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            "content": "Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer,\n\nals Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie des \nGutachtens der Wissenschaftlichen Dienste \"Rechtsfragen im Kontext der \nAbgeordnetenkorruption\", WD 7-3000-148/08.\n\nUngeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsan­spruchs kann das \nGutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders \nlautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) zu \nder Einsichtnahme in ein anderes Gutachten der Wissenschaftlichen \nDienste ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an \nseiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG \nfest.\n\nZu Ihrer weiteren Information:\nDer Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und \nVerbreitung an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides \nbedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und \nAußenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gut­achtens \nliegt eine Zustimmung für die Übersendung an Sie vor.\n\nIch weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutach­ten für \nSie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die \nBefugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte \nVeröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen \nDienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl \nzivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.\n\nRechtsbehelfsbelehrung\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe \nWiderspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur \nNiederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher \nDatenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. \nWird der Widerspruch schriftlich er­hoben, so gilt die Frist nur als \ngewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen \nBundestag eingegangen ist.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIch bitte um Übersendung des Gutachtens \"Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption\" bevorzugt in einem elektronischen Format.\n\nBitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe \nhttp://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).\n\nDes Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.\n\nIch verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen,",
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            "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIch bitte um Zusendung des folgenden Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes: Finanzverfassungsrechtliche Fragen zur Ausgestaltung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) \n\nBitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).\n\nIch verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/791\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\n\nMit freundlichen Grüßen\nAnonymer Nutzer\n\nPostanschrift\nAnonymer Nutzer\n<< Adresse entfernt >>",
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIch bitte um Übersendung des Gutachtens \"Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption\" bevorzugt in einem elektronischen Format.\n\nBitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe \nhttp://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).\n\nDes Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.\n\nIch verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen,\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n<< Adresse entfernt >>",
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            "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIch bitte um Zusendung des folgenden Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes: Finanzverfassungsrechtliche Fragen zur Ausgestaltung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) \n\nBitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).\n\nIch verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/791\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Informationen zu Abendessen mit Herrn Ackermann im April 2008\" vom 02.10.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Monate, 4 Wochen überschritten.\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\n\nMit freundlichen Grüßen,\nAntragsteller/in\n\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n<< Adresse entfernt >>",
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            "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIch bitte um Zusendung des folgenden Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes: Finanzverfassungsrechtliche Fragen zur Ausgestaltung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) \n\nBitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).\n\nIch verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/791\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIn verschiedenen Quellen wird die Weitergabe von Akten bzw. Karteidaten des ehemaligen MfS an andere staatliche bzw. internationale Behörden (Bundesanwaltschaft, BKA, BfV, EUROPOL, FBI etc.) oder Gerichte durch Ihre Behörde thematisiert (vgl. z.B. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 3/2007). Die \"Nachnutzung\" solcher in der damaligen DDR mit überwiegend geheimdienstlichen Methoden gewonnenen \"Informationen\" für Strafprozesse und/oder Verwendung durch andere Geheimdienste möchte ich in einer umfassenden Studie untersuchen.\n\nHierzu bitte ich um eine lückenlose Auflistung (Datum, Behörde, relevante Aktenzeichen, Kurzbeschreibung der gelieferten Informationen) der seit Bestehen an andere Behörden weitergegebenen Informationen.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen,\nAnonymer Nutzer\n\nPostanschrift\nAnonymer Nutzer\n<< Adresse entfernt >>\n<< Adresse entfernt >>",
