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"subject": "AW: Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811]",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\n\r\nunter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 22.5.2021 möchte ich Ihnen zunächst folgendes mitteilen. Es existiert keine \"Akte\" im verwaltungsrechtlichen Sinne bezüglich der Beisetzung von Dr. Helmut Kohl. An der damaligen Beisetzung waren verschiedene Stellen beteiligt, der damalige Oberbürgermeister von Speyer, Dr. Eger, das Bistum bzw. Domkapitel, u.a.. Vieles wurde mündlich besprochen und vereinbart.\r\n\r\n\r\nNach intensiver Recherche kann ich Ihnen den gewünschten Gestattungs- und Nutzungsvertrag über das Belegungsrecht der Grabstätte, der zwischen dem Domkapitel Speyer und der Stadt Speyer geschlossen wurde, zukommen lassen (siehe Anhang).\r\n\r\n\r\nBezüglich der Korrespondenz der Videoüberwachung kann ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt Speyer keine Genehmigungsbehörde für Videoüberwachung ist und aus diesem Grund auch kein Schriftwechsel hierzu existiert.\r\n\r\n\r\nDa die Grabstelle im Eigentum des Domkapitels liegt, gelten die Gestaltungsrichtlinien der Friedhofssatzung hierfür nicht. Daher existieren hierüber auch keine Unterlagen. In der Anlage finden Sie einen Auszug aus der Friedhofssatzung der Stadt Speyer.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\r\n\r\nunter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 22.5.2021 möchte ich Ihnen zunächst folgendes mitteilen. Es existiert keine \"Akte\" im verwaltungsrechtlichen Sinne bezüglich der Beisetzung von Dr. Helmut Kohl. An der damaligen Beisetzung waren verschiedene Stellen beteiligt, der damalige Oberbürgermeister von Speyer, Dr. Eger, das Bistum bzw. Domkapitel, u.a.. Vieles wurde mündlich besprochen und vereinbart.\r\n\r\n\r\nNach intensiver Recherche kann ich Ihnen den gewünschten Gestattungs- und Nutzungsvertrag über das Belegungsrecht der Grabstätte, der zwischen dem Domkapitel Speyer und der Stadt Speyer geschlossen wurde, zukommen lassen (siehe Anhang).\r\n\r\n\r\nBezüglich der Korrespondenz der Videoüberwachung kann ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt Speyer keine Genehmigungsbehörde für Videoüberwachung ist und aus diesem Grund auch kein Schriftwechsel hierzu existiert.\r\n\r\n\r\nDa die Grabstelle im Eigentum des Domkapitels liegt, gelten die Gestaltungsrichtlinien der Friedhofssatzung hierfür nicht. Daher existieren hierüber auch keine Unterlagen. In der Anlage finden Sie einen Auszug aus der Friedhofssatzung der Stadt Speyer.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Stadtverwaltung Speyer",
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"subject": "Informationsfreiheitsanfrage Studie DISCOVER [#308304]",
"content": "Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n- Vollständiger Fördermittelantrag der von Ihrer Behörden geförderten Studie \"disCOVer\"\r\n\r\n(siehe auch unter: https://www.augenklinik.uk-erlangen.de/aktuelles/nachrichten/detail/recover-bc-007-studie-startet/)\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 308304\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/308304/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n- Vollständiger Fördermittelantrag der von Ihrer Behörden geförderten Studie \"disCOVer\"\r\n\r\n(siehe auch unter: https://www.augenklinik.uk-erlangen.de/aktuelles/nachrichten/detail/recover-bc-007-studie-startet/)\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"subject": "Kontrollbericht zu Moselstübchen, Quierschied [#314859]",
"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nMoselstübchen\r\nGlashüttenstraße\r\n66287 Quierschied\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 314859\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/314859/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "Erlaubte Computer bzw. Schreibmaschinen, Wordprozessoren, Bürogeräte in Hafträumen für den Strafvollzug bzw. Untersuchungshaft [#324623]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBerichte und Dienstanweisungen zur Nutzungsmöglichkeit von EDV, Bürotechnik, Schreibmaschinen und der gleichen mehr durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen.\r\nBegründung:\r\nWenn man Dokumentationen über die Haftsituation in Deutschland im Fernsehen sieht, findet man immer, dass die Gefängnisinsassen ihre Briefe mit der Hand mit Stiften auf Papier schreiben müssen. Das ist sehr lästig, wenn es viel zu schreiben gibt, da jemand vielleicht ein Tagebuch führen möchte, oder ein Buch schreiben möchte.\r\nDas geht unmöglich mit Stift und Papier und nach der Haftentlassung kann das niemand sinnvoll einscannen.\r\nDaher wäre es überaus wünschenswert, wenn die Gefängnisinsassen halbwegs moderne Bürotechnologie benutzen könnten.\r\nLassen Sie uns mal kurz die *Evolution des Textverfassens* Revue passieren.\r\n1. Schreibmaschinen.\r\n2. In den 1980ern gab es computerisierte Schreibmaschinen / \"Wordprocessor\" z.B. von IBM und Olivetti, teilweise mit kleinem Monitor und Editorfunktion\r\n3. In den 1980ern kamen Programme wie Wordstar auf, welche es auf einem IBM-PC-Kompatiblen Rechner unter DOS erlaubten, ganze Bücher zu schreiben.\r\n4. In den 1990ern kamen graphische Betriebssysteme wie Microsoft Windows mit Microsoft Word und anderen Programmen, auch Wordstar auf.\r\nVon Apple gab es MacOS und ähnliche Schreibprogramme.\r\nDie Schnittstelle zum Drucker war hier meist der Parallel-Port.\r\nEs wurde mit Disketten gearbeitet, um Daten auszutauschen.\r\n6. Der Rest ist jedem bekannt, es gab immer modernere Betriebssysteme und Programme wie Microsoft Office, Star-Office (für Linux, Windows und mehr)\r\nDisketten wurden für den Datenaustausch durch USB-Sticks ersetzt.\r\nNun möchte ich fragen, welche Technologiestufe den Gefängnisinsassen erlaubt werden kann, damit sie ihre Briefe, Tagebücher, Romane oder was sie sonst so schreiben wollen, unter halbwegs zivilisierten Bedingungen erstellen können.\r\nWeiterhin wäre wichtig zu erfahren, welche Datenträger den Gefängnisinsassen erlaubt werden können. Disketten sind schwer verfügbar und entsprechend teuer.\r\nIch würde anregen wollen, einen Verein, vielleicht den CCC oder den Verein Digitalcourage, ehemals FoeBuD, mit der Erstellung einer Software-Kollektion zu erstellen, die auf Rechnern, die Gefängnisinsassen erlaubt werden, zum Einsatz kommen kann.\r\nDiese Kollektion könnte seitens des Ministeriums geprüft und genehmigt werden, falls ein solcher Schritt erforderlich sein sollte.\r\nHier wäre es wichtig zu erfahren, ob und in wie weit die Software für Gefängnisinsassen geprüft und freigegeben werden muss. Entsprechende Dokumente und Berichte hierzu werden mit dieser Anfrage ebenso angefragt.\r\nEs ist klar, das Sie den reinen Offline-Betrieb, also ohne jede Verbindung zum Internet oder sonstiger Umwelt anstreben, um die Steuerung illegaler Machenschaften von kriminellen Vereinigungen unterbinden wollen.\r\nDas ist einzusehen, und spricht nicht gegen die Nutzung von Computern. In den 1980ern wurden die meisten DOS-Rechner nur offline benutzt, und Daten wurden per Diskette ausgetauscht.\r\nDie Anregung und Anfrage, ob diese Art der Rechner-Nutzung durch Gefängnisinsassen zulässig wäre, und warum nicht beziehungsweise warum ja entspräche etwa der folgender Situation:\r\nEine Mannschaft in einem bemannten Weltraum-Fernmission darf einen Computer mitnehmen, und hier alles relevante mitnehmen das sie die nächsten Jahre benötigt. Und hier wird sorgsam ausgewählt werden müssen.\r\nDazu vergleichbar ist die Situation eines Gefängnisinsassen der z.B. einem dazu geeigneten Verein erstelltes Gefängnis-Linux auf einem Laptop für den reinen Offline-Betrieb mitnehmen darf.\r\nWelche Gründe würden gegen ein Gefängnis-Linux sprechen?\r\nWelche Rechner würden den Gefängnisinsassen erlaubt werden können?\r\nWelche der oben genannten Evolutionsstufen der Textbearbeitung könnte ohne größeren Aufwand den Gefängnisinsassen erlaubt werden? Vielleicht ein PC mit DOS und einigen Programmen?\r\nDaher meine Frage, was spricht gegen die Nutzung von Rechnern durch Gefängnisinsassen? Welche Sorte Rechner mit welchen Schnittstellen und welchen Betriebssystemen wäre für die Gefängnisinsassen zulässig?\r\nEs wird daher um eine technisch und juristisch gute Begründung für das Verbot bzw. für die Zulassung der Nutzung von EIGENER Büro-Technik und Rechnern durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen gebeten.\r\nWelche der obigen *Evolutionsstufen des Textverfassens* wären aus Sicht des Ministeriums den Gefängnisinsassen leicht als erster Schritt zu gestatten?\r\n\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nSusanne Fichtner\n\n\n\n\nAnfragenr: 324623\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/324623/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Erlaubte Computer bzw. Schreibmaschinen, Wordprozessoren, Bürogeräte in Hafträumen für den Strafvollzug bzw. Untersuchungshaft [#324623]"
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"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBerichte und Dienstanweisungen zur Nutzungsmöglichkeit von EDV, Bürotechnik, Schreibmaschinen und der gleichen mehr durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen.\r\nBegründung:\r\nWenn man Dokumentationen über die Haftsituation in Deutschland im Fernsehen sieht, findet man immer, dass die Gefängnisinsassen ihre Briefe mit der Hand mit Stiften auf Papier schreiben müssen. Das ist sehr lästig, wenn es viel zu schreiben gibt, da jemand vielleicht ein Tagebuch führen möchte, oder ein Buch schreiben möchte.\r\nDas geht unmöglich mit Stift und Papier und nach der Haftentlassung kann das niemand sinnvoll einscannen.\r\nDaher wäre es überaus wünschenswert, wenn die Gefängnisinsassen halbwegs moderne Bürotechnologie benutzen könnten.\r\nLassen Sie uns mal kurz die *Evolution des Textverfassens* Revue passieren.\r\n1. Schreibmaschinen.\r\n2. In den 1980ern gab es computerisierte Schreibmaschinen / \"Wordprocessor\" z.B. von IBM und Olivetti, teilweise mit kleinem Monitor und Editorfunktion\r\n3. In den 1980ern kamen Programme wie Wordstar auf, welche es auf einem IBM-PC-Kompatiblen Rechner unter DOS erlaubten, ganze Bücher zu schreiben.\r\n4. In den 1990ern kamen graphische Betriebssysteme wie Microsoft Windows mit Microsoft Word und anderen Programmen, auch Wordstar auf.\r\nVon Apple gab es MacOS und ähnliche Schreibprogramme.\r\nDie Schnittstelle zum Drucker war hier meist der Parallel-Port.\r\nEs wurde mit Disketten gearbeitet, um Daten auszutauschen.\r\n6. Der Rest ist jedem bekannt, es gab immer modernere Betriebssysteme und Programme wie Microsoft Office, Star-Office (für Linux, Windows und mehr)\r\nDisketten wurden für den Datenaustausch durch USB-Sticks ersetzt.\r\nNun möchte ich fragen, welche Technologiestufe den Gefängnisinsassen erlaubt werden kann, damit sie ihre Briefe, Tagebücher, Romane oder was sie sonst so schreiben wollen, unter halbwegs zivilisierten Bedingungen erstellen können.\r\nWeiterhin wäre wichtig zu erfahren, welche Datenträger den Gefängnisinsassen erlaubt werden können. Disketten sind schwer verfügbar und entsprechend teuer.\r\nIch würde anregen wollen, einen Verein, vielleicht den CCC oder den Verein Digitalcourage, ehemals FoeBuD, mit der Erstellung einer Software-Kollektion zu erstellen, die auf Rechnern, die Gefängnisinsassen erlaubt werden, zum Einsatz kommen kann.