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"subject": "Einzel-/Härtefallentscheidung",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\ngemäß Ihrem Schreiben vom 17.11.2017 verweigern Sie die Prüfung „persönlichen angemessenen Miete“ wie es die Gesetze, Verordnungen, Bundessozialgericht, Bundesverfassungsgericht, etc. für die Kosten der 7nterkunft vorsieht. \r\nEs ist davon auszugehen, dass diese rechtswidrige Vorgehensweise bei sehr vielen Sozialleistungsbeziehern geschieht.\r\nNach SGB besteht ein Ansprüch auf einen begründeten Bescheid, welcher der Rechtslage entspricht. \r\nEs wird deshalb nach IFG und SGB um Herausgabe gebeten, Insbesondere Formblatt „überhöhte Miete“ mit Wirtschaftlichkeitsberechnung und persönliche Einzelfall-/Härtefallentscheidung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Einzel-/Härtefallentscheidung"
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"Sehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\ngemäß Ihrem Schreiben vom 17.11.2017 verweigern Sie die Prüfung „persönlichen angemessenen Miete“ wie es die Gesetze, Verordnungen, Bundessozialgericht, Bundesverfassungsgericht, etc. für die Kosten der 7nterkunft vorsieht. \r\nEs ist davon auszugehen, dass diese rechtswidrige Vorgehensweise bei sehr vielen Sozialleistungsbeziehern geschieht.\r\nNach SGB besteht ein Ansprüch auf einen begründeten Bescheid, welcher der Rechtslage entspricht. \r\nEs wird deshalb nach IFG und SGB um Herausgabe gebeten, Insbesondere Formblatt „überhöhte Miete“ mit Wirtschaftlichkeitsberechnung und persönliche Einzelfall-/Härtefallentscheidung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Stadtverwaltung München",
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"subject": "AW: Anfrage nach der IFS vom 05.11.2017 [#25164]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\ngemäß meinen obigen Ausführungen besteht für alle Sozialleistungsbezieher nach IFG und SGB auf Herausgabe. \r\n\r\nEs wird nochmals darum gegeben, da bereits eine Verfristung vorliegt. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAnfragenr: 25164\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"AW: Anfrage nach der IFS vom 05.11.2017 [#25164]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\ngemäß meinen obigen Ausführungen besteht für alle Sozialleistungsbezieher nach IFG und SGB auf Herausgabe. \r\n\r\nEs wird nochmals darum gegeben, da bereits eine Verfristung vorliegt. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAnfragenr: 25164\nAntwort an: "
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >"
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">\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "AW: Anfrage nach der IFS vom 05.11.2017 [#25164]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage.\n\nDiese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.\n\nWir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.\n\nAufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.\n\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"AW: Anfrage nach der IFS vom 05.11.2017 [#25164]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\n\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage.\n\nDiese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.\n\nWir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.\n\nAufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.\n\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
]
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"sender": "Stadtverwaltung München",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii-jobcenter-munchen-und-sgb-xii-sozialreferat-sbh-individuelle-angemessenheit-einzel-hartefallentscheidung/#nachricht-436721",
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"subject": "AW: Anfrage nach der IFS vom 05.11.2017 [#25164]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Unterkunft im SGB II (Jobcenter München) und SGB XII (Sozialreferat SBH): Individuelle Angemessenheit (Einzel-/Härtefallentscheidung)“ vom 05.11.2017 (#25164) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 713 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 25164\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/25164\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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"AW: Anfrage nach der IFS vom 05.11.2017 [#25164]"
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"Sehr "
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"\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Unterkunft im SGB II (Jobcenter München) und SGB XII (Sozialreferat SBH): Individuelle Angemessenheit (Einzel-/Härtefallentscheidung)“ vom 05.11.2017 (#25164) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 713 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
],
[
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"Antragsteller/in Antragsteller/in"
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[
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"\n\n\n\nAnfragenr: 25164\nAntwort an: "
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
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"https://fragdenstaat.de/a/25164"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
"status_name": null,
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77896/",
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"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii-jobcenter-munchen-und-sgb-xii-sozialreferat-sbh-individuelle-angemessenheit-einzel-hartefallentscheidung/#nachricht-77896",
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"subject": "Kosten der Unterkunft im SGB II (Jobcenter München) und SGB XII (Sozialreferat SBH): Individuelle Angemessenheit (Einzel-/Härtefallentscheidung) [#25164]",
"content": "Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nbeide Einrichtungen sind zur nach IFG und § 35 SGB X zur Information und schriftlicher Auskunft verpflichtet:\r\nhttp://muenchen-jobcenter.de/informationen/informationsfreiheitsgesetz/\r\nhttps://www.muenchen.de/rathaus/Stadtrecht/Informationsfreiheitssatzung.html\r\n\r\nDie Weisungen für die Kosten der Unterkunft werden im SGB II und SGB XII einheitlich von der LH München / Sozialreferat festgelegt und vom Stadtrat beschlossen: \r\nhttp://muenchen-jobcenter.de/informationen/informationsfreiheitsgesetz/weisungen/\r\nhttps://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4173639.pdf\r\nhttps://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Kosten_Unterkunft.html\r\n\r\nDie LH München handelt somit im eigenen und im übertragenen Wirkungskreis: \r\nhttps://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3683165.pdf\r\nSomit gilt vorrangig der eigene Wirkungskreis: \r\nhttps://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4126831.pdf\r\n\"Die Zuordnung einer Aufgabe zum eigenen oder übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde ergibt sich primär aus der spezialgesetzlichen Festlegung. Zuordnungshilfen befinden sich in Art. 83 Abs. 1 und 2 BV und Art. 57 GO. In Zweifelsfällen ist zugunsten einer Zuordnung zum eigenen Wirkungskreis zu entscheiden (vgl. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz GG; Art. 11 Abs. 2 BV).\"\r\nIn den Weisungen 35-1-1 und 22-1-1 ist das Verfahren zur Ermittlung der \"individuellen Angemessenheit\" festgelegt. \r\nim SGB XII besteht diese ausdrückliche Regelung mindestens seit der Weisung vom 01.10.2014. Im SGB II wurde dies erst aktuell mit der Änderung am 01.10.2017 eingeführt. \r\n\r\nAuf Ihre eigenen Leitlinien wird verwiesen: \r\nhttp://muenchen-jobcenter.de/media/2017/05/JCM_Poster_Handout_RZ20170324.pdf\r\n\r\nAufgrund des IFG, § 35 SGB X, etc., wird um schriftliche Information und Auskunft gebeten: \r\n1. Ist im Rahmen der Gleichbehandlung die individuelle Angemessenheit auch im SGB II bereits seit 2014 zu berücksichtigen, zumal beide Gruppen auf den gleichen schwierigen Wohnungsmarkt wie SGB XII-Sozialleistungsbezieher zurückgreifen, inkl SOWON.\r\n2. Ist im Rahmen der Gleichbehandlung nicht nur im SGB XII eine Überschreitung von 70% zu gewähren, sondern auch im SGB II? Derzeit wird hier erst seit 01.10.2017 eine max. Überschreitung von 30% akzeptiert. \r\n3. Besteht zur Feststellung der individuellen Angemessenheit ein fester Ablauf, zB Formular? \r\n4. Besteht für die betroffenen Haushalte ein Anspruch auf Herausgabe dieses \"Ermittlungsverfahren\"? \r\n5. Wird bei der Prüfung auch die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt, zB im Verhältnis zur Notunterkunft? Beispiel:\r\n1 Person: Euro 80,00 x 50 qm = Euro 4.000,00 / MOG Bruttokalt Euro 657,00 / +30 % Euro 854,10 / +70% Euro 1.116,90\r\n2 Personen: Euro 80,00 x 65 qm = Euro 5.200,00 / MOG Bruttokalt Euro 744,00 / +30% Euro 967,20 / +70% Euro 1.264,80\r\nhttps://www.tz.de/muenchen/stadt/neuhausen-nymphenburg-ort43338/bueroklotz-wird-flexiheim-platz-fuer-wohnungslose-und-fluechtlinge-8725269.html\r\n6. Setzt die LH München durch eigene teure Anmietungen die Mietspirale in München selbst massiv in Gang? \r\n7. Lt Weisungen sind bei vom Amt für Wohnen die Kosten immer angemessen auch wenn sie massiv die Mietobergrenzen überschreiten (Pensionen, Wohnheimen, Notquartieren, Asylbewerberunterkunft, Gemeinschaftsunterkunft, Flexi-Heime, Clearing-Häuser, Mutter-Kind-Häuser, Frauenhäuser, usw). Ist hier nicht die günstigste Wahl zu nutzen, zB selbst angemietete Wohnung mit einer Überschreitung der Mietobergrenze, aber noch unterhalb den Kosten einer Notunterkunft? Damit ist sehr Wohl eine Vermeidung / Verringerung der Kosten möglich => Höhe der jährlichen Haushaltseinsparrungen für alle untergebrachten Haushalte?\r\n8. Ist im Rahmen der Gleichbehandlung nicht nur Wohnungsinhabern eine Überschreitung von 30% bzw. 70% zu gewähren, sondern auch allen Wohnungssuchenden bei Neuanmietung? Vielmehr haben es gerade Wohnungssuchende heute um ein Vielfaches schwerer eine Wohnung in München anzumieten = somit leichter eine Wohnung zu halten. Auch sind die Mietpreise bei heutiger Anmietung um ein Vielfaches höher als bei Anmietung vor etlichen Jahren, evtl sogar vor Jahrzehnten und von günstigen Altmietverträgen profitieren (max. Mieterhöhung in 3 Jahren von 15%).\r\n10. Sind auch im SGB II die gleichen Gründe für eine Einzel-/Härtefall zu Grunde zu legen = einheitliche Weisung? \r\n11. Persönlich wird um Herausgabe der Ermittlung der individuellen Angemessenheit mit Wirtschaftlichkeitsberechnung für unseren Haushalt gebeten. Diese wird bereits mehrfach seit 2014 angefordert, aber vom Jobcenter München und LH München unzulässig verweigert, sogar behauptet dieses Verfahren bestehe nicht. \r\nFazit: \r\nEs wird um Herausgabe der Entscheidungsgrundlagen gebeten, die diese unzulässige Ungleichbehandlung begründet: Besserstellung von SGB XII-Hilfsempfängern und Untergebrachten in besonderen Wohnformen (siehe oben) im Verhältnis zu den Kosten der Unterkunft im SGB II.\n\nDies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Kosten der Unterkunft im SGB II (Jobcenter München) und SGB XII (Sozialreferat SBH): Individuelle Angemessenheit (Einzel-/Härtefallentscheidung) [#25164]"
