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"subject": "Vermittlung bei Anfrage „Vereinbarungen zu U2-Konzert“ [#25594]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/25594\n\nDie BVG meldet sich nicht zurück, meine Anfrage ist nunmehr ein halbes Jahr alt.\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\nArne Semsrott\n\nAnfragenr: 25594\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/25594\n\nDie BVG meldet sich nicht zurück, meine Anfrage ist nunmehr ein halbes Jahr alt.\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\nArne Semsrott\n\nAnfragenr: 25594\nAntwort an: "
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"subject": "Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000415994",
"content": "\n\n\nEingangsbescheid\n\n\nLiebe Kundin, lieber Kunde,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail. Es freut uns, dass Sie sich die Zeit\ngenommen haben, uns zu kontaktieren.\n\nGern leiten wir Ihr Anliegen an den zuständigen Fachbereich zur\nKenntnisnahme und weiteren Bearbeitung weiter.\n\nFreundliche Grüße",
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"sender": "Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)",
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"subject": "AW: 17/00641 - IFG-Antrag Arne Semsrott zu Übersendung von Verträgen betr. U2-Konzert [#25594]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich halte an meinem Antrag fest und freue mich auf den Vertrag.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nArne Semsrott\n\nAnfragenr: 25594\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nArne Semsrott\nOpen Knowledge Foundation Deutschland e.V.\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich halte an meinem Antrag fest und freue mich auf den Vertrag.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nArne Semsrott\n\nAnfragenr: 25594\nAntwort an: "
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"subject": "AW: WG: 17/00641 - WG: Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763 [#25594]",
"content": "Sehr geehrte Rechtsabteilung,\r\nda liegen Sie falsch. Ich habe am 19.12. direkt geantwortet. Das können Sie online nachvollziehen unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zu-u2-konzert/#nachricht-80042\r\n\r\nSollte es helfen, wenn IFG-Anfragen an eine andere Mailadresse als die allgemeine <<E-Mail-Adresse>> versendet werden, bitte ich um Mitteilung der spezifischer Adresse. \r\n\r\nZudem weise ich Sie darauf hin, dass die Bezahlung per Vorkasse hier nicht möglich ist (vgl. OVG BB 12 B 22.12).\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nArne Semsrott\n\nAnfragenr: 25594\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nArne Semsrott\nOpen Knowledge Foundation Deutschland e.V.\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"sender": "Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)",
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"subject": "WG: 17/00641 - WG: Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763 [#25594]",
"content": "Sehr geehrter Herr Semsrott,\n\ndie Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage liegen nicht vor: Sie selbst haben darum gebeten, vor Gewährung Ihres Antrags auf Akteneinsicht über die Kosten informiert zu werden. Die Kosteninformation ist bereits am 19.12.2017 an Sie versandt worden (siehe Anlage) verbunden mit der Bitte um Mitteilung, ob Sie gleichwohl am Antrag festhalten. Auf diese Anfrage haben Sie nicht reagiert, so dass wir angenommen haben, dass sich Ihr Antrag erledigt hat. In Ihrer EMail vom 09.03.2018 ist ebenfalls kein Hinweis auf die Kostenübernahme zu finden, so dass wir vorsorglich nochmals die EMail vom 19.12.2017 beilegen und um Mitteilung bitten, ob Sie trotz der voraussichtlichen Kosten, die eine Höhe von bis zu 50,00 EUR betragen können, an Ihrem Antrag festhalten. Diese Kosten würden wir per Vorkasse geltend machen.\n\nDarüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine weitere Bearbeitung des Antrags erst nach Ostern erfolgen kann.\n\nMit freundlichen Grüßen,",
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"WG: 17/00641 - WG: Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763 [#25594]"
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"Sehr geehrter Herr Semsrott,\n\ndie Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage liegen nicht vor: Sie selbst haben darum gebeten, vor Gewährung Ihres Antrags auf Akteneinsicht über die Kosten informiert zu werden. Die Kosteninformation ist bereits am 19.12.2017 an Sie versandt worden (siehe Anlage) verbunden mit der Bitte um Mitteilung, ob Sie gleichwohl am Antrag festhalten. Auf diese Anfrage haben Sie nicht reagiert, so dass wir angenommen haben, dass sich Ihr Antrag erledigt hat. In Ihrer EMail vom 09.03.2018 ist ebenfalls kein Hinweis auf die Kostenübernahme zu finden, so dass wir vorsorglich nochmals die EMail vom 19.12.2017 beilegen und um Mitteilung bitten, ob Sie trotz der voraussichtlichen Kosten, die eine Höhe von bis zu 50,00 EUR betragen können, an Ihrem Antrag festhalten. Diese Kosten würden wir per Vorkasse geltend machen.\n\nDarüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine weitere Bearbeitung des Antrags erst nach Ostern erfolgen kann.\n\nMit freundlichen Grüßen,"
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"sender": "Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)",
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"subject": "17/00641 - Ihr IFG-Antrag zum U2-Konzert; Bescheid vom 18.07.2018; Gebühren über 50 EUR; hier: Mahnung",
"content": "Sehr geehrter Herr Semsrott,\n\n\n\nbitte finden Sie in der Anlage die o.g. Mahnung bezüglich der ausstehenden Gebühren.\n\n\n\nMit freundlichen Grüßen,",
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"17/00641 - Ihr IFG-Antrag zum U2-Konzert; Bescheid vom 18.07.2018; Gebühren über 50 EUR; hier: Mahnung"
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"Sehr geehrter Herr Semsrott,\n\n\n\nbitte finden Sie in der Anlage die o.g. Mahnung bezüglich der ausstehenden Gebühren.\n\n\n\nMit freundlichen Grüßen,"
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"sender": "Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)",
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"subject": "Vereinbarungen zu U2-Konzert [#25594]",
"content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n- Sämtliche Vereinbarungen, die die BVG mit der Plattenfirma von U2 sowie ggf. weiteren beteiligten Unternehmen für das U2-Konzert in der U2 am 6.12.2017 getroffen hat\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nArne Semsrott\nOpen Knowledge Foundation Deutschland e.V.\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nArne Semsrott\nOpen Knowledge Foundation Deutschland e.V.\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
"redacted_subject": [
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"Vereinbarungen zu U2-Konzert [#25594]"
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"redacted_content": [
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"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n- Sämtliche Vereinbarungen, die die BVG mit der Plattenfirma von U2 sowie ggf. weiteren beteiligten Unternehmen für das U2-Konzert in der U2 am 6.12.2017 getroffen hat\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nArne Semsrott\nOpen Knowledge Foundation Deutschland e.V.\n"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)",
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"subject": "Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763",
"content": "\n\n\nEingangsbescheid\n\n\nLiebe Kundin, lieber Kunde,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail. Es freut uns, dass Sie sich die Zeit\ngenommen haben, uns zu kontaktieren.\n\nGern leiten wir Ihr Anliegen an den zuständigen Fachbereich zur\nKenntnisnahme und weiteren Bearbeitung weiter.\n\nFreundliche Grüße",
"redacted_subject": [
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"Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763"
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"\n\n\nEingangsbescheid\n\n\nLiebe Kundin, lieber Kunde,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail. Es freut uns, dass Sie sich die Zeit\ngenommen haben, uns zu kontaktieren.\n\nGern leiten wir Ihr Anliegen an den zuständigen Fachbereich zur\nKenntnisnahme und weiteren Bearbeitung weiter.\n\nFreundliche Grüße"
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"sender": "Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)",
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"subject": "17/00641 - IFG-Antrag Arne Semsrott zu Übersendung von Verträgen betr. U2-Konzert",