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBitte übersenden Sie folgende Informationen zum Abendessen im Bundeskanzleramt anlässlich des 60. Geburtstags von Herrn Ackermann im April 2008:\n\n1. die Gästeliste\n2. die Redevorlage(n)\n3. die Tisch- und Sitzordnung\n4. die Sammelrechnung der Küche, die im zeitlichen Zusammenhang zu dem Abendessen steht\n\nIch verweise hierbei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2012 (OVG 12 B 27.11), siehe z.B. auch: http://www.tagesschau.de/inland/merkelgaesteliste100.html\nIch erwarte Schwärzungen höchstens in dem vom genannten Urteil bestimmten Umfang.\n\nIch verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/971\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen,",
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            "content": "Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer,\n\nals Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie des \nGutachtens der Wissenschaftlichen Dienste \"Rechtsfragen im Kontext der \nAbgeordnetenkorruption\", WD 7-3000-148/08.\n\nUngeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsan­spruchs kann das \nGutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders \nlautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) zu \nder Einsichtnahme in ein anderes Gutachten der Wissenschaftlichen \nDienste ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an \nseiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG \nfest.\n\nZu Ihrer weiteren Information:\nDer Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und \nVerbreitung an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides \nbedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und \nAußenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gut­achtens \nliegt eine Zustimmung für die Übersendung an Sie vor.\n\nIch weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutach­ten für \nSie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die \nBefugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte \nVeröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen \nDienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl \nzivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.\n\nRechtsbehelfsbelehrung\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe \nWiderspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur \nNiederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher \nDatenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. \nWird der Widerspruch schriftlich er­hoben, so gilt die Frist nur als \ngewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen \nBundestag eingegangen ist.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIch bitte um Übersendung des Gutachtens \"Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption\" bevorzugt in einem elektronischen Format.\n\nBitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe \nhttp://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).\n\nDes Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.\n\nIch verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen,",
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\nals Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie des \nGutachtens der Wissenschaftlichen Dienste \"Rechtsfragen im Kontext der \nAbgeordnetenkorruption\", WD 7-3000-148/08.\n\nUngeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsan­spruchs kann das \nGutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders \nlautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) zu \nder Einsichtnahme in ein anderes Gutachten der Wissenschaftlichen \nDienste ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an \nseiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG \nfest.\n\nZu Ihrer weiteren Information:\nDer Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und \nVerbreitung an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides \nbedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und \nAußenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gut­achtens \nliegt eine Zustimmung für die Übersendung an Sie vor.\n\nIch weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutach­ten für \nSie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die \nBefugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte \nVeröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen \nDienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl \nzivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.\n\nRechtsbehelfsbelehrung\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe \nWiderspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur \nNiederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher \nDatenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. \nWird der Widerspruch schriftlich er­hoben, so gilt die Frist nur als \ngewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen \nBundestag eingegangen ist.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIch bitte um Übersendung des Gutachtens \"Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption\" bevorzugt in einem elektronischen Format.\n\nBitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe \nhttp://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).\n\nDes Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.\n\nIch verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen,",
