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"request_note_html": "<p><strong>Anfragen erfordern Schriftform</strong></p>\n<ul>\n<li>IFG-Anfragen an Behörden in Mecklenburg-Vorpommern müssen schriftlich mit Unterschrift gestellt werden. Wir können für Sie ein Fax versenden, wenn Sie Ihre Unterschrift bei uns hinterlegen. Falls Sie das noch nicht getan haben, werden wir Sie dazu auf Ihrer Anfrageseite auffordern.</li>\n</ul>",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nIch verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"description": "- Antworten und Unterlagen Ihres Tätigkeitsbereichs\r\n- für welche Fragen (Nr.1-6- Sie nicht zuständig sind) \r\n- welche Behörde dann dafür zuständig ist.\r\n\r\nEs handelt sich um den Grundstücksverkauf an die HOWOGE der ehemals landeseigenen Liegenschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Berlin, Waldowallee 115,117 mit einer Fläche von 12069 Quadratmetern. Die Teilliegenschaft, die vom ehemaligen Institut für Strahlenschutz der DDR genutzt wurde, sei bis 2001 Sitz der Landesanstalt für Strahlenschutzausbildunggewesen und liege derzeit brach. \r\n\r\n1. Bezeichnung, welche Kontaminationen und Altlasten vorliegen die zur Kaufpreisminderung geführt haben\r\n2. eine Information zu welchem Nutzungszweck der Grundstücksverkauf an die HOWOGE erfolgt ist und wenn möglich bitte mit der einen Seite des Kaufvertrages, wo das vereinbart worden ist. \r\n3. Fehlanzeige, falls in der Zeit vom 16.9.2011 keine nach Baumschutzverordnung geschützten Bäume gefällt wurden o d e r Zahl: wie viele Bäume nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden o d e r Baumnummern falls nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden \r\n4. den Freimessungsbescheid oder -bericht für die ehemals BfS Liegenschaften Waldowallee 115 117, in denen mit radiaktiven Stoffen, Kernsprengstoffen, Strahlungen, atomaren Stoffen oder ähnlichem gearbeitet worden ist. \r\n5. Information: Bestehen für den Langszeitaufenthalt von Säuglingen und Kindern irgendwelche Gesundheitsgefährdungen, sind besondere Arbeitschutzmaßnahmen oder Entsorgungsauflagen bei Abriss oder Bauten zu beachten. \r\n6. Altlastengutachten – nur ein Auszug, falls es so etwas wie Zusammenfassung der vorliegenden Altlasten gibt \r\n\r\nZum Schriftformerfordernis\r\n1. Zur Beurteilung ob der Schriftform genüge getan wurde, reicht § 10 IFG M-V, LUIG, VIG nicht aus, da auch § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Elektronische Kommunikation heranzuziehen ist:\r\n(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.\r\n(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden.\r\nSollte jedoch in einer weitere Rechtsvorschrift bestimmt worden sein, dass das eine elektronische Form beim § 10 IFG M-V, LUIG, VIG zur Wahrung der Schriftform nicht zulässig ist bitte ich um Angabe der konkreten Rechtsvorschrift (zzgl. Absatz, Nummer, Buchstabe). \r\n\r\nFür Ihre Mühe danke ich Ihnen sehr",
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"request_note_html": "<p><strong>Anfragen erfordern Schriftform</strong></p>\n<ul>\n<li>IFG-Anfragen an Behörden in Mecklenburg-Vorpommern müssen schriftlich mit Unterschrift gestellt werden. Wir können für Sie ein Fax versenden, wenn Sie Ihre Unterschrift bei uns hinterlegen. Falls Sie das noch nicht getan haben, werden wir Sie dazu auf Ihrer Anfrageseite auffordern.</li>\n</ul>",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Landes-Umweltinformationsgesetz (LUIG M-V).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"content": "Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n- Antworten und Unterlagen Ihres Tätigkeitsbereichs\r\n- für welche Fragen (Nr.1-6- Sie nicht zuständig sind) \r\n- welche Behörde dann dafür zuständig ist.