557101
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

leider wurde, trotz mehrfacher Bitte, immer noch nicht die aktuelle Geschäftsordnung des 50. Studierendenparlaments hochgeladen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 298621
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",False,870299,False,False,False,False,email,2024-01-28T21:23:10.741677+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/12973/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

leider wurde, trotz mehrfacher Bitte, immer noch nicht die aktuelle Geschäftsordnung des 50. Studierendenparlaments hochgeladen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 298621
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,False,"

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-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,"(False, 'Geschäftsordnung des 50. Studierendenparlaments [#298621]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/298621/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/870299/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Geschäftsordnung des 50. Studierendenparlaments [#298621],2024-01-28T21:22:56.427447+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/geschaeftsordnung-des-50-studierendenparlaments/#nachricht-870299
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Stoltze,

die Förderung der Sanierung der Dämme des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs in Müllheim i. M. ist ein Teil des Gesamtkonzeptes zum Hochwasserschutz der Stadt. Dieses beinhaltet auch beispielsweise Objektschutzmaßnahmen in der Innenstadt sowie die Installation einer Fernwirktechnik, um die Steuerung der Hochwasserrückhaltebecken zu optimieren. Passgenaue bauliche und organisatorische Vorsorge- und Katastrophenschutzmaßnahmen basieren daher auf der ganzheitlichen Betrachtung und der Wechselwirkung isolierter örtlicher Maßnahmen untereinander und Gegeneinander. Ich weise daher daraufhin, dass eine isolierte Betrachtung nur eines Teils des Gesamtkonzepts möglicherweise Ihr Lagebild verfälscht. Darüber hinaus ist die Antragstellung, -bewilligung und -umsetzung ein Prozess im Fluss. D.h. je weiter die Maßnahmen fortgeschritten sind, desto mehr Förderung wird gewährt, wobei sich z.B. in jedem Kalenderjahr mindestens eine Hochwasserschutzmaßnahme in der Umsetzung befinden muss. Es liegt in der Natur der Sache, dass die verschiedenen, o.g. Bauabschnitte mitunter verzahnt sind und sich stetig weiterentwickeln. D. h. im Umkehrschluss aber auch, dass der Arbeitsstand in der Realität sich vom Arbeitsstand der Förderantragstellung unterscheiden kann. 

Unter Berücksichtigung dieser vorgenannten Ausführungen liegen für die von Ihnen begehrte Auskunft zu Maßnahmen zur Ertüchtigung der Dämme entlang des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs umfangreiche Informationen vor.

Nach Sichtung des Vorgangs übersteigen die Gebühren und Auslagen zusammen voraussichtlich die Höhe von 200 Euro. Im Einzelnen:

Position 1:
Hausinterne Anforderung Förderantragsunterlagen der befassten Fachbereiche, Durchsicht, Ordnen Verfahrensakte inkl. rechtlicher Prüfung auf z.B. notwendige Schwärzungen und Übermittlung an Sie sowie Erstellung eines notwendigen Gebührenbescheids.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt beträgt die allgemeine Verwaltungsgebühr 10,00 €/ZE.
Voraussichtlicher Aufwand (1 Arbeitstag) in Minuten: 427 Minuten = 43 Zeiteinheiten à 10 € = 430 €

Position 2: Fotokopien, Ausdrucke (Scannen und Faxen) aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw.
Gemäß lfd. Nr. 3.1 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt betragen diese je schwarz/weiß Kopie DIN A4 0,50 €/Seite.
Voraussichtlicher Umfang: 127 Seiten à 0,50 €/Seite = 63,50 €

Voraussichtliche Höhe der Gebühren und Auslagen insgesamt 493,50 €.

Als informationspflichtige Stelle haben wir Sie als antragstellende Person über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab gebühren- und auslagenfrei zu informieren und zur Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags aufzufordern, was ich hiermit tue. 
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass der Antrag als zurückgenommen gilt, sofern Sie die Weiterverfolgung Ihres Antrags nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Aufforderung gegenüber der Stadt als informationspflichtiger Stelle erklären. Zwischen Absendung der Information der voraussichtlichen Höhe der Kosten und zur Aufforderung zur Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags und dem Zugang Ihrer Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags ist der Ablauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen gehemmt. 

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Müllheim i. M., Bismarckstr. 3, 79379 Müllheim i. M. oder beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstr. 2, 79104 Freiburg im Breisgau, einzureichen.


Mit freundlichen Grüßen",False,870585,False,False,False,True,email,2024-01-31T17:05:05.875398+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Stoltze,

die Förderung der Sanierung der Dämme des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs in Müllheim i. M. ist ein Teil des Gesamtkonzeptes zum Hochwasserschutz der Stadt. Dieses beinhaltet auch beispielsweise Objektschutzmaßnahmen in der Innenstadt sowie die Installation einer Fernwirktechnik, um die Steuerung der Hochwasserrückhaltebecken zu optimieren. Passgenaue bauliche und organisatorische Vorsorge- und Katastrophenschutzmaßnahmen basieren daher auf der ganzheitlichen Betrachtung und der Wechselwirkung isolierter örtlicher Maßnahmen untereinander und Gegeneinander. Ich weise daher daraufhin, dass eine isolierte Betrachtung nur eines Teils des Gesamtkonzepts möglicherweise Ihr Lagebild verfälscht. Darüber hinaus ist die Antragstellung, -bewilligung und -umsetzung ein Prozess im Fluss. D.h. je weiter die Maßnahmen fortgeschritten sind, desto mehr Förderung wird gewährt, wobei sich z.B. in jedem Kalenderjahr mindestens eine Hochwasserschutzmaßnahme in der Umsetzung befinden muss. Es liegt in der Natur der Sache, dass die verschiedenen, o.g. Bauabschnitte mitunter verzahnt sind und sich stetig weiterentwickeln. D. h. im Umkehrschluss aber auch, dass der Arbeitsstand in der Realität sich vom Arbeitsstand der Förderantragstellung unterscheiden kann. 

Unter Berücksichtigung dieser vorgenannten Ausführungen liegen für die von Ihnen begehrte Auskunft zu Maßnahmen zur Ertüchtigung der Dämme entlang des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs umfangreiche Informationen vor.

Nach Sichtung des Vorgangs übersteigen die Gebühren und Auslagen zusammen voraussichtlich die Höhe von 200 Euro. Im Einzelnen:

Position 1:
Hausinterne Anforderung Förderantragsunterlagen der befassten Fachbereiche, Durchsicht, Ordnen Verfahrensakte inkl. rechtlicher Prüfung auf z.B. notwendige Schwärzungen und Übermittlung an Sie sowie Erstellung eines notwendigen Gebührenbescheids.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt beträgt die allgemeine Verwaltungsgebühr 10,00 €/ZE.
Voraussichtlicher Aufwand (1 Arbeitstag) in Minuten: 427 Minuten = 43 Zeiteinheiten à 10 € = 430 €

Position 2: Fotokopien, Ausdrucke (Scannen und Faxen) aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw.
Gemäß lfd. Nr. 3.1 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt betragen diese je schwarz/weiß Kopie DIN A4 0,50 €/Seite.
Voraussichtlicher Umfang: 127 Seiten à 0,50 €/Seite = 63,50 €

Voraussichtliche Höhe der Gebühren und Auslagen insgesamt 493,50 €.

Als informationspflichtige Stelle haben wir Sie als antragstellende Person über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab gebühren- und auslagenfrei zu informieren und zur Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags aufzufordern, was ich hiermit tue. 
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass der Antrag als zurückgenommen gilt, sofern Sie die Weiterverfolgung Ihres Antrags nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Aufforderung gegenüber der Stadt als informationspflichtiger Stelle erklären. Zwischen Absendung der Information der voraussichtlichen Höhe der Kosten und zur Aufforderung zur Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags und dem Zugang Ihrer Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags ist der Ablauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen gehemmt. 

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Müllheim i. M., Bismarckstr. 3, 79379 Müllheim i. M. oder beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstr. 2, 79104 Freiburg im Breisgau, einzureichen.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Förderung der Sanierung der Dämme des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs in Müllheim [#294436]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/294436/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/870585/?format=csv,Stadt Müllheim,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/9303/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Förderung der Sanierung der Dämme des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs in Müllheim [#294436],2024-01-29T17:04:45+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/foerderung-der-sanierung-der-daemme-des-hochwasserentlastungskanals-huegelheimer-runs-in-muellheim/#nachricht-870585
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Guten Tag << Antragsteller:in >>

ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 14.01.2021 zu dem Betrieb. Seit 2019 wird die Lebensmittelüberwachung des Kreises Steinfurt aufgrund einer Kampagne der Organisation „foodwatch“ und „fragdenstaat.de“ mit einer Vielzahl derartigen Anträge konfrontiert. Die Erfahrung mit mehreren Hundert Anfragen in meiner Behörde zeigt durch viele Rückmeldungen, dass ein Großteil der Anfragenden im Unklaren darüber ist, dass sie mit ein paar Klicks auf der Seite „fragdenstaat.de“ einen förmlichen Antrag stellen, der ein aufwendiges Verwaltungsverfahren nach sich zieht. Schlussendlich haben 2019 nur 1,5 % aller Antragsteller am Ende des Verfahrens tatsächlich die Information abgerufen.

Um keine unnötigen Personalressourcen zu binden, die dann in der Überwachung der Lebensmittelbetriebe fehlen, und im Hinblick auf einen schonenden Umgang mit Steuergeldern kann ich daher Ihren Antrag nur weiterbearbeiten, wenn die Ernsthaftigkeit des Antrags für mich erkennbar ist. Daher bitte ich Sie, mir über die vorliegende automatisch generierte E-Mail hinaus kurz Ihr ernsthaftes Interesse an Informationen über diesen Betrieb darzulegen.

Ich bin gesetzlich verpflichtet, Sie über die voraussichtliche Höhe der Gebühren und Auslagen zu informieren. Bis zu einem Aufwand von 1.000 € ist die Bearbeitung gebührenfrei. Der Gesetzgeber schreibt für die Bearbeitung ein umfangreiches Verwaltungsverfahren vor. Im Regelfall liegt der Verwaltungsaufwand für jeden solcher Anträge bei etwa 175 €. Solange es beim Regelaufwand bleibt, wird der Aufwand nicht Ihnen in Rechnung gestellt, sondern geht zu Lasten der Allgemeinheit. Damit ist der Aufwand für Registrierung, Eingangsbestätigung, Subsumtion von Feststellungen im Kontrollbericht, Anhörungsverfahren, Schwärzen von Kontrollberichten und Bescheiderteilung gedeckt. Nicht gedeckt davon ist der Aufwand, der bei Einschaltung von Rechtsanwälten und Klageverfahren entsteht. Ein solcher Aufwand ist im Voraus nicht abschätzbar, kann jedoch schnell 1.000 € übersteigen und wäre Ihnen dann in Rechnung zu stellen.


Hinweise zum Datenschutz 

Soweit es für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt). 

Verantwortlicher: Landrat des Kreises Steinfurt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Tecklenburger Str.  10, 48565 Steinfurt; 

Datenschutzbeauftragter: Kreis Steinfurt, Datenschutzbeauftragter, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt, <<E-Mail-Adresse>>; 

Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf: Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. 

Die im Antragsverfahren erhobenen Daten und Nachweise sind erforderlich, um Ihren Antrag prüfen zu können. Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO

Sofern für die Klärung der Antragsvoraussetzungen weitere Daten erhoben werden müssen, werden diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bei Dritten erhoben (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, externe behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister). 

Zur Erfüllung der Aufgaben anderer öffentlicher Stellen kann es erforderlich sein, dass das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Daten im Einzelfall an andere öffentliche Stellen weitergibt (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, behördliche Stellen für statistische Erhebungen, EU-Mitgliedstaaten und Drittländer). Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken. 

Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung dieser Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Richtigkeit der erhobenen Daten bestritten wird. Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie für die Durchführung dieses Antragsverfahrens oder im Rahmen der allgemeinen Überwachung dieses Rechtsbereiches nicht mehr erforderlich sind. Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSG-VO haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Unter den Einschränkungen des Art. 21 DS-GVO besteht auch ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sollten Sie mit den Auskünften oder der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wenden. 

Freundliche Grüße",False,557197,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Guten Tag ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 14.01.2021 zu dem Betrieb. Seit 2019 wird die Lebensmittelüberwachung des Kreises Steinfurt aufgrund einer Kampagne der Organisation „foodwatch“ und „fragdenstaat.de“ mit einer Vielzahl derartigen Anträge konfrontiert. Die Erfahrung mit mehreren Hundert Anfragen in meiner Behörde zeigt durch viele Rückmeldungen, dass ein Großteil der Anfragenden im Unklaren darüber ist, dass sie mit ein paar Klicks auf der Seite „fragdenstaat.de“ einen förmlichen Antrag stellen, der ein aufwendiges Verwaltungsverfahren nach sich zieht. Schlussendlich haben 2019 nur 1,5 % aller Antragsteller am Ende des Verfahrens tatsächlich die Information abgerufen.

Um keine unnötigen Personalressourcen zu binden, die dann in der Überwachung der Lebensmittelbetriebe fehlen, und im Hinblick auf einen schonenden Umgang mit Steuergeldern kann ich daher Ihren Antrag nur weiterbearbeiten, wenn die Ernsthaftigkeit des Antrags für mich erkennbar ist. Daher bitte ich Sie, mir über die vorliegende automatisch generierte E-Mail hinaus kurz Ihr ernsthaftes Interesse an Informationen über diesen Betrieb darzulegen.

Ich bin gesetzlich verpflichtet, Sie über die voraussichtliche Höhe der Gebühren und Auslagen zu informieren. Bis zu einem Aufwand von 1.000 € ist die Bearbeitung gebührenfrei. Der Gesetzgeber schreibt für die Bearbeitung ein umfangreiches Verwaltungsverfahren vor. Im Regelfall liegt der Verwaltungsaufwand für jeden solcher Anträge bei etwa 175 €. Solange es beim Regelaufwand bleibt, wird der Aufwand nicht Ihnen in Rechnung gestellt, sondern geht zu Lasten der Allgemeinheit. Damit ist der Aufwand für Registrierung, Eingangsbestätigung, Subsumtion von Feststellungen im Kontrollbericht, Anhörungsverfahren, Schwärzen von Kontrollberichten und Bescheiderteilung gedeckt. Nicht gedeckt davon ist der Aufwand, der bei Einschaltung von Rechtsanwälten und Klageverfahren entsteht. Ein solcher Aufwand ist im Voraus nicht abschätzbar, kann jedoch schnell 1.000 € übersteigen und wäre Ihnen dann in Rechnung zu stellen.


Hinweise zum Datenschutz 

Soweit es für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt). 

Verantwortlicher: Landrat des Kreises Steinfurt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Tecklenburger Str.  10, 48565 Steinfurt; 

Datenschutzbeauftragter: Kreis Steinfurt, Datenschutzbeauftragter, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt, ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,False,"; 

Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf: Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10, E-Mail: ",True,<<E-Mail-Adresse>>.,False," 

Die im Antragsverfahren erhobenen Daten und Nachweise sind erforderlich, um Ihren Antrag prüfen zu können. Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO

Sofern für die Klärung der Antragsvoraussetzungen weitere Daten erhoben werden müssen, werden diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bei Dritten erhoben (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, externe behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister). 

Zur Erfüllung der Aufgaben anderer öffentlicher Stellen kann es erforderlich sein, dass das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Daten im Einzelfall an andere öffentliche Stellen weitergibt (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, behördliche Stellen für statistische Erhebungen, EU-Mitgliedstaaten und Drittländer). Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken. 

Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung dieser Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Richtigkeit der erhobenen Daten bestritten wird. Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie für die Durchführung dieses Antragsverfahrens oder im Rahmen der allgemeinen Überwachung dieses Rechtsbereiches nicht mehr erforderlich sind. Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSG-VO haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Unter den Einschränkungen des Art. 21 DS-GVO besteht auch ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sollten Sie mit den Auskünften oder der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wenden. 

Freundliche Grüße",,,,,,,"(False, 'AW: Kontrollbericht zu apetito Catering B.V. & Co. KG, Rheine [#208736]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/208736/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/557197/?format=csv,Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15577/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: Kontrollbericht zu apetito Catering B.V. & Co. KG, Rheine [#208736]",2021-01-15T11:06:04+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-apetito-catering-bv-co-kg-rheine-1/#nachricht-557197
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr Antragsteller/in

vielen Dank für den erneuten Hinweis. 

Wir haben die Fragen den entsprechenden Stellen vorgelegt und antworten Ihnen, sobald wir die Rückmeldungen erhalten haben. 

Freundliche Grüße",False,652173,False,False,False,True,email,2024-05-08T06:04:30.967779+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,Antragsteller/in,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

vielen Dank für den erneuten Hinweis. 

Wir haben die Fragen den entsprechenden Stellen vorgelegt und antworten Ihnen, sobald wir die Rückmeldungen erhalten haben. 

Freundliche Grüße",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234421]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/234421/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/652173/?format=csv,Zollernalb Klinikum gGmbH,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/49367/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234421],2021-12-14T12:10:21+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/presseanfrage-auskunftsersuchen-zu-schwangerschaftsabbruchen-in-ihrem-haus-179/#nachricht-652173
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
L'italiano Pizza-Bringdienst
Reuterstraße 15
34117 Kassel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in



Anfragenr: 178343
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/178343

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",False,456402,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15386/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Sehr ",True,geehrteAntragsteller/in,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
L'italiano Pizza-Bringdienst
Reuterstraße 15
34117 Kassel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,,,,,False,"



Anfragenr: 178343
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"
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",True,https://fragdenstaat.de/a/178343,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>","(False, ""Kontrollbericht zu L'italiano Pizza-Bringdienst, Kassel [#178343]"")",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/178343/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/456402/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu L'italiano Pizza-Bringdienst, Kassel [#178343]",2020-01-31T11:45:25.768992+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-litaliano-pizza-bringdienst-kassel/#nachricht-456402
https://fragdenstaat.de/anfrage/entwuerfe-fuer-magnetschwebebahn-in-nuernberg/#nachricht-870300,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/870300/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/870300/widerspruch_geschwaerzt.pdf?token=1tywnn%3ANVKshwEAWdZNl8VUKSfZdwIqj57jH4yXIX2BtPAHR5w,application/pdf,373587,False,False,False,True,True,widerspruch_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/373587/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/entwuerfe-fuer-magnetschwebebahn-in-nuernberg/870300/anhang/widerspruch_geschwaerzt.pdf,1870627,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Guten Tag,

anbei befindet sich mein Widerspruch gegen Ihren mir per E-Mail zugesandten Bescheid vom 9. Januar 2024. Das unterschriebene Original wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugehen.

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Anhänge:
 - widerspruch.pdf



Anfragenr: 295007
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,870300,False,False,False,False,email,2024-01-28T21:24:10.343298+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15648/?format=csv,False,False,"Guten Tag,

anbei befindet sich mein Widerspruch gegen Ihren mir per E-Mail zugesandten Bescheid vom 9. Januar 2024. Das unterschriebene Original wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugehen.

Mit freundlichen Grüßen
",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Anhänge:
 - widerspruch.pdf



Anfragenr: 295007
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,False,"

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
",True,https://fragdenstaat.de/a/295007/,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,"(False, 'AW: Entwürfe für Magnetschwebebahn in Nürnberg [#295007]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/295007/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/870300/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Entwürfe für Magnetschwebebahn in Nürnberg [#295007],2024-01-28T21:23:51.492594+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/entwuerfe-fuer-magnetschwebebahn-in-nuernberg/#nachricht-870300
https://fragdenstaat.de/anfrage/abiturklausuren-berufskolleg-ita-2018-2020/#nachricht-799715,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/799715/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/799715/image001.png?token=1tywnn%3AR6lkfLXvowF7uP6V0UDCeZyaafQkfbGXdvRDag5cwIM,image/png,328826,False,True,True,False,False,image001.png,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/328826/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/abiturklausuren-berufskolleg-ita-2018-2020/799715/anhang/image001.png,805,https://fragdenstaat.de/anfrage/abiturklausuren-berufskolleg-ita-2018-2020/#nachricht-799715,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/799715/?format=csv,True,False,False,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/799715/image002.png?token=1tywnn%3ABCDKpqOR_JIPejqtJ_oGLwwg4GFTGYfeyvaWz4soW6E,image/png,328827,False,True,True,False,False,image002.png,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/328827/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/abiturklausuren-berufskolleg-ita-2018-2020/799715/anhang/image002.png,992,https://fragdenstaat.de/anfrage/abiturklausuren-berufskolleg-ita-2018-2020/#nachricht-799715,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/799715/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/799715/image003.png?token=1tywnn%3AUohKODA5zFatnjJkLt-n-ewQnzVgD2Y4j6VoF6Ag3x0,image/png,328828,False,True,True,False,False,image003.png,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/328828/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/abiturklausuren-berufskolleg-ita-2018-2020/799715/anhang/image003.png,908,https://fragdenstaat.de/anfrage/abiturklausuren-berufskolleg-ita-2018-2020/#nachricht-799715,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/799715/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/799715/image004.png?token=1tywnn%3AGxfFRQXK4P6NgltPzn_V05X_eb7dMI9g8oHuO5iRbW8,image/png,328829,False,True,True,False,False,image004.png,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/328829/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/abiturklausuren-berufskolleg-ita-2018-2020/799715/anhang/image004.png,11486,https://fragdenstaat.de/anfrage/abiturklausuren-berufskolleg-ita-2018-2020/#nachricht-799715,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/799715/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/799715/image005.jpg?token=1tywnn%3A4g9l9Q2es6tZ4-IZXN4Q7YpO1RjdjBbQnxUnm0rI5F4,image/jpeg,328830,False,True,True,False,False,image005.jpg,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/328830/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/abiturklausuren-berufskolleg-ita-2018-2020/799715/anhang/image005.jpg,5819,"Sehr << Antragsteller:in >>


vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.


Für die Schulform Berufskolleg gilt, dass bei den Abschlussprüfungen der unterschiedlichen Bildungsgänge unterschiedliche Prüfungstypen (zum Beispiel Berufsabschlussprüfungen nach Landesrecht, FHR-Prüfungen, Abiturprüfungen) auftreten. Daher müssen jedes Jahr sehr viele Abschlussprüfungsaufgaben entwickelt werden.


Abschlussprüfungen können an Berufskollegs daher nach Ablauf der Sperrfristen in anderen Verwendungskontexten - ggf. auch auszugsweise - erneut zur Verwendung kommen.


Nach dem Rechtsgedanken des § 6 Satz 1 lit b) Informationsfreiheitsgesetz (IFG)  i.V.m. dem nach § 2 Abs. 3 IFG sind der offensichtlich bezweckte Schutz von Prüfungseinrichtungen (hier: Berufskollegs) und Schutz von Informationen, die auch zukünftig Gegenstand von Prüfungsverfahren sein werden, als Ausschlussgründe zu bewerten.


Zentralabitur-Abschlussprüfungen der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen (Haupttermine) werden daher nicht im Rahmen des IFG zur Verfügung gestellt, sie sind aber über das Online-Angebot der Qualitäts- und Unterstützungsagentur QUA-LiS einsehbar. Sie finden die Prüfungsaufgaben der letzten 3 Jahre für die Fächer Technische Informatik (Profil bildender LK), Mathematik (LK), Deutsch und Englisch (GK) des Beruflichen Gymnasiums für den Bildungsgang D 3a auf der Seite https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-berufliches-gymnasium/uebersicht/aktuelles.php.


Einen Zugang zum genannten Portal erhalten Sie über die Schulleitung Ihres Berufskollegs.


Mit freundlichen Grüßen",False,799715,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.


Für die Schulform Berufskolleg gilt, dass bei den Abschlussprüfungen der unterschiedlichen Bildungsgänge unterschiedliche Prüfungstypen (zum Beispiel Berufsabschlussprüfungen nach Landesrecht, FHR-Prüfungen, Abiturprüfungen) auftreten. Daher müssen jedes Jahr sehr viele Abschlussprüfungsaufgaben entwickelt werden.


Abschlussprüfungen können an Berufskollegs daher nach Ablauf der Sperrfristen in anderen Verwendungskontexten - ggf. auch auszugsweise - erneut zur Verwendung kommen.


Nach dem Rechtsgedanken des § 6 Satz 1 lit b) Informationsfreiheitsgesetz (IFG)  i.V.m. dem nach § 2 Abs. 3 IFG sind der offensichtlich bezweckte Schutz von Prüfungseinrichtungen (hier: Berufskollegs) und Schutz von Informationen, die auch zukünftig Gegenstand von Prüfungsverfahren sein werden, als Ausschlussgründe zu bewerten.


Zentralabitur-Abschlussprüfungen der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen (Haupttermine) werden daher nicht im Rahmen des IFG zur Verfügung gestellt, sie sind aber über das Online-Angebot der Qualitäts- und Unterstützungsagentur QUA-LiS einsehbar. Sie finden die Prüfungsaufgaben der letzten 3 Jahre für die Fächer Technische Informatik (Profil bildender LK), Mathematik (LK), Deutsch und Englisch (GK) des Beruflichen Gymnasiums für den Bildungsgang D 3a auf der Seite https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-berufliches-gymnasium/uebersicht/aktuelles.php.


Einen Zugang zum genannten Portal erhalten Sie über die Schulleitung Ihres Berufskollegs.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Abiturklausuren Berufskolleg ITA 2018-2020 [#278300]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/278300/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/799715/?format=csv,Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Abiturklausuren Berufskolleg ITA 2018-2020 [#278300],2023-05-09T08:58:29+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abiturklausuren-berufskolleg-ita-2018-2020/#nachricht-799715
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Guten Tag,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu McDonald's, Königswinter“ vom 30.06.2023 (#282805) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 507 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
> Betreff: 	Kontrollbericht zu McDonald's, Königswinter [#282805]
> Datum: 	30. Juni 2023, 08:06
> Von: 	""<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>"" <<Name und E-Mail-Adresse>>
> An: 	""Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle"" <<Name und E-Mail-Adresse>>
>
> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
> 
> Guten Tag,
> 
> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
> 
> 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
> McDonald's
> Königswinterer Straße 235
> 53639 Königswinter
> 
> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
> 
> Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 
> 
> Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 
> 
> Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 
> 
> Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.
> 
> Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
> 
> 
> 
> Anfragenr: 282805
> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
> 
> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
> https://fragdenstaat.de/a/282805/
> 
> Postanschrift
> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
> << Adresse entfernt >>
> << Adresse entfernt >>
> 
> -- 
> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/




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Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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",False,968362,False,False,False,False,email,2025-01-23T15:19:24.757808+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15573/?format=csv,False,False,"Guten Tag,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu McDonald's, Königswinter“ vom 30.06.2023 (#282805) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 507 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,False,"
> 
> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
> ",True,https://fragdenstaat.de/a/282805/,False,"
> 
> Postanschrift
> ",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,False,"
> ",True,<< Adresse entfernt >>,False,"
> ",True,<< Adresse entfernt >>,False,"
> 
> -- 
> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
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> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/




Anfragenr: 282805
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-------- Weitergeleitete Nachricht --------
> Betreff: 	Kontrollbericht zu McDonald's, Königswinter [#282805]
> Datum: 	30. Juni 2023, 08:06
> Von: 	""",False,"

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",,,,,,,,,,,True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>"" <<Name und E-Mail-Adresse>",,,,,,,False,">
> An: 	""Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle"" <",True,<Name und E-Mail-Adresse>,False,">
>
> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
> 
> Guten Tag,
> 
> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
> 
> 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
> McDonald's
> Königswinterer Straße 235
> 53639 Königswinter
> 
> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
> 
> Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 
> 
> Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 
> 
> Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 
> 
> Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.
> 
> Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> ",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,False,"
> 
> 
> 
> Anfragenr: 282805
> Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,"(False, 'AW: [#282805]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/282805/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/968362/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: [#282805],2025-01-23T15:18:33.745980+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-mcdonald-s-koenigswinter/#nachricht-968362
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

in der Planfeststellung zur Erweiterung der Abraumhalde Oertelshofen  Az.: 52.05-HO-Z-128  ist auf der Seite 15 folgende Auflage erteilt wurden ""3.8
Die Halde Oetelshofen ist mit einer Zaunanlage zu sichern, um einen unbefugten
Zugang zu verhindern"" geregelt wurden. Aufgrund der Rodung des Waldes als auch Bearbeitung des Boden mit schwerem Gerät ist der angrenzende Wald / Bäume Erwartungsgemäß einer erhöhten Windanfälligkeit ausgesetzt. Hierdurch kommt es Vereinzelt zum Versagen der Standsicherheit der verbleibende Bäume. Schon im Dezember 2023 wurde der Bauzaun im Bereich des Wanderweg (Milchweg) beschädigt. Es ist davon auszugehen das dieses dem Betreiber bekannt sein muss weil in diesem Bereich Bautätigkeiten durchgeführt wurden. Es ist ein ungehinderter Zugang zum Baufeld hierdurch gegeben. Aus diesem Grund hätte ich gerne Informationen die geeignet sind Nebenbestimmungen abzuleiten, wie häufig eine Wirksamkeitskontrolle des Bauzauns erfolgen muss als auch Unterlagen die geeignet sind zu erkennen welchen Handlungsspielraum die Bezirksregierung hat bei Verstoß von Auflagen zu reagieren oder Sanktionieren.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Schmidt




Anfragenr: 298624
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Ulrich Schmidt
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",False,870303,False,False,False,False,email,2024-01-28T22:02:10.684239+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2581/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

in der Planfeststellung zur Erweiterung der Abraumhalde Oertelshofen  Az.: 52.05-HO-Z-128  ist auf der Seite 15 folgende Auflage erteilt wurden ""3.8
Die Halde Oetelshofen ist mit einer Zaunanlage zu sichern, um einen unbefugten
Zugang zu verhindern"" geregelt wurden. Aufgrund der Rodung des Waldes als auch Bearbeitung des Boden mit schwerem Gerät ist der angrenzende Wald / Bäume Erwartungsgemäß einer erhöhten Windanfälligkeit ausgesetzt. Hierdurch kommt es Vereinzelt zum Versagen der Standsicherheit der verbleibende Bäume. Schon im Dezember 2023 wurde der Bauzaun im Bereich des Wanderweg (Milchweg) beschädigt. Es ist davon auszugehen das dieses dem Betreiber bekannt sein muss weil in diesem Bereich Bautätigkeiten durchgeführt wurden. Es ist ein ungehinderter Zugang zum Baufeld hierdurch gegeben. Aus diesem Grund hätte ich gerne Informationen die geeignet sind Nebenbestimmungen abzuleiten, wie häufig eine Wirksamkeitskontrolle des Bauzauns erfolgen muss als auch Unterlagen die geeignet sind zu erkennen welchen Handlungsspielraum die Bezirksregierung hat bei Verstoß von Auflagen zu reagieren oder Sanktionieren.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Schmidt




