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"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nDiverse Gründe sowie Belege/Statistiken, die Belegen, dass die Werbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Radio notwendig ist und nicht durch den Rundfunkbeitrag, der gesetzlich bestimmt wurde ausgeglichen werden kann.\r\n\r\nMeines Wissens, sollte das öffentlich-rechtliche Fernsehen und Radio ohne Werbung auskommen.\r\n\r\nDiese Werbung die im Programm, zwar nicht exzessiv wie bei Privatsendern betrieben wird, stört jedoch den Eindruck vom staatlichen Fernsehen.\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.Sollten Sie die Erhebung von Gebühren nicht mitteilen und diese Erhebung vom Antragsteller nicht akzeptiert werden, sind keine Gebühren zu entrichten.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"subject": "AW: AW: Werbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Radio [#9318]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nIch Danke Ihnen für Ihre Bemühungen und Ihr Engagement. Das was ich wissen wollte, weiß ich nun.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n\n\nAnfragenr: 9318\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"subject": "AW: Werbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Radio [#9318]",
"content": "Sehr geehrte/r Zuschauer/in,\r\n\r\n\r\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen.\r\n\r\n\r\n\r\nDas Erste darf jeden Werktag 20 Minuten Werbung vor 20 Uhr zeigen.\r\n\r\n\r\n\r\nNeben den 20 Minuten Werbung pro Werktag erlaubte der Rundfunkstaatsvertrag ARD und ZDF bis Ende 2012, im Hauptabendprogramm nach 20 Uhr Sponsorenhinweise auszustrahlen. Sie durften vor und nach der Sendung jeweils maximal sieben Sekunden lang gezeigt werden. Mit dem seit Januar 2013 geltenden Rundfunkstaatsvertrag wurde das Sponsoring von Sendungen werktags nach 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen weiter eingeschränkt. Erlaubt ist Sponsoring weiterhin bei der Übertragung von Fußball-Länderspielen und Olympischen Spielen.\r\n\r\n\r\n\r\nDas ARD-Gemeinschaftsprogramm wird überwiegend aus Rundfunkbeiträgen finanziert. Die Einnahmen aus der Werbung machen nur einen kleinen Teil des Etats aus. Dennoch sind sie unverzichtbar. Wie die Rundfunkbeiträge zu verwenden sind, ist genau festgelegt. Hingegen kann Das Erste mit den Werbeeinnahmen etwas flexibler handeln, um unvorhergesehene Kosten für Sport- oder Filmrechte zu decken. Die Einnahmen aus dem Sponsoring sind besonders für die Übertragung von Sportveranstaltungen von großer Bedeutung.\r\n\r\n\r\nAus den Einnahmen von Haushaltsbeiträgen und Werbung finanziert die ARD das Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen, sieben Dritte Programme, die Digitalkanäle EinsPlus, Tagesschau 24 und Einsfestival, ihre Anteile am Kinderkanal KiKA, an PHOENIX, 3sat und Arte sowie 64 Hörfunkprogramme. Außerdem gibt es zahlreiche Online-Angebote wie „DasErste.de“, die Das Erste Mediathek, das mobile Angebot „m.daserste.de“ und den Livestream „live.daserste.de“.\r\n\r\nWeitere detaillierte Auskünfte dazu erhalten Sie hier:\r\nhttp://www.ard.de/home/intern/die-ard/die-ard-in-zahlen/17_98_Euro_Rundfunkbeitrag/309602/index.html\r\n\r\n\r\n\r\nWir hoffen, wir konnten Ihnen mit den Informationen weiterhelfen und verbleiben\r\n\r\n\r\n\r\nmit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrte/r Zuschauer/in,\r\n\r\n\r\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen.\r\n\r\n\r\n\r\nDas Erste darf jeden Werktag 20 Minuten Werbung vor 20 Uhr zeigen.\r\n\r\n\r\n\r\nNeben den 20 Minuten Werbung pro Werktag erlaubte der Rundfunkstaatsvertrag ARD und ZDF bis Ende 2012, im Hauptabendprogramm nach 20 Uhr Sponsorenhinweise auszustrahlen. Sie durften vor und nach der Sendung jeweils maximal sieben Sekunden lang gezeigt werden. Mit dem seit Januar 2013 geltenden Rundfunkstaatsvertrag wurde das Sponsoring von Sendungen werktags nach 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen weiter eingeschränkt. Erlaubt ist Sponsoring weiterhin bei der Übertragung von Fußball-Länderspielen und Olympischen Spielen.\r\n\r\n\r\n\r\nDas ARD-Gemeinschaftsprogramm wird überwiegend aus Rundfunkbeiträgen finanziert. Die Einnahmen aus der Werbung machen nur einen kleinen Teil des Etats aus. Dennoch sind sie unverzichtbar. Wie die Rundfunkbeiträge zu verwenden sind, ist genau festgelegt. Hingegen kann Das Erste mit den Werbeeinnahmen etwas flexibler handeln, um unvorhergesehene Kosten für Sport- oder Filmrechte zu decken. Die Einnahmen aus dem Sponsoring sind besonders für die Übertragung von Sportveranstaltungen von großer Bedeutung.\r\n\r\n\r\nAus den Einnahmen von Haushaltsbeiträgen und Werbung finanziert die ARD das Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen, sieben Dritte Programme, die Digitalkanäle EinsPlus, Tagesschau 24 und Einsfestival, ihre Anteile am Kinderkanal KiKA, an PHOENIX, 3sat und Arte sowie 64 Hörfunkprogramme. Außerdem gibt es zahlreiche Online-Angebote wie „DasErste.de“, die Das Erste Mediathek, das mobile Angebot „m.daserste.de“ und den Livestream „live.daserste.de“.\r\n\r\nWeitere detaillierte Auskünfte dazu erhalten Sie hier:\r\nhttp://www.ard.de/home/intern/die-ard/die-ard-in-zahlen/17_98_Euro_Rundfunkbeitrag/309602/index.html\r\n\r\n\r\n\r\nWir hoffen, wir konnten Ihnen mit den Informationen weiterhelfen und verbleiben\r\n\r\n\r\n\r\nmit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Erstes Deutsches Fernsehen",
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"subject": "Kosten für gemeinützige Vereine [#9319]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nIch bitte um die Auskunft, wie hoch die Kosten (Beitrag) für gemeinnützige Vereine mit 0 Hauptamtlichen Mitarbeitern im Monat sind. \r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\n<<Antragssteller>>\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nKonstantn Gülden\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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"\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/"
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"subject": "Automatische Antwort - E-Mail-Adresse nicht mehr aktiv - Automatic reply - E-mail address no longer active",
"content": "Liebe Kundin,\r\n lieber Kunde,\r\n\r\n vielen Dank für Ihre Mitteilung. Bitte beachten Sie: Diese\r\n E-Mail wird automatisch versandt. Wir bitten um Ihr\r\n Verständnis, dass auf diesem Weg Ihre Mitteilung nicht mehr\r\n bearbeitet werden kann.\r\n\r\n Gern möchten wir Ihr Anliegen schnell der richtigen Stelle\r\n zuordnen und damit auch zügig bearbeiten. Hierfür stehen\r\n Ihnen unsere Online-Formulare auf rundfunkbeitrag.de zur\r\n Verfügung.\r\n\r\n Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, das\r\n Kontaktformular zu nutzen. Auf unserer Internetseite finden\r\n Sie Informationen rund um den Rundfunkbeitrag. Auch werden\r\n dort bereits viele der uns am häufigsten gestellten Fragen\r\n beantwortet.\r\n\r\n Freundliche Grüße\r\n\r\n Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio\r\n\r\n\r\n Der Inhalt dieser E-Mail (einschließlich etwaiger\r\n beigefügter Dateien) ist vertraulich und nur für den\r\n Empfänger bestimmt. Wenn Sie nicht der bestimmungsgemäße\r\n Empfänger sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben,\r\n informieren Sie bitte sofort den Absender und löschen Sie\r\n diese E-Mail (einschließlich etwaiger beigefügter Dateien)\r\n von Ihrem System. Jegliche Offenlegung, Vervielfältigung,\r\n Weitergabe oder Nutzung des Inhalts dieser E-Mail sind nicht\r\n gestattet. Vielen Dank.\r\n\r\n Links:\r\n Webseite: http://www.rundfunkbeitrag.de\r\n Kontaktformular: http://kontakt.rundfunkbeitrag.de\r\n Häufige Fragen: http://faq.rundfunkbeitrag.de\r\n\r\n\r\n Dear customer,\r\n\r\n\r\n Thank you for your message. Please note: This e-mail has\r\n been sent automatically. Please understand that we no longer\r\n deal with messages sent via e-mail.\r\n\r\n We would like to route your enquiry to the right place as\r\n quickly as possible so that it can be dealt with promptly.\r\n For this purpose we provide online forms at\r\n rundfunkbeitrag.de.\r\n\r\n Alternatively, you can also use our contact form. You can\r\n find information on the licence fee on our website. It also\r\n gives our answers to the most frequently asked questions.\r\n\r\n Kind regards\r\n\r\n Your Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio\r\n\r\n\r\n The content of this e-mail (including any attached files) is\r\n confidential and is only intended for the recipient. If you\r\n are not the intended recipient or have received this e-mail\r\n in error, please notify the sender straight away and delete\r\n this e-mail (including any attached files) from your system.\r\n The content of this e-mail must not be disclosed,\r\n reproduced, forwarded or used without permission. Thank you.",