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"redacted_content": [
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"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nbeide Einrichtungen sind zur nach IFG und § 35 SGB X zur Information und schriftlicher Auskunft verpflichtet:\r\nhttp://muenchen-jobcenter.de/informationen/informationsfreiheitsgesetz/\r\nhttps://www.muenchen.de/rathaus/Stadtrecht/Informationsfreiheitssatzung.html\r\n\r\nDie Weisungen für die Kosten der Unterkunft werden im SGB II und SGB XII einheitlich von der LH München / Sozialreferat festgelegt und vom Stadtrat beschlossen: \r\nhttp://muenchen-jobcenter.de/informationen/informationsfreiheitsgesetz/weisungen/\r\nhttps://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4173639.pdf\r\nhttps://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Kosten_Unterkunft.html\r\n\r\nDie LH München handelt somit im eigenen und im übertragenen Wirkungskreis: \r\nhttps://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3683165.pdf\r\nSomit gilt vorrangig der eigene Wirkungskreis: \r\nhttps://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4126831.pdf\r\n\"Die Zuordnung einer Aufgabe zum eigenen oder übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde ergibt sich primär aus der spezialgesetzlichen Festlegung. Zuordnungshilfen befinden sich in Art. 83 Abs. 1 und 2 BV und Art. 57 GO. In Zweifelsfällen ist zugunsten einer Zuordnung zum eigenen Wirkungskreis zu entscheiden (vgl. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz GG; Art. 11 Abs. 2 BV).\"\r\nIn den Weisungen 35-1-1 und 22-1-1 ist das Verfahren zur Ermittlung der \"individuellen Angemessenheit\" festgelegt. \r\nim SGB XII besteht diese ausdrückliche Regelung mindestens seit der Weisung vom 01.10.2014. Im SGB II wurde dies erst aktuell mit der Änderung am 01.10.2017 eingeführt. \r\n\r\nAuf Ihre eigenen Leitlinien wird verwiesen: \r\nhttp://muenchen-jobcenter.de/media/2017/05/JCM_Poster_Handout_RZ20170324.pdf\r\n\r\nAufgrund des IFG, § 35 SGB X, etc., wird um schriftliche Information und Auskunft gebeten: \r\n1. Ist im Rahmen der Gleichbehandlung die individuelle Angemessenheit auch im SGB II bereits seit 2014 zu berücksichtigen, zumal beide Gruppen auf den gleichen schwierigen Wohnungsmarkt wie SGB XII-Sozialleistungsbezieher zurückgreifen, inkl SOWON.\r\n2. Ist im Rahmen der Gleichbehandlung nicht nur im SGB XII eine Überschreitung von 70% zu gewähren, sondern auch im SGB II? Derzeit wird hier erst seit 01.10.2017 eine max. Überschreitung von 30% akzeptiert. \r\n3. Besteht zur Feststellung der individuellen Angemessenheit ein fester Ablauf, zB Formular? \r\n4. Besteht für die betroffenen Haushalte ein Anspruch auf Herausgabe dieses \"Ermittlungsverfahren\"? \r\n5. Wird bei der Prüfung auch die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt, zB im Verhältnis zur Notunterkunft? Beispiel:\r\n1 Person: Euro 80,00 x 50 qm = Euro 4.000,00 / MOG Bruttokalt Euro 657,00 / +30 % Euro 854,10 / +70% Euro 1.116,90\r\n2 Personen: Euro 80,00 x 65 qm = Euro 5.200,00 / MOG Bruttokalt Euro 744,00 / +30% Euro 967,20 / +70% Euro 1.264,80\r\nhttps://www.tz.de/muenchen/stadt/neuhausen-nymphenburg-ort43338/bueroklotz-wird-flexiheim-platz-fuer-wohnungslose-und-fluechtlinge-8725269.html\r\n6. Setzt die LH München durch eigene teure Anmietungen die Mietspirale in München selbst massiv in Gang? \r\n7. Lt Weisungen sind bei vom Amt für Wohnen die Kosten immer angemessen auch wenn sie massiv die Mietobergrenzen überschreiten (Pensionen, Wohnheimen, Notquartieren, Asylbewerberunterkunft, Gemeinschaftsunterkunft, Flexi-Heime, Clearing-Häuser, Mutter-Kind-Häuser, Frauenhäuser, usw). Ist hier nicht die günstigste Wahl zu nutzen, zB selbst angemietete Wohnung mit einer Überschreitung der Mietobergrenze, aber noch unterhalb den Kosten einer Notunterkunft? Damit ist sehr Wohl eine Vermeidung / Verringerung der Kosten möglich => Höhe der jährlichen Haushaltseinsparrungen für alle untergebrachten Haushalte?\r\n8. Ist im Rahmen der Gleichbehandlung nicht nur Wohnungsinhabern eine Überschreitung von 30% bzw. 70% zu gewähren, sondern auch allen Wohnungssuchenden bei Neuanmietung? Vielmehr haben es gerade Wohnungssuchende heute um ein Vielfaches schwerer eine Wohnung in München anzumieten = somit leichter eine Wohnung zu halten. Auch sind die Mietpreise bei heutiger Anmietung um ein Vielfaches höher als bei Anmietung vor etlichen Jahren, evtl sogar vor Jahrzehnten und von günstigen Altmietverträgen profitieren (max. Mieterhöhung in 3 Jahren von 15%).\r\n10. Sind auch im SGB II die gleichen Gründe für eine Einzel-/Härtefall zu Grunde zu legen = einheitliche Weisung? \r\n11. Persönlich wird um Herausgabe der Ermittlung der individuellen Angemessenheit mit Wirtschaftlichkeitsberechnung für unseren Haushalt gebeten. Diese wird bereits mehrfach seit 2014 angefordert, aber vom Jobcenter München und LH München unzulässig verweigert, sogar behauptet dieses Verfahren bestehe nicht. \r\nFazit: \r\nEs wird um Herausgabe der Entscheidungsgrundlagen gebeten, die diese unzulässige Ungleichbehandlung begründet: Besserstellung von SGB XII-Hilfsempfängern und Untergebrachten in besonderen Wohnformen (siehe oben) im Verhältnis zu den Kosten der Unterkunft im SGB II.\n\nDies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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">\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"subject": "Re: Kosten der Unterkunft im SGB II (Jobcenter München) und SGB XII (Sozialreferat SBH): Individuelle Angemessenheit (Einzel-/Härtefallentscheidung) [#25164]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage.\n\nDiese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird \ndort geprüft.\n\nWir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und \nzwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 \nInformationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der \nFassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu \nlaufen beginnt.\n\nAufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen \nVerwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der \nKostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich \nKosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den \nAntrag noch kostenfrei zurücknehmen können.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Re: Kosten der Unterkunft im SGB II (Jobcenter München) und SGB XII (Sozialreferat SBH): Individuelle Angemessenheit (Einzel-/Härtefallentscheidung) [#25164]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage.\n\nDiese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird \ndort geprüft.\n\nWir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und \nzwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 \nInformationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der \nFassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu \nlaufen beginnt.\n\nAufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen \nVerwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der \nKostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich \nKosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den \nAntrag noch kostenfrei zurücknehmen können.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Stadtverwaltung München",
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"subject": "AW: Anfrage nach der IFS vom 05.11.2017 [#25164]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Unterkunft im SGB II (Jobcenter München) und SGB XII (Sozialreferat SBH): Individuelle Angemessenheit (Einzel-/Härtefallentscheidung)“ vom 05.11.2017 (#25164) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 692 Tage überschritten.\r\n\r\nDas seit 2010 bis Heute beantragte entsprechende \"Formblatt Einzelfall/Härteentscheidung\" der LH München bzw. Jobcenter München wurde mir unverändert nicht vorgelegt.\r\n\r\nDer Bayerische Datenschutzbeauftragte hat Sie hierzu bereits verpflichtet. \r\n\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 25164\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/r/25164\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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"subject": "WG: Anfrage nach der IFS vom 05.11.2017 [#25164]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\n\nvielen Dank für Ihre Anfragen vom 30.10.2019 und 20.11.2019.\n\n\nIhr IFS-Antrag wurde durch die Landeshauptstadt München bereits 2017 umfassend beantwortet.\n\n\nAus Ihren erneuten Nachfragen wird nicht erkennbar, dass Sie einen Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 IFS) i. S. von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (§ 2 Satz 1 Nr. 1 IFS) beantragen.\n\n\nDaher ist festzustellen, dass Ihre erneuten Anfragen inhaltlich keine Anträge gemäß der Informationsfreiheitssatzung darstellt und insofern nicht weiter verfolgt werden.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: AW: Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung [#25165]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung“ vom 05.11.2017 (#25165) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nUlrich Scharfenort\n\nAnfragenr: 25165\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nUlrich Scharfenort\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"sender": "Ulrich Scharfenort",
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"<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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[
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "Ulrich Scharfenort",
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"subject": "Vermittlung bei Anfrage „Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung“ [#25165]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/25165\n\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bisher keinerlei Reaktion erfolgte, obwohl ausreichend Zeit vergangen ist und mehrfach erinnert wurde.\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\nUlrich Scharfenort\n\nAnfragenr: 25165\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/25165\n\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bisher keinerlei Reaktion erfolgte, obwohl ausreichend Zeit vergangen ist und mehrfach erinnert wurde.\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\nUlrich Scharfenort\n\nAnfragenr: 25165\nAntwort an: "
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "Ulrich Scharfenort",
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"subject": "WG: Ihre Anfrage an die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit [#25165]",
