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"subject": "Mein Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG vom 09.12.2017 [#25639]",
"content": "Sehr geehrt<< Anrede >>\n\r\nbitte senden Sie mir eine Übersicht mit Flüssiggastanks (Butan, Propan und deren Gemische) in Ihrem Zuständigkeitsbereich von gewerblichen Betreibern (keine Privatpersonen!) ab einer Tankgröße von 3t. \r\n\r\nDabei bitte ich um den Betreibernamen inkl. Rechtsform, den genauen Standort (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort), Tankgröße und den Ihnen bekannten, vollständigen Kontaktdaten. Sollten datenschutzrechtliche Bedenken gegen einzelne Datenbestandteile bestehen, bitte ich diese zu schwärzen und dies zu begründen.\r\n\r\nAufgrund der Genehmigungspflicht (BImSchG) sollten Ihnen diese Daten vorliegen. Schutzwürdige Belange welche die Verweigerung der Daten begründen würden, kann ich nicht erkennen. \r\n\r\nVom Umweltbundesamt oder z.B. anderen Landkreisen in Thüringen liegen bereits vollständige Daten vor. Ich gehe davon aus, das es sich auch in Ihrem Fall um eine einfache und damit kostenfreie Auskunft handelt.\r\n\r\nSollten Sie anderer Auffassung sein, bitte ich um eine konkrete Begründung mit einem entsprechenden Bescheid und einer Berechnung der vorraussichtlichen Gebühren an meine Postanschrift um dies rechtlich prüfen zu lassen und um über den weiteren Verlauf meines Antrags nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG entscheiden zu können.\r\n\r\nIch wünsche Ihnen einen guten Rutsch in das neue Jahr 2018. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\nLangobardenstraße 10b\r\n<< Adresse entfernt >>\n\nAnfragenr: 25639\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "AW: Mein Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG vom 09.12.2017 [#25639]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nich hoffe, auch Sie sind gut in das neue Jahr gekommen und wünsche Ihnen ein gesundes Jahr 2018.\r\n\r\nVielen Dank für die ergänzenden Angaben vom 27.12.2017. Daraus geht hervor, dass Sie um eine Aufstellung ausschließlich nach BImSchG genehmigungsbedürftiger Anlagen zur Flüssiggaslagerung im Landkreis Eichsfeld bitten und z.B. auch andere Landkreise in Thüringen Ihrerseits diesbezüglich abgefragt wurden.\r\n\r\nDie erbetenen Daten liegen so hier nicht vor und können entgegen Ihrer Auffassung auch nicht kostenfrei bereitgestellt werden. Eine Vorab-Bescheidung über voraussichtliche Gebühren ist meinerseits nicht möglich.\r\n\r\nMir ist jedoch zwischenzeitlich bekannt, dass Sie beim Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar ebenfalls einen solchen Antrag für die betreffenden Anlagen in ganz Thüringen gestellt haben.\r\n\r\nZur Vermeidung zusätzlicher Kosten für Sie, betrachte ich Ihren hier eingegangen Antrag somit als erledigt.\r\n\r\nFür diese Auskunft werden keine Kosten erhoben.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"AW: Mein Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG vom 09.12.2017 [#25639]"
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"\n\r\nich hoffe, auch Sie sind gut in das neue Jahr gekommen und wünsche Ihnen ein gesundes Jahr 2018.\r\n\r\nVielen Dank für die ergänzenden Angaben vom 27.12.2017. Daraus geht hervor, dass Sie um eine Aufstellung ausschließlich nach BImSchG genehmigungsbedürftiger Anlagen zur Flüssiggaslagerung im Landkreis Eichsfeld bitten und z.B. auch andere Landkreise in Thüringen Ihrerseits diesbezüglich abgefragt wurden.\r\n\r\nDie erbetenen Daten liegen so hier nicht vor und können entgegen Ihrer Auffassung auch nicht kostenfrei bereitgestellt werden. Eine Vorab-Bescheidung über voraussichtliche Gebühren ist meinerseits nicht möglich.\r\n\r\nMir ist jedoch zwischenzeitlich bekannt, dass Sie beim Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar ebenfalls einen solchen Antrag für die betreffenden Anlagen in ganz Thüringen gestellt haben.\r\n\r\nZur Vermeidung zusätzlicher Kosten für Sie, betrachte ich Ihren hier eingegangen Antrag somit als erledigt.\r\n\r\nFür diese Auskunft werden keine Kosten erhoben.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Landkreis Eichsfeld",
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"subject": "Flüssiggastanks [#25639]",
"content": "Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nEine Übersicht mit Flüssiggastanks (Butan, Propan und deren Gemische) in Ihrem Zuständigkeitsbereich von gewerblichen Betreibern (keine Privatpersonen!). Dabei bitte ich neben dem Betreibernamen inkl. Rechtsform, den genauen Standort (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort), Tankgröße und den Ihnen bekannten, vollständigen Kontaktdaten. Aufgrund der Genehmigungspflicht sollten Ihnen diese Daten vorliegen\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "AW: Förderbedingungen Logport I Duisburg Rheinhausen [#25654]",
"content": "\n\nSehr geehrter Herr Scharfenort,\n\nleider komme ich aus dienstlichen Gründen erst heute dazu Ihre Anfrage wunschgemäß elektronisch zu beantworten. Ich bitte die Verzögerung zu entschuldigen.\n\nNach einer umfangreichen Auswertung der hiesigen Datenbank KomZuNRW für kommunale Infrastrukturvorhaben nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) liegt hier kein Fördervorhaben in dem von Ihnen genannten Bereich Logport I vor. Weder das Dezernat 25 der Bezirksregierung Düsseldorf noch die ehemals zuständige Bewilligungsbehörde Landschaftsverband Rheinland hat innerhalb des Duisburg-Rheinhausener Straßenzuges Bismarckstr. / Kruppstr. / Europaallee/ Bliersheimer Str. ein Straßenbauvorhaben gefördert. Lediglich im Jahre 2001 wurde von der Stadt Duiburg der Umbau der Friedrich-Ebert-Straße (L473/K39)von Homberger Straße bis Bismarckstraße zur Förderung angemeldet. Warum dieses Fördervorhaben seinerzeit nicht weiter verfolgt wurde ist jedoch heute nicht mehr erkennbar.\n\nLeider ist mir nicht bekannt welche Institution den Bereich des oben genannten Straßenzug zur Förderung beantragt bzw. welche ihn gefördert hat.\n\n\nAnbei zwei links die Ihnen Aufschluss über die Fördervoraussetzungen nach FöRi-kom-Stra und den damit verbundenen ergänzenden Hinweisen geben. Aus diesen geht hervor, dass die hiesige Bewilligungsbehörde keine Breiten von Straßen, Parkplätzen oder ähnlichem vorgibt. Es wird lediglich die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gefordert. Die Planungshoheit liegt beim Zuwendungsnehmer.\n\nhttp://www.vm.nrw.de/verkehr/_pdf_container/2014_kommunaler_Strassenbau_Richtlinien.pdf\n\nhttp://www.vm.nrw.de/verkehr/strasse/Strassenbau/Kommunaler_Strassenbau/Ergaenzende_Hinweise_FoeRi-kom-Stra.pdf\n\n\nIch bedauere Ihnen nicht die gewünschte Auskunft erteilen zu können, steht Ihnen jedoch gerne für Rückfragen zur Verfügung.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\nSehr geehrter Herr Scharfenort,\n\nleider komme ich aus dienstlichen Gründen erst heute dazu Ihre Anfrage wunschgemäß elektronisch zu beantworten. Ich bitte die Verzögerung zu entschuldigen.\n\nNach einer umfangreichen Auswertung der hiesigen Datenbank KomZuNRW für kommunale Infrastrukturvorhaben nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) liegt hier kein Fördervorhaben in dem von Ihnen genannten Bereich Logport I vor. Weder das Dezernat 25 der Bezirksregierung Düsseldorf noch die ehemals zuständige Bewilligungsbehörde Landschaftsverband Rheinland hat innerhalb des Duisburg-Rheinhausener Straßenzuges Bismarckstr. / Kruppstr. / Europaallee/ Bliersheimer Str. ein Straßenbauvorhaben gefördert. Lediglich im Jahre 2001 wurde von der Stadt Duiburg der Umbau der Friedrich-Ebert-Straße (L473/K39)von Homberger Straße bis Bismarckstraße zur Förderung angemeldet. Warum dieses Fördervorhaben seinerzeit nicht weiter verfolgt wurde ist jedoch heute nicht mehr erkennbar.\n\nLeider ist mir nicht bekannt welche Institution den Bereich des oben genannten Straßenzug zur Förderung beantragt bzw. welche ihn gefördert hat.\n\n\nAnbei zwei links die Ihnen Aufschluss über die Fördervoraussetzungen nach FöRi-kom-Stra und den damit verbundenen ergänzenden Hinweisen geben. Aus diesen geht hervor, dass die hiesige Bewilligungsbehörde keine Breiten von Straßen, Parkplätzen oder ähnlichem vorgibt. Es wird lediglich die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gefordert. Die Planungshoheit liegt beim Zuwendungsnehmer.\n\nhttp://www.vm.nrw.de/verkehr/_pdf_container/2014_kommunaler_Strassenbau_Richtlinien.pdf\n\nhttp://www.vm.nrw.de/verkehr/strasse/Strassenbau/Kommunaler_Strassenbau/Ergaenzende_Hinweise_FoeRi-kom-Stra.pdf\n\n\nIch bedauere Ihnen nicht die gewünschte Auskunft erteilen zu können, steht Ihnen jedoch gerne für Rückfragen zur Verfügung.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"id": 81007,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/forderbedingungen-logport-i-duisburg-rheinhausen/#nachricht-81007",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25654/",
