attachments.0.anchor_url,attachments.0.approved,attachments.0.belongs_to,attachments.0.can_approve,attachments.0.can_change_approval,attachments.0.can_delete,attachments.0.can_redact,attachments.0.converted,attachments.0.document,attachments.0.file_url,attachments.0.filetype,attachments.0.id,attachments.0.is_converted,attachments.0.is_image,attachments.0.is_irrelevant,attachments.0.is_pdf,attachments.0.is_redacted,attachments.0.name,attachments.0.pending,attachments.0.redacted,attachments.0.resource_uri,attachments.0.site_url,attachments.0.size,attachments.1.anchor_url,attachments.1.approved,attachments.1.belongs_to,attachments.1.can_approve,attachments.1.can_change_approval,attachments.1.can_delete,attachments.1.can_redact,attachments.1.converted,attachments.1.document,attachments.1.file_url,attachments.1.filetype,attachments.1.id,attachments.1.is_converted,attachments.1.is_image,attachments.1.is_irrelevant,attachments.1.is_pdf,attachments.1.is_redacted,attachments.1.name,attachments.1.pending,attachments.1.redacted,attachments.1.resource_uri,attachments.1.site_url,attachments.1.size,content,content_hidden,id,is_draft,is_escalation,is_postal,is_response,kind,last_modified_at,not_publishable,recipient_public_body,redacted,redacted_content.0.0,redacted_content.0.1,redacted_content.1.0,redacted_content.1.1,redacted_content.2.0,redacted_content.2.1,redacted_content.3.0,redacted_content.3.1,redacted_content.4.0,redacted_content.4.1,redacted_content.5.0,redacted_content.5.1,redacted_content.6.0,redacted_content.6.1,redacted_subject.0,registered_mail_date,request,resource_uri,sender,sender_public_body,sent,status,status_name,subject,timestamp,url
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/25594

Die BVG meldet sich nicht zurück, meine Anfrage ist nunmehr ein halbes Jahr alt.

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott

Anfragenr: 25594
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,95230,False,True,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3830/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/25594

Die BVG meldet sich nicht zurück, meine Anfrage ist nunmehr ein halbes Jahr alt.

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott

Anfragenr: 25594
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,"(False, 'Vermittlung bei Anfrage „Vereinbarungen zu U2-Konzert“ [#25594]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25594/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/95230/?format=csv,Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.),,True,,,Vermittlung bei Anfrage „Vereinbarungen zu U2-Konzert“ [#25594],2018-06-18T23:57:11.076754+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zu-u2-konzert/#nachricht-95230
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"


Eingangsbescheid


Liebe Kundin, lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Es freut uns, dass Sie sich die Zeit
genommen haben, uns zu kontaktieren.

Gern leiten wir Ihr Anliegen an den zuständigen Fachbereich zur
Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung weiter.

Freundliche Grüße",False,90564,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"


Eingangsbescheid


Liebe Kundin, lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Es freut uns, dass Sie sich die Zeit
genommen haben, uns zu kontaktieren.

Gern leiten wir Ihr Anliegen an den zuständigen Fachbereich zur
Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung weiter.

Freundliche Grüße",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000415994')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25594/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/90564/?format=csv,Berliner Verkehrsbetriebe (BVG),https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000415994,2018-04-28T19:19:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zu-u2-konzert/#nachricht-90564
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich halte an meinem Antrag fest und freue mich auf den Vertrag.

Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott

Anfragenr: 25594
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Postanschrift
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
<< Adresse entfernt >>

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",False,80042,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3810/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich halte an meinem Antrag fest und freue mich auf den Vertrag.

Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott

Anfragenr: 25594
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Arne Semsrott
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",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'AW: 17/00641 - IFG-Antrag Arne Semsrott zu Übersendung von Verträgen betr. U2-Konzert [#25594]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25594/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80042/?format=csv,Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.),,True,,,AW: 17/00641 - IFG-Antrag Arne Semsrott zu Übersendung von Verträgen betr. U2-Konzert [#25594],2017-12-19T10:33:20.911337+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zu-u2-konzert/#nachricht-80042
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Rechtsabteilung,
da liegen Sie falsch. Ich habe am 19.12. direkt geantwortet. Das können Sie online nachvollziehen unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zu-u2-konzert/#nachricht-80042

Sollte es helfen, wenn IFG-Anfragen an eine andere Mailadresse als die allgemeine <<E-Mail-Adresse>> versendet werden, bitte ich um Mitteilung der spezifischer Adresse. 

Zudem weise ich Sie darauf hin, dass die Bezahlung per Vorkasse hier nicht möglich ist (vgl. OVG BB 12 B 22.12).

Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott

Anfragenr: 25594
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,84920,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3810/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Rechtsabteilung,
da liegen Sie falsch. Ich habe am 19.12. direkt geantwortet. Das können Sie online nachvollziehen unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zu-u2-konzert/#nachricht-80042

Sollte es helfen, wenn IFG-Anfragen an eine andere Mailadresse als die allgemeine ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False," versendet werden, bitte ich um Mitteilung der spezifischer Adresse. 

Zudem weise ich Sie darauf hin, dass die Bezahlung per Vorkasse hier nicht möglich ist (vgl. OVG BB 12 B 22.12).

Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott

Anfragenr: 25594
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



","(False, 'AW: WG: 17/00641 - WG: Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763 [#25594]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25594/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84920/?format=csv,Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.),,True,,,AW: WG: 17/00641 - WG: Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763 [#25594],2018-03-13T09:15:40.935523+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zu-u2-konzert/#nachricht-84920
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Semsrott,

die Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage liegen nicht vor: Sie selbst haben darum gebeten, vor Gewährung Ihres Antrags auf Akteneinsicht über die Kosten informiert zu werden. Die Kosteninformation ist bereits am 19.12.2017 an Sie versandt worden (siehe Anlage) verbunden mit der Bitte um Mitteilung, ob Sie gleichwohl am Antrag festhalten. Auf diese Anfrage haben Sie nicht reagiert, so dass wir angenommen haben, dass sich Ihr Antrag erledigt hat. In Ihrer EMail vom 09.03.2018 ist ebenfalls kein Hinweis auf die Kostenübernahme zu finden, so dass wir vorsorglich nochmals die EMail vom 19.12.2017 beilegen und um Mitteilung bitten, ob Sie trotz der voraussichtlichen Kosten, die eine Höhe von bis zu 50,00 EUR betragen können, an Ihrem Antrag festhalten. Diese Kosten würden wir per Vorkasse geltend machen.

Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine weitere Bearbeitung des Antrags erst nach Ostern erfolgen kann.

Mit freundlichen Grüßen,",False,84919,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Semsrott,

die Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage liegen nicht vor: Sie selbst haben darum gebeten, vor Gewährung Ihres Antrags auf Akteneinsicht über die Kosten informiert zu werden. Die Kosteninformation ist bereits am 19.12.2017 an Sie versandt worden (siehe Anlage) verbunden mit der Bitte um Mitteilung, ob Sie gleichwohl am Antrag festhalten. Auf diese Anfrage haben Sie nicht reagiert, so dass wir angenommen haben, dass sich Ihr Antrag erledigt hat. In Ihrer EMail vom 09.03.2018 ist ebenfalls kein Hinweis auf die Kostenübernahme zu finden, so dass wir vorsorglich nochmals die EMail vom 19.12.2017 beilegen und um Mitteilung bitten, ob Sie trotz der voraussichtlichen Kosten, die eine Höhe von bis zu 50,00 EUR betragen können, an Ihrem Antrag festhalten. Diese Kosten würden wir per Vorkasse geltend machen.

Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine weitere Bearbeitung des Antrags erst nach Ostern erfolgen kann.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: 17/00641 - WG: Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763 [#25594]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25594/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84919/?format=csv,Berliner Verkehrsbetriebe (BVG),https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: 17/00641 - WG: Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763 [#25594],2018-03-13T09:08:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zu-u2-konzert/#nachricht-84919
https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zu-u2-konzert/#nachricht-101321,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/101321/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/101321/2018-08-13-IFG-BescheidzVertrgederBVGzumU2-Konzert-Mahnung_geschwaerzt.pdf?token=1tztl1%3Acdkm-sbuggxAeXmCeFsvRaX1lE2VoTHweJPI466EqDw,application/pdf,40988,False,False,False,True,True,2018-08-13-IFG-BescheidzVertrgederBVGzumU2-Konzert-Mahnung_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/40988/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zu-u2-konzert/101321/anhang/2018-08-13-IFG-BescheidzVertrgederBVGzumU2-Konzert-Mahnung_geschwaerzt.pdf,630591,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Semsrott,



bitte finden Sie in der Anlage die o.g. Mahnung bezüglich der ausstehenden Gebühren.



Mit freundlichen Grüßen,",False,101321,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Semsrott,



bitte finden Sie in der Anlage die o.g. Mahnung bezüglich der ausstehenden Gebühren.



Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,"(False, '17/00641 - Ihr IFG-Antrag zum U2-Konzert; Bescheid vom 18.07.2018; Gebühren über 50 EUR; hier: Mahnung')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25594/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/101321/?format=csv,Berliner Verkehrsbetriebe (BVG),https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3810/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,17/00641 - Ihr IFG-Antrag zum U2-Konzert; Bescheid vom 18.07.2018; Gebühren über 50 EUR; hier: Mahnung,2018-08-13T09:41:48+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zu-u2-konzert/#nachricht-101321
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Sämtliche Vereinbarungen, die die BVG mit der Plattenfirma von U2 sowie ggf. weiteren beteiligten Unternehmen für das U2-Konzert in der U2 am 6.12.2017 getroffen hat

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,79421,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3810/?format=csv,False,False,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Sämtliche Vereinbarungen, die die BVG mit der Plattenfirma von U2 sowie ggf. weiteren beteiligten Unternehmen für das U2-Konzert in der U2 am 6.12.2017 getroffen hat

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Vereinbarungen zu U2-Konzert [#25594]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25594/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79421/?format=csv,Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.),,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Vereinbarungen zu U2-Konzert [#25594],2017-12-06T22:16:16.459246+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zu-u2-konzert/#nachricht-79421
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"


Eingangsbescheid


Liebe Kundin, lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Es freut uns, dass Sie sich die Zeit
genommen haben, uns zu kontaktieren.

Gern leiten wir Ihr Anliegen an den zuständigen Fachbereich zur
Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung weiter.

Freundliche Grüße",False,80044,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"


Eingangsbescheid


Liebe Kundin, lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Es freut uns, dass Sie sich die Zeit
genommen haben, uns zu kontaktieren.

Gern leiten wir Ihr Anliegen an den zuständigen Fachbereich zur
Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung weiter.

Freundliche Grüße",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25594/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80044/?format=csv,Berliner Verkehrsbetriebe (BVG),https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763,2017-12-19T10:40:25+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zu-u2-konzert/#nachricht-80044
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Semsrott,



mit Ihrem o.g. Antrag vom 06.12.2017 nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz bitten Sie um: Sämtliche Vereinbarungen, die die BVG mit der Plattenfirma von U2 sowie ggf. weiteren beteiligten Unternehmen für das U2-Konzert in der U2 am 6.12.2017 getroffen hat.



Hierzu können wir Ihnen zunächst mitteilen, dass die BVG keine Verträge mit der Plattenfirma von U2 geschlossen hat. Einzig in Betracht kommender Vertrag ist der, der mit der die Veranstaltung ausrichtenden Agentur geschlossen worden ist. Dieser Vertrag berührt die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dieser Agentur, so dass wir diese über Ihren Antrag informiert und um Stellungnahme gebeten haben. Hierfür haben wir der Agentur die gesetzliche Frist von 2 Wochen eingeräumt (§ 14 Abs. 2 BlnIFG).



In Ihrem Antrag bitten Sie um Mitteilung der voraussichtlichen Kosten. Diese können wir Ihnen derzeit nicht genau benennen, aber erfahrungsgemäß sind Teile von angefragten Verträgen zu schwärzen, was einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. ich kann Ihnen allerdings zusagen, dass der Verwaltungsaufwand für diesen Vertrag nicht mit höheren Kosten als maximal 50 EUR verbunden ist. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Antrag festhalten wollen.

Mit freundlichen Grüßen",False,80025,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Semsrott,



mit Ihrem o.g. Antrag vom 06.12.2017 nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz bitten Sie um: Sämtliche Vereinbarungen, die die BVG mit der Plattenfirma von U2 sowie ggf. weiteren beteiligten Unternehmen für das U2-Konzert in der U2 am 6.12.2017 getroffen hat.