"content": "Sehr geehrter Herr Scharfenort, \r\n\r\nGefährdungsbeurteilungen werden im Rahmen des Arbeitsschutzes auch im jobcenter Duisburg durchgeführt. Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten und Gefährdungslagen gibt es auch teamspezifisch unterschiedliche Gefährdungsbeurteilungen.\r\n\r\nDie psychische Gefährdungsbeurteilung ist nur ein Teil der Gesamtgefährdungsbeurteilung (Ziffer 12)\r\n\r\nIn der Ablage sind alle unterschiedlichen Gefährdungsbeurteilungen eingescannt, und zwar genau der Bereich, der die psychischen Gefährdungen und den daraus resultierenden Maßnahmen beinhaltet. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"WG: Ihre Anfrage an die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit [#25165]"
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"Sehr geehrter Herr Scharfenort, \r\n\r\nGefährdungsbeurteilungen werden im Rahmen des Arbeitsschutzes auch im jobcenter Duisburg durchgeführt. Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten und Gefährdungslagen gibt es auch teamspezifisch unterschiedliche Gefährdungsbeurteilungen.\r\n\r\nDie psychische Gefährdungsbeurteilung ist nur ein Teil der Gesamtgefährdungsbeurteilung (Ziffer 12)\r\n\r\nIn der Ablage sind alle unterschiedlichen Gefährdungsbeurteilungen eingescannt, und zwar genau der Bereich, der die psychischen Gefährdungen und den daraus resultierenden Maßnahmen beinhaltet. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Jobcenter Duisburg",
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"subject": "Ihre Anfrage an die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit",
"content": "Sehr geehrter Herr Scharfenort,\nIhre Anfrage über \"FragDenStaat\" war hier leider nicht bekannt. Sie haben über das Portal folgende Anfrage gestellt: \"Die Maßnahmenübersicht der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.\"\nIch möchte Sie bitten, Ihr Anliegen näher zu konkretisieren, damit von mir die zuständige Stelle eingeschaltet werden kann.\n\nVielen Dank!\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Ihre Anfrage an die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit"
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"Sehr geehrter Herr Scharfenort,\nIhre Anfrage über \"FragDenStaat\" war hier leider nicht bekannt. Sie haben über das Portal folgende Anfrage gestellt: \"Die Maßnahmenübersicht der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.\"\nIch möchte Sie bitten, Ihr Anliegen näher zu konkretisieren, damit von mir die zuständige Stelle eingeschaltet werden kann.\n\nVielen Dank!\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
]
],
"sender": "Jobcenter Duisburg",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"subject": "AW: Ihre Anfrage an die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit [#25165]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nan welche Stelle sehen Sie hier noch Konkretisierungsbedarf?\r\n\r\nDer Begriff Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ist klar und eindeutig, gleiches gilt für den Aspekt Maßnahmen in Hinblick auf den Aspekt psychische Belastung.\r\n\r\nDie Gefährdungsbeurteilung ist nach Arbeitsschutzgesetz durchzuführen und zu dokumentieren. Gleiches gilt für die Maßnahmen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nUlrich Scharfenort\n\nAnfragenr: 25165\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nUlrich Scharfenort\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"AW: Ihre Anfrage an die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit [#25165]"
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"<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"sender": "Ulrich Scharfenort",
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"subject": "Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung [#25165]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDie Maßnahmenübersicht der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.\r\nBevorzugt als PDF, um die Arbeit zu vereinfachen.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nUlrich Scharfenort\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nUlrich Scharfenort\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
"redacted_subject": [
[
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"Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung [#25165]"
]
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"redacted_content": [
[
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDie Maßnahmenübersicht der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.\r\nBevorzugt als PDF, um die Arbeit zu vereinfachen.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nUlrich Scharfenort\n"
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\nPostanschrift\nUlrich Scharfenort\n"
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[
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"<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
]
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"sender": "Ulrich Scharfenort",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77901/",
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"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/staatsangehorigkeitsausweis-7/#nachricht-77901",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25166/",
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"sender_public_body": null,
"recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3922/",
"status": "awaiting_response",
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"attachments": [],
"subject": "Staatsangehörigkeitsausweis [#25166]",
"content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1. Welchem Verwendungszweck dient der Staatsangehörigkeitsnachweis bzw. der Staatsangehörigkeitsausweis?\r\n2. Für welche Rechtsgeschäfte oder Verwaltungsdienstleistungen ist er zwingend erforderlich?\r\n3. Welche Dokumente erfüllen ersatzhalber den gleichen Zweck?\r\n4. Mit welchem Dokument, kann man den Besitz der Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 GG nachweisen?\r\n4. Welche Behörden stellen in Berlin einen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit („Staatsangehörigkeitsausweis“) aus?\r\n5. Wie viele Staatsangehörigkeitsausweise sind von der jeweils zuständigen Behörde seit 1. Januar 2009 ausgestellt worden (aufgeschlüsselt nach Jahr und ausstellender Behörde)?\r\n6. Welche Rechtsfolgen sind mit der Rückgabe von Personaldokumenten wie Personalausweis und Reisepass verbunden?\r\n7. Welche Rangstellung hat der Staatsangehörigkeitsausweis im Vergleich zum Personal- und Reisepass?\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
"redacted_subject": [
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"Staatsangehörigkeitsausweis [#25166]"
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"redacted_content": [
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"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1. Welchem Verwendungszweck dient der Staatsangehörigkeitsnachweis bzw. der Staatsangehörigkeitsausweis?\r\n2. Für welche Rechtsgeschäfte oder Verwaltungsdienstleistungen ist er zwingend erforderlich?\r\n3. Welche Dokumente erfüllen ersatzhalber den gleichen Zweck?\r\n4. Mit welchem Dokument, kann man den Besitz der Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 GG nachweisen?\r\n4. Welche Behörden stellen in Berlin einen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit („Staatsangehörigkeitsausweis“) aus?\r\n5. Wie viele Staatsangehörigkeitsausweise sind von der jeweils zuständigen Behörde seit 1. Januar 2009 ausgestellt worden (aufgeschlüsselt nach Jahr und ausstellender Behörde)?\r\n6. Welche Rechtsfolgen sind mit der Rückgabe von Personaldokumenten wie Personalausweis und Reisepass verbunden?\r\n7. Welche Rangstellung hat der Staatsangehörigkeitsausweis im Vergleich zum Personal- und Reisepass?\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\nPostanschrift\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>"
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[
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
]
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/81620/",
"id": 81620,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/staatsangehorigkeitsausweis-7/#nachricht-81620",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25166/",
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"is_draft": false,
"kind": "email",
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"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3922/",
"recipient_public_body": null,
"status": "resolved",
"timestamp": "2018-01-18T13:20:12+01:00",
"registered_mail_date": null,
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"not_publishable": false,
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"subject": "AW: WG: Staatsangehörigkeitsausweis [#25166]",
"content": "\r\n\r\nSehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nmeiner Antwort vom 05.11.2017 ist inhaltlich nichts hinzufügen, auch nicht im Hinblick auf die Frage 4, die im Übrigen doppelt vorkommt.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "WG: Staatsangehörigkeitsausweis [#25166]",
"content": "\r\nSehr geehrtAntragsteller/in\n\r\ndie Fragen zu 1. bis 3. und 7. bis 8. beantworte ich zusammenfassend wie folgt:\r\n\r\nDie deutsche Staatsangehörigkeit wird in der Regel mit dem Reisepass oder einem Personalausweis hinreichend glaubhaft gemacht. Der Ausstellung derartiger Personaldokumente setzt voraus, dass das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit hinreichend nachgewiesen ist (§ 9 Passgesetz und § 6 Personalausweisgesetz).\r\n\r\nEines Staatsangehörigkeitsausweises bedarf es nur dann, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder wenn in begründeten und nachgewiesen Fällen von einer deutschen oder ausländischen Stelle ein förmlicher Nachweis verlangt wird, oder wenn ansonsten ein schutzbedürftiges Sachbescheidungsinteresse vorliegt. \r\n\r\nIm Übrigen gehe ich davon aus, dass Ihnen die Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Sport des Landes Baden-Württemberg auf die Kleine Anfrage des Abg. Daniel Lede Abal (GRÜNE) vom 04.04.2017, Drs. 16/1883, \r\nbekannt ist, da Sie die Fragen 1 bis 3 und 5 bis 7 von dort wortgleich übernommen haben.\r\n\r\nZur Klarstellung weise ich noch darauf hin, dass es sich bei Ihrer Anfrage zu 1. bis 3. und 7. bis 8. um keinen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) handelt. Das IFG ist nicht betroffen, wenn sich der Antrag nicht \r\nauf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Aus dem IFG ergibt sich auch kein Anspruch auf Klärung von Rechtsfragen.\r\n\r\nDie Fragen zu 5. und 6. werden wie folgt beantwortet:\r\n\r\nIn Berlin werden Staatsangehörigkeitsausweise entsprechend dem Allgemeinen Zuständigkeitskatalog zum Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) ausschließlich\r\nvon der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ausgestellt.