\r\nDiese Kollektion könnte seitens des Ministeriums geprüft und genehmigt werden, falls ein solcher Schritt erforderlich sein sollte.\r\nHier wäre es wichtig zu erfahren, ob und in wie weit die Software für Gefängnisinsassen geprüft und freigegeben werden muss. Entsprechende Dokumente und Berichte hierzu werden mit dieser Anfrage ebenso angefragt.\r\nEs ist klar, das Sie den reinen Offline-Betrieb, also ohne jede Verbindung zum Internet oder sonstiger Umwelt anstreben, um die Steuerung illegaler Machenschaften von kriminellen Vereinigungen unterbinden wollen.\r\nDas ist einzusehen, und spricht nicht gegen die Nutzung von Computern. In den 1980ern wurden die meisten DOS-Rechner nur offline benutzt, und Daten wurden per Diskette ausgetauscht.\r\nDie Anregung und Anfrage, ob diese Art der Rechner-Nutzung durch Gefängnisinsassen zulässig wäre, und warum nicht beziehungsweise warum ja entspräche etwa der folgender Situation:\r\nEine Mannschaft in einem bemannten Weltraum-Fernmission darf einen Computer mitnehmen, und hier alles relevante mitnehmen das sie die nächsten Jahre benötigt. Und hier wird sorgsam ausgewählt werden müssen.\r\nDazu vergleichbar ist die Situation eines Gefängnisinsassen der z.B. einem dazu geeigneten Verein erstelltes Gefängnis-Linux auf einem Laptop für den reinen Offline-Betrieb mitnehmen darf.\r\nWelche Gründe würden gegen ein Gefängnis-Linux sprechen?\r\nWelche Rechner würden den Gefängnisinsassen erlaubt werden können?\r\nWelche der oben genannten Evolutionsstufen der Textbearbeitung könnte ohne größeren Aufwand den Gefängnisinsassen erlaubt werden? Vielleicht ein PC mit DOS und einigen Programmen?\r\nDaher meine Frage, was spricht gegen die Nutzung von Rechnern durch Gefängnisinsassen? Welche Sorte Rechner mit welchen Schnittstellen und welchen Betriebssystemen wäre für die Gefängnisinsassen zulässig?\r\nEs wird daher um eine technisch und juristisch gute Begründung für das Verbot bzw. für die Zulassung der Nutzung von EIGENER Büro-Technik und Rechnern durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen gebeten.\r\nWelche der obigen *Evolutionsstufen des Textverfassens* wären aus Sicht des Ministeriums den Gefängnisinsassen leicht als erster Schritt zu gestatten?\r\n\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nSusanne Fichtner\n\n\n\n\nAnfragenr: 324623\nAntwort an: "
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"subject": "AW: [EXTERN] AW: Liste der internen Regelungen [#319873], mein Az. Z/02.01-3877/2024",
"content": "Sehr geehrter Herr Ullrich,\r\n\r\nentschuldigen sie bitte, dass Ihre Abfrage nicht fristgemäß beantwortet wurde. \r\n\r\nMit seiner Verfügung 01/2016 hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) die Geltung der bis zum 31.12.2016 ergangenen Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Richtlinien, Vereinbarungen nach § 94 bzw. § 93 Hamburgischen Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) und so weiter der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) für seinen Bereich über den 01.01.2017 hinaus angeordnet. Hintergrund dafür ist, dass der HmbBfDI erst seit 01.01.2027 eine vom Senat der FHH unabhängige Behörde ist. Die im Bereich des HmbBfDI seit dem 01.01.2017 veröffentlichten organisatorischen Regelungen und Hinweise können Sie der beigefügten Liste entnehmen. Da diese Liste für den internen Gebrauch und zur Orientierung der Beschäftigten des HmbBfDI gedacht ist, werden darin folgende intern gängige Formulierungen und Abkürzungen benutzt:\r\n\r\nVerfügung = Verfügung/Anordnung des HmbBfDI\r\nZentralinfo = Information des Referats Zentrale Dienste des HmbBfDI\r\nZentralreferat vom ... = formlose Information des Referats Zentrale Dienste des HmbBfDI (in der Regel per E-Mail)\r\nRLR = Runde der Referatsleitungen des HmbBfDI \r\nDV = Dienstvereinbarung (zwischen dem HmbBfDI und dem Personalrat beim HmbBfDI)\r\n\r\nIch hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrter Herr Ullrich,\r\n\r\nentschuldigen sie bitte, dass Ihre Abfrage nicht fristgemäß beantwortet wurde. \r\n\r\nMit seiner Verfügung 01/2016 hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) die Geltung der bis zum 31.12.2016 ergangenen Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Richtlinien, Vereinbarungen nach § 94 bzw. § 93 Hamburgischen Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) und so weiter der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) für seinen Bereich über den 01.01.2017 hinaus angeordnet. Hintergrund dafür ist, dass der HmbBfDI erst seit 01.01.2027 eine vom Senat der FHH unabhängige Behörde ist. Die im Bereich des HmbBfDI seit dem 01.01.2017 veröffentlichten organisatorischen Regelungen und Hinweise können Sie der beigefügten Liste entnehmen. Da diese Liste für den internen Gebrauch und zur Orientierung der Beschäftigten des HmbBfDI gedacht ist, werden darin folgende intern gängige Formulierungen und Abkürzungen benutzt:\r\n\r\nVerfügung = Verfügung/Anordnung des HmbBfDI\r\nZentralinfo = Information des Referats Zentrale Dienste des HmbBfDI\r\nZentralreferat vom ... = formlose Information des Referats Zentrale Dienste des HmbBfDI (in der Regel per E-Mail)\r\nRLR = Runde der Referatsleitungen des HmbBfDI \r\nDV = Dienstvereinbarung (zwischen dem HmbBfDI und dem Personalrat beim HmbBfDI)\r\n\r\nIch hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit",
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"subject": "AW: WG: Kontrollbericht Pizzaria Rom, Völklingen [#304588]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\nSehr << Anrede >>\nIch habe die Frist um weitere 2 Monate bis zum 09.07 2024 verlängert.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 304588\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/304588/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Aramark, Hamburg [#305687]",
"content": "Guten Tag,\r\nwo kann ich denn das Ergebnis meiner Anfrage finden?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 305687\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/305687/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW: Energiebedarfsausweise [1] [#307929]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht vom 2. Mai 2024. Mit Ihrer Anfrage nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG) an das Sächsische Staatsministerium für Kultus beantragen Sie Zugang zu folgender Information: \"die Energiebedarfsausweise für alle von Ihnen verwendeten Dienstgebäude\".\r\n\r\nHiermit informieren wir Sie gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 SächsTranspG, dass Ihre Anfrage an die zuständige Stelle, d. h. an den Staatsbetrieb Sächsische Immobilien- und Baumanagement, weitergeleitet wurde.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht vom 2. Mai 2024. Mit Ihrer Anfrage nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG) an das Sächsische Staatsministerium für Kultus beantragen Sie Zugang zu folgender Information: \"die Energiebedarfsausweise für alle von Ihnen verwendeten Dienstgebäude\".\r\n\r\nHiermit informieren wir Sie gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 SächsTranspG, dass Ihre Anfrage an die zuständige Stelle, d. h. an den Staatsbetrieb Sächsische Immobilien- und Baumanagement, weitergeleitet wurde.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Sächsisches Staatsministerium für Kultus",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-05-06T15:54:37.947328+02:00"
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"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/e-mail-mit-betreff-aw-fv-1-277-pharmastrategie-medizinforschungsgesetz-vertraulicher-erstattungsbetrag-vom-29-11-2023-13-19-uhr/#nachricht-946912",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/320694/",
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"attachments": [],
"subject": "E-Mail mit Betreff „ AW: FV 1/277 Pharmastrategie/Medizinforschungsgesetz; Vertraulicher Erstattungsbetrag “ vom 29.11.2023, 13:19 Uhr [#320694]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie E-Mail mit dem Betreff „ AW: FV 1/277 Pharmastrategie/Medizinforschungsgesetz; Vertraulicher Erstattungsbetrag “ vom 29.11.2023, 13:19 Uhr\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 320694\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/320694/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
"redacted_subject": [
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"E-Mail mit Betreff „ AW: FV 1/277 Pharmastrategie/Medizinforschungsgesetz; Vertraulicher Erstattungsbetrag “ vom 29.11.2023, 13:19 Uhr [#320694]"
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"redacted_content": [
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie E-Mail mit dem Betreff „ AW: FV 1/277 Pharmastrategie/Medizinforschungsgesetz; Vertraulicher Erstattungsbetrag “ vom 29.11.2023, 13:19 Uhr\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"\n\n\n\n\nAnfragenr: 320694\nAntwort an: "
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"https://fragdenstaat.de/a/320694/"
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"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"last_modified_at": "2024-10-24T19:32:31.720046+02:00"
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"subject": "IFG-Anfrage Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29.06.2021; Vg. 190-2021",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nvielen Dank für die Mitteilung Ihrer Postanschrift.\r\n\r\nDas Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). \r\n\r\nSollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren.\r\n\r\nBitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:\r\n\r\n- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.\r\n- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).\r\n\r\nEinfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. \r\n\r\nEine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. \r\n\r\nWenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.\r\n\r\nFür Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.\r\n\r\nHinweis zum Datenschutz:\r\n\r\nBei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"IFG-Anfrage Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29.06.2021; Vg. 190-2021"
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"Sehr "
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"Antragsteller/in"
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"\n\r\nvielen Dank für die Mitteilung Ihrer Postanschrift.\r\n\r\nDas Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). \r\n\r\nSollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren.\r\n\r\nBitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:\r\n\r\n- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.\r\n- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).\r\n\r\nEinfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. \r\n\r\nEine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. \r\n\r\nWenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.\r\n\r\nFür Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.\r\n\r\nHinweis zum Datenschutz:\r\n\r\nBei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe",
"status_name": "Warte auf Antwort",
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"kind": "email",
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"subject": "Liposuktion bei Lipödem [#225136]",
