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,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Abbasi,



selbstverständlich erhalten Sie auf Ihre Fragen und angesprochenen Themen hier Antworten in angemessenem Rahmen.



1.       Aktenpläne in der von Ihnen dargestellten Form gibt es nicht. Selbstverständlich gibt es in unserem Hause ein geordnetes Rechnungswesen, geordnete Vertragsunterlagen, etc. Dies ist schon allein dadurch klar, dass eine jährliche Prüfung des Jahresabschlusses durch einen bestellten unabhängigen Wirtschaftsprüfer gemäß den gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches erfolgt. Diese Prüfungen wiederum führten bislang immer zu „uneingeschränkten Bestätigungsvermerken“ der jeweiligen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.



2.       Zur Thematik der Nicht-Öffentlichkeit der Sitzungen des Verwaltungsrates verkennen Sie die Sachlage. Selbstverständlich werden in den Sitzungen des Verwaltungsrates auch in hohem Maße Kalkulationsgrundlagen des Unternehmens in schriftlicher und mündlicher Form behandelt und diskutiert. Genau diese stellen Geschäftsgeheimnisse dar, welche nicht der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden sollen und dürfen. Da es am Markt auch andere (private und andere) Anbieter von Leistungen, die das Studierendenwerk erbringt, gibt (Wohnungsvermietung, Gastronomie, Kindertagesstätten, etc.), ist es dementsprechend auch zulässig, dass genau diese Kalkulationsgrundlagen eines jeden Unternehmens geschützt sind und bleiben. Hierzu gibt es genügend höchstrichterliche Grundsatzurteile, die genau den Schutz dieser „Geschäftsgeheimnisse“ begründen. Eventuell sollten Sie sich diesbezüglich auch juristisch informieren. Die Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrates enthalten eben auch solche Geschäftsgeheimnisse, welche z.B. Kalkulationsgrundlagen des Unternehmens darstellen. Insbesondere im Falle der Preisbildung der Mensaessen sowie auch zur Festlegung der zukünftigen Höhe des Sozialbeitrages wurden in drei langen und diskussionsreichen Sitzungen des Verwaltungsrates im September 2017, Dezember 2017 und Januar 2018 genau diese Kalkulationsgrundlagen sowie viele weitere Aspekte behandelt.

Für die von Ihnen angesprochenen Antragsunterlagen der Geschäftsführung gilt selbstverständlich das Gleiche. Diese Antragsunterlagen enthalten verständlicherweise genau diese nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Zahlen, Daten und Unterlagen. Daher stellen auch diese Unterlagen Geschäftsgeheimnisse dar, die nicht der Öffentlichkeit zugeführt werden.



3.       Wirtschaftspläne, welche selbstverständlich im Verwaltungsrat des Studierendenwerks behandelt und diskutiert werden, sind sehr ausführlich, enthalten unter anderem auch entsprechende Stellenpläne mit Eingruppierungen etc. und stellen unter anderem aufgrund der dem Datenschutz unterliegenden Informationen daher ebenfalls Geschäftsgeheimnisse dar.



4.       Ihre Auffassung zu meiner „Rechtsansicht“ ist falsch. Abgesehen davon kann ich Ihnen versichern, dass ich mich selbstverständlich an gesetzliche Regelungen halte. Auch habe ich Ihr Informationsbegehren nicht als Ganzes abgelehnt. Im Gegenteil, ich habe Ihnen sehr schnell zu den meisten Ihrer Fragen die Stellen genannt, an denen Sie die notwendigen Informationen finden. Abgelehnt habe ich ausschließlich die von Ihnen angeforderten Informationen, welche (nach geltender Gesetzeslage) Geschäftsgeheimnisse sind und/oder dem Datenschutz (also auch geltende Gesetzeslage) unterliegen.



5.       Dem Bedarf an Aufklärung, den Sie für sich und andere Kommilitoninnen und Kommilitonen sehen, will ich an dieser Stelle gern in angemessener Form behelfen.

a.       Ihre Zweifel, dass nach 11 bzw. 5 Jahren Preisstabilität Preiserhöhungen in der beschlossenen Höhe notwendig sind, möchte ich gern versuchen, durch meine folgenden Erläuterungen zu vermindern bzw. wenn möglich, ganz zu beseitigen.

b.      Die Thematik der Essenpreise haben die Mitglieder des Verwaltungsrates in den vergangenen 12 Jahren (seit ich im Studierendenwerk bin) regelmäßig und immer wieder behandelt und diskutiert. Dabei wurde immer im Besonderen im Sinne der Studierenden berücksichtigt, dass die Verpflegung der Studierenden in den gastronomischen Einrichtungen der Studierendenwerke einen Grundpfeiler der Aufgaben der Studierendenwerke darstellt und einen ganz besonders hohen Wichtigkeitsgrad für die Studierenden darstellt. Historisch stellen die Verpflegung in Mensen und die Vermietung von Wohnraum die Säulen der heutigen Aufgaben und auch der Studierendenwerksgesetze aller Bundesländer dar. Genau deshalb waren und sind Verwaltungsrat und Geschäftsführung immer bestrebt, die Preise in der Gastronomie des Studierendenwerks möglichst gering zu halten, auch wenn gerade die Gastronomie der höchstsubventionierte Bereich der Studierendenwerke ist.

c.       Ihre Darstellung des Preisvergleichs eines Desserts und einer „vollständigen Mahlzeit“ ist schlichtweg FALSCH !!! Bisher war der Preis für Studierende für die Hauptkomponente des Essen I bei 1,00 € bzw. bei Fisch sogar 1,20 €. Dieser Preis war nicht für eine vollständige Mahlzeit, sondern NUR für die Hauptkomponente OHNE Beilagen. Das von Ihnen genannte (Kalt-)Dessert wird ab 01.08.2018 einen  Preis von 0,90 € haben (bisher für die Pudding-Variante 0,75 €, für die Creme 0,85 €).

d.      Bezüglich der 5 Jahre Beitragsstabilität des Sozialbeitrags im Studierendenwerk Düsseldorf erläutern Sie eine aus Ihrer Sicht „unverhältnismäßige Steigerung der Beiträge“. Sie gehen gar davon aus, dass die „Studentenstarken-Jahrgänge abgeschröpft werden sollen“. Auch dies ist schlichtweg FALSCH. Seit Wintersemester 2008/2009 ist die Anzahl der Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Düsseldorf um über 90 % gestiegen. Verwaltungsrat und Geschäftsführung beobachten und begleiten diese Entwicklung regelmäßig und achten insbesondere darauf, dass die derzeitigen Studierenden und auch zukünftige Studierendengenerationen möglichst gleich behandelt werden. Daher wurde der Sozialbeitrag eben in den vergangenen 5 Jahren stabil gehalten, weil es aufgrund der überproportional stark gestiegenen Studierendenzahl möglich war, den Sozialbeitrag stabil zu halten, obwohl neue Mensen und andere Einrichtungen (z. B. Kleve, Kamp-Lintfort, Düsseldorf-Derendorf) für die Studierenden geschaffen werden mussten, um sowohl an neuen Hochschulstandorten Angebote für die Studierenden zu schaffen als auch an bestehenden Standorten Sanierungen, Modernisierungen etc. zu ermöglichen. Nur aufgrund des starken Anstiegs der Studierendenzahl konnten diese Maßnahmen für die Studierenden geschaffen werden, ohne bereits den Sozialbeitrag in dieser Zeit zu erhöhen.

Der teilweise bei uns ankommenden Argumentation (z.B. der AStA-Vorsitzenden der Heinrich-Heine-Universität), dass es ein Versäumnis des Studierendenwerks sei, nicht in den vergangenen Jahren schrittweise den Sozialbeitrag angehoben zu haben, kann ich nur aufs Schärfste widersprechen. Eine Geschäftsführung und ein Verwaltungsrat, die den Sozialbeitrag angehoben hätten, auch wenn dies nicht notwendig gewesen war, hätten wohl klar gegen die Interessen der Studierenden gehandelt. Dies wird sowohl der Verwaltungsrat (mit den verantwortungsbewusst handelnden Studierenden im Verwaltungsrat) als auch die Geschäftsführung des Studierendenwerks keinesfalls tun. Insofern handelt es sich nicht um ein Versäumnis, sondern im Gegenteil um äußerst verantwortungsbewusstes Handeln im Sinne aller Studierenden. Zum verantwortungsbewussten Handeln gehört auch die langfristige Planung. Hierzu haben sich Verwaltungsrat und Geschäftsführung selbstverständlich auch damit beschäftigt, dass in fernerer Zukunft aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland sowie weiterer Faktoren mit einem Rückgang der Studierendenzahlen zu rechnen ist. Auch hierbei wurde bereits seit Jahren berücksichtigt, dass z.B. die Schaffung von Wohnplätzen so gestaltet sein muss, dass diese auch bei rückläufigen Studierendenzahlen vermietbar sein müssen, um nicht heute Wohnplätze zu schaffen, die irgendwann in Leerständen enden und dann aus höheren Sozialbeiträgen der Studierenden finanziert werden müssten. Der von Ihnen angesprochene „Aufbau von Rücklagen“ ist im Übrigen notwendig, um die gewachsene Anzahl von Wohnimmobilien, Gastronomieeinrichtungen und anderen Einrichtungen zukünftig in regelmäßigen Abständen zu sanieren, renovieren und modernisieren, um jeweils zeitgemäß den Bedürfnissen der Studierenden anzupassen. Mehr Einrichtungen heißt auch höhere Aufwendungen, um diese jeweils zeitgemäß zu erhalten. Auch dieser Erhalt ist eine Verpflichtung, die von Verwaltungsrat und Geschäftsführung wahrgenommen wird, um im Sinne der jeweiligen Studierendengenerationen gerecht zu werden.

e.      Die beschlossenen Mensa-Preiserhöhungen und die beschlossene Erhöhung des Sozialbeitrages stellen die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Studierendenwerks mittelfristig sicher und sollen auch für einen mittelfristigen Zeitraum Planungssicherheit für die Studierenden schaffen. Das Studierendenwerk geht davon aus, dass der planbare Zeitraum für die Studierenden mindestens drei Jahre beträgt, soweit nicht durch Fremdeinflüsse und Sondereffekte andere Maßnahmen notwendig würden.



Ich gehe davon aus, dass meine Erläuterungen Ihre bisherige Beurteilung bzw. Einschätzung der Sachlage doch deutlich verändern.



Mit freundlichen Grüßen",False,84851,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Abbasi,



selbstverständlich erhalten Sie auf Ihre Fragen und angesprochenen Themen hier Antworten in angemessenem Rahmen.



1.       Aktenpläne in der von Ihnen dargestellten Form gibt es nicht. Selbstverständlich gibt es in unserem Hause ein geordnetes Rechnungswesen, geordnete Vertragsunterlagen, etc. Dies ist schon allein dadurch klar, dass eine jährliche Prüfung des Jahresabschlusses durch einen bestellten unabhängigen Wirtschaftsprüfer gemäß den gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches erfolgt. Diese Prüfungen wiederum führten bislang immer zu „uneingeschränkten Bestätigungsvermerken“ der jeweiligen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.



2.       Zur Thematik der Nicht-Öffentlichkeit der Sitzungen des Verwaltungsrates verkennen Sie die Sachlage. Selbstverständlich werden in den Sitzungen des Verwaltungsrates auch in hohem Maße Kalkulationsgrundlagen des Unternehmens in schriftlicher und mündlicher Form behandelt und diskutiert. Genau diese stellen Geschäftsgeheimnisse dar, welche nicht der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden sollen und dürfen. Da es am Markt auch andere (private und andere) Anbieter von Leistungen, die das Studierendenwerk erbringt, gibt (Wohnungsvermietung, Gastronomie, Kindertagesstätten, etc.), ist es dementsprechend auch zulässig, dass genau diese Kalkulationsgrundlagen eines jeden Unternehmens geschützt sind und bleiben. Hierzu gibt es genügend höchstrichterliche Grundsatzurteile, die genau den Schutz dieser „Geschäftsgeheimnisse“ begründen. Eventuell sollten Sie sich diesbezüglich auch juristisch informieren. Die Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrates enthalten eben auch solche Geschäftsgeheimnisse, welche z.B. Kalkulationsgrundlagen des Unternehmens darstellen. Insbesondere im Falle der Preisbildung der Mensaessen sowie auch zur Festlegung der zukünftigen Höhe des Sozialbeitrages wurden in drei langen und diskussionsreichen Sitzungen des Verwaltungsrates im September 2017, Dezember 2017 und Januar 2018 genau diese Kalkulationsgrundlagen sowie viele weitere Aspekte behandelt.

Für die von Ihnen angesprochenen Antragsunterlagen der Geschäftsführung gilt selbstverständlich das Gleiche. Diese Antragsunterlagen enthalten verständlicherweise genau diese nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Zahlen, Daten und Unterlagen. Daher stellen auch diese Unterlagen Geschäftsgeheimnisse dar, die nicht der Öffentlichkeit zugeführt werden.



3.       Wirtschaftspläne, welche selbstverständlich im Verwaltungsrat des Studierendenwerks behandelt und diskutiert werden, sind sehr ausführlich, enthalten unter anderem auch entsprechende Stellenpläne mit Eingruppierungen etc. und stellen unter anderem aufgrund der dem Datenschutz unterliegenden Informationen daher ebenfalls Geschäftsgeheimnisse dar.



4.       Ihre Auffassung zu meiner „Rechtsansicht“ ist falsch. Abgesehen davon kann ich Ihnen versichern, dass ich mich selbstverständlich an gesetzliche Regelungen halte. Auch habe ich Ihr Informationsbegehren nicht als Ganzes abgelehnt. Im Gegenteil, ich habe Ihnen sehr schnell zu den meisten Ihrer Fragen die Stellen genannt, an denen Sie die notwendigen Informationen finden. Abgelehnt habe ich ausschließlich die von Ihnen angeforderten Informationen, welche (nach geltender Gesetzeslage) Geschäftsgeheimnisse sind und/oder dem Datenschutz (also auch geltende Gesetzeslage) unterliegen.



5.       Dem Bedarf an Aufklärung, den Sie für sich und andere Kommilitoninnen und Kommilitonen sehen, will ich an dieser Stelle gern in angemessener Form behelfen.

a.       Ihre Zweifel, dass nach 11 bzw. 5 Jahren Preisstabilität Preiserhöhungen in der beschlossenen Höhe notwendig sind, möchte ich gern versuchen, durch meine folgenden Erläuterungen zu vermindern bzw. wenn möglich, ganz zu beseitigen.

b.      Die Thematik der Essenpreise haben die Mitglieder des Verwaltungsrates in den vergangenen 12 Jahren (seit ich im Studierendenwerk bin) regelmäßig und immer wieder behandelt und diskutiert. Dabei wurde immer im Besonderen im Sinne der Studierenden berücksichtigt, dass die Verpflegung der Studierenden in den gastronomischen Einrichtungen der Studierendenwerke einen Grundpfeiler der Aufgaben der Studierendenwerke darstellt und einen ganz besonders hohen Wichtigkeitsgrad für die Studierenden darstellt. Historisch stellen die Verpflegung in Mensen und die Vermietung von Wohnraum die Säulen der heutigen Aufgaben und auch der Studierendenwerksgesetze aller Bundesländer dar. Genau deshalb waren und sind Verwaltungsrat und Geschäftsführung immer bestrebt, die Preise in der Gastronomie des Studierendenwerks möglichst gering zu halten, auch wenn gerade die Gastronomie der höchstsubventionierte Bereich der Studierendenwerke ist.

c.       Ihre Darstellung des Preisvergleichs eines Desserts und einer „vollständigen Mahlzeit“ ist schlichtweg FALSCH !!! Bisher war der Preis für Studierende für die Hauptkomponente des Essen I bei 1,00 € bzw. bei Fisch sogar 1,20 €. Dieser Preis war nicht für eine vollständige Mahlzeit, sondern NUR für die Hauptkomponente OHNE Beilagen. Das von Ihnen genannte (Kalt-)Dessert wird ab 01.08.2018 einen  Preis von 0,90 € haben (bisher für die Pudding-Variante 0,75 €, für die Creme 0,85 €).

d.      Bezüglich der 5 Jahre Beitragsstabilität des Sozialbeitrags im Studierendenwerk Düsseldorf erläutern Sie eine aus Ihrer Sicht „unverhältnismäßige Steigerung der Beiträge“. Sie gehen gar davon aus, dass die „Studentenstarken-Jahrgänge abgeschröpft werden sollen“. Auch dies ist schlichtweg FALSCH. Seit Wintersemester 2008/2009 ist die Anzahl der Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Düsseldorf um über 90 % gestiegen. Verwaltungsrat und Geschäftsführung beobachten und begleiten diese Entwicklung regelmäßig und achten insbesondere darauf, dass die derzeitigen Studierenden und auch zukünftige Studierendengenerationen möglichst gleich behandelt werden. Daher wurde der Sozialbeitrag eben in den vergangenen 5 Jahren stabil gehalten, weil es aufgrund der überproportional stark gestiegenen Studierendenzahl möglich war, den Sozialbeitrag stabil zu halten, obwohl neue Mensen und andere Einrichtungen (z. B. Kleve, Kamp-Lintfort, Düsseldorf-Derendorf) für die Studierenden geschaffen werden mussten, um sowohl an neuen Hochschulstandorten Angebote für die Studierenden zu schaffen als auch an bestehenden Standorten Sanierungen, Modernisierungen etc. zu ermöglichen. Nur aufgrund des starken Anstiegs der Studierendenzahl konnten diese Maßnahmen für die Studierenden geschaffen werden, ohne bereits den Sozialbeitrag in dieser Zeit zu erhöhen.

