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"subject": "Ihre Mail",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht Düsseldorf eine E-Mail geschickt haben.\n\nBitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis:\n\nEine Bearbeitung von Anfragen kann nur erfolgen, wenn Ihre E-Mail eine Postanschrift enthält, da die Identität des Absenders ansonsten nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.\n\nDer Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden.\n\nBitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll.\n\nAlle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet.\n\nDiese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht.\n\nInformationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/anschriften/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht Düsseldorf eine E-Mail geschickt haben.\n\nBitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis:\n\nEine Bearbeitung von Anfragen kann nur erfolgen, wenn Ihre E-Mail eine Postanschrift enthält, da die Identität des Absenders ansonsten nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.\n\nDer Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden.\n\nBitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll.\n\nAlle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet.\n\nDiese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht.\n\nInformationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/anschriften/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "Pedzisz [#25714]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nMeine Echte Dokumente\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nBartek Adrian Pedzisz\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"subject": "Ihre Mail",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht Düsseldorf eine E-Mail geschickt haben.\n\nBitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis:\n\nEine Bearbeitung von Anfragen kann nur erfolgen, wenn Ihre E-Mail eine Postanschrift enthält, da die Identität des Absenders ansonsten nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.\n\nDer Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden.\n\nBitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll.\n\nAlle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet.\n\nDiese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht.\n\nInformationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/anschriften/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht Düsseldorf eine E-Mail geschickt haben.\n\nBitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis:\n\nEine Bearbeitung von Anfragen kann nur erfolgen, wenn Ihre E-Mail eine Postanschrift enthält, da die Identität des Absenders ansonsten nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.\n\nDer Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden.\n\nBitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll.\n\nAlle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet.\n\nDiese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht.\n\nInformationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/anschriften/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht Düsseldorf eine E-Mail geschickt haben.\n\nBitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis:\n\nEine Bearbeitung von Anfragen kann nur erfolgen, wenn Ihre E-Mail eine Postanschrift enthält, da die Identität des Absenders ansonsten nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.\n\nDer Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden.\n\nBitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll.\n\nAlle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet.\n\nDiese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht.\n\nInformationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/anschriften/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Amtsgericht Düsseldorf",
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"subject": "Gemeinnützige Vereine [#25716]",
"content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n- Eine Übersicht sämtlicher Vereine, die im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts für Körperschaften I als gemeinnützig geführt sind\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nArne Semsrott\nOpen Knowledge Foundation Deutschland e.V.\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nArne Semsrott\nOpen Knowledge Foundation Deutschland e.V.\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)",
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"subject": "Gemeinnützige Vereine [#25716]",
"content": "\nsiehe Anhang\n\n\n-------- Original-Nachricht --------\nBetreff: Gemeinnützige Vereine [#25716]\nDatum: Fri, 15 Dec 2017 11:56:03 -0000\nVon: Arne Semsrott <<Name und E-Mail-Adresse>>\nAntwort an: Arne Semsrott <<Name und E-Mail-Adresse>>\nAn: <<E-Mail-Adresse>>\n\nAnfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n- Eine Übersicht sämtlicher Vereine, die im Zuständigkeitsbereich des \nFinanzamts für Körperschaften I als gemeinnützig geführt sind\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 \nBerliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des \nGesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen \nVerbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 \nAbs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen \nVerwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die \nAkteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit \nVerbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie \nmir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 \nVIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\n\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug \nüber den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen \nbetroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die \nerbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines \nMonats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag \nablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn \nan die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um \neine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"\nsiehe Anhang\n\n\n-------- Original-Nachricht --------\nBetreff: Gemeinnützige Vereine [#25716]\nDatum: Fri, 15 Dec 2017 11:56:03 -0000\nVon: Arne Semsrott <"
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"\n\nAnfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n- Eine Übersicht sämtlicher Vereine, die im Zuständigkeitsbereich des \nFinanzamts für Körperschaften I als gemeinnützig geführt sind\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 \nBerliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des \nGesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen \nVerbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 \nAbs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen \nVerwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die \nAkteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit \nVerbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie \nmir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 \nVIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\n\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug \nüber den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen \nbetroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die \nerbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines \nMonats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag \nablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn \nan die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um \neine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Finanzamt für Körperschaften I",
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"subject": "Ihr IFG-Antrag vom 15. Dezember 2017 über fragdenstaat.de (# 25717)",
"content": "Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\n\r\nIhr im Betreff genannter Antrag liegt mir zur Bearbeitung vor. Die verzögerte\r\nBearbeitung bitte ich zu entschuldigen.\r\n\r\nSie bitten darum, Ihnen sämtliche Dokumente des Ministerpräsidenten\r\nund der Staatskanzlei NRW (u.a. Vermerke sowie Schriftverkehr mit dem\r\nWDR) zu übersenden, die im Zusammenhang mit der Entscheidung des\r\nWDR stehen, online nur noch kürzere Texte anzubieten sowie Ihnen\r\nsämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, aus denen hervorgeht,\r\ndass dies vorher in der Ministerpräsidentenkonferenz thematisiert wurde.\r\n\r\nDie Landesregierung Nordrhein-Westfalen macht sich für ein klares, angemessenes\r\nund deutlich konkreter als bislang gefasstes Verbot der\r\nPresseähnlichkeit des Textangebots der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten\r\nim Internet stark. Der Staatskanzlei liegen allerdings keine\r\nInformationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes NordrheinWestfalen\r\n{IFG NRW) vor, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der\r\nEntscheidung des WDR stehen, das textbasierte Angebot zu reduzieren.\r\nAuch liegen hier keine Informationen vor, dass die Entscheidung zuvor in\r\neiner Ministerpräsidentenkonferenz thematisiert wurde.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Ihr IFG-Antrag vom 15. Dezember 2017 über fragdenstaat.de (# 25717)"
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"Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\n\r\nIhr im Betreff genannter Antrag liegt mir zur Bearbeitung vor. Die verzögerte\r\nBearbeitung bitte ich zu entschuldigen.\r\n\r\nSie bitten darum, Ihnen sämtliche Dokumente des Ministerpräsidenten\r\nund der Staatskanzlei NRW (u.a. Vermerke sowie Schriftverkehr mit dem\r\nWDR) zu übersenden, die im Zusammenhang mit der Entscheidung des\r\nWDR stehen, online nur noch kürzere Texte anzubieten sowie Ihnen\r\nsämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, aus denen hervorgeht,\r\ndass dies vorher in der Ministerpräsidentenkonferenz thematisiert wurde.\r\n\r\nDie Landesregierung Nordrhein-Westfalen macht sich für ein klares, angemessenes\r\nund deutlich konkreter als bislang gefasstes Verbot der\r\nPresseähnlichkeit des Textangebots der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten\r\nim Internet stark. Der Staatskanzlei liegen allerdings keine\r\nInformationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes NordrheinWestfalen\r\n{IFG NRW) vor, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der\r\nEntscheidung des WDR stehen, das textbasierte Angebot zu reduzieren.\r\nAuch liegen hier keine Informationen vor, dass die Entscheidung zuvor in\r\neiner Ministerpräsidentenkonferenz thematisiert wurde.\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen",