Anfragenr: 298624
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",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
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",,,,,,,"(False, 'Planfeststellungsbeschluss Az.: 52.05-HO-Z-128 Zaun [#298624]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/298624/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/870303/?format=csv,Ulrich Schmidt,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Planfeststellungsbeschluss Az.: 52.05-HO-Z-128 Zaun [#298624],2024-01-28T22:01:09.164409+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/planfeststellungsbeschluss-az-52-05-ho-z-128-zaun/#nachricht-870303
https://fragdenstaat.de/anfrage/handlungsanweisungen-zum-thema-informationsfreiheit/#nachricht-792235,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/792235/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/792235/brief_geschwaerzt.pdf?token=1tywno%3AWo1Roio9ezYXbFOgXXvIYRBDAYtyO5VFKdF0F5pxKZo,application/pdf,324073,False,False,False,True,True,brief_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/324073/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/handlungsanweisungen-zum-thema-informationsfreiheit/792235/anhang/brief_geschwaerzt.pdf,1789156,https://fragdenstaat.de/anfrage/handlungsanweisungen-zum-thema-informationsfreiheit/#nachricht-792235,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/792235/?format=csv,True,False,False,True,,,False,https://media.frag-den-staat.de/files/docs/52/95/f9/5295f9311ab545fea62ddc47659abd31/page-p1-small.png,,26711,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/792235/ifg-leitfadenstadtklnseite1.pdf,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/249557/?format=csv,238353,2023-05-19 17:07:31.363037+00:00,True,1,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/324063/?format=csv,,https://media.frag-den-staat.de/files/docs/52/95/f9/5295f9311ab545fea62ddc47659abd31/page-p{page}-{size}.png,/api/v1/page/?document=238353,False,True,vanleyen,,Microsoft: Print To PDF,,LeitfadenIFGStadtKÃ¶ln2020.pdf,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/49971/?format=csv,,https://fragdenstaat.de/api/v1/document/238353/?format=csv,https://fragdenstaat.de/dokumente/238353-ifg-leitfadenstadtklnseite1/,ifg-leitfadenstadtklnseite1,ifg-leitfadenstadtklnseite1,5295f931-1ab5-45fe-a62d-dc47659abd31,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/792235/ifg-leitfadenstadtklnseite1.pdf?token=1tywno%3AIH1_XM9BJvRe1Nt09i6wiIO8x4XPtZX2yYBBAK7hDgk,application/pdf,324063,False,False,False,True,False,ifg-leitfadenstadtklnseite1.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/324063/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/handlungsanweisungen-zum-thema-informationsfreiheit/792235/anhang/ifg-leitfadenstadtklnseite1.pdf,26711,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

als Anlage erhalten Sie die von Ihnen ausdrücklich gewünschten beiden ersten Seiten des IFG Leitfaden der Stadt Köln. Die Ansprechpersonen für verwaltungsinterne Nachfragen haben sich geändert, daher wurde diese geschwärzt.

Mit freundlichen Grüßen",False,792235,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

als Anlage erhalten Sie die von Ihnen ausdrücklich gewünschten beiden ersten Seiten des IFG Leitfaden der Stadt Köln. Die Ansprechpersonen für verwaltungsinterne Nachfragen haben sich geändert, daher wurde diese geschwärzt.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'IFG Anfrage - IFG Leitfaden der Stadt Köln')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/249557/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/792235/?format=csv,Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/49971/?format=csv,True,,,IFG Anfrage - IFG Leitfaden der Stadt Köln,2023-04-17T12:36:51+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/handlungsanweisungen-zum-thema-informationsfreiheit/#nachricht-792235
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Mein AZ: 209.2.3.2.10-4467/22

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 19.05.2022; hier: Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit
Ihr erneutes Vermittlungsgesuch vom 04.02.2023


Sehr << Antragsteller:in >>

ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen.

Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld.

Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung.

Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten.

In Bezug auf die von Ihnen eingelegte Beschwerde wegen Datenschutzverstößen möchte ich Sie höflich bitten, das Beschwerdeformular zu nutzen, das auf der Homepage der LDI NRW hinterlegt ist, da Beschwerden zu Datenschutzverstößen nicht durch den IFG Bereich der LDI NRW geprüft und bearbeitet werden. Sie finden diese unter:

https://www.ldi.nrw.de/kontakt/ihre-beschwerde

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen",False,771242,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Mein AZ: 209.2.3.2.10-4467/22

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 19.05.2022; hier: Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit
Ihr erneutes Vermittlungsgesuch vom 04.02.2023


Sehr ",True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen.

Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld.

Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung.

Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten.

In Bezug auf die von Ihnen eingelegte Beschwerde wegen Datenschutzverstößen möchte ich Sie höflich bitten, das Beschwerdeformular zu nutzen, das auf der Homepage der LDI NRW hinterlegt ist, da Beschwerden zu Datenschutzverstößen nicht durch den IFG Bereich der LDI NRW geprüft und bearbeitet werden. Sie finden diese unter:

https://www.ldi.nrw.de/kontakt/ihre-beschwerde

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Mein AZ: 209.2.3.2.10-4467/22; Antrag auf Informationszugang; hier: Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/249557/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/771242/?format=csv,Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2871/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Mein AZ: 209.2.3.2.10-4467/22; Antrag auf Informationszugang; hier: Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit,2023-02-09T11:16:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/handlungsanweisungen-zum-thema-informationsfreiheit/#nachricht-771242
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,784151,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/249557/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/784151/?format=csv,Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2871/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,,2023-03-21T13:30:07+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/handlungsanweisungen-zum-thema-informationsfreiheit/#nachricht-784151
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr [geschwärzt],

hiermit bitte ich um Vermittlung bezüglich meiner im Betreff genannten Anfrage. Gleichzeitig lege ich Beschwerde wegen Datenschutzverstößen durch Herrn Fricke bzw. die Stadt Köln ein. Ich bitte diese im Zweifel an das zuständige Referat weiterzuleiten.

1. Die übersendete Version des Leitfadens ist unvollständig. Dass sich die Ansprechpartner auf den Seiten 1-2 geändert haben, ist kein Grund diese Seiten vorzuenthalten.

2. Die Stadtverwaltung hat meine Anfrage inklusive meiner personenbezogenen Daten an das Sammelpostfach des Open Data Portals der Stadt Köln weitergeleitet. Warum dies geschehen ist, ist für mich nicht nachvollziehbar und hat Herr Fricke mir nicht beantwortet. Ich gehe hier von einem Datenschutzverstoß aus.

Hier der Email Header:
[geschwärzt]
[geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>>
[geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>>
[geschwärzt] / [geschwärzt] [#[geschwärzt]]

3. Warum Herr Fricke meine Anfrage nicht selbst bearbeitet sondern inklusive meiner personenbezogenen Daten an das Rechtsamt weitergeleitet hat, ist für mich ebenfalls nicht nachvollziehbar.

4. Das Rechtsamt hat dann meine personenbezogenen Daten zusätzlich noch mit weiteren Daten verknüpft, was in einer Beantwortung an die exklusiv für eine andere Anfrage genutzte Emailadresse mündete. Dies ist der Grund, warum sie die bisherige Antwort unter der Anfrage zum Lärmgutachten finden:
https://fragdenstaat.de/anfrage/larmgutachten-bergisch-gladbacher-str-tempo-30/#nachricht-709281

Wie Sie mir bei der Feier zum IFG mitteilten sind Sie ebenfalls an dem Leitfaden interessiert.

Ich bitte Sie die Vorgänge zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]

-------- Weitergeleitete Nachricht --------
> Betreff: 	Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit [#249557]
> Datum: 	19. Mai 2022, 20:09
> Von: 	""[geschwärzt]"" <[geschwärzt]>
> An: 	""Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln"" <[geschwärzt]>
>
> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
> 
> Sehr geehrte Damen und Herren, 
> 
> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
> 
> Die von Ihnen bei folgender Veranstaltung genannten Handlungsanweisungen (ab Minute 18) zum Thema Informationsfreiheit.
> https://youtu.be/aERIIyewTV4?t=1080
> 
> Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
> 
> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
> 
> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
> 
> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
> 
> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
> 
> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 
> 
> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> [geschwärzt]
> 
> 
> 
> Anfragenr: 249557
> Antwort an: [geschwärzt]
> 
> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
> [geschwärzt]
> 
> Postanschrift
> [geschwärzt]
> [geschwärzt]
> [geschwärzt]
> 
> Email: [geschwärzt]
> 
> -- 
> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/



Anfragenr: 249557
Antwort an: [geschwärzt]

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
[geschwärzt]


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
",False,769824,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2871/?format=csv,False,False,Sehr ,True,[geschwärzt],False,"

-------- Weitergeleitete Nachricht --------
> Betreff: 	Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit [#249557]
> Datum: 	19. Mai 2022, 20:09
> Von: 	""",True,"[geschwärzt]"" <[geschwärzt]",False,">
> An: 	""Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln"" <",True,[geschwärzt],False,">
>
> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
> 
> Sehr geehrte Damen und Herren, 
> 
> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
> 
> Die von Ihnen bei folgender Veranstaltung genannten Handlungsanweisungen (ab Minute 18) zum Thema Informationsfreiheit.
> https://youtu.be/aERIIyewTV4?t=1080
> 
> Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
> 
> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
> 
> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
> 
> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
> 
> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
> 
> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 
> 
> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> ",True,[geschwärzt],False,"
> 
> 
> 
> Anfragenr: 249557
> Antwort an: ",True,[geschwärzt],False,"
> 
> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
> ",True,[geschwärzt],False,",

hiermit bitte ich um Vermittlung bezüglich meiner im Betreff genannten Anfrage. Gleichzeitig lege ich Beschwerde wegen Datenschutzverstößen durch Herrn Fricke bzw. die Stadt Köln ein. Ich bitte diese im Zweifel an das zuständige Referat weiterzuleiten.

1. Die übersendete Version des Leitfadens ist unvollständig. Dass sich die Ansprechpartner auf den Seiten 1-2 geändert haben, ist kein Grund diese Seiten vorzuenthalten.

2. Die Stadtverwaltung hat meine Anfrage inklusive meiner personenbezogenen Daten an das Sammelpostfach des Open Data Portals der Stadt Köln weitergeleitet. Warum dies geschehen ist, ist für mich nicht nachvollziehbar und hat Herr Fricke mir nicht beantwortet. Ich gehe hier von einem Datenschutzverstoß aus.

Hier der Email Header:
",False,"
> 
> Postanschrift
> ",True,[geschwärzt],False,"
> ",True,[geschwärzt],False,"
> ",True,[geschwärzt],False,"
> 
> Email: ",True,[geschwärzt],False,"
> 
> -- 
> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/



Anfragenr: 249557
Antwort an: ",True,[geschwärzt],True,"[geschwärzt]
[geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]",False,"

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
",True,[geschwärzt],False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
",False,">>
",True,[geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt],False,">>
",True,[geschwärzt] / [geschwärzt] [#[geschwärzt],False,"]

3. Warum Herr Fricke meine Anfrage nicht selbst bearbeitet sondern inklusive meiner personenbezogenen Daten an das Rechtsamt weitergeleitet hat, ist für mich ebenfalls nicht nachvollziehbar.

4. Das Rechtsamt hat dann meine personenbezogenen Daten zusätzlich noch mit weiteren Daten verknüpft, was in einer Beantwortung an die exklusiv für eine andere Anfrage genutzte Emailadresse mündete. Dies ist der Grund, warum sie die bisherige Antwort unter der Anfrage zum Lärmgutachten finden:
https://fragdenstaat.de/anfrage/larmgutachten-bergisch-gladbacher-str-tempo-30/#nachricht-709281

Wie Sie mir bei der Feier zum IFG mitteilten sind Sie ebenfalls an dem Leitfaden interessiert.

Ich bitte Sie die Vorgänge zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
",True,[geschwärzt],"(False, 'AW: Mein AZ: 209.2.3.2.10-4467/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit [#249557]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/249557/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/769824/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Mein AZ: 209.2.3.2.10-4467/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit [#249557],2023-02-04T23:05:47.323351+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/handlungsanweisungen-zum-thema-informationsfreiheit/#nachricht-769824
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Taverne Parthenon
Regensburger Straße 26
90592 Schwarzenbruck

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 285134
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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https://fragdenstaat.de/a/285134/

Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,823754,False,False,False,False,email,2024-01-29T01:16:26.661849+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15522/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Taverne Parthenon
Regensburger Straße 26
90592 Schwarzenbruck

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<",True,< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,">




Anfragenr: 285134
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,False,"

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
",True,https://fragdenstaat.de/a/285134/,False,"

Postanschrift
<",True,"< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,"(False, 'Kontrollbericht zu Taverne Parthenon, Schwarzenbruck [#285134]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/285134/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/823754/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu Taverne Parthenon, Schwarzenbruck [#285134]",2023-07-31T14:30:27.009411+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-taverne-parthenon-schwarzenbruck/#nachricht-823754
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

Ihre VIG-Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen",False,826437,False,False,False,True,email,2024-01-29T01:16:26.666700+01:00,False,,False,False,Sehr <,True,< Antragsteller:in >,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,">

Ihre VIG-Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre VIG-Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/285134/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/826437/?format=csv,Landratsamt Nürnberger Land,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15522/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihre VIG-Anfrage,2023-08-10T10:51:33+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-taverne-parthenon-schwarzenbruck/#nachricht-826437
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Anzahl der Ärztinnnen und Ärzte die als Sanitätsoffiziere bei der Bundeswehr dienen, nach fachärztlicher Weiterbildung, Verwendungsart und Organisationsbereich, sowie nach Status als BS, SaZ, Reservist und Reservist adW aufgeschlüsselt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 298625
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/298625/

Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,870305,False,False,False,False,email,2024-03-14T23:32:37.570715+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4139/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Anzahl der Ärztinnnen und Ärzte die als Sanitätsoffiziere bei der Bundeswehr dienen, nach fachärztlicher Weiterbildung, Verwendungsart und Organisationsbereich, sowie nach Status als BS, SaZ, Reservist und Reservist adW aufgeschlüsselt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 298625
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,False,"

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",True,https://fragdenstaat.de/a/298625/,False,"

Postanschrift
",True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,"(False, 'Anzahl und Verwendung von Ärztinnen und Ärzten im uniformierten Dienst bei der Bundeswehr [#298625]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/298625/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/870305/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Anzahl und Verwendung von Ärztinnen und Ärzten im uniformierten Dienst bei der Bundeswehr [#298625],2024-01-28T22:13:13.843924+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-und-verwendung-von-aerztinnen-und-aerzten-im-uniformierten-dienst-bei-der-bundeswehr/#nachricht-870305
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Taverne-Areti
Pfeifferhütter Weg 2
90559 Burgthann

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Taverne-Areti
Pfeifferhütter Weg 2
90559 Burgthann

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

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,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

Ihre VIG-Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet.


