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,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Haus des Döners
Schulterblatt 16
20357 Hamburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




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<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,946917,False,False,False,False,email,2024-10-24T20:01:32.034685+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15389/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Haus des Döners
Schulterblatt 16
20357 Hamburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 320699
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<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kontrollbericht zu Haus des Döners, Hamburg [#320699]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/320699/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/946917/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu Haus des Döners, Hamburg [#320699]",2024-10-24T20:01:05.290236+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-haus-des-doeners-hamburg/#nachricht-946917
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

zu Frage 3:
Das Landratsamt Altenburger Land als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat am 08.11.2022 Folgendes angeordnet: ""Das in Höhe Ronneburger Straße 51 (Fahrtrichtung Ronneburg) vorhandene VZ 274-50 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) ist zu entfernen (Grund: Entfernung 30 km/h)."" Begründet wurde dies bereits vorher in der Verkehrsrechtlichen Anordnung vom 18.10.2021 mit dem ""... erfolgten Ausbau der B7 in Schmölln, Ronneburger Straße und der damit verbundenen Beseitigung der Engstelle in Höhe Nr. 39 ..."" 

Mit freundlichen Grüßen",False,955869,False,False,False,True,email,2024-11-28T07:44:03.695248+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

zu Frage 3:
Das Landratsamt Altenburger Land als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat am 08.11.2022 Folgendes angeordnet: ""Das in Höhe Ronneburger Straße 51 (Fahrtrichtung Ronneburg) vorhandene VZ 274-50 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) ist zu entfernen (Grund: Entfernung 30 km/h)."" Begründet wurde dies bereits vorher in der Verkehrsrechtlichen Anordnung vom 18.10.2021 mit dem ""... erfolgten Ausbau der B7 in Schmölln, Ronneburger Straße und der damit verbundenen Beseitigung der Engstelle in Höhe Nr. 39 ..."" 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Äußerung zu Lärmproblemen im Zuge der Auslegung Entwurf Lärmaktionsplan 4. Stufe 2024 [#319926]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/319926/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/955869/?format=csv,Stadt Schmölln,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6965/?format=csv,True,,,WG: Äußerung zu Lärmproblemen im Zuge der Auslegung Entwurf Lärmaktionsplan 4. Stufe 2024 [#319926],2024-11-28T07:43:37+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aeusserung-zu-laermproblemen-im-zuge-der-auslegung-entwurf-laermaktionsplan-4-stufe-2024/#nachricht-955869
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Werte [geschwärzt],
werte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Antwort und ein erstes Schreiben der von mir gesuchten Art/Inhalts (Kurzum: ""Genau sowas hab ich gesucht."").

Zeichnet sich denn ab, dass es noch weitere Schreiben dieser Art gibt oder ist der angegebene Personalaufwand erstmal ein reiner Suchaufwand mit offenem Ausgang in Sachen Erfolg?

Ansonsten würde ich angesichts des Aufwands und um unterhalb der Grenze des einfachen Antrags meine Suche auf die Fahrzeugtypen KTW4 von circa 2000/2001, KTW B von circa 2009/2010 und KTW Typ B ZS aktueller Auslieferung einschränken und hierzu erfragen ob dies noch im Rahmen der einfachen Anfrage wäre.

Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank
[geschwärzt]




Anfragenr: 305204
Antwort an: [geschwärzt]

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[geschwärzt]
[geschwärzt]

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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,902680,False,False,False,False,email,2024-05-06T18:27:21.533997+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/266/?format=csv,False,False,Werte ,True,[geschwärzt],False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,",
werte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Antwort und ein erstes Schreiben der von mir gesuchten Art/Inhalts (Kurzum: ""Genau sowas hab ich gesucht."").

Zeichnet sich denn ab, dass es noch weitere Schreiben dieser Art gibt oder ist der angegebene Personalaufwand erstmal ein reiner Suchaufwand mit offenem Ausgang in Sachen Erfolg?

Ansonsten würde ich angesichts des Aufwands und um unterhalb der Grenze des einfachen Antrags meine Suche auf die Fahrzeugtypen KTW4 von circa 2000/2001, KTW B von circa 2009/2010 und KTW Typ B ZS aktueller Auslieferung einschränken und hierzu erfragen ob dies noch im Rahmen der einfachen Anfrage wäre.

Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,[geschwärzt],,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 305204
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,[geschwärzt],,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,"[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: [EXTERN] Genehmigungsschreiben genereller Umbauten MTF Fahrzeuge [#305204]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305204/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/902680/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: [EXTERN] Genehmigungsschreiben genereller Umbauten MTF Fahrzeuge [#305204],2024-05-06T18:26:41.361297+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigungsschreiben-genereller-umbauten-mtf-fahrzeuge/#nachricht-902680
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
EDEKA
Haselbacher Straße 39
09526 Olbernhau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,926813,False,False,False,False,email,2024-08-08T19:32:16.015255+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15260/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
EDEKA
Haselbacher Straße 39
09526 Olbernhau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kontrollbericht zu EDEKA, Olbernhau [#314866]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314866/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/926813/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu EDEKA, Olbernhau [#314866]",2024-08-08T19:24:55.956071+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-edeka-olbernhau/#nachricht-926813
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Guten Tag,

Ihr u. s. Antrag ist hier eingegangen. Ich habe diesen allerdings an die für die Anordnung des Verkehrszeichens zuständige Straßenverkehrsbehörde (hier: Kreis Rendsburg-Eckernförde) weitegeleitet. Sie erhalten von dort eine Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen",False,925675,False,False,False,True,email,2024-08-07T20:19:55.979211+02:00,False,,False,False,"Guten Tag,

Ihr u. s. Antrag ist hier eingegangen. Ich habe diesen allerdings an die für die Anordnung des Verkehrszeichens zuständige Straßenverkehrsbehörde (hier: Kreis Rendsburg-Eckernförde) weitegeleitet. Sie erhalten von dort eine Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: [EXTERN] Geschwindigkeitsbegrenzungsschild auf der B77 an den Koordinaten 54.273159 und 9.665327 [#314140]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314140/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/925675/?format=csv,"Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Niederlassung Itzehoe",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/16205/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: [EXTERN] Geschwindigkeitsbegrenzungsschild auf der B77 an den Koordinaten 54.273159 und 9.665327 [#314140],2024-08-05T10:54:43+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/geschwindigkeitsbegrenzungsschild-auf-der-b77-an-den-koordinaten-54-273159-und-9-665327/#nachricht-925675
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Römerterasse
Rheinstraße 58
56235 Ransbach-Baumbach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

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Anfragenr: 320700
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",False,946918,False,False,False,False,email,2024-10-24T20:04:32.222282+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15309/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Römerterasse
Rheinstraße 58
56235 Ransbach-Baumbach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 320700
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

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Postanschrift
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kontrollbericht zu Römerterasse, Ransbach-Baumbach [#320700]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/320700/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/946918/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu Römerterasse, Ransbach-Baumbach [#320700]",2024-10-24T20:03:52.029407+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-roemerterasse-ransbach-baumbach/#nachricht-946918
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Februar 2023. Zu dieser nehme ich wie folgt Stellung:

Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 2 LIFG kann leider nur insoweit entsprochen werden, dass wir Ihnen hierzu folgende allgemeine Auskünfte zu der von Ihnen angesprochenen Gruppe der Großkunden geben können: 

Eigentümer mit hunderten oder tausenden Grundstücken - und folglich hunderten oder tausenden Erklärungen, die zu machen sind - bezeichnen wir als ""Großkunden"". Dazu gehören beispielsweise das Land, größere Kommunen, die Kirchen, Wohnbauunternehmen oder andere große Firmen mit umfangreichem Grundbesitz. Den Großkunden hat unsere Steuerverwaltung von Beginn an signalisiert, dass sie Erklärungen in der Kulanzphase nachreichen können. Die Kulanzphase schließt sich jetzt an das Fristende vom 31. Januar 2023 an. Sie gilt im Übrigen für alle, also auch für private Eigentümerinnen und Eigentümer. Als Nächstes folgt dann eine Erinnerung vom Finanzamt. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das bis dahin nachholen, ohne negative Folgen befürchten zu müssen.

Sofern sich Großkunden bei der Oberfinanzdirektion gemeldet haben, wurde folgende Vorgehensweise mit ihnen besprochen:
- Für steuerpflichtigen Grundbesitz mit bekannten Aktenzeichen sind die Grundsteuerwerterklärungen innerhalb der Abgabefrist bzw. Kulanzphase abzugeben.
- Für steuerpflichtigen Grundbesitz, bei dem kein Aktenzeichen bekannt ist, kann die Erklärungsabgabe noch bis zum Erhalt eines Erinnerungsschreibens zurückgestellt werden. Erfolgt die Erklärungsabgabe bis zu dem im Erinnerungsschreiben genannten Abgabetermin, bleibt die formell verspätete Abgabe ohne Folgen. 
- Erklärungen für steuerbefreiten Grundbesitz müssen bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. 

Das LIFG legt in § 2 Abs. 3 Satz 4 fest, dass die dortigen Regelungen nicht gegenüber den Landesfinanzbehörden im Sinne des § 2 des Finanzverwaltungsgesetzes gelten, soweit sie in Verfahren in Steuersachen tätig werden (§ 2 Abs. 3 Satz 4 LIFG). Die von Ihnen gewünschte Korrespondenz betrifft die steuerlichen Verhältnisse einzelner Steuerpflichtiger; eine Veröffentlichung unterliegt daher den datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Allgemeinen und dem Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung im Speziellen. Daher dürfen solche personenspezifische Informationen nicht veröffentlicht werden. 

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen habe.

Mit freundlichen Grüßen",False,777140,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Februar 2023. Zu dieser nehme ich wie folgt Stellung:

Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 2 LIFG kann leider nur insoweit entsprochen werden, dass wir Ihnen hierzu folgende allgemeine Auskünfte zu der von Ihnen angesprochenen Gruppe der Großkunden geben können: 

Eigentümer mit hunderten oder tausenden Grundstücken - und folglich hunderten oder tausenden Erklärungen, die zu machen sind - bezeichnen wir als ""Großkunden"". Dazu gehören beispielsweise das Land, größere Kommunen, die Kirchen, Wohnbauunternehmen oder andere große Firmen mit umfangreichem Grundbesitz. Den Großkunden hat unsere Steuerverwaltung von Beginn an signalisiert, dass sie Erklärungen in der Kulanzphase nachreichen können. Die Kulanzphase schließt sich jetzt an das Fristende vom 31. Januar 2023 an. Sie gilt im Übrigen für alle, also auch für private Eigentümerinnen und Eigentümer. Als Nächstes folgt dann eine Erinnerung vom Finanzamt. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das bis dahin nachholen, ohne negative Folgen befürchten zu müssen.

Sofern sich Großkunden bei der Oberfinanzdirektion gemeldet haben, wurde folgende Vorgehensweise mit ihnen besprochen:
- Für steuerpflichtigen Grundbesitz mit bekannten Aktenzeichen sind die Grundsteuerwerterklärungen innerhalb der Abgabefrist bzw. Kulanzphase abzugeben.
- Für steuerpflichtigen Grundbesitz, bei dem kein Aktenzeichen bekannt ist, kann die Erklärungsabgabe noch bis zum Erhalt eines Erinnerungsschreibens zurückgestellt werden. Erfolgt die Erklärungsabgabe bis zu dem im Erinnerungsschreiben genannten Abgabetermin, bleibt die formell verspätete Abgabe ohne Folgen. 
- Erklärungen für steuerbefreiten Grundbesitz müssen bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. 

Das LIFG legt in § 2 Abs. 3 Satz 4 fest, dass die dortigen Regelungen nicht gegenüber den Landesfinanzbehörden im Sinne des § 2 des Finanzverwaltungsgesetzes gelten, soweit sie in Verfahren in Steuersachen tätig werden (§ 2 Abs. 3 Satz 4 LIFG). Die von Ihnen gewünschte Korrespondenz betrifft die steuerlichen Verhältnisse einzelner Steuerpflichtiger; eine Veröffentlichung unterliegt daher den datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Allgemeinen und dem Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung im Speziellen. Daher dürfen solche personenspezifische Informationen nicht veröffentlicht werden. 

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen habe.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: EXTERN  Korrespondenz zur Fristversäumnis der Grundsteuererklärung [#269735]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/269735/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/777140/?format=csv,Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/8974/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: EXTERN  Korrespondenz zur Fristversäumnis der Grundsteuererklärung [#269735],2023-02-28T09:38:22+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/korrespondenz-zur-fristversaeumnis-der-grundsteuererklaerung/#nachricht-777140
https://fragdenstaat.de/anfrage/vortrag-des-zollfahndungsamts-stuttgart-bei-der-gpec-general-police-equipment-exhibition-conference-im-mai-2024/#nachricht-904849,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/904849/?format=csv,True,False,False,True,,,False,https://media.frag-den-staat.de/files/docs/68/b0/50/68b0501edc344da7a46d84424565ae55/page-p1-small.png,,70503,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/904849/eggoldeneye.pdf,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/308496/?format=csv,247166,2024-05-17 11:56:00.463184+00:00,True,2,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/413099/?format=csv,,https://media.frag-den-staat.de/files/docs/68/b0/50/68b0501edc344da7a46d84424565ae55/page-p{page}-{size}.png,/api/v1/page/?document=247166,False,True,AnMichle,PDF24 Creator,GPL Ghostscript 10.02.1,,(Microsoft PowerPoint - EG —Goldeneye.pptx),True,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/999/?format=csv,,https://fragdenstaat.de/api/v1/document/247166/?format=csv,https://fragdenstaat.de/dokumente/247166-eggoldeneye/,eggoldeneye,eggoldeneye,68b0501e-dc34-4da7-a46d-84424565ae55,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/904849/eggoldeneye.pdf?token=1tuyS5%3AmTTpIWef3AyklCu2grB5D2KU5vxWm089YX1nYSvRZaM,application/pdf,413099,False,False,False,True,False,eggoldeneye.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/413099/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/vortrag-des-zollfahndungsamts-stuttgart-bei-der-gpec-general-police-equipment-exhibition-conference-im-mai-2024/904849/anhang/eggoldeneye.pdf,70503,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Zollfahndungsamt Stuttgart      
Sachgebiet 400 - Organisierte Kriminalität                             
                																											
  Stuttgart, 14. Mai 2024


An
[geschwärzt] 
[geschwärzt] 27 
[geschwärzt] - [geschwärzt] 

- nur per E-Mail - 


Betreff: Vortrag Geldwäsche durch fingierten Handel mit Gold -
Ermittlungsverfahren ""Golden Eye""; Antrag nach dem IFG - Anfragenr.
308496

Bezug: Ihre E-Mail vom 8. Mai 2024 


Sehr [geschwärzt], 

Ihre E-Mail vom 8. Mai 2024 mit Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen
Informationen nach § 1 IFG in Bezug auf den o.g. Vortrag habe ich
erhalten. Ihrem Antrag kann nicht umfassend stattgegeben werden. 

Es handelt sich bei den Vortragsunterlagen um eine ppt-Präsentation,
von welcher lediglich die ersten beiden Folien an Sie weitergegeben
werden können. Die weiteren 19 Folien können Ihnen nicht übermittelt
werden. 

Zur Begründung teile ich Ihnen Folgendes mit.

Ihrem Antrag stehen Hinderungsgründe nach § 3 Nr. 2 und § 5 Abs. 1 IFG
entgegen. 

