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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\ndas Abgeordnetenhaus von Berlin hat Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an die Senatskanzlei weitergeleitet. Bevor die Erteilung der Akteneinsicht geprüft werden kann, bitte ich Sie zunächst um Ihre postalische Adresse, damit Ihnen etwaige Bescheide zugestellt werden können. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass die erbetene Aktenauskunft Bearbeitungskosten verursachen wird, die von Ihnen zu übernehmen sind. Dazu bitte ich Sie, mir Ihre Bereitschaft zu erklären. Eine Grundlage für eine Kostenbefreiung sehe ich derzeit nicht. Auch darf ich Sie darüber informieren, dass die Senatskanzlei nicht selbst Notifizierungsverfahren zu den Rundfunkstaatsverträgen durchgeführt hat, zumal die Zuständigkeit für entsprechende deutsche Anträge beim Bundeswirtschaftsministerium liegt.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "subject": "AW: Anfrage per E-Mail vom 07.11.2017 betr. = C4ußerungen der Kommission [#25205]",
            "content": "Sehr geehrte<Information-entfernt>\nvielen Dank für Ihre kurze Mitteilung. \r\n\r\nLeider haben Sie meine Anfrage nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz falsch interpretiert. \r\n\r\nAnfragen nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz zielen nur auf eins: ob Information bei der angefragten Stelle vorhanden ist. Ist die angefragte Stelle zuständig oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Die Stelle könnte nicht zuständig sein, aber die Infos trotzdem besitzen.\r\n\r\nWelche Informationen haben Sie zu meiner Anfrage?\r\n\r\nPS: \"Die Kommission wird von jeder!!! beabsichtigten Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann.\" Rundfunkgebühren sind eine Beihilfe. Jede auch so kleine Umgestaltung muss der Kommission mitgeteilt werden und deren Meinung dazu eingeholt werden.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25205\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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                    "Sehr geehrte<Information-entfernt>\nvielen Dank für Ihre kurze Mitteilung. \r\n\r\nLeider haben Sie meine Anfrage nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz falsch interpretiert. \r\n\r\nAnfragen nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz zielen nur auf eins: ob Information bei der angefragten Stelle vorhanden ist. Ist die angefragte Stelle zuständig oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Die Stelle könnte nicht zuständig sein, aber die Infos trotzdem besitzen.\r\n\r\nWelche Informationen haben Sie zu meiner Anfrage?\r\n\r\nPS: \"Die Kommission wird von jeder!!! beabsichtigten Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann.\" Rundfunkgebühren sind eine Beihilfe. Jede auch so kleine Umgestaltung muss der Kommission mitgeteilt werden und deren Meinung dazu eingeholt werden.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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            "subject": "Äußerungen der Kommission [#25206]",
            "content": "Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nArt. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:\r\n\r\n\"(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.\"\r\nhttps://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html\r\n\r\n1.1.2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt.\r\n\r\nDer Landtag hat allen Rundfunkänderungsstaatsvertragen zugestimmt und somit bestätigt, dass die Prozedur korrekt durchlief und Äußerung der Kommission jedes Mal geholt wurde. \r\n\r\n1. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission vor Einführung der Rundfunkbeiträge unterrichtet wurde und ihre Äußerung dazu.\r\n2. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach 2013 kam,  unterrichtet wurde und ihre entsprechenden Äußerungen.\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nArt. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:\r\n\r\n\"(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.\"\r\nhttps://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html\r\n\r\n1.1.2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt.\r\n\r\nDer Landtag hat allen Rundfunkänderungsstaatsvertragen zugestimmt und somit bestätigt, dass die Prozedur korrekt durchlief und Äußerung der Kommission jedes Mal geholt wurde. \r\n\r\n1. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission vor Einführung der Rundfunkbeiträge unterrichtet wurde und ihre Äußerung dazu.\r\n2. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach 2013 kam,  unterrichtet wurde und ihre entsprechenden Äußerungen.\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. November 2017, in welcher Sie um Übermittlung bestimmter Informationen im Zusammenhang mit der Einführung des Rundfunkbeitrags und den nach 2013 geschlossenen Rundfunkänderungsstaatsverträgen bitten. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Notifizierung bei der Europäischen Kommission nach Art. 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mangels einer entsprechenden Verpflichtung nicht erfolgt ist. Diesbezüglich weise ich auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 2017 (Aktenzeichen: 6 B 50/17, abrufbar unter: http://www.bverwg.de/200917B6B50.17.0) hin, in welchem unter Ziffer 12 näher ausgeführt wird, warum die Einführung des Rundfunkbeitrags für den privaten Bereich keine genehmigungsbedürftige Umgestaltung im Sinne von Art. 108 Absatz 3 AEUV darstellte. Mit Blick auf ein derzeit beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängiges Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Tübingen (Aktenzeichen EuGH C-492/17), das u. a. diese Frage betrifft, bekräftigt das Bundesverwaltungsgericht unter Ziffer 11, dass es die gegenteilige Rechtsauffassung nicht teilt.