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_content.25.1,redacted_content.26.0,redacted_content.26.1,redacted_content.27.0,redacted_content.27.1,redacted_content.28.0,redacted_content.28.1,redacted_content.29.0,redacted_content.29.1,redacted_content.3.0,redacted_content.3.1,redacted_content.30.0,redacted_content.30.1,redacted_content.31.0,redacted_content.31.1,redacted_content.32.0,redacted_content.32.1,redacted_content.33.0,redacted_content.33.1,redacted_content.34.0,redacted_content.34.1,redacted_content.35.0,redacted_content.35.1,redacted_content.36.0,redacted_content.36.1,redacted_content.37.0,redacted_content.37.1,redacted_content.38.0,redacted_content.38.1,redacted_content.39.0,redacted_content.39.1,redacted_content.4.0,redacted_content.4.1,redacted_content.40.0,redacted_content.40.1,redacted_content.41.0,redacted_content.41.1,redacted_content.42.0,redacted_content.42.1,redacted_content.43.0,redacted_content.43.1,redacted_content.44.0,redacted_content.44.1,redacted_content.45.0,redacted_content.45.1,redacted_content.46.0,redacted_content.46.1,redacted_content.47.0,redacted_content.47.1,redacted_content.48.0,redacted_content.48.1,redacted_content.49.0,redacted_content.49.1,redacted_content.5.0,redacted_content.5.1,redacted_content.50.0,redacted_content.50.1,redacted_content.51.0,redacted_content.51.1,redacted_content.52.0,redacted_content.52.1,redacted_content.53.0,redacted_content.53.1,redacted_content.54.0,redacted_content.54.1,redacted_content.55.0,redacted_content.55.1,redacted_content.56.0,redacted_content.56.1,redacted_content.57.0,redacted_content.57.1,redacted_content.58.0,redacted_content.58.1,redacted_content.59.0,redacted_content.59.1,redacted_content.6.0,redacted_content.6.1,redacted_content.60.0,redacted_content.60.1,redacted_content.61.0,redacted_content.61.1,redacted_content.62.0,redacted_content.62.1,redacted_content.63.0,redacted_content.63.1,redacted_content.64.0,redacted_content.64.1,redacted_content.65.0,redacted_content.65.1,redacted_content.66.0,redacted_content.66.1,redacted_content.67.0,redacted_content.67.1,redacted_content.68.0,redacted_content.68.1,redacted_content.69.0,redacted_content.69.1,redacted_content.7.0,redacted_content.7.1,redacted_content.70.0,redacted_content.70.1,redacted_content.71.0,redacted_content.71.1,redacted_content.72.0,redacted_content.72.1,redacted_content.73.0,redacted_content.73.1,redacted_content.74.0,redacted_content.74.1,redacted_content.75.0,redacted_content.75.1,redacted_content.76.0,redacted_content.76.1,redacted_content.77.0,redacted_content.77.1,redacted_content.78.0,redacted_content.78.1,redacted_content.79.0,redacted_content.79.1,redacted_content.8.0,redacted_content.8.1,redacted_content.80.0,redacted_content.80.1,redacted_content.81.0,redacted_content.81.1,redacted_content.82.0,redacted_content.82.1,redacted_content.83.0,redacted_content.83.1,redacted_content.84.0,redacted_content.84.1,redacted_content.85.0,redacted_content.85.1,redacted_content.86.0,redacted_content.86.1,redacted_content.87.0,redacted_content.87.1,redacted_content.88.0,redacted_content.88.1,redacted_content.89.0,redacted_content.89.1,redacted_content.9.0,redacted_content.9.1,redacted_content.90.0,redacted_content.90.1,redacted_content.91.0,redacted_content.91.1,redacted_content.92.0,redacted_content.92.1,redacted_content.93.0,redacted_content.93.1,redacted_content.94.0,redacted_content.94.1,redacted_content.95.0,redacted_content.95.1,redacted_content.96.0,redacted_content.96.1,redacted_content.97.0,redacted_content.97.1,redacted_content.98.0,redacted_content.98.1,redacted_content.99.0,redacted_content.99.1,redacted_subject.0,registered_mail_date,request,resource_uri,sender,sender_public_body,sent,status,status_name,subject,timestamp,url
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen dazu, warum der Webex Meetingraum von Olaf Scholz weiterhin frei zugänglich ist (vgl. https://x.com/evawolfangel/status/1787391734697124239?s=46&t=vPbUFuQsRb0bOLddnuCX7g).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 308302
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/308302/


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,902659,False,False,False,False,email,2024-05-06T17:14:22.798064+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen dazu, warum der Webex Meetingraum von Olaf Scholz weiterhin frei zugänglich ist (vgl. https://x.com/evawolfangel/status/1787391734697124239?s=46&t=vPbUFuQsRb0bOLddnuCX7g).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 308302
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/308302/,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Webex Olaf Scholz [#308302]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/308302/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/902659/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Webex Olaf Scholz [#308302],2024-05-06T17:14:14.933183+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/webex-olaf-scholz/#nachricht-902659
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

den Eingang Ihrer an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und
Betriebe gerichteten Anfrage nach dem Berliner
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und des Gesetzes zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (VIG) bestätige ich Ihnen
hiermit.

Mit freundlichen Grüßen",False,955818,False,False,False,True,email,2024-11-27T16:38:04.406803+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

den Eingang Ihrer an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und
Betriebe gerichteten Anfrage nach dem Berliner
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und des Gesetzes zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (VIG) bestätige ich Ihnen
hiermit.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Antw: Wtrlt: Busspurberäumung [#322962]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/322962/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/955818/?format=csv,"Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3925/?format=csv,True,,,Antw: Wtrlt: Busspurberäumung [#322962],2024-11-27T16:37:20+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/busspurberaeumung-1/#nachricht-955818
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mössingen Wok
Breitestr. 34
72116 Mössingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 314858
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,926803,False,False,False,False,email,2024-08-08T19:21:16.004664+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15432/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mössingen Wok
Breitestr. 34
72116 Mössingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 314858
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

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Postanschrift
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kontrollbericht zu Mössingen Wok, Mössingen [#314858]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314858/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/926803/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu Mössingen Wok, Mössingen [#314858]",2024-08-08T19:20:23.568571+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-moessingen-wok-moessingen-1/#nachricht-926803
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,892514,False,False,False,True,email,2024-05-06T17:25:32.838121+02:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/294702/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/892514/?format=csv,Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15890/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,,2024-04-05T13:40:16+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/forschungsprojekte-recover-und-discover/#nachricht-892514
https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-betr-grabstelle-helmut-kohl-auf-dem-domkapitel-friedhof/#nachricht-613748,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/613748/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/613748/Friedhofssatzung.JPG?token=1tuyoE%3Ao8NZySKh7IszJkYnxNuAugThdkF_rVRczRJrAmbNpME,image/jpeg,207842,False,True,False,False,False,Friedhofssatzung.JPG,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/207842/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-betr-grabstelle-helmut-kohl-auf-dem-domkapitel-friedhof/613748/anhang/Friedhofssatzung.JPG,115348,https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-betr-grabstelle-helmut-kohl-auf-dem-domkapitel-friedhof/#nachricht-613748,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/613748/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/613748/VertragDomkapitelbearb.pdf?token=1tuyoE%3AC3j06Qo1XF2GPh6j-jYsiMp6RoVChOwvPMCp38Jeicc,application/pdf,207843,False,False,False,True,False,VertragDomkapitelbearb.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/207843/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-betr-grabstelle-helmut-kohl-auf-dem-domkapitel-friedhof/613748/anhang/VertragDomkapitelbearb.pdf,111391,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr Antragsteller/in


unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 22.5.2021 möchte ich Ihnen zunächst folgendes mitteilen. Es existiert keine ""Akte"" im verwaltungsrechtlichen Sinne bezüglich der Beisetzung von Dr. Helmut Kohl. An der damaligen Beisetzung waren verschiedene Stellen beteiligt, der damalige Oberbürgermeister von Speyer, Dr. Eger, das Bistum bzw. Domkapitel, u.a.. Vieles wurde mündlich besprochen und vereinbart.


Nach intensiver Recherche kann ich Ihnen den gewünschten Gestattungs- und Nutzungsvertrag über das Belegungsrecht der Grabstätte, der zwischen dem Domkapitel Speyer und der Stadt Speyer geschlossen wurde, zukommen lassen (siehe Anhang).


Bezüglich der Korrespondenz der Videoüberwachung kann ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt Speyer keine Genehmigungsbehörde für Videoüberwachung ist und aus diesem Grund auch kein Schriftwechsel hierzu existiert.


Da die Grabstelle im Eigentum des Domkapitels liegt, gelten die Gestaltungsrichtlinien der Friedhofssatzung hierfür nicht. Daher existieren hierüber auch keine Unterlagen. In der Anlage finden Sie einen Auszug aus der Friedhofssatzung der Stadt Speyer.


Mit freundlichen Grüßen",False,613748,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,Antragsteller/in,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 22.5.2021 möchte ich Ihnen zunächst folgendes mitteilen. Es existiert keine ""Akte"" im verwaltungsrechtlichen Sinne bezüglich der Beisetzung von Dr. Helmut Kohl. An der damaligen Beisetzung waren verschiedene Stellen beteiligt, der damalige Oberbürgermeister von Speyer, Dr. Eger, das Bistum bzw. Domkapitel, u.a.. Vieles wurde mündlich besprochen und vereinbart.


Nach intensiver Recherche kann ich Ihnen den gewünschten Gestattungs- und Nutzungsvertrag über das Belegungsrecht der Grabstätte, der zwischen dem Domkapitel Speyer und der Stadt Speyer geschlossen wurde, zukommen lassen (siehe Anhang).


Bezüglich der Korrespondenz der Videoüberwachung kann ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt Speyer keine Genehmigungsbehörde für Videoüberwachung ist und aus diesem Grund auch kein Schriftwechsel hierzu existiert.


Da die Grabstelle im Eigentum des Domkapitels liegt, gelten die Gestaltungsrichtlinien der Friedhofssatzung hierfür nicht. Daher existieren hierüber auch keine Unterlagen. In der Anlage finden Sie einen Auszug aus der Friedhofssatzung der Stadt Speyer.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/185811/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/613748/?format=csv,Stadtverwaltung Speyer,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4851/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811],2021-07-15T10:29:09+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-betr-grabstelle-helmut-kohl-auf-dem-domkapitel-friedhof/#nachricht-613748
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Vollständiger Fördermittelantrag der von Ihrer Behörden geförderten Studie ""disCOVer""

(siehe auch unter: https://www.augenklinik.uk-erlangen.de/aktuelles/nachrichten/detail/recover-bc-007-studie-startet/)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. 

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 308304
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,902663,False,False,False,False,email,2024-05-06T17:29:22.830191+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/11196/?format=csv,False,False,"Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Vollständiger Fördermittelantrag der von Ihrer Behörden geförderten Studie ""disCOVer""

(siehe auch unter: https://www.augenklinik.uk-erlangen.de/aktuelles/nachrichten/detail/recover-bc-007-studie-startet/)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. 

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 308304
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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Informationsfreiheitsanfrage Studie DISCOVER [#308304]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/308304/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/902663/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Informationsfreiheitsanfrage Studie DISCOVER [#308304],2024-05-06T17:28:40.023058+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/informationsfreiheitsanfrage-studie-discover/#nachricht-902663
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Moselstübchen
Glashüttenstraße
66287 Quierschied

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 314859
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",False,926804,False,False,False,False,email,2024-08-08T19:21:16.060287+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15457/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Moselstübchen
Glashüttenstraße
66287 Quierschied

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 314859
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<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kontrollbericht zu Moselstübchen, Quierschied [#314859]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314859/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/926804/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu Moselstübchen, Quierschied [#314859]",2024-08-08T19:20:37.129470+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-moselstuebchen-quierschied/#nachricht-926804
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Berichte und Dienstanweisungen zur Nutzungsmöglichkeit von EDV, Bürotechnik, Schreibmaschinen und der gleichen mehr durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen.
Begründung:
Wenn man Dokumentationen über die Haftsituation in Deutschland im Fernsehen sieht, findet man immer, dass die Gefängnisinsassen ihre Briefe mit der Hand mit Stiften auf Papier schreiben müssen. Das ist sehr lästig, wenn es viel zu schreiben gibt, da jemand vielleicht ein Tagebuch führen möchte, oder ein Buch schreiben möchte.
Das geht unmöglich mit Stift und Papier und nach der Haftentlassung kann das niemand sinnvoll einscannen.
Daher wäre es überaus wünschenswert, wenn die Gefängnisinsassen halbwegs moderne Bürotechnologie benutzen könnten.
Lassen Sie uns mal kurz die *Evolution des Textverfassens* Revue passieren.
1. Schreibmaschinen.
2. In den 1980ern gab es computerisierte Schreibmaschinen / ""Wordprocessor"" z.B. von IBM und Olivetti, teilweise mit kleinem Monitor und Editorfunktion
3. In den 1980ern kamen Programme wie Wordstar auf, welche es auf einem IBM-PC-Kompatiblen Rechner unter DOS erlaubten, ganze Bücher zu schreiben.
4. In den 1990ern kamen graphische Betriebssysteme wie Microsoft Windows mit Microsoft Word und anderen Programmen, auch Wordstar auf.
Von Apple gab es MacOS und ähnliche Schreibprogramme.
Die Schnittstelle zum Drucker war hier meist der Parallel-Port.
Es wurde mit Disketten gearbeitet, um Daten auszutauschen.
6. Der Rest ist jedem bekannt, es gab immer modernere Betriebssysteme und Programme wie Microsoft Office, Star-Office (für Linux, Windows und mehr)
Disketten wurden für den Datenaustausch durch USB-Sticks ersetzt.
Nun möchte ich fragen, welche Technologiestufe den Gefängnisinsassen erlaubt werden kann, damit sie ihre Briefe, Tagebücher, Romane oder was sie sonst so schreiben wollen, unter halbwegs zivilisierten Bedingungen erstellen können.
Weiterhin wäre wichtig zu erfahren, welche Datenträger den Gefängnisinsassen erlaubt werden können. Disketten sind schwer verfügbar und entsprechend teuer.
Ich würde anregen wollen, einen Verein, vielleicht den CCC oder den Verein Digitalcourage, ehemals FoeBuD, mit der Erstellung einer Software-Kollektion zu erstellen, die auf Rechnern, die Gefängnisinsassen erlaubt werden, zum Einsatz kommen kann.
Diese Kollektion könnte seitens des Ministeriums geprüft und genehmigt werden, falls ein solcher Schritt erforderlich sein sollte.
Hier wäre es wichtig zu erfahren, ob und in wie weit die Software für Gefängnisinsassen geprüft und freigegeben werden muss. Entsprechende Dokumente und Berichte hierzu werden mit dieser Anfrage ebenso angefragt.
Es ist klar, das Sie den reinen Offline-Betrieb, also ohne jede Verbindung zum Internet oder sonstiger Umwelt anstreben, um die Steuerung illegaler Machenschaften von kriminellen Vereinigungen unterbinden wollen.
Das ist einzusehen, und spricht nicht gegen die Nutzung von Computern. In den 1980ern wurden die meisten DOS-Rechner nur offline benutzt, und Daten wurden per Diskette ausgetauscht.
Die Anregung und Anfrage, ob diese Art der Rechner-Nutzung durch Gefängnisinsassen zulässig wäre, und warum nicht beziehungsweise warum ja entspräche etwa der folgender Situation:
Eine Mannschaft in einem bemannten Weltraum-Fernmission darf einen Computer mitnehmen, und hier alles relevante mitnehmen das sie die nächsten Jahre benötigt. Und hier wird sorgsam ausgewählt werden müssen.
Dazu vergleichbar ist die Situation eines Gefängnisinsassen der z.B. einem dazu geeigneten Verein erstelltes Gefängnis-Linux auf einem Laptop für den reinen Offline-Betrieb mitnehmen darf.
Welche Gründe würden gegen ein Gefängnis-Linux sprechen?
Welche Rechner würden den Gefängnisinsassen erlaubt werden können?
Welche der oben genannten Evolutionsstufen der Textbearbeitung könnte ohne größeren Aufwand den Gefängnisinsassen erlaubt werden? Vielleicht ein PC mit DOS und einigen Programmen?
Daher meine Frage, was spricht gegen die Nutzung von Rechnern durch Gefängnisinsassen? Welche Sorte Rechner mit welchen Schnittstellen und welchen Betriebssystemen wäre für die Gefängnisinsassen zulässig?
Es wird daher um eine technisch und juristisch gute Begründung für das Verbot bzw. für die Zulassung der Nutzung von EIGENER Büro-Technik und Rechnern durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen gebeten.
Welche der obigen *Evolutionsstufen des Textverfassens* wären aus Sicht des Ministeriums den Gefängnisinsassen leicht als erster Schritt zu gestatten?


Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Fichtner




Anfragenr: 324623
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/324623/


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,962401,False,False,False,False,email,2024-12-29T11:19:00.292058+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/51638/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Berichte und Dienstanweisungen zur Nutzungsmöglichkeit von EDV, Bürotechnik, Schreibmaschinen und der gleichen mehr durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen.
Begründung:
Wenn man Dokumentationen über die Haftsituation in Deutschland im Fernsehen sieht, findet man immer, dass die Gefängnisinsassen ihre Briefe mit der Hand mit Stiften auf Papier schreiben müssen. Das ist sehr lästig, wenn es viel zu schreiben gibt, da jemand vielleicht ein Tagebuch führen möchte, oder ein Buch schreiben möchte.
Das geht unmöglich mit Stift und Papier und nach der Haftentlassung kann das niemand sinnvoll einscannen.
Daher wäre es überaus wünschenswert, wenn die Gefängnisinsassen halbwegs moderne Bürotechnologie benutzen könnten.
Lassen Sie uns mal kurz die *Evolution des Textverfassens* Revue passieren.
1. Schreibmaschinen.
2. In den 1980ern gab es computerisierte Schreibmaschinen / ""Wordprocessor"" z.B. von IBM und Olivetti, teilweise mit kleinem Monitor und Editorfunktion
3. In den 1980ern kamen Programme wie Wordstar auf, welche es auf einem IBM-PC-Kompatiblen Rechner unter DOS erlaubten, ganze Bücher zu schreiben.
4. In den 1990ern kamen graphische Betriebssysteme wie Microsoft Windows mit Microsoft Word und anderen Programmen, auch Wordstar auf.
Von Apple gab es MacOS und ähnliche Schreibprogramme.
Die Schnittstelle zum Drucker war hier meist der Parallel-Port.
Es wurde mit Disketten gearbeitet, um Daten auszutauschen.
6. Der Rest ist jedem bekannt, es gab immer modernere Betriebssysteme und Programme wie Microsoft Office, Star-Office (für Linux, Windows und mehr)
Disketten wurden für den Datenaustausch durch USB-Sticks ersetzt.
Nun möchte ich fragen, welche Technologiestufe den Gefängnisinsassen erlaubt werden kann, damit sie ihre Briefe, Tagebücher, Romane oder was sie sonst so schreiben wollen, unter halbwegs zivilisierten Bedingungen erstellen können.
Weiterhin wäre wichtig zu erfahren, welche Datenträger den Gefängnisinsassen erlaubt werden können. Disketten sind schwer verfügbar und entsprechend teuer.
Ich würde anregen wollen, einen Verein, vielleicht den CCC oder den Verein Digitalcourage, ehemals FoeBuD, mit der Erstellung einer Software-Kollektion zu erstellen, die auf Rechnern, die Gefängnisinsassen erlaubt werden, zum Einsatz kommen kann.
Diese Kollektion könnte seitens des Ministeriums geprüft und genehmigt werden, falls ein solcher Schritt erforderlich sein sollte.
Hier wäre es wichtig zu erfahren, ob und in wie weit die Software für Gefängnisinsassen geprüft und freigegeben werden muss. Entsprechende Dokumente und Berichte hierzu werden mit dieser Anfrage ebenso angefragt.
Es ist klar, das Sie den reinen Offline-Betrieb, also ohne jede Verbindung zum Internet oder sonstiger Umwelt anstreben, um die Steuerung illegaler Machenschaften von kriminellen Vereinigungen unterbinden wollen.
Das ist einzusehen, und spricht nicht gegen die Nutzung von Computern. In den 1980ern wurden die meisten DOS-Rechner nur offline benutzt, und Daten wurden per Diskette ausgetauscht.
Die Anregung und Anfrage, ob diese Art der Rechner-Nutzung durch Gefängnisinsassen zulässig wäre, und warum nicht beziehungsweise warum ja entspräche etwa der folgender Situation:
Eine Mannschaft in einem bemannten Weltraum-Fernmission darf einen Computer mitnehmen, und hier alles relevante mitnehmen das sie die nächsten Jahre benötigt. Und hier wird sorgsam ausgewählt werden müssen.
Dazu vergleichbar ist die Situation eines Gefängnisinsassen der z.B. einem dazu geeigneten Verein erstelltes Gefängnis-Linux auf einem Laptop für den reinen Offline-Betrieb mitnehmen darf.
Welche Gründe würden gegen ein Gefängnis-Linux sprechen?
Welche Rechner würden den Gefängnisinsassen erlaubt werden können?
Welche der oben genannten Evolutionsstufen der Textbearbeitung könnte ohne größeren Aufwand den Gefängnisinsassen erlaubt werden? Vielleicht ein PC mit DOS und einigen Programmen?
Daher meine Frage, was spricht gegen die Nutzung von Rechnern durch Gefängnisinsassen? Welche Sorte Rechner mit welchen Schnittstellen und welchen Betriebssystemen wäre für die Gefängnisinsassen zulässig?
Es wird daher um eine technisch und juristisch gute Begründung für das Verbot bzw. für die Zulassung der Nutzung von EIGENER Büro-Technik und Rechnern durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen gebeten.
Welche der obigen *Evolutionsstufen des Textverfassens* wären aus Sicht des Ministeriums den Gefängnisinsassen leicht als erster Schritt zu gestatten?


Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Fichtner




Anfragenr: 324623
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/324623/,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Erlaubte Computer bzw. Schreibmaschinen, Wordprozessoren, Bürogeräte in Hafträumen für den Strafvollzug bzw. Untersuchungshaft [#324623]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/324623/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/962401/?format=csv,Susanne Fichtner,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Erlaubte Computer bzw. Schreibmaschinen, Wordprozessoren, Bürogeräte in Hafträumen für den Strafvollzug bzw. Untersuchungshaft [#324623]",2024-12-29T11:18:05.393803+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/erlaubte-computer-bzw-schreibmaschinen-wordprozessoren-buerogeraete-in-haftraeumen-fuer-den-strafvollzug-bzw-untersuchungshaft-17/#nachricht-962401
https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-der-internen-regelungen-3/#nachricht-955819,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/955819/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/955819/fundbro-organisatorisches.pdf?token=1tuyoE%3Awk8KjrDW8zhhZGVMwrmBxNWkRvWJUzLtrl2Y_OnUJwM,application/pdf,450321,False,False,False,True,False,fundbro-organisatorisches.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/450321/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-der-internen-regelungen-3/955819/anhang/fundbro-organisatorisches.pdf,401783,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Ullrich,

entschuldigen sie bitte, dass Ihre Abfrage nicht fristgemäß beantwortet wurde. 

Mit seiner Verfügung 01/2016 hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) die Geltung der bis zum 31.12.2016 ergangenen Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Richtlinien, Vereinbarungen nach § 94 bzw. § 93 Hamburgischen Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) und so weiter der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) für seinen Bereich über den 01.01.2017 hinaus angeordnet.  Hintergrund dafür ist, dass der HmbBfDI erst seit 01.01.2027 eine vom Senat der FHH unabhängige Behörde ist. Die im Bereich des HmbBfDI seit dem 01.01.2017 veröffentlichten organisatorischen Regelungen und Hinweise können Sie der beigefügten Liste entnehmen. Da diese Liste für den internen Gebrauch und zur Orientierung der Beschäftigten des HmbBfDI gedacht ist, werden darin folgende intern gängige Formulierungen und Abkürzungen benutzt:

Verfügung = Verfügung/Anordnung des HmbBfDI
Zentralinfo = Information des Referats Zentrale Dienste des HmbBfDI
Zentralreferat vom ... = formlose Information des Referats Zentrale Dienste des HmbBfDI (in der Regel per E-Mail)
RLR = Runde der Referatsleitungen des HmbBfDI 
DV = Dienstvereinbarung (zwischen dem HmbBfDI und  dem Personalrat beim  HmbBfDI)

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",False,955819,False,False,False,True,email,2024-11-27T16:40:04.676589+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Ullrich,

entschuldigen sie bitte, dass Ihre Abfrage nicht fristgemäß beantwortet wurde. 

Mit seiner Verfügung 01/2016 hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) die Geltung der bis zum 31.12.2016 ergangenen Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Richtlinien, Vereinbarungen nach § 94 bzw. § 93 Hamburgischen Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) und so weiter der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) für seinen Bereich über den 01.01.2017 hinaus angeordnet.  Hintergrund dafür ist, dass der HmbBfDI erst seit 01.01.2027 eine vom Senat der FHH unabhängige Behörde ist. Die im Bereich des HmbBfDI seit dem 01.01.2017 veröffentlichten organisatorischen Regelungen und Hinweise können Sie der beigefügten Liste entnehmen. Da diese Liste für den internen Gebrauch und zur Orientierung der Beschäftigten des HmbBfDI gedacht ist, werden darin folgende intern gängige Formulierungen und Abkürzungen benutzt:

Verfügung = Verfügung/Anordnung des HmbBfDI
Zentralinfo = Information des Referats Zentrale Dienste des HmbBfDI
Zentralreferat vom ... = formlose Information des Referats Zentrale Dienste des HmbBfDI (in der Regel per E-Mail)
RLR = Runde der Referatsleitungen des HmbBfDI 
DV = Dienstvereinbarung (zwischen dem HmbBfDI und  dem Personalrat beim  HmbBfDI)

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: [EXTERN] AW: Liste der internen Regelungen [#319873], mein Az. Z/02.01-3877/2024')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/319873/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/955819/?format=csv,Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3997/?format=csv,True,,,"AW: [EXTERN] AW: Liste der internen Regelungen [#319873], mein Az. Z/02.01-3877/2024",2024-11-27T16:38:54+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-der-internen-regelungen-3/#nachricht-955819
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Guten Tag,

Sehr << Anrede >>
Ich habe die Frist um weitere 2 Monate bis zum 09.07 2024 verlängert.

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 304588
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<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

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",False,902649,False,False,False,False,email,2024-05-06T16:45:19.245555+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15457/?format=csv,False,False,"Guten Tag,

Sehr ",True,<< Anrede >>,False,"

-- 
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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"
Ich habe die Frist um weitere 2 Monate bis zum 09.07 2024 verlängert.

Mit freundlichen Grüßen
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 304588
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: WG: Kontrollbericht Pizzaria Rom, Völklingen [#304588]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/304588/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/902649/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: WG: Kontrollbericht Pizzaria Rom, Völklingen [#304588]",2024-05-06T16:45:03.131802+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-pizzaria-rom-voelklingen/#nachricht-902649
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Guten Tag,
wo kann ich denn das Ergebnis meiner Anfrage finden?

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 305687
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<< Adresse entfernt >>

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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",False,902636,False,False,False,False,email,2024-05-06T15:56:18.909782+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15928/?format=csv,False,False,"Guten Tag,
wo kann ich denn das Ergebnis meiner Anfrage finden?

Mit freundlichen Grüßen
",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 305687
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/305687/,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Postanschrift
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Aramark, Hamburg [#305687]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305687/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/902636/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Aramark, Hamburg [#305687]",2024-05-06T15:55:26.027081+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-aramark-hamburg-1/#nachricht-902636
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 2. Mai 2024. Mit Ihrer Anfrage nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG) an das Sächsische Staatsministerium für Kultus beantragen Sie Zugang zu folgender Information: ""die Energiebedarfsausweise für alle von Ihnen verwendeten Dienstgebäude"".

Hiermit informieren wir Sie gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 SächsTranspG, dass Ihre Anfrage an die zuständige Stelle, d. h. an den Staatsbetrieb Sächsische Immobilien- und Baumanagement, weitergeleitet wurde.

Mit freundlichen Grüßen",False,902634,False,False,False,True,email,2024-05-06T15:54:37.947328+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 2. Mai 2024. Mit Ihrer Anfrage nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG) an das Sächsische Staatsministerium für Kultus beantragen Sie Zugang zu folgender Information: ""die Energiebedarfsausweise für alle von Ihnen verwendeten Dienstgebäude"".

Hiermit informieren wir Sie gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 SächsTranspG, dass Ihre Anfrage an die zuständige Stelle, d. h. an den Staatsbetrieb Sächsische Immobilien- und Baumanagement, weitergeleitet wurde.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Energiebedarfsausweise [1] [#307929]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/307929/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/902634/?format=csv,Sächsisches Staatsministerium für Kultus,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/10896/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Energiebedarfsausweise [1] [#307929],2024-05-06T15:52:56+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweise-1-4/#nachricht-902634
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die E-Mail mit dem Betreff „ AW: FV 1/277 Pharmastrategie/Medizinforschungsgesetz; Vertraulicher Erstattungsbetrag “ vom 29.11.2023, 13:19 Uhr

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 320694
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
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",False,946912,False,False,False,False,email,2024-10-24T19:32:31.720046+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die E-Mail mit dem Betreff „ AW: FV 1/277 Pharmastrategie/Medizinforschungsgesetz; Vertraulicher Erstattungsbetrag “ vom 29.11.2023, 13:19 Uhr

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 320694
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/320694/,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Postanschrift
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'E-Mail mit Betreff „ AW: FV 1/277 Pharmastrategie/Medizinforschungsgesetz; Vertraulicher Erstattungsbetrag “ vom 29.11.2023, 13:19 Uhr [#320694]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/320694/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/946912/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"E-Mail mit Betreff „ AW: FV 1/277 Pharmastrategie/Medizinforschungsgesetz; Vertraulicher Erstattungsbetrag “ vom 29.11.2023, 13:19 Uhr [#320694]",2024-10-24T19:31:49.289312+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/e-mail-mit-betreff-aw-fv-1-277-pharmastrategie-medizinforschungsgesetz-vertraulicher-erstattungsbetrag-vom-29-11-2023-13-19-uhr/#nachricht-946912
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr Antragsteller/in

vielen Dank für die Mitteilung Ihrer Postanschrift.

Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). 

Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren.

Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:

- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.
- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).

Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. 

Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. 

Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.

Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts.


Mit freundlichen Grüßen",False,614179,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,Antragsteller/in,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

vielen Dank für die Mitteilung Ihrer Postanschrift.

Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). 

Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren.

Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:

- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.
- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).

Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. 

Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. 

Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.

Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'IFG-Anfrage Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29.06.2021; Vg. 190-2021')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/224163/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/614179/?format=csv,Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/156/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,IFG-Anfrage Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29.06.2021; Vg. 190-2021,2021-07-16T15:50:36+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/einstufung-von-madeira-als-virusvariantengebiet-ab-29062021/#nachricht-614179
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr Antragsteller/in

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

I. Wieviele Prüfungen der medizinischen Notwendigkeit einer Liposuktion bei Lipödem sind seit dem 01.01.2016  erfolgt?  

1) Wieviele davon erfolgten im Auftrag von Beihilfestellen?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? 
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? 
In wievielen Fällen ging eine konservative Behandlung (KPE) voraus und in welchem Umfang?
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

2) Wieviele davon erfolgten zum Zweck der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 64 EStDV)?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? 
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? 
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

3) Gab es Fälle in denen, die medizinische Notwendigkeit sowohl für die Frage der Beihilfefähigkeit geprüft wurde und gleichzeitig (ggf. auf gesonderten Antrag hin) für die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 63 EStDV)? Falls ja, wieviele? Erfolgte die Prüfung durch dieselbe Person, die die Prüfung für die Beihilfe vorgenommen hat?

In wievielen Fällen wurde trotz Verneinung der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Prüfung auf Antrag der Beihilfestelle die Bescheinigung nach §§ 33 EStG, 64 EStDV ausgestellt?

