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"subject": "Katastrophenplanungen [#292049]",
"content": "Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nalle Katastrophen- und/oder Kriseneinsatzpläne insbesondere für Hochwasser- und Starkregenereignisse, Evakuierung, zur Warnung der Bevölkerung und zum Verwaltungsstab der Stadt Marbach am Neckar.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 292049\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/292049/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292052]",
"content": "Antrag nach dem IZG-SH/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n(1) Alle Ihnen vorliegenden Erlasse/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Hinweise oder Ähnliches zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH), beispielsweise auch Übersichten üblicher Höhen der Geldbußen für die verschiedenen Delikte und ihre Begehungsarten.\r\n\r\n(2) Alle Ihnen vorliegenden statistischen Erhebungen zu\r\nOrdnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH) in Ihrem Zuständigkeitsbereich,\r\nvon Interesse sind insbesondere die Fragen:\r\n\r\nWie viele wurden bei Ihnen von der Polizei angezeigt,\r\nwie viele wurden von Dritten angezeigt\r\nwie viele sind bei Ihnen intern eingegangen,\r\nfür wie viele davon waren sie tatsächlich zuständig,\r\nwie viele davon wurden mit einer Geldbuße belegt,\r\nwelche Geldbußen-Höhen wurden verhängt?\r\n\r\nSoweit möglich aufgeschlüsselt nach\r\n- Kalenderjahr,\r\n- Nummer von § 24 Absatz 1 VersFG\r\n- maximales Bußgeld laut § 24 Absatz 2 VersFG (500/1000/1500 Euro)\r\n- Verfolgungs-Verjährungsfrist laut § 31 OWiG (6 Monate für 500/1000 Euro/1 Jahr für 1500 Euro) \r\n- Behörden-intern/Polizei/Dritte\r\n- politisches/weltanschauliches/religiöses Lager\r\n- Zuständigkeit (nicht) gegeben\r\n- (Keine) Verfolgung (Opportunitätsprinzip)\r\n- Geldbuße (nicht) verhängt\r\n- Ahndung wegen Verfolgungsverjährung (nicht) möglich\r\n- Einspruch (nicht) erhoben\r\n- amtsgerichtliche Entscheidung identisch/abweichend\r\n- (kein) Freispruch/Einstellung nach Einspruch \r\n\r\n(3) Geben Sie bitte möglichst umfangreich Auskunft (entsprechend obiger Liste) über \r\ndie letzten fünf bereits rechtskräftigen Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH,\r\ndie Ihnen vorliegen. \r\n(Dadurch, dass die Rechtskraft aufgrund § 32, 33 OWiG zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht wird, ist durch diese Bedingung ein Anonymisierungsgrad erreicht, der keine Rückschlüsse auf einzelnes Fehlverhalten zulässt.)\r\n\r\n(4) Wann werden personenbezogene Daten zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH gelöscht? (z.B. ohne Bußgeldbescheid, sobald Verfolgungsverjährung eingetreten ist, mit Bescheid, sobald dieser rechtskräftig ist und die Geldbuße bezahlt ist bzw. die Vollstreckungsverjährung eingetreten ist, taggenau)\r\n\r\n\r\nOrdnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Versammlungen sind in § 24 VersFG SH geregelt, siehe\r\nhttps://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VersammlFrhG_SH_!_24\r\n\r\nDie Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung\r\nhat einen Anhang \r\ndarin ist das Zuständigkeitsverzeichnis.\r\nGliederungsnummer 2.1.22.1 zeigt,\r\ndass für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach\r\n§ 24 des Versammlungsfreiheitsgesetzes\r\nder Bürgermeister der kreisfreien Städte\r\nals Behörde der Gemeinden, Kreise und Ämter\r\nzuständig ist, siehe:\r\nhttps://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=OWiZustV_SH\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 292052\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/292052/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW: Ihre Anfrage zum Mittelalterlich Gaudium - Kosten für die Stadtverwaltung und verbundene Betriebe (Anfrage-Nr. 279497) [#279497]",
"content": "Sehr geehrter Herr Hahn, \r\n\r\ndanke für Ihre Mail vom 16.06.2023. Hinsichtlich Ihrer Anfrage bezüglich der Billigkeitsgründe darf ich kurz ausführen, dass Billigkeitsgründe generell in persönliche und sachliche Gründe unterteilt werden. Bei den persönlichen Billigkeitsgründen sind die individuellen Umstände des Gebührenschuldners in den Blick zu nehmen. Diese können sich z.B. aus den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebührenschuldners oder den Umständen des konkreten Verwaltungsverfahrens ergeben. Ein Beispiel: Würden Sie durch eine Gebühren-Forderung in Existenznot gebracht, könnte man an eine persönliche Unbilligkeit denken. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie als Antragsteller auf die beantragte Auskunft dringend persönlich angewiesen wären. \r\n\r\nSachliche Billigkeitsgründe liegen vor, wenn die Erhebung der Abgabe in dieser Höhe mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist. Aus diesen Erwägungen folgt, dass eine Billigkeitskorrektur wegen sachlicher Unbilligkeit nur in sehr seltenen Ausnahmefällen denkbar ist und anhand des mutmaßlichen Willens des Gesetzgebers zu erfolgen hat. Hierzu müsste es sich um einen solch atypischen Fall eines Auskunftsanspruches handeln, den der Gesetzgeber so nicht bedacht hatte, und wodurch ein der Gerechtigkeit widersprechendes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung entstehen würde. Da es sich in Ihrem Fall aber um eine ganz typische Anfrage handelt, die vom Gesetzestatbestand umfasst und vom Gesetzgeber mit in den Gebührenrahmen eingeflossen ist, können sachliche Unbilligkeitsgründe hier jedoch nicht angenommen werden.\r\n\r\nEinen Kostenvoranschlag können wir nicht vorlegen, denn es ist noch nicht absehbar, wie aufwändig sich die Recherche gestalten wird. Unter anderem müsste in den Bereichen Ordnungsamt, Grünflächenamt, beim Ver- und Entsorgungsbetrieb und bei der Kämmerei Recherchen angestellt werden, die ihrerseits jeweils Aufwand betreiben müssen, um die gewünschten Unterlagen zusammenzustellen. Wie Sie hieran sehen können, gestaltet sich Ihr Auskunftsverlangen nicht so einfach, so dass Sie aufgrund der zu erwartenden umfangreichen Recherchearbeiten durchaus damit rechnen müssen, im unteren bis gar mittleren dreistelligen Bereich bei den Gebühren zu liegen.\r\n\r\nBitte lassen Sie mich kurzfristig wissen, wie weiter verfahren werden soll.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"AW: Ihre Anfrage zum Mittelalterlich Gaudium - Kosten für die Stadtverwaltung und verbundene Betriebe (Anfrage-Nr. 279497) [#279497]"
