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"subject": "Vortrag des Zollamts Frankfurt am Main-Flughafen beim Digitalen Zolltag im November 2024 [#324283]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAm 07.11.24 fand die Konferenz \"Digitaler Zolltag\" online statt.\r\nDort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:\r\n\r\n07.11.24 11:15 Uhr \r\nE-Commerce\r\nDavid Klein, \r\nLeiter, Zollamt Frankfurt am Main-Flughafen\r\n\r\n\r\nMein Anliegen:\r\nBitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente bzw. das Redemanuskript zur Verfügung.\r\n\r\nVielen Dank.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 324283\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/324283/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Vortrag des Zollamts Frankfurt am Main-Flughafen beim Digitalen Zolltag im November 2024 [#324283]"
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"subject": "AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Buddha Lounge, Kiel [#306609]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nIhr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen.\r\n\r\nDie für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde der Landeshauptstadt Kiel. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet.\r\n\r\nBitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:\r\n\r\nWir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist.\r\n\r\nAlle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\r\nIhr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen.\r\n\r\nDie für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde der Landeshauptstadt Kiel. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet.\r\n\r\nBitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:\r\n\r\nWir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist.\r\n\r\nAlle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz",
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"subject": "AW: Widerspruch: 2025IFG - SUP-Pflichtigkeit der Bedarfsplanüberprüfung und Anwendung von § 13 KSG [#296813]",
"content": "Sehr geehrter Herr Schönberger,\r\n\r\n\r\nvielen Dank für Ihren Hinweis. Aktuell befinden wir uns noch in der Bearbeitung Ihres Widerspruchs. Wir werden Ihnen rechtzeitig vor Fristablauf antworten.\r\n\r\nBei Bedarf bieten wir Ihnen gerne einen informellen Austausch zum Vorgang an.\r\n\r\nSie erreichen uns per Mail unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> .\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"AW: Widerspruch: 2025IFG - SUP-Pflichtigkeit der Bedarfsplanüberprüfung und Anwendung von § 13 KSG [#296813]"
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"Sehr geehrter Herr Schönberger,\r\n\r\n\r\nvielen Dank für Ihren Hinweis. Aktuell befinden wir uns noch in der Bearbeitung Ihres Widerspruchs. Wir werden Ihnen rechtzeitig vor Fristablauf antworten.\r\n\r\nBei Bedarf bieten wir Ihnen gerne einen informellen Austausch zum Vorgang an.\r\n\r\nSie erreichen uns per Mail unter <"
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"<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>"
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"sender": "Bundesministerium für Digitales und Verkehr",
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"subject": "AW: Bundestagswahl [#326348]",
"content": "Sehr geehrter Herr Toby,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Identitätsfeststellung von Wählern bei der Bundestagswahl.\r\n\r\nIm Nachfolgenden ist der Ablauf der Identitätsfeststellung für die verschiedenen Fälle (Wählen mit Wahlbenachrichtigung, Wählen ohne Wahlbenachrichtigung, Wählen mit Wahlschein) skizziert:\r\n\r\nWählen mit Wahlbenachrichtigung\r\nBeim Schriftführer wird die Wahlberechtigung geprüft. Auf Verlangen hat die Wählerin bzw. der Wähler die Wahlbenachrichtigung abzugeben. Die Wahlbenachrichtigung reicht in der Regel als Legitimation aus.\r\nDie eingenommenen Wahlbenachrichtigungen, die früher gelegentlich an Ort und Stelle vernichtet oder dem Papierkorb anvertraut wurden, unterliegen dem Datenschutz: Sie sind vom Wahlvorstand zu verwahren, gegen Einsichtnahme durch Unbefugte zu schützen und nach Abschluss des Wahlgeschäfts vom/von der Wahlvorsteher/in der Gemeindebehörde zu übergeben (§ 73 Absatz 3, § 89 Absatz 1 Bundeswahlordnung).\r\n\r\nWählen ohne Wahlbenachrichtigung\r\nFalls eine Wählerin bzw. ein Wähler die Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, z. B. weil diese verloren oder vergessen wurde, darf die Wählerin bzw. der Wähler dennoch von der Stimmabgabe nicht zurückgewiesen werden, wenn sie bzw. er sich sonst ausweisen kann oder dem Wahlvorstand bekannt ist.\r\nDer Wahlvorstand kann nicht nur in einem solchen Fall, sondern stets die Vorlage des Personalausweises oder Passes verlangen (§ 56 Absatz 3 Bundeswahlordnung). § 56 Absatz 6 Satz 1 Nr. 1a Bundeswahlordnung sieht eine Mitwirkungspflicht bei der Identitätsfeststellung vor. Danach muss ein Abgleich zwischen Gesicht und Ausweispapier ermöglicht werden (Verhüllungsverbot).\r\n\r\nDamit bei Wählerinnen und Wählern ohne Wahlbenachrichtigung eine doppelte Stimmabgabe auszuschließen ist, empfiehlt es sich neben dem Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis einen weiteren Nachweis über die Stimmabgabe zu führen. Da keine Wahlbenachrichtigung oder kein Wahlschein einbehalten werden kann, sollen auf einem weiteren Vordruckzettel (siehe Anhang) die Daten aus dem Wählerverzeichnis (Name, Vorname, Geburtsdatum und Wählernummer (§ 14 Abs. 1 und 2 Bundeswahlordnung)) aufgeführt werden. Dieses Vordruckblatt wird zusammen mit den eingenommenen Wahlbenachrichtigungen unverzüglich nach der Wahl datenschutzkonform vernichtet (§ 90 Abs. 1 Bundeswahlordnung).\r\n\r\nWählen mit Wahlschein\r\nWählerinnen und Wähler mit einem Sperrvermerk „W“ dürfen nur unter Vorlage eines gültigen Wahlscheins wählen. Daneben wird die Identität der Wählerin bzw. des Wählers über die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses festgestellt. \r\n\r\nEntsprechende Handlungsanweisungen liegen den Wahlhelfenden vor (siehe hierzu Auszug aus dem Leitfaden für die Mitglieder der Wahlvorstände).\r\nWir gehen davon aus, Ihre Anfrage vollumfänglich beantwortet zu haben.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Stadt Karlsruhe",
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"subject": "Beihilferechtliche Genehmigung(en) der Europäischen Kommission für den Betrieb schwimmender LNG-Terminals durch die DET [#324284]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDie beihilferechtliche Genehmigung(en) der Europäischen Kommission zum Betrieb der von der DET betriebenen oder geplanten schwimmenden Regasifizierungsterminals an den Standorten Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Stade und Sassnitz mit Gültigkeit mindestens bis zum Ablauf des Jahres 2024. Ich beziehe mich dabei auf die Berichterstattung von Malte Kreutzfeld.\r\nhttps://table.media/berlin/analyse/energieversorgung-warum-die-lng-terminals-nach-starkem-start-jetzt-schwaecheln/\r\n\r\nEs ist nicht ersichtlich, ob es sich um eine einzige Genehmigung für alle von der DET betriebenen Terminals handelt oder um separate Genehmigungen für jedes einzelne Terminal, dann ggf. auch mit von einander abweichenden Laufzeiten, denn es fällt ja auf, daß der Betrieb der FSRU in Brunsbüttel nicht zum Jahreswechsel ausgesetzt zu werden scheint, obwohl mutmaßlich auch dort eine entsprechende Genehmigung erforderlich war. Oder die Anzahl der zu betreibenden FSRUs wurde zum Jahreswechsel von vornherein reduziert.\r\n\r\nWenn Sie Gründe vorbringen sollten, warum Sie sich nicht verpflichtet fühlen, die Genehmigung offen zu legen (anders als andere beihilferechtliche Genehmigungen, z.B. zum Wasserstoff Kernnetz konnte ich sie im Bundesanzeiger nicht finden) frage ich hilfsweise danach, wer zu welchem Zeitpunkt den Antrag gestellt hat (BMWK, DET oder eine andere Regierungsstelle), wann er beschieden wurde, wann ein Folgeantrag gestellt wurde, welche Auflagen im Antrag enthalten sind (z.B. Mindesttarife, Mindestanteil kurzfristig zu vermarktender Slots, Slots mit und ohne \"Obligation to Deliver\", inwieweit eine verfehlte Obligation to Deliver mit Stundung oder Refunding eines Teils der Gebühren belohnt werden darf), also alle Aspekte, die auf den Subventionsbedarf des Unternehmens DET direkte Auswirkungen haben und darüber hinaus auf die Wahrscheinlichkeit, ob der Betrieb nochmals aufgenommen bzw. fortgeführt werden kann. An dem Betrieb der Terminals hängen - wenn auch durch Nennung in der Anlage zum LNGG genehmigungsrechtlich entkoppelt - inhaltlich weitere große Investitionen wie Pipelines, z.B. EWA und ETL 182 oder die West-Jetty.