Mit freundlichen Grüßen",False,826436,False,False,False,True,email,2024-01-29T01:16:26.687297+01:00,False,,False,False,Sehr <,True,< Antragsteller:in >,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,">

Ihre VIG-Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre VIG Anfrage')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/285136/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/826436/?format=csv,Landratsamt Nürnberger Land,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15522/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihre VIG Anfrage,2023-08-10T10:51:10+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-taverne-areti-burgthann-1/#nachricht-826436
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
CurryWoschdHaus
Paradeplatz 5
91301 Forchheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

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",False,824287,False,False,False,False,email,2024-01-29T01:16:26.699915+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15488/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
CurryWoschdHaus
Paradeplatz 5
91301 Forchheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<",True,< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,">




Anfragenr: 285280
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<",True,"< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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<",True,< Adresse entfernt >,"(False, 'Kontrollbericht zu CurryWoschdHaus, Forchheim [#285280]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/285280/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/824287/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu CurryWoschdHaus, Forchheim [#285280]",2023-08-01T22:52:24.211879+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-currywoschdhaus-forchheim-1/#nachricht-824287
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,958994,False,False,False,True,email,2024-12-13T11:27:18.948794+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/317372/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/958994/?format=csv,Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2871/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,,2024-12-11T09:14:30+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-inobhutnahmen-ab-1980/#nachricht-958994
https://fragdenstaat.de/anfrage/list-of-meetings-before-council-framework-decision-and-directive-on-strengthening-the-penal-framework-to-prevent-the-facilitation-of-unauthorized-entry-transit-and-residence-2002-946-jha/#nachricht-952371,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/952371/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/952371/24-2555-en-br_geschwaerzt.pdf?token=1tywno%3A3m9AJL5Tbeq4f5qzPYYQdsGTeIAsuZx3vht_US9x__Q,application/pdf,448104,False,False,False,True,True,24-2555-en-br_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/448104/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/list-of-meetings-before-council-framework-decision-and-directive-on-strengthening-the-penal-framework-to-prevent-the-facilitation-of-unauthorized-entry-transit-and-residence-2002-946-jha/952371/anhang/24-2555-en-br_geschwaerzt.pdf,764065,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Please find attached a letter from the General Secretariat of the Council concerning your request for access to documents.

Yours sincerely,",False,952371,False,False,False,True,email,2024-11-14T13:22:04.121792+01:00,False,,False,False,"Please find attached a letter from the General Secretariat of the Council concerning your request for access to documents.

Yours sincerely,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ref. 24/2555')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/318643/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/952371/?format=csv,Rat der Europäischen Union,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15996/?format=csv,True,,,Ref. 24/2555,2024-11-14T13:21:15+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/list-of-meetings-before-council-framework-decision-and-directive-on-strengthening-the-penal-framework-to-prevent-the-facilitation-of-unauthorized-entry-transit-and-residence-2002-946-jha/#nachricht-952371
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>
 
um Ihren Antrag vom 18.03.2024 auf Informationszugang abschließend bearbeiten zu können, wird die Angabe Ihres Namens und Ihrer postalischen Anschrift benötigt. Nach der Gesetzesbegründung zu § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) muss die Behörde die Identität des Antragstellers feststellen können, wenn sich der Antrag auf personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bezieht oder der Antrag dem Umfang nach über eine einfache Auskunft hinausgeht, so dass eine Gebühr erhoben werden kann.

Mit freundlichen Grüßen",False,919507,False,False,False,True,email,2024-07-20T09:27:36.459669+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"
 
um Ihren Antrag vom 18.03.2024 auf Informationszugang abschließend bearbeiten zu können, wird die Angabe Ihres Namens und Ihrer postalischen Anschrift benötigt. Nach der Gesetzesbegründung zu § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) muss die Behörde die Identität des Antragstellers feststellen können, wenn sich der Antrag auf personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bezieht oder der Antrag dem Umfang nach über eine einfache Auskunft hinausgeht, so dass eine Gebühr erhoben werden kann.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: [sign] AW: Statistik automatisiertes Auskunfsverfahren (AAV) [#303233]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/303233/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/919507/?format=csv,Bundesnetzagentur,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/99/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: [sign] AW: Statistik automatisiertes Auskunfsverfahren (AAV) [#303233],2024-07-12T10:39:29+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/statistik-automatisiertes-auskunfsverfahren-aav/#nachricht-919507
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Betrieb, über den das Göttinger Tageblatt am 27.01.2024 auf Seite 9 berichtet, dass bei der Kontrolle durch die Veterinärbehörde des Landkreises Göttingen im September „‚Crushed Eis‘ (Schimmel und schleimiger Biofilm in der Maschine)“ festgestellt worden sei.

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

Julian Ladisch




Anfragenr: 298627
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Julian Ladisch
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<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,870308,False,False,False,False,email,2024-01-28T22:44:10.675927+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15327/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Betrieb, über den das Göttinger Tageblatt am 27.01.2024 auf Seite 9 berichtet, dass bei der Kontrolle durch die Veterinärbehörde des Landkreises Göttingen im September „‚Crushed Eis‘ (Schimmel und schleimiger Biofilm in der Maschine)“ festgestellt worden sei.

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

Julian Ladisch




Anfragenr: 298627
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Julian Ladisch
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,"(False, 'Kontrollbericht zu ""Schimmel und schleimiger Biofilm"" bei crushed Eis [#298627]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/298627/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/870308/?format=csv,Julian Ladisch,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu ""Schimmel und schleimiger Biofilm"" bei crushed Eis [#298627]",2024-01-28T22:43:07.776539+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-schimmel-und-schleimiger-biofilm-bei-crushed-eis/#nachricht-870308
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

-Protokoll des Beschluss des Gemeinderates zum erstmaligen Ausbau der Straße Mühlendamm
-zum Zeitpunkt des Erstausbaus gültige Satzung über die Erhebung von Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz (sog. ""Straßenausbaugebühren"")
-zum Zeitpunkt des Erstausbaus gültige Form des BauGB
-welche Vorraussetzungen musste in Neuenkirchen eine Straße zum Zeitpunkt des Ausbaus Mühlendamm erfüllen, um als ""ausgebaut"" zu gelten?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




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",False,870307,False,False,False,False,email,2024-01-28T22:31:10.648210+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3370/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

-Protokoll des Beschluss des Gemeinderates zum erstmaligen Ausbau der Straße Mühlendamm
-zum Zeitpunkt des Erstausbaus gültige Satzung über die Erhebung von Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz (sog. ""Straßenausbaugebühren"")
-zum Zeitpunkt des Erstausbaus gültige Form des BauGB
-welche Vorraussetzungen musste in Neuenkirchen eine Straße zum Zeitpunkt des Ausbaus Mühlendamm erfüllen, um als ""ausgebaut"" zu gelten?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",,,"(False, 'Ausbau Mühlendamm [#298626]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/298626/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/870307/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ausbau Mühlendamm [#298626],2024-01-28T22:30:20.771080+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ausbau-muehlendamm/#nachricht-870307
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 

Ich freue mich sehr, dass eine Bereitstellung der angefragten Daten möglich ist. Nachdem meine Rückfragen geklärt sind, kann ich Ihnen den ausstehenden Betrag überweisen.

Open-Data: Gerne würde ich diese Daten, nachdem Sie sie bereitgestellt haben, dem Open-Data Portal des Senats Berlin (https://daten.berlin.de/ ) spenden bzw. zur Verfügung stellen. Gibt es von Ihrer Seite Einwände dagegen? Alternativ könnte ich die Daten auch auf meinem privaten Server öffentlich zugänglich machen, sodass interessierte Berlinerinnen und Berliner diese Daten mit möglichst geringen Hürden nutzen können ohne das weitere Aufwände für Sie entstünden.

Verortung der Zählungen: Da in dem zur Verfügung gestellten Beispieldatensatz keine Koordinaten hinterlegt sind, wäre es sehr hilfreich, wenn Sie diese oder alternativ ein Netz mit dem entsprechenden Knoten und Kanten verweisen bzw. bereitstellen könnten. Das offizielle Detailnetz für Berlin im FIS-Broker verwendet offenbar eine etwas andere Konvention ( https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=k_vms_detailnetz_wms_spatial@senstadt&bbox=389126,5819214,390835,5820178 )

Umfang dieser Anfrage: Gerne würde ich alle 24.300 zda-Dateien aus den genannten Einzelerhebungen in komprimierter Form erhalten.

Weitere ähnliche Daten: Um den Verwaltungsaufwand für Sie gering zu halten, würde ich es begrüßen in einem Schwung ebenso die stündlichen Fahrradverkehr-Pegelzählungen (vor Inbetriebnahme der Dauerzählstellen) sowie, wenn möglich, die Ergebnisse der TEU-Dauerzähldaten der vergangenen beiden Jahre (2017, 2018).

Genaue Aufschlüsselung des Verwaltungs- und Kostenaufwands: Bitte legen Sie den Zeitaufwand für die nötige Datenbankabfrage bzw. weitere Aufwände dar.


Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>



Anfragenr: 149922
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<< Adresse entfernt >>

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",False,382678,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3964/?format=csv,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 

Ich freue mich sehr, dass eine Bereitstellung der angefragten Daten möglich ist. Nachdem meine Rückfragen geklärt sind, kann ich Ihnen den ausstehenden Betrag überweisen.

Open-Data: Gerne würde ich diese Daten, nachdem Sie sie bereitgestellt haben, dem Open-Data Portal des Senats Berlin (https://daten.berlin.de/ ) spenden bzw. zur Verfügung stellen. Gibt es von Ihrer Seite Einwände dagegen? Alternativ könnte ich die Daten auch auf meinem privaten Server öffentlich zugänglich machen, sodass interessierte Berlinerinnen und Berliner diese Daten mit möglichst geringen Hürden nutzen können ohne das weitere Aufwände für Sie entstünden.

Verortung der Zählungen: Da in dem zur Verfügung gestellten Beispieldatensatz keine Koordinaten hinterlegt sind, wäre es sehr hilfreich, wenn Sie diese oder alternativ ein Netz mit dem entsprechenden Knoten und Kanten verweisen bzw. bereitstellen könnten. Das offizielle Detailnetz für Berlin im FIS-Broker verwendet offenbar eine etwas andere Konvention ( https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=k_vms_detailnetz_wms_spatial@senstadt&bbox=389126,5819214,390835,5820178 )

Umfang dieser Anfrage: Gerne würde ich alle 24.300 zda-Dateien aus den genannten Einzelerhebungen in komprimierter Form erhalten.

Weitere ähnliche Daten: Um den Verwaltungsaufwand für Sie gering zu halten, würde ich es begrüßen in einem Schwung ebenso die stündlichen Fahrradverkehr-Pegelzählungen (vor Inbetriebnahme der Dauerzählstellen) sowie, wenn möglich, die Ergebnisse der TEU-Dauerzähldaten der vergangenen beiden Jahre (2017, 2018).

Genaue Aufschlüsselung des Verwaltungs- und Kostenaufwands: Bitte legen Sie den Zeitaufwand für die nötige Datenbankabfrage bzw. weitere Aufwände dar.


Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,False,"



Anfragenr: 149922
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",,,"(False, 'AW: Kfz-Verkehrszähldaten aus Berlin [#149922]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/149922/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/382678/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Kfz-Verkehrszähldaten aus Berlin [#149922],2019-06-25T17:45:52.584518+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kfz-verkehrszahldaten-aus-berlin/#nachricht-382678
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für die Zusendung dieser interessanten Anfrage.

Sie nehmen dabei Bezug auf eine Vorlage, die erst am 16.08.2023 in der Sitzung der BV Elberfeld-West behandelt wird. Da es sich um den öffentlichen Teil handelt, können Sie dieser auch persönlich beiwohnen (18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal).

Aufgrund der Differenziertheit wie des umfassenden Charakters wird die Bearbeitung eine geraume Zeit in Anspruch nehmen. Es sind etliche Fachdienststellen zu beteiligen und Datenmaterial zu sichten bzw. zusammen zu stellen.
Bitte rechnen Sie daher nicht mit einer kurzfristigen, kompletten Antwort. Sofern Gebühren anfallen sollten, werde ich Sie vorab informieren.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen",False,827809,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für die Zusendung dieser interessanten Anfrage.

Sie nehmen dabei Bezug auf eine Vorlage, die erst am 16.08.2023 in der Sitzung der BV Elberfeld-West behandelt wird. Da es sich um den öffentlichen Teil handelt, können Sie dieser auch persönlich beiwohnen (18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal).

Aufgrund der Differenziertheit wie des umfassenden Charakters wird die Bearbeitung eine geraume Zeit in Anspruch nehmen. Es sind etliche Fachdienststellen zu beteiligen und Datenmaterial zu sichten bzw. zusammen zu stellen.
Bitte rechnen Sie daher nicht mit einer kurzfristigen, kompletten Antwort. Sofern Gebühren anfallen sollten, werde ich Sie vorab informieren.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anfrage-Nr.: 285903_Vorlage 629/23 Elberfeld West Baumfällungen_Date 2023-08-10')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/285903/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/827809/?format=csv,Stadt Wuppertal,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3289/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Anfrage-Nr.: 285903_Vorlage 629/23 Elberfeld West Baumfällungen_Date 2023-08-10,2023-08-15T16:01:53+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vorlage-629-23-elberfeld-west-baumfaellungen/#nachricht-827809
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr [geschwärzt],

vielen Dank für die rasche Antwort und die Zusage, mir die Antragsunterlagen zuzusenden.

Das einzige Ziel meiner Anfrage ist es, durch Zugänglichmachung der Dokumente Transparenz in der Angelegenheit zu schaffen. Insbesondere habe ich keinerlei Bedenken oder Einwände gegen die Planungen des Kreises. Ich habe nur mitbekommen, dass sich ein gewisses öffentliches Interesse an der Angelegenheit entwickelt hat und möchte durch Zugänglichmachung von Verwaltungsinformationen einen Beitrag dazu leisten, auf dieses Interesse angemessen zu reagieren - nämlich mit qualitativ hochwertigen Informationen. Zu meiner Motivation vgl. auch youtu.be/lGzumkZVTNE. Andere „eigentliche“ Ziele verfolge ich nicht.
Ich bin nicht davon ausgegangen, dass irgendwelche Einwände gegen die Anfrage vorliegen würden. Ich habe damit gerechnet, dass der zuständige Sachbearbeiter des Kreises mir die pdf-Dokumente schickt und Sie gar nicht damit behelligt werden.

Sofern Sie anführen, die LTM GmbH sei keine Behörde i. S. d. IFG und deshalb nicht auskunftspflichtig, vermag ich dem unter Verweis auf die Rechtslage nicht zu folgen. Ich weise darauf hin, dass bereits Ihre e-mail-Adresse auf „@kreis-lippe.de“ endet und ich meine Anfrage ursprünglich auch an den Kreis Lippe gerichtet hatte, welcher Sie für zuständig erachtet zu haben scheint.

Das Informationsfreiheitsgesetz gilt gem. § 2 Absatz 1 für die Verwaltungstätigkeit der Behörden, Einrichtungen und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen (öffentliche Stellen). Behörde im Sinne des Gesetzes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Gem. § 2 Abs. 4 gelten ausdrücklich auch natürliche oder juristische Personen des Privatrechts als Behörde, sofern sie öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen.

Das IFG legt keinen organisationsrechtlichen, sondern einen funktionellen Behördenbegriff zugrunde. Eine Behörde ist demnach jede Stelle im Sinne einer eigenständigen Organisationseinheit, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Dies bestimmt sich nach materiellen Kriterien; auf den Anwendungsbereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes kommt es ebenso wenig an, wie auf eine rechtliche Außenwirkung des Handelns. Es ist eine nach der jeweils wahrgenommenen Funktion differenzierende Betrachtungsweise zugrunde zu legen (BVerwG, Urteil vom 25.06.2015 – 7 C 1.14 mit weiteren Nachweisen).