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"Sehr geehrter Herr Hahn, \r\n\r\ndanke für Ihre Mail vom 16.06.2023. Hinsichtlich Ihrer Anfrage bezüglich der Billigkeitsgründe darf ich kurz ausführen, dass Billigkeitsgründe generell in persönliche und sachliche Gründe unterteilt werden. Bei den persönlichen Billigkeitsgründen sind die individuellen Umstände des Gebührenschuldners in den Blick zu nehmen. Diese können sich z.B. aus den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebührenschuldners oder den Umständen des konkreten Verwaltungsverfahrens ergeben. Ein Beispiel: Würden Sie durch eine Gebühren-Forderung in Existenznot gebracht, könnte man an eine persönliche Unbilligkeit denken. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie als Antragsteller auf die beantragte Auskunft dringend persönlich angewiesen wären. \r\n\r\nSachliche Billigkeitsgründe liegen vor, wenn die Erhebung der Abgabe in dieser Höhe mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist. Aus diesen Erwägungen folgt, dass eine Billigkeitskorrektur wegen sachlicher Unbilligkeit nur in sehr seltenen Ausnahmefällen denkbar ist und anhand des mutmaßlichen Willens des Gesetzgebers zu erfolgen hat. Hierzu müsste es sich um einen solch atypischen Fall eines Auskunftsanspruches handeln, den der Gesetzgeber so nicht bedacht hatte, und wodurch ein der Gerechtigkeit widersprechendes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung entstehen würde. Da es sich in Ihrem Fall aber um eine ganz typische Anfrage handelt, die vom Gesetzestatbestand umfasst und vom Gesetzgeber mit in den Gebührenrahmen eingeflossen ist, können sachliche Unbilligkeitsgründe hier jedoch nicht angenommen werden.\r\n\r\nEinen Kostenvoranschlag können wir nicht vorlegen, denn es ist noch nicht absehbar, wie aufwändig sich die Recherche gestalten wird. Unter anderem müsste in den Bereichen Ordnungsamt, Grünflächenamt, beim Ver- und Entsorgungsbetrieb und bei der Kämmerei Recherchen angestellt werden, die ihrerseits jeweils Aufwand betreiben müssen, um die gewünschten Unterlagen zusammenzustellen. Wie Sie hieran sehen können, gestaltet sich Ihr Auskunftsverlangen nicht so einfach, so dass Sie aufgrund der zu erwartenden umfangreichen Recherchearbeiten durchaus damit rechnen müssen, im unteren bis gar mittleren dreistelligen Bereich bei den Gebühren zu liegen.\r\n\r\nBitte lassen Sie mich kurzfristig wissen, wie weiter verfahren werden soll.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Kommunalverwaltung Waltrop",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/795352/",
"id": 795352,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/planungen-privatisierung-itzbund/#nachricht-795352",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/271451/",
"sent": true,
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"kind": "email",
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"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/84/",
"recipient_public_body": null,
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2023-04-24T14:45:14+02:00",
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"not_publishable": false,
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"subject": "nochmalige Übersendung Bescheid auf dem Postweg?",
"content": "Gz: V B 5 - O 1319/23/10078\r\nDok: 2023/0408020\r\n(bei Antwort bitte Gz und Dok angeben)\r\n\r\n\r\nSehr << Antragsteller:in >>\n\r\n\r\nIhr IFG-Antrag vom 25. Februar 2023 ist hier eingegangen und wird unter o. g. Aktenzeichen im Bundesministerium der Finanzen geführt.\r\n\r\n\r\nDer in dieser Sache gefertigte Bescheid vom 3. März 2023 ist am 6. März 2023 auf dem Postweg an die von Ihnen in Ihrem Antrag angegebene Postanschrift versandt worden.\r\n\r\n\r\nZwischenzeitlich hat uns von der PIN AG die Information erreicht, dass für den als Einschreiben-Rückschein versandten Bescheid die Lagerfrist abgelaufen sei.\r\n\r\n\r\nBitte teilen Sie mir bis zum 22. Mai 2023 mit, ob Sie an einer erneuten Übersendung des Bescheids auf dem Postweg interessiert sind; anderenfalls gehe ich davon aus, dass dies nicht der Fall ist, so dass der Vorgang hier dann als erledigt zu den Akten genommen wird.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Gz: V B 5 - O 1319/23/10078\r\nDok: 2023/0408020\r\n(bei Antwort bitte Gz und Dok angeben)\r\n\r\n\r\nSehr "
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"sender": "Bundesministerium der Finanzen",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"subject": "WG: Kontrollbericht zu Weserschiffchen, Porta Westfalica [#257878]",
"content": "Sehr geehrter Herr Hundertmark,\r\nleider hatten Sie bei Ihrer ursprünglichen Anfrage Ihre Adresse nicht vollständig mitgeteilt.\r\nMit Mail vom 26.09.2022 haben wir Ihre Anschrift angefragt, aber keine Antwort bekommen.\r\nBitte teilen Sie mir Ihre vollständige Anschrift mit, damit ich Ihnen die gewünschten Unterlagen zuschicken kann.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"WG: Kontrollbericht zu Weserschiffchen, Porta Westfalica [#257878]"
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"Sehr geehrter Herr Hundertmark,\r\nleider hatten Sie bei Ihrer ursprünglichen Anfrage Ihre Adresse nicht vollständig mitgeteilt.\r\nMit Mail vom 26.09.2022 haben wir Ihre Anschrift angefragt, aber keine Antwort bekommen.\r\nBitte teilen Sie mir Ihre vollständige Anschrift mit, damit ich Ihnen die gewünschten Unterlagen zuschicken kann.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt",
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"subject": "Freiwillige Versicherung eines 3 jährigen Kindes [#323646]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte um Auskunft gemäß dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).\r\nGegenstand der Anfrage\r\nEs geht um folgende Punkte:\r\n\r\n Entfernung eines dreijährigen Kindes aus der Familienversicherung:\r\n Erklären Sie, warum das dreijährige Kind aus der bundesgesetzlich geregelten Familienversicherung entfernt und als freiwillig versichert fortgeführt wurde, obwohl beide Elternteile bei Ihrer Krankenkasse im GKV-System versichert sind.\r\n Beitragsbemessung und -forderung:\r\n Erklären Sie, warum für die Beitragsbemessung dem dreijährigen Kind ein Einkommen von 5775 € (Höchstgrenze 2024) zugrunde gelegt wurde und warum monatlich eine Beitragsversicherungssumme von mehr als 1000 € gefordert wird.\r\n Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung:\r\n Erklären Sie, warum ein Mahnschreiben an das dreijährige Kind versandt und die Zwangsvollstreckung angedroht wurde.\r\n Beweisen Sie, dass diese Handlungen nicht rechtswidrig sind.\r\n Allgemeine Praxis:\r\n Bestätigen Sie, ob es Ihre Praxis ist, Kinder aus der Familienversicherung zu entfernen und sie als freiwillig versichert zu behandeln, wenn die Eltern im GKV-System versichert sind.\r\n\r\nRechtliche Grundlagen\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nEmpfangsbestätigung und weitere Anliegen\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nSliding Paradox\n\n\n\n\nAnfragenr: 323646\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/323646/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Freiwillige Versicherung eines 3 jährigen Kindes [#323646]"