Der Übermittlung steht  § 3 Nr. 2 IFG entgegen. Danach besteht der
Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der
Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Umfasst von der
öffentlichen Sicherheit wird die Unversehrtheit der Rechtsordnung und
der grundlegenden Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates. Hiervon
umfasst wird auch der Schutz von verwaltungsinternen Abläufen und
Strukturen. Gemeint ist sowohl die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen,
als auch die Sicherstellung der organisatorischen Vorkehrungen. Die
Erfüllung des gesetzlichen Auftrages des Zollfahndungsdienstes hängt
von einer vertraulichen Behandlung seiner ermittlungstaktischen
Vorgehensweise und der Abläufe und Organisation bei der Bekämpfung von
Straftaten ab. Über die umfassenden Informationen hinaus, die in der
öffentlichen Hauptverhandlung gemacht werden, können daher keine
weiteren Angaben zur Ermittlungspraxis, Taktik und Vorgehensweise
gemacht werden. 

Der Übermittlung steht darüber hinaus auch § 5 Abs. 1 IFG entgegen, da
die Unterlagen personenbezogene Daten iSd Art. 4 Nr. 1 DSGVO enthalten.
Namentlich sind in den Unterlagen Informationen enthalten, die sich auf
mehrere identifizierbare natürliche Personen (betroffene Personen)
beziehen. Eine Einwilligung der betroffenen Personen liegt nicht vor.
Das Informationsinteresse des Antragstellers überwiegt im konkreten
Einzelfall auch nicht gegenüber dem Interesse der betroffenen Personen
am Ausschluss des Informationszugangs.

Abschließend hebe ich hervor, dass es sich bei der gegenständlichen
Veranstaltung ""Fachtagung Bekämpfung der Finanzkriminalität"" um eine
geschlossene Behörden-Veranstaltung handelt, die laut Einladung des
Veranstalters einen ""geschlossenen und vertraulichen Charakter"" für
Behörden bietet. Selbstverständlich werden dort vertrauliche
Informationen preisgegeben und ausgetauscht, die bei einer offen
zugänglichen Veranstaltung so nicht offengelegt worden wären. Auch
bezweckte die Power Point lediglich die Begleitung des wörtlichen
Vortrages, um den Zuhörern eine visuelle Unterstützung zu bieten. Sie
ist jedoch zu keinem Zeitpunkt zur Veröffentlichung bestimmt gewesen. 


Im Auftrag 
[geschwärzt], [geschwärzt] 
Sachgebietsleiterin Organisierte Kriminalität 


Mit freundlichen Grüßen

[geschwärzt]
[geschwärzt]",False,904849,False,False,False,True,email,2024-05-14T17:50:40.446417+02:00,False,,False,False,"Zollfahndungsamt Stuttgart      
Sachgebiet 400 - Organisierte Kriminalität                             
                																											
  Stuttgart, 14. Mai 2024


An
",True,"[geschwärzt] 
[geschwärzt]",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False," 27 
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,[geschwärzt] - [geschwärzt],,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False," 

- nur per E-Mail - 


Betreff: Vortrag Geldwäsche durch fingierten Handel mit Gold -
Ermittlungsverfahren ""Golden Eye""; Antrag nach dem IFG - Anfragenr.
308496

Bezug: Ihre E-Mail vom 8. Mai 2024 


Sehr ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,[geschwärzt],,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,", 

Ihre E-Mail vom 8. Mai 2024 mit Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen
Informationen nach § 1 IFG in Bezug auf den o.g. Vortrag habe ich
erhalten. Ihrem Antrag kann nicht umfassend stattgegeben werden. 

Es handelt sich bei den Vortragsunterlagen um eine ppt-Präsentation,
von welcher lediglich die ersten beiden Folien an Sie weitergegeben
werden können. Die weiteren 19 Folien können Ihnen nicht übermittelt
werden. 

Zur Begründung teile ich Ihnen Folgendes mit.

Ihrem Antrag stehen Hinderungsgründe nach § 3 Nr. 2 und § 5 Abs. 1 IFG
entgegen. 

Der Übermittlung steht  § 3 Nr. 2 IFG entgegen. Danach besteht der
Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der
Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Umfasst von der
öffentlichen Sicherheit wird die Unversehrtheit der Rechtsordnung und
der grundlegenden Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates. Hiervon
umfasst wird auch der Schutz von verwaltungsinternen Abläufen und
Strukturen. Gemeint ist sowohl die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen,
als auch die Sicherstellung der organisatorischen Vorkehrungen. Die
Erfüllung des gesetzlichen Auftrages des Zollfahndungsdienstes hängt
von einer vertraulichen Behandlung seiner ermittlungstaktischen
Vorgehensweise und der Abläufe und Organisation bei der Bekämpfung von
Straftaten ab. Über die umfassenden Informationen hinaus, die in der
öffentlichen Hauptverhandlung gemacht werden, können daher keine
weiteren Angaben zur Ermittlungspraxis, Taktik und Vorgehensweise
gemacht werden. 

Der Übermittlung steht darüber hinaus auch § 5 Abs. 1 IFG entgegen, da
die Unterlagen personenbezogene Daten iSd Art. 4 Nr. 1 DSGVO enthalten.
Namentlich sind in den Unterlagen Informationen enthalten, die sich auf
mehrere identifizierbare natürliche Personen (betroffene Personen)
beziehen. Eine Einwilligung der betroffenen Personen liegt nicht vor.
Das Informationsinteresse des Antragstellers überwiegt im konkreten
Einzelfall auch nicht gegenüber dem Interesse der betroffenen Personen
am Ausschluss des Informationszugangs.

Abschließend hebe ich hervor, dass es sich bei der gegenständlichen
Veranstaltung ""Fachtagung Bekämpfung der Finanzkriminalität"" um eine
geschlossene Behörden-Veranstaltung handelt, die laut Einladung des
Veranstalters einen ""geschlossenen und vertraulichen Charakter"" für
Behörden bietet. Selbstverständlich werden dort vertrauliche
Informationen preisgegeben und ausgetauscht, die bei einer offen
zugänglichen Veranstaltung so nicht offengelegt worden wären. Auch
bezweckte die Power Point lediglich die Begleitung des wörtlichen
Vortrages, um den Zuhörern eine visuelle Unterstützung zu bieten. Sie
ist jedoch zu keinem Zeitpunkt zur Veröffentlichung bestimmt gewesen. 


Im Auftrag 
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,"[geschwärzt], [geschwärzt]",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False," 
Sachgebietsleiterin Organisierte Kriminalität 


Mit freundlichen Grüßen

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,"[geschwärzt]
[geschwärzt]",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anfragenr. 308496')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/308496/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/904849/?format=csv,Zollfahndungsamt Stuttgart,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/999/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Anfragenr. 308496,2024-05-14T11:36:16+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vortrag-des-zollfahndungsamts-stuttgart-bei-der-gpec-general-police-equipment-exhibition-conference-im-mai-2024/#nachricht-904849
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Adina Apartment Hotel Frankfurt Neue Oper
Wilhelm-Leuschner-Straße 6
60329 Frankfurt am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,926814,False,False,False,False,email,2024-08-08T19:26:17.955940+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15385/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Adina Apartment Hotel Frankfurt Neue Oper
Wilhelm-Leuschner-Straße 6
60329 Frankfurt am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 314867
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kontrollbericht zu Adina Apartment Hotel Frankfurt Neue Oper, Frankfurt am Main [#314867]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314867/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/926814/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu Adina Apartment Hotel Frankfurt Neue Oper, Frankfurt am Main [#314867]",2024-08-08T19:25:23.621730+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-adina-apartment-hotel-frankfurt-neue-oper-frankfurt-am-main/#nachricht-926814
https://fragdenstaat.de/anfrage/parlamentarischer-abend-bundesgartenschauen/#nachricht-955888,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/955888/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/955888/einladung-gartenschauen13-11-2024.pdf?token=1tuyS5%3AEO9I63l6PPRY2vpbVPTXgGu5I3ya3Swj2fkaLuaUFvM,application/pdf,450370,False,False,False,True,False,einladung-gartenschauen13-11-2024.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/450370/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/parlamentarischer-abend-bundesgartenschauen/955888/anhang/einladung-gartenschauen13-11-2024.pdf,250254,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Schmidt,

zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Auskunft geben:

Parlamentarische Abende sind von Interessenverbänden für Abgeordnete des Landtags ausgerichtete Veranstaltungen, zu denen auch die Regierungsvertreter sowie der Einladungskreis der Interessenverbände eingeladen werden. Ziel der Veranstaltung ist der Informationsaustausch zwischen Politik und Interessenverbänden.

Der Parlamentarische Abend der Gartenschauen fand am 13. November 2024 um 19:00 Uhr im Restaurant des Landtags statt und wurde mit dem Landtag Nordrhein-Westfalen und den folgenden Institutionen ausgerichtet:

- Internationale Gartenausstellung 2027 Metropole Ruhr
- Landesgartenschau Neuss 2026 GmbH
- Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau und Landespflege Nordrhein-Westfalen e.V.
- Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft
- Stadt Kleve LAGA 2029
- Bundesgartenschau Wuppertal 2031

An der Veranstaltung nahmen rund 150 Personen teil, darunter Vertreterinnen und Vertreter der Gartenschauen sowie zahlreiche Abgeordnete. Es handelt sich hierbei um keine Veranstaltung mit längerer Tradition, die Veranstaltung fand hier im Landtag anlassbezogen zum ersten Mal statt. Dieser E-Mail liegt die Einladung für den Parlamentarischen Abend der Gartenschauen zur Information bei.
 
Darüber hinaus möchte ich Ihnen noch folgenden Hinweis geben:

Hinsichtlich der laufenden Arbeit der Abgeordneten, Gremien und Ausschüsse des Landtags können Sie auch selbst auf der Webseite des Landtags in der Parlamentsdatenbank zu Ihrer Frage recherchieren (https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/parlamentsdokumente/parlamentsdatenbank-suche.html ). Dort finden Sie alle parlamentarischen Dokumente der aktuellen und vergangenen Wahlperioden. Eine unter dem Suchbegriff „Gartenschau“ durchgeführte Recherche hat zu Ihrer Anfrage sechs Treffer ergeben (Stand: 25.11.2024).

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen",False,955888,False,False,False,True,email,2024-12-14T15:46:38.099430+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Schmidt,

zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Auskunft geben:

Parlamentarische Abende sind von Interessenverbänden für Abgeordnete des Landtags ausgerichtete Veranstaltungen, zu denen auch die Regierungsvertreter sowie der Einladungskreis der Interessenverbände eingeladen werden. Ziel der Veranstaltung ist der Informationsaustausch zwischen Politik und Interessenverbänden.

Der Parlamentarische Abend der Gartenschauen fand am 13. November 2024 um 19:00 Uhr im Restaurant des Landtags statt und wurde mit dem Landtag Nordrhein-Westfalen und den folgenden Institutionen ausgerichtet:

- Internationale Gartenausstellung 2027 Metropole Ruhr
- Landesgartenschau Neuss 2026 GmbH
- Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau und Landespflege Nordrhein-Westfalen e.V.
- Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft
- Stadt Kleve LAGA 2029
- Bundesgartenschau Wuppertal 2031

An der Veranstaltung nahmen rund 150 Personen teil, darunter Vertreterinnen und Vertreter der Gartenschauen sowie zahlreiche Abgeordnete. Es handelt sich hierbei um keine Veranstaltung mit längerer Tradition, die Veranstaltung fand hier im Landtag anlassbezogen zum ersten Mal statt. Dieser E-Mail liegt die Einladung für den Parlamentarischen Abend der Gartenschauen zur Information bei.
 
Darüber hinaus möchte ich Ihnen noch folgenden Hinweis geben:

Hinsichtlich der laufenden Arbeit der Abgeordneten, Gremien und Ausschüsse des Landtags können Sie auch selbst auf der Webseite des Landtags in der Parlamentsdatenbank zu Ihrer Frage recherchieren (https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/parlamentsdokumente/parlamentsdatenbank-suche.html ). Dort finden Sie alle parlamentarischen Dokumente der aktuellen und vergangenen Wahlperioden. Eine unter dem Suchbegriff „Gartenschau“ durchgeführte Recherche hat zu Ihrer Anfrage sechs Treffer ergeben (Stand: 25.11.2024).

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Parlamentarischer Abend Bundesgartenschauen [#322087]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/322087/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/955888/?format=csv,Landtag NRW,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3779/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Parlamentarischer Abend Bundesgartenschauen [#322087],2024-11-28T09:05:43+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/parlamentarischer-abend-bundesgartenschauen/#nachricht-955888
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,943275,False,False,False,True,email,2024-11-03T20:52:39.993505+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314149/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/943275/?format=csv,Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7262/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,,2024-10-14T15:14:17+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-nach-ifg-bzgl-masterplan-mobilitaet-und-schiffbruecke/#nachricht-943275
https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrszeichenplan-b101/#nachricht-616282,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/616282/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/616282/doc13887020210726122358_geschwaerzt.pdf?token=1tuyS5%3ANsONg_he4Em09RIbX5LedYRs-5USbUZZi_m-ykS2H5E,application/pdf,209076,False,False,False,True,True,doc13887020210726122358_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/209076/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrszeichenplan-b101/616282/anhang/doc13887020210726122358_geschwaerzt.pdf,1090474,https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrszeichenplan-b101/#nachricht-616282,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/616282/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/616282/doc13887120210726122412_geschwaerzt.pdf?token=1tuyS5%3AQZAfnNoZGPXRi3RieKODKch3fQrsM7pJjk9QR56Pa60,application/pdf,209077,False,False,False,True,True,doc13887120210726122412_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/209077/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrszeichenplan-b101/616282/anhang/doc13887120210726122412_geschwaerzt.pdf,876380,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr Antragsteller/in

wie gewünscht übersende ich Ihnen gemäß Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Berlin) beiliegend straßenverkehrsrechtliche Anordnung sowie den dazugehörigen Verkehrszeichenplan.

Die Aktenauskunft ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr wird auf 6 € festgesetzt.

Ich bitte, diesen Betrag bis zum 13. August 2021 auf eines der nachstehend aufgeführten Konten bei der Landeshauptkasse Berlin unter Angabe des Kassenzeichens 0830001929748 und Ihren Namen zu überweisen.

Postbank Berlin                               IBAN: DE47100100100000058100,   BIC: PBNKDEFF100

Berliner Sparkasse                          IBAN: DE25100500000990007600,   BIC: BELADEBEXXX

Bundesbank, Filiale Berlin           IBAN: DE53100000000010001520,   BIC: MARKDEF1100


Begründung
Gemäß § 16 IFG sind für eine Akteneinsicht oder Aktenauskunft Gebühren zu erheben. Für die Bemessung der Gebühren ist das Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) anzuwenden. Nach § 6 GebBtrG i.V.m. der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) ist die vorgenannte Amtshandlung innerhalb der in Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses genannten Rahmengebühren gebührenpflichtig. Innerhalb dieser Rahmengebühren hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Referat VI A zur Sicherstellung einer einheitlichen und effizienten Bemessung der Kosten Regelgebühren definiert. Die Aktenauskunft setzt sich im vorliegenden Fall aus einer Gebühr für die einfache Auskunft (5 €) zuzüglich einer Gebühr für das Kopieren gespeicherter Daten (1 €) zusammen.


Mit freundlichen Grüßen",False,616282,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,Antragsteller/in,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

wie gewünscht übersende ich Ihnen gemäß Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Berlin) beiliegend straßenverkehrsrechtliche Anordnung sowie den dazugehörigen Verkehrszeichenplan.

Die Aktenauskunft ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr wird auf 6 € festgesetzt.

Ich bitte, diesen Betrag bis zum 13. August 2021 auf eines der nachstehend aufgeführten Konten bei der Landeshauptkasse Berlin unter Angabe des Kassenzeichens 0830001929748 und Ihren Namen zu überweisen.