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"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14714/",
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"timestamp": "2018-01-09T11:23:50+01:00",
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"subject": "Straßenbau auf Logport I",
"content": "Sehr geehrter Herr Scharfenort,\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage, die Förderbedingungen \" Logport I Duisburg für den Bau der Straßen und Parkplätze\" betreffend.\nDie Förderbedingungen für jedes Fördervorhaben werden vor allem im Rahmen der Antrags- und Bewilligungsphase geprüft. So auch in diesem, Sie interessierenden Fall. Bewilligungsbehörde in dem relevanten Zeitraum war die heutige NRW - Bank. Ich habe daher, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Ihre Anfrage an die NRW- Bank weitergeleitet.\n\nIch bedauere, Ihnen keine weiteren Auskünfte geben zu können.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Straßenbau auf Logport I"
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"Sehr geehrter Herr Scharfenort,\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage, die Förderbedingungen \" Logport I Duisburg für den Bau der Straßen und Parkplätze\" betreffend.\nDie Förderbedingungen für jedes Fördervorhaben werden vor allem im Rahmen der Antrags- und Bewilligungsphase geprüft. So auch in diesem, Sie interessierenden Fall. Bewilligungsbehörde in dem relevanten Zeitraum war die heutige NRW - Bank. Ich habe daher, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Ihre Anfrage an die NRW- Bank weitergeleitet.\n\nIch bedauere, Ihnen keine weiteren Auskünfte geben zu können.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen",
"status_name": "Warte auf Antwort",
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79594/",
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"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/forderbedingungen-logport-i-duisburg-rheinhausen/#nachricht-79594",
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"subject": "Förderbedingungen Logport I Duisburg Rheinhausen [#25654]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nFörderbedingungen Logport I Duisburg Rheinhausen für den Bau der Straßen und Parkplätze.\r\n\r\nErläuterung:\r\nIm Rahmen des Abriss des Krupp-Stahlwerks in Duisburg Rheinhausen und der Erstellung von Logport I gab es Fördergelder des Landes-NRW zum Bau der Straßen. Nach den mir vorliegenden Informationen hat das Land hier Breiten von Straßen und Parkplätzen vorgegeben.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nUlrich Scharfenort\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
"redacted_subject": [
[
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"Förderbedingungen Logport I Duisburg Rheinhausen [#25654]"
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[
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"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nFörderbedingungen Logport I Duisburg Rheinhausen für den Bau der Straßen und Parkplätze.\r\n\r\nErläuterung:\r\nIm Rahmen des Abriss des Krupp-Stahlwerks in Duisburg Rheinhausen und der Erstellung von Logport I gab es Fördergelder des Landes-NRW zum Bau der Straßen. Nach den mir vorliegenden Informationen hat das Land hier Breiten von Straßen und Parkplätzen vorgegeben.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nUlrich Scharfenort\n"
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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[
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "Ulrich Scharfenort",
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"subject": "Förderbedingungen logport I in Duisburg-Rheinhausen - Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und weiteren Anspruchsgrundlagen für behördliche Auskünfte",
"content": "Sehr geehrter Herr Scharfenort,\n\nfür Ihre E-Mail vom 10.12.2017, in der Sie um Auskunft über die Förderbedingungen für die Straßen und Parkplätze im Zusammenhang mit der Errichtung von logport I in Duisburg-Rheinhausen bitten, danke ich Ihnen. Ich habe Ihr Ersuchen an die Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 25 - als der zuständigen Bewilligungsbehörde für Fördermaßnahmen des kommunalen Straßenbaus weitergeleitet und gehe davon aus, dass Sie von dort weitere Nachricht erhalten werden.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Förderbedingungen logport I in Duisburg-Rheinhausen - Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und weiteren Anspruchsgrundlagen für behördliche Auskünfte"
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"Sehr geehrter Herr Scharfenort,\n\nfür Ihre E-Mail vom 10.12.2017, in der Sie um Auskunft über die Förderbedingungen für die Straßen und Parkplätze im Zusammenhang mit der Errichtung von logport I in Duisburg-Rheinhausen bitten, danke ich Ihnen. Ich habe Ihr Ersuchen an die Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 25 - als der zuständigen Bewilligungsbehörde für Fördermaßnahmen des kommunalen Straßenbaus weitergeleitet und gehe davon aus, dass Sie von dort weitere Nachricht erhalten werden.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen",
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"subject": "Antrag auf Herausgabe von Informationen",
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"Antrag auf Herausgabe von Informationen"
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"sender": "Bundesnetzagentur",
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"subject": "Briefverkehr P21 [#25655]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBrief- und Mailverkehr zwischen der Bundesnetzagentur und Übertragungsnetzbetreibern zu P21 (Conneforde-Cloppenburg/Ost-Merzen/Westerkappeln)\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Briefverkehr P21 [#25655]"
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"redacted_content": [
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBrief- und Mailverkehr zwischen der Bundesnetzagentur und Übertragungsnetzbetreibern zu P21 (Conneforde-Cloppenburg/Ost-Merzen/Westerkappeln)\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\nPostanschrift\n"
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[
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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[
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
]
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79860/",
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"kind": "email",
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"registered_mail_date": null,
