attachments.0.anchor_url,attachments.0.approved,attachments.0.belongs_to,attachments.0.can_approve,attachments.0.can_delete,attachments.0.can_redact,attachments.0.converted,attachments.0.document,attachments.0.file_url,attachments.0.filetype,attachments.0.id,attachments.0.is_converted,attachments.0.is_image,attachments.0.is_irrelevant,attachments.0.is_pdf,attachments.0.is_redacted,attachments.0.name,attachments.0.pending,attachments.0.redacted,attachments.0.resource_uri,attachments.0.site_url,attachments.0.size,attachments.1.anchor_url,attachments.1.approved,attachments.1.belongs_to,attachments.1.can_approve,attachments.1.can_delete,attachments.1.can_redact,attachments.1.converted,attachments.1.document,attachments.1.file_url,attachments.1.filetype,attachments.1.id,attachments.1.is_converted,attachments.1.is_image,attachments.1.is_irrelevant,attachments.1.is_pdf,attachments.1.is_redacted,attachments.1.name,attachments.1.pending,attachments.1.redacted,attachments.1.resource_uri,attachments.1.site_url,attachments.1.size,content,content_hidden,id,is_draft,is_escalation,is_postal,is_response,kind,last_modified_at,not_publishable,recipient_public_body,redacted,redacted_content.0.0,redacted_content.0.1,redacted_content.1.0,redacted_content.1.1,redacted_content.10.0,redacted_content.10.1,redacted_content.11.0,redacted_content.11.1,redacted_content.12.0,redacted_content.12.1,redacted_content.13.0,redacted_content.13.1,redacted_content.14.0,redacted_content.14.1,redacted_content.15.0,redacted_content.15.1,redacted_content.16.0,redacted_content.16.1,redacted_content.17.0,redacted_content.17.1,redacted_content.18.0,redacted_content.18.1,redacted_content.19.0,redacted_content.19.1,redacted_content.2.0,redacted_content.2.1,redacted_content.20.0,redacted_content.20.1,redacted_content.21.0,redacted_content.21.1,redacted_content.22.0,redacted_content.22.1,redacted_content.23.0,redacted_content.23.1,redacted_content.24.0,redacted_content.24.1,redacted_content.3.0,redacted_content.3.1,redacted_content.4.0,redacted_content.4.1,redacted_content.5.0,redacted_content.5.1,redacted_content.6.0,redacted_content.6.1,redacted_content.7.0,redacted_content.7.1,redacted_content.8.0,redacted_content.8.1,redacted_content.9.0,redacted_content.9.1,redacted_subject.0,redacted_subject.1,redacted_subject.2,request,resource_uri,sender,sender_public_body,sent,status,status_name,subject,timestamp,url
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

am 9.3.2024 haben Sie eine Anfrage an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst übersandt, mit der Sie auf der Grundlage des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheits-gesetzes (HDSIG) um Informationen gebeten haben.

Ein Antrag nach § 80 HDSIG ist durch einen entsprechend den Regeln des Verwaltungsrechts gültigen Bescheid samt Rechtsbehelfsbelehrung abzuschließen und kann nur an eine natürliche oder juristische Person gerichtet sein, nicht an einen Unbekannten.

Von einem Antragsteller darf daher erwartet werden, dass er ein ernsthaftes Begehren vorbringt und „zu seinem Anliegen steht“. Zudem kann ein Verwaltungsverfahren, wie es durch einen Antrag auf Zugang auf Informationen begonnen wird, nicht „aus dem Verborgenen heraus“ geführt wer-den. (vgl. bspw. VGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Oktober 2017).

Bei einer auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten Anfrage ist die Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers durch eine öffentliche Stelle zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist.
Das BVerwG hat entschieden, dass die Speicherung der Postanschrift durch die Behörde bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz datenschutzkonform ist. Anonyme IFG-Anfragen sind nicht zulässig. Auch die Verwendung der Anschrift für die Übersendung des Bescheides per Post ist erforderlich. Die für die Informationsfreiheit zuständige öffentliche Stelle darf sich ermessensfehlerfrei für die Schriftform und die Bekanntgabe per Post entscheiden, obwohl der Antrag-steller einen elektronischen Zugang eröffnet hatte. Bislang muss es ein Antragsteller in der Regel hinnehmen, dass die Behörde trotz eines eröffneten elektronischen Zugangs mit ihm auf dem Postweg kommuniziert (vgl. bspw. BVerwG 6 C 8.22 - Urteil vom 20. März 2024).

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wies in ihrem 6. Tätigkeitsbericht auch darauf hin, dass sofern ein Bescheid mit belastendender Rechtswirkung (z.B. Teilablehnung oder
Gebührenfestsetzung) zu erlassen wäre, (Klar-)Name und Postadresse für eine ordnungsgemäße Bekanntgabe eines solchen Verwaltungsaktes erforderlich seien (6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017).

Bitte teilen Sie uns Ihre Postanschrift mit, so dass wir Ihre Anfrage auf dem Postweg beantworten können.

Mit freundlichen Grüßen",False,894797,False,False,False,True,email,2024-05-08T19:30:16.676175+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

am 9.3.2024 haben Sie eine Anfrage an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst übersandt, mit der Sie auf der Grundlage des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheits-gesetzes (HDSIG) um Informationen gebeten haben.

Ein Antrag nach § 80 HDSIG ist durch einen entsprechend den Regeln des Verwaltungsrechts gültigen Bescheid samt Rechtsbehelfsbelehrung abzuschließen und kann nur an eine natürliche oder juristische Person gerichtet sein, nicht an einen Unbekannten.

Von einem Antragsteller darf daher erwartet werden, dass er ein ernsthaftes Begehren vorbringt und „zu seinem Anliegen steht“. Zudem kann ein Verwaltungsverfahren, wie es durch einen Antrag auf Zugang auf Informationen begonnen wird, nicht „aus dem Verborgenen heraus“ geführt wer-den. (vgl. bspw. VGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Oktober 2017).

Bei einer auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten Anfrage ist die Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers durch eine öffentliche Stelle zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist.
Das BVerwG hat entschieden, dass die Speicherung der Postanschrift durch die Behörde bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz datenschutzkonform ist. Anonyme IFG-Anfragen sind nicht zulässig. Auch die Verwendung der Anschrift für die Übersendung des Bescheides per Post ist erforderlich. Die für die Informationsfreiheit zuständige öffentliche Stelle darf sich ermessensfehlerfrei für die Schriftform und die Bekanntgabe per Post entscheiden, obwohl der Antrag-steller einen elektronischen Zugang eröffnet hatte. Bislang muss es ein Antragsteller in der Regel hinnehmen, dass die Behörde trotz eines eröffneten elektronischen Zugangs mit ihm auf dem Postweg kommuniziert (vgl. bspw. BVerwG 6 C 8.22 - Urteil vom 20. März 2024).

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wies in ihrem 6. Tätigkeitsbericht auch darauf hin, dass sofern ein Bescheid mit belastendender Rechtswirkung (z.B. Teilablehnung oder
Gebührenfestsetzung) zu erlassen wäre, (Klar-)Name und Postadresse für eine ordnungsgemäße Bekanntgabe eines solchen Verwaltungsaktes erforderlich seien (6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017).

Bitte teilen Sie uns Ihre Postanschrift mit, so dass wir Ihre Anfrage auf dem Postweg beantworten können.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Zeitpunkt des Eingangs beim HMWK der E-Mail v. 23.12.2023 ""Verdacht auf Korruption in Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 96 BVFG zur baltischen historischen Forschung"" [#302536]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/302536/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/894797/?format=csv,"Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/9933/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: Zeitpunkt des Eingangs beim HMWK der E-Mail v. 23.12.2023 ""Verdacht auf Korruption in Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 96 BVFG zur baltischen historischen Forschung"" [#302536]",2024-04-12T10:22:33+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/zeitpunkt-des-eingangs-beim-hmwk-der-e-mail-v-23-12-2023-verdacht-auf-korruption-in-zusammenhang-mit-massnahmen-gemaess-ss-96-bvfg-zur-baltischen-historischen-forschung/#nachricht-894797
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>
angefragte Informationen werden ausschließlich über den Postweg erteilt.
Die versendete Empfangsbestätigung kam als ""nicht zustellbar, da Empfänger unter der angegebenen Adresse unbekannt"" zurück.
Damit beenden wir das Verfahren.
Es steht Ihnen frei, eine neue Anfrage mit korrekten, postfähigen Daten zu stellen.


Dr. Julia von Freital
Amtsleiterin

Landkreis Eichsfeld
Veterinäramt
Postfach 1162 | 37301 Heilbad Heiligenstadt
Tel.: +4936066503900 | Fax: +4936066509039
https://www.kreis-eic.de/besucherwegweiser.html | https://www.kreis-eic.de/oeffnungszeiten.html | https://www.kreis-eic.de | <<E-Mail-Adresse>>

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: << Antragsteller:in >>
Gesendet: Donnerstag, 28. März 2024 09:54
An: Veterinaeramt Landkreis Eichsfeld <<Name und E-Mail-Adresse>>
Betreff: Kontrollbericht zu Escape Schnellrestaurant, Leinefelde-Worbis [#304457]

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Escape Schnellrestaurant
Lisztstraße 1
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG.

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“).

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen",False,894859,False,False,False,True,email,2024-06-12T10:47:49.098160+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,False,"

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG.

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“).

Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"
angefragte Informationen werden ausschließlich über den Postweg erteilt.
Die versendete Empfangsbestätigung kam als ""nicht zustellbar, da Empfänger unter der angegebenen Adresse unbekannt"" zurück.
Damit beenden wir das Verfahren.
Es steht Ihnen frei, eine neue Anfrage mit korrekten, postfähigen Daten zu stellen.


Dr. Julia von Freital
Amtsleiterin

Landkreis Eichsfeld
Veterinäramt
Postfach 1162 | 37301 Heilbad Heiligenstadt
Tel.: +4936066503900 | Fax: +4936066509039
https://www.kreis-eic.de/besucherwegweiser.html | https://www.kreis-eic.de/oeffnungszeiten.html | https://www.kreis-eic.de | ",,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: <",True,< Antragsteller:in >>,False,"
Gesendet: Donnerstag, 28. März 2024 09:54
An: Veterinaeramt Landkreis Eichsfeld <",True,<Name und E-Mail-Adresse>,False,">
Betreff: Kontrollbericht zu Escape Schnellrestaurant, Leinefelde-Worbis [#304457]

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Guten Tag,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Escape Schnellrestaurant
Lisztstraße 1
",True,<< Adresse entfernt >>,"(False, 'AW: Kontrollbericht zu Escape Schnellrestaurant, Leinefelde-Worbis [#304457]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/304457/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/894859/?format=csv,Landratsamt des Landkreises Eichsfeld - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15223/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: Kontrollbericht zu Escape Schnellrestaurant, Leinefelde-Worbis [#304457]",2024-04-12T11:51:58+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-escape-schnellrestaurant-leinefelde-worbis-1/#nachricht-894859
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Semsrott,

der Vorgang ""Widerspruch gegen Grundstückskaufvertrag Mühlrose"" liegt im Kommunalamt vor und befindet sich derzeit in Bearbeitung.

Eine Anhörung wird Sie zeitnah erreichen.


Mit freundlichen Grüßen",False,894893,False,False,False,True,email,2024-04-12T13:39:35.905757+02:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Semsrott,

der Vorgang ""Widerspruch gegen Grundstückskaufvertrag Mühlrose"" liegt im Kommunalamt vor und befindet sich derzeit in Bearbeitung.

Eine Anhörung wird Sie zeitnah erreichen.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Grundstückskaufvertrag Mühlrose [#270181]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/270181/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/894893/?format=csv,Landratsamt Görlitz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/10855/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Grundstückskaufvertrag Mühlrose [#270181],2024-04-12T12:32:26+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/grundstuckskaufvertrag-muehlrose/#nachricht-894893
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist hier eingegangen.
Der weitere Schriftwechsel sowie ggf. die Bereitstellung der beantragten Informationen erfolgt auf dem Postweg.
 
Mit freundlichen Grüßen",False,894909,False,False,False,True,email,2024-06-12T12:54:32.193670+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist hier eingegangen.
Der weitere Schriftwechsel sowie ggf. die Bereitstellung der beantragten Informationen erfolgt auf dem Postweg.
 
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Kontrollbericht zu Hermsdorfer Mühle, Frohburg [#305466]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305466/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/894909/?format=csv,Landkreis Leipzig - Landratsamt - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15262/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: Kontrollbericht zu Hermsdorfer Mühle, Frohburg [#305466]",2024-04-12T12:48:12+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-hermsdorfer-muehle-frohburg/#nachricht-894909
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

die Zulassungsstelle hat mir Ihre Anfrage weitergeleitet. Sie haben und entsprechend dem LIFG, UVwG und dem VIG um Auskunft gebeten. 

Zum LIFG: 

Gerne erteile ich Ihnen Auskünfte zu amtlichen Informationen im Sinne von § 3 Ziffer des LIFG. Dabei handelt es sich um vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen. Sie wollen Auskünfte zu den Gebühren, die wir im Rahmen der Erfüllung einer vom Bund festgesetzten Aufgabe verlangen. Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) wurde zum 01.09.2023 vom Bundesministeriums für Digitales (BMVD) grundlegend geändert. In diesem Zusammenhang wurde auch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) vom BMVD geändert. Beide Verfahren wurden entsprechend den einschlägigen Regelungen vom BMVD verkündet und veröffentlicht. Zu Detailfragen wenden Sie sich daher bitte an das BMVD. 

Auf unserer Homepage und auf den Internetseiten der Bundeverwaltung finden Sie ausführliche Informationen rund um die Kfz-Zulassungsverfahren.

Die weiter von Ihnen aufgeführten Fragen, Anmerkungen und Kommentare beziehen sich nicht auf ""amtliche Informationen"" im Sinne des LIFG, sondern sind Fragen zur Organisation und kritische Bemerkungen, die wir durchaus selbstkritisch zur Kenntnisnehmen und an deren Verbesserungen wir arbeiten. 

Zum UVWG: 

Mir erschließt es sich nicht, inwiefern es sich hier um ""Umweltinformationen"" im Sinne des UVwG handeln soll. 

Zum VIG: 

Bei der Zulassung handelt es sich nicht um Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder um Verbraucherprodukt im Sinne des § 2 Nr. 25 Produktsicherheitsgesetz. 
    
Mit freundlichen Grüßen",False,894910,False,False,False,True,email,2024-04-20T22:50:00.805500+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

die Zulassungsstelle hat mir Ihre Anfrage weitergeleitet. Sie haben und entsprechend dem LIFG, UVwG und dem VIG um Auskunft gebeten. 

Zum LIFG: 

Gerne erteile ich Ihnen Auskünfte zu amtlichen Informationen im Sinne von § 3 Ziffer des LIFG. Dabei handelt es sich um vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen. Sie wollen Auskünfte zu den Gebühren, die wir im Rahmen der Erfüllung einer vom Bund festgesetzten Aufgabe verlangen. Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) wurde zum 01.09.2023 vom Bundesministeriums für Digitales (BMVD) grundlegend geändert. In diesem Zusammenhang wurde auch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) vom BMVD geändert. Beide Verfahren wurden entsprechend den einschlägigen Regelungen vom BMVD verkündet und veröffentlicht. Zu Detailfragen wenden Sie sich daher bitte an das BMVD. 