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDatenmaterial aus dem Zensus 2011 als xls-Datei aller bislang ausgewerteten, fehlerbereinigten und abschließend für eine Veröffentlichung freigegebenen Städte und Gemeinden in Deutschland.\nBezogen auf folgende Angaben:\nPLZ Ort,Straße, \nGebäudefragen:G1,G2,G3,G4;\nWohnungsfragen:W3,W4,W8\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen,\nDaniela Kind\n\nPostanschrift\nDaniela Kind\n<< Adresse entfernt >>\n<< Adresse entfernt >>\n<< Adresse entfernt >>",
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIch bitte um Übersendung des Gutachtens \"Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption\" bevorzugt in einem elektronischen Format.\n\nBitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe \nhttp://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).\n\nDes Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.\n\nIch verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen,\nMatthias Koster\n\nPostanschrift\nMatthias Koster\n<< Adresse entfernt >>\n<< Adresse entfernt >>",
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            "content": "Sehr geehrter Herr Koster,\n\nals Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie des \nGutachtens der Wissenschaftlichen Dienste \"Rechtsfragen im Kontext der \nAbgeordnetenkorruption\", WD 7-3000-148/08.\n\nUngeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsan­spruchs kann das \nGutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders \nlautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) zu \nder Einsichtnahme in ein anderes Gutachten der Wissenschaftlichen \nDienste ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an \nseiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG \nfest.\n\nZu Ihrer weiteren Information:\nDer Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und \nVerbreitung an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides \nbedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und \nAußenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gut­achtens \nliegt eine Zustimmung für die Übersendung an Sie vor.\n\nIch weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutach­ten für \nSie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die \nBefugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte \nVeröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen \nDienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl \nzivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.\n\nRechtsbehelfsbelehrung\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe \nWiderspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur \nNiederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher \nDatenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. \nWird der Widerspruch schriftlich er­hoben, so gilt die Frist nur als \ngewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen \nBundestag eingegangen ist.\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nim Auftrag\n\nDenny Neidler",
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            "subject": "Ihr IFG- Antrag an www.fragdenstaat vom 05.Okt 2012",
            "content": "...\nHinsichtlich der benötigten Daten verweisen wir Sie auf unser Internetangebot unter www.destatis.de. Unter \"Flächennutzung\" sind am 30.03.2012, 19.03.2012 und am 18.01.2012 jeweils eine Tabelle und zwei Artikel eingestellt. Sofern Sie jedoch einzelne Daten auf Gemeinde- und Städteebene benötigen, sind dafür die Statistischen Landesämter (hier: Statistisches Landesamt Nord) zuständig.\n\nMit freundlichen Grüßen \nIm Auftrag",
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                    "...\nHinsichtlich der benötigten Daten verweisen wir Sie auf unser Internetangebot unter www.destatis.de. Unter \"Flächennutzung\" sind am 30.03.2012, 19.03.2012 und am 18.01.2012 jeweils eine Tabelle und zwei Artikel eingestellt. Sofern Sie jedoch einzelne Daten auf Gemeinde- und Städteebene benötigen, sind dafür die Statistischen Landesämter (hier: Statistisches Landesamt Nord) zuständig.\n\nMit freundlichen Grüßen \nIm Auftrag"
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\ndie o.a. Anfrage der Frau Daniela Kind hinsichtlich der\n\"Nutzung der Bodenflächen nach Art ihrer tatsächlichen Nutzung\"\nwurde von uns mit Schreiben vom 09. Okt. 2012 an ihre\nPostanschrift beantwortet.\n\nIch wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Status dieser Anfrage\nentsprechend ändern würden.\n\nMit freundlichen Grüßen\nJoachim Hoffmann",