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. November 2017, in welcher Sie um Übermittlung bestimmter Informationen im Zusammenhang mit der Einführung des Rundfunkbeitrags und den nach 2013 geschlossenen Rundfunkänderungsstaatsverträgen bitten. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Notifizierung bei der Europäischen Kommission nach Art. 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mangels einer entsprechenden Verpflichtung nicht erfolgt ist. Diesbezüglich weise ich auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 2017 (Aktenzeichen: 6 B 50/17, abrufbar unter: http://www.bverwg.de/200917B6B50.17.0) hin, in welchem unter Ziffer 12 näher ausgeführt wird, warum die Einführung des Rundfunkbeitrags für den privaten Bereich keine genehmigungsbedürftige Umgestaltung im Sinne von Art. 108 Absatz 3 AEUV darstellte. Mit Blick auf ein derzeit beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängiges Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Tübingen (Aktenzeichen EuGH C-492/17), das u. a. diese Frage betrifft, bekräftigt das Bundesverwaltungsgericht unter Ziffer 11, dass es die gegenteilige Rechtsauffassung nicht teilt.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "\nSehr geehrtAntragsteller/in\nvielen Dank für Ihren Antrag vom 7. November 2017 mit dem Sie die letzten 3 Arbeitsberichte der Deutschen Dienststelle (WASt) als digitale Datei/Scan (PDF) erbeten.\nWir werden Ihnen diese Berichte, die uns ausschließlich in gedruckter Form im Heftformat vorliegen, an Ihre Postadresse senden.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDie letzten 3 Arbeitsberichte der Deutschen Dienststelle (WASt) als digitale Datei/Scan (PDF).\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/25209\n\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil in der Begründung unter anderem steht(...) Ideen im Kopf eines Bedienstesten sind keine Informationen. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, das Fördermittel die nur im Kopf eines Bediensteten vorhanden sind, nicht mehr zu überprüfen sind. Zudem würde in Zusammenhang mit der Maßnahme die Förderung durch den Bund expliziet genannt. Wenn Ideen im Kopf eines Bediensteten in materielle Fördermittel umgesetzt werden, muss es auch entsprechende Informationen geben, sonst könnte man ja keine Fördermittel beantragen. \nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\n"
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            "content": "Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nalle Zuarbeiten zu den Verhandlungen für die Jamaika-Koalition auf Bundesebene für Minister Dr. Garg zu seiner Beteiligung an den Delegationen zur Sondierung für die Bildung einer Jamaika-Koalition\r\nKosten, die durch die Beteiligung von Minister Dr. Garg dem Land entstehen\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\ngerne kommen wir Ihrem Auskunftsersuchen nach. \r\nDer Minister rechnet die angefallenen Reise- und Übernachtungskosten für die Sondierungsgespräche in Berlin privat ab. Durch den Minister oder den Stabsbereich gab es keine inhaltlichen Anforderungen an das Haus zum Zwecke der Vorbereitung oder Unterstützung der Sondierungsgespräche von Dr. Garg in Berlin. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\ngerne kommen wir Ihrem Auskunftsersuchen nach. \r\nDer Minister rechnet die angefallenen Reise- und Übernachtungskosten für die Sondierungsgespräche in Berlin privat ab. Durch den Minister oder den Stabsbereich gab es keine inhaltlichen Anforderungen an das Haus zum Zwecke der Vorbereitung oder Unterstützung der Sondierungsgespräche von Dr. Garg in Berlin. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\nich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 08. November 2017 zu dem in Betreff genannten Thema. Sie bitten um Zusendung aller Zuarbeiten zu den Verhandlungen für die Jamaika-Koalition auf Bundeebene für Minister Dr. Pinkwart zu seiner Beteiligung an den Delegationen zur Sondierung für die Bildung einer Jamaika-Koalition.\n\nFür die weitere Bearbeitung ist erforderlich, dass Sie uns Ihre Postadresse oder Ihre persönliche E-Mailadresse nennen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an den Antragsteller persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung eines Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an die Postanschrift erfolgen, sofern der Antragsteller darüber hinaus der Behörde keine persönliche E-Mail Adresse mitteilt.\n\nMit freundlichem Gruß",
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                    "\n\nich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 08. November 2017 zu dem in Betreff genannten Thema. Sie bitten um Zusendung aller Zuarbeiten zu den Verhandlungen für die Jamaika-Koalition auf Bundeebene für Minister Dr. Pinkwart zu seiner Beteiligung an den Delegationen zur Sondierung für die Bildung einer Jamaika-Koalition.\n\nFür die weitere Bearbeitung ist erforderlich, dass Sie uns Ihre Postadresse oder Ihre persönliche E-Mailadresse nennen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an den Antragsteller persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung eines Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an die Postanschrift erfolgen, sofern der Antragsteller darüber hinaus der Behörde keine persönliche E-Mail Adresse mitteilt.\n\nMit freundlichem Gruß"
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            "sender": "Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen",
            "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