II. Wieviele verschiedene Personen sind mit dieser Fragestellung betraut?
Erfolgte die Prüfung der „Liposuktions-Fälle“ immer durch dieselbe Person? Welcher Fachrichtung gehörte(n) die Person / die Personen jeweils an?
Wonach richtet sich, wer diese Fälle bearbeitet?
Erfolgte die Entscheidung durch einen Facharzt der Richtung Dermatologie, Phlebologie, Lymphologie, Angiologie, Gefäßchirurgie oder plastische Chirurgie?
Werden solche Fachärzte hinzugezogen? In wievielen Fällen?
Welche Erkenntnisquellen, Studien, Publikationen o.ä. werden / wurden den Entscheidungen jeweils zugrunde gelegt?

IV. Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. betreffend den Umgang mit Anfragen zu Liposuktion bei Lipödem ? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus.

V. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. 

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in



Anfragenr: 225136
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/225136/


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",False,614422,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14866/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr ",True,Antragsteller/in,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

I. Wieviele Prüfungen der medizinischen Notwendigkeit einer Liposuktion bei Lipödem sind seit dem 01.01.2016  erfolgt?  

1) Wieviele davon erfolgten im Auftrag von Beihilfestellen?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? 
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? 
In wievielen Fällen ging eine konservative Behandlung (KPE) voraus und in welchem Umfang?
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

2) Wieviele davon erfolgten zum Zweck der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 64 EStDV)?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? 
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? 
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

3) Gab es Fälle in denen, die medizinische Notwendigkeit sowohl für die Frage der Beihilfefähigkeit geprüft wurde und gleichzeitig (ggf. auf gesonderten Antrag hin) für die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 63 EStDV)? Falls ja, wieviele? Erfolgte die Prüfung durch dieselbe Person, die die Prüfung für die Beihilfe vorgenommen hat?

In wievielen Fällen wurde trotz Verneinung der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Prüfung auf Antrag der Beihilfestelle die Bescheinigung nach §§ 33 EStG, 64 EStDV ausgestellt?

II. Wieviele verschiedene Personen sind mit dieser Fragestellung betraut?
Erfolgte die Prüfung der „Liposuktions-Fälle“ immer durch dieselbe Person? Welcher Fachrichtung gehörte(n) die Person / die Personen jeweils an?
Wonach richtet sich, wer diese Fälle bearbeitet?
Erfolgte die Entscheidung durch einen Facharzt der Richtung Dermatologie, Phlebologie, Lymphologie, Angiologie, Gefäßchirurgie oder plastische Chirurgie?
Werden solche Fachärzte hinzugezogen? In wievielen Fällen?
Welche Erkenntnisquellen, Studien, Publikationen o.ä. werden / wurden den Entscheidungen jeweils zugrunde gelegt?

IV. Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. betreffend den Umgang mit Anfragen zu Liposuktion bei Lipödem ? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus.

V. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. 

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"



Anfragenr: 225136
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/225136/,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Liposuktion bei Lipödem [#225136]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/225136/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/614422/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Liposuktion bei Lipödem [#225136],2021-07-18T16:54:21.790958+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/liposuktion-bei-lipodem/#nachricht-614422
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags.
Zum Schutz der Daten der abgefragten Lebensmittelunternehmer wird der Antrag postalisch beschieden und an die von Ihnen genannte Postadresse gesandt.
Da einige Anfragen der „Topf -Secret“- Aktion unvollständige Postadressen enthielten, bitten wir Sie sicherheitshalber um entsprechende Adressüberprüfung und im Bedarfsfall um Mitteilung der vollständigen Postadresse an unsere E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann.

Die materielle Prüfung Ihrer Anfrage erfordert, dass den Vorgaben des VIG Rechnung zu tragen ist:

Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer vorgesehenen Beantwortung Ihres Antrags anhören, wodurch sich die gesetzliche Entscheidungsfrist gemäß § 5 VIG Absatz 2 um einen weiteren Monat verlängert.
Auf Nachfrage des Betriebsinhabers müssen wir Ihren Namen und Anschrift gem. § 5 Absatz 2 S. 4 VIG offenlegen.

Die Auskunftserteilung bzgl. Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG ist  bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei, was auf Ihren Antrag aller Voraussicht nach zutrifft, andernfalls würden Sie vor Weiterverarbeitung informiert.

Mit freundlichen Grüssen",False,926805,False,False,False,True,email,2024-08-09T10:20:02.429319+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags.
Zum Schutz der Daten der abgefragten Lebensmittelunternehmer wird der Antrag postalisch beschieden und an die von Ihnen genannte Postadresse gesandt.
Da einige Anfragen der „Topf -Secret“- Aktion unvollständige Postadressen enthielten, bitten wir Sie sicherheitshalber um entsprechende Adressüberprüfung und im Bedarfsfall um Mitteilung der vollständigen Postadresse an unsere E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann.

Die materielle Prüfung Ihrer Anfrage erfordert, dass den Vorgaben des VIG Rechnung zu tragen ist:

Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer vorgesehenen Beantwortung Ihres Antrags anhören, wodurch sich die gesetzliche Entscheidungsfrist gemäß § 5 VIG Absatz 2 um einen weiteren Monat verlängert.
Auf Nachfrage des Betriebsinhabers müssen wir Ihren Namen und Anschrift gem. § 5 Absatz 2 S. 4 VIG offenlegen.

Die Auskunftserteilung bzgl. Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG ist  bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei, was auf Ihren Antrag aller Voraussicht nach zutrifft, andernfalls würden Sie vor Weiterverarbeitung informiert.

Mit freundlichen Grüssen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314859/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/926805/?format=csv,Landesamt für Verbraucherschutz Saarland,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15457/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret,2024-08-08T19:20:49+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-moselstuebchen-quierschied/#nachricht-926805
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"BMVg
R  II 4 Az 16-35-00


Ihre Anfrage vom 19.04.2021


Sehr << Antragsteller:in >>

Ihre o.a. Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet.

Die Änderungen der Sonderurlaubsverordnung aus den Jahr 2016 finden 
unmittelbare Anwendung über § 9 der Soldatinnen- und 
Soldatenurlaubsverordnung (SUV).
Dass von Ihnen erwähnte Rundschreiben des BMI Az. D2 - 30106/24#5 vom 15. 
Juni 2020 konkretisiert § 11 Absatz 2 Alternative 2 der 
Sonderurlaubsverordnung (SUrlV). Damit findet diese Regelung über § 9 SUV 
entsprechende Anwendung. Einer gesonderten Veranlassung bedarf es deshalb 
nicht. 
Die Allgemeine Regelung A-1420/12 Ausführung der Soldatinnen- und 
Soldatenurlaubsverordnung wird derzeit überarbeitet und die von Ihnen 
erwähnten Änderungen der Begrifflichkeiten werden dabei berücksichtigt. 

Mit freundlichen Grüßen",False,613969,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"BMVg
R  II 4 Az 16-35-00


Ihre Anfrage vom 19.04.2021


Sehr ",True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Ihre o.a. Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet.

Die Änderungen der Sonderurlaubsverordnung aus den Jahr 2016 finden 
unmittelbare Anwendung über § 9 der Soldatinnen- und 
Soldatenurlaubsverordnung (SUV).
Dass von Ihnen erwähnte Rundschreiben des BMI Az. D2 - 30106/24#5 vom 15. 
Juni 2020 konkretisiert § 11 Absatz 2 Alternative 2 der 
Sonderurlaubsverordnung (SUrlV). Damit findet diese Regelung über § 9 SUV 
entsprechende Anwendung. Einer gesonderten Veranlassung bedarf es deshalb 
nicht. 
Die Allgemeine Regelung A-1420/12 Ausführung der Soldatinnen- und 
Soldatenurlaubsverordnung wird derzeit überarbeitet und die von Ihnen 
erwähnten Änderungen der Begrifflichkeiten werden dabei berücksichtigt. 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anpassung A-1420/12 nach Änderung THWG i.V.m Rundschreiben BMI [#218756]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/218756/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/613969/?format=csv,Bundesministerium der Verteidigung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/86/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Anpassung A-1420/12 nach Änderung THWG i.V.m Rundschreiben BMI [#218756],2021-07-16T09:02:20+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anpassung-a-142012-nach-anderung-thwg-ivm-rundschreiben-bmi/#nachricht-613969
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr Antragsteller/in

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

I. Wieviele Prüfungen der medizinischen Notwendigkeit einer Liposuktion bei Lipödem sind seit dem 01.01.2016  erfolgt?  

1) Wieviele davon erfolgten im Auftrag von Beihilfestellen?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? 
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? 
In wievielen Fällen ging eine konservative Behandlung (KPE) voraus und in welchem Umfang?
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

2) Wieviele davon erfolgten zum Zweck der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 64 EStDV)?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? 
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? 
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

3) Gab es Fälle in denen, die medizinische Notwendigkeit sowohl für die Frage der Beihilfefähigkeit geprüft wurde und gleichzeitig (ggf. auf gesonderten Antrag hin) für die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 63 EStDV)? Falls ja, wieviele? Erfolgte die Prüfung durch dieselbe Person, die die Prüfung für die Beihilfe vorgenommen hat?

In wievielen Fällen wurde trotz Verneinung der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Prüfung auf Antrag der Beihilfestelle die Bescheinigung nach §§ 33 EStG, 64 EStDV ausgestellt?

II. Wieviele verschiedene Personen sind mit dieser Fragestellung betraut?
Erfolgte die Prüfung der „Liposuktions-Fälle“ immer durch dieselbe Person? Welcher Fachrichtung gehörte(n) die Person / die Personen jeweils an?
Wonach richtet sich, wer diese Fälle bearbeitet?
Erfolgte die Entscheidung durch einen Facharzt der Richtung Dermatologie, Phlebologie, Lymphologie, Angiologie, Gefäßchirurgie oder plastische Chirurgie?
Werden solche Fachärzte hinzugezogen? In wievielen Fällen?
Welche Erkenntnisquellen, Studien, Publikationen o.ä. werden / wurden den Entscheidungen jeweils zugrunde gelegt?

IV. Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. betreffend den Umgang mit Anfragen zu Liposuktion bei Lipödem ? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus.

V. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. 

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in



Anfragenr: 225137
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/225137/


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",False,614424,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14874/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr ",True,Antragsteller/in,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

I. Wieviele Prüfungen der medizinischen Notwendigkeit einer Liposuktion bei Lipödem sind seit dem 01.01.2016  erfolgt?  

1) Wieviele davon erfolgten im Auftrag von Beihilfestellen?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? 
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? 
In wievielen Fällen ging eine konservative Behandlung (KPE) voraus und in welchem Umfang?
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

2) Wieviele davon erfolgten zum Zweck der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 64 EStDV)?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? 
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? 
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

3) Gab es Fälle in denen, die medizinische Notwendigkeit sowohl für die Frage der Beihilfefähigkeit geprüft wurde und gleichzeitig (ggf. auf gesonderten Antrag hin) für die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 63 EStDV)? Falls ja, wieviele? Erfolgte die Prüfung durch dieselbe Person, die die Prüfung für die Beihilfe vorgenommen hat?

In wievielen Fällen wurde trotz Verneinung der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Prüfung auf Antrag der Beihilfestelle die Bescheinigung nach §§ 33 EStG, 64 EStDV ausgestellt?

II. Wieviele verschiedene Personen sind mit dieser Fragestellung betraut?
Erfolgte die Prüfung der „Liposuktions-Fälle“ immer durch dieselbe Person? Welcher Fachrichtung gehörte(n) die Person / die Personen jeweils an?
Wonach richtet sich, wer diese Fälle bearbeitet?
Erfolgte die Entscheidung durch einen Facharzt der Richtung Dermatologie, Phlebologie, Lymphologie, Angiologie, Gefäßchirurgie oder plastische Chirurgie?
Werden solche Fachärzte hinzugezogen? In wievielen Fällen?
Welche Erkenntnisquellen, Studien, Publikationen o.ä. werden / wurden den Entscheidungen jeweils zugrunde gelegt?

IV. Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. betreffend den Umgang mit Anfragen zu Liposuktion bei Lipödem ? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus.

V. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. 

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"



Anfragenr: 225137
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/225137/,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Liposuktion bei Lipödem [#225137]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/225137/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/614424/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Liposuktion bei Lipödem [#225137],2021-07-18T16:56:12.932072+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/liposuktion-bei-lipodem-1/#nachricht-614424
https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-hamburg/#nachricht-614435,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/614435/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/614435/20210112_PSA-Beschaffung_Detailaufstellung_Hamburg_geschwaerzt.pdf?token=1tuyoE%3AVqIbifFlccDlFyHsuYRpH9eNIbHnigP-dagaD18BIlk,application/pdf,208936,False,False,False,True,True,20210112_PSA-Beschaffung_Detailaufstellung_Hamburg_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/208936/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-hamburg/614435/anhang/20210112_PSA-Beschaffung_Detailaufstellung_Hamburg_geschwaerzt.pdf,53704,https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-hamburg/#nachricht-614435,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/614435/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/614435/AbfrageHambTG_konvertiert.pdf?token=1tuyoE%3Ar74uPNq614RE89EODnQy9IiW3TQymUzyMRY9kIQqgNk,application/pdf,208216,True,False,False,True,False,AbfrageHambTG_konvertiert.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/208216/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-hamburg/614435/anhang/AbfrageHambTG_konvertiert.pdf,22741,https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-hamburg/#nachricht-614435,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/614435/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/614435/AnschreibenHamburg_geschwrzt_geschwaerzt.pdf?token=1tuyoE%3Ab1JrJT2Dng2S34DRazEiIVujFJCbxz8oIVVVd599paI,application/pdf,208937,False,False,False,True,True,AnschreibenHamburg_geschwrzt_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/208937/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-hamburg/614435/anhang/AnschreibenHamburg_geschwrzt_geschwaerzt.pdf,164091,https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-hamburg/#nachricht-614435,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/614435/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/614435/Final_AbrechnungAbgabePSAundBeatmungsgerte_Hamburg_geschwaerzt.pdf?token=1tuyoE%3Acc-MKJc8lQj57KRtHZGsrnmcf76ZVdmYVFSevqC-Xac,application/pdf,208938,False,False,False,True,True,Final_AbrechnungAbgabePSAundBeatmungsgerte_Hamburg_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/208938/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-hamburg/614435/anhang/Final_AbrechnungAbgabePSAundBeatmungsgerte_Hamburg_geschwaerzt.pdf,101879,"Sehr << Antragsteller:in >>

zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG liefern wir die gewünschten Informationen wie folgt:

ad 1.	Vereinbarungen und Kommunikation zur etwaigen Abrechnung für PSA mit dem BMG
siehe Anlagen

ad 2.	Kopien etwaiger Abrechnungen des BMG für PSA
Siehe Anlagen, Dokument: „Final_Abrechnung Abgabe PSA und Beatmungsgeräte_Hamburg.pdf“ 

ad 3.	Darüber hinaus optional eine Stellungnahme zur obigen Situation. 
Siehe auch Drucksache 22/3618, einzusehen in der parlamentarischen Datenbank der Hamburgischen Bürgerschaft unter Parlamentsdatenbank (buergerschaft-hh.de).
Auf eine optionale Stellungnahme wird verzichtet.

Diese Auskunft ist für Sie kostenfrei.

 Mit freundlichen Grüßen",False,614435,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG liefern wir die gewünschten Informationen wie folgt:

ad 1.	Vereinbarungen und Kommunikation zur etwaigen Abrechnung für PSA mit dem BMG
siehe Anlagen

ad 2.	Kopien etwaiger Abrechnungen des BMG für PSA
Siehe Anlagen, Dokument: „Final_Abrechnung Abgabe PSA und Beatmungsgeräte_Hamburg.pdf“ 

ad 3.	Darüber hinaus optional eine Stellungnahme zur obigen Situation. 
Siehe auch Drucksache 22/3618, einzusehen in der parlamentarischen Datenbank der Hamburgischen Bürgerschaft unter Parlamentsdatenbank (buergerschaft-hh.de).
Auf eine optionale Stellungnahme wird verzichtet.

Diese Auskunft ist für Sie kostenfrei.

 Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Anfrage nach HambTG: Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Hamburg [#223878]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/223878/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/614435/?format=csv,Senatskanzlei Hamburg,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4016/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Anfrage nach HambTG: Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Hamburg [#223878],2021-07-18T20:54:57+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-hamburg/#nachricht-614435
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.07.2024, die mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorliegt und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige.

Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie Auskunft über Fachkräfte aus Spanien in Bonner Kitas seit 2019 begehren. Außerdem möchten Sie wissen, wie lange das dazugehörige Projekt noch laufen soll.