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\ndie o.a. Anfrage der Frau Daniela Kind hinsichtlich der\n\"Nutzung der Bodenflächen nach Art ihrer tatsächlichen Nutzung\"\nwurde von uns mit Schreiben vom 09. Okt. 2012 an ihre\nPostanschrift beantwortet.\n\nIch wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Status dieser Anfrage\nentsprechend ändern würden.\n\nMit freundlichen Grüßen\nJoachim Hoffmann"
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            "content": "Guten Tag, Herr Anonymer Nutzer!\n \nÜber einige Umwege haben wir Ihre Anfrage gestern Nachmittag erhalten.\nOb Sie sich mal bei mir telefonisch melden? Oder mir Ihre Kontaktdaten\nschicken, damit ich Sie anrufen kann? Wir wüssten schon gerne, wer Sie\nsind und für welchen Zweck Sie die Antworten benötigen. Sind Sie\nJournalist? Oder Hörer des WDR? \n \nSie erreichen mich telefonisch unter den unten stehenden Nummern.\nDanke. \n \nMit freundlichen Grüße, Uwe-Jens Lindner\n \n \n \n \n___________________________________________\nWESTDEUTSCHER RUNDFUNK KÖLN\nPresse und Information\nProgrammkommunikation\n50600 Köln\n\nTelefon + 49 221 220 7123\nFax + 49 221 220 77 7123 Mobil  + 49 173 546 90 44\n<<E-Mailadresse>> \n \nBesuchen Sie auch die WDR Presselounge und den ARD Foto-Server:\nwww.presse.wdr.de // www.ard-foto.de\n\n\nAntrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nWieviel kosten die Verkehrsmeldungen für den Autoverkehr jedes Jahr?\nWieviel Prozent der Sendezeit machen die Autoverkehrsnachrichten aus?\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu\nInformationen für das Land Nordrhein-Westfalen\n(Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen * IFG NRW), dem\nUmweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen\nbetroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit\nVerbraucherinformationen betroffen sind).\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands,\ndass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung\ngestellt werden wird, bitte ich nach * 2 VerwGebO IFG NRW von der\nErhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen\nsind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach *5 (2) UIG\nNRW.\n\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte\nich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten\nanzugeben.\n\nIch verweise auf * 5 Abs. 2 IFG NRW, * 2 UIG NRW und bitte, mir die\nerbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines\nMonats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an\ndie zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nNach *5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form\n(E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere\nergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\nBesuchen Sie auch die WDR Presselounge und den ARD Foto-Server:\nwww.presse.wdr.de // www.ard-foto.de\n\n\nAntrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nWieviel kosten die Verkehrsmeldungen für den Autoverkehr jedes Jahr?\nWieviel Prozent der Sendezeit machen die Autoverkehrsnachrichten aus?\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu\nInformationen für das Land Nordrhein-Westfalen\n(Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen * IFG NRW), dem\nUmweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen\nbetroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit\nVerbraucherinformationen betroffen sind).\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands,\ndass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung\ngestellt werden wird, bitte ich nach * 2 VerwGebO IFG NRW von der\nErhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen\nsind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach *5 (2) UIG\nNRW.\n\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte\nich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten\nanzugeben.\n\nIch verweise auf * 5 Abs. 2 IFG NRW, * 2 UIG NRW und bitte, mir die\nerbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines\nMonats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an\ndie zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nNach *5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form\n(E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere\nergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
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            "subject": "Antw: Kosten und Länge der Staumeldungen (Ihre Mail)",
            "content": "\nDies ist eine automatisch generierte Antwort!\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n \nvielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Mail wird im Auftrag der Internetredaktion an die entsprechende Stelle im Hause weitergeleitet und so schnell wie möglich bearbeitet.\n\nMit freundlichen Grüssen\n\nWDR Telefonzentrale\nTel.: 0221 220-0\nFax: 0221 220-4800\nE-Mail: <<E-Mailadresse>>\n\n\n\nAntrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nWieviel kosten die Verkehrsmeldungen für den Autoverkehr jedes Jahr?\nWieviel Prozent der Sendezeit machen die Autoverkehrsnachrichten aus?\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\n\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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            "subject": "Ihre Anfrage bezüglich Kosten und Länge der Staumeldungen im WDR-Hörfunk",