Auf unserer Homepage und auf den Internetseiten der Bundeverwaltung finden Sie ausführliche Informationen rund um die Kfz-Zulassungsverfahren.

Die weiter von Ihnen aufgeführten Fragen, Anmerkungen und Kommentare beziehen sich nicht auf ""amtliche Informationen"" im Sinne des LIFG, sondern sind Fragen zur Organisation und kritische Bemerkungen, die wir durchaus selbstkritisch zur Kenntnisnehmen und an deren Verbesserungen wir arbeiten. 

Zum UVWG: 

Mir erschließt es sich nicht, inwiefern es sich hier um ""Umweltinformationen"" im Sinne des UVwG handeln soll. 

Zum VIG: 

Bei der Zulassung handelt es sich nicht um Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder um Verbraucherprodukt im Sinne des § 2 Nr. 25 Produktsicherheitsgesetz. 
    
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Keine Auskünfte über Kfz-Zulassungsgebühren [#302419]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/302419/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/894910/?format=csv,Landratsamt Biberach,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/8934/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Keine Auskünfte über Kfz-Zulassungsgebühren [#302419],2024-04-12T12:49:05+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/keine-auskuenfte-ueber-kfz-zulassungsgebuehren/#nachricht-894910
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

vielen Dank für Ihre Nachricht.

In Ihrer Nachricht vom 22.03.2024 können wir keine konkrete Anfrage erkennen. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, diese zu formulieren.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass nach wie vor nach unserer Rechtsauffassung kein Auskunftsanspruch in der von Ihnen angesprochenen Form besteht.

Freundliche Grüße",False,894971,False,False,False,True,email,2024-04-20T10:40:25.512821+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

vielen Dank für Ihre Nachricht.

In Ihrer Nachricht vom 22.03.2024 können wir keine konkrete Anfrage erkennen. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, diese zu formulieren.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass nach wie vor nach unserer Rechtsauffassung kein Auskunftsanspruch in der von Ihnen angesprochenen Form besteht.

Freundliche Grüße",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Antw: Anfrage an das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau bzgl. Deckungdes Strombedarfs von 700 E-Autos der ""grünen Welle"" gemäß bay UIG [#303092]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/303092/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/894971/?format=csv,Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/49574/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: Antw: Anfrage an das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau bzgl. Deckungdes Strombedarfs von 700 E-Autos der ""grünen Welle"" gemäß bay UIG [#303092]",2024-04-12T14:33:54+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-an-das-klinikum-aschaffenburg-alzenau-bzgl-deckung-des-strombedarfs-von-700-e-autos-der-gruenen-welle-gemaess-bay-uig/#nachricht-894971
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,True,895023,False,False,False,True,email,2024-06-12T10:52:06.361776+02:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/290130/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/895023/?format=csv,Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15890/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,,2024-04-12T18:06:39+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/toelzer-strasse-in-gruenwald-radwegbenutzungspflicht/#nachricht-895023
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Guten Tag,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizzahot, Köln“ vom 10.03.2024 (#302592) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
> Betreff: 	Kontrollbericht zu Pizzahot, Köln [#302592]
> Datum: 	10. März 2024, 00:48
> Von: 	""<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>"" <<Name und E-Mail-Adresse>>
> An: 	""Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste"" <<Name und E-Mail-Adresse>>
>
> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
> 
> Guten Tag,
> 
> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
> 
> 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
> Pizzahot
> Dellbrücker Hauptstraße 151
> 51069 Köln
> 
> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
> 
> Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 
> 
> Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 
> 
> Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 
> 
> Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.
> 
> Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
> 
> 
> 
> 
> Anfragenr: 302592
> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
> 
> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
> https://fragdenstaat.de/a/302592/
> 
> Postanschrift
> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
> << Adresse entfernt >>
> << Adresse entfernt >>
> 
> -- 
> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
>




Anfragenr: 302592
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,895138,False,False,False,False,email,2024-04-13T21:53:24.875267+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15594/?format=csv,False,False,"Guten Tag,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizzahot, Köln“ vom 10.03.2024 (#302592) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,False,"
> 
> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
> ",True,https://fragdenstaat.de/a/302592/,False,"
> 
> Postanschrift
> ",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,False,"
> ",True,<< Adresse entfernt >>,False,"
> ",True,<< Adresse entfernt >>,False,"
> 
> -- 
> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
>




Anfragenr: 302592
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
> Betreff: 	Kontrollbericht zu Pizzahot, Köln [#302592]
> Datum: 	10. März 2024, 00:48
> Von: 	""",False,"

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",True,https://fragdenstaat.de/a/302592/,False,"

Postanschrift
",True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>"" <<Name und E-Mail-Adresse>",False,">
> An: 	""Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste"" <",True,<Name und E-Mail-Adresse>,False,">
>
> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
> 
> Guten Tag,
> 
> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
> 
> 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
> Pizzahot
> Dellbrücker Hauptstraße 151
> 51069 Köln
> 
> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
> 
> Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 
> 
> Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 
> 
> Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 
> 
> Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.
> 
> Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> ",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,False,"
> 
> 
> 
> 
> Anfragenr: 302592
> Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,"(False, 'AW: Empfangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz [#302592]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/302592/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/895138/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Empfangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz [#302592],2024-04-13T21:52:21.298005+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-pizzahot-koeln/#nachricht-895138
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>
Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben abgeschlossener Prüfungsverfahren.
Die Aufgaben der zentral gestellten schriftlichen Prüfungen enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Prüfungsunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.
Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungsunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.
Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungsunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, bitte ich Sie daher, dem Ministerium für Schule und Bildung Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert mitzuteilen an:
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder per Post an das:
Ministerium für Schule und Bildung NRW
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie mir eine kurze Nachricht zukommen.
Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter Standardsicherung NRW - Zentrale Prüfungen 10 - Prüfungsaufgaben<https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/pruefungsaufgaben/> die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben der ZP 10 der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung.
Die Zugangsdaten, Login und Passwort, erhalten Sie von der Schulleitung.
Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne ändern können.
Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.

Mit freundlichen Grüßen",False,895233,False,False,False,True,email,2024-04-14T21:04:38.703453+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"
Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben abgeschlossener Prüfungsverfahren.
Die Aufgaben der zentral gestellten schriftlichen Prüfungen enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Prüfungsunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.
Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungsunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.
Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungsunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, bitte ich Sie daher, dem Ministerium für Schule und Bildung Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert mitzuteilen an:
<",,,,,,,,,,,True,<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>,False,"> oder per Post an das:
Ministerium für Schule und Bildung NRW
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie mir eine kurze Nachricht zukommen.
Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter Standardsicherung NRW - Zentrale Prüfungen 10 - Prüfungsaufgaben<https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/pruefungsaufgaben/> die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben der ZP 10 der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung.
Die Zugangsdaten, Login und Passwort, erhalten Sie von der Schulleitung.
Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne ändern können.
Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10 für das Fach Mathematik [#305867]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305867/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/895233/?format=csv,Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10 für das Fach Mathematik [#305867],2024-04-14T19:45:20+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/zentrale-pruefungen-am-ende-der-klasse-10-fuer-das-fach-mathematik/#nachricht-895233
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,
Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben abgeschlossener Prüfungsverfahren.
Die Aufgaben der zentral gestellten schriftlichen Prüfungen enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Prüfungsunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.
Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungsunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.
Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungsunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, bitte ich Sie daher, dem Ministerium für Schule und Bildung Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert mitzuteilen an:
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder per Post an das:
Ministerium für Schule und Bildung NRW
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie mir eine kurze Nachricht zukommen.
Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter Standardsicherung NRW - Zentrale Prüfungen 10 - Prüfungsaufgaben<https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/pruefungsaufgaben/> die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben der ZP 10 der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung.
Die Zugangsdaten, Login und Passwort, erhalten Sie von der Schulleitung.
Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne ändern können.
Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.

Mit freundlichen Grüßen",False,895236,False,False,False,True,email,2024-04-14T19:56:03.943351+02:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,
Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben abgeschlossener Prüfungsverfahren.
Die Aufgaben der zentral gestellten schriftlichen Prüfungen enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Prüfungsunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.
Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungsunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.
Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungsunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, bitte ich Sie daher, dem Ministerium für Schule und Bildung Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert mitzuteilen an:
<",True,<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"> oder per Post an das:
Ministerium für Schule und Bildung NRW
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie mir eine kurze Nachricht zukommen.
Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter Standardsicherung NRW - Zentrale Prüfungen 10 - Prüfungsaufgaben<https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/pruefungsaufgaben/> die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben der ZP 10 der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung.
Die Zugangsdaten, Login und Passwort, erhalten Sie von der Schulleitung.
Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne ändern können.
Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Zentrale Prüfungen Realschule Fach Mathematik [#305409]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305409/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/895236/?format=csv,Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,True,,,WG: Zentrale Prüfungen Realschule Fach Mathematik [#305409],2024-04-14T19:55:05+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/zentrale-pruefungen-realschule-fach-mathematik/#nachricht-895236
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert noch an. Das Auswärtige Amt wird auf Ihre Anfrage in Kürze zurückkommen.


Mit freundlichem Gruß",False,895281,False,False,False,True,email,2024-04-15T07:59:06.697647+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert noch an. Das Auswärtige Amt wird auf Ihre Anfrage in Kürze zurückkommen.


Mit freundlichem Gruß",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Vermittlung bei Anfrage „Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Vorgaben zur Beschaffung und Nutzung von dienstlichen Mobiltelefonen“ # IFG-722/002 II#0468 [#290965]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/290965/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/895281/?format=csv,Auswärtiges Amt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/43/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: Vermittlung bei Anfrage „Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Vorgaben zur Beschaffung und Nutzung von dienstlichen Mobiltelefonen“ # IFG-722/002 II#0468 [#290965]",2024-04-15T07:50:32+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/richtlinien-dienstanweisungen-und-weitere-vorgaben-zur-beschaffung-und-nutzung-von-dienstlichen-mobiltelefonen-4/#nachricht-895281
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige.

Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden).

Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren.

Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:

- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.
- Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite „FragDenStaat"" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten.
- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).

Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden.

Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann.

Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.

Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts.

Mit freundlichen Grüßen",False,895339,False,False,False,True,email,2024-04-27T22:36:19.649499+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige.

Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden).

Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren.

Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:

- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.
- Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite „FragDenStaat"" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <",,,,,,,,,,,True,<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>,False,"> zu richten.
- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).

Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden.

Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann.

Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.

Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.04.2024 (Beweismittel zur Verwendung von Mitteln der UNWRA für den Tunnelbau im Gaza-Streifen); Vg. 153-2024')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305963/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/895339/?format=csv,Auswärtiges Amt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/43/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.04.2024 (Beweismittel zur Verwendung von Mitteln der UNWRA für den Tunnelbau im Gaza-Streifen); Vg. 153-2024,2024-04-15T09:58:04+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/vorliegende-erkenntnisse-zu-unwra-geldern-die-zum-tunnelbau-genutzt-worden-sein-sollen/#nachricht-895339
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

Ihre Anfrage vom 14.04.2024 ist bei mir eingegangen. Sie hat das Aktenzeichen VIG 142 / 2024 We. 

Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). 

Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist jedoch  noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können.

Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, die weitere Korrespondenz auf dem Postweg durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen",False,895357,False,False,False,True,email,2024-04-15T17:38:36.098383+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Ihre Anfrage vom 14.04.2024 ist bei mir eingegangen. Sie hat das Aktenzeichen VIG 142 / 2024 We. 

Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). 

Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist jedoch  noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können.

Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, die weitere Korrespondenz auf dem Postweg durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Kontrollbericht zu DMK Eis GmbH - Produktion, Everswinkel [#306021]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/306021/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/895357/?format=csv,Kreis Warendorf - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15580/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: Kontrollbericht zu DMK Eis GmbH - Produktion, Everswinkel [#306021]",2024-04-15T10:28:58+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-dmk-eis-gmbh-produktion-everswinkel/#nachricht-895357
https://fragdenstaat.de/anfrage/aufstellung-externer-beratungsunternehmen-4/#nachricht-945449,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/945449/?format=csv,True,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/945449/anlage1.pdf?token=1ttm4s%3Ap7oWS7UwSvvO5JKMnDEUlASxUOY9GHVuKguNXWoFOLQ,application/pdf,443643,False,False,False,True,False,anlage1.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/443643/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/aufstellung-externer-beratungsunternehmen-4/945449/anhang/anlage1.pdf,295141,https://fragdenstaat.de/anfrage/aufstellung-externer-beratungsunternehmen-4/#nachricht-945449,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/945449/?format=csv,True,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/945449/bescheid_geschwaerzt.pdf?token=1ttm4s%3Aqt1QHNVXEYPxjXZvp9tGiTNX8H0vYky6PbPRQseV2mQ,application/pdf,446019,False,False,False,True,True,bescheid_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/446019/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/aufstellung-externer-beratungsunternehmen-4/945449/anhang/bescheid_geschwaerzt.pdf,1308443,"Sehr << Antragsteller:in >>


im Anhang übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre unten stehende IFG-Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen",False,945449,False,False,False,True,email,2024-11-01T14:44:56.625166+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


im Anhang übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre unten stehende IFG-Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Aufstellung externer Beratungsunternehmen [#311189]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/311189/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/945449/?format=csv,Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/96/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Aufstellung externer Beratungsunternehmen [#311189],2024-10-22T14:26:06+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/aufstellung-externer-beratungsunternehmen-4/#nachricht-945449
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie beantragen Auskunft über

- die Anzahl der ausgestellten Hausausweise (exklusive eigener Beschäftigte und Beamte) des Bundesrates für das Jahr 2023,
- eine Aufschlüsselung, in welche Zutrittsrechte unterschieden wird, sowie
- eine Auflistung, aus welchen Gründen die Hausausweise ausgestellt wurden (grobe Einschätzung z.B. Hausmeisterdienste, Sicherheitsfirma, externe Lobbyisten).

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass im Jahr 2023 unter Beachtung der von Ihnen gemachten Einschränkung acht Hausausweise ausgestellt wurden. 

Ein häufiger Ausstellungsgrund ist die Ermöglichung notwendiger Zutritte von Firmen zur Wahrnehmung diverser Termine bzw. Terminfolgen.

Weitere Informationen zur Aufschlüsselung von Zutrittsrechten und Begründungen für deren Erteilung kann nach Rücksprache mit dem Fachreferat aus Sicherheitsgründen nicht erteilt werden.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen",False,895502,False,False,False,True,email,2024-04-15T14:26:44.563594+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie beantragen Auskunft über

- die Anzahl der ausgestellten Hausausweise (exklusive eigener Beschäftigte und Beamte) des Bundesrates für das Jahr 2023,
- eine Aufschlüsselung, in welche Zutrittsrechte unterschieden wird, sowie
- eine Auflistung, aus welchen Gründen die Hausausweise ausgestellt wurden (grobe Einschätzung z.B. Hausmeisterdienste, Sicherheitsfirma, externe Lobbyisten).

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass im Jahr 2023 unter Beachtung der von Ihnen gemachten Einschränkung acht Hausausweise ausgestellt wurden. 

Ein häufiger Ausstellungsgrund ist die Ermöglichung notwendiger Zutritte von Firmen zur Wahrnehmung diverser Termine bzw. Terminfolgen.