Ich weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu berücksichtigen.
Die angeforderten Unterlagen können solche personenbezogenen Daten Dritter und/oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter enthalten.
Diese wären im Fall eines Informationszugangs gem. § 10 IFG NRW zu schwärzen oder abzutrennen oder können zu einer Ablehnung führen.

Zunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe des IFG NRW zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid.

Außerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand und Umfang der zur Einsicht zur Verfügung gestellten Akten Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand.
Dieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen und Sie darüber zu informieren.

Der Umstand, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren.

Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",False,925668,False,False,False,True,email,2024-08-10T09:21:20.914307+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.07.2024, die mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorliegt und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige.

Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie Auskunft über Fachkräfte aus Spanien in Bonner Kitas seit 2019 begehren. Außerdem möchten Sie wissen, wie lange das dazugehörige Projekt noch laufen soll.

Ich weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu berücksichtigen.
Die angeforderten Unterlagen können solche personenbezogenen Daten Dritter und/oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter enthalten.
Diese wären im Fall eines Informationszugangs gem. § 10 IFG NRW zu schwärzen oder abzutrennen oder können zu einer Ablehnung führen.

Zunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe des IFG NRW zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid.

Außerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand und Umfang der zur Einsicht zur Verfügung gestellten Akten Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand.
Dieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen und Sie darüber zu informieren.

Der Umstand, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren.

Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Spanische Fachkräfte in Bonner Kitas [#313927]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/313927/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/925668/?format=csv,"Amt für Kinder, Jugend und Familie Bonn (Amt 51)",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/49943/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Spanische Fachkräfte in Bonner Kitas [#313927],2024-08-05T10:32:29+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/spanische-fachkraefte-in-bonner-kitas/#nachricht-925668
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Aktengrundlage für die Aussage „Die Verkürzung der Frist leistet mit einer Reduktion des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft in Höhe von jährlich geschätzt rund 626 Millionen Euro einen wesentlichen Beitrag zur Entlastungswirkung des BEG IV-E” im Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetz ( Drucksache20/11306, Begründung A.II.1 „Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht“ )

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 320695
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<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
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",False,946913,False,False,False,False,email,2024-10-24T19:32:31.776862+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/85/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Aktengrundlage für die Aussage „Die Verkürzung der Frist leistet mit einer Reduktion des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft in Höhe von jährlich geschätzt rund 626 Millionen Euro einen wesentlichen Beitrag zur Entlastungswirkung des BEG IV-E” im Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetz ( Drucksache20/11306, Begründung A.II.1 „Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht“ )

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 320695
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-- 
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Aktengrundlage für die Aussage einer Einsparung von 626 Millionen Euro im Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetz [#320695]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/320695/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/946913/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Aktengrundlage für die Aussage einer Einsparung von 626 Millionen Euro im Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetz [#320695],2024-10-24T19:31:56.222892+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aktengrundlage-fuer-die-aussage-einer-einsparung-von-626-millionen-euro-im-entwurf-des-vierten-buerokratieentlastungsgesetz/#nachricht-946913
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr Antragsteller/in

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

I. Wieviele Prüfungen der medizinischen Notwendigkeit einer Liposuktion bei Lipödem sind seit dem 01.01.2016  erfolgt?  

1) Wieviele davon erfolgten im Auftrag von Beihilfestellen?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? 
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? 
In wievielen Fällen ging eine konservative Behandlung (KPE) voraus und in welchem Umfang?
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

2) Wieviele davon erfolgten zum Zweck der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 64 EStDV)?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? 
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? 
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

3) Gab es Fälle in denen, die medizinische Notwendigkeit sowohl für die Frage der Beihilfefähigkeit geprüft wurde und gleichzeitig (ggf. auf gesonderten Antrag hin) für die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 63 EStDV)? Falls ja, wieviele? Erfolgte die Prüfung durch dieselbe Person, die die Prüfung für die Beihilfe vorgenommen hat?

In wievielen Fällen wurde trotz Verneinung der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Prüfung auf Antrag der Beihilfestelle die Bescheinigung nach §§ 33 EStG, 64 EStDV ausgestellt?

II. Wieviele verschiedene Personen sind mit dieser Fragestellung betraut?
Erfolgte die Prüfung der „Liposuktions-Fälle“ immer durch dieselbe Person? Welcher Fachrichtung gehörte(n) die Person / die Personen jeweils an?
Wonach richtet sich, wer diese Fälle bearbeitet?
Erfolgte die Entscheidung durch einen Facharzt der Richtung Dermatologie, Phlebologie, Lymphologie, Angiologie, Gefäßchirurgie oder plastische Chirurgie?
Werden solche Fachärzte hinzugezogen? In wievielen Fällen?
Welche Erkenntnisquellen, Studien, Publikationen o.ä. werden / wurden den Entscheidungen jeweils zugrunde gelegt?

IV. Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. betreffend den Umgang mit Anfragen zu Liposuktion bei Lipödem ? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus.

V. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. 

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in



Anfragenr: 225176
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/225176/


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",False,614586,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14870/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr ",True,Antragsteller/in,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

I. Wieviele Prüfungen der medizinischen Notwendigkeit einer Liposuktion bei Lipödem sind seit dem 01.01.2016  erfolgt?  

1) Wieviele davon erfolgten im Auftrag von Beihilfestellen?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? 
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? 
In wievielen Fällen ging eine konservative Behandlung (KPE) voraus und in welchem Umfang?
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

2) Wieviele davon erfolgten zum Zweck der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 64 EStDV)?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? 
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? 
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

3) Gab es Fälle in denen, die medizinische Notwendigkeit sowohl für die Frage der Beihilfefähigkeit geprüft wurde und gleichzeitig (ggf. auf gesonderten Antrag hin) für die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 63 EStDV)? Falls ja, wieviele? Erfolgte die Prüfung durch dieselbe Person, die die Prüfung für die Beihilfe vorgenommen hat?

In wievielen Fällen wurde trotz Verneinung der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Prüfung auf Antrag der Beihilfestelle die Bescheinigung nach §§ 33 EStG, 64 EStDV ausgestellt?

II. Wieviele verschiedene Personen sind mit dieser Fragestellung betraut?
Erfolgte die Prüfung der „Liposuktions-Fälle“ immer durch dieselbe Person? Welcher Fachrichtung gehörte(n) die Person / die Personen jeweils an?
Wonach richtet sich, wer diese Fälle bearbeitet?
Erfolgte die Entscheidung durch einen Facharzt der Richtung Dermatologie, Phlebologie, Lymphologie, Angiologie, Gefäßchirurgie oder plastische Chirurgie?
Werden solche Fachärzte hinzugezogen? In wievielen Fällen?
Welche Erkenntnisquellen, Studien, Publikationen o.ä. werden / wurden den Entscheidungen jeweils zugrunde gelegt?

IV. Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. betreffend den Umgang mit Anfragen zu Liposuktion bei Lipödem ? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus.

V. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. 

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"



Anfragenr: 225176
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/225176/,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Liposuktion bei Lipödem [#225176]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/225176/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/614586/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Liposuktion bei Lipödem [#225176],2021-07-19T12:25:31.459499+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/liposuktion-bei-lipodem-7/#nachricht-614586
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Anrede >>

vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und die ausführliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 298369
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Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,902669,False,False,False,False,email,2024-05-06T17:47:21.654757+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6944/?format=csv,False,False,Sehr ,True,<< Anrede >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und die ausführliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 298369
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/298369/,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Postanschrift
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: ANTWORT: ThürTG-Antrag: Ausfall der Notrufnummer 112 im Bereich Jena, Saale-Holzland-Kreis, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt am 25.01.24 [#298369]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/298369/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/902669/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,"AW: ANTWORT: ThürTG-Antrag: Ausfall der Notrufnummer 112 im Bereich Jena, Saale-Holzland-Kreis, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt am 25.01.24 [#298369]",2024-05-06T17:46:34.941567+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ausfall-der-notrufnummer-112-im-bereich-jena-saale-holzland-kreis-landkreis-saalfeld-rudolstadt-am-25-01-24/#nachricht-902669
https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-hamburg/#nachricht-614436,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/614436/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/614436/20210112_PSA-Beschaffung_Detailaufstellung_Hamburg.pdf?token=1tuyoE%3AIeL4B5n23P5HwBpLiWrp_2tiJQA1AYqjcPycrUB-Mq4,application/pdf,208218,False,False,False,True,False,20210112_PSA-Beschaffung_Detailaufstellung_Hamburg.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/208218/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-hamburg/614436/anhang/20210112_PSA-Beschaffung_Detailaufstellung_Hamburg.pdf,16203,https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-hamburg/#nachricht-614436,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/614436/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/614436/AnschreibenHamburg_geschwrzt.pdf?token=1tuyoE%3Aiaren-pYhzh1n2On9sLVXreBwG0yrjY4tRd3NXTCKGY,application/pdf,208217,False,False,False,True,False,AnschreibenHamburg_geschwrzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/208217/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-hamburg/614436/anhang/AnschreibenHamburg_geschwrzt.pdf,540067,https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-hamburg/#nachricht-614436,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/614436/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/614436/Final_AbrechnungAbgabePSAundBeatmungsgerte_Hamburg.pdf?token=1tuyoE%3A0k3C-XKmArAWOaqlkfiaRx3qLa9ItQhqqkQesfcL_NU,application/pdf,208219,False,False,False,True,False,Final_AbrechnungAbgabePSAundBeatmungsgerte_Hamburg.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/208219/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-hamburg/614436/anhang/Final_AbrechnungAbgabePSAundBeatmungsgerte_Hamburg.pdf,77079,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG liefern wir die gewünschten Informationen wie folgt:

ad 1.	Vereinbarungen und Kommunikation zur etwaigen Abrechnung für PSA mit dem BMG
siehe Anlagen

ad 2.	Kopien etwaiger Abrechnungen des BMG für PSA
Siehe Anlagen, Dokument: „Final_Abrechnung Abgabe PSA und Beatmungsgeräte_Hamburg.pdf“ 

ad 3.	Darüber hinaus optional eine Stellungnahme zur obigen Situation. 
Siehe auch Drucksache 22/3618, einzusehen in der parlamentarischen Datenbank der Hamburgischen Bürgerschaft unter Parlamentsdatenbank (buergerschaft-hh.de).
Auf eine optionale Stellungnahme wird verzichtet.

Diese Auskunft ist für Sie kostenfrei.

 Mit freundlichen Grüßen",False,614436,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG liefern wir die gewünschten Informationen wie folgt:

ad 1.	Vereinbarungen und Kommunikation zur etwaigen Abrechnung für PSA mit dem BMG
siehe Anlagen

ad 2.	Kopien etwaiger Abrechnungen des BMG für PSA
Siehe Anlagen, Dokument: „Final_Abrechnung Abgabe PSA und Beatmungsgeräte_Hamburg.pdf“ 

ad 3.	Darüber hinaus optional eine Stellungnahme zur obigen Situation. 
Siehe auch Drucksache 22/3618, einzusehen in der parlamentarischen Datenbank der Hamburgischen Bürgerschaft unter Parlamentsdatenbank (buergerschaft-hh.de).
Auf eine optionale Stellungnahme wird verzichtet.

Diese Auskunft ist für Sie kostenfrei.

 Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Anfrage nach HambTG: Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Hamburg [#223878]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/223878/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/614436/?format=csv,Senatskanzlei Hamburg,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4016/?format=csv,True,,,WG: Anfrage nach HambTG: Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Hamburg [#223878],2021-07-18T20:58:44+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-hamburg/#nachricht-614436
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr Antragsteller/in

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

I. Wieviele Prüfungen der medizinischen Notwendigkeit einer Liposuktion bei Lipödem sind seit dem 01.01.2016  erfolgt?  

1) Wieviele davon erfolgten im Auftrag von Beihilfestellen?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? 
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? 
In wievielen Fällen ging eine konservative Behandlung (KPE) voraus und in welchem Umfang?
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

2) Wieviele davon erfolgten zum Zweck der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 64 EStDV)?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? 
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? 
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

3) Gab es Fälle in denen, die medizinische Notwendigkeit sowohl für die Frage der Beihilfefähigkeit geprüft wurde und gleichzeitig (ggf. auf gesonderten Antrag hin) für die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 63 EStDV)? Falls ja, wieviele? Erfolgte die Prüfung durch dieselbe Person, die die Prüfung für die Beihilfe vorgenommen hat?

In wievielen Fällen wurde trotz Verneinung der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Prüfung auf Antrag der Beihilfestelle die Bescheinigung nach §§ 33 EStG, 64 EStDV ausgestellt?

II. Wieviele verschiedene Personen sind mit dieser Fragestellung betraut?
Erfolgte die Prüfung der „Liposuktions-Fälle“ immer durch dieselbe Person? Welcher Fachrichtung gehörte(n) die Person / die Personen jeweils an?
Wonach richtet sich, wer diese Fälle bearbeitet?
Erfolgte die Entscheidung durch einen Facharzt der Richtung Dermatologie, Phlebologie, Lymphologie, Angiologie, Gefäßchirurgie oder plastische Chirurgie?
Werden solche Fachärzte hinzugezogen? In wievielen Fällen?
Welche Erkenntnisquellen, Studien, Publikationen o.ä. werden / wurden den Entscheidungen jeweils zugrunde gelegt?

IV. Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. betreffend den Umgang mit Anfragen zu Liposuktion bei Lipödem ? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus.

V. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. 

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in



Anfragenr: 225173
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/225173/


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",False,614581,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14868/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr ",True,Antragsteller/in,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

I. Wieviele Prüfungen der medizinischen Notwendigkeit einer Liposuktion bei Lipödem sind seit dem 01.01.2016  erfolgt?  

1) Wieviele davon erfolgten im Auftrag von Beihilfestellen?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? 
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? 
In wievielen Fällen ging eine konservative Behandlung (KPE) voraus und in welchem Umfang?
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

2) Wieviele davon erfolgten zum Zweck der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 64 EStDV)?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? 
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? 
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

3) Gab es Fälle in denen, die medizinische Notwendigkeit sowohl für die Frage der Beihilfefähigkeit geprüft wurde und gleichzeitig (ggf. auf gesonderten Antrag hin) für die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 63 EStDV)? Falls ja, wieviele? Erfolgte die Prüfung durch dieselbe Person, die die Prüfung für die Beihilfe vorgenommen hat?

In wievielen Fällen wurde trotz Verneinung der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Prüfung auf Antrag der Beihilfestelle die Bescheinigung nach §§ 33 EStG, 64 EStDV ausgestellt?

II. Wieviele verschiedene Personen sind mit dieser Fragestellung betraut?
Erfolgte die Prüfung der „Liposuktions-Fälle“ immer durch dieselbe Person? Welcher Fachrichtung gehörte(n) die Person / die Personen jeweils an?
Wonach richtet sich, wer diese Fälle bearbeitet?
Erfolgte die Entscheidung durch einen Facharzt der Richtung Dermatologie, Phlebologie, Lymphologie, Angiologie, Gefäßchirurgie oder plastische Chirurgie?
Werden solche Fachärzte hinzugezogen? In wievielen Fällen?
Welche Erkenntnisquellen, Studien, Publikationen o.ä. werden / wurden den Entscheidungen jeweils zugrunde gelegt?

IV. Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. betreffend den Umgang mit Anfragen zu Liposuktion bei Lipödem ? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus.

V. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. 