Es soll gerade verhindert werden, dass sich die Verwaltungsprivatisierung zu Lasten der Informationsfreiheit auswirkt. Das IFG NRW legt ein besonders weites Verständnis der Inpflichtnahme Privater zugrunde (Petras/Vos, Handbuch Informationsfreiheitsrecht, 163). Eine sog. „Flucht ins Privatrecht“ ist unzulässig. Es kommt auch nicht darauf an, ob eine juristische Person des öffentlichen Rechts die absolute Mehrheit der Anteile einer Gesellschaft hält (Bendisch, Handlungsformen und gerichtlicher Rechtsschutz im Informationsfreiheitsrecht, 72; BT-Drs. 15/4493, 8).

Wie Ihnen als Geschäftsführer bekannt sein wird, handelt es sich bei der LTM GmbH um eine Firma des Kreises, welche für diesen öffentliche Aufgaben wahrnimmt: Der Gesellschaftsvertrag der LTM GmbH wurde am 15.12.2014 (Vorlage 110/2014) bzw. 19.10.2015 (Vorlage 110.3/2014) vom Kreistag des Kreises Lippe beschlossen. Die LTM GmbH befindet sich zu 74% in öffentlicher Hand. Größter Anteilseigner ist dabei mit 43% der Kreis Lippe. Zudem sind auch die Kommunen des Kreises – allen voran die Stadt Detmold – Gesellschafter der LTM GmbH. Die LTM GmbH wird wesentlich aus dem Haushalt des Kreises Lippe finanziert (Sachkonto 53171513 u. A.). Dabei werden für EFRE-Projekte ausdrücklich Mittel des Kreises bereitgestellt (Sachkonto 53171511).
Seit dem 01.01.2016 hat der Kreis Lippe die LTM GmbH auch ausdrücklich durch einen Betrauungsakt mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut (Vorlage 063/2016). Diese Betrauung wurde zuletzt am 12.12.2022 (Vorlage 221/2022) bis zum 31.12.2027 verlängert und besteht somit aktuell fort. In den Vorlagen ist ausdrücklich von den der LTM GmbH „gemäß Gesellschaftsvertrag obliegenden wirtschafts- und strukturpolitischen _öffentlichen_ Aufgaben“ die Rede. Inhaltlich erstreckt sich die Betrauung auf die „Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages, insbesondere zur Förderung von Wirtschaft, Tourismus, Bildung und Kultur in der Region Lippe, für Maßnahmen des Regionalmarketings und aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen“. Auch im Betrauungsakt selbst wird ausdrücklich festgestellt, dass die LTM GmbH diese Aufgaben „für den Kreis Lippe und seine Städte und Gemeinden“ wahrnehme. Bei der Erbringung dieser Dienstleistungen nimmt die LTM GmbH also öffentliche Aufgaben wahr (vgl. auch § 107 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GO NRW).
Die Informationen, welche Gegenstand dieser Anfrage sind, hat die LTM GmbH auch in Wahrnehmung der ihr übertragenen öffentlichen Aufgaben erlangt. Die Planung eines Besucherzentrums und Erstellung eines Tourismuskonzepts dient der Förderung des Tourismus im Kreis Lippe im Sinne des Betrauungsakts.

Die LTM GmbH ist also bzgl. Der ihr übertragenen öffentlichen Aufgaben eine gem. IFG auskunftspflichtige Stelle.

Insofern bitte ich erneut um Zusendung aller angefragten Informationen. Zusätzlich möchte ich meinen Antrag gerne, neben der Dateien selbst, um eine Liste der bei Ihnen vorhandenen, unter meine Anfrage fallenden, Dokumente (Dateien) erweitern.

Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]




Anfragenr: 294505
Antwort an: [geschwärzt]

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[geschwärzt]


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,870306,False,False,False,False,email,2024-01-28T22:25:11.096065+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7680/?format=csv,False,False,Sehr ,True,[geschwärzt],,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,",

vielen Dank für die rasche Antwort und die Zusage, mir die Antragsunterlagen zuzusenden.

Das einzige Ziel meiner Anfrage ist es, durch Zugänglichmachung der Dokumente Transparenz in der Angelegenheit zu schaffen. Insbesondere habe ich keinerlei Bedenken oder Einwände gegen die Planungen des Kreises. Ich habe nur mitbekommen, dass sich ein gewisses öffentliches Interesse an der Angelegenheit entwickelt hat und möchte durch Zugänglichmachung von Verwaltungsinformationen einen Beitrag dazu leisten, auf dieses Interesse angemessen zu reagieren - nämlich mit qualitativ hochwertigen Informationen. Zu meiner Motivation vgl. auch youtu.be/lGzumkZVTNE. Andere „eigentliche“ Ziele verfolge ich nicht.
Ich bin nicht davon ausgegangen, dass irgendwelche Einwände gegen die Anfrage vorliegen würden. Ich habe damit gerechnet, dass der zuständige Sachbearbeiter des Kreises mir die pdf-Dokumente schickt und Sie gar nicht damit behelligt werden.

Sofern Sie anführen, die LTM GmbH sei keine Behörde i. S. d. IFG und deshalb nicht auskunftspflichtig, vermag ich dem unter Verweis auf die Rechtslage nicht zu folgen. Ich weise darauf hin, dass bereits Ihre e-mail-Adresse auf „@kreis-lippe.de“ endet und ich meine Anfrage ursprünglich auch an den Kreis Lippe gerichtet hatte, welcher Sie für zuständig erachtet zu haben scheint.

Das Informationsfreiheitsgesetz gilt gem. § 2 Absatz 1 für die Verwaltungstätigkeit der Behörden, Einrichtungen und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen (öffentliche Stellen). Behörde im Sinne des Gesetzes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Gem. § 2 Abs. 4 gelten ausdrücklich auch natürliche oder juristische Personen des Privatrechts als Behörde, sofern sie öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen.

Das IFG legt keinen organisationsrechtlichen, sondern einen funktionellen Behördenbegriff zugrunde. Eine Behörde ist demnach jede Stelle im Sinne einer eigenständigen Organisationseinheit, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Dies bestimmt sich nach materiellen Kriterien; auf den Anwendungsbereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes kommt es ebenso wenig an, wie auf eine rechtliche Außenwirkung des Handelns. Es ist eine nach der jeweils wahrgenommenen Funktion differenzierende Betrachtungsweise zugrunde zu legen (BVerwG, Urteil vom 25.06.2015 – 7 C 1.14 mit weiteren Nachweisen).

Es soll gerade verhindert werden, dass sich die Verwaltungsprivatisierung zu Lasten der Informationsfreiheit auswirkt. Das IFG NRW legt ein besonders weites Verständnis der Inpflichtnahme Privater zugrunde (Petras/Vos, Handbuch Informationsfreiheitsrecht, 163). Eine sog. „Flucht ins Privatrecht“ ist unzulässig. Es kommt auch nicht darauf an, ob eine juristische Person des öffentlichen Rechts die absolute Mehrheit der Anteile einer Gesellschaft hält (Bendisch, Handlungsformen und gerichtlicher Rechtsschutz im Informationsfreiheitsrecht, 72; BT-Drs. 15/4493, 8).

Wie Ihnen als Geschäftsführer bekannt sein wird, handelt es sich bei der LTM GmbH um eine Firma des Kreises, welche für diesen öffentliche Aufgaben wahrnimmt: Der Gesellschaftsvertrag der LTM GmbH wurde am 15.12.2014 (Vorlage 110/2014) bzw. 19.10.2015 (Vorlage 110.3/2014) vom Kreistag des Kreises Lippe beschlossen. Die LTM GmbH befindet sich zu 74% in öffentlicher Hand. Größter Anteilseigner ist dabei mit 43% der Kreis Lippe. Zudem sind auch die Kommunen des Kreises – allen voran die Stadt Detmold – Gesellschafter der LTM GmbH. Die LTM GmbH wird wesentlich aus dem Haushalt des Kreises Lippe finanziert (Sachkonto 53171513 u. A.). Dabei werden für EFRE-Projekte ausdrücklich Mittel des Kreises bereitgestellt (Sachkonto 53171511).
Seit dem 01.01.2016 hat der Kreis Lippe die LTM GmbH auch ausdrücklich durch einen Betrauungsakt mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut (Vorlage 063/2016). Diese Betrauung wurde zuletzt am 12.12.2022 (Vorlage 221/2022) bis zum 31.12.2027 verlängert und besteht somit aktuell fort. In den Vorlagen ist ausdrücklich von den der LTM GmbH „gemäß Gesellschaftsvertrag obliegenden wirtschafts- und strukturpolitischen _öffentlichen_ Aufgaben“ die Rede. Inhaltlich erstreckt sich die Betrauung auf die „Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages, insbesondere zur Förderung von Wirtschaft, Tourismus, Bildung und Kultur in der Region Lippe, für Maßnahmen des Regionalmarketings und aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen“. Auch im Betrauungsakt selbst wird ausdrücklich festgestellt, dass die LTM GmbH diese Aufgaben „für den Kreis Lippe und seine Städte und Gemeinden“ wahrnehme. Bei der Erbringung dieser Dienstleistungen nimmt die LTM GmbH also öffentliche Aufgaben wahr (vgl. auch § 107 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GO NRW).
Die Informationen, welche Gegenstand dieser Anfrage sind, hat die LTM GmbH auch in Wahrnehmung der ihr übertragenen öffentlichen Aufgaben erlangt. Die Planung eines Besucherzentrums und Erstellung eines Tourismuskonzepts dient der Förderung des Tourismus im Kreis Lippe im Sinne des Betrauungsakts.

Die LTM GmbH ist also bzgl. Der ihr übertragenen öffentlichen Aufgaben eine gem. IFG auskunftspflichtige Stelle.

Insofern bitte ich erneut um Zusendung aller angefragten Informationen. Zusätzlich möchte ich meinen Antrag gerne, neben der Dateien selbst, um eine Liste der bei Ihnen vorhandenen, unter meine Anfrage fallenden, Dokumente (Dateien) erweitern.

Mit freundlichen Grüßen
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,[geschwärzt],,,,,,,False,"




Anfragenr: 294505
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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",,,"(False, 'AW: Re: Automatische Antwort: WG: [EXTERN] IFG-Anfrage Besucherzentrum/Tourismuskonzept Flugplatz Oerlinghausen [#294505]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/294505/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/870306/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Re: Automatische Antwort: WG: [EXTERN] IFG-Anfrage Besucherzentrum/Tourismuskonzept Flugplatz Oerlinghausen [#294505],2024-01-28T22:24:38.776366+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-besucherzentrum-tourismuskonzept-flugplatz-oerlinghausen/#nachricht-870306
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Guten Tag,
vielen dank für die kurze Rückmeldung. Diese Anfrage ist so gestellt, das diese in großen Teil sofort zu Beantworten wäre. Die einfachen Fragen könnten die Stadt Wuppertal somit unmittelbar beantworten. Insbesondere der Umstand das durch fällen von Bäume dann fakten, womöglich vor der der Verfügungstellung der Vorliegende Informationen geschaffen werden ist diese hinweis wenig Zielführend. 

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt




Anfragenr: 285903
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",False,828988,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3289/?format=csv,False,False,"Guten Tag,
vielen dank für die kurze Rückmeldung. Diese Anfrage ist so gestellt, das diese in großen Teil sofort zu Beantworten wäre. Die einfachen Fragen könnten die Stadt Wuppertal somit unmittelbar beantworten. Insbesondere der Umstand das durch fällen von Bäume dann fakten, womöglich vor der der Verfügungstellung der Vorliegende Informationen geschaffen werden ist diese hinweis wenig Zielführend. 

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt




Anfragenr: 285903
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",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Anfrage-Nr.: 285903_Vorlage 629/23 Elberfeld West Baumfällungen_Date 2023-08-10 [#285903]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/285903/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/828988/?format=csv,Ulrich Schmidt,,True,,,AW: Anfrage-Nr.: 285903_Vorlage 629/23 Elberfeld West Baumfällungen_Date 2023-08-10 [#285903],2023-08-21T07:43:53.999038+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vorlage-629-23-elberfeld-west-baumfaellungen/#nachricht-828988
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Guten Tag,
noch mal danke für den hinweis das ich die Öffentliche Sitzung der BV beiwohnen dürfte. Dieses ist mir bekannt. 
Aus Terminlichen Gründen konnte ich dieses nicht. Darüber hinaus ist auch nicht zu erwarten das bei einer ""Abnick"" Bericht ohne Anwesende Berichterstatter*innen neue Erkenntnisse zu erwarten sind. Selbst wenn diese Anwesend wären dürften Bürger*innen in der Regel keine Fragen stellen. Allerdings kann ich dem Protokoll entnehmen "" Fällung von Einzelbäumen - Auslichtung von Grünanlagen 2023/24
Vorlage: VO/0629/23
Frau Berendes beantwortet Fragen von Herrn Schröder.
Die Informationen über die Fällung der in den Listen aufgeführten Einzelbäume
und die Waldpflegemaßnahmen werden ohne Beschluss entgegengenommen. "" leider sind diese Fragen nicht der Niederschrift beigefügt. Soweit ich dem Protokoll entnehmen kann,war Frau Berends nicht anwesend. So das ich davon ausgehe das die Fragen dann Schriftlich beantwortet werden. Diese Informationen hätte ich dann auch gerne. 
Im Ausschuss für Umwelt war diese Vorlage ebenfalls Öffentlich behandelt wurden und sehr einfache Fragen gestellt wurden. Hierzu öchte anmerken das es schon einige Minuten Überzeugungsarbeit im Vorfeld gebraucht, hat das diese von Politiker*innen gestellt werden. leider wurden diese nicht von Frau Berends obwohl diese anwesend war unmittelbar beantwortet wurden. Statt dessen nur ein "" Vor Ort Termin"" angeboten wurden, welches durch den Auschussvorsitzenden auch auf die Öffentlichkeit erweitert wurde. Auch diesen Termin hätte ich dann gerne mitgeteilt nach Möglichkeit bevor dieser dann statt gefunden hat. 

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt




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",False,830435,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3289/?format=csv,False,False,"Guten Tag,
noch mal danke für den hinweis das ich die Öffentliche Sitzung der BV beiwohnen dürfte. Dieses ist mir bekannt. 
Aus Terminlichen Gründen konnte ich dieses nicht. Darüber hinaus ist auch nicht zu erwarten das bei einer ""Abnick"" Bericht ohne Anwesende Berichterstatter*innen neue Erkenntnisse zu erwarten sind. Selbst wenn diese Anwesend wären dürften Bürger*innen in der Regel keine Fragen stellen. Allerdings kann ich dem Protokoll entnehmen "" Fällung von Einzelbäumen - Auslichtung von Grünanlagen 2023/24
Vorlage: VO/0629/23
Frau Berendes beantwortet Fragen von Herrn Schröder.
Die Informationen über die Fällung der in den Listen aufgeführten Einzelbäume
und die Waldpflegemaßnahmen werden ohne Beschluss entgegengenommen. "" leider sind diese Fragen nicht der Niederschrift beigefügt. Soweit ich dem Protokoll entnehmen kann,war Frau Berends nicht anwesend. So das ich davon ausgehe das die Fragen dann Schriftlich beantwortet werden. Diese Informationen hätte ich dann auch gerne. 
Im Ausschuss für Umwelt war diese Vorlage ebenfalls Öffentlich behandelt wurden und sehr einfache Fragen gestellt wurden. Hierzu öchte anmerken das es schon einige Minuten Überzeugungsarbeit im Vorfeld gebraucht, hat das diese von Politiker*innen gestellt werden. leider wurden diese nicht von Frau Berends obwohl diese anwesend war unmittelbar beantwortet wurden. Statt dessen nur ein "" Vor Ort Termin"" angeboten wurden, welches durch den Auschussvorsitzenden auch auf die Öffentlichkeit erweitert wurde. Auch diesen Termin hätte ich dann gerne mitgeteilt nach Möglichkeit bevor dieser dann statt gefunden hat. 