Weitere Informationen zur Aufschlüsselung von Zutrittsrechten und Begründungen für deren Erteilung kann nach Rücksprache mit dem Fachreferat aus Sicherheitsgründen nicht erteilt werden.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Hausausweise Ihrer Institution [Bund] [#303205]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/303205/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/895502/?format=csv,Bundesrat,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/118/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Hausausweise Ihrer Institution [Bund] [#303205],2024-04-15T14:23:20+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/hausausweise-ihrer-institution-bund-18/#nachricht-895502
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1

BMVg RO I 1

Az 39-22-17/A5/V750


Betreff:  Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Bezug:    Ihr Antrag vom 9. April 2024 (s.u.)


Sehr << Antragsteller:in >>


hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 9. April 2024 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V750 bearbeitet.


Mit freundlichen Grüßen",False,895514,False,False,False,True,email,2024-04-15T15:31:38.611470+02:00,False,,False,False,"Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1

BMVg RO I 1

Az 39-22-17/A5/V750


Betreff:  Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Bezug:    Ihr Antrag vom 9. April 2024 (s.u.)


Sehr ",True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 9. April 2024 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V750 bearbeitet.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ausgaben bzgl. des Ukraine-Kriegs [#305531]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305531/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/895514/?format=csv,Bundesministerium der Verteidigung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/86/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ausgaben bzgl. des Ukraine-Kriegs [#305531],2024-04-15T14:50:06+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/ausgaben-bzgl-des-ukraine-kriegs/#nachricht-895514
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>


im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#303225] auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 15. März 2024.


Wie viele Anzeigen wegen Falschparkens wurden 2023 erstattet:


a)    von Privatpersonen (z.B. per Weg.li, Mail, Brief usw.)


Die Zahlen werden erst seit August 2023 explizit statistisch erfasst. In dem Zeitraum vom 21.08. - 29.12.2023 sind insgesamt 2.449 Anzeigen von Privatpersonen eingegangen.


b)    von Behörden (z.B. Ordnungsamt, Polizei, usw.)


Es lagen folgende Anzeigeneingänge für Parkverstöße für das Jahr 2023 vor:


Ordnungsamt:        137.260 Vorgänge

Polizei:                   13.903 Vorgänge

Sonstige:                1.964 Vorgänge (hierin sind auch Anzeigen von Privatpersonen enthalten)

Insgesamt:             153.127 Vorgänge


Wie viele von den Anzeigen wurden bearbeitet, so dass die Falschparker einen Strafzettel erhielten?


Strafzettel werden durch die Bußgeldstelle nicht ausgestellt. Je nach Höhe der vorgesehenen Geldbuße erfolgt i. d. R. im ersten Schritt die Versendung eines Verwarnungsgeldangebots mit Anhörung, eine Anhörung, ein Zeugenfragebogen mit Verwarnungsgeldangebot oder ein Zeugenfragebogen. Die Höhe eines jeweiligen Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.


a)    von den Anzeigen durch Privatpersonen


In dem Zeitraum vom 21.08. - 29.12.2023 verfügten 1.565 Anzeigen über die notwendige Anzeigenqualität zur weiteren Bearbeitung.


b)    von den Anzeigen durch Behörden.


Die Anzeigen seitens des Ordnungsamts und der Polizei Bremen werden über eine Schnittstelle an das Fachprogramm der Bußgeldstelle übermittelt. Nach Anzeigeneingang erfolgt systemtechnisch die Ermittlung der fahrzeughaltenden Person, wenn keine Person vor Ort angetroffen und angehört wurde. Nach erfolgreicher Ermittlung erfolgt die automatisierte Versendung einer Verwarnung/Anhörung, einer Anhörung, eines Zeugenfragebogens mit Verwarnungsgeldangebot oder ein Zeugenfragebogen. Alle Anzeigen die technisch an das Fachprogramm der Bußgeldstelle übermittelt werden, werden i. d. R. entsprechend bearbeitet.


Mit freundlichen Grüßen",False,895550,False,False,False,True,email,2024-05-03T07:49:28.176824+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#303225] auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 15. März 2024.


Wie viele Anzeigen wegen Falschparkens wurden 2023 erstattet:


a)    von Privatpersonen (z.B. per Weg.li, Mail, Brief usw.)


Die Zahlen werden erst seit August 2023 explizit statistisch erfasst. In dem Zeitraum vom 21.08. - 29.12.2023 sind insgesamt 2.449 Anzeigen von Privatpersonen eingegangen.


b)    von Behörden (z.B. Ordnungsamt, Polizei, usw.)


Es lagen folgende Anzeigeneingänge für Parkverstöße für das Jahr 2023 vor:


Ordnungsamt:        137.260 Vorgänge

Polizei:                   13.903 Vorgänge

Sonstige:                1.964 Vorgänge (hierin sind auch Anzeigen von Privatpersonen enthalten)

Insgesamt:             153.127 Vorgänge


Wie viele von den Anzeigen wurden bearbeitet, so dass die Falschparker einen Strafzettel erhielten?


Strafzettel werden durch die Bußgeldstelle nicht ausgestellt. Je nach Höhe der vorgesehenen Geldbuße erfolgt i. d. R. im ersten Schritt die Versendung eines Verwarnungsgeldangebots mit Anhörung, eine Anhörung, ein Zeugenfragebogen mit Verwarnungsgeldangebot oder ein Zeugenfragebogen. Die Höhe eines jeweiligen Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.


a)    von den Anzeigen durch Privatpersonen


In dem Zeitraum vom 21.08. - 29.12.2023 verfügten 1.565 Anzeigen über die notwendige Anzeigenqualität zur weiteren Bearbeitung.


b)    von den Anzeigen durch Behörden.


Die Anzeigen seitens des Ordnungsamts und der Polizei Bremen werden über eine Schnittstelle an das Fachprogramm der Bußgeldstelle übermittelt. Nach Anzeigeneingang erfolgt systemtechnisch die Ermittlung der fahrzeughaltenden Person, wenn keine Person vor Ort angetroffen und angehört wurde. Nach erfolgreicher Ermittlung erfolgt die automatisierte Versendung einer Verwarnung/Anhörung, einer Anhörung, eines Zeugenfragebogens mit Verwarnungsgeldangebot oder ein Zeugenfragebogen. Alle Anzeigen die technisch an das Fachprogramm der Bußgeldstelle übermittelt werden, werden i. d. R. entsprechend bearbeitet.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: [EXTERN] Anzeigen Falschparker [#303225]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/303225/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/895550/?format=csv,Ordnungsamt Bremen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6654/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: [EXTERN] Anzeigen Falschparker [#303225],2024-04-15T15:53:28+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anzeigen-falschparker/#nachricht-895550
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

die IHK Dresden ist nur sehr begrenzt vom Sächsischen Transparenzgesetz betroffen (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8).
Momentan wird nur eine Person beauftragt, Fragen nach dem SächsTranspG zu beantworten.
Eine Einteilung der Mitarbeiterbeschäftigungsverhältnisse in einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst besteht bei der IHK Dresden nicht.
Eine eigene Dienstanweisung etc. für die Beantwortung von Anfragen nach dem SächsTranspG ist nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen",False,895580,False,False,False,True,email,2024-04-15T17:22:02.776297+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

die IHK Dresden ist nur sehr begrenzt vom Sächsischen Transparenzgesetz betroffen (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8).
Momentan wird nur eine Person beauftragt, Fragen nach dem SächsTranspG zu beantworten.
Eine Einteilung der Mitarbeiterbeschäftigungsverhältnisse in einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst besteht bei der IHK Dresden nicht.
Eine eigene Dienstanweisung etc. für die Beantwortung von Anfragen nach dem SächsTranspG ist nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Mitarbeiter, Dienstanweisungen - SächsTranspG [#302396]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/302396/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/895580/?format=csv,Industrie- und Handelskammer Dresden,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/10839/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,"WG: Mitarbeiter, Dienstanweisungen - SächsTranspG [#302396]",2024-04-15T17:20:53+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/mitarbeiter-dienstanweisungen-saechstranspg-1/#nachricht-895580
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Guten Tag,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Coconut, Gelnhausen“ vom 26.04.2022 (#247282) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 689 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
> Betreff: 	Kontrollbericht zu Coconut, Gelnhausen [#247282]
> Datum: 	26. April 2022, 09:13
> Von: 	""<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>"" <<Name und E-Mail-Adresse>>
> An: 	""Main-Kinzig-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz"" <<Name und E-Mail-Adresse>>
>
> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
> 
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> 
> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
> 
> 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
> Coconut
> Lohmühlenweg 33
> 63571 Gelnhausen
> 
> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
> 
> Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 
> 
> Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 
> 
> Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 
> 
> Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.
> 
> Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
> 
> 
> 
> Anfragenr: 247282
> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
> 
> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
> https://fragdenstaat.de/a/247282/
> 
> Postanschrift
> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
> << Adresse entfernt >>
> 
> -- 
> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/




Anfragenr: 247282
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/247282/

Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,895734,False,False,False,False,email,2024-04-15T20:16:15.673320+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15373/?format=csv,False,False,"Guten Tag,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Coconut, Gelnhausen“ vom 26.04.2022 (#247282) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 689 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,False,"
> 
> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
> ",True,https://fragdenstaat.de/a/247282/,False,"
> 
> Postanschrift
> ",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,False,"
> ",True,<< Adresse entfernt >>,False,"
> 
> -- 
> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/




Anfragenr: 247282
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
",True,https://fragdenstaat.de/a/247282/,False,"


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
> Betreff: 	Kontrollbericht zu Coconut, Gelnhausen [#247282]
> Datum: 	26. April 2022, 09:13
> Von: 	""",False,"

Postanschrift
",True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>"" <<Name und E-Mail-Adresse>",False,">
> An: 	""Main-Kinzig-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz"" <",True,<Name und E-Mail-Adresse>,False,">
>
> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
> 
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> 
> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
> 
> 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
> Coconut
> Lohmühlenweg 33
> 63571 Gelnhausen
> 
> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
> 
> Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 
> 
> Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 
> 
> Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 
> 
> Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.
> 
> Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> ",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,False,"
> 
> 
> 
> Anfragenr: 247282
> Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,"(False, 'AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#247282]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/247282/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/895734/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#247282],2024-04-15T20:15:28.563949+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-coconut-gelnhausen/#nachricht-895734
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Guten Tag,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Goldene Ente, Gelnhausen“ vom 26.04.2022 (#247281) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 689 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
> Betreff: 	Kontrollbericht zu Goldene Ente, Gelnhausen [#247281]
> Datum: 	26. April 2022, 09:13
> Von: 	""<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>"" <<Name und E-Mail-Adresse>>
> An: 	""Main-Kinzig-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz"" <<Name und E-Mail-Adresse>>
>
> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
> 
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> 
> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
> 
> 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
> Goldene Ente
> Hailerer Straße 3
> 63571 Gelnhausen
> 
> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
> 
> Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 
> 
> Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 
> 
> Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 
> 
> Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.
> 
> Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
> 
> 
> 
> Anfragenr: 247281
> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
> 
> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
> https://fragdenstaat.de/a/247281/
> 
> Postanschrift
> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
> << Adresse entfernt >>
> 
> -- 
> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/




Anfragenr: 247281
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>

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",False,895746,False,False,False,False,email,2024-04-15T20:18:16.359478+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15373/?format=csv,False,False,"Guten Tag,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Goldene Ente, Gelnhausen“ vom 26.04.2022 (#247281) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 689 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,False,"
> 
> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
> ",True,https://fragdenstaat.de/a/247281/,False,"
> 
> Postanschrift
> ",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,False,"
> ",True,<< Adresse entfernt >>,False,"
> 
> -- 
> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/




Anfragenr: 247281
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

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-------- Weitergeleitete Nachricht --------
> Betreff: 	Kontrollbericht zu Goldene Ente, Gelnhausen [#247281]
> Datum: 	26. April 2022, 09:13
> Von: 	""",False,"

Postanschrift
",True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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",,,,,True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>"" <<Name und E-Mail-Adresse>",False,">
> An: 	""Main-Kinzig-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz"" <",True,<Name und E-Mail-Adresse>,False,">
>
> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
> 
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> 
> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
> 
> 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
> Goldene Ente
> Hailerer Straße 3
> 63571 Gelnhausen
> 
> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
> 
> Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. 
> 
> Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. 
> 
> Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). 
> 
> Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.
> 
> Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! 
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> ",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,False,"
> 
> 
> 
> Anfragenr: 247281
> Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,"(False, 'AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#247281]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/247281/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/895746/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#247281],2024-04-15T20:18:07.842601+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-goldene-ente-gelnhausen/#nachricht-895746
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr [geschwärzt], 
 
vielen Dank für Ihre Anfragen. Sie finden die bei uns eingegangen Meldung zu Barrieren auf der BMAS- Website im Anschluss (chronologisch gelistet, teilweise „geschwärzt“, siehe weiter unten).
 
Zum Bearbeitungsstand: Wir gehen allen Hinweisen nach, die uns zur Barrierefreiheit des Angebots erreichen. Wir arbeiten daran, die BITV 2.0 stets einzuhalten und gehen teilweise auch über diese hinaus. An einzelnen Stellen kann es sein, dass die Umsetzung noch nicht erfolgt ist. In diesem Fällen arbeiten wir an der Umsetzung.
 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die dafür notwendigen Arbeitsschritte und die getroffenen Maßnahmen nicht in einer Übersicht dokumentieren.
 
Ich hoffe, dass wir mit der Übermittlung der Hinweise und der für Sie damit möglichen Überprüfung für ausreichend Transparenz sorgen.


Mit freundlichem Gruß

[geschwärzt]
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Öffentlichkeitsarbeit, Referat KS2
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des BMAS zu finden. Sollte ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann diese auch in Textform übermittelt werden.


 
 
URL1: https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Teilhabe/leichte-sprache-erklaert.html?nn=1a095526-21a3-4821-8fc0-0d7f7c4a9411
URL2: https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Teilhabe/leichte-sprache-erklaert.html
Name : 
Email: 
Betreff: Video lässt sich nicht abspielen
Browser: Edge
Betriebssystem: Microsoft
Hilfsmittel: 
Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, leider lässt sich das Informationsvideo zur Erklärung der leichten Sprache nicht mehr abspielen.
Ich hoffe, dass Sie dies vielleicht wieder so herstellen könnten, dass es sich wieder ansehen lässt.
Vielen Dank!
MfG
 


URL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2024/das-rentenpaket-2-im-ueberblick.html?nn=a8118533-bc42-426e-b941-3a0f3ec6c73c
URL2: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/datei/eservice-abschluesse_und_berufserfahrung_ba108717.pdf
Name : 
Email: 
Betreff: 
Browser: 
Betriebssystem: 
Hilfsmittel: 
Nachricht: Liebes BMAS, leider ist es in Deutshcland üblich dass das Arbeitsamt den Lebenslauf schreibt und ihn den Vermittlungsportalen Veröffentlicht. Leider sind häufig Fehler bei den Daten sowie bei der berufsbezeichnung vorhanden. Nun hat man keine schreiben Rechte, obwohl es eigene Lebenslauf ist. Man kann nur ergänzen, korrieigeren nicht. Wie kann das sein? Bitte gehen Sie solche Misstände doch umgehend an! es kann doch wahr sein, dass Arbeitsamt einfach irgednwas reinschreibt, Lücken füllt, die so nicht wahr sind, und man kann es selbst nicht anpassen. Das kann nicht sein! 
 