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"subject": "Einwirkung auf Online-Defensive des WDR [#25717]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n- Sämtliche Dokumente des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei (u.a. Vermerke sowie Schriftverkehr mit dem WDR), die im Zusammenhang mit der Entscheidung des WDR stehen, online nur noch kürzere Texte anzubieten (vgl. https://uebermedien.de/23611/die-grosse-online-defensive-des-wdr/)\r\n- Sämtliche Informationen, aus denen hervorgeht, dass dies vorher in der Ministerpräsidentenkonferenz thematisiert wurde\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nArne Semsrott\nOpen Knowledge Foundation Deutschland e.V.\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n- Sämtliche Dokumente des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei (u.a. Vermerke sowie Schriftverkehr mit dem WDR), die im Zusammenhang mit der Entscheidung des WDR stehen, online nur noch kürzere Texte anzubieten (vgl. https://uebermedien.de/23611/die-grosse-online-defensive-des-wdr/)\r\n- Sämtliche Informationen, aus denen hervorgeht, dass dies vorher in der Ministerpräsidentenkonferenz thematisiert wurde\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nArne Semsrott\nOpen Knowledge Foundation Deutschland e.V.\n"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)",
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"subject": "Vermittlung bei Anfrage „Einwirkung auf Online-Defensive des WDR“ [#25717]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG NRW. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/25717\n\nDie Staatskanzlei hat auf meine Anfrage nicht reagiert.\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\nArne Semsrott\n\nAnfragenr: 25717\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG NRW. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/25717\n\nDie Staatskanzlei hat auf meine Anfrage nicht reagiert.\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\nArne Semsrott\n\nAnfragenr: 25717\nAntwort an: "
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"subject": "AW: Einwirkung auf Online-Defensive des WDR [#25717]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Einwirkung auf Online-Defensive des WDR“ vom 15.12.2017 (#25717) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nArne Semsrott\n\nAnfragenr: 25717\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"sender": "Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)",
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"subject": "AW: Vermittlung bei Anfrage „Einwirkung auf Online-Defensive des WDR“ [#25717]",
"content": "\r\n\r\nDer Eingang Ihrer E-Mail vom 17.02.2018 wird hiermit bestätigt.\r\n-- \r\nLandesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit \r\nNordrhein-Westfalen\r\nKavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf\r\nTel.: 0211-38424-0\r\nFax: 0211-38424-10\r\nE-Mail: <<E-Mail-Adresse>>\r\nInternet: www.ldi.nrw.de\r\nÖffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc\r\n\r\n--\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: Arne Semsrott <<E-Mail-Adresse>> \r\nGesendet: Samstag, 17. Februar 2018 19:09\r\nAn: ZF LDI Poststelle (LDI)\r\nBetreff: Vermittlung bei Anfrage „Einwirkung auf Online-Defensive des WDR“ [#25717]\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG NRW. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\r\n\r\nhttps://fragdenstaat.de/a/25717\r\n\r\nDie Staatskanzlei hat auf meine Anfrage nicht reagiert.\r\n\r\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\r\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "Ihre IFG-Anfrage vom 15. Dezember 2017 [#25717]",
"content": "Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\n\r\naufgrund Ihrer Nachfrage vom 17. Februar 2018 liegt mir Ihre o.g. Anfrage erst seit ein paar Tagen vor. Wie es zu dieser Verzögerung gekommen ist, konnte ich nicht ermitteln. Ich bitte Sie, die Verzögerung zu entschuldigen. Ich werde mich zeitnah bei Ihnen melden und Ihren Antrag bescheiden.\r\n\r\n\r\nReferent im Referat I B 2 - Justitiariat, Landesgesetzgebung,\r\nDienstrecht, Zentrale Vergabestelle, Religionsverfassungsrecht,\r\nBeschwerdestelle AGG\r\n\r\nReferent in der Stabsstelle Innenrevision/Korruptionsprävention\r\n\r\nStaatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen\r\nPostanschrift: 40190 Düsseldorf\r\nHorionplatz 1, 40213 Düsseldorf\r\nTelefon: +49 (0) 211 837 1618\r\nTelefax: +49 (0) 211 837 1509\r\nE-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>\r\nInternet: www.land.nrw<http://www.land.nrw/>",
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"Ihre IFG-Anfrage vom 15. Dezember 2017 [#25717]"
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"Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\n\r\naufgrund Ihrer Nachfrage vom 17. Februar 2018 liegt mir Ihre o.g. Anfrage erst seit ein paar Tagen vor. Wie es zu dieser Verzögerung gekommen ist, konnte ich nicht ermitteln. Ich bitte Sie, die Verzögerung zu entschuldigen. Ich werde mich zeitnah bei Ihnen melden und Ihren Antrag bescheiden.\r\n\r\n\r\nReferent im Referat I B 2 - Justitiariat, Landesgesetzgebung,\r\nDienstrecht, Zentrale Vergabestelle, Religionsverfassungsrecht,\r\nBeschwerdestelle AGG\r\n\r\nReferent in der Stabsstelle Innenrevision/Korruptionsprävention\r\n\r\nStaatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen\r\nPostanschrift: 40190 Düsseldorf\r\nHorionplatz 1, 40213 Düsseldorf\r\nTelefon: +49 (0) 211 837 1618\r\nTelefax: +49 (0) 211 837 1509\r\nE-Mail: <"
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"subject": "Ihr Antrag per E-Mail vom 15. Dezember 2017",
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"sender": "Bundesverfassungsgericht",
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"subject": "Entscheid über \"gerechte Strafen\" [#25718]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAufgrund eines Referates über das Thema Gerechtigkeit habe ich mir die Frage gestellt, wie man gerecht entscheiden kann, wer was verdient. Woran wird so eine Entscheidung festgemacht?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nJustus Süllau\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAufgrund eines Referates über das Thema Gerechtigkeit habe ich mir die Frage gestellt, wie man gerecht entscheiden kann, wer was verdient. Woran wird so eine Entscheidung festgemacht?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nJustus Süllau\n"
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"sender": "Justus Süllau",
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"subject": "Anordnungen nach dem PsychKG [#25719]",
"content": "Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAntrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\ngemäß §11 PsychKG Schleswig-Holstein kann durch Amtsärzte des Kreises die vorläufige Unterbringung (\"Zwangseinweisung\") oder Zwangsbehandlung gegen den Willen des Betroffenen angeordnet werden. In der Folge ist zwingend das Amtsgericht einzuschalten.\r\n\r\nIch bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:\r\n\r\n1) Gibt es Dienstanweisungen in Ihrem Hause, die das Vorgehen bei Anwendung des §11 PsychKG regeln? Ich bitte mir diese in Kopie (gerne elektronisch) zur Verfügung zu stellen.\r\n\r\n2) Sind die Amtsärzte verpflichtet, sich persönlich VOR ORT ein Bild von der Situation zu machen und auch mit dem Betroffenen zu sprechen, bevor eine Anordnung nach dem PsychKG ergeht?\r\n\r\n2a) Ist es rechtlich zulässig, diese Anordnung auch fernmündlich zu erteilen?\r\n\r\nIn Abhängigkeit von den Antworten behalte ich mir weitere Nachfragen vor.\r\n\r\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAntrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\ngemäß §11 PsychKG Schleswig-Holstein kann durch Amtsärzte des Kreises die vorläufige Unterbringung (\"Zwangseinweisung\") oder Zwangsbehandlung gegen den Willen des Betroffenen angeordnet werden. In der Folge ist zwingend das Amtsgericht einzuschalten.\r\n\r\nIch bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:\r\n\r\n1) Gibt es Dienstanweisungen in Ihrem Hause, die das Vorgehen bei Anwendung des §11 PsychKG regeln? Ich bitte mir diese in Kopie (gerne elektronisch) zur Verfügung zu stellen.\r\n\r\n2) Sind die Amtsärzte verpflichtet, sich persönlich VOR ORT ein Bild von der Situation zu machen und auch mit dem Betroffenen zu sprechen, bevor eine Anordnung nach dem PsychKG ergeht?\r\n\r\n2a) Ist es rechtlich zulässig, diese Anordnung auch fernmündlich zu erteilen?\r\n\r\nIn Abhängigkeit von den Antworten behalte ich mir weitere Nachfragen vor.\r\n\r\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "Re-2: Anordnungen nach dem PsychKG [#25719]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nIhre Fragen beantworte ich wie nachfolgend in grün gekennzeichnet.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Landrat des \r\nKreises Ostholstein\r\nFachdienst Gesundheit",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
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"attachments": [],
"subject": "AW: Re-2: Anordnungen nach dem PsychKG [#25719]",
"content": "Sehr geehrt<< Anrede >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Rückmeldung.\r\n\r\nSie schreiben \"Wenn sich der/die PatientIn bereits in einer Klinik befindet und die Voraussetzungen von einer/einem entsprechend qualifizierter/-en Ärztin/Arzt festgestellt und mitgeteilt wurden, ist eine Prüfung vor Ort durch die/den Amtsärztin/-arzt nicht erforderlich, die Anordnung erfolgt dann telefonisch.\"\r\n\r\nWie überprüft der Kreis, ob die Klinikärzte, die den Fachdienst Gesundheit einschalten, die entsprechende Qualifikation gemäß Landesverordnung haben? Oder verlassen Sie sich darauf, dass nur psychiatrieerfahrene Ärzte ein entsprechendes ärztliches Zeugnis erstellen?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25719\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
"redacted_subject": [
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"AW: Re-2: Anordnungen nach dem PsychKG [#25719]"
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"Sehr "
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"geehrt<< Anrede >>"
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"\n\r\nvielen Dank für Ihre Rückmeldung.\r\n\r\nSie schreiben \"Wenn sich der/die PatientIn bereits in einer Klinik befindet und die Voraussetzungen von einer/einem entsprechend qualifizierter/-en Ärztin/Arzt festgestellt und mitgeteilt wurden, ist eine Prüfung vor Ort durch die/den Amtsärztin/-arzt nicht erforderlich, die Anordnung erfolgt dann telefonisch.\"\r\n\r\nWie überprüft der Kreis, ob die Klinikärzte, die den Fachdienst Gesundheit einschalten, die entsprechende Qualifikation gemäß Landesverordnung haben? Oder verlassen Sie sich darauf, dass nur psychiatrieerfahrene Ärzte ein entsprechendes ärztliches Zeugnis erstellen?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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"\n\nAnfragenr: 25719\nAntwort an: "
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\nPostanschrift\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80238/",