            "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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            "subject": "Zuarbeiten zu den Verhandlungen für die Jamaika-Koalition auf Bundesebene [#25214]",
            "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nalle Zuarbeiten zu den Verhandlungen für die Jamaika-Koalition auf Bundesebene für Minister Dr. Pinkwart zu seiner Beteiligung an den Delegationen zur Sondierung für die Bildung einer Jamaika-Koalition\r\nKosten, die durch die Beteiligung von Minister Dr. Pinkwart dem Land entstehen\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nalle Zuarbeiten zu den Verhandlungen für die Jamaika-Koalition auf Bundesebene für Minister Dr. Pinkwart zu seiner Beteiligung an den Delegationen zur Sondierung für die Bildung einer Jamaika-Koalition\r\nKosten, die durch die Beteiligung von Minister Dr. Pinkwart dem Land entstehen\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
                ],
                [
                    true,
                    "Antragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>"
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                [
                    false,
                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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            "subject": "Zuarbeiten zu den Verhandlungen für die Jamaika-Koalition auf Bundesebene [#25215]",
            "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nalle Zuarbeiten zu den Verhandlungen für die Jamaika-Koalition auf Bundesebene für Minister Dr. Stamp zu seiner Beteiligung an den Delegationen zur Sondierung für die Bildung einer Jamaika-Koalition Kosten, die durch die Beteiligung von Minister Dr. Stamp dem Land entstehen\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "redacted_content": [
                [
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                    "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nalle Zuarbeiten zu den Verhandlungen für die Jamaika-Koalition auf Bundesebene für Minister Dr. Stamp zu seiner Beteiligung an den Delegationen zur Sondierung für die Bildung einer Jamaika-Koalition Kosten, die durch die Beteiligung von Minister Dr. Stamp dem Land entstehen\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
                ],
                [
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                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nauf Ihre Anfrage vom 8. November 2017 nehme ich Bezug. Sie haben um Zusendung aller Zuarbeiten zu den Verhandlungen für die Jamaika-Koalition auf Bundesebene für Minister Dr. Stamp zu seiner Beteiligung an den Delegationen zur Sondierung für die Bildung einer Jamaika-Koalition gebeten, gegebenenfalls auch um Angabe von Kosten, die durch die Beteiligung von Minister Dr. Stamp dem Land entstanden sind.\r\n\r\nBevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet wird, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift oder eine persönliche E-Mail-Adresse anzugeben. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) sind nur natürliche Personen antragsbefugt, nicht aber juristische Personen - also zum Beispiel rechtsfähige Vereine - oder andere Organisationen (§ 4 Absatz 1). Dies schließt nicht aus, dass Sie unsere Antwort in dem Portal „FragDenStaat“, das von dem gemeinnützigen Verein „Open Knowledge Foundation Deutschland“ betreut wird, veröffentlichen. Zunächst einmal wollen und müssen wir Ihnen aber persönlich antworten. \r\n\r\nAus rechtlicher Sicht ist dies bei vielen Fallkonstellationen geboten, weil es sich bei der Beantwortung eines IFG-Antrages um einen Verwaltungsakt handelt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an den Antragsteller persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar.\r\n\r\nDie Beantwortung eines Informationsersuchens nach dem IFG NRW kann deshalb hier nur in Schriftform an die Postanschrift oder in Textform an die persönliche E-Mail Adresse erfolgen. Wir bitten für diese Rechtsförmlichkeit um Verständnis.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Antrag nach dem LTranspG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nalle Zuarbeiten zu den Verhandlungen für die Jamaika-Koalition auf Bundesebene für Minister Wissing zu seiner Beteiligung an den Delegationen zur Sondierung für die Bildung einer Jamaika-Koalition Kosten, die durch die Beteiligung von Minister Wissing dem Land entstehen\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal „Fragdenstaat.de“ vom 08.11.2017. \r\n\r\nAufgrund der Vorgaben des Landestransparenzgesetzes kann Ihre Anfrage derzeit nicht bearbeitet werden. Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz muss der Antrag die Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers erkennen lassen. Dazu gehören neben dem Vor- und Zunamen auch die Anschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Sinn und Zweck der Erkennbarkeit der Identität ist die Sicherstellung der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens.\r\n\r\nBis zur Mitteilung Ihrer vollständigen Identitätsdaten kann Ihr Antrag daher nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz nicht bearbeitet werden.\r\n\r\nVorsorglich weise ich auf § 19 Abs. 2 LTranspG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz oder durch einen Informationszugang Ihre Rechte als verletzt ansehen.\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\n\r\nGegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal „Fragdenstaat.de“ vom 08.11.2017. \r\n\r\nAufgrund der Vorgaben des Landestransparenzgesetzes kann Ihre Anfrage derzeit nicht bearbeitet werden. Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz muss der Antrag die Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers erkennen lassen. Dazu gehören neben dem Vor- und Zunamen auch die Anschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Sinn und Zweck der Erkennbarkeit der Identität ist die Sicherstellung der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens.\r\n\r\nBis zur Mitteilung Ihrer vollständigen Identitätsdaten kann Ihr Antrag daher nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz nicht bearbeitet werden.\r\n\r\nVorsorglich weise ich auf § 19 Abs. 2 LTranspG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz oder durch einen Informationszugang Ihre Rechte als verletzt ansehen.\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\n\r\nGegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/25216\n\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Das Zweifel an meiner Identität besteht, müsste begründet werden. Hierzu reicht es jedenfalls nicht aus, nur auf die Adresse hinzuweisen, zumal seitens des Landesministeriums gar nicht danach gefragt wurde.\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25216\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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                    "Vermittlung bei Anfrage „Zuarbeiten zu den Verhandlungen für die Jamaika-Koalition auf Bundesebene“ [#25216]"
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/25216\n\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Das Zweifel an meiner Identität besteht, müsste begründet werden. Hierzu reicht es jedenfalls nicht aus, nur auf die Adresse hinzuweisen, zumal seitens des Landesministeriums gar nicht danach gefragt wurde.\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\n"
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            "subject": "AW: frag-den-staat: Verkaufszahlen von Rotbuchen aus dem Staatswaldanteil im Pfälzerwald [#25217]",
            "content": "Sehr geehrter Herr Körner,\r\n\r\n\r\n\r\num bei Ihrer Anfrage nach dem LTranspG auch etwas Transparenz hinsichtlich der Vorgeschichte und Hintergründe herzustellen, erscheinen zunächst einige Vorbemerkungen angebracht:\r\n\r\n\r\n\r\nAls Kritiker der Waldbewirtschaftung im Biosphärenreservat Pfälzerwald haben Sie im Spätjahr 2016 ein umfangreiches Beschwerdeschreiben mit Fotodokumentation an das Nationale MAB-Komitee der UNESCO, das für die Evaluierung und Prädikatisierung von UNESCO-Biosphärenreservaten in Deutschland verantwortlich ist, gerichtet. Bei der Durchsicht der erhobenen Vorwürfe und der dazu übersandten Bilder wurde deutlich, dass die Kritik in erster Linie an persönlichen Einstellungen und Meinungen festzumachen ist. Dagegen mangelt es der Kritik an konkreten und belastbaren Sachverhalten, die sich als unrechtmäßig oder zumindest als fachlich unbotmäßig darstellen. Neben einer teilweise zur Waldnutzung aversiven Grundhaltung lagen der Kritik stellenweise auch fehlende Fachkenntnisse und daraus resultierende Trugschlüsse (aufgrund von Fehlinterpretationen und Missverständnissen) zugrunde.\r\n\r\n\r\n\r\nWeil somit Ihre Kritik faktisch nicht nachvollziehbar war, konnte auch Ihr Appell an das MAB-Nationalkomitee (sinngemäß wörtlich, einem Aderlass des Pfälzerwaldes dringend Einhalt zu gebieten) keinen Erfolg haben. Im Gegenteil: Das deutsche MAB-Nationalkomitee der UNESCO hat in 2013 im Ergebnis seiner 10-jährigen Evaluierung die im Pfälzerwald praktizierte Waldbewirtschaftung mit erfolgreicher FSC-Zertifizierung sowie die Umsetzung des BAT-Konzeptes (Biotopbäume, Alt- und Totholz) als „hervorragende Verknüpfung von nachhaltiger Forstwirtschaft und dem Erhalt der biologischen Vielfalt“ und somit als wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Schutzfunktion begrüßt – eine Bewertung, die für die Waldbesitzenden und Forstleute Lob und Ansporn zugleich war, den Pfälzerwald auch in der Folge und in Zukunft verantwortungsbewusst und nachhaltig zu bewirtschaften.\r\n\r\n\r\n\r\nWeil aber fehlende Fachkenntnisse nicht von vorneherein vorwerfbar sind und Sie als naturverbundener Mensch mit Ihrer Sorge um den Pfälzerwald grundsätzlich ernst genommen werden, wurden Ihnen nicht nur  unterlaufene Trugschlüsse beispielhaft aufgezeigt, sondern dazu auch wiederholt erörternde Gespräche zur Aufklärung der Vorwürfe und der darin enthaltenen Fehlinterpretationen angeboten und angeraten. Dabei könnten nicht zuletzt auch die gegenüber dem UNESCO-MAB-Nationalkomitee erhobenen Vorwürfe Punkt für Punkt besprochen und aufgeklärt werden. Bedauerlicherweise sind Sie bis zum heutigen Tag nicht auf dieses weiterhin bestehende Angebot eingegangen. Das gibt inzwischen Anlass zu der Befürchtung, dass Sie vielleicht nicht wirklich an einem ernsthaften Austausch auf sachlich-fachlicher Grundlage interessiert sind, sondern lieber mit Ihrer Meinung in einer Art Echokammer verbleiben wollen. Diese Verweigerung eines aufklärenden Gespräches auf vertrauensvoller Grundlage ist umso bedauerlicher, weil Ihnen  als zertifizierter Natur- und Landschaftsführer eine Multiplikatorenrolle zukommt. Mit dieser sollte auch der Anspruch bzw. die Verantwortung verbunden sein,  Ihren Kundenkreis auf der Basis von Fakten möglichst sachgerecht und seriös informieren zu wollen. In diesem Sinn wird seitens Landesforsten Rheinland-Pfalz das Angebot zu einem klärenden Gespräch weiterhin aufrecht erhalten.\r\n\r\n\r\n\r\nDies vorausgeschickt, werden Ihre Fragen beantwortet wie folgt:\r\n\r\n\r\n\r\nGrundsätzlich fällt auf, dass sich sämtliche Fragen auf den Staatswaldanteil des Pfälzerwaldes beziehen, obwohl das Biosphärenreservat Pfälzerwald in  wesentlichem Umfang auch Kommunal- und Privatwald umfasst. Insofern erscheint eine reine Betrachtung von Staatswald-Holzmengen im Hinblick auf Waldführungen wenig aussagekräftig, aus didaktischen Gründen wäre eher eine Betrachtung aller Waldbesitzarten und damit des gesamten Waldes zu bevorzugen.