 
URL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zum-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html?nn=311d4186-0673-4dd1-a408-47bcfcf12f6f
URL2: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zum-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html
Name : 
Email: 
Betreff: Feedbackformular auch nicht barrierefrei
Browser: allgemeines Problem
Betriebssystem: allgemeines Problem
Hilfsmittel: allgemeines Problem
Nachricht: Feedbackformular lässt sich ohne Javascript nicht absenden, bitte ändern. Danke!
 
 
 
URL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zum-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html?nn=311d4186-0673-4dd1-a408-47bcfcf12f6f
URL2: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zum-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html
Name : 
Email: 
Betreff: Seite ist nicht barrierefrei: PDF Download klappt nicht
Browser: allgemeines Problem
Betriebssystem: allgemeines Problem
Hilfsmittel: allgemeines Problem
Nachricht: Ohne Javascript kann man die Dokumente nicht herunterladen, Viele textbasierte Browser/Screenreader können kein Javascript oder nur einen begrenzten Umfang der Befehle. Auch viele Linux Tools sind so von der Benutzung ausgeschlossen, da auch diese teils keine oder nur eingeschränkte Js-Unterstützung implementiert haben. 
Bitte verlinken Sie Dokumente wie PDFs stets mit einer einfachen direkten URL zur Datei. Vielen Dank.  Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
 

URL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a752-leichte-sprache-ratgeber.html?nn=048ea237-e814-4aff-9a35-36f05376d3cf
URL2: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a752-leichte-sprache-ratgeber.html?nn=048ea237-e814-4aff-9a35-36f05376d3cf
Name : 
Email: 
Betreff: Seite 77 und 78. ein Satz geht über 2 Seiten und endet nicht auf Seite 77
Browser: 
Betriebssystem: 
Hilfsmittel: 
Nachricht: Betreff: Seite 77 und 78. ein Satz geht über 2 Seiten und endet nicht auf Seite 77 Und das Eingabefeld von dieser Email zwingt mich bei ""Bitte geben Sie die Seite an, auf der Sie die Barriere festgestellt haben."" eine Webseite anzugeben. Ich wollte dort einfach Seite 77 schreiben
 
 
URL1: https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html
URL2: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/buergergeld.html
Name : 
Email: 
Betreff: Informationen sind nicht zuverlässig erhältlich
Browser: Internet Explorer
Betriebssystem: Windows
Hilfsmittel: die Seite Bundesregierung.de, die leider besser aktualisiert wurde...
Nachricht: Moin, 
wir haben 2024 und das BMAS hat die Seite noch nicht auf die heutigen Sätze korrigiert- das ist keine klassische Barriere aber hindert den Bürger an der richtigen Informationsfindung.
Nach nunmehr 6 Wochen sollte das das zuständige Ministerium eigentlich aktualisiert haben, finden Sie nicht auch? 
 
Gruß
 
PS_ bitte an die richtige Abteilung weiterleiten 
 
 
 
URL1: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/arbeit.html
URL2: 
Name : 
Email: 
Betreff: Vertragsvorabgenehmigung
Browser: 
Betriebssystem: 
Hilfsmittel: 
Nachricht: Was muss ich tun, um die Vorabgenehmigung des Vertrags einzusehen? können sie mir helfen?
 
 
URL1: https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html
URL2: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/richtlinien-verguetung-arbeitnehmererfindungen.pdf?__blob=publicationFile
Name : 
Email: 
Betreff: PDF nicht erreichbar
Browser: Edge
Betriebssystem: Win
Hilfsmittel: 
Nachricht: Diese PDF ist nicht mehr erreichbar. Können Sie mir den korrekten Link übermitteln?
 
 
URL1: https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/Gebaerdensprache/Artikel/UN-Konvention/un-konvention-dgs-einleitung.html?nn=408d2e93-8286-4030-a5d3-f4b60576df1d
URL2: https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/Gebaerdensprache/Artikel/UN-Konvention/un-konvention-dgs-einleitung.html?nn=408d2e93-8286-4030-a5d3-f4b60576df1d
Name : 
Email: 
Betreff: DGS-Videos lassen sich nicht abspielen
Browser: Safari
Betriebssystem: Mac OS Sonoma
Hilfsmittel: keine
Nachricht: DGS-Videos können nicht abgespielt werden. Man sieht, dass das Video geladen ist (sehe Herrn Rathmann in verschiedenen Standbildern), jedoch wird das Video nicht abgespielt. 
 
 
URL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html?nn=311d4186-0673-4dd1-a408-47bcfcf12f6f
URL2: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html
Name : 
Email: 
Betreff: Barrieren-behaftete Bereitstellung des Gesetzestextes
Browser: -
Betriebssystem: -
Hilfsmittel: -
Nachricht: Guten Tag,
 
der Gesetzestext des BFSG liegt nur im nicht-barrierefreien PDF-Format vor. Mit assistiven Technologien, die kein Screenreader sind (bspw. Zoom oder Farbanpassungen), ist damit insbesondere bei der Informationsdichte eines Gesetzestextes kein weiteres Arbeiten möglich. 
 
Ich möchte darum bitten, diesen konkreten Entwurf zeitnah zusätzlich als barrierefreies HTML-Dokument und dessen Quelldatei bereitzustellen. Prüfen Sie gerne auch intern, ob dies auch mit anderen Gesetzestexten auf BMAS.de möglich ist. Mindestens sollte hier (als geringstmöglicher Aufwand) eine Plaintext-Fassung ohne zweispaltiges Layout vorliegen.
 
Bitte informieren Sie mich über den Eingang der Meldung und über alle weiteren Schritte, die Sie einleiten. Diese Barriere wird Gegenstand von öffentlicher Berichterstattung.
 
Mit besten Grüßen
 
 
Name : 
Strasse: 
Ort: 
Telefon: 
Email: 
Betreff: Warenkorb
Nachricht: Für mich ist es nicht ersichtlich, wo sich mein Warenkorb befindet, wenn ich, nachdem ich Produkte hinzugefügt habe und im Anschluss weiter stöbere, zu diesem zurückkehren möchte.
 
Liebe [geschwärzt],
 
 
Name : 
Strasse: 
Ort: 
Telefon: 
Email: 
Betreff: Barrierefreiheit
Nachricht: Laut EU-Verordnung 2008/6/EG zur Liberalisierung des Postmarktes und Paragraf 2 VerwZG Zustellung per Post, sind alle durch die Bundesnetzagentur zertifizierten Briefzusteller zu nutzen. Die Deutsche Post AG ist nicht die Post!!
Warum begehen Bund, Länder und Kommunen, Justizen offenen Rechtsbruch gegen o.a. EU-Verordnung indem sie behaupten, sie können Post nur über die DP AG zustellen??
Ich habe der DP AG nach massiven Diebstählen und anschließender Verurteilung durch das Amtsgericht Bonn Zustellverbot erteilt; jeder andere Briefzusteller kann hier zustellen.
Dennoch erhalte ich keine Behördenpost, Wahlunterlagen oder Schreiben der Justizen!!!
 
 
Name : 
Strasse: 
Ort: 
Telefon: 
Email: 
Betreff: Liste Entlastungspaket,  Link / Weiterleitung zu Bundesagentur für Arbeit
Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, die Verknüpfung / Link zur Liste der Inhalte des beschlossenen Entlastungspaketes: 
 
Bun¬de¬s¬agen¬tur für Ar¬beit: al¬le be¬schlos¬se¬nen Ein¬mal¬zah¬lun¬gen und So¬fort¬zu¬schlä¬ge im Über¬blick
 
funktioniert nicht. Es erscheint die Fehlermeldung '404'. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Name : 
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Email: 
Betreff: Barriere ""Keine Wohnungen"" 
Nachricht: Moin,
Sowohl die für die Grundsicherung zuständige Stelle, als auch die ordnungsrechtliche Stelle zur Unterkunftsicherung beim Ordnungsamt sagen mir bei wiederholten Nachfragen auch über meine freiwillige Beraterin, es gäbe keine Wohnungen. Schon gar nicht für Menschen im Rollstuhl, mir wurde unterbreitet, doch in ein Pflegehem zu gehen.
Ich verlasse mch allerdings auf die Wohnform, welche ch mir bereits vor der Beinamputation ausgesucht hatte - und erwarte selbstversndlich, auch weiterhin in einer abschließbaren Privatwohnung, ja, auch mit Privatsphäre, leben zu können. Damt komme ich auch der Mitwirkungspflicht zu etwa Kostenminderung ect. nach, als ich auch meine kostbare Freiheit sehr schätze.
 
Wie gedenken Sie diese hauptsächliche Barriere zu entfernen? Angesichts der Unterbringung von Tausenden, ja Zehntausenden Kriegsflüchtlingen ist die Angabe, es gäbe kene Wohnungen für Wohnsitzlose, einfach bereits logisch unhaltbar.
 
Vielen Dank für Ihre Zeit,
 
Mit verstörtem Gruß,
 
 
Name : 
Strasse: 
Ort: 
Telefon: 
Email: 
Betreff: Organigramm mit Screenreader nicht lesbar
Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
hiermit melde ich einen Mangel hinsichtlich der Barrierefreiheitsanforderungen bzgl. des unter https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ministerium/bmas-organigramm.html
verlinkten Organigramms. Insbesondere ist mit Bildschirmleseprogrammen nicht erkennbar, welche Aufgaben in Berlin, und welche Aufgaben in Bonn wahrgenommen werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Name : 
Strasse: 
Ort: 
Telefon: 
Email: 
Betreff: sozial oder assozial...
Nachricht: Grüsse
...das Behindertenrecht !?Entgeld,Basis.... bei Facharbeit I.d. GWN,nicht wahrgenommen von Behörden!
 
 
 
Name : 
Strasse: 
Ort:  
Telefon: 
Email: 
Betreff: Verwendung der falschen, weil diskriminierenden und ausgrenzenden Gender-Sprache ""*innen""
Nachricht: Auf Ihrer Seite ""https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html"" ist mir aufgefallen, dass auf Ihren Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales das diskriminierende und ausgrenzende Sprachkonstrukt ""*innen"" der Gender-Sprache verwendet wird. Diese Form der sogenannten Gender-Sprache
- hyperbetont das Feminine, 
- wird nur auf das sogenannte generische Maskulinum, nicht aber auf das sogenannte generische Femininum angewendet, 
- stellt die falsche Behauptung auf, dass sich alle transidenten Menschen durch den ""*"" angesprochen fühlen 
- und stellt eine sprachliche Barriere für die sehbehinderten Menschen dar.
Weder als Mensch mit Gerechtigkeitssinn, noch als Frau, noch als transidenter Mensch fühle ich mich mit diesem Sprachkonstrukt angesprochen. 
Nicht nur, dass Sie mit Ihrer selbstgerechten und anmaßenden Verwendung des ""*innen"" ausdrücklich nicht in meinem Namen sprechen, Sie schaden mit Ihrem in der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnten Sprachkonstrukt sogar damit noch dem Ansehen und der Toleranz gegenüber den transidenten Menschen und führen zur weiteren Spaltung der Gesellschaft. 
 
Ich bitte Sie, gerade mich als ""spezielle"" Zielgruppe zu respektieren und dieses Sprachkonstrukt zu unterlassen. 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Name : 
Strasse: 
Ort:  
Telefon: 
Email: 
Betreff: Fehler Fehler beim Laden des PDF-Dokuments.
Nachricht: Man kann den Alterssicherungsbericht der Bundesregierung auf ihrer Seite leider nicht mit chrome oder firefox öffnen oder herunterladen. 
Fehler
Fehler beim Laden des PDF-Dokuments.
 
 
Name : 
Strasse: 
Ort: 
Telefon: 
Email: 
Betreff: Keine Druckansicht
Nachricht: Um die hier publizierten Informationen auch ablegen bzw. ausdrucken zu können, fehlt eine Druckansicht (möglichst gleich als PDF). Die JavaScript-only Darstellung der Seite ist hier nicht hilfreich.
 


Mit freundlichem Gruß

[geschwärzt]
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Öffentlichkeitsarbeit, Referat KS2

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des BMAS zu finden. Sollte ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann diese auch in Textform übermittelt werden.


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]>
Gesendet: Freitag, 22. März 2024 01:03
An: [geschwärzt]
Betreff: Gemeldete Barrieren auf BMAS.de [#303825]

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Barrieren-Meldungen, welche Sie jemals über das „Barriere Melden“-Formular unter https://www.bmas.de/DE/Infos/Barriere-melden/barriere-melden.html erhalten haben. 

Sofern vorhanden, teilen Sie mir bitte auch für jede Meldung deren Bearbeitungsstand mit.

Die Felder „Vor- und Zuname“ und „E-Mail Adresse“ sowie alle weiteren darin enthaltenen personenbezogenen Daten können Sie schwärzen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

[geschwärzt]


Anfragenr: 303825
Antwort an: [geschwärzt]

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
[geschwärzt]

Postanschrift
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]

--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/",False,896030,False,False,False,True,email,2024-04-16T11:41:14.754731+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,[geschwärzt],False,">
Gesendet: Freitag, 22. März 2024 01:03
An: ",True,[geschwärzt],False,"
Betreff: Gemeldete Barrieren auf BMAS.de [#303825]

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Barrieren-Meldungen, welche Sie jemals über das „Barriere Melden“-Formular unter https://www.bmas.de/DE/Infos/Barriere-melden/barriere-melden.html erhalten haben. 

Sofern vorhanden, teilen Sie mir bitte auch für jede Meldung deren Bearbeitungsstand mit.

Die Felder „Vor- und Zuname“ und „E-Mail Adresse“ sowie alle weiteren darin enthaltenen personenbezogenen Daten können Sie schwärzen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,[geschwärzt],False,"


Anfragenr: 303825
Antwort an: ",True,[geschwärzt],False,"

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
",True,[geschwärzt],False,"

Postanschrift
",True,"[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]",False,", 
 
vielen Dank für Ihre Anfragen. Sie finden die bei uns eingegangen Meldung zu Barrieren auf der BMAS- Website im Anschluss (chronologisch gelistet, teilweise „geschwärzt“, siehe weiter unten).
 
Zum Bearbeitungsstand: Wir gehen allen Hinweisen nach, die uns zur Barrierefreiheit des Angebots erreichen. Wir arbeiten daran, die BITV 2.0 stets einzuhalten und gehen teilweise auch über diese hinaus. An einzelnen Stellen kann es sein, dass die Umsetzung noch nicht erfolgt ist. In diesem Fällen arbeiten wir an der Umsetzung.
 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die dafür notwendigen Arbeitsschritte und die getroffenen Maßnahmen nicht in einer Übersicht dokumentieren.
 
Ich hoffe, dass wir mit der Übermittlung der Hinweise und der für Sie damit möglichen Überprüfung für ausreichend Transparenz sorgen.


Mit freundlichem Gruß

",False,"

--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/",,,,,,,,,True,[geschwärzt],False,"
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Öffentlichkeitsarbeit, Referat KS2
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des BMAS zu finden. Sollte ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann diese auch in Textform übermittelt werden.


