attachments.0.anchor_url,attachments.0.approved,attachments.0.belongs_to,attachments.0.can_approve,attachments.0.can_change_approval,attachments.0.can_delete,attachments.0.can_redact,attachments.0.converted,attachments.0.document,attachments.0.file_url,attachments.0.filetype,attachments.0.id,attachments.0.is_converted,attachments.0.is_image,attachments.0.is_irrelevant,attachments.0.is_pdf,attachments.0.is_redacted,attachments.0.name,attachments.0.pending,attachments.0.redacted,attachments.0.resource_uri,attachments.0.site_url,attachments.0.size,attachments.1.anchor_url,attachments.1.approved,attachments.1.belongs_to,attachments.1.can_approve,attachments.1.can_change_approval,attachments.1.can_delete,attachments.1.can_redact,attachments.1.converted,attachments.1.document,attachments.1.file_url,attachments.1.filetype,attachments.1.id,attachments.1.is_converted,attachments.1.is_image,attachments.1.is_irrelevant,attachments.1.is_pdf,attachments.1.is_redacted,attachments.1.name,attachments.1.pending,attachments.1.redacted,attachments.1.resource_uri,attachments.1.site_url,attachments.1.size,content,content_hidden,id,is_draft,is_escalation,is_postal,is_response,kind,last_modified_at,not_publishable,recipient_public_body,redacted,redacted_content.0.0,redacted_content.0.1,redacted_content.1.0,redacted_content.1.1,redacted_content.2.0,redacted_content.2.1,redacted_content.3.0,redacted_content.3.1,redacted_content.4.0,redacted_content.4.1,redacted_content.5.0,redacted_content.5.1,redacted_content.6.0,redacted_content.6.1,redacted_subject.0,redacted_subject.1,registered_mail_date,request,resource_uri,sender,sender_public_body,sent,status,status_name,subject,timestamp,url
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Stanglmaier,

Ihre Anfrage wurde der städtischen Verkehrsüberwachung zugeleitet,
die für die Überwachung der Parkvorschriften in vielen Bereichen 
innerhalb des Mittleren Rings zuständig ist.

Die Überwachung der Parkvorschriften außerhalb des Mittleren Rings und 
somit auch in der Altostr. liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der 
staatlichen Polizei.
Aus diesem Grund verfügt die Stadt München leider über keinerlei 
Informationen zu Parkverstößen in der Altostr.

Ihre Anfrage bzw. Ihre Hinweise zur Parksituation im genannten Bereich 
werden aber parallel den Polizeipräsidium München zugeleitet.




Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Polizei,

diese Anfrage mit Hinweisen zur Parksituation in der Altostr. wird Ihnen 
zur weiteren Veranlassung übermittelt.



-- 
Mit freundlichen Grüßen",False,26179,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Stanglmaier,

Ihre Anfrage wurde der städtischen Verkehrsüberwachung zugeleitet,
die für die Überwachung der Parkvorschriften in vielen Bereichen 
innerhalb des Mittleren Rings zuständig ist.

Die Überwachung der Parkvorschriften außerhalb des Mittleren Rings und 
somit auch in der Altostr. liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der 
staatlichen Polizei.
Aus diesem Grund verfügt die Stadt München leider über keinerlei 
Informationen zu Parkverstößen in der Altostr.

Ihre Anfrage bzw. Ihre Hinweise zur Parksituation im genannten Bereich 
werden aber parallel den Polizeipräsidium München zugeleitet.




Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Polizei,

diese Anfrage mit Hinweisen zur Parksituation in der Altostr. wird Ihnen 
zur weiteren Veranlassung übermittelt.



-- 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ahndung von systematischem Falschparken auf Gehwegen in der Altostraße - Antrag nach der informationsfreiheitssatzung der LHSt München')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9206/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26179/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,,,Ahndung von systematischem Falschparken auf Gehwegen in der Altostraße - Antrag nach der informationsfreiheitssatzung der LHSt München,2015-04-17T16:57:11+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ahndung-von-systematischem-falschparken-auf-gehwegen/#nachricht-26179
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

dem Schreiben [1] habe ich entnommen: 
> Das Bundesministerium der Verteidigung analysiert gegenwärtig mehrere bestehende Gesellschaften
> und Projekte im Hinblick auf möglichen Optimierungsbedarf.

bitte senden Sie mir Unterlagen zu, 
1) in den der vollständige Name des mit der Analyse beauftragten Gremiums genannt wird?
2) die nachvollziehbar machen, wann das Gremium die Arbeit aufgenommen hat?
3) die den vollständigen Text des Auftrags an das Gremium enthalten?
4) an welche Amtsperson berichtet das Gremium die Ergebnisse und die Zwischenergebnisse der Analyse?
4.1) wann, wie regelmäßig berichtet das Gremium die Ergebnisse und die Zwischenergebnisse der Analyse an die in 4) genannte Amtsperson?
5) falls kein Gremium mit der Analyse des Optimierungsbedarfs bei den Öffentlich-Privaten-Partnerschaften der Bundeswehr beauftragt ist, bitte senden Sie mir Unterlagen zu, die nachvollziehbar machen, welche organisatorische Voraussetzungen dafür sorgen, dass die die o.g. Analyse realisiert  wird?

[1] Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage zu ""Privatisierung gescheitert. Bundeswehr rettet Klamottenfirma"", 8. April 2015 19:50:07 - https://fragdenstaat.de/a/8952

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Gustav Wall
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Gustav Wall
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25670,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/86/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

dem Schreiben [1] habe ich entnommen: 
> Das Bundesministerium der Verteidigung analysiert gegenwärtig mehrere bestehende Gesellschaften
> und Projekte im Hinblick auf möglichen Optimierungsbedarf.

bitte senden Sie mir Unterlagen zu, 
1) in den der vollständige Name des mit der Analyse beauftragten Gremiums genannt wird?
2) die nachvollziehbar machen, wann das Gremium die Arbeit aufgenommen hat?
3) die den vollständigen Text des Auftrags an das Gremium enthalten?
4) an welche Amtsperson berichtet das Gremium die Ergebnisse und die Zwischenergebnisse der Analyse?
4.1) wann, wie regelmäßig berichtet das Gremium die Ergebnisse und die Zwischenergebnisse der Analyse an die in 4) genannte Amtsperson?
5) falls kein Gremium mit der Analyse des Optimierungsbedarfs bei den Öffentlich-Privaten-Partnerschaften der Bundeswehr beauftragt ist, bitte senden Sie mir Unterlagen zu, die nachvollziehbar machen, welche organisatorische Voraussetzungen dafür sorgen, dass die die o.g. Analyse realisiert  wird?

[1] Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage zu ""Privatisierung gescheitert. Bundeswehr rettet Klamottenfirma"", 8. April 2015 19:50:07 - https://fragdenstaat.de/a/8952

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Gustav Wall
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Gustav Wall
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Analyse des Optimierungsbedarfs bei den Öffentlich-Privaten-Partnerschaften der Bundeswehr [#9207]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9207/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25670/?format=csv,Gustav Wall,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Analyse des Optimierungsbedarfs bei den Öffentlich-Privaten-Partnerschaften der Bundeswehr [#9207],2015-04-09T10:22:39.133497+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/analyse-des-optimierungsbedarfs-bei-den-offentlich-privaten-partnerschaften-der-bundeswehr/#nachricht-25670
https://fragdenstaat.de/anfrage/analyse-des-optimierungsbedarfs-bei-den-offentlich-privaten-partnerschaften-der-bundeswehr/#nachricht-27842,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27842/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/27842/antwort-verteidigungsministerium-08052015_geschwaerzt.pdf?token=1tujJD%3AFxKuIuvxWFMmzdH-7UIiQRuNDW2zD7EJ7KNFY_iJj_U,application/pdf,13686,False,False,False,True,True,antwort-verteidigungsministerium-08052015_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/13686/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/analyse-des-optimierungsbedarfs-bei-den-offentlich-privaten-partnerschaften-der-bundeswehr/27842/anhang/antwort-verteidigungsministerium-08052015_geschwaerzt.pdf,4503814,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,27842,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Outsourcing und Privatisierung der Bundeswehr')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9207/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27842/?format=csv,Bundesministerium der Verteidigung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/86/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Outsourcing und Privatisierung der Bundeswehr,2015-05-20T00:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/analyse-des-optimierungsbedarfs-bei-den-offentlich-privaten-partnerschaften-der-bundeswehr/#nachricht-27842
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Wall,

in o.g. Angelegenheit haben Sie sich am 9. April 2014 mit drei 
umfangreichen Fragenkomplexen an das Bundesministerium der Verteidigung 
gewandt. Die Zusammenstellung der Antworten wird noch einige Zeit in 
Anspruch nehmen. Eine Rückäußerung wird voraussichtlich bis spätestens zum 
9. Juni 2015 erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen",False,27045,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Wall,

in o.g. Angelegenheit haben Sie sich am 9. April 2014 mit drei 
umfangreichen Fragenkomplexen an das Bundesministerium der Verteidigung 
gewandt. Die Zusammenstellung der Antworten wird noch einige Zeit in 
Anspruch nehmen. Eine Rückäußerung wird voraussichtlich bis spätestens zum 
9. Juni 2015 erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage zu ""Privatisierung gescheitert. Bundeswehr rettet Klamottenfirma"" [#8952]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9207/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27045/?format=csv,Bundesministerium der Verteidigung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/86/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage zu ""Privatisierung gescheitert. Bundeswehr rettet Klamottenfirma"" [#8952]",2015-05-07T18:58:38+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/analyse-des-optimierungsbedarfs-bei-den-offentlich-privaten-partnerschaften-der-bundeswehr/#nachricht-27045
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen über den Zweck/Inhaber der Sende oder Empfangsanlagen in Hochstetten (Nähe ADAC Verkehrsübungpsplatz), sind Anfang der 90er Jahre abgebaut worden und damit nicht mehr aktiv. Wurde hier gesendet oder nur empfangen oder beides, wer war der Betreiber dieser Anlage und wozu diente sie?

