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        "letter_end": "Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "long_description": "Das Informationsfreiheitsgesetz von Nordrhein-Westfalen gibt Ihnen das Recht Auskunft aus Dokumente und Akten der Verwaltung zu erhalten. Sie können lediglich existierende Informationen erfragen. Wenn Sie dieses Gesetz geschickt einsetzen, dann können Sie einen Beitrag leisten, die Kultur der Amtsverschwiegenheit zu mindern und das Handeln Ihrer Verwaltung öffentlicher machen.\r\n\r\nDie Besonderheit des IFG NRW ist, dass nur natürliche Personen und keine juristischen Personen Antragsrecht besitzen. Diese Einschränkung der Antragsberechtigung kann dadurch umgangen werden, dass für juristische Personen eine Einzelperson – z.B. der Firmenchef, der Vereinsvorsitzende etc. – den Antrag stellt.\r\n\r\nEin weitere interessanter Unterschied zum IFG des Bundes liegt daran, dass das IFG NRW eine Abwägung des öffentlichen Interesses gegenüber Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 8) vorsieht. Ein Zugang ist trotz vorliegender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegeben, \"wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur geringfügig wäre\". Dieser sogenannte Public Interest Test fehlt im Bundes-IFG.\r\n \r\nDer oder die \"Beauftragte für das Recht auf Information\" kann angerufen werden, wenn der Anfragesteller sein Recht auf Informationszugang nach dem IFG NRW verletzt sieht. Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW ist auch der Beauftragte für die Informationsfreiheit. Wurde Ihre Anfrage auf FragDenStaat.de abgelehnt oder nur teilweise beantwortet, haben Sie über ein Formular direkt die Möglichkeit mit dem Beauftragten für die Informationsfreiheit in Kontakt zu treten. Dabei wird ein Link zur bisherigen Korrespondenz mit der Behörde auf FragDenStaat.de mitgeschickt.",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§5 (4)  Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Information der Antragstellerin oder dem Antragsteller bereits zur Verfügung gestellt worden ist oder wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.\r\n§6 a) Beeinträchtigung von Landesverteidigung, internationalen Beziehungen...\r\n§6 b) Beeinträchtigung von Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens...\r\n§6 c) Offenbarung von Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen des Bundes anderer Länder ohne deren Zustimmung\r\n§6 Anhaltspunkte, dass Informationen zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung missbraucht werden sollen\r\n§7 (1) Entwürfe, Arbeiten und Beschlüsse zu Entscheidungen, sowie Protokolle vertraulicher Beratungen\r\n§7 (2) a) Bezug auf Willensbildungsprozess innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen\r\n§7 (2) b) Beeinträchtigung von Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung\r\n§7 (2) c) Information ausschließlich Bestandteil von Vorentwürfen und Notizen\r\n§8 Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen mit wirtschaftlichem Schaden\r\n§9 Schutz personenbezogener Daten",
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                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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Das darf sich nicht wiederholen!“\r\n\r\nFrau Klöckner hat ebenso angekündigt, dass das BMEL - wie in den Vorjahren - entsprechende Auswertungen hierzu auch für das Jahr 2019 durchführen wird.\r\nFrau Klöckner verweist zudem darauf, dass für die Genehmigung von Langstreckentransporten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Regelungen sowie die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechts die Bundesländer verantwortlich sind.\r\n\r\nDas Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer stichprobenartigen Erhebung für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt, dass Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen durch mehrere Bundesländer genehmigt wurden.