\r\n\r\nÜbersicht über die in Berlin ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweise \r\n\r\nIm Jahr 2009: \t\t\t138\r\nIm Jahr 2010: \t\t\t249\r\nIm Jahr 2011: \t\t\t327\r\nIm Jahr 2012: \t\t\t200\r\nIm Jahr 2013: \t\t\t242\r\nIm Jahr 2014: \t\t\t275\r\nIm Jahr 2015: \t\t\t313\r\nIm Jahr 2016: \t\t\t278\r\nIm Jahr 2017 einschl. Oktober: \t280\r\n\r\n(Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport)\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: WG: Staatsangehörigkeitsausweis [#25166]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nvielen Dank fr Ihre Antworten.\r\n\r\nIch würde mich jedoch sehr freuen, wenn Sie mir auch Frage 4 beantworten würden.\r\n\r\n\"4. Mit welchem/n Dokument/en, kann man den Besitz der Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 GG nachweisen?\"\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25166\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"subject": "AW: AW: Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI [#25167]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI“ vom 06.11.2017 (#25167) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25167\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI [#25167]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\nper Email vom 6. November 2017 haben Sie auf Grundlage des rheinland-pfälzischen Transparenzgesetzes (LTranspG) um die Übersendung der aktuelle Anzahl von Bediensteten der Polizei, aufgeschlüsselt nach Alter und Herkunft (Migrationshintergrund) gebeten. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen - auch krankheitsbedingt - erst heute\nantworte.\n\nZiel des LTranspG ist es, das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen umfassend, das heißt ohne Darlegung eines Interesses und außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, zu gewähren und dabei gleichzeitig die berechtigten öffentlichen Interessen und die Interessen privater Dritter zu schützen.\n\nAllerdings setzt ein entsprechender Antrag gem. § 11 Abs. 2 S. 1 LTranspG voraus, dass der Adressat erkennbar ist. Dies ist bei Ihrer Anfrage nicht der Fall, so dass rechtlich kein Auskunftsanspruch besteht.\n\nGleichwohl teile ich Ihnen mit, dass keine verlässlichen Zahlen über den Anteil der Personen mit Migrationshintergrund am Gesamtpersonalbestand der rheinland-pfälzischen Polizei vorliegen. Auf eine zentrale Erhebung ist in der Vergangenheit bewusst verzichtet worden, um Stigmatisierungen zu vermeiden. Zudem wären Angaben zu einem Migrationshintergrund nur auf freiwilliger Basis möglich, so dass die dann vorliegenden Daten nur bedingt aussagekräftig wären.\nAuf Grund einer parlamentarischen Anfrage im Jahr 2013 wurde die Anzahl der Ausländer und Bediensteten mit Migrationshintergrund im rheinland-pfälzischen Polizeidienst ermittelt. Diese lag bei ca. 2,5 % des Gesamtpersonalbestands.\n\nDer Migrationsanteil lag bei den Neueinstellungen in 2014 bei 12,44 %, 2015 bei 13,5 %, 2016 bei 14,5 % und 2017 bei 11,25%.\n\nZu Ihrer Information übersende ich Ihnen folgende Landtagsdrucksachen:\n\n\n * Landtagsdrucksache 17/2026 zur Polizeistärke\n * Landtagsdrucksache 16/3522 zu Personen mit Migrationshintergrund im Polizei-dienst\n\n\nIch hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte. Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2018.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\nper Email vom 6. November 2017 haben Sie auf Grundlage des rheinland-pfälzischen Transparenzgesetzes (LTranspG) um die Übersendung der aktuelle Anzahl von Bediensteten der Polizei, aufgeschlüsselt nach Alter und Herkunft (Migrationshintergrund) gebeten. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen - auch krankheitsbedingt - erst heute\nantworte.\n\nZiel des LTranspG ist es, das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen umfassend, das heißt ohne Darlegung eines Interesses und außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, zu gewähren und dabei gleichzeitig die berechtigten öffentlichen Interessen und die Interessen privater Dritter zu schützen.\n\nAllerdings setzt ein entsprechender Antrag gem. § 11 Abs. 2 S. 1 LTranspG voraus, dass der Adressat erkennbar ist. Dies ist bei Ihrer Anfrage nicht der Fall, so dass rechtlich kein Auskunftsanspruch besteht.\n\nGleichwohl teile ich Ihnen mit, dass keine verlässlichen Zahlen über den Anteil der Personen mit Migrationshintergrund am Gesamtpersonalbestand der rheinland-pfälzischen Polizei vorliegen. Auf eine zentrale Erhebung ist in der Vergangenheit bewusst verzichtet worden, um Stigmatisierungen zu vermeiden. Zudem wären Angaben zu einem Migrationshintergrund nur auf freiwilliger Basis möglich, so dass die dann vorliegenden Daten nur bedingt aussagekräftig wären.\nAuf Grund einer parlamentarischen Anfrage im Jahr 2013 wurde die Anzahl der Ausländer und Bediensteten mit Migrationshintergrund im rheinland-pfälzischen Polizeidienst ermittelt. Diese lag bei ca. 2,5 % des Gesamtpersonalbestands.\n\nDer Migrationsanteil lag bei den Neueinstellungen in 2014 bei 12,44 %, 2015 bei 13,5 %, 2016 bei 14,5 % und 2017 bei 11,25%.\n\nZu Ihrer Information übersende ich Ihnen folgende Landtagsdrucksachen:\n\n\n * Landtagsdrucksache 17/2026 zur Polizeistärke\n * Landtagsdrucksache 16/3522 zu Personen mit Migrationshintergrund im Polizei-dienst\n\n\nIch hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte. Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2018.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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"subject": "Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI [#25167]",
"content": "Antrag nach dem LTranspG, VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDie aktuelle Anzahl von Bediensteten der POLIZEI, aufgeschlüsselt nach Alter und Herkunft (Migrationshintergrund).\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"subject": "AW: Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI [#25167]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil Migranten in dem Unternehmen POLIZEI“ vom 06.11.2017 (#25167) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25167\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"subject": "Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nmit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren. Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2014-2017):\r\n\r\n1. die jeweilige Mitarbeiterzahl der Widerspruchstelle und OWi-Stelle (2005-2017)\r\n2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren\r\n3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren\r\n4. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWi-Verfahren)\r\n\r\nEs wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden. Bitte übersenden Sie mir diese Daten gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel.\r\n\r\nBitte beachten Sie folgendes:\r\n\r\nSobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"subject": "AW: Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168]",
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "AW: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017“ vom 06.11.2017 (#25168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 371 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 25168\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017“ vom 06.11.2017 (#25168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 371 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "AW: AW: AW: AW: AW: Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017“ vom 06.11.2017 (#25168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25168\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017“ vom 06.11.2017 (#25168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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"subject": "Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nam 06.03.2018 wurde mit die Beantwortung meiner Anfrage in Aussicht gestellt. \n\nDie Antwort steht noch immer aus.\n\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25168\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "AW: AW: AW: AW: Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017“ vom 06.11.2017 (#25168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25168\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"AW: AW: AW: AW: Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017“ vom 06.11.2017 (#25168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"sender": "Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen",
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"subject": "Ihre Anfrage nach dem IFG vom 6.11.2017",
"content": "IM NRW\nReferat 402\nAz. 402-30.01.\n\n\nSehr geehrter Herr Michel,\n\nich bestätige den Eingang Ihres IFG-Antrages vom 6.11.2017.\n\nEs ist beabsichtigt, Ihren Antrag abzulehnen.\n\nDie Übersendung eines klagefähigen Bescheides inkl. Rechtsbehelfsbelehrung mit meiner Erläuterung und Begründung der Ablehnung ist mir per E-Mail nicht rechtlich wirksam möglich. Das Gesetz sieht dafür die Schriftform vor. Dieser Anforderung genügt eine E-Mail nicht. Aus diesem Grunde bitte ich um Mitteilung Ihrer Meldeanschrift, an die ich mein Schreiben mit Postzustellungsurkunde übersenden kann.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
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"Ihre Anfrage nach dem IFG vom 6.11.2017"
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"redacted_content": [
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"IM NRW\nReferat 402\nAz. 402-30.01.\n\n\nSehr geehrter Herr Michel,\n\nich bestätige den Eingang Ihres IFG-Antrages vom 6.11.2017.\n\nEs ist beabsichtigt, Ihren Antrag abzulehnen.\n\nDie Übersendung eines klagefähigen Bescheides inkl. Rechtsbehelfsbelehrung mit meiner Erläuterung und Begründung der Ablehnung ist mir per E-Mail nicht rechtlich wirksam möglich. Das Gesetz sieht dafür die Schriftform vor. Dieser Anforderung genügt eine E-Mail nicht. Aus diesem Grunde bitte ich um Mitteilung Ihrer Meldeanschrift, an die ich mein Schreiben mit Postzustellungsurkunde übersenden kann.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
]
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"sender": "Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/77916/",
"id": 77916,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsrahmen-fur-behorden-und-polizei-in-nrw-wenn-eine-fur-die-gefahrenabwehr-zustandige-bundesbehorde-nicht-rechtzeitig-aktiv-wird/#nachricht-77916",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25169/",
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"recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3006/",
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2017-11-06T10:04:42.622704+01:00",
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"attachments": [],