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"subject": "AW: Briefverkehr P21 [#25655]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\ngerne kommen wir Ihrer Anfrage auf Herausgabe des gesamten Brief- und Mailverkehr zwischen der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern zu P21 (Conneforde-Cloppenburg/Ost-Merzen/Westerkappeln) nach.\r\n\r\nIhr Antrag ist aus meiner Sicht leider nicht eindeutig. Ich gehe davon aus, dass sie nur den Brief- und Mailverkehr zwischen der Bundesnetzagentur und Übertragungsnetzbetreibern meinen, der ausdrücklich P21 (Conneforde-Cloppenburg/Ost-Merzen/Westerkappeln) zum Inhalt hat. Nach aktueller Einschätzung betrifft dies den gesamten Brief- und Mailverkehr im Rahmen der Netzentwicklungspläne 2017-2030, 2024, 2023 und 2022 sowie der entsprechenden Umweltberichte.\r\n\r\nDer gesamte Brief- und Mailverkehr der zurückliegenden Netzentwicklungspläne ist sehr umfangreich und eine Schwärzung/Sichtung dieser Dokumente ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass es sich aufgrund des Informationsumfangs nicht mehr um eine einfache Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG handelt. Dementsprechend verweise ich auf die insoweit einschlägige IFGGebV, wonach sich der Gebührenrahmen für die Auskunftserteilung zwischen 30 € und 500 € (Anlage (zu § 1 Abs. 1 IFGGebV) Gebühren- und Auslagenverzeichnis, Nrn. 1.2 oder 1.3) bewegt.\r\n\r\nDarüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten, die in der Signatur der E-Mails bzw. im Briefkopf der Briefe stehen werden und E-Mailadressen der einzelnen Mitarbeiter der betroffenen Unternehmen einen besonderen Schutz nach § 5 IFG genießen. Wenn Sie als Antragsteller auch diese Daten haben möchten, müssen Sie hierzu Ihr Informationsinteresse näher begründen, § 5 Abs 1 IFG. Weiter möchte ich wegen der Veröffentlichungsabsicht (die sich aus dem Rechtshinweis in Ihrer E-Mail ergibt) darauf hinweisen, dass das IWG (Informationsweiterverwendungsgesetz) nicht auf BuG und personenbezogene Daten anzuwenden ist und somit eine Weiterverwendung in Form einer Veröffentlichung auf Grundlage des IWG nicht möglich ist, § 1 Abs.2 Nr. 1 IWG. Deswegen sollten Sie von vornherein die BuG und personenbezogenen Daten von Ihrem Antrag ausnehmen.\r\n\r\nIch bitte Sie um Rückantwort bis zum 20.12.2017, ob Sie vor diesem Hintergrund den Antrag auf Informationsherausgabe aufrecht erhalten möchten. Für den Fall, dass wir bis dahin von Ihnen keine Rückmeldung erhalten haben, würden wir mit der gebührenpflichtigen Zusammenstellung der Informationen beginnen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
[
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"AW: Briefverkehr P21 [#25655]"
]
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"redacted_content": [
[
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"Sehr "
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"geehrtAntragsteller/in"
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"\n\r\ngerne kommen wir Ihrer Anfrage auf Herausgabe des gesamten Brief- und Mailverkehr zwischen der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern zu P21 (Conneforde-Cloppenburg/Ost-Merzen/Westerkappeln) nach.\r\n\r\nIhr Antrag ist aus meiner Sicht leider nicht eindeutig. Ich gehe davon aus, dass sie nur den Brief- und Mailverkehr zwischen der Bundesnetzagentur und Übertragungsnetzbetreibern meinen, der ausdrücklich P21 (Conneforde-Cloppenburg/Ost-Merzen/Westerkappeln) zum Inhalt hat. Nach aktueller Einschätzung betrifft dies den gesamten Brief- und Mailverkehr im Rahmen der Netzentwicklungspläne 2017-2030, 2024, 2023 und 2022 sowie der entsprechenden Umweltberichte.\r\n\r\nDer gesamte Brief- und Mailverkehr der zurückliegenden Netzentwicklungspläne ist sehr umfangreich und eine Schwärzung/Sichtung dieser Dokumente ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass es sich aufgrund des Informationsumfangs nicht mehr um eine einfache Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG handelt. Dementsprechend verweise ich auf die insoweit einschlägige IFGGebV, wonach sich der Gebührenrahmen für die Auskunftserteilung zwischen 30 € und 500 € (Anlage (zu § 1 Abs. 1 IFGGebV) Gebühren- und Auslagenverzeichnis, Nrn. 1.2 oder 1.3) bewegt.\r\n\r\nDarüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten, die in der Signatur der E-Mails bzw. im Briefkopf der Briefe stehen werden und E-Mailadressen der einzelnen Mitarbeiter der betroffenen Unternehmen einen besonderen Schutz nach § 5 IFG genießen. Wenn Sie als Antragsteller auch diese Daten haben möchten, müssen Sie hierzu Ihr Informationsinteresse näher begründen, § 5 Abs 1 IFG. Weiter möchte ich wegen der Veröffentlichungsabsicht (die sich aus dem Rechtshinweis in Ihrer E-Mail ergibt) darauf hinweisen, dass das IWG (Informationsweiterverwendungsgesetz) nicht auf BuG und personenbezogene Daten anzuwenden ist und somit eine Weiterverwendung in Form einer Veröffentlichung auf Grundlage des IWG nicht möglich ist, § 1 Abs.2 Nr. 1 IWG. Deswegen sollten Sie von vornherein die BuG und personenbezogenen Daten von Ihrem Antrag ausnehmen.\r\n\r\nIch bitte Sie um Rückantwort bis zum 20.12.2017, ob Sie vor diesem Hintergrund den Antrag auf Informationsherausgabe aufrecht erhalten möchten. Für den Fall, dass wir bis dahin von Ihnen keine Rückmeldung erhalten haben, würden wir mit der gebührenpflichtigen Zusammenstellung der Informationen beginnen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Bundesnetzagentur",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/82801/",
"id": 82801,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/briefverkehr-p21/#nachricht-82801",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25655/",
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"kind": "email",
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"recipient_public_body": null,
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"subject": "AW: Briefverkehr P21 [#25655]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\naufgrund Ihres Antrages vom 10.12.17 nach dem IFG/UIG/VIG - Betreff: Briefverkehr P21 [#25655] - möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die von Ihnen gewünschten Informationen am 2.2.2018 postalisch als pdf.-Datei auf einem gesonderten Datenträger abgesandt wurden.\r\n\r\nEs ist beabsichtigt für diese Amtshandlungen nach dem IFG Gebühren und Auslagen zu erheben (§ 10 IFG). \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"AW: Briefverkehr P21 [#25655]"
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"Sehr "
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]
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"sender": "Bundesnetzagentur",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79596/",
"id": 79596,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/carillon-tiergarten-1/#nachricht-79596",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25656/",
"sent": true,
"is_response": false,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": null,
"recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/155/",
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2017-12-10T12:48:19.116820+01:00",
"registered_mail_date": null,
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"subject": "Carillon Tiergarten [#25656]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nVorweg: Ich habe an dem Kontakt zu Ihnen weder besondere Freude noch zu viel Langeweile, aber Ihre scheibchenweise Informationspolitik zwingt mich dazu:\r\nLaut Vertrag mit Herrn Bossin ist der Lärm bis Ende Juli gestattet. (wobei noch zu klären wäre, durch welches Schriftstück wiederum Frau Sieben legitimiert ist, hier offensichtlich allein bestimmen zu dürfen, aber da kann ich ja den Aufsichtsrat fragen)\r\nFrage an Sie:\r\nWer hat die masslose Beschallung in den Monaten August und September 2017 in Auftrag gegeben? Ich nehme an, das hat mit der Sonderförderung 50000 Euro zu tun? Ich bitte um Übersendung der Unterlagen aus denen Veranstaltungen, Finanzierung und Förderung hervorgehen, ggfs Ausschreibungsunterlagen. Da müsste ja auch Ihre Verbindung zum Veranstalter CarillonConcertsBerlin CCB beschrieben sein.\r\nIhre Erklärung, es hätte im Jahr 2017 ein Festival wegen 30-jährigem Jubiläum gegeben, hinkt insofern als es in Vorjahren ebenso Festivals gab. Fanden diese wegen 27-jährigem, wegen 28-jährigem oder wegen 23-jährigem Jubiläum statt?\r\nDanke.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