Postbank Berlin                               IBAN: DE47100100100000058100,   BIC: PBNKDEFF100

Berliner Sparkasse                          IBAN: DE25100500000990007600,   BIC: BELADEBEXXX

Bundesbank, Filiale Berlin           IBAN: DE53100000000010001520,   BIC: MARKDEF1100


Begründung
Gemäß § 16 IFG sind für eine Akteneinsicht oder Aktenauskunft Gebühren zu erheben. Für die Bemessung der Gebühren ist das Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) anzuwenden. Nach § 6 GebBtrG i.V.m. der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) ist die vorgenannte Amtshandlung innerhalb der in Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses genannten Rahmengebühren gebührenpflichtig. Innerhalb dieser Rahmengebühren hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Referat VI A zur Sicherstellung einer einheitlichen und effizienten Bemessung der Kosten Regelgebühren definiert. Die Aktenauskunft setzt sich im vorliegenden Fall aus einer Gebühr für die einfache Auskunft (5 €) zuzüglich einer Gebühr für das Kopieren gespeicherter Daten (1 €) zusammen.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Verkehrszeichenplan B101 [#225142]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/225142/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/616282/?format=csv,"Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14444/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Verkehrszeichenplan B101 [#225142],2021-07-26T12:53:29+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrszeichenplan-b101/#nachricht-616282
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Steigenberger Frankfurter Hof
Bethmannstraße 33
60311 Frankfurt am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 314868
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https://fragdenstaat.de/a/314868/

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<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,926815,False,False,False,False,email,2024-08-08T19:26:18.013864+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15385/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Steigenberger Frankfurter Hof
Bethmannstraße 33
60311 Frankfurt am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 314868
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<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kontrollbericht zu Steigenberger Frankfurter Hof, Frankfurt am Main [#314868]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314868/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/926815/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu Steigenberger Frankfurter Hof, Frankfurt am Main [#314868]",2024-08-08T19:25:41.063240+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-steigenberger-frankfurter-hof-frankfurt-am-main/#nachricht-926815
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Warnke,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. Juli 2024.
Das Land Berlin begrüßt die Zielstellung, den öffentlichen Charakter und die ökologische Ausprägung der Berliner Gewässer, einschließlich der Spree, zugunsten der Allgemeinheit zu stärken. Es handelt sich hierbei um eine dauerhafte Aufgabe, die auf Grundlage der Flächennutzungsplanung und Landschaftsprogramme von unterschiedlichen Akteuren wahrgenommen wird. Die Gestaltung der Ufer erfolgt in Abhängigkeit von den vorhandenen Ressourcen durch unterschiedliche Beteiligte.
Es gibt aktuell verschiedene Planungen, einen durchgehenden Spreeuferweg in der Innenstadt einzurichten. So ist vorgesehen - sobald das private Bauvorhaben ""Elements"" an der Michaelkirchbrücke abgeschlossen ist - einen provisorischen Spreeuferweg zwischen Schillingbrücke und Michaelkirchbrücke anzulegen. Auch soll perspektivisch eine Planung für den Spreeuferweg zwischen Michaelbrücke und Jannowitzbrücke erfolgen. Diese Planungen werden durch das Bezirksamt Mitte verantwortet.
Neben bezirklichen Projekten erarbeitet die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf Grundlage des Beschlusses der Drucksache 18/3716 des Abgeordnetenhauses von Berlin ein Uferwegekonzept. Ziele sind im 1. Schritt die Recherche, Analyse und Aufbereitung des aktuellen Stands der Uferwegeentwicklung Berlins. Dafür werden alle Planungen und Konzepte ermittelt und hinsichtlich ihres Umsetzungsstandes bewertet. Darauf aufbauend sollen Handlungserfordernisse für eine zukünftige Uferwegeentwicklung abgeleitet werden. Es soll dargestellt werden, welche Arbeitsschritte in welcher Verantwortung durchgeführt werden müssen, um die bisher nicht öffentlich zugänglichen Ufer Berlins weitestgehend zugänglich zu machen.
Aktuell wird mit der Fertigstellung eines behördeninternen Berichts zum Ende dieses Jahres gerechnet.
Die erwähnte Drucksache 18/3716 können Sie unter folgendem Link einsehen: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-0458.pdf.
Für Ihre Anfrage werden keine Gebühren erhoben.

Mit freundlichen Grüßen",False,925677,False,False,False,True,email,2024-08-05T14:47:12.475218+02:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Warnke,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. Juli 2024.
Das Land Berlin begrüßt die Zielstellung, den öffentlichen Charakter und die ökologische Ausprägung der Berliner Gewässer, einschließlich der Spree, zugunsten der Allgemeinheit zu stärken. Es handelt sich hierbei um eine dauerhafte Aufgabe, die auf Grundlage der Flächennutzungsplanung und Landschaftsprogramme von unterschiedlichen Akteuren wahrgenommen wird. Die Gestaltung der Ufer erfolgt in Abhängigkeit von den vorhandenen Ressourcen durch unterschiedliche Beteiligte.
Es gibt aktuell verschiedene Planungen, einen durchgehenden Spreeuferweg in der Innenstadt einzurichten. So ist vorgesehen - sobald das private Bauvorhaben ""Elements"" an der Michaelkirchbrücke abgeschlossen ist - einen provisorischen Spreeuferweg zwischen Schillingbrücke und Michaelkirchbrücke anzulegen. Auch soll perspektivisch eine Planung für den Spreeuferweg zwischen Michaelbrücke und Jannowitzbrücke erfolgen. Diese Planungen werden durch das Bezirksamt Mitte verantwortet.
Neben bezirklichen Projekten erarbeitet die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf Grundlage des Beschlusses der Drucksache 18/3716 des Abgeordnetenhauses von Berlin ein Uferwegekonzept. Ziele sind im 1. Schritt die Recherche, Analyse und Aufbereitung des aktuellen Stands der Uferwegeentwicklung Berlins. Dafür werden alle Planungen und Konzepte ermittelt und hinsichtlich ihres Umsetzungsstandes bewertet. Darauf aufbauend sollen Handlungserfordernisse für eine zukünftige Uferwegeentwicklung abgeleitet werden. Es soll dargestellt werden, welche Arbeitsschritte in welcher Verantwortung durchgeführt werden müssen, um die bisher nicht öffentlich zugänglichen Ufer Berlins weitestgehend zugänglich zu machen.
Aktuell wird mit der Fertigstellung eines behördeninternen Berichts zum Ende dieses Jahres gerechnet.
Die erwähnte Drucksache 18/3716 können Sie unter folgendem Link einsehen: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-0458.pdf.
Für Ihre Anfrage werden keine Gebühren erhoben.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Antwort auf: Durchgängiger Fußweg durch Berlin entlang der Spree [#313562]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/313562/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/925677/?format=csv,"Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14444/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Antwort auf: Durchgängiger Fußweg durch Berlin entlang der Spree [#313562],2024-08-05T10:56:40+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/durchgaengiger-fussweg-durch-berlin-entlang-der-spree/#nachricht-925677
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lidl
Siemensstraße 1
64832 Babenhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




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",False,926816,False,False,False,False,email,2024-08-08T19:27:16.176056+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15364/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lidl
Siemensstraße 1
64832 Babenhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 314869
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kontrollbericht zu Lidl, Babenhausen [#314869]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314869/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/926816/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu Lidl, Babenhausen [#314869]",2024-08-08T19:26:39.494064+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-lidl-babenhausen/#nachricht-926816
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>


Wir haben am 15.06.2021 die Rechnung des Bundes zu den PSA Lieferungen erhalten. Die in der Rechnung aufgeführten Liefermengen stimmen mit den erhaltenen Mengen überein.
Die Rechnung für PSA beläuft sich auf 8.713.325,02 Mio € und stimmt mit den im Beschluss der Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 29. März 2020 vereinbarten Preisen für PSA überein.

Mit freundlichen Grüßen",False,616510,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


Wir haben am 15.06.2021 die Rechnung des Bundes zu den PSA Lieferungen erhalten. Die in der Rechnung aufgeführten Liefermengen stimmen mit den erhaltenen Mengen überein.
Die Rechnung für PSA beläuft sich auf 8.713.325,02 Mio € und stimmt mit den im Beschluss der Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 29. März 2020 vereinbarten Preisen für PSA überein.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Saarland [#223879]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/223879/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/616510/?format=csv,Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6184/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Saarland [#223879],2021-07-27T09:25:22+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-saarland/#nachricht-616510
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr Antragsteller/in

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Unterlagen, aus denen sich die momentanen Vorkehrungen zum Brandschutz in der Schweinemastanlage Woestmann KG, Hallesche Str. 5A, 06179 Teutschenthal, ergeben. Meine Anfrage bezieht sich in erster Linie auf Informationen zum vorbeugenden Brandschutz aufgrund der verheerenden Brände in den Jahren 2014 und 2020.
1 Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet?
2 Ist das Gebäude so gebaut, daß mehrere tausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können?
3 Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt?
4 Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert?
5 Da sich schon mehrmals gezeigt hat, daß von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? Wann ist die nächste Brandverhütungsschau geplant?
6 Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff?
7 Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt?
8 Gehe ich recht in der Annahme, daß die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen?
9 Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden?
10 Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. 

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in



Anfragenr: 225644
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",False,616692,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7473/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr ",True,Antragsteller/in,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Unterlagen, aus denen sich die momentanen Vorkehrungen zum Brandschutz in der Schweinemastanlage Woestmann KG, Hallesche Str. 5A, 06179 Teutschenthal, ergeben. Meine Anfrage bezieht sich in erster Linie auf Informationen zum vorbeugenden Brandschutz aufgrund der verheerenden Brände in den Jahren 2014 und 2020.
1 Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet?
2 Ist das Gebäude so gebaut, daß mehrere tausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können?
3 Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt?
4 Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert?
5 Da sich schon mehrmals gezeigt hat, daß von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? Wann ist die nächste Brandverhütungsschau geplant?
6 Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff?
7 Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt?
8 Gehe ich recht in der Annahme, daß die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen?
9 Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden?
10 Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. 

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"



Anfragenr: 225644
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Brandschutz in der Schweinemastanlage Woestmann KG, Teutschenthal [#225644]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/225644/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/616692/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Brandschutz in der Schweinemastanlage Woestmann KG, Teutschenthal [#225644]",2021-07-27T18:02:06.610245+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/brandschutz-in-der-schweinemastanlage-woestmann-kg-teutschenthal/#nachricht-616692
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kebap 98 Pizza
Nieder-Ramstädter Straße 57
64287 Darmstadt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 321366
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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,949386,False,False,False,False,email,2024-11-03T20:56:15.770689+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15384/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kebap 98 Pizza
Nieder-Ramstädter Straße 57
64287 Darmstadt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 321366
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kontrollbericht zu Kebap 98 Pizza, Darmstadt [#321366]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/321366/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/949386/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu Kebap 98 Pizza, Darmstadt [#321366]",2024-11-03T20:56:06.688375+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-kebap-98-pizza-darmstadt/#nachricht-949386
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 19.11.2024. Für die Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage sind verschiedene Fachämter der Stadt zu beteiligen. Sobald mir alle erforderlichen Informationen vorliegen, erhalten Sie unaufgefordert einen Bescheid in der Sache. Ich bitte die eingetretene Verzögerung zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen",False,955893,False,False,False,True,email,2024-11-28T10:35:59.187255+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 19.11.2024. Für die Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage sind verschiedene Fachämter der Stadt zu beteiligen. Sobald mir alle erforderlichen Informationen vorliegen, erhalten Sie unaufgefordert einen Bescheid in der Sache. Ich bitte die eingetretene Verzögerung zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz - IFG NRW - (30-1 1352/24)')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/317138/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/955893/?format=csv,Kommunalverwaltung Bonn,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3495/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz - IFG NRW - (30-1 1352/24),2024-11-28T09:18:14+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/der-beauftragte-fuer-den-fussgaengerverkehr/#nachricht-955893
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Polizeipräsidium Aachen                                                                                         
Dir. ZA, ZA 11, Datenschutzbeauftragte                                                                                            
30.01 - 14/2022                                                                                                                                              

Sehr << Antragsteller:in >>

Ihre Anfrage nach dem Informations- und Freiheitsgesetz NRW wurde zuständigkeitshalber an mich übersandt und lag mir leider bislang nicht vor. 

Ihr Anliegen wird priorisiert bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich ein Antwortschreiben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Freundliche Grüße,",False,716234,False,False,False,True,email,2024-04-26T15:38:09.760644+02:00,False,,False,False,"Polizeipräsidium Aachen                                                                                         
Dir. ZA, ZA 11, Datenschutzbeauftragte                                                                                            
30.01 - 14/2022                                                                                                                                              

Sehr ",True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Ihre Anfrage nach dem Informations- und Freiheitsgesetz NRW wurde zuständigkeitshalber an mich übersandt und lag mir leider bislang nicht vor. 

Ihr Anliegen wird priorisiert bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich ein Antwortschreiben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Freundliche Grüße,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Versammlung am 22.01.2022 [#251549]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/251549/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/716234/?format=csv,Polizeipräsidium Aachen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3021/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Versammlung am 22.01.2022 [#251549],2022-07-21T09:53:09+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlung-am-22-01-2022/#nachricht-716234
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

 hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail und bedanke mich für Ihre Nachricht.
Ihre Mail wird an den zuständigen Mitarbeiter bzw. an die zuständige Mitarbeiterin weitergeleitet.
Von dort werden Sie über den weiteren Fortgang in der Sache schnellstmöglich informiert.
Das Team des Umweltressorts wünscht Ihnen einen guten Tag.

Mit freundlichen Grüßen",False,902667,False,False,False,True,email,2024-05-06T19:46:56.814548+02:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

 hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail und bedanke mich für Ihre Nachricht.
Ihre Mail wird an den zuständigen Mitarbeiter bzw. an die zuständige Mitarbeiterin weitergeleitet.
Von dort werden Sie über den weiteren Fortgang in der Sache schnellstmöglich informiert.
Das Team des Umweltressorts wünscht Ihnen einen guten Tag.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Eingangsbestätigung')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/308305/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/902667/?format=csv,Stadt Wuppertal - Umweltamt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/16756/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Eingangsbestätigung,2024-05-06T17:37:20+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/befreiung-zur-aufstellung-eines-schwarzen-brettes-auf-dem-scharpenacken/#nachricht-902667
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
PENNY
Siemensstraße 2-4
64832 Babenhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 314870
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<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,926817,False,False,False,False,email,2024-08-08T19:27:16.230155+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15364/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
PENNY
Siemensstraße 2-4
64832 Babenhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 314870
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/314870/,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Postanschrift
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kontrollbericht zu PENNY, Babenhausen [#314870]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314870/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/926817/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu PENNY, Babenhausen [#314870]",2024-08-08T19:26:46.495963+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-penny-babenhausen/#nachricht-926817
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Edeka
Hinter Der Altdörfer Kirche 19
64832 Babenhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 314871
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,926818,False,False,False,False,email,2024-08-08T19:27:16.282330+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15364/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Edeka
Hinter Der Altdörfer Kirche 19
64832 Babenhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

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<< Adresse entfernt >>
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kontrollbericht zu Edeka, Babenhausen [#314871]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314871/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/926818/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu Edeka, Babenhausen [#314871]",2024-08-08T19:26:53.126956+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-edeka-babenhausen/#nachricht-926818
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

wir verweisen auf unten stehende E-Mail vom 14.02.2022.

Wir geben Ihnen hiermit letztmalig die Möglichkeit zur Klarstellung der Unklarheiten bezüglich der dort aufgeführten Punkte bzw. der Rücknahme Ihres Widerspruchs zur Datenweitergabe bis zum    02.03.2022.