\r\n\r\nDie hilfsweise genannten Fragen bedeuten nicht, daß ich die Bereitstellung des Bescheids/der Bescheide für entbehrlich halte, sofern Sie die Fragen zur Verkürzung der Wartezeit vorab beantworten. Vielmehr illustrieren die Fragen mein profundes Interesse am Inhalt dieses Dokuments bzw. der Dokumente. Auf die Zustellung der Bescheide, vorzugsweise in elektronischer Form würde ich allein dann verzichten, wenn diese an anderer Stelle, etwa von der Kommission selbst bereits dauerhaft veröffentlicht worden sind und ich dies übersehen haben sollte. Dann würde ich gerne auch ein Link zu den Originaldokumenten entgegennehmen.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nChristian Völker\n\n\n\n\nAnfragenr: 324284\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/324284/\n\nPostanschrift\nChristian Völker\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDie beihilferechtliche Genehmigung(en) der Europäischen Kommission zum Betrieb der von der DET betriebenen oder geplanten schwimmenden Regasifizierungsterminals an den Standorten Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Stade und Sassnitz mit Gültigkeit mindestens bis zum Ablauf des Jahres 2024. Ich beziehe mich dabei auf die Berichterstattung von Malte Kreutzfeld.\r\nhttps://table.media/berlin/analyse/energieversorgung-warum-die-lng-terminals-nach-starkem-start-jetzt-schwaecheln/\r\n\r\nEs ist nicht ersichtlich, ob es sich um eine einzige Genehmigung für alle von der DET betriebenen Terminals handelt oder um separate Genehmigungen für jedes einzelne Terminal, dann ggf. auch mit von einander abweichenden Laufzeiten, denn es fällt ja auf, daß der Betrieb der FSRU in Brunsbüttel nicht zum Jahreswechsel ausgesetzt zu werden scheint, obwohl mutmaßlich auch dort eine entsprechende Genehmigung erforderlich war. Oder die Anzahl der zu betreibenden FSRUs wurde zum Jahreswechsel von vornherein reduziert.\r\n\r\nWenn Sie Gründe vorbringen sollten, warum Sie sich nicht verpflichtet fühlen, die Genehmigung offen zu legen (anders als andere beihilferechtliche Genehmigungen, z.B. zum Wasserstoff Kernnetz konnte ich sie im Bundesanzeiger nicht finden) frage ich hilfsweise danach, wer zu welchem Zeitpunkt den Antrag gestellt hat (BMWK, DET oder eine andere Regierungsstelle), wann er beschieden wurde, wann ein Folgeantrag gestellt wurde, welche Auflagen im Antrag enthalten sind (z.B. Mindesttarife, Mindestanteil kurzfristig zu vermarktender Slots, Slots mit und ohne \"Obligation to Deliver\", inwieweit eine verfehlte Obligation to Deliver mit Stundung oder Refunding eines Teils der Gebühren belohnt werden darf), also alle Aspekte, die auf den Subventionsbedarf des Unternehmens DET direkte Auswirkungen haben und darüber hinaus auf die Wahrscheinlichkeit, ob der Betrieb nochmals aufgenommen bzw. fortgeführt werden kann. An dem Betrieb der Terminals hängen - wenn auch durch Nennung in der Anlage zum LNGG genehmigungsrechtlich entkoppelt - inhaltlich weitere große Investitionen wie Pipelines, z.B. EWA und ETL 182 oder die West-Jetty.\r\n\r\nDie hilfsweise genannten Fragen bedeuten nicht, daß ich die Bereitstellung des Bescheids/der Bescheide für entbehrlich halte, sofern Sie die Fragen zur Verkürzung der Wartezeit vorab beantworten. Vielmehr illustrieren die Fragen mein profundes Interesse am Inhalt dieses Dokuments bzw. der Dokumente. Auf die Zustellung der Bescheide, vorzugsweise in elektronischer Form würde ich allein dann verzichten, wenn diese an anderer Stelle, etwa von der Kommission selbst bereits dauerhaft veröffentlicht worden sind und ich dies übersehen haben sollte. Dann würde ich gerne auch ein Link zu den Originaldokumenten entgegennehmen.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nChristian Völker\n\n\n\n\nAnfragenr: 324284\nAntwort an: "
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"subject": "AW: Herausgabe von Testunterlagen im Rahmen der Übergangsempfehlung [#324698]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe von Testunterlagen im Rahmen der Übergangsempfehlung“ vom 30.12.2024 (#324698) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tHerausgabe von Testunterlagen im Rahmen der Übergangsempfehlung [#324698]\r\n> Datum: \t30. Dezember 2024, 16:12\r\n> Von: \t\"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> Bitte stellen Sie mir die vollständigen Testunterlagen (inklusive Aufgabenstellungen und Bewertungskriterien) der in den Jahren 2018 bis 2023 durchgeführten Vergleichsarbeiten oder sonstigen Überprüfungen für Grundschüler im Rahmen der Übergangsempfehlung zu weiterführenden Schulen zur Verfügung.\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n> \r\n> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. \r\n> \r\n> Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 324698\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/324698/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 324698\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/324698/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW Madlen Simons - WG Abitur EK 2019, 18.04.2024",
"content": "Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur BI 2018, 18.04.2024",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: Kontrollbericht zu Fratellis, Frankfurt am Main [#306496]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\n\r\nIhre Anfrage vom 17.04.2024 ist bei uns eingegangen.\r\n\r\nNeben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass das Verfahren äußerst umfangreich ist. So wird zunächst der angefragte Betrieb gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 VIG i. V. m. Art. 28 Abs. 1 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) angehört und eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. Anschließend ergeht der Mitteilungsbescheid über die Bekanntgabe der Entscheidung an den Dritten sowie der Grundbescheid an Sie als Antragsteller/in. Gegen das Vorhaben der Weitergabe der Kontrollberichte kann der Dritte gerichtlich vorgehen. In diesem Fall werden Sie als Beteiligte/r seitens des Gerichtes beigeladen, wodurch ggf. Kosten entstehen können.\r\n\r\nAufgrund der Vielzahl an Anfragen sowie des oben beschriebenen Verfahrens ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können.\r\n\r\nBitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Stadt Frankfurt - Veterinärwesen",
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"subject": "AW: Akteneinsichtsersuchen - Nachtflugverbot Flughafen BER GAT [#324271]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\n\r\nim Normalfall müssen auch Privatjets eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn diese innerhalb der Betriebsbeschränkungszeiten starten oder landen wollen. Es gibt aber einzelne Ausnahmetatbestände von Flügen, welche nicht unter die Nachtflugbeschränkungen fallen und auch dann ohne Ausnahmegenehmigung innerhalb der Betriebsbeschränkungszeiten landen oder starten dürfen. Diese sind unter Abschnitt XI Nr. 3 der geltenden Betriebsgenehmigung geregelt.\r\n\r\n\r\nHierunter fallen:\r\n\r\n\r\n· Landungen von Luftfahrzeugen, wenn die Benutzung des Flughafens als Not-oder Ausweichflughafen aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen erfolgt,\r\n\r\n· Starts und Landungen von Luftfahrzeugen, die sich im Einsatz für den Katastrophenschutz oder für die medizinische Hilfeleistung befinden oder die für Vermessungsflüge von Flugsicherungsunternehmen bzw. in deren Auftrag eingesetzt werden,\r\n\r\n· Starts und Landungen von Luftfahrzeugen, die bei Staatsbesuchen und für Regierungsflüge sowie Militär- und Polizeiflüge eingesetzt werden.\r\n\r\n\r\nSomit fallen u.a. auch bestimmte Medical Flüge nicht unter die Nachtflugbeschränkungen und bedürfen keiner Ausnahmegenehmigung. Die Flüge, welche von den Ausnahmetatbeständen erfasst sind, werden bei der LuBB nicht erfasst. Bei weiterem Informationsbedarf hierzu kann ich nur an die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg verweisen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz",