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte um Auskunft gemäß dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).\r\nGegenstand der Anfrage\r\nEs geht um folgende Punkte:\r\n\r\n Entfernung eines dreijährigen Kindes aus der Familienversicherung:\r\n Erklären Sie, warum das dreijährige Kind aus der bundesgesetzlich geregelten Familienversicherung entfernt und als freiwillig versichert fortgeführt wurde, obwohl beide Elternteile bei Ihrer Krankenkasse im GKV-System versichert sind.\r\n Beitragsbemessung und -forderung:\r\n Erklären Sie, warum für die Beitragsbemessung dem dreijährigen Kind ein Einkommen von 5775 € (Höchstgrenze 2024) zugrunde gelegt wurde und warum monatlich eine Beitragsversicherungssumme von mehr als 1000 € gefordert wird.\r\n Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung:\r\n Erklären Sie, warum ein Mahnschreiben an das dreijährige Kind versandt und die Zwangsvollstreckung angedroht wurde.\r\n Beweisen Sie, dass diese Handlungen nicht rechtswidrig sind.\r\n Allgemeine Praxis:\r\n Bestätigen Sie, ob es Ihre Praxis ist, Kinder aus der Familienversicherung zu entfernen und sie als freiwillig versichert zu behandeln, wenn die Eltern im GKV-System versichert sind.\r\n\r\nRechtliche Grundlagen\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nEmpfangsbestätigung und weitere Anliegen\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nSliding Paradox\n\n\n\n\nAnfragenr: 323646\nAntwort an: "
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"sender": "Europäische Kommission",
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"subject": "Beschaffungskosten von Fachliteratur [#282052]",
"content": "Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nEine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.\r\n\r\nBitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\nAnfragenr: 282052\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/282052/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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"subject": "WG: EXTERN: Beschaffungskosten von Fachliteratur [#282052]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nauf Ihre Anfrage zu den Kosten für Fachliteratur seit 2010 bis heute können wir Ihnen folgende Antwort geben:\r\n\r\nBei unserem Gericht fallen nur Kosten für Fachliteratur in Papierform an. Diese können wir im Wege einer einfachen Auskunft nur in aggregierter Form für die jeweiligen Kalenderjahre angeben. Die Daten liegen nicht in aufgeschlüsselter Form, also etwa getrennt nach Gesetzeskommentaren und übriger rechtswissenschaftlicher Fachliteratur und Gesetzestexten vor, sondern nur in Gesamtbudgetzahlen. Eine Aufschlüsselung würde es erforderlich machen, sämtliche Einzelbelege aus über 10 Jahren zu sichten, kategorisieren und zusammenzustellen. Dies würde einen unverhältnismäßig großen Aufwand und ggf. entsprechende Gebühren verursachen.\r\n\r\nFolgende Ausgaben für juristische Fachliteratur sind an unserem Gericht in den Jahren 2010 – 2022 angefallen:\r\n\r\nAusgaben Fachliteratur\r\nAmtsgericht Stockach\r\n\r\nJahr\tAusgaben in Euro\r\n2010\t2.806,46\r\n2011\t2.525,57\r\n2012\t2.586,03\r\n2013\t3.485,11\r\n2014\t1.666,64\r\n2015\t4.586,99\r\n2016\t2.337,30\r\n2017\t2.820,09\r\n2018\t3.186,55\r\n2019\t2.839,64\r\n2020\t1.708,03\r\n2021\t2.397,64\r\n2022\t1.958,81\r\n\r\n\r\nKosten für den Zugang zu rechtswissenschaftlichen Online-Datenbanken fallen zentral beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg an; für die Gerichte vor Ort fallen insoweit keine Kosten an.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\r\nauf Ihre Anfrage zu den Kosten für Fachliteratur seit 2010 bis heute können wir Ihnen folgende Antwort geben:\r\n\r\nBei unserem Gericht fallen nur Kosten für Fachliteratur in Papierform an. Diese können wir im Wege einer einfachen Auskunft nur in aggregierter Form für die jeweiligen Kalenderjahre angeben. Die Daten liegen nicht in aufgeschlüsselter Form, also etwa getrennt nach Gesetzeskommentaren und übriger rechtswissenschaftlicher Fachliteratur und Gesetzestexten vor, sondern nur in Gesamtbudgetzahlen. Eine Aufschlüsselung würde es erforderlich machen, sämtliche Einzelbelege aus über 10 Jahren zu sichten, kategorisieren und zusammenzustellen. Dies würde einen unverhältnismäßig großen Aufwand und ggf. entsprechende Gebühren verursachen.\r\n\r\nFolgende Ausgaben für juristische Fachliteratur sind an unserem Gericht in den Jahren 2010 – 2022 angefallen:\r\n\r\nAusgaben Fachliteratur\r\nAmtsgericht Stockach\r\n\r\nJahr\tAusgaben in Euro\r\n2010\t2.806,46\r\n2011\t2.525,57\r\n2012\t2.586,03\r\n2013\t3.485,11\r\n2014\t1.666,64\r\n2015\t4.586,99\r\n2016\t2.337,30\r\n2017\t2.820,09\r\n2018\t3.186,55\r\n2019\t2.839,64\r\n2020\t1.708,03\r\n2021\t2.397,64\r\n2022\t1.958,81\r\n\r\n\r\nKosten für den Zugang zu rechtswissenschaftlichen Online-Datenbanken fallen zentral beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg an; für die Gerichte vor Ort fallen insoweit keine Kosten an.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Amtsgericht Stockach",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/795843/",
"id": 795843,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-brasserie-zu-gutenberg-potsdam/#nachricht-795843",
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"kind": "post",
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"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15403/",
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"status": "awaiting_response",
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"subject": "Ihr Antrag auf Informationszugang nach §2 Abs. 1 VIG vom 23.03.2023",
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"sender": "Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen / Lebensmittelüberwachung",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/848717/",