 
 
URL1: https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Teilhabe/leichte-sprache-erklaert.html?nn=1a095526-21a3-4821-8fc0-0d7f7c4a9411
URL2: https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Teilhabe/leichte-sprache-erklaert.html
Name : 
Email: 
Betreff: Video lässt sich nicht abspielen
Browser: Edge
Betriebssystem: Microsoft
Hilfsmittel: 
Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, leider lässt sich das Informationsvideo zur Erklärung der leichten Sprache nicht mehr abspielen.
Ich hoffe, dass Sie dies vielleicht wieder so herstellen könnten, dass es sich wieder ansehen lässt.
Vielen Dank!
MfG
 


URL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2024/das-rentenpaket-2-im-ueberblick.html?nn=a8118533-bc42-426e-b941-3a0f3ec6c73c
URL2: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/datei/eservice-abschluesse_und_berufserfahrung_ba108717.pdf
Name : 
Email: 
Betreff: 
Browser: 
Betriebssystem: 
Hilfsmittel: 
Nachricht: Liebes BMAS, leider ist es in Deutshcland üblich dass das Arbeitsamt den Lebenslauf schreibt und ihn den Vermittlungsportalen Veröffentlicht. Leider sind häufig Fehler bei den Daten sowie bei der berufsbezeichnung vorhanden. Nun hat man keine schreiben Rechte, obwohl es eigene Lebenslauf ist. Man kann nur ergänzen, korrieigeren nicht. Wie kann das sein? Bitte gehen Sie solche Misstände doch umgehend an! es kann doch wahr sein, dass Arbeitsamt einfach irgednwas reinschreibt, Lücken füllt, die so nicht wahr sind, und man kann es selbst nicht anpassen. Das kann nicht sein! 
 
 
URL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zum-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html?nn=311d4186-0673-4dd1-a408-47bcfcf12f6f
URL2: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zum-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html
Name : 
Email: 
Betreff: Feedbackformular auch nicht barrierefrei
Browser: allgemeines Problem
Betriebssystem: allgemeines Problem
Hilfsmittel: allgemeines Problem
Nachricht: Feedbackformular lässt sich ohne Javascript nicht absenden, bitte ändern. Danke!
 
 
 
URL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zum-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html?nn=311d4186-0673-4dd1-a408-47bcfcf12f6f
URL2: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zum-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html
Name : 
Email: 
Betreff: Seite ist nicht barrierefrei: PDF Download klappt nicht
Browser: allgemeines Problem
Betriebssystem: allgemeines Problem
Hilfsmittel: allgemeines Problem
Nachricht: Ohne Javascript kann man die Dokumente nicht herunterladen, Viele textbasierte Browser/Screenreader können kein Javascript oder nur einen begrenzten Umfang der Befehle. Auch viele Linux Tools sind so von der Benutzung ausgeschlossen, da auch diese teils keine oder nur eingeschränkte Js-Unterstützung implementiert haben. 
Bitte verlinken Sie Dokumente wie PDFs stets mit einer einfachen direkten URL zur Datei. Vielen Dank.  Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
 

URL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a752-leichte-sprache-ratgeber.html?nn=048ea237-e814-4aff-9a35-36f05376d3cf
URL2: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a752-leichte-sprache-ratgeber.html?nn=048ea237-e814-4aff-9a35-36f05376d3cf
Name : 
Email: 
Betreff: Seite 77 und 78. ein Satz geht über 2 Seiten und endet nicht auf Seite 77
Browser: 
Betriebssystem: 
Hilfsmittel: 
Nachricht: Betreff: Seite 77 und 78. ein Satz geht über 2 Seiten und endet nicht auf Seite 77 Und das Eingabefeld von dieser Email zwingt mich bei ""Bitte geben Sie die Seite an, auf der Sie die Barriere festgestellt haben."" eine Webseite anzugeben. Ich wollte dort einfach Seite 77 schreiben
 
 
URL1: https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html
URL2: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/buergergeld.html
Name : 
Email: 
Betreff: Informationen sind nicht zuverlässig erhältlich
Browser: Internet Explorer
Betriebssystem: Windows
Hilfsmittel: die Seite Bundesregierung.de, die leider besser aktualisiert wurde...
Nachricht: Moin, 
wir haben 2024 und das BMAS hat die Seite noch nicht auf die heutigen Sätze korrigiert- das ist keine klassische Barriere aber hindert den Bürger an der richtigen Informationsfindung.
Nach nunmehr 6 Wochen sollte das das zuständige Ministerium eigentlich aktualisiert haben, finden Sie nicht auch? 
 
Gruß
 
PS_ bitte an die richtige Abteilung weiterleiten 
 
 
 
URL1: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/arbeit.html
URL2: 
Name : 
Email: 
Betreff: Vertragsvorabgenehmigung
Browser: 
Betriebssystem: 
Hilfsmittel: 
Nachricht: Was muss ich tun, um die Vorabgenehmigung des Vertrags einzusehen? können sie mir helfen?
 
 
URL1: https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html
URL2: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/richtlinien-verguetung-arbeitnehmererfindungen.pdf?__blob=publicationFile
Name : 
Email: 
Betreff: PDF nicht erreichbar
Browser: Edge
Betriebssystem: Win
Hilfsmittel: 
Nachricht: Diese PDF ist nicht mehr erreichbar. Können Sie mir den korrekten Link übermitteln?
 
 
URL1: https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/Gebaerdensprache/Artikel/UN-Konvention/un-konvention-dgs-einleitung.html?nn=408d2e93-8286-4030-a5d3-f4b60576df1d
URL2: https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/Gebaerdensprache/Artikel/UN-Konvention/un-konvention-dgs-einleitung.html?nn=408d2e93-8286-4030-a5d3-f4b60576df1d
Name : 
Email: 
Betreff: DGS-Videos lassen sich nicht abspielen
Browser: Safari
Betriebssystem: Mac OS Sonoma
Hilfsmittel: keine
Nachricht: DGS-Videos können nicht abgespielt werden. Man sieht, dass das Video geladen ist (sehe Herrn Rathmann in verschiedenen Standbildern), jedoch wird das Video nicht abgespielt. 
 
 
URL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html?nn=311d4186-0673-4dd1-a408-47bcfcf12f6f
URL2: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html
Name : 
Email: 
Betreff: Barrieren-behaftete Bereitstellung des Gesetzestextes
Browser: -
Betriebssystem: -
Hilfsmittel: -
Nachricht: Guten Tag,
 
der Gesetzestext des BFSG liegt nur im nicht-barrierefreien PDF-Format vor. Mit assistiven Technologien, die kein Screenreader sind (bspw. Zoom oder Farbanpassungen), ist damit insbesondere bei der Informationsdichte eines Gesetzestextes kein weiteres Arbeiten möglich. 
 
Ich möchte darum bitten, diesen konkreten Entwurf zeitnah zusätzlich als barrierefreies HTML-Dokument und dessen Quelldatei bereitzustellen. Prüfen Sie gerne auch intern, ob dies auch mit anderen Gesetzestexten auf BMAS.de möglich ist. Mindestens sollte hier (als geringstmöglicher Aufwand) eine Plaintext-Fassung ohne zweispaltiges Layout vorliegen.
 
Bitte informieren Sie mich über den Eingang der Meldung und über alle weiteren Schritte, die Sie einleiten. Diese Barriere wird Gegenstand von öffentlicher Berichterstattung.
 
Mit besten Grüßen
 
 
Name : 
Strasse: 
Ort: 
Telefon: 
Email: 
Betreff: Warenkorb
Nachricht: Für mich ist es nicht ersichtlich, wo sich mein Warenkorb befindet, wenn ich, nachdem ich Produkte hinzugefügt habe und im Anschluss weiter stöbere, zu diesem zurückkehren möchte.
 
Liebe ",True,[geschwärzt],False,",
 
 
Name : 
Strasse: 
Ort: 
Telefon: 
Email: 
Betreff: Barrierefreiheit
Nachricht: Laut EU-Verordnung 2008/6/EG zur Liberalisierung des Postmarktes und Paragraf 2 VerwZG Zustellung per Post, sind alle durch die Bundesnetzagentur zertifizierten Briefzusteller zu nutzen. Die Deutsche Post AG ist nicht die Post!!
Warum begehen Bund, Länder und Kommunen, Justizen offenen Rechtsbruch gegen o.a. EU-Verordnung indem sie behaupten, sie können Post nur über die DP AG zustellen??
Ich habe der DP AG nach massiven Diebstählen und anschließender Verurteilung durch das Amtsgericht Bonn Zustellverbot erteilt; jeder andere Briefzusteller kann hier zustellen.
Dennoch erhalte ich keine Behördenpost, Wahlunterlagen oder Schreiben der Justizen!!!
 
 
Name : 
Strasse: 
Ort: 
Telefon: 
Email: 
Betreff: Liste Entlastungspaket,  Link / Weiterleitung zu Bundesagentur für Arbeit
Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, die Verknüpfung / Link zur Liste der Inhalte des beschlossenen Entlastungspaketes: 
 
Bun¬de¬s¬agen¬tur für Ar¬beit: al¬le be¬schlos¬se¬nen Ein¬mal¬zah¬lun¬gen und So¬fort¬zu¬schlä¬ge im Über¬blick
 
funktioniert nicht. Es erscheint die Fehlermeldung '404'. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
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Betreff: Barriere ""Keine Wohnungen"" 
Nachricht: Moin,
Sowohl die für die Grundsicherung zuständige Stelle, als auch die ordnungsrechtliche Stelle zur Unterkunftsicherung beim Ordnungsamt sagen mir bei wiederholten Nachfragen auch über meine freiwillige Beraterin, es gäbe keine Wohnungen. Schon gar nicht für Menschen im Rollstuhl, mir wurde unterbreitet, doch in ein Pflegehem zu gehen.
Ich verlasse mch allerdings auf die Wohnform, welche ch mir bereits vor der Beinamputation ausgesucht hatte - und erwarte selbstversndlich, auch weiterhin in einer abschließbaren Privatwohnung, ja, auch mit Privatsphäre, leben zu können. Damt komme ich auch der Mitwirkungspflicht zu etwa Kostenminderung ect. nach, als ich auch meine kostbare Freiheit sehr schätze.
 
Wie gedenken Sie diese hauptsächliche Barriere zu entfernen? Angesichts der Unterbringung von Tausenden, ja Zehntausenden Kriegsflüchtlingen ist die Angabe, es gäbe kene Wohnungen für Wohnsitzlose, einfach bereits logisch unhaltbar.
 
Vielen Dank für Ihre Zeit,
 
Mit verstörtem Gruß,
 
 
Name : 
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Telefon: 
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Betreff: Organigramm mit Screenreader nicht lesbar
Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
hiermit melde ich einen Mangel hinsichtlich der Barrierefreiheitsanforderungen bzgl. des unter https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ministerium/bmas-organigramm.html
verlinkten Organigramms. Insbesondere ist mit Bildschirmleseprogrammen nicht erkennbar, welche Aufgaben in Berlin, und welche Aufgaben in Bonn wahrgenommen werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Name : 
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Ort: 
Telefon: 
Email: 
Betreff: sozial oder assozial...
Nachricht: Grüsse
...das Behindertenrecht !?Entgeld,Basis.... bei Facharbeit I.d. GWN,nicht wahrgenommen von Behörden!
 
 
 
Name : 
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Ort:  
Telefon: 
Email: 
Betreff: Verwendung der falschen, weil diskriminierenden und ausgrenzenden Gender-Sprache ""*innen""
Nachricht: Auf Ihrer Seite ""https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html"" ist mir aufgefallen, dass auf Ihren Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales das diskriminierende und ausgrenzende Sprachkonstrukt ""*innen"" der Gender-Sprache verwendet wird. Diese Form der sogenannten Gender-Sprache
- hyperbetont das Feminine, 
- wird nur auf das sogenannte generische Maskulinum, nicht aber auf das sogenannte generische Femininum angewendet, 
- stellt die falsche Behauptung auf, dass sich alle transidenten Menschen durch den ""*"" angesprochen fühlen 
- und stellt eine sprachliche Barriere für die sehbehinderten Menschen dar.
Weder als Mensch mit Gerechtigkeitssinn, noch als Frau, noch als transidenter Mensch fühle ich mich mit diesem Sprachkonstrukt angesprochen. 
Nicht nur, dass Sie mit Ihrer selbstgerechten und anmaßenden Verwendung des ""*innen"" ausdrücklich nicht in meinem Namen sprechen, Sie schaden mit Ihrem in der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnten Sprachkonstrukt sogar damit noch dem Ansehen und der Toleranz gegenüber den transidenten Menschen und führen zur weiteren Spaltung der Gesellschaft. 
 
Ich bitte Sie, gerade mich als ""spezielle"" Zielgruppe zu respektieren und dieses Sprachkonstrukt zu unterlassen. 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Name : 
Strasse: 
Ort:  
Telefon: 
Email: 
Betreff: Fehler Fehler beim Laden des PDF-Dokuments.
Nachricht: Man kann den Alterssicherungsbericht der Bundesregierung auf ihrer Seite leider nicht mit chrome oder firefox öffnen oder herunterladen. 
Fehler
Fehler beim Laden des PDF-Dokuments.
 
 
Name : 
Strasse: 
Ort: 
Telefon: 
Email: 
Betreff: Keine Druckansicht
Nachricht: Um die hier publizierten Informationen auch ablegen bzw. ausdrucken zu können, fehlt eine Druckansicht (möglichst gleich als PDF). Die JavaScript-only Darstellung der Seite ist hier nicht hilfreich.
 


Mit freundlichem Gruß

",True,[geschwärzt],False,"
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Öffentlichkeitsarbeit, Referat KS2

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des BMAS zu finden. Sollte ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann diese auch in Textform übermittelt werden.


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ",True,[geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt],"(False, 'WG:   Gemeldete Barrieren auf BMAS.de [#303825]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/303825/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896030/?format=csv,Bundesministerium für Arbeit und Soziales,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/88/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,WG:   Gemeldete Barrieren auf BMAS.de [#303825],2024-04-16T10:35:46+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gemeldete-barrieren-auf-bmas-de/#nachricht-896030
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Ihre Anträge vom 05.04.2024 beziehen sich auf die Jahre 2015-2017 und 2019-2021. Möchten Sie auch Zugang zu den Klausuren aus 2018 beantragen?

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",False,896390,False,False,False,True,email,2024-04-21T01:26:00.220268+02:00,False,,False,False,Sehr <,True,< Antragsteller:in >,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,">

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Ihre Anträge vom 05.04.2024 beziehen sich auf die Jahre 2015-2017 und 2019-2021. Möchten Sie auch Zugang zu den Klausuren aus 2018 beantragen?

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <",,,,,,,,,,,True,<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>,False,"> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,"(False, 'AW ')","(True, '<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>')","(False, ' - WG Abitur PL 2015-2017; 2019-2021, 17.04.2024')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305109/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896390/?format=csv,Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,True,,,"AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur PL 2015-2017; 2019-2021, 17.04.2024",2024-04-17T08:24:05+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abitur-aufgaben-im-fach-philosophie-im-jahr-2020-in-nordrhein-westfalen-12/#nachricht-896390
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",False,896391,False,False,False,True,email,2024-04-17T08:27:03.722842+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <",,,,,,,,,,,True,<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>,False,"> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,"(False, 'AW ')","(True, '<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>')","(False, ' - WG Abitur E 2020, 17.04.2024')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/304893/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896391/?format=csv,Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,True,,,"AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur E 2020, 17.04.2024",2024-04-17T08:26:09+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abitur-aufgaben-im-fach-englisch-im-jahr-2020-in-nordrhein-westfalen-51/#nachricht-896391
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

zunächst muss ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei Ihrer Anfrage um eine Prüfung handelt, die die Erhebung einer Gebühr zur Folge hat.
Diese ist zwingend durch den Antragssteller zu begleichen. Die Gebühr ist in Höhe von 20,00€ zu erheben.