Anderenfalls müssen wir die Bearbeitung Ihres Antrags leider ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen",False,672799,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr <,True,< Antragsteller:in >,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,">

wir verweisen auf unten stehende E-Mail vom 14.02.2022.

Wir geben Ihnen hiermit letztmalig die Möglichkeit zur Klarstellung der Unklarheiten bezüglich der dort aufgeführten Punkte bzw. der Rücknahme Ihres Widerspruchs zur Datenweitergabe bis zum    02.03.2022.

Anderenfalls müssen wir die Bearbeitung Ihres Antrags leider ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Kontrollbericht zu Derby, Starnberg [#240674]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/240674/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/672799/?format=csv,Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15540/?format=csv,True,,,"AW: Kontrollbericht zu Derby, Starnberg [#240674]",2022-02-23T15:21:28+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-derby-starnberg-1/#nachricht-672799
https://fragdenstaat.de/anfrage/it-infrastruktur-des-asta/#nachricht-673035,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/673035/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/673035/12856_RechnungIT_geschwaerzt.pdf?token=1tuyS5%3AGxA8X2UMIfjlujUkXeyciJn_7DSOb-icQiVqNU_pXYQ,application/pdf,249961,False,False,False,True,True,12856_RechnungIT_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/249961/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/it-infrastruktur-des-asta/673035/anhang/12856_RechnungIT_geschwaerzt.pdf,952291,https://fragdenstaat.de/anfrage/it-infrastruktur-des-asta/#nachricht-673035,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/673035/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/673035/12856_RechnungIT_geschwrzt.pdf?token=1tuyS5%3ApiKf6h7PpJ8yd0tUrQYg-qVpzuEsNu7yQZbHnXDnN5k,application/pdf,240719,False,False,False,True,False,12856_RechnungIT_geschwrzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/240719/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/it-infrastruktur-des-asta/673035/anhang/12856_RechnungIT_geschwrzt.pdf,967225,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Entschuldigung, falsche Mail weitergeleitet….

Von: <Information-entfernt>
Gesendet: Mittwoch, 12. Januar 2022 12:53
An: 'Wallbraun, Swantje' <<Name und E-Mail-Adresse>>
Betreff: AW: Bitte um Rückmeldung (I3/805/2020)

Sehr <Information-entfernt>

ich melde mich hiermit auf Ihre Anfrage.
(1) Sämtliche Rechnungen, die an den AStA im Wege der Erneuerung der IT-Infrastruktur in den Jahren 2018/2019 gestellt worden sind
Im Anhang sende ich Ihnen Original Rechnungen und die geschwärzten Rechnungen. In einer Mail vom 21. Juli 2021 schrieb Leo Schneider an Sie: „Wir haben den IT-Dienstleister darüber informiert, dass wir seine Wünsche nach den umfangreichen Schwärzungen zurückweisen und bei der Veröffentlichung lediglich die Kontodaten und ggfs. die Anschrift (wenn es sich dabei ebenfalls seine Privatadresse handelt) schwärzen werden. Die von uns gewährte Widerspruchsfrist ist noch nicht ganz ausgelaufen, bis jetzt wurde aber noch kein Widerspruch seitens des Dienstleisters eingelegt, weshalb wir hoffen, der Antragstellerin die Rechnungen in der hier erwähnten Form in den nächsten Tagen übermitteln zu können.“
Ich finde leider keinen schriftlich eingereichten Widerspruch im Mailverkehr. Es liegt ebenfalls kein Beschluss vor, bei dem ein Widerspruch ja zu Grunde liegen müsste.


Zur zweiten Anfrage:
(2) Eine Übersicht sämtlicher Videobearbeitungen des AStA, die auf den durch den AStA in den Jahren 2018/2019 angeschafften Gaming-Laptops getätigt wurden
Ich habe mich mit verschiedenen Mitarbeitenden im AStA in Verbindung gesetzt und gefragt, ob Jemand Videobearbeitung gemacht hat oder von Jemanden weiß, der dies getan hat.
Ich habe Rückmeldung bekommen, dass keinerlei Dokumentation darüber angefertigt wurde. Diese Rückmeldung kam von Lasse Zimmer, der zu der Zeit Referent des Technik Referats war, nun als Projektkraft dort noch arbeitet.

Wenn gewünscht kann ich die dazugehörige (informelle) Mail weiterleiten. Lasse Zimmer schreibt aber: „Oli und ich hatten unserer zeit Karim und Silas nach Kräften von der Anschaffung von Laptops abgeraten, weil die Dinger eben schneller weg sind als man gucken kann und weder Oli noch ich mit der Verwaltung und Nachhaltung beschäftigt sein wollten.“ Oli ist der Rechnungssteller.
Gerne telefoniere ich mit Ihnen, wenn Sie weitere Informationen dazu benötigen.

Ich hoffe, dass nun alles aufgeklärt ist oder ich zumindest eine zufriedenstellende Auskunft geben konnte.

Ich wünsche noch eine ruhige Restwoche,

Mit herzlichen Grüßen",False,673035,False,False,False,True,email,2024-10-09T06:05:01.568868+02:00,False,,False,False,"Entschuldigung, falsche Mail weitergeleitet….

Von: <Information-entfernt>
Gesendet: Mittwoch, 12. Januar 2022 12:53
An: 'Wallbraun, Swantje' <",True,<Name und E-Mail-Adresse>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,">
Betreff: AW: Bitte um Rückmeldung (I3/805/2020)

Sehr <Information-entfernt>

ich melde mich hiermit auf Ihre Anfrage.
(1) Sämtliche Rechnungen, die an den AStA im Wege der Erneuerung der IT-Infrastruktur in den Jahren 2018/2019 gestellt worden sind
Im Anhang sende ich Ihnen Original Rechnungen und die geschwärzten Rechnungen. In einer Mail vom 21. Juli 2021 schrieb Leo Schneider an Sie: „Wir haben den IT-Dienstleister darüber informiert, dass wir seine Wünsche nach den umfangreichen Schwärzungen zurückweisen und bei der Veröffentlichung lediglich die Kontodaten und ggfs. die Anschrift (wenn es sich dabei ebenfalls seine Privatadresse handelt) schwärzen werden. Die von uns gewährte Widerspruchsfrist ist noch nicht ganz ausgelaufen, bis jetzt wurde aber noch kein Widerspruch seitens des Dienstleisters eingelegt, weshalb wir hoffen, der Antragstellerin die Rechnungen in der hier erwähnten Form in den nächsten Tagen übermitteln zu können.“
Ich finde leider keinen schriftlich eingereichten Widerspruch im Mailverkehr. Es liegt ebenfalls kein Beschluss vor, bei dem ein Widerspruch ja zu Grunde liegen müsste.


Zur zweiten Anfrage:
(2) Eine Übersicht sämtlicher Videobearbeitungen des AStA, die auf den durch den AStA in den Jahren 2018/2019 angeschafften Gaming-Laptops getätigt wurden
Ich habe mich mit verschiedenen Mitarbeitenden im AStA in Verbindung gesetzt und gefragt, ob Jemand Videobearbeitung gemacht hat oder von Jemanden weiß, der dies getan hat.
Ich habe Rückmeldung bekommen, dass keinerlei Dokumentation darüber angefertigt wurde. Diese Rückmeldung kam von Lasse Zimmer, der zu der Zeit Referent des Technik Referats war, nun als Projektkraft dort noch arbeitet.

Wenn gewünscht kann ich die dazugehörige (informelle) Mail weiterleiten. Lasse Zimmer schreibt aber: „Oli und ich hatten unserer zeit Karim und Silas nach Kräften von der Anschaffung von Laptops abgeraten, weil die Dinger eben schneller weg sind als man gucken kann und weder Oli noch ich mit der Verwaltung und Nachhaltung beschäftigt sein wollten.“ Oli ist der Rechnungssteller.
Gerne telefoniere ich mit Ihnen, wenn Sie weitere Informationen dazu benötigen.

Ich hoffe, dass nun alles aufgeklärt ist oder ich zumindest eine zufriedenstellende Auskunft geben konnte.

Ich wünsche noch eine ruhige Restwoche,

Mit herzlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Bitte um Rückmeldung (I3/805/2020)')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/210052/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/673035/?format=csv,AStA Uni Hamburg,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3980/?format=csv,True,,,WG: Bitte um Rückmeldung (I3/805/2020),2022-02-24T10:51:16+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/it-infrastruktur-des-asta/#nachricht-673035
https://fragdenstaat.de/anfrage/einstellung-des-eu-vertragsverletzungsverfahrens-gegen-deutschland-zum-urteil-des-bverfg-vom-5-mai-2020-im-zusammenhang-mit-dem-programm-zum-ankauf-von-wertpapieren-des-offentlichen-sektors-zusagen-der-bundesregierung-1/#nachricht-732782,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/732782/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/732782/brief_geschwaerzt.pdf?token=1tuyS5%3AhQkFGXv1mW22xVsBCtlP-v4akpipcRQNrOa9AxYoBa0,application/pdf,285237,False,False,False,True,True,brief_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/285237/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/einstellung-des-eu-vertragsverletzungsverfahrens-gegen-deutschland-zum-urteil-des-bverfg-vom-5-mai-2020-im-zusammenhang-mit-dem-programm-zum-ankauf-von-wertpapieren-des-offentlichen-sektors-zusagen-der-bundesregierung-1/732782/anhang/brief_geschwaerzt.pdf,2083605,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Die Anfrage wurde abgelehnt, aber ein Hinweis auf eine ähnlich lautende Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE verwiesen. Die Replik der Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage löste die Widersprüche jedoch nicht auf. Die LINKE hat hier aber offenbar nicht nachgehakt.
Auf meine Nachfragen (s.u.) stellte sich das BMF taub:

""Gesendet: Sonntag, 3. April 2022 21:58
An: << Antragsteller:in >>
Betreff: Re: GZ V B 5 - O 1319/22/10036, DOK 2022/0201879

Sehr geehrte(r) Frau/Herr ...

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24.03.2022 zu meiner Frage nach „ein oder zwei Beispielen, an welche Mittel die Bundesregierung gedacht hat, um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-vires-Feststellung aktiv zu vermeiden´“, ohne dabei direkten oder indirekten Einfluss auf das BVerfG zu nehmen. 

Ihre Auffassung ist korrekt, dass meine Nachfrage nicht als neuer IFG-Antrag verstanden werden soll, sondern als eine Sachfrage, die weder mit Ihrem Schreiben vom 25. Februar 2022 noch Ihrem dortigen Verweis auf die Anfrage der LINKEN beantwortet wurde.
Da insbesondere auch Herr Christian Lindner immer wieder betont, dass die Politik den Menschen besser erklärt werden müsse, gehe ich auch davon aus, dass auch von Seiten Ihre Ministeriums Interesse besteht, meine Frage zu beantworten.

Ohne eine Antwort Ihres Ministeriums bleiben für mich folgende alternative Interpretationsmöglichkeiten:
1.) Es gibt diese Mittel nicht und das war bei Formulierung des Beschlusses sowohl der Bundesregierung als auch der EU Kommission klar. Dann würde es sich um eine inhaltsleere Worthülse handeln, die den europäischen Rechtsgedanken ad absurdum führen würde und zudem Betrug am Bürger wäre, der auf die europäischen Kontrollsysteme vertraut.
2.) Es gibt diese Mittel nicht und das war bei Formulierung des Beschlusses der Bundesregierung, aber nicht der EU Kommission klar. Das wäre gleichbedeutend mit einem Betrug der EU Kommission durch die Bundesregierung.
3.) Es gibt diese Mittel, aber sie sind mit einem direkten oder indirekten Einfluss auf das BVerfG verbunden. Das wäre gleichbedeutend mit der Aufhebung der Gewaltenteilung und würde damit nichts weniger als die Demokratie in Frage stellen.
4.) Es gibt diese Mittel, ohne direkten oder indirekten Einfluss auf das BVerfG zu üben. Dann sollte es doch für Sie ein Leichtes sein, in einem Zweizeiler ein oder zwei Beispiele zu benennen.

Angesichts der oben genannten Optionen, von denen ich nach derzeitigem Informationsstand nur 1.)-3.) für realistisch halte, geht es für mich auch nicht um irgendeine Lappalie, sondern um mein Selbstverständnis als -bisher überzeugt der politischen Mitte zugehöriger- europäischer Bürger und ggf. auch um meine politische (Neu-)Orientierung.
Ich kann nun also nicht mehr tun als ein letztes Mal diese o.g. Frage zu stellen. Sollte Ihre bisher gezeigte Antwortpolitik der Regelfall sein, trügen Sie m.E. eine entscheidende Mitverantwortung dafür, wenn Bürger zu den politischen Rändern abwandern.
Sollten Sie nur für IFG-Anträge zuständig sein, leiten Sie bitte gerne meine Anfrage (mit mir in cc) an die zuständige Stelle weiter.


Am 24/03/2022 um 11:51 schrieb <<E-Mail-Adresse>>:
V B 5 – O 1319/22/10036
Sehr << Antragsteller:in >>
 
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. März 2022 und die damit verbundene Frage nach „ein oder zwei Beispielen, an welche Mittel die Bundesregierung gedacht hat `um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-vires-Feststellung aktiv zu vermeiden´“. 
Ihre Nachfrage wird hier nicht als neuer IFG-Antrag verstanden. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Sach- und Rechtsfrage, die grundsätzlich nicht unter den Zugangsanspruch des § 1 IFG fallen und daher nach dem IFG abzulehnen wären. Ich gehe auch davon aus, dass keine entsprechenden amtlichen Informationen im Bundesministerium vorhanden wären, welche sich Ihrer Frage zuordnen ließen. Falls Sie dennoch eine förmliche Bescheidung wünschen, bitte ich um Mitteilung.
Im Übrigen möchte Sie auf mein Schreiben vom 25. Februar 2022 verweisen.
 
...
...
Referat << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
 
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 9. März 2022 22:04
An: Referat VB5
Betreff: GZ V B 5 - O 1319/22/10036, DOK 2022/0201879
 
Sehr geehrter ...,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 25/02/2022 und insbesondere für den Verweis auf BT-Drs. 20/658. Die dortige Replik auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE beantwortet jedoch meine Frage nicht hinreichend.

Mir fehlt jedenfalls nach wie vor die Phantasie, wie es die Bundesregierung schaffen will,
""unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ihre in den Verträgen verankerte Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-vires-Feststellung aktiv zu vermeiden"",
ohne dabei direkten oder indirekten Einfluss auf das BVerfG zu nehmen.

Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie mir anhand von ein oder zwei Beispielen erläutern könnten, an welche Mittel die Bundesregierung dabei gedacht hat.
Mit freundlichen Grüßen,",False,732782,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Die Anfrage wurde abgelehnt, aber ein Hinweis auf eine ähnlich lautende Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE verwiesen. Die Replik der Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage löste die Widersprüche jedoch nicht auf. Die LINKE hat hier aber offenbar nicht nachgehakt.
Auf meine Nachfragen (s.u.) stellte sich das BMF taub:

""Gesendet: Sonntag, 3. April 2022 21:58
An: ",True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"
Betreff: Re: GZ V B 5 - O 1319/22/10036, DOK 2022/0201879

Sehr geehrte(r) Frau/Herr ...

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24.03.2022 zu meiner Frage nach „ein oder zwei Beispielen, an welche Mittel die Bundesregierung gedacht hat, um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-vires-Feststellung aktiv zu vermeiden´“, ohne dabei direkten oder indirekten Einfluss auf das BVerfG zu nehmen. 