Desweiteren befindet sich in Breisach nördlich der Kläranlage ebenfalls eine Sende oder Empfangsanlage, hier scheinen aber ebenfalls alle Antennen abgebaut worden zu sein. Es steht jedoch noch ein umzäuntes und videoüberwachtes Gebäude welches noch in Betrieb scheint. (Rauch aus dem Schornstein, gelbe Säcke liegen zur Abholung bereit, Außenanlagen werden gepflegt..). Dort ist ebenfalls noch ein etwa 10-15m hoher Turm, welche Funktion hatte dieser Turm in der Vergangenheit?

Wozu diente dieses Gebäude bzw. diese gesamte Anlage und wozu wird sie heute genutzt? 

Möglicherweise stehen diese Standorte im Zusammenhang mit dem Ionosphäreninstitut in Rheinhausen. Dies ist offizieller BND-Standort. Über Breisach ist auf der BND Internetseite nichts zu finden, über den ehemaligen Sende- oder Empfangsstandort Hochstetten ebenfalls nicht. 

Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Marco Schneider
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25671,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/98/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen über den Zweck/Inhaber der Sende oder Empfangsanlagen in Hochstetten (Nähe ADAC Verkehrsübungpsplatz), sind Anfang der 90er Jahre abgebaut worden und damit nicht mehr aktiv. Wurde hier gesendet oder nur empfangen oder beides, wer war der Betreiber dieser Anlage und wozu diente sie?

Desweiteren befindet sich in Breisach nördlich der Kläranlage ebenfalls eine Sende oder Empfangsanlage, hier scheinen aber ebenfalls alle Antennen abgebaut worden zu sein. Es steht jedoch noch ein umzäuntes und videoüberwachtes Gebäude welches noch in Betrieb scheint. (Rauch aus dem Schornstein, gelbe Säcke liegen zur Abholung bereit, Außenanlagen werden gepflegt..). Dort ist ebenfalls noch ein etwa 10-15m hoher Turm, welche Funktion hatte dieser Turm in der Vergangenheit?

Wozu diente dieses Gebäude bzw. diese gesamte Anlage und wozu wird sie heute genutzt? 

Möglicherweise stehen diese Standorte im Zusammenhang mit dem Ionosphäreninstitut in Rheinhausen. Dies ist offizieller BND-Standort. Über Breisach ist auf der BND Internetseite nichts zu finden, über den ehemaligen Sende- oder Empfangsstandort Hochstetten ebenfalls nicht. 

Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Marco Schneider
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Aktive/ehemalioge BND Standorte Breisach sowie Breisach-Hochstetten [#9208]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9208/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25671/?format=csv,Marco Schneider,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Aktive/ehemalioge BND Standorte Breisach sowie Breisach-Hochstetten [#9208],2015-04-09T10:28:53.930422+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktiveehemalioge-bnd-standorte-breisach-sowie-breisach-hochstetten/#nachricht-25671
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Schneider,

ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss 
bereits aus Rechtsgründen abgelehnt werden.
Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 
IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten 
des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. Ein Sachverhalt, der 
den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) eröffnet, 
oder auch zum Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde von Ihnen nicht 
vorgetragen.

Die von Ihnen gewünschte Auskunft kann Ihnen deshalb nicht erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen",False,25920,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Schneider,

ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss 
bereits aus Rechtsgründen abgelehnt werden.
Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 
IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten 
des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. Ein Sachverhalt, der 
den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) eröffnet, 
oder auch zum Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde von Ihnen nicht 
vorgetragen.

Die von Ihnen gewünschte Auskunft kann Ihnen deshalb nicht erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Re: Fwd: Aktive/ehemalioge BND Standorte Breisach sowie Breisach-Hochstetten [#9208]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9208/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25920/?format=csv,Bundesnachrichtendienst,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/98/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Re: Fwd: Aktive/ehemalioge BND Standorte Breisach sowie Breisach-Hochstetten [#9208],2015-04-13T14:06:59+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktiveehemalioge-bnd-standorte-breisach-sowie-breisach-hochstetten/#nachricht-25920
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

ich bitte um Zusendung aller externen und internen Dienstanweisungen beider oben genannten Institutionen.

Eine Vorgehensweise wie beide bezeichneten Agenturen an den Tag legen ist mit den Prinzipien eines Sozial- und Rechtsstaates nicht vereinbar.

- gehäufter Postschwund
- ignorieeren von Einschreiben
- Herausgabe falscher Informationen
- imenser psychischer Druck auf Antragsteller (im speziellen auf mich und die Mitglieder meiner  Bedarfsgemeinschaft)
- ständiger Vorfurf des Leistungsmissbrauchs
-  fehlerhafte Schreiben
-  viel zu Häufiger Wechsel der Sachbearbeiter und Ansprechpartner

Diese und andere Begebenheiten lassen den Schluss zu, dass innerhalb der BfA Rostock und des HJC Rostock  eher eine Schönfärberei und Kostensenkungspolitik als eine ernsthafte Vermittlunhspolitik betrieben wird.   

Selbsredend benötige ich eine detalierte Kostenauflistung meiner Anfrage.

Bitte nutzen sie bei meiner Anfrage das ökonomische Minimalprinzip.

Für ihre Bemühungen möchte ich mich im Voraus bedanken.                               

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

<< Adresse entfernt >>
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25673,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/250/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

ich bitte um Zusendung aller externen und internen Dienstanweisungen beider oben genannten Institutionen.

Eine Vorgehensweise wie beide bezeichneten Agenturen an den Tag legen ist mit den Prinzipien eines Sozial- und Rechtsstaates nicht vereinbar.

- gehäufter Postschwund
- ignorieeren von Einschreiben
- Herausgabe falscher Informationen
- imenser psychischer Druck auf Antragsteller (im speziellen auf mich und die Mitglieder meiner  Bedarfsgemeinschaft)
- ständiger Vorfurf des Leistungsmissbrauchs
-  fehlerhafte Schreiben
-  viel zu Häufiger Wechsel der Sachbearbeiter und Ansprechpartner

Diese und andere Begebenheiten lassen den Schluss zu, dass innerhalb der BfA Rostock und des HJC Rostock  eher eine Schönfärberei und Kostensenkungspolitik als eine ernsthafte Vermittlunhspolitik betrieben wird.   

Selbsredend benötige ich eine detalierte Kostenauflistung meiner Anfrage.

Bitte nutzen sie bei meiner Anfrage das ökonomische Minimalprinzip.

Für ihre Bemühungen möchte ich mich im Voraus bedanken.                               

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"<< Adresse entfernt >>
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Informationen über Dienstanweisungen der Agentur für Arbeit Rostock sowie des Hanse Job Centers Rostock [#9209]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9209/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25673/?format=csv,Edgar Schulz,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Informationen über Dienstanweisungen der Agentur für Arbeit Rostock sowie des Hanse Job Centers Rostock [#9209],2015-04-09T10:33:03.224377+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-uber-dienstanweisungen-der-agentur-fur-arbeit-rostock-sowie-des-hanse-job-centers-rostock/#nachricht-25673
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Schulz,

interne Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sind im Internet unter dem link http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/index.htm nach verschiedenen Themengebieten unterteilt veröffentlicht.

Ob das Jobcenter Rostock im Rahmen seiner Organisationshoheit eigene Weisungen erlassen hat, entzieht sich der Kenntnis der Bundesagentur für Arbeit. Sofern Sie Fragen zu einem bestimmten Thema haben, wird empfohlen, dass Sie sich zuständigkeitshalber direkt dorthin wenden.

Mit freundlichen Grüßen",False,25952,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Schulz,

interne Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sind im Internet unter dem link http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/index.htm nach verschiedenen Themengebieten unterteilt veröffentlicht.

Ob das Jobcenter Rostock im Rahmen seiner Organisationshoheit eigene Weisungen erlassen hat, entzieht sich der Kenntnis der Bundesagentur für Arbeit. Sofern Sie Fragen zu einem bestimmten Thema haben, wird empfohlen, dass Sie sich zuständigkeitshalber direkt dorthin wenden.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW:  WG: Informationen über Dienstanweisungen der Agentur für Arbeit Rostock sowie des Hanse Job Centers Rostock [#9209]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9209/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25952/?format=csv,Bundesagentur für Arbeit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/250/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW:  WG: Informationen über Dienstanweisungen der Agentur für Arbeit Rostock sowie des Hanse Job Centers Rostock [#9209],2015-04-14T10:26:42+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-uber-dienstanweisungen-der-agentur-fur-arbeit-rostock-sowie-des-hanse-job-centers-rostock/#nachricht-25952
https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidungsdauer-bei-annahmen-von-verfassungsbeschwerden/#nachricht-26496,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26496/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/26496/LindemannErwin.pdf?token=1tujJD%3A1MeFxdb7HKuhEDdMCfH0AFXbpOuFTCjR58KMXcObLzE,application/pdf,13188,False,False,False,True,False,LindemannErwin.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/13188/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidungsdauer-bei-annahmen-von-verfassungsbeschwerden/26496/anhang/LindemannErwin.pdf,37884,https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidungsdauer-bei-annahmen-von-verfassungsbeschwerden/#nachricht-26496,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26496/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/26496/SKM_284e15042410530.pdf?token=1tujJD%3A9lzwFvK0lQMz7xGIr4OIfPUp_TjZDX9VqGJLGaHsOgU,application/pdf,13190,False,False,False,True,False,SKM_284e15042410530.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/13190/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidungsdauer-bei-annahmen-von-verfassungsbeschwerden/26496/anhang/SKM_284e15042410530.pdf,215520,"

",False,26496,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"

",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre E-Mail vom 9. April 2015')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9210/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26496/?format=csv,Bundesverfassungsgericht,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/134/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre E-Mail vom 9. April 2015,2015-04-24T11:04:35+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidungsdauer-bei-annahmen-von-verfassungsbeschwerden/#nachricht-26496
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Mitteilung über die Anzahl der beim Bundesverfassungsgericht vom Anbeginn seiner Tätigkeit eingegangenen Verfassungsbeschwerden und die Anzahl der Beschwerden, bei denen während eines Bearbeitungszeitraums von 5 Jahren nach Eingang der jeweiligen Beschwerde keine Entscheidung durch das Gericht über die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung getroffen wurde.


Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Erwin Lindemann
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25674,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/134/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Mitteilung über die Anzahl der beim Bundesverfassungsgericht vom Anbeginn seiner Tätigkeit eingegangenen Verfassungsbeschwerden und die Anzahl der Beschwerden, bei denen während eines Bearbeitungszeitraums von 5 Jahren nach Eingang der jeweiligen Beschwerde keine Entscheidung durch das Gericht über die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung getroffen wurde.


Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Erwin Lindemann
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Entscheidungsdauer bei Annahmen von Verfassungsbeschwerden [#9210]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9210/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25674/?format=csv,Erwin Lindemann,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Entscheidungsdauer bei Annahmen von Verfassungsbeschwerden [#9210],2015-04-09T10:37:34.746149+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidungsdauer-bei-annahmen-von-verfassungsbeschwerden/#nachricht-25674
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/9210

Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Die Gründe habe ich in meinem heute zugefügten Kommentar dargelegt.

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Lindemann

Anfragenr: 9210
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,28848,False,True,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/305/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/9210

Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Die Gründe habe ich in meinem heute zugefügten Kommentar dargelegt.

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Lindemann

Anfragenr: 9210
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,"(False, 'Vermittlung bei Anfrage ""Entscheidungsdauer bei Annahmen von Verfassungsbeschwerden"" [#9210]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9210/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/28848/?format=csv,Erwin Lindemann,,True,,,"Vermittlung bei Anfrage ""Entscheidungsdauer bei Annahmen von Verfassungsbeschwerden"" [#9210]",2015-06-20T20:29:26.026571+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidungsdauer-bei-annahmen-von-verfassungsbeschwerden/#nachricht-28848
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Referat IX - Informationsfreiheit
Aktenzeichen: IX-726/002 II#0067


Sehr geehrter Herr Lindemann, 

vielen Dank für Ihre Email vom 20. Juni 2015.


Aus den mir vorliegenden Unterlagen entnehme ich, dass dem Bundesverfassungsgericht keine weitere als die Ihnen übermittelte Statistik zur Anzahl von Verfassungsbeschwerden vorliegt.
Das IFG sieht gemäß § 1 Abs. 1 IFG den Zugang zu amtlichen Informationen vor. Das Vorhandensein der gewünschten Information bei der Behörde ist als  Tatbestandsmerkmal zwar nicht explizit aufgeführt, es ist allerdings eine denklogische Voraussetzung für den Informationszugangsanspruch nach dem IFG (§ 2 Nr. 1 IFG). Es handelt sich um ein ungeschriebenes Tatbestandmerkmal (vgl. Berger/Roth/Scheel, Kommentar zum IFG zu § 2 Rn. 24). Damit ist nur der Zugang zu konkret vorhandenen behördlichen Informationsbeständen möglich (vgl. Schoch, Kommentar zum IFG zu § 2 Rn. 31).

Die Behörden sind nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen, z.B. durch Auswertungen von vorhandenen Informationen.

Ein Verstoß gegen Vorschriften des IFG vermag ich daher nicht zu erkennen.

Mit freundlichen Grüßen",False,29195,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Referat IX - Informationsfreiheit
Aktenzeichen: IX-726/002 II#0067


Sehr geehrter Herr Lindemann, 

vielen Dank für Ihre Email vom 20. Juni 2015.


Aus den mir vorliegenden Unterlagen entnehme ich, dass dem Bundesverfassungsgericht keine weitere als die Ihnen übermittelte Statistik zur Anzahl von Verfassungsbeschwerden vorliegt.
Das IFG sieht gemäß § 1 Abs. 1 IFG den Zugang zu amtlichen Informationen vor. Das Vorhandensein der gewünschten Information bei der Behörde ist als  Tatbestandsmerkmal zwar nicht explizit aufgeführt, es ist allerdings eine denklogische Voraussetzung für den Informationszugangsanspruch nach dem IFG (§ 2 Nr. 1 IFG). Es handelt sich um ein ungeschriebenes Tatbestandmerkmal (vgl. Berger/Roth/Scheel, Kommentar zum IFG zu § 2 Rn. 24). Damit ist nur der Zugang zu konkret vorhandenen behördlichen Informationsbeständen möglich (vgl. Schoch, Kommentar zum IFG zu § 2 Rn. 31).

Die Behörden sind nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen, z.B. durch Auswertungen von vorhandenen Informationen.

Ein Verstoß gegen Vorschriften des IFG vermag ich daher nicht zu erkennen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Vermittlung bei Anfrage ""Entscheidungsdauer bei Annahmen von Verfassungsbeschwerden"" [#9210]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9210/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/29195/?format=csv,Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/305/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,"AW: Vermittlung bei Anfrage ""Entscheidungsdauer bei Annahmen von Verfassungsbeschwerden"" [#9210]",2015-06-23T11:49:20+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidungsdauer-bei-annahmen-von-verfassungsbeschwerden/#nachricht-29195
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie um Übersendung einer Liste mit den klausurrelevanten Themen im Fach Mathematik für den Realschulabschluss bzw. die mittlere Reife bitten.

Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht entsprechen:

Das Grundgesetz hat das allgemeine Schulwesen der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder zugewiesen. 
Der Bund hat auf diesem Gebiet weder eine Gesetzgebungsbefugnis noch eine Verwaltungshoheit. 
Infolgedessen liegen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung keinerlei Informationen über die gewünschten Klausurthemen vor.


Mit freundlichen Grüßen",False,25804,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie um Übersendung einer Liste mit den klausurrelevanten Themen im Fach Mathematik für den Realschulabschluss bzw. die mittlere Reife bitten.

Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht entsprechen:

Das Grundgesetz hat das allgemeine Schulwesen der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder zugewiesen. 
Der Bund hat auf diesem Gebiet weder eine Gesetzgebungsbefugnis noch eine Verwaltungshoheit. 
Infolgedessen liegen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung keinerlei Informationen über die gewünschten Klausurthemen vor.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: mathematikthemen für den realschulabschluss [#9211]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9211/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25804/?format=csv,Bundesministerium für Bildung und Forschung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/89/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,WG: mathematikthemen für den realschulabschluss [#9211],2015-04-10T11:03:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/mathematikthemen-fur-den-realschulabschluss/#nachricht-25804
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich benötige eine Liste mit den klausurrelevanten Themen im Fach Mathematik für den Realschulabschluss bzw. die mittlere Reife.

Vielen Dank

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25677,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/89/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich benötige eine Liste mit den klausurrelevanten Themen im Fach Mathematik für den Realschulabschluss bzw. die mittlere Reife.

Vielen Dank

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'mathematikthemen für den realschulabschluss [#9211]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9211/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25677/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,mathematikthemen für den realschulabschluss [#9211],2015-04-09T10:49:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/mathematikthemen-fur-den-realschulabschluss/#nachricht-25677
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte/r Frau/Herr Anonym,

wie Sie bereits vermutet haben, ist Information und Technik Nordrhein-Westfalen für Ihren Antrag nicht zuständig, die von Ihnen gewünschten Angaben liegen uns nicht vor.

Welche Institution für Ihren Antrag zuständig ist, entzieht  sich leider meiner Kenntnis.  Bezüglich Ihres Antrages denke ich, dass Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer oder Ihr Berufskolleg/Ihre Schule an der Sie  Sie die Prüfung zum/zur Informationstechnischen Assistenten/Assistentin absolviert haben, die besseren Ansprechpartner sein könnten. 

Wie Sie sehen können, habe ich das Schulministerium in Kopie angeschrieben, ggf. kann man Ihnen dort weiterhelfen?

Mit freundlichen Grüßen",False,25974,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte/r Frau/Herr Anonym,

wie Sie bereits vermutet haben, ist Information und Technik Nordrhein-Westfalen für Ihren Antrag nicht zuständig, die von Ihnen gewünschten Angaben liegen uns nicht vor.

Welche Institution für Ihren Antrag zuständig ist, entzieht  sich leider meiner Kenntnis.  Bezüglich Ihres Antrages denke ich, dass Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer oder Ihr Berufskolleg/Ihre Schule an der Sie  Sie die Prüfung zum/zur Informationstechnischen Assistenten/Assistentin absolviert haben, die besseren Ansprechpartner sein könnten. 

Wie Sie sehen können, habe ich das Schulministerium in Kopie angeschrieben, ggf. kann man Ihnen dort weiterhelfen?

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: IHK Prüfung Informationstechnischer Assistent 2014 [#9212]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9212/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25974/?format=csv,Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2790/?format=csv,True,,,AW: IHK Prüfung Informationstechnischer Assistent 2014 [#9212],2015-04-14T15:45:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ihk-prufung-informationstechnischer-assistent-2014/#nachricht-25974
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Prüfungsblätter der Prüfung aus dem Jahr 2014 für die Fächer Betriebssysteme und Netzwerke, Elektroperozesstechnik, Mathe, Deutsch, Englisch und Datenbanken.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!


Mit freundlichen Grüßen

Michi Anonym
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25679,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2790/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Prüfungsblätter der Prüfung aus dem Jahr 2014 für die Fächer Betriebssysteme und Netzwerke, Elektroperozesstechnik, Mathe, Deutsch, Englisch und Datenbanken.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!


Mit freundlichen Grüßen

Michi Anonym
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'IHK Prüfung Informationstechnischer Assistent 2014 [#9212]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9212/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25679/?format=csv,Michi Anonym,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,IHK Prüfung Informationstechnischer Assistent 2014 [#9212],2015-04-09T10:58:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ihk-prufung-informationstechnischer-assistent-2014/#nachricht-25679
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte/r Frau/Herr Anonym,

über Ihr Anliegen bin durch die Mail von Frau Grunwald informiert worden.   

Da Sie im Betreff den Begriff ""IHK"" benutzen könnte man auf eine duale Ausbildung schließen. Der ""Informationstechnische Assistent"" ist aber ein Bildungsgang im Berufskolleg, der zur Fachhochschulreife und zum Berufsabschluss nach Landesrecht führt. 

Sollten Sie die IHK-Prüfung meinen, wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.    
 
Die Prüfungen zum ""Informationstechnischen Assistent"" sind dezentral. Die Aufgaben liegen dem Ministerium nicht vor. Die Aufgaben werden von den örtlich zuständigen Bezirksregierungen geprüft, die Ihnen ggf. helfen könnten. Eine Auflistung der Bezirksregierungen finden Sie nachstehend.  