"redacted_subject": [
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"Carillon Tiergarten [#25656]"
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr "
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"geehrteAntragsteller/in"
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"\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nVorweg: Ich habe an dem Kontakt zu Ihnen weder besondere Freude noch zu viel Langeweile, aber Ihre scheibchenweise Informationspolitik zwingt mich dazu:\r\nLaut Vertrag mit Herrn Bossin ist der Lärm bis Ende Juli gestattet. (wobei noch zu klären wäre, durch welches Schriftstück wiederum Frau Sieben legitimiert ist, hier offensichtlich allein bestimmen zu dürfen, aber da kann ich ja den Aufsichtsrat fragen)\r\nFrage an Sie:\r\nWer hat die masslose Beschallung in den Monaten August und September 2017 in Auftrag gegeben? Ich nehme an, das hat mit der Sonderförderung 50000 Euro zu tun? Ich bitte um Übersendung der Unterlagen aus denen Veranstaltungen, Finanzierung und Förderung hervorgehen, ggfs Ausschreibungsunterlagen. Da müsste ja auch Ihre Verbindung zum Veranstalter CarillonConcertsBerlin CCB beschrieben sein.\r\nIhre Erklärung, es hätte im Jahr 2017 ein Festival wegen 30-jährigem Jubiläum gegeben, hinkt insofern als es in Vorjahren ebenso Festivals gab. Fanden diese wegen 27-jährigem, wegen 28-jährigem oder wegen 23-jährigem Jubiläum statt?\r\nDanke.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"subject": "K13-13002/2#162 IFG Antrag, Antragsteller/in Antragsteller/in, Bespielung Carillon Tiergarten - Bitte um Übersendung der Unterlagen zu Veranstaltungen, Finanzierung und Förderung",
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"sender": "Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien",
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"subject": "Leinenzwang in der Hasenheide [#25657]",
"content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nWie häufig wurde der Leinenzwang durch das Ordnungsamt im Jahr 2016 sowie im Jahr 2017 in der Hasenheide kontrolliert? Wie viele Verwarnungen und Bußgelder wurde an Hundehalter für Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf den Verstoß gegen die Anleinpflicht in der Hasenheide in den Jahr 2016 sowie im Jahr 2017 ausgesprochen? Wie viel Geld wurde aus diesen Verwarnungen/Bußgeldern für dieses Gebiet im Jahr 2016 sowie im Jahr 2017 eingenommen? \r\n\r\nSofern die Kontrollen in der Hasenheide nicht ausschließlich dem Leinenzwang galten, sondern allgemeinerer Natur waren, so beziehen Sie diese Kontrollen bitte mit ein, aber zeichnen diese entsprechend aus.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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"subject": "Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)",
"content": "Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\n\r\nauf Ihren Widerspruch vom 2. März 2018 gegen den Bescheid des Bundeskanzleramtes vom 22. Februar 2018 ergeht folgende Entscheidung:\r\n\r\n1. Der Widerspruch wird zu ruckgewiesen.\r\n2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Widerspruchsführer.\r\n3. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden auf 30,00 EUR festgesetzt.\r\n\r\nGründe:\r\nI.\r\nMit E-Mail vom 10. Dezember 2017 beantragten Sie u.a. auf der Grundlage des\r\nInformationsfreiheitsgesetzes (IFG), Ihnen die Vorhabendokumentation der Bundesregierung\r\nzu Schwerpunktprojekten der Legislaturperiode mit Stand 15. Juli\r\n2017 zu übersenden.\r\n\r\nMit Bescheid vom 22. Februar 2018 hat das Bundeskanzleramt Ihren Antrag abgelehnt, da die Ihrer Anfrage entsprechenden Informationen im Bundeskanzleramt nicht vorhanden sind. Das Bundeskanzleramt führte darüber hinaus aus, dass einem möglichen Informationszugang aber auch Versagungsgründe entgegenstünden.\r\n\r\nDies wurde im Ausgangsbescheid ausführlich begründet.\r\n\r\nin Ihrem Widerspruch beanstanden Sie, dass aus dem Bescheid des Bundeskanzleramtes nicht ersichtlich wäre, ob die im Sinne Ihrer Anfrage einschlägigen Informationen im Bundeskanzleramt vorlägen oder nicht.\r\n\r\nII,\r\nIhr Widerspruch ist zulässig, aber unbegründet. Die Entscheidung des Bundeskanzleramtes vom 22. Februar 2018 ist rechtmäßig und verletzt Sie nicht in Ihren Rechten.\r\n\r\nEntgegen Ihrem Vorbringen in der Widerspruchsbegründung wurde Ihnen im Ausgangsbescheid unter I. 1. der Gründe mitgeteilt, dass die erbetenen Informationen im Bundeskanzleramt nicht in der gewünschten Fassung vorliegen. \r\n\r\nNicht kumulativ, sondern hilfsweise wurde Ihnen darüber hinaus mitgeteilt, dass gerade im Hinblick auf die Vorhabendokumentation auch Versagungsgründe einem Informationszugang entgegenstünden. Um insoweit Wiederholungen zu vermeiden, wird hierzu auf I. 2. der Gründe des Ausgangsbescheides verwiesen.\r\n\r\n§ 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen\r\nAnspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist auf die Informationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhanden sind. Maßstab und Praxis der Aktenführung im Bundeskanzleramt ergeben sich aus der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) in Verbindung mit der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Registraturrichtlinie). \r\n\r\nDemnach soll die Aktenführung ein nachvollziehbares transparentes Verwaltungshandeln sichern.\r\n\r\nDie Registraturrichtlinie gebietet nicht, jegliches bei der Bearbeitung angefallenes Schriftgut zu den Akten zu nehmen oder- wie im vorliegenden Fall - Daten\r\neiner Datenbank.\r\n\r\nDie Ihrer Anfrage entsprechenden Informationen konnten nicht ermittelt werden.\r\n\r\nAuch eine erneute Abfrage im Bundeskanzleramt blieb ergebnislos.\r\n\r\nII.\r\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 73 Abs. 3 S. 3 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 1 S. 3\r\nVwVfG i.V.m. § 10 IFG. Die Höhe der festgesetzten Widerspruchsgebühr folgt aus\r\n§ 10 Abs. 1, 3 IFG in Verbindung mit Teil A, Nr. 5 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses\r\nder IFGGebV.\r\n\r\nSie werden gebeten, die festgesetzten Kosten von 30,00 EUR unter Angabe des\r\nKassenzeichens \"1180 0418 2196, ln 2017/NA 221, Semsrott\" innerhalb eines\r\nMonats nach Zustellung an die Bundeskasse Halle, IBAN: DE 38 860.0 0000 0086\r\n001040, BIC: MARKDEF1860, bei der Deutschen Bundesbank- Filiale Leipzig -\r\nzu überweisen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "Antrag",
"content": "Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\n\r\nich habe Ihre E-Mail vom 10. Dezember 2017 erhalten. Sie beantragen darin u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Zusendung der Vorhabendokumentation der Bundesregierung zu Schwerpunktprojekten der Legislaturperiode mit Stand 15. Juli 2017. Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten.\r\n\r\nGrundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden.\r\n\r\nDes Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage je nach Arbeitsaufwand Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können.",
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"Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\n\r\nich habe Ihre E-Mail vom 10. Dezember 2017 erhalten. Sie beantragen darin u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Zusendung der Vorhabendokumentation der Bundesregierung zu Schwerpunktprojekten der Legislaturperiode mit Stand 15. Juli 2017. Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten.\r\n\r\nGrundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden.\r\n\r\nDes Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage je nach Arbeitsaufwand Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können."