"content": "Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG\r\n\r\nSehr Antragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nI. Wieviele Prüfungen der medizinischen Notwendigkeit einer Liposuktion bei Lipödem sind seit dem 01.01.2016 erfolgt? \r\n\r\n1) Wieviele davon erfolgten im Auftrag von Beihilfestellen?\r\nIn wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?\r\nMit welcher Begründung geschah dies jeweils? \r\nWelches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? \r\nIn wievielen Fällen ging eine konservative Behandlung (KPE) voraus und in welchem Umfang?\r\nIn wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?\r\n\r\n2) Wieviele davon erfolgten zum Zweck der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 64 EStDV)?\r\nIn wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?\r\nMit welcher Begründung geschah dies jeweils? \r\nWelches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? \r\nIn wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?\r\n\r\n3) Gab es Fälle in denen, die medizinische Notwendigkeit sowohl für die Frage der Beihilfefähigkeit geprüft wurde und gleichzeitig (ggf. auf gesonderten Antrag hin) für die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 63 EStDV)? Falls ja, wieviele? Erfolgte die Prüfung durch dieselbe Person, die die Prüfung für die Beihilfe vorgenommen hat?\r\n\r\nIn wievielen Fällen wurde trotz Verneinung der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Prüfung auf Antrag der Beihilfestelle die Bescheinigung nach §§ 33 EStG, 64 EStDV ausgestellt?\r\n\r\nII. Wieviele verschiedene Personen sind mit dieser Fragestellung betraut?\r\nErfolgte die Prüfung der „Liposuktions-Fälle“ immer durch dieselbe Person? Welcher Fachrichtung gehörte(n) die Person / die Personen jeweils an?\r\nWonach richtet sich, wer diese Fälle bearbeitet?\r\nErfolgte die Entscheidung durch einen Facharzt der Richtung Dermatologie, Phlebologie, Lymphologie, Angiologie, Gefäßchirurgie oder plastische Chirurgie?\r\nWerden solche Fachärzte hinzugezogen? In wievielen Fällen?\r\nWelche Erkenntnisquellen, Studien, Publikationen o.ä. werden / wurden den Entscheidungen jeweils zugrunde gelegt?\r\n\r\nIV. Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. betreffend den Umgang mit Anfragen zu Liposuktion bei Lipödem ? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus.\r\n\r\nV. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 225136\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/225136/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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"Liposuktion bei Lipödem [#225136]"
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"Antragsteller/in"
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"\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nI. Wieviele Prüfungen der medizinischen Notwendigkeit einer Liposuktion bei Lipödem sind seit dem 01.01.2016 erfolgt? \r\n\r\n1) Wieviele davon erfolgten im Auftrag von Beihilfestellen?\r\nIn wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?\r\nMit welcher Begründung geschah dies jeweils? \r\nWelches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? \r\nIn wievielen Fällen ging eine konservative Behandlung (KPE) voraus und in welchem Umfang?\r\nIn wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?\r\n\r\n2) Wieviele davon erfolgten zum Zweck der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 64 EStDV)?\r\nIn wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?\r\nMit welcher Begründung geschah dies jeweils? \r\nWelches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? \r\nIn wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?\r\n\r\n3) Gab es Fälle in denen, die medizinische Notwendigkeit sowohl für die Frage der Beihilfefähigkeit geprüft wurde und gleichzeitig (ggf. auf gesonderten Antrag hin) für die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 63 EStDV)? Falls ja, wieviele? Erfolgte die Prüfung durch dieselbe Person, die die Prüfung für die Beihilfe vorgenommen hat?\r\n\r\nIn wievielen Fällen wurde trotz Verneinung der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Prüfung auf Antrag der Beihilfestelle die Bescheinigung nach §§ 33 EStG, 64 EStDV ausgestellt?\r\n\r\nII. Wieviele verschiedene Personen sind mit dieser Fragestellung betraut?\r\nErfolgte die Prüfung der „Liposuktions-Fälle“ immer durch dieselbe Person? Welcher Fachrichtung gehörte(n) die Person / die Personen jeweils an?\r\nWonach richtet sich, wer diese Fälle bearbeitet?\r\nErfolgte die Entscheidung durch einen Facharzt der Richtung Dermatologie, Phlebologie, Lymphologie, Angiologie, Gefäßchirurgie oder plastische Chirurgie?\r\nWerden solche Fachärzte hinzugezogen? In wievielen Fällen?\r\nWelche Erkenntnisquellen, Studien, Publikationen o.ä. werden / wurden den Entscheidungen jeweils zugrunde gelegt?\r\n\r\nIV. Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. betreffend den Umgang mit Anfragen zu Liposuktion bei Lipödem ? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus.\r\n\r\nV. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
],
[
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"Antragsteller/in Antragsteller/in"
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[
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"\n\n\n\nAnfragenr: 225136\nAntwort an: "
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[
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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[
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"\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
],
[
true,
"https://fragdenstaat.de/a/225136/"
],
[
false,
"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/926805/",
"id": 926805,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-moselstuebchen-quierschied/#nachricht-926805",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314859/",
"sent": true,
"is_response": true,
"is_postal": false,
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"kind": "email",
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"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15457/",
"recipient_public_body": null,
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"timestamp": "2024-08-08T19:20:49+02:00",
"registered_mail_date": null,
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"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nhiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags.\nZum Schutz der Daten der abgefragten Lebensmittelunternehmer wird der Antrag postalisch beschieden und an die von Ihnen genannte Postadresse gesandt.\nDa einige Anfragen der „Topf -Secret“- Aktion unvollständige Postadressen enthielten, bitten wir Sie sicherheitshalber um entsprechende Adressüberprüfung und im Bedarfsfall um Mitteilung der vollständigen Postadresse an unsere E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann.\n\nDie materielle Prüfung Ihrer Anfrage erfordert, dass den Vorgaben des VIG Rechnung zu tragen ist:\n\nWir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer vorgesehenen Beantwortung Ihres Antrags anhören, wodurch sich die gesetzliche Entscheidungsfrist gemäß § 5 VIG Absatz 2 um einen weiteren Monat verlängert.\nAuf Nachfrage des Betriebsinhabers müssen wir Ihren Namen und Anschrift gem. § 5 Absatz 2 S. 4 VIG offenlegen.\n\nDie Auskunftserteilung bzgl. Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei, was auf Ihren Antrag aller Voraussicht nach zutrifft, andernfalls würden Sie vor Weiterverarbeitung informiert.\n\nMit freundlichen Grüssen",
"redacted_subject": [
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"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret"
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"redacted_content": [
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"Sehr "
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"<< Antragsteller:in >>"
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[
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"\n\nhiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags.\nZum Schutz der Daten der abgefragten Lebensmittelunternehmer wird der Antrag postalisch beschieden und an die von Ihnen genannte Postadresse gesandt.\nDa einige Anfragen der „Topf -Secret“- Aktion unvollständige Postadressen enthielten, bitten wir Sie sicherheitshalber um entsprechende Adressüberprüfung und im Bedarfsfall um Mitteilung der vollständigen Postadresse an unsere E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann.\n\nDie materielle Prüfung Ihrer Anfrage erfordert, dass den Vorgaben des VIG Rechnung zu tragen ist:\n\nWir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer vorgesehenen Beantwortung Ihres Antrags anhören, wodurch sich die gesetzliche Entscheidungsfrist gemäß § 5 VIG Absatz 2 um einen weiteren Monat verlängert.\nAuf Nachfrage des Betriebsinhabers müssen wir Ihren Namen und Anschrift gem. § 5 Absatz 2 S. 4 VIG offenlegen.\n\nDie Auskunftserteilung bzgl. Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei, was auf Ihren Antrag aller Voraussicht nach zutrifft, andernfalls würden Sie vor Weiterverarbeitung informiert.\n\nMit freundlichen Grüssen"
]
],
"sender": "Landesamt für Verbraucherschutz Saarland",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-08-09T10:20:02.429319+02:00"
},
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/613969/",
"id": 613969,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/anpassung-a-142012-nach-anderung-thwg-ivm-rundschreiben-bmi/#nachricht-613969",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/218756/",
"sent": true,
"is_response": true,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
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"subject": "Anpassung A-1420/12 nach Änderung THWG i.V.m Rundschreiben BMI [#218756]",
"content": "BMVg\r\nR II 4 Az 16-35-00\r\n\r\n\r\nIhre Anfrage vom 19.04.2021\r\n\r\n\r\nSehr << Antragsteller:in >>\n\r\nIhre o.a. Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet.\r\n\r\nDie Änderungen der Sonderurlaubsverordnung aus den Jahr 2016 finden \r\nunmittelbare Anwendung über § 9 der Soldatinnen- und \r\nSoldatenurlaubsverordnung (SUV).\r\nDass von Ihnen erwähnte Rundschreiben des BMI Az. D2 - 30106/24#5 vom 15. \r\nJuni 2020 konkretisiert § 11 Absatz 2 Alternative 2 der \r\nSonderurlaubsverordnung (SUrlV). Damit findet diese Regelung über § 9 SUV \r\nentsprechende Anwendung. Einer gesonderten Veranlassung bedarf es deshalb \r\nnicht. \r\nDie Allgemeine Regelung A-1420/12 Ausführung der Soldatinnen- und \r\nSoldatenurlaubsverordnung wird derzeit überarbeitet und die von Ihnen \r\nerwähnten Änderungen der Begrifflichkeiten werden dabei berücksichtigt. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Anpassung A-1420/12 nach Änderung THWG i.V.m Rundschreiben BMI [#218756]"
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"\n\r\nIhre o.a. Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet.\r\n\r\nDie Änderungen der Sonderurlaubsverordnung aus den Jahr 2016 finden \r\nunmittelbare Anwendung über § 9 der Soldatinnen- und \r\nSoldatenurlaubsverordnung (SUV).\r\nDass von Ihnen erwähnte Rundschreiben des BMI Az. D2 - 30106/24#5 vom 15. \r\nJuni 2020 konkretisiert § 11 Absatz 2 Alternative 2 der \r\nSonderurlaubsverordnung (SUrlV). Damit findet diese Regelung über § 9 SUV \r\nentsprechende Anwendung. Einer gesonderten Veranlassung bedarf es deshalb \r\nnicht. \r\nDie Allgemeine Regelung A-1420/12 Ausführung der Soldatinnen- und \r\nSoldatenurlaubsverordnung wird derzeit überarbeitet und die von Ihnen \r\nerwähnten Änderungen der Begrifflichkeiten werden dabei berücksichtigt. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "Liposuktion bei Lipödem [#225137]",