"id": 80238,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnungen-nach-dem-psychkg/#nachricht-80238",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25719/",
"sent": true,
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"is_draft": false,
"kind": "email",
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"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2017-12-22T10:35:09+01:00",
"registered_mail_date": null,
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"attachments": [],
"subject": "Re: Anordnungen nach dem PsychKG [#25719]",
"content": "\r\n\r\nSehr geehrtAntragsteller/in\n\r\ngern bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Mit den Antworten zu Ihren Fragen werde ich mich bei Ihnen melden.\r\n\r\n\r\nFreundliche Grüße,",
"redacted_subject": [
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"Re: Anordnungen nach dem PsychKG [#25719]"
]
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"redacted_content": [
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"\r\n\r\nSehr "
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[
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"\n\r\ngern bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Mit den Antworten zu Ihren Fragen werde ich mich bei Ihnen melden.\r\n\r\n\r\nFreundliche Grüße,"
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"sender": "Landrat des \r\nKreises Ostholstein\r\nFachdienst Gesundheit",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"subject": "Anordnungen nach dem PsychKG [#25719]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\nhier die Antwort auf die folgende Frage:\n\nWie überprüft der Kreis Ostholstein, ob die Klinikärzte, die den Fachdienst Gesundheit einschalten, die entsprechende Qualifikation gemäß der Landesverordnung?\n\nAntwort:\n\nAlle ärztlichen Gutachten der Klinikärzte, die zu einer vorläufigen Unterbringung nach § 11 Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) führen, werden von Amtsärzten des Fachdienstes Gesundheit auf Qualität und Plausibilität geprüft, bevor der Unterbringungsantrag vom Kreis als zuständiger Behörde gestellt wird.\n\nKlinikintern werden die Ärztinnen und Ärzte in Neustadt und Heiligenhafen durch Oberärztinnen und Oberärzte für diese Aufgabe qualifiziert und deren Gutachten anfangs gegengezeichnet.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\nhier die Antwort auf die folgende Frage:\n\nWie überprüft der Kreis Ostholstein, ob die Klinikärzte, die den Fachdienst Gesundheit einschalten, die entsprechende Qualifikation gemäß der Landesverordnung?\n\nAntwort:\n\nAlle ärztlichen Gutachten der Klinikärzte, die zu einer vorläufigen Unterbringung nach § 11 Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) führen, werden von Amtsärzten des Fachdienstes Gesundheit auf Qualität und Plausibilität geprüft, bevor der Unterbringungsantrag vom Kreis als zuständiger Behörde gestellt wird.\n\nKlinikintern werden die Ärztinnen und Ärzte in Neustadt und Heiligenhafen durch Oberärztinnen und Oberärzte für diese Aufgabe qualifiziert und deren Gutachten anfangs gegengezeichnet.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Landrat des \r\nKreises Ostholstein\r\nFachdienst Gesundheit",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"subject": "Anordnungen nach dem PsychKG [#25719]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nIhrer nachfolgenden E-Mail vom 15.12.2017 entnehme ich, dass Sie in Lütjenburg wohnen, Ihre Anfrage daher in den Zuständigkeitsbereich des Kreises Plön fällt.\r\n\r\nDa Sie nach organisatorischen Regelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Psychisch-Kranken-Gesetzes fragen, können die Antworten nur durch den Kreis Plön erfolgen.\r\n\r\nBitte stellen Sie die Fragen dort erneut <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Anordnungen nach dem PsychKG [#25719]"
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"Sehr "
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"geehrtAntragsteller/in"
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"\n\r\nIhrer nachfolgenden E-Mail vom 15.12.2017 entnehme ich, dass Sie in Lütjenburg wohnen, Ihre Anfrage daher in den Zuständigkeitsbereich des Kreises Plön fällt.\r\n\r\nDa Sie nach organisatorischen Regelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Psychisch-Kranken-Gesetzes fragen, können die Antworten nur durch den Kreis Plön erfolgen.\r\n\r\nBitte stellen Sie die Fragen dort erneut "
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Landrat des \r\nKreises Ostholstein\r\nFachdienst Gesundheit",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/80563/",
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"recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/13962/",
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"attachments": [],
"subject": "AW: Anordnungen nach dem PsychKG [#25719]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht.\r\n\r\nIch habe meine Anfrage bewusst an den Kreis OH gerichtet, da ich im Kreis Ostholstein arbeite und von der Auslegung / Anwendung des PsychKG durch den Kreis Ostholstein schon einiges mitbekommen habe.\r\n\r\nInsofern bitte ich um Beantwortung meiner Anfrage durch den Kreis Ostholstein.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25719\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"AW: Anordnungen nach dem PsychKG [#25719]"
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"redacted_content": [
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht.\r\n\r\nIch habe meine Anfrage bewusst an den Kreis OH gerichtet, da ich im Kreis Ostholstein arbeite und von der Auslegung / Anwendung des PsychKG durch den Kreis Ostholstein schon einiges mitbekommen habe.\r\n\r\nInsofern bitte ich um Beantwortung meiner Anfrage durch den Kreis Ostholstein.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\nPostanschrift\n"
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[
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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[
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
"status_name": null,
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79901/",
"id": 79901,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnungen-nach-dem-psychkg-1/#nachricht-79901",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25720/",
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"sender_public_body": null,
"recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/13967/",
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2017-12-15T15:47:42.371027+01:00",
"registered_mail_date": null,
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"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "Anordnungen nach dem PsychKG [#25720]",
"content": "Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAntrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\ngemäß §11 PsychKG Schleswig-Holstein kann durch Amtsärzte des Kreises die vorläufige Unterbringung (\"Zwangseinweisung\") oder Zwangsbehandlung gegen den Willen des Betroffenen angeordnet werden. In der Folge ist zwingend das Amtsgericht einzuschalten.\r\n\r\nIch bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:\r\n\r\n1) Gibt es Dienstanweisungen in Ihrem Hause, die das Vorgehen bei Anwendung des §11 PsychKG regeln? Ich bitte mir diese in Kopie (gerne elektronisch) zur Verfügung zu stellen.\r\n\r\n2) Sind die Amtsärzte verpflichtet, sich persönlich VOR ORT ein Bild von der Situation zu machen und auch mit dem Betroffenen zu sprechen, bevor eine Anordnung nach dem PsychKG ergeht?\r\n\r\n2a) Ist es rechtlich zulässig, diese Anordnung auch fernmündlich zu erteilen?\r\n\r\nIn Abhängigkeit von den Antworten behalte ich mir weitere Nachfragen vor.\r\n\r\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
"redacted_subject": [
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"Anordnungen nach dem PsychKG [#25720]"
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"redacted_content": [
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"Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAntrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\ngemäß §11 PsychKG Schleswig-Holstein kann durch Amtsärzte des Kreises die vorläufige Unterbringung (\"Zwangseinweisung\") oder Zwangsbehandlung gegen den Willen des Betroffenen angeordnet werden. In der Folge ist zwingend das Amtsgericht einzuschalten.\r\n\r\nIch bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:\r\n\r\n1) Gibt es Dienstanweisungen in Ihrem Hause, die das Vorgehen bei Anwendung des §11 PsychKG regeln? Ich bitte mir diese in Kopie (gerne elektronisch) zur Verfügung zu stellen.\r\n\r\n2) Sind die Amtsärzte verpflichtet, sich persönlich VOR ORT ein Bild von der Situation zu machen und auch mit dem Betroffenen zu sprechen, bevor eine Anordnung nach dem PsychKG ergeht?\r\n\r\n2a) Ist es rechtlich zulässig, diese Anordnung auch fernmündlich zu erteilen?\r\n\r\nIn Abhängigkeit von den Antworten behalte ich mir weitere Nachfragen vor.\r\n\r\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>"
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true,
"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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[
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"subject": "AW: Anordnungen nach dem PsychKG [#25720]",
"content": "\r\nSehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nder Kreis Plön wendet das Psychisch-Kranken-Gesetz SH (PsychKG) an.\r\n\r\nZu 1.) Schriftliche Verfahrensanweisungen gibt es im Kreis Plön nicht. \r\n\r\nZu 2.) Die Prüfung einer Unterbringung, wegen akuter und unmittelbarer Eigen- und/oder Fremdgefährdung, erfolgt grundsätzlich individuell. In jedem Einzelfall entscheidet qualifiziertes Fachpersonal des Amtes für Gesundheit über die Notwendigkeit einer Unterbringung. Die Prüfung und Entscheidung zu einer Unterbringung erfolgt vor Ort, nach Ermittlung des Sachverhaltes und nach einem persönlichen Gespräch mit dem/der Betroffenen. \r\n\r\nZu 3.) Telefonische Anordnungen einer Unterbringung werden im Kreis Plön nicht getroffen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"AW: Anordnungen nach dem PsychKG [#25720]"
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"\r\nSehr "
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"geehrtAntragsteller/in"
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"\n\r\nder Kreis Plön wendet das Psychisch-Kranken-Gesetz SH (PsychKG) an.\r\n\r\nZu 1.) Schriftliche Verfahrensanweisungen gibt es im Kreis Plön nicht. \r\n\r\nZu 2.) Die Prüfung einer Unterbringung, wegen akuter und unmittelbarer Eigen- und/oder Fremdgefährdung, erfolgt grundsätzlich individuell. In jedem Einzelfall entscheidet qualifiziertes Fachpersonal des Amtes für Gesundheit über die Notwendigkeit einer Unterbringung. Die Prüfung und Entscheidung zu einer Unterbringung erfolgt vor Ort, nach Ermittlung des Sachverhaltes und nach einem persönlichen Gespräch mit dem/der Betroffenen. \r\n\r\nZu 3.) Telefonische Anordnungen einer Unterbringung werden im Kreis Plön nicht getroffen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