\r\nAuf entsprechende Anfrage von mir (https://fragdenstaat.de/a/161385) hat das BMEL mitgeteilt, dass auch aus Ihrem Bundesland Langstreckentransporte bei hohen Temperaturen genehmigt wurden. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz \r\ndes Landes Nordrhein-Westfalen teilte mir weiterhin mit, dass Ihre Dienststelle für das Genehmigungsverfahren zuständig ist (https://fragdenstaat.de/a/164742).\r\n\r\nIch bitte daher um Übermittlung aller entsprechenden Unterlagen die zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate 2017 / 2018 und 2019 führten.\r\nInsbesondere die Transportvorplanung aus der die Transportbedingungen (prognostizierte, bzw. vorhergesagte Klimabedingungen auf dem Transportweg) hervorgehen, die Dokumentation der Temperaturüberwachungsanlagen für den Ladebereich und die Rücklaufscheine mit den entsprechenden Bestätigungen der durchgeführten Kontrollen während der Transporte sowie der Amtsveterinäre des Bestimmungslandes.\r\n\r\nDes Weiteren bitte ich um Mitteilung, wie hoch die Sterberate bei den durchgeführten Transporten war und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden.\r\n\r\nDaneben bitte ich um Übersendung der aktuellen Weisungs-/Verfügungslage Ihres Bundeslandes an die einzelnen Veterinärbehörden zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. 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            "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nhiermit bestätige ich Ihnen zunächst den Eingang Ihrer Anfrage gemäß IfG NRW. Die von Ihnen weiter aufgeführten gesetzlichen Auskunftsansprüche nach dem VIG und/oder UIG sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig.\n\nBitte haben Sie Verständnis, dass die Zusammenstellung der von Ihnen angefragten Unterlagen und Informationen aufgrund des hohen Umfangs einige Zeit in Anspruch nehmen wird.\n\nEntgegen Ihrer Auffassung wird die Erteilung der von Ihnen gewünschten Unterlagen und Informationen nicht gebührenfrei ergehen (können). Alleine zur Vorbereitung der Beantwortung Ihrer Anfrage sind bereits für eine erste Sichtung und Zusammenstellung 1,5 Arbeitsstunden angefallen. Gründe für die Absehung von einer Erhebung der Gebühren und Auslagen aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten gemäß § 2 Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW sind nicht ersichtlich.\n\nDes Weiteren teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen angeforderten Unterlagen mehrere 1.000 Seiten Dokumente umfassen. Sofern Sie diese vollständig in Kopie zugesandt bekommen möchten, fallen hierfür - entgegen Ihrer Auffassung - entsprechende Auslagen für Fotokopien an. Derzeit wird noch geprüft, inwiefern Ihnen diese Unterlagen in Kopie zur Verfügung gestellt werden können oder ob Ihnen lediglich ein Einsichtsrecht in meinen Geschäftsräumen eingeräumt werden kann.\n\nVor diesem Hintergrund bitte ich Sie zunächst um Mitteilung, ob Ihre Anfrage grundsätzlich weiter bearbeitet soll. Des Weiteren bitte ich Sie um Prüfung, ob Sie Ihre Anfrage ggf. überarbeiten oder Teilaspekte anders formulieren wollen.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\nhiermit bestätige ich Ihnen zunächst den Eingang Ihrer Anfrage gemäß IfG NRW. Die von Ihnen weiter aufgeführten gesetzlichen Auskunftsansprüche nach dem VIG und/oder UIG sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig.\n\nBitte haben Sie Verständnis, dass die Zusammenstellung der von Ihnen angefragten Unterlagen und Informationen aufgrund des hohen Umfangs einige Zeit in Anspruch nehmen wird.\n\nEntgegen Ihrer Auffassung wird die Erteilung der von Ihnen gewünschten Unterlagen und Informationen nicht gebührenfrei ergehen (können). Alleine zur Vorbereitung der Beantwortung Ihrer Anfrage sind bereits für eine erste Sichtung und Zusammenstellung 1,5 Arbeitsstunden angefallen. Gründe für die Absehung von einer Erhebung der Gebühren und Auslagen aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten gemäß § 2 Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW sind nicht ersichtlich.