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"subject": "Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung [#306658]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIch wende mich an Sie, da ich aktuell über die Themen Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung recherchiere. \r\n\r\nIm Rahmen meiner Recherchen benötige ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Informationen und Daten, die mir bei meiner weiteren Arbeit behilflich sein können.\r\n\r\nKonkret interessieren mich folgende Punkte:\r\n\r\n1.\tInwiefern kann der Fachkräftemangel, der durch den Abgang der Babyboomer-Generation entsteht, durch Nachwuchskräfte kompensiert werden? \r\n\r\n2.\tWie viele Anwärterinnen und Anwärter werden derzeit in den verschiedenen Laufbahnen des Justizdienstes jährlich ausgebildet?\r\n\r\n3.\tWie hoch ist der Anteil von eingestellten Anwärter:innen mit Migrationshintergrund?\r\n\r\n4.\tWie fallen die Ergebnisse der Einstellungstest und Vorstellungsgespräche aus? Ist eine Veränderung des Niveaus in den letzten Jahren festzustellen?\r\n\r\n5.\tWelche Erfahrungen konnte man mit den neuen Standorten in Essen machen?\r\n\r\n6.\tWie viele der Anwärter:innen bestehen die Laufbahnprüfung und werden nach bestandener Prüfung in ein Beamtenverhältnis übernommen bzw. wie vielen wird eine Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis angeboten, falls nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden?\r\n\r\n7.\tWie viele Anwärter:innen werden in der Probezeit aufgrund fehlender Eignung oder aus sonstigen Gründen entlassen? Welche Gründe sind es in den konkreten Fällen?\r\n\r\n8.\tWie viele der neuen Bediensteten stellen innerhalb der Probezeit ein Entlassungsgesuch auf eigenen Wunsch? Was sind die Gründe dafür?\r\n\r\n9.\tWie viele Justizbeamte werden von anderen Behörden abgeworben? Handelt es sich dabei um Landes-, Bundes- oder Kommunalbehörden? Handelt es sich dabei um einvernehmliche Wechsel oder „räuberische Ernennungen“. Wie hoch ist die Fluktuation im Allgemeinen? Wie gehen die Oberlandesgerichte damit um? Ich bitte um konkrete Zahlen und Aufschlüsselung zu welchen Dienstherren, nach Laufbahnen und Geschlecht. \r\n\r\n\r\n10.\tWie viele Beamte werden vorzeitig dauerhaft dienstunfähig und wie ist das Durchschnittsalter?\r\n\r\n11.\tWie hoch sind die durchschnittlichen Fehltage von Nachwuchsbeamten innerhalb der Probezeit? Wie hoch ist die niedrigste Zahl und wie hoch die höchste Zahl an Fehltagen und was ist der Median? Ab wie vielen Fehltagen geht man von einer gesundheitlichen Nichteignung aus?\r\n\r\n12.\tWie gut sind die Beförderungsaussichten im Vergleich zu anderen Behörden bzw. Dienstherren?\r\n\r\n13.\tWie wird gewährleisten, dass die Postenvergabe nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgt, insbesondere im Hinblick auf die jüngste Presse, bspw. in der WELT?\r\n\r\n14.\tWie möchte die Justiz, Nachwuchskräfte dauerhaft halten und was bietet die Justiz jungen Menschen an? Wie hoch ist der Digitalisierungsgrad und welche Möglichkeiten bestehen für mobiles Arbeiten?\r\n\r\nZu all diesen Fragen bitte ich um Bereitstellung konkreter Zahlen und Statistiken, aufgeschlüsselt nach Laufbahnen und Geschlecht.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nThomas Schröder\n\n\n\n\nAnfragenr: 306658\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/306658/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW: [EXTERN] Abitur-Aufgaben im Fach Englisch im Jahr 2022 in Sachsen-Anhalt [#306561]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nin der Anlage finden Sie die gewünschten Dokumente. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Veröffentlichungsrechte werden ausdrücklich nicht erworben oder gewährt. Eine Vervielfältigung oder analoge sowie digitale Veröffentlichung, z. B. im Internet, ist nicht gestattet und kann rechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Dateien oder Drucke mit Schwärzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten stehen nicht zur Verfügung. \r\n\r\nBitte beachten Sie auch die Veröffentlichung der Abituraufgaben des Landes Sachsen-Anhalt (ab Jahrgang 2023) unter der Adresse:\r\nhttps://www.bildung-lsa.de/informationsportal/unterricht/gymnasium/schulformbezogene_informationen/abiturpruefung.htm \r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diese Auskunft kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesinstitut für Schulqualität, Riebeckplatz 9, 06110 Halle erhoben werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\r\nin der Anlage finden Sie die gewünschten Dokumente. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Veröffentlichungsrechte werden ausdrücklich nicht erworben oder gewährt. Eine Vervielfältigung oder analoge sowie digitale Veröffentlichung, z. B. im Internet, ist nicht gestattet und kann rechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Dateien oder Drucke mit Schwärzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten stehen nicht zur Verfügung. \r\n\r\nBitte beachten Sie auch die Veröffentlichung der Abituraufgaben des Landes Sachsen-Anhalt (ab Jahrgang 2023) unter der Adresse:\r\nhttps://www.bildung-lsa.de/informationsportal/unterricht/gymnasium/schulformbezogene_informationen/abiturpruefung.htm \r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diese Auskunft kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesinstitut für Schulqualität, Riebeckplatz 9, 06110 Halle erhoben werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "AW: Re: 3. Datenabfrage zum Ü7-Verfahren 2023 in Potsdam [#292811]",
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November 2023, 17:19\r\n> Von: \t\"Walter Schmitt-Knauer\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Schule am Schloss (Potsdam)\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG\r\n> \r\n> Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n> \r\n> für folgende Schule in öffentlicher Trägerschaft:\r\n> \r\n> • Schule am Schloss / Gesamtschule Potsdam\r\n> \r\n> erbitte ich im Hinblick auf das Ü7-Verfahren zur Aufnahme für das Schuljahr 2023/2024 in der Landeshauptstadt Potsdam die untenstehenden Informationen auszuweisen. \r\n> \r\n> Ich weise daraufhin, dass Ihre Schule als ausführende Behörde nach AIG auskunftspflichtig ist und keine Übertragung an übergeordnete Stellen vorsieht. Darüber hinaus erstreckt sich das Auskunftsbegehren auf verfahrensbezogene Daten, die die Schule zur Durchführungen des Ü7 Verfahren erstellt und zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentieren muss.\r\n> \r\n> Hier nun die einzelnen Fragen: \r\n> \r\n> 1.) Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden gem. §53 (4) bei der Auswahl vorrangig berücksichtigt?\r\n> \r\n> 2.) Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch EBR/FOR:\r\n> \r\n> I.) Wie oft hat die Schule Anträge auf Aufnahme im Ü7-Verfahren abgelehnt?\r\n> \r\n> II.) Was war im Ü7‐Verfahren die höchste Entfernung vom Wohnort, mit der ein Kind im Bildungswunsch EBR/FOR noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden?\r\n> \r\n> III.) Welche weiteren Kriterien wurden neben der Entfernung zum Wohnort für das Ü7-Verfahren herangezogen und wenn ja, welche waren diese?\r\n> \r\n> IV.) Wie oft wurden der Schule Schülerinnen und Schüler vom Schulamt zugewiesen, nachdem diese von der Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt wurden?\r\n> \r\n> 3.) Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch AHR:\r\n> \r\n> I.) Wie oft hat die Schule Anträge auf Aufnahme im Ü7-Verfahren abgelehnt?\r\n> \r\n> II.) Welche Kriterien wurden bei der Auswahl bei Übernachfrage angewendet:\r\n> \r\n> a. Notensumme Deutsch/Mathematik/Englisch mit Gewichtung in % -\r\n> b. Notensumme andere Fächer mit Gewichtung in % -\r\n> c. Kompetenzen Grundschulgutachten mit Gewichtung in % -\r\n> d. Bewerbungsgespräch mit Gewichtung % -\r\n> e. Anderes mit Gewichtung % -\r\n> \r\n> III.) Was war die höchste Notensumme (Deutsch/Mathe/Englisch), mit der ein Kind noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden?\r\n> \r\n> IV.) Nur Gesamtschulen: Wie hoch war Aufnahmekapazität für den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife\r\n> \r\n> V.) Wie oft wurden der Schule Schülerinnen und Schüler vom Schulamt zugewiesen, nachdem diese von der Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt wurden.\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n> \r\n> Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.\r\n> \r\n> Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.\r\n> \r\n> Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> Walter Schmitt-Knauer\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 292811\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/292811/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> Walter Schmitt-Knauer\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 292811\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/292811/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nin der Anlage finden Sie die gewünschten Dokumente. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Veröffentlichungsrechte werden ausdrücklich nicht erworben oder gewährt. Eine Vervielfältigung oder analoge sowie digitale Veröffentlichung, z. B. im Internet, ist nicht gestattet und kann rechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Dateien oder Drucke mit Schwärzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten stehen nicht zur Verfügung. \r\n\r\nBitte beachten Sie auch die Veröffentlichung der Abituraufgaben des Landes Sachsen-Anhalt (ab Jahrgang 2023) unter der Adresse:\r\nhttps://www.bildung-lsa.de/informationsportal/unterricht/gymnasium/schulformbezogene_informationen/abiturpruefung.htm \r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diese Auskunft kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesinstitut für Schulqualität, Riebeckplatz 9, 06110 Halle erhoben werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Bundesministerium der Verteidigung",