Hierzu können wir Ihnen zunächst mitteilen, dass die BVG keine Verträge mit der Plattenfirma von U2 geschlossen hat. Einzig in Betracht kommender Vertrag ist der, der mit der die Veranstaltung ausrichtenden Agentur geschlossen worden ist. Dieser Vertrag berührt die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dieser Agentur, so dass wir diese über Ihren Antrag informiert und um Stellungnahme gebeten haben. Hierfür haben wir der Agentur die gesetzliche Frist von 2 Wochen eingeräumt (§ 14 Abs. 2 BlnIFG).



In Ihrem Antrag bitten Sie um Mitteilung der voraussichtlichen Kosten. Diese können wir Ihnen derzeit nicht genau benennen, aber erfahrungsgemäß sind Teile von angefragten Verträgen zu schwärzen, was einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. ich kann Ihnen allerdings zusagen, dass der Verwaltungsaufwand für diesen Vertrag nicht mit höheren Kosten als maximal 50 EUR verbunden ist. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Antrag festhalten wollen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, '17/00641 - IFG-Antrag Arne Semsrott zu Übersendung von Verträgen betr. U2-Konzert')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25594/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80025/?format=csv,Berliner Verkehrsbetriebe (BVG),https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,17/00641 - IFG-Antrag Arne Semsrott zu Übersendung von Verträgen betr. U2-Konzert,2017-12-19T06:54:47+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zu-u2-konzert/#nachricht-80025
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"


Eingangsbescheid


Liebe Kundin, lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Es freut uns, dass Sie sich die Zeit
genommen haben, uns zu kontaktieren.

Gern leiten wir Ihr Anliegen an den zuständigen Fachbereich zur
Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung weiter.

Freundliche Grüße",False,84921,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"


Eingangsbescheid


Liebe Kundin, lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Es freut uns, dass Sie sich die Zeit
genommen haben, uns zu kontaktieren.

Gern leiten wir Ihr Anliegen an den zuständigen Fachbereich zur
Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung weiter.

Freundliche Grüße",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000407088')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25594/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84921/?format=csv,Berliner Verkehrsbetriebe (BVG),https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3810/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000407088,2018-03-13T09:15:49+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zu-u2-konzert/#nachricht-84921
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarungen zu U2-Konzert“ vom 06.12.2017 (#25594) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Ich weise darauf hin, dass inzwischen die Erhebung einer Untätigkeitsklage möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott

Anfragenr: 25594
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,84733,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3810/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarungen zu U2-Konzert“ vom 06.12.2017 (#25594) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Ich weise darauf hin, dass inzwischen die Erhebung einer Untätigkeitsklage möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott

Anfragenr: 25594
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Arne Semsrott
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'AW: Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763 [#25594]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25594/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84733/?format=csv,Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.),,True,,,AW: Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763 [#25594],2018-03-09T23:30:45.781780+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zu-u2-konzert/#nachricht-84733
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr,

die o. g. E-Mail liegt mir vor. Ich werde die Angelegenheit prüfen,
bitte jedoch um Verständnis, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen",False,95563,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr,

die o. g. E-Mail liegt mir vor. Ich werde die Angelegenheit prüfen,
bitte jedoch um Verständnis, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre E-Mail vom 18. Juni 2018')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25594/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/95563/?format=csv,Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3830/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihre E-Mail vom 18. Juni 2018,2018-06-21T15:59:10+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zu-u2-konzert/#nachricht-95563
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

an der Kreuzung Danziger/Greifswalder Straße erinnert ein ""Geisterrad"" an die hier im Juni bei einem Unfall ums Leben gekommene Radfahrerin. Als ich kürzlich die Stelle passierte, fiel mir auf, dass wenige Meter entfernt, auf dem dortigen Aufstellstreifen, im absoluten Halteverbot, ein Transporter parkte (obwohl es dort nebeneinander mehrere Kfz-Spuren gibt). Auf diesen Umstand angesprochen, ließ mich ein Mitfahrer des Transporters wissen, dass es sich um einen Geldtransporter handelt und dieser eine Ausnahmegenehmigung habe, hier zu halten.

Ich möchte Sie daher freundlich bitten, mir mitzuteilen, ob es solche Ausnahmegenehmigungen tatsächlich gibt (im Fall der Ziemann-Gruppe, zu der Transporter FR-Z 3230 gehört – aber auch generell) – und mir ggf. eine Kopie einer solchen Ausnahmegenehmigung zuzusenden (gegen eventuelle Schwärzungen von Betriebsdaten habe ich keine Einwände).

Vielen Dank vorab.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Günter Bartsch
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Günter Bartsch
<< Adresse entfernt >>

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,79422,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14444/?format=csv,False,False,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

an der Kreuzung Danziger/Greifswalder Straße erinnert ein ""Geisterrad"" an die hier im Juni bei einem Unfall ums Leben gekommene Radfahrerin. Als ich kürzlich die Stelle passierte, fiel mir auf, dass wenige Meter entfernt, auf dem dortigen Aufstellstreifen, im absoluten Halteverbot, ein Transporter parkte (obwohl es dort nebeneinander mehrere Kfz-Spuren gibt). Auf diesen Umstand angesprochen, ließ mich ein Mitfahrer des Transporters wissen, dass es sich um einen Geldtransporter handelt und dieser eine Ausnahmegenehmigung habe, hier zu halten.

Ich möchte Sie daher freundlich bitten, mir mitzuteilen, ob es solche Ausnahmegenehmigungen tatsächlich gibt (im Fall der Ziemann-Gruppe, zu der Transporter FR-Z 3230 gehört – aber auch generell) – und mir ggf. eine Kopie einer solchen Ausnahmegenehmigung zuzusenden (gegen eventuelle Schwärzungen von Betriebsdaten habe ich keine Einwände).

Vielen Dank vorab.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Günter Bartsch
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Günter Bartsch
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Ausnahmegenehmigungen für Geldtransporter [#25595]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25595/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79422/?format=csv,Günter Bartsch,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ausnahmegenehmigungen für Geldtransporter [#25595],2017-12-07T01:11:42.082620+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahmegenehmigungen-fur-geldtransporter/#nachricht-79422
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Bartsch,

bitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber an die Berliner Polizei oder evtl. die Senatsverwaltung für Inneres und Sport.


Mit freundlichen Grüßen",False,79426,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Bartsch,

bitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber an die Berliner Polizei oder evtl. die Senatsverwaltung für Inneres und Sport.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Ausnahmegenehmigungen für Geldtransporter [#25595]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25595/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79426/?format=csv,"Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14444/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,WG: Ausnahmegenehmigungen für Geldtransporter [#25595],2017-12-07T09:30:10+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahmegenehmigungen-fur-geldtransporter/#nachricht-79426
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Hintergrund
WDR-Sendung MARKT vom 06.12.2017
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/markt/video-vorfahrt-fuer-egoisten-100.html

Am Ende des Berichtes zu Parkvergehen in Köln wurde erwähnt, dass man auf den Seiten mancher Ordnungsämter PARKSÜNDER melden und teilweise auch Beweisfotos hochladen könne.

1) Ist ein solches MELDEN (Text und/oder Bild) von ""Parksündern"" datenschutzrechtlich zulässig?

2) Wie viele Beschwerden von ""Parksündern"" gab es bei Ihrer Behörde bisher in 2017 wegen solcher datenschutzrechtlich zumindest fragwürdigen ""Meldungen?""

3) Senden Sie mir bitte Dokumente (von Ihrer oder von anderen Datenschutzbehörden), in denen diese Thematik behandelt wird.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,79432,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2871/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Hintergrund
WDR-Sendung MARKT vom 06.12.2017
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/markt/video-vorfahrt-fuer-egoisten-100.html

Am Ende des Berichtes zu Parkvergehen in Köln wurde erwähnt, dass man auf den Seiten mancher Ordnungsämter PARKSÜNDER melden und teilweise auch Beweisfotos hochladen könne.

1) Ist ein solches MELDEN (Text und/oder Bild) von ""Parksündern"" datenschutzrechtlich zulässig?

2) Wie viele Beschwerden von ""Parksündern"" gab es bei Ihrer Behörde bisher in 2017 wegen solcher datenschutzrechtlich zumindest fragwürdigen ""Meldungen?""

3) Senden Sie mir bitte Dokumente (von Ihrer oder von anderen Datenschutzbehörden), in denen diese Thematik behandelt wird.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Meldung von Parksündern [#25597]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25597/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79432/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Meldung von Parksündern [#25597],2017-12-07T11:18:15.730203+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/meldung-von-parksundern/#nachricht-79432
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.12.2017 wird hiermit bestätigt.

-- 
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 
Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
Tel.: 0211-38424-0
Fax: 0211-38424-10
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Internet: www.ldi.nrw.de
Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc

--






-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> 
Gesendet: Donnerstag, 7. Dezember 2017 11:18
An: ZF LDI Poststelle
Betreff: Meldung von Parksündern [#25597]

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Hintergrund
WDR-Sendung MARKT vom 06.12.2017
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/markt/video-vorfahrt-fuer-egoisten-100.html

Am Ende des Berichtes zu Parkvergehen in Köln wurde erwähnt, dass man auf den Seiten mancher Ordnungsämter PARKSÜNDER melden und teilweise auch Beweisfotos hochladen könne.

1) Ist ein solches MELDEN (Text und/oder Bild) von ""Parksündern"" datenschutzrechtlich zulässig?

2) Wie viele Beschwerden von ""Parksündern"" gab es bei Ihrer Behörde bisher in 2017 wegen solcher datenschutzrechtlich zumindest fragwürdigen ""Meldungen?""

3) Senden Sie mir bitte Dokumente (von Ihrer oder von anderen Datenschutzbehörden), in denen diese Thematik behandelt wird.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen",False,79455,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.12.2017 wird hiermit bestätigt.

-- 
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 
Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
Tel.: 0211-38424-0
Fax: 0211-38424-10
E-Mail: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"
Internet: www.ldi.nrw.de
Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc

--






-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ",True,Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>,False," 
Gesendet: Donnerstag, 7. Dezember 2017 11:18
An: ZF LDI Poststelle
Betreff: Meldung von Parksündern [#25597]

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Hintergrund
WDR-Sendung MARKT vom 06.12.2017
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/markt/video-vorfahrt-fuer-egoisten-100.html

Am Ende des Berichtes zu Parkvergehen in Köln wurde erwähnt, dass man auf den Seiten mancher Ordnungsämter PARKSÜNDER melden und teilweise auch Beweisfotos hochladen könne.

1) Ist ein solches MELDEN (Text und/oder Bild) von ""Parksündern"" datenschutzrechtlich zulässig?

2) Wie viele Beschwerden von ""Parksündern"" gab es bei Ihrer Behörde bisher in 2017 wegen solcher datenschutzrechtlich zumindest fragwürdigen ""Meldungen?""

3) Senden Sie mir bitte Dokumente (von Ihrer oder von anderen Datenschutzbehörden), in denen diese Thematik behandelt wird.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen",,,,,"(False, 'AW: Meldung von Parksündern [#25597]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25597/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79455/?format=csv,Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2871/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Meldung von Parksündern [#25597],2017-12-07T15:09:09+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/meldung-von-parksundern/#nachricht-79455
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)

Ihr Informationszugangsantrag vom 7.12.2017

Aktenzeichen: 209.2.7-4292/17

________________________________

Sehr geehrtAntragsteller/in



ich bedanke mich für Ihren o.g. Informationszugangsantrag. In Ihrem Antrag wenden Sie sich in drei Punkten zum Thema ""Melden von Parkverstößen an das Ordnungsamt"" an mich:



""1) Ist ein solches MELDEN (Text und/oder Bild) von ""Parksündern"" datenschutzrechtlich zulässig?

 2) Wie viele Beschwerden von ""Parksündern"" gab es bei Ihrer Behörde bisher in 2017 wegen solcher datenschutzrechtlich zumindest fragwürdigen ""Meldungen?""

 3) Senden Sie mir bitte Dokumente (von Ihrer oder von anderen Datenschutzbehörden), in denen diese Thematik behandelt wird.""