"content": "Sehr geehrter Herr Semsrott,\n\n\n\nmit Ihrem o.g. Antrag vom 06.12.2017 nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz bitten Sie um: Sämtliche Vereinbarungen, die die BVG mit der Plattenfirma von U2 sowie ggf. weiteren beteiligten Unternehmen für das U2-Konzert in der U2 am 6.12.2017 getroffen hat.\n\n\n\nHierzu können wir Ihnen zunächst mitteilen, dass die BVG keine Verträge mit der Plattenfirma von U2 geschlossen hat. Einzig in Betracht kommender Vertrag ist der, der mit der die Veranstaltung ausrichtenden Agentur geschlossen worden ist. Dieser Vertrag berührt die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dieser Agentur, so dass wir diese über Ihren Antrag informiert und um Stellungnahme gebeten haben. Hierfür haben wir der Agentur die gesetzliche Frist von 2 Wochen eingeräumt (§ 14 Abs. 2 BlnIFG).\n\n\n\nIn Ihrem Antrag bitten Sie um Mitteilung der voraussichtlichen Kosten. Diese können wir Ihnen derzeit nicht genau benennen, aber erfahrungsgemäß sind Teile von angefragten Verträgen zu schwärzen, was einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. ich kann Ihnen allerdings zusagen, dass der Verwaltungsaufwand für diesen Vertrag nicht mit höheren Kosten als maximal 50 EUR verbunden ist. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Antrag festhalten wollen.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrter Herr Semsrott,\n\n\n\nmit Ihrem o.g. Antrag vom 06.12.2017 nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz bitten Sie um: Sämtliche Vereinbarungen, die die BVG mit der Plattenfirma von U2 sowie ggf. weiteren beteiligten Unternehmen für das U2-Konzert in der U2 am 6.12.2017 getroffen hat.\n\n\n\nHierzu können wir Ihnen zunächst mitteilen, dass die BVG keine Verträge mit der Plattenfirma von U2 geschlossen hat. Einzig in Betracht kommender Vertrag ist der, der mit der die Veranstaltung ausrichtenden Agentur geschlossen worden ist. Dieser Vertrag berührt die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dieser Agentur, so dass wir diese über Ihren Antrag informiert und um Stellungnahme gebeten haben. Hierfür haben wir der Agentur die gesetzliche Frist von 2 Wochen eingeräumt (§ 14 Abs. 2 BlnIFG).\n\n\n\nIn Ihrem Antrag bitten Sie um Mitteilung der voraussichtlichen Kosten. Diese können wir Ihnen derzeit nicht genau benennen, aber erfahrungsgemäß sind Teile von angefragten Verträgen zu schwärzen, was einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. ich kann Ihnen allerdings zusagen, dass der Verwaltungsaufwand für diesen Vertrag nicht mit höheren Kosten als maximal 50 EUR verbunden ist. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Antrag festhalten wollen.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"subject": "Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000407088",
"content": "\n\n\nEingangsbescheid\n\n\nLiebe Kundin, lieber Kunde,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail. Es freut uns, dass Sie sich die Zeit\ngenommen haben, uns zu kontaktieren.\n\nGern leiten wir Ihr Anliegen an den zuständigen Fachbereich zur\nKenntnisnahme und weiteren Bearbeitung weiter.\n\nFreundliche Grüße",
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"Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000407088"
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"redacted_content": [
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"\n\n\nEingangsbescheid\n\n\nLiebe Kundin, lieber Kunde,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail. Es freut uns, dass Sie sich die Zeit\ngenommen haben, uns zu kontaktieren.\n\nGern leiten wir Ihr Anliegen an den zuständigen Fachbereich zur\nKenntnisnahme und weiteren Bearbeitung weiter.\n\nFreundliche Grüße"
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"sender": "Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/84733/",
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"subject": "AW: Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763 [#25594]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarungen zu U2-Konzert“ vom 06.12.2017 (#25594) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nIch weise darauf hin, dass inzwischen die Erhebung einer Untätigkeitsklage möglich ist.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nArne Semsrott\n\nAnfragenr: 25594\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nArne Semsrott\nOpen Knowledge Foundation Deutschland e.V.\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarungen zu U2-Konzert“ vom 06.12.2017 (#25594) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nIch weise darauf hin, dass inzwischen die Erhebung einer Untätigkeitsklage möglich ist.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nArne Semsrott\n\nAnfragenr: 25594\nAntwort an: "
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
]
],
"sender": "Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)",
"status_name": null,
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/95563/",
"id": 95563,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zu-u2-konzert/#nachricht-95563",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25594/",
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"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3830/",
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"subject": "Ihre E-Mail vom 18. Juni 2018",
"content": "Sehr geehrter Herr,\n\ndie o. g. E-Mail liegt mir vor. Ich werde die Angelegenheit prüfen,\nbitte jedoch um Verständnis, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Ihre E-Mail vom 18. Juni 2018"
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"Sehr geehrter Herr,\n\ndie o. g. E-Mail liegt mir vor. Ich werde die Angelegenheit prüfen,\nbitte jedoch um Verständnis, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79422/",
"id": 79422,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahmegenehmigungen-fur-geldtransporter/#nachricht-79422",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25595/",
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"sender_public_body": null,
"recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14444/",
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2017-12-07T01:11:42.082620+01:00",
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"subject": "Ausnahmegenehmigungen für Geldtransporter [#25595]",
"content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAnfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nan der Kreuzung Danziger/Greifswalder Straße erinnert ein \"Geisterrad\" an die hier im Juni bei einem Unfall ums Leben gekommene Radfahrerin. Als ich kürzlich die Stelle passierte, fiel mir auf, dass wenige Meter entfernt, auf dem dortigen Aufstellstreifen, im absoluten Halteverbot, ein Transporter parkte (obwohl es dort nebeneinander mehrere Kfz-Spuren gibt). Auf diesen Umstand angesprochen, ließ mich ein Mitfahrer des Transporters wissen, dass es sich um einen Geldtransporter handelt und dieser eine Ausnahmegenehmigung habe, hier zu halten.\r\n\r\nIch möchte Sie daher freundlich bitten, mir mitzuteilen, ob es solche Ausnahmegenehmigungen tatsächlich gibt (im Fall der Ziemann-Gruppe, zu der Transporter FR-Z 3230 gehört – aber auch generell) – und mir ggf. eine Kopie einer solchen Ausnahmegenehmigung zuzusenden (gegen eventuelle Schwärzungen von Betriebsdaten habe ich keine Einwände).\r\n\r\nVielen Dank vorab.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nGünter Bartsch\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nGünter Bartsch\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Ausnahmegenehmigungen für Geldtransporter [#25595]"
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"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAnfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nan der Kreuzung Danziger/Greifswalder Straße erinnert ein \"Geisterrad\" an die hier im Juni bei einem Unfall ums Leben gekommene Radfahrerin. Als ich kürzlich die Stelle passierte, fiel mir auf, dass wenige Meter entfernt, auf dem dortigen Aufstellstreifen, im absoluten Halteverbot, ein Transporter parkte (obwohl es dort nebeneinander mehrere Kfz-Spuren gibt). Auf diesen Umstand angesprochen, ließ mich ein Mitfahrer des Transporters wissen, dass es sich um einen Geldtransporter handelt und dieser eine Ausnahmegenehmigung habe, hier zu halten.\r\n\r\nIch möchte Sie daher freundlich bitten, mir mitzuteilen, ob es solche Ausnahmegenehmigungen tatsächlich gibt (im Fall der Ziemann-Gruppe, zu der Transporter FR-Z 3230 gehört – aber auch generell) – und mir ggf. eine Kopie einer solchen Ausnahmegenehmigung zuzusenden (gegen eventuelle Schwärzungen von Betriebsdaten habe ich keine Einwände).\r\n\r\nVielen Dank vorab.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nGünter Bartsch\n"
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"<< Adresse entfernt >>"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "Günter Bartsch",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79426/",
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"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahmegenehmigungen-fur-geldtransporter/#nachricht-79426",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25595/",
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"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14444/",
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"status": "resolved",
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"subject": "WG: Ausnahmegenehmigungen für Geldtransporter [#25595]",
"content": "Sehr geehrter Herr Bartsch,\n\nbitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber an die Berliner Polizei oder evtl. die Senatsverwaltung für Inneres und Sport.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"WG: Ausnahmegenehmigungen für Geldtransporter [#25595]"
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"Sehr geehrter Herr Bartsch,\n\nbitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber an die Berliner Polizei oder evtl. die Senatsverwaltung für Inneres und Sport.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79432/",
"id": 79432,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/meldung-von-parksundern/#nachricht-79432",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25597/",
"sent": true,
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"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
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"content_hidden": false,
"sender_public_body": null,
"recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2871/",
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2017-12-07T11:18:15.730203+01:00",