"content": "Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG\r\n\r\nSehr Antragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nI. Wieviele Prüfungen der medizinischen Notwendigkeit einer Liposuktion bei Lipödem sind seit dem 01.01.2016 erfolgt? \r\n\r\n1) Wieviele davon erfolgten im Auftrag von Beihilfestellen?\r\nIn wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?\r\nMit welcher Begründung geschah dies jeweils? \r\nWelches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? \r\nIn wievielen Fällen ging eine konservative Behandlung (KPE) voraus und in welchem Umfang?\r\nIn wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?\r\n\r\n2) Wieviele davon erfolgten zum Zweck der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 64 EStDV)?\r\nIn wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?\r\nMit welcher Begründung geschah dies jeweils? \r\nWelches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? \r\nIn wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?\r\n\r\n3) Gab es Fälle in denen, die medizinische Notwendigkeit sowohl für die Frage der Beihilfefähigkeit geprüft wurde und gleichzeitig (ggf. auf gesonderten Antrag hin) für die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 63 EStDV)? Falls ja, wieviele? Erfolgte die Prüfung durch dieselbe Person, die die Prüfung für die Beihilfe vorgenommen hat?\r\n\r\nIn wievielen Fällen wurde trotz Verneinung der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Prüfung auf Antrag der Beihilfestelle die Bescheinigung nach §§ 33 EStG, 64 EStDV ausgestellt?\r\n\r\nII. Wieviele verschiedene Personen sind mit dieser Fragestellung betraut?\r\nErfolgte die Prüfung der „Liposuktions-Fälle“ immer durch dieselbe Person? Welcher Fachrichtung gehörte(n) die Person / die Personen jeweils an?\r\nWonach richtet sich, wer diese Fälle bearbeitet?\r\nErfolgte die Entscheidung durch einen Facharzt der Richtung Dermatologie, Phlebologie, Lymphologie, Angiologie, Gefäßchirurgie oder plastische Chirurgie?\r\nWerden solche Fachärzte hinzugezogen? In wievielen Fällen?\r\nWelche Erkenntnisquellen, Studien, Publikationen o.ä. werden / wurden den Entscheidungen jeweils zugrunde gelegt?\r\n\r\nIV. Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. betreffend den Umgang mit Anfragen zu Liposuktion bei Lipödem ? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus.\r\n\r\nV. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 225137\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/225137/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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"subject": "WG: Anfrage nach HambTG: Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Hamburg [#223878]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nzu Ihrem Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG liefern wir die gewünschten Informationen wie folgt:\r\n\r\nad 1.\tVereinbarungen und Kommunikation zur etwaigen Abrechnung für PSA mit dem BMG\r\nsiehe Anlagen\r\n\r\nad 2.\tKopien etwaiger Abrechnungen des BMG für PSA\r\nSiehe Anlagen, Dokument: „Final_Abrechnung Abgabe PSA und Beatmungsgeräte_Hamburg.pdf“ \r\n\r\nad 3.\tDarüber hinaus optional eine Stellungnahme zur obigen Situation. \r\nSiehe auch Drucksache 22/3618, einzusehen in der parlamentarischen Datenbank der Hamburgischen Bürgerschaft unter Parlamentsdatenbank (buergerschaft-hh.de).\r\nAuf eine optionale Stellungnahme wird verzichtet.\r\n\r\nDiese Auskunft ist für Sie kostenfrei.\r\n\r\n Mit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Senatskanzlei Hamburg",
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"subject": "AW: Spanische Fachkräfte in Bonner Kitas [#313927]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.07.2024, die mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorliegt und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige.\r\n\r\nEs handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie Auskunft über Fachkräfte aus Spanien in Bonner Kitas seit 2019 begehren. Außerdem möchten Sie wissen, wie lange das dazugehörige Projekt noch laufen soll.\r\n\r\nIch weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu berücksichtigen.\r\nDie angeforderten Unterlagen können solche personenbezogenen Daten Dritter und/oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter enthalten.\r\nDiese wären im Fall eines Informationszugangs gem. § 10 IFG NRW zu schwärzen oder abzutrennen oder können zu einer Ablehnung führen.\r\n\r\nZunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe des IFG NRW zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid.\r\n\r\nAußerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand und Umfang der zur Einsicht zur Verfügung gestellten Akten Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand.\r\nDieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen und Sie darüber zu informieren.\r\n\r\nDer Umstand, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst.\r\nSollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren.\r\n\r\nBei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"AW: Spanische Fachkräfte in Bonner Kitas [#313927]"
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"<< Antragsteller:in >>"
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"\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.07.2024, die mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorliegt und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige.\r\n\r\nEs handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie Auskunft über Fachkräfte aus Spanien in Bonner Kitas seit 2019 begehren. Außerdem möchten Sie wissen, wie lange das dazugehörige Projekt noch laufen soll.\r\n\r\nIch weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu berücksichtigen.\r\nDie angeforderten Unterlagen können solche personenbezogenen Daten Dritter und/oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter enthalten.\r\nDiese wären im Fall eines Informationszugangs gem. § 10 IFG NRW zu schwärzen oder abzutrennen oder können zu einer Ablehnung führen.\r\n\r\nZunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe des IFG NRW zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid.\r\n\r\nAußerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand und Umfang der zur Einsicht zur Verfügung gestellten Akten Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand.\r\nDieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen und Sie darüber zu informieren.\r\n\r\nDer Umstand, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst.\r\nSollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren.\r\n\r\nBei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Amt für Kinder, Jugend und Familie Bonn (Amt 51)",
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"subject": "Aktengrundlage für die Aussage einer Einsparung von 626 Millionen Euro im Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetz [#320695]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Aktengrundlage für die Aussage „Die Verkürzung der Frist leistet mit einer Reduktion des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft in Höhe von jährlich geschätzt rund 626 Millionen Euro einen wesentlichen Beitrag zur Entlastungswirkung des BEG IV-E” im Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetz ( Drucksache20/11306, Begründung A.II.1 „Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht“ )\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 320695\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/320695/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Aktengrundlage für die Aussage einer Einsparung von 626 Millionen Euro im Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetz [#320695]"
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Aktengrundlage für die Aussage „Die Verkürzung der Frist leistet mit einer Reduktion des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft in Höhe von jährlich geschätzt rund 626 Millionen Euro einen wesentlichen Beitrag zur Entlastungswirkung des BEG IV-E” im Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetz ( Drucksache20/11306, Begründung A.II.1 „Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht“ )\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>"
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"\n\n\n\n\nAnfragenr: 320695\nAntwort an: "
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
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"https://fragdenstaat.de/a/320695/"
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"\n\nPostanschrift\n"
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"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "Liposuktion bei Lipödem [#225176]",
"content": "Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG\r\n\r\nSehr Antragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nI. Wieviele Prüfungen der medizinischen Notwendigkeit einer Liposuktion bei Lipödem sind seit dem 01.01.2016 erfolgt? \r\n\r\n1) Wieviele davon erfolgten im Auftrag von Beihilfestellen?\r\nIn wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?\r\nMit welcher Begründung geschah dies jeweils? \r\nWelches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? \r\nIn wievielen Fällen ging eine konservative Behandlung (KPE) voraus und in welchem Umfang?\r\nIn wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?\r\n\r\n2) Wieviele davon erfolgten zum Zweck der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 64 EStDV)?\r\nIn wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?\r\nMit welcher Begründung geschah dies jeweils? \r\nWelches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? \r\nIn wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?\r\n\r\n3) Gab es Fälle in denen, die medizinische Notwendigkeit sowohl für die Frage der Beihilfefähigkeit geprüft wurde und gleichzeitig (ggf. auf gesonderten Antrag hin) für die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 63 EStDV)? Falls ja, wieviele? Erfolgte die Prüfung durch dieselbe Person, die die Prüfung für die Beihilfe vorgenommen hat?\r\n\r\nIn wievielen Fällen wurde trotz Verneinung der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Prüfung auf Antrag der Beihilfestelle die Bescheinigung nach §§ 33 EStG, 64 EStDV ausgestellt?\r\n\r\nII. Wieviele verschiedene Personen sind mit dieser Fragestellung betraut?\r\nErfolgte die Prüfung der „Liposuktions-Fälle“ immer durch dieselbe Person? Welcher Fachrichtung gehörte(n) die Person / die Personen jeweils an?\r\nWonach richtet sich, wer diese Fälle bearbeitet?\r\nErfolgte die Entscheidung durch einen Facharzt der Richtung Dermatologie, Phlebologie, Lymphologie, Angiologie, Gefäßchirurgie oder plastische Chirurgie?\r\nWerden solche Fachärzte hinzugezogen? In wievielen Fällen?\r\nWelche Erkenntnisquellen, Studien, Publikationen o.ä. werden / wurden den Entscheidungen jeweils zugrunde gelegt?\r\n\r\nIV. Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. betreffend den Umgang mit Anfragen zu Liposuktion bei Lipödem ? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus.\r\n\r\nV. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 225176\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/225176/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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"Antragsteller/in Antragsteller/in"
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"\n\n\n\nAnfragenr: 225176\nAntwort an: "