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"



Anfragenr: 225173
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/225173/,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Liposuktion bei Lipödem [#225173]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/225173/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/614581/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Liposuktion bei Lipödem [#225173],2021-07-19T12:24:09.334290+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/liposuktion-bei-lipodem-5/#nachricht-614581
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Grenzglück
Rue De La Frontière / Neutrale Straße 30
66798 Wallerfangen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Bitte teilen Sie dem Betrieb mit, dass meine Anfrage keiner negativen Erfahrung mit dem Betrieb zugrunde liegt, sondern aus allgemeinem Interesse her stammt.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 314860
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/314860/

Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,926806,False,False,False,False,email,2024-08-08T19:22:16.853975+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15457/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Grenzglück
Rue De La Frontière / Neutrale Straße 30
66798 Wallerfangen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Bitte teilen Sie dem Betrieb mit, dass meine Anfrage keiner negativen Erfahrung mit dem Betrieb zugrunde liegt, sondern aus allgemeinem Interesse her stammt.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kontrollbericht zu Grenzglück, Wallerfangen [#314860]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314860/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/926806/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu Grenzglück, Wallerfangen [#314860]",2024-08-08T19:21:32.764049+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-grenzglueck-wallerfangen/#nachricht-926806
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich hoffe, meine Nachricht erreicht Sie wohlbehalten, und Sie haben einen ruhigen Moment gefunden, um sich der Kunst der transparenten Informationsübermittlung zu widmen. Lassen Sie mich zunächst mein ausdrückliches Lob für Ihre bisherigen Auskünfte aussprechen – es ist immer wieder erfreulich zu sehen, dass der mühsame Weg der Bürokratie doch zu einer gewissen Form von Kommunikation führt, wenn auch in homöopathischen Dosen. In meinem Streben nach Aufklärung und einer detaillierten Erfassung der Lage wende ich mich jedoch erneut an Sie, da es mir ein Anliegen ist, ein umfassenderes und, wenn ich das sagen darf, weniger fragmentiertes Bild der Geschehnisse rund um die Notunterkunft am Heinrich-Hansen-Heim in Hörste zu erhalten. Dieses Bild soll nicht nur die Vorgänge innerhalb der Mauern der Unterkunft erfassen, sondern auch die feinen, oft so schwer greifbaren Dynamiken, die sich im Umfeld dieser Einrichtung abspielen.

Im Einklang mit den Grundsätzen des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW), das ja glücklicherweise den Anspruch auf Transparenz und Bürgerbeteiligung in seinen höchsten Tönen preist, ersuche ich daher höflich – wobei ich natürlich weiß, dass Höflichkeit allein nicht immer zum gewünschten Ergebnis führt –, um eine umfassende und detaillierte Auskunft über sämtliche Einsätze der Kreispolizeibehörde Lippe, die sich vom 05.11.2023 bis heute sowohl in der Unterkunft selbst als auch im unmittelbaren und erweiterten Umfeld, das irgendwie in Verbindung mit dieser Unterkunft steht, ereignet haben.

Um der Transparenz und der Ausführlichkeit willen, die ich anstrebe, möchte ich mich bei meiner Anfrage auf folgende Punkte konzentrieren:

Datum und Uhrzeit sämtlicher Einsätze im genannten Zeitraum. Hier geht es mir nicht nur darum, festzustellen, wann man dort besonders aktiv wurde, sondern auch darum, ob sich vielleicht Muster abzeichnen, die uns allen ein tieferes Verständnis der polizeilichen Prioritäten ermöglichen könnten – oder wenigstens ein verlässliches Bild der Auslastung der Einsatzkräfte.

Hintergrund und Anlass der Einsätze. Hier bin ich besonders gespannt, welche Vorkommnisse – seien es Einbrüche, Ruhestörungen, Personenkontrollen oder gänzlich unerwartete Ereignisse – es erforderten, die Polizeikräfte in Bewegung zu setzen. Gibt es wiederkehrende Themen oder Schwerpunkte? Oder sind es die Zufälligkeiten des Schicksals, die die Ordnungshüter an diese Orte rufen?

Die Maßnahmen, die im Zuge der Einsätze ergriffen wurden. War die Sachlage so dringlich, dass Verhaftungen vorgenommen werden mussten? Wurden Bußgelder verhängt, oder haben wir es lediglich mit Platzverweisen zu tun, um die Ruhe und den Anschein von Ordnung wiederherzustellen? Hierbei interessiert mich insbesondere die Verhältnismäßigkeit und Konsequenz der Maßnahmen – dies ließe sich ja anhand Ihrer Auskünfte trefflich bewerten.

Die Anzahl der eingesetzten Polizeikräfte bei jedem Einsatz. In Zeiten, in denen Polizeikräfte doch stets knapp bemessen sind, wäre es von erheblichem Interesse zu erfahren, ob hier ein gezielter Ressourceneinsatz stattfindet oder ob wir es vielleicht mit einer eher großzügigen Disposition zu tun haben, die auf eine spezielle Gewichtung der Lage hindeuten könnte.

Die Resultate der Einsätze. Dies umfasst nicht nur die Frage nach Verhaftungen, sondern auch etwaige Sachschäden, die entstanden sind, sowie sonstige Feststellungen, die sich aus den Einsätzen ergeben haben. Schließlich ist es wichtig zu wissen, ob diese Einsätze die gewünschten Effekte erzielen – oder ob wir es mit einer Art Sisiphusarbeit zu tun haben, deren Ergebnisse sich irgendwo im Sande verlaufen.

Selbstverständlich ist mir bewusst, dass es in dieser Angelegenheit möglicherweise rechtliche und taktische Erwägungen gibt, die einer vollständigen Auskunft im Wege stehen könnten. Sollte dies der Fall sein, so ersuche ich Sie um eine präzise und nachvollziehbare Erläuterung, welche Bestimmungen dies konkret erfordern. Schließlich ist es immer wieder erhellend, zu erfahren, auf welchen Paragraphen oder einsatztaktischen Überlegungen Transparenz zuweilen scheitert – eine transparente Untransparenz, wenn man so will.

Ich danke Ihnen bereits im Voraus für Ihre Bemühungen und hoffe auf Ihre Kooperation, die uns ein weiteres Stück auf dem Weg zur Aufklärung und zum Verständnis der Lage vor Ort voranbringen könnte – oder zumindest die Illusion davon.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",False,946914,False,False,False,False,email,2024-10-24T19:38:31.993289+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/16337/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich hoffe, meine Nachricht erreicht Sie wohlbehalten, und Sie haben einen ruhigen Moment gefunden, um sich der Kunst der transparenten Informationsübermittlung zu widmen. Lassen Sie mich zunächst mein ausdrückliches Lob für Ihre bisherigen Auskünfte aussprechen – es ist immer wieder erfreulich zu sehen, dass der mühsame Weg der Bürokratie doch zu einer gewissen Form von Kommunikation führt, wenn auch in homöopathischen Dosen. In meinem Streben nach Aufklärung und einer detaillierten Erfassung der Lage wende ich mich jedoch erneut an Sie, da es mir ein Anliegen ist, ein umfassenderes und, wenn ich das sagen darf, weniger fragmentiertes Bild der Geschehnisse rund um die Notunterkunft am Heinrich-Hansen-Heim in Hörste zu erhalten. Dieses Bild soll nicht nur die Vorgänge innerhalb der Mauern der Unterkunft erfassen, sondern auch die feinen, oft so schwer greifbaren Dynamiken, die sich im Umfeld dieser Einrichtung abspielen.

Im Einklang mit den Grundsätzen des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW), das ja glücklicherweise den Anspruch auf Transparenz und Bürgerbeteiligung in seinen höchsten Tönen preist, ersuche ich daher höflich – wobei ich natürlich weiß, dass Höflichkeit allein nicht immer zum gewünschten Ergebnis führt –, um eine umfassende und detaillierte Auskunft über sämtliche Einsätze der Kreispolizeibehörde Lippe, die sich vom 05.11.2023 bis heute sowohl in der Unterkunft selbst als auch im unmittelbaren und erweiterten Umfeld, das irgendwie in Verbindung mit dieser Unterkunft steht, ereignet haben.

Um der Transparenz und der Ausführlichkeit willen, die ich anstrebe, möchte ich mich bei meiner Anfrage auf folgende Punkte konzentrieren:

Datum und Uhrzeit sämtlicher Einsätze im genannten Zeitraum. Hier geht es mir nicht nur darum, festzustellen, wann man dort besonders aktiv wurde, sondern auch darum, ob sich vielleicht Muster abzeichnen, die uns allen ein tieferes Verständnis der polizeilichen Prioritäten ermöglichen könnten – oder wenigstens ein verlässliches Bild der Auslastung der Einsatzkräfte.

Hintergrund und Anlass der Einsätze. Hier bin ich besonders gespannt, welche Vorkommnisse – seien es Einbrüche, Ruhestörungen, Personenkontrollen oder gänzlich unerwartete Ereignisse – es erforderten, die Polizeikräfte in Bewegung zu setzen. Gibt es wiederkehrende Themen oder Schwerpunkte? Oder sind es die Zufälligkeiten des Schicksals, die die Ordnungshüter an diese Orte rufen?

Die Maßnahmen, die im Zuge der Einsätze ergriffen wurden. War die Sachlage so dringlich, dass Verhaftungen vorgenommen werden mussten? Wurden Bußgelder verhängt, oder haben wir es lediglich mit Platzverweisen zu tun, um die Ruhe und den Anschein von Ordnung wiederherzustellen? Hierbei interessiert mich insbesondere die Verhältnismäßigkeit und Konsequenz der Maßnahmen – dies ließe sich ja anhand Ihrer Auskünfte trefflich bewerten.

Die Anzahl der eingesetzten Polizeikräfte bei jedem Einsatz. In Zeiten, in denen Polizeikräfte doch stets knapp bemessen sind, wäre es von erheblichem Interesse zu erfahren, ob hier ein gezielter Ressourceneinsatz stattfindet oder ob wir es vielleicht mit einer eher großzügigen Disposition zu tun haben, die auf eine spezielle Gewichtung der Lage hindeuten könnte.

Die Resultate der Einsätze. Dies umfasst nicht nur die Frage nach Verhaftungen, sondern auch etwaige Sachschäden, die entstanden sind, sowie sonstige Feststellungen, die sich aus den Einsätzen ergeben haben. Schließlich ist es wichtig zu wissen, ob diese Einsätze die gewünschten Effekte erzielen – oder ob wir es mit einer Art Sisiphusarbeit zu tun haben, deren Ergebnisse sich irgendwo im Sande verlaufen.

Selbstverständlich ist mir bewusst, dass es in dieser Angelegenheit möglicherweise rechtliche und taktische Erwägungen gibt, die einer vollständigen Auskunft im Wege stehen könnten. Sollte dies der Fall sein, so ersuche ich Sie um eine präzise und nachvollziehbare Erläuterung, welche Bestimmungen dies konkret erfordern. Schließlich ist es immer wieder erhellend, zu erfahren, auf welchen Paragraphen oder einsatztaktischen Überlegungen Transparenz zuweilen scheitert – eine transparente Untransparenz, wenn man so will.

Ich danke Ihnen bereits im Voraus für Ihre Bemühungen und hoffe auf Ihre Kooperation, die uns ein weiteres Stück auf dem Weg zur Aufklärung und zum Verständnis der Lage vor Ort voranbringen könnte – oder zumindest die Illusion davon.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 320696
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Einsätze Heinrich Hansen Heim [#320696]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/320696/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/946914/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Einsätze Heinrich Hansen Heim [#320696],2024-10-24T19:38:05.680043+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/einsaetze-heinrich-hansen-heim/#nachricht-946914
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Anrede >>

vielen Dank für die zügige Bearbeitung meines Anliegens.
Ich hätte noch eine Rückfrage: Handelt es sich bei den angegebenen Ausgaben um die IST-Ausgaben des Jahres 2024 oder sind das monatliche Gelder? Wie genau ist da die Zeitspanne?

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




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",False,946911,False,False,False,False,email,2024-10-24T19:40:32.418896+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/10822/?format=csv,False,False,Sehr ,True,<< Anrede >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

vielen Dank für die zügige Bearbeitung meines Anliegens.
Ich hätte noch eine Rückfrage: Handelt es sich bei den angegebenen Ausgaben um die IST-Ausgaben des Jahres 2024 oder sind das monatliche Gelder? Wie genau ist da die Zeitspanne?

Mit freundlichen Grüßen
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 318678
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: WG: Ausgaben für IT-Dienstleistungen an Schulen der Stadt Hoyerswerda [#318678]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/318678/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/946911/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: WG: Ausgaben für IT-Dienstleistungen an Schulen der Stadt Hoyerswerda [#318678],2024-10-24T19:30:40.359199+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ausgaben-fuer-it-dienstleistungen-an-schulen-der-stadt-hoyerswerda/#nachricht-946911
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Anrede >>

vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags (Az 39-22-17/A5/V761) und die damit verbundene Recherche.

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 306547
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",False,902670,False,False,False,False,email,2024-05-06T17:49:22.144603+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/86/?format=csv,False,False,Sehr ,True,<< Anrede >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags (Az 39-22-17/A5/V761) und die damit verbundene Recherche.

Mit freundlichen Grüßen
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 306547
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Vortrag der Bundeswehr beim Europäischen Polizeikongress im April 2024 [#306547]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/306547/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/902670/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Vortrag der Bundeswehr beim Europäischen Polizeikongress im April 2024 [#306547],2024-05-06T17:48:27.977796+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vortrag-der-bundeswehr-beim-europaeischen-polizeikongress-im-april-2024/#nachricht-902670
https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-brandenburg/#nachricht-615154,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/615154/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/615154/Zwischenbescheid_zu_Antrag_nach_AIG_geschwaerzt.pdf?token=1tuyoE%3ASEzdrsXOHDin_AgTJU2h4rEWcWSaU1tbYom2gbJpfSw,application/pdf,208939,False,False,False,True,True,Zwischenbescheid_zu_Antrag_nach_AIG_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/208939/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-brandenburg/615154/anhang/Zwischenbescheid_zu_Antrag_nach_AIG_geschwaerzt.pdf,673878,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>


beigefügt finden Sie unser Antwortschreiben zu Ihrer E-Mail vom 21.06.2021.


Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",False,615154,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


beigefügt finden Sie unser Antwortschreiben zu Ihrer E-Mail vom 21.06.2021.


Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre E-Mail betr. Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Brandenburg [#223805]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/223805/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/615154/?format=csv,Staatskanzlei des Landes Brandenburg,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3766/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihre E-Mail betr. Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Brandenburg [#223805],2021-07-20T19:32:06+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-brandenburg/#nachricht-615154
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Landgasthof Stupp
Zehnthofstraße 57
52385 Nideggen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.


Bitte teilen Sie dem Betrieb mit, dass meine Anfrage keiner negativen Erfahrung mit dem Betrieb zugrunde liegt, sondern aus allgemeinem Interesse her stammt.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 314861
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<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,926807,False,False,False,False,email,2024-08-08T19:22:16.912430+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15555/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Landgasthof Stupp
Zehnthofstraße 57
52385 Nideggen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.


Bitte teilen Sie dem Betrieb mit, dass meine Anfrage keiner negativen Erfahrung mit dem Betrieb zugrunde liegt, sondern aus allgemeinem Interesse her stammt.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 314861
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/314861/,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Postanschrift
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kontrollbericht zu Landgasthof Stupp, Nideggen [#314861]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314861/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/926807/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu Landgasthof Stupp, Nideggen [#314861]",2024-08-08T19:21:57.056805+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-landgasthof-stupp-nideggen/#nachricht-926807
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags.
Zum Schutz der Daten der abgefragten Lebensmittelunternehmer wird der Antrag postalisch beschieden und an die von Ihnen genannte Postadresse gesandt.
Da einige Anfragen der „Topf -Secret“- Aktion unvollständige Postadressen enthielten, bitten wir Sie sicherheitshalber um entsprechende Adressüberprüfung und im Bedarfsfall um Mitteilung der vollständigen Postadresse an unsere E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann.

Die materielle Prüfung Ihrer Anfrage erfordert, dass den Vorgaben des VIG Rechnung zu tragen ist:

Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer vorgesehenen Beantwortung Ihres Antrags anhören, wodurch sich die gesetzliche Entscheidungsfrist gemäß § 5 VIG Absatz 2 um einen weiteren Monat verlängert.
Auf Nachfrage des Betriebsinhabers müssen wir Ihren Namen und Anschrift gem. § 5 Absatz 2 S. 4 VIG offenlegen.

Die Auskunftserteilung bzgl. Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG ist  bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei, was auf Ihren Antrag aller Voraussicht nach zutrifft, andernfalls würden Sie vor Weiterverarbeitung informiert.

Mit freundlichen Grüssen",False,926808,False,False,False,True,email,2024-10-13T12:38:21.723388+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags.
Zum Schutz der Daten der abgefragten Lebensmittelunternehmer wird der Antrag postalisch beschieden und an die von Ihnen genannte Postadresse gesandt.
Da einige Anfragen der „Topf -Secret“- Aktion unvollständige Postadressen enthielten, bitten wir Sie sicherheitshalber um entsprechende Adressüberprüfung und im Bedarfsfall um Mitteilung der vollständigen Postadresse an unsere E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann.