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"Automatische Antwort - E-Mail-Adresse nicht mehr aktiv - Automatic reply - E-mail address no longer active"
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"Liebe Kundin,\r\n lieber Kunde,\r\n\r\n vielen Dank für Ihre Mitteilung. Bitte beachten Sie: Diese\r\n E-Mail wird automatisch versandt. Wir bitten um Ihr\r\n Verständnis, dass auf diesem Weg Ihre Mitteilung nicht mehr\r\n bearbeitet werden kann.\r\n\r\n Gern möchten wir Ihr Anliegen schnell der richtigen Stelle\r\n zuordnen und damit auch zügig bearbeiten. Hierfür stehen\r\n Ihnen unsere Online-Formulare auf rundfunkbeitrag.de zur\r\n Verfügung.\r\n\r\n Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, das\r\n Kontaktformular zu nutzen. Auf unserer Internetseite finden\r\n Sie Informationen rund um den Rundfunkbeitrag. Auch werden\r\n dort bereits viele der uns am häufigsten gestellten Fragen\r\n beantwortet.\r\n\r\n Freundliche Grüße\r\n\r\n Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio\r\n\r\n\r\n Der Inhalt dieser E-Mail (einschließlich etwaiger\r\n beigefügter Dateien) ist vertraulich und nur für den\r\n Empfänger bestimmt. Wenn Sie nicht der bestimmungsgemäße\r\n Empfänger sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben,\r\n informieren Sie bitte sofort den Absender und löschen Sie\r\n diese E-Mail (einschließlich etwaiger beigefügter Dateien)\r\n von Ihrem System. Jegliche Offenlegung, Vervielfältigung,\r\n Weitergabe oder Nutzung des Inhalts dieser E-Mail sind nicht\r\n gestattet. Vielen Dank.\r\n\r\n Links:\r\n Webseite: http://www.rundfunkbeitrag.de\r\n Kontaktformular: http://kontakt.rundfunkbeitrag.de\r\n Häufige Fragen: http://faq.rundfunkbeitrag.de\r\n\r\n\r\n Dear customer,\r\n\r\n\r\n Thank you for your message. Please note: This e-mail has\r\n been sent automatically. Please understand that we no longer\r\n deal with messages sent via e-mail.\r\n\r\n We would like to route your enquiry to the right place as\r\n quickly as possible so that it can be dealt with promptly.\r\n For this purpose we provide online forms at\r\n rundfunkbeitrag.de.\r\n\r\n Alternatively, you can also use our contact form. You can\r\n find information on the licence fee on our website. It also\r\n gives our answers to the most frequently asked questions.\r\n\r\n Kind regards\r\n\r\n Your Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio\r\n\r\n\r\n The content of this e-mail (including any attached files) is\r\n confidential and is only intended for the recipient. If you\r\n are not the intended recipient or have received this e-mail\r\n in error, please notify the sender straight away and delete\r\n this e-mail (including any attached files) from your system.\r\n The content of this e-mail must not be disclosed,\r\n reproduced, forwarded or used without permission. Thank you."
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"sender": "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice",
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"subject": "Empfangsbestätigung",
"content": "Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden diese\r\n schnellstmöglich an die zuständige Stelle weiterleiten\r\n und bearbeiten.\r\n\r\n Bitte beachten Sie, dass viele der uns zugesendeten\r\n Fragen bereits auf unserer Internetseite\r\n www.rundfunkbeitrag.de beantwortet werden. Sie finden\r\n dort viele Informationen zum Rundfunkbeitrag und\r\n unsere Online-Formulare. Wenn Sie diese nutzen, können\r\n wir Ihr Anliegen schneller der richtigen Stelle\r\n zuordnen und somit auch schneller bearbeiten.\r\n\r\n Aufgrund der vielen Anfragen, die uns jeden Tag\r\n erreichen, verlängert sich leider die Antwortzeit und\r\n liegt momentan bei etwa 4 Wochen. Wir entschuldigen\r\n uns und bitten um Ihr Verständnis. Für Sie entsteht\r\n durch eine von uns gegebenenfalls verursachte\r\n Verzögerung kein Nachteil.\r\n\r\n Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.\r\n\r\n Wichtige Hinweise:\r\n Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio\r\n beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren\r\n Absendern.\r\n\r\n Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder\r\n Bearbeitung zu Ihrem Beitragskonto nur erfolgen kann,\r\n wenn Sie uns die Beitragsnummer und/oder Anschrift\r\n angeben, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihre\r\n Betriebsstätte angemeldet ist.\r\n\r\n ACHTUNG! Diese E-Mail wird automatisch versandt. Unter\r\n der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> ist\r\n eine individuelle Korrespondenz nicht möglich. Bitte\r\n nutzen Sie für weitere Anliegen die E-Mail-Adresse\r\n <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n Der Inhalt dieser E-Mail (einschließlich etwaiger\r\n beigefügter Dateien) ist vertraulich und nur für den\r\n Empfänger bestimmt. Wenn Sie nicht der\r\n bestimmungsgemäße Empfänger sind oder diese E-Mail\r\n irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte\r\n sofort den Absender und löschen Sie diese E-Mail\r\n (einschließlich etwaiger beigefügter Dateien) von\r\n Ihrem System. Jegliche Offenlegung, Vervielfältigung,\r\n Weitergabe oder Nutzung des Inhalts dieser E-Mail sind\r\n nicht gestattet.\r\n Vielen Dank.\r\n\r\n\r\n The contents of this e-mail (including any\r\n attachments) are confidential and may be legally\r\n privileged. If you are not the intended recipient of\r\n this e-mail or have received this e-mail in error,\r\n please notify the sender immediately and then delete\r\n it (including any attachments) from your system. Any\r\n disclosure, copying, distribution or use of the\r\n material in this e-mail is strictly prohibited.\r\n Thank you.\r\n\r\n Thank you.",
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"Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden diese\r\n schnellstmöglich an die zuständige Stelle weiterleiten\r\n und bearbeiten.\r\n\r\n Bitte beachten Sie, dass viele der uns zugesendeten\r\n Fragen bereits auf unserer Internetseite\r\n www.rundfunkbeitrag.de beantwortet werden. Sie finden\r\n dort viele Informationen zum Rundfunkbeitrag und\r\n unsere Online-Formulare. Wenn Sie diese nutzen, können\r\n wir Ihr Anliegen schneller der richtigen Stelle\r\n zuordnen und somit auch schneller bearbeiten.\r\n\r\n Aufgrund der vielen Anfragen, die uns jeden Tag\r\n erreichen, verlängert sich leider die Antwortzeit und\r\n liegt momentan bei etwa 4 Wochen. Wir entschuldigen\r\n uns und bitten um Ihr Verständnis. Für Sie entsteht\r\n durch eine von uns gegebenenfalls verursachte\r\n Verzögerung kein Nachteil.\r\n\r\n Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.\r\n\r\n Wichtige Hinweise:\r\n Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio\r\n beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren\r\n Absendern.\r\n\r\n Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder\r\n Bearbeitung zu Ihrem Beitragskonto nur erfolgen kann,\r\n wenn Sie uns die Beitragsnummer und/oder Anschrift\r\n angeben, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihre\r\n Betriebsstätte angemeldet ist.\r\n\r\n ACHTUNG! Diese E-Mail wird automatisch versandt. Unter\r\n der E-Mail-Adresse "
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"\r\n\r\n\r\n Der Inhalt dieser E-Mail (einschließlich etwaiger\r\n beigefügter Dateien) ist vertraulich und nur für den\r\n Empfänger bestimmt. Wenn Sie nicht der\r\n bestimmungsgemäße Empfänger sind oder diese E-Mail\r\n irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte\r\n sofort den Absender und löschen Sie diese E-Mail\r\n (einschließlich etwaiger beigefügter Dateien) von\r\n Ihrem System. Jegliche Offenlegung, Vervielfältigung,\r\n Weitergabe oder Nutzung des Inhalts dieser E-Mail sind\r\n nicht gestattet.\r\n Vielen Dank.\r\n\r\n\r\n The contents of this e-mail (including any\r\n attachments) are confidential and may be legally\r\n privileged. If you are not the intended recipient of\r\n this e-mail or have received this e-mail in error,\r\n please notify the sender immediately and then delete\r\n it (including any attachments) from your system. Any\r\n disclosure, copying, distribution or use of the\r\n material in this e-mail is strictly prohibited.\r\n Thank you.\r\n\r\n Thank you."