Der teilweise bei uns ankommenden Argumentation (z.B. der AStA-Vorsitzenden der Heinrich-Heine-Universität), dass es ein Versäumnis des Studierendenwerks sei, nicht in den vergangenen Jahren schrittweise den Sozialbeitrag angehoben zu haben, kann ich nur aufs Schärfste widersprechen. Eine Geschäftsführung und ein Verwaltungsrat, die den Sozialbeitrag angehoben hätten, auch wenn dies nicht notwendig gewesen war, hätten wohl klar gegen die Interessen der Studierenden gehandelt. Dies wird sowohl der Verwaltungsrat (mit den verantwortungsbewusst handelnden Studierenden im Verwaltungsrat) als auch die Geschäftsführung des Studierendenwerks keinesfalls tun. Insofern handelt es sich nicht um ein Versäumnis, sondern im Gegenteil um äußerst verantwortungsbewusstes Handeln im Sinne aller Studierenden. Zum verantwortungsbewussten Handeln gehört auch die langfristige Planung. Hierzu haben sich Verwaltungsrat und Geschäftsführung selbstverständlich auch damit beschäftigt, dass in fernerer Zukunft aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland sowie weiterer Faktoren mit einem Rückgang der Studierendenzahlen zu rechnen ist. Auch hierbei wurde bereits seit Jahren berücksichtigt, dass z.B. die Schaffung von Wohnplätzen so gestaltet sein muss, dass diese auch bei rückläufigen Studierendenzahlen vermietbar sein müssen, um nicht heute Wohnplätze zu schaffen, die irgendwann in Leerständen enden und dann aus höheren Sozialbeiträgen der Studierenden finanziert werden müssten. Der von Ihnen angesprochene „Aufbau von Rücklagen“ ist im Übrigen notwendig, um die gewachsene Anzahl von Wohnimmobilien, Gastronomieeinrichtungen und anderen Einrichtungen zukünftig in regelmäßigen Abständen zu sanieren, renovieren und modernisieren, um jeweils zeitgemäß den Bedürfnissen der Studierenden anzupassen. Mehr Einrichtungen heißt auch höhere Aufwendungen, um diese jeweils zeitgemäß zu erhalten. Auch dieser Erhalt ist eine Verpflichtung, die von Verwaltungsrat und Geschäftsführung wahrgenommen wird, um im Sinne der jeweiligen Studierendengenerationen gerecht zu werden.

e.      Die beschlossenen Mensa-Preiserhöhungen und die beschlossene Erhöhung des Sozialbeitrages stellen die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Studierendenwerks mittelfristig sicher und sollen auch für einen mittelfristigen Zeitraum Planungssicherheit für die Studierenden schaffen. Das Studierendenwerk geht davon aus, dass der planbare Zeitraum für die Studierenden mindestens drei Jahre beträgt, soweit nicht durch Fremdeinflüsse und Sondereffekte andere Maßnahmen notwendig würden.



Ich gehe davon aus, dass meine Erläuterungen Ihre bisherige Beurteilung bzw. Einschätzung der Sachlage doch deutlich verändern.



Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Beitrags- und Preiserhöhung, Haushaltspläne, [#26518]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26518/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84851/?format=csv,Studierendenwerk Düsseldorf AöR,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15200/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,"AW: AW: Beitrags- und Preiserhöhung, Haushaltspläne, [#26518]",2018-03-12T16:48:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/beitrags-und-preiserhohung-haushaltsplane/#nachricht-84851
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Die Verwaltungsratsbeschlüsse, welche die Erhöhung der Beiträge zum WS 2018/19 und die Preiserhöhung zum 01.08.2018 regeln
- die dazugehörigen Antragsunterlagen der Geschäftsführung
- Haushaltspläne und Nachtragshaushalte der Jahre 2014, 2015, 2016, 2017, 2017, 2018
- Jahresabschluss der Jahre 2012, 2013, 2014, 2016
- die Satzung des Studierendenwerkes
- Aktenplan, Organigramm und sonstige Verzeichnisse aus denen die vorhandenen amtlichen Informationen des Studierendenwerkes herausgelesen werden können (vgl. § 12 IFG NRW)

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich behalte mir vor weitere amtliche Informationen anzufordern. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Aras Abbasi
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,83119,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15200/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Die Verwaltungsratsbeschlüsse, welche die Erhöhung der Beiträge zum WS 2018/19 und die Preiserhöhung zum 01.08.2018 regeln
- die dazugehörigen Antragsunterlagen der Geschäftsführung
- Haushaltspläne und Nachtragshaushalte der Jahre 2014, 2015, 2016, 2017, 2017, 2018
- Jahresabschluss der Jahre 2012, 2013, 2014, 2016
- die Satzung des Studierendenwerkes
- Aktenplan, Organigramm und sonstige Verzeichnisse aus denen die vorhandenen amtlichen Informationen des Studierendenwerkes herausgelesen werden können (vgl. § 12 IFG NRW)

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich behalte mir vor weitere amtliche Informationen anzufordern. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Aras Abbasi
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Beitrags- und Preiserhöhung, Haushaltspläne, [#26518]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26518/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83119/?format=csv,Aras Abbasi,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Beitrags- und Preiserhöhung, Haushaltspläne, [#26518]",2018-02-11T10:07:41.543025+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/beitrags-und-preiserhohung-haushaltsplane/#nachricht-83119
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

erstmal Danke ich Ihnen für Ihre ""Wegweisung"" durch die Website des Studierendenwerk. Ich hatte nach den Informationen bei Über Uns gesucht und nicht gefunden. 

Zu 3.  Aktenpläne sind die von Behörden und öffentlichen Stellen entwickelte Verzeichnisse um das gesamte anfallende Schriftgut zu erfassen. Oder: Ähnlich wie ein Haushaltsplan den Haushalt ordnet, ordnet der Aktenplan das Schriftgut und macht es auffindbar. Es kann natürlich sein, dass sie ein anderweitiges Verzeichnis zur Informationserfassung nutzen, dann bitte ich um Zusendung dessen.

Zu 4.:
Die Sitzungen sind zwar nicht-öffentlich, aber der Sinn und Zweck der Nicht-Öffentlichkeit ist nicht, dass alles was darin stattfindet geheim sei. Sondern der Ausschuss der Nicht-Öffentlichkeit dient dazu den Entscheidungsfindungsprozess nicht zu stören. Zumal der Wortlaut es nur auf die Sitzung aber nicht auf die darin zu erlassenden Beschlüsse beschränkt. Die Verwaltungsratsbeschlüsse dienen ja gerade dazu zukünftige und rechtlich erhebliche Handlungen des Studierendenwerkes zu legitimieren. Insofern dürften die Beschlüsse keiner Geheimheit unterliegen, da sonst die Beschlüsse keinerlei Bedeutung mehr hätten. 

Die zugehörigen Antragsunterlagen machen die darauf aufbauenden Beschlüsse nachvollziehbar, wobei Entwürfe nicht der Veröffentlichungspflicht unterliegen, da diese die o.g. zukünftigen Entscheidungsfindungsprozesse beeinflussen würden. 

Wirtschaftspläne müsste ich genauer prüfen, aber ich gehe davon aus dass Wirtschaftspläne auch Beschlüsse des Verwaltungsrates darstellen.

Ich gehe davon aus, dass Ihre Rechtsansicht, aufgrund derer Sie mein Informationsbegehren abgelehnt haben, unvertretbar ist und bitte Sie um erneute Überprüfung der Sach- und Rechtslage und die Zusendung der angeforderten Unterlagen. 

Bezüglich Ihrer Frage des öffentlichen Interesses:
Zuerst einmal ist das ein Standardtext für IFG-Anfragen die über fragdenstaat.de eingereicht werden. Aber ich sehe doch einen Bedarf an Aufklärung für mich und andere Kommilitonen wie so eine happige Verteuerung zu Stande kommen konnte. Zumal der Aufschrei innerhalb der Studierendenschaft bezüglich der Preiserhöhung massiv ist. 
Meine Zweifel sind auch mit diesen Aussagen wie bspw. 11 Jahre Preisstabilität oder 5 Jahre Beitragsstabilität nicht aus der Welt geräumt. Nur weil 11 Jahre Preise stabil bleiben erklärt es nicht, dass bspw. Desserts ab dem 01.08. 90 Cent kosten sollen, was vorher eine vollständige Mahlzeit (Essen I) dargestellt hat. Auch die 5 Jahre Beitragsstabilität suggerieren bei mir eher eine unverhältnismäßige Steigerung der Beiträge, Stichwort: Grenzkosten, Ticketstudenten etc.. Zumal Sie in dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschluss 2015 selber schreiben, dass die wirtschaftliche Lage sehr gut sei und sie für 2020 mit einer Entspannung von den Studentenstarken-Jahrgängen rechnen. Dadurch gehe ich davon aus, dass die Studentenstarken-Jahrgänge abgeschröpft werden sollen und entsprechend hohe Rücklagen aufgebaut werden sollen. 
Aber ohne Wirtschaftspläne kann ich nicht beurteilen ob die aufzubauenden Rücklagen und ggf. Rückstellungen im Sinne der Studierendenschaft sind und ein vom Gesetz nicht vorgesehenes Finanzgebaren darstellt. 
Darum bleibt bei mir nur die Einschätzung, dass eine unverhältnismäßig hohe Abgabenerhöhung vorliegt, die mich auch in meinen Rechten verletzt. 

Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi

Anfragenr: 26518
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,83319,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15200/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,False,"

erstmal Danke ich Ihnen für Ihre ""Wegweisung"" durch die Website des Studierendenwerk. Ich hatte nach den Informationen bei Über Uns gesucht und nicht gefunden. 

Zu 3.  Aktenpläne sind die von Behörden und öffentlichen Stellen entwickelte Verzeichnisse um das gesamte anfallende Schriftgut zu erfassen. Oder: Ähnlich wie ein Haushaltsplan den Haushalt ordnet, ordnet der Aktenplan das Schriftgut und macht es auffindbar. Es kann natürlich sein, dass sie ein anderweitiges Verzeichnis zur Informationserfassung nutzen, dann bitte ich um Zusendung dessen.

Zu 4.:
Die Sitzungen sind zwar nicht-öffentlich, aber der Sinn und Zweck der Nicht-Öffentlichkeit ist nicht, dass alles was darin stattfindet geheim sei. Sondern der Ausschuss der Nicht-Öffentlichkeit dient dazu den Entscheidungsfindungsprozess nicht zu stören. Zumal der Wortlaut es nur auf die Sitzung aber nicht auf die darin zu erlassenden Beschlüsse beschränkt. Die Verwaltungsratsbeschlüsse dienen ja gerade dazu zukünftige und rechtlich erhebliche Handlungen des Studierendenwerkes zu legitimieren. Insofern dürften die Beschlüsse keiner Geheimheit unterliegen, da sonst die Beschlüsse keinerlei Bedeutung mehr hätten. 

Die zugehörigen Antragsunterlagen machen die darauf aufbauenden Beschlüsse nachvollziehbar, wobei Entwürfe nicht der Veröffentlichungspflicht unterliegen, da diese die o.g. zukünftigen Entscheidungsfindungsprozesse beeinflussen würden. 

Wirtschaftspläne müsste ich genauer prüfen, aber ich gehe davon aus dass Wirtschaftspläne auch Beschlüsse des Verwaltungsrates darstellen.

Ich gehe davon aus, dass Ihre Rechtsansicht, aufgrund derer Sie mein Informationsbegehren abgelehnt haben, unvertretbar ist und bitte Sie um erneute Überprüfung der Sach- und Rechtslage und die Zusendung der angeforderten Unterlagen. 

Bezüglich Ihrer Frage des öffentlichen Interesses:
Zuerst einmal ist das ein Standardtext für IFG-Anfragen die über fragdenstaat.de eingereicht werden. Aber ich sehe doch einen Bedarf an Aufklärung für mich und andere Kommilitonen wie so eine happige Verteuerung zu Stande kommen konnte. Zumal der Aufschrei innerhalb der Studierendenschaft bezüglich der Preiserhöhung massiv ist. 
Meine Zweifel sind auch mit diesen Aussagen wie bspw. 11 Jahre Preisstabilität oder 5 Jahre Beitragsstabilität nicht aus der Welt geräumt. Nur weil 11 Jahre Preise stabil bleiben erklärt es nicht, dass bspw. Desserts ab dem 01.08. 90 Cent kosten sollen, was vorher eine vollständige Mahlzeit (Essen I) dargestellt hat. Auch die 5 Jahre Beitragsstabilität suggerieren bei mir eher eine unverhältnismäßige Steigerung der Beiträge, Stichwort: Grenzkosten, Ticketstudenten etc.. Zumal Sie in dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschluss 2015 selber schreiben, dass die wirtschaftliche Lage sehr gut sei und sie für 2020 mit einer Entspannung von den Studentenstarken-Jahrgängen rechnen. Dadurch gehe ich davon aus, dass die Studentenstarken-Jahrgänge abgeschröpft werden sollen und entsprechend hohe Rücklagen aufgebaut werden sollen. 
Aber ohne Wirtschaftspläne kann ich nicht beurteilen ob die aufzubauenden Rücklagen und ggf. Rückstellungen im Sinne der Studierendenschaft sind und ein vom Gesetz nicht vorgesehenes Finanzgebaren darstellt. 
Darum bleibt bei mir nur die Einschätzung, dass eine unverhältnismäßig hohe Abgabenerhöhung vorliegt, die mich auch in meinen Rechten verletzt. 

Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi

Anfragenr: 26518
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


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",,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Beitrags- und Preiserhöhung, Haushaltspläne, [#26518]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26518/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83319/?format=csv,Aras Abbasi,,True,,,"AW: AW: Beitrags- und Preiserhöhung, Haushaltspläne, [#26518]",2018-02-14T13:13:01.886032+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/beitrags-und-preiserhohung-haushaltsplane/#nachricht-83319
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie meine letzte E-Mail als Widerspruch betrachten. 

Falls meinem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann, bitte ich um die Vorlage an das Landesministerium als Aufsichtsbehörde.

Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi

Anfragenr: 26518
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


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",False,83679,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15200/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,False,"

ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie meine letzte E-Mail als Widerspruch betrachten. 

Falls meinem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann, bitte ich um die Vorlage an das Landesministerium als Aufsichtsbehörde.

Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi

Anfragenr: 26518
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: AW: Beitrags- und Preiserhöhung, Haushaltspläne, [#26518]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26518/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83679/?format=csv,Aras Abbasi,,True,,,"AW: AW: AW: Beitrags- und Preiserhöhung, Haushaltspläne, [#26518]",2018-02-19T23:03:41.611713+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/beitrags-und-preiserhohung-haushaltsplane/#nachricht-83679
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Abbasi,



zunächst vielen Dank für Ihre Nachricht.



Ihre Anfrage haben wir somit erhalten.



Nachfolgend möchte ich Ihnen sehr gern und somit auch sehr schnell Ihre Fragen, soweit dies möglich ist, beantworten (hier auch noch ohne Gebühren):



1.       Die Sie interessierenden Jahresabschlüsse finden Sie in unseren jeweiligen Jahresberichten (im Übrigen von 2009 bis 2016) online auf unserer website www.stw-d.de<http://www.stw-d.de> unter der Rubrik ""Über uns"", dem Unterpunkt ""Presse"" und dem dazugehörigen Unterpunkt ""Publikationen"".

2.       Die jeweils aktuelle Satzung des Studierendenwerks Düsseldorf finden Sie ebenfalls in den unter 1. genannten Jahresberichten. (Ebenso das jeweils geltende Studierendenwerksgesetz.)

3.       Das jeweils geltende Organigramm des Studierendenwerks Düsseldorf finden Sie ebenfalls in den unter 1. genannten Jahresberichten. (Was Sie unter Aktenplänen verstehen, ist mir nicht schlüssig.)

4.       Die von Ihnen gewünschten Beschlüsse des Verwaltungsrates bezüglich der Erhöhung des Sozialbeitrages zum Wintersemester 2018/2019 sowie der Erhöhung der Mensapreise ab 01.08.2018 unterliegen der durch Gesetz und Satzung gegeben „Nicht-Öffentlichkeit“. Gleiches gilt für die von Ihnen genannten „dazugehörigen Antragsunterlagen der Geschäftsführung“. Gleiches gilt für die von Ihnen genannten Wirtschaftspläne. Diesbezüglich liegen hierfür die von Ihnen nicht gesehenen Ausschlussgründe doch vor.

5.       Nachtragshaushalte gab es in dem mir bekannten Zeitraum seit 2006 nicht!



Gestatten Sie mir nun auch eine Frage zu Ihrer Anfrage: Wie darf ich Ihren Satz „Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.“ verstehen?

Da wir selbst natürlich die Informationen zur Erhöhung des Sozialbeitrages (nach dann 5 Jahren Beitrags-Stabilität) und die Erhöhung der Mensapreise (nach 11 Jahren Preis-Stabilität für die Studierenden) noch zu gegebener Zeit veröffentlichen bzw. den ASten und Hochschulleitungen der sechs Hochschulen in unserem Zuständigkeitsbereich bereits bekanntgegeben haben, frage ich mich nach dem Sinn weiterer Veröffentlichungen.



Ich gehe davon aus, dass mit obigen Erläuterungen bzw. Nennung der Fundstellen Ihre Fragen beantwortet sind und würde mich über ein feedback zu meiner Frage freuen.



Mit freundlichen Grüßen",False,83317,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Abbasi,



zunächst vielen Dank für Ihre Nachricht.



Ihre Anfrage haben wir somit erhalten.



Nachfolgend möchte ich Ihnen sehr gern und somit auch sehr schnell Ihre Fragen, soweit dies möglich ist, beantworten (hier auch noch ohne Gebühren):



1.       Die Sie interessierenden Jahresabschlüsse finden Sie in unseren jeweiligen Jahresberichten (im Übrigen von 2009 bis 2016) online auf unserer website www.stw-d.de<http://www.stw-d.de> unter der Rubrik ""Über uns"", dem Unterpunkt ""Presse"" und dem dazugehörigen Unterpunkt ""Publikationen"".

2.       Die jeweils aktuelle Satzung des Studierendenwerks Düsseldorf finden Sie ebenfalls in den unter 1. genannten Jahresberichten. (Ebenso das jeweils geltende Studierendenwerksgesetz.)

3.       Das jeweils geltende Organigramm des Studierendenwerks Düsseldorf finden Sie ebenfalls in den unter 1. genannten Jahresberichten. (Was Sie unter Aktenplänen verstehen, ist mir nicht schlüssig.)

4.       Die von Ihnen gewünschten Beschlüsse des Verwaltungsrates bezüglich der Erhöhung des Sozialbeitrages zum Wintersemester 2018/2019 sowie der Erhöhung der Mensapreise ab 01.08.2018 unterliegen der durch Gesetz und Satzung gegeben „Nicht-Öffentlichkeit“. Gleiches gilt für die von Ihnen genannten „dazugehörigen Antragsunterlagen der Geschäftsführung“. Gleiches gilt für die von Ihnen genannten Wirtschaftspläne. Diesbezüglich liegen hierfür die von Ihnen nicht gesehenen Ausschlussgründe doch vor.