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt




Anfragenr: 285903
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",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Anfrage-Nr.: 285903_Vorlage 629/23 Elberfeld West Baumfällungen_Date 2023-08-10 [#285903]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/285903/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/830435/?format=csv,Ulrich Schmidt,,True,,,AW: Anfrage-Nr.: 285903_Vorlage 629/23 Elberfeld West Baumfällungen_Date 2023-08-10 [#285903],2023-08-25T08:49:08.535673+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vorlage-629-23-elberfeld-west-baumfaellungen/#nachricht-830435
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Guten Tag,
vielen dank für die Bemühungen mit dem vermeintlichen Ergebnis das keine Unterlagen vorhanden sind. Ich hätte zumindest erwartet das Flächen, wo diese Maßnahmen durchgeführt werden, bekannt sind. Ich gehe nicht davon aus das bei Morgengrauen eine Gruppe von Menschen mit Motorsägen / Harvester einfach so in den Wald entsendet werden und entgegen des Bund und Landes Wald Gesetz auf die Bäume losgelassen werden (sollten).  Dabei der ""Arbeitsauftrag"" nicht klar Räumlich und inhaltlich abgegrenzt ist. Dieses ist auch eine Anfrage nach dem UIG. Dieses ist etwas weitergehend als das IFG NRW. Ich fasse aus diesem Grund meine Anfrage nochmal Konkretisierender zusammen.
1. Welche Fragen wurden in der BV Elberfeld West gestellt und wie wurden diese beantwortet. 
2. Wann findet der Ortstermin der im Ausschuss für Verkehr der Öffentlichkeit angeboten wird statt.
3. Welche Flächen sind von der 15- 20 % Auslcihtung betroffen.
4. Aufgrund welcher Rechtsvorschrift wird diese Maßnahme durchgeführt. (nach dem Landesforstgesetz NRW ist zum Beispiel Totholz ausdrücklich erwünscht und muss auch nicht aus Verkehrssicherungspflicht entfernt werden) 
5. Ist der Behörde bekannt das Forstämter durchaus umfangreiches Datenmaterial zum Bestand auch einzelner Bäume vorhanden ist? 
6. Was ist zweck der Auslichtung insbesondere in Hinsicht auf dem Kliamawandel? 



Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt




Anfragenr: 285903
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",False,833124,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3289/?format=csv,False,False,"Guten Tag,
vielen dank für die Bemühungen mit dem vermeintlichen Ergebnis das keine Unterlagen vorhanden sind. Ich hätte zumindest erwartet das Flächen, wo diese Maßnahmen durchgeführt werden, bekannt sind. Ich gehe nicht davon aus das bei Morgengrauen eine Gruppe von Menschen mit Motorsägen / Harvester einfach so in den Wald entsendet werden und entgegen des Bund und Landes Wald Gesetz auf die Bäume losgelassen werden (sollten).  Dabei der ""Arbeitsauftrag"" nicht klar Räumlich und inhaltlich abgegrenzt ist. Dieses ist auch eine Anfrage nach dem UIG. Dieses ist etwas weitergehend als das IFG NRW. Ich fasse aus diesem Grund meine Anfrage nochmal Konkretisierender zusammen.
1. Welche Fragen wurden in der BV Elberfeld West gestellt und wie wurden diese beantwortet. 
2. Wann findet der Ortstermin der im Ausschuss für Verkehr der Öffentlichkeit angeboten wird statt.
3. Welche Flächen sind von der 15- 20 % Auslcihtung betroffen.
4. Aufgrund welcher Rechtsvorschrift wird diese Maßnahme durchgeführt. (nach dem Landesforstgesetz NRW ist zum Beispiel Totholz ausdrücklich erwünscht und muss auch nicht aus Verkehrssicherungspflicht entfernt werden) 
5. Ist der Behörde bekannt das Forstämter durchaus umfangreiches Datenmaterial zum Bestand auch einzelner Bäume vorhanden ist? 
6. Was ist zweck der Auslichtung insbesondere in Hinsicht auf dem Kliamawandel? 



Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt




Anfragenr: 285903
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/285903/,,,,,,,False,"


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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: abschließende Antwort_2023-09-04_103.5_sA: Anfrage-Nr.: 285903_Vorlage 629/23 Elberfeld West Baumfällungen_Date 2023-08-10 [#285903]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/285903/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/833124/?format=csv,Ulrich Schmidt,,True,,,AW: abschließende Antwort_2023-09-04_103.5_sA: Anfrage-Nr.: 285903_Vorlage 629/23 Elberfeld West Baumfällungen_Date 2023-08-10 [#285903],2023-09-04T22:13:41.694568+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vorlage-629-23-elberfeld-west-baumfaellungen/#nachricht-833124
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Aufzeichnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO der letzten drei Jahre der Fläche mit den GPS-Koordinaten 

51°10'17.3""N 11°54'55.3""E

Dass ich womöglich nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 PflSchG erfülle, steht meinem Auskunftsrecht nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 29ff.).

Soweit Ihnen die begehrten Informationen nicht vorliegen, sind Sie zur Beschaffung derselben verpflichtet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 24ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 18f.).

Ich gehe ferner davon aus, dass für diese Anfrage keine Gebühren anfallen.
Zwar ist nicht auszuschließen, dass die begehrten Dokumente auch personenbezogene Daten und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, die dem Grunde nach zu ihrer Bekanntgabe einer Einwilligung der Betroffenen bedürfen oder unkenntlich gemacht werden müssen. Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG bzw. der entsprechenden einschlägigen Normen des Landesrechts (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen). 
Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können. 
Ich kenne Ihre Datenbank nicht und kann daher schwer abschätzen, welchen Verwaltungsaufwand eine Auskunft aus selbiger für Sie verursacht. Ich gehe allerdings davon aus, dass mit Angabe der GPS-Koordinaten eine Auskunft leicht möglich ist und daher gebührenfrei erfolgen kann. In jedem Fall haben die oben zitierten Gerichtsentscheidungen auch festgestellt, dass Sie mir auch dann zur Auskunft verpflichtet sind, wenn Sie sich auch die Informationen über den Landwirt/die Landwirtin der angegebenen Fläche beschaffen müssen.
Andernfalls bitte ich um eine Darlegung, wie die Datenbank aufgebaut ist, welche Schritte Sie vornehmen müssten, um anhand der GPS-Koordinaten die begehrten Informationen bereitzustellen und welche Dauer und Stundensätze Sie dafür veranschlagen müssten. Gerne können Sie mir auch mitteilen, anhand welcher Daten Ihnen eine Auskunft einfacher möglich wäre.

Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich Sie darum, sich mit den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen und sich mit den dort aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Gerne können Sie mir dann die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, sodass wir ggf. unter Zuhilfenahme des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit etwaige offene Fragen erörtern können.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. 

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 298631
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,870314,False,False,False,False,email,2024-01-29T07:42:10.745688+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7272/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Aufzeichnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO der letzten drei Jahre der Fläche mit den GPS-Koordinaten 

51°10'17.3""N 11°54'55.3""E

Dass ich womöglich nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 PflSchG erfülle, steht meinem Auskunftsrecht nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 29ff.).

Soweit Ihnen die begehrten Informationen nicht vorliegen, sind Sie zur Beschaffung derselben verpflichtet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 24ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 18f.).

Ich gehe ferner davon aus, dass für diese Anfrage keine Gebühren anfallen.
Zwar ist nicht auszuschließen, dass die begehrten Dokumente auch personenbezogene Daten und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, die dem Grunde nach zu ihrer Bekanntgabe einer Einwilligung der Betroffenen bedürfen oder unkenntlich gemacht werden müssen. Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG bzw. der entsprechenden einschlägigen Normen des Landesrechts (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen). 
Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können. 
Ich kenne Ihre Datenbank nicht und kann daher schwer abschätzen, welchen Verwaltungsaufwand eine Auskunft aus selbiger für Sie verursacht. Ich gehe allerdings davon aus, dass mit Angabe der GPS-Koordinaten eine Auskunft leicht möglich ist und daher gebührenfrei erfolgen kann. In jedem Fall haben die oben zitierten Gerichtsentscheidungen auch festgestellt, dass Sie mir auch dann zur Auskunft verpflichtet sind, wenn Sie sich auch die Informationen über den Landwirt/die Landwirtin der angegebenen Fläche beschaffen müssen.
Andernfalls bitte ich um eine Darlegung, wie die Datenbank aufgebaut ist, welche Schritte Sie vornehmen müssten, um anhand der GPS-Koordinaten die begehrten Informationen bereitzustellen und welche Dauer und Stundensätze Sie dafür veranschlagen müssten. Gerne können Sie mir auch mitteilen, anhand welcher Daten Ihnen eine Auskunft einfacher möglich wäre.

Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich Sie darum, sich mit den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen und sich mit den dort aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Gerne können Sie mir dann die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, sodass wir ggf. unter Zuhilfenahme des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit etwaige offene Fragen erörtern können.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. 

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 298631
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,False,"

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",True,https://fragdenstaat.de/a/298631/,False,"

Postanschrift
",True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",,,"(False, 'Pestizidanwendungsaufzeichnungen Sachsen-Anhalt Süd [#298631]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/298631/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/870314/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Pestizidanwendungsaufzeichnungen Sachsen-Anhalt Süd [#298631],2024-01-29T07:41:52.958587+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/pestizidanwendungsaufzeichnungen-sachsen-anhalt-sued/#nachricht-870314
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Guten Tag, 


Ich interessiere mich für die InVeKoS-Datenbank und habe auf zi-daten.de gesehen, dass Ihre Behörde für diese Datenbank zuständig ist. 

1.	Ich möchte Sie daher bitten, mir mitzuteilen, welchen Landwirten die folgenden Ackerflächen gehören:

51°35'01.8""N 9°48'05.4""E
51°09'38.9""N 9°22'09.7""E
50°14'57.8""N 7°22'32.1""E
53°09'58.8""N 8°42'46.9""E
52°52'15.2""N 12°46'32.0""E
49°02'24.9""N 11°10'22.6""E
52°37'24.3""N 13°25'12.5""E
52°09'57.1""N 11°51'25.3""E

Ich möchte anhand dessen bei den zuständigen Landesbehörden die Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO anfragen.

Ich bin mir nicht sicher, wie Ihre Datenbank aufgebaut ist und wie leicht es Ihnen fällt, anhand der GPS-Koordinaten die Landwirte zu ermitteln. Soweit Ihnen das möglich ist bitte ich Sie, mir auch den Namen des Betriebs und die Anschrift desselben zu nennen. Außerdem, soweit Sie das vorliegen haben, die Bezeichnung des Flurstücks.

2.	Außerdem bitte ich um eine Mitteilung, ob die unter https://www.zi-daten.de/ads-adress.html genannten Behörden auch diejenigen sind, die auf Landesebene tatsächlich in der Lage dazu sind, Auskünfte zu Landwirt und Betrieb von angegebenen GPS-Koordinaten sind. Wenn die dort aufgeführten Behörden dazu nicht in der Lage sind bitte ich um eine kurze Aufzählung, welche Behörden in den Ländern dann dazu in der Lage sind.


Zu meiner Anfrage, insbesondere der Ziffer 1, die folgende rechtliche Würdigung:


I.	Umweltinformation

Der Name des Landwirts/der Landwirtin und des zugehörigen Betriebs ist eine Umweltinformation iSd UIG. Bei diesen Informationen handelt es sich um „Daten über Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile [ ] auswirken oder wahrscheinlich auswirken“ gem. § 2 Abs. 3 Nr. 3 lit. a) UIG bzw. des entsprechenden Landesrechts. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts legt den Begriff „Umweltinformationen“ im Allgemeinen und auch „Daten“ im Besonderen denkbar weit aus:

„(1) Der Begriff der Maßnahme oder Tätigkeit iSv § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG ist weit zu verstehen (vgl. BVerwGE 108, 369 = NVwZ 1999, 1220). Entscheidend ist, dass sich die Maßnahme bzw. das Vorhaben auf Umweltbestandteile oder Umweltfaktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken kann. Dem weiten Begriffsverständnis entspricht, dass Art. 2 Nr. 1 Buchst. e UIRL auch Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung von umweltrelevanten Maßnahmen verwendet werden, als Umweltinformationen definiert. Erfasst werden damit auch Angaben, die die wirtschaftliche Realisierbarkeit einer umweltrelevanten Maßnahme betreffen (BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791 Rn. 13). Systematisch spricht für eine weite Auslegung auch die weite Fassung von Art. 2 Nr. 1 Buchst. c UIRL, wonach Umweltinformationen auch sämtliche Informationen über Maßnahmen (einschließlich Verwaltungsmaßnahmen), wie zB Politiken, Gesetze, Pläne und Programme, Umweltvereinbarungen und Tätigkeiten sind, die sich auf die unter den Buchst. a und b genannten Umweltbestandteile und -faktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken, sowie Maßnahmen oder Tätigkeiten zum Schutz dieser Elemente.
Weit ist auch der Begriff der Daten iSv § 2 Abs. 3 UIG zu verstehen. Die Daten selbst müssen keinen unmittelbaren Bezug zu einer konkreten Planung aufweisen. § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG bezieht sich ausdrücklich auf „alle Daten“ über die erfassten Maßnahmen, so dass es nicht der Feststellung der Umweltinformationseigenschaft für jede einzelne Angabe bedarf (BVerwGE 135, 34 = NVwZ 2010, 189). Da § 2 Abs. 3 UIG alle Daten „über“ Maßnahmen oder Tätigkeiten mit Umweltbezug erfasst, muss sich allein die Maßnahme oder Tätigkeit auf Umweltbestandteile oder Faktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken können. Eines unmittelbaren Zusammenhangs der Daten mit der Umwelt bedarf es hingegen nicht.“
(BVerwG, Urt. v. 23.2.2017 – 7 C 31/15, NVwZ 2017, 1775, Rn. 54f.)


Diesen Maßstäben folgend handelt es sich bei den begehrten Informationen um Umweltinformationen.
Es ist nach der zitierten Rechtsprechung des BVerwG gerade nicht erforderlich, dass der Name des Landwirts/der Landwirtin und des zugehörigen Betriebs sowie die Anschrift desselben isoliert betrachtet einen Umweltbezug haben, vielmehr reicht es aus, dass es sich hierbei um Daten „über“ eine Maßnahme mit Umweltbezug handelt, nämlich den Einsatz von Pestiziden. 


II.	Vorhandensein der Informationen

Maßgeblich für meinen Anspruch ist allein, ob Ihnen die begehrten Informationen vorliegen, siehe § 2 Abs. 3 UIG. Das Kriterium der Verfügungsbefugnis findet im UIG keine Anwendung, vgl. insoweit BVerwG mit Beschluss vom 1. November 2007 – 7 B 37/07 –, juris Rn. 19f. Daher ist für meinen Auskunftsanspruch Ihnen gegenüber unbeachtlich, ob ggf. auch andere Behörden über die begehrten Informationen verfügen; sofern die Informationen bei Ihnen vorliegen, sind Sie mir (auch insoweit) zur Auskunft verpflichtet.