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"sender": "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice",
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"subject": "AW: Empfangsbestätigung [#9319]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Kosten für gemeinützige Vereine\" vom 10.04.2015 (#9319) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 88 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n<<Antragssteller>>\r\n\r\nAnfragenr: 9319\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nKonstantn Gülden\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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"subject": "Abschlussprüfungen IT-Systemelektroniker [#9320]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDie schriftlichen Abschlussprüfungen inkl. Lösung der vergangenen Jahre (ca. 2009-2014) zum IT-Systemelektroniker für das Bundesland Baden-Württemberg (IHK Karlsruhe) \n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nJessica F.\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nJessica F.\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"sender": "Jessica F.",
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"subject": "Abfuhrtermine Sperrmüll [#9322]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAbfuhrtermine Sperrmüll 2015 für Offenburg und Randgemeinden.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nManfred Werner\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nManfred Werner\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"subject": "Besatzungsstatut und Friedensvertrag [#9324]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nEin offizielles Schreiben über das derzeitige Besatzungsstatut und wie lange es noch gilt.\r\n\r\nDie Verträge die nach dem 2.ten Weltkrieg über die bestehende Besatzung geschlossen wurden.\r\n\r\nDen 2+4 Vertrag sowie die Verträge zur Wiedervereinigung von der DDR und der BRD.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nEin offizielles Schreiben über das derzeitige Besatzungsstatut und wie lange es noch gilt.\r\n\r\nDie Verträge die nach dem 2.ten Weltkrieg über die bestehende Besatzung geschlossen wurden.\r\n\r\nDen 2+4 Vertrag sowie die Verträge zur Wiedervereinigung von der DDR und der BRD.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"subject": "Vermittlung bei Anfrage \"Steuereinnahmen durch den Rundfunk- und Filmmarkt in Rheinland-Pfalz\" [#9326]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LIFG, UIG, VIG Rheinland-Pfalz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\r\n\r\nhttps://fragdenstaat.de/a/9326\r\n\r\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\r\n\r\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil hier gemäß § 2 Abs. 5 LIFG das Auskunftsersuchen nicht direkt an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestellt wurde. Es ist nicht einsichtig, weshalb Steuereinnahmen durch den öffentlich-rechtlichen Rundunks gemäß § 12 LIFG ein Steuergeheimnis sind. Schließlich bemüht sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk darum transparent zu sein. Generell wurden auch Daten zum Filmmarkt Rheinland-Pfalz angefragt. Es kann nicht sein, dass keinerlei Informationen dazu vorliegen oder geheim sind. Die Behörde sollte bestmöglichst antworten.\r\n\r\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n\r\nAnfragenr: 9326\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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"content": "Sehr geehrt<< Anrede >>\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Rückmeldung. Meine Anschrift finden Sie laut fragdenstaat.de hier unten angehangen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n\r\nAnfragenr: 9326\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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"subject": "Steuereinnahmen durch den Rundfunk- und Filmmarkt in Rheinland-Pfalz [#9326]",
"content": "Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nSteuereinnahmen durch den Rundfunk- und Filmmarkt in Rheinland-Pfalz. Deren Entwicklung in den letzten 20 Jahren. Wie werden die Steuereinnahmen aus dem Rundfunk- und Filmmarkt in Rheinland-Pfalz (dessen Haushalt) eingeplant und verwendet?\r\n\r\nErläuterung / Hintergrund:\r\nDIe Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP) hat im Jahr 2010 die Dokumentation \"Land der Möglichkeiten. Kunst-, Kultur- und Kreativwirtschaft in Rheinland-Pfalz\" herausgegeben.\r\nDarin geht auf Seite 184 hervor, dass allein das ZDF (ohne Zulieferbetriebe) rund 15 Millionen Euro Körperschafts- und Gewerbesteuer zahlt. Laut Seite 195 zahlte der SWR in 2008 rund 250 Millionen Euro Steuern (Steuern vor Einkommen und Ertrag + sonstige Steuern). Allein im Bereich des Filmmarkts sollen sich die Umsätze für die Film- und Videoherstellung laut Seite 208 / 209 auf an die rund 60 Millionen Euro belaufen. Leider ist hier unklar, inwieweit das ZDF und der SWR an diesem Umsatz beteiltigt ist. Daher wäre eine Übersicht wünschenswert, die Steuereinnahmen aus Rundfunk- und Filmmarkt getrennt von ZDF und SWR (sprich Steuereinnahmen durch andere Betriebe) verdeutlicht. \r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nMit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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"subject": "Antrag auf Informationszugang gegenüber dem Finanzministerium",
"content": "Der Landesbeauftragte für den Datenschutz\r\nund die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz\r\n\r\nInternet:\twww.datenschutz.rlp.de\r\nE-Mail:\t\t<<E-Mail-Adresse>>\r\nTelefon:\t(06131) 208 2449\r\nTelefax:\t\t(06131) 208 2497\r\n\r\nDatum:\t\t05.05.2015\r\nGesch.Z.:\t4.03.15.040\r\nIhr Zeichen:\t\r\n\r\n\r\n\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\nAntrag auf Informationszugang gegenüber dem Finanzministerium\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nSehr geehrte,\r\n\r\nich habe Ihre E-Mail vom 28. April 2015 erhalten, in der Sie um Unterstützung bei Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem LIFG gegenüber dem Ministerium der Finanzen bitten.\r\n\r\nDas Ministerium hat Ihren Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass die von Ihnen begehrten Informationen über die Steuereinnahmen durch den Rundfunk- und Filmmarkt in Rheinland-Pfalz nicht vorliegen. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 LIFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang nur zu amtlichen vorhandenen Informationen. Liegen dem Ministerium diese Informationen nicht vor oder müssten erst angefertigt werden, ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen. Damit hat das Ministerium Ihren Antrag auf Informationszugang zu Recht abgelehnt.\r\n\r\nWenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass das Ministerium Ihren Antrag zu Unrecht abgelehnt hat, weil die Informationen dort doch vorhanden sind, können Sie gegen die Ablehnung Ihres Antrages Widerspruch einlegen. Ich muss Sie jedoch darauf hinweisen, dass ein Widerspruchsverfahren mit Kosten verbunden sein kann.\r\n\r\nDie ergänzenden Ausführungen des Ministeriums beziehen sich darauf, dass nach Ansicht des Ministeriums auch ein Antrag gegenüber den Finanzämtern aufgrund des Steuergeheimnisses abzulehnen sei. Darüber hinaus seien diese Informationen nach Ansicht des Ministeriums nach § 12 LIFG schützenswert. Nach § 12 LIFG werden personenbezogene Daten von der Offenbarung geschützt. Ich gehe davon aus, dass es sich hier um einen Tippfehler handelt und das Ministerium § 11 LIFG meinte, wonach Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt sind. Sie können Ihren Antrag gerne erneut an die rheinland-pfälzischen Finanzämter richten und schauen, ob diese der gleichen Ansicht sind oder Ihrem Antrag stattgeben. Gerne können Sie sich bei einer Antragsablehnung erneut an mich wenden.\r\n\r\nDen letzten Absatz des Schreibens verstehe ich dahin gehend, dass das Ministerium Sie darauf hinweist, dass ein Antrag auf Informationszugang gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach § 2 Abs. 5 LIFG nicht möglich ist, bei diesen die Informationen über die gezahlten Steuern für die jeweilige Rundfunkanstalt jedoch vorliegen würden.\r\n\r\nFür Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\r\nTelefon:\t(06131) 208 2449\r\nTelefax:\t\t(06131) 208 2497\r\n\r\nDatum:\t\t05.05.2015\r\nGesch.Z.:\t4.03.15.040\r\nIhr Zeichen:\t\r\n\r\n\r\n\r\n"
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"\r\n\r\n\r\nAntrag auf Informationszugang gegenüber dem Finanzministerium\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nSehr "