            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n \nzunächst möchte ich darauf hinweisen, dass der WDR Köln als\nRundfunkanstalt des öffentlichen Rechts nach unserer Rechtsauffassung\nnicht dem Auskunftsanspruch nach IFG NRW unterliegt. Zu dieser\nGrundsatzfrage ist eine verwaltungsgerichtliche Klärung anhängig und\nnoch nicht rechtskräftig entschieden. \n \nUnbeschadet dessen sind wir gleichwohl bereit, Ihnen folgendes\nmitzuteilen: \n \nDie Anzahl der Staumeldungen und die daraus resultierende Länge der\nVerkehrsdurchsage ist je nach Welle unterschiedlich.\nDie Meldungsanzahl und Sendezeit um Voll und um Halb ist bei jeder\nWelle auf einen Höchstwert begrenzt. So wird auch bei besonders vielen\nStaus nur eine bestimmte Höchstanzahl verlesen.\nDie aktuellen Meldungs-Höchstwerte der Wellen sind:\n1LIVE:   max. 10 Staumeldungen\nWDR2: max. 10 Staumeldungen\nWDR4: max. 10 Staumeldungen\nWDR5: max.   8 Staumeldungen \n \nUnter Berücksichtigung verschiedener Sprechgeschwindigkeiten ergibt\nsich pro Durchsage eine Länge von durchschnittlich 1 Minute. Am Beispiel\nvon 1LIVE beträgt die Gesamtsendezeit pro Tag 34,5 Minuten, was einem\nAnteil an der Gesamtsendezeit von 2,396 % entspricht (bei 24\nStunden/1440 Minuten). Das Ergebnis lässt sich dann auf die anderen\nWellen übertragen. \n \nEine Ausnahme bildet WDR 2: die zusätzliche Sendezeit für\nGefahrenmeldungen oder Geisterfahrer lässt sich naturgemäß nicht\nkalkulieren. \n \nDie Kosten für die Verkehrsmeldungen lassen sich nicht eindeutig\nbenennen, da neben den unmittelbaren Kosten für die Aufarbeitung der\nMeldungen auch Kosten für die Übertragung, die Technik, den Moderator\netc. anfallen. \n \nDies sind die Erkenntnisse, die sich in Bezug auf Ihre Frage aus den\nzur Verfügung stehenden Unterlagen ergeben. Eine weitergehende\nBeantwortung würde einen beträchtlichen Recherche- und\nAufbereitungsaufwand nach sich ziehen. \n \nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\nzunächst möchte ich darauf hinweisen, dass der WDR Köln als\nRundfunkanstalt des öffentlichen Rechts nach unserer Rechtsauffassung\nnicht dem Auskunftsanspruch nach IFG NRW unterliegt. Zu dieser\nGrundsatzfrage ist eine verwaltungsgerichtliche Klärung anhängig und\nnoch nicht rechtskräftig entschieden. \n \nUnbeschadet dessen sind wir gleichwohl bereit, Ihnen folgendes\nmitzuteilen: \n \nDie Anzahl der Staumeldungen und die daraus resultierende Länge der\nVerkehrsdurchsage ist je nach Welle unterschiedlich.\nDie Meldungsanzahl und Sendezeit um Voll und um Halb ist bei jeder\nWelle auf einen Höchstwert begrenzt. So wird auch bei besonders vielen\nStaus nur eine bestimmte Höchstanzahl verlesen.\nDie aktuellen Meldungs-Höchstwerte der Wellen sind:\n1LIVE:   max. 10 Staumeldungen\nWDR2: max. 10 Staumeldungen\nWDR4: max. 10 Staumeldungen\nWDR5: max.   8 Staumeldungen \n \nUnter Berücksichtigung verschiedener Sprechgeschwindigkeiten ergibt\nsich pro Durchsage eine Länge von durchschnittlich 1 Minute. Am Beispiel\nvon 1LIVE beträgt die Gesamtsendezeit pro Tag 34,5 Minuten, was einem\nAnteil an der Gesamtsendezeit von 2,396 % entspricht (bei 24\nStunden/1440 Minuten). Das Ergebnis lässt sich dann auf die anderen\nWellen übertragen. \n \nEine Ausnahme bildet WDR 2: die zusätzliche Sendezeit für\nGefahrenmeldungen oder Geisterfahrer lässt sich naturgemäß nicht\nkalkulieren. \n \nDie Kosten für die Verkehrsmeldungen lassen sich nicht eindeutig\nbenennen, da neben den unmittelbaren Kosten für die Aufarbeitung der\nMeldungen auch Kosten für die Übertragung, die Technik, den Moderator\netc. anfallen. \n \nDies sind die Erkenntnisse, die sich in Bezug auf Ihre Frage aus den\nzur Verfügung stehenden Unterlagen ergeben. Eine weitergehende\nBeantwortung würde einen beträchtlichen Recherche- und\nAufbereitungsaufwand nach sich ziehen. \n \nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer,\n\n\nals Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie des \nGutachtens der Wissenschaftlichen Dienste \"Rechtsfragen im Kontext der \nAbgeordnetenkorruption\", WD 7-3000-148/08.\n\nUngeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsan­spruchs kann das \nGutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders \nlautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) zu \nder Einsichtnahme in ein anderes Gutachten der Wissenschaftlichen \nDienste ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an \nseiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG \nfest._\n_\n\n_Zu Ihrer weiteren Information:_\nDer Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und \nVerbreitung an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides \nbedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und \nAußenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gut­achtens \nliegt eine Zustimmung für die Übersendung an Sie vor.