Die materielle Prüfung Ihrer Anfrage erfordert, dass den Vorgaben des VIG Rechnung zu tragen ist:

Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer vorgesehenen Beantwortung Ihres Antrags anhören, wodurch sich die gesetzliche Entscheidungsfrist gemäß § 5 VIG Absatz 2 um einen weiteren Monat verlängert.
Auf Nachfrage des Betriebsinhabers müssen wir Ihren Namen und Anschrift gem. § 5 Absatz 2 S. 4 VIG offenlegen.

Die Auskunftserteilung bzgl. Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG ist  bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei, was auf Ihren Antrag aller Voraussicht nach zutrifft, andernfalls würden Sie vor Weiterverarbeitung informiert.

Mit freundlichen Grüssen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314860/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/926808/?format=csv,Landesamt für Verbraucherschutz Saarland,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15457/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret,2024-08-08T19:21:38+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-grenzglueck-wallerfangen/#nachricht-926808
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr Antragsteller/in

die Anfrage übersenden wir ihnen Zuständigkeitshalber.

Mit freundlichen Grüßen",False,615226,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,Antragsteller/in,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

die Anfrage übersenden wir ihnen Zuständigkeitshalber.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Hochwasserwarnungen und Vorhersagen/Prognosen [#225257]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/225257/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/615226/?format=csv,Landratsamt Traunstein,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15544/?format=csv,True,,,WG: Hochwasserwarnungen und Vorhersagen/Prognosen [#225257],2021-07-21T08:37:50+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/hochwasserwarnungen-und-vorhersagenprognosen-2/#nachricht-615226
https://fragdenstaat.de/anfrage/bauvertragsrecht-bautraegerinsolvenzrecht/#nachricht-904848,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/904848/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/904848/widerspruchsbescheid_geschwaerzt.pdf?token=1tuyoE%3Ad7fSKzxRLGJTN5dg1MdtBiyD3xZlHOyE9xSkR1KuJQY,application/pdf,413101,False,False,False,True,True,widerspruchsbescheid_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/413101/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/bauvertragsrecht-bautraegerinsolvenzrecht/904848/anhang/widerspruchsbescheid_geschwaerzt.pdf,1515460,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr De Masi,

aufgrund eines Büroversehens wurde der Widerspruchsbescheid mit den beigefügten Dokumenten erst heute an Sie versandt.
Anbei erhalten Sie eine Ablichtung des Widerspruchsbescheids vorab.
Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.


Mit freundlichen Grüßen",False,904848,False,False,False,True,email,2024-05-14T11:37:05.456179+02:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr De Masi,

aufgrund eines Büroversehens wurde der Widerspruchsbescheid mit den beigefügten Dokumenten erst heute an Sie versandt.
Anbei erhalten Sie eine Ablichtung des Widerspruchsbescheids vorab.
Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Sachstandsmitteilung Widerspruch zum IFG-Bescheid, Aktenzeichen 145101#0003#0252 [#284359]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/284359/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/904848/?format=csv,Bundesministerium der Justiz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/85/?format=csv,True,,,"AW: Sachstandsmitteilung Widerspruch zum IFG-Bescheid, Aktenzeichen 145101#0003#0252 [#284359]",2024-05-14T11:36:10+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bauvertragsrecht-bautraegerinsolvenzrecht/#nachricht-904848
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag, 


Im Zusammenhang mit dem Artikel „Diese Maßnahmen sollen Köln-Mülheim verschönern und grüner machen – 150.000 Euro bereitgestellt“ des Kölner Stadtanzeigers vom 30.09.2024 möchte ich mich nach weiteren Details erkundigen. 

Besonders interessieren mich die genauen Informationen zur Maßnahme am „Rheinboulevard“ in Mülheim, für die 35.000 € vorgesehen sind, darunter Tischtennisplatten, Bouleplatz und Fahrradbügel.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Tischtennisplatten
- Wie viele Tischtennisplatten sollen dort aufgestellt werden und was kosten diese einzeln?
2. Bouleplatz
- Welche Fläche wird für den Bouleplatz vorgesehen und was kostet dieser?
3. Fahrradbügel:
- Für wieviele Fahrradbügel werden errichtet und was kostet das insgesamt?
5. Sitzbänke: 
- Was kostet die Errichtung einer Bank?
6. Aufbau/Wartung der Maßnahmen
- Welche Firmen übernehmen den Aufbau? Bitte stellen sie eine Liste mit folgenden Angaben bereit: Firmenname, Adresse, Dienstleistung und Auftragsvolumen?
- Gibt es eine darauffolgende Wartungs- und Instandhaltungsvereinbarung?

7. Grünanlagen an der Berliner Straße:
- Wo befinden sich die im Artikel genannten Grünanlagen und wer übernimmt die Pflege?
- Wieviel Geld ist dafür vorgesehen?
- Welche Firma übernimmt die Pflege?

8. Zuwendungen an Bürgervereine:
- Welche Vereine erhalten Zuwendungen? Bitte stellen Sie eine Liste bereit mit folgenden Angaben: Name des Vereins, Vereinszweck, Anzahl der Mitglieder, Gründungsdatum,  Meldeadresse (bei Privatadressen reicht die Postleitzahl bzw. der Stadtteil), Höhe der Zuwendung
- Wofür benötigen Bürgervereine Blumen und Blumenzwiebeln und was hat das mit der Landschaftspflege der Stadt Köln zu tun?

Leider ist die Website ratsinformation.stadt-koeln.de nicht ausreichend nutzbar und verhindert durch technische Mängel die Recherche zu Stadtklima Mülheim.
Falls es einen Beschlusstext gibt, der mir die o.g. Informationen zugänglich macht, wäre dies hilfreich.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
Lars Fischer




Anfragenr: 320697
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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-- 
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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",False,946915,False,False,False,False,email,2024-10-24T19:46:31.939471+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15980/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag, 


Im Zusammenhang mit dem Artikel „Diese Maßnahmen sollen Köln-Mülheim verschönern und grüner machen – 150.000 Euro bereitgestellt“ des Kölner Stadtanzeigers vom 30.09.2024 möchte ich mich nach weiteren Details erkundigen. 

Besonders interessieren mich die genauen Informationen zur Maßnahme am „Rheinboulevard“ in Mülheim, für die 35.000 € vorgesehen sind, darunter Tischtennisplatten, Bouleplatz und Fahrradbügel.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Tischtennisplatten
- Wie viele Tischtennisplatten sollen dort aufgestellt werden und was kosten diese einzeln?
2. Bouleplatz
- Welche Fläche wird für den Bouleplatz vorgesehen und was kostet dieser?
3. Fahrradbügel:
- Für wieviele Fahrradbügel werden errichtet und was kostet das insgesamt?
5. Sitzbänke: 
- Was kostet die Errichtung einer Bank?
6. Aufbau/Wartung der Maßnahmen
- Welche Firmen übernehmen den Aufbau? Bitte stellen sie eine Liste mit folgenden Angaben bereit: Firmenname, Adresse, Dienstleistung und Auftragsvolumen?
- Gibt es eine darauffolgende Wartungs- und Instandhaltungsvereinbarung?

7. Grünanlagen an der Berliner Straße:
- Wo befinden sich die im Artikel genannten Grünanlagen und wer übernimmt die Pflege?
- Wieviel Geld ist dafür vorgesehen?
- Welche Firma übernimmt die Pflege?

8. Zuwendungen an Bürgervereine:
- Welche Vereine erhalten Zuwendungen? Bitte stellen Sie eine Liste bereit mit folgenden Angaben: Name des Vereins, Vereinszweck, Anzahl der Mitglieder, Gründungsdatum,  Meldeadresse (bei Privatadressen reicht die Postleitzahl bzw. der Stadtteil), Höhe der Zuwendung
- Wofür benötigen Bürgervereine Blumen und Blumenzwiebeln und was hat das mit der Landschaftspflege der Stadt Köln zu tun?

Leider ist die Website ratsinformation.stadt-koeln.de nicht ausreichend nutzbar und verhindert durch technische Mängel die Recherche zu Stadtklima Mülheim.
Falls es einen Beschlusstext gibt, der mir die o.g. Informationen zugänglich macht, wäre dies hilfreich.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
Lars Fischer




Anfragenr: 320697
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/320697/,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Freigabe von 150.000€ für den Stadtbezirk im Rahmen des Stadtklima- und Stadtverschönerungsprogramms 2024 [#320697]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/320697/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/946915/?format=csv,Lars Fischer,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Freigabe von 150.000€ für den Stadtbezirk im Rahmen des Stadtklima- und Stadtverschönerungsprogramms 2024 [#320697],2024-10-24T19:46:06.146110+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/freigabe-von-150-000eur-fuer-den-stadtbezirk-im-rahmen-des-stadtklima-und-stadtverschoenerungsprogramms-2024/#nachricht-946915
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Berichte und Dienstanweisungen zur Nutzungsmöglichkeit von EDV, Bürotechnik, Schreibmaschinen und der gleichen mehr durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen.
Begründung:
Wenn man Dokumentationen über die Haftsituation in Deutschland im Fernsehen sieht, findet man immer, dass die Gefängnisinsassen ihre Briefe mit der Hand mit Stiften auf Papier schreiben müssen. Das ist sehr lästig, wenn es viel zu schreiben gibt, da jemand vielleicht ein Tagebuch führen möchte, oder ein Buch schreiben möchte.
Das geht unmöglich mit Stift und Papier und nach der Haftentlassung kann das niemand sinnvoll einscannen.
Daher wäre es überaus wünschenswert, wenn die Gefängnisinsassen halbwegs moderne Bürotechnologie benutzen könnten.
Lassen Sie uns mal kurz die *Evolution des Textverfassens* Revue passieren.
1. Schreibmaschinen.
2. In den 1980ern gab es computerisierte Schreibmaschinen / ""Wordprocessor"" z.B. von IBM und Olivetti, teilweise mit kleinem Monitor und Editorfunktion
3. In den 1980ern kamen Programme wie Wordstar auf, welche es auf einem IBM-PC-Kompatiblen Rechner unter DOS erlaubten, ganze Bücher zu schreiben.
4. In den 1990ern kamen graphische Betriebssysteme wie Microsoft Windows mit Microsoft Word und anderen Programmen, auch Wordstar auf.
Von Apple gab es MacOS und ähnliche Schreibprogramme.
Die Schnittstelle zum Drucker war hier meist der Parallel-Port.
Es wurde mit Disketten gearbeitet, um Daten auszutauschen.
6. Der Rest ist jedem bekannt, es gab immer modernere Betriebssysteme und Programme wie Microsoft Office, Star-Office (für Linux, Windows und mehr)
Disketten wurden für den Datenaustausch durch USB-Sticks ersetzt.
Nun möchte ich fragen, welche Technologiestufe den Gefängnisinsassen erlaubt werden kann, damit sie ihre Briefe, Tagebücher, Romane oder was sie sonst so schreiben wollen, unter halbwegs zivilisierten Bedingungen erstellen können.
Weiterhin wäre wichtig zu erfahren, welche Datenträger den Gefängnisinsassen erlaubt werden können. Disketten sind schwer verfügbar und entsprechend teuer.
Ich würde anregen wollen, einen Verein, vielleicht den CCC oder den Verein Digitalcourage, ehemals FoeBuD, mit der Erstellung einer Software-Kollektion zu erstellen, die auf Rechnern, die Gefängnisinsassen erlaubt werden, zum Einsatz kommen kann.
Diese Kollektion könnte seitens des zuständigen Ministeriums geprüft und genehmigt werden, falls ein solcher Schritt erforderlich sein sollte.
Hier wäre es wichtig zu erfahren, ob und in wie weit die Software für Gefängnisinsassen geprüft und freigegeben werden muss. Entsprechende Dokumente und Berichte hierzu werden mit dieser Anfrage ebenso angefragt.
Es ist klar, das Sie den reinen Offline-Betrieb, also ohne jede Verbindung zum Internet oder sonstiger Umwelt anstreben, um die Steuerung illegaler Machenschaften von kriminellen Vereinigungen unterbinden wollen.
Das ist einzusehen, und spricht nicht gegen die Nutzung von Computern. In den 1980ern wurden die meisten DOS-Rechner nur offline benutzt, und Daten wurden per Diskette ausgetauscht.
Die Anregung und Anfrage, ob diese Art der Rechner-Nutzung durch Gefängnisinsassen zulässig wäre, und warum nicht beziehungsweise warum ja entspräche etwa der folgender Situation:
Eine Mannschaft in einem bemannten Weltraum-Fernmission darf einen Computer mitnehmen, und hier alles relevante mitnehmen das sie die nächsten Jahre benötigt. Und hier wird sorgsam ausgewählt werden müssen.
Dazu vergleichbar ist die Situation eines Gefängnisinsassen der z.B. einem dazu geeigneten Verein erstelltes Gefängnis-Linux auf einem Laptop für den reinen Offline-Betrieb mitnehmen darf.
Welche Gründe würden gegen ein Gefängnis-Linux sprechen?
Welche Rechner würden den Gefängnisinsassen erlaubt werden können?
Welche der oben genannten Evolutionsstufen der Textbearbeitung könnte ohne größeren Aufwand den Gefängnisinsassen erlaubt werden? Vielleicht ein PC mit DOS und einigen Programmen?
Daher meine Frage, was spricht gegen die Nutzung von Rechnern durch Gefängnisinsassen? Welche Sorte Rechner mit welchen Schnittstellen und welchen Betriebssystemen wäre für die Gefängnisinsassen zulässig?
Es wird daher um eine technisch und juristisch gute Begründung für das Verbot bzw. für die Zulassung der Nutzung von EIGENER Büro-Technik und Rechnern durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen gebeten.
Welche der obigen *Evolutionsstufen des Textverfassens* wären aus Sicht des Ministeriums den Gefängnisinsassen leicht als erster Schritt zu gestatten?


Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Fichtner




Anfragenr: 324625
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,962403,False,False,False,False,email,2024-12-29T11:23:00.288254+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3881/?format=csv,False,False,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Berichte und Dienstanweisungen zur Nutzungsmöglichkeit von EDV, Bürotechnik, Schreibmaschinen und der gleichen mehr durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen.
Begründung:
Wenn man Dokumentationen über die Haftsituation in Deutschland im Fernsehen sieht, findet man immer, dass die Gefängnisinsassen ihre Briefe mit der Hand mit Stiften auf Papier schreiben müssen. Das ist sehr lästig, wenn es viel zu schreiben gibt, da jemand vielleicht ein Tagebuch führen möchte, oder ein Buch schreiben möchte.
Das geht unmöglich mit Stift und Papier und nach der Haftentlassung kann das niemand sinnvoll einscannen.
Daher wäre es überaus wünschenswert, wenn die Gefängnisinsassen halbwegs moderne Bürotechnologie benutzen könnten.
Lassen Sie uns mal kurz die *Evolution des Textverfassens* Revue passieren.
1. Schreibmaschinen.
2. In den 1980ern gab es computerisierte Schreibmaschinen / ""Wordprocessor"" z.B. von IBM und Olivetti, teilweise mit kleinem Monitor und Editorfunktion
3. In den 1980ern kamen Programme wie Wordstar auf, welche es auf einem IBM-PC-Kompatiblen Rechner unter DOS erlaubten, ganze Bücher zu schreiben.
4. In den 1990ern kamen graphische Betriebssysteme wie Microsoft Windows mit Microsoft Word und anderen Programmen, auch Wordstar auf.
Von Apple gab es MacOS und ähnliche Schreibprogramme.
Die Schnittstelle zum Drucker war hier meist der Parallel-Port.
Es wurde mit Disketten gearbeitet, um Daten auszutauschen.
6. Der Rest ist jedem bekannt, es gab immer modernere Betriebssysteme und Programme wie Microsoft Office, Star-Office (für Linux, Windows und mehr)
Disketten wurden für den Datenaustausch durch USB-Sticks ersetzt.
Nun möchte ich fragen, welche Technologiestufe den Gefängnisinsassen erlaubt werden kann, damit sie ihre Briefe, Tagebücher, Romane oder was sie sonst so schreiben wollen, unter halbwegs zivilisierten Bedingungen erstellen können.
Weiterhin wäre wichtig zu erfahren, welche Datenträger den Gefängnisinsassen erlaubt werden können. Disketten sind schwer verfügbar und entsprechend teuer.
Ich würde anregen wollen, einen Verein, vielleicht den CCC oder den Verein Digitalcourage, ehemals FoeBuD, mit der Erstellung einer Software-Kollektion zu erstellen, die auf Rechnern, die Gefängnisinsassen erlaubt werden, zum Einsatz kommen kann.
Diese Kollektion könnte seitens des zuständigen Ministeriums geprüft und genehmigt werden, falls ein solcher Schritt erforderlich sein sollte.
Hier wäre es wichtig zu erfahren, ob und in wie weit die Software für Gefängnisinsassen geprüft und freigegeben werden muss. Entsprechende Dokumente und Berichte hierzu werden mit dieser Anfrage ebenso angefragt.
Es ist klar, das Sie den reinen Offline-Betrieb, also ohne jede Verbindung zum Internet oder sonstiger Umwelt anstreben, um die Steuerung illegaler Machenschaften von kriminellen Vereinigungen unterbinden wollen.
Das ist einzusehen, und spricht nicht gegen die Nutzung von Computern. In den 1980ern wurden die meisten DOS-Rechner nur offline benutzt, und Daten wurden per Diskette ausgetauscht.
Die Anregung und Anfrage, ob diese Art der Rechner-Nutzung durch Gefängnisinsassen zulässig wäre, und warum nicht beziehungsweise warum ja entspräche etwa der folgender Situation:
Eine Mannschaft in einem bemannten Weltraum-Fernmission darf einen Computer mitnehmen, und hier alles relevante mitnehmen das sie die nächsten Jahre benötigt. Und hier wird sorgsam ausgewählt werden müssen.
Dazu vergleichbar ist die Situation eines Gefängnisinsassen der z.B. einem dazu geeigneten Verein erstelltes Gefängnis-Linux auf einem Laptop für den reinen Offline-Betrieb mitnehmen darf.
Welche Gründe würden gegen ein Gefängnis-Linux sprechen?
Welche Rechner würden den Gefängnisinsassen erlaubt werden können?
Welche der oben genannten Evolutionsstufen der Textbearbeitung könnte ohne größeren Aufwand den Gefängnisinsassen erlaubt werden? Vielleicht ein PC mit DOS und einigen Programmen?
Daher meine Frage, was spricht gegen die Nutzung von Rechnern durch Gefängnisinsassen? Welche Sorte Rechner mit welchen Schnittstellen und welchen Betriebssystemen wäre für die Gefängnisinsassen zulässig?
Es wird daher um eine technisch und juristisch gute Begründung für das Verbot bzw. für die Zulassung der Nutzung von EIGENER Büro-Technik und Rechnern durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen gebeten.
Welche der obigen *Evolutionsstufen des Textverfassens* wären aus Sicht des Ministeriums den Gefängnisinsassen leicht als erster Schritt zu gestatten?


Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Fichtner




Anfragenr: 324625
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Erlaubte Computer bzw. Schreibmaschinen, Wordprozessoren, Bürogeräte in Hafträumen für den Strafvollzug bzw. Untersuchungshaft [#324625]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/324625/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/962403/?format=csv,Susanne Fichtner,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Erlaubte Computer bzw. Schreibmaschinen, Wordprozessoren, Bürogeräte in Hafträumen für den Strafvollzug bzw. Untersuchungshaft [#324625]",2024-12-29T11:22:37.810431+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/erlaubte-computer-bzw-schreibmaschinen-wordprozessoren-buerogeraete-in-haftraeumen-fuer-den-strafvollzug-bzw-untersuchungshaft-19/#nachricht-962403
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Bundesministerium der Finanzen
Gz.: V B 3 - O 1004/24/10111

Sehr << Antragsteller:in >>

Ihre E-Mail vom 12. April 2024 ist im Bundesministerium der Finanzen eingegangen und wird unter dem oben benannten Geschäftszeichen bearbeitet. Im Hinblick auf das gegenwärtige Aufkommen an eingehenden und zu bearbeitenden Anträgen in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden Bearbeitungskapazitäten kann es leider zu Verzögerungen kommen. Eine Entscheidung zu Ihrem Antrag kann daher ggfs. nicht innerhalb der Monatsfrist im Sinne von § 7 Absatz 5 IFG erfolgen. Dies bitte ich zu entschuldigen. Seien Sie versichert, dass Ihr Antrag nicht in Vergessenheit geraten ist; eine Bescheidung erfolgt so bald wie möglich.

Mit freundlichen Grüßen",False,902673,False,False,False,True,email,2024-05-06T19:14:39.666347+02:00,False,,False,False,"Bundesministerium der Finanzen
Gz.: V B 3 - O 1004/24/10111

Sehr ",True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Ihre E-Mail vom 12. April 2024 ist im Bundesministerium der Finanzen eingegangen und wird unter dem oben benannten Geschäftszeichen bearbeitet. Im Hinblick auf das gegenwärtige Aufkommen an eingehenden und zu bearbeitenden Anträgen in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden Bearbeitungskapazitäten kann es leider zu Verzögerungen kommen. Eine Entscheidung zu Ihrem Antrag kann daher ggfs. nicht innerhalb der Monatsfrist im Sinne von § 7 Absatz 5 IFG erfolgen. Dies bitte ich zu entschuldigen. Seien Sie versichert, dass Ihr Antrag nicht in Vergessenheit geraten ist; eine Bescheidung erfolgt so bald wie möglich.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihr IFG-Antrag v. 12. April 2024; ""Stand des Regierungsvorhabens „Verantwortungseigentum einführen“ [#305879]""')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305879/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/902673/?format=csv,Bundesministerium der Finanzen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/84/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Ihr IFG-Antrag v. 12. April 2024; ""Stand des Regierungsvorhabens „Verantwortungseigentum einführen“ [#305879]""",2024-05-06T17:56:20+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/stand-des-regierungsvorhabens-verantwortungseigentum-einfuehren/#nachricht-902673
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gaststätte Pfingsten
Ederener Straße 36
52441 Linnich

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.


Bitte teilen Sie dem Betrieb mit, dass meine Anfrage keiner negativen Erfahrung mit dem Betrieb zugrunde liegt, sondern aus allgemeinem Interesse her stammt.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 314862
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Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gaststätte Pfingsten
Ederener Straße 36
52441 Linnich

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.


Bitte teilen Sie dem Betrieb mit, dass meine Anfrage keiner negativen Erfahrung mit dem Betrieb zugrunde liegt, sondern aus allgemeinem Interesse her stammt.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

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Anfragenr: 314862
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wie in der Nachricht vom 15.11.2024, vom LDI ([geschwärzt], Aktenzeichen: [geschwärzt]) beschrieben, erkläre ich Ihnen gerne die Vorgehensweise bei der Beteiligung von anderen öffentlichen Stellen.

Die benannten Institutionen (E-Mail vom 22.08.2024) Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Kreispolizeibehörde, Stadt Siegburg / Amt für Mobilität und Infrastruktur, Feuerwehr Siegburg / Vorbeugender Brandschutz, Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH Sachbearbeiter Regie Linienverkehr und Stadt Siegburg /Baubetriebsamt erhalten eine E-Mail mit den Informationen zur geplanten Maßnahme.

Diese E-Mails wurde von jeder oben genannten Institution wie folgt beantwortet:
""Es bestehen keine Bedenken gegen die geplante Maßnahme!""

Diese E-Mails können Sie sich bei einem Vorort-Termin gerne einsehen. Weitere Stellungnahmen oder ähnliches existieren nicht.

Freundliche Grüße
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Diese E-Mails wurde von jeder oben genannten Institution wie folgt beantwortet:
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Diese E-Mails können Sie sich bei einem Vorort-Termin gerne einsehen. Weitere Stellungnahmen oder ähnliches existieren nicht.

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> ",True,[geschwärzt],"(False, 'AW: WG: Auskunft über Baustellen in Siegburg [#322754] [#292860]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/292860/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/955859/?format=csv,Kommunalverwaltung Siegburg,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3469/?format=csv,True,,,AW: WG: Auskunft über Baustellen in Siegburg [#322754] [#292860],2024-11-28T07:00:48+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/plaene-zur-baustelle-zeithstrasse-a3-bruecke-2023/#nachricht-955859
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Fern-Uni Hagen bietet für Inhaftierte ein spezielles Studienangebot an.
https://www.fernuni-hagen.de/studium/fernuni_fuer_alle/inhaftierte.shtml

1. Ist es in Ihrer JVA möglich, das Studienangebot der FernUniversität in Hagen zu nutzen?
1.1 Falls ja: Zu welchen Bedingungen? Ggf. bitte ich um - möglichst elektronische, z.B. als PDF - Zusendung von Merkblättern o.ä., die dazu als Informationsmaterial vorgehalten werden.
1.2 Falls ja: Wie viele Personen nutzen mit welchen Abschlusszielen dieses Angebot aktuell?
1.3 Wie viele sind davon in sogenannten Akademie-Studiengängen, also nur mit Zertifikat und ohne akademischen Abschluss wie Bachelor, Master oder Magister eingeschrieben?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Fichtner




Anfragenr: 324626
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/324626/


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,962404,False,False,False,False,email,2024-12-29T11:26:00.307523+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3881/?format=csv,False,False,"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Fern-Uni Hagen bietet für Inhaftierte ein spezielles Studienangebot an.
https://www.fernuni-hagen.de/studium/fernuni_fuer_alle/inhaftierte.shtml

1. Ist es in Ihrer JVA möglich, das Studienangebot der FernUniversität in Hagen zu nutzen?
1.1 Falls ja: Zu welchen Bedingungen? Ggf. bitte ich um - möglichst elektronische, z.B. als PDF - Zusendung von Merkblättern o.ä., die dazu als Informationsmaterial vorgehalten werden.
1.2 Falls ja: Wie viele Personen nutzen mit welchen Abschlusszielen dieses Angebot aktuell?
1.3 Wie viele sind davon in sogenannten Akademie-Studiengängen, also nur mit Zertifikat und ohne akademischen Abschluss wie Bachelor, Master oder Magister eingeschrieben?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Fichtner




Anfragenr: 324626
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/324626/,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Nutzbarkeit des auf Strafgefangene zugeschnittenen Studienangebotes der Fernuni-Hagen [#324626]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/324626/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/962404/?format=csv,Susanne Fichtner,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Nutzbarkeit des auf Strafgefangene zugeschnittenen Studienangebotes der Fernuni-Hagen [#324626],2024-12-29T11:25:23.720493+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzbarkeit-des-auf-strafgefangene-zugeschnittenen-studienangebotes-der-fernuni-hagen-6/#nachricht-962404
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr Antragsteller/in


in der Anlage finden Sie ein PDF-Dokument mit den Zugangsdaten (Link und Passwort) entweder zu einem Ordner, welcher die gewünschten Aufgaben enthält oder

zu Ordnern, welche die gewünschten Aufgaben enthalten.


Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden.

Sie dürfen die Unterlagen nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.


Dateien oder Drucke mit Schwärzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten stehen nicht zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen",False,615299,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,Antragsteller/in,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


in der Anlage finden Sie ein PDF-Dokument mit den Zugangsdaten (Link und Passwort) entweder zu einem Ordner, welcher die gewünschten Aufgaben enthält oder

zu Ordnern, welche die gewünschten Aufgaben enthalten.


Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden.

Sie dürfen die Unterlagen nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.


Dateien oder Drucke mit Schwärzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten stehen nicht zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen [#224715]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/224715/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/615299/?format=csv,Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,True,,,WG: Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen [#224715],2021-07-21T13:11:13+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/realschulabschluss-aufgaben-im-fach-mathematik-im-jahr-2021-in-nordrhein-westfalen/#nachricht-615299
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.07.2024, die mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorliegt und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige.

Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie Auskunft über die Ergebnisse des Kita-Gipfels vom 14.02.2023 begehren. Außerdem baten Sie um Beantwortung Ihrer unten stehenden, konkreten Fragen:

- Welche spezifischen Themen wurden auf dem Gipfel besprochen?
- Welche Ziele und Prioritäten wurden für die verschiedenen Themenbereiche gesetzt?
- Welche Vertreter:innen von Elterninitiativen und -verbänden, städtischen Verwaltungen, Kitas, politischen Gremien, Expert:innen für frühkindliche Bildung und Gewerkschaften waren anwesend?
- Wurden während des Gipfels spezifische Arbeitsgruppen gebildet? Falls ja, welche Themen haben diese behandelt und wer hat daran teilgenommen?
- Welche konkreten Maßnahmen wurden beschlossen, um die besprochenen Themen anzugehen?
- Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen
- Welche weiteren Treffen oder Folgetermine sind geplant, um die Fortschritte der beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen?

Ich weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu berücksichtigen.
Die angeforderten Unterlagen können solche personenbezogenen Daten Dritter und/oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter enthalten.
Diese wären im Fall eines Informationszugangs gem. § 10 IFG NRW zu schwärzen oder abzutrennen oder können zu einer Ablehnung führen.

Zunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe des IFG NRW zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid.

Außerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand und Umfang der zur Einsicht zur Verfügung gestellten Akten Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand.
Dieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen und Sie darüber zu informieren.

Der Umstand, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren.

Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",False,925672,False,False,False,True,email,2024-08-10T09:21:33.407088+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.07.2024, die mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorliegt und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige.

Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie Auskunft über die Ergebnisse des Kita-Gipfels vom 14.02.2023 begehren. Außerdem baten Sie um Beantwortung Ihrer unten stehenden, konkreten Fragen:

- Welche spezifischen Themen wurden auf dem Gipfel besprochen?
- Welche Ziele und Prioritäten wurden für die verschiedenen Themenbereiche gesetzt?
- Welche Vertreter:innen von Elterninitiativen und -verbänden, städtischen Verwaltungen, Kitas, politischen Gremien, Expert:innen für frühkindliche Bildung und Gewerkschaften waren anwesend?
- Wurden während des Gipfels spezifische Arbeitsgruppen gebildet? Falls ja, welche Themen haben diese behandelt und wer hat daran teilgenommen?
- Welche konkreten Maßnahmen wurden beschlossen, um die besprochenen Themen anzugehen?
- Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen
- Welche weiteren Treffen oder Folgetermine sind geplant, um die Fortschritte der beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen?

Ich weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu berücksichtigen.
Die angeforderten Unterlagen können solche personenbezogenen Daten Dritter und/oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter enthalten.
Diese wären im Fall eines Informationszugangs gem. § 10 IFG NRW zu schwärzen oder abzutrennen oder können zu einer Ablehnung führen.

Zunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe des IFG NRW zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid.

Außerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand und Umfang der zur Einsicht zur Verfügung gestellten Akten Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand.
Dieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen und Sie darüber zu informieren.

Der Umstand, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren.

Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Ergebnisse des Kita-Gipfels vom 14. Februar 2023 [#313928]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/313928/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/925672/?format=csv,"Amt für Kinder, Jugend und Familie Bonn (Amt 51)",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/49943/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Ergebnisse des Kita-Gipfels vom 14. Februar 2023 [#313928],2024-08-05T10:42:54+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ergebnisse-des-kita-gipfels-vom-14-februar-2023/#nachricht-925672
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige.

Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden).

Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren.

Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:

- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.
- Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite „FragDenStaat"" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten.
- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).

Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden.

Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann.

Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.

Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts.

Mit freundlichen Grüßen",False,925612,False,False,False,True,email,2024-09-03T15:16:08.310939+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige.

Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden).

Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren.

Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:

- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.
- Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite „FragDenStaat"" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"> zu richten.
- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).

Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden.

Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann.

Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.

Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 02.08.2024 (Kommunikation AA und BKA zum Gefangenenaustausch von Wadim Krassikow); Vg. 314-2024')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314415/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/925612/?format=csv,Auswärtiges Amt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/43/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 02.08.2024 (Kommunikation AA und BKA zum Gefangenenaustausch von Wadim Krassikow); Vg. 314-2024,2024-08-05T08:25:10+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-aa-und-bka-zum-gefangenenaustausch-von-wadim-krassikow/#nachricht-925612
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Im persönlichen Gespräch wurde mitgeteilt:

Eine Auflage im Planfeststellungsbeschluss vom 03.05.1996 und in der Betriebsanweisung ab 1997 
ist die Überwachung der Schranken und der Brücke beim Öffnen und Schließen derselben.