Zu Ihrer ersten Frage teile ich Ihnen mit, dass die Weitergabe von personenbezogenen Daten von ""Parksündern"" an die zuständigen Ordnungsämter durch eine Einzelperson datenschutzrechtlich zulässig sein kann, wenn die Daten durch die Person rechtmäßig erhoben und rechtmäßig an das Ordnungsamt übermittelt worden sind. Die Daten werden etwa dann durch die Person rechtmäßig erhoben und an das Ordnungsamt übermittelt, wenn die Erhebung und Übermittlung der Daten durch eine Rechtsvorschrift erlaubt oder angeordnet wird, § 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Insoweit sind etwa eine Erlaubnis gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BDSG oder § 28 Abs. 2 Nr. 2a BDSG denkbar.



Eine rechtmäßige Erhebung und Übermittlung der Daten an das Ordnungsamt kann demgemäß bspw. dann erfolgen, wenn die Erhebung und Übermittlung der personenbezogenen Daten zu eigenen Zwecken der meldenden Person erfolgt und die Erhebung und Übermittlung zur Wahrung des berechtigten Interesses der meldenden Person (dann § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BDSG) oder eines Dritten (dann § 28 Abs. 2 Nr. 2a BDSG) erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen besteht bzw. überwiegt.



Ein berechtigtes Interesse ist dabei grundsätzlich jedes von der Rechtsordnung gebilligte Interesse einer Person, also im Falle des § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BDSG bspw. auch das Interesse einer meldenden Person daran, einen ""Parksünder"" aus seiner / ihrer Garagenausfahrt, die durch den  ""Parksünder"" blockiert wird, oder von seinem / ihrem Parkplatz entfernen zu lassen. Im Falle des § 28 Abs. 2 Nr. 2a BDSG kommt etwa das Interesse eines Dritten mit einer Behinderung daran in Betracht, den ""Parksünder"" von einem Behindertenparkplatz zu entfernen (wenn auf diesem unberechtigt geparkt wurde), um selbst dort parken zu können oder das Interesse der Feuerwehr, den ""Parksünder"" aus der Ausfahrt der Feuerwehr zu entfernen, um diese im Notfall nutzen zu können, in Betracht.



In allen aufgezeigten Fällen kann dann auch davon ausgegangen werden, dass die Meldung erforderlich ist. Erforderlich ist eine Datenverarbeitung dann, wenn sie notwendig für die Erreichung der berechtigten Interessen ist und kein milderes Mittel zur Verfügung steht, welches den Zweck gleich gut erreicht. Ein milderes Mittel ist in den vorgenannten Fällen nicht ersichtlich, da der Falschparker nur dann zeitnah entfernt wird, wenn dessen Daten direkt an die zuständige Ordnungsbehörde weitergegeben werden.



In den genannten Fällen besteht auch kein Grund zu der Annahme, dass schutzwürdige Interessen des ""Parksünders"" entgegenstehen, wenn die Daten lediglich an die zuständige Ordnungsbehörde weitergegeben werden, da dieser sich verkehrsordnungswidrig verhält und mithin mit einer Ahndung rechnen muss.



Etwas anderes kann aber etwa dann gelten, wenn weder ein berechtigtes Interesse der meldenden Person noch ein berechtigtes Interesse eines Dritten (Parken im Parkverbot ohne dabei andere Personen zu behindern) an der Meldung bei der Ordnungsbehörde gegeben ist. Auch in diesen Fällen ist aber eine Einzelfallprüfung einschließlich einer Interessenabwägung in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Meldung an die zuständige Ordnungsbehörde durchzuführen.



Zu Ihrer zweiten Frage teile ich Ihnen mit, dass wir die von Ihnen beschriebenen Eingänge statistisch nicht gesondert erfassen, weshalb es sich bei der von Ihnen beantragten Information um eine bei uns nicht vorhandene i.S.d. § 4 Abs. 1 IFG NRW handelt. Im Gegensatz zum gesetzlich vorgesehenen Informationszugangsanspruch existiert kein Informationsbeschaffungsanspruch: Eine öffentliche Stelle ist nicht verpflichtet, vorhandene Informationen erst noch zu schaffen, etwa durch statistische Auswertung vorhandener Informationen.



Hinsichtlich Ihrer dritten Frage kann ich Ihrem Antrag leider nicht entnehmen, welche konkreten Informationen Sie beanspruchen. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir den Hinweis, dass diverse Informationsbroschüren online auf den Internetseiten der verschiedenen Landes- bzw. der Bundesdatenschutzbeauftragten erhältlich sind.



Mit freundlichen Grüßen",False,81081,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)

Ihr Informationszugangsantrag vom 7.12.2017

Aktenzeichen: 209.2.7-4292/17

________________________________

Sehr ",True,geehrtAntragsteller/in,False,"



ich bedanke mich für Ihren o.g. Informationszugangsantrag. In Ihrem Antrag wenden Sie sich in drei Punkten zum Thema ""Melden von Parkverstößen an das Ordnungsamt"" an mich:



""1) Ist ein solches MELDEN (Text und/oder Bild) von ""Parksündern"" datenschutzrechtlich zulässig?

 2) Wie viele Beschwerden von ""Parksündern"" gab es bei Ihrer Behörde bisher in 2017 wegen solcher datenschutzrechtlich zumindest fragwürdigen ""Meldungen?""

 3) Senden Sie mir bitte Dokumente (von Ihrer oder von anderen Datenschutzbehörden), in denen diese Thematik behandelt wird.""



Zu Ihrer ersten Frage teile ich Ihnen mit, dass die Weitergabe von personenbezogenen Daten von ""Parksündern"" an die zuständigen Ordnungsämter durch eine Einzelperson datenschutzrechtlich zulässig sein kann, wenn die Daten durch die Person rechtmäßig erhoben und rechtmäßig an das Ordnungsamt übermittelt worden sind. Die Daten werden etwa dann durch die Person rechtmäßig erhoben und an das Ordnungsamt übermittelt, wenn die Erhebung und Übermittlung der Daten durch eine Rechtsvorschrift erlaubt oder angeordnet wird, § 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Insoweit sind etwa eine Erlaubnis gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BDSG oder § 28 Abs. 2 Nr. 2a BDSG denkbar.



Eine rechtmäßige Erhebung und Übermittlung der Daten an das Ordnungsamt kann demgemäß bspw. dann erfolgen, wenn die Erhebung und Übermittlung der personenbezogenen Daten zu eigenen Zwecken der meldenden Person erfolgt und die Erhebung und Übermittlung zur Wahrung des berechtigten Interesses der meldenden Person (dann § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BDSG) oder eines Dritten (dann § 28 Abs. 2 Nr. 2a BDSG) erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen besteht bzw. überwiegt.



Ein berechtigtes Interesse ist dabei grundsätzlich jedes von der Rechtsordnung gebilligte Interesse einer Person, also im Falle des § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BDSG bspw. auch das Interesse einer meldenden Person daran, einen ""Parksünder"" aus seiner / ihrer Garagenausfahrt, die durch den  ""Parksünder"" blockiert wird, oder von seinem / ihrem Parkplatz entfernen zu lassen. Im Falle des § 28 Abs. 2 Nr. 2a BDSG kommt etwa das Interesse eines Dritten mit einer Behinderung daran in Betracht, den ""Parksünder"" von einem Behindertenparkplatz zu entfernen (wenn auf diesem unberechtigt geparkt wurde), um selbst dort parken zu können oder das Interesse der Feuerwehr, den ""Parksünder"" aus der Ausfahrt der Feuerwehr zu entfernen, um diese im Notfall nutzen zu können, in Betracht.



In allen aufgezeigten Fällen kann dann auch davon ausgegangen werden, dass die Meldung erforderlich ist. Erforderlich ist eine Datenverarbeitung dann, wenn sie notwendig für die Erreichung der berechtigten Interessen ist und kein milderes Mittel zur Verfügung steht, welches den Zweck gleich gut erreicht. Ein milderes Mittel ist in den vorgenannten Fällen nicht ersichtlich, da der Falschparker nur dann zeitnah entfernt wird, wenn dessen Daten direkt an die zuständige Ordnungsbehörde weitergegeben werden.



In den genannten Fällen besteht auch kein Grund zu der Annahme, dass schutzwürdige Interessen des ""Parksünders"" entgegenstehen, wenn die Daten lediglich an die zuständige Ordnungsbehörde weitergegeben werden, da dieser sich verkehrsordnungswidrig verhält und mithin mit einer Ahndung rechnen muss.



Etwas anderes kann aber etwa dann gelten, wenn weder ein berechtigtes Interesse der meldenden Person noch ein berechtigtes Interesse eines Dritten (Parken im Parkverbot ohne dabei andere Personen zu behindern) an der Meldung bei der Ordnungsbehörde gegeben ist. Auch in diesen Fällen ist aber eine Einzelfallprüfung einschließlich einer Interessenabwägung in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Meldung an die zuständige Ordnungsbehörde durchzuführen.



Zu Ihrer zweiten Frage teile ich Ihnen mit, dass wir die von Ihnen beschriebenen Eingänge statistisch nicht gesondert erfassen, weshalb es sich bei der von Ihnen beantragten Information um eine bei uns nicht vorhandene i.S.d. § 4 Abs. 1 IFG NRW handelt. Im Gegensatz zum gesetzlich vorgesehenen Informationszugangsanspruch existiert kein Informationsbeschaffungsanspruch: Eine öffentliche Stelle ist nicht verpflichtet, vorhandene Informationen erst noch zu schaffen, etwa durch statistische Auswertung vorhandener Informationen.



Hinsichtlich Ihrer dritten Frage kann ich Ihrem Antrag leider nicht entnehmen, welche konkreten Informationen Sie beanspruchen. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir den Hinweis, dass diverse Informationsbroschüren online auf den Internetseiten der verschiedenen Landes- bzw. der Bundesdatenschutzbeauftragten erhältlich sind.



Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihr Informationszugangsantrag vom 7.12.2017')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25597/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/81081/?format=csv,Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2871/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihr Informationszugangsantrag vom 7.12.2017,2018-01-10T09:29:22+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/meldung-von-parksundern/#nachricht-81081
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Müller,

wir nehmen Bezug auf Ihre über das Portal Frag-den-Staat eingegangene 
Anfrage auf Zugang zu Informationen. 

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die HOCHBAHN als 
privatrechtlich organisiertes Unternehmen nach Maßgabe von § 2 Abs. 3 
HmbTG - anders als die staatlichen Behörden - nur eingeschränkt der 
Informationspflicht unterliegt, nämlich nur, soweit sie öffentliche 
Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnimmt oder 
öffentliche Dienstleistungen erbringt und dabei der Kontrolle der Freien 
und Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden 
juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegt.

Ohne die Frage des gesetzlichen Anwendungsbereiches vertiefen zu wollen - 
und insoweit ohne Präjudiz - können wir aber bereits aus anderen Gründen 
Ihrem Antrag nicht entsprechen.

Die von Ihnen angefragten Informationen sind nach Maßgabe von § 7 HmbTG 
vom Informationszugang ausgenommen. Aus auf der Hand liegenden Gründen 
stellt die durchschnittliche Zahl der täglichen Nutzer (Fahrgäste) jeder 
Haltestelle des U-Bahn-Netzes vertraulich zu behandelndes Datenmaterial 
dar. Entsprechend der gesetzlichen Definition stellen diese Informationen 
als auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die 
nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich 
sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes 
Interesse hat, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar. Das 
Geheimhaltungsinteresse liegt vor, weil das Bekanntwerden des 
Datenmaterials geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu 
fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern 
bzw. es geeignet ist, der HOCHBAHN wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

Aus diesem Grund sind diese Informationen in der angefragten Granulität 
bisher in dieser Form und diesem Umfang nicht veröffentlicht worden.

Derartige Daten werden auch nicht zwischen den Unternehmen im HVV 
ausgetauscht. Auch im HVV agieren die in unterschiedlicher Trägerschaft 
stehenden Unternehmen in einer Wettbewerbssituation zueinander. Der 
wirtschaftliche Erfolg ihres Handeln, der sich insbesondere durch die 
erzeilten Nachfrage- und Nutzungswerte der Fahrgäste ableiten lässt, ist 
abhängig von ihren jeweils eigenen unternehmerischen Handlungen.