]
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"sender": "Landrätin des \r\nKreises Plön\r\nAmt für Gesundheit",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79902/",
"id": 79902,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnungen-nach-dem-psychkg-2/#nachricht-79902",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25721/",
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"recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7221/",
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2017-12-15T15:49:43.273637+01:00",
"registered_mail_date": null,
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "Anordnungen nach dem PsychKG [#25721]",
"content": "Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAntrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\ngemäß §11 PsychKG Schleswig-Holstein kann durch Amtsärzte der Kreise die vorläufige Unterbringung (\"Zwangseinweisung\") oder Zwangsbehandlung gegen den Willen des Betroffenen angeordnet werden. In der Folge ist zwingend das Amtsgericht einzuschalten.\r\n\r\nIch bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:\r\n\r\n1) Gibt es Dienstanweisungen in Ihrem Hause, die das Vorgehen bei Anwendung des §11 PsychKG regeln? Ich bitte mir diese in Kopie (gerne elektronisch) zur Verfügung zu stellen.\r\n\r\n2) Sind die Amtsärzte der Kreise verpflichtet, sich persönlich VOR ORT ein Bild von der Situation zu machen und auch mit dem Betroffenen zu sprechen, bevor eine Anordnung nach dem PsychKG ergeht?\r\n\r\n2a) Ist es rechtlich zulässig, diese Anordnung auch fernmündlich zu erteilen?\r\n\r\nIn Abhängigkeit von den Antworten behalte ich mir weitere Nachfragen vor.\r\n\r\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
"redacted_subject": [
[
false,
"Anordnungen nach dem PsychKG [#25721]"
]
],
"redacted_content": [
[
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"Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAntrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\ngemäß §11 PsychKG Schleswig-Holstein kann durch Amtsärzte der Kreise die vorläufige Unterbringung (\"Zwangseinweisung\") oder Zwangsbehandlung gegen den Willen des Betroffenen angeordnet werden. In der Folge ist zwingend das Amtsgericht einzuschalten.\r\n\r\nIch bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:\r\n\r\n1) Gibt es Dienstanweisungen in Ihrem Hause, die das Vorgehen bei Anwendung des §11 PsychKG regeln? Ich bitte mir diese in Kopie (gerne elektronisch) zur Verfügung zu stellen.\r\n\r\n2) Sind die Amtsärzte der Kreise verpflichtet, sich persönlich VOR ORT ein Bild von der Situation zu machen und auch mit dem Betroffenen zu sprechen, bevor eine Anordnung nach dem PsychKG ergeht?\r\n\r\n2a) Ist es rechtlich zulässig, diese Anordnung auch fernmündlich zu erteilen?\r\n\r\nIn Abhängigkeit von den Antworten behalte ich mir weitere Nachfragen vor.\r\n\r\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"\n\nPostanschrift\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"sender": "Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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"subject": "Antrag auf Akteneinsicht [#25722]",
"content": "Antrag nach dem HUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nHiermit beantrage ich gem. § 1 Abs. 1, 2 IFG Akteneinsicht in die mich betreffenden Verwaltungsakten einschließlich der elektronischen Verwaltungsakten Ihrer Behörde. \r\n\r\nBitte teilen Sie mir einen Termin zur möglichen Einsichtnahme mit. \r\n\r\nUnter Berücksichtigung meiner finanziellen Situation als Empfänger von SGB II-Leistungen und meines sozialrechtlichen Akteneinsichtsrechts gehe ich davon aus, dass die Einsichtnahme für mich keine Kosten verursacht. Sollten Sie dies anders sehen, bitte ich ausdrücklich um vorherige Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Kosten sowie um Mitteilung der wesentlichen Gründe der diesbezüglichen Ermessensausübung.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Adresse entfernt >>\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\n<< Adresse entfernt >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Antrag nach dem HUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nHiermit beantrage ich gem. § 1 Abs. 1, 2 IFG Akteneinsicht in die mich betreffenden Verwaltungsakten einschließlich der elektronischen Verwaltungsakten Ihrer Behörde. \r\n\r\nBitte teilen Sie mir einen Termin zur möglichen Einsichtnahme mit. \r\n\r\nUnter Berücksichtigung meiner finanziellen Situation als Empfänger von SGB II-Leistungen und meines sozialrechtlichen Akteneinsichtsrechts gehe ich davon aus, dass die Einsichtnahme für mich keine Kosten verursacht. Sollten Sie dies anders sehen, bitte ich ausdrücklich um vorherige Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Kosten sowie um Mitteilung der wesentlichen Gründe der diesbezüglichen Ermessensausübung.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"<< Adresse entfernt >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "marcus werner",
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"subject": "WG: Antrag auf Akteneinsicht [#25722]",
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"WG: Antrag auf Akteneinsicht [#25722]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nder Zuständigkeit halber, leiten wir diese Nachricht an Sie weiter.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge Wiesbaden - Kommunales Jobcenter - Kommunale Arbeitsvermittlung",
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"subject": "Informationsfreiheitsgesetz, Hier: Widerspruchbescheid, Bezug: Ihr Schreiben vom 13.02.2018",
"content": "Sehr geehrter Herr Kaufmann,\r\n\r\nauf den von Ihnen mit Schreiben vom 13.02.2018 eingelegten Widerspruch\r\ngegen den Bescheid des Bundespolizeipräsidiums vom 18.01.2018 ergeht\r\nnach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage folgender\r\nWiderspruchsbescheid:\r\n\r\n1. Ihr Widerspruch wird zurückgewiesen.\r\n2. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.\r\n3. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden nicht erstattet.\r\n\r\nBegründung:\r\n\r\nmit Mail vom 15.12.2017 baten Sie das Bundespolizeipräsidium über die\r\nPlattform \"frag-den-staat\" um folgende Informationen: \"Die statistische\r\nAuswertung des Zwischenergebnisses zum Versuch der automatisierten\r\nGesichtserkennung am Bf Berlin-Suedkreuz, die Grundlage der im Tweet des\r\nBMI (https://twitter.com/BMI_Bund/status/9...) zitierten zwei Kennzahlen\r\nist. Ich wuerde mich besonders freuen, wenn die Daten maschinell\r\nauswertbar sind (z.B. CSV, meinetwegen aber auch XLS). Wichtig sind mir\r\nhier auch die absoluten Fallzahlen. Ich gehe davon aus, dass die\r\nstatistische Zahlenbasis keinen Personenbezug herstellt und daher kein\r\nHinderungsgrund fuer eine Veroeffentlichung besteht.\"\r\n\r\nDas Bundespolizeipräsidium Wies den Antrag mit Bescheid vom 18.01.2018\r\nzurück.\r\n\r\nMit Ihrem eingelegten Widerspruch bringen Sie vor, dass\r\n\r\nIhrem Auskunftsanspruch kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand\r\nentgegenstehen würde. Ihre Anfrage beziehe sich auf die statistische\r\nAuswertung des Zwischenergebnisses zum Versuch der automatisierten\r\nGesichtserkennung am Bahnhof Berlin-Südkreuz, welche Grundlage der im\r\nzitierten Tweet des BMI zitierten zwei Kennzahlen sei.\r\n\r\nWeiterhin sei es nicht nachvollziehbar. inwiefern die Auswertung\r\nzwangsläufig Rückschlüsse auf Standards und Systematik der\r\nVideoüberwachung am Bahnhof Berlin-Südkreuz oder anderer Bahnanlagen der\r\nEisenbahnen des Bundes zulassen solle. Auch sei nicht nachvollziehbar in\r\nwelcher Art und Weise die öffentliche Sicherheit in Gefahr sei.\r\n\r\nEs sei nicht dargelegt worden warum es keine Abstufungen zwischen den\r\nRohdaten und dem aggregierten Ergebnis gebe, welche ggf. als\r\nteilgeschwärztes Ergebnis im Sinne des § 7 Abs. 2 IFG veröffentlicht\r\nwerden könne.\r\n\r\nDie Anwendung des § 4 Abs. 1 IFG sei auf die gewünschten Informationen\r\nnicht anwendbar, da sich diese Norm auf Notizen beziehe, welche zu einem\r\nspäteren Zeitpunkt Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Ihre\r\nAnfrage sei als eine Information zur statistischen Beschreibung der\r\nRealität am Versuchsaufbau Bahnhof Berlin-Südkreuz, im Sinne einer\r\nBeweiserhebung zu verstehen. § 4 Abs. 1 Satz 2 IFG schließe\r\nBeweiserhebungen vom Schutz des § 4 Abs. 1 IFG aus.\r\n\r\nEs bestehe die Annahme, dass die Öffentlichkeitsarbeit des BMI\r\nInformationen aus Vorgängen ausschließlich dann kommuniziert, wenn diese\r\ndurch eine behördeninterne Entscheidungsfindung zur Veröffentlichung\r\nfreigegeben worden sei. Durch den Tweet des BMI, der ein vorläufiges\r\nErgebnis der Öffentlichkeit bekannt gäbe, müsse von einem\r\nabgeschlossenen Vorgang oder abgeschlossenen Entscheidungsfindung\r\nausgegangen werden, die zu dieser Veröffentlichung geführt habe. Die\r\nAnfrage behandle Informationen aus diesem Prozess.\r\n\r\nII.\r\n\r\nMeine Zuständigkeit für den Erlass des Widerspruchbescheides ergibt sich\r\naus § 73 Absatz 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 57 Absatz 2 Bundespolizeigesetz\r\n(BPolG) und\r\n§ 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Zuständigkeit der\r\nBundespolizeibehörden (BPolZV).\r\n\r\nIII.\r\n\r\nDer zulässige Widerspruch ist unbegründet.\r\n\r\nDer Bescheid des Bundespolizeipräsidiums vom 18.01.2018 ist rechtmäßig\r\nund verletzt Sie nicht in Ihren Rechten.\r\n\r\nDas Bundespolizeipräsidium hält nach erneuter Prüfung der Sach- und\r\nRechtslage an seiner Entscheidung fest.\r\n\r\nZunächst verweise ich auf die Ausschlussgründe im o.g. Bescheid vom\r\n18.01.2018.\r\n\r\nInsbesondere greift der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 2 IFG. Der Anspruch\r\nauf Informationszugang besteht nicht, wenn das Bekanntwerden der\r\nInformation die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Der Einsatz von\r\nVideoüberwachung/-aufzeichnung im öffentlichen Raum, mithin auf dem\r\nGebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes, erfüllt eine\r\nkriminologische Doppelfunktion: Er soll zum einen zukünftige Straftaten\r\nverhindern, insbesondere die Anzahl der Straftaten an\r\nKriminalitätsbrennpunkten senken. In dieser Hinsicht dient die\r\nöffentliche Videoüberwachung aus generalpräventiven Gründen zur\r\nAbschreckung potenzieller Täter. Das Risiko, im öffentlichen Raum durch\r\neine Livebeobachtung am Monitor polizeilich entdeckt zu werden, soll\r\npotenzielle Täter von der Tatbegehung abschrecken und die Anzahl der\r\nbegangenen Straftaten senken. Zum anderen sollen die Videoüberwachung,\r\nrespektive die nachträgliche Auswertung von aufgezeichnetem Material, in\r\nrepressiver Hinsicht dazu beitragen, Täter in kurzer Zeit zu erkennen,\r\nTathergänge nachzuvollziehen und begangene Taten schneller aufzuklären,\r\nz.B. durch das Erstellen von Fahndungsbildern und die Feststellung der\r\nIdentität von Tatverdächtigen. Durch die Videoüberwachung/-aufzeichnung\r\nwird die Polizei in die Lage versetzt, Straftaten zu erkennen sowie\r\nschnell und gezielt zu reagieren, um Straftäter unmittelbar nach\r\nTatbegehung identifizieren und festnehmen zu können und/oder sie\r\ngegebenenfalls an der Begehung weiterer Straftaten zu hindern Auch\r\nhilfsbedürftigen Personen und Opfern kann die Polizei dadurch rasch\r\nhelfen. Der Einsatz von Videotechnik auf Bahnanlagen ist insoweit ein\r\nwichtiger Beitrag zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit oder\r\nOrdnung.