III.	Kein Ausschluss aufgrund personenbezogener Daten

Bei den begehrten Informationen handelt es sich offensichtlich um personenbezogene Daten. Der Zugang zu selbigen ist ausnahmsweise dennoch nicht ausgeschlossen, weil es sich vorliegend um Informationen über Emissionen handelt, sodass gem. § 9 Abs. 1 S. 2 UIG der Zugang zu selbigen nicht verwehrt ist. Dies wurde durch die einschlägige Rechtsprechung bestätigt (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22, juris, Rn. 16).


IV.	Unbeachtlichkeit der strengeren Auskunftsrechte nach dem InVeKoSDG

Dass das deutsche InVeKoSDG grundsätzlich strenge Anforderungen an Auskünfte aus der Datenbank stellt steht einer Auskunft nach dem UIG ebenfalls nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie VGH BW a.a.O. Rn. 29ff.).


V.	Einfache, gebührenfreie Auskunft

Ich kenne Ihre Datenbank nicht und kann daher schwer abschätzen, welchen Verwaltungsaufwand eine Auskunft aus selbiger für Sie verursacht. Ich gehe allerdings davon aus, dass mit Angabe der GPS-Koordinaten eine Auskunft leicht möglich ist und daher gebührenfrei erfolgen kann. 
Andernfalls bitte ich um eine Darlegung, wie die Datenbank aufgebaut ist, welche Schritte Sie vornehmen müssten, um anhand der GPS-Koordinaten die begehrten Informationen bereitzustellen und welche Dauer und Stundensätze Sie dafür veranschlagen müssten. Gerne können Sie mir auch mitteilen, anhand welcher Daten (z.B. Flurstücke) Ihnen eine Auskunft einfacher möglich wäre.


Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich um eine substantiierte Darlegung Ihrer Gründe anhand der hier aufgeworfenen Rechtsfragen und der beiden zitierten einschlägigen Gerichtsentscheidungen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,870309,False,False,False,False,email,2024-01-28T23:42:10.723889+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/11211/?format=csv,False,False,"Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Guten Tag, 


Ich interessiere mich für die InVeKoS-Datenbank und habe auf zi-daten.de gesehen, dass Ihre Behörde für diese Datenbank zuständig ist. 

1.	Ich möchte Sie daher bitten, mir mitzuteilen, welchen Landwirten die folgenden Ackerflächen gehören:

51°35'01.8""N 9°48'05.4""E
51°09'38.9""N 9°22'09.7""E
50°14'57.8""N 7°22'32.1""E
53°09'58.8""N 8°42'46.9""E
52°52'15.2""N 12°46'32.0""E
49°02'24.9""N 11°10'22.6""E
52°37'24.3""N 13°25'12.5""E
52°09'57.1""N 11°51'25.3""E

Ich möchte anhand dessen bei den zuständigen Landesbehörden die Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO anfragen.

Ich bin mir nicht sicher, wie Ihre Datenbank aufgebaut ist und wie leicht es Ihnen fällt, anhand der GPS-Koordinaten die Landwirte zu ermitteln. Soweit Ihnen das möglich ist bitte ich Sie, mir auch den Namen des Betriebs und die Anschrift desselben zu nennen. Außerdem, soweit Sie das vorliegen haben, die Bezeichnung des Flurstücks.

2.	Außerdem bitte ich um eine Mitteilung, ob die unter https://www.zi-daten.de/ads-adress.html genannten Behörden auch diejenigen sind, die auf Landesebene tatsächlich in der Lage dazu sind, Auskünfte zu Landwirt und Betrieb von angegebenen GPS-Koordinaten sind. Wenn die dort aufgeführten Behörden dazu nicht in der Lage sind bitte ich um eine kurze Aufzählung, welche Behörden in den Ländern dann dazu in der Lage sind.


Zu meiner Anfrage, insbesondere der Ziffer 1, die folgende rechtliche Würdigung:


I.	Umweltinformation

Der Name des Landwirts/der Landwirtin und des zugehörigen Betriebs ist eine Umweltinformation iSd UIG. Bei diesen Informationen handelt es sich um „Daten über Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile [ ] auswirken oder wahrscheinlich auswirken“ gem. § 2 Abs. 3 Nr. 3 lit. a) UIG bzw. des entsprechenden Landesrechts. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts legt den Begriff „Umweltinformationen“ im Allgemeinen und auch „Daten“ im Besonderen denkbar weit aus:

„(1) Der Begriff der Maßnahme oder Tätigkeit iSv § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG ist weit zu verstehen (vgl. BVerwGE 108, 369 = NVwZ 1999, 1220). Entscheidend ist, dass sich die Maßnahme bzw. das Vorhaben auf Umweltbestandteile oder Umweltfaktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken kann. Dem weiten Begriffsverständnis entspricht, dass Art. 2 Nr. 1 Buchst. e UIRL auch Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung von umweltrelevanten Maßnahmen verwendet werden, als Umweltinformationen definiert. Erfasst werden damit auch Angaben, die die wirtschaftliche Realisierbarkeit einer umweltrelevanten Maßnahme betreffen (BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791 Rn. 13). Systematisch spricht für eine weite Auslegung auch die weite Fassung von Art. 2 Nr. 1 Buchst. c UIRL, wonach Umweltinformationen auch sämtliche Informationen über Maßnahmen (einschließlich Verwaltungsmaßnahmen), wie zB Politiken, Gesetze, Pläne und Programme, Umweltvereinbarungen und Tätigkeiten sind, die sich auf die unter den Buchst. a und b genannten Umweltbestandteile und -faktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken, sowie Maßnahmen oder Tätigkeiten zum Schutz dieser Elemente.
Weit ist auch der Begriff der Daten iSv § 2 Abs. 3 UIG zu verstehen. Die Daten selbst müssen keinen unmittelbaren Bezug zu einer konkreten Planung aufweisen. § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG bezieht sich ausdrücklich auf „alle Daten“ über die erfassten Maßnahmen, so dass es nicht der Feststellung der Umweltinformationseigenschaft für jede einzelne Angabe bedarf (BVerwGE 135, 34 = NVwZ 2010, 189). Da § 2 Abs. 3 UIG alle Daten „über“ Maßnahmen oder Tätigkeiten mit Umweltbezug erfasst, muss sich allein die Maßnahme oder Tätigkeit auf Umweltbestandteile oder Faktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken können. Eines unmittelbaren Zusammenhangs der Daten mit der Umwelt bedarf es hingegen nicht.“
(BVerwG, Urt. v. 23.2.2017 – 7 C 31/15, NVwZ 2017, 1775, Rn. 54f.)


Diesen Maßstäben folgend handelt es sich bei den begehrten Informationen um Umweltinformationen.
Es ist nach der zitierten Rechtsprechung des BVerwG gerade nicht erforderlich, dass der Name des Landwirts/der Landwirtin und des zugehörigen Betriebs sowie die Anschrift desselben isoliert betrachtet einen Umweltbezug haben, vielmehr reicht es aus, dass es sich hierbei um Daten „über“ eine Maßnahme mit Umweltbezug handelt, nämlich den Einsatz von Pestiziden. 


II.	Vorhandensein der Informationen

Maßgeblich für meinen Anspruch ist allein, ob Ihnen die begehrten Informationen vorliegen, siehe § 2 Abs. 3 UIG. Das Kriterium der Verfügungsbefugnis findet im UIG keine Anwendung, vgl. insoweit BVerwG mit Beschluss vom 1. November 2007 – 7 B 37/07 –, juris Rn. 19f. Daher ist für meinen Auskunftsanspruch Ihnen gegenüber unbeachtlich, ob ggf. auch andere Behörden über die begehrten Informationen verfügen; sofern die Informationen bei Ihnen vorliegen, sind Sie mir (auch insoweit) zur Auskunft verpflichtet.


III.	Kein Ausschluss aufgrund personenbezogener Daten

Bei den begehrten Informationen handelt es sich offensichtlich um personenbezogene Daten. Der Zugang zu selbigen ist ausnahmsweise dennoch nicht ausgeschlossen, weil es sich vorliegend um Informationen über Emissionen handelt, sodass gem. § 9 Abs. 1 S. 2 UIG der Zugang zu selbigen nicht verwehrt ist. Dies wurde durch die einschlägige Rechtsprechung bestätigt (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22, juris, Rn. 16).


IV.	Unbeachtlichkeit der strengeren Auskunftsrechte nach dem InVeKoSDG

Dass das deutsche InVeKoSDG grundsätzlich strenge Anforderungen an Auskünfte aus der Datenbank stellt steht einer Auskunft nach dem UIG ebenfalls nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie VGH BW a.a.O. Rn. 29ff.).


V.	Einfache, gebührenfreie Auskunft

Ich kenne Ihre Datenbank nicht und kann daher schwer abschätzen, welchen Verwaltungsaufwand eine Auskunft aus selbiger für Sie verursacht. Ich gehe allerdings davon aus, dass mit Angabe der GPS-Koordinaten eine Auskunft leicht möglich ist und daher gebührenfrei erfolgen kann. 
Andernfalls bitte ich um eine Darlegung, wie die Datenbank aufgebaut ist, welche Schritte Sie vornehmen müssten, um anhand der GPS-Koordinaten die begehrten Informationen bereitzustellen und welche Dauer und Stundensätze Sie dafür veranschlagen müssten. Gerne können Sie mir auch mitteilen, anhand welcher Daten (z.B. Flurstücke) Ihnen eine Auskunft einfacher möglich wäre.


Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich um eine substantiierte Darlegung Ihrer Gründe anhand der hier aufgeworfenen Rechtsfragen und der beiden zitierten einschlägigen Gerichtsentscheidungen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 298628
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<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",,,"(False, 'Auskunft aus InVeKoS-Datenbank anhand GPS-Daten [#298628]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/298628/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/870309/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Auskunft aus InVeKoS-Datenbank anhand GPS-Daten [#298628],2024-01-28T23:41:25.690799+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-aus-invekos-datenbank-anhand-gps-daten/#nachricht-870309
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Anrede >>
<< Antragsteller:in >> mein Name.
Gerne bestätige ich Ihnen daher mein „ernsthaftes Interesse an Informationen über diesen Betrieb“, auch wenn dies m. W. n. nicht durch das VIG vorgesehen ist.

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>



Anfragenr: 208736
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An der Wende 3
<< Adresse entfernt >> (Deister)

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<< Antragsteller:in >>",False," (Deister)

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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,False," mein Name.
Gerne bestätige ich Ihnen daher mein „ernsthaftes Interesse an Informationen über diesen Betrieb“, auch wenn dies m. W. n. nicht durch das VIG vorgesehen ist.

Mit freundlichen Grüßen
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,False,"



Anfragenr: 208736
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An der Wende 3
",True,<< Adresse entfernt >>,"(False, 'AW: Kontrollbericht zu apetito Catering B.V. & Co. KG, Rheine [#208736]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/208736/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/557404/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: Kontrollbericht zu apetito Catering B.V. & Co. KG, Rheine [#208736]",2021-01-15T21:48:25.081346+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-apetito-catering-bv-co-kg-rheine-1/#nachricht-557404
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Aufzeichnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO der letzten drei Jahre der Fläche mit den GPS-Koordinaten 

49°24'44.6""N 6°35'15.6""E

Dass ich womöglich nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 PflSchG erfülle, steht meinem Auskunftsrecht nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 29ff.).

Soweit Ihnen die begehrten Informationen nicht vorliegen, sind Sie zur Beschaffung derselben verpflichtet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 24ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 18f.).

Ich gehe ferner davon aus, dass für diese Anfrage keine Gebühren anfallen.
Zwar ist nicht auszuschließen, dass die begehrten Dokumente auch personenbezogene Daten und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, die dem Grunde nach zu ihrer Bekanntgabe einer Einwilligung der Betroffenen bedürfen oder unkenntlich gemacht werden müssen. Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG bzw. der entsprechenden einschlägigen Normen des Landesrechts (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen). 
Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können. 
Ich kenne Ihre Datenbank nicht und kann daher schwer abschätzen, welchen Verwaltungsaufwand eine Auskunft aus selbiger für Sie verursacht. Ich gehe allerdings davon aus, dass mit Angabe der GPS-Koordinaten eine Auskunft leicht möglich ist und daher gebührenfrei erfolgen kann. In jedem Fall haben die oben zitierten Gerichtsentscheidungen auch festgestellt, dass Sie mir auch dann zur Auskunft verpflichtet sind, wenn Sie sich auch die Informationen über den Landwirt/die Landwirtin der angegebenen Fläche beschaffen müssen.
Andernfalls bitte ich um eine Darlegung, wie die Datenbank aufgebaut ist, welche Schritte Sie vornehmen müssten, um anhand der GPS-Koordinaten die begehrten Informationen bereitzustellen und welche Dauer und Stundensätze Sie dafür veranschlagen müssten. Gerne können Sie mir auch mitteilen, anhand welcher Daten Ihnen eine Auskunft einfacher möglich wäre.

Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich Sie darum, sich mit den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen und sich mit den dort aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Gerne können Sie mir dann die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, sodass wir ggf. unter Zuhilfenahme des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit etwaige offene Fragen erörtern können.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 298629
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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https://fragdenstaat.de/a/298629/

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<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,870311,False,False,False,False,email,2024-01-29T00:20:10.875301+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6180/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Aufzeichnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO der letzten drei Jahre der Fläche mit den GPS-Koordinaten 

49°24'44.6""N 6°35'15.6""E

Dass ich womöglich nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 PflSchG erfülle, steht meinem Auskunftsrecht nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 29ff.).

Soweit Ihnen die begehrten Informationen nicht vorliegen, sind Sie zur Beschaffung derselben verpflichtet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 24ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 18f.).

Ich gehe ferner davon aus, dass für diese Anfrage keine Gebühren anfallen.
Zwar ist nicht auszuschließen, dass die begehrten Dokumente auch personenbezogene Daten und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, die dem Grunde nach zu ihrer Bekanntgabe einer Einwilligung der Betroffenen bedürfen oder unkenntlich gemacht werden müssen. Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG bzw. der entsprechenden einschlägigen Normen des Landesrechts (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen). 
Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können. 
Ich kenne Ihre Datenbank nicht und kann daher schwer abschätzen, welchen Verwaltungsaufwand eine Auskunft aus selbiger für Sie verursacht. Ich gehe allerdings davon aus, dass mit Angabe der GPS-Koordinaten eine Auskunft leicht möglich ist und daher gebührenfrei erfolgen kann. In jedem Fall haben die oben zitierten Gerichtsentscheidungen auch festgestellt, dass Sie mir auch dann zur Auskunft verpflichtet sind, wenn Sie sich auch die Informationen über den Landwirt/die Landwirtin der angegebenen Fläche beschaffen müssen.
Andernfalls bitte ich um eine Darlegung, wie die Datenbank aufgebaut ist, welche Schritte Sie vornehmen müssten, um anhand der GPS-Koordinaten die begehrten Informationen bereitzustellen und welche Dauer und Stundensätze Sie dafür veranschlagen müssten. Gerne können Sie mir auch mitteilen, anhand welcher Daten Ihnen eine Auskunft einfacher möglich wäre.

Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich Sie darum, sich mit den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen und sich mit den dort aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Gerne können Sie mir dann die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, sodass wir ggf. unter Zuhilfenahme des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit etwaige offene Fragen erörtern können.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




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",,,"(False, 'Pestizidanwendungsaufzeichnungen Saarland [#298629]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/298629/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/870311/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Pestizidanwendungsaufzeichnungen Saarland [#298629],2024-01-29T00:19:17.014209+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/pestizidanwendungsaufzeichnungen-saarland/#nachricht-870311
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Aufzeichnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO der letzten drei Jahre der Fläche mit den GPS-Koordinaten 

51°58'30.3""N 7°23'46.1""E

Dass ich womöglich nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 PflSchG erfülle, steht meinem Auskunftsrecht nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 29ff.).