Soweit Sie in Ihrem Antrag alternativ auf Informationen abstellen, die 
nicht durch Ausschlussgründe geschützt sind, verweisen wir hinsichtlich 
der konsolidiert dargestellten Nachfragedaten auf unseren im Internet 
abrufbaren Lagebericht zum Geschäftsbericht. 

https://www.hochbahn.de/hochbahn/wcm/connect/de/eb1b907c-a495-4192-972a-b6ef19275233/170607_hochbahn_ub16_pflicht_d_geschuetzt.pdf?MOD=AJPERES&CACHEID=ROOTWORKSPACE.Z18_JH8I1JC0L05M10AEB6TSP430A1-eb1b907c-a495-4192-972a-b6ef19275233-l-2I9L1

Diese Auskunft ergeht gebührenfrei.

Mit freundlichen Grüßen",False,80445,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Müller,

wir nehmen Bezug auf Ihre über das Portal Frag-den-Staat eingegangene 
Anfrage auf Zugang zu Informationen. 

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die HOCHBAHN als 
privatrechtlich organisiertes Unternehmen nach Maßgabe von § 2 Abs. 3 
HmbTG - anders als die staatlichen Behörden - nur eingeschränkt der 
Informationspflicht unterliegt, nämlich nur, soweit sie öffentliche 
Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnimmt oder 
öffentliche Dienstleistungen erbringt und dabei der Kontrolle der Freien 
und Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden 
juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegt.

Ohne die Frage des gesetzlichen Anwendungsbereiches vertiefen zu wollen - 
und insoweit ohne Präjudiz - können wir aber bereits aus anderen Gründen 
Ihrem Antrag nicht entsprechen.

Die von Ihnen angefragten Informationen sind nach Maßgabe von § 7 HmbTG 
vom Informationszugang ausgenommen. Aus auf der Hand liegenden Gründen 
stellt die durchschnittliche Zahl der täglichen Nutzer (Fahrgäste) jeder 
Haltestelle des U-Bahn-Netzes vertraulich zu behandelndes Datenmaterial 
dar. Entsprechend der gesetzlichen Definition stellen diese Informationen 
als auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die 
nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich 
sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes 
Interesse hat, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar. Das 
Geheimhaltungsinteresse liegt vor, weil das Bekanntwerden des 
Datenmaterials geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu 
fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern 
bzw. es geeignet ist, der HOCHBAHN wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

Aus diesem Grund sind diese Informationen in der angefragten Granulität 
bisher in dieser Form und diesem Umfang nicht veröffentlicht worden.

Derartige Daten werden auch nicht zwischen den Unternehmen im HVV 
ausgetauscht. Auch im HVV agieren die in unterschiedlicher Trägerschaft 
stehenden Unternehmen in einer Wettbewerbssituation zueinander. Der 
wirtschaftliche Erfolg ihres Handeln, der sich insbesondere durch die 
erzeilten Nachfrage- und Nutzungswerte der Fahrgäste ableiten lässt, ist 
abhängig von ihren jeweils eigenen unternehmerischen Handlungen.

Soweit Sie in Ihrem Antrag alternativ auf Informationen abstellen, die 
nicht durch Ausschlussgründe geschützt sind, verweisen wir hinsichtlich 
der konsolidiert dargestellten Nachfragedaten auf unseren im Internet 
abrufbaren Lagebericht zum Geschäftsbericht. 

https://www.hochbahn.de/hochbahn/wcm/connect/de/eb1b907c-a495-4192-972a-b6ef19275233/170607_hochbahn_ub16_pflicht_d_geschuetzt.pdf?MOD=AJPERES&CACHEID=ROOTWORKSPACE.Z18_JH8I1JC0L05M10AEB6TSP430A1-eb1b907c-a495-4192-972a-b6ef19275233-l-2I9L1

Diese Auskunft ergeht gebührenfrei.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: AW: Fahrgastzahlen pro Haltestelle [#25598]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25598/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80445/?format=csv,Hamburger Hochbahn AG,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4003/?format=csv,True,,,WG: AW: Fahrgastzahlen pro Haltestelle [#25598],2017-12-29T14:30:08+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/fahrgastzahlen-pro-haltestelle/#nachricht-80445
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Senden Sie mir bitte die durchschnittliche Zahl der täglichen Nutzer (Fahrgäste) jeder Haltestelle des U-Bahn-Netzes zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Franz Müller
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,79434,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4003/?format=csv,False,False,"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Senden Sie mir bitte die durchschnittliche Zahl der täglichen Nutzer (Fahrgäste) jeder Haltestelle des U-Bahn-Netzes zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Franz Müller
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Fahrgastzahlen pro Haltestelle [#25598]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25598/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79434/?format=csv,Franz Müller,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Fahrgastzahlen pro Haltestelle [#25598],2017-12-07T11:24:42.242053+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/fahrgastzahlen-pro-haltestelle/#nachricht-79434
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Müller,

Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet.

Wir werden auf die Sache zurückkommen.

Mit freundlichen Grüßen",False,79473,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Müller,

Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet.

Wir werden auf die Sache zurückkommen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Fahrgastzahlen pro Haltestelle [#25598]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25598/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79473/?format=csv,Hamburger Hochbahn AG,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4003/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Fahrgastzahlen pro Haltestelle [#25598],2017-12-07T17:35:41+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/fahrgastzahlen-pro-haltestelle/#nachricht-79473
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Müller,

Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet.

Wir werden auf die Sache zurückkommen.

Mit freundlichen Grüßen",False,79472,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Müller,

Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet.

Wir werden auf die Sache zurückkommen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Fahrgäste U-Bahn [#25599]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25599/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79472/?format=csv,Hamburger Hochbahn AG,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4003/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Fahrgäste U-Bahn [#25599],2017-12-07T17:35:36+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/fahrgaste-u-bahn/#nachricht-79472
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Müller,

wir nehmen Bezug auf Ihre über das Portal Frag-den-Staat eingegangene 
Anfrage auf Zugang zu Informationen.

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die HOCHBAHN als 
privatrechtlich organisiertes Unternehmen nach Maßgabe von § 2 Abs. 3 
HmbTG - anders als die staatlichen Behörden - nur eingeschränkt der 
Informationspflicht unterliegt, nämlich nur, soweit sie öffentliche 
Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnimmt oder 
öffentliche Dienstleistungen erbringt und dabei der Kontrolle der Freien 
und Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden 
juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegt.

Ohne die Frage des gesetzlichen Anwendungsbereiches vertiefen zu wollen - 
und insoweit ohne Präjudiz - können wir aber bereits aus anderen Gründen 
Ihrem Antrag nicht entsprechen.

Die von Ihnen angefragten Informationen sind nach Maßgabe von § 7 HmbTG 
vom Informationszugang ausgenommen. Aus auf der Hand liegenden Gründen 
stellen die Fahrgastzahlen auf den jeweiligen Streckenabschnitten der 
U-Bahn-Linien vertraulich zu behandelndes Datenmaterial dar. Entsprechend 
der gesetzlichen Definition stellen diese Informationen als auf ein 
Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht 
offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind 
und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse 
hat, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar. Das Geheimhaltungsinteresse 
liegt vor, weil das Bekanntwerden des Datenmaterials geeignet ist, die 
Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des 
eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern bzw. es geeignet ist, der 
HOCHBAHN wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

Aus diesem Grund sind diese Informationen in der angefragten Granulität 
bisher in dieser Form und diesem Umfang nicht veröffentlicht worden.

Soweit Sie in Ihrem Antrag auf eine Datensammlung der DB AG Bezug nehmen, 
ändert das an der hiesigen Bewertung nichts. Es handelt sich dabei um 
einen kleinen Auszug historischer Daten, die nach unserer Kenntnis im 
Zusammenhang mit einem DB Hackathon freiwillig und anlassbezogen 
bereitgestellt worden sind. Ferner handelt es sich bei den Daten um nicht 
qualitätsgesicherte Daten, wie aus der Datensatzbeschreibung erkennbar 
wird: 

""Die gelieferten Daten sind nicht weiter behandelte Daten (Rohdaten). Hier 
wurden keine Regressionsparameter verwendet, die die Genauigkeit des 
Systems so erhöhen, dass sie für das Einnahmenaufteilungsverfahren 
verwendet werden dürfen. Auch ist kein Saldenausgleich vorgenommen worden. 
Am Ende der Fahrt muss also nicht zwangsläufig die Summe der Ein-Summe der 
Aussteiger Null ergeben.""

Auch der Hinweis, ob eine Fahrt nur mit einem Zählfahrzeug oder in 
Mehrfachtraktion erhoben wurde, fehlt. Daher sind diese Daten, wenn 
überhaupt, nur mit sehr viel Aufwand für Experten nutzbar. Ohne 
Fachkenntnisse ist eine Falschauswertung der Daten sehr wahrscheinlich. 
Vor diesem Hintergrund ist die Einschätzung als bloßes ""Spielmaterial"" für 
einen Hackathon naheliegend. 

Schlussfolgerungen aus diesem Vorgehen der DB AG dahingehend, die 
Verbundverkehrsunternehmen im HVV würden die Fahrgastnachfragedaten 
offenlegen, lassen sich daraus nicht ziehen. Richtig ist vielmehr, dass 
diese Daten (ob als Rohmaterial oder als parametrisiertes Material) 
zwischen den Unternehmen nicht ausgetauscht werden. Auch im HVV agieren 
die in unterschiedlicher Trägerschaft stehenden Unternehmen in einer 
Wettbewerbssituation zueinander. Der wirtschaftliche Erfolg ihres Handeln, 
der sich insbesondere durch die erzielten Nachfragewerte der Fahrgäste 
ableiten lässt, ist abhängig von ihren jeweils eigenen unternehmerischen 
Handlungen.

Soweit Sie in Ihrem Antrag alternativ auf Informationen abstellen, die 
nicht durch Ausschlussgründe geschützt sind, verweisen wir hinsichtlich 
der konsolidiert dargestellten Nachfragedaten auf unseren im Internet 
abrufbaren Lagebericht zum Geschäftsbericht. 

https://www.hochbahn.de/hochbahn/wcm/connect/de/eb1b907c-a495-4192-972a-b6ef19275233/170607_hochbahn_ub16_pflicht_d_geschuetzt.pdf?MOD=AJPERES&CACHEID=ROOTWORKSPACE.Z18_JH8I1JC0L05M10AEB6TSP430A1-eb1b907c-a495-4192-972a-b6ef19275233-l-2I9L1

Diese Auskunft ergeht gebührenfrei.

Mit freundlichen Grüßen",False,80444,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Müller,

wir nehmen Bezug auf Ihre über das Portal Frag-den-Staat eingegangene 
Anfrage auf Zugang zu Informationen.

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die HOCHBAHN als 
privatrechtlich organisiertes Unternehmen nach Maßgabe von § 2 Abs. 3 
HmbTG - anders als die staatlichen Behörden - nur eingeschränkt der 
Informationspflicht unterliegt, nämlich nur, soweit sie öffentliche 
Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnimmt oder 
öffentliche Dienstleistungen erbringt und dabei der Kontrolle der Freien 
und Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden 
juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegt.

Ohne die Frage des gesetzlichen Anwendungsbereiches vertiefen zu wollen - 
und insoweit ohne Präjudiz - können wir aber bereits aus anderen Gründen 
Ihrem Antrag nicht entsprechen.

Die von Ihnen angefragten Informationen sind nach Maßgabe von § 7 HmbTG 
vom Informationszugang ausgenommen. Aus auf der Hand liegenden Gründen 
stellen die Fahrgastzahlen auf den jeweiligen Streckenabschnitten der 
U-Bahn-Linien vertraulich zu behandelndes Datenmaterial dar. Entsprechend 
der gesetzlichen Definition stellen diese Informationen als auf ein 
Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht 
offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind 
und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse 
hat, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar. Das Geheimhaltungsinteresse 
liegt vor, weil das Bekanntwerden des Datenmaterials geeignet ist, die 
Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des 
eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern bzw. es geeignet ist, der 
HOCHBAHN wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

Aus diesem Grund sind diese Informationen in der angefragten Granulität 
bisher in dieser Form und diesem Umfang nicht veröffentlicht worden.

Soweit Sie in Ihrem Antrag auf eine Datensammlung der DB AG Bezug nehmen, 
ändert das an der hiesigen Bewertung nichts. Es handelt sich dabei um 
einen kleinen Auszug historischer Daten, die nach unserer Kenntnis im 
Zusammenhang mit einem DB Hackathon freiwillig und anlassbezogen 
bereitgestellt worden sind. Ferner handelt es sich bei den Daten um nicht 
qualitätsgesicherte Daten, wie aus der Datensatzbeschreibung erkennbar 
wird: 

""Die gelieferten Daten sind nicht weiter behandelte Daten (Rohdaten). Hier 
wurden keine Regressionsparameter verwendet, die die Genauigkeit des 
Systems so erhöhen, dass sie für das Einnahmenaufteilungsverfahren 
verwendet werden dürfen. Auch ist kein Saldenausgleich vorgenommen worden. 
Am Ende der Fahrt muss also nicht zwangsläufig die Summe der Ein-Summe der 
Aussteiger Null ergeben.""