"subject": "Rechtsrahmen für Behörden und Polizei in NRW, wenn eine für die Gefahrenabwehr zuständige Bundesbehörde nicht (rechtzeitig) aktiv wird. [#25169]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nI. Antrag nach dem IFG NRW (ausschließlich kostenfrei[1]):\r\n\r\nIch bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:\r\n1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG NRW geworden,\r\n2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,\r\n3.) § 5 Abs. 2 IFG NRW sieht vor: \"Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugäng lich gemacht werde\",\r\n4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,\r\n5.) das IFG NRW impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!\r\n-------------------------------------\r\n\r\n\r\nII. Antrag nach dem IFG NRW (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 3 IFG NRW), (möglichst als PDF)\r\nals Antwort an FragdenStaat.de:\r\n\r\n1.) Rechtsrahmen für Behörden und Polizei in NRW, wenn eine für die Gefahrenabwehr zuständige Bundesbehörde nicht (rechtzeitig) aktiv wird.\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem IFG NRW, bitte beachten Sie die Definition des Gesetzes von Information als jedwedig gespeicherte Information Ihrer Behörde als Auskunftspflichtige Stelle, dies können also u.a. Dienstanweisungen, Studien, Stellungnahmen, Kommentare, Berichte, Protokolle, externe Publikationen, Gerichtsurteile etc sein.\r\n\r\nHintergrund dieser Frage des gennerellen Rechtsrahmen ist meine Anfrage vom 3.11. die heute ausweichend lediglich mit einem Verweis auf eine Bundesbehörde, die in für einen Gefahrenbereich die zuständige Aufsichtsbehörde ist, unzreichend beantwort.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass der Hintergrund eines bestimmten Sachverhaltes für die Beantwortung der oben genannten Anfrage als Antrag nach IFG _keine_ Rolle spielt.\r\n\r\nBereits am Freitag verwies ich diese Hintergrundinformation:\r\n> Mir ist z.B. die Analyse zur Gefahrenabwehr beim Brand des Holzfrachter Pallas vor deutscher Küste\r\n> Ende 1998: A Gutachten von Prof. Lars Clausen bekannt:\r\n> http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/PublikationenForschung/Band53.pdf\r\n\r\n\r\nMit freunlichen Grüßen,\r\nDipl.-Ing.(FH) Robert Michel\r\n\r\n\r\n[1]\r\nDer/Die Anträge nach IFG NRW ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. Anlage 1.1 GebV IFG NRW, 2.) oder Billigkeit sowie nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV IFG NRW falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit. Einer Kostenpflichtigen Bearbeitung stimme ich ausdrücklich _nicht_ zu.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nRobert Michel\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Rechtsrahmen für Behörden und Polizei in NRW, wenn eine für die Gefahrenabwehr zuständige Bundesbehörde nicht (rechtzeitig) aktiv wird. [#25169]"
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"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nI. Antrag nach dem IFG NRW (ausschließlich kostenfrei[1]):\r\n\r\nIch bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:\r\n1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG NRW geworden,\r\n2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,\r\n3.) § 5 Abs. 2 IFG NRW sieht vor: \"Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugäng lich gemacht werde\",\r\n4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,\r\n5.) das IFG NRW impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!\r\n-------------------------------------\r\n\r\n\r\nII. Antrag nach dem IFG NRW (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 3 IFG NRW), (möglichst als PDF)\r\nals Antwort an FragdenStaat.de:\r\n\r\n1.) Rechtsrahmen für Behörden und Polizei in NRW, wenn eine für die Gefahrenabwehr zuständige Bundesbehörde nicht (rechtzeitig) aktiv wird.\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem IFG NRW, bitte beachten Sie die Definition des Gesetzes von Information als jedwedig gespeicherte Information Ihrer Behörde als Auskunftspflichtige Stelle, dies können also u.a. Dienstanweisungen, Studien, Stellungnahmen, Kommentare, Berichte, Protokolle, externe Publikationen, Gerichtsurteile etc sein.\r\n\r\nHintergrund dieser Frage des gennerellen Rechtsrahmen ist meine Anfrage vom 3.11. die heute ausweichend lediglich mit einem Verweis auf eine Bundesbehörde, die in für einen Gefahrenbereich die zuständige Aufsichtsbehörde ist, unzreichend beantwort.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass der Hintergrund eines bestimmten Sachverhaltes für die Beantwortung der oben genannten Anfrage als Antrag nach IFG _keine_ Rolle spielt.\r\n\r\nBereits am Freitag verwies ich diese Hintergrundinformation:\r\n> Mir ist z.B. die Analyse zur Gefahrenabwehr beim Brand des Holzfrachter Pallas vor deutscher Küste\r\n> Ende 1998: A Gutachten von Prof. Lars Clausen bekannt:\r\n> http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/PublikationenForschung/Band53.pdf\r\n\r\n\r\nMit freunlichen Grüßen,\r\nDipl.-Ing.(FH) Robert Michel\r\n\r\n\r\n[1]\r\nDer/Die Anträge nach IFG NRW ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. Anlage 1.1 GebV IFG NRW, 2.) oder Billigkeit sowie nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV IFG NRW falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit. Einer Kostenpflichtigen Bearbeitung stimme ich ausdrücklich _nicht_ zu.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nRobert Michel\n"
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"subject": "AW: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 6.11.2017 [#25169]",
"content": "Sehr geehrt<< Anrede >>\n\r\nich danke für Ihre heutige Antwort, jedoch kann ich keinen Grund erkennen, warum Sie beabsichtigen den Antrag abzulehnen,\r\nBitte beachten Sie die Amtspflicht nach § 25 VwVfG (und IFG) um Beratung und Unterstützung und\r\n- nennen Sie mir objektive Gründe für Ihre Erwägung der Ablehnung\r\n- und konkrete Hilfe und Hinweise wie ich den Antrag konkretisieren müsste.\r\n\r\nEin Rechtmittelfähigen Bescheid ist mir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wichtig,\r\nich bitte Sie konstruktiv mich bei meinen Antrag zu unterstützen.\r\n\r\nDie Fristen des IFG NRW lassen Ihnen Zeit sowohl den den Antrag gewissenhaft zu prüfen,\r\nwie auch gegebenfalls andere Stellen des Ministeriums einzubinden.\r\n\r\n\r\nIn Unkenntnis Ihrer Gründe, möchte ich Ihnen folgende Hinweise, mit der Bitte um Beachtung geben:\r\n\r\n## Hinweise zum IFG NRW ##\r\nhttps://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Informationsfreiheit/Inhalt/Informationsfreiheit_in_Nordrhein-Westfalen/Informationsfreiheit_in_NRW.pdf\r\n\r\n\r\n## Beratungspflicht ##\r\nDie Kommentierung des IFG durch Prof. Schoch lässt sich in wesentlichen Punkten auch für das IFG NRW anwenden.\r\nZur Beratungspflicht nach § 25 VwVfG siehe hierzu: § 7 Rnd 21,22,24 Schoch Kommentar IFG, 2. Auflage.\r\n\r\n\r\n## Anforderung an die Bestimmtheit eines Antrages ##\r\nSchoch § 7 IFG Rnd 23\r\n---\r\n \"Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrages sind nicht allzu hoch. Der Antragsteller kennt die ihn interessierende Verwaltungsvorgänge und den Akteninhalt nicht, sondern will sich ja gerade darüber informieren; ist die begehrte Information hinreichend deutlich umschrieben, genügt dies für die Bestimmtheit des Antrags [56] In diesem Sinne frühzeitig zum BIG BVerwGE 108, 369 (371) = NVwZ 1999, 1220; BVerwG, NVwZ 2006, 1321 (1322f.); ferner Nordmann, RDV\r\n 2001,71(79)\"\r\n---\r\nBitte gehen Sie konkret auf die Erläuterung in meinem Antrag ein:\r\n----\r\nDies ist ein Antrag nach dem IFG NRW, bitte beachten Sie die Definition des Gesetzes von Information als jedwedig gespeicherte Information Ihrer Behörde als Auskunftspflichtige Stelle, dies können also u.a. Dienstanweisungen, Studien, Stellungnahmen, Kommentare, Berichte, Protokolle, externe Publikationen, Gerichtsurteile etc sein.\r\n-----\r\n\r\n\r\n## Die Frage ob Informationen 'vorhanden' sind ##\r\n§ 1 Rnd 40 Kommentar IFG Prof. Schoch 2. Auflage:\r\n---\r\nDie Konzentration des Zugangsanspruchs nach § 1 Abs. 1 S. 1 auf 'vorhandene' Informationen bedeutet nicht, dass keine Pflicht\r\n+zur Informationsaufbereitung bestehen kann [124]. Im Gegenteil, bei der anspruchsverpflichteten Stelle sind im Rechtssinne\r\n+auch solche Informationen 'vorhanden', die erst noch zusammengestellt werden müssten[125]; dass die Zusammenstellung einen\r\n+vom IFG vorausgesetzten 'normalen' Verwaltungsvorgang darstellt, zeigen schon § 1 Abs. 2 S. 2 und § 7 Abs.2 S.1 in Bezug auf\r\n+Schwärzungen und Trennung von Akten zum Schutz geheimhaltungsbedürftiger Informationen[126].\r\n---\r\n\r\n## Mögliche Ausschlußgründe wie z.B. § 6 IFG NRW ##\r\n§ 6 IFG NRW \"Schutze öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung\" kann nicht pauschal zur vollständigen Ablehnung des Zugangs zu vorhanden Informationen genutzt werden ohne in diesem Fall auch genau die Begründung des Antragstellers zu berücksichtigen.\r\n\r\nNach Recherche des Antragstellers gibt es zwei gut dokumentierete Fälle, die gravierende Mängel bei der Gefahrenabwehr aufgezeigt haben, wenn unklare Rechtsgrundlagen bei dem Zusammenarbeiten von Bundes und Landesbehörden existiert.\r\n1. Havarie des Holzfrachter Pallas, wie bereits im Antrag vom 6. November 2017 genannt:\r\nAnalyse zur Gefahrenabwehr beim Brand des Holzfrachter Pallas vor deutscher Küste\r\nEnde 1998: A Gutachten von Prof. Lars Clausen\r\nhttp://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/PublikationenForschung/Band53.pdf\r\n\r\n2. Die Defizite der Bund-Länder Kommunikationsübung\r\nhttp://www.taz.de/Simulierter-Super-GAU/!5030083/\r\n---------------------------------\r\nGeheime Übung von Bund und Ländern\r\nNicht bereit für den Super-GAU\r\n\r\nBehörden haben einen schweren Reaktorunfall in Deutschland simuliert. Das Katastrophenmanagement ist gründlich schiefgegangen, zeigt eine taz-Recherche.\r\nTaz 24. 10. 2014\r\nAutor: Sebastian Heiser\r\n[...]\r\n\r\nNach einer simulierten Atom-Katastrophe im AKW Emsland wurde die Bevölkerung erst zu einem Zeitpunkt gewarnt, zu dem die radioaktive Wolke bereits Millionen Menschen erreicht hätte. „Die Empfehlung, Fenster und Außentüren geschlossen zu halten, kam für einige Regionen fünf Stunden zu spät“, heißt es in einem Auswertungsbericht.\r\n\r\nIn stundenlangen Telefonkonferenzen stritten die mehr als 200 beteiligten Beamten über Zuständigkeiten von Bund und Ländern, dabei „mangelte es an Disziplin bei den Teilnehmern“, wie später festgehalten wurde. Im Ernstfall drohten wegen des Kompetenzgerangels „unabsehbare Konsequenzen“. Bei einem Nachbereitungstreffen von Bund und Ländern wurde festgehalten: „Zusammenfassend besteht die Sorge, dass die zuständigen Behörden aufgrund dieser rechtlichen Unklarheiten derzeit nicht handlungsfähig sind.“\r\n[...]