5.       Nachtragshaushalte gab es in dem mir bekannten Zeitraum seit 2006 nicht!



Gestatten Sie mir nun auch eine Frage zu Ihrer Anfrage: Wie darf ich Ihren Satz „Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.“ verstehen?

Da wir selbst natürlich die Informationen zur Erhöhung des Sozialbeitrages (nach dann 5 Jahren Beitrags-Stabilität) und die Erhöhung der Mensapreise (nach 11 Jahren Preis-Stabilität für die Studierenden) noch zu gegebener Zeit veröffentlichen bzw. den ASten und Hochschulleitungen der sechs Hochschulen in unserem Zuständigkeitsbereich bereits bekanntgegeben haben, frage ich mich nach dem Sinn weiterer Veröffentlichungen.



Ich gehe davon aus, dass mit obigen Erläuterungen bzw. Nennung der Fundstellen Ihre Fragen beantwortet sind und würde mich über ein feedback zu meiner Frage freuen.



Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Beitrags- und Preiserhöhung, Haushaltspläne, [#26518]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26518/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83317/?format=csv,Studierendenwerk Düsseldorf AöR,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15200/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: Beitrags- und Preiserhöhung, Haushaltspläne, [#26518]",2018-02-14T12:00:37+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/beitrags-und-preiserhohung-haushaltsplane/#nachricht-83317
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte geben Sie Informationen zu ARD.ZDF medienakademie in folgenden Punkten:

1. Bitte informieren Sie über den rechtlichen Bezug zwischen WDR und ARD.ZDF medienakademie.

2. Steht das gesamte Angebot von ARD.ZDF medienakademie für alle Rundfunkbeitragsschuldner in NRW kostenfrei zur Verfügung? Bitte geben Sie dazu nähere Informationen.

3. ""Die ARD.ZDF medienakademie unterhält Trainingszentren an zwei Standorten: in Nürnberg und Hannover."" WDR wird durch Rundfunkbeiträge in NRW zwangsfinanziert. Bitte informieren Sie, warum kein einziger Standort der ARD.ZDF medienakademie in NRW existiert.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,83120,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3582/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte geben Sie Informationen zu ARD.ZDF medienakademie in folgenden Punkten:

1. Bitte informieren Sie über den rechtlichen Bezug zwischen WDR und ARD.ZDF medienakademie.

2. Steht das gesamte Angebot von ARD.ZDF medienakademie für alle Rundfunkbeitragsschuldner in NRW kostenfrei zur Verfügung? Bitte geben Sie dazu nähere Informationen.

3. ""Die ARD.ZDF medienakademie unterhält Trainingszentren an zwei Standorten: in Nürnberg und Hannover."" WDR wird durch Rundfunkbeiträge in NRW zwangsfinanziert. Bitte informieren Sie, warum kein einziger Standort der ARD.ZDF medienakademie in NRW existiert.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,"(False, 'ARD.ZDF medienakademie [#26519]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26519/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83120/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,ARD.ZDF medienakademie [#26519],2018-02-11T11:22:35.207948+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ardzdf-medienakademie/#nachricht-83120
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

Ihre E-Mail ist hier im Bundesministerium für Gesundheit eingegangen und wird an zuständiger Stelle bearbeitet.


Mit freundlichen Grüßen",False,83256,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

Ihre E-Mail ist hier im Bundesministerium für Gesundheit eingegangen und wird an zuständiger Stelle bearbeitet.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Cannabis Lieferengpässe [#26520]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26520/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83256/?format=csv,Bundesministerium für Gesundheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,WG: Cannabis Lieferengpässe [#26520],2018-02-13T16:10:36+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/cannabis-lieferengpasse/#nachricht-83256
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. Februar 2018, die wir gerne beantworten. Eines Berufens auf die von Ihnen genannten, nicht einschlägigen Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) bedarf es dafür nicht.

Das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Gesetz „Cannabis als Medizin“) ist am 10. März 2017 in Kraft getreten. Es ermöglicht die Verschreibung von weiteren Arzneimitteln auf Cannabisbasis (getrocknete Blüten und Extrakte) und legt damit die Verantwortung für die Therapie mit diesen Arzneimitteln in die Hände von Ärztinnen und Ärzten. Zudem regelt es die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Darüber hinaus sieht das Gesetz „Cannabis als Medizin“ die Errichtung einer Cannabisagentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor, dem die Aufgabe der Kontrolle und Überwachung des Cannabisanbaus zu medizinischen Zwecken und dessen Inverkehrbringen in Deutschland obliegt. Das Verfahren für eine erste Ausschreibung zur Versorgung des deutschen Marktes mit Cannabis zu medizinischen Zwecken aus deutschem Anbau ist in einem fortgeschrittenen Stadium. Bis hieraus erste Lieferungen möglich sind, erfolgt die Belieferung mit Cannabis zu medizinischen Zwecken aus Importen.

Aus dem Ausland werden derzeit von mehreren Importeuren über ein Dutzend verschiedener Sorten medizinischer Cannabisblüten in pharmazeutischer Qualität mit unterschiedlichen Wirkstoffgehalten nach Deutschland eingeführt. Im Interesse einer Versorgung der Patientinnen und Patienten bearbeitet das BfArM Anträge auf Erteilung von Importerlaubnissen und -genehmigungen zügig und kann bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen die Importerlaubnisse und –genehmigungen umgehend erteilen.

Seit dem Sommer 2017 gab es eine enorme Steigerung der Einfuhrmengen von Medizinal-Cannabisblüten. Aktuell liegt zudem eine größere Zahl offener, von den berechtigten Importeuren noch nicht genutzter Einfuhrgenehmigungen über zum Teil sehr große Mengen verschiedener Sorten Medizinal-Cannabisblüten zur Patientenversorgung vor. Somit ist in naher Zukunft mit weiteren Einfuhren und damit einer Belieferung von Apotheken in größerem Umfang zu rechnen.

Sollte in Einzelfällen, trotz einer zwischenzeitlich sehr erheblichen Steigerung des Gesamtimports, in der aufgesuchten Apotheke eine bestimmte Sorte an Medizinal-Cannabisblüten nicht vorrätig sein, besteht die Möglichkeit, dass dies in einer anderen Apotheke der Fall ist. Zudem besteht die medizinisch-therapeutische Möglichkeit, dass Ärztinnen und Ärzte alternative Rezepturarzneimittel oder Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis verschreiben. In Betracht kommen Dronabinol (Rezepturarzneimittel mit dem Wirkstoff THC, das bei der Rezepturzubereitung auch in verschiedenen Stärken mit Cannabidiol gemischt werden kann), Cannabisextrakte als Rezepturarzneimittel, Sativex® (zugelassenes Fertigarzneimittel aus Cannabisextrakten) und Canemes® (zugelassenes Fertigarzneimittel mit dem vollsynthetisch hergestellten Cannabis-Inhaltsstoff THC).

Vor diesem Hintergrund ist ggf. im Einzelfall empfehlenswert, mit dem jeweils behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin zu besprechen, ob eine Behandlung mit Dronabinol, Sativex®, Canemes® oder Cannabisextrakten in Frage kommt.

Mit freundlichen Grüßen",False,83316,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. Februar 2018, die wir gerne beantworten. Eines Berufens auf die von Ihnen genannten, nicht einschlägigen Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) bedarf es dafür nicht.

Das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Gesetz „Cannabis als Medizin“) ist am 10. März 2017 in Kraft getreten. Es ermöglicht die Verschreibung von weiteren Arzneimitteln auf Cannabisbasis (getrocknete Blüten und Extrakte) und legt damit die Verantwortung für die Therapie mit diesen Arzneimitteln in die Hände von Ärztinnen und Ärzten. Zudem regelt es die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Darüber hinaus sieht das Gesetz „Cannabis als Medizin“ die Errichtung einer Cannabisagentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor, dem die Aufgabe der Kontrolle und Überwachung des Cannabisanbaus zu medizinischen Zwecken und dessen Inverkehrbringen in Deutschland obliegt. Das Verfahren für eine erste Ausschreibung zur Versorgung des deutschen Marktes mit Cannabis zu medizinischen Zwecken aus deutschem Anbau ist in einem fortgeschrittenen Stadium. Bis hieraus erste Lieferungen möglich sind, erfolgt die Belieferung mit Cannabis zu medizinischen Zwecken aus Importen.

Aus dem Ausland werden derzeit von mehreren Importeuren über ein Dutzend verschiedener Sorten medizinischer Cannabisblüten in pharmazeutischer Qualität mit unterschiedlichen Wirkstoffgehalten nach Deutschland eingeführt. Im Interesse einer Versorgung der Patientinnen und Patienten bearbeitet das BfArM Anträge auf Erteilung von Importerlaubnissen und -genehmigungen zügig und kann bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen die Importerlaubnisse und –genehmigungen umgehend erteilen.

Seit dem Sommer 2017 gab es eine enorme Steigerung der Einfuhrmengen von Medizinal-Cannabisblüten. Aktuell liegt zudem eine größere Zahl offener, von den berechtigten Importeuren noch nicht genutzter Einfuhrgenehmigungen über zum Teil sehr große Mengen verschiedener Sorten Medizinal-Cannabisblüten zur Patientenversorgung vor. Somit ist in naher Zukunft mit weiteren Einfuhren und damit einer Belieferung von Apotheken in größerem Umfang zu rechnen.

Sollte in Einzelfällen, trotz einer zwischenzeitlich sehr erheblichen Steigerung des Gesamtimports, in der aufgesuchten Apotheke eine bestimmte Sorte an Medizinal-Cannabisblüten nicht vorrätig sein, besteht die Möglichkeit, dass dies in einer anderen Apotheke der Fall ist. Zudem besteht die medizinisch-therapeutische Möglichkeit, dass Ärztinnen und Ärzte alternative Rezepturarzneimittel oder Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis verschreiben. In Betracht kommen Dronabinol (Rezepturarzneimittel mit dem Wirkstoff THC, das bei der Rezepturzubereitung auch in verschiedenen Stärken mit Cannabidiol gemischt werden kann), Cannabisextrakte als Rezepturarzneimittel, Sativex® (zugelassenes Fertigarzneimittel aus Cannabisextrakten) und Canemes® (zugelassenes Fertigarzneimittel mit dem vollsynthetisch hergestellten Cannabis-Inhaltsstoff THC).

Vor diesem Hintergrund ist ggf. im Einzelfall empfehlenswert, mit dem jeweils behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin zu besprechen, ob eine Behandlung mit Dronabinol, Sativex®, Canemes® oder Cannabisextrakten in Frage kommt.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre Anfrage vom 11. Februar 2018 an das Bundesministerium für Gesundheit  WG: Cannabis Lieferengpässe [#26520]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26520/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83316/?format=csv,Bundesministerium für Gesundheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,True,,,Ihre Anfrage vom 11. Februar 2018 an das Bundesministerium für Gesundheit  WG: Cannabis Lieferengpässe [#26520],2018-02-14T11:43:38+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/cannabis-lieferengpasse/#nachricht-83316
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Seit dem Gesetz Cannabis als Medizin kommt es häufig zu Lieferengpässen.
Ich möchte zum einen gerne wissen, 
-warum es zu diesen Lieferengpässen kommt (verantwortliches Glied in der Lieferkette, insbesondere bei „Bedrocan“ und „Pedanios22/1“)
-wann man diese Lieferengpässe in den Griff bekommt? Die Selbstversorgung von Deutschland in hinblick auf medizinisches Cannabis kann ja momentan kein Landwirt hinsichtlich der Bedingungen erfüllen.

Außerdem möchte ich gerne wissen, wie man sich bei Lieferengpässen verhalten sollte, um politisch korrekt zu sein bzw. keine Probleme mit dem Gesetzgeber zu bekommen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,83121,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Seit dem Gesetz Cannabis als Medizin kommt es häufig zu Lieferengpässen.
Ich möchte zum einen gerne wissen, 
-warum es zu diesen Lieferengpässen kommt (verantwortliches Glied in der Lieferkette, insbesondere bei „Bedrocan“ und „Pedanios22/1“)
-wann man diese Lieferengpässe in den Griff bekommt? Die Selbstversorgung von Deutschland in hinblick auf medizinisches Cannabis kann ja momentan kein Landwirt hinsichtlich der Bedingungen erfüllen.

Außerdem möchte ich gerne wissen, wie man sich bei Lieferengpässen verhalten sollte, um politisch korrekt zu sein bzw. keine Probleme mit dem Gesetzgeber zu bekommen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Cannabis Lieferengpässe [#26520]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26520/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83121/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Cannabis Lieferengpässe [#26520],2018-02-11T11:46:18.158732+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/cannabis-lieferengpasse/#nachricht-83121
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

bitte geben Sie Information zu Direktanmeldung.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. 
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. 

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. 

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. 

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,83126,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4819/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte<Information-entfernt>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

bitte geben Sie Information zu Direktanmeldung.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. 
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. 

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. 

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. 

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Rundfunkbeitrag / Direktanmeldung [#26521]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26521/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83126/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Rundfunkbeitrag / Direktanmeldung [#26521],2018-02-11T14:16:48.303675+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-direktanmeldung/#nachricht-83126
https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-direktanmeldung/#nachricht-84390,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84390/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/84390/NAMENAME_26521_geschwaerzt.pdf?token=1u0Fox%3Aq6iqpzXR4zkMYG95tQnF7XIz2NIUJreqIcinrjmumq0,application/pdf,34061,False,False,False,True,True,NAMENAME_26521_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/34061/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-direktanmeldung/84390/anhang/NAMENAME_26521_geschwaerzt.pdf,292268,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

bitte beachten Sie die Anlage.

Mit freundlichen Grüßen",False,84390,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

bitte beachten Sie die Anlage.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anlage / Antrag #26521')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26521/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84390/?format=csv,Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4819/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Anlage / Antrag #26521,2018-03-05T11:30:18+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-direktanmeldung/#nachricht-84390
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie schrieben dass eine Infromationsverpflichtung nach BISchV nicht gegeben ist.

Unabhängig davon dürften Sie doch trotzdem Aktionen (wie informieren der Bevölkerung / Pressemitteilungen / E-Mail an den zuständigen Minister) unternehmen, oder? 

Gibt es einen solchen Plan, ab wann man so etwas tut? 

Außerdem haben Sie meine zweite Bitte: ""Senden Sie mir bitte außerdem zu, welche Aktionen an diesem Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern."" nicht beantwortet, oder habe ich etwas überlesen? 

Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders

Anfragenr: 26522
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,84487,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7806/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie schrieben dass eine Infromationsverpflichtung nach BISchV nicht gegeben ist.

Unabhängig davon dürften Sie doch trotzdem Aktionen (wie informieren der Bevölkerung / Pressemitteilungen / E-Mail an den zuständigen Minister) unternehmen, oder? 

Gibt es einen solchen Plan, ab wann man so etwas tut? 

Außerdem haben Sie meine zweite Bitte: ""Senden Sie mir bitte außerdem zu, welche Aktionen an diesem Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern."" nicht beantwortet, oder habe ich etwas überlesen? 

Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders

Anfragenr: 26522
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität [#26522]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26522/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84487/?format=csv,Sven Anders,,True,,,AW: AW: Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität [#26522],2018-03-06T12:30:41.763421+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/verfahren-fur-warnungen-vor-schlechter-luftqualitat/#nachricht-84487
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Anders,

grundsätzlich sieht die 39. BImSchV vor, dass die Bevölkerung bei Überschreitungen sogenannter Informations- und Alarmschwellen zu informieren ist.  Für PM10 und PM2,5 sind jedoch keine Alarm- und Informationsschwellen festgelegt. Daher ist eine Informationsverpflichtung nicht gegeben.

Der Feinstaubalarm in Stuttgart ist eine Maßnahme des dortigen integrierten Luftreinhalteplans (Feinstaub und NO2), der nachfolgend weitere Aktionen auslöst (z.B. Information über die Presse, das verbilligtes ÖPNV-Umweltticket etc.). Stuttgart hatte sie in den geltenden Luftreinhalteplan aufgenommen, da sowohl der Kurzzeitgrenzwert als auch der Langzeitgrenzwert für Feinstaub überschritten waren. In Hamburg werden seit 2011 die Grenzwerte (Jahresmittel- und Tagesmittelgrenzwert) für Feinstaub PM10 eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen",False,84468,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Anders,

grundsätzlich sieht die 39. BImSchV vor, dass die Bevölkerung bei Überschreitungen sogenannter Informations- und Alarmschwellen zu informieren ist.  Für PM10 und PM2,5 sind jedoch keine Alarm- und Informationsschwellen festgelegt. Daher ist eine Informationsverpflichtung nicht gegeben.

Der Feinstaubalarm in Stuttgart ist eine Maßnahme des dortigen integrierten Luftreinhalteplans (Feinstaub und NO2), der nachfolgend weitere Aktionen auslöst (z.B. Information über die Presse, das verbilligtes ÖPNV-Umweltticket etc.). Stuttgart hatte sie in den geltenden Luftreinhalteplan aufgenommen, da sowohl der Kurzzeitgrenzwert als auch der Langzeitgrenzwert für Feinstaub überschritten waren. In Hamburg werden seit 2011 die Grenzwerte (Jahresmittel- und Tagesmittelgrenzwert) für Feinstaub PM10 eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität [#26522]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26522/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84468/?format=csv,"Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7806/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität [#26522],2018-03-06T09:46:02+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/verfahren-fur-warnungen-vor-schlechter-luftqualitat/#nachricht-84468
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

leider haben Sie meine Anfrage nicht in der gesetzlich vorgesehene Zeit beantwortet.

Ihre Reaktion am 6.3.18, war keine Antwort auf meine Frage. Ich hatte nicht gefragt, zu was die BUE bei Grenzwertüberschreitungen gesetzlich verpflichtet ist zu tun, sondern, was die BUE konkret tut, wenn der Grenzwert überschritten ist. 

Außerdem habe ich gefragt, welche Aktionen am Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern.

Auf diese Fragen, haben Sie mir bislang nicht geantwortet.

Ich fordere Sie auf, diese Fragen unverzüglich zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders

Anfragenr: 26522
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,85647,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7806/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

leider haben Sie meine Anfrage nicht in der gesetzlich vorgesehene Zeit beantwortet.