Auch der Hinweis, ob eine Fahrt nur mit einem Zählfahrzeug oder in 
Mehrfachtraktion erhoben wurde, fehlt. Daher sind diese Daten, wenn 
überhaupt, nur mit sehr viel Aufwand für Experten nutzbar. Ohne 
Fachkenntnisse ist eine Falschauswertung der Daten sehr wahrscheinlich. 
Vor diesem Hintergrund ist die Einschätzung als bloßes ""Spielmaterial"" für 
einen Hackathon naheliegend. 

Schlussfolgerungen aus diesem Vorgehen der DB AG dahingehend, die 
Verbundverkehrsunternehmen im HVV würden die Fahrgastnachfragedaten 
offenlegen, lassen sich daraus nicht ziehen. Richtig ist vielmehr, dass 
diese Daten (ob als Rohmaterial oder als parametrisiertes Material) 
zwischen den Unternehmen nicht ausgetauscht werden. Auch im HVV agieren 
die in unterschiedlicher Trägerschaft stehenden Unternehmen in einer 
Wettbewerbssituation zueinander. Der wirtschaftliche Erfolg ihres Handeln, 
der sich insbesondere durch die erzielten Nachfragewerte der Fahrgäste 
ableiten lässt, ist abhängig von ihren jeweils eigenen unternehmerischen 
Handlungen.

Soweit Sie in Ihrem Antrag alternativ auf Informationen abstellen, die 
nicht durch Ausschlussgründe geschützt sind, verweisen wir hinsichtlich 
der konsolidiert dargestellten Nachfragedaten auf unseren im Internet 
abrufbaren Lagebericht zum Geschäftsbericht. 

https://www.hochbahn.de/hochbahn/wcm/connect/de/eb1b907c-a495-4192-972a-b6ef19275233/170607_hochbahn_ub16_pflicht_d_geschuetzt.pdf?MOD=AJPERES&CACHEID=ROOTWORKSPACE.Z18_JH8I1JC0L05M10AEB6TSP430A1-eb1b907c-a495-4192-972a-b6ef19275233-l-2I9L1

Diese Auskunft ergeht gebührenfrei.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: AW: Fahrgäste U-Bahn [#25599]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25599/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80444/?format=csv,Hamburger Hochbahn AG,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4003/?format=csv,True,,,WG: AW: Fahrgäste U-Bahn [#25599],2017-12-29T14:28:02+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/fahrgaste-u-bahn/#nachricht-80444
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Senden Sie mir die Zahl der Fahrgäste zu, die von der U-Bahn täglich im Durchschnitt befördert werden. Diese Information schlüsseln Sie bitte auf die einzelnen Abschnitte zwischen den Haltestellen auf, beispielsweise in der Form:

Lohmühlenstraße - Hauptbahnhof Süd: x Fahrgäste/Tag
Hauptbahnhof Süd - Steinstraße: y Fahrgäste/Tag

Es sind keine exakten Werte nötig, grobe Daten reichen aus. Es geht hier allein um eine Abschätzung der Belastung einzelner Abschnitte.

Alternativ können Sie mir gern die Rohdaten der auch bei der U-Bahn verkehrenden ""Zählzüge"" zusenden. Es genügt die Form, wie diese Daten bei Ihren Kollegen der DB/S-Bahn Hamburg im Open-Data-Portal * seit einigen Wochen kostenlos allgemein zugänglich sind.

* http://data.deutschebahn.com/dataset/passagierzahlung-s-bahn-hamburg

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Franz Müller
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,79436,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4003/?format=csv,False,False,"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Senden Sie mir die Zahl der Fahrgäste zu, die von der U-Bahn täglich im Durchschnitt befördert werden. Diese Information schlüsseln Sie bitte auf die einzelnen Abschnitte zwischen den Haltestellen auf, beispielsweise in der Form:

Lohmühlenstraße - Hauptbahnhof Süd: x Fahrgäste/Tag
Hauptbahnhof Süd - Steinstraße: y Fahrgäste/Tag

Es sind keine exakten Werte nötig, grobe Daten reichen aus. Es geht hier allein um eine Abschätzung der Belastung einzelner Abschnitte.

Alternativ können Sie mir gern die Rohdaten der auch bei der U-Bahn verkehrenden ""Zählzüge"" zusenden. Es genügt die Form, wie diese Daten bei Ihren Kollegen der DB/S-Bahn Hamburg im Open-Data-Portal * seit einigen Wochen kostenlos allgemein zugänglich sind.

* http://data.deutschebahn.com/dataset/passagierzahlung-s-bahn-hamburg

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Franz Müller
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Fahrgäste U-Bahn [#25599]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25599/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79436/?format=csv,Franz Müller,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Fahrgäste U-Bahn [#25599],2017-12-07T11:33:05.541840+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/fahrgaste-u-bahn/#nachricht-79436
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

auf Ihre u.a. Anfrage darf ich Ihnen folgendes mitteilen:

Zu 1). Die - elektronisch erstellten - Kanzlermappen müssen aus urheberrechtlichen Gründen nach 7 Tagen gelöscht werden. Deshalb werden auch keine Inhaltsverzeichnisse aufbewahrt. ""Amtliche Informationen"" zu Ihrer Anfrage im Sinne von § 2 Ziffer 1 IFG liegen deshalb nicht vor.

Zu 2) Einen solchen ""Leitfaden"" gibt es nicht.

Mit freundlichen Grüßen",False,81074,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

auf Ihre u.a. Anfrage darf ich Ihnen folgendes mitteilen:

Zu 1). Die - elektronisch erstellten - Kanzlermappen müssen aus urheberrechtlichen Gründen nach 7 Tagen gelöscht werden. Deshalb werden auch keine Inhaltsverzeichnisse aufbewahrt. ""Amtliche Informationen"" zu Ihrer Anfrage im Sinne von § 2 Ziffer 1 IFG liegen deshalb nicht vor.

Zu 2) Einen solchen ""Leitfaden"" gibt es nicht.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'WG: Anfrage nach der Kanzlermappe [#25601]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25601/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/81074/?format=csv,Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/796/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,WG: Anfrage nach der Kanzlermappe [#25601],2018-01-10T08:05:11+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-nach-der-kanzlermappe/#nachricht-81074
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Die Inhaltsverzeichnisse der Kanzlermappen (mit dem Thema, dem Titel, dem Zeitungsnamen/Verlag, und dem Datum) von 2009 bis 2016, die sich auf dieses Video https://www.youtube.com/watch?v=nhqJ9hrlOJk beziehen.
2. Konzept der Erstellung der Kanzlermappe (d.h. nach welchen Kriterien die Artikeln der Zeitungen in die Kanzlermappen ausgewählt sind, welche Referate und Personen dafür zuständig sein).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,79457,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/796/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Die Inhaltsverzeichnisse der Kanzlermappen (mit dem Thema, dem Titel, dem Zeitungsnamen/Verlag, und dem Datum) von 2009 bis 2016, die sich auf dieses Video https://www.youtube.com/watch?v=nhqJ9hrlOJk beziehen.
2. Konzept der Erstellung der Kanzlermappe (d.h. nach welchen Kriterien die Artikeln der Zeitungen in die Kanzlermappen ausgewählt sind, welche Referate und Personen dafür zuständig sein).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Anfrage nach der Kanzlermappe [#25601]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25601/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79457/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Anfrage nach der Kanzlermappe [#25601],2017-12-07T15:31:09.992811+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-nach-der-kanzlermappe/#nachricht-79457
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach der Kanzlermappe“ vom 07.12.2017 (#25601) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25601
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,81021,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/796/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach der Kanzlermappe“ vom 07.12.2017 (#25601) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25601
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



","(False, 'AW: Anfrage nach der Kanzlermappe [#25601]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25601/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/81021/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Anfrage nach der Kanzlermappe [#25601],2018-01-09T11:50:41.513552+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-nach-der-kanzlermappe/#nachricht-81021
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Hiermit beantrage ich gem. § 1 Abs. 1, 2 IFG Akteneinsicht in die mich betreffenden Verwaltungsakten einschließlich der elektronischen Verwaltungsakten Ihrer Behörde. 

Bitte teilen Sie mir einen Termin zur möglichen Einsichtnahme mit. 

Unter Berücksichtigung meiner finanziellen Situation als Empfänger von SGB II-Leistungen und meines sozialrechtlichen Akteneinsichtsrechts gehe ich davon aus, dass die Einsichtnahme für mich keine Kosten verursacht. Sollten Sie dies anders sehen, bitte ich ausdrücklich um vorherige Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Kosten sowie um Mitteilung der wesentlichen Gründe der diesbezüglichen Ermessensausübung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

<< Adresse entfernt >>
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,79462,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/10842/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Hiermit beantrage ich gem. § 1 Abs. 1, 2 IFG Akteneinsicht in die mich betreffenden Verwaltungsakten einschließlich der elektronischen Verwaltungsakten Ihrer Behörde. 

Bitte teilen Sie mir einen Termin zur möglichen Einsichtnahme mit. 

Unter Berücksichtigung meiner finanziellen Situation als Empfänger von SGB II-Leistungen und meines sozialrechtlichen Akteneinsichtsrechts gehe ich davon aus, dass die Einsichtnahme für mich keine Kosten verursacht. Sollten Sie dies anders sehen, bitte ich ausdrücklich um vorherige Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Kosten sowie um Mitteilung der wesentlichen Gründe der diesbezüglichen Ermessensausübung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"<< Adresse entfernt >>
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Antrag auf Akteneinsicht [#25602]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25602/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79462/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Antrag auf Akteneinsicht [#25602],2017-12-07T15:43:40.685834+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-auf-akteneinsicht-132/#nachricht-79462
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet.

Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.  

Mit freundlichem Gruß",False,79479,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet.

Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.  

Mit freundlichem Gruß",,,,,,,,,"(False, 'AW: SOR   Einladungen zum ärztlichen Dienst [#25603]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25603/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79479/?format=csv,Bundesministerium für Arbeit und Soziales,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/88/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: SOR   Einladungen zum ärztlichen Dienst [#25603],2017-12-07T18:17:30+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/einladungen-zum-arztlichen-dienst/#nachricht-79479
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bezüglich der Einladungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter zur Vorstellung von Leistungsbeziehern zum ärztlichen Dienst, zur Untersuchung, habe ich folgende Fragen:
1. Warum sind den Einladungen zur Vorstellung und der Untersuchung zum ärztlichen Dienst Rechtsmittelbelehrungen mit Sanktionsandrohungen beigefügt? 
2. Beinhaltet die in den genannten  und angeführten Gesetzen des SGB zur Mitwirkungspflicht, die Pflicht sich zwangsweise unter Androhung von Sanktionen, gegen seinen Willen untersuchen zu lassen?  
3. Wenn ja. Auf welcher gesetzlichen Grundlage? 
4. Wenn nein. Warum wird in der Einladung nicht darauf hingewiesen, dass gegen den Willen des Patienten, oder des Leistungsbeziehers, keine ärztliche Untersuchung erlaubt ist? 
5. Verweigert der Leistungsbezieher eine körperliche ärztliche Untersuchung beim ärztlichen Dienst der AA, wird er auf Grund dieser Tatsache sanktioniert?
6. Wenn ja auf welcher gesetzlichen Grundlage?    
7. Erscheint der Leistungsbezieher zum Termin und lässt sich nicht untersuchen, verletzt er dann die geforderte Mitwirkungspflicht und wird sanktioniert?
8. Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist die Aufforderung zum Erscheinen zu einer ärztlichen Untersuchung  begründet?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,79470,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/88/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bezüglich der Einladungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter zur Vorstellung von Leistungsbeziehern zum ärztlichen Dienst, zur Untersuchung, habe ich folgende Fragen:
1. Warum sind den Einladungen zur Vorstellung und der Untersuchung zum ärztlichen Dienst Rechtsmittelbelehrungen mit Sanktionsandrohungen beigefügt? 
2. Beinhaltet die in den genannten  und angeführten Gesetzen des SGB zur Mitwirkungspflicht, die Pflicht sich zwangsweise unter Androhung von Sanktionen, gegen seinen Willen untersuchen zu lassen?  
3. Wenn ja. Auf welcher gesetzlichen Grundlage? 
4. Wenn nein. Warum wird in der Einladung nicht darauf hingewiesen, dass gegen den Willen des Patienten, oder des Leistungsbeziehers, keine ärztliche Untersuchung erlaubt ist? 
5. Verweigert der Leistungsbezieher eine körperliche ärztliche Untersuchung beim ärztlichen Dienst der AA, wird er auf Grund dieser Tatsache sanktioniert?
6. Wenn ja auf welcher gesetzlichen Grundlage?    
7. Erscheint der Leistungsbezieher zum Termin und lässt sich nicht untersuchen, verletzt er dann die geforderte Mitwirkungspflicht und wird sanktioniert?
8. Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist die Aufforderung zum Erscheinen zu einer ärztlichen Untersuchung  begründet?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Einladungen zum ärztlichen Dienst [#25603]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25603/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79470/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Einladungen zum ärztlichen Dienst [#25603],2017-12-07T17:33:05.249901+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/einladungen-zum-arztlichen-dienst/#nachricht-79470
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