\r\nWie bereits in dem Bescheid des Bundespolizeipräsidiums vom 18. Januar\r\n2018 ausgeführt, könnten durch die Übermittlung der erbetenen Daten\r\nRückschlusse auf Standards und Systematik der Videoüberwachung und\r\n-aufzeichnung auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes (u.a. zu\r\ntageszeit-/lichtabhängigen Ergebnissen der Auswertung, zur Position der\r\nVideokameras sowie zum Bewegungsverhalten von Probanden) und damit auch\r\nauf die Möglichkeiten des künftigen Einsatzes von biometrischer\r\nGesichtserkennung gezogen werden. Bei öffentlichem Bekanntwerden der\r\nentsprechenden Informationen bestünde mithin die Gefahr, dass Straftäter\r\nihr Verhalten bei der Tatbegehung auf dem Gebiet der Bahnanlagen der\r\nEisenbahnen des Bundes nach diesen Erkenntnissen ausrichten könnten, um\r\nso einer Entdeckung zu entgehen. Somit liegt ein Versagungsgrund i. S.\r\nv. § 3 Nr. 2 IFG vor.\r\n\r\nGemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 IFG soll der Antrag auf Informationszugang\r\nweiter abgelehnt werden für Entwurfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten\r\nund Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange\r\ndurch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der\r\nEntscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde.\r\n\r\nAnlässlich eines Ortstermins am Bahnhof Berlin-Südkreuz am 15.12.2017\r\nwurden vorläufig zwei Zwischenergebnisse (Trefferquote, Fehlerrate) zu\r\nder Erprobung verschiedener Systeme zur Gesichtserkennung\r\nbekanntgegeben. Dabei handelt es sich lediglich um einen kleinen\r\nTeilausschnitt der Informationen. Diese Informationen sind anders als\r\ndie erbetenen Daten gerade nicht dazu geeignet, Rückschlüsse auf die\r\nMöglichkeiten des künftigen Einsatzes zu ziehen.\r\n\r\nDas Projekt \"Biometrische Gesichtserkennung\" am Bahnhof Berlin-Südkreuz\r\ndient der Überprüfung, inwieweit auf dem Markt verfügbare\r\nGesichtserkennungstechnik in der Lage ist, die polizeiliche Suche nach\r\nPersonen zu unterstützen. Zudem soll im Rahmen des Projekts bzw. durch\r\ndie Bewertung der Ergebnisse der Erprobung auch eine\r\nEntscheidungsgrundlage für mögliche konkrete Einsatzszenarien erarbeitet\r\nwerden\r\n\r\nDer aktuell in Erarbeitung stehende Abschlussbericht des\r\nBundespolizeipräsidiums zur Test-phase 1 dieses Projektes. mithin die\r\nAuswertung der Daten zu der Performanz der verschiedenen Systeme, ist\r\nüberdies u.a. Grundlage für Entwürfe zu behördlichen Entscheidungen\r\nsowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.\r\nMithin ist hier auch der Versagungsgrund gem. § 4 Abs. 1 S. 1 IFG gegeben.\r\n\r\nIV.\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung\r\n\r\nGegen diesen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach\r\nZustellung Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße\r\n32, 14469 Potsdam schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten\r\nerhoben werden. Die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ist nach\r\nMaßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land\r\nBrandenburg vom 14. Dezember 2006, in der Fassung vom 12. Juni 2014\r\nmöglich.\r\n\r\nDie Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das\r\nBundespolizeipräsidium, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam, zu richten.\r\n\r\nDie Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand\r\nbezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. 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"Sehr geehrter Herr Kaufmann,\r\n\r\nauf den von Ihnen mit Schreiben vom 13.02.2018 eingelegten Widerspruch\r\ngegen den Bescheid des Bundespolizeipräsidiums vom 18.01.2018 ergeht\r\nnach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage folgender\r\nWiderspruchsbescheid:\r\n\r\n1. Ihr Widerspruch wird zurückgewiesen.\r\n2. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.\r\n3. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden nicht erstattet.\r\n\r\nBegründung:\r\n\r\nmit Mail vom 15.12.2017 baten Sie das Bundespolizeipräsidium über die\r\nPlattform \"frag-den-staat\" um folgende Informationen: \"Die statistische\r\nAuswertung des Zwischenergebnisses zum Versuch der automatisierten\r\nGesichtserkennung am Bf Berlin-Suedkreuz, die Grundlage der im Tweet des\r\nBMI (https://twitter.com/BMI_Bund/status/9...) zitierten zwei Kennzahlen\r\nist. Ich wuerde mich besonders freuen, wenn die Daten maschinell\r\nauswertbar sind (z.B. CSV, meinetwegen aber auch XLS). Wichtig sind mir\r\nhier auch die absoluten Fallzahlen. Ich gehe davon aus, dass die\r\nstatistische Zahlenbasis keinen Personenbezug herstellt und daher kein\r\nHinderungsgrund fuer eine Veroeffentlichung besteht.\"\r\n\r\nDas Bundespolizeipräsidium Wies den Antrag mit Bescheid vom 18.01.2018\r\nzurück.\r\n\r\nMit Ihrem eingelegten Widerspruch bringen Sie vor, dass\r\n\r\nIhrem Auskunftsanspruch kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand\r\nentgegenstehen würde. Ihre Anfrage beziehe sich auf die statistische\r\nAuswertung des Zwischenergebnisses zum Versuch der automatisierten\r\nGesichtserkennung am Bahnhof Berlin-Südkreuz, welche Grundlage der im\r\nzitierten Tweet des BMI zitierten zwei Kennzahlen sei.\r\n\r\nWeiterhin sei es nicht nachvollziehbar. inwiefern die Auswertung\r\nzwangsläufig Rückschlüsse auf Standards und Systematik der\r\nVideoüberwachung am Bahnhof Berlin-Südkreuz oder anderer Bahnanlagen der\r\nEisenbahnen des Bundes zulassen solle. Auch sei nicht nachvollziehbar in\r\nwelcher Art und Weise die öffentliche Sicherheit in Gefahr sei.\r\n\r\nEs sei nicht dargelegt worden warum es keine Abstufungen zwischen den\r\nRohdaten und dem aggregierten Ergebnis gebe, welche ggf. als\r\nteilgeschwärztes Ergebnis im Sinne des § 7 Abs. 2 IFG veröffentlicht\r\nwerden könne.\r\n\r\nDie Anwendung des § 4 Abs. 1 IFG sei auf die gewünschten Informationen\r\nnicht anwendbar, da sich diese Norm auf Notizen beziehe, welche zu einem\r\nspäteren Zeitpunkt Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Ihre\r\nAnfrage sei als eine Information zur statistischen Beschreibung der\r\nRealität am Versuchsaufbau Bahnhof Berlin-Südkreuz, im Sinne einer\r\nBeweiserhebung zu verstehen. § 4 Abs. 1 Satz 2 IFG schließe\r\nBeweiserhebungen vom Schutz des § 4 Abs. 1 IFG aus.\r\n\r\nEs bestehe die Annahme, dass die Öffentlichkeitsarbeit des BMI\r\nInformationen aus Vorgängen ausschließlich dann kommuniziert, wenn diese\r\ndurch eine behördeninterne Entscheidungsfindung zur Veröffentlichung\r\nfreigegeben worden sei. Durch den Tweet des BMI, der ein vorläufiges\r\nErgebnis der Öffentlichkeit bekannt gäbe, müsse von einem\r\nabgeschlossenen Vorgang oder abgeschlossenen Entscheidungsfindung\r\nausgegangen werden, die zu dieser Veröffentlichung geführt habe. Die\r\nAnfrage behandle Informationen aus diesem Prozess.\r\n\r\nII.\r\n\r\nMeine Zuständigkeit für den Erlass des Widerspruchbescheides ergibt sich\r\naus § 73 Absatz 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 57 Absatz 2 Bundespolizeigesetz\r\n(BPolG) und\r\n§ 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Zuständigkeit der\r\nBundespolizeibehörden (BPolZV).\r\n\r\nIII.\r\n\r\nDer zulässige Widerspruch ist unbegründet.\r\n\r\nDer Bescheid des Bundespolizeipräsidiums vom 18.01.2018 ist rechtmäßig\r\nund verletzt Sie nicht in Ihren Rechten.\r\n\r\nDas Bundespolizeipräsidium hält nach erneuter Prüfung der Sach- und\r\nRechtslage an seiner Entscheidung fest.\r\n\r\nZunächst verweise ich auf die Ausschlussgründe im o.g. Bescheid vom\r\n18.01.2018.\r\n\r\nInsbesondere greift der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 2 IFG. Der Anspruch\r\nauf Informationszugang besteht nicht, wenn das Bekanntwerden der\r\nInformation die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Der Einsatz von\r\nVideoüberwachung/-aufzeichnung im öffentlichen Raum, mithin auf dem\r\nGebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes, erfüllt eine\r\nkriminologische Doppelfunktion: Er soll zum einen zukünftige Straftaten\r\nverhindern, insbesondere die Anzahl der Straftaten an\r\nKriminalitätsbrennpunkten senken. In dieser Hinsicht dient die\r\nöffentliche Videoüberwachung aus generalpräventiven Gründen zur\r\nAbschreckung potenzieller Täter. Das Risiko, im öffentlichen Raum durch\r\neine Livebeobachtung am Monitor polizeilich entdeckt zu werden, soll\r\npotenzielle Täter von der Tatbegehung abschrecken und die Anzahl der\r\nbegangenen Straftaten senken. Zum anderen sollen die Videoüberwachung,\r\nrespektive die nachträgliche Auswertung von aufgezeichnetem Material, in\r\nrepressiver Hinsicht dazu beitragen, Täter in kurzer Zeit zu erkennen,\r\nTathergänge nachzuvollziehen und begangene Taten schneller aufzuklären,\r\nz.B. durch das Erstellen von Fahndungsbildern und die Feststellung der\r\nIdentität von Tatverdächtigen. Durch die Videoüberwachung/-aufzeichnung\r\nwird die Polizei in die Lage versetzt, Straftaten zu erkennen sowie\r\nschnell und gezielt zu reagieren, um Straftäter unmittelbar nach\r\nTatbegehung identifizieren und festnehmen zu können und/oder sie\r\ngegebenenfalls an der Begehung weiterer Straftaten zu hindern Auch\r\nhilfsbedürftigen Personen und Opfern kann die Polizei dadurch rasch\r\nhelfen. Der Einsatz von Videotechnik auf Bahnanlagen ist insoweit ein\r\nwichtiger Beitrag zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit oder\r\nOrdnung.\r\nWie bereits in dem Bescheid des Bundespolizeipräsidiums vom 18. Januar\r\n2018 ausgeführt, könnten durch die Übermittlung der erbetenen Daten\r\nRückschlusse auf Standards und Systematik der Videoüberwachung und\r\n-aufzeichnung auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes (u.a. zu\r\ntageszeit-/lichtabhängigen Ergebnissen der Auswertung, zur Position der\r\nVideokameras sowie zum Bewegungsverhalten von Probanden) und damit auch\r\nauf die Möglichkeiten des künftigen Einsatzes von biometrischer\r\nGesichtserkennung gezogen werden. Bei öffentlichem Bekanntwerden der\r\nentsprechenden Informationen bestünde mithin die Gefahr, dass Straftäter\r\nihr Verhalten bei der Tatbegehung auf dem Gebiet der Bahnanlagen der\r\nEisenbahnen des Bundes nach diesen Erkenntnissen ausrichten könnten, um\r\nso einer Entdeckung zu entgehen. Somit liegt ein Versagungsgrund i. S.