\r\n------------------------------------\r\nhttp://taz.de/Geheime-Uebung-von-Bund-und-Laendern/!5030277/\r\nhttp://www.documentcloud.org/documents/1306783-gau-bund-plus-2.html#document/p20/a181968\r\n\r\n\r\n\r\n## Mögliche Ausschlußgründe wie z.B. § 7 IFG NRW ##\r\nEs ist nicht ersichtlich, dass § 7 IFG NRW für Dokumente zum Rechtsrahmen des Gefahrenabwehrrecht gilt. Bei möglichen Begründung der Ablehnung auf Basis § 7 IFG NRW liesse sich analog zu einer Stellungnahme der LDI vom 2. November 2017 die rechtsfalsche Anwendung darstellen:\r\n--------------------\r\nSoweit Sie sich zur Ablehnung des Informationszugangsantrages auf § 7 Abs. 1 IFG NRW berufen haben, weise ich auf Folgendes hin: Der Verweigerungsgrund des § 7 Abs. 1 IFG NRW schützt den Prozess der Entscheidungsfindung einer öffentlichen Stelle, nicht jedoch das gesamte Informationsmaterial, das einer Entscheidungsfindung dient. Zweck der Vorschrift ist es, noch nicht abschließend bearbeitete Entscheidungsentwürfe oder andere vorbereitende Arbeiten, die später möglicherweise nicht die Billigung der Behördenleitung finden, der allgemeinen Zugänglichkeit zu entziehen (vgl. Haurand/Stollmann, in: Praxis der Kommunalverwaltung; Kommentierung zum IFG NRW, Anm. 2.1 zu § 7). Die Vorschrift nimmt somit Rücksicht auf die Direktions- und Entscheidungsbefugnis der Behördenleitung als Ausdruck des Hierarchieprinzips von Behörden. Entwürfe in diesem Sinne sind besonders daran zu erkennen, dass sie noch nicht von der/dem dazu befugten Mitarbeiter/in der Behörde unterzeichnet worden sind. Arbeiten zur unmittelbaren Vorbereitung liegen etwa vor, wenn in einem Vermerk verschiedene Entscheidungsalternativen aufgezeigt werden. Eine Beweiserhebung und deren Ergebnisse gehören dagegen beispielsweise nicht zur unmittelbaren Vorbereitung einer Entscheidung und können daher Gegenstand eines Informationsrechts sein. Ebenso sind Gutachten und Stellungnahmen Dritter, die vor einer Entscheidung eingeholt werden, nicht als Entscheidungsentwurf oder Arbeit zur unmittelbaren Vorbereitung anzusehen. Bezogen auf den konkreten Fall dürfte die von Ihnen erwähnte und von Herrn Michel beantragte Absichtserklärung wohl kaum unter den Begriff des Entscheidungsentwurfs fallen, da eine Absichtserklärung nicht mehr lediglich dem Entwurfsstadium zuzurechnen ist, sondern vielmehr eine von Entscheidungsbefugten unterzeichnete Willenserklärung zum späteren Abschluss eines Vertrags darstellt.\r\n\r\nHinsichtlich Ihrer Ablehnung des Informationszugangsantrages auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW weise ich auf Folgendes hin: Der Sinn und Zweck des § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW liegt darin, die nach außen vertretene Entscheidung einer Behörde nicht dadurch angreifbar zu machen, dass interne Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedliche Auffassungen zwischen mehreren beteiligten Stellen bekannt werden. Das Prinzip der Einheit der Verwaltung soll dazu führen, dass staatliche Maßnahmen nicht als Entscheidung einer bestimmten Person oder einer Organisationseinheit, sondern als solche des Verwaltungsträgers wahrgenommen werden. Aufgrund dessen ist allerdings deutlich zu differenzieren zwischen den Grundlagen und Ergebnissen der Willensbildung auf der einen und dem eigentlichen Prozess der Willensbildung auf der anderen Seite. Der Ausschlussgrund kann, wie das OVG NRW (Urteil vom 09.11.2006, Az: 8 A 1679/04) klarstellt, lediglich für Anordnungen, Äußerungen und Hinweise gelten, die die Willensbildung steuern sollen. Nicht hierunter falle hingegen etwa jede Stellungnahme oder jeder Vorschlag für eine zu treffende Entscheidung, da ansonsten zu sämtlichen internen Vorbereitungsmaßnahmen innerhalb einer Verwaltung kein Informationsanspruch bestünde. Zudem liefe der Ausschlussgrund des § 7 Abs. 1 IFG NRW, der einen Zugangsanspruch nur für Arbeiten und Beschlüsse zur unmittelbaren Vorbereitung von Entscheidungen ausschließe, sonst nahezu leer. Nur wenn die zu schützenden Unterlagen aber selbst interne Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedliche Auffassungen innerhalb einer oder zwischen verschiedenen Behörden erkennen lassen, sind diese nach Maßgabe des § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW auch über den Abschluss einer Entscheidung hinaus zu schützen. Bezogen auf den konkreten Fall ist hingegen kaum davon auszugehen, dass die Absichtserklärung selbst derartige Meinungsverschiedenheiten erkennen lässt.\r\n----------------\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/details-vertrag-stadt-koln-uefa-zur-fuball-em/#nachricht-77780\r\n\r\nIch bitte Sie mir und die LDI, die ich um Vermittlung anrufen werde,\r\nkonkrete Begründungen und Hinweise zugeben, damit ich auf Basis\r\n§ 25 VwVfG und IFG NRW meinen Antrag konkretisieren kann.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nDipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel\n\nAnfragenr: 25169\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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Dienstanweisungen, Studien, Stellungnahmen, Kommentare, Berichte, Protokolle, externe Publikationen, Gerichtsurteile etc sein.\r\n-----\r\n\r\n\r\n## Die Frage ob Informationen 'vorhanden' sind ##\r\n§ 1 Rnd 40 Kommentar IFG Prof. Schoch 2. Auflage:\r\n---\r\nDie Konzentration des Zugangsanspruchs nach § 1 Abs. 1 S. 1 auf 'vorhandene' Informationen bedeutet nicht, dass keine Pflicht\r\n+zur Informationsaufbereitung bestehen kann [124]. Im Gegenteil, bei der anspruchsverpflichteten Stelle sind im Rechtssinne\r\n+auch solche Informationen 'vorhanden', die erst noch zusammengestellt werden müssten[125]; dass die Zusammenstellung einen\r\n+vom IFG vorausgesetzten 'normalen' Verwaltungsvorgang darstellt, zeigen schon § 1 Abs. 2 S. 2 und § 7 Abs.2 S.1 in Bezug auf\r\n+Schwärzungen und Trennung von Akten zum Schutz geheimhaltungsbedürftiger Informationen[126].\r\n---\r\n\r\n## Mögliche Ausschlußgründe wie z.B. § 6 IFG NRW ##\r\n§ 6 IFG NRW \"Schutze öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung\" kann nicht pauschal zur vollständigen Ablehnung des Zugangs zu vorhanden Informationen genutzt werden ohne in diesem Fall auch genau die Begründung des Antragstellers zu berücksichtigen.\r\n\r\nNach Recherche des Antragstellers gibt es zwei gut dokumentierete Fälle, die gravierende Mängel bei der Gefahrenabwehr aufgezeigt haben, wenn unklare Rechtsgrundlagen bei dem Zusammenarbeiten von Bundes und Landesbehörden existiert.\r\n1. Havarie des Holzfrachter Pallas, wie bereits im Antrag vom 6. November 2017 genannt:\r\nAnalyse zur Gefahrenabwehr beim Brand des Holzfrachter Pallas vor deutscher Küste\r\nEnde 1998: A Gutachten von Prof. Lars Clausen\r\nhttp://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/PublikationenForschung/Band53.pdf\r\n\r\n2. Die Defizite der Bund-Länder Kommunikationsübung\r\nhttp://www.taz.de/Simulierter-Super-GAU/!5030083/\r\n---------------------------------\r\nGeheime Übung von Bund und Ländern\r\nNicht bereit für den Super-GAU\r\n\r\nBehörden haben einen schweren Reaktorunfall in Deutschland simuliert. 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Bei einem Nachbereitungstreffen von Bund und Ländern wurde festgehalten: „Zusammenfassend besteht die Sorge, dass die zuständigen Behörden aufgrund dieser rechtlichen Unklarheiten derzeit nicht handlungsfähig sind.“\r\n[...]\r\n------------------------------------\r\nhttp://taz.de/Geheime-Uebung-von-Bund-und-Laendern/!5030277/\r\nhttp://www.documentcloud.org/documents/1306783-gau-bund-plus-2.html#document/p20/a181968\r\n\r\n\r\n\r\n## Mögliche Ausschlußgründe wie z.B. § 7 IFG NRW ##\r\nEs ist nicht ersichtlich, dass § 7 IFG NRW für Dokumente zum Rechtsrahmen des Gefahrenabwehrrecht gilt. Bei möglichen Begründung der Ablehnung auf Basis § 7 IFG NRW liesse sich analog zu einer Stellungnahme der LDI vom 2. 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Entwürfe in diesem Sinne sind besonders daran zu erkennen, dass sie noch nicht von der/dem dazu befugten Mitarbeiter/in der Behörde unterzeichnet worden sind. Arbeiten zur unmittelbaren Vorbereitung liegen etwa vor, wenn in einem Vermerk verschiedene Entscheidungsalternativen aufgezeigt werden. Eine Beweiserhebung und deren Ergebnisse gehören dagegen beispielsweise nicht zur unmittelbaren Vorbereitung einer Entscheidung und können daher Gegenstand eines Informationsrechts sein. Ebenso sind Gutachten und Stellungnahmen Dritter, die vor einer Entscheidung eingeholt werden, nicht als Entscheidungsentwurf oder Arbeit zur unmittelbaren Vorbereitung anzusehen. Bezogen auf den konkreten Fall dürfte die von Ihnen erwähnte und von Herrn Michel beantragte Absichtserklärung wohl kaum unter den Begriff des Entscheidungsentwurfs fallen, da eine Absichtserklärung nicht mehr lediglich dem Entwurfsstadium zuzurechnen ist, sondern vielmehr eine von Entscheidungsbefugten unterzeichnete Willenserklärung zum späteren Abschluss eines Vertrags darstellt.\r\n\r\nHinsichtlich Ihrer Ablehnung des Informationszugangsantrages auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW weise ich auf Folgendes hin: Der Sinn und Zweck des § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW liegt darin, die nach außen vertretene Entscheidung einer Behörde nicht dadurch angreifbar zu machen, dass interne Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedliche Auffassungen zwischen mehreren beteiligten Stellen bekannt werden. 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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "Robert Michel",
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"subject": "17-11-10- Ihre Anfrage nach dem IFG vom 6.11.2017",
"content": "Sehr geehrter Herr Michel,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Mail vom 08.11.2017.\r\n\r\nHierzu möchte ich Ihnen gerne unter Bezugnahme auf meine an Sie versandte Nachricht vom 07.11.2017 wie folgt antworten:\r\nNach rechtlicher Überprüfung, die noch andauert, wird der Bescheid an Sie nach dem IFG NRW zumindest eine (Teil)absage enthalten.\r\n\r\nGemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW ist die Ablehnung eines Antrages -Entsprechendes gilt für die Teilablehnung- oder die Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information schriftlich zu erteilen und zu begründen. Um dem Schriftformerfordernis genügen zu können, bedarf es gemäß § 126 Absatz 1 BGB der eigenhändigen Unterschrift des Ausstellers. Eine E-Mail, selbst mit Signatur versehen, genügt diesem Formerfordernis nicht. \r\n\r\nDer Bescheid nach dem IFG NRW wird selbstverständlich eine ausführliche Begründung unter Darlegung aller Erwägungen enthalten. Darüber hinaus ist ein solcher Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen, so dass Ihnen der Rechtsweg eröffnet ist. \r\nEine darüber hinausgehende Auskunft per Mail oder Telefonat werde ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilen, da ich in dieser Form Ihren Antrag nicht rechtswirksam bescheiden kann.\r\nIch bitte Sie hierfür ausdrücklich um Ihr Verständnis sowie erneut darum, mir Ihre postalischen Anschrift mitzuteilen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"17-11-10- Ihre Anfrage nach dem IFG vom 6.11.2017"