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"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlungsbehoerde-ordnungswidrigkeiten-nach-ss-24-versfg-8/#nachricht-848717",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/292058/",
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"subject": "Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292058]",
"content": "Antrag nach dem IZG-SH/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n(1) Alle Ihnen vorliegenden Erlasse/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Hinweise oder Ähnliches zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH), beispielsweise auch Übersichten üblicher Höhen der Geldbußen für die verschiedenen Delikte und ihre Begehungsarten.\r\n\r\n(2) Alle Ihnen vorliegenden statistischen Erhebungen zu\r\nOrdnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH) in Ihrem Zuständigkeitsbereich,\r\nvon Interesse sind insbesondere die Fragen:\r\n\r\nWie viele wurden bei Ihnen von der Polizei angezeigt,\r\nwie viele wurden von Dritten angezeigt\r\nwie viele sind bei Ihnen intern eingegangen,\r\nfür wie viele davon waren sie tatsächlich zuständig,\r\nwie viele davon wurden mit einer Geldbuße belegt,\r\nwelche Geldbußen-Höhen wurden verhängt?\r\n\r\nSoweit möglich aufgeschlüsselt nach\r\n- Kalenderjahr,\r\n- Nummer von § 24 Absatz 1 VersFG\r\n- maximales Bußgeld laut § 24 Absatz 2 VersFG (500/1000/1500 Euro)\r\n- Verfolgungs-Verjährungsfrist laut § 31 OWiG (6 Monate für 500/1000 Euro/1 Jahr für 1500 Euro) \r\n- Behörden-intern/Polizei/Dritte\r\n- politisches/weltanschauliches/religiöses Lager\r\n- Zuständigkeit (nicht) gegeben\r\n- (Keine) Verfolgung (Opportunitätsprinzip)\r\n- Geldbuße (nicht) verhängt\r\n- Ahndung wegen Verfolgungsverjährung (nicht) möglich\r\n- Einspruch (nicht) erhoben\r\n- amtsgerichtliche Entscheidung identisch/abweichend\r\n- (kein) Freispruch/Einstellung nach Einspruch \r\n\r\n(3) Geben Sie bitte möglichst umfangreich Auskunft (entsprechend obiger Liste) über \r\ndie letzten fünf bereits rechtskräftigen Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH,\r\ndie Ihnen vorliegen. \r\n(Dadurch, dass die Rechtskraft aufgrund § 32, 33 OWiG zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht wird, ist durch diese Bedingung ein Anonymisierungsgrad erreicht, der keine Rückschlüsse auf einzelnes Fehlverhalten zulässt.)\r\n\r\n(4) Wann werden personenbezogene Daten zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH gelöscht? (z.B. ohne Bußgeldbescheid, sobald Verfolgungsverjährung eingetreten ist, mit Bescheid, sobald dieser rechtskräftig ist und die Geldbuße bezahlt ist bzw. die Vollstreckungsverjährung eingetreten ist, taggenau)\r\n\r\n\r\nOrdnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Versammlungen sind in § 24 VersFG SH geregelt, siehe\r\nhttps://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VersammlFrhG_SH_!_24\r\n\r\nDie Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung\r\nhat einen Anhang \r\ndarin ist das Zuständigkeitsverzeichnis.\r\nGliederungsnummer 2.1.22.1 zeigt,\r\ndass für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach\r\n§ 24 des Versammlungsfreiheitsgesetzes\r\nder Landrat\r\nals Behörde der Gemeinden, Kreise und Ämter\r\nzuständig ist, siehe:\r\nhttps://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=OWiZustV_SH\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 292058\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/292058/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "Amtliche Lebensmittelüberwachung - Bescheid zum Antrag auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 23.03.23",
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"subject": "Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292059]",
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"content": "Antrag nach dem IZG-SH/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n(1) Alle Ihnen vorliegenden Erlasse/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Hinweise oder Ähnliches zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH), beispielsweise auch Übersichten üblicher Höhen der Geldbußen für die verschiedenen Delikte und ihre Begehungsarten.\r\n\r\n(2) Alle Ihnen vorliegenden statistischen Erhebungen zu\r\nOrdnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH) in Ihrem Zuständigkeitsbereich,\r\nvon Interesse sind insbesondere die Fragen:\r\n\r\nWie viele wurden bei Ihnen von der Polizei angezeigt,\r\nwie viele wurden von Dritten angezeigt\r\nwie viele sind bei Ihnen intern eingegangen,\r\nfür wie viele davon waren sie tatsächlich zuständig,\r\nwie viele davon wurden mit einer Geldbuße belegt,\r\nwelche Geldbußen-Höhen wurden verhängt?\r\n\r\nSoweit möglich aufgeschlüsselt nach\r\n- Kalenderjahr,\r\n- Nummer von § 24 Absatz 1 VersFG\r\n- maximales Bußgeld laut § 24 Absatz 2 VersFG (500/1000/1500 Euro)\r\n- Verfolgungs-Verjährungsfrist laut § 31 OWiG (6 Monate für 500/1000 Euro/1 Jahr für 1500 Euro) \r\n- Behörden-intern/Polizei/Dritte\r\n- politisches/weltanschauliches/religiöses Lager\r\n- Zuständigkeit (nicht) gegeben\r\n- (Keine) Verfolgung (Opportunitätsprinzip)\r\n- Geldbuße (nicht) verhängt\r\n- Ahndung wegen Verfolgungsverjährung (nicht) möglich\r\n- Einspruch (nicht) erhoben\r\n- amtsgerichtliche Entscheidung identisch/abweichend\r\n- (kein) Freispruch/Einstellung nach Einspruch \r\n\r\n(3) Geben Sie bitte möglichst umfangreich Auskunft (entsprechend obiger Liste) über \r\ndie letzten fünf bereits rechtskräftigen Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH,\r\ndie Ihnen vorliegen. \r\n(Dadurch, dass die Rechtskraft aufgrund § 32, 33 OWiG zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht wird, ist durch diese Bedingung ein Anonymisierungsgrad erreicht, der keine Rückschlüsse auf einzelnes Fehlverhalten zulässt.)\r\n\r\n(4) Wann werden personenbezogene Daten zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH gelöscht? (z.B. ohne Bußgeldbescheid, sobald Verfolgungsverjährung eingetreten ist, mit Bescheid, sobald dieser rechtskräftig ist und die Geldbuße bezahlt ist bzw. die Vollstreckungsverjährung eingetreten ist, taggenau)\r\n\r\n\r\nOrdnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Versammlungen sind in § 24 VersFG SH geregelt, siehe\r\nhttps://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VersammlFrhG_SH_!_24\r\n\r\nDie Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung\r\nhat einen Anhang \r\ndarin ist das Zuständigkeitsverzeichnis.