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
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"https://fragdenstaat.de/a/225176/"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"subject": "AW: ANTWORT: ThürTG-Antrag: Ausfall der Notrufnummer 112 im Bereich Jena, Saale-Holzland-Kreis, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt am 25.01.24 [#298369]",
"content": "Sehr << Anrede >>\n\r\nvielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und die ausführliche Antwort.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 298369\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/298369/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"AW: ANTWORT: ThürTG-Antrag: Ausfall der Notrufnummer 112 im Bereich Jena, Saale-Holzland-Kreis, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt am 25.01.24 [#298369]"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"subject": "WG: Anfrage nach HambTG: Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Hamburg [#223878]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nzu Ihrem Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG liefern wir die gewünschten Informationen wie folgt:\r\n\r\nad 1.\tVereinbarungen und Kommunikation zur etwaigen Abrechnung für PSA mit dem BMG\r\nsiehe Anlagen\r\n\r\nad 2.\tKopien etwaiger Abrechnungen des BMG für PSA\r\nSiehe Anlagen, Dokument: „Final_Abrechnung Abgabe PSA und Beatmungsgeräte_Hamburg.pdf“ \r\n\r\nad 3.\tDarüber hinaus optional eine Stellungnahme zur obigen Situation. \r\nSiehe auch Drucksache 22/3618, einzusehen in der parlamentarischen Datenbank der Hamburgischen Bürgerschaft unter Parlamentsdatenbank (buergerschaft-hh.de).\r\nAuf eine optionale Stellungnahme wird verzichtet.\r\n\r\nDiese Auskunft ist für Sie kostenfrei.\r\n\r\n Mit freundlichen Grüßen",
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"subject": "Liposuktion bei Lipödem [#225173]",
"content": "Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG\r\n\r\nSehr Antragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nI. Wieviele Prüfungen der medizinischen Notwendigkeit einer Liposuktion bei Lipödem sind seit dem 01.01.2016 erfolgt? \r\n\r\n1) Wieviele davon erfolgten im Auftrag von Beihilfestellen?\r\nIn wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?\r\nMit welcher Begründung geschah dies jeweils? \r\nWelches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? \r\nIn wievielen Fällen ging eine konservative Behandlung (KPE) voraus und in welchem Umfang?\r\nIn wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?\r\n\r\n2) Wieviele davon erfolgten zum Zweck der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 64 EStDV)?\r\nIn wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?\r\nMit welcher Begründung geschah dies jeweils? \r\nWelches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? \r\nIn wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?\r\n\r\n3) Gab es Fälle in denen, die medizinische Notwendigkeit sowohl für die Frage der Beihilfefähigkeit geprüft wurde und gleichzeitig (ggf. auf gesonderten Antrag hin) für die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 63 EStDV)? Falls ja, wieviele? Erfolgte die Prüfung durch dieselbe Person, die die Prüfung für die Beihilfe vorgenommen hat?\r\n\r\nIn wievielen Fällen wurde trotz Verneinung der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Prüfung auf Antrag der Beihilfestelle die Bescheinigung nach §§ 33 EStG, 64 EStDV ausgestellt?\r\n\r\nII. Wieviele verschiedene Personen sind mit dieser Fragestellung betraut?\r\nErfolgte die Prüfung der „Liposuktions-Fälle“ immer durch dieselbe Person? Welcher Fachrichtung gehörte(n) die Person / die Personen jeweils an?\r\nWonach richtet sich, wer diese Fälle bearbeitet?\r\nErfolgte die Entscheidung durch einen Facharzt der Richtung Dermatologie, Phlebologie, Lymphologie, Angiologie, Gefäßchirurgie oder plastische Chirurgie?\r\nWerden solche Fachärzte hinzugezogen? In wievielen Fällen?\r\nWelche Erkenntnisquellen, Studien, Publikationen o.ä. werden / wurden den Entscheidungen jeweils zugrunde gelegt?\r\n\r\nIV. Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. betreffend den Umgang mit Anfragen zu Liposuktion bei Lipödem ? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus.\r\n\r\nV. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 225173\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/225173/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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"subject": "Kontrollbericht zu Grenzglück, Wallerfangen [#314860]",
"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nGrenzglück\r\nRue De La Frontière / Neutrale Straße 30\r\n66798 Wallerfangen\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\r\n\r\nBitte teilen Sie dem Betrieb mit, dass meine Anfrage keiner negativen Erfahrung mit dem Betrieb zugrunde liegt, sondern aus allgemeinem Interesse her stammt.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 314860\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/314860/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"subject": "Einsätze Heinrich Hansen Heim [#320696]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIch hoffe, meine Nachricht erreicht Sie wohlbehalten, und Sie haben einen ruhigen Moment gefunden, um sich der Kunst der transparenten Informationsübermittlung zu widmen. Lassen Sie mich zunächst mein ausdrückliches Lob für Ihre bisherigen Auskünfte aussprechen – es ist immer wieder erfreulich zu sehen, dass der mühsame Weg der Bürokratie doch zu einer gewissen Form von Kommunikation führt, wenn auch in homöopathischen Dosen. In meinem Streben nach Aufklärung und einer detaillierten Erfassung der Lage wende ich mich jedoch erneut an Sie, da es mir ein Anliegen ist, ein umfassenderes und, wenn ich das sagen darf, weniger fragmentiertes Bild der Geschehnisse rund um die Notunterkunft am Heinrich-Hansen-Heim in Hörste zu erhalten. Dieses Bild soll nicht nur die Vorgänge innerhalb der Mauern der Unterkunft erfassen, sondern auch die feinen, oft so schwer greifbaren Dynamiken, die sich im Umfeld dieser Einrichtung abspielen.\r\n\r\nIm Einklang mit den Grundsätzen des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW), das ja glücklicherweise den Anspruch auf Transparenz und Bürgerbeteiligung in seinen höchsten Tönen preist, ersuche ich daher höflich – wobei ich natürlich weiß, dass Höflichkeit allein nicht immer zum gewünschten Ergebnis führt –, um eine umfassende und detaillierte Auskunft über sämtliche Einsätze der Kreispolizeibehörde Lippe, die sich vom 05.11.2023 bis heute sowohl in der Unterkunft selbst als auch im unmittelbaren und erweiterten Umfeld, das irgendwie in Verbindung mit dieser Unterkunft steht, ereignet haben.\r\n\r\nUm der Transparenz und der Ausführlichkeit willen, die ich anstrebe, möchte ich mich bei meiner Anfrage auf folgende Punkte konzentrieren:\r\n\r\nDatum und Uhrzeit sämtlicher Einsätze im genannten Zeitraum. Hier geht es mir nicht nur darum, festzustellen, wann man dort besonders aktiv wurde, sondern auch darum, ob sich vielleicht Muster abzeichnen, die uns allen ein tieferes Verständnis der polizeilichen Prioritäten ermöglichen könnten – oder wenigstens ein verlässliches Bild der Auslastung der Einsatzkräfte.\r\n\r\nHintergrund und Anlass der Einsätze. Hier bin ich besonders gespannt, welche Vorkommnisse – seien es Einbrüche, Ruhestörungen, Personenkontrollen oder gänzlich unerwartete Ereignisse – es erforderten, die Polizeikräfte in Bewegung zu setzen. Gibt es wiederkehrende Themen oder Schwerpunkte? Oder sind es die Zufälligkeiten des Schicksals, die die Ordnungshüter an diese Orte rufen?\r\n\r\nDie Maßnahmen, die im Zuge der Einsätze ergriffen wurden. War die Sachlage so dringlich, dass Verhaftungen vorgenommen werden mussten? Wurden Bußgelder verhängt, oder haben wir es lediglich mit Platzverweisen zu tun, um die Ruhe und den Anschein von Ordnung wiederherzustellen? Hierbei interessiert mich insbesondere die Verhältnismäßigkeit und Konsequenz der Maßnahmen – dies ließe sich ja anhand Ihrer Auskünfte trefflich bewerten.\r\n\r\nDie Anzahl der eingesetzten Polizeikräfte bei jedem Einsatz. In Zeiten, in denen Polizeikräfte doch stets knapp bemessen sind, wäre es von erheblichem Interesse zu erfahren, ob hier ein gezielter Ressourceneinsatz stattfindet oder ob wir es vielleicht mit einer eher großzügigen Disposition zu tun haben, die auf eine spezielle Gewichtung der Lage hindeuten könnte.\r\n\r\nDie Resultate der Einsätze. Dies umfasst nicht nur die Frage nach Verhaftungen, sondern auch etwaige Sachschäden, die entstanden sind, sowie sonstige Feststellungen, die sich aus den Einsätzen ergeben haben. Schließlich ist es wichtig zu wissen, ob diese Einsätze die gewünschten Effekte erzielen – oder ob wir es mit einer Art Sisiphusarbeit zu tun haben, deren Ergebnisse sich irgendwo im Sande verlaufen.\r\n\r\nSelbstverständlich ist mir bewusst, dass es in dieser Angelegenheit möglicherweise rechtliche und taktische Erwägungen gibt, die einer vollständigen Auskunft im Wege stehen könnten. Sollte dies der Fall sein, so ersuche ich Sie um eine präzise und nachvollziehbare Erläuterung, welche Bestimmungen dies konkret erfordern. Schließlich ist es immer wieder erhellend, zu erfahren, auf welchen Paragraphen oder einsatztaktischen Überlegungen Transparenz zuweilen scheitert – eine transparente Untransparenz, wenn man so will.\r\n\r\nIch danke Ihnen bereits im Voraus für Ihre Bemühungen und hoffe auf Ihre Kooperation, die uns ein weiteres Stück auf dem Weg zur Aufklärung und zum Verständnis der Lage vor Ort voranbringen könnte – oder zumindest die Illusion davon.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 320696\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/320696/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW: WG: Ausgaben für IT-Dienstleistungen an Schulen der Stadt Hoyerswerda [#318678]",
"content": "Sehr << Anrede >>\n\r\nvielen Dank für die zügige Bearbeitung meines Anliegens.\r\nIch hätte noch eine Rückfrage: Handelt es sich bei den angegebenen Ausgaben um die IST-Ausgaben des Jahres 2024 oder sind das monatliche Gelder? Wie genau ist da die Zeitspanne?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 318678\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/318678/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "Kontrollbericht zu Landgasthof Stupp, Nideggen [#314861]",
"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nLandgasthof Stupp\r\nZehnthofstraße 57\r\n52385 Nideggen\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\r\n\r\n\r\nBitte teilen Sie dem Betrieb mit, dass meine Anfrage keiner negativen Erfahrung mit dem Betrieb zugrunde liegt, sondern aus allgemeinem Interesse her stammt.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 314861\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/314861/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Kontrollbericht zu Landgasthof Stupp, Nideggen [#314861]"