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",\r\n\r\nich habe Ihre E-Mail vom 28. April 2015 erhalten, in der Sie um Unterstützung bei Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem LIFG gegenüber dem Ministerium der Finanzen bitten.\r\n\r\nDas Ministerium hat Ihren Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass die von Ihnen begehrten Informationen über die Steuereinnahmen durch den Rundfunk- und Filmmarkt in Rheinland-Pfalz nicht vorliegen. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 LIFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang nur zu amtlichen vorhandenen Informationen. Liegen dem Ministerium diese Informationen nicht vor oder müssten erst angefertigt werden, ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen. Damit hat das Ministerium Ihren Antrag auf Informationszugang zu Recht abgelehnt.\r\n\r\nWenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass das Ministerium Ihren Antrag zu Unrecht abgelehnt hat, weil die Informationen dort doch vorhanden sind, können Sie gegen die Ablehnung Ihres Antrages Widerspruch einlegen. Ich muss Sie jedoch darauf hinweisen, dass ein Widerspruchsverfahren mit Kosten verbunden sein kann.\r\n\r\nDie ergänzenden Ausführungen des Ministeriums beziehen sich darauf, dass nach Ansicht des Ministeriums auch ein Antrag gegenüber den Finanzämtern aufgrund des Steuergeheimnisses abzulehnen sei. Darüber hinaus seien diese Informationen nach Ansicht des Ministeriums nach § 12 LIFG schützenswert. Nach § 12 LIFG werden personenbezogene Daten von der Offenbarung geschützt. Ich gehe davon aus, dass es sich hier um einen Tippfehler handelt und das Ministerium § 11 LIFG meinte, wonach Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt sind. Sie können Ihren Antrag gerne erneut an die rheinland-pfälzischen Finanzämter richten und schauen, ob diese der gleichen Ansicht sind oder Ihrem Antrag stattgeben. Gerne können Sie sich bei einer Antragsablehnung erneut an mich wenden.\r\n\r\nDen letzten Absatz des Schreibens verstehe ich dahin gehend, dass das Ministerium Sie darauf hinweist, dass ein Antrag auf Informationszugang gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach § 2 Abs. 5 LIFG nicht möglich ist, bei diesen die Informationen über die gezahlten Steuern für die jeweilige Rundfunkanstalt jedoch vorliegen würden.\r\n\r\nFür Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz",
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"subject": "Verschwendung von Steuer Mitteln durch Staatsanwaltschaft Goerlitz [#9327]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nAntrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\n\r\nsehr geehrte Damen und Herren \r\nals Steuerzahler und somit Bezahler der unsaegliche Verschwendung von Finanzmitteln der Sta Goerlitz , erwarte ich eine Offenlegung der Summen welche durch unnoetige Ermittlungen und Verfahren vor Gerichten verschwendet wurden ! insbesonder durch die Sta,s Uebele und Mathieu.\r\njegliche Beschwerden und sonstige Massnahmen gegen genannte Personen blieben bisher ohne Konsequenzen , Sachsensumpf laesst gruessen \r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nGeorg Ferenczy\r\n\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nGeorg Ferenczy\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nGeorg Ferenczy\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\r\n\r\n\r\n",
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"subject": "150516 Ferenczy IFG: Verschwendung von Steuer Mitteln durch Staatsanwaltschaft Goerlitz [#9327]",
"content": "ZI4-13002/4# 570\r\n\r\nSehr geehrter Herr Ferenczy,\r\n\r\nder Bescheid zu Ihrem in Bezug genommenen IFG-Antrag wurde am 21. April 2015 an die von Ihnen angegebene Postanschrift versandt. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"ZI4-13002/4# 570\r\n\r\nSehr geehrter Herr Ferenczy,\r\n\r\nder Bescheid zu Ihrem in Bezug genommenen IFG-Antrag wurde am 21. April 2015 an die von Ihnen angegebene Postanschrift versandt. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Bundesministerium des Innern und für Heimat",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Verschwendung von Steuer Mitteln durch Staatsanwaltschaft Goerlitz \" vom 11.04.2015 (#9327) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nGeorg Ferenczy\r\n\r\nAnfragenr: 9327\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nGeorg Ferenczy\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\r\n\r\n\r\n\r\n",
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"sender": "Georg Ferenczy",
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25873/",
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"subject": "Werbung für Digitale Agenda in Medien [#9328]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\n1) Eine Kostenaufstellung für Werbeanzeigen für die Digitale Agenda in Tageszeitungen, Zeitschriften und anderen Printmedien für das Jahr 2014.\r\n2) Eine Etatplanung für Werbeanzeigen für die Digitale Agenda in Tageszeitungen, Zeitschriften und anderen Printmedien für das Jahr 2015.\r\n3) Eine Begründung für die Durchführung dieser Werbemaßnahmen inklusive einer Beschreibung der Zielgruppe und der Erhofften Wirkung und Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.\r\n4) Kennzahlen und die Methodik der Ermittlung von diesen anhand derer der Erfolg der Werbemaßnahme gemessen wird.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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"Werbung für Digitale Agenda in Medien [#9328]"
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\n1) Eine Kostenaufstellung für Werbeanzeigen für die Digitale Agenda in Tageszeitungen, Zeitschriften und anderen Printmedien für das Jahr 2014.\r\n2) Eine Etatplanung für Werbeanzeigen für die Digitale Agenda in Tageszeitungen, Zeitschriften und anderen Printmedien für das Jahr 2015.\r\n3) Eine Begründung für die Durchführung dieser Werbemaßnahmen inklusive einer Beschreibung der Zielgruppe und der Erhofften Wirkung und Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.\r\n4) Kennzahlen und die Methodik der Ermittlung von diesen anhand derer der Erfolg der Werbemaßnahme gemessen wird.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\r\n<<E-Mail-Adresse>>"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"subject": "AW: AW: Anfrage über IFG zu Werbemaßnahmen zur Digitalen Agenda [#9328]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Werbung für Digitale Agenda in Medien\" vom 11.04.2015 (#9328) wurde von Ihnen und auch vom BPA bisher nicht beantwortet.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage bzw. Informieren Sie das BPA darüber mir den Stand meine Anfrage mitzuteilen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n\r\nAnfragenr: 9328\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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"AW: AW: Anfrage über IFG zu Werbemaßnahmen zur Digitalen Agenda [#9328]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Werbung für Digitale Agenda in Medien\" vom 11.04.2015 (#9328) wurde von Ihnen und auch vom BPA bisher nicht beantwortet.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage bzw. Informieren Sie das BPA darüber mir den Stand meine Anfrage mitzuteilen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/"
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"subject": "AW: AW: WG: WG: Anfrage über IFG zu Werbemaßnahmen zur Digitalen Agenda [#9328]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nin meiner Anfrage vom 27.Mai habe ich noch offene Fragen beschrieben die in der ersten Antwort nicht geklärt wurden.\r\nIch bitte Sie doch diese, wenn Notwendig in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien, zu beantworten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n\r\nAnfragenr: 9328\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nin meiner Anfrage vom 27.Mai habe ich noch offene Fragen beschrieben die in der ersten Antwort nicht geklärt wurden.\r\nIch bitte Sie doch diese, wenn Notwendig in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien, zu beantworten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n"
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"subject": "AW: AW: WG: WG: Anfrage über IFG zu Werbemaßnahmen zur Digitalen Agenda [#9328]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\r\n\r\nich nehme an, dass Sie sich auf die Antwort des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) vom 27. Mai 2015 beziehen.\r\nDaher möchte ich Sie bitten, sich mit Ihren noch offenen Fragen an das BPA zu wenden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz",