Soweit Ihnen die begehrten Informationen nicht vorliegen, sind Sie zur Beschaffung derselben verpflichtet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 24ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 18f.). Dies gilt auch für den Fall, dass Sie den Landwirt/die Landwirtin zunächst ermitteln müssten - so lag der Fall auch in den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen.

Ich gehe ferner davon aus, dass für diese Anfrage keine Gebühren anfallen.
Zwar ist nicht auszuschließen, dass die begehrten Dokumente auch personenbezogene Daten und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, die dem Grunde nach zu ihrer Bekanntgabe einer Einwilligung der Betroffenen bedürfen oder unkenntlich gemacht werden müssen. Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG bzw. der entsprechenden einschlägigen Normen des Landesrechts (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen). 
Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können. 
Ich kenne Ihre Datenbank nicht und kann daher schwer abschätzen, welchen Verwaltungsaufwand eine Auskunft aus selbiger für Sie verursacht. Ich gehe allerdings davon aus, dass mit Angabe der GPS-Koordinaten eine Auskunft leicht möglich ist und daher gebührenfrei erfolgen kann. In jedem Fall haben die oben zitierten Gerichtsentscheidungen auch festgestellt, dass Sie mir auch dann zur Auskunft verpflichtet sind, wenn Sie sich auch die Informationen über den Landwirt/die Landwirtin der angegebenen Fläche beschaffen müssen.
Andernfalls bitte ich um eine Darlegung, wie die Datenbank aufgebaut ist, welche Schritte Sie vornehmen müssten, um anhand der GPS-Koordinaten die begehrten Informationen bereitzustellen und welche Dauer und Stundensätze Sie dafür veranschlagen müssten. Gerne können Sie mir auch mitteilen, anhand welcher Daten Ihnen eine Auskunft einfacher möglich wäre.

Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich Sie darum, sich mit den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen und sich mit den dort aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Gerne können Sie mir dann die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, sodass wir ggf. unter Zuhilfenahme des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit etwaige offene Fragen erörtern können.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

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",False,870312,False,False,False,False,email,2024-01-29T00:24:10.567003+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/13538/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Aufzeichnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO der letzten drei Jahre der Fläche mit den GPS-Koordinaten 

51°58'30.3""N 7°23'46.1""E

Dass ich womöglich nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 PflSchG erfülle, steht meinem Auskunftsrecht nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 29ff.).

Soweit Ihnen die begehrten Informationen nicht vorliegen, sind Sie zur Beschaffung derselben verpflichtet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 24ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 18f.). Dies gilt auch für den Fall, dass Sie den Landwirt/die Landwirtin zunächst ermitteln müssten - so lag der Fall auch in den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen.

Ich gehe ferner davon aus, dass für diese Anfrage keine Gebühren anfallen.
Zwar ist nicht auszuschließen, dass die begehrten Dokumente auch personenbezogene Daten und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, die dem Grunde nach zu ihrer Bekanntgabe einer Einwilligung der Betroffenen bedürfen oder unkenntlich gemacht werden müssen. Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG bzw. der entsprechenden einschlägigen Normen des Landesrechts (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen). 
Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können. 
Ich kenne Ihre Datenbank nicht und kann daher schwer abschätzen, welchen Verwaltungsaufwand eine Auskunft aus selbiger für Sie verursacht. Ich gehe allerdings davon aus, dass mit Angabe der GPS-Koordinaten eine Auskunft leicht möglich ist und daher gebührenfrei erfolgen kann. In jedem Fall haben die oben zitierten Gerichtsentscheidungen auch festgestellt, dass Sie mir auch dann zur Auskunft verpflichtet sind, wenn Sie sich auch die Informationen über den Landwirt/die Landwirtin der angegebenen Fläche beschaffen müssen.
Andernfalls bitte ich um eine Darlegung, wie die Datenbank aufgebaut ist, welche Schritte Sie vornehmen müssten, um anhand der GPS-Koordinaten die begehrten Informationen bereitzustellen und welche Dauer und Stundensätze Sie dafür veranschlagen müssten. Gerne können Sie mir auch mitteilen, anhand welcher Daten Ihnen eine Auskunft einfacher möglich wäre.

Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich Sie darum, sich mit den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen und sich mit den dort aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Gerne können Sie mir dann die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, sodass wir ggf. unter Zuhilfenahme des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit etwaige offene Fragen erörtern können.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

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,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Aufzeichnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO der letzten drei Jahre der Fläche mit den GPS-Koordinaten 

54°26'49.4""N 9°24'10.6""E

Dass ich womöglich nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 PflSchG erfülle, steht meinem Auskunftsrecht nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 29ff.).

Soweit Ihnen die begehrten Informationen nicht vorliegen, sind Sie zur Beschaffung derselben verpflichtet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 24ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 18f.).

Ich gehe ferner davon aus, dass für diese Anfrage keine Gebühren anfallen.
Zwar ist nicht auszuschließen, dass die begehrten Dokumente auch personenbezogene Daten und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, die dem Grunde nach zu ihrer Bekanntgabe einer Einwilligung der Betroffenen bedürfen oder unkenntlich gemacht werden müssen. Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG bzw. der entsprechenden einschlägigen Normen des Landesrechts (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen). 
Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können. 
Ich kenne Ihre Datenbank nicht und kann daher schwer abschätzen, welchen Verwaltungsaufwand eine Auskunft aus selbiger für Sie verursacht. Ich gehe allerdings davon aus, dass mit Angabe der GPS-Koordinaten eine Auskunft leicht möglich ist und daher gebührenfrei erfolgen kann. In jedem Fall haben die oben zitierten Gerichtsentscheidungen auch festgestellt, dass Sie mir auch dann zur Auskunft verpflichtet sind, wenn Sie sich auch die Informationen über den Landwirt/die Landwirtin der angegebenen Fläche beschaffen müssen.
Andernfalls bitte ich um eine Darlegung, wie die Datenbank aufgebaut ist, welche Schritte Sie vornehmen müssten, um anhand der GPS-Koordinaten die begehrten Informationen bereitzustellen und welche Dauer und Stundensätze Sie dafür veranschlagen müssten. Gerne können Sie mir auch mitteilen, anhand welcher Daten Ihnen eine Auskunft einfacher möglich wäre.

Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich Sie darum, sich mit den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen und sich mit den dort aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Gerne können Sie mir dann die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, sodass wir ggf. unter Zuhilfenahme des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit etwaige offene Fragen erörtern können.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 298632
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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",False,870315,False,False,False,False,email,2024-01-29T00:40:11.892927+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7218/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Aufzeichnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO der letzten drei Jahre der Fläche mit den GPS-Koordinaten 

54°26'49.4""N 9°24'10.6""E

Dass ich womöglich nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 PflSchG erfülle, steht meinem Auskunftsrecht nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 29ff.).

Soweit Ihnen die begehrten Informationen nicht vorliegen, sind Sie zur Beschaffung derselben verpflichtet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 24ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 18f.).

Ich gehe ferner davon aus, dass für diese Anfrage keine Gebühren anfallen.
Zwar ist nicht auszuschließen, dass die begehrten Dokumente auch personenbezogene Daten und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, die dem Grunde nach zu ihrer Bekanntgabe einer Einwilligung der Betroffenen bedürfen oder unkenntlich gemacht werden müssen. Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG bzw. der entsprechenden einschlägigen Normen des Landesrechts (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen). 
Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können. 
Ich kenne Ihre Datenbank nicht und kann daher schwer abschätzen, welchen Verwaltungsaufwand eine Auskunft aus selbiger für Sie verursacht. Ich gehe allerdings davon aus, dass mit Angabe der GPS-Koordinaten eine Auskunft leicht möglich ist und daher gebührenfrei erfolgen kann. In jedem Fall haben die oben zitierten Gerichtsentscheidungen auch festgestellt, dass Sie mir auch dann zur Auskunft verpflichtet sind, wenn Sie sich auch die Informationen über den Landwirt/die Landwirtin der angegebenen Fläche beschaffen müssen.
Andernfalls bitte ich um eine Darlegung, wie die Datenbank aufgebaut ist, welche Schritte Sie vornehmen müssten, um anhand der GPS-Koordinaten die begehrten Informationen bereitzustellen und welche Dauer und Stundensätze Sie dafür veranschlagen müssten. Gerne können Sie mir auch mitteilen, anhand welcher Daten Ihnen eine Auskunft einfacher möglich wäre.

Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich Sie darum, sich mit den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen und sich mit den dort aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Gerne können Sie mir dann die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, sodass wir ggf. unter Zuhilfenahme des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit etwaige offene Fragen erörtern können.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 298632
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,False,"

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",True,https://fragdenstaat.de/a/298632/,False,"

Postanschrift
",True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,"(False, 'Pestizidanwendungsaufzeichnungen Schleswig-Holstein [#298632]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/298632/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/870315/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Pestizidanwendungsaufzeichnungen Schleswig-Holstein [#298632],2024-01-29T00:39:46.130365+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/pestizidanwendungsaufzeichnungen-schleswig-holstein/#nachricht-870315
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Villa von Sayn
Schulstraße 2
53619 Rheinbreitbach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

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",False,815711,False,False,False,False,email,2024-01-29T01:16:26.849032+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15301/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Villa von Sayn
Schulstraße 2
53619 Rheinbreitbach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<",True,< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >,False,">

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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,">



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<",True,< Adresse entfernt >,"(False, 'Kontrollbericht zu Villa von Sayn, Rheinbreitbach [#282942]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/282942/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/815711/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu Villa von Sayn, Rheinbreitbach [#282942]",2023-07-02T12:52:18.611977+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-villa-von-sayn-rheinbreitbach-2/#nachricht-815711
https://fragdenstaat.de/anfrage/tarifbedingungen-vertragskonditionen-bhw-bauspar-dispo-maxx-dn2/#nachricht-870316,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/870316/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/870316/bafin_geschwaerzt.pdf?token=1tywno%3ANYeRP8yC4lYAWRfr0a5Mj9oX9mKcFMsXJEzDmOJQPQA,application/pdf,373589,False,False,False,True,True,bafin_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/373589/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/tarifbedingungen-vertragskonditionen-bhw-bauspar-dispo-maxx-dn2/870316/anhang/bafin_geschwaerzt.pdf,352859,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Guten Tag,
anbei das ausgefüllte Formular.
Meine Vertrag bei der BHW hat die Nummer [geschwärzt] und entstammt einem Erbe (ursprünglich anderer Vertragsinhaber) 

Mir geht es um
- eine Kopie der Allgemeinen Bausparbedingung / Vertragskonditionen
- falls möglich: Bennenung wieviel Zusatzzinsen auf dem Vertrag bisher angespart wurden bzw. bei Abruf Stand heute anfallen würden

Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]

Anhänge:
 - bafin.pdf



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",False,870316,False,False,False,False,email,2024-01-29T01:00:47.243060+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/285/?format=csv,False,False,"Guten Tag,
anbei das ausgefüllte Formular.
Meine Vertrag bei der BHW hat die Nummer ",True,[geschwärzt],False,"

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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,False," und entstammt einem Erbe (ursprünglich anderer Vertragsinhaber) 

Mir geht es um
- eine Kopie der Allgemeinen Bausparbedingung / Vertragskonditionen
- falls möglich: Bennenung wieviel Zusatzzinsen auf dem Vertrag bisher angespart wurden bzw. bei Abruf Stand heute anfallen würden

Mit freundlichen Grüßen
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,[geschwärzt],,,,,,,False,"

Anhänge:
 - bafin.pdf



Anfragenr: 297193
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Arwed Schmidt
",True,"[geschwärzt]
[geschwärzt]","(False, 'AW: Mein Zeichen VBS 13-QB-4301-2024/0865 [#297193]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/297193/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/870316/?format=csv,Arwed Schmidt,,True,,,AW: Mein Zeichen VBS 13-QB-4301-2024/0865 [#297193],2024-01-29T00:53:53.389986+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/tarifbedingungen-vertragskonditionen-bhw-bauspar-dispo-maxx-dn2/#nachricht-870316
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Brauereigasthof Penning-Zeißler
Hetzelsdorf 9
91362 Pretzfeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Brauereigasthof Penning-Zeißler
Hetzelsdorf 9
91362 Pretzfeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

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<",True,< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >,False,">

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
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<",True,< Adresse entfernt >,"(False, 'Kontrollbericht zu Brauereigasthof Penning-Zeißler, Pretzfeld [#285278]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/285278/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/824284/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu Brauereigasthof Penning-Zeißler, Pretzfeld [#285278]",2023-08-01T22:44:35.302658+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-brauereigasthof-penning-zeissler-pretzfeld/#nachricht-824284
https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-brauerei-schroll-waischenfeld/#nachricht-828883,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/828883/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/828883/schroll_geschwaerzt.pdf?token=1tywno%3AXA-PW4_-ukvNQU7Nu5ihnmPymrMNz2KZ0eDx4JgkeUw,application/pdf,347174,False,False,False,True,True,schroll_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/347174/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-brauerei-schroll-waischenfeld/828883/anhang/schroll_geschwaerzt.pdf,389385,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,Eingangsbestätigung,False,828883,False,False,True,True,post,2024-01-29T01:16:26.931509+01:00,False,,False,False,Eingangsbestätigung,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Vollzug des Lebensmittelrechts')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/285279/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/828883/?format=csv,Landratsamt Bayreuth,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15472/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Vollzug des Lebensmittelrechts,2023-08-02T12:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-brauerei-schroll-waischenfeld/#nachricht-828883
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Metzgerei Atzmannsdorfer
An Der Muschel 1
92367 Pilsach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",False,823923,False,False,False,False,email,2024-01-29T01:16:27.011725+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15517/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Metzgerei Atzmannsdorfer
An Der Muschel 1
92367 Pilsach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

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,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
E-Center
Weilstraße 227
73733 Esslingen am Neckar

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
E-Center
Weilstraße 227
73733 Esslingen am Neckar

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

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25.08.2022 hygienische Beanstandungen
keine Herausgabe des Kontrollberichtes",False,829136,False,False,True,True,post,2024-01-29T01:16:26.856343+01:00,False,,False,False,"22.07.2021 geringe hygienische Beanstandungen
25.08.2022 hygienische Beanstandungen
keine Herausgabe des Kontrollberichtes",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Vollzug des VIG')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/282942/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/829136/?format=csv,Kreisverwaltung Neuwied - Referat Verbraucherschutz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15301/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Vollzug des VIG,2023-08-02T12:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-villa-von-sayn-rheinbreitbach-2/#nachricht-829136
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Benediktinerabtei Plankstetten
Klosterplatz 1
92334 Berching

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

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Anfragenr: 285195
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,823925,False,False,False,False,email,2024-01-29T01:16:26.720291+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15517/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Benediktinerabtei Plankstetten
Klosterplatz 1
92334 Berching

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<",True,< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >,False,">

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,">




Anfragenr: 285195
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,False,"

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
",True,https://fragdenstaat.de/a/285195/,False,"

Postanschrift
<",True,"< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >",False,">
<",True,< Adresse entfernt >,"(False, 'Kontrollbericht zu Benediktinerabtei Plankstetten, Berching [#285195]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/285195/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/823925/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu Benediktinerabtei Plankstetten, Berching [#285195]",2023-08-01T01:33:41.567524+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-benediktinerabtei-plankstetten-berching/#nachricht-823925