Ihre Auffassung ist korrekt, dass meine Nachfrage nicht als neuer IFG-Antrag verstanden werden soll, sondern als eine Sachfrage, die weder mit Ihrem Schreiben vom 25. Februar 2022 noch Ihrem dortigen Verweis auf die Anfrage der LINKEN beantwortet wurde.
Da insbesondere auch Herr Christian Lindner immer wieder betont, dass die Politik den Menschen besser erklärt werden müsse, gehe ich auch davon aus, dass auch von Seiten Ihre Ministeriums Interesse besteht, meine Frage zu beantworten.

Ohne eine Antwort Ihres Ministeriums bleiben für mich folgende alternative Interpretationsmöglichkeiten:
1.) Es gibt diese Mittel nicht und das war bei Formulierung des Beschlusses sowohl der Bundesregierung als auch der EU Kommission klar. Dann würde es sich um eine inhaltsleere Worthülse handeln, die den europäischen Rechtsgedanken ad absurdum führen würde und zudem Betrug am Bürger wäre, der auf die europäischen Kontrollsysteme vertraut.
2.) Es gibt diese Mittel nicht und das war bei Formulierung des Beschlusses der Bundesregierung, aber nicht der EU Kommission klar. Das wäre gleichbedeutend mit einem Betrug der EU Kommission durch die Bundesregierung.
3.) Es gibt diese Mittel, aber sie sind mit einem direkten oder indirekten Einfluss auf das BVerfG verbunden. Das wäre gleichbedeutend mit der Aufhebung der Gewaltenteilung und würde damit nichts weniger als die Demokratie in Frage stellen.
4.) Es gibt diese Mittel, ohne direkten oder indirekten Einfluss auf das BVerfG zu üben. Dann sollte es doch für Sie ein Leichtes sein, in einem Zweizeiler ein oder zwei Beispiele zu benennen.

Angesichts der oben genannten Optionen, von denen ich nach derzeitigem Informationsstand nur 1.)-3.) für realistisch halte, geht es für mich auch nicht um irgendeine Lappalie, sondern um mein Selbstverständnis als -bisher überzeugt der politischen Mitte zugehöriger- europäischer Bürger und ggf. auch um meine politische (Neu-)Orientierung.
Ich kann nun also nicht mehr tun als ein letztes Mal diese o.g. Frage zu stellen. Sollte Ihre bisher gezeigte Antwortpolitik der Regelfall sein, trügen Sie m.E. eine entscheidende Mitverantwortung dafür, wenn Bürger zu den politischen Rändern abwandern.
Sollten Sie nur für IFG-Anträge zuständig sein, leiten Sie bitte gerne meine Anfrage (mit mir in cc) an die zuständige Stelle weiter.


Am 24/03/2022 um 11:51 schrieb ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>:,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"
V B 5 – O 1319/22/10036
Sehr ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"
 
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. März 2022 und die damit verbundene Frage nach „ein oder zwei Beispielen, an welche Mittel die Bundesregierung gedacht hat `um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-vires-Feststellung aktiv zu vermeiden´“. 
Ihre Nachfrage wird hier nicht als neuer IFG-Antrag verstanden. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Sach- und Rechtsfrage, die grundsätzlich nicht unter den Zugangsanspruch des § 1 IFG fallen und daher nach dem IFG abzulehnen wären. Ich gehe auch davon aus, dass keine entsprechenden amtlichen Informationen im Bundesministerium vorhanden wären, welche sich Ihrer Frage zuordnen ließen. Falls Sie dennoch eine förmliche Bescheidung wünschen, bitte ich um Mitteilung.
Im Übrigen möchte Sie auf mein Schreiben vom 25. Februar 2022 verweisen.
 
...
...
Referat ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"
Bundesministerium der Finanzen
 
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 9. März 2022 22:04
An: Referat VB5
Betreff: GZ V B 5 - O 1319/22/10036, DOK 2022/0201879
 
Sehr geehrter ...,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 25/02/2022 und insbesondere für den Verweis auf BT-Drs. 20/658. Die dortige Replik auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE beantwortet jedoch meine Frage nicht hinreichend.

Mir fehlt jedenfalls nach wie vor die Phantasie, wie es die Bundesregierung schaffen will,
""unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ihre in den Verträgen verankerte Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-vires-Feststellung aktiv zu vermeiden"",
ohne dabei direkten oder indirekten Einfluss auf das BVerfG zu nehmen.

Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie mir anhand von ein oder zwei Beispielen erläutern könnten, an welche Mittel die Bundesregierung dabei gedacht hat.
Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Antwort BMF')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/239142/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/732782/?format=csv,Bundesministerium der Finanzen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/84/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Antwort BMF,2022-02-25T21:32:53.294504+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/einstellung-des-eu-vertragsverletzungsverfahrens-gegen-deutschland-zum-urteil-des-bverfg-vom-5-mai-2020-im-zusammenhang-mit-dem-programm-zum-ankauf-von-wertpapieren-des-offentlichen-sektors-zusagen-der-bundesregierung-1/#nachricht-732782
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr Antragsteller/in

ich hatte bereits klargestellt, dass und warum die Ihrerseits angeführten gesetzlichen Vorschriften nicht einschlägig sind.

Mit freundlichen Grüßen",False,673991,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,Antragsteller/in,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

ich hatte bereits klargestellt, dass und warum die Ihrerseits angeführten gesetzlichen Vorschriften nicht einschlägig sind.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Fax versandt [#237196]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/237196/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/673991/?format=csv,Sächsisches Staatsministerium für Kultus,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/10896/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Fax versandt [#237196],2022-02-28T15:21:09+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-des-portals-wwwsachsennaklario/#nachricht-673991
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Saarbrücken, den 05.08.2024

Az.: C/2 - 6979-0011#0001


Sehr << Antragsteller:in >>


Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird derzeit bearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen",False,925679,False,False,False,True,email,2024-08-05T15:11:01.949006+02:00,False,,False,False,"Saarbrücken, den 05.08.2024

Az.: C/2 - 6979-0011#0001


Sehr ",True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird derzeit bearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Tierversuche Botulinum neorotoxin [#313139]; Az.: C/2-6979-0011#0001')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/313139/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/925679/?format=csv,"Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6180/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Tierversuche Botulinum neorotoxin [#313139]; Az.: C/2-6979-0011#0001,2024-08-05T11:10:42+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/tierversuche-botulinum-neorotoxin-9/#nachricht-925679
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr [geschwärzt],

vielen Dank für Ihre Anfragen vom 29.07.2024 und vom 30.07.2024, die mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorliegen und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einheitliche Anfrage handelt.

Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie Auskunft über die Inobhutnahmen durch das Jugendamt in Bonn aus dem Jahre 2023 begehren. Konkret baten Sie um Beantwortung Ihrer konkreten Fragen:

1.) Wie viele Kinder wurden im Jahr 2023 durch das Jugendamt in Obhut genommen?
2.) Wie viele dieser Inobhutnahmen wurden durch ein Familiengericht bestätigt?
3.) Wie viele der unter 1.) genannten Inobhutnahmen wurden durch ein Familiengericht abgelehnt?
4.) Wie vielen Familien wurden im Jahr 2023 Hilfen zur Erziehung gem. SGB VIII angeboten?
5.) Wie viele Familien wurden im Jahr 2023  aufgefordert eine ""Schutzvereinbarung"" jeglicher Art zu Unterschreiben?
6.) Wie oft musste im Jahr 2023 ein Familiengericht angerufen werden, weil Familien unter 5.)  die Schutzvereinbarung nicht Unterschreiben wollten?
7.) Wie oft hat ein Familiengericht im Jahr 2023 die unter 6.) genannten Verfahren eingestellt, da keine Kindeswohlgefährdung nachgewiesen werden konnte?
8.) Wie viele Anzeigen auf Kindeswohlgefährdung gab es im Jahr 2023 an das Jugendamt?
9.) Wie viele der unter 8.) genannten Anzeigen konnten sicher bestätigt werden?
10.) Wie viele der unter 8.) genannten Anzeigen konnten nicht bestätigt werden?
11.) Wie viele Anzeigen auf Kindeswohlgefährund kamen von der Polizei?

Ich weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu berücksichtigen.
Die angeforderten Unterlagen können solche personenbezogenen Daten Dritter enthalten.
Diese wären im Fall eines Informationszugangs gem. § 10 IFG NRW zu schwärzen oder abzutrennen oder können zu einer Ablehnung führen.

Zunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe des IFG NRW zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid.

Außerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand und Umfang der zur Einsicht zur Verfügung gestellten Akten Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Es handelt sich um eine Rahmengebühr, die je nach einschlägiger Tarifstelle zwischen 10 und 1.000 EUR betragen kann. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand.
Dieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen und Sie darüber zu informieren.

Der Umstand, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst.

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren.

Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

[geschwärzt]
Bundesstadt Bonn
Amt für Recht und Versicherungen
Rechtsangelegenheiten
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4, 53111 Bonn
Telefon: +49 (0)228 77 [geschwärzt]
E-Mail: [geschwärzt]
Internet: www.bonn.de


[geschwärzt]
Von: [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]>
Gesendet: Montag, 29. Juli [geschwärzt]
An: Informationsantrag <informationsantrag@Bonn.de>
Betreff: Anfrage Jugendamt zur [geschwärzt], Inobhutnahmen und Verfahren am Familiengericht [#[geschwärzt]]

[geschwärzt]! [geschwärzt]

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[geschwärzt], [geschwärzt]",False,925680,False,False,False,True,email,2024-08-05T18:14:33.867102+02:00,False,,False,False,Sehr geehrter Herr ,True,[geschwärzt],False,"
Von: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,[geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt],,,,,,,,,,,,,False,">
Gesendet: Montag, 29. Juli ",True,[geschwärzt],False,"
An: Informationsantrag <informationsantrag@Bonn.de>
Betreff: Anfrage Jugendamt zur ",True,[geschwärzt],False,", Inobhutnahmen und Verfahren am Familiengericht [#",True,[geschwärzt],False,"]

",True,[geschwärzt]! [geschwärzt],False,",

vielen Dank für Ihre Anfragen vom 29.07.2024 und vom 30.07.2024, die mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorliegen und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einheitliche Anfrage handelt.

Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie Auskunft über die Inobhutnahmen durch das Jugendamt in Bonn aus dem Jahre 2023 begehren. Konkret baten Sie um Beantwortung Ihrer konkreten Fragen:

1.) Wie viele Kinder wurden im Jahr 2023 durch das Jugendamt in Obhut genommen?
2.) Wie viele dieser Inobhutnahmen wurden durch ein Familiengericht bestätigt?
3.) Wie viele der unter 1.) genannten Inobhutnahmen wurden durch ein Familiengericht abgelehnt?
4.) Wie vielen Familien wurden im Jahr 2023 Hilfen zur Erziehung gem. SGB VIII angeboten?
5.) Wie viele Familien wurden im Jahr 2023  aufgefordert eine ""Schutzvereinbarung"" jeglicher Art zu Unterschreiben?
6.) Wie oft musste im Jahr 2023 ein Familiengericht angerufen werden, weil Familien unter 5.)  die Schutzvereinbarung nicht Unterschreiben wollten?
7.) Wie oft hat ein Familiengericht im Jahr 2023 die unter 6.) genannten Verfahren eingestellt, da keine Kindeswohlgefährdung nachgewiesen werden konnte?
8.) Wie viele Anzeigen auf Kindeswohlgefährdung gab es im Jahr 2023 an das Jugendamt?
9.) Wie viele der unter 8.) genannten Anzeigen konnten sicher bestätigt werden?
10.) Wie viele der unter 8.) genannten Anzeigen konnten nicht bestätigt werden?
11.) Wie viele Anzeigen auf Kindeswohlgefährund kamen von der Polizei?

Ich weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu berücksichtigen.
Die angeforderten Unterlagen können solche personenbezogenen Daten Dritter enthalten.
Diese wären im Fall eines Informationszugangs gem. § 10 IFG NRW zu schwärzen oder abzutrennen oder können zu einer Ablehnung führen.

Zunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe des IFG NRW zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid.

Außerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand und Umfang der zur Einsicht zur Verfügung gestellten Akten Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Es handelt sich um eine Rahmengebühr, die je nach einschlägiger Tarifstelle zwischen 10 und 1.000 EUR betragen kann. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand.
Dieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen und Sie darüber zu informieren.

Der Umstand, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst.

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren.

Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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",True,"[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]",False,"

",True,[geschwärzt],False,",

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Internet: www.bonn.de


",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,[geschwärzt],,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Anfrage Jugendamt zur HzE, Inobhutnahmen und Verfahren am Familiengericht [#314156]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314156/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/925680/?format=csv,"Amt für Kinder, Jugend und Familie Bonn (Amt 51)",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/49943/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: Anfrage Jugendamt zur HzE, Inobhutnahmen und Verfahren am Familiengericht [#314156]",2024-08-05T11:10:53+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-jugendamt-zur-hze-inobhutnahmen-und-verfahren-am-familiengericht/#nachricht-925680
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Voll, 

zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: 

Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die vom Sitzland Rheinland-Pfalz errichtet worden ist und als zentrale Einrichtung der Länder die Landesprüfungsämter bei der Durchführung der bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungen nach den Approbationsordnungen für Ärzte und Apotheker sowie nach dem Psychotherapeutengesetz unterstützt. Die Finanzierung des IMPP erfolgt durch die Länder, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat keine Aufsichtsfunktion über das IMPP und keine Einflussmöglichkeiten auf das IMPP. Unterlagen über die Finanzierung des IMPP oder über vom IMPP beauftragte Beraterfirmen liegen im BMG nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen",False,617537,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Voll, 

zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: 

Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die vom Sitzland Rheinland-Pfalz errichtet worden ist und als zentrale Einrichtung der Länder die Landesprüfungsämter bei der Durchführung der bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungen nach den Approbationsordnungen für Ärzte und Apotheker sowie nach dem Psychotherapeutengesetz unterstützt. Die Finanzierung des IMPP erfolgt durch die Länder, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat keine Aufsichtsfunktion über das IMPP und keine Einflussmöglichkeiten auf das IMPP. Unterlagen über die Finanzierung des IMPP oder über vom IMPP beauftragte Beraterfirmen liegen im BMG nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Beraterfirmen / Jahreskosten IMPP [#225587]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/225587/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/617537/?format=csv,Bundesministerium für Gesundheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Beraterfirmen / Jahreskosten IMPP [#225587],2021-07-30T14:30:12+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/beraterfirmen-jahreskosten-impp/#nachricht-617537
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

Ihre Anfrage vom 26.05.2023 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h.  Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbrauchinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in §5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können.

Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab.

Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden.


Mit freundlichen Grüßen",False,807433,False,False,False,True,email,2024-04-26T15:38:08.357358+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Ihre Anfrage vom 26.05.2023 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h.  Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbrauchinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in §5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können.

Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab.

Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Kontrollbericht zu Burgerheart, Aachen [#279897]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/279897/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/807433/?format=csv,"StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15552/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: Kontrollbericht zu Burgerheart, Aachen [#279897]",2023-06-05T10:11:27+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-burgerheart-aachen/#nachricht-807433
https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-zur-sicherung-einer-versammlung/#nachricht-771383,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/771383/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/771383/2023-02-09-antwortschreiben-weisungsicherungversammlung_geschwaerzt.pdf?token=1tuyS5%3Ap1_506bXzLATCSTVJeysLoPhz8LrFewy3nEdc3gIHIY,application/pdf,310491,False,False,False,True,True,2023-02-09-antwortschreiben-weisungsicherungversammlung_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/310491/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-zur-sicherung-einer-versammlung/771383/anhang/2023-02-09-antwortschreiben-weisungsicherungversammlung_geschwaerzt.pdf,1302066,https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-zur-sicherung-einer-versammlung/#nachricht-771383,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/771383/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/771383/infoblatt-ifganfragen.pdf?token=1tuyS5%3ALi_yDlylcrhL2b4jjqJbeDqfVPhCxx-VrlzjK3YbON0,application/pdf,310461,False,False,False,True,False,infoblatt-ifganfragen.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/310461/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-zur-sicherung-einer-versammlung/771383/anhang/infoblatt-ifganfragen.pdf,116256,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Polizeipräsidium Aachen
Dir. ZA, ZA 11
30.01 - 10/2023

Sehr << Antragsteller:in >>

beigefügt übersende ich das Antwortschreiben hinsichtlich Ihrer IFG Anfrage sowie das Infoblatt zum Datenschutz.