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"sender": "Bundeskanzleramt",
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"subject": "Widerspruch",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\ngegen Ihren Bescheid mit dem Zeichen 13 IFG- 02814- In 2017 / NA 221 vom 22.02.2018, hier eingegangen am 27.02.2018, lege ich Widerspruch ein.\r\n\r\nSie müssen sich schon entscheiden, ob die Informationen vorliegen oder nicht. Wenn die begehrten Informationen nicht vorliegen, können sie auch nicht als VS-NfD eingestuft sein.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\ngegen Ihren Bescheid mit dem Zeichen 13 IFG- 02814- In 2017 / NA 221 vom 22.02.2018, hier eingegangen am 27.02.2018, lege ich Widerspruch ein.\r\n\r\nSie müssen sich schon entscheiden, ob die Informationen vorliegen oder nicht. Wenn die begehrten Informationen nicht vorliegen, können sie auch nicht als VS-NfD eingestuft sein.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "Vorhabendokumentation der Bundesregierung zu Schwerpunktprojekten der vergangenen Legislaturperiode [#25658]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n- die Vorhabendokumentation der Bundesregierung zu Schwerpunktprojekten der Legislaturperiode mit Stand 15. Juli 2017\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nArne Semsrott\nOpen Knowledge Foundation Deutschland e.V.\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nArne Semsrott\nOpen Knowledge Foundation Deutschland e.V.\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"content": "Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\n\r\nmit E-Mail vom 10. Dezember 2017 beantragten Sie u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), Ihnen die Vorhabendokumentation der Bundesregierung zu Schwerpunktprojekten der Legislaturperiode mit Stand 15. Juli\r\n2017 zu übersenden.\r\n\r\nAuf Ihren Antrag ergeht folgende Entscheidung:\r\n\r\n1. Der Antrag wird abgelehnt.\r\n\r\n2. Der Bescheid ergeht kostenfrei.\r\n\r\nGründe:\r\n\r\nI.\r\n1. Information nicht vorhanden:\r\nDer Antrag wird abgelehnt, da die erbetenen Informationen im Bundeskanzleramt nicht in der gewünschten Fassung vorliegen. Die - inzwischen eingestellte - Vorhabendokumentation der Bundesregierung zu Schwerpunktprojekten der Legislaturperiode enthielt eine Übersicht über die Befassung von Kabinett, Bundestag und ggf. Bundesrat mit den von der Bundesregierung beabsichtigten Gesetzen, Rechtsverordnungen etc. Sie begleitete den Beratungsprozess innerhalb der Bundesregierung und wurde fortlaufend aktualisiert.\r\n\r\n2. Entgegenstehende Versagungsgründe:\r\n\r\nEinem Zugang zu der Vorhabendokumentation stünden aber auch Versagungsgründe im Sinne des IFG entgegen.\r\n\r\na) § 9 Abs. 3 IFG: Soweit die in der Vorhabendokumentation der vergangenen 18. Legislaturperiode aufgeführten Vorhaben das Stadium eines Gesetzes- oder Verordnungsentwurfs erreicht haben, der von den federführenden Ministerien als Referentenentwurf auf ihren Websites veröffentlicht worden ist\r\n(vgl. http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Gesetze/node.html) oder als Regierungsentwurf im gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DPI) von Bundestag und Bundesrat abrufbar ist (vgl. http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/welcome.do?resetNav=y) sind die in der Vorhabendokumentation enthaltenen Informationen bereits öffentlich bekannt. Sie können sich die betreffende Information aus den genannten, allgemein zugänglichen Quellen in zurnutbarer Weise selbst beschaffen (§9 Abs. 3 IFG).\r\n\r\nb) § 3 Nr. 3b IFG, § 4 Abs. 1 IFG sowie § 3 Nr. 4 IFG: Gemäß § § 3 Nr. 3b und 4 Abs. 1 IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden bzw. soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde. Die Vorschriften bezwecken den Schutz einer freien, unbefangenen Willensbildung innerhalb einer Behörde oder zwischen Behörden. Denn eine offene Meinungsbildung und ein freier Meinungsaustausch sind unabdingbar für eine effektive, neutrale Entscheidungsfindung.\r\n\r\nln sachlicher Hinsicht umfasst der Schutz den eigentlichen Vorgang der behördlichen Entscheidungsfindung, d.h. die Besprechung, Beratschlagung und Abwägung.\r\n\r\nDazu gehören auch interne behördliche Meinungsäußerungen, wenn sie den Vorgang der behördlichen Willensbildung und Abwägung abbilden oder jedenfalls gesicherte Rückschlüsse auf die Meinungsbildung zulassen. Dies trifft auf die Vorhabendokumentation zu.\r\n\r\nln zeitlicher Hinsicht lässt sich aus dem Umstand, dass die 18. Legislaturperiode vorüber ist, nicht ableiten, dass die dazu gehörige Vorhabendokumentation keinen Schutz mehr genießen würde. Vielmehr kann der Schutz der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen und das daraus folgende Verbot der Offenlegung von Beratungsinterna über den Abschluss des laufenden Verfahrens hinausreichen (vgl. BVerwG Beschluss vom 18. Juli 2011, Az.: 7 B 14.11).\r\n\r\nDenn eine offene Meinungsbildung und ein freier Meinungsaustausch können auch durch die Aussicht beeinträchtigt werden, dass Beratungsinterna nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens offengelegt werden.\r\n\r\nDie Gefahr einer solchen Beeinträchtigung besteht auch hier. Eine Offenlegung der nicht abgeschlossenen Vorhaben der Vorhabendokumentation beeinträchtigt nicht nur die mit dem Initiativrecht der Bundesregierung untrennbar verbundene \"Planungshoheit\" der Bundesregierung, sondern auch eine unabhängige Meinungsbildung der Koalitionspartner. Sowohl in den Koalitionsverhandlungen als auch in der künftigen Bundesregierung muss über das Absetzen, die Änderung sowie die Wiederaufnahme von nicht abgeschlossenen Teilen der Vorhabendokumentation in einer offenen, unbefangenen Atmosphäre entschieden werden können.\r\n\r\nc) § 3 Nr. 4 IFG:\r\nAus den oben unter b) genannten Gründen ist die Vorhabendokumentation materiell geheimhaltungsbedürftig und daher als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad \"VS-Nur für den Dienstgebrauch\" (VS-NfD) eingestuft. Auch dies steht dem Informationszugang entgegen (§ 3 Nr. 4 IFG).\r\n\r\nII.\r\nGemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 IFG in Verbindung mit der lnformationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 2. Januar 2006 fallen keine Gebühren an.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "Erinnerung: Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags“ vom 10.12.2017 (#25659) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 210 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSebastian Pinz\n\nAnfragenr: 25659\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nSebastian Pinz\nwww.gez-boykott.de\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Erinnerung: Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]"
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"subject": "Erinnerung: Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]",
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"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags“ vom 10.12.2017 (#25659) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 101 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSebastian Pinz\n\nAnfragenr: 25659\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nSebastian Pinz\nwww.gez-boykott.de\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"subject": "Erinnerung: Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]",
"content": "Sehr geehrte<< Anrede >>\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags“ vom 10.12.2017 (#25659) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 610 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSebastian Pinz\n\n\n\nAnfragenr: 25659\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nSebastian Pinz\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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"sender": "Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)",
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"subject": "Erinnerung: Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags“ vom 10.12.2017 (#25659) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 249 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSebastian Pinz\n\nAnfragenr: 25659\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nSebastian Pinz\nwww.gez-boykott.de\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)",
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"subject": "Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]",
"content": "Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:\n\nMit den Verbraucherzentralen der Länder, die der NDR als Mehrländeranstalt mit öffentlich rechtlichem Rundfunk versorgt, sind Verträge zu Verbraucherberatungstätigkeiten speziell zum Thema Rundfunkbeitrag geschlossen worden, die in den Geschäftsberichten auf der Einnahmenseite der Verbraucherzentralen auftauchen. Bitte teilen Sie mir mit, in welcher Höhe der NDR Ausgaben diesbezüglich an die Verbraucherzentralen hatte.\r\n- seit 2012, getrennt nach Bundesland (HH,MVP,SH,NS) und nach Jahr.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nSebastian Pinz\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]"