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"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nLandgasthof Stupp\r\nZehnthofstraße 57\r\n52385 Nideggen\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\r\n\r\n\r\nBitte teilen Sie dem Betrieb mit, dass meine Anfrage keiner negativen Erfahrung mit dem Betrieb zugrunde liegt, sondern aus allgemeinem Interesse her stammt.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"subject": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nhiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags.\nZum Schutz der Daten der abgefragten Lebensmittelunternehmer wird der Antrag postalisch beschieden und an die von Ihnen genannte Postadresse gesandt.\nDa einige Anfragen der „Topf -Secret“- Aktion unvollständige Postadressen enthielten, bitten wir Sie sicherheitshalber um entsprechende Adressüberprüfung und im Bedarfsfall um Mitteilung der vollständigen Postadresse an unsere E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann.\n\nDie materielle Prüfung Ihrer Anfrage erfordert, dass den Vorgaben des VIG Rechnung zu tragen ist:\n\nWir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer vorgesehenen Beantwortung Ihres Antrags anhören, wodurch sich die gesetzliche Entscheidungsfrist gemäß § 5 VIG Absatz 2 um einen weiteren Monat verlängert.\nAuf Nachfrage des Betriebsinhabers müssen wir Ihren Namen und Anschrift gem. § 5 Absatz 2 S. 4 VIG offenlegen.\n\nDie Auskunftserteilung bzgl. Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei, was auf Ihren Antrag aller Voraussicht nach zutrifft, andernfalls würden Sie vor Weiterverarbeitung informiert.\n\nMit freundlichen Grüssen",
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"\n\nhiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags.\nZum Schutz der Daten der abgefragten Lebensmittelunternehmer wird der Antrag postalisch beschieden und an die von Ihnen genannte Postadresse gesandt.\nDa einige Anfragen der „Topf -Secret“- Aktion unvollständige Postadressen enthielten, bitten wir Sie sicherheitshalber um entsprechende Adressüberprüfung und im Bedarfsfall um Mitteilung der vollständigen Postadresse an unsere E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann.\n\nDie materielle Prüfung Ihrer Anfrage erfordert, dass den Vorgaben des VIG Rechnung zu tragen ist:\n\nWir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer vorgesehenen Beantwortung Ihres Antrags anhören, wodurch sich die gesetzliche Entscheidungsfrist gemäß § 5 VIG Absatz 2 um einen weiteren Monat verlängert.\nAuf Nachfrage des Betriebsinhabers müssen wir Ihren Namen und Anschrift gem. § 5 Absatz 2 S. 4 VIG offenlegen.\n\nDie Auskunftserteilung bzgl. Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei, was auf Ihren Antrag aller Voraussicht nach zutrifft, andernfalls würden Sie vor Weiterverarbeitung informiert.\n\nMit freundlichen Grüssen"
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"subject": "WG: Hochwasserwarnungen und Vorhersagen/Prognosen [#225257]",
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"subject": "AW: Sachstandsmitteilung Widerspruch zum IFG-Bescheid, Aktenzeichen 145101#0003#0252 [#284359]",
"content": "Sehr geehrter Herr De Masi,\r\n\r\naufgrund eines Büroversehens wurde der Widerspruchsbescheid mit den beigefügten Dokumenten erst heute an Sie versandt.\r\nAnbei erhalten Sie eine Ablichtung des Widerspruchsbescheids vorab.\r\nWir bitten das Versehen zu entschuldigen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "Freigabe von 150.000€ für den Stadtbezirk im Rahmen des Stadtklima- und Stadtverschönerungsprogramms 2024 [#320697]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\n\r\nIm Zusammenhang mit dem Artikel „Diese Maßnahmen sollen Köln-Mülheim verschönern und grüner machen – 150.000 Euro bereitgestellt“ des Kölner Stadtanzeigers vom 30.09.2024 möchte ich mich nach weiteren Details erkundigen. \r\n\r\nBesonders interessieren mich die genauen Informationen zur Maßnahme am „Rheinboulevard“ in Mülheim, für die 35.000 € vorgesehen sind, darunter Tischtennisplatten, Bouleplatz und Fahrradbügel.\r\n\r\nBitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\n1. Tischtennisplatten\r\n- Wie viele Tischtennisplatten sollen dort aufgestellt werden und was kosten diese einzeln?\r\n2. Bouleplatz\r\n- Welche Fläche wird für den Bouleplatz vorgesehen und was kostet dieser?\r\n3. Fahrradbügel:\r\n- Für wieviele Fahrradbügel werden errichtet und was kostet das insgesamt?\r\n5. Sitzbänke: \r\n- Was kostet die Errichtung einer Bank?\r\n6. Aufbau/Wartung der Maßnahmen\r\n- Welche Firmen übernehmen den Aufbau? Bitte stellen sie eine Liste mit folgenden Angaben bereit: Firmenname, Adresse, Dienstleistung und Auftragsvolumen?\r\n- Gibt es eine darauffolgende Wartungs- und Instandhaltungsvereinbarung?\r\n\r\n7. Grünanlagen an der Berliner Straße:\r\n- Wo befinden sich die im Artikel genannten Grünanlagen und wer übernimmt die Pflege?\r\n- Wieviel Geld ist dafür vorgesehen?\r\n- Welche Firma übernimmt die Pflege?\r\n\r\n8. Zuwendungen an Bürgervereine:\r\n- Welche Vereine erhalten Zuwendungen? Bitte stellen Sie eine Liste bereit mit folgenden Angaben: Name des Vereins, Vereinszweck, Anzahl der Mitglieder, Gründungsdatum, Meldeadresse (bei Privatadressen reicht die Postleitzahl bzw. der Stadtteil), Höhe der Zuwendung\r\n- Wofür benötigen Bürgervereine Blumen und Blumenzwiebeln und was hat das mit der Landschaftspflege der Stadt Köln zu tun?\r\n\r\nLeider ist die Website ratsinformation.stadt-koeln.de nicht ausreichend nutzbar und verhindert durch technische Mängel die Recherche zu Stadtklima Mülheim.\r\nFalls es einen Beschlusstext gibt, der mir die o.g. Informationen zugänglich macht, wäre dies hilfreich.\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\nLars Fischer\n\n\n\n\nAnfragenr: 320697\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/320697/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\n\r\nIm Zusammenhang mit dem Artikel „Diese Maßnahmen sollen Köln-Mülheim verschönern und grüner machen – 150.000 Euro bereitgestellt“ des Kölner Stadtanzeigers vom 30.09.2024 möchte ich mich nach weiteren Details erkundigen. \r\n\r\nBesonders interessieren mich die genauen Informationen zur Maßnahme am „Rheinboulevard“ in Mülheim, für die 35.000 € vorgesehen sind, darunter Tischtennisplatten, Bouleplatz und Fahrradbügel.\r\n\r\nBitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\n1. Tischtennisplatten\r\n- Wie viele Tischtennisplatten sollen dort aufgestellt werden und was kosten diese einzeln?\r\n2. Bouleplatz\r\n- Welche Fläche wird für den Bouleplatz vorgesehen und was kostet dieser?\r\n3. Fahrradbügel:\r\n- Für wieviele Fahrradbügel werden errichtet und was kostet das insgesamt?\r\n5. Sitzbänke: \r\n- Was kostet die Errichtung einer Bank?\r\n6. Aufbau/Wartung der Maßnahmen\r\n- Welche Firmen übernehmen den Aufbau? Bitte stellen sie eine Liste mit folgenden Angaben bereit: Firmenname, Adresse, Dienstleistung und Auftragsvolumen?\r\n- Gibt es eine darauffolgende Wartungs- und Instandhaltungsvereinbarung?\r\n\r\n7. Grünanlagen an der Berliner Straße:\r\n- Wo befinden sich die im Artikel genannten Grünanlagen und wer übernimmt die Pflege?\r\n- Wieviel Geld ist dafür vorgesehen?\r\n- Welche Firma übernimmt die Pflege?\r\n\r\n8. Zuwendungen an Bürgervereine:\r\n- Welche Vereine erhalten Zuwendungen? Bitte stellen Sie eine Liste bereit mit folgenden Angaben: Name des Vereins, Vereinszweck, Anzahl der Mitglieder, Gründungsdatum, Meldeadresse (bei Privatadressen reicht die Postleitzahl bzw. der Stadtteil), Höhe der Zuwendung\r\n- Wofür benötigen Bürgervereine Blumen und Blumenzwiebeln und was hat das mit der Landschaftspflege der Stadt Köln zu tun?\r\n\r\nLeider ist die Website ratsinformation.stadt-koeln.de nicht ausreichend nutzbar und verhindert durch technische Mängel die Recherche zu Stadtklima Mülheim.\r\nFalls es einen Beschlusstext gibt, der mir die o.g. Informationen zugänglich macht, wäre dies hilfreich.\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\nLars Fischer\n\n\n\n\nAnfragenr: 320697\nAntwort an: "
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"content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBerichte und Dienstanweisungen zur Nutzungsmöglichkeit von EDV, Bürotechnik, Schreibmaschinen und der gleichen mehr durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen.\r\nBegründung:\r\nWenn man Dokumentationen über die Haftsituation in Deutschland im Fernsehen sieht, findet man immer, dass die Gefängnisinsassen ihre Briefe mit der Hand mit Stiften auf Papier schreiben müssen. Das ist sehr lästig, wenn es viel zu schreiben gibt, da jemand vielleicht ein Tagebuch führen möchte, oder ein Buch schreiben möchte.\r\nDas geht unmöglich mit Stift und Papier und nach der Haftentlassung kann das niemand sinnvoll einscannen.\r\nDaher wäre es überaus wünschenswert, wenn die Gefängnisinsassen halbwegs moderne Bürotechnologie benutzen könnten.\r\nLassen Sie uns mal kurz die *Evolution des Textverfassens* Revue passieren.\r\n1. Schreibmaschinen.\r\n2. In den 1980ern gab es computerisierte Schreibmaschinen / \"Wordprocessor\" z.B. von IBM und Olivetti, teilweise mit kleinem Monitor und Editorfunktion\r\n3. In den 1980ern kamen Programme wie Wordstar auf, welche es auf einem IBM-PC-Kompatiblen Rechner unter DOS erlaubten, ganze Bücher zu schreiben.\r\n4. In den 1990ern kamen graphische Betriebssysteme wie Microsoft Windows mit Microsoft Word und anderen Programmen, auch Wordstar auf.\r\nVon Apple gab es MacOS und ähnliche Schreibprogramme.\r\nDie Schnittstelle zum Drucker war hier meist der Parallel-Port.\r\nEs wurde mit Disketten gearbeitet, um Daten auszutauschen.\r\n6. Der Rest ist jedem bekannt, es gab immer modernere Betriebssysteme und Programme wie Microsoft Office, Star-Office (für Linux, Windows und mehr)\r\nDisketten wurden für den Datenaustausch durch USB-Sticks ersetzt.\r\nNun möchte ich fragen, welche Technologiestufe den Gefängnisinsassen erlaubt werden kann, damit sie ihre Briefe, Tagebücher, Romane oder was sie sonst so schreiben wollen, unter halbwegs zivilisierten Bedingungen erstellen können.\r\nWeiterhin wäre wichtig zu erfahren, welche Datenträger den Gefängnisinsassen erlaubt werden können. Disketten sind schwer verfügbar und entsprechend teuer.\r\nIch würde anregen wollen, einen Verein, vielleicht den CCC oder den Verein Digitalcourage, ehemals FoeBuD, mit der Erstellung einer Software-Kollektion zu erstellen, die auf Rechnern, die Gefängnisinsassen erlaubt werden, zum Einsatz kommen kann.\r\nDiese Kollektion könnte seitens des zuständigen Ministeriums geprüft und genehmigt werden, falls ein solcher Schritt erforderlich sein sollte.\r\nHier wäre es wichtig zu erfahren, ob und in wie weit die Software für Gefängnisinsassen geprüft und freigegeben werden muss. Entsprechende Dokumente und Berichte hierzu werden mit dieser Anfrage ebenso angefragt.\r\nEs ist klar, das Sie den reinen Offline-Betrieb, also ohne jede Verbindung zum Internet oder sonstiger Umwelt anstreben, um die Steuerung illegaler Machenschaften von kriminellen Vereinigungen unterbinden wollen.\r\nDas ist einzusehen, und spricht nicht gegen die Nutzung von Computern. In den 1980ern wurden die meisten DOS-Rechner nur offline benutzt, und Daten wurden per Diskette ausgetauscht.\r\nDie Anregung und Anfrage, ob diese Art der Rechner-Nutzung durch Gefängnisinsassen zulässig wäre, und warum nicht beziehungsweise warum ja entspräche etwa der folgender Situation:\r\nEine Mannschaft in einem bemannten Weltraum-Fernmission darf einen Computer mitnehmen, und hier alles relevante mitnehmen das sie die nächsten Jahre benötigt. Und hier wird sorgsam ausgewählt werden müssen.\r\nDazu vergleichbar ist die Situation eines Gefängnisinsassen der z.B. einem dazu geeigneten Verein erstelltes Gefängnis-Linux auf einem Laptop für den reinen Offline-Betrieb mitnehmen darf.\r\nWelche Gründe würden gegen ein Gefängnis-Linux sprechen?\r\nWelche Rechner würden den Gefängnisinsassen erlaubt werden können?