Ich hoffe, Ihrem Anliegen Rechnung getragen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Freundliche Grüße",False,771383,False,False,False,True,email,2024-04-26T15:38:08.815339+02:00,False,,False,False,"Polizeipräsidium Aachen
Dir. ZA, ZA 11
30.01 - 10/2023

Sehr ",True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

beigefügt übersende ich das Antwortschreiben hinsichtlich Ihrer IFG Anfrage sowie das Infoblatt zum Datenschutz.

Ich hoffe, Ihrem Anliegen Rechnung getragen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Freundliche Grüße",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Weisungen zur Sicherung einer Versammlung [#268479]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/268479/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/771383/?format=csv,Polizeipräsidium Aachen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3021/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Weisungen zur Sicherung einer Versammlung [#268479],2023-02-09T16:28:08+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-zur-sicherung-einer-versammlung/#nachricht-771383
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,940262,False,False,False,True,email,2024-10-30T13:35:42.271878+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/316079/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/940262/?format=csv,Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2871/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,,2024-10-01T09:38:52+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnungsbescheid-der-flughafenfeuerwehr-duesseldorf/#nachricht-940262
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Edeka Osterkamp;Edeka
Einkaufspark 3-4
56462 Höhn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,926820,False,False,False,False,email,2024-08-08T19:28:16.406074+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15309/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Edeka Osterkamp;Edeka
Einkaufspark 3-4
56462 Höhn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

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Anfragenr: 314873
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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kontrollbericht zu Edeka Osterkamp;Edeka, Höhn [#314873]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314873/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/926820/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu Edeka Osterkamp;Edeka, Höhn [#314873]",2024-08-08T19:27:51.628393+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-edeka-osterkamp-edeka-hoehn/#nachricht-926820
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kreis Coesfeld: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde“ vom 31.01.2022 (#239430) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
<Information-entfernt> <Information-entfernt>

-------- Weitergeleitete Nachricht --------
> Betreff: 	Kreis Coesfeld: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239430]
> Datum: 	31. Januar 2022, 19:03
> Von: 	""<Information-entfernt> <Information-entfernt>"" <<Name und E-Mail-Adresse>>
> An: 	""Gesundheitsamt Kreis Coesfeld"" <<Name und E-Mail-Adresse>>
>
> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
> 
> Sehr geehrte Damen und Herren, 
> 
> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
> 
> Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
> - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
> - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, ""Warnungen"", ...)? 
> - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
> - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
> - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
> - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
> - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?
> Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 48249, 48301, 48308, 48329, 48653, 48720, 48727, 59348, 59387, 59394, 59399 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
> 
> Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
> 
> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
> 
> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
> 
> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
> 
> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
> 
> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 
> 
> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> <Information-entfernt> <Information-entfernt>
> 
> 
> 
> Anfragenr: 239430
> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
> 
> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
> https://fragdenstaat.de/a/239430/
> 
> Postanschrift
> <Information-entfernt> <Information-entfernt>
> << Adresse entfernt >>
> << Adresse entfernt >>
> 
> -- 
> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/



Anfragenr: 239430
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<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",False,674519,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4059/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kreis Coesfeld: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde“ vom 31.01.2022 (#239430) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
<Information-entfernt> <Information-entfernt>

-------- Weitergeleitete Nachricht --------
> Betreff: 	Kreis Coesfeld: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239430]
> Datum: 	31. Januar 2022, 19:03
> Von: 	""<Information-entfernt> <Information-entfernt>"" <",True,<Name und E-Mail-Adresse>,False,">
> <",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,< Adresse entfernt >,,,,,,,,,,,,,False,">
> 
> -- 
> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/



Anfragenr: 239430
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<",True,< Adresse entfernt >,False,">
<",True,< Adresse entfernt >,False,">
> An: 	""Gesundheitsamt Kreis Coesfeld"" <",False,">

-- 
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<Name und E-Mail-Adresse>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,">
>
> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
> 
> Sehr geehrte Damen und Herren, 
> 
> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
> 
> Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
> - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
> - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, ""Warnungen"", ...)? 
> - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
> - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
> - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
> - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
> - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?
> Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 48249, 48301, 48308, 48329, 48653, 48720, 48727, 59348, 59387, 59394, 59399 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
> 
> Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
> 
> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
> 
> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
> 
> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
> 
> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
> 
> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 
> 
> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> <Information-entfernt> <Information-entfernt>
> 
> 
> 
> Anfragenr: 239430
> Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"
> 
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> ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/239430/,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"
> 
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> <",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,< Adresse entfernt >,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Kreis Coesfeld: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239430]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/239430/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/674519/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Kreis Coesfeld: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239430],2022-03-02T06:13:22.597434+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kreis-coesfeld-aktuelle-nutzung-des-luca-systems-in-ihrer-behorde/#nachricht-674519
https://fragdenstaat.de/anfrage/auszuege-aus-einsatz-luetzerath-einsatzhandbuch-der-polizei-aachen/#nachricht-882665,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/882665/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/882665/2024-03-06-antwortschreiben-auszgeauseinsatzhandbuch_geschwaerzt.pdf?token=1tuyS5%3AQ8Zkhn6G3umXekuPqidejQfvLjiuZIkLen0lHs4SI0M,application/pdf,398107,False,False,False,True,True,2024-03-06-antwortschreiben-auszgeauseinsatzhandbuch_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/398107/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/auszuege-aus-einsatz-luetzerath-einsatzhandbuch-der-polizei-aachen/882665/anhang/2024-03-06-antwortschreiben-auszgeauseinsatzhandbuch_geschwaerzt.pdf,539441,https://fragdenstaat.de/anfrage/auszuege-aus-einsatz-luetzerath-einsatzhandbuch-der-polizei-aachen/#nachricht-882665,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/882665/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/882665/infoblatt-ifganfragen.pdf?token=1tuyS5%3AtVJekSNYl41no0TxxSL0GGKyYCWHr2Vtiy_hWOW8A_Y,application/pdf,397798,False,False,False,True,False,infoblatt-ifganfragen.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/397798/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/auszuege-aus-einsatz-luetzerath-einsatzhandbuch-der-polizei-aachen/882665/anhang/infoblatt-ifganfragen.pdf,116256,https://fragdenstaat.de/anfrage/auszuege-aus-einsatz-luetzerath-einsatzhandbuch-der-polizei-aachen/#nachricht-882665,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/882665/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/882665/seiten15-20.pdf?token=1tuyS5%3ARCf5qefrKVO6EeficAhD3kWBQyFRGG8BRVO_lf7Hopc,application/pdf,397796,False,False,False,True,False,seiten15-20.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/397796/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/auszuege-aus-einsatz-luetzerath-einsatzhandbuch-der-polizei-aachen/882665/anhang/seiten15-20.pdf,1856840,https://fragdenstaat.de/anfrage/auszuege-aus-einsatz-luetzerath-einsatzhandbuch-der-polizei-aachen/#nachricht-882665,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/882665/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/882665/seiten38-40.pdf?token=1tuyS5%3AM_e8EG-2Zl3ZM7wPGv3PaYABdz7jwy3KHt8mfQI-QEY,application/pdf,397797,False,False,False,True,False,seiten38-40.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/397797/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/auszuege-aus-einsatz-luetzerath-einsatzhandbuch-der-polizei-aachen/882665/anhang/seiten38-40.pdf,2467669,"Polizeipräsidium Aachen
Dir. ZA, ZA 11
21.30.01 - 4/2024

Sehr << Antragsteller:in >>

in der Anlage erhalten die das Antwortschreiben sowie die gewünschten Informationen hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 28.02.2024.  Ebenso ist das Infoblatt zum Datenschutz beigefügt. 

Freundliche Grüße",False,882665,False,False,False,True,email,2024-04-26T15:38:07.449536+02:00,False,,False,False,"Polizeipräsidium Aachen
Dir. ZA, ZA 11
21.30.01 - 4/2024

Sehr ",True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

in der Anlage erhalten die das Antwortschreiben sowie die gewünschten Informationen hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 28.02.2024.  Ebenso ist das Infoblatt zum Datenschutz beigefügt. 

Freundliche Grüße",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Auszüge aus ""Einsatz Lützerath Einsatzhandbuch der Polizei Aachen"" [#301477]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/301477/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/882665/?format=csv,Polizeipräsidium Aachen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3021/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,"AW: Auszüge aus ""Einsatz Lützerath Einsatzhandbuch der Polizei Aachen"" [#301477]",2024-03-06T10:10:37+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auszuege-aus-einsatz-luetzerath-einsatzhandbuch-der-polizei-aachen/#nachricht-882665
https://fragdenstaat.de/anfrage/fluege-in-flugbeschraenkungszone-ed-r-aachen-1/#nachricht-832986,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/832986/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/832986/2309041775-ifgbescheid_geschwaerzt.pdf?token=1tuyS5%3A_FdQ2fot_qJ9qGhez7Aqapv8B4SPOomSzuYOge8nDZU,application/pdf,350178,False,False,False,True,True,2309041775-ifgbescheid_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/350178/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/fluege-in-flugbeschraenkungszone-ed-r-aachen-1/832986/anhang/2309041775-ifgbescheid_geschwaerzt.pdf,1070970,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"BMDV
Z25/286.2/1-1775 IFG

Sehr << Antragsteller:in >>

anliegend übersende ich den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 27.06.2023.
Das Original befindet sich auf dem Postweg.

Mit freundlichen Grüßen",False,832986,False,False,False,True,email,2024-04-26T15:38:08.225144+02:00,False,,False,False,"BMDV
Z25/286.2/1-1775 IFG

Sehr ",True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

anliegend übersende ich den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 27.06.2023.
Das Original befindet sich auf dem Postweg.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihr IFG-Antrag vom 27.06.2023: Bescheid')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/282578/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/832986/?format=csv,Bundesministerium für Digitales und Verkehr,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/94/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihr IFG-Antrag vom 27.06.2023: Bescheid,2023-09-04T15:15:08+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/fluege-in-flugbeschraenkungszone-ed-r-aachen-1/#nachricht-832986
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Guten Tag,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Iskender Döner, Bayreuth“ vom 12.06.2024 (#310963) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
> Betreff: 	Kontrollbericht zu Iskender Döner, Bayreuth [#310963]
> Datum: 	12. Juni 2024, 13:50
> Von: 	""<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>"" <<Name und E-Mail-Adresse>>
> An: 	""Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz"" <<Name und E-Mail-Adresse>>
>
> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
> 
> Guten Tag,
> 
> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
> 
> 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
> Iskender Döner
> Königsallee 46
> 95448 Bayreuth
> 
> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
> 
> Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 
> 
> Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 
> 
> Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 
> 
> Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.
> 
> Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
> 
> 
> 
> 
> Anfragenr: 310963
> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
> 
> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
> https://fragdenstaat.de/a/310963/
> 
> Postanschrift
> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
> << Adresse entfernt >>
> 
> -- 
> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
>




Anfragenr: 310963
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
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",False,920514,False,False,False,False,email,2024-08-08T13:49:20.732602+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15473/?format=csv,False,False,"Guten Tag,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Iskender Döner, Bayreuth“ vom 12.06.2024 (#310963) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
<",True,< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >,False,">
> 
> 
> 
> 
> Anfragenr: 310963
> Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,False,"
> 
> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
> ",True,https://fragdenstaat.de/a/310963/,False,"
> 
> Postanschrift
> <",True,< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >,False,">
> ",True,<< Adresse entfernt >>,False,"
> 
> -- 
> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
>




Anfragenr: 310963
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,">


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
> Betreff: 	Kontrollbericht zu Iskender Döner, Bayreuth [#310963]
> Datum: 	12. Juni 2024, 13:50
> Von: 	""<",False,"

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",True,https://fragdenstaat.de/a/310963/,False,"


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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
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",,,,,,,,,,,,,,,True,< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,">"" <",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<Name und E-Mail-Adresse>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,">
> An: 	""Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz"" <",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<Name und E-Mail-Adresse>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,">
>
> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
> 
> Guten Tag,
> 
> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
> 
> 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
> Iskender Döner
> Königsallee 46
> 95448 Bayreuth
> 
> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
> 
> Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 
> 
> Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 
> 
> Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 
> 
> Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.
> 
> Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> <",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Kontrollbericht zu Iskender Döner, Bayreuth [#310963]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/310963/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/920514/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: Kontrollbericht zu Iskender Döner, Bayreuth [#310963]",2024-07-16T15:05:55.077858+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-iskender-doener-bayreuth/#nachricht-920514
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr Antragsteller/in

Ihre Anfrage kann aufgrund der Gebundenheit in der Krise nicht unverzüglich beantwortet werden.
Wir werden uns aber um eine Beantwortung innerhalb der Maximalfrist von einem Monat bemühen.

Mit freundlichen Grüßen",False,618037,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,Antragsteller/in,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Ihre Anfrage kann aufgrund der Gebundenheit in der Krise nicht unverzüglich beantwortet werden.
Wir werden uns aber um eine Beantwortung innerhalb der Maximalfrist von einem Monat bemühen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Warnung der Bevölkerung vor extremem Unwetter [#225251]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/225251/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/618037/?format=csv,Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4652/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Warnung der Bevölkerung vor extremem Unwetter [#225251],2021-08-02T10:45:07+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnung-der-bevolkerung-vor-extremem-unwetter-1/#nachricht-618037
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Parkhotel Frank
Sachsenweg 11
87561 Oberstdorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 314874
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<< Adresse entfernt >>
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",False,926821,False,False,False,False,email,2024-08-08T19:29:16.506817+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15523/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Parkhotel Frank
Sachsenweg 11
87561 Oberstdorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 314874
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/314874/,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Postanschrift
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kontrollbericht zu Parkhotel Frank, Oberstdorf [#314874]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314874/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/926821/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu Parkhotel Frank, Oberstdorf [#314874]",2024-08-08T19:28:46.614766+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-parkhotel-frank-oberstdorf/#nachricht-926821
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr Antragsteller/in

gerne möchte Ich Ihnen Ihre Anfragen beantworten.