\r\nGliederungsnummer 2.1.22.1 zeigt,\r\ndass für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach\r\n§ 24 des Versammlungsfreiheitsgesetzes\r\nder Landrat\r\nals Behörde der Gemeinden, Kreise und Ämter\r\nzuständig ist, siehe:\r\nhttps://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=OWiZustV_SH\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 292062\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/292062/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"content": "Antrag nach dem IZG-SH/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n(1) Alle Ihnen vorliegenden Erlasse/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Hinweise oder Ähnliches zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH), beispielsweise auch Übersichten üblicher Höhen der Geldbußen für die verschiedenen Delikte und ihre Begehungsarten.\r\n\r\n(2) Alle Ihnen vorliegenden statistischen Erhebungen zu\r\nOrdnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH) in Ihrem Zuständigkeitsbereich,\r\nvon Interesse sind insbesondere die Fragen:\r\n\r\nWie viele wurden bei Ihnen von der Polizei angezeigt,\r\nwie viele wurden von Dritten angezeigt\r\nwie viele sind bei Ihnen intern eingegangen,\r\nfür wie viele davon waren sie tatsächlich zuständig,\r\nwie viele davon wurden mit einer Geldbuße belegt,\r\nwelche Geldbußen-Höhen wurden verhängt?\r\n\r\nSoweit möglich aufgeschlüsselt nach\r\n- Kalenderjahr,\r\n- Nummer von § 24 Absatz 1 VersFG\r\n- maximales Bußgeld laut § 24 Absatz 2 VersFG (500/1000/1500 Euro)\r\n- Verfolgungs-Verjährungsfrist laut § 31 OWiG (6 Monate für 500/1000 Euro/1 Jahr für 1500 Euro) \r\n- Behörden-intern/Polizei/Dritte\r\n- politisches/weltanschauliches/religiöses Lager\r\n- Zuständigkeit (nicht) gegeben\r\n- (Keine) Verfolgung (Opportunitätsprinzip)\r\n- Geldbuße (nicht) verhängt\r\n- Ahndung wegen Verfolgungsverjährung (nicht) möglich\r\n- Einspruch (nicht) erhoben\r\n- amtsgerichtliche Entscheidung identisch/abweichend\r\n- (kein) Freispruch/Einstellung nach Einspruch \r\n\r\n(3) Geben Sie bitte möglichst umfangreich Auskunft (entsprechend obiger Liste) über \r\ndie letzten fünf bereits rechtskräftigen Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH,\r\ndie Ihnen vorliegen. \r\n(Dadurch, dass die Rechtskraft aufgrund § 32, 33 OWiG zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht wird, ist durch diese Bedingung ein Anonymisierungsgrad erreicht, der keine Rückschlüsse auf einzelnes Fehlverhalten zulässt.)\r\n\r\n(4) Wann werden personenbezogene Daten zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH gelöscht? (z.B. ohne Bußgeldbescheid, sobald Verfolgungsverjährung eingetreten ist, mit Bescheid, sobald dieser rechtskräftig ist und die Geldbuße bezahlt ist bzw. die Vollstreckungsverjährung eingetreten ist, taggenau)\r\n\r\n\r\nOrdnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Versammlungen sind in § 24 VersFG SH geregelt, siehe\r\nhttps://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VersammlFrhG_SH_!_24\r\n\r\nDie Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung\r\nhat einen Anhang \r\ndarin ist das Zuständigkeitsverzeichnis.\r\nGliederungsnummer 2.1.22.1 zeigt,\r\ndass für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach\r\n§ 24 des Versammlungsfreiheitsgesetzes\r\nder Landrat\r\nals Behörde der Gemeinden, Kreise und Ämter\r\nzuständig ist, siehe:\r\nhttps://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=OWiZustV_SH\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 292060\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/292060/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"content": "Antrag nach dem IZG-SH/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n(1) Alle Ihnen vorliegenden Erlasse/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Hinweise oder Ähnliches zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH), beispielsweise auch Übersichten üblicher Höhen der Geldbußen für die verschiedenen Delikte und ihre Begehungsarten.\r\n\r\n(2) Alle Ihnen vorliegenden statistischen Erhebungen zu\r\nOrdnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH) in Ihrem Zuständigkeitsbereich,\r\nvon Interesse sind insbesondere die Fragen:\r\n\r\nWie viele wurden bei Ihnen von der Polizei angezeigt,\r\nwie viele wurden von Dritten angezeigt\r\nwie viele sind bei Ihnen intern eingegangen,\r\nfür wie viele davon waren sie tatsächlich zuständig,\r\nwie viele davon wurden mit einer Geldbuße belegt,\r\nwelche Geldbußen-Höhen wurden verhängt?\r\n\r\nSoweit möglich aufgeschlüsselt nach\r\n- Kalenderjahr,\r\n- Nummer von § 24 Absatz 1 VersFG\r\n- maximales Bußgeld laut § 24 Absatz 2 VersFG (500/1000/1500 Euro)\r\n- Verfolgungs-Verjährungsfrist laut § 31 OWiG (6 Monate für 500/1000 Euro/1 Jahr für 1500 Euro) \r\n- Behörden-intern/Polizei/Dritte\r\n- politisches/weltanschauliches/religiöses Lager\r\n- Zuständigkeit (nicht) gegeben\r\n- (Keine) Verfolgung (Opportunitätsprinzip)\r\n- Geldbuße (nicht) verhängt\r\n- Ahndung wegen Verfolgungsverjährung (nicht) möglich\r\n- Einspruch (nicht) erhoben\r\n- amtsgerichtliche Entscheidung identisch/abweichend\r\n- (kein) Freispruch/Einstellung nach Einspruch \r\n\r\n(3) Geben Sie bitte möglichst umfangreich Auskunft (entsprechend obiger Liste) über \r\ndie letzten fünf bereits rechtskräftigen Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH,\r\ndie Ihnen vorliegen. \r\n(Dadurch, dass die Rechtskraft aufgrund § 32, 33 OWiG zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht wird, ist durch diese Bedingung ein Anonymisierungsgrad erreicht, der keine Rückschlüsse auf einzelnes Fehlverhalten zulässt.)\r\n\r\n(4) Wann werden personenbezogene Daten zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH gelöscht? (z.B. ohne Bußgeldbescheid, sobald Verfolgungsverjährung eingetreten ist, mit Bescheid, sobald dieser rechtskräftig ist und die Geldbuße bezahlt ist bzw. die Vollstreckungsverjährung eingetreten ist, taggenau)\r\n\r\n\r\nOrdnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Versammlungen sind in § 24 VersFG SH geregelt, siehe\r\nhttps://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VersammlFrhG_SH_!_24\r\n\r\nDie Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung\r\nhat einen Anhang \r\ndarin ist das Zuständigkeitsverzeichnis.\r\nGliederungsnummer 2.1.22.1 zeigt,\r\ndass für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach\r\n§ 24 des Versammlungsfreiheitsgesetzes\r\nder Landrat\r\nals Behörde der Gemeinden, Kreise und Ämter\r\nzuständig ist, siehe:\r\nhttps://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=OWiZustV_SH\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 292061\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/292061/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "Kontrollbericht zu Döneria, Frankfurt am Main [#282213]",