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"subject": "AW: WG: [EXTERN] Kontrollbericht zu König Döner, Hamburg [#303621]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu König Döner, Hamburg“ vom 20.03.2024 (#303621) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tKontrollbericht zu König Döner, Hamburg [#303621]\r\n> Datum: \t20. März 2024, 08:25\r\n> Von: \t\"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n> \r\n> Guten Tag,\r\n> \r\n> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\r\n> \r\n> 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\n> König Döner\r\n> Heegbarg 4\r\n> 22391 Hamburg\r\n> \r\n> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\r\n> \r\n> Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n> \r\n> Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n> \r\n> Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n> \r\n> Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n> \r\n> Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 303621\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/303621/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 303621\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/303621/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur EK, SW 2022, 19.04.2024",
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"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\n\r\nwir beziehen uns auf Ihren Antrag vom 01.04.2024 und teilen Ihnen mit, dass wir Ihren Antrag ablehnen.\r\n\r\n\r\nBegründung:\r\n\r\nGemäß § 4 Absatz 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und erkennen lassen auf welche Informationen er gerichtet ist. Der von Ihnen angefragte Betrieb \"GO by Steffen Henssler Frankfurt“, Kennedyallee 70, 60596 Frankfurt am Main existiert nicht oder existiert nicht mehr.\r\n\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\n\r\nGegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main, Ordnungsamt, Abteilung Veterinärwesen. (32.6), Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main, Widerspruch einlegen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Bundesministerium der Verteidigung",
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"subject": "Kontrollbericht zu Maharaja, München [#306640]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\nwir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und möchten Sie noch auf Folgendes hinweisen:\r\nDa der Betrieb über Ihren Antrag informiert werden muss und Gelegenheit hat, hierzu Stellung zu nehmen, wird die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen und die gesetzlich festgelegte Frist für die Informationserteilung verlängert sich (§ 5 VIG).\r\n\r\nAufgrund der Vielzahl an Anträgen kann sich die Sachbearbeitung zusätzlich verzögern. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen.\r\n\r\nDie weitere Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt über den Postweg.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung",
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"subject": "[sign] AW: Statistik automatisiertes Auskunfsverfahren (AAV) [#303233]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne gehen wir auf Ihre Anliegen ein.\r\n\r\nDie Auskunft Ihrer Anfrage ist uns grundsätzlich hinsichtlich der Anzahl der Ersuchen insgesamt sowie für die meisten Jahre mit Aufschlüsselung in nummernbasierte und namensbasierte Ersuchen möglich: \r\n\r\nFür die Anzahl und Entwicklung der Auskunftsersuchen sowie der Abfragen von Telekommunikationsdienstanbietern verweisen wie Sie vorab gerne auf die von der Bundesnetzagentur veröffentlichen Jahresberichte, die sich ab dem Jahr 2003 jeweils in einem Abschnitt dem Automatisierten Auskunftsverfahren widmen und eine Statistik bereitstellen. Statistiken für die Anfangsjahre 2001 und 2002 finden Sie im Zuge des Jahresberichts 2003. Des Weiteren befindet sich auf der Informationsseite des Automatisierten Auskunftsverfahrens ein Datenarchiv (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/OeffentlicheSicherheit/Autom_Auskunftsverfahren/Archiv_News/start.html) in dem Sie die Anzahl der Ersuchen sowie die Unterteilung in nummernbasierte und namensbasierte Ersuchen ab dem Jahr 2016 nachvollziehen können. \r\n\r\nFür eine erweiterte und detaillierte Auskunft auch hinsichtlich der EAZ-Klassen, welche uns erst ab dem Jahr 2008 möglich ist, würde es dann auf die von Ihnen und die einfachere Auskunft übersteigende kostenpflichtige Anfrage ankommen bzw. darauf, ob Sie diese vor dem Hintergrund der Kostenfolge aufrechterhalten möchten.\r\n\r\nZudem können die von Ihnen beantragten Informationen zu den „anderen Anschlusskennungen“ von uns als Bundesnetzagentur nicht mitgeteilt werden. Die Bundesnetzagentur kann und darf den Inhalt der Auskünfte an berechtigte Stellen nur für Zwecke der Datenschutzkontrolle einsehen, s. § 173 Abs. 8 TKG. Diese Protokolldaten nach § 173 Abs. 8 Nr. 1 – 5 TKG werden doppelt verschlüsselt gemäß § 173 Abs. 8 S. 3 TKG für ein Jahr gespeichert und können nur zum Zwecke der Datenschutzkontrolle und ausschließlich gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz bzw. den jeweiligen Landesbeauftragten für Datenschutz im Vier-Augen-Prinzip eingesehen werden. Für weitere Informationen zum Inhalt der Ersuchen müssen Sie sich direkt an die berechtigten Stellen wenden. Über nicht abgeholte Ergebnisse der berechtigten Stellen führen wir keine Statistik. \r\n\r\nHinsichtlich Ihrer Anfrage, welche berechtigten Stelle wie viele Ersuchen pro Jahr gestellt haben, müssen weitere Behörden befragt und beteiligt werden, um eine entsprechende Auskunft erteilen zu können, da deren Geheimhaltungsinteresse ggf. berührt sein könnte. Eine endgültige Zusage, inwiefern wir Ihnen die besagten Daten zusenden können, steht daher noch aus und würden wir erst einholen, wenn Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten. \r\n\r\nEine nochmalige Überprüfung der voraussichtlichen Gebühren in Anbetracht des von unseren Beschäftigten erbrachten und noch zu erbringenden Aufwands ergab eine voraussichtliche Kostenschätzung in Höhe von ca. 300 €. Wie bereits aufgezeigt worden ist, würden die Informationen händisch und in einem Zeitraum von voraussichtlich ca. 5 Stunden durch Bedienstete des gehobenen Dienstes (45€/h) sowie von einer Stunde durch Bedienstete des höheren Dienstes (60€/h) zusammengetragen werden müssen. Bei der Kostenschätzung handelt es sich daher um eine Prognose, die eine maximale Gebühr von ca. 300 € ergibt. Die am Ende tatsächlich angefallenen Gebühren können auch unter dieser Summe liegen. Eine Erstattung von Auslagen fordern wir grundsätzlich nicht ein. \r\n\r\nIm Zuge Ihres Anliegens möchten wir Sie auch darauf hinweisen, dass wir aufgrund des Erfordernisses eines Drittbeteiligungsverfahrens Ihre Anfrage nicht mit Ablauf dieser Woche und damit nicht innerhalb der Monatsfrist werden beantworten können. Für den Fall, dass Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten, würden wir uns schnellstmöglich wieder bei Ihnen melden, sobald uns die Rückmeldung der zu beteiligenden Behörden vorliegt. \r\n\r\nBitte teilen Sie uns angesichts der obigen Ausführungen mit, ob Sie an Ihrem Antrag weiterhin festhalten möchten. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW:Anweisungen an die Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO Ihrer Behörde, im Auftrag der Bezirksregierung bzw. ohne Auftrag hinter \"freundlichen Grüßen\" Bescheide nach DSGVO, IFG und ausländerrechtlicher Art zu verfassen [#291737]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\ndie Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen an die Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO Ihrer Behörde, im Auftrag der Bezirksregierung bzw. ohne Auftrag hinter \"freundlichen Grüßen\" Bescheide nach DSGVO, IFG und ausländerrechtlicher Art zu verfassen“ vom 06.11.2023 (#291737) wurde von Ihrer fristmissachtenden Behörde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 134 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tAnweisungen an die Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO Ihrer Behörde, im Auftrag der Bezirksregierung bzw. ohne Auftrag hinter \"freundlichen Grüßen\" Bescheide nach DSGVO, IFG und ausländerrechtlicher Art zu verfassen [#291737]\r\n> Datum: \t6. November 2023, 11:32\r\n> Von: \t<<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Bezirksregierung Düsseldorf\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> Anweisungen an die Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO-EU Ihrer Behörde, im Auftrag der Bezirksregierung bzw. ohne Auftrag hinter \"freundlichen Grüßen\", Mittel und Zwecke der Datenverarbeitungen abwägend, \r\n> \r\n> Bescheide nach IFG NRW via fragdenstaat.de zu erlassen (und darin z. B. auf die Möglichkeit der beschleunigten finanziellen Auszahlung bei Rechtsmittelverzicht hinzuweisen), \r\n> \r\n> Auskunftsersuchen und Ansprüche der Betroffenen nach DSGVO-EU zu bescheiden und im gleichen Schreiben auch ausländeraufsichtsrechtliche Bescheide für Kolleg/innen aus dem für Kommunalaufsicht zuständigen Dezernat zu übermitteln.