Sie fragten: 
""Anfragen bzw. Ersuchen des Straßen- und Grünflächenamtes Lichtenberg (bzw. des zuständigen Bezirksstadtrates der Abteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr) an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bezüglich der Einrichtung einer Radspur auf der Treskowallee im Bereich zwischen der Rheinsteinstraße und Waldowallee""

Mit Mail vom 28.05.2021 fragte das SGA (FB II) bei der SenUVK, Abt. VI, nach, wie die Senatsverwaltung aufgrund Verkehrsstärken und LSA-Umprogrammierungen die Einrichtung eines Radfahrstreifens unter Wegfall eines Fahrstreifens in der Treskowallee zwischen Rheinsteinstraße und Waldowallee beurteilt und ob eine Anordnung des Radfahrstreifens möglich sei. 
Mit Mail vom 03.05.2021 antwortete die SenUVK, Abt. VI, als anordnende Behörde, dass sie der Einrichtung von Radverkehrsanlagen in der Treskowallee zwischen der Dorotheastraße und der Waldowallee nicht zustimmen.
Gründe hierfür sind:
+ Führung der Straßenbahn im besonderen Bahnkörper, dadurch werden zwei Fahrstreifen pro Richtungsfahrbahn benötigt, um z.B. Rettungsfahrzeuge die Vorbeifahrt am Ver- und Entsorgungsverkehr zu ermöglichen (Feuerwache Karlshorst).
+ Eine überschlägige HBS-Bewertung des Knotenpunktes Treskowallee / Dorotheastraße resultiert mit der derzeitigen Verkehrsbelastung (Planfall 2020) in einer Qualitätsstufe „F“ mit Rückstaulängen von ca. 160 m in der Frühspitze. Diese Rückstaulängen reichen fast bis an die benachbarten LSA heran. Neben den Beeinträchtigungen für Anwohnende und den ÖPNV (Buslinie 396) würden sich erhebliche Verzögerungen für Rettungsfahrzeuge ergeben.
+ Es sollte bis zur Fertigstellung der TVO und der damit erwarteten Entlastung der Treskowallee das Nebennetz (z.B. Römerweg - Cäsarstraße – Hentigstraße – Dönhoffstraße) für die Nutzung durch den Radverkehr gestaltet werden, um eine für den Radverkehr attraktive und sichere Umfahrung der Treskowallee zu ermöglichen. 


Sie fragten außerdem:
""Nachweise bezüglich der Prüfung des Investitionsvorhabens 2021 -2025 des Bezirkes Lichtenberg mit der Bezeichnung „Neubau der Fahrbahnen der Treskowallee zwischen Dorotheastraße und Waldowallee“ nach den Kriterien des Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018 (MobG BE)""

Es handelt sich bei dieser Maßnahme um eine Folgemaßnahme zur abgeschlossenen BVG-Maßnahme. Die Fahrbahn der Treskowallee ist durch die BVG-Maßnahme deutlich in Mitleidenschaft gezogen worden, so dass eine umgehende Sanierung des Straßenoberbaus erfolgen muss. In diesem Zusammenhang sanieren die BWB weiterhin die maroden Kanäle und Leitungen zwischen der Dorotheastraße und der Waldowallee. Der Fahrbahnbelag wird dann mit sog. ""Flüsterasphalt"" hergestellt, um die Lärmbelästigungen für die Anwohner zu minimieren. Somit bezieht sich eine ""Planung"" nur auf die reine Sanierung der Fahrbahn.
Die Problematik des Radverkehrs wurde mit betrachtet. Allerdings kommt in diesem Teilstück der Treskowallee nur die Verlegung des Radverkehrs auf die Fahrbahn mit einem eigenen Fahrsteifen zum Ansatz. Der Seitenbereich (Gehweg und Baumstreifen) ist nur 4,00 - 4,20 m breit. Unter den im MobG BE geforderten Geh- und Radwegbreiten inkl. der Sicherheitsabstände ist eine Einrichtung von Geh- und Radwegen nicht möglich. Weiterhin müssten sämtliche Bäume im Unterstreifen gefällt werden. Unter diesem Gesichtspunkt erfolgte auch die obenstehende Anfrage an SenUVK als anordnende Behörde.  


Mit freundlichen Grüßen",False,618573,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,Antragsteller/in,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

gerne möchte Ich Ihnen Ihre Anfragen beantworten.

Sie fragten: 
""Anfragen bzw. Ersuchen des Straßen- und Grünflächenamtes Lichtenberg (bzw. des zuständigen Bezirksstadtrates der Abteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr) an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bezüglich der Einrichtung einer Radspur auf der Treskowallee im Bereich zwischen der Rheinsteinstraße und Waldowallee""

Mit Mail vom 28.05.2021 fragte das SGA (FB II) bei der SenUVK, Abt. VI, nach, wie die Senatsverwaltung aufgrund Verkehrsstärken und LSA-Umprogrammierungen die Einrichtung eines Radfahrstreifens unter Wegfall eines Fahrstreifens in der Treskowallee zwischen Rheinsteinstraße und Waldowallee beurteilt und ob eine Anordnung des Radfahrstreifens möglich sei. 
Mit Mail vom 03.05.2021 antwortete die SenUVK, Abt. VI, als anordnende Behörde, dass sie der Einrichtung von Radverkehrsanlagen in der Treskowallee zwischen der Dorotheastraße und der Waldowallee nicht zustimmen.
Gründe hierfür sind:
+ Führung der Straßenbahn im besonderen Bahnkörper, dadurch werden zwei Fahrstreifen pro Richtungsfahrbahn benötigt, um z.B. Rettungsfahrzeuge die Vorbeifahrt am Ver- und Entsorgungsverkehr zu ermöglichen (Feuerwache Karlshorst).
+ Eine überschlägige HBS-Bewertung des Knotenpunktes Treskowallee / Dorotheastraße resultiert mit der derzeitigen Verkehrsbelastung (Planfall 2020) in einer Qualitätsstufe „F“ mit Rückstaulängen von ca. 160 m in der Frühspitze. Diese Rückstaulängen reichen fast bis an die benachbarten LSA heran. Neben den Beeinträchtigungen für Anwohnende und den ÖPNV (Buslinie 396) würden sich erhebliche Verzögerungen für Rettungsfahrzeuge ergeben.
+ Es sollte bis zur Fertigstellung der TVO und der damit erwarteten Entlastung der Treskowallee das Nebennetz (z.B. Römerweg - Cäsarstraße – Hentigstraße – Dönhoffstraße) für die Nutzung durch den Radverkehr gestaltet werden, um eine für den Radverkehr attraktive und sichere Umfahrung der Treskowallee zu ermöglichen. 


Sie fragten außerdem:
""Nachweise bezüglich der Prüfung des Investitionsvorhabens 2021 -2025 des Bezirkes Lichtenberg mit der Bezeichnung „Neubau der Fahrbahnen der Treskowallee zwischen Dorotheastraße und Waldowallee“ nach den Kriterien des Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018 (MobG BE)""

Es handelt sich bei dieser Maßnahme um eine Folgemaßnahme zur abgeschlossenen BVG-Maßnahme. Die Fahrbahn der Treskowallee ist durch die BVG-Maßnahme deutlich in Mitleidenschaft gezogen worden, so dass eine umgehende Sanierung des Straßenoberbaus erfolgen muss. In diesem Zusammenhang sanieren die BWB weiterhin die maroden Kanäle und Leitungen zwischen der Dorotheastraße und der Waldowallee. Der Fahrbahnbelag wird dann mit sog. ""Flüsterasphalt"" hergestellt, um die Lärmbelästigungen für die Anwohner zu minimieren. Somit bezieht sich eine ""Planung"" nur auf die reine Sanierung der Fahrbahn.
Die Problematik des Radverkehrs wurde mit betrachtet. Allerdings kommt in diesem Teilstück der Treskowallee nur die Verlegung des Radverkehrs auf die Fahrbahn mit einem eigenen Fahrsteifen zum Ansatz. Der Seitenbereich (Gehweg und Baumstreifen) ist nur 4,00 - 4,20 m breit. Unter den im MobG BE geforderten Geh- und Radwegbreiten inkl. der Sicherheitsabstände ist eine Einrichtung von Geh- und Radwegen nicht möglich. Weiterhin müssten sämtliche Bäume im Unterstreifen gefällt werden. Unter diesem Gesichtspunkt erfolgte auch die obenstehende Anfrage an SenUVK als anordnende Behörde.  


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Einrichtung von Radspuren auf der Treskowallee zwischen Rheinsteinstraße und Waldowallee [#224055]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/224055/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/618573/?format=csv,Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4120/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Einrichtung von Radspuren auf der Treskowallee zwischen Rheinsteinstraße und Waldowallee [#224055],2021-08-03T18:30:39+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/einrichtung-von-radspuren-auf-der-treskowallee-zwischen-rheinsteinstrae-und-waldowallee/#nachricht-618573
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Guten Tag,

wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstehe, sind Sie für die Werkfeuerwehr zuständig.

Bitte lassen Sie mir den Anordnungsbescheid sowie sämtliche Änderungsbescheide und Ausnahmegenehmigungen der letzten drei Jahre zukommen.

Meine Adresse finden Sie weiter unten.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Treke


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
> Betreff: 	Anordnungsbescheid der Flughafenfeuerwehr Düsseldorf [#316079]
> Datum: 	23. August 2024, 16:45
> Von: 	""Karl-Heinz Treke"" <<Name und E-Mail-Adresse>>
> An: 	""Bezirksregierung Düsseldorf"" <<Name und E-Mail-Adresse>>
>
> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
> 
> Guten Tag, 
> 
> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
> 
> Den aktuellen Anordnungsbescheid betreffend die Flughafenfeuerwehr des Flughafens Düsseldorf (DUS) sowie die beiden vorherigen Anordnungsbescheide.
> 
> Eine identische Anfrage wurde von einem anderen Mitbürger bereits vor geraumer Zeit an Ihre Behörde gerichtet. Sie finden diese Anfrage unter folgendem Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnungsbescheid-flughafenfeuerwehr-duesseldorf/
> 
> Seinerzeit haben Sie darauf hingewiesen, für den Flughafen Düsseldorf nicht zuständig zu sein und an das Verkehrsministerium NRW verwiesen.
> 
> Ich habe die o.g. Anfrage deshalb an das Verkehrsministerium NRW gerichtet. Die Anfrage finden Sie unter folgendem Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnungsbescheid-flughafen-feuerwehr-duesseldorf/
> 
> Das Verkehrsministerium verwies wiederum auf Ihre Behörde, sodass ich um Vermittlung durch die Landesdatenschutzbeauftragte gebeten habe. Die entsprechende Korrespondenz finden Sie ebenfalls unter dem vorgenannten Link. Die Landesdatenschutzbeauftragte kam schließlich zu dem Ergebnis, dass Ihre Behörde zuständig ist. Aus diesem Grund richte ich die Anfrage nunmehr erneut an Sie und bitte um beschleunigte Bearbeitung.
> 
> Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
> 
> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
> 
> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
> 
> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
> 
> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
> 
> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 
> 
> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> Karl-Heinz Treke
> 
> 
> 
> 
> Anfragenr: 316079
> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
> 
> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
> https://fragdenstaat.de/a/316079/
> 
> 
> -- 
> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
>




Anfragenr: 316079
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Postanschrift
Karl-Heinz Treke
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",False,948518,False,False,False,False,email,2024-10-30T13:39:26.221666+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2581/?format=csv,False,False,"Guten Tag,

wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstehe, sind Sie für die Werkfeuerwehr zuständig.

Bitte lassen Sie mir den Anordnungsbescheid sowie sämtliche Änderungsbescheide und Ausnahmegenehmigungen der letzten drei Jahre zukommen.

Meine Adresse finden Sie weiter unten.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Treke


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
> Betreff: 	Anordnungsbescheid der Flughafenfeuerwehr Düsseldorf [#316079]
> Datum: 	23. August 2024, 16:45
> Von: 	""Karl-Heinz Treke"" <",True,<Name und E-Mail-Adresse>,False,"

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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/316079/,,,,,,,,,,,,,False,"

Postanschrift
Karl-Heinz Treke
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

",True,<< ,False,Adresse ,True,"entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

",True,<< ,False,">
> An: 	""Bezirksregierung Düsseldorf"" <",False,Adresse ,True,"entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
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https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,True,<Name und E-Mail-Adresse>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,">
>
> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
> 
> Guten Tag, 
> 
> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
> 
> Den aktuellen Anordnungsbescheid betreffend die Flughafenfeuerwehr des Flughafens Düsseldorf (DUS) sowie die beiden vorherigen Anordnungsbescheide.
> 
> Eine identische Anfrage wurde von einem anderen Mitbürger bereits vor geraumer Zeit an Ihre Behörde gerichtet. Sie finden diese Anfrage unter folgendem Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnungsbescheid-flughafenfeuerwehr-duesseldorf/
> 
> Seinerzeit haben Sie darauf hingewiesen, für den Flughafen Düsseldorf nicht zuständig zu sein und an das Verkehrsministerium NRW verwiesen.
> 
> Ich habe die o.g. Anfrage deshalb an das Verkehrsministerium NRW gerichtet. Die Anfrage finden Sie unter folgendem Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnungsbescheid-flughafen-feuerwehr-duesseldorf/
> 
> Das Verkehrsministerium verwies wiederum auf Ihre Behörde, sodass ich um Vermittlung durch die Landesdatenschutzbeauftragte gebeten habe. Die entsprechende Korrespondenz finden Sie ebenfalls unter dem vorgenannten Link. Die Landesdatenschutzbeauftragte kam schließlich zu dem Ergebnis, dass Ihre Behörde zuständig ist. Aus diesem Grund richte ich die Anfrage nunmehr erneut an Sie und bitte um beschleunigte Bearbeitung.
> 
> Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
> 
> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
> 
> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
> 
> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
> 
> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
> 
> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 
> 
> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> Karl-Heinz Treke
> 
> 
> 
> 
> Anfragenr: 316079
> Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"
> 
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> ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/316079/,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"
> 
> 
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> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
>




Anfragenr: 316079
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Anordnungsbescheid der Flughafenfeuerwehr Düsseldorf [#316079]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/316079/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/948518/?format=csv,Karl-Heinz Treke,,True,,,AW: Anordnungsbescheid der Flughafenfeuerwehr Düsseldorf [#316079],2024-10-30T13:39:10.329790+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnungsbescheid-der-flughafenfeuerwehr-duesseldorf/#nachricht-948518
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

auf Ihre Anfrage vom 06.05.2024 übersende ich nachfolgend die Antwort des zuständigen Mitarbeiters:

Für die angefragten Abschnitte liegen im Moment keinerlei Planungen vor.  Aufgrund der Lage im Ergänzungsnetz und der prioritären Bearbeitung des zukünftigen Hauptrouten- und Vorrangnetzes sind kurz und mittelfristig für diesen Bereich keine Planungen vorgesehen.

Daher ist die Anfrage abzuweisen, da wir keine Daten/Unterlagen/Informationen haben, welche wir herausgeben können.

Mit freundlichen Grüßen",False,955903,False,False,False,True,email,2024-11-28T10:15:16.909622+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

auf Ihre Anfrage vom 06.05.2024 übersende ich nachfolgend die Antwort des zuständigen Mitarbeiters:

Für die angefragten Abschnitte liegen im Moment keinerlei Planungen vor.  Aufgrund der Lage im Ergänzungsnetz und der prioritären Bearbeitung des zukünftigen Hauptrouten- und Vorrangnetzes sind kurz und mittelfristig für diesen Bereich keine Planungen vorgesehen.