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"subject": "AW: Anfrage über IFG zu Werbemaßnahmen zur Digitalen Agenda",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\r\n\r\nIhre IFG-Anfrage zur Anzeigenschaltung für die Digitale Agenda habe ich zuständigkeitshalber an das Bundespresseamt (BPA) weitergeleitet.\r\nDie Kollegen/-innen im BPA werden sich bei Ihnen melden.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: WG: WG: Anfrage über IFG zu Werbemaßnahmen zur Digitalen Agenda [#9328]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nzu Frage 3) leider geht der Sprechzettel nicht direkt auf meine Anfrage ein. Zum einen wird hier u. A. Informationen zur Digitalen Agenda mit Informationen zur Kampagne gemischt, zum anderen sind die Zielgruppen und die erhoffte Wirkung nicht ausführlich dargelegt.\r\n\r\nzu Frage 4) Ich denke der Inhalt der Evaluation wäre hier die Antwort auf die Frage. Konkret:\r\n- die gestellten Fragen\r\n- die erhoffte Veränderung des Antwortverhaltens\r\n- das Ergebnis vor und das nach der Befragung\r\n\r\nVielen Dank für Ihren bisherigen Einsatz.\r\n...\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n\r\n\r\nAnfragenr: 9328\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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"AW: WG: WG: Anfrage über IFG zu Werbemaßnahmen zur Digitalen Agenda [#9328]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nzu Frage 3) leider geht der Sprechzettel nicht direkt auf meine Anfrage ein. Zum einen wird hier u. A. Informationen zur Digitalen Agenda mit Informationen zur Kampagne gemischt, zum anderen sind die Zielgruppen und die erhoffte Wirkung nicht ausführlich dargelegt.\r\n\r\nzu Frage 4) Ich denke der Inhalt der Evaluation wäre hier die Antwort auf die Frage. Konkret:\r\n- die gestellten Fragen\r\n- die erhoffte Veränderung des Antwortverhaltens\r\n- das Ergebnis vor und das nach der Befragung\r\n\r\nVielen Dank für Ihren bisherigen Einsatz.\r\n...\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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"subject": "WG: WG: Anfrage über IFG zu Werbemaßnahmen zur Digitalen Agenda",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\r\ndas BMWi hat Ihre dorthin gerichtete IFG-Anfrage zu ÖA-Printmaßnahmen zur Digitalen Agenda an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung weitergeleitet. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt\r\nZu Frage 1 (Eine Kostenaufstellung für Werbeanzeigen für die Digitale Agenda in Tageszeitungen, Zeitschriften und anderen Printmedien für das Jahr 2014.):\r\nHierzu liegen dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine amtlichen Informationen vor, da es 2014 keine Werbeanzeigen zur Digitalen Agenda geschaltet hat.\r\n\r\n\r\nZu Frage 2 (Eine Etatplanung für Werbeanzeigen für die Digitale Agenda in Tageszeitungen, Zeitschriften und anderen Printmedien für das Jahr 2015):\r\nHierfür wurden für 2015 rd. 3,5 Mio. € veranschlagt (Schaltung und Gestaltung).\r\n\r\nZu Frage 3 (Eine Begründung für die Durchführung dieser Werbemaßnahmen inklusive einer Beschreibung der Zielgruppe und der Erhofften Wirkung und Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland):\r\nHierzu darf ich auf den beigefügten Sprechzettel für die Regierungspressekonferenz verweisen\r\n\r\nZu Frage 4 (Kennzahlen und die Methodik der Ermittlung von diesen anhand derer der Erfolg der Werbemaßnahme gemessen wird):\r\nMethodisch eindeutige Kennzahlen liegen nicht vor. Der Erfolg der Maßnahme wird nach Erfahrungswerten gemessen. Nach diesem Maßstab war die Kampagne erfolgreich.\r\n\r\nDie Evaluation der nationalen Printanzeige erfolgte mittels Nullmessung vor Schaltung der Printanzeigen (9.-12.3.) und Nachvermessung im Anschluss (7.-13.4.). Hierzu wurden jeweils 700 Telefoninterviews durchgeführt, die zuverlässige Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit (deutschsprachige Wohnbevölkerung ab 18 Jahre) zulassen. Ziel der Evaluation war es, Reichweite, Wahrnehmung und Akzeptanz der Kampagne zur digitalen Agenda zu messen. Außerdem sollte die Kommunikationswirkung vor allem im Hinblick auf Kenntnisstand und Einstellungen zum Thema „Digitaler Wandel“ untersucht werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\r\ndas BMWi hat Ihre dorthin gerichtete IFG-Anfrage zu ÖA-Printmaßnahmen zur Digitalen Agenda an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung weitergeleitet. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt\r\nZu Frage 1 (Eine Kostenaufstellung für Werbeanzeigen für die Digitale Agenda in Tageszeitungen, Zeitschriften und anderen Printmedien für das Jahr 2014.):\r\nHierzu liegen dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine amtlichen Informationen vor, da es 2014 keine Werbeanzeigen zur Digitalen Agenda geschaltet hat.\r\n\r\n\r\nZu Frage 2 (Eine Etatplanung für Werbeanzeigen für die Digitale Agenda in Tageszeitungen, Zeitschriften und anderen Printmedien für das Jahr 2015):\r\nHierfür wurden für 2015 rd. 3,5 Mio. € veranschlagt (Schaltung und Gestaltung).\r\n\r\nZu Frage 3 (Eine Begründung für die Durchführung dieser Werbemaßnahmen inklusive einer Beschreibung der Zielgruppe und der Erhofften Wirkung und Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland):\r\nHierzu darf ich auf den beigefügten Sprechzettel für die Regierungspressekonferenz verweisen\r\n\r\nZu Frage 4 (Kennzahlen und die Methodik der Ermittlung von diesen anhand derer der Erfolg der Werbemaßnahme gemessen wird):\r\nMethodisch eindeutige Kennzahlen liegen nicht vor. Der Erfolg der Maßnahme wird nach Erfahrungswerten gemessen. Nach diesem Maßstab war die Kampagne erfolgreich.\r\n\r\nDie Evaluation der nationalen Printanzeige erfolgte mittels Nullmessung vor Schaltung der Printanzeigen (9.-12.3.) und Nachvermessung im Anschluss (7.-13.4.). Hierzu wurden jeweils 700 Telefoninterviews durchgeführt, die zuverlässige Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit (deutschsprachige Wohnbevölkerung ab 18 Jahre) zulassen. Ziel der Evaluation war es, Reichweite, Wahrnehmung und Akzeptanz der Kampagne zur digitalen Agenda zu messen. Außerdem sollte die Kommunikationswirkung vor allem im Hinblick auf Kenntnisstand und Einstellungen zum Thema „Digitaler Wandel“ untersucht werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "Anordnung bzgl. der Überwachung bei großen WLAN-Anbietern [#9329]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\na) Die lt. Bericht der Wirtschaftswoche v. 11/4/2015 (www.wiwo.de/technologie/digitale-welt/wlan-hotspots-bundesnetzagentur-schreibt-ueberwachung-vor/11618104.html) ergangene Anordnung, nach welcher Anbieter von öffentlichen WLANs mit mehr als 10.000 Nutzern ab 31/3/2016 Techniken zur Überwachung des Telefon- und Datenverkehrs vorhalten müssen.\r\nb) (Rechts)Gutachterliche Betrachtungen dieses Sachverhaltes, die in ihrem Haus oder in dessen Auftrag erstellt wurden. Soweit der Übersendung nach dem IFG beachtliche Verweigerungsgründe entgegenstehen jedenfalls eine Übersicht der Gutachten und der Gutachter.\r\nAuch für fachliche Betrachtung, wie die Nutzerzahl bei offenen WLANs ohne Nutzererfassung zu zählen ist, bitte ich um die Übersendung der existierenden Unterlagen.\r\nc) Eine Übersicht der zu dieser Thematik mit Personen (oder Verbänden) außerhalb ihres Hauses geführten Gespräche oder von diesen eingegange Stellungnahmen.\r\nd) Den das verfahren zur Überprüfung der Verpflichtung der Anbieter einleitenden Akt (Verfügung usw.). Soweit es vor der formellen Einleitung interne Gespräche hierzu gegeben hat oder von anderer Seite, insb. der Bundesregierung oder der Ministerien hierzu Anfragen o.ä. gab, die hierzu vorhandenen Unterlagen.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
"redacted_subject": [
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"Anordnung bzgl. der Überwachung bei großen WLAN-Anbietern [#9329]"
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\na) Die lt. Bericht der Wirtschaftswoche v. 11/4/2015 (www.wiwo.de/technologie/digitale-welt/wlan-hotspots-bundesnetzagentur-schreibt-ueberwachung-vor/11618104.html) ergangene Anordnung, nach welcher Anbieter von öffentlichen WLANs mit mehr als 10.000 Nutzern ab 31/3/2016 Techniken zur Überwachung des Telefon- und Datenverkehrs vorhalten müssen.\r\nb) (Rechts)Gutachterliche Betrachtungen dieses Sachverhaltes, die in ihrem Haus oder in dessen Auftrag erstellt wurden. Soweit der Übersendung nach dem IFG beachtliche Verweigerungsgründe entgegenstehen jedenfalls eine Übersicht der Gutachten und der Gutachter.\r\nAuch für fachliche Betrachtung, wie die Nutzerzahl bei offenen WLANs ohne Nutzererfassung zu zählen ist, bitte ich um die Übersendung der existierenden Unterlagen.\r\nc) Eine Übersicht der zu dieser Thematik mit Personen (oder Verbänden) außerhalb ihres Hauses geführten Gespräche oder von diesen eingegange Stellungnahmen.\r\nd) Den das verfahren zur Überprüfung der Verpflichtung der Anbieter einleitenden Akt (Verfügung usw.). Soweit es vor der formellen Einleitung interne Gespräche hierzu gegeben hat oder von anderer Seite, insb. der Bundesregierung oder der Ministerien hierzu Anfragen o.ä. gab, die hierzu vorhandenen Unterlagen.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\nPostanschrift\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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[