Mit freundlichen Grüßen",False,26079,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte/r Frau/Herr Anonym,

über Ihr Anliegen bin durch die Mail von Frau Grunwald informiert worden.   

Da Sie im Betreff den Begriff ""IHK"" benutzen könnte man auf eine duale Ausbildung schließen. Der ""Informationstechnische Assistent"" ist aber ein Bildungsgang im Berufskolleg, der zur Fachhochschulreife und zum Berufsabschluss nach Landesrecht führt. 

Sollten Sie die IHK-Prüfung meinen, wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.    
 
Die Prüfungen zum ""Informationstechnischen Assistent"" sind dezentral. Die Aufgaben liegen dem Ministerium nicht vor. Die Aufgaben werden von den örtlich zuständigen Bezirksregierungen geprüft, die Ihnen ggf. helfen könnten. Eine Auflistung der Bezirksregierungen finden Sie nachstehend.  

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: IHK Prüfung Informationstechnischer Assistent 2014 [#9212]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9212/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26079/?format=csv,Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2790/?format=csv,True,,,AW: IHK Prüfung Informationstechnischer Assistent 2014 [#9212],2015-04-16T08:19:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ihk-prufung-informationstechnischer-assistent-2014/#nachricht-26079
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ergebnisse der Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft.

Zur Erläuterung:

Am 10.10.2013 schrieb die Ministerin Eveline Lemke wegen ""Sitzung des Ausschusses für Medien und Netzpolitik am 26. September 2013; TOP 6: Filmförderung in Rheinland-Pfalz; Antrag der Fraktion der CDU;
- Vorlage 16/2882 -"". 

Dieses Dokument wurde seinerzeit zusammen mit einer Studie auf den Seiten des Landtags Rheinland-Pfalz öffentlich zur Verfügung gestellt.

Darin wurde u.a. die Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft angeregt. 



Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,25682,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4657/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ergebnisse der Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft.

Zur Erläuterung:

Am 10.10.2013 schrieb die Ministerin Eveline Lemke wegen ""Sitzung des Ausschusses für Medien und Netzpolitik am 26. September 2013; TOP 6: Filmförderung in Rheinland-Pfalz; Antrag der Fraktion der CDU;
- Vorlage 16/2882 -"". 

Dieses Dokument wurde seinerzeit zusammen mit einer Studie auf den Seiten des Landtags Rheinland-Pfalz öffentlich zur Verfügung gestellt.

Darin wurde u.a. die Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft angeregt. 



Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,,,,,"(False, 'Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft [#9214]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9214/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25682/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft [#9214],2015-04-09T11:20:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/uberprufung-des-angebots-der-investitions-und-strukturbank-rheinland-pfalz-fur-die-kultur-und-kreativwirtschaft/#nachricht-25682
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte,

bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 23.05.2015, betreffend Ihre Anfrage 9214 vom 09.04.2015, können wir Ihnen mitteilen, dass diese durch den Referenten für Kultur- und Kreativwirtschaft des MWKEL, Herrn Jörg Sabrowski, mit E-Mail vom 13.05.2015 beantwortet wurde (siehe unten).


-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2015 15:01

An: <<E-Mail-Adresse>>

Betreff: Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft [#9214]



Sehr geehrte,

in Ihrer Mail vom 9. April 2015 bitten Sie um Übersendung von Ergebnissen der Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft.

Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung befindet sich im ständigen Austausch und Dialog mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz über die Nutzung und Ausgestaltung der Förderprogramme.

Diese Förderprogramme sind branchenoffen und nicht branchenspezifisch ausgestaltet.

In Bezug auf die Kultur- und Kreativwirtschaft wurde in der Berichterstattung zur Filmförderung in Rheinland-Pfalz vom 10. Oktober 2013 (Vorlage 16/3078) ausgeführt, dass in der Filmwirtschaft, als einem Teilmarkt der Kultur- und Kreativwirtschaft, mehr als 20 Unternehmen in den 3 Jahren, 2013 und davor, an den Förderprogrammen der ISB partizipiert haben.

Eine Überprüfung der Programme der ISB formaler Art hat darüber hinaus nicht stattgefunden und entspricht auch nicht der Vorgehensweise.

Branchenspezifische Maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft werden regelmäßig auf den Internetseiten des Ministeriums veröffentlicht.



Wir bitten die verspätete Antwort zu entschuldigen.



Vorsorglich weise ich auf § 7 Abs. 2 Satz 3 LIFG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen, sofern ein Antrag nach dem LIFG ganz oder teilweise abgelehnt wurde.



Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.



Mit freundlichen Grüßen",False,27940,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrte,False,",

bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 23.05.2015, betreffend Ihre Anfrage 9214 vom 09.04.2015, können wir Ihnen mitteilen, dass diese durch den Referenten für Kultur- und Kreativwirtschaft des MWKEL, Herrn Jörg Sabrowski, mit E-Mail vom 13.05.2015 beantwortet wurde (siehe unten).


-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2015 15:01

An: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Betreff: Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft [#9214]



Sehr ",True,geehrte,False,",

in Ihrer Mail vom 9. April 2015 bitten Sie um Übersendung von Ergebnissen der Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft.

Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung befindet sich im ständigen Austausch und Dialog mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz über die Nutzung und Ausgestaltung der Förderprogramme.

Diese Förderprogramme sind branchenoffen und nicht branchenspezifisch ausgestaltet.

In Bezug auf die Kultur- und Kreativwirtschaft wurde in der Berichterstattung zur Filmförderung in Rheinland-Pfalz vom 10. Oktober 2013 (Vorlage 16/3078) ausgeführt, dass in der Filmwirtschaft, als einem Teilmarkt der Kultur- und Kreativwirtschaft, mehr als 20 Unternehmen in den 3 Jahren, 2013 und davor, an den Förderprogrammen der ISB partizipiert haben.

Eine Überprüfung der Programme der ISB formaler Art hat darüber hinaus nicht stattgefunden und entspricht auch nicht der Vorgehensweise.

Branchenspezifische Maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft werden regelmäßig auf den Internetseiten des Ministeriums veröffentlicht.



Wir bitten die verspätete Antwort zu entschuldigen.



Vorsorglich weise ich auf § 7 Abs. 2 Satz 3 LIFG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen, sofern ein Antrag nach dem LIFG ganz oder teilweise abgelehnt wurde.



Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.



Mit freundlichen Grüßen","(False, 'Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft [#9214]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9214/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27940/?format=csv,"Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4657/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft [#9214],2015-05-26T12:22:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/uberprufung-des-angebots-der-investitions-und-strukturbank-rheinland-pfalz-fur-die-kultur-und-kreativwirtschaft/#nachricht-27940
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

besten Dank für Ihre Antwort. Ich erlaube mir die folgenden Nachfragen:

Im besagten Schreiben wurde u.a. das Fazit gezogen:

""Diese
Studie zur Kultur- und Kreativwirtschaft in Rheinland-Pfalz wurde vom Institut für
unternehmerisches Handeln (iuh) in Kooperation mit dem Designforum RheinlandPfalz
descom erstellt.

Nach diesem Ergebnis finden die Angebote der Investitions- und Strukturbank
Rheinland-Pfalz - ISB - sowohl in der Gründungs- als auch in der
Wachstumsfinanzierung relativ wenig Anwendung in der Kultur- und Kreativwirtschaft:
An den allgemeinen Förderprogrammen partizipierten in den letzten drei Jahren mehr
als 20 . Unternehmen der Filmwirtschaft. (Darunter sieben
Filmproduktionsunternehmen). Hier wird überprüft, inwieweit Handlungsbedarf
besteht. Gründe können im Angebot, aber auch in der Kommunikation und
Vermittlung liegen.""

Ihrem Schreiben entnehme ich, dass wohl kein weiterer Handlungsbedarf mehr gesehen wird. Können Sie dies nochmals so explizit bitte bestätigen? 

Es wird in dem Schreiben auch erwähnt: ""ein neues so genanntes „Start-up""-Programm in Form von Arbeits- bzw.
Projektstipendien, dass jungen Filmemachern und Drehbuchautoren die
Möglichkeit ·einräumt, nach Abschluss ihres Studiums im Rahmen des
Stipendiums ein Werk zu erstellen und sich mit einem „Erstlingswerk"" auf
. dem Markt zu präsentieren.""

Das bedeutet, dass für dieses Start-up-Programm derzeit auch nichts unternommen wird. Woran liegt dies? WIrd hier erst auf neue Haushaltsentscheidungen gewartet?

Mit freundlichen Grüßen


Anfragenr: 9214
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,27350,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4657/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

besten Dank für Ihre Antwort. Ich erlaube mir die folgenden Nachfragen:

Im besagten Schreiben wurde u.a. das Fazit gezogen:

""Diese
Studie zur Kultur- und Kreativwirtschaft in Rheinland-Pfalz wurde vom Institut für
unternehmerisches Handeln (iuh) in Kooperation mit dem Designforum RheinlandPfalz
descom erstellt.

Nach diesem Ergebnis finden die Angebote der Investitions- und Strukturbank
Rheinland-Pfalz - ISB - sowohl in der Gründungs- als auch in der
Wachstumsfinanzierung relativ wenig Anwendung in der Kultur- und Kreativwirtschaft:
An den allgemeinen Förderprogrammen partizipierten in den letzten drei Jahren mehr
als 20 . Unternehmen der Filmwirtschaft. (Darunter sieben
Filmproduktionsunternehmen). Hier wird überprüft, inwieweit Handlungsbedarf
besteht. Gründe können im Angebot, aber auch in der Kommunikation und
Vermittlung liegen.""

Ihrem Schreiben entnehme ich, dass wohl kein weiterer Handlungsbedarf mehr gesehen wird. Können Sie dies nochmals so explizit bitte bestätigen? 

Es wird in dem Schreiben auch erwähnt: ""ein neues so genanntes „Start-up""-Programm in Form von Arbeits- bzw.
Projektstipendien, dass jungen Filmemachern und Drehbuchautoren die
Möglichkeit ·einräumt, nach Abschluss ihres Studiums im Rahmen des
Stipendiums ein Werk zu erstellen und sich mit einem „Erstlingswerk"" auf
. dem Markt zu präsentieren.""

