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"Hat der Bundesfinanzminister Olaf Scholz, SPD-Politiker , als ehemaliger Hamburger Bürgermeister die Privatbank M.M. Warburg & Co. noch während der Aufklärung des Skandals aktiv beschützt und die dortige Stadtkasse zugunsten der Bank um eine neunstellige Summe gebracht?\r\n\r\nGab es zur damaligen Zeit durch vom Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz veranlasste über Dritte rechtswidrige unzulässige Einflussnahmen auf die Hamburger Staatsanwaltschaft, agierte diese auffallend untätig gegen die örtlichen Banken infolge? . \r\nWarum ließ das Finanzamt 2016 rechtswidig und bedeklich eine Frist verstreichen, um 46,8 Millionen Euro zu Unrecht an Warburg erstattete Steuern für das Jahr 2009 im Interesse des Bürgers und Steuerzahlers zurückzufordern, bevor der Anspruch verjährte - obwohl eine Kölner Staatsanwältin das Amt ausdrücklich gewarnt hatte? \r\n\r\nWelche konkreten zivilrechtlichen und steafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die Verantwortlichen Finanzamt 2016 eingeleitetet? \r\n\r\nIst es zutreffend dass die Beamten des Finanzamtes auf das Geld des Steurerzahlers verzichteten, weil die vorgesetzte Finanzbehörde das so wollte - damals geführt vom heutigen Bürgermeister Peter Tschentscher, der sich um seine Wiederwahl bewirbt.?\r\nWas konkret waren hiefür die Gründe, was wurde den Finanzbeamten angedroht, wenn diese der Weisung keine Folge leisten würden ? \r\nWelche konkreten zivilrechtlichen und steafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die Verantwortlichen Finanzamt 2017 eingeleitetet? \r\n\r\nWelche konkreten zivilrechtlichen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die Verantwortlichen vorgesetzte Finanzbehörde 2016 infoge dann eingeleitetet? \r\n\r\nWer kommt für den Gesamtschaden nunmehr auf , in welcher Höhe fällt dieser an ? \r\n\r\nWelche Gründe gab 2017 , für dasselbe Vorgehen zum Nachteil des Staatshaushalts wiederholt, wenn nicht das Bundesfinanzministerium eingegriffen hätte?\r\n\r\nWelche konkreten zivilrechtlichen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die Verantwortlichen vorgesetzte Finanzbehörde 2016 infoge dann eingeleitetet? \r\n\r\n Der Bund wies kurz vor Fristablauf Hamburg an, einen neuen Steuerbescheid auszustellen und 56,4 Millionen Euro von Warburg zurückzufordern.\r\n\r\nHat der heutige Bundesfinanzminister Olaf Scholz, SPD-Politiker damals dagegen seinen Einfluss selber , oder über Dritte geltend gemacht ? \r\n\r\nIst es zutreffend , dass es im m Zusammenhang Cum-Ex keine persönlichen Gespräche zwischen dem Bankhaus und dem Senat gegeben, ausdrücklich auch nicht mit Bundesfinanzminister Olaf ScholzScholz oder dem heutigen Bürgermeister Peter Tschentscher,Tschentscher?\r\n\r\nGibt es eine konkrete Bestätigung des Bundesfinanzministerium über das damalige Treffen zwischen heutigen Bundesfinanzminister Olaf Scholzlz und Christian Olearius. ? \r\n\r\nGibt es in in Hamburg einen nicht Verfassung konformen politischen, oder sonstigen Einfluss Dritter auf zutreffende Entscheidungen im Zusammenhang, mit Cum-Ex-Fonds, oder andere Geldfonds der Finanzämter dort? ."