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"subject": "Meldung von Parksündern [#25597]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nHintergrund\r\nWDR-Sendung MARKT vom 06.12.2017\r\nhttps://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/markt/video-vorfahrt-fuer-egoisten-100.html\r\n\r\nAm Ende des Berichtes zu Parkvergehen in Köln wurde erwähnt, dass man auf den Seiten mancher Ordnungsämter PARKSÜNDER melden und teilweise auch Beweisfotos hochladen könne.\r\n\r\n1) Ist ein solches MELDEN (Text und/oder Bild) von \"Parksündern\" datenschutzrechtlich zulässig?\r\n\r\n2) Wie viele Beschwerden von \"Parksündern\" gab es bei Ihrer Behörde bisher in 2017 wegen solcher datenschutzrechtlich zumindest fragwürdigen \"Meldungen?\"\r\n\r\n3) Senden Sie mir bitte Dokumente (von Ihrer oder von anderen Datenschutzbehörden), in denen diese Thematik behandelt wird.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Meldung von Parksündern [#25597]"
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"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nHintergrund\r\nWDR-Sendung MARKT vom 06.12.2017\r\nhttps://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/markt/video-vorfahrt-fuer-egoisten-100.html\r\n\r\nAm Ende des Berichtes zu Parkvergehen in Köln wurde erwähnt, dass man auf den Seiten mancher Ordnungsämter PARKSÜNDER melden und teilweise auch Beweisfotos hochladen könne.\r\n\r\n1) Ist ein solches MELDEN (Text und/oder Bild) von \"Parksündern\" datenschutzrechtlich zulässig?\r\n\r\n2) Wie viele Beschwerden von \"Parksündern\" gab es bei Ihrer Behörde bisher in 2017 wegen solcher datenschutzrechtlich zumindest fragwürdigen \"Meldungen?\"\r\n\r\n3) Senden Sie mir bitte Dokumente (von Ihrer oder von anderen Datenschutzbehörden), in denen diese Thematik behandelt wird.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"subject": "AW: Meldung von Parksündern [#25597]",
"content": "\r\n\r\nDer Eingang Ihrer E-Mail vom 07.12.2017 wird hiermit bestätigt.\r\n\r\n-- \r\nLandesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit \r\nNordrhein-Westfalen\r\nKavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf\r\nTel.: 0211-38424-0\r\nFax: 0211-38424-10\r\nE-Mail: <<E-Mail-Adresse>>\r\nInternet: www.ldi.nrw.de\r\nÖffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc\r\n\r\n--\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> \r\nGesendet: Donnerstag, 7. Dezember 2017 11:18\r\nAn: ZF LDI Poststelle\r\nBetreff: Meldung von Parksündern [#25597]\r\n\r\nAntrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nHintergrund\r\nWDR-Sendung MARKT vom 06.12.2017\r\nhttps://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/markt/video-vorfahrt-fuer-egoisten-100.html\r\n\r\nAm Ende des Berichtes zu Parkvergehen in Köln wurde erwähnt, dass man auf den Seiten mancher Ordnungsämter PARKSÜNDER melden und teilweise auch Beweisfotos hochladen könne.\r\n\r\n1) Ist ein solches MELDEN (Text und/oder Bild) von \"Parksündern\" datenschutzrechtlich zulässig?\r\n\r\n2) Wie viele Beschwerden von \"Parksündern\" gab es bei Ihrer Behörde bisher in 2017 wegen solcher datenschutzrechtlich zumindest fragwürdigen \"Meldungen?\"\r\n\r\n3) Senden Sie mir bitte Dokumente (von Ihrer oder von anderen Datenschutzbehörden), in denen diese Thematik behandelt wird.\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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" \r\nGesendet: Donnerstag, 7. Dezember 2017 11:18\r\nAn: ZF LDI Poststelle\r\nBetreff: Meldung von Parksündern [#25597]\r\n\r\nAntrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nHintergrund\r\nWDR-Sendung MARKT vom 06.12.2017\r\nhttps://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/markt/video-vorfahrt-fuer-egoisten-100.html\r\n\r\nAm Ende des Berichtes zu Parkvergehen in Köln wurde erwähnt, dass man auf den Seiten mancher Ordnungsämter PARKSÜNDER melden und teilweise auch Beweisfotos hochladen könne.\r\n\r\n1) Ist ein solches MELDEN (Text und/oder Bild) von \"Parksündern\" datenschutzrechtlich zulässig?\r\n\r\n2) Wie viele Beschwerden von \"Parksündern\" gab es bei Ihrer Behörde bisher in 2017 wegen solcher datenschutzrechtlich zumindest fragwürdigen \"Meldungen?\"\r\n\r\n3) Senden Sie mir bitte Dokumente (von Ihrer oder von anderen Datenschutzbehörden), in denen diese Thematik behandelt wird.\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "Ihr Informationszugangsantrag vom 7.12.2017",
"content": "Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)\n\nIhr Informationszugangsantrag vom 7.12.2017\n\nAktenzeichen: 209.2.7-4292/17\n\n________________________________\n\nSehr geehrtAntragsteller/in\n\n\n\nich bedanke mich für Ihren o.g. Informationszugangsantrag. In Ihrem Antrag wenden Sie sich in drei Punkten zum Thema \"Melden von Parkverstößen an das Ordnungsamt\" an mich:\n\n\n\n\"1) Ist ein solches MELDEN (Text und/oder Bild) von \"Parksündern\" datenschutzrechtlich zulässig?\n\n 2) Wie viele Beschwerden von \"Parksündern\" gab es bei Ihrer Behörde bisher in 2017 wegen solcher datenschutzrechtlich zumindest fragwürdigen \"Meldungen?\"\n\n 3) Senden Sie mir bitte Dokumente (von Ihrer oder von anderen Datenschutzbehörden), in denen diese Thematik behandelt wird.\"\n\n\n\nZu Ihrer ersten Frage teile ich Ihnen mit, dass die Weitergabe von personenbezogenen Daten von \"Parksündern\" an die zuständigen Ordnungsämter durch eine Einzelperson datenschutzrechtlich zulässig sein kann, wenn die Daten durch die Person rechtmäßig erhoben und rechtmäßig an das Ordnungsamt übermittelt worden sind. Die Daten werden etwa dann durch die Person rechtmäßig erhoben und an das Ordnungsamt übermittelt, wenn die Erhebung und Übermittlung der Daten durch eine Rechtsvorschrift erlaubt oder angeordnet wird, § 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Insoweit sind etwa eine Erlaubnis gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BDSG oder § 28 Abs. 2 Nr. 2a BDSG denkbar.\n\n\n\nEine rechtmäßige Erhebung und Übermittlung der Daten an das Ordnungsamt kann demgemäß bspw. dann erfolgen, wenn die Erhebung und Übermittlung der personenbezogenen Daten zu eigenen Zwecken der meldenden Person erfolgt und die Erhebung und Übermittlung zur Wahrung des berechtigten Interesses der meldenden Person (dann § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BDSG) oder eines Dritten (dann § 28 Abs. 2 Nr. 2a BDSG) erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen besteht bzw. überwiegt.\n\n\n\nEin berechtigtes Interesse ist dabei grundsätzlich jedes von der Rechtsordnung gebilligte Interesse einer Person, also im Falle des § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BDSG bspw. auch das Interesse einer meldenden Person daran, einen \"Parksünder\" aus seiner / ihrer Garagenausfahrt, die durch den \"Parksünder\" blockiert wird, oder von seinem / ihrem Parkplatz entfernen zu lassen. Im Falle des § 28 Abs. 2 Nr. 2a BDSG kommt etwa das Interesse eines Dritten mit einer Behinderung daran in Betracht, den \"Parksünder\" von einem Behindertenparkplatz zu entfernen (wenn auf diesem unberechtigt geparkt wurde), um selbst dort parken zu können oder das Interesse der Feuerwehr, den \"Parksünder\" aus der Ausfahrt der Feuerwehr zu entfernen, um diese im Notfall nutzen zu können, in Betracht.\n\n\n\nIn allen aufgezeigten Fällen kann dann auch davon ausgegangen werden, dass die Meldung erforderlich ist. Erforderlich ist eine Datenverarbeitung dann, wenn sie notwendig für die Erreichung der berechtigten Interessen ist und kein milderes Mittel zur Verfügung steht, welches den Zweck gleich gut erreicht. Ein milderes Mittel ist in den vorgenannten Fällen nicht ersichtlich, da der Falschparker nur dann zeitnah entfernt wird, wenn dessen Daten direkt an die zuständige Ordnungsbehörde weitergegeben werden.\n\n\n\nIn den genannten Fällen besteht auch kein Grund zu der Annahme, dass schutzwürdige Interessen des \"Parksünders\" entgegenstehen, wenn die Daten lediglich an die zuständige Ordnungsbehörde weitergegeben werden, da dieser sich verkehrsordnungswidrig verhält und mithin mit einer Ahndung rechnen muss.\n\n\n\nEtwas anderes kann aber etwa dann gelten, wenn weder ein berechtigtes Interesse der meldenden Person noch ein berechtigtes Interesse eines Dritten (Parken im Parkverbot ohne dabei andere Personen zu behindern) an der Meldung bei der Ordnungsbehörde gegeben ist. Auch in diesen Fällen ist aber eine Einzelfallprüfung einschließlich einer Interessenabwägung in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Meldung an die zuständige Ordnungsbehörde durchzuführen.\n\n\n\nZu Ihrer zweiten Frage teile ich Ihnen mit, dass wir die von Ihnen beschriebenen Eingänge statistisch nicht gesondert erfassen, weshalb es sich bei der von Ihnen beantragten Information um eine bei uns nicht vorhandene i.S.d. § 4 Abs. 1 IFG NRW handelt. Im Gegensatz zum gesetzlich vorgesehenen Informationszugangsanspruch existiert kein Informationsbeschaffungsanspruch: Eine öffentliche Stelle ist nicht verpflichtet, vorhandene Informationen erst noch zu schaffen, etwa durch statistische Auswertung vorhandener Informationen.\n\n\n\nHinsichtlich Ihrer dritten Frage kann ich Ihrem Antrag leider nicht entnehmen, welche konkreten Informationen Sie beanspruchen. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir den Hinweis, dass diverse Informationsbroschüren online auf den Internetseiten der verschiedenen Landes- bzw. der Bundesdatenschutzbeauftragten erhältlich sind.\n\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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"kind": "email",
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"subject": "WG: AW: Fahrgastzahlen pro Haltestelle [#25598]",