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"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:\n\nMit den Verbraucherzentralen der Länder, die der NDR als Mehrländeranstalt mit öffentlich rechtlichem Rundfunk versorgt, sind Verträge zu Verbraucherberatungstätigkeiten speziell zum Thema Rundfunkbeitrag geschlossen worden, die in den Geschäftsberichten auf der Einnahmenseite der Verbraucherzentralen auftauchen. Bitte teilen Sie mir mit, in welcher Höhe der NDR Ausgaben diesbezüglich an die Verbraucherzentralen hatte.\r\n- seit 2012, getrennt nach Bundesland (HH,MVP,SH,NS) und nach Jahr.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nSebastian Pinz\n"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)",
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"subject": "Erinnerung: Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags“ vom 10.12.2017 (#25659) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 175 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSebastian Pinz\n\nAnfragenr: 25659\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nSebastian Pinz\nwww.gez-boykott.de\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Erinnerung: Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags“ vom 10.12.2017 (#25659) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 175 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSebastian Pinz\n\nAnfragenr: 25659\nAntwort an: "
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)",
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"subject": "Erinnerung: Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]",
"content": "Sehr geehrte<< Anrede >>\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags“ vom 10.12.2017 (#25659) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 472 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSebastian Pinz\n\n\n\nAnfragenr: 25659\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nSebastian Pinz\nwww.gez-boykott.de\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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"Erinnerung: Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]"
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"\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags“ vom 10.12.2017 (#25659) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 472 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSebastian Pinz\n\n\n\nAnfragenr: 25659\nAntwort an: "
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n"
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"sender": "Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)",
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"subject": "AW: WG: Regeln für den Verkehrsdienst im Ordnungsamt [#25660]",
"content": "Sehr geehrt<< Anrede >>\n\r\nleider komme ich erst jetzt zu einer Antwort. Vielen Dank für Ihre ausführliche BEantwortung. Das eigentlich interessante Dokument, welches die Frage der IFG beantwortet ist aber die \"Interne Dienst- und Geschäftsanweisung für die Überwachungskräfte des Ruhenden Verkehrs\". Diese bitte ich im Rahmen dieser Anfrage zu veröffentlichen. Gerne können Sie natürlich z.B. sicherheitsrelevante Teile schwärzen oder entfernen. Das Ziel ist, die teils absurden Entscheidungen, was alles entgegen der StVO erlaubt ist, zu verstehen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25660\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Sehr "
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"\n\r\nleider komme ich erst jetzt zu einer Antwort. Vielen Dank für Ihre ausführliche BEantwortung. Das eigentlich interessante Dokument, welches die Frage der IFG beantwortet ist aber die \"Interne Dienst- und Geschäftsanweisung für die Überwachungskräfte des Ruhenden Verkehrs\". Diese bitte ich im Rahmen dieser Anfrage zu veröffentlichen. Gerne können Sie natürlich z.B. sicherheitsrelevante Teile schwärzen oder entfernen. Das Ziel ist, die teils absurden Entscheidungen, was alles entgegen der StVO erlaubt ist, zu verstehen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"kind": "email",
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"subject": "WG: Regeln für den Verkehrsdienst im Ordnungsamt [#25660]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\n\r\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail. Ich möchte Ihre Anfrage zum Anlass nehmen, die Vorgehensweise meiner Außendienstmitarbeiter in der Verkehrsüberwachung zu erläutern.\r\n\r\n\r\n\r\nGrundsätzlich bedeutet das Parken auf dem Gehweg bis auf wenige Ausnahmen nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder wenn es nicht ausdrücklich durch Beschilderung oder Markierung zugelassen ist eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann. Bei der Beurteilung einer Ahndung gilt der Opportunitätsgrundsatz aus § 47 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Dieser besagt, dass die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde liegt.\r\n\r\nAufgrund des hohen Fußgänger- und Radfahreraufkommens wird gegen das Parken auf Geh- und Radwegen in der Innenstadt bis hin zur Sicherstellung von Fahrzeugen konsequent eingeschritten.\r\n\r\nIn den angrenzenden Stadtteilen und -bezirken bis hin zu den Vororten orientiert sich ein Einschreiten an festgestellten Behinderungen für Fußgänger und Radfahrer basierend auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung sowie der internen Dienst- und Geschäftsanweisung für die Überwachungskräfte des Ruhenden Verkehrs.\r\n\r\nDabei legt mein Außendienstpersonal ein besonderes Augenmerk auf unsere schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Kinder, ältere und behinderte Personen und eben auch Radfahrer.\r\n\r\nSo wird beispielsweise bei einem Schulweg für Kinder ein anderer Maßstab anzulegen sein, als bei einem kaum frequentierten Gehweg in einem ländlichen Vorort.\r\n\r\n\r\n\r\nBei einem normal frequentierten Gehweg ist bei einem verbleibenden Durchgang von weniger als 1,50 m davon auszugehen, dass Behinderungen für Fußgänger entstehen können. Hierbei handelt es sich jedoch ausschließlich um einen Richtwert. Je nach tatsächlichem Fußgängeraufkommen kann dieser Wert jedoch auch niedriger (max. 1,20 m) oder höher sein.\r\n\r\nHieran erkennen Sie bereits, dass verschiedene Faktoren für das Entstehen von Behinderungen entscheidend sein können.\r\n\r\nDer konkrete Sachverhalt kann daher ausschließlich vor Ort festgestellt werden und sind danach dann die notwendigen Maßnahmen zu bemessen.\r\n\r\nIm Ergebnis wird also nur die jeweils vor Ort eingesetzte Außendienstkraft im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens die richtige und im Einzelfall angemessene Entscheidung treffen können.\r\n\r\nDiese Ermessensausübung erfolgt nach sachlichen sowie objektiven Kriterien und mein Außendienst ist angewiesen, bei den Kontrollen vor Ort für im vorgenannten Sinne passierbare Gehwege zu sorgen.“\r\n\r\n\r\n\r\nDas Parken auf Fahrradschutzstreifen und Radwegen wird grundsätzlich geahndet. Das Halten auf Fahrradschutzstreifen ist nach den Regelungen der StVO erlaubt.\r\n\r\nOrdnungswidrig geparkte Fahrzeuge können Sie gerne über das Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes über die 0221 - 221 - 32 000 anzeigen. Das Telefon ist montags bis donnerstags von 7 bis 0 Uhr, freitags und samstags von 7 bis 1 Uhr, Sonntag von 9 bis 0 Uhr sowie an Feiertagen von 10 - 23 Uhr besetzt.\r\n\r\n\r\n\r\nIch gehe davon, dass mit dieser Antwort Ihre Fragen beantwortet sind.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\r\n\r\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail. Ich möchte Ihre Anfrage zum Anlass nehmen, die Vorgehensweise meiner Außendienstmitarbeiter in der Verkehrsüberwachung zu erläutern.\r\n\r\n\r\n\r\nGrundsätzlich bedeutet das Parken auf dem Gehweg bis auf wenige Ausnahmen nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder wenn es nicht ausdrücklich durch Beschilderung oder Markierung zugelassen ist eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann. Bei der Beurteilung einer Ahndung gilt der Opportunitätsgrundsatz aus § 47 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Dieser besagt, dass die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde liegt.\r\n\r\nAufgrund des hohen Fußgänger- und Radfahreraufkommens wird gegen das Parken auf Geh- und Radwegen in der Innenstadt bis hin zur Sicherstellung von Fahrzeugen konsequent eingeschritten.\r\n\r\nIn den angrenzenden Stadtteilen und -bezirken bis hin zu den Vororten orientiert sich ein Einschreiten an festgestellten Behinderungen für Fußgänger und Radfahrer basierend auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung sowie der internen Dienst- und Geschäftsanweisung für die Überwachungskräfte des Ruhenden Verkehrs.\r\n\r\nDabei legt mein Außendienstpersonal ein besonderes Augenmerk auf unsere schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Kinder, ältere und behinderte Personen und eben auch Radfahrer.\r\n\r\nSo wird beispielsweise bei einem Schulweg für Kinder ein anderer Maßstab anzulegen sein, als bei einem kaum frequentierten Gehweg in einem ländlichen Vorort.\r\n\r\n\r\n\r\nBei einem normal frequentierten Gehweg ist bei einem verbleibenden Durchgang von weniger als 1,50 m davon auszugehen, dass Behinderungen für Fußgänger entstehen können. Hierbei handelt es sich jedoch ausschließlich um einen Richtwert. Je nach tatsächlichem Fußgängeraufkommen kann dieser Wert jedoch auch niedriger (max. 1,20 m) oder höher sein.\r\n\r\nHieran erkennen Sie bereits, dass verschiedene Faktoren für das Entstehen von Behinderungen entscheidend sein können.\r\n\r\nDer konkrete Sachverhalt kann daher ausschließlich vor Ort festgestellt werden und sind danach dann die notwendigen Maßnahmen zu bemessen.\r\n\r\nIm Ergebnis wird also nur die jeweils vor Ort eingesetzte Außendienstkraft im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens die richtige und im Einzelfall angemessene Entscheidung treffen können.\r\n\r\nDiese Ermessensausübung erfolgt nach sachlichen sowie objektiven Kriterien und mein Außendienst ist angewiesen, bei den Kontrollen vor Ort für im vorgenannten Sinne passierbare Gehwege zu sorgen.“\r\n\r\n\r\n\r\nDas Parken auf Fahrradschutzstreifen und Radwegen wird grundsätzlich geahndet. Das Halten auf Fahrradschutzstreifen ist nach den Regelungen der StVO erlaubt.\r\n\r\nOrdnungswidrig geparkte Fahrzeuge können Sie gerne über das Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes über die 0221 - 221 - 32 000 anzeigen. Das Telefon ist montags bis donnerstags von 7 bis 0 Uhr, freitags und samstags von 7 bis 1 Uhr, Sonntag von 9 bis 0 Uhr sowie an Feiertagen von 10 - 23 Uhr besetzt.\r\n\r\n\r\n\r\nIch gehe davon, dass mit dieser Antwort Ihre Fragen beantwortet sind.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Kommunalverwaltung Köln",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79602/",