\r\n\r\n\r\n\r\nZudem ist das Kriterium „Lage im Pfälzerwald“ nicht Bestandteil der Holzbuchführung von Landesforsten Rheinland-Pfalz, so dass die Anfrage nicht nur aus Gründen der allgemeinen Verständlichkeit und Anschaulichkeit, sondern auch mangels Datenverfügbarkeit zunächst nicht beantwortet werden kann.  Der voraussichtliche Aufwand für die Ermittlung dieser Daten kann aufgrund fehlender Erfahrung nicht konkret abgeschätzt werden, voraussichtlich müssten Sie aber mit einer Größenordnung von mehreren Hundert Euro rechnen.\r\n\r\n\r\n\r\n1. Wie viele Festmeter Rotbuche wurden im Jahr 2016  im Staatswaldanteil des Pfälzerwaldes INSGESAMT EINGESCHLAGEN ?\r\n4. Wie viele Festmeter Rotbuche aus dem Staatswaldanteil des Pfälzerwaldes wurden im Jahr 2016 als BRENNHOLZ VERKAUFT ?\r\nNachdem das Kriterium „Lage im Pfälzerwald“ nicht Bestandteil der Holzbuchführung von Landesforsten Rheinland-Pfalz ist, können die Fragen 1. und 4. zunächst nicht beantwortet werden.  Der voraussichtliche Aufwand für die Ermittlung der Daten kann mangels Erfahrung nicht konkret abgeschätzt werden, voraussichtlich müssten Sie aber mit einer Größenordnung von mehreren Hundert Euro rechnen.\r\n\r\n\r\n\r\n2. Wie viele Festmeter Rotbuche aus dem Staatswaldanteil des Pfälzerwaldes wurden im Jahr 2016 WOHIN VERKAUFT ?\r\n\r\n3. Wie viele Festmeter Rotbuche aus dem Staatswaldanteil des Pfälzerwaldes wurden im Jahr 2016 an die LOKALE HOLZVERARBEITENDE INDUSTRIE VERKAUFT (Holzsägewerke, Papierindustrie, Parkettindustrie, Pelletherstellung, usw. …) ?\r\n\r\nZu den Fragen 2. und 3. können aufgrund höherrangigen Rechts, nämlich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie § 16 LTranspG, keine Daten bereit gestellt werden. Die Daten unterliegen dem Betriebs-und Geschäftsgeheimnis des Landesbetriebs Landesforsten. Die Offenbarung von Vertragspartnern und marktrelevanten Daten sind nicht mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbestimmungen vereinbar, das in der Weitergabe aktueller marktnaher Daten und Informationen wie Absatzmengen, Kunden oder Preisen grundsätzlich einen Verstoß gegen den gesetzlich geforderten Geheimwettbewerb sieht.\r\n\r\n\r\n\r\n5. Wie viele Festmeter Rotbuche aus dem Staatswaldanteil des Pfälzerwaldes werden voraussichtlich im Jahr 2017 INSGESAMT EINGESCHLAGEN ?\r\nZu dieser Frage kann keine detaillierte Auskunft gegeben werden, weil die in der Forstwirtschaft üblichen mittelfristige Betriebs- und die jährlichen Wirtschaftsplanungen im TranspG ausgenommen sind. Außerhalb des Gesetzes kann jedoch zumindest zugesichert werden, dass sich die waldrechtlich gebotene Nachhaltigkeit selbstverständlich auch auf die Einschlagsmengen erstreckt.\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nIm Auftrag",
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Neben einer teilweise zur Waldnutzung aversiven Grundhaltung lagen der Kritik stellenweise auch fehlende Fachkenntnisse und daraus resultierende Trugschlüsse (aufgrund von Fehlinterpretationen und Missverständnissen) zugrunde.\r\n\r\n\r\n\r\nWeil somit Ihre Kritik faktisch nicht nachvollziehbar war, konnte auch Ihr Appell an das MAB-Nationalkomitee (sinngemäß wörtlich, einem Aderlass des Pfälzerwaldes dringend Einhalt zu gebieten) keinen Erfolg haben. Im Gegenteil: Das deutsche MAB-Nationalkomitee der UNESCO hat in 2013 im Ergebnis seiner 10-jährigen Evaluierung die im Pfälzerwald praktizierte Waldbewirtschaftung mit erfolgreicher FSC-Zertifizierung sowie die Umsetzung des BAT-Konzeptes (Biotopbäume, Alt- und Totholz) als „hervorragende Verknüpfung von nachhaltiger Forstwirtschaft und dem Erhalt der biologischen Vielfalt“ und somit als wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Schutzfunktion begrüßt – eine Bewertung, die für die Waldbesitzenden und Forstleute Lob und Ansporn zugleich war, den Pfälzerwald auch in der Folge und in Zukunft verantwortungsbewusst und nachhaltig zu bewirtschaften.\r\n\r\n\r\n\r\nWeil aber fehlende Fachkenntnisse nicht von vorneherein vorwerfbar sind und Sie als naturverbundener Mensch mit Ihrer Sorge um den Pfälzerwald grundsätzlich ernst genommen werden, wurden Ihnen nicht nur  unterlaufene Trugschlüsse beispielhaft aufgezeigt, sondern dazu auch wiederholt erörternde Gespräche zur Aufklärung der Vorwürfe und der darin enthaltenen Fehlinterpretationen angeboten und angeraten. Dabei könnten nicht zuletzt auch die gegenüber dem UNESCO-MAB-Nationalkomitee erhobenen Vorwürfe Punkt für Punkt besprochen und aufgeklärt werden. Bedauerlicherweise sind Sie bis zum heutigen Tag nicht auf dieses weiterhin bestehende Angebot eingegangen. Das gibt inzwischen Anlass zu der Befürchtung, dass Sie vielleicht nicht wirklich an einem ernsthaften Austausch auf sachlich-fachlicher Grundlage interessiert sind, sondern lieber mit Ihrer Meinung in einer Art Echokammer verbleiben wollen. Diese Verweigerung eines aufklärenden Gespräches auf vertrauensvoller Grundlage ist umso bedauerlicher, weil Ihnen  als zertifizierter Natur- und Landschaftsführer eine Multiplikatorenrolle zukommt. Mit dieser sollte auch der Anspruch bzw. die Verantwortung verbunden sein,  Ihren Kundenkreis auf der Basis von Fakten möglichst sachgerecht und seriös informieren zu wollen. In diesem Sinn wird seitens Landesforsten Rheinland-Pfalz das Angebot zu einem klärenden Gespräch weiterhin aufrecht erhalten.