\r\n> \r\n> Betroffenen sind solche schriftlichen Einlassungen Ihrer weisungsfreien Beh. DSB bekannt geworden, sowohl \"im Auftrag\" verfasst wie ohne Auftrag hinter freundlichen Grüßen der Mittel und Zwecke von Datenverarbeitungen (im Sinne der EuGH-Rechtsprechung vom 9.2.23) abwägenden Behördlichen Datenschutzbeauftragten.\r\n> \r\n> Schicken Sie bitte alternativ den um den Namen geschwärzten Arbeitsvertrag der weisungsfreien Kontrollstelle Ihrer Behörde zu. Sie werden in jedem Fall zitiert, auch Ihre etwaige Ablehnung.\r\n> \r\n> Sollten Sie trotz des offensichtlichen Vorliegens einfacher Informationen meinen, Sie hätten keine Informationsbeschaffungspflicht, so wird darauf hingewiesen, dass flankierend eine Anfrage an EU-Organe geplant ist, um Sie und Ihre Hinweisgeberschutzstelle flankierend zu unterstützen.\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind)<< Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n> \r\n> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n> \r\n> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n> \r\n> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail)<< Adresse entfernt >>\r\n> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 291737\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/291737/\r\n> \r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 291737\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/291737/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW: GeschZ 1391.298 - Ihre Anfrage vom 12. März 2024 #302813 [#302813]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\ndie Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zum Nichtbearbeiten von Beschwerden nach Art. 77 DSGVO gegen d. für die Verarbeitung Verantwortlichen des Sozialamtes Tempelhof-Schöneberg u. speziell hinsichtlich uneingewilligter widersprochener Verarbeitungsprozesse“ vom 12.03.2024 (#302813) wurde von Ihnen nicht nachvollziehbar beantwortet. \r\n\r\nWurde die demonstrative Untätigkeit Ihrer Aufsichtsbehörde zu fraglichen Beschwerdeinhalten mit der im Falle der Betroffenen im Verwaltungsverfahren betr. einen Kölner Gemeinsamverantwortlichen des Berliner Sozialamts une sonst untätigen LDI NRW aus der DSK kohärenzverfahrensorientiert abgestimmt und zudem mit dem bis zum Urteil des BFH vom 12.12.23 dezidiert \"petitionsähnlichen\" Kollegen des Bundesdatenschutzbeauftragten im dortigen Verwaltungsverfahren betr. weitere Gemeinsamverantwortliche?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tAnweisungen zum Nichtbearbeiten von Beschwerden nach Art. 77 DSGVO gegen d. für die Verarbeitung Verantwortlichen des Sozialamtes Tempelhof-Schöneberg u. speziell hinsichtlich uneingewilligter widersprochener Verarbeitungsprozesse [#302813]\r\n> Datum: \t11. März 2024, 23:24\r\n> Von: \t\"\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n> \r\n> Guten Tag,\r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> Anweisungen zum Nichtbearbeiten von Beschwerden nach Art. 77 DSGVO gegen d. für die Verarbeitung Verantwortlichen des Sozialamtes Tempelhof-Schöneberg u. speziell hinsichtlich uneingewilligter widersprochener Verarbeitungsprozesse\r\n> \r\n> Hinter-Grund: Sie sind nicht petitionsähnlich, musste zuletzt am 5.12.23 auch der Hessische Beauftragte gegen seinen Willen diesbezüglich durch EuGH belehrt werden, zudem am 12.12.23 der Bundesdatenschutzbeauftragte durch BFH in aller Deutlichkeit gegen dessen demonstrativen Willen. Zudem sagt der EuGH (am Beispiel eines Urteils zum Bundeskartellamt gegen booking.com - klingelt's in Ihrer laut allgemein nachlesbaren Selbstdarstellungen auf fragdenstaat.de in die Niederlande gerne weiterleitenden Behörde?): \r\n> \r\n> Bei kapazitativ oder sonst z. B. petitionsähnlichkeitsbedingter Untätigkeit der zuständigen Aufsichtsbehörde kann und soll eine andere Aufsichtsbehörde Verstöße nach der DSGVO mitbewerten und ggf. sanktionieren.\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n> \r\n> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n> \r\n> Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n> \r\n> Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n> \r\n> Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 302813\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/302813/\r\n> \r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 302813\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/302813/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. 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"Sehr geehrter Herr Tiwary,\r\n\r\ndie von Ihnen erbetenen Angaben und Informationen sind nur zum Teil vorhanden. Wir geben Ihnen folgende Informationen bekannt:\r\n\r\nPrivatanzeigen 2022: 372\r\nAnzeigen durch Gemeindevollzugsdienst 2022: 18619\r\n\r\nPrivatanzeigen 2023: 280\r\nAnzeigen durch Gemeindevollzugsdienst 2023: 17962\r\n\r\nWeitere mit Ihrer Anfrage erbetene Informationen sind hier nicht vorhanden. Unter Berufung auf § 3 LIFG weisen wir Ihren Antrag deshalb im Übrigen zurück, da wir lediglich zu bereits vorhandenen, amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnung Zugang gewähren müssen. Diese liegen indessen nicht vor.\r\n\r\nEine andere Stelle, die über entsprechende Aufzeichnungen verfügen könnte, ist uns nicht bekannt. Deshalb können wir Ihren Antrag im Übrigen auch nicht weiterleiten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Stadt Friedrichshafen",
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"subject": "AW Maria Müller - WG Abitur CH 2024, 22.04.2024",
"content": "Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren des aktuellen Prüfungsverfahrens.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe - ZKE) eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung. Für die Prüfungen 2024 ist das in Nordrhein-Westfalen der 06. Juli. Somit stehen die zentral gestellten Klausuren frühestens ab dem 07. August 2024 zur Verfügung.\r\n\r\n\r\nBitte beachten Sie:\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nWenn Sie Ihren Antrag über ein Internetportal stellen, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/\r\n\r\ndie zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne ändern können.\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"AW Maria Müller - WG Abitur CH 2024, 22.04.2024"
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"Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren des aktuellen Prüfungsverfahrens.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe - ZKE) eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung. Für die Prüfungen 2024 ist das in Nordrhein-Westfalen der 06. Juli. Somit stehen die zentral gestellten Klausuren frühestens ab dem 07. August 2024 zur Verfügung.\r\n\r\n\r\nBitte beachten Sie:\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nWenn Sie Ihren Antrag über ein Internetportal stellen, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <"
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"> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/\r\n\r\ndie zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne ändern können.\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen",
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"last_modified_at": "2024-06-09T22:19:02.156085+02:00"
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"subject": "AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur E 2016, 22.04.2024",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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" - WG Abitur E 2016, 22.04.2024"
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"\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <"
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"> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen",