Ihre Reaktion am 6.3.18, war keine Antwort auf meine Frage. Ich hatte nicht gefragt, zu was die BUE bei Grenzwertüberschreitungen gesetzlich verpflichtet ist zu tun, sondern, was die BUE konkret tut, wenn der Grenzwert überschritten ist. 

Außerdem habe ich gefragt, welche Aktionen am Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern.

Auf diese Fragen, haben Sie mir bislang nicht geantwortet.

Ich fordere Sie auf, diese Fragen unverzüglich zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders

Anfragenr: 26522
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: AW: Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität“ [#26522] (D3/2018/343) [#26522]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26522/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85647/?format=csv,Sven Anders,,True,,,AW: AW: AW: Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität“ [#26522] (D3/2018/343) [#26522],2018-03-24T09:37:14.023270+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/verfahren-fur-warnungen-vor-schlechter-luftqualitat/#nachricht-85647
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Anders,

Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen.

Mit freundlichen Grüßen",False,83139,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Anders,

Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität [#26522]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26522/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83139/?format=csv,"Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7806/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität [#26522],2018-02-12T08:15:27+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/verfahren-fur-warnungen-vor-schlechter-luftqualitat/#nachricht-83139
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/26522

Das Transparenzgesetz sieht vor, dass mir unverzüglich, in Ausnahmefällen innerhalb von einem Monat geantwortet wird. Die Behörde lässt sich jetzt schon über 2 Wochen Zeit auf meine eigentlich Anfrage zu antworten, obwohl diese nur leicht ermittelbare Fakten abfragt. 

Auch auf meine Bitte um einen Sachstand mit Fristsetzung wurde über eine Woche nicht reagiert, auch hier finde ich, dass man mir wenigstens unverzüglich mitteilen kann, wie lange es noch dauert.

Eine kurze Stichprobenartiges durchgehen von anderen Anfragen an die BuE:

https://fragdenstaat.de/anfragen/an/behorde-fur-umwelt-und-energie-hamburg/

zeigt mir, dass es ehre die Regel der Behörde ist fast immer einen Monat zu brauchen. Von Ausnahmen kann also nicht die Rede sein. 

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders

Anfragenr: 26522
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,84309,False,True,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3997/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/26522

Das Transparenzgesetz sieht vor, dass mir unverzüglich, in Ausnahmefällen innerhalb von einem Monat geantwortet wird. Die Behörde lässt sich jetzt schon über 2 Wochen Zeit auf meine eigentlich Anfrage zu antworten, obwohl diese nur leicht ermittelbare Fakten abfragt. 

Auch auf meine Bitte um einen Sachstand mit Fristsetzung wurde über eine Woche nicht reagiert, auch hier finde ich, dass man mir wenigstens unverzüglich mitteilen kann, wie lange es noch dauert.

Eine kurze Stichprobenartiges durchgehen von anderen Anfragen an die BuE:

https://fragdenstaat.de/anfragen/an/behorde-fur-umwelt-und-energie-hamburg/

zeigt mir, dass es ehre die Regel der Behörde ist fast immer einen Monat zu brauchen. Von Ausnahmen kann also nicht die Rede sein. 

Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders

Anfragenr: 26522
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Vermittlung bei Anfrage „Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität“ [#26522]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26522/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84309/?format=csv,Sven Anders,,True,,,Vermittlung bei Anfrage „Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität“ [#26522],2018-03-03T10:06:17.322873+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/verfahren-fur-warnungen-vor-schlechter-luftqualitat/#nachricht-84309
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,">der Diskussion auf FragdenStaat.de entnehme ich, dass die BUE Ihnen 
>fristgerecht geantwortet hat und Sie inzwischen neue Anfragen gestellt haben. Wir 
>sind Ihnen immer dankbar, wenn Sie uns auf derartige Entwicklungen hinweisen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte entschuldigen Sie, dass ich sie nicht auf die Antwort der BUE hingewiesen habe. Es war mir nicht bewusst, dass das nicht automatisch über das Portal von Frag den Staat funktioniert. Ihre Aussage ist allerdings nicht ganz richtig:

Richtig ist:
* Die BUE hat auf meine Anfrage eine Reaktion gezeigt.

Falsch ist:
* Das meine Anfrage beantwortet wurde. Ich habe konkret gefragt, was die BUE tut, wenn der Grenzwert überschritten wird und was sie konkret am 10.2. getan hat.
Die BUE hat mit nur geantwortet, dass man gesetzlich nicht verpflichtet sei, etwas zu tun. Unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht, ist es der Behörde ja durchaus möglich trotzdem bestimmte Personen zu informieren etc. das kann ja z.B. druch Dienstanweisungen etc. geregelt sein.


* Dass die Antwort fristgemäß war. Das Transparenzgesetz spricht von einer unverzüglichen Frist, und erlaubt spätere Antworten nur in Ausnahmefällen. Bei der BUE scheint aber, wie ich schon dargelegt habe, die Ausnahme die Regel zu sein.

Ich bitte sie deshalb weiter um Ihre Hilfe.


Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders

Anfragenr: 26522
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,85646,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3997/?format=csv,False,False,">der Diskussion auf FragdenStaat.de entnehme ich, dass die BUE Ihnen 
>fristgerecht geantwortet hat und Sie inzwischen neue Anfragen gestellt haben. Wir 
>sind Ihnen immer dankbar, wenn Sie uns auf derartige Entwicklungen hinweisen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte entschuldigen Sie, dass ich sie nicht auf die Antwort der BUE hingewiesen habe. Es war mir nicht bewusst, dass das nicht automatisch über das Portal von Frag den Staat funktioniert. Ihre Aussage ist allerdings nicht ganz richtig:

Richtig ist:
* Die BUE hat auf meine Anfrage eine Reaktion gezeigt.

Falsch ist:
* Das meine Anfrage beantwortet wurde. Ich habe konkret gefragt, was die BUE tut, wenn der Grenzwert überschritten wird und was sie konkret am 10.2. getan hat.
Die BUE hat mit nur geantwortet, dass man gesetzlich nicht verpflichtet sei, etwas zu tun. Unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht, ist es der Behörde ja durchaus möglich trotzdem bestimmte Personen zu informieren etc. das kann ja z.B. druch Dienstanweisungen etc. geregelt sein.


* Dass die Antwort fristgemäß war. Das Transparenzgesetz spricht von einer unverzüglichen Frist, und erlaubt spätere Antworten nur in Ausnahmefällen. Bei der BUE scheint aber, wie ich schon dargelegt habe, die Ausnahme die Regel zu sein.

Ich bitte sie deshalb weiter um Ihre Hilfe.


Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders

Anfragenr: 26522
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität“ [#26522] (D3/2018/343) [#26522]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26522/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85646/?format=csv,Sven Anders,,True,,,AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität“ [#26522] (D3/2018/343) [#26522],2018-03-24T09:31:56.581590+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/verfahren-fur-warnungen-vor-schlechter-luftqualitat/#nachricht-85646
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Anders,

Sie fragten, was man getan habe. Die BUE soll geantwortet haben, dass man nicht zu einer Handlung verpflichtet sei. Wenn Sie meinen, hieraus nicht lesen zu können, dass die BUE nichts getan hat, dann wenden Sie sich bitte an die BUE und stellen eine entsprechende Nachfrage/Verständnisfrage. Dies können wir nicht für Sie übernehmen.

Wegen der Fristen muss ich Ihnen mitteilen, dass ich eine Beantwortung innerhalb von drei Wochen nicht für problematisch halte. Dies gilt insbesondere für offen gestellte Fragen, die von der Behörde inhaltlich beantwortet werden, obwohl man auch einfach mitteilen könnte, dass keine Informationen/Dokumente im Sinne Ihrer Fragestellung vorliegen. Das HmbTG gewährt Ihnen lediglich einen Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Informationen und nicht das Recht, Fragen inhaltlich beantwortet zu bekommen.
Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass selbst gesetzte Fristen keinen Einfluss auf das mögliche Vorliegen von Gesetzesverstößen haben.

Mit freundlichen Grüßen",False,87285,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Anders,

Sie fragten, was man getan habe. Die BUE soll geantwortet haben, dass man nicht zu einer Handlung verpflichtet sei. Wenn Sie meinen, hieraus nicht lesen zu können, dass die BUE nichts getan hat, dann wenden Sie sich bitte an die BUE und stellen eine entsprechende Nachfrage/Verständnisfrage. Dies können wir nicht für Sie übernehmen.

Wegen der Fristen muss ich Ihnen mitteilen, dass ich eine Beantwortung innerhalb von drei Wochen nicht für problematisch halte. Dies gilt insbesondere für offen gestellte Fragen, die von der Behörde inhaltlich beantwortet werden, obwohl man auch einfach mitteilen könnte, dass keine Informationen/Dokumente im Sinne Ihrer Fragestellung vorliegen. Das HmbTG gewährt Ihnen lediglich einen Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Informationen und nicht das Recht, Fragen inhaltlich beantwortet zu bekommen.
Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass selbst gesetzte Fristen keinen Einfluss auf das mögliche Vorliegen von Gesetzesverstößen haben.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität“ [#26522] (D3/2018/343)')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26522/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/87285/?format=csv,Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3997/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität“ [#26522] (D3/2018/343),2018-04-03T18:01:08+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/verfahren-fur-warnungen-vor-schlechter-luftqualitat/#nachricht-87285
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Anders,

der Diskussion auf FragdenStaat.de entnehme ich, dass die BUE Ihnen fristgerecht geantwortet hat und Sie inzwischen neue Anfragen gestellt haben. Wir sind Ihnen immer dankbar, wenn Sie uns auf derartige Entwicklungen hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen",False,85179,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Anders,

der Diskussion auf FragdenStaat.de entnehme ich, dass die BUE Ihnen fristgerecht geantwortet hat und Sie inzwischen neue Anfragen gestellt haben. Wir sind Ihnen immer dankbar, wenn Sie uns auf derartige Entwicklungen hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Vermittlung bei Anfrage „Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität“ [#26522] (D3/2018/343)')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26522/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/85179/?format=csv,Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3997/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Vermittlung bei Anfrage „Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität“ [#26522] (D3/2018/343),2018-03-16T16:42:05+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/verfahren-fur-warnungen-vor-schlechter-luftqualitat/#nachricht-85179
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Anders,

wie bereits in der vorangegangenen Antwort erläutert, sind für PM10 und PM2,5 in der 39. BImSchV keine Alarm- und Informationsschwellen festgelegt. Daher ist eine Informationspflicht der Behörde nicht gegeben. Aus diesem Grund werden keine Aktionen unternommen, um die Bevölkerung an Tagen mit hoher Feinstaubbelastung zu warnen.

Die aktuellen Messwerte des Hamburger Luftmessnetzes können unter http://luft.hamburg.de von jedem Bürger jederzeit abgerufen werden.

Mit freundlichen Grüßen",False,87197,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Anders,

wie bereits in der vorangegangenen Antwort erläutert, sind für PM10 und PM2,5 in der 39. BImSchV keine Alarm- und Informationsschwellen festgelegt. Daher ist eine Informationspflicht der Behörde nicht gegeben. Aus diesem Grund werden keine Aktionen unternommen, um die Bevölkerung an Tagen mit hoher Feinstaubbelastung zu warnen.

Die aktuellen Messwerte des Hamburger Luftmessnetzes können unter http://luft.hamburg.de von jedem Bürger jederzeit abgerufen werden.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität [#26522]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26522/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/87197/?format=csv,"Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7806/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität [#26522],2018-04-03T08:52:47+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/verfahren-fur-warnungen-vor-schlechter-luftqualitat/#nachricht-87197
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Anders,
Ihr E-Mail vom 3.3.2018 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen 2018/343 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Wir werden den Vorgang prüfen und uns hiernach schriftlich zu der Angelegenheit äußern.

Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen",False,84624,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Anders,
Ihr E-Mail vom 3.3.2018 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen 2018/343 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Wir werden den Vorgang prüfen und uns hiernach schriftlich zu der Angelegenheit äußern.

Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Vermittlung bei Anfrage „Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität“ [#26522]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26522/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84624/?format=csv,Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3997/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Vermittlung bei Anfrage „Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität“ [#26522],2018-03-08T13:22:04+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/verfahren-fur-warnungen-vor-schlechter-luftqualitat/#nachricht-84624
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

In Hamburg war gestern der Messwert für PM10 fast um das doppelte des Grenzwertes überschritten. 

Bitte senden Sie mir Unterlagen dazu, ab welchem Werten Aktionen ausgelöst werden, wie z.B. Information von zuständigen Behördenleitern, Ministern, Bürgermeister, Warnung der Bevölkerung vor Aufenthalt im Freien / Sport, Fahrverbote, bitte um Abschaltung von Industrieanlagen etc.

Senden Sie mir bitte außerdem  zu, welche Aktionen an diesem Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern.


Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Sven Anders
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,83127,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7806/?format=csv,False,False,"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

In Hamburg war gestern der Messwert für PM10 fast um das doppelte des Grenzwertes überschritten. 

Bitte senden Sie mir Unterlagen dazu, ab welchem Werten Aktionen ausgelöst werden, wie z.B. Information von zuständigen Behördenleitern, Ministern, Bürgermeister, Warnung der Bevölkerung vor Aufenthalt im Freien / Sport, Fahrverbote, bitte um Abschaltung von Industrieanlagen etc.

Senden Sie mir bitte außerdem  zu, welche Aktionen an diesem Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern.


Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Sven Anders
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität [#26522]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26522/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83127/?format=csv,Sven Anders,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität [#26522],2018-02-11T14:45:20.177641+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/verfahren-fur-warnungen-vor-schlechter-luftqualitat/#nachricht-83127
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich noch nichts von meiner Anfrage gehört. Gemäß § 13 Abs. 1 HmbTG sollen Sie mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen. Sie haben jetzt schon 10 Tage Zeit gehabt. Wie ist der Bearbeitungsstand?

Ich setze Ihnen eine Frist bis zum 28.02.2018 zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders

Anfragenr: 26522
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,83757,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7806/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich noch nichts von meiner Anfrage gehört. Gemäß § 13 Abs. 1 HmbTG sollen Sie mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen. Sie haben jetzt schon 10 Tage Zeit gehabt. Wie ist der Bearbeitungsstand?

Ich setze Ihnen eine Frist bis zum 28.02.2018 zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders

Anfragenr: 26522
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität [#26522]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26522/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83757/?format=csv,Sven Anders,,True,,,AW: AW: Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität [#26522],2018-02-21T08:58:15.157975+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/verfahren-fur-warnungen-vor-schlechter-luftqualitat/#nachricht-83757
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Guten Tag,
vielen Dank f?r Ihre E-Mail. Sie ist erfolgreich bei der Beh?rde f?r Gesundheit und Verbraucherschutz eingegangen. Ihr Anliegen wird in die zust?ndige Abteilung weitergeleitet und schnellstm?glich bearbeitet.
Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz handelt, m?chten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass Geb?hren f?r die Bearbeitung sowie f?r die Anfertigung von Kopien anfallen k?nnen.
Mit freundlichen Gr??en
Ihre Beh?rde f?r Gesundheit und Verbraucherschutz
Billstra?e 80, 20539 Hamburg
<<E-Mail-Adresse>>
www.hamburg.de/bgv
",False,83129,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Guten Tag,
vielen Dank f?r Ihre E-Mail. Sie ist erfolgreich bei der Beh?rde f?r Gesundheit und Verbraucherschutz eingegangen. Ihr Anliegen wird in die zust?ndige Abteilung weitergeleitet und schnellstm?glich bearbeitet.
Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz handelt, m?chten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass Geb?hren f?r die Bearbeitung sowie f?r die Anfertigung von Kopien anfallen k?nnen.
Mit freundlichen Gr??en
Ihre Beh?rde f?r Gesundheit und Verbraucherschutz
Billstra?e 80, 20539 Hamburg
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"
www.hamburg.de/bgv
",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Automatische Antwort: Warnungen vor schlechter Luft [#26523]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26523/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83129/?format=csv,Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020),https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3983/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Automatische Antwort: Warnungen vor schlechter Luft [#26523],2018-02-11T14:55:23+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft/#nachricht-83129
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Anders,

Ihre Anfrage ist zuständigkeitshalber an die BUE weitergeleitet worden. 

Mit freundlichen Grüßen",False,83211,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Anders,

Ihre Anfrage ist zuständigkeitshalber an die BUE weitergeleitet worden. 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Warnungen vor schlechter Luft [#26523]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26523/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83211/?format=csv,Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020),https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3983/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Warnungen vor schlechter Luft [#26523],2018-02-13T10:06:52+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft/#nachricht-83211
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Anders,

grundsätzlich sieht die 39. BImSchV vor, dass die Bevölkerung bei Überschreitungen sogenannter Informations- und Alarmschwellen zu informieren ist.  Für PM10 und PM2,5 sind jedoch keine Alarm- und Informationsschwellen festgelegt. Daher ist eine Informationsverpflichtung nicht gegeben.

Der Feinstaubalarm in Stuttgart ist eine Maßnahme des dortigen integrierten Luftreinhalteplans (Feinstaub und NO2), der nachfolgend weitere Aktionen auslöst (z.B. Information über die Presse, das verbilligtes ÖPNV-Umweltticket etc.). Stuttgart hatte sie in den geltenden Luftreinhalteplan aufgenommen, da sowohl der Kurzzeitgrenzwert als auch der Langzeitgrenzwert für Feinstaub überschritten waren. In Hamburg werden seit 2011 die Grenzwerte (Jahresmittel- und Tagesmittelgrenzwert) für Feinstaub PM10 eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen",False,84469,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Anders,

grundsätzlich sieht die 39. BImSchV vor, dass die Bevölkerung bei Überschreitungen sogenannter Informations- und Alarmschwellen zu informieren ist.  Für PM10 und PM2,5 sind jedoch keine Alarm- und Informationsschwellen festgelegt. Daher ist eine Informationsverpflichtung nicht gegeben.