"content": "Sehr geehrter Herr Müller,\n\nwir nehmen Bezug auf Ihre über das Portal Frag-den-Staat eingegangene \nAnfrage auf Zugang zu Informationen. \n\nZunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die HOCHBAHN als \nprivatrechtlich organisiertes Unternehmen nach Maßgabe von § 2 Abs. 3 \nHmbTG - anders als die staatlichen Behörden - nur eingeschränkt der \nInformationspflicht unterliegt, nämlich nur, soweit sie öffentliche \nAufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnimmt oder \nöffentliche Dienstleistungen erbringt und dabei der Kontrolle der Freien \nund Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden \njuristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegt.\n\nOhne die Frage des gesetzlichen Anwendungsbereiches vertiefen zu wollen - \nund insoweit ohne Präjudiz - können wir aber bereits aus anderen Gründen \nIhrem Antrag nicht entsprechen.\n\nDie von Ihnen angefragten Informationen sind nach Maßgabe von § 7 HmbTG \nvom Informationszugang ausgenommen. Aus auf der Hand liegenden Gründen \nstellt die durchschnittliche Zahl der täglichen Nutzer (Fahrgäste) jeder \nHaltestelle des U-Bahn-Netzes vertraulich zu behandelndes Datenmaterial \ndar. Entsprechend der gesetzlichen Definition stellen diese Informationen \nals auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die \nnicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich \nsind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes \nInteresse hat, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar. Das \nGeheimhaltungsinteresse liegt vor, weil das Bekanntwerden des \nDatenmaterials geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu \nfördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern \nbzw. es geeignet ist, der HOCHBAHN wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.\n\nAus diesem Grund sind diese Informationen in der angefragten Granulität \nbisher in dieser Form und diesem Umfang nicht veröffentlicht worden.\n\nDerartige Daten werden auch nicht zwischen den Unternehmen im HVV \nausgetauscht. Auch im HVV agieren die in unterschiedlicher Trägerschaft \nstehenden Unternehmen in einer Wettbewerbssituation zueinander. Der \nwirtschaftliche Erfolg ihres Handeln, der sich insbesondere durch die \nerzeilten Nachfrage- und Nutzungswerte der Fahrgäste ableiten lässt, ist \nabhängig von ihren jeweils eigenen unternehmerischen Handlungen.\n\nSoweit Sie in Ihrem Antrag alternativ auf Informationen abstellen, die \nnicht durch Ausschlussgründe geschützt sind, verweisen wir hinsichtlich \nder konsolidiert dargestellten Nachfragedaten auf unseren im Internet \nabrufbaren Lagebericht zum Geschäftsbericht. \n\nhttps://www.hochbahn.de/hochbahn/wcm/connect/de/eb1b907c-a495-4192-972a-b6ef19275233/170607_hochbahn_ub16_pflicht_d_geschuetzt.pdf?MOD=AJPERES&CACHEID=ROOTWORKSPACE.Z18_JH8I1JC0L05M10AEB6TSP430A1-eb1b907c-a495-4192-972a-b6ef19275233-l-2I9L1\n\nDiese Auskunft ergeht gebührenfrei.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"WG: AW: Fahrgastzahlen pro Haltestelle [#25598]"
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"Sehr geehrter Herr Müller,\n\nwir nehmen Bezug auf Ihre über das Portal Frag-den-Staat eingegangene \nAnfrage auf Zugang zu Informationen. \n\nZunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die HOCHBAHN als \nprivatrechtlich organisiertes Unternehmen nach Maßgabe von § 2 Abs. 3 \nHmbTG - anders als die staatlichen Behörden - nur eingeschränkt der \nInformationspflicht unterliegt, nämlich nur, soweit sie öffentliche \nAufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnimmt oder \nöffentliche Dienstleistungen erbringt und dabei der Kontrolle der Freien \nund Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden \njuristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegt.\n\nOhne die Frage des gesetzlichen Anwendungsbereiches vertiefen zu wollen - \nund insoweit ohne Präjudiz - können wir aber bereits aus anderen Gründen \nIhrem Antrag nicht entsprechen.\n\nDie von Ihnen angefragten Informationen sind nach Maßgabe von § 7 HmbTG \nvom Informationszugang ausgenommen. Aus auf der Hand liegenden Gründen \nstellt die durchschnittliche Zahl der täglichen Nutzer (Fahrgäste) jeder \nHaltestelle des U-Bahn-Netzes vertraulich zu behandelndes Datenmaterial \ndar. Entsprechend der gesetzlichen Definition stellen diese Informationen \nals auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die \nnicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich \nsind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes \nInteresse hat, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar. Das \nGeheimhaltungsinteresse liegt vor, weil das Bekanntwerden des \nDatenmaterials geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu \nfördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern \nbzw. es geeignet ist, der HOCHBAHN wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.\n\nAus diesem Grund sind diese Informationen in der angefragten Granulität \nbisher in dieser Form und diesem Umfang nicht veröffentlicht worden.\n\nDerartige Daten werden auch nicht zwischen den Unternehmen im HVV \nausgetauscht. Auch im HVV agieren die in unterschiedlicher Trägerschaft \nstehenden Unternehmen in einer Wettbewerbssituation zueinander. Der \nwirtschaftliche Erfolg ihres Handeln, der sich insbesondere durch die \nerzeilten Nachfrage- und Nutzungswerte der Fahrgäste ableiten lässt, ist \nabhängig von ihren jeweils eigenen unternehmerischen Handlungen.\n\nSoweit Sie in Ihrem Antrag alternativ auf Informationen abstellen, die \nnicht durch Ausschlussgründe geschützt sind, verweisen wir hinsichtlich \nder konsolidiert dargestellten Nachfragedaten auf unseren im Internet \nabrufbaren Lagebericht zum Geschäftsbericht. \n\nhttps://www.hochbahn.de/hochbahn/wcm/connect/de/eb1b907c-a495-4192-972a-b6ef19275233/170607_hochbahn_ub16_pflicht_d_geschuetzt.pdf?MOD=AJPERES&CACHEID=ROOTWORKSPACE.Z18_JH8I1JC0L05M10AEB6TSP430A1-eb1b907c-a495-4192-972a-b6ef19275233-l-2I9L1\n\nDiese Auskunft ergeht gebührenfrei.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"content": "Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:\n\nSenden Sie mir bitte die durchschnittliche Zahl der täglichen Nutzer (Fahrgäste) jeder Haltestelle des U-Bahn-Netzes zu.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nFranz Müller\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"subject": "WG: AW: Fahrgäste U-Bahn [#25599]",
"content": "Sehr geehrter Herr Müller,\n\nwir nehmen Bezug auf Ihre über das Portal Frag-den-Staat eingegangene \nAnfrage auf Zugang zu Informationen.\n\nZunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die HOCHBAHN als \nprivatrechtlich organisiertes Unternehmen nach Maßgabe von § 2 Abs. 3 \nHmbTG - anders als die staatlichen Behörden - nur eingeschränkt der \nInformationspflicht unterliegt, nämlich nur, soweit sie öffentliche \nAufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnimmt oder \nöffentliche Dienstleistungen erbringt und dabei der Kontrolle der Freien \nund Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden \njuristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegt.\n\nOhne die Frage des gesetzlichen Anwendungsbereiches vertiefen zu wollen - \nund insoweit ohne Präjudiz - können wir aber bereits aus anderen Gründen \nIhrem Antrag nicht entsprechen.\n\nDie von Ihnen angefragten Informationen sind nach Maßgabe von § 7 HmbTG \nvom Informationszugang ausgenommen. Aus auf der Hand liegenden Gründen \nstellen die Fahrgastzahlen auf den jeweiligen Streckenabschnitten der \nU-Bahn-Linien vertraulich zu behandelndes Datenmaterial dar. Entsprechend \nder gesetzlichen Definition stellen diese Informationen als auf ein \nUnternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht \noffenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind \nund an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse \nhat, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar. Das Geheimhaltungsinteresse \nliegt vor, weil das Bekanntwerden des Datenmaterials geeignet ist, die \nWettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des \neigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern bzw. es geeignet ist, der \nHOCHBAHN wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.\n\nAus diesem Grund sind diese Informationen in der angefragten Granulität \nbisher in dieser Form und diesem Umfang nicht veröffentlicht worden.\n\nSoweit Sie in Ihrem Antrag auf eine Datensammlung der DB AG Bezug nehmen, \nändert das an der hiesigen Bewertung nichts. Es handelt sich dabei um \neinen kleinen Auszug historischer Daten, die nach unserer Kenntnis im \nZusammenhang mit einem DB Hackathon freiwillig und anlassbezogen \nbereitgestellt worden sind. Ferner handelt es sich bei den Daten um nicht \nqualitätsgesicherte Daten, wie aus der Datensatzbeschreibung erkennbar \nwird: \n\n\"Die gelieferten Daten sind nicht weiter behandelte Daten (Rohdaten). Hier \nwurden keine Regressionsparameter verwendet, die die Genauigkeit des \nSystems so erhöhen, dass sie für das Einnahmenaufteilungsverfahren \nverwendet werden dürfen. Auch ist kein Saldenausgleich vorgenommen worden. \nAm Ende der Fahrt muss also nicht zwangsläufig die Summe der Ein-Summe der \nAussteiger Null ergeben.\"\n\nAuch der Hinweis, ob eine Fahrt nur mit einem Zählfahrzeug oder in \nMehrfachtraktion erhoben wurde, fehlt. Daher sind diese Daten, wenn \nüberhaupt, nur mit sehr viel Aufwand für Experten nutzbar. Ohne \nFachkenntnisse ist eine Falschauswertung der Daten sehr wahrscheinlich. \nVor diesem Hintergrund ist die Einschätzung als bloßes \"Spielmaterial\" für \neinen Hackathon naheliegend. \n\nSchlussfolgerungen aus diesem Vorgehen der DB AG dahingehend, die \nVerbundverkehrsunternehmen im HVV würden die Fahrgastnachfragedaten \noffenlegen, lassen sich daraus nicht ziehen. Richtig ist vielmehr, dass \ndiese Daten (ob als Rohmaterial oder als parametrisiertes Material) \nzwischen den Unternehmen nicht ausgetauscht werden. Auch im HVV agieren \ndie in unterschiedlicher Trägerschaft stehenden Unternehmen in einer \nWettbewerbssituation zueinander. Der wirtschaftliche Erfolg ihres Handeln, \nder sich insbesondere durch die erzielten Nachfragewerte der Fahrgäste \nableiten lässt, ist abhängig von ihren jeweils eigenen unternehmerischen \nHandlungen.\n\nSoweit Sie in Ihrem Antrag alternativ auf Informationen abstellen, die \nnicht durch Ausschlussgründe geschützt sind, verweisen wir hinsichtlich \nder konsolidiert dargestellten Nachfragedaten auf unseren im Internet \nabrufbaren Lagebericht zum Geschäftsbericht. \n\nhttps://www.hochbahn.de/hochbahn/wcm/connect/de/eb1b907c-a495-4192-972a-b6ef19275233/170607_hochbahn_ub16_pflicht_d_geschuetzt.pdf?MOD=AJPERES&CACHEID=ROOTWORKSPACE.Z18_JH8I1JC0L05M10AEB6TSP430A1-eb1b907c-a495-4192-972a-b6ef19275233-l-2I9L1\n\nDiese Auskunft ergeht gebührenfrei.