\r\nWelche der oben genannten Evolutionsstufen der Textbearbeitung könnte ohne größeren Aufwand den Gefängnisinsassen erlaubt werden? Vielleicht ein PC mit DOS und einigen Programmen?\r\nDaher meine Frage, was spricht gegen die Nutzung von Rechnern durch Gefängnisinsassen? Welche Sorte Rechner mit welchen Schnittstellen und welchen Betriebssystemen wäre für die Gefängnisinsassen zulässig?\r\nEs wird daher um eine technisch und juristisch gute Begründung für das Verbot bzw. für die Zulassung der Nutzung von EIGENER Büro-Technik und Rechnern durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen gebeten.\r\nWelche der obigen *Evolutionsstufen des Textverfassens* wären aus Sicht des Ministeriums den Gefängnisinsassen leicht als erster Schritt zu gestatten?\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nIch widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nSusanne Fichtner\n\n\n\n\nAnfragenr: 324625\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/324625/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"content": "Bundesministerium der Finanzen\r\nGz.: V B 3 - O 1004/24/10111\r\n\r\nSehr << Antragsteller:in >>\n\r\nIhre E-Mail vom 12. April 2024 ist im Bundesministerium der Finanzen eingegangen und wird unter dem oben benannten Geschäftszeichen bearbeitet. Im Hinblick auf das gegenwärtige Aufkommen an eingehenden und zu bearbeitenden Anträgen in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden Bearbeitungskapazitäten kann es leider zu Verzögerungen kommen. Eine Entscheidung zu Ihrem Antrag kann daher ggfs. nicht innerhalb der Monatsfrist im Sinne von § 7 Absatz 5 IFG erfolgen. Dies bitte ich zu entschuldigen. Seien Sie versichert, dass Ihr Antrag nicht in Vergessenheit geraten ist; eine Bescheidung erfolgt so bald wie möglich.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "Kontrollbericht zu Gaststätte Pfingsten, Linnich [#314862]",
"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nGaststätte Pfingsten\r\nEderener Straße 36\r\n52441 Linnich\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\r\n\r\n\r\nBitte teilen Sie dem Betrieb mit, dass meine Anfrage keiner negativen Erfahrung mit dem Betrieb zugrunde liegt, sondern aus allgemeinem Interesse her stammt.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 314862\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/314862/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "WG: Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen [#224715]",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\n\r\nin der Anlage finden Sie ein PDF-Dokument mit den Zugangsdaten (Link und Passwort) entweder zu einem Ordner, welcher die gewünschten Aufgaben enthält oder\r\n\r\nzu Ordnern, welche die gewünschten Aufgaben enthalten.\r\n\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden.\r\n\r\nSie dürfen die Unterlagen nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\n\r\nDateien oder Drucke mit Schwärzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten stehen nicht zur Verfügung.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"WG: Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen [#224715]"
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"\n\r\n\r\nin der Anlage finden Sie ein PDF-Dokument mit den Zugangsdaten (Link und Passwort) entweder zu einem Ordner, welcher die gewünschten Aufgaben enthält oder\r\n\r\nzu Ordnern, welche die gewünschten Aufgaben enthalten.\r\n\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden.\r\n\r\nSie dürfen die Unterlagen nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\n\r\nDateien oder Drucke mit Schwärzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten stehen nicht zur Verfügung.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen",
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"subject": "AW: Ergebnisse des Kita-Gipfels vom 14. Februar 2023 [#313928]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.07.2024, die mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorliegt und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige.\r\n\r\nEs handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie Auskunft über die Ergebnisse des Kita-Gipfels vom 14.02.2023 begehren. Außerdem baten Sie um Beantwortung Ihrer unten stehenden, konkreten Fragen:\r\n\r\n- Welche spezifischen Themen wurden auf dem Gipfel besprochen?\r\n- Welche Ziele und Prioritäten wurden für die verschiedenen Themenbereiche gesetzt?\r\n- Welche Vertreter:innen von Elterninitiativen und -verbänden, städtischen Verwaltungen, Kitas, politischen Gremien, Expert:innen für frühkindliche Bildung und Gewerkschaften waren anwesend?\r\n- Wurden während des Gipfels spezifische Arbeitsgruppen gebildet? Falls ja, welche Themen haben diese behandelt und wer hat daran teilgenommen?\r\n- Welche konkreten Maßnahmen wurden beschlossen, um die besprochenen Themen anzugehen?\r\n- Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen\r\n- Welche weiteren Treffen oder Folgetermine sind geplant, um die Fortschritte der beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen?\r\n\r\nIch weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu berücksichtigen.\r\nDie angeforderten Unterlagen können solche personenbezogenen Daten Dritter und/oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter enthalten.\r\nDiese wären im Fall eines Informationszugangs gem. § 10 IFG NRW zu schwärzen oder abzutrennen oder können zu einer Ablehnung führen.\r\n\r\nZunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe des IFG NRW zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid.\r\n\r\nAußerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand und Umfang der zur Einsicht zur Verfügung gestellten Akten Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand.\r\nDieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen und Sie darüber zu informieren.\r\n\r\nDer Umstand, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst.\r\nSollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren.\r\n\r\nBei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.07.2024, die mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorliegt und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige.\r\n\r\nEs handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie Auskunft über die Ergebnisse des Kita-Gipfels vom 14.02.2023 begehren. Außerdem baten Sie um Beantwortung Ihrer unten stehenden, konkreten Fragen:\r\n\r\n- Welche spezifischen Themen wurden auf dem Gipfel besprochen?\r\n- Welche Ziele und Prioritäten wurden für die verschiedenen Themenbereiche gesetzt?\r\n- Welche Vertreter:innen von Elterninitiativen und -verbänden, städtischen Verwaltungen, Kitas, politischen Gremien, Expert:innen für frühkindliche Bildung und Gewerkschaften waren anwesend?\r\n- Wurden während des Gipfels spezifische Arbeitsgruppen gebildet? Falls ja, welche Themen haben diese behandelt und wer hat daran teilgenommen?\r\n- Welche konkreten Maßnahmen wurden beschlossen, um die besprochenen Themen anzugehen?\r\n- Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen\r\n- Welche weiteren Treffen oder Folgetermine sind geplant, um die Fortschritte der beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen?\r\n\r\nIch weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu berücksichtigen.\r\nDie angeforderten Unterlagen können solche personenbezogenen Daten Dritter und/oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter enthalten.\r\nDiese wären im Fall eines Informationszugangs gem. § 10 IFG NRW zu schwärzen oder abzutrennen oder können zu einer Ablehnung führen.\r\n\r\nZunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe des IFG NRW zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid.\r\n\r\nAußerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand und Umfang der zur Einsicht zur Verfügung gestellten Akten Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand.\r\nDieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen und Sie darüber zu informieren.\r\n\r\nDer Umstand, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst.\r\nSollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren.\r\n\r\nBei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Amt für Kinder, Jugend und Familie Bonn (Amt 51)",
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"subject": "Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 02.08.2024 (Kommunikation AA und BKA zum Gefangenenaustausch von Wadim Krassikow); Vg. 314-2024",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige.\r\n\r\nDas Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden).\r\n\r\nSollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren.\r\n\r\nBitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:\r\n\r\n- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.\r\n- Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite „FragDenStaat\" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten.\r\n- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).\r\n\r\nEinfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden.\r\n\r\nEine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann.\r\n\r\nWenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.\r\n\r\nFür Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.\r\n\r\nHinweis zum Datenschutz:\r\nBei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 02.08.2024 (Kommunikation AA und BKA zum Gefangenenaustausch von Wadim Krassikow); Vg. 314-2024"
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"\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige.\r\n\r\nDas Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden).\r\n\r\nSollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren.\r\n\r\nBitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:\r\n\r\n- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.\r\n- Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite „FragDenStaat\" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <"
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"> zu richten.\r\n- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).\r\n\r\nEinfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden.\r\n\r\nEine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann.\r\n\r\nWenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.\r\n\r\nFür Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.\r\n\r\nHinweis zum Datenschutz:\r\nBei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Auswärtiges Amt",
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"last_modified_at": "2024-09-03T15:16:08.310939+02:00"
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"content": "Im persönlichen Gespräch wurde mitgeteilt:\r\n\r\nEine Auflage im Planfeststellungsbeschluss vom 03.05.1996 und in der Betriebsanweisung ab 1997 \r\nist die Überwachung der Schranken und der Brücke beim Öffnen und Schließen derselben.\r\n\r\nNur für diesen Zweck werden die Kameras benutzt; \r\nderzeit werde die Kameras gar nicht benutzt, \r\nweil die Brücke aufgrund des Hochwassers defekt ist.",
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"Im persönlichen Gespräch wurde mitgeteilt:\r\n\r\nEine Auflage im Planfeststellungsbeschluss vom 03.05.1996 und in der Betriebsanweisung ab 1997 \r\nist die Überwachung der Schranken und der Brücke beim Öffnen und Schließen derselben.\r\n\r\nNur für diesen Zweck werden die Kameras benutzt; \r\nderzeit werde die Kameras gar nicht benutzt, \r\nweil die Brücke aufgrund des Hochwassers defekt ist."