Der Feinstaubalarm in Stuttgart ist eine Maßnahme des dortigen integrierten Luftreinhalteplans (Feinstaub und NO2), der nachfolgend weitere Aktionen auslöst (z.B. Information über die Presse, das verbilligtes ÖPNV-Umweltticket etc.). Stuttgart hatte sie in den geltenden Luftreinhalteplan aufgenommen, da sowohl der Kurzzeitgrenzwert als auch der Langzeitgrenzwert für Feinstaub überschritten waren. In Hamburg werden seit 2011 die Grenzwerte (Jahresmittel- und Tagesmittelgrenzwert) für Feinstaub PM10 eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Warnungen vor schlechter Luft [#26523]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26523/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84469/?format=csv,"Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7806/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Warnungen vor schlechter Luft [#26523],2018-03-06T09:47:45+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft/#nachricht-84469
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Anders, 
vielen Dank für Ihre Anfrage an die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. Ich habe sie zuständigkeitshalber an die Behörde für Umwelt und Energie weitergeleitet. 
Freundliche Grüße,",False,83204,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Anders, 
vielen Dank für Ihre Anfrage an die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. Ich habe sie zuständigkeitshalber an die Behörde für Umwelt und Energie weitergeleitet. 
Freundliche Grüße,",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Warnungen vor schlechter Luft [#26523]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26523/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83204/?format=csv,Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020),https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3983/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Warnungen vor schlechter Luft [#26523],2018-02-13T08:28:09+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft/#nachricht-83204
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

In Hamburg war gestern der Messwert für PM10 fast um das doppelte des Grenzwertes überschritten.

Bitte senden Sie mir Unterlagen dazu, ab welchem Werten Aktionen ausgelöst werden, wie z.B. Information von zuständigen Behördenleitern, Ministern, Bürgermeister, Warnung der Bevölkerung vor Aufenthalt im Freien / Sport, Fahrverbote, bitte um Abschaltung von Industrieanlagen etc.

Senden Sie mir bitte außerdem zu, welche Aktionen an diesem Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Sven Anders
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,83128,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3983/?format=csv,False,False,"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

In Hamburg war gestern der Messwert für PM10 fast um das doppelte des Grenzwertes überschritten.

Bitte senden Sie mir Unterlagen dazu, ab welchem Werten Aktionen ausgelöst werden, wie z.B. Information von zuständigen Behördenleitern, Ministern, Bürgermeister, Warnung der Bevölkerung vor Aufenthalt im Freien / Sport, Fahrverbote, bitte um Abschaltung von Industrieanlagen etc.

Senden Sie mir bitte außerdem zu, welche Aktionen an diesem Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Sven Anders
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Warnungen vor schlechter Luft [#26523]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26523/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83128/?format=csv,Sven Anders,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Warnungen vor schlechter Luft [#26523],2018-02-11T14:55:20.230417+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft/#nachricht-83128
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

vielen Dank für Ihrer Antwort/Weiterleitung.  Bei der Behörde für Umwelt und Energie hatte ich jedoch schon die gleiche Anfrage gestellt.

Kümmert sich ihre Behörde denn gar nicht um das Thema Luftverschmutzung und Schutz der Bürger davor?

Hätte erwartet, dass Ihr Haus  den Gesundheitsaspekt und den Schutz-Aspekt besser beurteilen kann, als die BuE.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders

Anfragenr: 26523
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,83206,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3983/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,False,"

vielen Dank für Ihrer Antwort/Weiterleitung.  Bei der Behörde für Umwelt und Energie hatte ich jedoch schon die gleiche Anfrage gestellt.

Kümmert sich ihre Behörde denn gar nicht um das Thema Luftverschmutzung und Schutz der Bürger davor?

Hätte erwartet, dass Ihr Haus  den Gesundheitsaspekt und den Schutz-Aspekt besser beurteilen kann, als die BuE.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders

Anfragenr: 26523
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,"(False, 'AW: WG: Warnungen vor schlechter Luft [#26523]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26523/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83206/?format=csv,Sven Anders,,True,,,AW: WG: Warnungen vor schlechter Luft [#26523],2018-02-13T09:04:22.493158+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft/#nachricht-83206
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"
Sehr geehrter Herr Anders,
zur Beantwortung Ihrer ergänzenden Fragen haben wir nochmals Rücksprache im Haus genommen.


Die gesundheitlichen Wirkungen von Ozon sind wegen seiner z.T. extremen Reaktivität mit kurzzeitigen Spitzenkonzentrationen (im Stundenbereich) korreliert.

Da die photochemische Ozonbildung von Vorläufersubstanzen und insbesondere auch von der Sonnenstrahlung abhängt, treten die höchsten Konzentrationen während des Tages auf.

Daher basieren der Informations- und der Alarmschwellenwert für Ozon auf einem Einstundenmittelwert und wird die Bevölkerung aufgrund der Messdaten im Laufe eines Tages informiert/gewarnt.



Kurzzeitige Feinstaubwirkungen hingegen sind assoziiert mit der 24-Stunden PM10-Konzentration (50µg/m³). Diese können auf den Internetseiten des UBA unter https://www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/aktuelle-luftdaten#/start?s=q64FAA==&_k=ccbhcp tagesaktuell für den jeweiligen Vortag abgerufen werden. Für eine „prognostische“ Information/Warnung der Bevölkerung bedürfte es Vorhersagen der PM10-Konzentration, die das UBA momentan nicht anbietet. Das UBA arbeitet aber derzeit an der Entwicklung einer App (Android und IOS) zur Luftqualität, in der Vorhersagen und Gesundheits- und Verhaltenshinweise angeboten werden. Die Veröffentlichung ist für Sommer 2018 vorgesehen.



Die für die Überwachung der Luftqualität verantwortlichen Behörden der Länder informieren zudem via Internet über die aktuelle Luftqualität, einige zusätzlich in Situationen hoher Luftschadstoffbelastung auch mit Informationen an Medien (z.B. Rundfunk). Hier https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/messenbeobachtenueberwachen/luftmessnetze-der-bundeslaender finden Sie die Links zu den Informationsportalen der Landesbehörden.



Die Frage, ob und welche konkreten Informationen für ihren Wohnort an dem betreffenden Wochenende herausgegeben wurden, können wir nicht beantworten.

Bitte erfragen Sie dies beim für Ihren Wohnort zuständigen

Hamburger Luftmessnetz

Institut für Hygiene und Umwelt Hamburger

Landesinstitut für Lebensmittelsicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltuntersuchungen

Marckmannstraße 129a

20539 Hamburg

Tel.: 040-428.45.3650 Fax.: 040-427.310890

Email: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>


Wir hoffen, diese Informationen beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen",False,84112,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"
Sehr geehrter Herr Anders,
zur Beantwortung Ihrer ergänzenden Fragen haben wir nochmals Rücksprache im Haus genommen.


Die gesundheitlichen Wirkungen von Ozon sind wegen seiner z.T. extremen Reaktivität mit kurzzeitigen Spitzenkonzentrationen (im Stundenbereich) korreliert.

Da die photochemische Ozonbildung von Vorläufersubstanzen und insbesondere auch von der Sonnenstrahlung abhängt, treten die höchsten Konzentrationen während des Tages auf.

Daher basieren der Informations- und der Alarmschwellenwert für Ozon auf einem Einstundenmittelwert und wird die Bevölkerung aufgrund der Messdaten im Laufe eines Tages informiert/gewarnt.



Kurzzeitige Feinstaubwirkungen hingegen sind assoziiert mit der 24-Stunden PM10-Konzentration (50µg/m³). Diese können auf den Internetseiten des UBA unter https://www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/aktuelle-luftdaten#/start?s=q64FAA==&_k=ccbhcp tagesaktuell für den jeweiligen Vortag abgerufen werden. Für eine „prognostische“ Information/Warnung der Bevölkerung bedürfte es Vorhersagen der PM10-Konzentration, die das UBA momentan nicht anbietet. Das UBA arbeitet aber derzeit an der Entwicklung einer App (Android und IOS) zur Luftqualität, in der Vorhersagen und Gesundheits- und Verhaltenshinweise angeboten werden. Die Veröffentlichung ist für Sommer 2018 vorgesehen.



Die für die Überwachung der Luftqualität verantwortlichen Behörden der Länder informieren zudem via Internet über die aktuelle Luftqualität, einige zusätzlich in Situationen hoher Luftschadstoffbelastung auch mit Informationen an Medien (z.B. Rundfunk). Hier https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/messenbeobachtenueberwachen/luftmessnetze-der-bundeslaender finden Sie die Links zu den Informationsportalen der Landesbehörden.



Die Frage, ob und welche konkreten Informationen für ihren Wohnort an dem betreffenden Wochenende herausgegeben wurden, können wir nicht beantworten.

Bitte erfragen Sie dies beim für Ihren Wohnort zuständigen

Hamburger Luftmessnetz

Institut für Hygiene und Umwelt Hamburger

Landesinstitut für Lebensmittelsicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltuntersuchungen

Marckmannstraße 129a

20539 Hamburg

Tel.: 040-428.45.3650 Fax.: 040-427.310890

Email: <",True,<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>,False,">


Wir hoffen, diese Informationen beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW:  AKTION:  Warnungen vor schlechter Luft [#26524] - hier ergänzende Fragen')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26524/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84112/?format=csv,Umweltbundesamt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/875/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW:  AKTION:  Warnungen vor schlechter Luft [#26524] - hier ergänzende Fragen,2018-02-28T09:51:10+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft-1/#nachricht-84112
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In Hamburg war gestern der Messwert für PM10 fast um das doppelte des Grenzwertes überschritten.

Bitte senden Sie mir Unterlagen dazu, ab welchem Werten Aktionen ausgelöst werden, wie z.B. Information von zuständigen Behördenleitern, Ministern, Bürgermeister, Warnung der Bevölkerung vor Aufenthalt im Freien / Sport, Fahrverbote, bitte um Abschaltung von Industrieanlagen etc.

Senden Sie mir bitte außerdem zu, welche Aktionen an diesem Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Sven Anders
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Sven Anders
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,83130,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/875/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In Hamburg war gestern der Messwert für PM10 fast um das doppelte des Grenzwertes überschritten.

Bitte senden Sie mir Unterlagen dazu, ab welchem Werten Aktionen ausgelöst werden, wie z.B. Information von zuständigen Behördenleitern, Ministern, Bürgermeister, Warnung der Bevölkerung vor Aufenthalt im Freien / Sport, Fahrverbote, bitte um Abschaltung von Industrieanlagen etc.

Senden Sie mir bitte außerdem zu, welche Aktionen an diesem Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Sven Anders
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Sven Anders
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Warnungen vor schlechter Luft [#26524]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26524/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83130/?format=csv,Sven Anders,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Warnungen vor schlechter Luft [#26524],2018-02-11T14:58:48.129744+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft-1/#nachricht-83130
https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft-1/#nachricht-83469,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83469/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/83469/PM1_1TMW_v1_20180207.GIF?token=1u0Fox%3AYZe_KiKz94kMKEAo80PkiNqFcCDp-yxa2WWy-VON1pA,image/gif,33775,False,True,False,False,False,PM1_1TMW_v1_20180207.GIF,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/33775/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft-1/83469/anhang/PM1_1TMW_v1_20180207.GIF,116501,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft-1/#nachricht-83469,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83469/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/83469/PM1_1TMW_v1_20180208.GIF?token=1u0Fox%3AY2pgmXbvblZHj1MLuueR_e-7htMeWaVBNqGDA3yUL4w,image/gif,33776,False,True,False,False,False,PM1_1TMW_v1_20180208.GIF,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/33776/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft-1/83469/anhang/PM1_1TMW_v1_20180208.GIF,89722,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft-1/#nachricht-83469,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83469/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/83469/PM1_1TMW_v1_20180209.GIF?token=1u0Fox%3AGLRaeNABFDsQnQa4javODoA7IrV6mUUuwkuWSHcmffk,image/gif,33772,False,True,False,False,False,PM1_1TMW_v1_20180209.GIF,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/33772/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft-1/83469/anhang/PM1_1TMW_v1_20180209.GIF,73112,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft-1/#nachricht-83469,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83469/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/83469/PM1_1TMW_v1_20180210.GIF?token=1u0Fox%3AoKy1NpCcfwZiYv4Mzn1HtNxYZCl6i_JyIXSN3DJyIuo,image/gif,33773,False,True,False,False,False,PM1_1TMW_v1_20180210.GIF,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/33773/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft-1/83469/anhang/PM1_1TMW_v1_20180210.GIF,100240,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft-1/#nachricht-83469,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83469/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/83469/PM1_1TMW_v1_20180211.GIF?token=1u0Fox%3AhrvYxjDcPDbfLEi7uovA9lpzMpA15-4GERGwSJkQPFw,image/gif,33774,False,True,False,False,False,PM1_1TMW_v1_20180211.GIF,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/33774/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft-1/83469/anhang/PM1_1TMW_v1_20180211.GIF,92316,"Sehr geehrter Herr Anders,

im Zeitraum vom 07.02.2018 – 10.02.2018 traten in Deutschland großräumig erhöhte Feinstaubwerte auf. Auch in Hamburg lagen am 9. und 10. Februar die Messwerte aller Hamburger Messstationen im Tagesmittel über 50 µg/m³. Die Karten der Feinstaub-Tagesmittwerte vom 7.-11.2.2018 haben wir Ihnen angehängt.

Laut EU-Richtlinie 2008/50/EG dürfen an maximal 35 Tagen in einem Kalenderjahr die Tagesmittelwerte an einer Station 50 µg/m³ überschreiten, d.h. erst ab 36 Überschreitungstagen gilt der Grenzwert als überschritten. Die Zahl der Tage mit Feinstaub (PM10) Tagesmittelwerten > 50 µg/m³ für das laufende Jahre können Sie unserem Aktualdatensystem unter https://www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/aktuelle-luftdaten#/transgressions entnehmen.

Diese hohen Tagesmittelwerte sind in den Wintermonaten nicht außergewöhnlich.  Solche Episoden hoher PM10-Werte treten typischerweise in den Wintermonaten auf: Kalte, kontinental geprägte Luftmassen, meist aus östlichen Richtungen und die (temperaturbedingt erhöhten) Emissionen vor Ort (Hausbrand) können dann im Zusammenspiel mit windschwachen Hochdruckwetterlagen zu flächendeckend hohen PM10-Werten führen. Bei herbstlichen und winterlichen Hochdruckwetterlagen wird durch eine fehlende Wolkendecke die nächtliche Auskühlung begünstigt, so dass es im Gegensatz zur sonst üblichen Abnahme der Temperatur mit der Höhe zu einer Zunahme der Temperatur mit der Höhe in der bodennahen Luftschicht kommt: Die kalte schwerere Luft liegt dann in einer dünnen Schicht unter der warmen leichteren. Bei diesem atmosphärisch stabilen Zustand können sich Schadstoffe dann über mehrere Tage hinweg bei schwachen Winden in der bodennahen Luftschicht wie unter einer Glocke anreichern.

In 2017 trat eine deutlich längere Episode vom 18.01.2017 – 17.02.2017 auf. Dennoch wurde der Tagesgrenzwert in 2017 ausschließlich an der Messstation Stuttgart Neckartor (45 Überschreitungstage) überschritten. Weiterführendes zur Entwicklung der Feinstaubwerte in Deutschland können Sie unserer vorläufigen Auswertung zur Luftqualität 2017 unter https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/luftqualitaet-2017 entnehmen. In den Abbildungen 3 und 4 wird deutlich, dass die Feinstaubbelastung aufgrund der Minderung der Feinstaub-Emissionen aber auch aufgrund der milden Winter deutlich rückläufig ist.

Für Feinstaub existieren laut Richtlinie/deutschem Recht keine Informations- oder Alarmschwellen wie beispielsweise für Ozon. Die Landesumweltämter und das UBA informieren allerdings zeitnah über die aktuelle Belastungssituation vor Ort.

Darüber informieren manche Kommunen im Falle hoher Feinstaubwerte aktiv mit Pressemitteilungen oder ergreifen Sofortmaßnahmen, z.B. mit dem Feinstaubalarm in Stuttgart http://www.stuttgart.de/feinstaubalarm.

Das UBA vertritt die Auffassung, dass die Belastung mit Feinstaub in Deutschland zu hoch ist und wir mittel- bis langfristig überall nicht nur die derzeit geltenden Grenzwerte einhalten müssen, sondern auch ein Belastungsniveau erreichen sollten, das den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation entspricht. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es dauerhafter Maßnahmen zur Senkung der Emissionen von Feinstaub und Gasen, aus denen sich in der Atmosphäre Feinstaub bildet. Dazu wird momentan ein nationales Luftreinhalteprogramm erarbeitet, in dem Maßnahmen dargestellt werden, mit denen Deutschland die Verpflichtungen zur Reduktion von Emissionen erfüllt, die sich aus der EU-Richtlinie 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe ergeben.
Mit freundlichem Gruß",False,83469,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Anders,

im Zeitraum vom 07.02.2018 – 10.02.2018 traten in Deutschland großräumig erhöhte Feinstaubwerte auf. Auch in Hamburg lagen am 9. und 10. Februar die Messwerte aller Hamburger Messstationen im Tagesmittel über 50 µg/m³. Die Karten der Feinstaub-Tagesmittwerte vom 7.-11.2.2018 haben wir Ihnen angehängt.

Laut EU-Richtlinie 2008/50/EG dürfen an maximal 35 Tagen in einem Kalenderjahr die Tagesmittelwerte an einer Station 50 µg/m³ überschreiten, d.h. erst ab 36 Überschreitungstagen gilt der Grenzwert als überschritten. Die Zahl der Tage mit Feinstaub (PM10) Tagesmittelwerten > 50 µg/m³ für das laufende Jahre können Sie unserem Aktualdatensystem unter https://www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/aktuelle-luftdaten#/transgressions entnehmen.

Diese hohen Tagesmittelwerte sind in den Wintermonaten nicht außergewöhnlich.  Solche Episoden hoher PM10-Werte treten typischerweise in den Wintermonaten auf: Kalte, kontinental geprägte Luftmassen, meist aus östlichen Richtungen und die (temperaturbedingt erhöhten) Emissionen vor Ort (Hausbrand) können dann im Zusammenspiel mit windschwachen Hochdruckwetterlagen zu flächendeckend hohen PM10-Werten führen. Bei herbstlichen und winterlichen Hochdruckwetterlagen wird durch eine fehlende Wolkendecke die nächtliche Auskühlung begünstigt, so dass es im Gegensatz zur sonst üblichen Abnahme der Temperatur mit der Höhe zu einer Zunahme der Temperatur mit der Höhe in der bodennahen Luftschicht kommt: Die kalte schwerere Luft liegt dann in einer dünnen Schicht unter der warmen leichteren. Bei diesem atmosphärisch stabilen Zustand können sich Schadstoffe dann über mehrere Tage hinweg bei schwachen Winden in der bodennahen Luftschicht wie unter einer Glocke anreichern.