\r\nv. § 3 Nr. 2 IFG vor.\r\n\r\nGemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 IFG soll der Antrag auf Informationszugang\r\nweiter abgelehnt werden für Entwurfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten\r\nund Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange\r\ndurch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der\r\nEntscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde.\r\n\r\nAnlässlich eines Ortstermins am Bahnhof Berlin-Südkreuz am 15.12.2017\r\nwurden vorläufig zwei Zwischenergebnisse (Trefferquote, Fehlerrate) zu\r\nder Erprobung verschiedener Systeme zur Gesichtserkennung\r\nbekanntgegeben. Dabei handelt es sich lediglich um einen kleinen\r\nTeilausschnitt der Informationen. Diese Informationen sind anders als\r\ndie erbetenen Daten gerade nicht dazu geeignet, Rückschlüsse auf die\r\nMöglichkeiten des künftigen Einsatzes zu ziehen.\r\n\r\nDas Projekt \"Biometrische Gesichtserkennung\" am Bahnhof Berlin-Südkreuz\r\ndient der Überprüfung, inwieweit auf dem Markt verfügbare\r\nGesichtserkennungstechnik in der Lage ist, die polizeiliche Suche nach\r\nPersonen zu unterstützen. Zudem soll im Rahmen des Projekts bzw. durch\r\ndie Bewertung der Ergebnisse der Erprobung auch eine\r\nEntscheidungsgrundlage für mögliche konkrete Einsatzszenarien erarbeitet\r\nwerden\r\n\r\nDer aktuell in Erarbeitung stehende Abschlussbericht des\r\nBundespolizeipräsidiums zur Test-phase 1 dieses Projektes. mithin die\r\nAuswertung der Daten zu der Performanz der verschiedenen Systeme, ist\r\nüberdies u.a. Grundlage für Entwürfe zu behördlichen Entscheidungen\r\nsowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.\r\nMithin ist hier auch der Versagungsgrund gem. § 4 Abs. 1 S. 1 IFG gegeben.\r\n\r\nIV.\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung\r\n\r\nGegen diesen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach\r\nZustellung Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße\r\n32, 14469 Potsdam schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten\r\nerhoben werden. Die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ist nach\r\nMaßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land\r\nBrandenburg vom 14. Dezember 2006, in der Fassung vom 12. Juni 2014\r\nmöglich.\r\n\r\nDie Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das\r\nBundespolizeipräsidium, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam, zu richten.\r\n\r\nDie Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand\r\nbezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur\r\nBegründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "Informationszugang beim Bundespolizeipräsidium Potsdam # 15-725/007 II#0377",
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"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDie statistische Auswertung des Zwischenergebnisses zum Versuch der automatisierten Gesichtserkennung am Bf Berlin-Suedkreuz, die Grundlage der im Tweet des BMI (https://twitter.com/BMI_Bund/status/941635030069202944) zitierten zwei Kennzahlen ist.\r\n\r\nIch wuerde mich besonders freuen, wenn die Daten maschinell auswertbar sind (z.B. CSV, meinetwegen aber auch XLS). Wichtig sind mir hier auch die absoluten Fallzahlen. Ich gehe davon aus, dass die statistische Zahlenbasis keinen Personenbezug herstellt und daher kein Hinderungsgrund fuer eine Veroeffentlichung besteht.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nStefan Kaufmann\ndatalove-hsg, uni ulm\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nStefan Kaufmann\ndatalove-hsg, uni ulm\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"subject": "Informationsfreiheitsgesetz, Hier: Auskunftsersuchen zur statistischen Auswertung der Gesichtserkennung am Bhf Südkreuz (Berlin)",
"content": "Ihre Email vom 15.12.2017\r\n\r\nSehr geehrter Herr Kaufmann,\r\n\r\nmit Email vom 15.12.2017 baten Sie die Bundespolizeidirektion Berlin über die Internetplattform \"frag-den-staat\" um folgende Informationen:\r\n\r\n\"Die statistische Auswertung des Zwischenergebnisses zum Versuch der automatisierten Gesichtserkennung am Bf Berlin-Suedkreuz, die Grundlage der im Tweet des BMI (https://twitter.com/BMI_Bund/status/9...) zitierten zwei Kennzahlen ist. \r\n\r\nIch wuerde mich besonders freuen, wenn die Daten maschinell auswertbar sind (z.B. CSV, meinetwegen aber auch XLS). Wichtig sind mir hier auch die absoluten Fallzahlen. Ich gehe davon aus, dass die statistische Zahlenbasis keinen Personenbezug herstellt und daher kein Hinderungsgrund fuer eine Veroeffentlichung besteht.\"\r\n\r\nIn Ihrem Antrag beziehen Sie sich neben dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auch auf das Umweltinformationsgesetz (UIG), sowie das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG).\r\nSoweit Sie in Ihrem Antrag auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) Bezug nehmen, sehe ich bei dem gegebenen Sachverhalt keine Anknüpfungspunkte.\r\n\r\n§1Absatz 1 IFG gewährt grundsätzlich jedermann nach Maßgabe des Gesetzes einen Zugang zu amtlichen Informationen.\r\n\r\nIhrem Antrag auf Zugang zu den Unterlagen stehen Ausschlussgründe nach den §§ 3 Nr. 2 und 4 Abs. 1 Satz 1 IFG entgegen.\r\n\r\nGemäß §3 Nr. 2 IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Das Projekt \"Biometrische Gesichtserkennung\" am Bahnhof Berlin Südkreuz ist eingebettet in die allgemeine Videoüberwachung der DB AG und der Bundespolizei auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes. Eine Herausgabe von Informationen würde Rückschlüsse auf Standards und Systematik der Videoüberwachung und -aufzeichnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zulassen. Bei Bekanntwerden der entsprechenden Informationen besteht die Gefahr, dass Straftäter ihr Verhalten bei der Tatbegehung auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes nach diesen Erkenntnissen ausrichten.\r\n\r\nGemäß § 4 Abs. 1 IFG soll der Antrag auf Informationszugang weiter abgelehnt werden für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde. Das Projekt \"Biometrische Gesichtserkennung\" am Bahnhof Berlin Südkreuz dient der Überprüfung, inwieweit auf dem Markt erhältliche Gesichtserkennungstechnik in der Lage ist, die polizeiliche Suche nach Personen zu unterstützen. Zudem soll im Rahmen des Projekts bzw. durch die Bewertung der Ergebnisse der Erprobung auch eine Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden, ob und wenn ja, zu welchen Zwecken diese Technik die Arbeit der Sicherheitsbehörden unterstützen könnte. Derzeit können daher keine Informationen i.S. Ihrer Anfrage herausgegeben werden.\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.\r\n\r\nDafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:\r\nDer Widerspruch kann beim Bundespolizeipräsidium, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.\r\nDer Widerspruch kann auch per De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: Ihre Anfrage vom 15.12.2017; [#25723]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nvielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung! Wie in der urspruenglichen Anfrage aufgefuehrt reicht mir vollkommen die Auswertung, die Grundlage der im Tweet zitierten Kennzahlen ist. Die Zahlen lagen ja offenkundig am 15.12. bereits vor. Falls weitere Gruende die Zusendung erschweren, koennen Sie diese gerne kurz umreissen – das hilft sicher dem Verstaendnis.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nStefan Kaufmann\n\nAnfragenr: 25723\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nStefan Kaufmann\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"subject": "Vermittlung bei Anfrage „Statistische Auswertung der Gesichtserkennung am Bf Suedkreuz“ [#25723]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/25723\n\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil a) kein Sachzusammenhang zwischen der Veroeffentlichung reiner statistischer Fallzahlen und einer Gefaehrdung der oeffentlichen Sicherheit besteht. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die angefragten statistischen(!) Informationen notwendigerweise Rueckschluesse auf Standards und Systematik der Videoueberwachung und -aufzeichnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zulassen soll, insbesondere nicht in Art und Weise, dass nur durch die Verweigerung der Information eine Gefaehrdung der oeffentlichen Sicherheit ausgeschlossen werden kann\nb) das BMI bereits selber eine Zusammenfassung der Ergebnisse veroeffentlicht und dabei sogar qualitativ bewertet hat (vgl. https://twitter.com/BMI_Bund/status/941661310336552961) Die angefragten Informationen duerften den Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behoerdlicher Massnahmen folgerichtig keineswegs vereiteln, sondern allenfalls im selben Masse bestaerken, wie es die Veroeffentlichung auf Twitter bereits getan hat.\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\nStefan Kaufmann\n\nAnfragenr: 25723\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"subject": "AW: Vermittlung bei Anfrage »Statistische Auswertung der Gesichtserkennung am Bf Suedkreuz« [#25723] # 15-725/007 II#0377 [#25723]",
"content": "Sehr geehrt<< Anrede >>\n\r\nhier parallel mein Widerspruch per e-Mail. Er wird Sie (abzüglich dieser Zeile) vermutlich am Freitag zur Wahrung der Form per Post erreichen. Ich wünsche mir, dass Antworten auf den Widerspruch auf elektronischem Wege erfolgen.\r\n\r\nin Ihrem Bescheid vom 18. Januar 2018 mit dem Zeichen 71-100011-0003-23/2017 lehnen Sie meine Anfrage vom 15. Dezember 2017 ab. Sie führen in Ihrer Ablehnung Ausschlussgründe nach den §§ 3 Nr. 2 und 4 Abs. 1 Satz 1 IFG auf. Gegen diesen Bescheid lege ich hiermit Widerspruch ein.\r\n\r\nMeinem Auskunftsanspruch steht kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand entgegen. \r\n\r\nMeine Anfrage vom 15.12.2017 bezieht sich explizit auf die statistische(!) Auswertung des Zwischenergebnisses zum Versuch der automatisierten Gesichtserkennung am Bf Berlin-Südkreuz, die Grundlage der im zitierten Tweet des BMI zitierten zwei Kennzahlen ist. Es ist nicht nachvollziehbar, inwiefern diese Auswertung zwangsläufig Rückschlüsse auf Standards und Systematik der Videoüberwachung am Bf Südkreuz oder gar sämtlicher Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zulassen soll; insbesondere nicht in einer Art und Weise, die die öffentliche Sicherheit in Gefahr bringen soll. Das BMI hat in seinem Tweet ein hochgradig aggregiertes Ergebnis der Auswertung veröffentlicht. Sie haben nicht dargelegt, warum es keinerlei Abstufung zwischen den Ihnen vorliegenden Rohdaten und dem aggregierten Ergebnis gibt, das ggf. als teilgeschwärztes Ergebnis i.S.d. § 7 Abs. 2 IFG veröffentlicht werden kann.\r\n\r\nEs ist auch nicht nachvollziehbar, inwieweit §4 Abs. 1 IFG auf die von mir gewünschten Informationen anwendbar sein soll. Diese Norm bezieht sich z.B. auf Notizen, die zu einem späteren Zeitpunkt Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Bei der von mir angefragten Information handelt es sich um die statistische Beschreibung der Realität am Versuchsaufbau Bf Südkreuz, im Sinne einer Beweiserhebung. § 4 Abs. 1 Satz 2 IFG schließt u.A. Beweiserhebungen explizit vom Schutz des § 4 Abs. 1 IFG aus.\r\nEs besteht die Annahme, dass die Öffentlichkeitsarbeit des BMI Informationen aus Vorgängen ausschließlich dann kommuniziert, wenn diese durch eine behördeninterne Entscheidungsfindung zur Veröffentlichung freigegeben wurden. Durch den Tweet des BMI, der ein vorläufiges Ergebnis der Öffentlichkeit bekannt gibt, muss von einem abgeschlossenen Vorgang oder abgeschlossenen Entscheidungsfindung ausgegangen werden, die zu dieser Veröffentlichung geführt hat. Die Anfrage behandelt Informationen aus diesem Prozess.\r\n\r\nWeiter betonen Sie in Ihrem Schreiben, dass Sie keine Anknüpfungspunkte zum UIG sehen. Ich bitte Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass es sich beim Bahnhof Südkreuz um einen Personenbahnhof des öffentlichen Nahverkehrs handelt. In diesem Kontext ist das UIG einschlägig.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nStefan Kaufmann\n\nAnfragenr: 25723\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nStefan Kaufmann\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/105/",