"id": 79602,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/regeln-fur-den-verkehrsdienst-im-ordnungsamt/#nachricht-79602",
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"kind": "email",
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"recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3415/",
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2017-12-10T19:37:02.219344+01:00",
"registered_mail_date": null,
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"attachments": [],
"subject": "Regeln für den Verkehrsdienst im Ordnungsamt [#25660]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBitte erläutern Sie die Regeln und Ermessensspielräume nach denen Mitarbeiter im Ordnungs- und Verkehrsdienst von der StVO abweichen dürfen bzw. sollen. Hintergrund der Frage ist die weitreichende Akzeptanz von Falschparken auf Geh- und Radwegen in Köln. Außendienstmitarbeiter der Ordnungsamt verweisen hier auf Anweisungen der Amtsleitung. Diese bitte ich daher schriftlich zu dokumentieren. Sollten Sie die Umsetzung der StVO 1:1 von Ihrem Außendienst einfordern, bitte ich auch das schriftlich zu dokumentieren.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
"redacted_subject": [
[
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"Regeln für den Verkehrsdienst im Ordnungsamt [#25660]"
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[
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"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBitte erläutern Sie die Regeln und Ermessensspielräume nach denen Mitarbeiter im Ordnungs- und Verkehrsdienst von der StVO abweichen dürfen bzw. sollen. Hintergrund der Frage ist die weitreichende Akzeptanz von Falschparken auf Geh- und Radwegen in Köln. Außendienstmitarbeiter der Ordnungsamt verweisen hier auf Anweisungen der Amtsleitung. Diese bitte ich daher schriftlich zu dokumentieren. Sollten Sie die Umsetzung der StVO 1:1 von Ihrem Außendienst einfordern, bitte ich auch das schriftlich zu dokumentieren.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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[
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>"
],
[
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"content": "Die von Ihnen begehrte Information ist dem WDR nicht bekannt.",
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"Die von Ihnen begehrte Information ist dem WDR nicht bekannt."
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"sender": "Westdeutscher Rundfunk",
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"subject": "Stellen in NRW, die kostenlos und umfassend beraten [#25661]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nVerbraucherzentrale NRW berät kostenlos in Rundfunkbeitragsfragen. Allerdings ist sie selbst Rundfunkbeitragsschuldnerin nach RBStV und zahlt Rundfunkbeiträge.\r\n\r\nWelche unabhängige Stellen / Unternehmen / Personen in NRW (Verbraucherzentrale NRW ausgenommen) beraten in Rundfunkbeitragsfragen kostenlos und umfassend? Oder ist nur die Verbraucherzentrale NRW auf diesem Feld tätig?\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Stellen in NRW, die kostenlos und umfassend beraten [#25661]"
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"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nVerbraucherzentrale NRW berät kostenlos in Rundfunkbeitragsfragen. Allerdings ist sie selbst Rundfunkbeitragsschuldnerin nach RBStV und zahlt Rundfunkbeiträge.\r\n\r\nWelche unabhängige Stellen / Unternehmen / Personen in NRW (Verbraucherzentrale NRW ausgenommen) beraten in Rundfunkbeitragsfragen kostenlos und umfassend? Oder ist nur die Verbraucherzentrale NRW auf diesem Feld tätig?\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"subject": "Notenaustausch zur Verwaltungsvereinbarung 68/69 mit Großbritannien, Frankreich und USA [#25662]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nHallo,\r\n\r\nich nehme Bezug auf Ihre Pressemitteilungen vom 02.08.13 und 06.08.2013:\r\nhttps://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/130802-g10gesetz/256984\r\nhttps://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/130806-g10-frankreich/257000\r\n\r\nBitte schicken Sie mir den Notenaustausch zwischen:\r\n\r\nDeutschland und USA\r\nDeutschland und Großbritannien\r\nDeutschland und Frankreich\r\n\r\nals leserliche PDF-Datei.\r\n\r\nIch rechne also mit der jeweiligen Anfrage aus Deutschland und der Antwort des jeweiligen Landes mit dem die Verwaltungsvereinbarung getroffen bzw. jetzt wieder außer Kraft gesetzt wurde.\r\n\r\nIch danke herzlich für alle Mühen um Transparenz herzustellen!\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
"redacted_subject": [
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"Notenaustausch zur Verwaltungsvereinbarung 68/69 mit Großbritannien, Frankreich und USA [#25662]"
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"redacted_content": [
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nHallo,\r\n\r\nich nehme Bezug auf Ihre Pressemitteilungen vom 02.08.13 und 06.08.2013:\r\nhttps://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/130802-g10gesetz/256984\r\nhttps://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/130806-g10-frankreich/257000\r\n\r\nBitte schicken Sie mir den Notenaustausch zwischen:\r\n\r\nDeutschland und USA\r\nDeutschland und Großbritannien\r\nDeutschland und Frankreich\r\n\r\nals leserliche PDF-Datei.\r\n\r\nIch rechne also mit der jeweiligen Anfrage aus Deutschland und der Antwort des jeweiligen Landes mit dem die Verwaltungsvereinbarung getroffen bzw. jetzt wieder außer Kraft gesetzt wurde.\r\n\r\nIch danke herzlich für alle Mühen um Transparenz herzustellen!\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>"
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[
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"subject": "AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Notenaustausch zur Verwaltungsvereinbarung; Vg. 310-2017 [#25662]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\ndanke für die Rückmeldung, meine private Email-Adresse lautet:\r\n\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n...\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Thomm\n\nAnfragenr: 25662\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Notenaustausch zur Verwaltungsvereinbarung; Vg. 310-2017 [#25662]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\ndanke für die Rückmeldung, meine private Email-Adresse lautet:\r\n\r\n"
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"\r\n...\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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" Thomm\n\nAnfragenr: 25662\nAntwort an: "
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/81244/",
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"subject": "AW: AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Notenaustausch zur Verwaltungsvereinbarung; Vg. 310-2017 [#25662]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nunmittelbar nachdem Sie nach meiner privaten Email-Adresse fragten, habe ich Ihnen die benötigte Information zukommen lassen.\r\n\r\nDennoch wurde meine Informationsfreiheitsanfrage „Notenaustausch zur Verwaltungsvereinbarung 68/69 mit Großbritannien, Frankreich und USA“ vom 10.12.2017 (#25662) von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25662\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
"redacted_subject": [
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"AW: AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Notenaustausch zur Verwaltungsvereinbarung; Vg. 310-2017 [#25662]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nunmittelbar nachdem Sie nach meiner privaten Email-Adresse fragten, habe ich Ihnen die benötigte Information zukommen lassen.\r\n\r\nDennoch wurde meine Informationsfreiheitsanfrage „Notenaustausch zur Verwaltungsvereinbarung 68/69 mit Großbritannien, Frankreich und USA“ vom 10.12.2017 (#25662) von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in"
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"\n\nPostanschrift\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
"status_name": null,
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/81254/",
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"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/notenaustausch-zur-verwaltungsvereinbarung-6869-mit-grobritannien-frankreich-und-usa/#nachricht-81254",