In 2017 trat eine deutlich längere Episode vom 18.01.2017 – 17.02.2017 auf. Dennoch wurde der Tagesgrenzwert in 2017 ausschließlich an der Messstation Stuttgart Neckartor (45 Überschreitungstage) überschritten. Weiterführendes zur Entwicklung der Feinstaubwerte in Deutschland können Sie unserer vorläufigen Auswertung zur Luftqualität 2017 unter https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/luftqualitaet-2017 entnehmen. In den Abbildungen 3 und 4 wird deutlich, dass die Feinstaubbelastung aufgrund der Minderung der Feinstaub-Emissionen aber auch aufgrund der milden Winter deutlich rückläufig ist.

Für Feinstaub existieren laut Richtlinie/deutschem Recht keine Informations- oder Alarmschwellen wie beispielsweise für Ozon. Die Landesumweltämter und das UBA informieren allerdings zeitnah über die aktuelle Belastungssituation vor Ort.

Darüber informieren manche Kommunen im Falle hoher Feinstaubwerte aktiv mit Pressemitteilungen oder ergreifen Sofortmaßnahmen, z.B. mit dem Feinstaubalarm in Stuttgart http://www.stuttgart.de/feinstaubalarm.

Das UBA vertritt die Auffassung, dass die Belastung mit Feinstaub in Deutschland zu hoch ist und wir mittel- bis langfristig überall nicht nur die derzeit geltenden Grenzwerte einhalten müssen, sondern auch ein Belastungsniveau erreichen sollten, das den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation entspricht. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es dauerhafter Maßnahmen zur Senkung der Emissionen von Feinstaub und Gasen, aus denen sich in der Atmosphäre Feinstaub bildet. Dazu wird momentan ein nationales Luftreinhalteprogramm erarbeitet, in dem Maßnahmen dargestellt werden, mit denen Deutschland die Verpflichtungen zur Reduktion von Emissionen erfüllt, die sich aus der EU-Richtlinie 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe ergeben.
Mit freundlichem Gruß",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Warnungen vor schlechter Luft')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26524/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83469/?format=csv,Umweltbundesamt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/875/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Warnungen vor schlechter Luft,2018-02-16T11:36:02+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft-1/#nachricht-83469
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

vielen Dank für die Umfangreichen Infromationen.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders

Anfragenr: 26524
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Sven Anders
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,84126,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/875/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,False,"

vielen Dank für die Umfangreichen Infromationen.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders

Anfragenr: 26524
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Sven Anders
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'AW: AW:  AKTION:  Warnungen vor schlechter Luft [#26524] - hier ergänzende Fragen [#26524]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26524/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84126/?format=csv,Sven Anders,,True,,,AW: AW:  AKTION:  Warnungen vor schlechter Luft [#26524] - hier ergänzende Fragen [#26524],2018-02-28T13:46:46.162893+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft-1/#nachricht-84126
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Anders, 

hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu ""Warnungen bei Grenzwertüberschreitungen durch Luftschadstoffe"", die uns über das Internetportal ""fragdenstaat.de"" erreichte.
Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert.
Mit freundlichem Gruß",False,83155,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Anders, 

hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu ""Warnungen bei Grenzwertüberschreitungen durch Luftschadstoffe"", die uns über das Internetportal ""fragdenstaat.de"" erreichte.
Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert.
Mit freundlichem Gruß",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Warnungen vor schlechter Luft [#26524]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26524/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83155/?format=csv,Umweltbundesamt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/875/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Warnungen vor schlechter Luft [#26524],2018-02-12T12:52:56+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft-1/#nachricht-83155
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort.

Sie schrieben: ""Für Feinstaub existieren laut Richtlinie/deutschem Recht keine Informations- oder Alarmschwellen wie beispielsweise für Ozon. "" 

Unabhängig davon dürften Sie doch trotzdem Aktionen (wie informieren der Bevölkerung / Pressemitteilungen / E-Mail an den zuständigen Minister) unternehmen, oder?

Gitbt es einen solchen Plan, ab wann man so etwas tut?

Außerdem haben Sie meine zweite Bitte: 

""Senden Sie mir bitte außerdem zu, welche Aktionen an diesem Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern.""

nicht beantwortet, oder habe ich etwas überlesen?

Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders

Anfragenr: 26524
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Sven Anders
<< Adresse entfernt >>

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,83477,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/875/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,False,"

vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort.

Sie schrieben: ""Für Feinstaub existieren laut Richtlinie/deutschem Recht keine Informations- oder Alarmschwellen wie beispielsweise für Ozon. "" 

Unabhängig davon dürften Sie doch trotzdem Aktionen (wie informieren der Bevölkerung / Pressemitteilungen / E-Mail an den zuständigen Minister) unternehmen, oder?

Gitbt es einen solchen Plan, ab wann man so etwas tut?

Außerdem haben Sie meine zweite Bitte: 

""Senden Sie mir bitte außerdem zu, welche Aktionen an diesem Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern.""

nicht beantwortet, oder habe ich etwas überlesen?

Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders

Anfragenr: 26524
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
Sven Anders
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,"(False, 'AW: WG: Warnungen vor schlechter Luft [#26524]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26524/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83477/?format=csv,Sven Anders,,True,,,AW: WG: Warnungen vor schlechter Luft [#26524],2018-02-16T13:02:20.205175+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/warnungen-vor-schlechter-luft-1/#nachricht-83477
https://fragdenstaat.de/anfrage/medizinische-versorgung-von-menschen-ohne-kv/#nachricht-87671,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/87671/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/87671/OCR_image2018-04-09-143033.pdf?token=1u0Fox%3ASkg9E9PphjTAqjUQHHramgYWLmWdeft_Q3jBrZabDdQ,application/octet-stream,34801,False,False,False,True,False,OCR_image2018-04-09-143033.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/34801/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/medizinische-versorgung-von-menschen-ohne-kv/87671/anhang/OCR_image2018-04-09-143033.pdf,190761,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"

",False,87671,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"

",,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Informationsfreiheitsgesetz; Bezug: Ihr Antrag vom 11. Februar 2018 an das Bundesministerium für Gesundheit')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26525/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/87671/?format=csv,Bundesministerium für Gesundheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Informationsfreiheitsgesetz; Bezug: Ihr Antrag vom 11. Februar 2018 an das Bundesministerium für Gesundheit,2018-04-09T14:47:33+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/medizinische-versorgung-von-menschen-ohne-kv/#nachricht-87671
https://fragdenstaat.de/anfrage/medizinische-versorgung-von-menschen-ohne-kv/#nachricht-84574,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84574/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/84574/image001.jpg?token=1u0Fox%3AhyBDBP_9lEqfZ8JIJuAUEu2jXkwy-kGYzv0ZEnNXb_8,image/jpeg,34116,False,True,True,False,False,image001.jpg,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/34116/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/medizinische-versorgung-von-menschen-ohne-kv/84574/anhang/image001.jpg,1613,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in



Sie baten in Ihrer unten stehenden Anfrage um Weiterleitung an die zuständige Behörde.

Wir haben Ihre Anfrage an das Bundeministerium des Innern (zuständig für die Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (zuständig für das Asylbewerberleistungsgesetz) weitergeleitet.





Mit freundlichen Grüßen",False,84574,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"



Sie baten in Ihrer unten stehenden Anfrage um Weiterleitung an die zuständige Behörde.

Wir haben Ihre Anfrage an das Bundeministerium des Innern (zuständig für die Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (zuständig für das Asylbewerberleistungsgesetz) weitergeleitet.





Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Medizinische Versorgung von Menschen ohne KV [#26525]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26525/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84574/?format=csv,Bundesministerium für Gesundheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Medizinische Versorgung von Menschen ohne KV [#26525],2018-03-07T13:48:10+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/medizinische-versorgung-von-menschen-ohne-kv/#nachricht-84574
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen über den Zugang zu medizinischer Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung bzw. Papiere in Deutschland und die Meldepflicht von Krankenhäusern dieses Personenkreises an öffentliche Stellen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
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",False,83132,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen über den Zugang zu medizinischer Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung bzw. Papiere in Deutschland und die Meldepflicht von Krankenhäusern dieses Personenkreises an öffentliche Stellen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"


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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Medizinische Versorgung von Menschen ohne KV [#26525]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26525/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83132/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Medizinische Versorgung von Menschen ohne KV [#26525],2018-02-11T20:29:10.336633+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/medizinische-versorgung-von-menschen-ohne-kv/#nachricht-83132
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in



vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage. Ich habe mir seitens des für den Winterräumdienst zuständigen Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) zu Ihrem Anliegen berichten lassen und kann Ihnen wie folgt Rückmeldung geben:



Zielsetzung des Winterdienstes der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein ist es, die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßennetzes sicherzustellen. Daher besteht die Aufgabe, Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden oder, sofern dies nicht möglich ist, zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren. Dies bedeutet, dass der Winterdienst so frühzeitig wie möglich, bei entsprechender Wetterprognose möglichst vor Einsetzen der Glätte durchgeführt werden soll. Der zeitliche Umfang und die Intensität des Winterdienstes orientieren sich an den tatsächlichen Verkehrsbedürfnissen sowie der vorherrschenden Witterung.



Der von Ihnen angesprochene Winterdienst auf der Landesstraße 50 zwischen der Stadtgrenze Kiel und der Gemeinde Schönberg wird von der Straßenmeisterei Klausdorf geleistet. Hierbei ist die L 50 entsprechend ihrer Verkehrsfunktion als wichtige Straße für den überörtlichen Verkehr eingestuft. Für Straßen mit dieser Einstufung ist verwaltungsintern die Befahrbarkeit der Straßen zwischen 6.00 und 22.00 Uhr täglich vorgesehen. Zwecks Gewährleistung der Befahrbarkeit wird angestrebt, die Fahrstreifen zwischen 6.00 und 22.00 Uhr jeweils einmal innerhalb von 3 Stunden zu räumen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. Auch stellenweise Reif- oder Eisglätte kann nicht ausgeschlossen werden.



Bei Schneefall in der Nacht soll der Räumeinsatz möglichst um 6.00 Uhr bereits abgeschlossen sein. Diese Frist kann jedoch nicht immer für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Klausdorf eingehalten werden, wenn Winterdienst fordernde Witterungssituationen sich erst frühmorgendlich einstellen und die Einsätze von daher aus den Rufbereitschaftszeiten der Mitarbeiter erfolgen müssen.



Die Landesstraße 50 befindet sich gemeinsam mit der Bundesstraße 502 in einer geschlossenen Schleife, die in einem Umlauf bedient wird. Hierbei genießt die Bundesstraße aufgrund ihrer höher eingestuften Priorität jedoch Vorrang vor der Landesstraße. Es ist daher durchaus möglich, dass auf der L 50 gegen 06.00 Uhr der tägliche Ersteinsatz im Winterdienst noch nicht durchgeführt ist. Dies gilt insbesondere bei jenen Witterungssituationen, in denen Schneefall erst kurz vor dem Zeitraum des angestrebten Qualitätsniveaus einsetzt .



Ich hoffe, Ihnen mit meinen obigen Ausführungen bereits weitergeholfen zu haben. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen",False,83331,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"



vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage. Ich habe mir seitens des für den Winterräumdienst zuständigen Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) zu Ihrem Anliegen berichten lassen und kann Ihnen wie folgt Rückmeldung geben:



Zielsetzung des Winterdienstes der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein ist es, die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßennetzes sicherzustellen. Daher besteht die Aufgabe, Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden oder, sofern dies nicht möglich ist, zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren. Dies bedeutet, dass der Winterdienst so frühzeitig wie möglich, bei entsprechender Wetterprognose möglichst vor Einsetzen der Glätte durchgeführt werden soll. Der zeitliche Umfang und die Intensität des Winterdienstes orientieren sich an den tatsächlichen Verkehrsbedürfnissen sowie der vorherrschenden Witterung.



Der von Ihnen angesprochene Winterdienst auf der Landesstraße 50 zwischen der Stadtgrenze Kiel und der Gemeinde Schönberg wird von der Straßenmeisterei Klausdorf geleistet. Hierbei ist die L 50 entsprechend ihrer Verkehrsfunktion als wichtige Straße für den überörtlichen Verkehr eingestuft. Für Straßen mit dieser Einstufung ist verwaltungsintern die Befahrbarkeit der Straßen zwischen 6.00 und 22.00 Uhr täglich vorgesehen. Zwecks Gewährleistung der Befahrbarkeit wird angestrebt, die Fahrstreifen zwischen 6.00 und 22.00 Uhr jeweils einmal innerhalb von 3 Stunden zu räumen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. Auch stellenweise Reif- oder Eisglätte kann nicht ausgeschlossen werden.



Bei Schneefall in der Nacht soll der Räumeinsatz möglichst um 6.00 Uhr bereits abgeschlossen sein. Diese Frist kann jedoch nicht immer für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Klausdorf eingehalten werden, wenn Winterdienst fordernde Witterungssituationen sich erst frühmorgendlich einstellen und die Einsätze von daher aus den Rufbereitschaftszeiten der Mitarbeiter erfolgen müssen.



Die Landesstraße 50 befindet sich gemeinsam mit der Bundesstraße 502 in einer geschlossenen Schleife, die in einem Umlauf bedient wird. Hierbei genießt die Bundesstraße aufgrund ihrer höher eingestuften Priorität jedoch Vorrang vor der Landesstraße. Es ist daher durchaus möglich, dass auf der L 50 gegen 06.00 Uhr der tägliche Ersteinsatz im Winterdienst noch nicht durchgeführt ist. Dies gilt insbesondere bei jenen Witterungssituationen, in denen Schneefall erst kurz vor dem Zeitraum des angestrebten Qualitätsniveaus einsetzt .



Ich hoffe, Ihnen mit meinen obigen Ausführungen bereits weitergeholfen zu haben. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Streudienst auf der Landesstrasse L50 von Schönberg nach Kiel [#26527]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26527/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83331/?format=csv,"Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7222/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Streudienst auf der Landesstrasse L50 von Schönberg nach Kiel [#26527],2018-02-14T15:02:53+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/streuduenst-auf-der-landesstrasse-l50-von-schonberg-nach-kiel/#nachricht-83331
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Seit Jahren müssen wir Pendler aus dem Kieler Umland, die die L50 von Schönberg nach Kiel benutzen, morgens bei Glatteis und schmierigen, zugeschneiten Strassen ohne einen Streu-dienst auskommen. Diese Streckenverbindung ist die Hauptverkehrsader aus Richtung Probstei in die Landeshauptstadt und es gibt sehr viele Pendler dort. Eine Streckenwahl (Autobahn/Bundesstrasse) haben wir im ""Ländlichen Raum"" leider nicht. Ich selber fahre gegen 06:00 Uhr zur Arbeit und habe zu dieser Zeit seit Jahren keinen Streuwagen im Einsatz gesehen. Ab Schönkirchen Ortsschild ist plötzlich gestreut/geschoben, in Kiel ebenso. Es geht also!
Warum wird der Streckenabschnitt L50 immer vom Streuen/Schneeschieben ausgenommen?
Jeder versteht ja, dass kleine Nebenstrassen später, oder überhaupt nicht bearbeitet werden, aber eine Landesstrasse... 
Der Hauptteil aller Pendler muss morgens gegen, oder ab 06:00 Uhr zur Arbeit fahren, da sollte der Streudienst wenigstens die großen Strassen geräumt haben. Und, man sollte sich darauf verlassen können, täglich! 
Bei der heutigen Verlässlichkeit der Wettervorhersagen kann eine Strassenmeisterei m.E. sehr gut abschätzen, wann die Wetterbedingungen glatte oder auch zugeschneite Strassen verursachen können und dann auch dementsprechend reagieren. Nicht nur auf Autobahnen und Bundesstrassen. 
Der Einsatz von wenig Streusalz ist sehr lobenswert für uns alle, für die Flora, die Fauna, für die Umwelt allgemein, aber eine Mindestanwendung ist oftmals einfach notwendig.
Ich bitte um eine Stellungnahme mit Angabe der Gründe für die oben angesprochende Problematik und ggf. auch um Maßnahmen zum Abstellen des Problems.
Dankeschön im Voraus.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,83138,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7222/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Seit Jahren müssen wir Pendler aus dem Kieler Umland, die die L50 von Schönberg nach Kiel benutzen, morgens bei Glatteis und schmierigen, zugeschneiten Strassen ohne einen Streu-dienst auskommen. Diese Streckenverbindung ist die Hauptverkehrsader aus Richtung Probstei in die Landeshauptstadt und es gibt sehr viele Pendler dort. Eine Streckenwahl (Autobahn/Bundesstrasse) haben wir im ""Ländlichen Raum"" leider nicht. Ich selber fahre gegen 06:00 Uhr zur Arbeit und habe zu dieser Zeit seit Jahren keinen Streuwagen im Einsatz gesehen. Ab Schönkirchen Ortsschild ist plötzlich gestreut/geschoben, in Kiel ebenso. Es geht also!
Warum wird der Streckenabschnitt L50 immer vom Streuen/Schneeschieben ausgenommen?
Jeder versteht ja, dass kleine Nebenstrassen später, oder überhaupt nicht bearbeitet werden, aber eine Landesstrasse... 
Der Hauptteil aller Pendler muss morgens gegen, oder ab 06:00 Uhr zur Arbeit fahren, da sollte der Streudienst wenigstens die großen Strassen geräumt haben. Und, man sollte sich darauf verlassen können, täglich! 
Bei der heutigen Verlässlichkeit der Wettervorhersagen kann eine Strassenmeisterei m.E. sehr gut abschätzen, wann die Wetterbedingungen glatte oder auch zugeschneite Strassen verursachen können und dann auch dementsprechend reagieren. Nicht nur auf Autobahnen und Bundesstrassen. 
Der Einsatz von wenig Streusalz ist sehr lobenswert für uns alle, für die Flora, die Fauna, für die Umwelt allgemein, aber eine Mindestanwendung ist oftmals einfach notwendig.
Ich bitte um eine Stellungnahme mit Angabe der Gründe für die oben angesprochende Problematik und ggf. auch um Maßnahmen zum Abstellen des Problems.
Dankeschön im Voraus.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Streuduenst auf der Landesstrasse L50 von Schönberg nach Kiel [#26527]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26527/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83138/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Streuduenst auf der Landesstrasse L50 von Schönberg nach Kiel [#26527],2018-02-12T08:13:36.468150+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/streuduenst-auf-der-landesstrasse-l50-von-schonberg-nach-kiel/#nachricht-83138
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

wie Sie unter folgendem Link sehen können, fühlt sich die Agentur für Arbeit Bayreuth Hof nicht in der Lage, meine Anfrage zu beantworten:
https://fragdenstaat.de/anfrage/fachliche-qualifikationen-der-mitarbeiter/

Da Sie mich allerdings bzgl. meiner Anfrage dorthin verwiesen haben, gebe ich diese hiermit an Sie zurück. Denn seitens der Agentur für Arbeit Bayreuth Hof wurde mir mitgeteilt, dass ich mich in dieser Sache an Sie wenden soll, bzw. direkt an das Jobcenter. Es gilt also bitte weiterhin folgende Fragen zu beantworten:

Ich würde sehr gerne wissen, welche fachlichen Qualifikationen im Jobcenter Hof Stadt für Vermittlungskräfte gelten? Welches Fachwissen muss man vorweisen, um in diesem Berufsfeld in Ihrer Behörde tätig sein zu können und den Staat im direkten Menschenkontakt zu vertreten? Wie werden Ihre Mitarbeiter dahingehend geschult, die Beratung der Leistungsberechtigten im Sinne des SGB I §14 auszuführen? Werden sie überhaupt geschult und wenn ja, was ist dies für eine Schulung? Es muss schließlich ein enorm umfangreicher Inhalt an Gesetzestexten gelernt werden. Legen die Mitarbeiter für derartige Kurse (falls es sie denn gibt) auch eine Prüfung ab? 