an der Kreuzung Danziger/Greifswalder Straße erinnert ein ""Geisterrad"" an die hier im Juni bei einem Unfall ums Leben gekommene Radfahrerin. Als ich kürzlich die Stelle passierte, fiel mir auf, dass wenige Meter entfernt, auf dem dortigen Aufstellstreifen, im absoluten Halteverbot, ein Transporter parkte (obwohl es dort nebeneinander mehrere Kfz-Spuren gibt). Auf diesen Umstand angesprochen, ließ mich ein Mitfahrer des Transporters wissen, dass es sich um einen Geldtransporter handelt und dieser eine Ausnahmegenehmigung habe, hier zu halten.

Ich möchte Sie daher freundlich bitten, mir mitzuteilen, ob es solche Ausnahmegenehmigungen tatsächlich gibt (im Fall der Ziemann-Gruppe, zu der Transporter FR-Z 3230 gehört – aber auch generell) – und mir ggf. eine Kopie einer solchen Ausnahmegenehmigung zuzusenden (gegen eventuelle Schwärzungen von Betriebsdaten habe ich keine Einwände).

Vielen Dank vorab.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Günter Bartsch
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Günter Bartsch
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,79481,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3922/?format=csv,False,False,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

an der Kreuzung Danziger/Greifswalder Straße erinnert ein ""Geisterrad"" an die hier im Juni bei einem Unfall ums Leben gekommene Radfahrerin. Als ich kürzlich die Stelle passierte, fiel mir auf, dass wenige Meter entfernt, auf dem dortigen Aufstellstreifen, im absoluten Halteverbot, ein Transporter parkte (obwohl es dort nebeneinander mehrere Kfz-Spuren gibt). Auf diesen Umstand angesprochen, ließ mich ein Mitfahrer des Transporters wissen, dass es sich um einen Geldtransporter handelt und dieser eine Ausnahmegenehmigung habe, hier zu halten.

Ich möchte Sie daher freundlich bitten, mir mitzuteilen, ob es solche Ausnahmegenehmigungen tatsächlich gibt (im Fall der Ziemann-Gruppe, zu der Transporter FR-Z 3230 gehört – aber auch generell) – und mir ggf. eine Kopie einer solchen Ausnahmegenehmigung zuzusenden (gegen eventuelle Schwärzungen von Betriebsdaten habe ich keine Einwände).

Vielen Dank vorab.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Günter Bartsch
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Günter Bartsch
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Ausnahmegenehmigungen für Geldtransporter [#25604]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25604/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79481/?format=csv,Günter Bartsch,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ausnahmegenehmigungen für Geldtransporter [#25604],2017-12-07T20:23:28.617802+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahmegenehmigungen-fur-geldtransporter-1/#nachricht-79481
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Bartsch,
vielen Dank für Ihre o.a. Nachricht. Sie erfragen darin die Ausnahmegenehmigungspraxis von den Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung nach § 46 Abs. 1 StVO für die Durchführung von Geldtransporten. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Generell können die Straßenverkehrsbehörden auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zur Freistellung von verschiedenen Vorschriften der StVO erteilen. Um den Ausnahmecharakter des § 46 StVO zu wahren, ist bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen restriktiv zu verfahren. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung setzt voraus, dass ein nachweisbar dringender Bedarf besteht. Insbesondere darf die Sicherheit des Verkehrs durch eine Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt werden.
Im Land Berlin ist die Ausnahmegenehmigungspraxis einheitlich geregelt. Gemäß § 47 StVO liegt die örtliche Zuständigkeit für die Prüfung entsprechender Ausnahmegenehmigungen darüber hinaus bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden, die sachliche Zuständigkeit der Bezirksämter ergibt sich aus dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) Nr. 22b als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Berlin (ASOG).
Für die Durchführung von Geldtransporten werden, unter Abwägung aller verkehrlichen Interessen, im Land Berlin keine Ausnahmegenehmigungen von den Regeln der StVO ereilt. Ein Aktenvorgang zum aufgeworfenen Sachverhalt ist der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als auch der nachgeordneten Verkehrslenkung Berlin nicht bekannt. Eine Änderung der Genehmigungspraxis für die Durchführung von Geldtransporten ist darüber hinaus ebenfalls nicht beabsichtigt. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen",False,80672,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Bartsch,
vielen Dank für Ihre o.a. Nachricht. Sie erfragen darin die Ausnahmegenehmigungspraxis von den Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung nach § 46 Abs. 1 StVO für die Durchführung von Geldtransporten. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Generell können die Straßenverkehrsbehörden auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zur Freistellung von verschiedenen Vorschriften der StVO erteilen. Um den Ausnahmecharakter des § 46 StVO zu wahren, ist bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen restriktiv zu verfahren. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung setzt voraus, dass ein nachweisbar dringender Bedarf besteht. Insbesondere darf die Sicherheit des Verkehrs durch eine Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt werden.
Im Land Berlin ist die Ausnahmegenehmigungspraxis einheitlich geregelt. Gemäß § 47 StVO liegt die örtliche Zuständigkeit für die Prüfung entsprechender Ausnahmegenehmigungen darüber hinaus bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden, die sachliche Zuständigkeit der Bezirksämter ergibt sich aus dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) Nr. 22b als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Berlin (ASOG).
Für die Durchführung von Geldtransporten werden, unter Abwägung aller verkehrlichen Interessen, im Land Berlin keine Ausnahmegenehmigungen von den Regeln der StVO ereilt. Ein Aktenvorgang zum aufgeworfenen Sachverhalt ist der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als auch der nachgeordneten Verkehrslenkung Berlin nicht bekannt. Eine Änderung der Genehmigungspraxis für die Durchführung von Geldtransporten ist darüber hinaus ebenfalls nicht beabsichtigt. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ausnahmegenehmigungen für Geldtransporte, Ihre Anfrage vom 7. Dezember 2017')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25604/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80672/?format=csv,Senatsverwaltung für Inneres und Sport,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3922/?format=csv,True,,,"Ausnahmegenehmigungen für Geldtransporte, Ihre Anfrage vom 7. Dezember 2017",2018-01-04T12:31:13+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahmegenehmigungen-fur-geldtransporter-1/#nachricht-80672
https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahmegenehmigungen-fur-geldtransporter-1/#nachricht-80027,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80027/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/80027/171218SenInnDS_geschwaerzt.pdf?token=1tztl1%3AAMtVif38R1jRcZ2kA0iG3JiwYI7_GsdViSMU9bfVb_U,application/pdf,32900,False,False,False,True,True,171218SenInnDS_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/32900/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahmegenehmigungen-fur-geldtransporter-1/80027/anhang/171218SenInnDS_geschwaerzt.pdf,432987,https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahmegenehmigungen-fur-geldtransporter-1/#nachricht-80027,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80027/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/80027/image002.png?token=1tztl1%3AdPB2s8KubyaYQ7_mA7dxP2Jh_vr1lsU6ur_r9txhqXA,image/png,32521,False,True,True,False,False,image002.png,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/32521/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahmegenehmigungen-fur-geldtransporter-1/80027/anhang/image002.png,15013,"Sehr geehrter Herr Bartsch,

im Zusammenhang mit dem o. a. Betreff bitte ich um Kenntnisnahme des beigefügten Dokuments.


Mit freundlichen Grüßen",False,80027,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Bartsch,

im Zusammenhang mit dem o. a. Betreff bitte ich um Kenntnisnahme des beigefügten Dokuments.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Ausnahmegenehmigungen für Geldtransporter [#25604]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25604/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80027/?format=csv,Senatsverwaltung für Inneres und Sport,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3922/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Ausnahmegenehmigungen für Geldtransporter [#25604],2017-12-19T07:49:55+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahmegenehmigungen-fur-geldtransporter-1/#nachricht-80027
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

es geht um § 4 (2) Personalausweisgesetz - PAuswG ""Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.""

Bundesministerium des Innern ist zuständig für Gebühren nach diesem Gesetz.

Nach einer Nachfrage bezüglich  § 4 (2) PAuswG wurde von Bundesministerium des Innern geantwortet, dass § 4 (2) PAuswG praktisch keine Rolle spielt. Zwar sind Ausweise nach § 4 (2) PAuswG Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, aber Bundesrepublik Deutschland trägt keine Pflichten für ihr Eigentum (Personalausweise). 

Frage: welche Informationen haben Sie zu § 4 (2) PAuswG speziell auf Eigentumspflichten der Bundesrepublik Deutschland? Ist Bundesrepublik Deutschland ein privilegierter Eigentümer, der  selbst keine Eigentumspflichten (wie Herstellungskosten) seines Eigentums trägt? Ist § 4 (2) PAuswG so zu verstehen, dass Bundesrepublik Deutschland zwar Rechte für ihr Eigentum (Personalausweise) trägt, Pflichten aus diesem Eigentum müssen dann aber Dritte tragen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,79482,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/85/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

es geht um § 4 (2) Personalausweisgesetz - PAuswG ""Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.""

Bundesministerium des Innern ist zuständig für Gebühren nach diesem Gesetz.

Nach einer Nachfrage bezüglich  § 4 (2) PAuswG wurde von Bundesministerium des Innern geantwortet, dass § 4 (2) PAuswG praktisch keine Rolle spielt. Zwar sind Ausweise nach § 4 (2) PAuswG Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, aber Bundesrepublik Deutschland trägt keine Pflichten für ihr Eigentum (Personalausweise). 

Frage: welche Informationen haben Sie zu § 4 (2) PAuswG speziell auf Eigentumspflichten der Bundesrepublik Deutschland? Ist Bundesrepublik Deutschland ein privilegierter Eigentümer, der  selbst keine Eigentumspflichten (wie Herstellungskosten) seines Eigentums trägt? Ist § 4 (2) PAuswG so zu verstehen, dass Bundesrepublik Deutschland zwar Rechte für ihr Eigentum (Personalausweise) trägt, Pflichten aus diesem Eigentum müssen dann aber Dritte tragen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, '§ 4 (2) Personalausweisgesetz - PAuswG [#25605]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25605/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79482/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,§ 4 (2) Personalausweisgesetz - PAuswG [#25605],2017-12-07T20:30:51.267936+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/4-2-personalausweisgesetz-pauswg/#nachricht-79482
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Dezember 2017 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, mit der Sie unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz, das Umweltinformationsgesetz und das Verbraucherinformationsgesetz eine Rechtsauskunft zu § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes begehren.

Sie fragen, welche Informationen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes (speziell zu Eigentumspflichten der Bundesrepublik Deutschland) hat, ob die Bundesrepublik Deutschland ein privilegierter Eigentümer sei, der selbst keine Eigentumspflichten seines Eigentums trägt, und ob § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes so zu verstehen sei, dass die Bundesrepublik Deutschland zwar Rechte für ihr Eigentum (Personalausweise) trage, Pflichten aus diesem Eigentum aber Dritte tragen müssten.