\n\nIch weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutach­ten für \nSie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die \nBefugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte \nVeröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen \nDienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl \nzivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.\n\n_Rechtsbehelfsbelehrung_\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe \nWiderspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur \nNiederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher \nDatenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. \nWird der Widerspruch schriftlich er­hoben, so gilt die Frist nur als \ngewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen \nBundestag eingegangen ist.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\nals Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie des \nGutachtens der Wissenschaftlichen Dienste \"Rechtsfragen im Kontext der \nAbgeordnetenkorruption\", WD 7-3000-148/08.\n\nUngeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsan­spruchs kann das \nGutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders \nlautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) zu \nder Einsichtnahme in ein anderes Gutachten der Wissenschaftlichen \nDienste ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an \nseiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG \nfest._\n_\n\n_Zu Ihrer weiteren Information:_\nDer Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und \nVerbreitung an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides \nbedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und \nAußenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gut­achtens \nliegt eine Zustimmung für die Übersendung an Sie vor.\n\nIch weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutach­ten für \nSie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die \nBefugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte \nVeröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen \nDienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl \nzivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.\n\n_Rechtsbehelfsbelehrung_\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe \nWiderspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur \nNiederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher \nDatenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. \nWird der Widerspruch schriftlich er­hoben, so gilt die Frist nur als \ngewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen \nBundestag eingegangen ist.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIch bitte um Übersendung des Gutachtens \"Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption\" bevorzugt in einem elektronischen Format.\n\nBitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe \nhttp://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).\n\nDes Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.\n\nIch verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen,",
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\r\n\r\nvielen Dank für ihre schnelle Rückmeldung.\r\n\r\nDa hier eine Geheimhaltung zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde findet selbstverständlich §17 HmbTG mit seinen Fristen hier Anwendung. Wir wünschen ihnen für die Gespräche mit den Partnern viel Erfolg und hoffen dass diese schnell zu einer Einigung im Sinne des Gesetzes führen.\r\n\r\nÜber evtl. entstehende Kosten würden wir Sie weiterhin bitten uns diese vorab mitzuteilen.\r\n\r\nAntragsteller ist die Initiative \"Antragsteller/in Antragsteller/in\", welche von Mehr Demokratie, Transparency International sowie den Chaos Computer Club gegründet wurde. Während der Volksinitiative haben Gregor Hackmack, Gerd Leilich und Michael Hirdes als Vertrauenspersonen für die Initiative gehandelt.\r\nDas Transparenzgesetz sieht im Grunde jedoch in Anlehnung an Urteile des BVerwG zum UIG auch die Auskunftsberechtigung für nichtrechtsfähige Vereinigungen vor.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in",
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\r\n\r\nwie bereits in der Nachricht am 09.01.2013 festgestellt, haben Sie die Anfrage bisher nicht beantwortet. Bezüglich der bereits veröffentlichten Informationen möchten wir auf § 12 Abs. 6 HmbTG verweisen.\r\n\r\nDer Antrag beinhaltet eine Anfrage nach dem Architektenvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, ReGe Hamburg Projektrealisierungsgesellschaft mbH und der Arbeitsgemeinschaft Herzog & de Meuron und Höhler + Partner.\r\n\r\nDieser ist weder als Antwort auf die Anfrage noch in den oben genannten Veröffentlichungen auf http://www.elbphilharmonie-erleben.de/de/vertraege/ zu finden.\r\n\r\nSie baten in ihrer E-Mail vom 08.10.2012 um Verständnis, dass die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt. Diese haben wir gerne aufgebracht. Inzwischen sind über 6 Monate vergangen. Damit ist die Frist für die Beantwortung der Anfrage gemäß §17 HmbTG verstrichen.\r\n\r\nBitte informieren Sie uns umgehend über den Stand der Anfrage.\r\n\r\nWir hoffen, dass wir unsere Informationsanfrage nicht gerichtlich durchsetzen müssen und verbleiben mit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in",