Das bedeutet, dass für dieses Start-up-Programm derzeit auch nichts unternommen wird. Woran liegt dies? WIrd hier erst auf neue Haushaltsentscheidungen gewartet?

Mit freundlichen Grüßen


Anfragenr: 9214
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,,,,,"(False, 'AW: Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft [#9214]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9214/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27350/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft [#9214],2015-05-14T10:13:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/uberprufung-des-angebots-der-investitions-und-strukturbank-rheinland-pfalz-fur-die-kultur-und-kreativwirtschaft/#nachricht-27350
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft"" vom 09.04.2015 (#9214) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfragenr: 9214
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,27236,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4657/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft"" vom 09.04.2015 (#9214) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfragenr: 9214
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,"(False, 'AW: Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft [#9214]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9214/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27236/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft [#9214],2015-05-12T12:56:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/uberprufung-des-angebots-der-investitions-und-strukturbank-rheinland-pfalz-fur-die-kultur-und-kreativwirtschaft/#nachricht-27236
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft"" vom 09.04.2015 (#9214) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfragenr: 9214
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,27836,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4657/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft"" vom 09.04.2015 (#9214) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfragenr: 9214
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft [#9214]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9214/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27836/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft [#9214],2015-05-23T11:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/uberprufung-des-angebots-der-investitions-und-strukturbank-rheinland-pfalz-fur-die-kultur-und-kreativwirtschaft/#nachricht-27836
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte,
in Ihrer Mail vom 9. April 2015 bitten Sie um Übersendung von Ergebnissen der Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft.
Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung befindet sich im ständigen Austausch und Dialog mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz über die Nutzung und Ausgestaltung der Förderprogramme.
Diese Förderprogramme sind branchenoffen und nicht branchenspezifisch ausgestaltet.
In Bezug auf die Kultur- und Kreativwirtschaft wurde in der Berichterstattung zur Filmförderung in Rheinland-Pfalz vom 10. Oktober 2013 (Vorlage 16/3078) ausgeführt, dass in der Filmwirtschaft, als einem Teilmarkt der Kultur- und Kreativwirtschaft, mehr als 20 Unternehmen in den 3 Jahren, 2013 und davor, an den Förderprogrammen der ISB partizipiert haben.
Eine Überprüfung der Programme der ISB formaler Art hat darüber hinaus nicht stattgefunden und entspricht auch nicht der Vorgehensweise.
Branchenspezifische Maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft werden regelmäßig auf den Internetseiten des Ministeriums veröffentlicht.

Wir bitten die verspätete Antwort zu entschuldigen.

Vorsorglich weise ich auf § 7 Abs. 2 Satz 3 LIFG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen, sofern ein Antrag nach dem LIFG ganz oder teilweise abgelehnt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen


Mit freundlichen Grüßen",False,27323,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrte,False,",
in Ihrer Mail vom 9. April 2015 bitten Sie um Übersendung von Ergebnissen der Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft.
Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung befindet sich im ständigen Austausch und Dialog mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz über die Nutzung und Ausgestaltung der Förderprogramme.
Diese Förderprogramme sind branchenoffen und nicht branchenspezifisch ausgestaltet.
In Bezug auf die Kultur- und Kreativwirtschaft wurde in der Berichterstattung zur Filmförderung in Rheinland-Pfalz vom 10. Oktober 2013 (Vorlage 16/3078) ausgeführt, dass in der Filmwirtschaft, als einem Teilmarkt der Kultur- und Kreativwirtschaft, mehr als 20 Unternehmen in den 3 Jahren, 2013 und davor, an den Förderprogrammen der ISB partizipiert haben.
Eine Überprüfung der Programme der ISB formaler Art hat darüber hinaus nicht stattgefunden und entspricht auch nicht der Vorgehensweise.
Branchenspezifische Maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft werden regelmäßig auf den Internetseiten des Ministeriums veröffentlicht.

Wir bitten die verspätete Antwort zu entschuldigen.

Vorsorglich weise ich auf § 7 Abs. 2 Satz 3 LIFG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen, sofern ein Antrag nach dem LIFG ganz oder teilweise abgelehnt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft [#9214]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9214/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27323/?format=csv,"Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4657/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft [#9214],2015-05-13T15:01:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/uberprufung-des-angebots-der-investitions-und-strukturbank-rheinland-pfalz-fur-die-kultur-und-kreativwirtschaft/#nachricht-27323
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte übersenden Sie mir einen detaillierten Plan der zulässigen Anflugrouten des Flughafens in Luxemburg (LUX), die über den Kreis Trier-Saarburg hinweg führen. Außerdem sollte dieser Plan die Mindestflughöhen aufführen (wo darf im Rahmen des Anflugs maximal wie tief geflogen werden) 

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25683,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/749/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte übersenden Sie mir einen detaillierten Plan der zulässigen Anflugrouten des Flughafens in Luxemburg (LUX), die über den Kreis Trier-Saarburg hinweg führen. Außerdem sollte dieser Plan die Mindestflughöhen aufführen (wo darf im Rahmen des Anflugs maximal wie tief geflogen werden) 

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Neue Anflugwege für Flughafen Luxemburg [#9215]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9215/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25683/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Neue Anflugwege für Flughafen Luxemburg [#9215],2015-04-09T11:27:21.474039+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/neue-anflugwege-fur-flughafen-luxemburg/#nachricht-25683
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in


wir bedanken uns für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist nicht mit der fachlichen Erarbeitung
von Flugwegen bei der Festlegung von An -und Abflugverfahren zu bzw. von
deutschen Flughäfen betraut. Diese Aufgabe wird von der DFS Deutsche
Flugsicherung GmbH wahrgenommen. Das Bundesaufsichtsamt für
Flugsicherung prüft, ob und inwieweit die DFS in ihrer Fachverantwortung
etwa bestehende planungsrechtliche Vorgaben (z.B.
Abwägungsnotwendigkeiten) beachtet hat, und veröffentlicht
schließlich die Flugverfahren als Rechtsverordnungen im
Bundesanzeiger und in den Nachrichten für Luftfahrer.

Rechtliche Bedenken gegen An- bzw. Abflugrouten sind daher
ausschließlich und direkt an das

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) 
Robert-Bosch-Straße 28
 
63225 Langen
Tel. + 49 6103 8043-0
Fax: + 49 6103 8043-250
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> 

zu richten.

Weitere Informationen zur Festlegung von An- und Abflugrouten finden
Sie im Internetangebot der DFS. 
Lärmbeschwerden sollten vorrangig entweder an die bei einigen Flughäfen
eingerichteten Beschwerdestellen oder an die

DFS Deutsche Flugsicherung
Unternehmenszentrale
Am DFS-Campus 10

63225 Langen
Telefon: + 49 6103 707-0
Fax: + 49 6103 707-1396
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> 

adressiert werden.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen
konnten.

Mit freundlichen Grüßen",False,25914,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"


wir bedanken uns für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist nicht mit der fachlichen Erarbeitung
von Flugwegen bei der Festlegung von An -und Abflugverfahren zu bzw. von
deutschen Flughäfen betraut. Diese Aufgabe wird von der DFS Deutsche
Flugsicherung GmbH wahrgenommen. Das Bundesaufsichtsamt für
Flugsicherung prüft, ob und inwieweit die DFS in ihrer Fachverantwortung
etwa bestehende planungsrechtliche Vorgaben (z.B.
Abwägungsnotwendigkeiten) beachtet hat, und veröffentlicht
schließlich die Flugverfahren als Rechtsverordnungen im
Bundesanzeiger und in den Nachrichten für Luftfahrer.

Rechtliche Bedenken gegen An- bzw. Abflugrouten sind daher
ausschließlich und direkt an das

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) 
Robert-Bosch-Straße 28
 
63225 Langen
Tel. + 49 6103 8043-0
Fax: + 49 6103 8043-250
E-Mail: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False," 

zu richten.

Weitere Informationen zur Festlegung von An- und Abflugrouten finden
Sie im Internetangebot der DFS. 
Lärmbeschwerden sollten vorrangig entweder an die bei einigen Flughäfen
eingerichteten Beschwerdestellen oder an die

DFS Deutsche Flugsicherung
Unternehmenszentrale
Am DFS-Campus 10

63225 Langen
Telefon: + 49 6103 707-0
Fax: + 49 6103 707-1396
E-Mail: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False," 

adressiert werden.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen
konnten.

Mit freundlichen Grüßen","(False, '11302 150413 SBl36 ')","(True, 'Antragsteller/in')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9215/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25914/?format=csv,Luftfahrt-Bundesamt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/749/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,11302 150413 SBl36 Antragsteller/in,2015-04-13T12:42:34+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/neue-anflugwege-fur-flughafen-luxemburg/#nachricht-25914
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Genau die Gesetze, die es dem Staat erlauben meine menschliche Würde anzugreifen und mich zusammen mit einer Randgruppe der Gesellschafft anders zu behandeln, als es mir/uns auf Grund der Menschenrechte zusteht. Ich bin Cannabis Konsument und weiß, dass hier ein großer Fehler behoben werden muss, der anscheinend fest im Gesetz verankert ist. Mir geht es auch um alle noch so kleinen einschränkenden Klauseln, die eine Verfolgung von Hanf Konsumenten per Staatsgewalt gestatten, sowie einen Eingriff in die freie Wirtschaft zulassen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Toby Green
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25684,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/46/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Genau die Gesetze, die es dem Staat erlauben meine menschliche Würde anzugreifen und mich zusammen mit einer Randgruppe der Gesellschafft anders zu behandeln, als es mir/uns auf Grund der Menschenrechte zusteht. Ich bin Cannabis Konsument und weiß, dass hier ein großer Fehler behoben werden muss, der anscheinend fest im Gesetz verankert ist. Mir geht es auch um alle noch so kleinen einschränkenden Klauseln, die eine Verfolgung von Hanf Konsumenten per Staatsgewalt gestatten, sowie einen Eingriff in die freie Wirtschaft zulassen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Toby Green
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Meine Menschenrechte [#9216]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9216/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25684/?format=csv,Toby Green,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Meine Menschenrechte [#9216],2015-04-09T11:28:00.085722+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/meine-menschenrechte/#nachricht-25684
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Green,

vielen Dank für Ihren unten angefügten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das IFG gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten der Behörden des Bundes vorhandenen amtlichen Informationen. Da ich Ihrem Antrag nicht entnehmen kann, zu welchen Dokumenten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Sie gerne Zugang hätten, wäre ich Ihnen für eine Konkretisierung Ihres Antrags dankbar. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass das BMJV keine Rechtsberatungen durchführt. 