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"subject": "SB 31 - 10 00 11 - 01/17; Ihre IFG-Anfrage \"Statistische Auswertung der Gesichtserkennung am Bf Suedkreuz [#25723]\" vom 15. Dezember 2017 [#25723]",
"content": "Sehr geehrter Herr Kaufmann,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Januar 2018. Wie bereits mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 mitgeteilt, wurde Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Bundespolizeipräsidium weitergeleitet. Dieses ist für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage zuständig, weshalb die Bundespolizeidirektion Berlin keine Auskünfte zum Sachstand erteilen kann.\r\n\r\nIhre heutige E-Mail wurde daher ebenfalls an das Bundespolizeipräsidium weitergeleitet.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"SB 31 - 10 00 11 - 01/17; Ihre IFG-Anfrage \"Statistische Auswertung der Gesichtserkennung am Bf Suedkreuz [#25723]\" vom 15. Dezember 2017 [#25723]"
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"Sehr geehrter Herr Kaufmann,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Januar 2018. Wie bereits mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 mitgeteilt, wurde Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Bundespolizeipräsidium weitergeleitet. Dieses ist für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage zuständig, weshalb die Bundespolizeidirektion Berlin keine Auskünfte zum Sachstand erteilen kann.\r\n\r\nIhre heutige E-Mail wurde daher ebenfalls an das Bundespolizeipräsidium weitergeleitet.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Bundespolizeidirektion Berlin",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"subject": "AW: Ihre IFG-Anfrage \"Statistische Auswertung der Gesichtserkennung am Bf Suedkreuz [#25723]\" vom 15. Dezember 2017 [#25723]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Statistische Auswertung der Gesichtserkennung am Bf Suedkreuz“ vom 15.12.2017 (#25723) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nStefan Kaufmann\n\nAnfragenr: 25723\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nStefan Kaufmann\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"AW: Ihre IFG-Anfrage \"Statistische Auswertung der Gesichtserkennung am Bf Suedkreuz [#25723]\" vom 15. Dezember 2017 [#25723]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Statistische Auswertung der Gesichtserkennung am Bf Suedkreuz“ vom 15.12.2017 (#25723) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nStefan Kaufmann\n\nAnfragenr: 25723\nAntwort an: "
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[
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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[
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"\n\nPostanschrift\nStefan Kaufmann\n"
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[
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"<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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[
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "Stefan Kaufmann",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"attachments": [],
"subject": "Ihre Anfrage vom 15.12.2017; [#25723]",
"content": "71-100011-0001-23/17\n\nSehr geehrter Herr Kaufmann,\n\nmit Emailschreiben vom 15.12.2017 baten Sie um Übermittlung der statistischen Auswertung des Zwischenergebnisses zum Versuch der automatisierten Gesichtserkennung am Bhf Berlin-Südkreuz. \n\nZu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass eine abschließende Bearbeitung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.\n\nFür weitere Rückfragen nutzen Sie bitte das unten stehende Referatspostfach.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
[
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"Ihre Anfrage vom 15.12.2017; [#25723]"
]
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"71-100011-0001-23/17\n\nSehr geehrter Herr Kaufmann,\n\nmit Emailschreiben vom 15.12.2017 baten Sie um Übermittlung der statistischen Auswertung des Zwischenergebnisses zum Versuch der automatisierten Gesichtserkennung am Bhf Berlin-Südkreuz. \n\nZu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass eine abschließende Bearbeitung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.\n\nFür weitere Rückfragen nutzen Sie bitte das unten stehende Referatspostfach.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
]
],
"sender": "Bundespolizeipräsidium",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"kind": "email",
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"subject": "Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform [#25724]",
"content": "Antrag nach dem LTranspG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nUnterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung nach § 23 Abs. 2 Satz 3 LTranspG über den Fortschritt der Umsetzung der Bestimmungen gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 LTranspG (Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform)\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform [#25724]"
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"redacted_content": [
[
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"Antrag nach dem LTranspG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nUnterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung nach § 23 Abs. 2 Satz 3 LTranspG über den Fortschritt der Umsetzung der Bestimmungen gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 LTranspG (Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform)\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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[
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>"
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[
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/81222/",
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"attachments": [],
"subject": "AW: AW: Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform [#25724]",
"content": "Sehr geehrt<< Anrede >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht.\r\nAus dem LTranspG ist kein Ausschlussgrund ersichtlich, der Sie daran hindert, mir den antragsgegenständlichen Bericht, der Ihnen nach eigenem Bekunden vorliegt, zugänglich zu machen. \r\n§ 12 Abs. 3 LTranspG verpflichtet Sie, den Informationszugang unverzüglich innerhalb eines Monats zu gewähren. Bitte kommen Sie nun dieser gesetzlichen Pflicht kurzfristig nach. Ich erlaube mir, auf § 75 VwGO hinzuweisen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25724\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
"redacted_subject": [
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"AW: AW: Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform [#25724]"
]
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"redacted_content": [
[
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"Sehr "
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"geehrt<< Anrede >>"
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"\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht.\r\nAus dem LTranspG ist kein Ausschlussgrund ersichtlich, der Sie daran hindert, mir den antragsgegenständlichen Bericht, der Ihnen nach eigenem Bekunden vorliegt, zugänglich zu machen. \r\n§ 12 Abs. 3 LTranspG verpflichtet Sie, den Informationszugang unverzüglich innerhalb eines Monats zu gewähren. Bitte kommen Sie nun dieser gesetzlichen Pflicht kurzfristig nach. Ich erlaube mir, auf § 75 VwGO hinzuweisen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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[
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"Antragsteller/in Antragsteller/in"
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[
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"\n\nAnfragenr: 25724\nAntwort an: "
],
[
true,
"<<E-Mail-Adresse>>"
],
[
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"\n\nPostanschrift\n"
],
[
true,
"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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[
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
]
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
"status_name": null,
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/81380/",
"id": 81380,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/unterrichtungen-des-rheinland-pfalzischen-landtags-durch-die-landesregierung-zur-herstellung-der-funktionsfahigkeit-der-transparenz-plattform-1/#nachricht-81380",
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"timestamp": "2018-01-15T11:17:44+01:00",
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"id": 32987,
"belongs_to": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/81380/",
"name": "BerichtderLandesregierungberdenFortschrittbeiderHerstellungdervollstndigenFunktionsfhigkeitderTransparenz-PlattformimJahr2016.pdf",
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"site_url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/unterrichtungen-des-rheinland-pfalzischen-landtags-durch-die-landesregierung-zur-herstellung-der-funktionsfahigkeit-der-transparenz-plattform-1/81380/anhang/BerichtderLandesregierungberdenFortschrittbeiderHerstellungdervollstndigenFunktionsfhigkeitderTransparenz-PlattformimJahr2016.pdf",
"anchor_url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/unterrichtungen-des-rheinland-pfalzischen-landtags-durch-die-landesregierung-zur-herstellung-der-funktionsfahigkeit-der-transparenz-plattform-1/#nachricht-81380",