\r\n\r\nEs handelt sich um den Grundstücksverkauf an die HOWOGE der ehemals landeseigenen Liegenschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Berlin, Waldowallee 115,117 mit einer Fläche von 12069 Quadratmetern. Die Teilliegenschaft, die vom ehemaligen Institut für Strahlenschutz der DDR genutzt wurde, sei bis 2001 Sitz der Landesanstalt für Strahlenschutzausbildunggewesen und liege derzeit brach. \r\n\r\n1. Bezeichnung, welche Kontaminationen und Altlasten vorliegen die zur Kaufpreisminderung geführt haben\r\n2. eine Information zu welchem Nutzungszweck der Grundstücksverkauf an die HOWOGE erfolgt ist und wenn möglich bitte mit der einen Seite des Kaufvertrages, wo das vereinbart worden ist. \r\n3. Fehlanzeige, falls in der Zeit vom 16.9.2011 keine nach Baumschutzverordnung geschützten Bäume gefällt wurden o d e r Zahl: wie viele Bäume nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden o d e r Baumnummern falls nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden \r\n4. den Freimessungsbescheid oder -bericht für die ehemals BfS Liegenschaften Waldowallee 115 117, in denen mit radiaktiven Stoffen, Kernsprengstoffen, Strahlungen, atomaren Stoffen oder ähnlichem gearbeitet worden ist. \r\n5. Information: Bestehen für den Langszeitaufenthalt von Säuglingen und Kindern irgendwelche Gesundheitsgefährdungen, sind besondere Arbeitschutzmaßnahmen oder Entsorgungsauflagen bei Abriss oder Bauten zu beachten. \r\n6. Altlastengutachten – nur ein Auszug, falls es so etwas wie Zusammenfassung der vorliegenden Altlasten gibt \r\n\r\nZum Schriftformerfordernis\r\n1. Zur Beurteilung ob der Schriftform genüge getan wurde, reicht § 10 IFG M-V, LUIG, VIG nicht aus, da auch § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Elektronische Kommunikation heranzuziehen ist:\r\n(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.\r\n(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden.\r\nSollte jedoch in einer weitere Rechtsvorschrift bestimmt worden sein, dass das eine elektronische Form beim § 10 IFG M-V, LUIG, VIG zur Wahrung der Schriftform nicht zulässig ist bitte ich um Angabe der konkreten Rechtsvorschrift (zzgl. Absatz, Nummer, Buchstabe). \r\n\r\nFür Ihre Mühe danke ich Ihnen sehr\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nIch verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n",
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"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nFür den Fall dass Sie mir für die Beantwortung der Fragen Kosten berechnen, \n1. bitte ich Sie mir alle die Fragen, die Sie kostenfrei beantworten können, sofort kostenfrei zu beantworten. \n2. reiche ich für die kostenpflichtigen Fragen, hiermit den Antrag auf Beantwortung der Fragen mit Begründung nach § 29 (1) - Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nach, demnach die Behörde den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist hat. Meine Verfahrensbeteiligung ergibt aus vielen Gründen, weil mein Garten wenige Meter vom Baugrundstück entfernt ist\n1. aus wirtschaftlichen Gründen: Verkaufserlös ist abhängig von Schul- oder Wohnungsbebauung\n2. Gesundheit: unsere Familie isst die Gartenfrüchte, die durch Abriss und Bebauung kontaminiert werden können. \n3. Für die Fragen, die dann immer noch nur gegen Entgelt beantwortet werden können, bitte ich um die jeweilige Kostenbeteiligung pro Frage, um einzeln entscheiden zu können, welche Information ich mir kaufen kann. \nHierbei bitte ich um Verständnis, dass diese auch je nach Verfahrensfortschritt, einzelne Fragen nachkaufen werde, was weitere Anfragen, weiteren Schriftwechsel und weitere Frag den Staat Anfrage erforderlich machen würde. \n\nDieses nachgesandte Schreiben ist nur aus gesundheitlicher Sorge entstanden, und ist der Versuch alle kostenlosen Informationen ohne weiteren Zeitverzug sofort zu erhalten. \nFür den Fall, dass Sie mir die Fragen 1- 6 kostenfrei beantworten werden, werde ich diese nicht in der Presse und auch nicht bei Frag den Staat veröffentlichen, sondern diese nur zur Wahrnehmung meiner Rechte als Betroffener verwenden. \n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 146013\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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