"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nDöneria\r\nLeipziger Straße 79\r\n60487 Frankfurt am Main\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nBen Schäfer\n\n\n\nAnfragenr: 282213\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/282213/\n\nPostanschrift\nBen Schäfer\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nDöneria\r\nLeipziger Straße 79\r\n60487 Frankfurt am Main\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nBen Schäfer\n\n\n\nAnfragenr: 282213\nAntwort an: "
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"subject": "Amtliche Lebensmittelüberwachung - Bescheid zum Antrag auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 23.03.23",
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"sender": "Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen / Lebensmittelüberwachung",
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"subject": "Anzahl und Leistung Wärmepumpen im Wohnpark Klarahöh [#292057]",
"content": "Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAnzahl der Wärmepumpen mit 8,9 kW Leistung, jeweils mit Sondentiefe und Jahesmenge Wärmeentzug in 16356 Ahrensfelde/Wohnpark Klarahöh.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nSollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. \r\n\r\nMit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. \r\n\r\nMit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nRaimund Osietzki\n\n\n\n\nAnfragenr: 292057\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/292057/\n\nPostanschrift\nRaimund Osietzki\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "Eingangsbestätigung: Forschungsprojekt \"Vergleichende Kausalanalyse zu Brustbeinerkrankungen bei Legehennen",
"content": "Sehr geehrter Herr Bartolles,\n\nich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 31. Oktober 2023 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.\n\nHinweis zum Datenschutz\nBei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. \n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrter Herr Bartolles,\n\nich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 31. Oktober 2023 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.\n\nHinweis zum Datenschutz\nBei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. \n\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft",
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"subject": "IFG-Anfrage 383-2024 | Baerbock Palästina-Aktivisten Abendessen",
"content": "505-511.03 E IFG 383-2024\r\n\r\nSehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige.\r\n\r\nBitte nennen Sie mir zunächst Ihre Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erlassen sein wird. Nach dem Urteil des BVerwG zum Verfahren Bundesrepublik Deutschland (BMI) ./. BfDI, BVerwG 6 C 8.22 ist hierfür eine Postanschrift erforderlich.\r\n\r\nDas Auswärtige Amt wird sich nach Vorlage Ihrer Anschrift bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden).\r\n\r\nSollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren.\r\n\r\nBitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:\r\n\r\n- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer 383-2024 an.\r\n- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).\r\n\r\nEinfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden.\r\n\r\nEine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann.\r\n\r\nWenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.\r\n\r\nFür Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.\r\n\r\nHinweis zum Datenschutz:\r\nBei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts.\r\n\r\nMit freundlichem Gruß",
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"\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige.\r\n\r\nBitte nennen Sie mir zunächst Ihre Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erlassen sein wird. Nach dem Urteil des BVerwG zum Verfahren Bundesrepublik Deutschland (BMI) ./. BfDI, BVerwG 6 C 8.22 ist hierfür eine Postanschrift erforderlich.\r\n\r\nDas Auswärtige Amt wird sich nach Vorlage Ihrer Anschrift bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden).\r\n\r\nSollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren.\r\n\r\nBitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:\r\n\r\n- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer 383-2024 an.\r\n- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).\r\n\r\nEinfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden.\r\n\r\nEine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann.\r\n\r\nWenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.\r\n\r\nFür Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.\r\n\r\nHinweis zum Datenschutz:\r\nBei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts.\r\n\r\nMit freundlichem Gruß"
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"sender": "Auswärtiges Amt",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-10-07T19:06:43.327686+02:00"
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/958200/",
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"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-fuer-folgende-indizierungsentscheidungen/#nachricht-958200",