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"subject": "AW: Anordnung bzgl. der Überwachung bei großen WLAN-Anbietern [#9329]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.04.2015, mit der Sie unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt haben.\r\n\r\nIhre Anfrage ist an die zuständigen Fachreferate weitergeleitet worden und wird dort geprüft. Wir werden anschließend unaufgefordert auf Sie zukommen.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"AW: Anordnung bzgl. der Überwachung bei großen WLAN-Anbietern [#9329]"
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"sender": "Bundesnetzagentur",
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"subject": "AW: Anordnung bzgl. der Überwachung bei großen WLAN-Anbietern [#9329]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nmit Ihrer Email vom 11.04.15 haben Sie einen Antrag nach dem IFG zur Umsetzung der Überwachung WLAN-gestützter Internetzugänge gestellt, den ich Ihnen wie folgt beantworte:\r\n\r\na) In der Anlage erhalten Sie ein Musterschreiben.\r\n\r\nb) Gutachten wurden hierzu nicht erstellt. Die rechtliche Verpflichtung zur Vorhaltung von Überwachungstechnik ergibt sich bereits aus der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV). Die technische Umsetzung erfolgt auf Grundlage der ETSI-Spezifikationen TS 102 232-1/-3, die frei auf der Webseite www.etsi.org verfügbar sind. Die ETSI-Spezifikationen werden einvernehmlich durch Hersteller, Verpflichtete und Behörden erstellt und wurden bereits grundsätzlich im November 2004 mit Inkrafttreten der Technischen Richtlinie (TR TKÜV), Ausgabe 4.1 für die verschiedenen Formen von Internetzugangswegen vorgegeben. Nach § 11 TKÜV erfolgte dies unter Beteiligung der TK-Wirtschaft, der Hersteller sowie der Behörden. Wie im Musterschreiben ausgeführt, erfolgt die Umsetzung der Vorgaben für WLAN-bezogene Internetzugangswege erst jetzt.\r\n\r\nDie Betrachtung der Nutzerzahl bei offenen WLANs ohne Nutzerregistrierung ergibt sich bereits abschließend durch die Regelungen der TKÜV: Nach § 3 Abs. 2 Nr. 5 TKÜV muss derjenige Betreiber keine Vorkehrungen treffen, an deren Anlage nicht mehr als 10.000 Nutzer angeschlossen sind. Wenn keine Nutzerkennungen im Rahmen einer Registrierung vergeben werden, sind die gleichzeitig angeschlossenen Nutzer ausschlaggebend. Wird also ein so großes WLAN-Netz betrieben, an dem tatsächlich gleichzeitig und nicht nur einmalig mehr als 10.000 Endnutzer \"eingebucht\" sind, ist die Verpflichtung gegeben. Daher wird die Verpflichtung auch nur wenige große Anbieter treffen; keineswegs jedoch kleine Anbieter (Cafes, Hotels, Bibliotheken etc.), die beispielsweise lediglich ihren eigenen Internetanschluss per WLAN-Router ihren Gästen zur Verfügung stellen.\r\n\r\nDie Verpflichtung, organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, ermöglicht es im Übrigen den Strafverfolgungsbehörden nicht erst, richterlich angeordnete Überwachungen zu verlangen (deren Möglichkeiten richten sich z.B. nach der StPO und enthalten keine Marginaliengrenze), sondern soll sicherstellen, dass solche Betreiber, die eher als andere, Anordnungen umsetzen müssen, ein geordnetes und nachvollziehbares Verfahren etablieren. So besteht eine wesentliche Vorgabe für die Unternehmen darin, dass Überwachungen nur im Vier-Augen-Prinzip umgesetzt und protokolliert werden, das hierzu nur besonders abgenommene Techniken zum Einsatz kommen sowie, dass die Bundesnetzagentur die Vorkehrungen jederzeit kontrollieren kann. \r\n\r\nc) Im Rahmen der Erarbeitung der TR TKÜV und im Vorfeld der jetzigen Umsetzung wurden verschiedene allgemeine Gespräche geführt, zu denen keine Aufzeichnungen vorliegen. Bezüglich hierzu konkret eingegangener Stellungnahmen muss zunächst der Abschluss des Beteiligungsverfahrens nach § 8 Abs. 1 IFG abgewartet werden. Nach § 8 Abs. 1 IFG hat die Behörde Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, einem Monat Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewähren. Nach der abschließenden Entscheidung durch die Behörde darf der etwaige Informationszugang erst nach zwei Wochen erfolgen. Die Fristen sind noch nicht abgelaufen.\r\n\r\nd) Siehe hierzu meine Ausführungen unter a) und b). Das Musterschreiben wurde im Vorfeld im Rahmen des internen Verwaltungsweges mit den Vorgesetzten abgestimmt.\r\n\r\nNach Abschluss des Beteiligungsverfahrens zu den Stellungnahmen nach Buchstabe c) werde ich Sie informieren.\r\n\r\nSollten Sie weitere Fragen haben, bitte ich um Benachrichtigung.\r\nAllgemeine Fragen zu den Regelungen der TKÜV bzw. deren Umsetzung können Sie mir auch direkt stellen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\r\nmit Ihrer Email vom 11.04.15 haben Sie einen Antrag nach dem IFG zur Umsetzung der Überwachung WLAN-gestützter Internetzugänge gestellt, den ich Ihnen wie folgt beantworte:\r\n\r\na) In der Anlage erhalten Sie ein Musterschreiben.\r\n\r\nb) Gutachten wurden hierzu nicht erstellt. Die rechtliche Verpflichtung zur Vorhaltung von Überwachungstechnik ergibt sich bereits aus der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV). Die technische Umsetzung erfolgt auf Grundlage der ETSI-Spezifikationen TS 102 232-1/-3, die frei auf der Webseite www.etsi.org verfügbar sind. Die ETSI-Spezifikationen werden einvernehmlich durch Hersteller, Verpflichtete und Behörden erstellt und wurden bereits grundsätzlich im November 2004 mit Inkrafttreten der Technischen Richtlinie (TR TKÜV), Ausgabe 4.1 für die verschiedenen Formen von Internetzugangswegen vorgegeben. Nach § 11 TKÜV erfolgte dies unter Beteiligung der TK-Wirtschaft, der Hersteller sowie der Behörden. Wie im Musterschreiben ausgeführt, erfolgt die Umsetzung der Vorgaben für WLAN-bezogene Internetzugangswege erst jetzt.\r\n\r\nDie Betrachtung der Nutzerzahl bei offenen WLANs ohne Nutzerregistrierung ergibt sich bereits abschließend durch die Regelungen der TKÜV: Nach § 3 Abs. 2 Nr. 5 TKÜV muss derjenige Betreiber keine Vorkehrungen treffen, an deren Anlage nicht mehr als 10.000 Nutzer angeschlossen sind. Wenn keine Nutzerkennungen im Rahmen einer Registrierung vergeben werden, sind die gleichzeitig angeschlossenen Nutzer ausschlaggebend. Wird also ein so großes WLAN-Netz betrieben, an dem tatsächlich gleichzeitig und nicht nur einmalig mehr als 10.000 Endnutzer \"eingebucht\" sind, ist die Verpflichtung gegeben. Daher wird die Verpflichtung auch nur wenige große Anbieter treffen; keineswegs jedoch kleine Anbieter (Cafes, Hotels, Bibliotheken etc.), die beispielsweise lediglich ihren eigenen Internetanschluss per WLAN-Router ihren Gästen zur Verfügung stellen.\r\n\r\nDie Verpflichtung, organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, ermöglicht es im Übrigen den Strafverfolgungsbehörden nicht erst, richterlich angeordnete Überwachungen zu verlangen (deren Möglichkeiten richten sich z.B. nach der StPO und enthalten keine Marginaliengrenze), sondern soll sicherstellen, dass solche Betreiber, die eher als andere, Anordnungen umsetzen müssen, ein geordnetes und nachvollziehbares Verfahren etablieren. So besteht eine wesentliche Vorgabe für die Unternehmen darin, dass Überwachungen nur im Vier-Augen-Prinzip umgesetzt und protokolliert werden, das hierzu nur besonders abgenommene Techniken zum Einsatz kommen sowie, dass die Bundesnetzagentur die Vorkehrungen jederzeit kontrollieren kann. \r\n\r\nc) Im Rahmen der Erarbeitung der TR TKÜV und im Vorfeld der jetzigen Umsetzung wurden verschiedene allgemeine Gespräche geführt, zu denen keine Aufzeichnungen vorliegen. Bezüglich hierzu konkret eingegangener Stellungnahmen muss zunächst der Abschluss des Beteiligungsverfahrens nach § 8 Abs. 1 IFG abgewartet werden. Nach § 8 Abs. 1 IFG hat die Behörde Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, einem Monat Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewähren. Nach der abschließenden Entscheidung durch die Behörde darf der etwaige Informationszugang erst nach zwei Wochen erfolgen. Die Fristen sind noch nicht abgelaufen.\r\n\r\nd) Siehe hierzu meine Ausführungen unter a) und b). Das Musterschreiben wurde im Vorfeld im Rahmen des internen Verwaltungsweges mit den Vorgesetzten abgestimmt.\r\n\r\nNach Abschluss des Beteiligungsverfahrens zu den Stellungnahmen nach Buchstabe c) werde ich Sie informieren.\r\n\r\nSollten Sie weitere Fragen haben, bitte ich um Benachrichtigung.\r\nAllgemeine Fragen zu den Regelungen der TKÜV bzw. deren Umsetzung können Sie mir auch direkt stellen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "AW: Anordnung bzgl. der Überwachung bei großen WLAN-Anbietern [#9329]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nin Ergänzung zu meiner Email vom 11.05.15 anbei nun die beiden eingegangenen Stellungnahmen entsprechend Ihrer Anfrage (Buchstabe c). \r\nDie Beteiligungsverfahren wurden abgeschlossen. In den Kopien sind die Ausführungen zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geschwärzt; der Betroffene hat hierzu nicht nach § 6 IFG eingewilligt. Zudem sind entsprechend § 5 IFG die personenbezogenen Daten geschwärzt worden.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: \"Historische Turnhalle\" des MKG [#9333]",