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"Sehr geehrter Herr Michel,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Mail vom 08.11.2017.\r\n\r\nHierzu möchte ich Ihnen gerne unter Bezugnahme auf meine an Sie versandte Nachricht vom 07.11.2017 wie folgt antworten:\r\nNach rechtlicher Überprüfung, die noch andauert, wird der Bescheid an Sie nach dem IFG NRW zumindest eine (Teil)absage enthalten.\r\n\r\nGemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW ist die Ablehnung eines Antrages -Entsprechendes gilt für die Teilablehnung- oder die Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information schriftlich zu erteilen und zu begründen. Um dem Schriftformerfordernis genügen zu können, bedarf es gemäß § 126 Absatz 1 BGB der eigenhändigen Unterschrift des Ausstellers. Eine E-Mail, selbst mit Signatur versehen, genügt diesem Formerfordernis nicht. \r\n\r\nDer Bescheid nach dem IFG NRW wird selbstverständlich eine ausführliche Begründung unter Darlegung aller Erwägungen enthalten. Darüber hinaus ist ein solcher Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen, so dass Ihnen der Rechtsweg eröffnet ist. \r\nEine darüber hinausgehende Auskunft per Mail oder Telefonat werde ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilen, da ich in dieser Form Ihren Antrag nicht rechtswirksam bescheiden kann.\r\nIch bitte Sie hierfür ausdrücklich um Ihr Verständnis sowie erneut darum, mir Ihre postalischen Anschrift mitzuteilen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"subject": "Vermittlung bei Anfrage „Rechtsrahmen für Behörden und Polizei in NRW, wenn eine für die Gefahrenabwehr zuständige Bundesbehörde nicht (rechtzeitig) aktiv wird.“ [#25169]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/25169\n\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil …\n\nDie auskunftspflichtige Stelle beabsichtigt meinen IFG Antrag abzulehnen, ohne mich hinreichend zu Unterstützen. Mögliche zutreffende Gründe für eine vollständige Ablehnung, selbst dass keine Informationen vorhanden seien, kann ich nicht nachvollziehen\n.\n\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\nRobert Michel\n\nAnfragenr: 25169\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Vermittlung bei Anfrage „Rechtsrahmen für Behörden und Polizei in NRW, wenn eine für die Gefahrenabwehr zuständige Bundesbehörde nicht (rechtzeitig) aktiv wird.“ [#25169]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/25169\n\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil …\n\nDie auskunftspflichtige Stelle beabsichtigt meinen IFG Antrag abzulehnen, ohne mich hinreichend zu Unterstützen. Mögliche zutreffende Gründe für eine vollständige Ablehnung, selbst dass keine Informationen vorhanden seien, kann ich nicht nachvollziehen\n.\n\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\nRobert Michel\n\nAnfragenr: 25169\nAntwort an: "
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "Robert Michel",
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"subject": "BAM Regelwerk BAM-GGR 011 weicht Zeugnisbelegung ausgerechnet für Transportbehälter radioaktiver Stoffe auf. [#25170]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nI. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):\r\n\r\nIch bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:\r\n1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,\r\n2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,\r\n3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: \"Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.\",\r\n4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,\r\n5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!\r\n-------------------------------------\r\n\r\n\r\nII. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nUnter \"4.2.2.2 Herstellungsprüfung\" nennt BAM-GGR 011 \"Maßnahmen zur Qualitätssicherung von\r\nVerpackungen zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe\"[2] die Vorgabe des BAM\r\n----\r\nIst die vorgenannte Zeugnisbelegung nicht möglich, so ist das davon abweichende Vorgehen mit der BAM abzustimmen.\r\n----\r\n\r\nDies Überrascht mich als Schweißfachingenieur, da nach Dozenten der SLV das Fehlen eines entsprechend umfangreiches Herstellungsprüfzeugnis für eine Konstruktion nicht nachträglich durch ein Untersuchung eines Prüflabores heilbar ist, man also darauf achten soll, dass man rechtzeitig bei der Bestellung der Werkstoffe den Richtigen Umfang des Herstellungsprüfzeugnisses mitbestellt.\r\n\r\nDas Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name \"Herstellungsprüfzeugnis\" anstatt \"Werkstoffprüfzeugnis\" weist darauf hin.\r\nDas Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name \"Herstellungsprüfzeugnis\" anstatt \"Werkstoffprüfzeugnis\" weist darauf hin.\r\n\r\nWarum sollte dieses Sicherheitskonzept ausgerechnet bei Transportbehälter von radioaktiven Stoffen mit Zustimmung der BAM ausser Kraft gesetzt werden?\r\n\r\nIch bitte hierzu um (möglichst elektronische) Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF),\r\nausschließlich kostenfrei [2]als Antwort direkt an FragdenStaat.de:\r\n\r\n\r\n1.) alle Hintergrund zu diesem aufweichenden Satz.\r\n2.) explizit warum neue oder unbeladene Behälter von dieser Ausweichung ausgenommen sind?\r\n3.) Alle Informationen zu Fällen, bei dem ein abweichendes Vorgehen von der BAM bisher abgestimmt wurden.\r\n4.) Alle Informationen, bei dem hierzu eine Anfrage oder Versuch unternommen wurde.\r\n5.) genauen Rechtsrahmen des BAM-GGR Regelwerk\r\n\r\n[2] BAM-GGR 011\r\nhttps://www.tes.bam.de/de/regelwerke/downloads/ggr-011.pdf\r\n\r\n[3]\r\n-----\r\nSiehe Abschnitt 4.2 der DIN EN 10204:2005: „Bescheinigung, in der sowohl von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers als auch von dem Abnahmebeauftragten des Bestellers oder dem in den amtlichen Vorschriften genannten Abnahmebeauftragten bestätigt wird, dass die gelieferten Erzeugnisse die in der Bestellung festgelegten Anforderungen erfüllen, mit Angabe der Prüfergebnisse.\r\nEin Hersteller darf in das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 Prüfergebnisse übernehmen, die auf der Grundlage spezifischer Prüfung des von ihm verwendeten Vormaterials bzw. der Vorerzeugnisse ermittelt wurden unter derVoraussetzung, dass er Verfahren der Rückverfolgbarkeit anwendet und die entsprechende Prüfbescheinigung vorlegen kann.“\r\n-----\r\nhttp://www.wgm-berlin.de/downloads/herbsttagung_2010_henseler.pdf\r\nMit freunlichen Grüßen,\r\nDipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel\r\n\r\n\r\n[1]\r\nDer/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nRobert Michel\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nRobert Michel\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. 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Erläuterung hierzu:\r\n1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,\r\n2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,\r\n3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: \"Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.\",\r\n4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,\r\n5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!\r\n-------------------------------------\r\n\r\n\r\nII. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nUnter \"4.2.2.2 Herstellungsprüfung\" nennt BAM-GGR 011 \"Maßnahmen zur Qualitätssicherung von\r\nVerpackungen zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe\"[2] die Vorgabe des BAM\r\n----\r\nIst die vorgenannte Zeugnisbelegung nicht möglich, so ist das davon abweichende Vorgehen mit der BAM abzustimmen.\r\n----\r\n\r\nDies Überrascht mich als Schweißfachingenieur, da nach Dozenten der SLV das Fehlen eines entsprechend umfangreiches Herstellungsprüfzeugnis für eine Konstruktion nicht nachträglich durch ein Untersuchung eines Prüflabores heilbar ist, man also darauf achten soll, dass man rechtzeitig bei der Bestellung der Werkstoffe den Richtigen Umfang des Herstellungsprüfzeugnisses mitbestellt.\r\n\r\nDas Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name \"Herstellungsprüfzeugnis\" anstatt \"Werkstoffprüfzeugnis\" weist darauf hin.\r\nDas Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name \"Herstellungsprüfzeugnis\" anstatt \"Werkstoffprüfzeugnis\" weist darauf hin.\r\n\r\nWarum sollte dieses Sicherheitskonzept ausgerechnet bei Transportbehälter von radioaktiven Stoffen mit Zustimmung der BAM ausser Kraft gesetzt werden?\r\n\r\nIch bitte hierzu um (möglichst elektronische) Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF),\r\nausschließlich kostenfrei [2]als Antwort direkt an FragdenStaat.de:\r\n\r\n\r\n1.) alle Hintergrund zu diesem aufweichenden Satz.\r\n2.) explizit warum neue oder unbeladene Behälter von dieser Ausweichung ausgenommen sind?\r\n3.) Alle Informationen zu Fällen, bei dem ein abweichendes Vorgehen von der BAM bisher abgestimmt wurden.\r\n4.) Alle Informationen, bei dem hierzu eine Anfrage oder Versuch unternommen wurde.\r\n5.) genauen Rechtsrahmen des BAM-GGR Regelwerk\r\n\r\n[2] BAM-GGR 011\r\nhttps://www.tes.bam.de/de/regelwerke/downloads/ggr-011.pdf\r\n\r\n[3]\r\n-----\r\nSiehe Abschnitt 4.2 der DIN EN 10204:2005: „Bescheinigung, in der sowohl von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers als auch von dem Abnahmebeauftragten des Bestellers oder dem in den amtlichen Vorschriften genannten Abnahmebeauftragten bestätigt wird, dass die gelieferten Erzeugnisse die in der Bestellung festgelegten Anforderungen erfüllen, mit Angabe der Prüfergebnisse.\r\nEin Hersteller darf in das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 Prüfergebnisse übernehmen, die auf der Grundlage spezifischer Prüfung des von ihm verwendeten Vormaterials bzw. der Vorerzeugnisse ermittelt wurden unter derVoraussetzung, dass er Verfahren der Rückverfolgbarkeit anwendet und die entsprechende Prüfbescheinigung vorlegen kann.“\r\n-----\r\nhttp://www.wgm-berlin.de/downloads/herbsttagung_2010_henseler.pdf\r\nMit freunlichen Grüßen,\r\nDipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel\r\n\r\n\r\n[1]\r\nDer/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nRobert Michel\n"