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"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDuke it out in D.C.\r\nThe WizardWorks Group Inc.\r\nBAnz. Nr. 243 vom 31.12.1997\r\n\r\nWitchaven II – Blood Vengeance\r\nIntraCorp Entert.\r\nBAnz. Nr. 141 vom 31.07.1996\r\n\r\nSniper – Path of Vengeance\r\nTHQ Ltd., Woking/GB\r\nBAnz. Nr. 49 vom 31.03.2009\r\n\r\nShellshock Nam ’67 (engl.)\r\nPC-DVD-ROM\r\nBAnz. Nr. 177 vom 18.09.2004 \r\nbestätigt:\r\nBAnz. Nr. 227 vom 30.11.2004\r\n\r\nShellshock 2 – Blood Trails\r\nBAnz. Nr. 79 vom 29.05.2009 \r\nwird von Listenteil B,\r\nin Listenteil A umgetragen \r\nBAnz AT 30.10.2015\r\n\r\nSaints Row – The Third (Bitte auch Listenstreichung)\r\nXbox 360, EU-Version\r\nBAnz. Nr. 17 vom 31.01.2012\r\n\r\nRed Faction: Guerilla (Bitte auch Listenstreichung)\r\nXbox 360, EU-Version\r\nBAnz. Nr. 146 vom 30.09.2009\r\n\r\nRed Faction (Bitte auch Listenstreichung)\r\nPlayStation 2\r\nBAnz. Nr. 62 vom 29.03.2003\r\n\r\nRed Faction 2 (Bitte auch Listenstreichung)\r\nPlayStation 2, EU-Version\r\nBAnz. Nr. 146 vom 30.09.2009\r\n\r\nNitemare 3D for Windows\r\nBAnz. Nr. 21 vom 31.01.1996\r\n\r\nHitman-Codename 47 (Bitte auch Listenstreichung)\r\nBAnz. Nr. 81 vom 28.04.2001\r\n\r\nGun\r\nPC-DVD-ROM, EU-Version\r\nBAnz. Nr. 64 vom 31.03.2006\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nHari Hammer\n\n\n\n\nAnfragenr: 323647\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/323647/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW: § 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Hannover [#278509]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „§ 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Hannover“ vom 10.05.2023 (#278509) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \t§ 145 TKG Netzinfrastruktur von Gebäuden in Hannover [#278509]\r\n> Datum: \t10. Mai 2023, 07:24\r\n> Von: \t\"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Dezernat Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Hannover\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem NUIG/VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> gemäß § 145 TKG Abs. 7 sind sie verpflichtet sicherzustellen, dass die Anforderungen an neue Gebäude gemäß § 145 TKG Abs. 4 erfüllt werden.\r\n> Wie wird dies aktuell sichergestellt?\r\n> Welche Kriterien prüft das Amt?\r\n> Welche Vorgaben/Auflagen werden gemacht?\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n> \r\n> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n> \r\n> Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 278509\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/278509/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n\n\nAnfragenr: 278509\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/278509/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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"subject": "Kontrollbericht zu Forza Napoli, München [#271178]",
"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nForza Napoli\r\nJohannisplatz 23\r\n81667 München\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\nAnfragenr: 271178\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/271178/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nZulieferungen für eine Technische Studie der EMSA über die wichtigsten \"Sicherheitsaspekte für SAR-Einsätze auf See\", die bis zum 1. November 2023 erfolgen und Details zu einzelnen NGO-SAR-Schiffen der Flaggenstaaten sollten. Dies hat die EMSA auf der 5. Sitzung der Europäischen Kontaktgruppe für Such- und Rettungsdienste am 2. Oktober 2023 in Brüssel mitgeteilt.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Adresse entfernt >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 292070\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/292070/\n\nPostanschrift\n<< Adresse entfernt >>\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW: Verbleib der Mittel nach einer stornierten Fahrzeugverteilung [#289628]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Verbleib der Mittel nach einer stornierten Fahrzeugverteilung“ vom 06.10.2023 (#289628) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tVerbleib der Mittel nach einer stornierten Fahrzeugverteilung [#289628]\r\n> Datum: \t6. Oktober 2023, 05:52\r\n> Von: \t\"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Baden-Württemberg\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n> \r\n> Guten Tag,\r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> Eine Aufstellung des Verbleibs der Mittel (~400.000€) welche nach der stornierte Fahrzeugbeschaffung eines LKW-Lkr für den Ortsverband Lörrach der Regionalstelle Freiburg zur Fahrzeugbeschaffung zugewiesen wurden. \r\n> Wie steht dies im Zusammenhang mit weiteren Fahrzeugen des Ortsverband Lörrachs, welche aus finanziellen Gründen trotz Überschreitung der \"Lebensdauer\" (PKW: 15 Jahre, LKW: 25 Jahre) nicht neu beschafft werden können?\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n> \r\n> Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n> \r\n> Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n> \r\n> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n> \r\n> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 289628\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/289628/\r\n> \r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 289628\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/289628/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "Widerspruch gegen Bescheid des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald vom 19. Dezember2022 (ohne Zeichen)",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\nich zeige an, dass ich die Interessen des Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, wohnhaft XXX, vertrete. Anwaltliche Vollmacht anbei.\r\nNamens und in Vollmacht meines Mandanten lege ich fristgerecht gegen den Bescheid vom 19.\r\nDezember 2022, ohne Aktenzeichen, meinem Mandanten zugegangen am 04. Januar 2023, Widerspruch ein und beantrage:\r\n.1 Der Bescheid vom 19. Dezember 2022 wird aufgehoben und der Antragsgegner verpflichtet, die Namen der stimmberechtigten Mitglieder des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald, soweit diese nicht in der Liste der stimmberechtigten Mitglieder vom 16. Mai 2022 namentlich benannt wurden, bekanntzugeben.\r\n2. Es wird festgestellt, dass der Antrag vom 29. April 2021 nicht als nach § 10 Abs. 2 S. 2 LIFG BW\r\nzurückgenommen gilt, soweit darin die Übermittlung von Protokollen über die Sitzungen des\r\nBereichsausschusses seit 2018 beantragt wurde und der Antragsgegner verpflichtet, die Protokolle ungeschwärzt zu übermitteln.\r\nDie Begründung bleibt einem gesonderten Schreiben vorbehalten.\r\nDie weiteren, dem Vorgang zugeordneten Unterlagen, erlaube ich mir, aufgrund des Umfangs elektronisch zu übermitteln. mI Übrigen wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.\r\n\r\nAngela Carstensen\r\nRechtsanwältin MüncheneSrtraße17\r\nAnlagen: fur\r\nTo.s Volmacht\r\nintoaca( Anfrage vom 29. April 2021\r\nCARSTENSEN WIRTSCHAFTSRECHT\r\n• Liste der stimmberechtigten Mitglieder vom 7. März 2022 und 16. Mai 2022\r\n• Bescheid des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Freiburg/Breisgau Hochschwarzwald vom 19. Dezember 2022 samt Briefumschlag\r\n•\r\nStellungnahme des LfDI Baden-Württemberg vom 17. Januar 2023",