Daher ist die Anfrage abzuweisen, da wir keine Daten/Unterlagen/Informationen haben, welche wir herausgeben können.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: 5. REMINDER: Fahrradinfrastruktur entlang der Ruhrallee im Bereich der Kreuzung Töpferstraße/Huttropstraße und Kreuzung Moltkestraße [#308277]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/308277/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/955903/?format=csv,Amt für Straßen und Verkehr der Stadt Essen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/50308/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: 5. REMINDER: Fahrradinfrastruktur entlang der Ruhrallee im Bereich der Kreuzung Töpferstraße/Huttropstraße und Kreuzung Moltkestraße [#308277],2024-11-28T10:10:57+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/fahrradinfrastruktur-entlang-der-ruhrallee-im-bereich-der-kreuzung-toepferstrasse-huttropstrasse-und-kreuzung-moltkestrasse/#nachricht-955903
https://fragdenstaat.de/anfrage/detailinformationen-zu-standorten/#nachricht-675008,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/675008/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/675008/892600_20210526STOB_Standard_.pdf?token=1tuyS5%3AVji1wjrjwvXYynH7op9h3yBI0p3XVXcQ27zC18sNr2U,application/pdf,242339,False,False,False,True,False,892600_20210526STOB_Standard_.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/242339/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/detailinformationen-zu-standorten/675008/anhang/892600_20210526STOB_Standard_.pdf,151290,https://fragdenstaat.de/anfrage/detailinformationen-zu-standorten/#nachricht-675008,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/675008/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/675008/940050_20220119STOB_Standard_.pdf?token=1tuyS5%3AqEYzN1zpXTT1Ma5BwShpTqfUuF6QM8UZS2EDIVqFHd8,application/pdf,242341,False,False,False,True,False,940050_20220119STOB_Standard_.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/242341/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/detailinformationen-zu-standorten/675008/anhang/940050_20220119STOB_Standard_.pdf,141678,https://fragdenstaat.de/anfrage/detailinformationen-zu-standorten/#nachricht-675008,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/675008/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/675008/941599_20211001STOB_Standard_.pdf?token=1tuyS5%3AuyWi8qkPVcIXWyStiRn7WpBfnT8FwDbXj7jfzOrT5RY,application/pdf,242338,False,False,False,True,False,941599_20211001STOB_Standard_.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/242338/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/detailinformationen-zu-standorten/675008/anhang/941599_20211001STOB_Standard_.pdf,146808,https://fragdenstaat.de/anfrage/detailinformationen-zu-standorten/#nachricht-675008,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/675008/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/675008/941686_20220120STOB_Standard_.pdf?token=1tuyS5%3A9k2YcjyMe7x6UJFR3u4qvh70xnXB5aRtn81EZiNwh6o,application/pdf,242340,False,False,False,True,False,941686_20220120STOB_Standard_.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/242340/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/detailinformationen-zu-standorten/675008/anhang/941686_20220120STOB_Standard_.pdf,138342,"Sehr geehrter Herr Krzelowetz,

als beigefügte Anlagen übersende ich Ihnen die vier Standortbescheinigungen.

Freundliche Grüße",False,675008,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Krzelowetz,

als beigefügte Anlagen übersende ich Ihnen die vier Standortbescheinigungen.

Freundliche Grüße",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Detailinformationen zu Standorten [#238448]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/238448/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/675008/?format=csv,Bundesnetzagentur,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/99/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Detailinformationen zu Standorten [#238448],2022-03-03T12:00:32+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/detailinformationen-zu-standorten/#nachricht-675008
https://fragdenstaat.de/anfrage/abstellen-von-fahrraedern-ab-1-januar-2023-auf-parkplaetzen/#nachricht-762793,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/762793/?format=csv,True,False,False,True,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/762793/221129senatsvorlage-5-ndvoparkgebo.pdf?token=1tuyS5%3A1u0nQ3mnLazy9DClft1ou-didBBOMQJBpjV7Je1cgVk,application/pdf,304556,False,False,False,True,False,221129senatsvorlage-5-ndvoparkgebo.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/304556/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/abstellen-von-fahrraedern-ab-1-januar-2023-auf-parkplaetzen/762793/anhang/221129senatsvorlage-5-ndvoparkgebo.pdf,150807,https://fragdenstaat.de/anfrage/abstellen-von-fahrraedern-ab-1-januar-2023-auf-parkplaetzen/#nachricht-762793,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/762793/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/762793/reabstellenvonfahrrdernab1-januar2023_1.eml?token=1tuyS5%3ArdoYBy9ljxoONJu7JtF69h-DhrnzRhupNk2uZRolouo,message/rfc822,304554,False,False,False,False,False,reabstellenvonfahrrdernab1-januar2023_1.eml,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/304554/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/abstellen-von-fahrraedern-ab-1-januar-2023-auf-parkplaetzen/762793/anhang/reabstellenvonfahrrdernab1-januar2023_1.eml,64923,https://fragdenstaat.de/anfrage/abstellen-von-fahrraedern-ab-1-januar-2023-auf-parkplaetzen/#nachricht-762793,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/762793/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/762793/reabstellenvonfahrrdernab1-januar2023.eml?token=1tuyS5%3AH3IcUKH0kTipUv-RBGpphoCMa08CPWc6ggovio8bQiE,message/rfc822,304549,False,False,False,False,False,reabstellenvonfahrrdernab1-januar2023.eml,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/304549/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/abstellen-von-fahrraedern-ab-1-januar-2023-auf-parkplaetzen/762793/anhang/reabstellenvonfahrrdernab1-januar2023.eml,74755,https://fragdenstaat.de/anfrage/abstellen-von-fahrraedern-ab-1-januar-2023-auf-parkplaetzen/#nachricht-762793,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/762793/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/762793/verffentlichunggvbl-16-12-22-parkgebo-s-673.pdf?token=1tuyS5%3A8Nw5IGwHyRXsobExPJmlbSfDa9JWWWvRbZ9nbF0G-l0,application/pdf,304557,False,False,False,True,False,verffentlichunggvbl-16-12-22-parkgebo-s-673.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/304557/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/abstellen-von-fahrraedern-ab-1-januar-2023-auf-parkplaetzen/762793/anhang/verffentlichunggvbl-16-12-22-parkgebo-s-673.pdf,123545,"Anlage 1


Anlage 2


Anlage 3


Anlage 4

Sehr [geschwärzt],

infolge Ihrer Beschwerdeerhebung bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit habe ich mit der zuständigen Mitarbeiterin [geschwärzt] Rücksprache gehalten. Dabei wurde eine Grundverständigung dahingehend erzielt, dass die von mir gewählte Vorgehensweise zulässig ist. Nichtsdestotrotz möchte ich im Interesse einer bürgernahen Verwaltung Ihnen im Nachgang zu meiner E-Mail vom 16.12.22 (Anlage 1) - ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht -  die der Rechtsänderung der Parkgebühren-Ordnung zu Grunde liegende Senatsvorlage einschließlich der Veröffentlichung des geänderten Verordnungstextes zu Ihrer Kenntnisnahme (Anlagen 2 + 3) zur Verfügung stellen. Dieser Informationsvorgang ergeht gebührenfrei.

Weitere über meine Ihnen bereits am 15.12.22 (Anlage 4) sehr ausführlich mitgeteilten Informationen hinausgehende Unterlagen liegen hier nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]

[geschwärzt]

[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]

[geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]
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[geschwärzt]

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[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]


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[geschwärzt], [geschwärzt]

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[geschwärzt]
[geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]
[geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]
[geschwärzt]<[geschwärzt]>
[geschwärzt]<[geschwärzt]>

[geschwärzt]

[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]

[[geschwärzt]]<[geschwärzt]>     [[geschwärzt]] <[geschwärzt]>

[[geschwärzt]]

[[geschwärzt]]


[geschwärzt]
[geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]>
[geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] <[geschwärzt]>
[geschwärzt] [#[geschwärzt]]


[geschwärzt],


[geschwärzt]


[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]


[geschwärzt]


[geschwärzt]

[geschwärzt]


[geschwärzt]

[geschwärzt]<[geschwärzt]>


[geschwärzt]

[geschwärzt]


[geschwärzt]

[geschwärzt]

[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]

[geschwärzt]


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Anlage 2


Anlage 3


Anlage 4

Sehr ",True,[geschwärzt],False,"]


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infolge Ihrer Beschwerdeerhebung bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit habe ich mit der zuständigen Mitarbeiterin ",False,"

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",True,"[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]",False,"

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",True,[geschwärzt],False," Rücksprache gehalten. Dabei wurde eine Grundverständigung dahingehend erzielt, dass die von mir gewählte Vorgehensweise zulässig ist. Nichtsdestotrotz möchte ich im Interesse einer bürgernahen Verwaltung Ihnen im Nachgang zu meiner E-Mail vom 16.12.22 (Anlage 1) - ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht -  die der Rechtsänderung der Parkgebühren-Ordnung zu Grunde liegende Senatsvorlage einschließlich der Veröffentlichung des geänderten Verordnungstextes zu Ihrer Kenntnisnahme (Anlagen 2 + 3) zur Verfügung stellen. Dieser Informationsvorgang ergeht gebührenfrei.

Weitere über meine Ihnen bereits am 15.12.22 (Anlage 4) sehr ausführlich mitgeteilten Informationen hinausgehende Unterlagen liegen hier nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen
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           ",True,[geschwärzt]<[geschwärzt],False,">

           ",True,[geschwärzt],False,"
           ",True,[geschwärzt],"(False, 'IFG Antrag - Abstellen von Fahrrädern ab 1. Januar 2023 auf Parkplätzen [#264596] - Beschwerde')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/264596/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/762793/?format=csv,"Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14444/?format=csv,True,,,IFG Antrag - Abstellen von Fahrrädern ab 1. Januar 2023 auf Parkplätzen [#264596] - Beschwerde,2023-01-12T11:19:36+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abstellen-von-fahrraedern-ab-1-januar-2023-auf-parkplaetzen/#nachricht-762793
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Guten Tag,

Sie schrieben mir, es gebe eine Beschränkung des Informationsanspruchs auf die bei der anspruchsverpflichteten Stelle tatsächlich vorhandenen Informationen, und dies bedeute, dass sie nur in derjenigen Form zugänglich sind, wie sie bei der Behörde vorliegen. Das IFG kenne keinen Anspruch auf eine systematische Aufbereitung oder Zusammenstellung von Informationen (Schoch IFG/Schoch IFG § 1 Rn. 39). Dies wäre im vorliegenden Fall erforderlich. 

Interpretiere ich Ihre Antwort richtig, dass es zwar keine Übersicht über die von mir genannten vorhandenen Informationen bei Ihnen gibt, jedoch Informationen zu den von mir beantragten Themenkomplexen sehr wohl bei Ihnen existieren?

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 304445
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,902708,False,False,False,False,email,2024-05-06T20:34:21.748150+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,False,False,"Guten Tag,

Sie schrieben mir, es gebe eine Beschränkung des Informationsanspruchs auf die bei der anspruchsverpflichteten Stelle tatsächlich vorhandenen Informationen, und dies bedeute, dass sie nur in derjenigen Form zugänglich sind, wie sie bei der Behörde vorliegen. Das IFG kenne keinen Anspruch auf eine systematische Aufbereitung oder Zusammenstellung von Informationen (Schoch IFG/Schoch IFG § 1 Rn. 39). Dies wäre im vorliegenden Fall erforderlich. 

Interpretiere ich Ihre Antwort richtig, dass es zwar keine Übersicht über die von mir genannten vorhandenen Informationen bei Ihnen gibt, jedoch Informationen zu den von mir beantragten Themenkomplexen sehr wohl bei Ihnen existieren?

Mit freundlichen Grüßen
",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 304445
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Post-Vac-Syndrom / Postvakzinationssyndrom nach Coronavirus-Impfungen [#304445]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/304445/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/902708/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Post-Vac-Syndrom / Postvakzinationssyndrom nach Coronavirus-Impfungen [#304445],2024-05-06T20:33:36.816384+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/post-vac-syndrom-postvakzinationssyndrom-nach-coronavirus-impfungen/#nachricht-902708
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

vielen Dank für Ihre Mail. Im Auftrag",False,925685,False,False,False,True,email,2024-08-05T13:00:51.238675+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

vielen Dank für Ihre Mail. Im Auftrag",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Disziplinarmaßnahmen gegen Studierende [#314491]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314491/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/925685/?format=csv,Staatliche Akademie der bildenden Künste Karlsruhe,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/9058/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Disziplinarmaßnahmen gegen Studierende [#314491],2024-08-05T11:21:03+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/disziplinarmassnahmen-gegen-studierende-1/#nachricht-925685
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

Ich nehme Bezug auf die Ausführungsvereinbarung zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen vom 22.12.2017 und den 1. Nachtrag zur Ausführungsvereinbarung zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen vom 22.12.2017.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die letzten drei dem Land Berlin vorliegenden Berichte gem. §7 Absatz 1 der oben genannten Ausführungsvereinbarung, die gem. §7 Absatz 2 vom Werbeunternehmen unaufgefordert jährlich bis zum 31. März des Folgejahres per E-Mail zu übermitteln sind.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Schneider




Anfragenr: 324628
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Postanschrift
Matthias Schneider
<< Adresse entfernt >>

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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,962410,False,False,False,False,email,2024-12-29T12:08:00.434267+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14444/?format=csv,False,False,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

Ich nehme Bezug auf die Ausführungsvereinbarung zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen vom 22.12.2017 und den 1. Nachtrag zur Ausführungsvereinbarung zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen vom 22.12.2017.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die letzten drei dem Land Berlin vorliegenden Berichte gem. §7 Absatz 1 der oben genannten Ausführungsvereinbarung, die gem. §7 Absatz 2 vom Werbeunternehmen unaufgefordert jährlich bis zum 31. März des Folgejahres per E-Mail zu übermitteln sind.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Schneider




Anfragenr: 324628
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Postanschrift
Matthias Schneider
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Übersendung der Berichte der ILG Außenwerbung GmbH an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt [#324628]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/324628/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/962410/?format=csv,Matthias Schneider,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Übersendung der Berichte der ILG Außenwerbung GmbH an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt [#324628]",2024-12-29T12:07:27.169378+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/uebersendung-der-berichte-der-ilg-aussenwerbung-gmbh-an-die-senatsverwaltung-fuer-mobilitaet-verkehr-klimaschutz-und-umwelt/#nachricht-962410
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung
wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach
Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten.

Mit freundlichen Grüßen",False,902444,False,False,False,True,email,2024-05-06T20:47:50.334257+02:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung
wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach
Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Re: Vermittlung bei Anfrage „Bußgeldstelle - Verarbeitungsverzeichnis bzgl. Ordnungswidrigkeiten“ [#296746]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/296746/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/902444/?format=csv,Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7262/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Re: Vermittlung bei Anfrage „Bußgeldstelle - Verarbeitungsverzeichnis bzgl. Ordnungswidrigkeiten“ [#296746],2024-05-06T11:14:45+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bussgeldstelle-verarbeitungsverzeichnis-bzgl-ordnungswidrigkeiten/#nachricht-902444
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Frau Winter, 

ich erinnere an meine u. s. Nachricht und bitte Sie um eine Rückmeldung dazu, ob Sie Ihren Antrag aufrecht halten. 

Des Weiteren möchte ich klarstellen, dass ich unserem Telefonat entnommen habe, dass Ihr Antrag nicht den Zugang zu personenbezogenen Daten beinhaltet, soweit sie nicht Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind. Das betrifft die personenbezogenen Daten der die Prüfungen durchführenden Personen externer Einrichtungen. 

Mit freundlichen Grüßen",False,902710,False,False,False,True,email,2024-05-06T20:45:04.581305+02:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Frau Winter, 

ich erinnere an meine u. s. Nachricht und bitte Sie um eine Rückmeldung dazu, ob Sie Ihren Antrag aufrecht halten. 

Des Weiteren möchte ich klarstellen, dass ich unserem Telefonat entnommen habe, dass Ihr Antrag nicht den Zugang zu personenbezogenen Daten beinhaltet, soweit sie nicht Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind. Das betrifft die personenbezogenen Daten der die Prüfungen durchführenden Personen externer Einrichtungen. 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, '[EXTERN]  Prüfberichte zur Funktionstüchtigkeit medizinischer Geräte in Haftanstalten [#301925]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/301925/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/902710/?format=csv,Behörde für Justiz und Verbraucherschutz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3985/?format=csv,True,,,[EXTERN]  Prüfberichte zur Funktionstüchtigkeit medizinischer Geräte in Haftanstalten [#301925],2024-05-06T20:44:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/pruefberichte-zur-funktionstuechtigkeit-medizinischer-geraete-in-haftanstalten-1/#nachricht-902710