\r\n\r\n\r\n\r\nDies vorausgeschickt, werden Ihre Fragen beantwortet wie folgt:\r\n\r\n\r\n\r\nGrundsätzlich fällt auf, dass sich sämtliche Fragen auf den Staatswaldanteil des Pfälzerwaldes beziehen, obwohl das Biosphärenreservat Pfälzerwald in  wesentlichem Umfang auch Kommunal- und Privatwald umfasst. Insofern erscheint eine reine Betrachtung von Staatswald-Holzmengen im Hinblick auf Waldführungen wenig aussagekräftig, aus didaktischen Gründen wäre eher eine Betrachtung aller Waldbesitzarten und damit des gesamten Waldes zu bevorzugen.\r\n\r\n\r\n\r\nZudem ist das Kriterium „Lage im Pfälzerwald“ nicht Bestandteil der Holzbuchführung von Landesforsten Rheinland-Pfalz, so dass die Anfrage nicht nur aus Gründen der allgemeinen Verständlichkeit und Anschaulichkeit, sondern auch mangels Datenverfügbarkeit zunächst nicht beantwortet werden kann.  Der voraussichtliche Aufwand für die Ermittlung dieser Daten kann aufgrund fehlender Erfahrung nicht konkret abgeschätzt werden, voraussichtlich müssten Sie aber mit einer Größenordnung von mehreren Hundert Euro rechnen.\r\n\r\n\r\n\r\n1. Wie viele Festmeter Rotbuche wurden im Jahr 2016  im Staatswaldanteil des Pfälzerwaldes INSGESAMT EINGESCHLAGEN ?\r\n4. Wie viele Festmeter Rotbuche aus dem Staatswaldanteil des Pfälzerwaldes wurden im Jahr 2016 als BRENNHOLZ VERKAUFT ?\r\nNachdem das Kriterium „Lage im Pfälzerwald“ nicht Bestandteil der Holzbuchführung von Landesforsten Rheinland-Pfalz ist, können die Fragen 1. und 4. zunächst nicht beantwortet werden.  Der voraussichtliche Aufwand für die Ermittlung der Daten kann mangels Erfahrung nicht konkret abgeschätzt werden, voraussichtlich müssten Sie aber mit einer Größenordnung von mehreren Hundert Euro rechnen.\r\n\r\n\r\n\r\n2. Wie viele Festmeter Rotbuche aus dem Staatswaldanteil des Pfälzerwaldes wurden im Jahr 2016 WOHIN VERKAUFT ?\r\n\r\n3. Wie viele Festmeter Rotbuche aus dem Staatswaldanteil des Pfälzerwaldes wurden im Jahr 2016 an die LOKALE HOLZVERARBEITENDE INDUSTRIE VERKAUFT (Holzsägewerke, Papierindustrie, Parkettindustrie, Pelletherstellung, usw. …) ?\r\n\r\nZu den Fragen 2. und 3. können aufgrund höherrangigen Rechts, nämlich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie § 16 LTranspG, keine Daten bereit gestellt werden. Die Daten unterliegen dem Betriebs-und Geschäftsgeheimnis des Landesbetriebs Landesforsten. Die Offenbarung von Vertragspartnern und marktrelevanten Daten sind nicht mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbestimmungen vereinbar, das in der Weitergabe aktueller marktnaher Daten und Informationen wie Absatzmengen, Kunden oder Preisen grundsätzlich einen Verstoß gegen den gesetzlich geforderten Geheimwettbewerb sieht.\r\n\r\n\r\n\r\n5. Wie viele Festmeter Rotbuche aus dem Staatswaldanteil des Pfälzerwaldes werden voraussichtlich im Jahr 2017 INSGESAMT EINGESCHLAGEN ?\r\nZu dieser Frage kann keine detaillierte Auskunft gegeben werden, weil die in der Forstwirtschaft üblichen mittelfristige Betriebs- und die jährlichen Wirtschaftsplanungen im TranspG ausgenommen sind. Außerhalb des Gesetzes kann jedoch zumindest zugesichert werden, dass sich die waldrechtlich gebotene Nachhaltigkeit selbstverständlich auch auf die Einschlagsmengen erstreckt.\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nIm Auftrag"
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            "subject": "Rheinland-pfälzischer Staatswald erfolgreich FSC-rezertifiziert",
            "content": "Sehr geehrte Frau Ecker, sehr geehrter Herr Körner,\r\n\r\nda ich um Ihre Sorge für den Pfälzerwald weiß, könnte Sie die nachfolgende Meldung über die erfolgreich FSC-Rezertifizierung des gesamten Staatswaldes und die damit verbundene externe Bestätigung einer verantwortungsvollen und umfassend nachhaltigen Waldbewirtschaftung interessieren.\r\n\r\nVielleicht kann es in diesem Zusammenhang weiterhin zu Ihrer Beruhigung beitragen, dass die bekannten Umweltverbände (z.B. NABU, BUND, WWF, Greenpeace etc.) durchweg das FSC-System begrüßen",
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                    "Sehr geehrte Frau Ecker, sehr geehrter Herr Körner,\r\n\r\nda ich um Ihre Sorge für den Pfälzerwald weiß, könnte Sie die nachfolgende Meldung über die erfolgreich FSC-Rezertifizierung des gesamten Staatswaldes und die damit verbundene externe Bestätigung einer verantwortungsvollen und umfassend nachhaltigen Waldbewirtschaftung interessieren.\r\n\r\nVielleicht kann es in diesem Zusammenhang weiterhin zu Ihrer Beruhigung beitragen, dass die bekannten Umweltverbände (z.B. NABU, BUND, WWF, Greenpeace etc.) durchweg das FSC-System begrüßen"
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            "content": "Antrag nach dem LTranspG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1. Wie viele Festmeter Rotbuche wurden im Jahr 2016  im Staatswaldanteil des Pfälzerwaldes INSGESAMT EINGESCHLAGEN ?\r\n\r\n2. Wie viele Festmeter Rotbuche aus dem Staatswaldanteil des Pfälzerwaldes wurden im Jahr 2016 WOHIN VERKAUFT ?\r\n\r\n3. Wie viele Festmeter Rotbuche aus dem Staatswaldanteil des Pfälzerwaldes wurden im Jahr 2016 an die LOKALE HOLZVERARBEITENDE INDUSTRIE VERKAUFT (Holzsägewerke, Papierindustrie, Parkettindustrie, Pelletherstellung, usw. …) ?\r\n\r\n4. Wie viele Festmeter Rotbuche aus dem Staatswaldanteil des Pfälzerwaldes wurden im Jahr 2016 als BRENNHOLZ VERKAUFT ?\r\n\r\n5. Wie viele Festmeter Rotbuche aus dem Staatswaldanteil des Pfälzerwaldes werden voraussichtlich im Jahr 2017 INSGESAMT EINGESCHLAGEN ?\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nIngo Körner\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDie Rechtsbasis, nach der festgelegt wird, wie bei Kommunen mit Sicherungshaushalt, die Anzahl der Arbeitsplätze für eine funktionierende Verwaltung festgelegt wird.