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"subject": "AW: Informationfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 3. April 2023 [#274699]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\nmit „sämtliche Behörden, Ministerien, Verbände, externe Stellen oder Ähnliches, die bei den Gesetzgebungsverfahren der 16. Legislaturperiode bei Länder- und Verbändeanhörungen beteiligt wurden, aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Gesetzgebungsverfahren“ meine ich alle teilnehmenden Parteien von Länder- und Verbändeanhörungen, aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Gesetzgebungsverfahren.\r\nKönnen Sie mit dieser Formulierung mehr anfangen?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\nAnfragenr: 274699\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/274699/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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"subject": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ZR 4-1334-IFG-107/2021",
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"sender": "Deutscher Bundestag",
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"subject": "LIFG Anfrage",
"content": "Sehr geehrter Herr Biskupek,\r\n\r\nin der Anlage erhalten Sie das angefragte Dokument \"Anmeldung einer Versammlung/Kundgebung\". Die Anmeldung ging am 26.1.23 per E-Mail bei der Stadt Ravensburg ein.\r\nPersonenbezogene Daten wurden unkenntlich gemacht (§ 1 Abs. 1, § 5 LIFG).\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrter Herr Biskupek,\r\n\r\nin der Anlage erhalten Sie das angefragte Dokument \"Anmeldung einer Versammlung/Kundgebung\". Die Anmeldung ging am 26.1.23 per E-Mail bei der Stadt Ravensburg ein.\r\nPersonenbezogene Daten wurden unkenntlich gemacht (§ 1 Abs. 1, § 5 LIFG).\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "AW: Informationfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 3. April 2023 [#274699]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Externe Beteiligungen an Gesetzgebungsverfahren während der 16. Legislaturperiode“ vom 03.04.2023 (#274699) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tExterne Beteiligungen an Gesetzgebungsverfahren während der 16. Legislaturperiode [#274699]\r\n> Datum: \t3. April 2023, 08:22\r\n> Von: \t\"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Bundesministerium der Finanzen\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n> \r\n> Guten Tag,\r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> sämtliche Behörden, Ministerien, Verbände, externe Stellen oder Ähnliches, die bei den Gesetzgebungsverfahren der 16. Legislaturperiode bei Länder- und Verbändeanhörungen beteiligt wurden, aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Gesetzgebungsverfahren\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n> \r\n> Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n> \r\n> Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n> \r\n> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n> \r\n> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 274699\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/274699/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n\n\nAnfragenr: 274699\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/274699/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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"sender": "Ordnungsamt Bremen",
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"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nin der Verwaltungsrechtssache\r\n\r\nS & H Tiefkühlfeinkost ./. Landkreis Emsland; beigel. << Antragsteller:in >>\r\n\r\nweise ich darauf hin, dass die Klage unbegründet sein dürfte.\r\n\r\n[…]",
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"subject": "AW: Demonstrationen in Dortmund [#268577]",
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"\n\r\nim Anhang übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre untenstehende Anfrage.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Polizeipräsidium Dortmund",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"subject": "WG: Vermittlung bei Anfrage „Externe Beteiligungen an Gesetzgebungsverfahren während der 16. Legislaturperiode“ [#274699] # IFG-729/002 II#0348",
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"WG: Vermittlung bei Anfrage „Externe Beteiligungen an Gesetzgebungsverfahren während der 16. Legislaturperiode“ [#274699] # IFG-729/002 II#0348"
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"subject": "AW: Antwort [#255824] E-Mail 1",
"content": "Sehr geehrter Herr Zapf,\r\n\r\nIhrem Antrag vom 28. Juli 2022 auf (weiteren) Informationszugang wurde mit Bescheid vom heutigen Tag, der zu Ihnen auf dem Postweg unterwegs ist, entsprochen. \r\nDer Zugang wird wie beantragt in elektronischer Form gewährt. Als Anlage erhalten Sie die Unterlagen zu Ihrem beantragten Informationszugang. Je Widerspruchsverfahren wurde eine Datei erstellt. Personenbezogene Daten wurden wie beantragt geschwärzt.\r\nAuf die Kostenpflichtigkeit der Entscheidung über den Informationszugang hatten wir mit E-Mail vom 1. März 2023 nochmals hingewiesen. \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrter Herr Zapf,\r\n\r\nIhrem Antrag vom 28. Juli 2022 auf (weiteren) Informationszugang wurde mit Bescheid vom heutigen Tag, der zu Ihnen auf dem Postweg unterwegs ist, entsprochen. \r\nDer Zugang wird wie beantragt in elektronischer Form gewährt. Als Anlage erhalten Sie die Unterlagen zu Ihrem beantragten Informationszugang. Je Widerspruchsverfahren wurde eine Datei erstellt. Personenbezogene Daten wurden wie beantragt geschwärzt.\r\nAuf die Kostenpflichtigkeit der Entscheidung über den Informationszugang hatten wir mit E-Mail vom 1. März 2023 nochmals hingewiesen. \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz",
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"subject": "Kontrollbericht zu Lotusblüte, Hamburg [#320665]",
"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nLotusblüte\r\nLöwenstraße 22\r\n20251 Hamburg\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 320665\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/320665/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nLotusblüte\r\nLöwenstraße 22\r\n20251 Hamburg\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"subject": "Ihre Anfrage vom 02.06.2019",
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"sender": "Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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