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"subject": "Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Notenaustausch zur Verwaltungsvereinbarung; Vg. 310-2017",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nunser Schreiben wurde Ihnen am 04.01.2018 an die von Ihnen genannte E-Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> versandt.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Notenaustausch zur Verwaltungsvereinbarung; Vg. 310-2017"
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"redacted_content": [
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"Sehr "
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"geehrtAntragsteller/in"
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"\n\r\nunser Schreiben wurde Ihnen am 04.01.2018 an die von Ihnen genannte E-Mailadresse "
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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" versandt.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Auswärtiges Amt",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79839/",
"id": 79839,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/notenaustausch-zur-verwaltungsvereinbarung-6869-mit-grobritannien-frankreich-und-usa/#nachricht-79839",
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"subject": "Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Notenaustausch zur Verwaltungsvereinbarung; Vg. 310-2017",
"content": "Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,\n\nIhre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), ist hier eingegangen. Sie baten um eine Antwort in elektronischer Form.\nBei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang.\n\nEine Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die von Ihnen bisher angegebene und genutzte E-Mail Adresse einer Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist bei einer Übersendung des Bescheids an eine solche Adresse der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar.\n\nFür die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich daher zunächst um Mitteilung einer persönlichen E-Mail Adresse.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Notenaustausch zur Verwaltungsvereinbarung; Vg. 310-2017"
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"Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,\n\nIhre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), ist hier eingegangen. Sie baten um eine Antwort in elektronischer Form.\nBei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang.\n\nEine Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die von Ihnen bisher angegebene und genutzte E-Mail Adresse einer Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist bei einer Übersendung des Bescheids an eine solche Adresse der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar.\n\nFür die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich daher zunächst um Mitteilung einer persönlichen E-Mail Adresse.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Auswärtiges Amt",
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"subject": "AW: Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstoß gegen Pflichten aus dem RBStV [#25663]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstoß gegen Pflichten aus dem RBStV“ vom 11.12.2017 (#25663) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSebastian Pinz\n\nAnfragenr: 25663\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nSebastian Pinz\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstoß gegen Pflichten aus dem RBStV“ vom 11.12.2017 (#25663) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSebastian Pinz\n\nAnfragenr: 25663\nAntwort an: "
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"sender": "Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)",
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"subject": "Erinnerung: Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstoß gegen Pflichten aus dem RBStV [#25663]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstoß gegen Pflichten aus dem RBStV“ vom 11.12.2017 (#25663) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 83 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSebastian Pinz\n\nAnfragenr: 25663\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nSebastian Pinz\nwww.gez-boykott.de\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Erinnerung: Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstoß gegen Pflichten aus dem RBStV [#25663]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstoß gegen Pflichten aus dem RBStV“ vom 11.12.2017 (#25663) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 83 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSebastian Pinz\n\nAnfragenr: 25663\nAntwort an: "
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)",
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"subject": "Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstoß gegen Pflichten aus dem RBStV [#25663]",
"content": "Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:\n\nGemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) wird ein Betroffener zuerst verpflichtet über sich selbst bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt (LRA) Auskunft über den Wohnstatus zu \r\ngeben (§ 8 RBStV). Wenn dieser keine Angabe macht, kann er im Verwaltungszwangsverfahren per Verwaltungsakt dazu verpflichtet werden (§ 12 Abs. 1), sonst handelt er ordnungswidrig. \"Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen.\" (§ 12 ABs. 3 RBStV). Dagegen kann der Betroffene Widerspruch vor dem VG einlegen. \r\nErst wenn diese rechtliche Möglichkeit ausgeschöpft ist kann der Festsetzungsbescheid erstellt werden, gegen den wiederum Widerspruch eingelegt werden kann. \r\nDie Verfolgung als Ordnungswidrigkeit wird nicht vom NDR beansprucht. \r\nVielmehr erfolgt eine nicht im RBStV erwähnte \"Direktanmeldung\", der der Festsetzungsbescheid, der wiederum ein Verwaltungsakt sein soll, folgt.\r\nEin Verwaltungsvorgang kann nicht durch ein Nicht-Verwaltungsvorgang entstehen und fortgeführt werden. Daher muss die \"Direktanmeldung\" ein Verwaltungsakt sein. Bitte teilen Sie mir mit, aus welcher gesetzlichen Regelung heraus die \"Direktanmeldung\" als Verwaltungsvorgang angesehen werden kann. \r\nEs ist nicht üblich in Verwaltungsvorgängen, zwei parallel laufende Beitreibungsverfahren \"zur Auswahl zu stellen\" um das gleiche Ziel zu erreichen. Daher als zweite Frage: Welche Gesetzesvorschrift erlaubt dem NDR, diese Auswahl zu treffen?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nSebastian Pinz\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"subject": "Erinnerung: Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstoß gegen Pflichten aus dem RBStV [#25663]",
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"Erinnerung: Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstoß gegen Pflichten aus dem RBStV [#25663]"
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"sender": "Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)",
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"subject": "Erinnerung: Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstoß gegen Pflichten aus dem RBStV [#25663]",
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"sender": "Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)",
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"subject": "Erinnerung: Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstoß gegen Pflichten aus dem RBStV [#25663]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstoß gegen Pflichten aus dem RBStV“ vom 11.12.2017 (#25663) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 229 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSebastian Pinz\n\nAnfragenr: 25663\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nSebastian Pinz\nwww.gez-boykott.de\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)",
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/105825/",
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"subject": "Erinnerung: Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstoß gegen Pflichten aus dem RBStV [#25663]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstoß gegen Pflichten aus dem RBStV“ vom 11.12.2017 (#25663) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 271 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSebastian Pinz\n\nAnfragenr: 25663\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nSebastian Pinz\nwww.gez-boykott.de\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstoß gegen Pflichten aus dem RBStV“ vom 11.12.2017 (#25663) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 271 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSebastian Pinz\n\nAnfragenr: 25663\nAntwort an: "
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"sender": "Zentrale Ausländerbehörde - Ausländerbehörde Lebach",
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"subject": "Verpflichtungserklärung [#25665]",
"content": "Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nKann ich eine Verpflichtungserklärung Online beantragen?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nReza Mohammadi Dr. Med.\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nReza Mohammadi Dr. Med.\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"sender": "Reza Mohammadi Dr. Med.",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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