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrter Herr Müller,\n\nwir nehmen Bezug auf Ihre über das Portal Frag-den-Staat eingegangene \nAnfrage auf Zugang zu Informationen.\n\nZunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die HOCHBAHN als \nprivatrechtlich organisiertes Unternehmen nach Maßgabe von § 2 Abs. 3 \nHmbTG - anders als die staatlichen Behörden - nur eingeschränkt der \nInformationspflicht unterliegt, nämlich nur, soweit sie öffentliche \nAufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnimmt oder \nöffentliche Dienstleistungen erbringt und dabei der Kontrolle der Freien \nund Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden \njuristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegt.\n\nOhne die Frage des gesetzlichen Anwendungsbereiches vertiefen zu wollen - \nund insoweit ohne Präjudiz - können wir aber bereits aus anderen Gründen \nIhrem Antrag nicht entsprechen.\n\nDie von Ihnen angefragten Informationen sind nach Maßgabe von § 7 HmbTG \nvom Informationszugang ausgenommen. Aus auf der Hand liegenden Gründen \nstellen die Fahrgastzahlen auf den jeweiligen Streckenabschnitten der \nU-Bahn-Linien vertraulich zu behandelndes Datenmaterial dar. Entsprechend \nder gesetzlichen Definition stellen diese Informationen als auf ein \nUnternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht \noffenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind \nund an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse \nhat, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar. Das Geheimhaltungsinteresse \nliegt vor, weil das Bekanntwerden des Datenmaterials geeignet ist, die \nWettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des \neigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern bzw. es geeignet ist, der \nHOCHBAHN wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.\n\nAus diesem Grund sind diese Informationen in der angefragten Granulität \nbisher in dieser Form und diesem Umfang nicht veröffentlicht worden.\n\nSoweit Sie in Ihrem Antrag auf eine Datensammlung der DB AG Bezug nehmen, \nändert das an der hiesigen Bewertung nichts. Es handelt sich dabei um \neinen kleinen Auszug historischer Daten, die nach unserer Kenntnis im \nZusammenhang mit einem DB Hackathon freiwillig und anlassbezogen \nbereitgestellt worden sind. Ferner handelt es sich bei den Daten um nicht \nqualitätsgesicherte Daten, wie aus der Datensatzbeschreibung erkennbar \nwird: \n\n\"Die gelieferten Daten sind nicht weiter behandelte Daten (Rohdaten). Hier \nwurden keine Regressionsparameter verwendet, die die Genauigkeit des \nSystems so erhöhen, dass sie für das Einnahmenaufteilungsverfahren \nverwendet werden dürfen. Auch ist kein Saldenausgleich vorgenommen worden. \nAm Ende der Fahrt muss also nicht zwangsläufig die Summe der Ein-Summe der \nAussteiger Null ergeben.\"\n\nAuch der Hinweis, ob eine Fahrt nur mit einem Zählfahrzeug oder in \nMehrfachtraktion erhoben wurde, fehlt. Daher sind diese Daten, wenn \nüberhaupt, nur mit sehr viel Aufwand für Experten nutzbar. Ohne \nFachkenntnisse ist eine Falschauswertung der Daten sehr wahrscheinlich. \nVor diesem Hintergrund ist die Einschätzung als bloßes \"Spielmaterial\" für \neinen Hackathon naheliegend. \n\nSchlussfolgerungen aus diesem Vorgehen der DB AG dahingehend, die \nVerbundverkehrsunternehmen im HVV würden die Fahrgastnachfragedaten \noffenlegen, lassen sich daraus nicht ziehen. Richtig ist vielmehr, dass \ndiese Daten (ob als Rohmaterial oder als parametrisiertes Material) \nzwischen den Unternehmen nicht ausgetauscht werden. Auch im HVV agieren \ndie in unterschiedlicher Trägerschaft stehenden Unternehmen in einer \nWettbewerbssituation zueinander. Der wirtschaftliche Erfolg ihres Handeln, \nder sich insbesondere durch die erzielten Nachfragewerte der Fahrgäste \nableiten lässt, ist abhängig von ihren jeweils eigenen unternehmerischen \nHandlungen.\n\nSoweit Sie in Ihrem Antrag alternativ auf Informationen abstellen, die \nnicht durch Ausschlussgründe geschützt sind, verweisen wir hinsichtlich \nder konsolidiert dargestellten Nachfragedaten auf unseren im Internet \nabrufbaren Lagebericht zum Geschäftsbericht. \n\nhttps://www.hochbahn.de/hochbahn/wcm/connect/de/eb1b907c-a495-4192-972a-b6ef19275233/170607_hochbahn_ub16_pflicht_d_geschuetzt.pdf?MOD=AJPERES&CACHEID=ROOTWORKSPACE.Z18_JH8I1JC0L05M10AEB6TSP430A1-eb1b907c-a495-4192-972a-b6ef19275233-l-2I9L1\n\nDiese Auskunft ergeht gebührenfrei.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "WG: Anfrage nach der Kanzlermappe [#25601]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nauf Ihre u.a. Anfrage darf ich Ihnen folgendes mitteilen:\r\n\r\nZu 1). Die - elektronisch erstellten - Kanzlermappen müssen aus urheberrechtlichen Gründen nach 7 Tagen gelöscht werden. Deshalb werden auch keine Inhaltsverzeichnisse aufbewahrt. \"Amtliche Informationen\" zu Ihrer Anfrage im Sinne von § 2 Ziffer 1 IFG liegen deshalb nicht vor.\r\n\r\nZu 2) Einen solchen \"Leitfaden\" gibt es nicht.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Presse- und Informationsamt der Bundesregierung",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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"subject": "Anfrage nach der Kanzlermappe [#25601]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1. Die Inhaltsverzeichnisse der Kanzlermappen (mit dem Thema, dem Titel, dem Zeitungsnamen/Verlag, und dem Datum) von 2009 bis 2016, die sich auf dieses Video https://www.youtube.com/watch?v=nhqJ9hrlOJk beziehen.\r\n2. Konzept der Erstellung der Kanzlermappe (d.h. nach welchen Kriterien die Artikeln der Zeitungen in die Kanzlermappen ausgewählt sind, welche Referate und Personen dafür zuständig sein).\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1. Die Inhaltsverzeichnisse der Kanzlermappen (mit dem Thema, dem Titel, dem Zeitungsnamen/Verlag, und dem Datum) von 2009 bis 2016, die sich auf dieses Video https://www.youtube.com/watch?v=nhqJ9hrlOJk beziehen.\r\n2. Konzept der Erstellung der Kanzlermappe (d.h. nach welchen Kriterien die Artikeln der Zeitungen in die Kanzlermappen ausgewählt sind, welche Referate und Personen dafür zuständig sein).\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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[
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"subject": "AW: Anfrage nach der Kanzlermappe [#25601]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach der Kanzlermappe“ vom 07.12.2017 (#25601) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25601\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"AW: Anfrage nach der Kanzlermappe [#25601]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach der Kanzlermappe“ vom 07.12.2017 (#25601) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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"subject": "Antrag auf Akteneinsicht [#25602]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nHiermit beantrage ich gem. § 1 Abs. 1, 2 IFG Akteneinsicht in die mich betreffenden Verwaltungsakten einschließlich der elektronischen Verwaltungsakten Ihrer Behörde. \r\n\r\nBitte teilen Sie mir einen Termin zur möglichen Einsichtnahme mit. \r\n\r\nUnter Berücksichtigung meiner finanziellen Situation als Empfänger von SGB II-Leistungen und meines sozialrechtlichen Akteneinsichtsrechts gehe ich davon aus, dass die Einsichtnahme für mich keine Kosten verursacht. Sollten Sie dies anders sehen, bitte ich ausdrücklich um vorherige Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Kosten sowie um Mitteilung der wesentlichen Gründe der diesbezüglichen Ermessensausübung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\n<< Adresse entfernt >>\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\n<< Adresse entfernt >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"subject": "AW: SOR Einladungen zum ärztlichen Dienst [#25603]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail.\r\n\r\nIhre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet.\r\n\r\nDieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. \r\n\r\nMit freundlichem Gruß",
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"sender": "Bundesministerium für Arbeit und Soziales",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"subject": "Einladungen zum ärztlichen Dienst [#25603]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBezüglich der Einladungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter zur Vorstellung von Leistungsbeziehern zum ärztlichen Dienst, zur Untersuchung, habe ich folgende Fragen:\r\n1. Warum sind den Einladungen zur Vorstellung und der Untersuchung zum ärztlichen Dienst Rechtsmittelbelehrungen mit Sanktionsandrohungen beigefügt? \r\n2. Beinhaltet die in den genannten und angeführten Gesetzen des SGB zur Mitwirkungspflicht, die Pflicht sich zwangsweise unter Androhung von Sanktionen, gegen seinen Willen untersuchen zu lassen? \r\n3. Wenn ja. Auf welcher gesetzlichen Grundlage? \r\n4. Wenn nein. Warum wird in der Einladung nicht darauf hingewiesen, dass gegen den Willen des Patienten, oder des Leistungsbeziehers, keine ärztliche Untersuchung erlaubt ist? \r\n5. Verweigert der Leistungsbezieher eine körperliche ärztliche Untersuchung beim ärztlichen Dienst der AA, wird er auf Grund dieser Tatsache sanktioniert?\r\n6. Wenn ja auf welcher gesetzlichen Grundlage? \r\n7. Erscheint der Leistungsbezieher zum Termin und lässt sich nicht untersuchen, verletzt er dann die geforderte Mitwirkungspflicht und wird sanktioniert?\r\n8. Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist die Aufforderung zum Erscheinen zu einer ärztlichen Untersuchung begründet?