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 26528
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,84604,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/11970/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,False,"

wie Sie unter folgendem Link sehen können, fühlt sich die Agentur für Arbeit Bayreuth Hof nicht in der Lage, meine Anfrage zu beantworten:
https://fragdenstaat.de/anfrage/fachliche-qualifikationen-der-mitarbeiter/

Da Sie mich allerdings bzgl. meiner Anfrage dorthin verwiesen haben, gebe ich diese hiermit an Sie zurück. Denn seitens der Agentur für Arbeit Bayreuth Hof wurde mir mitgeteilt, dass ich mich in dieser Sache an Sie wenden soll, bzw. direkt an das Jobcenter. Es gilt also bitte weiterhin folgende Fragen zu beantworten:

Ich würde sehr gerne wissen, welche fachlichen Qualifikationen im Jobcenter Hof Stadt für Vermittlungskräfte gelten? Welches Fachwissen muss man vorweisen, um in diesem Berufsfeld in Ihrer Behörde tätig sein zu können und den Staat im direkten Menschenkontakt zu vertreten? Wie werden Ihre Mitarbeiter dahingehend geschult, die Beratung der Leistungsberechtigten im Sinne des SGB I §14 auszuführen? Werden sie überhaupt geschult und wenn ja, was ist dies für eine Schulung? Es muss schließlich ein enorm umfangreicher Inhalt an Gesetzestexten gelernt werden. Legen die Mitarbeiter für derartige Kurse (falls es sie denn gibt) auch eine Prüfung ab? 

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 26528
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



","(False, 'AW: AW: AW: WG: fachliche Qualifikationen [#26528]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26528/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84604/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: AW: WG: fachliche Qualifikationen [#26528],2018-03-08T10:09:46.086750+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/fachliche-qualifikationen/#nachricht-84604
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

Natürlich bin ich über die fachlichen Qualifikationen meiner Mitarbeiter informiert. Ihre Frage galt jedoch von der Formulierung her den grundsätzlichen fachlichen Qualifikationen welche Berufsberater/Vermittler aufweisen müssen. Dazu möchte ich vorab darauf hinweisen, dass Jobcenter kein Berufsberater beschäftigen. Berufsberater werden ausschließlich bei den Agenturen für Arbeit eingesetzt. Ich bin davon ausgegangen, dass Ihnen bekannt ist, dass die Berufsberatung ausschließlich Sache der Arbeitsagenturen ist. Insoweit kann ich Ihre Frage schon einmal nicht beantworten. Aber auch die Vermittlungskräfte werden von der Agentur für Arbeit eingestellt und ausgebildet. Daher richten sich deren fachliche Qualifikationen nach den von der BA definierten Voraussetzungen/Kriterien. Diese sind im Übrigen auf der Homepage der BA zum Thema ""Karriere bei der Bundesagentur"" weitgehend nachvollziehbar.
Soweit Sie auf das Thema EGV eingehen, möchte ich Sie auf die dazu maßgebliche rechtliche Grundlage verweisen. In § 15 SGB II ist das Thema erschöpfend abgehandelt und außerdem festgelegt, wie es auch schon der Begriff ""Eingliederungsvereinbarung"" beinhaltet, dass diese einvernehmlich zwischen Jobcenter und erwerbsfähiger leistungsberechtigter Person vereinbart wird. Der Begriff der Vereinbarung impliziert ja, dass beide Seiten bei der inhaltlichen Gestaltung beteiligt sind. Unabhängig davon ist natürlich auch eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt möglich. Ich bin davon ausgegangen, dass ihnen der Gesetzestext bekannt ist. Ausgehend von der gesetzlichen Regelung ergibt sich durch die gesetzeskonforme Handlungsweise meiner Mitarbeiter/innen, dass Kunden darüber aufgeklärt werden, dass die Inhalte der EGV nicht einseitig vom Jobcenter festgelegt werden. 

Mit freundlichen Grüßen",False,83285,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

Natürlich bin ich über die fachlichen Qualifikationen meiner Mitarbeiter informiert. Ihre Frage galt jedoch von der Formulierung her den grundsätzlichen fachlichen Qualifikationen welche Berufsberater/Vermittler aufweisen müssen. Dazu möchte ich vorab darauf hinweisen, dass Jobcenter kein Berufsberater beschäftigen. Berufsberater werden ausschließlich bei den Agenturen für Arbeit eingesetzt. Ich bin davon ausgegangen, dass Ihnen bekannt ist, dass die Berufsberatung ausschließlich Sache der Arbeitsagenturen ist. Insoweit kann ich Ihre Frage schon einmal nicht beantworten. Aber auch die Vermittlungskräfte werden von der Agentur für Arbeit eingestellt und ausgebildet. Daher richten sich deren fachliche Qualifikationen nach den von der BA definierten Voraussetzungen/Kriterien. Diese sind im Übrigen auf der Homepage der BA zum Thema ""Karriere bei der Bundesagentur"" weitgehend nachvollziehbar.
Soweit Sie auf das Thema EGV eingehen, möchte ich Sie auf die dazu maßgebliche rechtliche Grundlage verweisen. In § 15 SGB II ist das Thema erschöpfend abgehandelt und außerdem festgelegt, wie es auch schon der Begriff ""Eingliederungsvereinbarung"" beinhaltet, dass diese einvernehmlich zwischen Jobcenter und erwerbsfähiger leistungsberechtigter Person vereinbart wird. Der Begriff der Vereinbarung impliziert ja, dass beide Seiten bei der inhaltlichen Gestaltung beteiligt sind. Unabhängig davon ist natürlich auch eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt möglich. Ich bin davon ausgegangen, dass ihnen der Gesetzestext bekannt ist. Ausgehend von der gesetzlichen Regelung ergibt sich durch die gesetzeskonforme Handlungsweise meiner Mitarbeiter/innen, dass Kunden darüber aufgeklärt werden, dass die Inhalte der EGV nicht einseitig vom Jobcenter festgelegt werden. 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: WG: fachliche Qualifikationen [#26528]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26528/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83285/?format=csv,Jobcenter Hof Stadt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/11970/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: WG: fachliche Qualifikationen [#26528],2018-02-14T09:04:06+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/fachliche-qualifikationen/#nachricht-83285
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

zunächst sei nebenbei mal erwähnt, dass ich mich sehr darüber freue, dass Sie sich persönlich den hier gestellten Fragen meinerseits annehmen und in Ihrer Beantwortung derselben auch sehr zügig sind. 

Die rechtlichen Grundlagen nach § 15 SGB II bzgl. der Eingliederungsvereinbarungen sind mir selbstverständlich bekannt. Aber darauf bezog sich meine Frage nicht. Meine Frage bezog sich explizit darauf, ob Ihre Mitarbeiter/Arbeitsvermittler gegenüber dem Leistungsberechtigten auch offen äußern, dass der Leistungsberechtigte selbstverständlich ein Anrecht hat, die Inhalte der EGV mitzubestimmen? Der § 15 SGB II spricht keinesfalls von einer einvernehmlichen Einigung, welche vertraglich aufgesetzt wird. Aus dem Begriff ""Vereinbarung"" automatisch darauf zu schließen, dass der Leistungsberechtigte weiß, dass er ein Anrecht auf Mitgestaltung hat, ist falsch. Zumal in § 15 SGB II ebenfalls die Rede vom Verwaltungsakt ist, der dem Leistungsberechtigten die (dann wirklich) einseitig festgesetzte EGV aufzwingt. Es ergibt sich hier also ein besonderes Bedürfnis nach korrekter Beratung für den Leistungsberechtigten. Ich erinnere hierbei besonders an § 14 SGB I und § 13 SGB I. In diesen Gesetzen ist nicht aufgeführt, dass der Leistungsberechtigte sich vor dem Besuch beim Jobcenter mit seinen Rechten vertraut zu machen hat. Im Gegenteil - hier wird auf die Beratungs- und Auskunftspflicht der Behröde verwiesen, welche ja in Ihrem Fall die Eingliederungsvereinbarung mit dem Leistungsberechtigten abschließen will/möchte/muss.

Meine Motivation dieser Frage auf den Grund zu gehen rührt vornehmlich daher, da meine Frau in Ihrem Jobcenter bis vor kurzem Kundin war. Ihr wurde beispielsweise seitens ihres ehemaligen Arbeitsvermittlers keine entsprechende Beratung zuteil. Bekannten aus meinem Freundeskreis, welche bei Ihnen Kunden waren oder noch sind, haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Den reinen Verweis auf § 15 SGB II kann ich somit als Antwort nicht akzeptieren. Denn auch wenn es im Gesetz verankert ist, wie eine EGV auszusehen hat, gibt es diesbezüglich offenbar Defizite in Ihrem Amt. Von einer ""gesetzeskonformen Handlungsweise"" kann ich an diesem Punkt leider nicht viel erkennen, was ich ehrlich gesagt sehr schade finde für eine Behörde, die in solch engem Kontakt mit ihren Kunden steht.

Vielleicht sollte ich aber auch einfach nur meine Frage entsprechend umformulieren. Halten Sie es, als zuständiger Geschäftsführer, denn für möglich, die Ihnen unterstellten Arbeitsvermittler noch einmal gezielt darauf aufmerksam zu machen, dass Leistungsberechtigte Kunden vor dem Abschluss der EGV auf den Umstand hinzuweisen sind, dass sie ein klares Mitspracherecht über die Inhalte haben? Somit würde sich meine Frage diesbezüglich erübrigen und eine Weiterleitung dieser Information an Ihre Mitarbeiter würde sicherlich auch erheblich dazu beitragen, den Kunden künftig nicht zu benachteiligen.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 26528
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,83291,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/11970/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,False,"

zunächst sei nebenbei mal erwähnt, dass ich mich sehr darüber freue, dass Sie sich persönlich den hier gestellten Fragen meinerseits annehmen und in Ihrer Beantwortung derselben auch sehr zügig sind. 

Die rechtlichen Grundlagen nach § 15 SGB II bzgl. der Eingliederungsvereinbarungen sind mir selbstverständlich bekannt. Aber darauf bezog sich meine Frage nicht. Meine Frage bezog sich explizit darauf, ob Ihre Mitarbeiter/Arbeitsvermittler gegenüber dem Leistungsberechtigten auch offen äußern, dass der Leistungsberechtigte selbstverständlich ein Anrecht hat, die Inhalte der EGV mitzubestimmen? Der § 15 SGB II spricht keinesfalls von einer einvernehmlichen Einigung, welche vertraglich aufgesetzt wird. Aus dem Begriff ""Vereinbarung"" automatisch darauf zu schließen, dass der Leistungsberechtigte weiß, dass er ein Anrecht auf Mitgestaltung hat, ist falsch. Zumal in § 15 SGB II ebenfalls die Rede vom Verwaltungsakt ist, der dem Leistungsberechtigten die (dann wirklich) einseitig festgesetzte EGV aufzwingt. Es ergibt sich hier also ein besonderes Bedürfnis nach korrekter Beratung für den Leistungsberechtigten. Ich erinnere hierbei besonders an § 14 SGB I und § 13 SGB I. In diesen Gesetzen ist nicht aufgeführt, dass der Leistungsberechtigte sich vor dem Besuch beim Jobcenter mit seinen Rechten vertraut zu machen hat. Im Gegenteil - hier wird auf die Beratungs- und Auskunftspflicht der Behröde verwiesen, welche ja in Ihrem Fall die Eingliederungsvereinbarung mit dem Leistungsberechtigten abschließen will/möchte/muss.

Meine Motivation dieser Frage auf den Grund zu gehen rührt vornehmlich daher, da meine Frau in Ihrem Jobcenter bis vor kurzem Kundin war. Ihr wurde beispielsweise seitens ihres ehemaligen Arbeitsvermittlers keine entsprechende Beratung zuteil. Bekannten aus meinem Freundeskreis, welche bei Ihnen Kunden waren oder noch sind, haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Den reinen Verweis auf § 15 SGB II kann ich somit als Antwort nicht akzeptieren. Denn auch wenn es im Gesetz verankert ist, wie eine EGV auszusehen hat, gibt es diesbezüglich offenbar Defizite in Ihrem Amt. Von einer ""gesetzeskonformen Handlungsweise"" kann ich an diesem Punkt leider nicht viel erkennen, was ich ehrlich gesagt sehr schade finde für eine Behörde, die in solch engem Kontakt mit ihren Kunden steht.

Vielleicht sollte ich aber auch einfach nur meine Frage entsprechend umformulieren. Halten Sie es, als zuständiger Geschäftsführer, denn für möglich, die Ihnen unterstellten Arbeitsvermittler noch einmal gezielt darauf aufmerksam zu machen, dass Leistungsberechtigte Kunden vor dem Abschluss der EGV auf den Umstand hinzuweisen sind, dass sie ein klares Mitspracherecht über die Inhalte haben? Somit würde sich meine Frage diesbezüglich erübrigen und eine Weiterleitung dieser Information an Ihre Mitarbeiter würde sicherlich auch erheblich dazu beitragen, den Kunden künftig nicht zu benachteiligen.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 26528
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


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,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrt<< Anrede >>

vielen Dank für Ihre recht schnelle Rückmeldung, obgleich ich aber nun durchaus ein wenig verwundert bin. Wie ich Ihrer Antwort entnommen habe, sind Sie leitender Geschäftsführer des Jobcenters Hof Stadt. Als leitender Geschäftsführer wissen Sie nichts über die fachlichen und beruflichen Qualifikationen der Ihnen unterstellten Mitarbeiter?

Und wie verhält es sich bzgl. meiner Nachfrage zur EGV, der sogenannten Eingliederungsvereinbarung? Diese haben Sie mir leider nicht beantwortet, obwohl ich mir sicher, dass diese Frage durchaus in Ihr Fachgebiet als Geschäftsführer fällt und Sie darüber Auskunft geben können. Gerne stelle ich diese Frage aber noch einmal:

""Und wie verhält es sich mit der EGV und dem aufsetzen der selbigen? Informieren Ihre Mitarbeiter den Leistungsberechtigten vor dem Abschluss einer EGV darüber, dass auch der Leistungsberechtigte ein Mitspracherecht beim aufsetzen der EGV-Inhalte hat?""

Ich bedanke mich für die Weiterleitung meiner Anfrage an den Internen Service der Bundesagentur für Arbeit Bayreuth-Hof und warte geduldig auf Antwort. Bzgl. der Frage zur EGV hätte ich aber dennoch sehr gerne eine Antwort Ihrerseits.

Ich bedanke mich im voraus für Ihre Mühe und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 26528
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in


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",False,83276,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/11970/?format=csv,False,False,Sehr ,True,geehrt<< Anrede >>,False,"

vielen Dank für Ihre recht schnelle Rückmeldung, obgleich ich aber nun durchaus ein wenig verwundert bin. Wie ich Ihrer Antwort entnommen habe, sind Sie leitender Geschäftsführer des Jobcenters Hof Stadt. Als leitender Geschäftsführer wissen Sie nichts über die fachlichen und beruflichen Qualifikationen der Ihnen unterstellten Mitarbeiter?

Und wie verhält es sich bzgl. meiner Nachfrage zur EGV, der sogenannten Eingliederungsvereinbarung? Diese haben Sie mir leider nicht beantwortet, obwohl ich mir sicher, dass diese Frage durchaus in Ihr Fachgebiet als Geschäftsführer fällt und Sie darüber Auskunft geben können. Gerne stelle ich diese Frage aber noch einmal:

""Und wie verhält es sich mit der EGV und dem aufsetzen der selbigen? Informieren Ihre Mitarbeiter den Leistungsberechtigten vor dem Abschluss einer EGV darüber, dass auch der Leistungsberechtigte ein Mitspracherecht beim aufsetzen der EGV-Inhalte hat?""

Ich bedanke mich für die Weiterleitung meiner Anfrage an den Internen Service der Bundesagentur für Arbeit Bayreuth-Hof und warte geduldig auf Antwort. Bzgl. der Frage zur EGV hätte ich aber dennoch sehr gerne eine Antwort Ihrerseits.