Nur für diesen Zweck werden die Kameras benutzt; 
derzeit werde die Kameras gar nicht benutzt, 
weil die Brücke aufgrund des Hochwassers defekt ist.",False,904982,False,False,True,True,post,2024-05-14T16:35:59.385894+02:00,False,,False,False,"Im persönlichen Gespräch wurde mitgeteilt:

Eine Auflage im Planfeststellungsbeschluss vom 03.05.1996 und in der Betriebsanweisung ab 1997 
ist die Überwachung der Schranken und der Brücke beim Öffnen und Schließen derselben.

Nur für diesen Zweck werden die Kameras benutzt; 
derzeit werde die Kameras gar nicht benutzt, 
weil die Brücke aufgrund des Hochwassers defekt ist.",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/301580/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/904982/?format=csv,Landeshauptstadt Kiel,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7209/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,,2024-05-14T12:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsgrundlage-kameras-hoernbruecke/#nachricht-904982
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
ALDI Nord
Laurenzstraße 41
48607 Ochtrup

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,926810,False,False,False,False,email,2024-08-08T19:23:16.781788+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15577/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
ALDI Nord
Laurenzstraße 41
48607 Ochtrup

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 314863
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kontrollbericht zu ALDI Nord, Ochtrup [#314863]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314863/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/926810/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"Kontrollbericht zu ALDI Nord, Ochtrup [#314863]",2024-08-08T19:22:56.589415+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-aldi-nord-ochtrup/#nachricht-926810
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"RuD-0221/2024/6


Sehr << Antragsteller:in >>


per E-Mail haben Sie am 12.11.2024 nachstehende Informationen beantragt:


„In der am 11.11.2024 veröffentlichten Drucksache 17 / 7584 vom Landtag Baden Württemberg zum CSD am 14.09.2024 in Ulm wird davon gesprochen, dass ""zwei Ordnungswidrigkeiten wegen Zuwiderhandlung von vollziehbaren Platzverweisen gemäß § 133 PolG BW durch das regionale Polizeipräsidium Ulm aufgenommen"" wurden. Zusätzlich ist einem Artikel der Südwestpresse vom 15.09.2024 die Sprache von Fußballfans, den Platzverweise erteilt wurde im Laufe des Abends.


- Wieviele Platzverweise wurden während des CSD Ulm am 14.09.2024 erteilt?

- Welche Fangruppe erhielt die Platzverweise, Fans des SSV Ulm oder des 1. FC Nürnberg?

- Aufgrund welcher Vorfälle und mit welcher Begründung erhielten die Fußballfans Platzverweise?“


Ihre Anfrage wird auf der Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes beantwortet. Hierzu ergeht folgende Entscheidung:


  1.  Ihrem Antrag wird stattgegeben.
  2.  Gebühren werden keine erhoben.

Begründung:
Der Zugang zu amtlichen Informationen richtet sich in Baden-Württemberg nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Zweck dieses Gesetzes ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Antragsberechtigte haben nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, es sei denn, die angefragten Informationen unterliegen gemäß §‘2 LIFG nicht dem Anspruch, das Bekanntwerden der Informationen hätte nachteilige Auswirkungen auf die in § 4 LIFG genannten öffentlichen Belange und/oder es liegt ein Ablehnungsgrund nach § 9 LIFG vor. Das ergänzend von Ihnen als Anspruchsgrundlage benannte Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) sowie das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind im Falle der angefragten Informationen nicht einschlägig, da es sich dabei weder um Umweltinformationen noch um Verbraucherinformationen im Sinne der beiden Gesetze handelt.

Es wurden insgesamt drei Platzverweise erteilt. Die Personen gaben sich als Fans des SSV Ulm aus.

Sachverhalt 1 (1 Platzverweis):
Gegen 19.10 Uhr wurde eine mit einem Schal halb vermummte Person hinter der Bühne angetroffen. Bei dieser wurde präventiv eine Identitätsfeststellung durchgeführt sowie ein Platzverweis ausgesprochen, dem die Person folgeleistete.

Sachverhalt  2 (2 Platzverweise):
Gegen 20.00 Uhr fielen auf dem Münsterplatz zwei betrunkene Personen auf. Diese „pöbelten“ andere auf dem Münsterplatz befindliche Personen an, weshalb Identitätsfeststellungen durchgeführt wurde. Im weiteren Verlauf wurden die Personen aufgefordert, die Pöbeleien zu unterlassen sowie den Münsterplatz zu verlassen. Gegen 20.30 Uhr fielen sie erneut im Bereich des Stadthauses auf. Als sich die Einsatzkräfte zu den beiden Personen begaben, hatte sich eine Person entfernt. Die zweite Person wurde in Gewahrsam genommen.

Die Bearbeitung Ihres Antrages ergeht gebührenfrei. Die Gebührenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 3 Satz 1 LIFG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Polizeipräsidium Ulm, Münsterplatz 47, 89073 Ulm, Widerspruch erheben.

Mit freundlichen Grüßen",False,955864,False,False,False,True,email,2024-11-28T15:34:19.597022+01:00,False,,False,False,"RuD-0221/2024/6


Sehr ",True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


per E-Mail haben Sie am 12.11.2024 nachstehende Informationen beantragt:


„In der am 11.11.2024 veröffentlichten Drucksache 17 / 7584 vom Landtag Baden Württemberg zum CSD am 14.09.2024 in Ulm wird davon gesprochen, dass ""zwei Ordnungswidrigkeiten wegen Zuwiderhandlung von vollziehbaren Platzverweisen gemäß § 133 PolG BW durch das regionale Polizeipräsidium Ulm aufgenommen"" wurden. Zusätzlich ist einem Artikel der Südwestpresse vom 15.09.2024 die Sprache von Fußballfans, den Platzverweise erteilt wurde im Laufe des Abends.


- Wieviele Platzverweise wurden während des CSD Ulm am 14.09.2024 erteilt?

- Welche Fangruppe erhielt die Platzverweise, Fans des SSV Ulm oder des 1. FC Nürnberg?

- Aufgrund welcher Vorfälle und mit welcher Begründung erhielten die Fußballfans Platzverweise?“


Ihre Anfrage wird auf der Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes beantwortet. Hierzu ergeht folgende Entscheidung:


  1.  Ihrem Antrag wird stattgegeben.
  2.  Gebühren werden keine erhoben.

Begründung:
Der Zugang zu amtlichen Informationen richtet sich in Baden-Württemberg nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Zweck dieses Gesetzes ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Antragsberechtigte haben nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, es sei denn, die angefragten Informationen unterliegen gemäß §‘2 LIFG nicht dem Anspruch, das Bekanntwerden der Informationen hätte nachteilige Auswirkungen auf die in § 4 LIFG genannten öffentlichen Belange und/oder es liegt ein Ablehnungsgrund nach § 9 LIFG vor. Das ergänzend von Ihnen als Anspruchsgrundlage benannte Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) sowie das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind im Falle der angefragten Informationen nicht einschlägig, da es sich dabei weder um Umweltinformationen noch um Verbraucherinformationen im Sinne der beiden Gesetze handelt.

Es wurden insgesamt drei Platzverweise erteilt. Die Personen gaben sich als Fans des SSV Ulm aus.

Sachverhalt 1 (1 Platzverweis):
Gegen 19.10 Uhr wurde eine mit einem Schal halb vermummte Person hinter der Bühne angetroffen. Bei dieser wurde präventiv eine Identitätsfeststellung durchgeführt sowie ein Platzverweis ausgesprochen, dem die Person folgeleistete.

Sachverhalt  2 (2 Platzverweise):
Gegen 20.00 Uhr fielen auf dem Münsterplatz zwei betrunkene Personen auf. Diese „pöbelten“ andere auf dem Münsterplatz befindliche Personen an, weshalb Identitätsfeststellungen durchgeführt wurde. Im weiteren Verlauf wurden die Personen aufgefordert, die Pöbeleien zu unterlassen sowie den Münsterplatz zu verlassen. Gegen 20.30 Uhr fielen sie erneut im Bereich des Stadthauses auf. Als sich die Einsatzkräfte zu den beiden Personen begaben, hatte sich eine Person entfernt. Die zweite Person wurde in Gewahrsam genommen.

Die Bearbeitung Ihres Antrages ergeht gebührenfrei. Die Gebührenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 3 Satz 1 LIFG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Polizeipräsidium Ulm, Münsterplatz 47, 89073 Ulm, Widerspruch erheben.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre Anfrage | Polizeieinsatz CSD Ulm 2024 [#321985]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/321985/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/955864/?format=csv,Polizeipräsidium Ulm,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/9017/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Ihre Anfrage | Polizeieinsatz CSD Ulm 2024 [#321985],2024-11-28T07:24:36+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/polizeieinsatz-csd-ulm-2024/#nachricht-955864
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Fern-Uni Hagen bietet für Inhaftierte ein spezielles Studienangebot an.
https://www.fernuni-hagen.de/studium/fernuni_fuer_alle/inhaftierte.shtml

1. Ist es in Ihrer JVA möglich, das Studienangebot der FernUniversität in Hagen zu nutzen?
1.1 Falls ja: Zu welchen Bedingungen? Ggf. bitte ich um - möglichst elektronische, z.B. als PDF - Zusendung von Merkblättern o.ä., die dazu als Informationsmaterial vorgehalten werden.
1.2 Falls ja: Wie viele Personen nutzen mit welchen Abschlusszielen dieses Angebot aktuell?
1.3 Wie viele sind davon in sogenannten Akademie-Studiengängen, also nur mit Zertifikat und ohne akademischen Abschluss wie Bachelor, Master oder Magister eingeschrieben?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Fichtner




Anfragenr: 324627
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/324627/


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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
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",False,962405,False,False,False,False,email,2024-12-29T11:29:00.356904+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2850/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Fern-Uni Hagen bietet für Inhaftierte ein spezielles Studienangebot an.
https://www.fernuni-hagen.de/studium/fernuni_fuer_alle/inhaftierte.shtml

1. Ist es in Ihrer JVA möglich, das Studienangebot der FernUniversität in Hagen zu nutzen?
1.1 Falls ja: Zu welchen Bedingungen? Ggf. bitte ich um - möglichst elektronische, z.B. als PDF - Zusendung von Merkblättern o.ä., die dazu als Informationsmaterial vorgehalten werden.
1.2 Falls ja: Wie viele Personen nutzen mit welchen Abschlusszielen dieses Angebot aktuell?
1.3 Wie viele sind davon in sogenannten Akademie-Studiengängen, also nur mit Zertifikat und ohne akademischen Abschluss wie Bachelor, Master oder Magister eingeschrieben?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. 

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Fichtner




Anfragenr: 324627
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/324627/,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Nutzbarkeit des auf Strafgefangene zugeschnittenen Studienangebotes der Fernuni-Hagen [#324627]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/324627/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/962405/?format=csv,Susanne Fichtner,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Nutzbarkeit des auf Strafgefangene zugeschnittenen Studienangebotes der Fernuni-Hagen [#324627],2024-12-29T11:28:05.437127+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzbarkeit-des-auf-strafgefangene-zugeschnittenen-studienangebotes-der-fernuni-hagen-7/#nachricht-962405
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Guten Tag << Antragsteller:in >>

inzwischen konnte ich die Akte einsehen und habe dabei festgestellt, dass die Pflichtige Ihnen gegenüber mit Schreiben vom 28.02.2022 mitgeteilt hatte, dass die Zahl der Anrufe in Ihrer Telefonanlage aufgezeichnet wird. 

Es ist mir daher weiterhin unerklärlich, wieso die Pflichtige sich standhaft weigert, die Anzahl der Anrufer mitzuteilen, wenn diese Zahl in der Telefonanlage doch bereits vorhanden ist. Ich hatte weder nach Rufnummern, noch nach Daten von Anrufern gefragt, weswegen die Übermittlung einer einfachen Zahl (!) ausreichte. Eine Anonymisierung ist daher gar nicht erforderlich.

Ich sehe auch nicht, worin der unverhältnismäßige Aufwand liegen sollte. Dieser wäre selbst dann nicht gegeben, wenn die Pflichtige einzelne Monate mitteilen würde, z.b. weil die Telefonanlage nur Monate summiert.  Dann wären es auch nur lediglich 12 (!) Zahlen pro Jahr. Kein hoher Aufwand, da werden Sie mir sicherlich zustimmen.

Die Sache ist daher alles andere als korrekt abgelaufen meiner Meinung nach, und ich würde Sie daher nochmals freundlich bitten darauf hinzuwirken, dass man mir die Anzahl der Anrufer, Notfalls als einfache Zahlen übermittelt. Sollen an der Telefonanlage auch Auswertungen erfolgt sein (z.B. nach Kategorie des Anrufs) so sind diese bitte auch zu übermitteln.

Vielen Dank Vorab.

Mit freundlichen Grüßen,




Anfragenr: 236566
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,902676,False,False,False,False,email,2024-05-06T18:16:18.722330+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/12887/?format=csv,False,False,Guten Tag ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

inzwischen konnte ich die Akte einsehen und habe dabei festgestellt, dass die Pflichtige Ihnen gegenüber mit Schreiben vom 28.02.2022 mitgeteilt hatte, dass die Zahl der Anrufe in Ihrer Telefonanlage aufgezeichnet wird. 

Es ist mir daher weiterhin unerklärlich, wieso die Pflichtige sich standhaft weigert, die Anzahl der Anrufer mitzuteilen, wenn diese Zahl in der Telefonanlage doch bereits vorhanden ist. Ich hatte weder nach Rufnummern, noch nach Daten von Anrufern gefragt, weswegen die Übermittlung einer einfachen Zahl (!) ausreichte. Eine Anonymisierung ist daher gar nicht erforderlich.

Ich sehe auch nicht, worin der unverhältnismäßige Aufwand liegen sollte. Dieser wäre selbst dann nicht gegeben, wenn die Pflichtige einzelne Monate mitteilen würde, z.b. weil die Telefonanlage nur Monate summiert.  Dann wären es auch nur lediglich 12 (!) Zahlen pro Jahr. Kein hoher Aufwand, da werden Sie mir sicherlich zustimmen.

Die Sache ist daher alles andere als korrekt abgelaufen meiner Meinung nach, und ich würde Sie daher nochmals freundlich bitten darauf hinzuwirken, dass man mir die Anzahl der Anrufer, Notfalls als einfache Zahlen übermittelt. Sollen an der Telefonanlage auch Auswertungen erfolgt sein (z.B. nach Kategorie des Anrufs) so sind diese bitte auch zu übermitteln.

Vielen Dank Vorab.

Mit freundlichen Grüßen,




Anfragenr: 236566
Antwort an: ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/236566/,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

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",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<<E-Mail-Adresse>>",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Auskunft bzgl. der Verfahrensakte 90.22.35:0006 [#236566]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/236566/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/902676/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Auskunft bzgl. der Verfahrensakte 90.22.35:0006 [#236566],2024-05-06T18:06:37.493117+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kategorien-von-anrufen-bei-der-116-117/#nachricht-902676
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lindenhof - Restaurant & Café
Winkelsettener Ring 9
49196 Bad Laer

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

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",False,926811,False,False,False,False,email,2024-08-08T19:24:16.338478+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15341/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lindenhof - Restaurant & Café
Winkelsettener Ring 9
49196 Bad Laer

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 

Mit freundlichen Grüßen

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Anfragenr: 314864
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr [geschwärzt],

vielen Dank für Ihre Anfrage über den Betrieb ""Café im Hirsch"" in Tübingen.
Eine Mitteilung über die weitere Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie per Post.

Mit freundlichen Grüßen

[geschwärzt]

Landratsamt Tübingen
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
E-Mail: veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de
Telefon: [geschwärzt]
Telefax: [geschwärzt]

Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail oder von Teilen dieser Mail ist nicht gestattet.


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vielen Dank für Ihre Anfrage über den Betrieb ""Café im Hirsch"" in Tübingen.
Eine Mitteilung über die weitere Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie per Post.

Mit freundlichen Grüßen

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Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail oder von Teilen dieser Mail ist nicht gestattet.


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[geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Kontrollbericht zu Café im Hirsch, Tübingen [#225329]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/225329/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/615510/?format=csv,Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15432/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: Kontrollbericht zu Café im Hirsch, Tübingen [#225329]",2021-07-22T10:11:54+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-cafe-im-hirsch-tubingen/#nachricht-615510
