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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"description": "- Was genau ist Sinn und Zweck Ihres/Ihrer Social Media Auftritte/s?\r\n- Erreichen Sie signifikant mehr Nutzer über Ihre/n Social Media Auftritt/e?\r\n- Welchen Aufwand verursacht/en Ihr/e Social Media Auftritt/e?\r\n- Wie hoch sind die damit verbundenen Kosten? \r\n- Warum werden manche Social Media Plattformen seid jeher von Ihnen nicht genutzt/warum sind Sie nur auf einigen wenigen Plattformen vertreten? (Z. B. das Fediverse (siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Fediverse und hier: https://anoxinon.media/blog/fediversewasistdas/ )\r\n- Nutzer die sich aus Datenschutzgründen gegen Facebook, Google und Co entscheiden bleiben von Ihrem Social Media Angebot mehr oder minder gänzlich ausgeschlossen. Ist dieses in Ihrem Sinne? Und wenn nein, warum ändern Sie nichts an der Situation?",
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"- Was genau ist Sinn und Zweck Ihres/Ihrer Social Media Auftritte/s?\r\n- Erreichen Sie signifikant mehr Nutzer über Ihre/n Social Media Auftritt/e?\r\n- Welchen Aufwand verursacht/en Ihr/e Social Media Auftritt/e?\r\n- Wie hoch sind die damit verbundenen Kosten? \r\n- Warum werden manche Social Media Plattformen seid jeher von Ihnen nicht genutzt/warum sind Sie nur auf einigen wenigen Plattformen vertreten? (Z. B. das Fediverse (siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Fediverse und hier: https://anoxinon.media/blog/fediversewasistdas/ )\r\n- Nutzer die sich aus Datenschutzgründen gegen Facebook, Google und Co entscheiden bleiben von Ihrem Social Media Angebot mehr oder minder gänzlich ausgeschlossen. Ist dieses in Ihrem Sinne? Und wenn nein, warum ändern Sie nichts an der Situation?"
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"letter_start": "Antrag nach dem LTranspG, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 12a Abs. 1 LMG zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 7. November 2023 – 5 K 75/23.NW; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts siehe BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16). \r\n\r\nVerweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.\r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§ 3 (6) 1. Anwendungsbereich nicht eröffnet\r\n§ 3 (7) öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt übernimmt keine öffentlichen Aufgaben\r\n§ 7 (3) Einwilligung von Drittem verweigert\r\n§ 14 (1) 1. nachteilige Auswirkungen auf die inter- und supranationalen Beziehungen, die Beziehungen zu Bund oder zu einem Land, die Landesverteidigung oder die innere Sicherheit\r\n§ 14 (1) 2. nachteilige Auswirkungen auf den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafvollstreckungsverfahrens oder den Verfahrensablauf eines anhängigen Gerichts-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarverfahrens\r\n§ 14 (1) 3. Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere der Tätigkeit der Polizei, der sonstigen für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 4. Verfassungsschutz\r\n§ 14 (1) 5. unterliegt Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis\r\n§ 14 (1) 6. nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs-, Regulierungs- und Sparkassenaufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 7. IT-Sicherheit\r\n§ 14 (1) 8. Fortbestehen des Interesses der vertraulichen Behandlung bei vertraulich erhobener oder übermittelter Information\r\n§ 14 (1) 9. Beeinträchtigung eines Verfahrens zur Leistungsbeurteilung und Prüfung\r\n§ 14 (1) 10. nachteilige Auswirkungen auf Umwelt\r\n§ 14 (1) 11. noch nicht abgeschlossene Schriftstücke\r\n§ 14 (1) 12. missbräuchlicher Antrag\r\n§ 14 (2) Umweltinformationen\r\n§ 15 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 16 (1) 1. Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 16 (1) 2. Personenbezogene Daten\r\n§ 16 (1) 3. Statistikgeheimnis\r\n§ 16 (3) Ausnahme der Hochschulen",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). \r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§ 7 (3) Einwilligung von Drittem verweigert\r\n§ 14 (1) 1. nachteilige Auswirkungen auf die inter- und supranationalen Beziehungen, die Beziehungen zu Bund oder zu einem Land, die Landesverteidigung oder die innere Sicherheit\r\n§ 14 (1) 2. nachteilige Auswirkungen auf den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafvollstreckungsverfahrens oder den Verfahrensablauf eines anhängigen Gerichts-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarverfahrens\r\n§ 14 (1) 3. Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere der Tätigkeit der Polizei, der sonstigen für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 4. Verfassungsschutz\r\n§ 14 (1) 5. unterliegt Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis\r\n§ 14 (1) 6. nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs-, Regulierungs- und Sparkassenaufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 7. IT-Sicherheit\r\n§ 14 (1) 8. Fortbestehen des Interesses der vertraulichen Behandlung bei vertraulich erhobener oder übermittelter Information\r\n§ 14 (1) 9. Beeinträchtigung eines Verfahrens zur Leistungsbeurteilung und Prüfung\r\n§ 14 (1) 10. nachteilige Auswirkungen auf Umwelt\r\n§ 14 (1) 11. noch nicht abgeschlossene Schriftstücke\r\n§ 14 (1) 12. missbräuchlicher Antrag\r\n§ 14 (2) Umweltinformationen\r\n§ 15 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 16 (1) 1. Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 16 (1) 2. Personenbezogene Daten\r\n§ 16 (1) 3. Statistikgeheimnis\r\n§ 16 (3) Ausnahme der Hochschulen",