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/foi/81380/BerichtderLandesregierungberdenFortschrittbeiderHerstellungdervollstndigenFunktionsfhigkeitderTransparenz-PlattformimJahr2016.pdf?token=1tzur0%3AbYP25TCst13UQJsg_5F9gJxGDr6fHgy7Gn8zrafadok",
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}
],
"subject": "AW: AW: Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform [#25724]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nunter nachfolgendem Link finden Sie den Bericht der Landesregierung über den Fortschritt bei der Herstellung der vollständigen Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform im Jahr 2016 \r\ngemäß § 26 Abs. 2 Satz 3 Landestransparenzgesetz (Drucksache 17/4911):\thttp://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/4911-17.pdf\r\n\r\nDen Bericht habe ich Ihnen zusätzlich als Anlage beigefügt.\r\n\r\nFür Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
[
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"AW: AW: Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform [#25724]"
]
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"redacted_content": [
[
false,
"Sehr "
],
[
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"geehrtAntragsteller/in"
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[
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"\n\r\nunter nachfolgendem Link finden Sie den Bericht der Landesregierung über den Fortschritt bei der Herstellung der vollständigen Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform im Jahr 2016 \r\ngemäß § 26 Abs. 2 Satz 3 Landestransparenzgesetz (Drucksache 17/4911):\thttp://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/4911-17.pdf\r\n\r\nDen Bericht habe ich Ihnen zusätzlich als Anlage beigefügt.\r\n\r\nFür Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
]
],
"sender": "Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/81198/",
"id": 81198,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/unterrichtungen-des-rheinland-pfalzischen-landtags-durch-die-landesregierung-zur-herstellung-der-funktionsfahigkeit-der-transparenz-plattform-1/#nachricht-81198",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/25724/",
"sent": true,
"is_response": true,
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"is_draft": false,
"kind": "email",
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"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4652/",
"recipient_public_body": null,
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2018-01-11T13:33:15+01:00",
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"attachments": [
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"id": 32960,
"belongs_to": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/81198/",
"name": "AnfrageHerrNAME_25724_geschwaerzt.pdf",
"filetype": "application/pdf",
"size": 850525,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/unterrichtungen-des-rheinland-pfalzischen-landtags-durch-die-landesregierung-zur-herstellung-der-funktionsfahigkeit-der-transparenz-plattform-1/81198/anhang/AnfrageHerrNAME_25724_geschwaerzt.pdf",
"anchor_url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/unterrichtungen-des-rheinland-pfalzischen-landtags-durch-die-landesregierung-zur-herstellung-der-funktionsfahigkeit-der-transparenz-plattform-1/#nachricht-81198",
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/foi/81198/AnfrageHerrNAME_25724_geschwaerzt.pdf?token=1tzur0%3A7CIf-7e_93EtlCs9ZPBPLGEi2iEBDUBXtJNuTEQf7ao",
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}
],
"subject": "AW: Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform [#25724]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\ndas in der Anlage befindliche Schreiben schicke ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme.\r\nBei Rückfragen können Sie sich gerne melden.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
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"AW: Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform [#25724]"
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"redacted_content": [
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"Sehr "
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"geehrtAntragsteller/in"
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[
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"\n\r\ndas in der Anlage befindliche Schreiben schicke ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme.\r\nBei Rückfragen können Sie sich gerne melden.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
]
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"sender": "Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
},
{
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"subject": "AW: Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform [#25724]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nBezug nehmend auf meinen Antrag nach LTranspG vom 15.12.1017 \r\n(https://fragdenstaat.de/anfrage/unterrichtungen-des-rheinland-pfalzischen-landtags-durch-die-landesregierung-zur-herstellung-der-funktionsfahigkeit-der-transparenz-plattform-1/) \r\nbitte ich um Sachstandsmitteilung. Vielen Dank.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25724\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"subject": "AW: AW: Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform [#25724]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nobwohl meine Antragstellung bereits mehr als drei Wochen zurückliegt, habe ich aus Ihrem Haus weder die erbetene Eingangsbestätigung erhalten, noch Mitteilung erhalten zu dem Aktenzeichens, unter dem mein Antrag bei Ihnen geführt wird. \r\n\r\nBitte teilen Sie mir numehr das Aktenzeichen und - wie bereits am 3.1.2018 erbeten - den Sachstand mit.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25724\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"AW: AW: Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform [#25724]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nobwohl meine Antragstellung bereits mehr als drei Wochen zurückliegt, habe ich aus Ihrem Haus weder die erbetene Eingangsbestätigung erhalten, noch Mitteilung erhalten zu dem Aktenzeichens, unter dem mein Antrag bei Ihnen geführt wird. \r\n\r\nBitte teilen Sie mir numehr das Aktenzeichen und - wie bereits am 3.1.2018 erbeten - den Sachstand mit.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/79911/",
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"subject": "FahrRad in Aachen - Licht an [#25725]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nKostenaufstellung für die im Rahmen von FahrRad in Aachen stattfindende Aktion \"Licht an\". \r\n\r\nÜber Facebook gab \"Aachen clever mobil\" (Stadt Aachen) bekannt verschiedenstes Informationsmaterial und Aufsteller zur Sensibilisierung für das (Rad)fahren mit Licht bzw. zur Förderung von \"Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit\" in der Aachener Innenstadt zu positionieren. Dazu gehören augenscheinlich auch Flyer und gelb lackierte Fahrräder.\r\n\r\nIch würde Sie bitten mir eine Kostenaufstellung für diese Aktion zukommen zu lassen. Falls ähnliche Aktionen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 stattgefunden haben, freue ich mich, wenn Sie mir ebenfalls Kostenaufstellungen für diese vergangenen Jahre zukommen lassen.\r\n\r\nEbenfalls würde ich mich sehr über eine Auflistung der Standorte der Aufsteller sowie eine Darlegung der Auswahlkriterien für diese Standorte freuen.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"subject": "AW: Antw: AW: FahrRad in Aachen - Licht an [#25725]",
"content": "Hier meine originale Anfrage vom 15.12.2017 an die Kommunalverwaltung:\r\n\r\nAntrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nKostenaufstellung für die im Rahmen von FahrRad in Aachen stattfindende Aktion \"Licht an\". \r\n\r\nÜber Facebook gab \"Aachen clever mobil\" (Stadt Aachen) bekannt verschiedenstes Informationsmaterial und Aufsteller zur Sensibilisierung für das (Rad)fahren mit Licht bzw. zur Förderung von \"Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit\" in der Aachener Innenstadt zu positionieren. Dazu gehören augenscheinlich auch Flyer und gelb lackierte Fahrräder.\r\n\r\nIch würde Sie bitten mir eine Kostenaufstellung für diese Aktion zukommen zu lassen. Falls ähnliche Aktionen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 stattgefunden haben, freue ich mich, wenn Sie mir ebenfalls Kostenaufstellungen für diese vergangenen Jahre zukommen lassen.\r\n\r\nEbenfalls würde ich mich sehr über eine Auflistung der Standorte der Aufsteller sowie eine Darlegung der Auswahlkriterien für diese Standorte freuen.\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25725\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Hier meine originale Anfrage vom 15.12.2017 an die Kommunalverwaltung:\r\n\r\nAntrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nKostenaufstellung für die im Rahmen von FahrRad in Aachen stattfindende Aktion \"Licht an\". \r\n\r\nÜber Facebook gab \"Aachen clever mobil\" (Stadt Aachen) bekannt verschiedenstes Informationsmaterial und Aufsteller zur Sensibilisierung für das (Rad)fahren mit Licht bzw. zur Förderung von \"Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit\" in der Aachener Innenstadt zu positionieren. Dazu gehören augenscheinlich auch Flyer und gelb lackierte Fahrräder.\r\n\r\nIch würde Sie bitten mir eine Kostenaufstellung für diese Aktion zukommen zu lassen. Falls ähnliche Aktionen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 stattgefunden haben, freue ich mich, wenn Sie mir ebenfalls Kostenaufstellungen für diese vergangenen Jahre zukommen lassen.\r\n\r\nEbenfalls würde ich mich sehr über eine Auflistung der Standorte der Aufsteller sowie eine Darlegung der Auswahlkriterien für diese Standorte freuen.\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n"
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"subject": "AW: FahrRad in Aachen - Licht an [#25725]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „FahrRad in Aachen - Licht an“ vom 15.12.2017 (#25725) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25725\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"AW: FahrRad in Aachen - Licht an [#25725]"
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{
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"attachments": [],
"subject": "Antw: AW: FahrRad in Aachen - Licht an [#25725]",
"content": "Hallo Herr Antragsteller/in,\n \nbei uns in der Abteilung Verkehrsplanung ist Ihre Anfrage nicht\nbekannt. Wenn Sie uns Ihre Anfrage nochmal zusenden würden, können wir\nIhnen gerne Auskunft geben.\n \nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
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",\n \nbei uns in der Abteilung Verkehrsplanung ist Ihre Anfrage nicht\nbekannt. Wenn Sie uns Ihre Anfrage nochmal zusenden würden, können wir\nIhnen gerne Auskunft geben.\n \nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Kommunalverwaltung Aachen",
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