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBezüglich der Einladungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter zur Vorstellung von Leistungsbeziehern zum ärztlichen Dienst, zur Untersuchung, habe ich folgende Fragen:\r\n1. Warum sind den Einladungen zur Vorstellung und der Untersuchung zum ärztlichen Dienst Rechtsmittelbelehrungen mit Sanktionsandrohungen beigefügt? \r\n2. Beinhaltet die in den genannten und angeführten Gesetzen des SGB zur Mitwirkungspflicht, die Pflicht sich zwangsweise unter Androhung von Sanktionen, gegen seinen Willen untersuchen zu lassen? \r\n3. Wenn ja. Auf welcher gesetzlichen Grundlage? \r\n4. Wenn nein. Warum wird in der Einladung nicht darauf hingewiesen, dass gegen den Willen des Patienten, oder des Leistungsbeziehers, keine ärztliche Untersuchung erlaubt ist? \r\n5. Verweigert der Leistungsbezieher eine körperliche ärztliche Untersuchung beim ärztlichen Dienst der AA, wird er auf Grund dieser Tatsache sanktioniert?\r\n6. Wenn ja auf welcher gesetzlichen Grundlage? \r\n7. Erscheint der Leistungsbezieher zum Termin und lässt sich nicht untersuchen, verletzt er dann die geforderte Mitwirkungspflicht und wird sanktioniert?\r\n8. Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist die Aufforderung zum Erscheinen zu einer ärztlichen Untersuchung begründet?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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"subject": "Ausnahmegenehmigungen für Geldtransporter [#25604]",
"content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAnfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nan der Kreuzung Danziger/Greifswalder Straße erinnert ein \"Geisterrad\" an die hier im Juni bei einem Unfall ums Leben gekommene Radfahrerin. Als ich kürzlich die Stelle passierte, fiel mir auf, dass wenige Meter entfernt, auf dem dortigen Aufstellstreifen, im absoluten Halteverbot, ein Transporter parkte (obwohl es dort nebeneinander mehrere Kfz-Spuren gibt). Auf diesen Umstand angesprochen, ließ mich ein Mitfahrer des Transporters wissen, dass es sich um einen Geldtransporter handelt und dieser eine Ausnahmegenehmigung habe, hier zu halten.\r\n\r\nIch möchte Sie daher freundlich bitten, mir mitzuteilen, ob es solche Ausnahmegenehmigungen tatsächlich gibt (im Fall der Ziemann-Gruppe, zu der Transporter FR-Z 3230 gehört – aber auch generell) – und mir ggf. eine Kopie einer solchen Ausnahmegenehmigung zuzusenden (gegen eventuelle Schwärzungen von Betriebsdaten habe ich keine Einwände).\r\n\r\nVielen Dank vorab.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nGünter Bartsch\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nGünter Bartsch\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"subject": "Ausnahmegenehmigungen für Geldtransporte, Ihre Anfrage vom 7. Dezember 2017",
"content": "Sehr geehrter Herr Bartsch,\nvielen Dank für Ihre o.a. Nachricht. Sie erfragen darin die Ausnahmegenehmigungspraxis von den Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung nach § 46 Abs. 1 StVO für die Durchführung von Geldtransporten. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:\nGenerell können die Straßenverkehrsbehörden auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zur Freistellung von verschiedenen Vorschriften der StVO erteilen. Um den Ausnahmecharakter des § 46 StVO zu wahren, ist bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen restriktiv zu verfahren. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung setzt voraus, dass ein nachweisbar dringender Bedarf besteht. Insbesondere darf die Sicherheit des Verkehrs durch eine Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt werden.\nIm Land Berlin ist die Ausnahmegenehmigungspraxis einheitlich geregelt. Gemäß § 47 StVO liegt die örtliche Zuständigkeit für die Prüfung entsprechender Ausnahmegenehmigungen darüber hinaus bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden, die sachliche Zuständigkeit der Bezirksämter ergibt sich aus dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) Nr. 22b als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Berlin (ASOG).\nFür die Durchführung von Geldtransporten werden, unter Abwägung aller verkehrlichen Interessen, im Land Berlin keine Ausnahmegenehmigungen von den Regeln der StVO ereilt. Ein Aktenvorgang zum aufgeworfenen Sachverhalt ist der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als auch der nachgeordneten Verkehrslenkung Berlin nicht bekannt. Eine Änderung der Genehmigungspraxis für die Durchführung von Geldtransporten ist darüber hinaus ebenfalls nicht beabsichtigt. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben behilflich gewesen zu sein.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: Ausnahmegenehmigungen für Geldtransporter [#25604]",
"content": "Sehr geehrter Herr Bartsch,\r\n\r\nim Zusammenhang mit dem o. a. Betreff bitte ich um Kenntnisnahme des beigefügten Dokuments.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Senatsverwaltung für Inneres und Sport",
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"subject": "§ 4 (2) Personalausweisgesetz - PAuswG [#25605]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nes geht um § 4 (2) Personalausweisgesetz - PAuswG \"Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.\"\r\n\r\nBundesministerium des Innern ist zuständig für Gebühren nach diesem Gesetz.\r\n\r\nNach einer Nachfrage bezüglich § 4 (2) PAuswG wurde von Bundesministerium des Innern geantwortet, dass § 4 (2) PAuswG praktisch keine Rolle spielt. Zwar sind Ausweise nach § 4 (2) PAuswG Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, aber Bundesrepublik Deutschland trägt keine Pflichten für ihr Eigentum (Personalausweise). \r\n\r\nFrage: welche Informationen haben Sie zu § 4 (2) PAuswG speziell auf Eigentumspflichten der Bundesrepublik Deutschland? Ist Bundesrepublik Deutschland ein privilegierter Eigentümer, der selbst keine Eigentumspflichten (wie Herstellungskosten) seines Eigentums trägt? Ist § 4 (2) PAuswG so zu verstehen, dass Bundesrepublik Deutschland zwar Rechte für ihr Eigentum (Personalausweise) trägt, Pflichten aus diesem Eigentum müssen dann aber Dritte tragen?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"subject": "Ihre E-Mail vom 07.12.2017 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Dezember 2017 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, mit der Sie unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz, das Umweltinformationsgesetz und das Verbraucherinformationsgesetz eine Rechtsauskunft zu § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes begehren.\r\n\r\nSie fragen, welche Informationen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes (speziell zu Eigentumspflichten der Bundesrepublik Deutschland) hat, ob die Bundesrepublik Deutschland ein privilegierter Eigentümer sei, der selbst keine Eigentumspflichten seines Eigentums trägt, und ob § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes so zu verstehen sei, dass die Bundesrepublik Deutschland zwar Rechte für ihr Eigentum (Personalausweise) trage, Pflichten aus diesem Eigentum aber Dritte tragen müssten.\r\n\r\nZunächst erlaube ich mir, Sie darauf hinzuweisen, dass Ihre Anfrage nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz fällt. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt nach § 1 Absatz 1 gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Amtliche Information ist nach § 2 Nummer 1 des Informationsfreiheitsgesetzes jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Erfasst sind somit lediglich aufgezeichnete, das heißt „verkörperte“ Informationen. Allgemeine Fragen oder die Bitte um Erteilung von Rechtsauskünften werden dagegen nicht vom Informationsfreiheitsgesetz erfasst. Mit Ihrer Frage begehren Sie nicht den Zugang zu amtlichen Informationen, zum Beispiel die Einsicht in amtliche Unterlagen, sondern ersuchen um eine allgemeine Rechtsauskunft zu § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes.\r\n\r\nDessen ungeachtet, möchte ich Ihre Frage wie folgt kurz beantworten:\r\n\r\nZweck der Regelung des § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes ist es, den Eigentumserwerb an Ausweisen durch Dritte auf zivilrechtlichem Wege auszuschließen und somit den Missbrauch der Dokumente, etwa durch Hinterlegung als Sicherheit, rechtlich unmöglich zu machen. Das Eigentum verbleibt im Hinblick auf die weiterbestehende Möglichkeit des Missbrauchs auch bei ungültigen Ausweisen beim Staat. Das gilt auch dann, wenn diese dem Ausweisinhaber belassen werden (so ausdrücklich Hornung/Möller, Passgesetz/Personalausweisgesetz, München 2011, PAuswG § 4, Rn. 4 m.w.N.).\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Ihre E-Mail vom 07.12.2017 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz"
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"redacted_content": [
[
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"Sehr "
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[
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"geehrtAntragsteller/in"