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"subject": "AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Athina, Itzehoe [#306821]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nIhr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen.\r\n\r\nDie für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Steinburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet.\r\n\r\nBitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:\r\n\r\nWir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist.\r\n\r\nAlle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Athina, Itzehoe [#306821]"
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"sender": "Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-07-06T12:56:15.145768+02:00"
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/948020/",
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"subject": "AW: Ergebnisse Gemeinderatswahlen [#315260]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\nwie gerade telefonisch besprochen nochmal die E-Mail.\r\n\r\nVielen Dank und einen schönen Tag, \r\n\r\nOlivia Denner\r\n\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tErgebnisse Gemeinderatswahlen [#315260]\r\n> Datum: \t13. August 2024, 06:12\r\n> Von: \t\"Jan Georg Plavec\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Gemeinde Seekirch\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> Ergebnisse der Gemeinderatswahlen 2019 und 2024, und zwar die folgenden Punkte: \r\n> \r\n> \r\n> Anzahl der Briefwähler(innen) \r\n> \r\n> Gültige Stimmen insgesamt (NICHT: gültige Stimmzettel) \r\n> \r\n> Stimmenzahl für jeden angetretenen Wahlvorschlag je einzeln (Wahlvorschläge bitte mit vollem Namen, ggfs. und bitte nur zusätzlich mit der vor Ort üblichen Abkürzung benennen) \r\n> \r\n> Anzahl der Sitze im neuen Gemeinderat für jeden Wahlvorschlag einzeln \r\n> \r\n> Namen der in den Gemeinderat gewählten Kandidierenden samt vollständigem Namen des Wahlvorschlags und Anzahl der Stimmen \r\n> \r\n> Falls zutreffend: Namen der von Wählern vorgeschlagenen Einzelpersonen samt Zahl der gültigen Stimmen je Einzelperson separat sowie der Hinweis, ob die Einzelperson in den Gemeinderat gewählt wurde \r\n> \r\n> Namen aller Kandidierenden samt vollständigem Namen des Wahlvorschlags und Anzahl der Stimmen; falls der Datenschutz diese Angabe nicht möglich macht: Anzahl der Frauen und Männer auf jedem einzelnen Wahlvorschlag \r\n> \r\n> \r\n> Wir streben einen auf Gemeindeebene vollständigen Datensatz zu den Gemeinderatswahlen 2019 und 2024 an und danken vorab für Ihre Mitwirkung.\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n> \r\n> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n> \r\n> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> Jan Georg Plavec\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 315260\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/315260/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> Jan Georg Plavec\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 315260\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/315260/\n\nPostanschrift\nJan Georg Plavec\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Guten Tag,\r\n\r\nwie gerade telefonisch besprochen nochmal die E-Mail.\r\n\r\nVielen Dank und einen schönen Tag, \r\n\r\nOlivia Denner\r\n\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tErgebnisse Gemeinderatswahlen [#315260]\r\n> Datum: \t13. August 2024, 06:12\r\n> Von: \t\"Jan Georg Plavec\" <"
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">\r\n>\r\n> Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> Ergebnisse der Gemeinderatswahlen 2019 und 2024, und zwar die folgenden Punkte: \r\n> \r\n> \r\n> Anzahl der Briefwähler(innen) \r\n> \r\n> Gültige Stimmen insgesamt (NICHT: gültige Stimmzettel) \r\n> \r\n> Stimmenzahl für jeden angetretenen Wahlvorschlag je einzeln (Wahlvorschläge bitte mit vollem Namen, ggfs. und bitte nur zusätzlich mit der vor Ort üblichen Abkürzung benennen) \r\n> \r\n> Anzahl der Sitze im neuen Gemeinderat für jeden Wahlvorschlag einzeln \r\n> \r\n> Namen der in den Gemeinderat gewählten Kandidierenden samt vollständigem Namen des Wahlvorschlags und Anzahl der Stimmen \r\n> \r\n> Falls zutreffend: Namen der von Wählern vorgeschlagenen Einzelpersonen samt Zahl der gültigen Stimmen je Einzelperson separat sowie der Hinweis, ob die Einzelperson in den Gemeinderat gewählt wurde \r\n> \r\n> Namen aller Kandidierenden samt vollständigem Namen des Wahlvorschlags und Anzahl der Stimmen; falls der Datenschutz diese Angabe nicht möglich macht: Anzahl der Frauen und Männer auf jedem einzelnen Wahlvorschlag \r\n> \r\n> \r\n> Wir streben einen auf Gemeindeebene vollständigen Datensatz zu den Gemeinderatswahlen 2019 und 2024 an und danken vorab für Ihre Mitwirkung.\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n> \r\n> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n> \r\n> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> Jan Georg Plavec\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 315260\r\n> Antwort an: "
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"\n\nPostanschrift\nJan Georg Plavec\n"
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"<< Adresse entfernt >>"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"subject": "AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Taverna Santorini, Itzehoe [#306845]",
"content": "Sehr geehrter Herr Müller,\r\n\r\nIhr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen.\r\n\r\nDie für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Steinburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet.\r\n\r\nBitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:\r\n\r\nWir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist.\r\n\r\nAlle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz",
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"subject": "AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Antik Café La Donna, Schlotfeld [#306850]",
"content": "Sehr geehrter Herr Müller,\r\n\r\nIhr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen.\r\n\r\nDie für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Steinburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet.\r\n\r\nBitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:\r\n\r\nWir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist.\r\n\r\nAlle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[[geschwärzt]]\r\n\r\n[geschwärzt],\r\n[geschwärzt], [geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\r\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt], [geschwärzt],\r\n [geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]>\r\n[geschwärzt], [geschwärzt]\r\n[geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]>\r\n[geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt],\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]!\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]",
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"Sehr geehrter Herr Müller,\r\n\r\nIhr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen.\r\n\r\nDie für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Steinburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet.\r\n\r\nBitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:\r\n\r\nWir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist.\r\n\r\nAlle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nIhr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen.\r\n\r\nDie für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Steinburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet.\r\n\r\nZur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir noch Ihre vollständige Anschrift, einschließlich Postleitzahl und Ort. Wir möchten Sie darum bitten, uns diese zeitnah mitzuteilen.\r\n\r\nBitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:\r\n\r\nWir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist.\r\n\r\nAlle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Döner-Palast, Itzehoe [#306911]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nIhr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen.\r\n\r\nDie für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Steinburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet.\r\n\r\nBitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:\r\n\r\nWir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist.\r\n\r\nAlle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz",
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"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nIhr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen.\r\n\r\nDie für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Steinburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet.\r\n\r\nBitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:\r\n\r\nWir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist.\r\n\r\nAlle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz",