Zur Beantwortung Ihrer Anfrage benötige ich darüber hinaus eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen. Für eine diesbezügliche Mitteilung per E-Mail an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> oder auf dem Postweg an die in der Signatur genannte Adresse wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen",False,25840,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Green,

vielen Dank für Ihren unten angefügten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das IFG gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten der Behörden des Bundes vorhandenen amtlichen Informationen. Da ich Ihrem Antrag nicht entnehmen kann, zu welchen Dokumenten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Sie gerne Zugang hätten, wäre ich Ihnen für eine Konkretisierung Ihres Antrags dankbar. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass das BMJV keine Rechtsberatungen durchführt. 

Zur Beantwortung Ihrer Anfrage benötige ich darüber hinaus eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen. Für eine diesbezügliche Mitteilung per E-Mail an das Postfach ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False," oder auf dem Postweg an die in der Signatur genannte Adresse wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'WG: Meine Menschenrechte [#9216]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9216/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25840/?format=csv,Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/46/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,WG: Meine Menschenrechte [#9216],2015-04-10T16:32:50+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/meine-menschenrechte/#nachricht-25840
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:


Wie kann eine Kfz mit max. Geschwindigkeit  25 kmh für die Straßenverkehr in Deutschland zugelassen werden?

Welche Prüfungen und/oder Unterlagen sind notwendig.



Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Charles Whitworth
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Charles Whitworth
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25687,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:


Wie kann eine Kfz mit max. Geschwindigkeit  25 kmh für die Straßenverkehr in Deutschland zugelassen werden?

Welche Prüfungen und/oder Unterlagen sind notwendig.



Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Charles Whitworth
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Charles Whitworth
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Kfz mit höchst Geschwindigkeit auf 25 kmh begrenzt. [#9218]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9218/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25687/?format=csv,Charles Whitworth,,False,awaiting_response,Warte auf Antwort,Kfz mit höchst Geschwindigkeit auf 25 kmh begrenzt. [#9218],2015-04-09T11:49:38.587085+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kfz-mit-hochst-geschwindigkeit-auf-25-kmh-begrenzt/#nachricht-25687
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie hoch war die Reparationszahlung der Ex DDR und damit pro Kopf der Bevölkerung?
Wie hoch ist die Reparationszahlung der Bundesrepublik Deutschland bisher? 

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Karlheinz Günter Schneider
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Karlheinz Günter Schneider
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25689,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie hoch war die Reparationszahlung der Ex DDR und damit pro Kopf der Bevölkerung?
Wie hoch ist die Reparationszahlung der Bundesrepublik Deutschland bisher? 

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Karlheinz Günter Schneider
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Karlheinz Günter Schneider
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Reparationszahlung [#9220]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9220/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25689/?format=csv,Karlheinz Günter Schneider,,False,awaiting_response,Warte auf Antwort,Reparationszahlung [#9220],2015-04-09T12:30:27.503437+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/reparationszahlung/#nachricht-25689
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"
Sehr geehrter Herr Kloep,

ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem IFG NRW,
UIG NRW und VIG, den Sie mit E-Mail vom 09.04.2015 gestellt haben.

Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages
werde ich Ihnen die Entscheidung mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen",False,25812,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"
Sehr geehrter Herr Kloep,

ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem IFG NRW,
UIG NRW und VIG, den Sie mit E-Mail vom 09.04.2015 gestellt haben.

Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages
werde ich Ihnen die Entscheidung mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Eingangsbestätigung -WG: Anerkennung als Luftkurort [#9222]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9222/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25812/?format=csv,Kommunalverwaltung Xanten,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3320/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Eingangsbestätigung -WG: Anerkennung als Luftkurort [#9222],2015-04-10T11:58:48+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anerkennung-als-luftkurort/#nachricht-25812
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich hätte gerne die Unterlagen, Dokumente, Gutachten, etc., die die Stadt gem. § 17 Kurortgesetz bei der Beantragung der Anerkennung als Luftkurort der Bezirksregierung eingereicht hat.

Gleichfalls hätte ich gerne die Prüf-, Ergebnis- und Begehungsprotokolle sowie die Teilnehmerliste der Entscheidungskommission, die die Luftkurorttauglichkeit der Stadt Xanten fesgestellt hat. 

Das Gutachten des Deutschen Wetterdienstes benötige ich nicht.

Danke

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!


Mit freundlichen Grüßen

Hans-Arno Kloep
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25691,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3320/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich hätte gerne die Unterlagen, Dokumente, Gutachten, etc., die die Stadt gem. § 17 Kurortgesetz bei der Beantragung der Anerkennung als Luftkurort der Bezirksregierung eingereicht hat.

Gleichfalls hätte ich gerne die Prüf-, Ergebnis- und Begehungsprotokolle sowie die Teilnehmerliste der Entscheidungskommission, die die Luftkurorttauglichkeit der Stadt Xanten fesgestellt hat. 

Das Gutachten des Deutschen Wetterdienstes benötige ich nicht.

Danke

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!


Mit freundlichen Grüßen

Hans-Arno Kloep
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Anerkennung als Luftkurort [#9222]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9222/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25691/?format=csv,Hans-Arno Kloep,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Anerkennung als Luftkurort [#9222],2015-04-09T12:50:49.421579+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anerkennung-als-luftkurort/#nachricht-25691
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"

Sehr geehrter Herr Kloep,

mir wurde Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.

Den gesamten Antrag inklusive der Anhänge zur Anerkennung der Stadt Xanten
als Luftkurort finden Sie seit gut einen Jahr auf der Internetseite der
Stadt Xanten unter der Rubrik Bauen und Wohnen und dort unter dem Thema
Planung und Entwicklung.

Falls Sie darüberhinaus Fragen haben können Sie sich gerne an mich wenden.

Prüf-, Ergebnis- und Begehungsprotokolle sowie eine Teilnehmerliste der
Begehungskommission liegen in unserem Hause nicht vor. Das
Anerkennungsverfahren für die Prädikatisierung wurde beim Dezernat 24 bei
der Bezirksregierung Düsseldorf geleitet. Eine schriftliche Begründung für
die Anerkennung als Luftkurort wurde uns nicht genannt.

Ich gehe davon aus, das wir die geforderten Punkte des § 3 und § 11
Kurortegesetz NW erfüllt haben (dies ist im Antrag ausführlich ausgeführt)
und dass der Stadt Xanten daher die Anerkennung als Luftkurort zuteil
wurde.

Mit freundlichen Grüßen",False,26332,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"

Sehr geehrter Herr Kloep,

mir wurde Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.

Den gesamten Antrag inklusive der Anhänge zur Anerkennung der Stadt Xanten
als Luftkurort finden Sie seit gut einen Jahr auf der Internetseite der
Stadt Xanten unter der Rubrik Bauen und Wohnen und dort unter dem Thema
Planung und Entwicklung.

Falls Sie darüberhinaus Fragen haben können Sie sich gerne an mich wenden.

Prüf-, Ergebnis- und Begehungsprotokolle sowie eine Teilnehmerliste der
Begehungskommission liegen in unserem Hause nicht vor. Das
Anerkennungsverfahren für die Prädikatisierung wurde beim Dezernat 24 bei
der Bezirksregierung Düsseldorf geleitet. Eine schriftliche Begründung für
die Anerkennung als Luftkurort wurde uns nicht genannt.

Ich gehe davon aus, das wir die geforderten Punkte des § 3 und § 11
Kurortegesetz NW erfüllt haben (dies ist im Antrag ausführlich ausgeführt)
und dass der Stadt Xanten daher die Anerkennung als Luftkurort zuteil
wurde.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anerkennung als Luftkurort - Ihr Antrag nach IFG')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9222/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26332/?format=csv,Kommunalverwaltung Xanten,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3320/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Anerkennung als Luftkurort - Ihr Antrag nach IFG,2015-04-21T14:47:48+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anerkennung-als-luftkurort/#nachricht-26332
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

 Eine Übersicht über 
 - die in den Jahren 2013 und 2014 in NRW von Bergschäden betroffenen Autobahnabschnitte
 - verkehrstechnische Konsequenzen, wie z.B. Sperrung, Tempolimit
 - geplante und erfolgte Maßnahmen zur Beseitigung der Bergschäden.


Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25698,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/94/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

 Eine Übersicht über 
 - die in den Jahren 2013 und 2014 in NRW von Bergschäden betroffenen Autobahnabschnitte
 - verkehrstechnische Konsequenzen, wie z.B. Sperrung, Tempolimit
 - geplante und erfolgte Maßnahmen zur Beseitigung der Bergschäden.


Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Bergschäden an Bundesautobahnen in NRW [#9224]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9224/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25698/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Bergschäden an Bundesautobahnen in NRW [#9224],2015-04-09T13:50:24.959495+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bergschaden-an-bundesautobahnen-in-nrw/#nachricht-25698
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Auf welcher gesetzlichen Grundlage und seit wann sind Fast-Food-Restaurants in Bahnhöfen von der Pflicht, Toiletten für Gäste bereit zu stellen, befreit?

(Hintergrund: Mir ist bei dem Besuch der McDonald's Filiale im Mainter Hauptbahnhof aufgefallen, dass dieses Restaurant zwar eine Gästetoilette besaß, diese aber nicht mehr angeboten wurde.)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25699,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6323/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Auf welcher gesetzlichen Grundlage und seit wann sind Fast-Food-Restaurants in Bahnhöfen von der Pflicht, Toiletten für Gäste bereit zu stellen, befreit?