"content": "Sehr geehrte Frau Häussler, \r\n\r\n\r\nIhre Anfrage vom 11. April 2015 ist bei uns eingegangen1) und wird derzeit anhand der Vorgaben des Hamburgischen Transparenzgesetzes geprüft. \r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: AW: \"Historische Turnhalle\" des MKG [#9333]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nvielen Dank für die Übersendung der beiden Schreiben. Sie haben damit das bekräftigt, was ich von dem Projekt bisher schon wusste bzw. erfahren hatte. Dabei waren mir die Bibliotheken des Denkmalschutzamtes und des MKG eine große Hilfe gewesen. \r\nSiehe auch mein Kommentar. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nHella Häussler\r\n\r\n\r\nAnfragenr: 9333\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nvielen Dank für die Übersendung der beiden Schreiben. Sie haben damit das bekräftigt, was ich von dem Projekt bisher schon wusste bzw. erfahren hatte. Dabei waren mir die Bibliotheken des Denkmalschutzamtes und des MKG eine große Hilfe gewesen. \r\nSiehe auch mein Kommentar. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nHella Häussler\r\n\r\n\r\nAnfragenr: 9333\r\nAntwort an: "
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"sender": "Hella Häussler",
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"content": "Sehr geehrte Frau Häussler,\r\n\r\nanbei sende ich Ihnen die erbetenen Unterlagen wunschgemäß in digitaler Form. Die vorgenommenen Schwärzungen betreffen personenbezogene Daten und erfolgten aufgrund der Vorschriften des Transparenzgesetz \r\nDiese Auskunft erfolgt als einfache elektronische Auskunft nach § 1 Absatz 3 Nr. 1 HmbTGGebO gebührenfrei.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "\"Historische Turnhalle\" des MKG [#9333]",
"content": "Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:\r\n\r\n\r\ndas Gutachten bzw. die Stellungnahme des Denkmalschutzamtes zu der \"historischen Turnhalle\" des Museums für Kunst und Gewerbe, was meines Wissens als Grundlage diente, um in Berlin Förderungsmittel der Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien beantragen zu können und gleichfalls als Grundlage für die Förderentscheidung der Stiftung Denkmalpflege Hamburg diente. \r\nVielen Dank für Ihre baldige Übersendung an meine eMail-Adresse. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nHella Häussler\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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"subject": "AW: AW: \"Historische Turnhalle\" des MKG [#9333]",
"content": "Sehr geehrt<< Anrede >>\r\nsehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nwann darf ich mit Ihrer Antwort auf meine Anfrage vom 11. April rechnen? \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nHella Häussler\r\n\r\n\r\nAnfragenr: 9333\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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"subject": "LKW Maut [#9335]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nWie viel Prozent der in Deutschland fahrenden LKW werden durch die Mautbrücken und/oder durch die Fahrzeuge des BAG kontrolliert und wieviele werden mit einer Ordnungswidrigkeit belangt. \r\n\r\nVielen Dank im Voraus\r\n\r\nJan Amberg\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nJan Amberg\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nJan Amberg\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"subject": "Einsendearbeiten und Altklausuren zum Modul 32881 - Wettbewerbsrecht für Wirtschaftswissenschaftler - Fernuniversität Hagen [#9336]",
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "WG: Einsendearbeiten und Altklausuren zum Modul 32881 - Wettbewerbsrecht für Wirtschaftswissenschaftler - Fernuniversität Hagen [#9336]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie um Übersendung alter Einsendearbeiten inklusive Musterlösungen des Moduls 32881 an der Fernuniversität Hagen sowie alter Klausuren inklusive Musterlösungen des Moduls 32881 an der Fernuniversität Hagen bitten.\r\n\r\nLeider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht entsprechen. Das Grundgesetz hat das allgemeine Schulwesen der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder zugewiesen. Der Bund hat auf diesem Gebiet weder eine Gesetzgebungsbefugnis noch eine Verwaltungshoheit. Infolgedessen liegen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung keinerlei Informationen über die gewünschten Einsendearbeiten und Klausuren vor.\r\n\r\nIch empfehle Ihnen daher, sich an die zuständige Länderbehörde zu wenden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"WG: Einsendearbeiten und Altklausuren zum Modul 32881 - Wettbewerbsrecht für Wirtschaftswissenschaftler - Fernuniversität Hagen [#9336]"
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"Sehr "
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"geehrtAntragsteller/in"
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"\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie um Übersendung alter Einsendearbeiten inklusive Musterlösungen des Moduls 32881 an der Fernuniversität Hagen sowie alter Klausuren inklusive Musterlösungen des Moduls 32881 an der Fernuniversität Hagen bitten.\r\n\r\nLeider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht entsprechen. Das Grundgesetz hat das allgemeine Schulwesen der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder zugewiesen. Der Bund hat auf diesem Gebiet weder eine Gesetzgebungsbefugnis noch eine Verwaltungshoheit. Infolgedessen liegen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung keinerlei Informationen über die gewünschten Einsendearbeiten und Klausuren vor.\r\n\r\nIch empfehle Ihnen daher, sich an die zuständige Länderbehörde zu wenden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Bundesministerium für Bildung und Forschung",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"id": 25886,
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"subject": "Staatsangehörigkeit [#9337]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\nnach vielen Gesprächen mit Bekannten und Recherchen im Internet muss ich feststellen, keinem Staat anzugehören. Schon in meiner Jugend wunderte ich mich über den Eintrag \"deutsch\" in Formularen. \r\nDie BRD ist eine eingetragene GmbH mit Frau Merkel als Geschäftsführer zur Erledigung von Finanzdienstleistungen. Sehr viele Deutsche wissen davon nichts. Bis 2005 habe ich erfahren, war meine\r\nStaatsangehörigkeit \"Deutschen Reich\". Das will natürlich niemand lesen oder hören.\r\nGibt es Pläne, die die Bildung eines rechtskräftigen Staates mit einer vom Volk beschlossenen Verfassung vorsehen? Falls ja, in welchem Zeitraum soll dies erfolgen? \r\n\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\nnach vielen Gesprächen mit Bekannten und Recherchen im Internet muss ich feststellen, keinem Staat anzugehören. Schon in meiner Jugend wunderte ich mich über den Eintrag \"deutsch\" in Formularen. \r\nDie BRD ist eine eingetragene GmbH mit Frau Merkel als Geschäftsführer zur Erledigung von Finanzdienstleistungen. Sehr viele Deutsche wissen davon nichts. Bis 2005 habe ich erfahren, war meine\r\nStaatsangehörigkeit \"Deutschen Reich\". Das will natürlich niemand lesen oder hören.\r\nGibt es Pläne, die die Bildung eines rechtskräftigen Staates mit einer vom Volk beschlossenen Verfassung vorsehen? Falls ja, in welchem Zeitraum soll dies erfolgen? \r\n\r\n"
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"subject": "AW: Liste aller Betriebe, die nach §26 und §28 BImSchG Emissionsmessungen durchführen lassen müssen. [#9338]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Liste aller Betriebe, die nach §26 und §28 BImSchG Emissionsmessungen durchführen lassen müssen.\" vom 12.04.2015 (#9338) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nKristof Pohlmann\n\nAnfragenr: 9338\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nKristof Pohlmann\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"subject": "Liste aller Betriebe, die nach §26 und §28 BImSchG Emissionsmessungen durchführen lassen müssen. [#9338]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nEine Liste aller Betriebe, die in Deutschland nach §26 und §28 des BImSchG Emissionsmessungen durchführen lassen müssen. \n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nKristof Pohlmann\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"subject": "AW: AKW Grafenreihnfeld [#9339]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. April 2015, die uns über die Plattform „Frag den Staat.de“ erreicht hat.\r\n\r\nBeigefügt senden wir Ihnen das Antwortschreiben des Fachreferates zu Ihrer Anfrage.\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen",