Zunächst erlaube ich mir, Sie darauf hinzuweisen, dass Ihre Anfrage nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz fällt. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt nach § 1 Absatz 1 gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Amtliche Information ist nach § 2 Nummer 1 des Informationsfreiheitsgesetzes jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Erfasst sind somit lediglich aufgezeichnete, das heißt „verkörperte“ Informationen. Allgemeine Fragen oder die Bitte um Erteilung von Rechtsauskünften werden dagegen nicht vom Informationsfreiheitsgesetz erfasst. Mit Ihrer Frage begehren Sie nicht den Zugang zu amtlichen Informationen, zum Beispiel die Einsicht in amtliche Unterlagen, sondern ersuchen um eine allgemeine Rechtsauskunft zu § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes.

Dessen ungeachtet, möchte ich Ihre Frage wie folgt kurz beantworten:

Zweck der Regelung des § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes ist es, den Eigentumserwerb an Ausweisen durch Dritte auf zivilrechtlichem Wege auszuschließen und somit den Missbrauch der Dokumente, etwa durch Hinterlegung als Sicherheit, rechtlich unmöglich zu machen. Das Eigentum verbleibt im Hinblick auf die weiterbestehende Möglichkeit des Missbrauchs auch bei ungültigen Ausweisen beim Staat. Das gilt auch dann, wenn diese dem Ausweisinhaber belassen werden (so ausdrücklich Hornung/Möller, Passgesetz/Personalausweisgesetz, München 2011, PAuswG § 4, Rn. 4 m.w.N.).

Mit freundlichen Grüßen",False,80735,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Dezember 2017 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, mit der Sie unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz, das Umweltinformationsgesetz und das Verbraucherinformationsgesetz eine Rechtsauskunft zu § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes begehren.

Sie fragen, welche Informationen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes (speziell zu Eigentumspflichten der Bundesrepublik Deutschland) hat, ob die Bundesrepublik Deutschland ein privilegierter Eigentümer sei, der selbst keine Eigentumspflichten seines Eigentums trägt, und ob § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes so zu verstehen sei, dass die Bundesrepublik Deutschland zwar Rechte für ihr Eigentum (Personalausweise) trage, Pflichten aus diesem Eigentum aber Dritte tragen müssten.

Zunächst erlaube ich mir, Sie darauf hinzuweisen, dass Ihre Anfrage nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz fällt. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt nach § 1 Absatz 1 gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Amtliche Information ist nach § 2 Nummer 1 des Informationsfreiheitsgesetzes jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Erfasst sind somit lediglich aufgezeichnete, das heißt „verkörperte“ Informationen. Allgemeine Fragen oder die Bitte um Erteilung von Rechtsauskünften werden dagegen nicht vom Informationsfreiheitsgesetz erfasst. Mit Ihrer Frage begehren Sie nicht den Zugang zu amtlichen Informationen, zum Beispiel die Einsicht in amtliche Unterlagen, sondern ersuchen um eine allgemeine Rechtsauskunft zu § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes.

Dessen ungeachtet, möchte ich Ihre Frage wie folgt kurz beantworten:

Zweck der Regelung des § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes ist es, den Eigentumserwerb an Ausweisen durch Dritte auf zivilrechtlichem Wege auszuschließen und somit den Missbrauch der Dokumente, etwa durch Hinterlegung als Sicherheit, rechtlich unmöglich zu machen. Das Eigentum verbleibt im Hinblick auf die weiterbestehende Möglichkeit des Missbrauchs auch bei ungültigen Ausweisen beim Staat. Das gilt auch dann, wenn diese dem Ausweisinhaber belassen werden (so ausdrücklich Hornung/Möller, Passgesetz/Personalausweisgesetz, München 2011, PAuswG § 4, Rn. 4 m.w.N.).

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Ihre E-Mail vom 07.12.2017 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25605/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80735/?format=csv,Bundesministerium der Justiz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/85/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre E-Mail vom 07.12.2017 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,2018-01-05T13:17:41+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/4-2-personalausweisgesetz-pauswg/#nachricht-80735
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen",False,79488,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Antw: Übersicht über Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam und der SVV selbst über die (bisher) keine Niederschriftenauszüge (NAZ) in die svvonline eingestellt worden= 20sind [#25607] (Eingangsbestätigu')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25607/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79488/?format=csv,Stadtverwaltung Potsdam,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4046/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Antw: Übersicht über Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam und der SVV selbst über die (bisher) keine Niederschriftenauszüge (NAZ) in die svvonline eingestellt worden= 20sind [#25607] (Eingangsbestätigu,2017-12-07T22:52:43+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-uber-sitzungen-der-ausschusse-der-stadtverordnetenversammlung-der-landeshauptstadt-potsdam-und-der-svv-selbst-uber-die-bisher-keine-niederschriftenauszuge-naz-in-die-svvonline-eingestellt-worden-sind/#nachricht-79488
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Übersicht über Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam und der SVV selbst über die (bisher) keine Niederschriftenauszüge (NAZ) in die svvonline eingestellt worden sind

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. 

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,79486,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4046/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Übersicht über Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam und der SVV selbst über die (bisher) keine Niederschriftenauszüge (NAZ) in die svvonline eingestellt worden sind

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. 

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Übersicht über Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam und der SVV selbst über die (bisher) keine Niederschriftenauszüge (NAZ) in die svvonline eingestellt worden sind [#25607]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25607/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79486/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Übersicht über Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam und der SVV selbst über die (bisher) keine Niederschriftenauszüge (NAZ) in die svvonline eingestellt worden sind [#25607],2017-12-07T22:52:22.552654+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-uber-sitzungen-der-ausschusse-der-stadtverordnetenversammlung-der-landeshauptstadt-potsdam-und-der-svv-selbst-uber-die-bisher-keine-niederschriftenauszuge-naz-in-die-svvonline-eingestellt-worden-sind/#nachricht-79486
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

eine Übersicht, wie von Ihnen angefragt, wird im Büro der
Stadtverordnetenversammlung nicht geführt.

Freundliche Grüße",False,79653,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

eine Übersicht, wie von Ihnen angefragt, wird im Büro der
Stadtverordnetenversammlung nicht geführt.

Freundliche Grüße",,,,,,,,,"(False, 'Antw: Übersicht über Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam und der SVV selbst über die (bisher) keine Niederschriftenauszüge (NAZ) in die svvonline eingestellt worden sind [#25607]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25607/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79653/?format=csv,Stadtverwaltung Potsdam,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4046/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Antw: Übersicht über Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam und der SVV selbst über die (bisher) keine Niederschriftenauszüge (NAZ) in die svvonline eingestellt worden sind [#25607],2017-12-11T14:25:57+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-uber-sitzungen-der-ausschusse-der-stadtverordnetenversammlung-der-landeshauptstadt-potsdam-und-der-svv-selbst-uber-die-bisher-keine-niederschriftenauszuge-naz-in-die-svvonline-eingestellt-worden-sind/#nachricht-79653
https://fragdenstaat.de/anfrage/die-in-antwort-der-verwaltung-zur-vorlage-17svv0885-in-der-svvonline-erwahnten-burgerbeschwerden-zu-dieser-thematik/#nachricht-81840,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/81840/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/81840/Antwort_LDA_geschwaerzt.pdf?token=1tztl1%3AcMaijgDFXm9kzSEg_x8JgNJq28WjS8Q558JeW-4Hu70,application/pdf,236467,False,False,False,True,True,Antwort_LDA_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/236467/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/die-in-antwort-der-verwaltung-zur-vorlage-17svv0885-in-der-svvonline-erwahnten-burgerbeschwerden-zu-dieser-thematik/81840/anhang/Antwort_LDA_geschwaerzt.pdf,785254,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,81840,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25608/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/81840/?format=csv,Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3632/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,,2018-01-18T14:46:57+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/die-in-antwort-der-verwaltung-zur-vorlage-17svv0885-in-der-svvonline-erwahnten-burgerbeschwerden-zu-dieser-thematik/#nachricht-81840
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen",False,79489,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Antw: die in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik= 20[#25608] (Eingangsbestätigung)')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25608/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79489/?format=csv,Stadtverwaltung Potsdam,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4046/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Antw: die in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik= 20[#25608] (Eingangsbestätigung),2017-12-07T22:52:55+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/die-in-antwort-der-verwaltung-zur-vorlage-17svv0885-in-der-svvonline-erwahnten-burgerbeschwerden-zu-dieser-thematik/#nachricht-79489
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/25608

Ich kann die Antwort der Verwaltung auf meine Anfrage nicht nachvollziehen.

Leider ist eine Vermittlungsanfrage an Sie notwendig.

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 25608
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,79882,False,True,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3632/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/25608

Ich kann die Antwort der Verwaltung auf meine Anfrage nicht nachvollziehen.

Leider ist eine Vermittlungsanfrage an Sie notwendig.

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 25608
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'Vermittlung bei Anfrage „die in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik“ [#25608]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25608/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79882/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,Vermittlung bei Anfrage „die in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik“ [#25608],2017-12-15T11:54:19.605375+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/die-in-antwort-der-verwaltung-zur-vorlage-17svv0885-in-der-svvonline-erwahnten-burgerbeschwerden-zu-dieser-thematik/#nachricht-79882
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

die Stadtverwaltung Potsdam beabsichtigt nicht, Schreiben, mit denen
sich Bürgerinnen und Bürger vertrauensvoll an den Oberbürgermeister
wenden, zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen",False,79680,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

die Stadtverwaltung Potsdam beabsichtigt nicht, Schreiben, mit denen
sich Bürgerinnen und Bürger vertrauensvoll an den Oberbürgermeister
wenden, zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,"(False, 'Wtrlt: Antw: die in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik= 20[#25608]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25608/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79680/?format=csv,Stadtverwaltung Potsdam,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4046/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Wtrlt: Antw: die in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik= 20[#25608],2017-12-11T15:53:30+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/die-in-antwort-der-verwaltung-zur-vorlage-17svv0885-in-der-svvonline-erwahnten-burgerbeschwerden-zu-dieser-thematik/#nachricht-79680
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. 

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,79487,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4046/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. 

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'die in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik [#25608]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25608/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79487/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,die in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik [#25608],2017-12-07T22:52:43.504598+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/die-in-antwort-der-verwaltung-zur-vorlage-17svv0885-in-der-svvonline-erwahnten-burgerbeschwerden-zu-dieser-thematik/#nachricht-79487
https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-mit-microsoft-bezuglich-downgrade-rechten/#nachricht-80490,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80490/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/80490/bundesministerium-des-innern-2017-12-28_geschwaerzt.pdf?token=1tztl1%3ANwKfcF9Q93mV-L54vUZk_uTWpBLq6dT99AaE1XEsCbQ,application/pdf,32702,False,False,False,True,True,bundesministerium-des-innern-2017-12-28_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/32702/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-mit-microsoft-bezuglich-downgrade-rechten/80490/anhang/bundesministerium-des-innern-2017-12-28_geschwaerzt.pdf,35363185,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,80490,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Informationsfreiheitsgesetz')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25609/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80490/?format=csv,Bundesministerium des Innern und für Heimat,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Informationsfreiheitsgesetz,2017-12-28T00:00:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-mit-microsoft-bezuglich-downgrade-rechten/#nachricht-80490
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

aus aktuellen Presseberichten (https://www.heise.de/ix/meldung/Bund-will-Windows-10-ueber-Bundesclient-sicher-nutzen-koennen-3907088.html) ist zu entnehmen, dass das Bundesministerium des Inneren mit Microsoft einen Vertrag betreffend ""Downgrade""-Rechten für Softwareprodukte abgeschlossen hat.

Bitte senden Sie mir diesen Vertrag sowie ggf. bestehende Nebenabreden zu.

Eine Kommunikation per E-Mail bezüglich dieser Angelegenheit ist bevorzugt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Gliwka
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Matthias Gliwka
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,79490,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

aus aktuellen Presseberichten (https://www.heise.de/ix/meldung/Bund-will-Windows-10-ueber-Bundesclient-sicher-nutzen-koennen-3907088.html) ist zu entnehmen, dass das Bundesministerium des Inneren mit Microsoft einen Vertrag betreffend ""Downgrade""-Rechten für Softwareprodukte abgeschlossen hat.

Bitte senden Sie mir diesen Vertrag sowie ggf. bestehende Nebenabreden zu.