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"AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Restaurant Roseneck, Lägerdorf [#306941]"
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]
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"sender": "Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-05-04T10:15:38.487615+02:00"
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"subject": "AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Kaloa Poké, Paderborn [#306874]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nIhre Anfrage vom 20.04.2024 ist bei mir eingegangen. \r\n\r\nIch weise Sie darauf hin, dass sich die Bearbeitungsfrist aufgrund der Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Betriebes, auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 S. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich zu bescheiden habe. \r\n\r\nVor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehene Regelfrist zur Beantwortung Ihrer Anfrage eingehalten werden kann.\r\nBitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. \r\n\r\nAnschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beauftragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu versenden.\r\n--\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen",
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"subject": "AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Xinh City, Paderborn [#306875]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nIhre Anfrage vom 20.04.2024 ist bei mir eingegangen. \r\n\r\nIch weise Sie darauf hin, dass sich die Bearbeitungsfrist aufgrund der Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Betriebes, auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 S. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich zu bescheiden habe. \r\n\r\nVor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehene Regelfrist zur Beantwortung Ihrer Anfrage eingehalten werden kann.\r\nBitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. \r\n\r\nAnschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beauftragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu versenden.\r\n\r\n--\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-05-12T23:51:33.447098+02:00"
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{
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"subject": "AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur GE 2021, 22.04.2024",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <"
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"sender": "Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen",
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"last_modified_at": "2024-06-19T12:46:57.852076+02:00"
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"subject": "Vermittlung bei Anfrage „Liste der Psychotherapeut*innen, mit denen Selektivverträge abgeschlossen wurden“ [#286670]",
"content": "Guten Tag,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BayDSG, BayUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/286670/\n\nMeine Anfrage wurde seit über einem Jahr nicht beantwortet.\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\nAnhänge:\n - _286670.pdf\n - 2023-08-22.pdf\n\n\n\nAnfragenr: 286670\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/286670/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"last_modified_at": "2024-11-01T15:01:28.679670+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/898501/",
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"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/aufzeichnungen-nach-ss-11-abs-1-pflschg-21/#nachricht-898501",
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"subject": "WG: [EXTERN] AW: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#302865]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht und die Erinnerung an Ihre Anfrage. Leider ist Ihre erste E-Mail vom 12.03.2024 durch ein Büroversehen bisher nicht bearbeitet worden. Dafür bitte ich Sie um Entschuldigung.\r\n\r\nWir nehmen die Bearbeitung Ihrer Anfrage unverzüglich auf und melden uns sobald uns die gewünschten Daten vorliegen.\r\n\r\nVorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass für die Bearbeitung Ihrer Anfrage Gebühren entstehen können, insbesondere dann, wenn wir Ihnen die Daten zusenden sollen. Die konkrete Höhe kann ich Ihnen erst nach Abschluss der Bearbeitung benennen.\r\n\r\nFür Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"WG: [EXTERN] AW: Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#302865]"
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"\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht und die Erinnerung an Ihre Anfrage. Leider ist Ihre erste E-Mail vom 12.03.2024 durch ein Büroversehen bisher nicht bearbeitet worden. Dafür bitte ich Sie um Entschuldigung.\r\n\r\nWir nehmen die Bearbeitung Ihrer Anfrage unverzüglich auf und melden uns sobald uns die gewünschten Daten vorliegen.\r\n\r\nVorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass für die Bearbeitung Ihrer Anfrage Gebühren entstehen können, insbesondere dann, wenn wir Ihnen die Daten zusenden sollen. Die konkrete Höhe kann ich Ihnen erst nach Abschluss der Bearbeitung benennen.\r\n\r\nFür Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
]
],
"sender": "Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-04-30T11:30:40.368525+02:00"
},
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/898511/",
"id": 898511,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/entwicklung-des-baum-waldbestandes-in-der-region-hannover/#nachricht-898511",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/303735/",
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"kind": "email",
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"timestamp": "2024-04-23T07:49:44+02:00",
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"attachments": [],
"subject": "AW: Entwicklung des Baum-/Waldbestandes in der Region Hannover [#303735]",
"content": "Sehr geehrte Frau Stobbe,\r\n\r\nich bitte die späte Rückmeldung zu entschuldigen. Die Frist nach § 3 UIG beginnt mit Eingang des Antrags bei der informationspflichtigen Stelle, die über die Informationen verfügt und endet mit Ablauf eines Monats. Bei der Region Hannover wurde der Antrag am 27.03.2024 gestellt, sodass noch keine Frist überschritten wurde. Mit der Beantwortung Ihrer Anfrage können Sie voraussichtlich bis Ende dieser Woche rechnen.\r\n\r\nFreundliche Grüße",
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"AW: Entwicklung des Baum-/Waldbestandes in der Region Hannover [#303735]"
]
],
"redacted_content": [
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"Sehr geehrte Frau Stobbe,\r\n\r\nich bitte die späte Rückmeldung zu entschuldigen. Die Frist nach § 3 UIG beginnt mit Eingang des Antrags bei der informationspflichtigen Stelle, die über die Informationen verfügt und endet mit Ablauf eines Monats. Bei der Region Hannover wurde der Antrag am 27.03.2024 gestellt, sodass noch keine Frist überschritten wurde. Mit der Beantwortung Ihrer Anfrage können Sie voraussichtlich bis Ende dieser Woche rechnen.\r\n\r\nFreundliche Grüße"
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"sender": "Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-05-05T23:23:44.432914+02:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/898568/",
"id": 898568,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-chi-thu-muenchen-1/#nachricht-898568",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/307051/",
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"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15515/",
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"timestamp": "2024-04-23T09:26:29+02:00",
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"attachments": [],
"subject": "Kontrollbericht zu Chi Thu, München [#307051]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\nwir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und möchten Sie noch auf Folgendes hinweisen:\r\n\r\nDa der Betrieb über Ihren Antrag informiert werden muss und Gelegenheit hat, hierzu Stellung zu nehmen, wird die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen und die gesetzlich festgelegte Frist für die Informationserteilung verlängert sich (§ 5 VIG).\r\n\r\nAufgrund der Vielzahl an Anträgen kann sich die Sachbearbeitung zusätzlich verzögern. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen.\r\n\r\nDie weitere Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt über den Postweg.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Kontrollbericht zu Chi Thu, München [#307051]"