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                    "\r\n\r\nwie bereits in der Nachricht am 09.01.2013 festgestellt, haben Sie die Anfrage bisher nicht beantwortet. Bezüglich der bereits veröffentlichten Informationen möchten wir auf § 12 Abs. 6 HmbTG verweisen.\r\n\r\nDer Antrag beinhaltet eine Anfrage nach dem Architektenvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, ReGe Hamburg Projektrealisierungsgesellschaft mbH und der Arbeitsgemeinschaft Herzog & de Meuron und Höhler + Partner.\r\n\r\nDieser ist weder als Antwort auf die Anfrage noch in den oben genannten Veröffentlichungen auf http://www.elbphilharmonie-erleben.de/de/vertraege/ zu finden.\r\n\r\nSie baten in ihrer E-Mail vom 08.10.2012 um Verständnis, dass die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt. Diese haben wir gerne aufgebracht. Inzwischen sind über 6 Monate vergangen. Damit ist die Frist für die Beantwortung der Anfrage gemäß §17 HmbTG verstrichen.\r\n\r\nBitte informieren Sie uns umgehend über den Stand der Anfrage.\r\n\r\nWir hoffen, dass wir unsere Informationsanfrage nicht gerichtlich durchsetzen müssen und verbleiben mit freundlichen Grüßen,\r\n\r\n"
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nzu Ihrer Mail vom 15. April 2013 kann ich Ihnen mitteilen, dass inzwischen mit der ARGE Generalplaner eine Einigung über den weiteren Umgang mit dem von Ihnen erbetenen \"Altvertrag\" erreicht wurde. Der Generalplaner hat der Veröffentlichung nach Wirksamwerden der Neuordnung zugestimmt, soweit diese unter Wahrung seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erfolgt.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n \r\n \r\nJochen Margedant\r\n \r\nKulturbehörde \r\nLeiter Projektgruppe Elbphilharmonie\r\nHohe Bleichen 22, 20354 Hamburg\r\nTel.: 040/ 428 24 215, Fax 040/ 428 24 220\r\n \r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----",
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            "content": "Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:\r\n\r\nVeträge, nebst Anlagen und weiteren Vereinbarungen sowie das Anlagenverzeichnis im Zusammenhang mit dem Bau der Elbphilharmonie.\r\n\r\nInsbesondere:\r\nRahmenvertrag für das Projekt Elbphilharmonie vom 1.3.2007\r\nzwischen Freie und Hansestadt Hamburg, ReGe Hamburg Projektrealisierungsgesellschaft mbH, CommerzLeasing und Immobilien AG, Hochtief Construction AG, ADAMANTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Elbphilharmonie KG und Skyliving GmbH & Co. KG\r\n\r\nLeistungsvertrag für das Projekt Elbphilharmonie vom 1.3.2007\r\nzwischen Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG und ADAMANTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co.\r\n\r\nNachträge (Nachtragsvereinbarungen) zum Leistungsvertrag:\r\n- Nachtrag Nr. 1 (30.3.2007, Vereinbarung zu dessen Wirksamkeit am 29.6.2007)\r\n- Nachtrag Nr. 2 (23.10.2007)\r\n- Nachtrag Nr. 4   (26.11.2008)\r\n\r\nEinredeverzichtserklärung\r\nElbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG\r\nsowie\r\n\r\nForderungskaufvertrag\r\nzwischen  ADAMANTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Elbphilharmonie KG\r\nund Bayerische Landesbank\r\n\r\nVertrag über die Übertragung von Miteigentumsanteilen\r\nzwischen Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG und Skyliving GmbH & Co. KG\r\n\r\nPachtvertrag\r\nzwischen Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG und  ADAMANTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Elbphilharmonie KG\r\n\r\nArchitektenvertrag\r\nzwischen Freie und Hansestadt Hamburg, ReGe Hamburg Projektrealisierungsgesellschaft mbH und Arbeitsgemeinschaft Herzog & de Meuron und Höhler + Partner\r\n\r\nDies ist eine Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in",
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\r\n\r\nvielen Dank für ihre Antwort. Verstehen wir das richtig, dass Sie mit der Neuordnung den sogenannten Nachtrag 5 meinen?\r\n\r\nWarum soll eine entsprechende Veröffentlichung erst nach dem Wirksamwerden stattfinden? Gibt es etwas, dass die Öffentlichkeit vorher nicht erfahren soll?\r\n\r\nHiermit fordern wir Sie erneut auf, die angefragten Verträge zu veröffentlichen. Dies ist seit über einem Monat fällig.\r\n\r\nIm Gesetz heißt es zu der Veröffentlichung von Altverträgen: \"Kann innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten keine Einigung erzielt werden, so werden die Informationen gewährt, wenn das Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse erheblich überwiegt.\" (§ 17 Abs. 2 Satz 2 HmbTG). Diese sechs Monate sind abgelaufen und nach ihrer Schilderung liegt eine Einigung bisher nicht vor.\r\n\r\nIn der Rechtsgüterabwegung kommen wir eindeutig zu dem Schluss, dass das Informationsinteresse klar erheblich überwiegt. Daher schreibt das Transparenzgesetz die Herausgabe vor, unabhängig von der Einschätzung der ARGE Generalplaner.\r\n\r\nKommen Sie ihrer gesetzlichen Pflicht nach.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in",
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