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"sender": "Landeshauptstadt Kiel",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-05-14T16:35:59.385894+02:00"
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{
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"recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15577/",
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"subject": "Kontrollbericht zu ALDI Nord, Ochtrup [#314863]",
"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nALDI Nord\r\nLaurenzstraße 41\r\n48607 Ochtrup\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 314863\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/314863/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Kontrollbericht zu ALDI Nord, Ochtrup [#314863]"
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"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nALDI Nord\r\nLaurenzstraße 41\r\n48607 Ochtrup\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
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"https://fragdenstaat.de/a/314863/"
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"\n\nPostanschrift\n"
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"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "Ihre Anfrage | Polizeieinsatz CSD Ulm 2024 [#321985]",
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"subject": "Nutzbarkeit des auf Strafgefangene zugeschnittenen Studienangebotes der Fernuni-Hagen [#324627]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDie Fern-Uni Hagen bietet für Inhaftierte ein spezielles Studienangebot an.\r\nhttps://www.fernuni-hagen.de/studium/fernuni_fuer_alle/inhaftierte.shtml\r\n\r\n1. Ist es in Ihrer JVA möglich, das Studienangebot der FernUniversität in Hagen zu nutzen?\r\n1.1 Falls ja: Zu welchen Bedingungen? Ggf. bitte ich um - möglichst elektronische, z.B. als PDF - Zusendung von Merkblättern o.ä., die dazu als Informationsmaterial vorgehalten werden.\r\n1.2 Falls ja: Wie viele Personen nutzen mit welchen Abschlusszielen dieses Angebot aktuell?\r\n1.3 Wie viele sind davon in sogenannten Akademie-Studiengängen, also nur mit Zertifikat und ohne akademischen Abschluss wie Bachelor, Master oder Magister eingeschrieben?\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nSusanne Fichtner\n\n\n\n\nAnfragenr: 324627\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/324627/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW: Auskunft bzgl. der Verfahrensakte 90.22.35:0006 [#236566]",
"content": "Guten Tag << Antragsteller:in >>\r\n\r\ninzwischen konnte ich die Akte einsehen und habe dabei festgestellt, dass die Pflichtige Ihnen gegenüber mit Schreiben vom 28.02.2022 mitgeteilt hatte, dass die Zahl der Anrufe in Ihrer Telefonanlage aufgezeichnet wird. \r\n\r\nEs ist mir daher weiterhin unerklärlich, wieso die Pflichtige sich standhaft weigert, die Anzahl der Anrufer mitzuteilen, wenn diese Zahl in der Telefonanlage doch bereits vorhanden ist. Ich hatte weder nach Rufnummern, noch nach Daten von Anrufern gefragt, weswegen die Übermittlung einer einfachen Zahl (!) ausreichte. Eine Anonymisierung ist daher gar nicht erforderlich.\r\n\r\nIch sehe auch nicht, worin der unverhältnismäßige Aufwand liegen sollte. Dieser wäre selbst dann nicht gegeben, wenn die Pflichtige einzelne Monate mitteilen würde, z.b. weil die Telefonanlage nur Monate summiert. Dann wären es auch nur lediglich 12 (!) Zahlen pro Jahr. Kein hoher Aufwand, da werden Sie mir sicherlich zustimmen.\r\n\r\nDie Sache ist daher alles andere als korrekt abgelaufen meiner Meinung nach, und ich würde Sie daher nochmals freundlich bitten darauf hinzuwirken, dass man mir die Anzahl der Anrufer, Notfalls als einfache Zahlen übermittelt. Sollen an der Telefonanlage auch Auswertungen erfolgt sein (z.B. nach Kategorie des Anrufs) so sind diese bitte auch zu übermitteln.\r\n\r\nVielen Dank Vorab.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\n\n\n\nAnfragenr: 236566\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/236566/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "Kontrollbericht zu Lindenhof - Restaurant & Café, Bad Laer [#314864]",
"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nLindenhof - Restaurant & Café\r\nWinkelsettener Ring 9\r\n49196 Bad Laer\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 314864\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/314864/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nLindenhof - Restaurant & Café\r\nWinkelsettener Ring 9\r\n49196 Bad Laer\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"subject": "AW: Beratereinsatz II [#214826]",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nnach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage teilen wir mit, dass in dieser Sache Auskunft erteilt wurde, soweit eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht. Im Übrigen wird Ihrem Informationsbegehren nicht entsprochen, da insoweit keine gesetzliche Informationspflicht gegeben ist.\r\nNach §§ 7 Abs. 2 HmbTG unterliegen Informationen und Vertragsbestandteile, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, der Auskunftspflicht nur, soweit das Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse überwiegt.\r\nDaran fehlt es hier im Hinblick auf die in den übersandten \"Summennachweisen\" enthaltenen Informationen, die jeweils in der linken Spalte der Übersicht enthalten sind und hier vor Übersendung unkenntlich gemacht wurden. Geschwärzt wurde dabei jeweils die Angabe einer individuellen Kennziffer, die eine Zuordnung der in den Arbeitspaketen erbrachten Leistungen zu einzelnen Digitalisierungsprojekten ermöglichen würde. \r\n\r\nHierbei handelt es sich jeweils um Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 7 Abs. 1 HmbTG. Geschäftsgeheimnisse sind nach § 7 Abs. 1 HmbTG alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt. Unternehmensbezogenheit, fehlende Offenkundigkeit und Geheimhaltungswille sind vorliegend gegeben.\r\nAuch ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse liegt vor. Dies ist immer dann der Fall, wenn die fraglichen Informationen Rückschlüsse auf die Betriebsführung, auf die Wirtschafts- und Marktstrategie sowie auf die Kosten- bzw. Preiskalkulation, die Entgeltgestaltung und vergleichbare betriebsinterne Umstände zulassen und diese Rückschlüsse geeignet sind, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten des Geheimnisträgers zu fördern, die Stellung des Geheimnisträgers im Wettbewerb zu schmälern oder dem Geheimnisträger in sonstiger Weise wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. So liegen die Dinge hier.\r\nDie Angabe der o.g. Kennziffer ermöglicht eine Zuordnung der in den Arbeitspaketen erbrachten Leistungen zu einzelnen Digitalisierungsprojekten. Diese Projekte unterscheiden sich in Umfang, Dauer und Häufigkeit der Leistungserbringung erheblich. Anhand der hier unkenntlich gemachten Angaben wären somit Rückschlüsse auf die Betriebsführung und betriebsinterne Umstände des betroffenen Unternehmens möglich. Durch die geschwärzten Angaben ließe sich durch entsprechende Zusammenführung eine Auswertung erstellen, die ein Gesamtbild davon vermitteln würde, welche Projekte und Tätigkeiten besonders umfangreich bzw. weniger umfangreich sind und wie sich die zeitliche Verteilung der erbrachten Leistungen darstellt. \r\nWettbewerber des Dienstleisters wären anhand dieser Informationen in der Lage, Auftragsvolumina der einzelnen Digitalisierungsprojekte festzustellen und die aus wirtschaftlicher Sichtweise besonders attraktiven oder unattraktiven Projekte und Tätigkeiten zu ermitteln. Diese Rückschlüsse wären geeignet, die Wettbewerbsposition des betroffenen Unternehmens zu schmälern und ihm wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Dieser Informationsvorteil würde als Kalkulationsvorteil die Wettbewerber des hier betroffenen Unternehmens nämlich in künftigen Ausschreibungsverfahren bevorzugen und ihnen ggf. eine bessere Position als potentieller Bieter auf diese ausgeschriebenen Leistungen verschaffen, da Marktteilnehmer in der Lage wären, ihre Chancen auf einen Zuschlag durch die Abgabe des wirtschaftlichsten Angebots zu verbessern und den dafür notwendigen Wirtschaftlichkeitsvorsprung gegenüber dem Angebot des hier betroffenen Unternehmens so gering wie möglich zu halten. Spiegelbildlich würde damit eine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen des Dienstleisters in diesem wettbewerblichen Umfeld einhergehen, sofern das hier betroffene Unternehmen den Zuschlag nicht erhält. Mittelbar ist damit hier der Grundsatz betroffen, dass im Vergabeverfahren die Beschaffung von Leistungen im Geheimwettbewerb durchgeführt wird.\r\nIm Übrigen würde das Bekanntwerden dieser preisbildenden Faktoren auch zu wirtschaftlichen Nachteilen für die FHH führen, da in einem zukünftigen Vergabeverfahren der Angebotswettbewerb infolge der Kenntnis dieser Informationen zulasten der FHH als Auftraggeberin beeinträchtigt werden könnte. So wäre zu erwarten, dass potentielle Auftragnehmer für die wirtschaftlich weniger attraktiven Projekte und Tätigkeiten von einer Angebotsabgabe absehen oder ihre Angebote nur mit einem Zuschlag abgeben, der eine notwendige Deckung der Grundkosten ihrer Leistungserbringung sicherstellt. Da auf diese Weise das Kalkulationsrisiko auf die FHH als öffentliche Auftraggeberin übergehen würde, wären damit aufgrund dieses Haushaltsbezugs auch erhebliche Gemeinwohlinteressen negativ berührt.\r\nUnerheblich ist insoweit, dass sich das betroffene Unternehmen in Trägerschaft der öffentlichen Hand befindet. Hieraus folgt keine Vorwirkung in Bezug auf Vergabe öffentlicher Aufträge im Rahmen von Vergabeverfahren, die von der FHH künftig ggf. unter Beteiligung des hier betroffenen Unternehmens als Bieter und potentieller Auftragnehmer durchgeführt werden. Maßgeblich ist, dass die Erbringung von Projektberatungsleistungen eine am Markt verfügbare Dienstleistung ist, deren Beschaffung den Gegenstand von Ausschreibungsverfahren bilden kann und mangels vergaberechtlicher Bereichsausnahmen ggf. auch bilden muss.\r\nVor diesem Hintergrund besteht sowohl auf Seiten des betroffenen Unternehmens als auch auf Seiten der FHH ein erhebliches Geheimhaltungsinteresse. Für ein Überwiegen des Informationsinteresses ist demgegenüber hier nichts ersichtlich. Dabei wird nicht verkannt, dass im Hinblick auf die geschwärzten Informationen ein erhebliches Informationsinteresse gegeben sein kann. Dies könnte etwa gerade daraus folgen, dass Sie beabsichtigen, die zuvor dargestellten Auswertungen vorzunehmen. Auch in diesem Fall wiegt das Geheimhaltungsinteresse aus den genannten Gründen jedoch vorliegend mindestens ebenso schwer.\r\nDabei ist zu berücksichtigen, dass bereits die nicht unkenntlich gemachten Informationen eine umfassende und differenzierte Darstellung von dem Inhalt, der Art und dem Umfang der Tätigkeiten des betreffenden Beratungsunternehmens in dem jeweiligen Leistungszeitraum vermitteln. Sie haben sich als Antragsteller zudem auch im Zusammenhang mit den zahlreichen weiteren Auskünften, die Sie auf Antrag in anderen Verfahren erhalten haben, ein detailliertes und umfangreiches Bild von der Tätigkeit des Beratungsunternehmens bei der Durchführung der hier gegenständlichen Projekte verschaffen können. \r\nFür ein Informationsinteresse haben Sie im Übrigen vorliegend nichts vorgetragen. Die Abwägungsentscheidung war daher hier nach Aktenlage auf der Grundlage Ihres derzeitigen Vortrags zu treffen.\r\nDie übrigen Unkenntlichmachungen beziehen sich auf personenbezogene Daten. Eine Zurverfügungstellung dieser Informationen ist hier nicht möglich, da keine der in § 4 Abs. 3 HmbTG genannten Fallgruppen einschlägig ist. Im Hinblick auf die Voraussetzung der Regelung des § 4 Abs. 3 Nr. 4 HmbTG wird insoweit auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.\r\nDa die Ablehnung Ihres Antrags gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid erfordert, bitten wir zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages um eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen.\r\n\r\nMit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nNP\r\nAm Schäferwald 19\r\n39576 Stendal\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 314865\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/314865/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nNP\r\nAm Schäferwald 19\r\n39576 Stendal\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"subject": "AW: Extern: AW: Anfrage zu Abschiebungen in Verantwortung der Ausländerbehörden des Landes Rheinland-Pfalz: ABH LK Mainz-Bingen [#308355]",
"content": "Sehr geehrte Frau Gartenbach,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Rückmeldung.\r\n\r\nZu Beginn entschuldigen Sie bitte die verzögerte Rückmeldung.\r\n\r\nWir möchten Sie bitten uns die Fragen zu benennen, an deren Beantwortung, von Ihrer Seite aus, ein vorwiegendes Interesse besteht.\r\nSofern wir diese Daten ohne erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand ermitteln können, werden wir Ihnen diese gerne in Form einer einfachen schriftlichen Auskunft beantworten.\r\n\r\nBei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüssen",
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"sender": "Kreisverwaltung Mainz-Bingen Abteilung 51/Ausländerrecht",
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"subject": "Anruf-Weiterleitungsregeln für Pressesprecher/innen [#223966]",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\n\r\nSie beantragen Auskunft über Dokument bzw. die Richtlinie, aus der die Sonderbehandlung hervorgeht, dass eine Pressesprecherin ihr Diensttelefon nicht - wie nach Ihrer Auffassung üblich - auf eine Mobilnummer und den dazugehörigen Anrufbeantworter umleitet.\r\n\r\n\r\nEin solches Dokument bzw. eine entsprechende Richtlinie existiert nicht. Pressesprecherinnen und Pressesprecher sind nicht verpflichtet, ihr stationäres Diensttelefon auf ein anderes, mobiles Gerät umzuleiten.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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