Bitte teilen Sie mir vorab mit, ob Sie hiermit einverstanden sind, sodann werde ich die Prüfung starten.


Mit freundlichen Grüßen",False,896170,False,False,False,True,email,2024-05-09T14:56:14.194119+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

zunächst muss ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei Ihrer Anfrage um eine Prüfung handelt, die die Erhebung einer Gebühr zur Folge hat.
Diese ist zwingend durch den Antragssteller zu begleichen. Die Gebühr ist in Höhe von 20,00€ zu erheben.

Bitte teilen Sie mir vorab mit, ob Sie hiermit einverstanden sind, sodann werde ich die Prüfung starten.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Verkehrsrechtliche Anordnung und Verkehrszeichenplan der Maßnahme Osterholzer Str. (K20, Höhe Hausnr. 132-136) 42781 Haan [#305424]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305424/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896170/?format=csv,Kommunalverwaltung Haan,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3288/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: Verkehrsrechtliche Anordnung und Verkehrszeichenplan der Maßnahme Osterholzer Str. (K20, Höhe Hausnr. 132-136) 42781 Haan [#305424]",2024-04-16T14:34:35+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsrechtliche-anordnung-und-verkehrszeichenplan-der-massnahme-osterholzer-str-k20-hoehe-hausnr-132-136-42781-haan/#nachricht-896170
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1

BMVg RO I 1

Az 39-22-17/A5/V753


Betreff:  Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Bezug:    Ihr Antrag vom 12. April 2024 (s.u.)


Sehr << Antragsteller:in >>


hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 12. April 2024 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V753 bearbeitet.


Mit freundlichen Grüßen",False,896178,False,False,False,True,email,2024-04-17T07:52:27.047673+02:00,False,,False,False,"Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1

BMVg RO I 1

Az 39-22-17/A5/V753


Betreff:  Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Bezug:    Ihr Antrag vom 12. April 2024 (s.u.)


Sehr ",True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 12. April 2024 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V753 bearbeitet.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anfrage: Gefallene Bundeswehrsoldaten seit 2000 [#305899]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305899/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896178/?format=csv,Bundesministerium der Verteidigung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/86/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Anfrage: Gefallene Bundeswehrsoldaten seit 2000 [#305899],2024-04-16T14:49:43+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-gefallene-bundeswehrsoldaten-seit-2000/#nachricht-896178
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. März 2024, dessen Eingang wir gerne bestätigen.

Sie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), „Wie ist der Stand der Ausarbeitung eines Reallaborgesetzes? Wann kann ca. mit einem ersten Regierungsentwurf gerechnet werden?“.
Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen.

Diese beantworten wir gerne wie folgt:
Das BMWK erarbeitet derzeit ein Reallabore-Gesetz gemäß dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.
Im Juli 2023 wurde im Grünbuch Reallabore ein Konzept für das Reallabore-Gesetz und begleitende Maßnahmen veröffentlicht.
Bis Ende September 2023 fand dazu eine breite Online-Konsultation und Ressortabfrage statt, wobei über 400 Beiträge eingegangen sind. Diese Beiträge wurden mittlerweile ausgewertet und werden derzeit mit den fachlich zuständigen Ressorts diskutiert. Der Referentenentwurf für das Reallabore-Gesetz soll im Sommer 2024 vorgelegt werden.

Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 Absatz 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung.
Wir weisen allerdings vorsorglich darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann oder ggf. abzulehnen ist.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen",False,896185,False,False,False,True,email,2024-05-05T15:04:38.525693+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. März 2024, dessen Eingang wir gerne bestätigen.

Sie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), „Wie ist der Stand der Ausarbeitung eines Reallaborgesetzes? Wann kann ca. mit einem ersten Regierungsentwurf gerechnet werden?“.
Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen.

Diese beantworten wir gerne wie folgt:
Das BMWK erarbeitet derzeit ein Reallabore-Gesetz gemäß dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.
Im Juli 2023 wurde im Grünbuch Reallabore ein Konzept für das Reallabore-Gesetz und begleitende Maßnahmen veröffentlicht.
Bis Ende September 2023 fand dazu eine breite Online-Konsultation und Ressortabfrage statt, wobei über 400 Beiträge eingegangen sind. Diese Beiträge wurden mittlerweile ausgewertet und werden derzeit mit den fachlich zuständigen Ressorts diskutiert. Der Referentenentwurf für das Reallabore-Gesetz soll im Sommer 2024 vorgelegt werden.

Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 Absatz 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung.
Wir weisen allerdings vorsorglich darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann oder ggf. abzulehnen ist.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Bürgeranfrage zum Reallabore-Gesetz')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/304374/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896185/?format=csv,Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/96/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Bürgeranfrage zum Reallabore-Gesetz,2024-04-16T14:58:54+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/reallaborgesetz/#nachricht-896185
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In Ihrer Entscheidung 1 BvR 469 u.a. zum Masernschutzgesetz schreiben Sie Folgendes (Rn. 24):

Die Ständige Impfkommission ist ein politisch und weltanschaulich neutrales (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung der STIKO), 1972 gegründetes Expertengremium beim Robert Koch-Institut (hierzu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 139). Es soll einen optimalen Einsatz verfügbaren Impfstoffes gewährleisten. An den Sitzungen der Ständigen Impfkommission nehmen auch Expertinnen und Experten der Gesundheitsministerien von Bund und Ländern, des Gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen, des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts mit beratender Stimme teil. Bei ihrer Arbeit nutzt sie Kriterien der evidenzbasierten Medizin, bezieht insbesondere die Bewertungen des Paul-Ehrlich-Instituts zur Sicherheit von Impfstoffen mit ein und bedient sich der – fachlichen und administrativen – Unterstützung des Robert Koch-Instituts. Dabei steht weniger eine wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Bewertung im Vordergrund, sondern die Nutzen-Risiko-Abwägung der Wirksamkeit von Impfstoffen und möglichen Impfrisiken. Demnach hat die Ständige Impfkommission nicht nur den Nutzwert einer Impfung für Einzelne, sondern auch für die Gesamtbevölkerung in den Blick zu nehmen (vgl. § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung der STIKO). Nach § 20 Abs. 2 Satz 3 IfSG hat die Kommission die Kernaufgabe, Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und anderer Maßnahmen der Vorsorge gegen übertragbare Krankheiten zu geben und Kriterien zur Abgrenzung einer üblichen Impfreaktion und einer darüber hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung zu entwickeln. Ihre Empfehlungen gelten als medizinischer Standard; sie sind auch Grundlage für die Erstattung von Kosten (vgl. § 20i Abs. 1 Satz 3, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 SGB V). Nach § 20 Abs. 3 IfSG sollen die obersten Gesundheitsbehörden der Länder ihre öffentlichen Empfehlungen auf der Grundlage der jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission aussprechen.

Das RKI hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass diese Ausführungen von Ihnen falsch sind und die STIKO nie irgendwelche Nutzen-Risiko-Analysen für die Impfstoffe Priorix, Priorix Tetra, M-M-RVaxPro und ProQuad erstellt hat. Auch liegen diese Analysen der STIKO nicht vor und können daher nicht Grundlage der Impfempfehlung sein.

https://fragdenstaat.de/a/314386

Ich bitte daher um Übermittlung der Stellungnahme des RKI bzw. der STIKO im Rahmen des o.g. Verfahrens, da ich gerne überprüfen möchte, welche Informationen Ihnen zur Entscheidung vorlagen.

Dies erachte ich für umso wichtiger, da das RKI mitgeteilt hat, Sie bisher nicht über den Irrtum in Ihrer Entscheidung in Kenntnis gesetzt zu haben, dass die STIKO zumindest beim Thema Masern gar nicht nach dem eigenen SOP (Standard Operating Procedure) gearbeitet hat.

https://fragdenstaat.de/a/325392

Vielen Dank im Voraus!

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Carolin Jost-Kilbert




Anfragenr: 328358
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/328358/

Postanschrift
Carolin Jost-Kilbert
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,975737,False,False,False,False,email,2025-02-23T18:24:00.543782+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/134/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In Ihrer Entscheidung 1 BvR 469 u.a. zum Masernschutzgesetz schreiben Sie Folgendes (Rn. 24):

Die Ständige Impfkommission ist ein politisch und weltanschaulich neutrales (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung der STIKO), 1972 gegründetes Expertengremium beim Robert Koch-Institut (hierzu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 139). Es soll einen optimalen Einsatz verfügbaren Impfstoffes gewährleisten. An den Sitzungen der Ständigen Impfkommission nehmen auch Expertinnen und Experten der Gesundheitsministerien von Bund und Ländern, des Gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen, des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts mit beratender Stimme teil. Bei ihrer Arbeit nutzt sie Kriterien der evidenzbasierten Medizin, bezieht insbesondere die Bewertungen des Paul-Ehrlich-Instituts zur Sicherheit von Impfstoffen mit ein und bedient sich der – fachlichen und administrativen – Unterstützung des Robert Koch-Instituts. Dabei steht weniger eine wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Bewertung im Vordergrund, sondern die Nutzen-Risiko-Abwägung der Wirksamkeit von Impfstoffen und möglichen Impfrisiken. Demnach hat die Ständige Impfkommission nicht nur den Nutzwert einer Impfung für Einzelne, sondern auch für die Gesamtbevölkerung in den Blick zu nehmen (vgl. § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung der STIKO). Nach § 20 Abs. 2 Satz 3 IfSG hat die Kommission die Kernaufgabe, Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und anderer Maßnahmen der Vorsorge gegen übertragbare Krankheiten zu geben und Kriterien zur Abgrenzung einer üblichen Impfreaktion und einer darüber hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung zu entwickeln. Ihre Empfehlungen gelten als medizinischer Standard; sie sind auch Grundlage für die Erstattung von Kosten (vgl. § 20i Abs. 1 Satz 3, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 SGB V). Nach § 20 Abs. 3 IfSG sollen die obersten Gesundheitsbehörden der Länder ihre öffentlichen Empfehlungen auf der Grundlage der jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission aussprechen.

Das RKI hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass diese Ausführungen von Ihnen falsch sind und die STIKO nie irgendwelche Nutzen-Risiko-Analysen für die Impfstoffe Priorix, Priorix Tetra, M-M-RVaxPro und ProQuad erstellt hat. Auch liegen diese Analysen der STIKO nicht vor und können daher nicht Grundlage der Impfempfehlung sein.

https://fragdenstaat.de/a/314386

Ich bitte daher um Übermittlung der Stellungnahme des RKI bzw. der STIKO im Rahmen des o.g. Verfahrens, da ich gerne überprüfen möchte, welche Informationen Ihnen zur Entscheidung vorlagen.

Dies erachte ich für umso wichtiger, da das RKI mitgeteilt hat, Sie bisher nicht über den Irrtum in Ihrer Entscheidung in Kenntnis gesetzt zu haben, dass die STIKO zumindest beim Thema Masern gar nicht nach dem eigenen SOP (Standard Operating Procedure) gearbeitet hat.

https://fragdenstaat.de/a/325392

Vielen Dank im Voraus!

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Carolin Jost-Kilbert




Anfragenr: 328358
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
",,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/328358/,False,"

Postanschrift
Carolin Jost-Kilbert
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,"(False, 'Stellungnahme des RKI / der STIKO im Rahmen des Verfahrens 1 BvR 469 u.a. [#328358]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/328358/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/975737/?format=csv,Carolin Jost-Kilbert,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Stellungnahme des RKI / der STIKO im Rahmen des Verfahrens 1 BvR 469 u.a. [#328358],2025-02-23T18:23:07.423742+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahme-des-rki-der-stiko-im-rahmen-des-verfahrens-1-bvr-469-u-a/#nachricht-975737
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen. Hierzu möchte ich auf Folgendes hinweisen:

Die konkrete Ausgestaltung des Ausbildungsverlaufes, einschließlich der Bereitstellung von Plätzen für die praktischen Abschnitte der Ausbildung sowie die Ausbildungsunterbrechung, Zweitausbildung, Zwischenprüfung und den Institutswechsel, ist Aufgabe der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten und betrifft das privatrechtliche Ausbildungsverhältnis zwischen Institut und Teilnehmer/-in.

Das Landesprüfungsamt (LPA) ist bei dieser Thematik außen vor.

Den anschließenden Antrag auf Zulassung zur Staatsprüfung richten Sie bitte an das LPA, entsprechende Formulare finden Sie auf der Website: https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-psychotherapie-und-pharmazie/psychotherapie

Entsprechende Auskünfte gelten im Übrigen ausschließlich für Ausbildungen im Land Nordrhein-Westfalen.

Mit freundlichen Grüßen",False,949484,False,False,False,True,email,2024-12-21T09:05:12.234424+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen. Hierzu möchte ich auf Folgendes hinweisen:

Die konkrete Ausgestaltung des Ausbildungsverlaufes, einschließlich der Bereitstellung von Plätzen für die praktischen Abschnitte der Ausbildung sowie die Ausbildungsunterbrechung, Zweitausbildung, Zwischenprüfung und den Institutswechsel, ist Aufgabe der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten und betrifft das privatrechtliche Ausbildungsverhältnis zwischen Institut und Teilnehmer/-in.

Das Landesprüfungsamt (LPA) ist bei dieser Thematik außen vor.

Den anschließenden Antrag auf Zulassung zur Staatsprüfung richten Sie bitte an das LPA, entsprechende Formulare finden Sie auf der Website: https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-psychotherapie-und-pharmazie/psychotherapie

Entsprechende Auskünfte gelten im Übrigen ausschließlich für Ausbildungen im Land Nordrhein-Westfalen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Psychotherapieausbildung (altes Recht) - Praktische Tätigkeit 1 und 2 außerhalb von NRW')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/320870/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/949484/?format=csv,"Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7696/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Psychotherapieausbildung (altes Recht) - Praktische Tätigkeit 1 und 2 außerhalb von NRW,2024-11-04T10:43:47+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/psychotherapieausbildung-altes-recht-praktische-taetigkeit-1-und-2-ausserhalb-von-nrw/#nachricht-949484
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>


Ihre Anfrage vom 11.04.2024 ist bei mir eingegangen.


Ich weise Sie darauf hin, dass sich die Bearbeitungsfrist aufgrund der Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Betriebes, auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 S. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich zu bescheiden habe.


Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in  § 5 Abs. 2 VIG vorgesehene Regelfrist zur Beantwortung Ihrer Anfrage eingehalten werden kann.

Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab.


Anschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beauftragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu versenden.

---
Mit freundlichen Grüßen",False,896215,False,False,False,True,email,2024-04-16T16:49:10.473318+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"


Ihre Anfrage vom 11.04.2024 ist bei mir eingegangen.


Ich weise Sie darauf hin, dass sich die Bearbeitungsfrist aufgrund der Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Betriebes, auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 S. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich zu bescheiden habe.


Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in  § 5 Abs. 2 VIG vorgesehene Regelfrist zur Beantwortung Ihrer Anfrage eingehalten werden kann.

Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab.


Anschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beauftragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu versenden.

---
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Pizzeria Piccola Posta, Paderborn [#305778]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305778/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896215/?format=csv,Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15569/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Pizzeria Piccola Posta, Paderborn [#305778]",2024-04-16T15:50:10+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-pizzeria-piccola-posta-paderborn-1/#nachricht-896215
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>
nach rechtlicher Prüfung komme ich zu dem Ergebnis, dass eine Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) nicht für Daten zur IT-Sicherheit einzelner Software-Produkte zu erteilen ist. Im Rahmen der IT-Sicherheit geben wir keine Informationen zu eingesetzter Software an unbeteiligte Dritte. Daher kann ich Ihnen die von Ihnen gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen",False,896263,False,False,False,True,email,2024-04-16T18:59:58.954219+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"
nach rechtlicher Prüfung komme ich zu dem Ergebnis, dass eine Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) nicht für Daten zur IT-Sicherheit einzelner Software-Produkte zu erteilen ist. Im Rahmen der IT-Sicherheit geben wir keine Informationen zu eingesetzter Software an unbeteiligte Dritte. Daher kann ich Ihnen die von Ihnen gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Unterlagen zur Sicherheit der E-Health-Software ""health"" der Firma Mikroprojekt GmbH [#302311]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/302311/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896263/?format=csv,Landkreis Celle,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/10236/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,"AW: Unterlagen zur Sicherheit der E-Health-Software ""health"" der Firma Mikroprojekt GmbH [#302311]",2024-04-16T17:32:22+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-sicherheit-der-e-health-software-health-der-firma-mikroprojekt-gmbh-10/#nachricht-896263
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",False,896355,False,False,False,True,email,2024-04-17T07:04:03.906806+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <",,,,,,,,,,,True,<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>,False,"> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,"(False, 'AW ')","(True, '<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>')","(False, ' - WG Abitur SW 2019, 17.04.2024')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/304817/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896355/?format=csv,Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,True,,,"AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur SW 2019, 17.04.2024",2024-04-17T07:03:15+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abitur-aufgaben-im-fach-sozialwissenschaften-im-jahr-2019-in-nordrhein-westfalen-59/#nachricht-896355
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",False,896382,False,False,False,True,email,2024-04-17T08:06:04.829250+02:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <",True,<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW Kai John - WG Abitur EK 2022, 17.04.2024')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/304840/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896382/?format=csv,Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,True,,,"AW Kai John - WG Abitur EK 2022, 17.04.2024",2024-04-17T08:05:18+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abitur-aufgaben-im-fach-geographie-im-jahr-2022-in-nordrhein-westfalen-29/#nachricht-896382
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

Ihre Anfrage vom 16.04.2024 ist bei mir eingegangen. Ich weise darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)).

Der Lebensmittelunternehmer hat gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG einen Anspruch darauf, Ihre persönlichen Daten zu erfahren. Sollte er im Rahmen des Verfahrens um Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift bitten, werde ich die mir bekannten Daten aufgrund Ihrer Einverständniserklärung ohne weitere Mitteilung weitergeben.

Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden.

Mit freundlichen Grüßen",False,896411,False,False,False,True,email,2024-04-17T11:03:08.389533+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Ihre Anfrage vom 16.04.2024 ist bei mir eingegangen. Ich weise darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)).

Der Lebensmittelunternehmer hat gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG einen Anspruch darauf, Ihre persönlichen Daten zu erfahren. Sollte er im Rahmen des Verfahrens um Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift bitten, werde ich die mir bekannten Daten aufgrund Ihrer Einverständniserklärung ohne weitere Mitteilung weitergeben.

Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Kontrollbericht zu La Forchetta, Mönchengladbach [#306437]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/306437/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896411/?format=csv,Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15597/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: Kontrollbericht zu La Forchetta, Mönchengladbach [#306437]",2024-04-17T08:45:32+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-la-forchetta-moenchengladbach/#nachricht-896411
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Sie fragen nach Zugang zu Klausuren für das Faches „Religion“. Welche Religion betrifft Ihre Anfrage?

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",False,896421,False,False,False,True,email,2024-04-17T08:53:03.624340+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Sie fragen nach Zugang zu Klausuren für das Faches „Religion“. Welche Religion betrifft Ihre Anfrage?

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <",,,,,,,,,,,True,<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>,False,"> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,"(False, 'AW ')","(True, '<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>')","(False, ' - WG Abitur Religion XXXX 2016, 17.04.2024')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305116/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896421/?format=csv,Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,True,,,"AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur Religion XXXX 2016, 17.04.2024",2024-04-17T08:52:31+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abitur-aufgaben-im-fach-religion-im-jahr-2016-in-nordrhein-westfalen-8/#nachricht-896421
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",False,896423,False,False,False,True,email,2024-04-17T09:18:44.082167+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <",,,,,,,,,,,True,<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>,False,"> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,"(False, 'AW ')","(True, '<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>')","(False, ' - WG Abitur D, E 2017-2020, 17.04.2024')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305117/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896423/?format=csv,Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur D, E 2017-2020, 17.04.2024",2024-04-17T08:54:26+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abituraufgaben-deutsch-und-englisch-2017-bis-2020-149/#nachricht-896423
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",False,896425,False,False,False,True,email,2024-04-17T08:57:03.620823+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <",,,,,,,,,,,True,<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>,False,"> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,"(False, 'AW ')","(True, '<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>')","(False, ' - WG Abitur EK 2023, 17.04.2024')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305120/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896425/?format=csv,Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,True,,,"AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur EK 2023, 17.04.2024",2024-04-17T08:56:20+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abitur-aufgaben-im-fach-geographie-im-jahr-2023-in-nordrhein-westfalen-15/#nachricht-896425
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen.

Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Segeberg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet.

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist.

Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.


Mit freundlichen Grüßen",False,896443,False,False,False,True,email,2024-04-27T09:31:28.713947+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen.

Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Segeberg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet.

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist.

Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: [EXTERN]  Kontrollbericht zu Bäckerei Andresen, Norderstedt [#306457]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/306457/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896443/?format=csv,"Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/50104/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: [EXTERN]  Kontrollbericht zu Bäckerei Andresen, Norderstedt [#306457]",2024-04-17T09:13:52+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-baeckerei-andresen-norderstedt/#nachricht-896443
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Unterlagen zur Beschaffung der neuen Stühle insbesondere Rechnungen oder Angebote.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>




Anfragenr: 321319
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/321319/

Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,949304,False,False,False,False,email,2024-11-03T01:42:08.878008+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Unterlagen zur Beschaffung der neuen Stühle insbesondere Rechnungen oder Angebote.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"




Anfragenr: 321319
Antwort an: ",,,,,,,,,,,True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
",True,https://fragdenstaat.de/a/321319/,False,"

Postanschrift
",True,"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,"(False, 'Neubeschaffung von Stühlen [#321319]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/321319/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/949304/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Neubeschaffung von Stühlen [#321319],2024-11-03T01:41:34.866867+01:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/neubeschaffung-von-stuehlen/#nachricht-949304
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen.

Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Segeberg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet.

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist.

Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.


Mit freundlichen Grüßen",False,896448,False,False,False,True,email,2024-04-17T11:02:28.959296+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen.

Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Segeberg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet.

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist.

Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Bistro & Cafe Seeterrassen, Norderstedt [#306458]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/306458/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896448/?format=csv,"Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/50104/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Bistro & Cafe Seeterrassen, Norderstedt [#306458]",2024-04-17T09:16:47+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-bistro-cafe-seeterrassen-norderstedt/#nachricht-896448
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",False,896494,False,False,False,True,email,2024-06-12T10:58:46.554009+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <",,,,,,,,,,,True,<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>,False,"> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,"(False, 'AW ')","(True, '<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>')","(False, ' - WG Abitur PH 2015-2020, 17.04.2024')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305153/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896494/?format=csv,Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur PH 2015-2020, 17.04.2024",2024-04-17T10:17:06+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abituraufgaben-der-letzten-jahre-fuer-den-physik-lk/#nachricht-896494
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",False,896501,False,False,False,True,email,2024-04-17T10:32:04.106751+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <",,,,,,,,,,,True,<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>,False,"> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,"(False, 'AW Cookie Cookie - WG CH, M 2023, 05.04.2024')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305162/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896501/?format=csv,Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,True,,,"AW Cookie Cookie - WG CH, M 2023, 05.04.2024",2024-04-17T10:31:17+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abitur-aufgaben-im-fach-chemie-im-jahr-2023-in-nordrhein-westfalen-16/#nachricht-896501
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach VIG:

Sehr << Antragsteller:in >>

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage nach dem VIG. Die Mitteilung an die Firma erfolgt mit einer Antwortfrist von einem Monat, in diesem Zeitraum kann die Firma Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Kontrolldaten einlegen.
Wir bitten bis dahin von weiteren Nachfragen abzusehen.
Aus Datenschutzgründen erfolgt die Beantwortung Ihres Antrages ausschließlich per Briefpost.


Mit freundlichen Grüßen",False,896510,False,False,False,True,email,2024-05-04T10:04:09.870669+02:00,False,,False,False,"Anfrage nach VIG:

Sehr ",True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage nach dem VIG. Die Mitteilung an die Firma erfolgt mit einer Antwortfrist von einem Monat, in diesem Zeitraum kann die Firma Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Kontrolldaten einlegen.
Wir bitten bis dahin von weiteren Nachfragen abzusehen.
Aus Datenschutzgründen erfolgt die Beantwortung Ihres Antrages ausschließlich per Briefpost.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: [EXTERN]  Kontrollbericht zu Bingöl Döner, Hamburg [#306459]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/306459/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896510/?format=csv,Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Lebensmittelüberwachung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15928/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW: [EXTERN]  Kontrollbericht zu Bingöl Döner, Hamburg [#306459]",2024-04-17T10:33:36+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-bingoel-doener-hamburg/#nachricht-896510
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",False,896633,False,False,False,True,email,2024-04-17T13:46:04.009943+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <",,,,,,,,,,,True,<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>,False,"> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,"(False, 'AW ')","(True, '<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>')","(False, ' - WG Abitur XXXX 2007-2021, 17.04.2024')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305397/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896633/?format=csv,Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,True,,,"AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur XXXX 2007-2021, 17.04.2024",2024-04-17T13:45:52+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abituraufgaben-323/#nachricht-896633
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",False,896657,False,False,False,True,email,2024-04-17T14:06:04.948018+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <",,,,,,,,,,,True,<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>,False,"> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,"(False, 'AW ')","(True, '<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>')","(False, ' - WG Abitur EW 2020, 17.04.2024')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305415/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896657/?format=csv,Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,True,,,"AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur EW 2020, 17.04.2024",2024-04-17T14:05:12+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abitur-aufgaben-im-fach-erziehungswissenschaft-im-jahr-2020-in-nordrhein-westfalen-25/#nachricht-896657
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",False,896662,False,False,False,True,email,2024-04-17T14:07:08.285515+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <",,,,,,,,,,,True,<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>,False,"> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,"(False, 'AW ')","(True, '<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>')","(False, ' - WG Abitur EK 2022, 17.04.2024')",https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305423/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896662/?format=csv,Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,True,,,"AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur EK 2022, 17.04.2024",2024-04-17T14:06:53+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abitur-aufgaben-im-fach-geographie-im-jahr-2022-in-nordrhein-westfalen-31/#nachricht-896662
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",False,896670,False,False,False,True,email,2024-05-07T23:53:23.780934+02:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,

Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).

Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.

Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <",True,<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"> mit oder per Post an das:

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.

Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.

Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.

Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW Rene Müller - WG Abitur BI 2014-2023, 17.04.2024')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305443/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896670/?format=csv,Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,"AW Rene Müller - WG Abitur BI 2014-2023, 17.04.2024",2024-04-17T14:12:34+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abiturpruefungen-biologie-der-letzten-10-jahre/#nachricht-896670
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gibt es im Rahmen des IFG ein Dokument im BMG, welches der angewandten Methode als auch der zeitlichen Korrelation zwischen Übersterblichkeit und Impfung in der im Peer-Review-Verfahren veröffentlichten Studie 


Kuhbandner C, Reitzner M (May 23, 2023) Estimation of Excess Mortality in Germany During 2020-2022. Cureus 15(5): e39371. DOI10.7759/cureus.39371

https://www.cureus.com/articles/149410-estimation-of-excess-mortality-in-germany-during-2020-2022#!/

und nur auf genau diese Publikation beziehe ich mich, widerspricht?

Mit herzlichen Grüßen
Bernd Kutschan

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Kutschan




Anfragenr: 318031
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/318031/

Postanschrift
Bernd Kutschan
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",False,938104,False,False,False,False,email,2024-09-23T11:08:18.488514+02:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gibt es im Rahmen des IFG ein Dokument im BMG, welches der angewandten Methode als auch der zeitlichen Korrelation zwischen Übersterblichkeit und Impfung in der im Peer-Review-Verfahren veröffentlichten Studie 


Kuhbandner C, Reitzner M (May 23, 2023) Estimation of Excess Mortality in Germany During 2020-2022. Cureus 15(5): e39371. DOI10.7759/cureus.39371

https://www.cureus.com/articles/149410-estimation-of-excess-mortality-in-germany-during-2020-2022#!/

und nur auf genau diese Publikation beziehe ich mich, widerspricht?

Mit herzlichen Grüßen
Bernd Kutschan

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Kutschan




Anfragenr: 318031
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
",,,,,,,,,,,True,https://fragdenstaat.de/a/318031/,False,"

Postanschrift
Bernd Kutschan
",True,<< Adresse entfernt >>,False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

",,,,,,,"(False, 'KuhbandnerReitzner [#318031]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/318031/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/938104/?format=csv,Bernd Kutschan,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,KuhbandnerReitzner [#318031],2024-09-22T16:15:46.874774+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kuhbandnerreitzner/#nachricht-938104
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

die gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Schwärzungen betreffen personenbezogene Daten. Gebühren werden nicht erhoben.


Mit freundlichen Grüßen",False,896736,False,False,False,True,email,2024-04-17T16:20:19.230265+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

die gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Schwärzungen betreffen personenbezogene Daten. Gebühren werden nicht erhoben.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Indizierungs.-und Folgeindizierungsentscheidung vom 31.03 2024 [#304664]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/304664/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896736/?format=csv,Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/117/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Indizierungs.-und Folgeindizierungsentscheidung vom 31.03 2024 [#304664],2024-04-17T15:29:50+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/indizierungs-und-folgeindizierungsentscheidung-vom-31-03-2024/#nachricht-896736
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrter Herr Feck,


ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG des Bundes vom 22. März 2024.


Hinsichtlich der Frage nach den Todesfällen durch den Genuss von Alkohol und Tabak kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden:


Im Rahmen der Abstimmung der Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage „Regulierung und Prävention von Alkohol“ (BT-Drs. 18/13106) wurde Frage 11 „Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der Todesfälle durch Alkoholkonsum seit 2009 bis einschließlich 2016 (bitte jährlich auflisten)?“ wie folgt beantwortet:

„Insgesamt ist die alkoholbedingte Mortalität in Deutschland rückläufig. Untersuchungen zu alkoholbezogenen Todesfällen gehen von etwa 74 000 Todesfällen jährlich aus, die allein durch Alkoholkonsum oder den kombinierten Konsum von Tabak und Alkohol verursacht sind. Nach Daten des Robert Koch-Instituts ist für das Jahr 2014 in Deutschland bei 14 095 verstorbenen Erwachsenen (20,8 von 100 000 Einwohnern) eine alkoholbedingte Todesursache festgestellt worden. In die Berechnung fließen die Diagnosen ein, die zu 100 Prozent auf Alkohol zurückzuführen sind.“ (BT-Drs. 18/13211).