\n\nDes Weiteren teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen angeforderten Unterlagen mehrere 1.000 Seiten Dokumente umfassen. Sofern Sie diese vollständig in Kopie zugesandt bekommen möchten, fallen hierfür - entgegen Ihrer Auffassung - entsprechende Auslagen für Fotokopien an. Derzeit wird noch geprüft, inwiefern Ihnen diese Unterlagen in Kopie zur Verfügung gestellt werden können oder ob Ihnen lediglich ein Einsichtsrecht in meinen Geschäftsräumen eingeräumt werden kann.\n\nVor diesem Hintergrund bitte ich Sie zunächst um Mitteilung, ob Ihre Anfrage grundsätzlich weiter bearbeitet soll. Des Weiteren bitte ich Sie um Prüfung, ob Sie Ihre Anfrage ggf. überarbeiten oder Teilaspekte anders formulieren wollen.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nvielen Dank für Ihre unfangreiche Information über den Umfang der erfassten Daten und die zu erwartenden Kosten.\n\nAusgangspunkt meiner Anfrage war eine Anfrage an das Bundeslandwirtschaftsministerium. Dieses übersandte mir als Teil der Antwort ein Datenblatt (siehe Anlage) und verwies ansonsten auf die Zuständigkeiten der Bundesländer. \nDas Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz\ndes Landes Nordrhein-Westfalen teilte mir daraufhin mit, dass u.a. Ihre Dienststelle für das Genehmigungsverfahren zuständig ist (https://fragdenstaat.de/a/164742).\n\nNach dem beigefügten Datenblatt ist im August 2017 ein Transport aus NRW gelistet. Sofern dieser von Ihrer Dienststelle genehmigt wurde, bittte ich um Übersendung der entspr. Informationen.\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnhänge:\n - 00013.jpg\n\n\nAnfragenr: 165822\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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                    "\n\nvielen Dank für Ihre unfangreiche Information über den Umfang der erfassten Daten und die zu erwartenden Kosten.\n\nAusgangspunkt meiner Anfrage war eine Anfrage an das Bundeslandwirtschaftsministerium. Dieses übersandte mir als Teil der Antwort ein Datenblatt (siehe Anlage) und verwies ansonsten auf die Zuständigkeiten der Bundesländer. \nDas Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz\ndes Landes Nordrhein-Westfalen teilte mir daraufhin mit, dass u.a. Ihre Dienststelle für das Genehmigungsverfahren zuständig ist (https://fragdenstaat.de/a/164742).\n\nNach dem beigefügten Datenblatt ist im August 2017 ein Transport aus NRW gelistet. Sofern dieser von Ihrer Dienststelle genehmigt wurde, bittte ich um Übersendung der entspr. Informationen.\n\nMit freundlichen Grüßen\n"
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            "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nich konkretisiere meine Anfrage um die Bearbeitung abzukürzen.\r\n\r\nDas Bundesministierium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mir auf Anfrage schriftlich mitgeteilt (Schreiben BMEL vom 15.08.2019, Az.: 321-05111/0306), daß eine von dort veranlasste Überprüfung von Lebendtiertransporten ergeben hat, daß in den Jahren 2017 und 2018 und zwar in den Monaten Juli und August 2017 sowie Juli 2018 lange Transporte (von Lebendtieren) bei hohen Temperaturen über den Grenzübergang Kapitan Andreevo abgewickelt wurden;\r\nUnter diesen Transporten befand sich - nach Mitteilung des BMEL - im August 2018 auch (ein) -1- Transport dessen Genehmigung durch eine Veterinärbehörde des Bundeslandes NRW erteilt wurde. \r\n\r\nMeine Fragen hierzu: \r\n1. Ist dieser Transport durch Ihre Veterinärbehörde genehmigt worden?\r\n\r\n- Falls die Antwort negativ ausfällt, ist meine Anfrage damit bereits erledigt.\r\n\r\n- Falls der Transport durch Ihre Behörde genehmigt wurde:\r\n2. a) Wann fand der Transport statt?\r\n2. b) Um welche Tiergattung handelte es sich (Rind, Schwein, Geflügel, Equiden etc.)?