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"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"subject": "Nachfrage zu social media [#159595] (Ticket: DE02-2060145)",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n \nvielen Dank für Ihre E-Mail ans ZDF.\n \nWir gehen Ihre Fragen gern durch, die Antworten finden Sie jeweils darunter:\n \n- Was genau ist Sinn und Zweck Ihres/Ihrer Social Media Auftritte/s?\nWir bieten unseren Zuschauern verschiedene Kontaktmöglichkeiten an und verschiedene Orte, an denen Sie unsere Inhalte konsumieren können. Welche davon Sie nutzen möchten, ist Ihre Entscheidung. Social Media Plattformen sind eine Möglichkeit, Sie erreichen uns aber auch per Mail, Brief, Telefon, Kommentarfunktion in der Mediathek usw.\n \n- Erreichen Sie signifikant mehr Nutzer über Ihre/n Social Media Auftritt/e?\nAus der Frage geht nicht hervor, zu welcher Größe Sie den Vergleich ziehen möchten. Aber wir gleichen ohnehin nicht ab, ob es sich bei einem TV-Zuschauer auch um einen Menschen handelt, der mit uns über andere Plattformen oder Kanäle in Kontakt steht.\n \n- Welchen Aufwand verursacht/en Ihr/e Social Media Auftritt/e?\n- Wie hoch sind die damit verbundenen Kosten?\nDie meisten unserer Auftritte werden in den Redaktionsalltag integriert und dort betreut von Kollegen, die nicht ausschließlich Social Media machen. Die Inhalte, die wir posten, beziehen sich in der Regel auf ganze Sendungen, die Sie in der Mediathek und im Programm finden können und werden daraus generiert. Wir können Ihnen daher keine konkrete Angabe in Stunden oder in Form eines Budgets nennen.\n \n- Warum werden manche Social Media Plattformen seid jeher von Ihnen nicht genutzt/warum sind Sie nur auf einigen wenigen Plattformen vertreten? (Z. B. das Fediverse (siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Fediverse und hier: https://anoxinon.media/blog/fediversewasistdas/ ) Wir sind zum Beispiel auf Facebook, Twitter, Instagram, YouTube, Snapchat, Tic Toc usw. Für uns spielt eine Rolle, welche Rechte die jeweilige Plattform anerkennt und zum Beispiel auch, ob User ohne Account die Inhalte sehen können, die wir in die Plattform stellen. Ist das nicht der Fall (wie bei Snapchat), versuchen wir, das entsprechende Angebot auch in die Mediathek zu spiegeln. Ein Beispiel zu Snapchat finden Sie hier: http://blickwechsel.zdf.de/\n \n- Nutzer die sich aus Datenschutzgründen gegen Facebook, Google und Co entscheiden bleiben von Ihrem Social Media Angebot mehr oder minder gänzlich ausgeschlossen. Ist dieses in Ihrem Sinne? Und wenn nein, warum ändern Sie nichts an der Situation?\nWie in der Antwort vorher geschrieben, können Sie unsere Inhalte auf Social Media Plattformen in der Regel auch anschauen, ohne einen Account auf der Plattform zu besitzen, das gilt zum Beispiel für Instagram, YouTube und Twitter. Sie müssen nicht eingeloggt sein, um Posts dort sehen zu können. Die Posts beziehen sich zudem in der Regel auf Sendungen bzw. zeigen Teile davon, die Sie insgesamt in der Mediathek finden. Wenn es Sonderprojekte wie das Snapchat-Beispiel oben gibt, spiegeln wir das Ganze in die Mediathek. Hier ein weiteres Beispiel eines Terra-X-FB-Lives: https://www.zdf.de/dokumentation/terra-x/wikinger-live-mit-matthias-toplak-100.html\n \nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: Nachfrage zu social media [#159595] (Ticket: DE02-2060145) [#159595]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nvielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. \n\nIch möchte jedoch noch einmal darauf hinweise, das auch das Aufrufen von Webseiten wie Instagram und Facebook zu tracking kommt, was ggf. in so genannten \"Schatten Profilen\" gespeichert wird. \nDaher ist es für einige Nutzer keine Option die Webseiten überhaupt aufzurufen, weshalb eine Möglichkeit Inhalte anderweitig zu sehen zu bekommen eine sinnvolle Idee ist. \n\nEbenso ist mir unklar, weshalb Sie auf der einen Seite für Dienste wie Facebook werben, und auf der anderen Seite berichten, was problematisch an Facebook ist (Stichwort: Datenschutz). \nEs wäre wünschenswert, wenn Sie als öffentlich rechtliche Einrichtung eine Vorbildhaltung einnehmen würden und genannte Dienste nicht länger betreuen würden, sondern die User vernünftig aufklären warum Sie sich gegen die Nutzung von Plattform XY entschieden haben, und diese auch konsequent nicht länger betreuen. Der Fall mit Cambridge Analytica wäre hier ein gutes Beispiel. \n\nIch persönlich würde mir wünschen, das Sie Verantwortung übernehmen und mit gutem Beispiel voran gehen und die Leute da abholen wo sie sind, und auf Alternativen zu Facebook und co aufmerksam machen. \n\n\n\nvielen Dank und freundliche Grüße\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 159595\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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