Die Kleine Anfrage zu „Jahresbericht der Drogenbeauftragten: Fehlende Daten zum Alkoholkonsum“ (BT-Drs. 19/25459) wurde hinsichtlich Frage 9 „Welche Anzahl an Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit 2000 an den Folgen des Alkoholkonsums bzw. durch Alkohol-konsum-bedingte Erkrankungen in den einzelnen Bundesländern und insgesamt verstorben (bitte nach Geschlechtern und Alter aufschlüsseln)?“ wie folgt beantwortet:

„Daten aus der Todesursachenstatistik liegen hierzu bis zum Jahr 2019 vor und sind in der anliegen-den Tabelle (Anlage 1*) des Statistischen Bundesamts dargestellt. Erkenntnisse zur Morbidität und Mortalität im Zusammenhang mit Alkohol (alkohol-attributabel) für Gesamtdeutschland wurden in einer Studie von Kraus, Pabst, Piontek, Gmel, Shield, Frick und Rehm (2015) vorgelegt. Die Analysen zeigen einen Rückgang der alkohol-attributablen Erkrankungen (2000–2012) und Mortalitätsraten (1995–2012). Quelle: Kraus, L., Pabst, A., Piontek, D., Gmel, G., Shield, K. D., Frick, H. & Rehm, J. (2015). Temporal Changes in Alcohol-Related Morbidity and Mortality in Germany. Eur Addict Res, 21, 262–272. DOI: 10.1159/00038167“ (BT-Drs. 19/ 25943).


Außerdem hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Projekt „Schätzung alkohol-attribuierbarer Mortalität und Morbidität: Trends 2006-2021 (SAAMM)“ gefördert. Nach den Projektergebnissen nahmen die Raten der alkoholspezifischen Mortalität zwischen 2000 und 2019 konstant ab (Männer: -35,0 %; Frauen: -38,5 %) und zwischen 2019 und 2021 zu (Männer: +7,7 %; Frau-en: +12,5 %). Die Projektergebnisse sind auf der BMG-Homepage abrufbar

(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/schaetzung-alkohol-attribuierbarer-mortalitaet-und-morbiditaet-trends-2006-2021.html).


Ergänzend weisen wir darauf hin, dass nach dem Jahrbuch Sucht 2023 der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. in Deutschland im Jahr 2016 19.000 Frauen und 43.000 Männer an einer aus-schließlich auf Alkohol zurückzuführenden Todesursache starben.


Zu Todesfällen durch Tabak liegen im BMG keine Informationen vor.

Rauchen ist neben mangelnder Bewegung und ungesunder Ernährung einer der wichtigsten Risiko-faktoren für chronische, nicht übertragbare Krankheiten wie Herz-Kreislauferkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Krebs und Typ 2 Diabetes. In Deutschland sterben jedes Jahr über 127.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/r/rauchen).


Hinsichtlich der Frage nach einer wissenschaftlichen Begründung, weshalb Ärzte eher tödliche und suchterzeugende Drogen, wie zum Beispiel Opioide verordnen, obwohl bei einigen Personen schlimmste Nebenwirkungen (Suizidalität) auftreten, kann Ihnen folgende Auskunft erteilt werden:


Fertigarzneimittel dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie von der zuständigen nationalen Behörde (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)/ Paul-Ehrlich-Institut (PEI)) zugelassen bzw. registriert oder bei zentral zugelassenen Arzneimitteln von der Europäischen Kommission genehmigt wurden.

Ein Zulassungsverfahren dient dem Nachweis der pharmazeutischen Qualität, der Wirksamkeit und der Unbedenklichkeit des Arzneimittels und stellt somit sicher, dass die den Patientinnen und Patienten verabreichten Produkte von angemessener Qualität sind und ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweisen. Bei der Verschreibung und Anwendung eines Arzneimittels sind die Fach- und Gebrauchsinformation zu dem bestimmten Arzneimittel zu beachten. Aber auch nach der Zulassung eines Arzneimittels liefern klinische Prüfungen wichtige Erkenntnisse über Langzeiteffekte der Behandlung oder Daten über Anwendungen außerhalb der zugelassenen Anwendungsbedingungen. Da die Kenntnisse über die Sicherheit von Arzneimitteln zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Zulassung nicht vollständig sind, sieht das Arzneimittelgesetz sowie die Europäische Gesetzgebung deshalb vor, dass nach der Zulassung eines Arzneimittels die Erfahrungen bei und die Meldungen von Nebenwirkungen nach seiner Anwendung fortlaufend und systematisch gesammelt und aus-gewertet werden. Dies bezieht sich auf alle in der Bundesrepublik Deutschland und Europa auf dem Markt befindlichen Fertigarzneimittel. Wenn die Bewertung von Arzneimittelrisiken ergibt, dass der Zulassungsstatus von Arzneimitteln dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis angepasst werden muss, koordiniert das BfArM, das PEI bzw. die Europäische Arzneimittelagentur notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Dies sind u.a. Aufnahmen von Warnhinweisen in die Fach- und Gebrauchsinformationen. Darüber hinaus liegen dem BMG keine wissenschaftlichen Daten zur gestellten Frage vor.


Hinsichtlich der Frage nach Todesfällen durch Zucker sind im BMG keine Informationen vorhanden.

Gegebenenfalls könnten Sie Ihren Antrag dahingehend noch einmal an das Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) richten.


Mit freundlichen Grüßen",False,896746,False,False,False,True,email,2024-04-17T17:08:12.076023+02:00,False,,False,False,"Sehr geehrter Herr Feck,


ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG des Bundes vom 22. März 2024.


Hinsichtlich der Frage nach den Todesfällen durch den Genuss von Alkohol und Tabak kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden:


Im Rahmen der Abstimmung der Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage „Regulierung und Prävention von Alkohol“ (BT-Drs. 18/13106) wurde Frage 11 „Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der Todesfälle durch Alkoholkonsum seit 2009 bis einschließlich 2016 (bitte jährlich auflisten)?“ wie folgt beantwortet:

„Insgesamt ist die alkoholbedingte Mortalität in Deutschland rückläufig. Untersuchungen zu alkoholbezogenen Todesfällen gehen von etwa 74 000 Todesfällen jährlich aus, die allein durch Alkoholkonsum oder den kombinierten Konsum von Tabak und Alkohol verursacht sind. Nach Daten des Robert Koch-Instituts ist für das Jahr 2014 in Deutschland bei 14 095 verstorbenen Erwachsenen (20,8 von 100 000 Einwohnern) eine alkoholbedingte Todesursache festgestellt worden. In die Berechnung fließen die Diagnosen ein, die zu 100 Prozent auf Alkohol zurückzuführen sind.“ (BT-Drs. 18/13211).


Die Kleine Anfrage zu „Jahresbericht der Drogenbeauftragten: Fehlende Daten zum Alkoholkonsum“ (BT-Drs. 19/25459) wurde hinsichtlich Frage 9 „Welche Anzahl an Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit 2000 an den Folgen des Alkoholkonsums bzw. durch Alkohol-konsum-bedingte Erkrankungen in den einzelnen Bundesländern und insgesamt verstorben (bitte nach Geschlechtern und Alter aufschlüsseln)?“ wie folgt beantwortet:

„Daten aus der Todesursachenstatistik liegen hierzu bis zum Jahr 2019 vor und sind in der anliegen-den Tabelle (Anlage 1*) des Statistischen Bundesamts dargestellt. Erkenntnisse zur Morbidität und Mortalität im Zusammenhang mit Alkohol (alkohol-attributabel) für Gesamtdeutschland wurden in einer Studie von Kraus, Pabst, Piontek, Gmel, Shield, Frick und Rehm (2015) vorgelegt. Die Analysen zeigen einen Rückgang der alkohol-attributablen Erkrankungen (2000–2012) und Mortalitätsraten (1995–2012). Quelle: Kraus, L., Pabst, A., Piontek, D., Gmel, G., Shield, K. D., Frick, H. & Rehm, J. (2015). Temporal Changes in Alcohol-Related Morbidity and Mortality in Germany. Eur Addict Res, 21, 262–272. DOI: 10.1159/00038167“ (BT-Drs. 19/ 25943).


Außerdem hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Projekt „Schätzung alkohol-attribuierbarer Mortalität und Morbidität: Trends 2006-2021 (SAAMM)“ gefördert. Nach den Projektergebnissen nahmen die Raten der alkoholspezifischen Mortalität zwischen 2000 und 2019 konstant ab (Männer: -35,0 %; Frauen: -38,5 %) und zwischen 2019 und 2021 zu (Männer: +7,7 %; Frau-en: +12,5 %). Die Projektergebnisse sind auf der BMG-Homepage abrufbar

(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/schaetzung-alkohol-attribuierbarer-mortalitaet-und-morbiditaet-trends-2006-2021.html).


Ergänzend weisen wir darauf hin, dass nach dem Jahrbuch Sucht 2023 der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. in Deutschland im Jahr 2016 19.000 Frauen und 43.000 Männer an einer aus-schließlich auf Alkohol zurückzuführenden Todesursache starben.


Zu Todesfällen durch Tabak liegen im BMG keine Informationen vor.

Rauchen ist neben mangelnder Bewegung und ungesunder Ernährung einer der wichtigsten Risiko-faktoren für chronische, nicht übertragbare Krankheiten wie Herz-Kreislauferkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Krebs und Typ 2 Diabetes. In Deutschland sterben jedes Jahr über 127.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/r/rauchen).


Hinsichtlich der Frage nach einer wissenschaftlichen Begründung, weshalb Ärzte eher tödliche und suchterzeugende Drogen, wie zum Beispiel Opioide verordnen, obwohl bei einigen Personen schlimmste Nebenwirkungen (Suizidalität) auftreten, kann Ihnen folgende Auskunft erteilt werden:


Fertigarzneimittel dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie von der zuständigen nationalen Behörde (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)/ Paul-Ehrlich-Institut (PEI)) zugelassen bzw. registriert oder bei zentral zugelassenen Arzneimitteln von der Europäischen Kommission genehmigt wurden.

Ein Zulassungsverfahren dient dem Nachweis der pharmazeutischen Qualität, der Wirksamkeit und der Unbedenklichkeit des Arzneimittels und stellt somit sicher, dass die den Patientinnen und Patienten verabreichten Produkte von angemessener Qualität sind und ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweisen. Bei der Verschreibung und Anwendung eines Arzneimittels sind die Fach- und Gebrauchsinformation zu dem bestimmten Arzneimittel zu beachten. Aber auch nach der Zulassung eines Arzneimittels liefern klinische Prüfungen wichtige Erkenntnisse über Langzeiteffekte der Behandlung oder Daten über Anwendungen außerhalb der zugelassenen Anwendungsbedingungen. Da die Kenntnisse über die Sicherheit von Arzneimitteln zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Zulassung nicht vollständig sind, sieht das Arzneimittelgesetz sowie die Europäische Gesetzgebung deshalb vor, dass nach der Zulassung eines Arzneimittels die Erfahrungen bei und die Meldungen von Nebenwirkungen nach seiner Anwendung fortlaufend und systematisch gesammelt und aus-gewertet werden. Dies bezieht sich auf alle in der Bundesrepublik Deutschland und Europa auf dem Markt befindlichen Fertigarzneimittel. Wenn die Bewertung von Arzneimittelrisiken ergibt, dass der Zulassungsstatus von Arzneimitteln dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis angepasst werden muss, koordiniert das BfArM, das PEI bzw. die Europäische Arzneimittelagentur notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Dies sind u.a. Aufnahmen von Warnhinweisen in die Fach- und Gebrauchsinformationen. Darüber hinaus liegen dem BMG keine wissenschaftlichen Daten zur gestellten Frage vor.


Hinsichtlich der Frage nach Todesfällen durch Zucker sind im BMG keine Informationen vorhanden.

Gegebenenfalls könnten Sie Ihren Antrag dahingehend noch einmal an das Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) richten.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Wie viele Todesfälle durch Cannabis sind  aktuell in Deutschland bestätigt? [#303857]')",,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/303857/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/896746/?format=csv,Bundesministerium für Gesundheit,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/92/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Wie viele Todesfälle durch Cannabis sind  aktuell in Deutschland bestätigt? [#303857],2024-04-17T15:43:36+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/wie-viele-todesfaelle-durch-cannabis-sind-aktuell-in-deutschland-bestaetigt/#nachricht-896746
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr << Antragsteller:in >>

auf Ihre Fragen antworte ich Ihnen wie folgt:

Die Kosten für die Veranstaltung ""Fastenbrechen"" am 27.03.2024 betrugen ca. 3.300 €.

Die Veranstaltung wurde vom hiesigen Integrationsbeauftragten vorbereitet und begleitet. Unterstützt wurde er beim Auf- und Abbau sowie bei der Durchführung der Veranstaltung durch einen Auszubildenden der Stadt Bocholt. Ein Mitarbeiter des hiesigen Presse- und Informationsdienstes hat während der Veranstaltung Fotos gemacht.

Eingeladen waren Vertreter der Kulturvereine, der Moscheevereine, der Kirchen, weiterer religiöser Organisationen, der politischen Parteien, Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Bocholt sowie weitere Menschen mit internationaler Familiengeschichte.

An der Veranstaltung hätten auch ""einfache"" Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können, wenn sie eingeladen gewesen wären.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben bzw. zusätzliche Informationen benötigen, wird die Stadt Bocholt Ihnen diese im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes gerne zur Verfügung stellen. Ansonsten betrachte ich Ihre Anfrage damit als erledigt.


Mit freundlichen Grüßen",False,896755,False,False,False,True,email,2024-04-17T18:45:17.032101+02:00,False,,False,False,Sehr ,True,<< Antragsteller:in >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,False,"

auf Ihre Fragen antworte ich Ihnen wie folgt:

Die Kosten für die Veranstaltung ""Fastenbrechen"" am 27.03.2024 betrugen ca. 3.300 €.

Die Veranstaltung wurde vom hiesigen Integrationsbeauftragten vorbereitet und begleitet. Unterstützt wurde er beim Auf- und Abbau sowie bei der Durchführung der Veranstaltung durch einen Auszubildenden der Stadt Bocholt. Ein Mitarbeiter des hiesigen Presse- und Informationsdienstes hat während der Veranstaltung Fotos gemacht.

Eingeladen waren Vertreter der Kulturvereine, der Moscheevereine, der Kirchen, weiterer religiöser Organisationen, der politischen Parteien, Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Bocholt sowie weitere Menschen mit internationaler Familiengeschichte.

An der Veranstaltung hätten auch ""einfache"" Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können, wenn sie eingeladen gewesen wären.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben bzw. zusätzliche Informationen benötigen, wird die Stadt Bocholt Ihnen diese im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes gerne zur Verfügung stellen. Ansonsten betrachte ich Ihre Anfrage damit als erledigt.


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