\r\n\r\nEs wäre nett, wenn Sie mir die folgenden Fragen auch noch beantworten könnten. \r\n\r\n3. a) War Grundlage des Genehmigungsverfahrens eine der Transportvorplanung beiliegende (realistische) Prognose über die Temperaturen während des Transportes (vom Einladen an der Sammelstelle bis zum Entladen am Zielort)?\r\n3. b) wurden die angegebenen Temperaturangaben von Ihrer Behörde auf Plausibilität (mit entsprechenden Hilfsmitteln: z.B. DWD, internationale meteorologische Wetterdienste) geprüft?\r\n4. Wurde ein Transport genehmigt, bei dem bei realistischer Betrachtung eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, daß während des Transports Temperaturen vorherrschen würden, die nicht der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusamenhängenden Vorgängen entsprechen?\r\n\r\nUnd, falls ein Transport genehmigt wurde, der auf Grund der sommerlichen Temperaturen als \"temperaturkritisch\" einzustufen war, ist \r\n5. eine retrospektive Auswertung des Navigationssystems hinsichtlich der Temperaturen auf dem Transportmittel erfolgt? \r\n\r\nAuf die Übersendung von Unterlagen zu den o.a. Fragen verzichte ich.\r\n\r\nSollten für die elektronische Beantwortung dieser Fragen Gebühren entstehen, bitte ich vorab um konkrete Bezifferung.\r\n\r\nVielen Dank.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 165822\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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                    "\n\r\nich konkretisiere meine Anfrage um die Bearbeitung abzukürzen.\r\n\r\nDas Bundesministierium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mir auf Anfrage schriftlich mitgeteilt (Schreiben BMEL vom 15.08.2019, Az.: 321-05111/0306), daß eine von dort veranlasste Überprüfung von Lebendtiertransporten ergeben hat, daß in den Jahren 2017 und 2018 und zwar in den Monaten Juli und August 2017 sowie Juli 2018 lange Transporte (von Lebendtieren) bei hohen Temperaturen über den Grenzübergang Kapitan Andreevo abgewickelt wurden;\r\nUnter diesen Transporten befand sich - nach Mitteilung des BMEL - im August 2018 auch (ein) -1- Transport dessen Genehmigung durch eine Veterinärbehörde des Bundeslandes NRW erteilt wurde. \r\n\r\nMeine Fragen hierzu: \r\n1. Ist dieser Transport durch Ihre Veterinärbehörde genehmigt worden?\r\n\r\n- Falls die Antwort negativ ausfällt, ist meine Anfrage damit bereits erledigt.\r\n\r\n- Falls der Transport durch Ihre Behörde genehmigt wurde:\r\n2. a) Wann fand der Transport statt?\r\n2. b) Um welche Tiergattung handelte es sich (Rind, Schwein, Geflügel, Equiden etc.)?\r\n\r\nEs wäre nett, wenn Sie mir die folgenden Fragen auch noch beantworten könnten. \r\n\r\n3. a) War Grundlage des Genehmigungsverfahrens eine der Transportvorplanung beiliegende (realistische) Prognose über die Temperaturen während des Transportes (vom Einladen an der Sammelstelle bis zum Entladen am Zielort)?\r\n3. b) wurden die angegebenen Temperaturangaben von Ihrer Behörde auf Plausibilität (mit entsprechenden Hilfsmitteln: z.B. DWD, internationale meteorologische Wetterdienste) geprüft?\r\n4. Wurde ein Transport genehmigt, bei dem bei realistischer Betrachtung eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, daß während des Transports Temperaturen vorherrschen würden, die nicht der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusamenhängenden Vorgängen entsprechen?\r\n\r\nUnd, falls ein Transport genehmigt wurde, der auf Grund der sommerlichen Temperaturen als \"temperaturkritisch\" einzustufen war, ist \r\n5. eine retrospektive Auswertung des Navigationssystems hinsichtlich der Temperaturen auf dem Transportmittel erfolgt? \r\n\r\nAuf die Übersendung von Unterlagen zu den o.a. Fragen verzichte ich.\r\n\r\nSollten für die elektronische Beantwortung dieser Fragen Gebühren entstehen, bitte ich vorab um konkrete Bezifferung.\r\n\r\nVielen Dank.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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