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"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nDen Bauplan des Atomkraftwerkes in Grafenreihnfeld, sowie die entsprechende Kostenaufstellung.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\r\n\r\n\r\n",
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"content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nWieso wird in Feststellungsbescheiden nach dem Schwerbehindertengesetz keine ordnungsgemäße und insbesondere nachvollziehbare Begründung für die Festsetzung des GdB angegeben.\r\n\r\nWill die Behörde pokern und hofft, dass die schwerbehinderten Mitbürger Ruhe geben und sich mit dem Bescheid abfinden anstatt Widerspruch und Klage zu erheben.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nPeter Bauer\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\r\n\r\n\r\n",
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"subject": "Feststellungsbescheide nach dem Schwerbehindertengesetz [#9340 ]",
"content": "\r\nSehr geehrter Herr Bauer,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 13.04.2015, die ich nachfolgend gerne beantworte:\r\n\r\nDie Bescheide des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)\r\nnach dem Schwerbehindertenrecht entsprechen den Anforderungen des § 35 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch und beinhalten die wesentlichen und tatsächlichen Gründe für die Entscheidung der Behörde.\r\nAuf die zugrundeliegenden gesetzlichen Bestimmungen wird in den Bescheiden ebenso verwiesen wie auf § 69 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX), wo definiert ist, wie der Grad der Behinderung festgestellt wird.\r\nDarüber hinaus können sich alle Berlinerinnen und Berliner telefonisch oder persönlich im Kundencenter des Landesamtes beraten zu lassen. Außerdem informiert das Landesamt unter http://www.berlin.de/lageso/index.html umfangreich zum Schwerbehindertenrecht.\r\nDer von Ihnen erhobene Vorwurf, in den hiesigen Feststellungsbescheiden gäbe es keine ordnungsgemäße und insbesondere nicht nachvollziehbare Begründung für die Festsetzung des GdB vermag ich insofern nicht ansatzweise nachzuvollziehen.\r\n\r\nAllein unter Angabe Ihres Vor- und Familiennamens konnte ich keinen Schwerbehindertenvorgang von Ihnen ermitteln. Sollten Sie als persönlich Betroffener Einsicht in Ihre Schwerbehindertenakte wünschen, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Aktenzeichens per E- Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> oder telefonisch unter (030) 115 an das Kundencenter des Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) .\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: APO [IVBV] Feststellungsbescheide nach dem Schwerbehindertengesetz [#9341]",
"content": "Sehr geehrter Herr Bauer,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail.\r\n\r\nIhre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet.\r\n\r\nDieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. \r\n\r\nMit freundlichem Gruß \r\n\r\nKommunikationscenter\r\nBundesministerium für Arbeit und Soziales \r\n\r\n\r\nBürgertelefon: \r\n\r\nMontag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr \r\nSie fragen - wir antworten \r\n\r\nRente: \t\t\t\t\t\t\t030 221 911 001\r\n\r\nUnfallversicherung/Ehrenamt: \t\t\t\t030 221 911 002\r\n\r\nArbeitsmarktpolitik und -förderung:\t\t\t030 221 911 003\r\n\r\nArbeitsrecht: \t\t\t\t\t\t030 221 911 004\r\n\r\nTeilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: \t\t\t030 221 911 005\r\n\r\nInfos für Menschen mit Behinderungen: \t\t030 221 911 006\r\n\r\nEuropäischer Sozialfonds/Soziales Europa:\t030 221 911 007\r\n\r\nMitarbeiterkapitalbeteiligung:\t\t\t030 221 911 008\r\n\r\nInformationen zum Bildungspaket:\t\t\t030 221 911 009\r\n\r\nInformationen zum Mindestlohn:\t\t\t030 60 28 00 28\r\n\r\nGehörlosen/Hörgeschädigten-Service: \r\nE-Mail:\t\t\t\t\t\t\t<<E-Mail-Adresse>>\r\nFax:\t\t\t\t\t\t\t\t030 221 911 017 \r\nGebärdentelefon / Video over IP: \t\t\t<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nwww.bmas.bund.de\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nDie Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. \r\n\r\nThe information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: Peter Bauer <<E-Mail-Adresse>> \r\nGesendet: Sonntag, 12. April 2015 22:00\r\nAn: <<E-Mail-Adresse>>\r\nBetreff: APO [IVBV] Feststellungsbescheide nach dem Schwerbehindertengesetz [#9341]\r\n\r\nAntrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nWieso wird in Feststellungsbescheiden nach dem Schwerbehindertengesetz keine ordnungsgemäße und insbesondere nachvollziehbare Begründung für die Festsetzung des GdB angegeben.\r\n\r\nWill die Behörde pokern und hofft, dass die schwerbehinderten Mitbürger Ruhe geben und sich mit dem Bescheid abfinden anstatt Widerspruch und Klage zu erheben.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nWieso wird in Feststellungsbescheiden nach dem Schwerbehindertengesetz keine ordnungsgemäße und insbesondere nachvollziehbare Begründung für die Festsetzung des GdB angegeben.\r\n\r\nWill die Behörde pokern und hofft, dass die schwerbehinderten Mitbürger Ruhe geben und sich mit dem Bescheid abfinden anstatt Widerspruch und Klage zu erheben.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nPeter Bauer\r\n"
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\r\n\r\n\r\n"
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"subject": "WG: [IVBV] Feststellungsbescheide nach dem Schwerbehindertengesetz [#9341]",
"content": "Sehr geehrter Herr Bauer,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. April 2015. Zu Ihrem Anliegen möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:\r\n\r\nAllgemein möchte ich auf das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) verweisen. \r\nNach § 35 SGB X ist ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. \r\n\r\nIm übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nicht Angelegenheit des Bundes sondern der Länder sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist hier weder Aufsichtsbehörde noch kann es Weisungen erteilen. \r\nIch rege daher an, dass Sie sich an das für Sie zuständige Versorgungsamt oder an die entsprechende Aufsichtsbehörde wenden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrter Herr Bauer,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. April 2015. Zu Ihrem Anliegen möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:\r\n\r\nAllgemein möchte ich auf das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) verweisen. \r\nNach § 35 SGB X ist ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. \r\n\r\nIm übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nicht Angelegenheit des Bundes sondern der Länder sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist hier weder Aufsichtsbehörde noch kann es Weisungen erteilen. \r\nIch rege daher an, dass Sie sich an das für Sie zuständige Versorgungsamt oder an die entsprechende Aufsichtsbehörde wenden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Bundesministerium für Arbeit und Soziales",
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"subject": "Begründung des GdB in Feststellungsbescheiden nach dem Schwerbehindertengesetz [#9342]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nWieso wird in Feststellungsbescheiden des Landesamts für Gesundheit und Soziales Berlin nach dem Schwerbehindertengesetz konsequent keine ordnungsgemäße und insbesondere nachvollziehbare Begründung für die Festsetzung des GdB angegeben ? Ist eine Begründung für Verwaltungsakte nicht verpflichtend?\r\n\r\nWill die Behörde pokern und hofft, dass die schwerbehinderten Mitbürger Ruhe geben und sich mit dem Bescheid abfinden anstatt Widerspruch und Klage zu erheben.?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nPeter Bauer\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nWieso wird in Feststellungsbescheiden des Landesamts für Gesundheit und Soziales Berlin nach dem Schwerbehindertengesetz konsequent keine ordnungsgemäße und insbesondere nachvollziehbare Begründung für die Festsetzung des GdB angegeben ? Ist eine Begründung für Verwaltungsakte nicht verpflichtend?\r\n\r\nWill die Behörde pokern und hofft, dass die schwerbehinderten Mitbürger Ruhe geben und sich mit dem Bescheid abfinden anstatt Widerspruch und Klage zu erheben.?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nPeter Bauer\n"
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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