Eine Kommunikation per E-Mail bezüglich dieser Angelegenheit ist bevorzugt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Gliwka
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Matthias Gliwka
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Vertrag mit Microsoft bezüglich ""Downgrade""-Rechten [#25609]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25609/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79490/?format=csv,Matthias Gliwka,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Vertrag mit Microsoft bezüglich ""Downgrade""-Rechten [#25609]",2017-12-07T23:03:06.599512+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-mit-microsoft-bezuglich-downgrade-rechten/#nachricht-79490
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"ZI4-13002/4#1474

Sehr geehrter Herr Gliwka,

zu Ihrem nachstehenden IFG-Antrag ist Ihnen ein rechtsmittelfähiger Bescheid mit Anlagen (in Papierform) zuzustellen. Eine Versendung an die von Ihnen angegebene ""Postanschrift"" ist nicht möglich, da es sich bei der angegebenen Scanbox nicht um eine Postanschrift handelt (siehe auch 5.5 der dortigen AGB).

Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Sollten Sie die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen, kann eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen",False,80358,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"ZI4-13002/4#1474

Sehr geehrter Herr Gliwka,

zu Ihrem nachstehenden IFG-Antrag ist Ihnen ein rechtsmittelfähiger Bescheid mit Anlagen (in Papierform) zuzustellen. Eine Versendung an die von Ihnen angegebene ""Postanschrift"" ist nicht möglich, da es sich bei der angegebenen Scanbox nicht um eine Postanschrift handelt (siehe auch 5.5 der dortigen AGB).

Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Sollten Sie die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen, kann eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'IFG -  Vertrag mit Microsoft bezüglich ""Downgrade""-Rechten [#25609] (#1474)')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25609/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80358/?format=csv,Bundesministerium des Innern und für Heimat,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"IFG -  Vertrag mit Microsoft bezüglich ""Downgrade""-Rechten [#25609] (#1474)",2017-12-27T15:57:02+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-mit-microsoft-bezuglich-downgrade-rechten/#nachricht-80358
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

bitter stellen Die den Bescheid zu an:

Matthias Gliwka
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Gliwka

Anfragenr: 25609
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Matthias Gliwka
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
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",False,80360,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

bitter stellen Die den Bescheid zu an:

Matthias Gliwka
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Gliwka

Anfragenr: 25609
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Matthias Gliwka
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



","(False, 'AW: IFG -  Vertrag mit Microsoft bezüglich ""Downgrade""-Rechten [#25609] (#1474) [#25609]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25609/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80360/?format=csv,Matthias Gliwka,,True,,,"AW: IFG -  Vertrag mit Microsoft bezüglich ""Downgrade""-Rechten [#25609] (#1474) [#25609]",2017-12-27T16:37:26.685588+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-mit-microsoft-bezuglich-downgrade-rechten/#nachricht-80360
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/25610

Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet.

Im Ablehnungsbescheid vom 15.12.2017 wurde als Grund für die Ablehnung der Anfrage nach § 1 Abs. 1 IFG ausgefsührt, das nach § 3 Nr. 1 Buchstabe c IFG ein Anspruch nicht bestehe, ""wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf 
Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben kann"". Desweiteren wurde ausgeführt, dass ""die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich 
(ZITiS), ohne selbst als Behörde dem § 3 Abs. 1 Nr. 8 IFG zu unterfallen, 
für die dort benannten Behörden Servicefunktionen [erbringt], die in gleicher Weise 
wie in Nr. 8 vorgesehen schutzbedürftig sind.""

Die Ablehnung ist in toto nur durch das Anführen der oben gennanten Ausnahmetatbestände des § 3 IFG begründet. Diese werden im Bescheid nicht hinreichend begründet. Viel mehr wird hier eine Auskunft pauschal abgelehnt (""ZITiS gibt grundsätzlich keine Auskunft darüber ob, bzw. welche 
durchgeführten Maßnahmen oder Vorhaben im Sinne Ihrer Anfrage bestehen.).

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Gliwka

Anfragenr: 25610
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
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",False,79906,False,True,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/305/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/25610

Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet.

Im Ablehnungsbescheid vom 15.12.2017 wurde als Grund für die Ablehnung der Anfrage nach § 1 Abs. 1 IFG ausgefsührt, das nach § 3 Nr. 1 Buchstabe c IFG ein Anspruch nicht bestehe, ""wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf 
Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben kann"". Desweiteren wurde ausgeführt, dass ""die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich 
(ZITiS), ohne selbst als Behörde dem § 3 Abs. 1 Nr. 8 IFG zu unterfallen, 
für die dort benannten Behörden Servicefunktionen [erbringt], die in gleicher Weise 
wie in Nr. 8 vorgesehen schutzbedürftig sind.""

Die Ablehnung ist in toto nur durch das Anführen der oben gennanten Ausnahmetatbestände des § 3 IFG begründet. Diese werden im Bescheid nicht hinreichend begründet. Viel mehr wird hier eine Auskunft pauschal abgelehnt (""ZITiS gibt grundsätzlich keine Auskunft darüber ob, bzw. welche 
durchgeführten Maßnahmen oder Vorhaben im Sinne Ihrer Anfrage bestehen.).

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Gliwka

Anfragenr: 25610
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,"(False, 'Vermittlung bei Anfrage „Verträge mit Informationssicherheitsunternehmen“ [#25610]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25610/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79906/?format=csv,Matthias Gliwka,,True,,,Vermittlung bei Anfrage „Verträge mit Informationssicherheitsunternehmen“ [#25610],2017-12-15T16:57:08.018530+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrage-mit-informationssicherheitsunternehmen/#nachricht-79906
https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrage-mit-informationssicherheitsunternehmen/#nachricht-85487,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85487/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/85487/15-710_001II_0625_geschwaerzt.pdf?token=1tztl1%3A93huu3Mh40G6gUfW_mUvYMWxDE17AvEODxQ7nXJUHdU,application/pdf,34767,False,False,False,True,True,15-710_001II_0625_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/34767/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrage-mit-informationssicherheitsunternehmen/85487/anhang/15-710_001II_0625_geschwaerzt.pdf,700859,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Geschäftszeichen: 15-710/001 II#0625

Sehr geehrter Herr Gliwka,

beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen",False,85487,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Geschäftszeichen: 15-710/001 II#0625

Sehr geehrter Herr Gliwka,

beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Vermittlung bei Anfrage »Verträge mit Informationssicherheitsunternehmen« [#25610] # 15-710/001 II#0625')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25610/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85487/?format=csv,Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/305/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Vermittlung bei Anfrage »Verträge mit Informationssicherheitsunternehmen« [#25610] # 15-710/001 II#0625,2018-03-22T09:48:27+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrage-mit-informationssicherheitsunternehmen/#nachricht-85487
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Gliwka,
mit E-Mail vom 07. Dezember 2017 bitten Sie auf Grundlage des 
Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Zusendung von „jegliche[r] Art von 
Verträgen sowie"" der ""interne[n] und externe[n] Kommunikation betreffend 
dieser Verträge, welche den Erwerb bzw. das Erlangen von Schwachstellen in 
informationsverarbeitenden Systemen (sogenannte Exploits oder auch 
Zero-Days) betreffen oder mit Parteien geschlossen wurden,  welche 
Schwachstellen (Exploits bzw. Zero-Days) vertreiben bzw. zugänglich 
machen“.
Ihr Antrag wird abgelehnt.
Begründung:
Nach § 3 Nr. 1 Buchstabe c IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang 
nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf 
Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben kann. Des Weiteren 
erbringt die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich 
(ZITiS), ohne selbst als Behörde dem § 3 Abs. 1 Nr. 8 IFG zu unterfallen, 
für die dort benannten Behörden Servicefunktionen, die in gleicher Weise 
wie in Nr. 8 vorgesehen schutzbedürftig sind.
ZITiS gibt grundsätzlich keine Auskunft darüber ob, bzw. welche 
durchgeführten Maßnahmen oder Vorhaben im Sinne Ihrer Anfrage bestehen. 
Die erfragten Informationen berühren die Belange der inneren Sicherheit 
und gefährden bei Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit der 
Bundesrepublik << Adresse entfernt >>. Sie erlauben Rückschlüsse auf die Methoden, 
Mittel und Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden sowie auf die internen 
Abläufe und vertrauliche Kommunikation zwischen ZITiS und benachbarten 
Geschäftsbereichsbehörden des Bundesministerium des Inneren. 
Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe 
Wider-spruch bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im 
Sicherheitsbereich (ZITiS) erhoben werden. Dafür stehen folgende 
Möglichkeiten zur Verfügung:
1.      Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben 
werden. Die Adresse lautet: ZITiS, Zamdorfer Straße 88, 81677 München. 
2.      Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Wege erhoben werden. 
Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 
•       Der Widerspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter 
elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz erhoben werden. Die 
E-Mail-Adresse lautet: 
<<E-Mail-Adresse>> 
•       Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit 
bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die 
De-Mail-Adresse lautet: 
                <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen",False,79883,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Gliwka,
mit E-Mail vom 07. Dezember 2017 bitten Sie auf Grundlage des 
Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Zusendung von „jegliche[r] Art von 
Verträgen sowie"" der ""interne[n] und externe[n] Kommunikation betreffend 
dieser Verträge, welche den Erwerb bzw. das Erlangen von Schwachstellen in 
informationsverarbeitenden Systemen (sogenannte Exploits oder auch 
Zero-Days) betreffen oder mit Parteien geschlossen wurden,  welche 
Schwachstellen (Exploits bzw. Zero-Days) vertreiben bzw. zugänglich 
machen“.
Ihr Antrag wird abgelehnt.
Begründung:
Nach § 3 Nr. 1 Buchstabe c IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang 
nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf 
Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben kann. Des Weiteren 
erbringt die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich 
(ZITiS), ohne selbst als Behörde dem § 3 Abs. 1 Nr. 8 IFG zu unterfallen, 
für die dort benannten Behörden Servicefunktionen, die in gleicher Weise 
wie in Nr. 8 vorgesehen schutzbedürftig sind.
ZITiS gibt grundsätzlich keine Auskunft darüber ob, bzw. welche 
durchgeführten Maßnahmen oder Vorhaben im Sinne Ihrer Anfrage bestehen. 
Die erfragten Informationen berühren die Belange der inneren Sicherheit 
und gefährden bei Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit der 
Bundesrepublik ",True,<< Adresse entfernt >>.,False," Sie erlauben Rückschlüsse auf die Methoden, 
Mittel und Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden sowie auf die internen 
Abläufe und vertrauliche Kommunikation zwischen ZITiS und benachbarten 
Geschäftsbereichsbehörden des Bundesministerium des Inneren. 
Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe 
Wider-spruch bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im 
Sicherheitsbereich (ZITiS) erhoben werden. Dafür stehen folgende 
Möglichkeiten zur Verfügung:
1.      Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben 
werden. Die Adresse lautet: ZITiS, Zamdorfer Straße 88, 81677 München. 
2.      Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Wege erhoben werden. 
Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 
•       Der Widerspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter 
elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz erhoben werden. Die 
E-Mail-Adresse lautet: 
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False," 
•       Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit 
bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die 
De-Mail-Adresse lautet: 
                ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"
Mit freundlichen Grüßen","(False, '20171215_Verträge mit Informationssicherheitsunternehmen [#25610]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25610/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79883/?format=csv,ZITiS,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14724/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,20171215_Verträge mit Informationssicherheitsunternehmen [#25610],2017-12-15T12:07:29+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrage-mit-informationssicherheitsunternehmen/#nachricht-79883
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

jegliche Art von Verträgen sowie die interne und externe Kommunikation betreffend dieser Verträge, welche den Erwerb bzw. das Erlangen von Schwachstellen in informationsverarbeitenden Systemen (sogenannte Exploits oder auch Zero-Days) betreffen oder mit Parteien geschlossen wurden,  welche  Schwachstellen (Exploits bzw. Zero-Days) vertreiben bzw. zugänglich machen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Gliwka
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Matthias Gliwka
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,79491,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14724/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

jegliche Art von Verträgen sowie die interne und externe Kommunikation betreffend dieser Verträge, welche den Erwerb bzw. das Erlangen von Schwachstellen in informationsverarbeitenden Systemen (sogenannte Exploits oder auch Zero-Days) betreffen oder mit Parteien geschlossen wurden,  welche  Schwachstellen (Exploits bzw. Zero-Days) vertreiben bzw. zugänglich machen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Gliwka
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Matthias Gliwka
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,"(False, 'Verträge mit Informationssicherheitsunternehmen [#25610]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25610/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79491/?format=csv,Matthias Gliwka,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Verträge mit Informationssicherheitsunternehmen [#25610],2017-12-07T23:27:45.509107+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrage-mit-informationssicherheitsunternehmen/#nachricht-79491