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"Guten Tag,\r\n\r\nwir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und möchten Sie noch auf Folgendes hinweisen:\r\n\r\nDa der Betrieb über Ihren Antrag informiert werden muss und Gelegenheit hat, hierzu Stellung zu nehmen, wird die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen und die gesetzlich festgelegte Frist für die Informationserteilung verlängert sich (§ 5 VIG).\r\n\r\nAufgrund der Vielzahl an Anträgen kann sich die Sachbearbeitung zusätzlich verzögern. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen.\r\n\r\nDie weitere Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt über den Postweg.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
]
],
"sender": "Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-04-23T11:13:11.656282+02:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/898587/",
"id": 898587,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/fachkraeftemangel-demografischer-wandel-und-gewinnung-und-haltung-von-nachwuchskraeften-in-der-oeffentlichen-verwaltung-3/#nachricht-898587",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/306659/",
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"recipient_public_body": null,
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"timestamp": "2024-04-23T10:01:00+02:00",
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"subject": "AW: Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung [#306659]",
"content": "1451 E - Z. 30/24\r\n\r\nInformationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) \r\nIhr Antrag vom 18.04.2024\r\n\r\nAnlage\r\n1\r\n\r\n\r\nSehr geehrter Herr Schröder,\r\n\r\nIhr o.g. Antrag ist am 18.04.2024 im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. \r\n\r\nI. Fehlende Angaben\r\nNach § 4 Absatz 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe des IFG NRW gegenüber den im Gesetz genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen.\r\n\r\nEin Antrag auf Gewährung eines Informationszugangs nach dem IFG NRW setzt die Angabe des vollständigen Namens sowie der (ladungsfähigen) Anschrift des Antragstellers voraus. Ohne diese Angaben kann zum einen das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals „natürliche Person“ im Sinne des § 4 Absatz 1 IFG NRW und damit die Anspruchsberechtigung nicht überprüft werden. Zum anderen vermag ohne sie auch ein Verwaltungsverfahren nicht wirksam in Gang gebracht zu werden. So muss die Behörde u.a. in der Lage sein, die Handlungsfähigkeit des Antragstellers im Sinne von § 12 VwVfG NRW zu überprüfen. Dies erfordert es grundsätzlich, den Antragsteller mit dem vollständigen Namen, der Adresse und in Zweifelsfällen auch mit dem Geburtsdatum oder weiteren Angaben zu erfassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.03.2024 - 6 C 8.22). Ohne diese Angaben könnte zudem ein etwaiger ablehnender Bescheid nach § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 37 VwVfG NRW erlassen werden (vgl. auch VG Lüneburg, Beschluss vom 23.06.2020 - 2 B 48/20 -, juris Rn. 42). \r\n\r\nAus diesem Grund bitte ich Sie, zur Ergänzung Ihrer persönlichen Angaben Ihre (ladungsfähige) Anschrift mitzuteilen. Weder eine c/o-Adresse noch ein Postfach erfüllt diese Voraussetzung (vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 11.01.2012 - 3 D 157/11-, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.05.2014 - 16 U 4/14-, juris Rn. 15).\r\n\r\nVorsorglich weise ich darauf hin, dass vor dem Eingang der ergänzenden Angaben die Frist nach § 5 Absatz 2 IFG NRW nicht zu laufen beginnt.\r\n\r\nII. Kosten\r\nIch weise ferner darauf hin, dass gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 IFG NRW für Amtshandlungen, die auf Grund des IFG NRW vorgenommen werden, Gebühren erhoben werden. Die auf der Grundlage des § 11 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW erlassene Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) bestimmt in ihrem § 1, dass für die im anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil der Verordnung ist, die dort genannten Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben werden. Nr. 1.2, Nr. 1.3.2 und Nr. 1.3.3 des Gebührentarifs treffen Regelungen zur Höhe der zu erhebenden Gebühr. \r\n\r\nMit Blick auf die sehr weit gefassten Fragen gebe ich zu bedenken, dass der hiesige Verwaltungsaufwand voraussichtlich nicht gering sein wird. So gibt es in der Justiz und im Justizvollzug insgesamt 28 verschiedene Berufsbilder (https://www.justiz-karriere.nrw/berufe) Die zu erhebenden Gebühren bemessen sich nach dem zur Beantwortung Ihrer Anfrage entstandenen Verwaltungsaufwand und sind abhängig von der anzuwendenden Nummer des Gebührentarifs bei 500 € bzw. 1000 € gedeckelt. \r\n\r\nDa Sie mitteilen, dass Sie zu den Themen Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung recherchieren, besteht ggf. die Möglichkeit, ein (gebührenfreies) Auskunftsersuchen zu wissenschaftlichen Zwecken an das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen zu richten. Sollten Sie diese Möglichkeit in Erwägung ziehen, wäre folgende E-Mail-Adresse zu kontaktieren: <<E-Mail-Adresse>>. Hierbei wäre allerdings zu beachten, dass der wissenschaftliche Zweck Ihrer Anfrage ausdrücklich begründet werden müsste und konkrete Aussagen über den Hintergrund, den Inhalt, das Ziel und ggf. die Finanzierung Ihres Vorhabens gemacht werden müssten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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" Hierbei wäre allerdings zu beachten, dass der wissenschaftliche Zweck Ihrer Anfrage ausdrücklich begründet werden müsste und konkrete Aussagen über den Hintergrund, den Inhalt, das Ziel und ggf. die Finanzierung Ihres Vorhabens gemacht werden müssten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "AW: Kontrollbericht zu Netto Marken-Discount, Krumbach [#303441]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Netto Marken-Discount, Krumbach“ vom 18.03.2024 (#303441) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tKontrollbericht zu Netto Marken-Discount, Krumbach [#303441]\r\n> Datum: \t18. März 2024, 09:06\r\n> Von: \t\"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Landratsamt Günzburg\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n> \r\n> Guten Tag,\r\n> \r\n> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\r\n> \r\n> 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\n> Netto Marken-Discount\r\n> Höllgehau 2a\r\n> << Adresse entfernt >> (Schwaben)\r\n> \r\n> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\r\n> \r\n> Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n> \r\n> Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n> \r\n> Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n> \r\n> Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n> \r\n> Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 303441\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/303441/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 303441\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/303441/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW: WG << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur-Aufgaben im Fach Gesundheit im Jahr 2020 in Nordrhein-Westfalen",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.\r\n\r\nFür die Schulform Berufskolleg gilt, dass bei den Abschlussprüfungen der unterschiedlichen Bildungsgänge unterschiedliche Prüfungstypen (zum Beispiel Berufsabschlussprüfungen nach Landesrecht, FHR-Prüfungen, Abiturprüfungen) auftreten. Daher müssen jedes Jahr sehr viele Abschlussprüfungsaufgaben entwickelt werden.\r\n\r\nAbschlussprüfungen können an Berufskollegs daher nach Ablauf der Sperrfristen in anderen Verwendungskontexten – ggf. auch auszugsweise – erneut zur Verwendung kommen.\r\n\r\nNach dem Rechtsgedanken des § 6 Satz 1 lit b) Informationsfreiheitsgesetz (IFG) i.V.m. dem nach § 2 Abs. 3 IFG sind der offensichtlich bezweckte Schutz vor Prüfungseinrichtungen (hier: Berufskollegs) und Schutz vor Informationen,\r\ndie auch zukünftig Gegenstand von Prüfungsverfahren sein werden, als Ausschlussgrund zu bewerten.\r\n\r\nZentralabitur-Abschlussprüfungen der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen (Haupttermine) werden daher nicht im Rahmen des IFG zur Verfügung gestellt, sie sind aber über das Online-Angebot der Qualitäts- und Unterstützungsagentur QuA-LiS einsehbar. Sie finden die Prüfungsaufgaben der letzten drei Jahre des Beruflichen Gymnasiums für alle Bildungsgänge auf der Seite https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-berufliches - gymnasium/uebersicht/aktuelles.php.\r\n\r\nEinen Zugang zum genannten Portal erhalten Sie über die Schulleitung Ihres Berufskollegs.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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