Ich bedanke mich im voraus für Ihre Mühe und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
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Anfragenr: 26528
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



","(False, 'AW: WG: fachliche Qualifikationen [#26528]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26528/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83276/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: WG: fachliche Qualifikationen [#26528],2018-02-14T07:27:07.197159+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/fachliche-qualifikationen/#nachricht-83276
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich würde sehr gerne wissen, welche fachlichen Qualifikationen in Ihrem Haus für Berufsberater/Vermittler gelten? Welches Fachwissen muss man vorweisen, um in diesem Berufsfeld in Ihrer Behörde tätig sein zu können und den Staat im direkten Menschenkontakt zu vertreten? Wie werden Ihre Mitarbeiter dahingehend geschult, die Beratung der Leistungsberechtigten im Sinne des SGB I §14 auszuführen? Werden sie überhaupt geschult und wenn ja, was ist dies für eine Schulung? Es muss schließlich ein enorm umfangreicher Inhalt an Gesetzestexten gelernt werden. Legen die Mitarbeiter für derartige Kurse (falls es sie denn gibt) auch eine Prüfung ab? Und wie verhält es sich mit der EGV und dem aufsetzen der selbigen? Informieren Ihre Mitarbeiter den Leistungsberechtigten vor dem Abschluss einer EGV darüber, dass auch der Leistungsberechtigte ein Mitspracherecht beim aufsetzen der EGV-Inhalte hat?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


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Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich würde sehr gerne wissen, welche fachlichen Qualifikationen in Ihrem Haus für Berufsberater/Vermittler gelten? Welches Fachwissen muss man vorweisen, um in diesem Berufsfeld in Ihrer Behörde tätig sein zu können und den Staat im direkten Menschenkontakt zu vertreten? Wie werden Ihre Mitarbeiter dahingehend geschult, die Beratung der Leistungsberechtigten im Sinne des SGB I §14 auszuführen? Werden sie überhaupt geschult und wenn ja, was ist dies für eine Schulung? Es muss schließlich ein enorm umfangreicher Inhalt an Gesetzestexten gelernt werden. Legen die Mitarbeiter für derartige Kurse (falls es sie denn gibt) auch eine Prüfung ab? Und wie verhält es sich mit der EGV und dem aufsetzen der selbigen? Informieren Ihre Mitarbeiter den Leistungsberechtigten vor dem Abschluss einer EGV darüber, dass auch der Leistungsberechtigte ein Mitspracherecht beim aufsetzen der EGV-Inhalte hat?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,"(False, 'fachliche Qualifikationen [#26528]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26528/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83140/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,fachliche Qualifikationen [#26528],2018-02-12T08:36:32.592349+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/fachliche-qualifikationen/#nachricht-83140
https://fragdenstaat.de/anfrage/fachliche-qualifikationen/#nachricht-84797,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84797/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/84797/BeKo-SGB2-Grundlagenpapier.pdf?token=1u0Fox%3APkDL8KgoeNIjTj6w1Ov6plJiwV8Ve3shMTfMF0o99_g,application/pdf,34167,False,False,False,True,False,BeKo-SGB2-Grundlagenpapier.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/34167/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/fachliche-qualifikationen/84797/anhang/BeKo-SGB2-Grundlagenpapier.pdf,1143361,https://fragdenstaat.de/anfrage/fachliche-qualifikationen/#nachricht-84797,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84797/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/84797/FachkraftfrBeratungundVermittlung.pptx?token=1u0Fox%3ALK3opeilLpA2kLUwdO443twXKTkv-Vx87v_JctQ5D6k,application/vnd.openxmlformats-officedocument.presentationml.presentation,34168,False,False,False,False,False,FachkraftfrBeratungundVermittlung.pptx,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/34168/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/fachliche-qualifikationen/84797/anhang/FachkraftfrBeratungundVermittlung.pptx,47237,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

In der Anlage erhalten Sie das sogenannte, offizielle ""Tätigkeits- und Kompetenzprofil"" der BA für die Tätigkeit in der Vermittlung. Daraus können Sie die Zugangsvoraussetzungen ersehen. Zudem habe ich das Schulungsgrundlagenpapier für die Beratungskonzeption beigefügt. Über weitere Unterlagen verfüge ich nicht. Zudem verweise ich Sie nach wie vor auf die Internetseite der BA, wo sie unter dem Stichwort ""Karriere in der BA"" ebenfalls die Zugangsvoraussetzungen ersehen können

Mit freundlichen Grüßen",False,84797,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

In der Anlage erhalten Sie das sogenannte, offizielle ""Tätigkeits- und Kompetenzprofil"" der BA für die Tätigkeit in der Vermittlung. Daraus können Sie die Zugangsvoraussetzungen ersehen. Zudem habe ich das Schulungsgrundlagenpapier für die Beratungskonzeption beigefügt. Über weitere Unterlagen verfüge ich nicht. Zudem verweise ich Sie nach wie vor auf die Internetseite der BA, wo sie unter dem Stichwort ""Karriere in der BA"" ebenfalls die Zugangsvoraussetzungen ersehen können

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: AW: WG: fachliche Qualifikationen [#26528]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26528/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84797/?format=csv,Jobcenter Hof Stadt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/11970/?format=csv,True,,,AW: AW: AW: WG: fachliche Qualifikationen [#26528],2018-03-12T08:08:02+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/fachliche-qualifikationen/#nachricht-84797
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz betrachte ich grundsätzlich als Angelegenheiten, welche ich selbst bearbeite.

Der Begriff der Vereinbarung beinhaltet m. E schon, dass hier schon eine einvernehmliche Einigung vorliegt. Die Begriffsdefinition in Wikipedia ist hier eindeutig:
Eine Vereinbarung ist demnach eine bindende Verabredung.[1] Das zugrundeliegende Verb vereinbaren ist in der Bedeutung „eines Sinnes werden“ im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert belegt (mittelhochdeutsch vereinbaren zu mhd. einbare ‚einhellig‘, ‚einträchtig‘).[2] Sie wird freiwillig geschlossen. 
Eine Vereinbarung, eine Übereinkunft, ein Übereinkommen, eine Abmachung kann in der Form eines Vertrages fixiert sein. Die EGV wird hierbei als Form der Vereinbarung explizit aufgeführt.
Ungeachtet dessen ist, wie ich schon erwähnt habe, auch eine Festsetzung per Verwaltungsakt möglich. Dies ist in unserer Praxis aber ein eher seltener Vorgang.

Mit der Formulierung in meiner Antwort (gesetzeskonform) habe ich auch zum Ausdruck gebracht, dass dem erwerbsfähigen Leistungsbezieher auch seine Rechte in der Sache erläutert werden. Es besteht hier, wie Sie schon ausführen eine gesetzliche Beratungsverpflichtung (siehe auch § 14 Abs. 2 SGB II).

Soweit Sie als konkretes Beispiel für ein angebliches Versäumnis meiner Mitarbeiter/innen anführen, dass Ihre Frau nicht entsprechend beraten wurde, bitte ich um Verständnis, dass ich an dieser Stelle nicht darauf eingehe, da ein derartiger Sachverhalt wohl kaum unter das Informationsfreiheitsgesetz fällt. Hier geht es um einen Einzelfall, welcher im Rahmen unseres Kundenreaktionsmanagements bearbeitet werden müsste. Dazu benötige ich persönliche Angaben zu Ihrer Frau, welche wohl eher nicht auf Ihrer Plattform veröffentlicht werden können, da es den Datenschutz zu beachten gilt. Zudem müsste Ihre Frau eine evtl. Beanstandung namentlich selbst äußern, da ich Ihnen ohne entsprechende Vollmacht kein Auskünfte geben darf. Ich stelle Ihrer Frau gerne anheim, Beanstandungen dezidiert beim Jobcenter geltend zu machen. Nur dann ist auch ein konkrete Klärung des Einzelfalls möglich.
Hinsichtlich Ihrer weiteren Äußerungen bezüglich der Erfahrungen von Bekannten, bitte ich ebenfalls um Verständnis, dass ich auf Äußerungen, welche auf sog. Hörensagen beruhen nicht eingehe.
Sofern im Rahmen der Ausübung der Fachaufsicht Fehlerquellen im Beratungsbereich festgestellt werden, sind diese selbstverständlich Gegenstand von Erörterungen in den regelmäßigen Dienstbesprechungen mit den Vermittlungskräften. Dies betrifft natürlich auch Feststellungen bezüglich der von Ihnen genannten Sachverhalte.

Mit freundlichen Grüßen",False,83321,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz betrachte ich grundsätzlich als Angelegenheiten, welche ich selbst bearbeite.

Der Begriff der Vereinbarung beinhaltet m. E schon, dass hier schon eine einvernehmliche Einigung vorliegt. Die Begriffsdefinition in Wikipedia ist hier eindeutig:
Eine Vereinbarung ist demnach eine bindende Verabredung.[1] Das zugrundeliegende Verb vereinbaren ist in der Bedeutung „eines Sinnes werden“ im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert belegt (mittelhochdeutsch vereinbaren zu mhd. einbare ‚einhellig‘, ‚einträchtig‘).[2] Sie wird freiwillig geschlossen. 
Eine Vereinbarung, eine Übereinkunft, ein Übereinkommen, eine Abmachung kann in der Form eines Vertrages fixiert sein. Die EGV wird hierbei als Form der Vereinbarung explizit aufgeführt.
Ungeachtet dessen ist, wie ich schon erwähnt habe, auch eine Festsetzung per Verwaltungsakt möglich. Dies ist in unserer Praxis aber ein eher seltener Vorgang.

Mit der Formulierung in meiner Antwort (gesetzeskonform) habe ich auch zum Ausdruck gebracht, dass dem erwerbsfähigen Leistungsbezieher auch seine Rechte in der Sache erläutert werden. Es besteht hier, wie Sie schon ausführen eine gesetzliche Beratungsverpflichtung (siehe auch § 14 Abs. 2 SGB II).

Soweit Sie als konkretes Beispiel für ein angebliches Versäumnis meiner Mitarbeiter/innen anführen, dass Ihre Frau nicht entsprechend beraten wurde, bitte ich um Verständnis, dass ich an dieser Stelle nicht darauf eingehe, da ein derartiger Sachverhalt wohl kaum unter das Informationsfreiheitsgesetz fällt. Hier geht es um einen Einzelfall, welcher im Rahmen unseres Kundenreaktionsmanagements bearbeitet werden müsste. Dazu benötige ich persönliche Angaben zu Ihrer Frau, welche wohl eher nicht auf Ihrer Plattform veröffentlicht werden können, da es den Datenschutz zu beachten gilt. Zudem müsste Ihre Frau eine evtl. Beanstandung namentlich selbst äußern, da ich Ihnen ohne entsprechende Vollmacht kein Auskünfte geben darf. Ich stelle Ihrer Frau gerne anheim, Beanstandungen dezidiert beim Jobcenter geltend zu machen. Nur dann ist auch ein konkrete Klärung des Einzelfalls möglich.
Hinsichtlich Ihrer weiteren Äußerungen bezüglich der Erfahrungen von Bekannten, bitte ich ebenfalls um Verständnis, dass ich auf Äußerungen, welche auf sog. Hörensagen beruhen nicht eingehe.
Sofern im Rahmen der Ausübung der Fachaufsicht Fehlerquellen im Beratungsbereich festgestellt werden, sind diese selbstverständlich Gegenstand von Erörterungen in den regelmäßigen Dienstbesprechungen mit den Vermittlungskräften. Dies betrifft natürlich auch Feststellungen bezüglich der von Ihnen genannten Sachverhalte.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: WG: fachliche Qualifikationen [#26528]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26528/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83321/?format=csv,Jobcenter Hof Stadt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/11970/?format=csv,True,,,AW: AW: WG: fachliche Qualifikationen [#26528],2018-02-14T13:24:58+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/fachliche-qualifikationen/#nachricht-83321
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

Ich habe Ihre Anfrage an den Internen Service der Bundesagentur für Arbeit Bayreuth-Hof weitergeleitet.
Das Jobcenter bildet kein eigenes Personal aus, sondern erhält das entsprechende Personal von den Trägern, der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Kommune zugewiesen. Die fachlichen Anforderungen für die Einstellung/Beschäftigung von Beratungs- und Vermittlungskräften können nur von der einstellenden/ausbildenden Stelle benannt werden.

Mit freundlichen Grüßen",False,83207,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False,"

Ich habe Ihre Anfrage an den Internen Service der Bundesagentur für Arbeit Bayreuth-Hof weitergeleitet.
Das Jobcenter bildet kein eigenes Personal aus, sondern erhält das entsprechende Personal von den Trägern, der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Kommune zugewiesen. Die fachlichen Anforderungen für die Einstellung/Beschäftigung von Beratungs- und Vermittlungskräften können nur von der einstellenden/ausbildenden Stelle benannt werden.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: fachliche Qualifikationen [#26528]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26528/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83207/?format=csv,Jobcenter Hof Stadt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/11970/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: fachliche Qualifikationen [#26528],2018-02-13T09:11:06+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/fachliche-qualifikationen/#nachricht-83207
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtlichen Schriftverkehr zur Beantwortung der kleinen Anfrage “Nutzung von Verschlüsselung (TSL/SSL bzw. HTTPS) auf Internetseiten von Bundesbehörden” mit der Drucksachennummer 19/681, der innerhalb ihrer Behörde, von oder zu ihrer Behörde, insbesondere auch den zu anderen Behörden angefallen ist.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,83146,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtlichen Schriftverkehr zur Beantwortung der kleinen Anfrage “Nutzung von Verschlüsselung (TSL/SSL bzw. HTTPS) auf Internetseiten von Bundesbehörden” mit der Drucksachennummer 19/681, der innerhalb ihrer Behörde, von oder zu ihrer Behörde, insbesondere auch den zu anderen Behörden angefallen ist.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,"(False, 'Schriftverkehr zur kleinen Anfrage 19/681 (Nutzung von Verschlüsselung (TSL/SSL bzw. HTTPS) auf Internetseiten von Bundesbehörden) [#26529]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26529/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83146/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Schriftverkehr zur kleinen Anfrage 19/681 (Nutzung von Verschlüsselung (TSL/SSL bzw. HTTPS) auf Internetseiten von Bundesbehörden) [#26529],2018-02-12T11:06:59.281852+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/schriftverkehr-zur-kleinen-anfrage-19681-nutzung-von-verschlusselung-tslssl-bzw-https-auf-internetseiten-von-bundesbehorden/#nachricht-83146
https://fragdenstaat.de/anfrage/schriftverkehr-zur-kleinen-anfrage-19681-nutzung-von-verschlusselung-tslssl-bzw-https-auf-internetseiten-von-bundesbehorden/#nachricht-83827,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83827/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/83827/antwort-bmi-20180215_geschwaerzt.pdf?token=1u0Fox%3AfZcIAiPwClQgYxdD51iMj0q1fcQGc9Kf5Lu50FUAkkY,application/pdf,33879,False,False,False,True,True,antwort-bmi-20180215_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/33879/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/schriftverkehr-zur-kleinen-anfrage-19681-nutzung-von-verschlusselung-tslssl-bzw-https-auf-internetseiten-von-bundesbehorden/83827/anhang/antwort-bmi-20180215_geschwaerzt.pdf,816823,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Betreff: Informationsfreiheitsgesetz
hier: Kleine Anfrage zur “Nutzung von Verschlüsselung (TSL/SSL bzw. HTTPS) auf Internetseiten von Bundesbehörden”
Bezug: Ihr Antrag vom 12. Februar 2018
Aktenzeichen: ZI4-13002/4#1505

Berlin, 15. Februar 2018

Sehr geehrtAntragsteller/in

mit E-Mail vom 12. Februar 2018 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Übersendung des Schriftverkehrs zur Beantwortung der kleinen Anfrage “Nutzung von Verschlüsselung (TSL/SSL bzw. HTTPS) auf Internetseiten von Bundesbehörden” mit der Drucksachennummer 19/681, der innerhalb des BMI und mit anderen Behörden angefallen ist.

Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden.
Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung — IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Es wird jedoch aufgrund der Menge der Unterlagen mit Gebühren am oberen Rand des Gebührenrahmens von 500 € gerechnet.

Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Informationsgehalt der erbetenen Unterlagen über die Bundestagsdrucksache 19/681 hinaus gering sein dürfte. Dies resultiert daraus, dass BMI in einer Ressortabfrage die auszufüllenden Tabellen versandt, die Rückläufe der Behörden zusammengefasstund in die im Rahmen der Beantwortung zu veröffentlichten Tabellen übernommen hat.

Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Sollte ich von Ihnen bis zum 28. Februar 2018 keine Rückmeldung erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag erledigt hat. Die Bearbeitung Ihres Antrages wird insofern ausgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag",False,83827,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Betreff: Informationsfreiheitsgesetz
hier: Kleine Anfrage zur “Nutzung von Verschlüsselung (TSL/SSL bzw. HTTPS) auf Internetseiten von Bundesbehörden”
Bezug: Ihr Antrag vom 12. Februar 2018
Aktenzeichen: ZI4-13002/4#1505

Berlin, 15. Februar 2018

Sehr ",True,geehrtAntragsteller/in,False,"

mit E-Mail vom 12. Februar 2018 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Übersendung des Schriftverkehrs zur Beantwortung der kleinen Anfrage “Nutzung von Verschlüsselung (TSL/SSL bzw. HTTPS) auf Internetseiten von Bundesbehörden” mit der Drucksachennummer 19/681, der innerhalb des BMI und mit anderen Behörden angefallen ist.

Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden.
Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung — IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Es wird jedoch aufgrund der Menge der Unterlagen mit Gebühren am oberen Rand des Gebührenrahmens von 500 € gerechnet.

Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Informationsgehalt der erbetenen Unterlagen über die Bundestagsdrucksache 19/681 hinaus gering sein dürfte. Dies resultiert daraus, dass BMI in einer Ressortabfrage die auszufüllenden Tabellen versandt, die Rückläufe der Behörden zusammengefasstund in die im Rahmen der Beantwortung zu veröffentlichten Tabellen übernommen hat.

Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Sollte ich von Ihnen bis zum 28. Februar 2018 keine Rückmeldung erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag erledigt hat. Die Bearbeitung Ihres Antrages wird insofern ausgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag",,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihr Antrag vom 12. Februar 2018')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26529/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/83827/?format=csv,Bundesministerium des Innern und für Heimat,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihr Antrag vom 12. Februar 2018,2018-02-15T00:00:00+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/schriftverkehr-zur-kleinen-anfrage-19681-nutzung-von-verschlusselung-tslssl-bzw-https-auf-internetseiten-von-bundesbehorden/#nachricht-83827