\r\nHintergrund ist die Gefahr, dass eine zu dünn ausgestaltete Verwaltung zu einem Rückzug aus der Fläche führt und nach der Staatentheorie anderen Elementen (z.B. Kriminellen) das Feld überlässt.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nUlrich Scharfenort\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "content": "Sehr geehrter Herr Scharfenort,\r\n\r\n\r\naufgrund der Stellung der Kommunen im Staatsaufbau sind diese in ihrem Gebiet grundsätzlich ausschließliche und eigenverantwortliche Träger der öffentlichen Verwaltung, § 2 Gemeindeordnung NRW. Der Rat der Kommune ist zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans sowie die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, § 41 Absatz 1 Buchst. h Gemeindeordnung NRW.  Die Gemeindeordnung ist veröffentlicht auf der Homepage<https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2023&bes_id=6784&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Gemeindeordnung#det0> des Ministeriums des Inneren.\r\n\r\nAuch wenn sich eine Kommune in schwieriger Haushaltslage befindet, kann es deshalb keine finanzaufsichtliche Vorgabe an die Kommunen geben, die zu jedem Aufgabenbereich die Anzahl und die Wertigkeit der einzusetzenden Personen festschreiben würde. Derartiges kann somit auch nicht offengelegt werden. Das Land fordert vielmehr allgemein bei diesen Kommunen ein, dass Anstrengungen ergriffen werden, um den Anstieg der Personalaufwendungen auf bestimmte moderate Werte begrenzen, wobei wiederum begründete örtliche Besonderheiten Berücksichtigung finden (Ausführungserlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 07.03.2013 Az. 34 – 46.09.01 – 918/13 „Haushaltskonsolidierung nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und nach dem Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz)“, dort Punkt 3.2). Die zitierten Grundlagen sind unter  http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/kommunale-haushalte/haushaltssicherung/staerkungspakt-stadtfinanzen.html zu finden.\r\n\r\nKonkrete Einsparpotentiale im Bereich der Personalaufwendungen werden von der einzelnen Kommune bzw. dem Rat im Rahmen der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes oder, im Falle der Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen des Landes NRW, im Rahmen der Aufstellung eines Haushaltssanierungsplans, selbst identifiziert.\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "subject": "AW: Kosten für Abschiebungen [#25219]",
            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Abschiebungen“ vom 08.11.2017 (#25219) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25219\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Abschiebungen“ vom 08.11.2017 (#25219) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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            "content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n- Kosten für Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber in den Jahren 2015 und 2016\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nmit E-Mail vom 08. November 2017 fragen Sie nach den Kosten für Abschiebungen.\r\nFür die Beantwortung Ihrer Anfrage verweise ich auf die schriftliche Anfrage S18-12252 des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 08.September 2017.\r\n„[…]Die Kosten für Abschiebungen und Rückführung von Ausländern sind im Einzelplan 05 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Kapitel 0541 (Der Polizeipräsident in Berlin -Direktion Einsatz-) Titel 540 11 (Überführungen, Überstellungen) etatisiert. Aus diesem Titel werden die Kosten für Häftlingsüberführungen, Abschiebungen und Rückführungen von Ausländern einschließlich eventueller Passersatzkosten geleistet.\r\nDie tatsächlichen Ausgaben betrugen 2016 1.086.091,98 €.[…]“\r\n\r\nDie Ausgaben für 2015 lagen bei 742.128,79 €.\r\n\r\nIn Anbetracht der Tatsache, dass ich nur auf eine schriftliche Anfrage verweisen musste, werde ich keine Gebühr erheben.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n- Anzahl der abgelehnten Asylanträge 2015 und 2016\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "\n\r\nwir haben den Text am 8.11.2016 mit der Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Der Landtag hat keine Stellungnahme abgegeben.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nzu Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Recherche Sie bereits zur gesuchten Zustimmung des Landtags geführt hat. Sie finden diese in Drs. 17/16207; Beschluss des Landtags vom 29.03.2017. \r\n\r\nEntgegen Ihrer in der Mail geäußerten Annahme muss es im Hinblick auf Art. 72 Abs. 2 Bayerische Verfassung auch keine Zustimmung vor diesem Datum geben. Näheres zum Verfahren beim Abschluss von Staatsverträgen finden Sie in den Ausführungen der Kommentarliteratur zum Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung, beispielsweise bei Meder/Brechmann, Kommentar zur Bayerischen Verfassung, Art. 72 Rn. 5. Ich darf Ihnen nachfolgend kurz die Grundzüge skizzieren: \r\n\r\nBei allen Staatsverträgen führt die Bayerische Staatsregierung jeweils die Verhandlungen mit den anderen Ländern. Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Vertragstext - im Fall der Rundfunkstaatsverträge - auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Kenntnis genommen. Im Anschluss daran wird dann der jeweilige Vertragstext dem Bayerischen Landtag zugeleitet und diesem gem. Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m .Abs. 2 Parlamentsbeteiligungsgesetz (PBG) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Details hierzu regelt die Vereinbarung zum PBG in Ziff. III. Beabsichtigte Staatsverträge. Demnach darf frühestens vier Wochen nach der Zuleitung der Vertrag durch den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden. Mit dieser Unterzeichnung erfolgt noch kein rechtlich bindender Abschluss des Staatsvertrages. Vielmehr wird damit erst die Grundlage für die parlamentarische Behandlung des Staatsvertrags in den Landesparlamenten geschaffen. Mit gesondertem Schreiben bittet die Bayerische Staatsregierung den Bayerischen Landtag um Zustimmung zu dem Staatsvertrag. Im konkreten Fall tat sie dies mit Schreiben vom 19.01.2017 (s. Drs. 17/15018). Mit Beschluss - im vorliegenden Fall vom 29.03.2017 - erteilte der Landtag seine Zustimmung zum Staatsvertrag. Erst durch diese Zustimmung wird der Ministerpräsident ermächtigt, den Staatsvertrag durch eine rechtlich bindende Erklärung abzuschließen – die so genannte Ratifikation. \r\n\r\nDer Vollständigkeit halber dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass wir Ihre Anfrage als eine der vielen, täglichen Anfragen von an unserer Arbeit interessierter Bürgerinnen und Bürger betrachtet haben. Unsere Auskunft beruht daher nicht auf einer der von Ihnen zitierten Rechtsgrundlagen, insbesondere nicht auf dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz oder dem Bayerischen Verbraucherschutzgesetz oder gar dem Verwaltungsverfahrensgesetz.\r\n\r\nWir bedanken uns für Ihr Interesse an der Tätigkeit des Bayerischen Landtags und verbleiben mit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Sehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nSie schreiben:\r\n\"Bei allen Staatsverträgen führt die Bayerische Staatsregierung jeweils die Verhandlungen mit den anderen Ländern. Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Vertragstext - im Fall der Rundfunkstaatsverträge - auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Kenntnis genommen. Im Anschluss daran wird dann der jeweilige Vertragstext dem Bayerischen Landtag zugeleitet und diesem gem. Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m .Abs. 2 Parlamentsbeteiligungsgesetz (PBG) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Details hierzu regelt die Vereinbarung zum PBG in Ziff. III. Beabsichtigte Staatsverträge. Demnach darf frühestens vier Wochen nach der Zuleitung der Vertrag durch den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden.\"\r\n\r\n1. Ministerpräsidentenkonferenz in Rostock war am 28.10.2016. \r\n2. Der Text des Staatsvertrages wurde an darauffolgenden Tagen dem Bayerischen Landtag zur Stellungnahme zugeleitet.\r\n3. 4 Wochen danach (notwendige Frist) hat der Ministerpräsident den Staatsvertrag am 08.12.2016 unterzeichnet.\r\n\r\nBitte schicken Sie mir folgende Informationen (es müsste vor 08.12.2016 stattgefunden haben):\r\n\r\n- wann genau hat der Bayerischer Landtag den Text des Staatsvertrages zur Stellungnahme bekommen?\r\n- welche Stellungnahme hat der Bayerische Landtag dazu abgegeben?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25222\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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                    "Sehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nSie schreiben:\r\n\"Bei allen Staatsverträgen führt die Bayerische Staatsregierung jeweils die Verhandlungen mit den anderen Ländern. Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Vertragstext - im Fall der Rundfunkstaatsverträge - auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Kenntnis genommen. Im Anschluss daran wird dann der jeweilige Vertragstext dem Bayerischen Landtag zugeleitet und diesem gem. Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m .Abs. 2 Parlamentsbeteiligungsgesetz (PBG) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Details hierzu regelt die Vereinbarung zum PBG in Ziff. III. Beabsichtigte Staatsverträge. Demnach darf frühestens vier Wochen nach der Zuleitung der Vertrag durch den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden.\"\r\n\r\n1. Ministerpräsidentenkonferenz in Rostock war am 28.10.2016. \r\n2. Der Text des Staatsvertrages wurde an darauffolgenden Tagen dem Bayerischen Landtag zur Stellungnahme zugeleitet.\r\n3. 4 Wochen danach (notwendige Frist) hat der Ministerpräsident den Staatsvertrag am 08.12.2016 unterzeichnet.\r\n\r\nBitte schicken Sie mir folgende Informationen (es müsste vor 08.12.2016 stattgefunden haben):\r\n\r\n- wann genau hat der Bayerischer Landtag den Text des Staatsvertrages zur Stellungnahme bekommen?\r\n- welche Stellungnahme hat der Bayerische Landtag dazu abgegeben?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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                    "\n\nich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 12. Dezember 2017 an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Ihre Eingabe wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. \n\nNach Abschluss der rechtlichen Prüfung wird sich der o.g. Bearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen. Für eventuelle Rückfragen oder Ergänzungen wenden Sie sich bitte an das für die Bearbeitung zuständige Referat 15, welches unter den o.g. Kontaktdaten erreichbar ist.\n\nBitte beachten Sie, dass die Anrufung der BfDI etwaige Rechtsbehelfsfristen in einem IFG-Verfahren weder hemmt noch unterbricht.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nkönnen Sie mich bitte über den Stand Ihrer Überprüfung zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „elektronische Gesundheitsakte“ vom 08.11.2017 (#25223) informieren?\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n\r\nP.S. Leiten Sie bitte meine Anfrage/Rückfrage an die zuständige Abteilung weiter, falls Sie nicht zuständig sind.\n\nAnfragenr: 25223\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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