(Hintergrund: Mir ist bei dem Besuch der McDonald's Filiale im Mainter Hauptbahnhof aufgefallen, dass dieses Restaurant zwar eine Gästetoilette besaß, diese aber nicht mehr angeboten wurde.)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Gesetzesgrundlage für fehlende Toiletten in Fast-Food-Restaurants in Bahnhöfen [#9225]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9225/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25699/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Gesetzesgrundlage für fehlende Toiletten in Fast-Food-Restaurants in Bahnhöfen [#9225],2015-04-09T13:55:59.616631+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gesetzesgrundlage-fur-fehlende-toiletten-in-fast-food-restaurants-in-bahnhofen/#nachricht-25699
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte,

mein Kollege hat Ihre erste Anfrage an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Dieser ist leider erst wieder ab Montag im Dienst.
Ich werde mich darum kümmern, dass Ihre Erinnerung am Montag an die 
gleiche Stelle weitergeleitet wird.

Ich bedanke mich im voraus für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen",False,27382,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrte,False,",

mein Kollege hat Ihre erste Anfrage an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Dieser ist leider erst wieder ab Montag im Dienst.
Ich werde mich darum kümmern, dass Ihre Erinnerung am Montag an die 
gleiche Stelle weitergeleitet wird.

Ich bedanke mich im voraus für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Re: Anfrage im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München [#9226]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9226/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27382/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Re: Anfrage im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München [#9226],2015-05-15T10:28:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sach-und-dienstleistungen-fur-die-hochschule-fur-fernsehen-und-film-munchen/#nachricht-27382
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Auflistung der Sach- und Dienstleistungen, die seit 1995 seitens der Stadt München an die  Hochschule für Fernsehen und Film München gegangen sind.

Erläuterung: 
Die Internetseite der Hochschule für Fernsehen und Film München 
http://www.hff-muenchen.de/de_DE/organisation 
gibt an, dass solche Leistungen zu den Kosten der Hochschule beitragen.

Ferner bitte ich mitzuteilen, ob sich die Stadt München finanziell an Filmproduktionen beteiligt oder beteiligt hat, welche an der Hochschule für Fernsehen und Film München prodzuiert bzw. koproduziert wurden. Auch hier bitte ich um die Auflistung der einzelnen Projekte.

Auch bitte ich anzugeben, ob weitere Unterstützung egal welcher Art an die Hochschule seitens der Stadt München geleitet wird.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,25703,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Auflistung der Sach- und Dienstleistungen, die seit 1995 seitens der Stadt München an die  Hochschule für Fernsehen und Film München gegangen sind.

Erläuterung: 
Die Internetseite der Hochschule für Fernsehen und Film München 
http://www.hff-muenchen.de/de_DE/organisation 
gibt an, dass solche Leistungen zu den Kosten der Hochschule beitragen.

Ferner bitte ich mitzuteilen, ob sich die Stadt München finanziell an Filmproduktionen beteiligt oder beteiligt hat, welche an der Hochschule für Fernsehen und Film München prodzuiert bzw. koproduziert wurden. Auch hier bitte ich um die Auflistung der einzelnen Projekte.

Auch bitte ich anzugeben, ob weitere Unterstützung egal welcher Art an die Hochschule seitens der Stadt München geleitet wird.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,"(False, 'Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München [#9226]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9226/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25703/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München [#9226],2015-04-09T14:22:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sach-und-dienstleistungen-fur-die-hochschule-fur-fernsehen-und-film-munchen/#nachricht-25703
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

vielen Dank für Ihre Auskunft.

Damit leistet die Stadt München mehr Filmförderung für den Nachwuchs als die Landesregierung Rheinland-Pfalz für das ganze Bundesland. Dazu beglückwünsche ich Sie.

Leider musste ich die Erfahrung machen, dass die HFF München sich in ihren Aufnahmemodalitäten ziemlich engmaschig verhält, um dies mal gelinde auszudrücken. Sicherlich kann Ihnen die Kanzlerin der Hochschule auch in Bezug auf meine Person mehr Auskünfte geben. Kann sich die freiheitlich gesinnte Stadt München mit einer solchen Engstirnigkeit identifizieren, dass im Studiengang Medienwirtschaft und Produktion der Studienwechsel verwehrt wird, obwohl die Ausbildung zu weniger als 20% den Erfolg des kreativen Produzenten garantiert. Näheres liegt dazu dem Bayerischen Landtag aktuell im Petitionsverfahren WK.0074.17 vor. 

Es würde mich freuen, wenn Sie sich auch über diesen Sachverhalt äußern würden.

Mit freundlichen Grüßen

...

Mit freundlichen Grüßen


Anfragenr: 9226
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,26246,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,False,"

vielen Dank für Ihre Auskunft.

Damit leistet die Stadt München mehr Filmförderung für den Nachwuchs als die Landesregierung Rheinland-Pfalz für das ganze Bundesland. Dazu beglückwünsche ich Sie.

Leider musste ich die Erfahrung machen, dass die HFF München sich in ihren Aufnahmemodalitäten ziemlich engmaschig verhält, um dies mal gelinde auszudrücken. Sicherlich kann Ihnen die Kanzlerin der Hochschule auch in Bezug auf meine Person mehr Auskünfte geben. Kann sich die freiheitlich gesinnte Stadt München mit einer solchen Engstirnigkeit identifizieren, dass im Studiengang Medienwirtschaft und Produktion der Studienwechsel verwehrt wird, obwohl die Ausbildung zu weniger als 20% den Erfolg des kreativen Produzenten garantiert. Näheres liegt dazu dem Bayerischen Landtag aktuell im Petitionsverfahren WK.0074.17 vor. 

Es würde mich freuen, wenn Sie sich auch über diesen Sachverhalt äußern würden.

Mit freundlichen Grüßen

...

Mit freundlichen Grüßen


Anfragenr: 9226
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/","(False, 'AW: Anfrage im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München  [#9226]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9226/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26246/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Anfrage im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München  [#9226],2015-04-20T12:21:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sach-und-dienstleistungen-fur-die-hochschule-fur-fernsehen-und-film-munchen/#nachricht-26246
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

geantwortet hat ein Herr Christoph Schwarz. Er ist wohl vom Kulturreferat. Weitere Informationen kann ich der Antwort leider nicht entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Anfragenr: 9226
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,26328,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

geantwortet hat ein Herr Christoph Schwarz. Er ist wohl vom Kulturreferat. Weitere Informationen kann ich der Antwort leider nicht entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Anfragenr: 9226
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,"(False, 'AW: Re: Anfrage im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München [#9226]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9226/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26328/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Re: Anfrage im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München [#9226],2015-04-21T13:02:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sach-und-dienstleistungen-fur-die-hochschule-fur-fernsehen-und-film-munchen/#nachricht-26328
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Rückfrage zur  Informationsfreiheitsanfrage ""Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München"" vom 09.04.2015 (#9226) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfragenr: 9226
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,27240,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Rückfrage zur  Informationsfreiheitsanfrage ""Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München"" vom 09.04.2015 (#9226) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfragenr: 9226
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,"(False, 'AW: AW: Re: Anfrage im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München [#9226]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9226/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27240/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Re: Anfrage im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München [#9226],2015-05-12T13:03:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sach-und-dienstleistungen-fur-die-hochschule-fur-fernsehen-und-film-munchen/#nachricht-27240
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte,

zu Ihrer erneuten Anfrage im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der 
Landeshauptstadt München möchte ich Ihnen mitteilen, dass das 
Kulturreferat von der im vergangenen Jahr erfolgten Evaluierung der HFF 
München Kenntnis genommen hat. Über eine Veröffentlichung des Berichts 
der dafür eingesetzten Kommission kann ausschließlich das Bayerische 
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als 
Rechtsträger der Einrichtung (und Auftraggeber der Evaluierung) 
entscheiden.
Zu Ihrer weiteren Anfrage bezüglich der Aufnahmemodalitäten an der HFF 
München ist von Seiten der Landeshauptstadt München keine Stellungnahme 
möglich, da es sich um eine Hochschule des Freistaates Bayern handelt. 
Nachdem - wie aus Ihrer Mail hervorgeht - bereits in dieser Sache ein 
Petitionsverfahren beim Bayerischen Landtag anhängig ist, ist davon 
auszugehen, dass hier eine entsprechende Klärung erfolgen wird.

Mit freundlichen Grüßen",False,27707,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrte,False,",

zu Ihrer erneuten Anfrage im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der 
Landeshauptstadt München möchte ich Ihnen mitteilen, dass das 
Kulturreferat von der im vergangenen Jahr erfolgten Evaluierung der HFF 
München Kenntnis genommen hat. Über eine Veröffentlichung des Berichts 
der dafür eingesetzten Kommission kann ausschließlich das Bayerische 
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als 
Rechtsträger der Einrichtung (und Auftraggeber der Evaluierung) 
entscheiden.
Zu Ihrer weiteren Anfrage bezüglich der Aufnahmemodalitäten an der HFF 
München ist von Seiten der Landeshauptstadt München keine Stellungnahme 
möglich, da es sich um eine Hochschule des Freistaates Bayern handelt. 
Nachdem - wie aus Ihrer Mail hervorgeht - bereits in dieser Sache ein 
Petitionsverfahren beim Bayerischen Landtag anhängig ist, ist davon 
auszugehen, dass hier eine entsprechende Klärung erfolgen wird.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Anfragen #9106 und 9226  im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9226/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27707/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Anfragen #9106 und 9226  im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München,2015-05-21T17:52:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sach-und-dienstleistungen-fur-die-hochschule-fur-fernsehen-und-film-munchen/#nachricht-27707
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte,

zu Ihrer Anfrage vom 09.04.2015 möchte ich Ihnen mitteilen,
dass die Landeshauptstadt München an die Hochschule für Fernsehen und 
Film München (HFF) im Haushaltsjahr 2015 einen Zuschuß in Höhe von 
51.100 € ausreicht. Diesen Betrag (bis zur Euroumstellung waren es 
100.000 D-Mark) erhält die Hochschule seit ihrer Gründung 1966 von 
Seiten der Stadt. Weitere Sach- und Dienstleistungen bzw. sonstige 
Leistungen von Seiten der Landeshauptstadt München an die HFF sowie die 
finanzielle Förderung von Filmproduktionen, die an der HFF München 
produziert bzw. koproduziert wurden, sind nach dem Kenntnisstand des 
Kulturreferates nicht erfolgt.

Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",False,26242,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrte,False,",

zu Ihrer Anfrage vom 09.04.2015 möchte ich Ihnen mitteilen,
dass die Landeshauptstadt München an die Hochschule für Fernsehen und 
Film München (HFF) im Haushaltsjahr 2015 einen Zuschuß in Höhe von 
51.100 € ausreicht. Diesen Betrag (bis zur Euroumstellung waren es 
100.000 D-Mark) erhält die Hochschule seit ihrer Gründung 1966 von 
Seiten der Stadt. Weitere Sach- und Dienstleistungen bzw. sonstige 
Leistungen von Seiten der Landeshauptstadt München an die HFF sowie die 
finanzielle Förderung von Filmproduktionen, die an der HFF München 
produziert bzw. koproduziert wurden, sind nach dem Kenntnisstand des 
Kulturreferates nicht erfolgt.

Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Anfrage im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9226/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26242/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Anfrage im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München,2015-04-20T11:15:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sach-und-dienstleistungen-fur-die-hochschule-fur-fernsehen-und-film-munchen/#nachricht-26242
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider wissen wir nicht, welcher Bereich 
Ihnen geantwortet hatte.
Um Ihre E-Mail korrekt weiterleiten zu können, bitten wir daher um die 
genaue Bezeichnung der Abteilung bzw. des Referats.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen",False,26305,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrte,False,",

vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider wissen wir nicht, welcher Bereich 
Ihnen geantwortet hatte.
Um Ihre E-Mail korrekt weiterleiten zu können, bitten wir daher um die 
genaue Bezeichnung der Abteilung bzw. des Referats.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Re: Anfrage im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München  [#9226]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9226/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26305/?format=csv,Stadtverwaltung München,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Re: Anfrage im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München  [#9226],2015-04-21T09:22:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sach-und-dienstleistungen-fur-die-hochschule-fur-fernsehen-und-film-munchen/#nachricht-26305
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Auflistung der Sach- und Dienstleistungen, die seit 1995 seitens des ZDF an die Hochschule für Fernsehen und Film München gegangen sind.

Erläuterung:
Die Internetseite der Hochschule für Fernsehen und Film München
http://www.hff-muenchen.de/de_DE/organisation
gibt an, dass solche Leistungen zu den Kosten der Hochschule beitragen.

Ferner bitte ich mitzuteilen, ob sich das ZDF finanziell an Filmproduktionen beteiligt oder beteiligt hat, welche an der Hochschule für Fernsehen und Film München prodzuiert bzw. koproduziert wurden. Auch hier bitte ich um die Auflistung der einzelnen Projekte.

Auch bitte ich anzugeben, ob weitere Unterstützung egal welcher Art an die Hochschule seitens des ZDF geleistet wird oder wurde.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,25705,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4108/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Auflistung der Sach- und Dienstleistungen, die seit 1995 seitens des ZDF an die Hochschule für Fernsehen und Film München gegangen sind.

Erläuterung:
Die Internetseite der Hochschule für Fernsehen und Film München
http://www.hff-muenchen.de/de_DE/organisation
gibt an, dass solche Leistungen zu den Kosten der Hochschule beitragen.

Ferner bitte ich mitzuteilen, ob sich das ZDF finanziell an Filmproduktionen beteiligt oder beteiligt hat, welche an der Hochschule für Fernsehen und Film München prodzuiert bzw. koproduziert wurden. Auch hier bitte ich um die Auflistung der einzelnen Projekte.

Auch bitte ich anzugeben, ob weitere Unterstützung egal welcher Art an die Hochschule seitens des ZDF geleistet wird oder wurde.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,"(False, 'Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München [#9227]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9227/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25705/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München [#9227],2015-04-09T14:38:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sach-und-dienstleistungen-fur-die-hochschule-fur-fernsehen-und-film-munchen-1/#nachricht-25705
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München"" vom 09.04.2015 (#9227) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfragenr: 9227
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,27519,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4108/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München"" vom 09.04.2015 (#9227) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfragenr: 9227
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,"(False, 'AW: AW: Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München [#9227]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9227/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27519/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München [#9227],2015-05-18T09:43:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sach-und-dienstleistungen-fur-die-hochschule-fur-fernsehen-und-film-munchen-1/#nachricht-27519
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. April 2015.

Wir beantworten Ihre Frage gerne, auch wenn - entgegen ihrer Annahme - keine auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützten Auskunftsansprüche geltend gemacht werden können. Nach den Vorgaben des Grundgesetzes fällt der Rundfunk in die Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer, so dass das von Ihnen herangezogene Bundesgesetz keine Anwendung auf das ZDF findet. Das nach dem Sitzlandprinzip damit grundsätzlich in Betracht kommende Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen des Landes Rheinland-Pfalz bestimmt in § 2 Abs. 5, dass das Gesetz nicht für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gilt. Das ZDF ist - darin liegt der Grund für diese gesetzgeberische Entscheidung auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - keine ""Behörde"", weil es keine der Exekutive zuzuordnende staatliche Verwaltungstätigkeit ausübt. Dies nur zur Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Zu Ihrer konkreten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass das ZDF die Hochschule für Fernsehen und Film in München bereits seit den 60er Jahren unterstützt. Der jährliche Förderbetrag liegt derzeit bei 40.900 Euro. In der Vereinbarung aus den 60er Jahren war seinerzeit auch eine mögliche Unterstützung durch Sachbeistellungen vorgesehen, die aber schon lange nicht mehr in Anspruch genommen wird. Die Unterstützung fachspezifischer Hochschulen dient u. a. der Förderung einer hochkarätigen branchenspezifischen Ausbildung.

Mit freundlichen Grüßen",False,27617,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrte,False,",

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. April 2015.

Wir beantworten Ihre Frage gerne, auch wenn - entgegen ihrer Annahme - keine auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützten Auskunftsansprüche geltend gemacht werden können. Nach den Vorgaben des Grundgesetzes fällt der Rundfunk in die Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer, so dass das von Ihnen herangezogene Bundesgesetz keine Anwendung auf das ZDF findet. Das nach dem Sitzlandprinzip damit grundsätzlich in Betracht kommende Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen des Landes Rheinland-Pfalz bestimmt in § 2 Abs. 5, dass das Gesetz nicht für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gilt. Das ZDF ist - darin liegt der Grund für diese gesetzgeberische Entscheidung auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - keine ""Behörde"", weil es keine der Exekutive zuzuordnende staatliche Verwaltungstätigkeit ausübt. Dies nur zur Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Zu Ihrer konkreten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass das ZDF die Hochschule für Fernsehen und Film in München bereits seit den 60er Jahren unterstützt. Der jährliche Förderbetrag liegt derzeit bei 40.900 Euro. In der Vereinbarung aus den 60er Jahren war seinerzeit auch eine mögliche Unterstützung durch Sachbeistellungen vorgesehen, die aber schon lange nicht mehr in Anspruch genommen wird. Die Unterstützung fachspezifischer Hochschulen dient u. a. der Förderung einer hochkarätigen branchenspezifischen Ausbildung.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'HA Kommunikation: Auflistung von Sach- und Dienstleistungen an die Hochschule für Fernsehen und Film')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9227/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27617/?format=csv,Zweites Deutsches Fernsehen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4108/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,HA Kommunikation: Auflistung von Sach- und Dienstleistungen an die Hochschule für Fernsehen und Film,2015-05-20T10:51:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sach-und-dienstleistungen-fur-die-hochschule-fur-fernsehen-und-film-munchen-1/#nachricht-27617
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

besten Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen


Anfragenr: 9227
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,27618,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4108/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,False,"

besten Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen


Anfragenr: 9227
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/","(False, 'AW: HA Kommunikation: Auflistung von Sach- und Dienstleistungen an die Hochschule für Fernsehen und Film  [#9227]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9227/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27618/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: HA Kommunikation: Auflistung von Sach- und Dienstleistungen an die Hochschule für Fernsehen und Film  [#9227],2015-05-20T10:53:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sach-und-dienstleistungen-fur-die-hochschule-fur-fernsehen-und-film-munchen-1/#nachricht-27618
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München"" vom 09.04.2015 (#9227) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfragenr: 9227
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",False,27237,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4108/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München"" vom 09.04.2015 (#9227) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfragenr: 9227
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",,,,,"(False, 'AW: Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München [#9227]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9227/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27237/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München [#9227],2015-05-12T12:57:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sach-und-dienstleistungen-fur-die-hochschule-fur-fernsehen-und-film-munchen-1/#nachricht-27237
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:


Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25706,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:


Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Sendung der Prüfungsaufgaben für die mittlerereife  [#9228]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9228/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25706/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Sendung der Prüfungsaufgaben für die mittlerereife  [#9228],2015-04-09T14:52:47.092108+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/sendung-der-prufungsaufgaben-fur-die-mittlerereife/#nachricht-25706
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Kahnt,

Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist hier am 09.04.2015 eingegangen.

Ob Ihnen ein Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt geprüft (Tel. 040-42804 6810).

Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen.

Abschließend weise ich darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Hierzu kann Ihnen ggf. das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen",False,25797,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Kahnt,

Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist hier am 09.04.2015 eingegangen.

Ob Ihnen ein Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt geprüft (Tel. 040-42804 6810).

Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen.

Abschließend weise ich darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Hierzu kann Ihnen ggf. das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Abriss in der Fuhlsbüttler Straße [#9229]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9229/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25797/?format=csv,Bezirksamt Hamburg-Nord,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3994/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Abriss in der Fuhlsbüttler Straße [#9229],2015-04-10T10:39:24+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abriss-in-der-fuhlsbuttler-strae/#nachricht-25797
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Kahnt,

zu den von ihnen angefragten Grundstücken können keine Informationen übersandt werden. Es liegen weder Dokumente zu Abbruchanträge oder Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO vor. 

Mit freundlichen Grüßen",False,26723,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Kahnt,

zu den von ihnen angefragten Grundstücken können keine Informationen übersandt werden. Es liegen weder Dokumente zu Abbruchanträge oder Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO vor. 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Abriss in der Fuhlsbüttler Straße [#9229]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9229/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26723/?format=csv,Bezirksamt Hamburg-Nord,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3994/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,WG: Abriss in der Fuhlsbüttler Straße [#9229],2015-04-30T10:53:20+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abriss-in-der-fuhlsbuttler-strae/#nachricht-26723