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"subject": "BAM Regelwerk BAM-GGR 011 weicht Zeugnisbelegung ausgerechnet für Transportbehälter radioaktiver Stoffe auf. [#25171]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nI. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):\r\n\r\nIch bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:\r\n1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,\r\n2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,\r\n3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: \"Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.\",\r\n4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,\r\n5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!\r\n-------------------------------------\r\n\r\n\r\nII. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nUnter \"4.2.2.2 Herstellungsprüfung\" nennt BAM-GGR 011 \"Maßnahmen zur Qualitätssicherung von\r\nVerpackungen zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe\"[2] die Vorgabe des BAM\r\n----\r\nIst die vorgenannte Zeugnisbelegung nicht möglich, so ist das davon abweichende Vorgehen mit der BAM abzustimmen.\r\n----\r\n\r\nDies Überrascht mich als Schweißfachingenieur, da nach Dozenten der SLV das Fehlen eines entsprechend umfangreiches Herstellungsprüfzeugnis für eine Konstruktion nicht nachträglich durch ein Untersuchung eines Prüflabores heilbar ist, man also darauf achten soll, dass man rechtzeitig bei der Bestellung der Werkstoffe den Richtigen Umfang des Herstellungsprüfzeugnisses mitbestellt.\r\n\r\nDas Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name \"Herstellungsprüfzeugnis\" anstatt \"Werkstoffprüfzeugnis\" weist darauf hin.\r\nDas Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name \"Herstellungsprüfzeugnis\" anstatt \"Werkstoffprüfzeugnis\" weist darauf hin.\r\n\r\nWarum sollte dieses Sicherheitskonzept ausgerechnet bei Transportbehälter von radioaktiven Stoffen mit Zustimmung der BAM ausser Kraft gesetzt werden?\r\n\r\nIch bitte hierzu um (möglichst elektronische) Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF),\r\nausschließlich kostenfrei [2]als Antwort direkt an FragdenStaat.de:\r\n\r\n\r\n1.) alle Hintergrund zu diesem aufweichenden Satz.\r\n2.) explizit warum neue oder unbeladene Behälter von dieser Ausweichung ausgenommen sind?\r\n3.) Alle Informationen zu Fällen, bei dem ein abweichendes Vorgehen von der BAM bisher abgestimmt wurden.\r\n4.) Alle Informationen, bei dem hierzu eine Anfrage oder Versuch unternommen wurde.\r\n5.) genauen Rechtsrahmen des BAM-GGR Regelwerk\r\n\r\n[2] BAM-GGR 011\r\nhttps://www.tes.bam.de/de/regelwerke/downloads/ggr-011.pdf\r\n\r\n[3]\r\n-----\r\nSiehe Abschnitt 4.2 der DIN EN 10204:2005: „Bescheinigung, in der sowohl von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers als auch von dem Abnahmebeauftragten des Bestellers oder dem in den amtlichen Vorschriften genannten Abnahmebeauftragten bestätigt wird, dass die gelieferten Erzeugnisse die in der Bestellung festgelegten Anforderungen erfüllen, mit Angabe der Prüfergebnisse.\r\nEin Hersteller darf in das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 Prüfergebnisse übernehmen, die auf der Grundlage spezifischer Prüfung des von ihm verwendeten Vormaterials bzw. der Vorerzeugnisse ermittelt wurden unter derVoraussetzung, dass er Verfahren der Rückverfolgbarkeit anwendet und die entsprechende Prüfbescheinigung vorlegen kann.“\r\n-----\r\nhttp://www.wgm-berlin.de/downloads/herbsttagung_2010_henseler.pdf\r\nMit freunlichen Grüßen,\r\nDipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel\r\n\r\n\r\n[1]\r\nDer/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nRobert Michel\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nRobert Michel\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nI. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):\r\n\r\nIch bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:\r\n1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,\r\n2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,\r\n3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: \"Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.\",\r\n4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,\r\n5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!\r\n-------------------------------------\r\n\r\n\r\nII. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nUnter \"4.2.2.2 Herstellungsprüfung\" nennt BAM-GGR 011 \"Maßnahmen zur Qualitätssicherung von\r\nVerpackungen zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe\"[2] die Vorgabe des BAM\r\n----\r\nIst die vorgenannte Zeugnisbelegung nicht möglich, so ist das davon abweichende Vorgehen mit der BAM abzustimmen.\r\n----\r\n\r\nDies Überrascht mich als Schweißfachingenieur, da nach Dozenten der SLV das Fehlen eines entsprechend umfangreiches Herstellungsprüfzeugnis für eine Konstruktion nicht nachträglich durch ein Untersuchung eines Prüflabores heilbar ist, man also darauf achten soll, dass man rechtzeitig bei der Bestellung der Werkstoffe den Richtigen Umfang des Herstellungsprüfzeugnisses mitbestellt.\r\n\r\nDas Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. 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Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nRobert Michel\n"
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"subject": "BAM Regelwerk BAM-GGR 011 weicht Zeugnisbelegung ausgerechnet für Transportbehälter radioaktiver Stoffe auf. [#25172]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nI. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):\r\n\r\nIch bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:\r\n1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,\r\n2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,\r\n3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: \"Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.\",\r\n4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,\r\n5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!\r\n-------------------------------------\r\n\r\n\r\nII. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nUnter \"4.2.2.2 Herstellungsprüfung\" nennt BAM-GGR 011 \"Maßnahmen zur Qualitätssicherung von\r\nVerpackungen zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe\"[2] die Vorgabe des BAM\r\n----\r\nIst die vorgenannte Zeugnisbelegung nicht möglich, so ist das davon abweichende Vorgehen mit der BAM abzustimmen.\r\n----\r\n\r\nDies Überrascht mich als Schweißfachingenieur, da nach Dozenten der SLV das Fehlen eines entsprechend umfangreiches Herstellungsprüfzeugnis für eine Konstruktion nicht nachträglich durch ein Untersuchung eines Prüflabores heilbar ist, man also darauf achten soll, dass man rechtzeitig bei der Bestellung der Werkstoffe den Richtigen Umfang des Herstellungsprüfzeugnisses mitbestellt.\r\n\r\nDas Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name \"Herstellungsprüfzeugnis\" anstatt \"Werkstoffprüfzeugnis\" weist darauf hin.\r\nDas Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name \"Herstellungsprüfzeugnis\" anstatt \"Werkstoffprüfzeugnis\" weist darauf hin.\r\n\r\nWarum sollte dieses Sicherheitskonzept ausgerechnet bei Transportbehälter von radioaktiven Stoffen mit Zustimmung der BAM ausser Kraft gesetzt werden?\r\n\r\nIch bitte hierzu um (möglichst elektronische) Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF),\r\nausschließlich kostenfrei [2]als Antwort direkt an FragdenStaat.de:\r\n\r\n\r\n1.) alle Hintergrund zu diesem aufweichenden Satz.\r\n2.) explizit warum neue oder unbeladene Behälter von dieser Ausweichung ausgenommen sind?\r\n3.) 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Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nRobert Michel\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nRobert Michel\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. 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Erläuterung hierzu:\r\n1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,\r\n2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,\r\n3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: \"Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.\",\r\n4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,\r\n5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!\r\n-------------------------------------\r\n\r\n\r\nII. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nUnter \"4.2.2.2 Herstellungsprüfung\" nennt BAM-GGR 011 \"Maßnahmen zur Qualitätssicherung von\r\nVerpackungen zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe\"[2] die Vorgabe des BAM\r\n----\r\nIst die vorgenannte Zeugnisbelegung nicht möglich, so ist das davon abweichende Vorgehen mit der BAM abzustimmen.\r\n----\r\n\r\nDies Überrascht mich als Schweißfachingenieur, da nach Dozenten der SLV das Fehlen eines entsprechend umfangreiches Herstellungsprüfzeugnis für eine Konstruktion nicht nachträglich durch ein Untersuchung eines Prüflabores heilbar ist, man also darauf achten soll, dass man rechtzeitig bei der Bestellung der Werkstoffe den Richtigen Umfang des Herstellungsprüfzeugnisses mitbestellt.\r\n\r\nDas Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name \"Herstellungsprüfzeugnis\" anstatt \"Werkstoffprüfzeugnis\" weist darauf hin.\r\nDas Sicherheitskonzept bei der Schweißtechnik sind zertifizierte Prozesse, hierbei ist der Prozess der Herstellung der Werkstoffe und das Einhalten der ausgewiesenen Materialeigenschaften ein wichtiges Glied. Auch der Name \"Herstellungsprüfzeugnis\" anstatt \"Werkstoffprüfzeugnis\" weist darauf hin.\r\n\r\nWarum sollte dieses Sicherheitskonzept ausgerechnet bei Transportbehälter von radioaktiven Stoffen mit Zustimmung der BAM ausser Kraft gesetzt werden?\r\n\r\nIch bitte hierzu um (möglichst elektronische) Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF),\r\nausschließlich kostenfrei [2]als Antwort direkt an FragdenStaat.de:\r\n\r\n\r\n1.) alle Hintergrund zu diesem aufweichenden Satz.\r\n2.) explizit warum neue oder unbeladene Behälter von dieser Ausweichung ausgenommen sind?\r\n3.) Alle Informationen zu Fällen, bei dem ein abweichendes Vorgehen von der BAM bisher abgestimmt wurden.\r\n4.) Alle Informationen, bei dem hierzu eine Anfrage oder Versuch unternommen wurde.\r\n5.) genauen Rechtsrahmen des BAM-GGR Regelwerk\r\n\r\n[2] BAM-GGR 011\r\nhttps://www.tes.bam.de/de/regelwerke/downloads/ggr-011.pdf\r\n\r\n[3]\r\n-----\r\nSiehe Abschnitt 4.2 der DIN EN 10204:2005: „Bescheinigung, in der sowohl von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers als auch von dem Abnahmebeauftragten des Bestellers oder dem in den amtlichen Vorschriften genannten Abnahmebeauftragten bestätigt wird, dass die gelieferten Erzeugnisse die in der Bestellung festgelegten Anforderungen erfüllen, mit Angabe der Prüfergebnisse.\r\nEin Hersteller darf in das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 Prüfergebnisse übernehmen, die auf der Grundlage spezifischer Prüfung des von ihm verwendeten Vormaterials bzw. der Vorerzeugnisse ermittelt wurden unter derVoraussetzung, dass er Verfahren der Rückverfolgbarkeit anwendet und die entsprechende Prüfbescheinigung vorlegen kann.“\r\n-----\r\nhttp://www.wgm-berlin.de/downloads/herbsttagung_2010_henseler.pdf\r\nMit freunlichen Grüßen,\r\nDipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel\r\n\r\n\r\n[1]\r\nDer/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nRobert Michel\r\n"
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"sender": "Bundesministerium der Verteidigung",
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"subject": "Kosten Schnöggersburg [#25173]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nKosten der Truppen-Übungsstadt Schnöggersburg.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nTristan Unkelbach\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nTristan Unkelbach\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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