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"\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Dezember 2017 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, mit der Sie unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz, das Umweltinformationsgesetz und das Verbraucherinformationsgesetz eine Rechtsauskunft zu § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes begehren.\r\n\r\nSie fragen, welche Informationen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes (speziell zu Eigentumspflichten der Bundesrepublik Deutschland) hat, ob die Bundesrepublik Deutschland ein privilegierter Eigentümer sei, der selbst keine Eigentumspflichten seines Eigentums trägt, und ob § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes so zu verstehen sei, dass die Bundesrepublik Deutschland zwar Rechte für ihr Eigentum (Personalausweise) trage, Pflichten aus diesem Eigentum aber Dritte tragen müssten.\r\n\r\nZunächst erlaube ich mir, Sie darauf hinzuweisen, dass Ihre Anfrage nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz fällt. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt nach § 1 Absatz 1 gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Amtliche Information ist nach § 2 Nummer 1 des Informationsfreiheitsgesetzes jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Erfasst sind somit lediglich aufgezeichnete, das heißt „verkörperte“ Informationen. Allgemeine Fragen oder die Bitte um Erteilung von Rechtsauskünften werden dagegen nicht vom Informationsfreiheitsgesetz erfasst. Mit Ihrer Frage begehren Sie nicht den Zugang zu amtlichen Informationen, zum Beispiel die Einsicht in amtliche Unterlagen, sondern ersuchen um eine allgemeine Rechtsauskunft zu § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes.\r\n\r\nDessen ungeachtet, möchte ich Ihre Frage wie folgt kurz beantworten:\r\n\r\nZweck der Regelung des § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes ist es, den Eigentumserwerb an Ausweisen durch Dritte auf zivilrechtlichem Wege auszuschließen und somit den Missbrauch der Dokumente, etwa durch Hinterlegung als Sicherheit, rechtlich unmöglich zu machen. Das Eigentum verbleibt im Hinblick auf die weiterbestehende Möglichkeit des Missbrauchs auch bei ungültigen Ausweisen beim Staat. Das gilt auch dann, wenn diese dem Ausweisinhaber belassen werden (so ausdrücklich Hornung/Möller, Passgesetz/Personalausweisgesetz, München 2011, PAuswG § 4, Rn. 4 m.w.N.).\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Bundesministerium der Justiz",
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"subject": "Antw: Übersicht über Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam und der SVV selbst über die (bisher) keine Niederschriftenauszüge (NAZ) in die svvonline eingestellt worden= 20sind [#25607] (Eingangsbestätigu",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.\n\nBitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Antw: Übersicht über Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam und der SVV selbst über die (bisher) keine Niederschriftenauszüge (NAZ) in die svvonline eingestellt worden= 20sind [#25607] (Eingangsbestätigu"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.\n\nBitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Stadtverwaltung Potsdam",
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"subject": "Übersicht über Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam und der SVV selbst über die (bisher) keine Niederschriftenauszüge (NAZ) in die svvonline eingestellt worden sind [#25607]",
"content": "Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nÜbersicht über Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam und der SVV selbst über die (bisher) keine Niederschriftenauszüge (NAZ) in die svvonline eingestellt worden sind\n\nDies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nSollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. \r\n\r\nMit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Übersicht über Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam und der SVV selbst über die (bisher) keine Niederschriftenauszüge (NAZ) in die svvonline eingestellt worden sind [#25607]"
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"Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nÜbersicht über Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam und der SVV selbst über die (bisher) keine Niederschriftenauszüge (NAZ) in die svvonline eingestellt worden sind\n\nDies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nSollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. \r\n\r\nMit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"subject": "Antw: Übersicht über Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam und der SVV selbst über die (bisher) keine Niederschriftenauszüge (NAZ) in die svvonline eingestellt worden sind [#25607]",
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"Antw: Übersicht über Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam und der SVV selbst über die (bisher) keine Niederschriftenauszüge (NAZ) in die svvonline eingestellt worden sind [#25607]"
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"Sehr "
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"geehrtAntragsteller/in"
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"\n\neine Übersicht, wie von Ihnen angefragt, wird im Büro der\nStadtverordnetenversammlung nicht geführt.\n\nFreundliche Grüße"
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"sender": "Stadtverwaltung Potsdam",
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"subject": "Antw: die in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik= 20[#25608] (Eingangsbestätigung)",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.\n\nBitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Antw: die in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik= 20[#25608] (Eingangsbestätigung)"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.\n\nBitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Stadtverwaltung Potsdam",
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"subject": "Vermittlung bei Anfrage „die in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik“ [#25608]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/25608\n\nIch kann die Antwort der Verwaltung auf meine Anfrage nicht nachvollziehen.\n\nLeider ist eine Vermittlungsanfrage an Sie notwendig.\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25608\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Vermittlung bei Anfrage „die in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik“ [#25608]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/25608\n\nIch kann die Antwort der Verwaltung auf meine Anfrage nicht nachvollziehen.\n\nLeider ist eine Vermittlungsanfrage an Sie notwendig.\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\n"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "Wtrlt: Antw: die in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik= 20[#25608]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\ndie Stadtverwaltung Potsdam beabsichtigt nicht, Schreiben, mit denen\nsich Bürgerinnen und Bürger vertrauensvoll an den Oberbürgermeister\nwenden, zu veröffentlichen.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Wtrlt: Antw: die in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik= 20[#25608]"
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"\n\ndie Stadtverwaltung Potsdam beabsichtigt nicht, Schreiben, mit denen\nsich Bürgerinnen und Bürger vertrauensvoll an den Oberbürgermeister\nwenden, zu veröffentlichen.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Stadtverwaltung Potsdam",
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79487/",
"id": 79487,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/die-in-antwort-der-verwaltung-zur-vorlage-17svv0885-in-der-svvonline-erwahnten-burgerbeschwerden-zu-dieser-thematik/#nachricht-79487",
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"timestamp": "2017-12-07T22:52:43.504598+01:00",
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"subject": "die in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik [#25608]",
"content": "Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik\n\nDies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nSollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. \r\n\r\nMit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
"redacted_subject": [
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"die in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik [#25608]"
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"Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie in Antwort der Verwaltung zur Vorlage 17/SVV/0885 in der svvonline erwähnten Bürgerbeschwerden zu dieser Thematik\n\nDies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nSollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. \r\n\r\nMit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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[
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>"
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[
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
]
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "Informationsfreiheitsgesetz",
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"Informationsfreiheitsgesetz"
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"sender": "Bundesministerium des Innern und für Heimat",
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"subject": "Vertrag mit Microsoft bezüglich \"Downgrade\"-Rechten [#25609]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\naus aktuellen Presseberichten (https://www.heise.de/ix/meldung/Bund-will-Windows-10-ueber-Bundesclient-sicher-nutzen-koennen-3907088.html) ist zu entnehmen, dass das Bundesministerium des Inneren mit Microsoft einen Vertrag betreffend \"Downgrade\"-Rechten für Softwareprodukte abgeschlossen hat.\r\n\r\nBitte senden Sie mir diesen Vertrag sowie ggf. bestehende Nebenabreden zu.\r\n\r\nEine Kommunikation per E-Mail bezüglich dieser Angelegenheit ist bevorzugt.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nMatthias Gliwka\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nMatthias Gliwka\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
"redacted_subject": [
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"Vertrag mit Microsoft bezüglich \"Downgrade\"-Rechten [#25609]"
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\naus aktuellen Presseberichten (https://www.heise.de/ix/meldung/Bund-will-Windows-10-ueber-Bundesclient-sicher-nutzen-koennen-3907088.html) ist zu entnehmen, dass das Bundesministerium des Inneren mit Microsoft einen Vertrag betreffend \"Downgrade\"-Rechten für Softwareprodukte abgeschlossen hat.\r\n\r\nBitte senden Sie mir diesen Vertrag sowie ggf. bestehende Nebenabreden zu.\r\n\r\nEine Kommunikation per E-Mail bezüglich dieser Angelegenheit ist bevorzugt.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nMatthias Gliwka\n"
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\nPostanschrift\nMatthias Gliwka\n"
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"<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "Matthias Gliwka",
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"subject": "IFG - Vertrag mit Microsoft bezüglich \"Downgrade\"-Rechten [#25609] (#1474)",
"content": "ZI4-13002/4#1474\r\n\r\nSehr geehrter Herr Gliwka,\r\n\r\nzu Ihrem nachstehenden IFG-Antrag ist Ihnen ein rechtsmittelfähiger Bescheid mit Anlagen (in Papierform) zuzustellen. Eine Versendung an die von Ihnen angegebene \"Postanschrift\" ist nicht möglich, da es sich bei der angegebenen Scanbox nicht um eine Postanschrift handelt (siehe auch 5.5 der dortigen AGB).\r\n\r\nBei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Sollten Sie die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen, kann eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"IFG - Vertrag mit Microsoft bezüglich \"Downgrade\"-Rechten [#25609] (#1474)"
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"ZI4-13002/4#1474\r\n\r\nSehr geehrter Herr Gliwka,\r\n\r\nzu Ihrem nachstehenden IFG-Antrag ist Ihnen ein rechtsmittelfähiger Bescheid mit Anlagen (in Papierform) zuzustellen. Eine Versendung an die von Ihnen angegebene \"Postanschrift\" ist nicht möglich, da es sich bei der angegebenen Scanbox nicht um eine Postanschrift handelt (siehe auch 5.5 der dortigen AGB).\r\n\r\nBei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Sollten Sie die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen, kann eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Bundesministerium des Innern und für Heimat",
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"subject": "AW: IFG - Vertrag mit Microsoft bezüglich \"Downgrade\"-Rechten [#25609] (#1474) [#25609]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitter stellen Die den Bescheid zu an:\r\n\r\nMatthias Gliwka\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nMatthias Gliwka\n\nAnfragenr: 25609\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nMatthias Gliwka\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
"redacted_subject": [
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"AW: IFG - Vertrag mit Microsoft bezüglich \"Downgrade\"-Rechten [#25609] (#1474) [#25609]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitter stellen Die den Bescheid zu an:\r\n\r\nMatthias Gliwka\r\n"
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"\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nMatthias Gliwka\n\nAnfragenr: 25609\nAntwort an: "
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"\n\nPostanschrift\nMatthias Gliwka\n"
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"<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "Matthias Gliwka",
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"subject": "Vermittlung bei Anfrage „Verträge mit Informationssicherheitsunternehmen“ [#25610]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/25610\n\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet.\n\nIm Ablehnungsbescheid vom 15.12.2017 wurde als Grund für die Ablehnung der Anfrage nach § 1 Abs. 1 IFG ausgefsührt, das nach § 3 Nr. 1 Buchstabe c IFG ein Anspruch nicht bestehe, \"wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf \nBelange der inneren oder äußeren Sicherheit haben kann\". Desweiteren wurde ausgeführt, dass \"die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich \n(ZITiS), ohne selbst als Behörde dem § 3 Abs. 1 Nr. 8 IFG zu unterfallen, \nfür die dort benannten Behörden Servicefunktionen [erbringt], die in gleicher Weise \nwie in Nr. 8 vorgesehen schutzbedürftig sind.\"\n\nDie Ablehnung ist in toto nur durch das Anführen der oben gennanten Ausnahmetatbestände des § 3 IFG begründet. Diese werden im Bescheid nicht hinreichend begründet. Viel mehr wird hier eine Auskunft pauschal abgelehnt (\"ZITiS gibt grundsätzlich keine Auskunft darüber ob, bzw. welche \ndurchgeführten Maßnahmen oder Vorhaben im Sinne Ihrer Anfrage bestehen.).\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\nMatthias Gliwka\n\nAnfragenr: 25610\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Vermittlung bei Anfrage „Verträge mit Informationssicherheitsunternehmen“ [#25610]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/25610\n\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet.\n\nIm Ablehnungsbescheid vom 15.12.2017 wurde als Grund für die Ablehnung der Anfrage nach § 1 Abs. 1 IFG ausgefsührt, das nach § 3 Nr. 1 Buchstabe c IFG ein Anspruch nicht bestehe, \"wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf \nBelange der inneren oder äußeren Sicherheit haben kann\". Desweiteren wurde ausgeführt, dass \"die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich \n(ZITiS), ohne selbst als Behörde dem § 3 Abs. 1 Nr. 8 IFG zu unterfallen, \nfür die dort benannten Behörden Servicefunktionen [erbringt], die in gleicher Weise \nwie in Nr. 8 vorgesehen schutzbedürftig sind.\"\n\nDie Ablehnung ist in toto nur durch das Anführen der oben gennanten Ausnahmetatbestände des § 3 IFG begründet. Diese werden im Bescheid nicht hinreichend begründet. Viel mehr wird hier eine Auskunft pauschal abgelehnt (\"ZITiS gibt grundsätzlich keine Auskunft darüber ob, bzw. welche \ndurchgeführten Maßnahmen oder Vorhaben im Sinne Ihrer Anfrage bestehen.).\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\nMatthias Gliwka\n\nAnfragenr: 25610\nAntwort an: "
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "Matthias Gliwka",
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"subject": "Vermittlung bei Anfrage »Verträge mit Informationssicherheitsunternehmen« [#25610] # 15-710/001 II#0625",
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"Vermittlung bei Anfrage »Verträge mit Informationssicherheitsunternehmen« [#25610] # 15-710/001 II#0625"
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"\n\nDie Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit\nGeschäftszeichen: 15-710/001 II#0625\n\nSehr geehrter Herr Gliwka,\n\nbeigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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"subject": "20171215_Verträge mit Informationssicherheitsunternehmen [#25610]",
"content": "Sehr geehrter Herr Gliwka,\r\nmit E-Mail vom 07. Dezember 2017 bitten Sie auf Grundlage des \r\nInformationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Zusendung von „jegliche[r] Art von \r\nVerträgen sowie\" der \"interne[n] und externe[n] Kommunikation betreffend \r\ndieser Verträge, welche den Erwerb bzw. das Erlangen von Schwachstellen in \r\ninformationsverarbeitenden Systemen (sogenannte Exploits oder auch \r\nZero-Days) betreffen oder mit Parteien geschlossen wurden, welche \r\nSchwachstellen (Exploits bzw. Zero-Days) vertreiben bzw. zugänglich \r\nmachen“.\r\nIhr Antrag wird abgelehnt.\r\nBegründung:\r\nNach § 3 Nr. 1 Buchstabe c IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang \r\nnicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf \r\nBelange der inneren oder äußeren Sicherheit haben kann. Des Weiteren \r\nerbringt die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich \r\n(ZITiS), ohne selbst als Behörde dem § 3 Abs. 1 Nr. 8 IFG zu unterfallen, \r\nfür die dort benannten Behörden Servicefunktionen, die in gleicher Weise \r\nwie in Nr. 8 vorgesehen schutzbedürftig sind.\r\nZITiS gibt grundsätzlich keine Auskunft darüber ob, bzw. welche \r\ndurchgeführten Maßnahmen oder Vorhaben im Sinne Ihrer Anfrage bestehen. \r\nDie erfragten Informationen berühren die Belange der inneren Sicherheit \r\nund gefährden bei Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit der \r\nBundesrepublik << Adresse entfernt >>. Sie erlauben Rückschlüsse auf die Methoden, \r\nMittel und Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden sowie auf die internen \r\nAbläufe und vertrauliche Kommunikation zwischen ZITiS und benachbarten \r\nGeschäftsbereichsbehörden des Bundesministerium des Inneren. \r\nIch bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe \r\nWider-spruch bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im \r\nSicherheitsbereich (ZITiS) erhoben werden. Dafür stehen folgende \r\nMöglichkeiten zur Verfügung:\r\n1. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben \r\nwerden. Die Adresse lautet: ZITiS, Zamdorfer Straße 88, 81677 München. \r\n2. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Wege erhoben werden. \r\nDafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: \r\n• Der Widerspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter \r\nelektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz erhoben werden. Die \r\nE-Mail-Adresse lautet: \r\n<<E-Mail-Adresse>> \r\n• Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit \r\nbestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die \r\nDe-Mail-Adresse lautet: \r\n <<E-Mail-Adresse>>\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "Verträge mit Informationssicherheitsunternehmen [#25610]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\njegliche Art von Verträgen sowie die interne und externe Kommunikation betreffend dieser Verträge, welche den Erwerb bzw. das Erlangen von Schwachstellen in informationsverarbeitenden Systemen (sogenannte Exploits oder auch Zero-Days) betreffen oder mit Parteien geschlossen wurden, welche Schwachstellen (Exploits bzw. Zero-Days) vertreiben bzw. zugänglich machen.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nMatthias Gliwka\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nMatthias Gliwka\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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