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"description": "Kernaufgabe des Bundesministeriums der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik, die einen der wichtigsten Bereiche der Wirtschaftspolitik darstellt. Durch die Steuerpolitik werden die Mittel aufgebracht, die der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht. Außerdem wird über die Steuerpolitik laufend Einfluss auf das Wirtschaftsgeschehen genommen. Über den Bundeshaushalt werden die eingenommenen Mittel zur Erbringung staatlicher Leistungen verteilt. Das Bundesfinanzministerium koordiniert die Haushaltsvoranschläge der Ministerien und fasst sie im Bundeshaushalt zusammen.\r\nBei der Regelung der Finanzbeziehungen zwischen den Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden und EU) spielt das Bundesfinanzministerium eine wichtige Rolle. Das gilt zunächst national, aber mit wachsender Bedeutung auch im europäischen Rahmen. Internationale Beziehungen mit finanzpolitischer Bedeutung für Deutschland werden ebenfalls im Bundesfinanzministerium bearbeitet. Darüber hinaus zählen der Zoll und die Verwaltung des Bundesvermögens zu den Zuständigkeiten des Bundesfinanzministeriums.\r\n\r\nSiehe http://www.bund.de/DE/Behoerden/B/BMF/Bundesministerium-der-Finanzen.html",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nMit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§ 1.3: Regelungen in anderen Rechtsvorschriften gehen vor\r\n§ 2.1: Es liegen keine amtlichen Informationen vor\r\n§ 3.1.a: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen\r\n§ 3.1.b: nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§ 3.1.c: nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit\r\n§ 3.1.d: nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden\r\n§ 3.1.e: nachteilige Auswirkungen auf Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle\r\n§ 3.1.f: nachteilige Auswirkungen auf Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr\r\n§ 3.1.g: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen\r\n§ 3.2: das Bekanntwerden der Information kann die öffentliche Sicherheit gefährden\r\n§ 3.3.a: die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandungen wird beeinträchtigt\r\n§ 3.3.b: die Beratungen von Behörden werden beeinträchtigt\r\n§ 3.4: die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt\r\n§ 3.5: Information einer anderen öffentlichen Stelle, soll nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden\r\n§ 3.6: das Bekanntwerden der Information wäre geeignet, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen\r\n§ 3.7: keine Aufkunft vertraulich erhobener oder übermittelter Information, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht\r\n§ 3.8: keine Auskunft von Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen\r\n§ 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 5: Schutz personenbezogener Daten\r\n§ 6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 7: Die Behörde hat keine Verfügungsberechtigung\r\n§ 9.3: Der Antragsteller verfügt bereits über die Informationen oder kann sich diese aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen\r\n§ 96: Absatz 4 Satz 3 BHO Ausnahme des Bundesrechnungshofs",
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"request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
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"letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zur Auskunft verpflichtet sind. Das Grundrecht der Pressefreiheit verleiht Presseangehörigen einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden (BVerwG, Urteil vom 19.09.2019 – 6 A 7.18, Rn. 13 m.w.N.; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).\r\n\r\nBelange, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2012-09-01",
"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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"refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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"letter_start": "Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG \r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG), sofern Archivgut betroffen ist.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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"subject": "Hat der heutige Bundesfinanzminister Olaf Scholz, in Hamburg eine Privatbank M.M. Warburg & Co. noch während der Aufklärung eines Skandals aktiv beschützt? [#180491]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nHat der Bundesfinanzminister Olaf Scholz, SPD-Politiker , als ehemaliger Hamburger Bürgermeister die Privatbank M.M. Warburg & Co. noch während der Aufklärung des Skandals aktiv beschützt und die dortige Stadtkasse zugunsten der Bank um eine neunstellige Summe gebracht?\r\n\r\nGab es zur damaligen Zeit durch vom Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz veranlasste über Dritte rechtswidrige unzulässige Einflussnahmen auf die Hamburger Staatsanwaltschaft, agierte diese auffallend untätig gegen die örtlichen Banken infolge? . \r\nWarum ließ das Finanzamt 2016 rechtswidig und bedeklich eine Frist verstreichen, um 46,8 Millionen Euro zu Unrecht an Warburg erstattete Steuern für das Jahr 2009 im Interesse des Bürgers und Steuerzahlers zurückzufordern, bevor der Anspruch verjährte - obwohl eine Kölner Staatsanwältin das Amt ausdrücklich gewarnt hatte? \r\n\r\nWelche konkreten zivilrechtlichen und steafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die Verantwortlichen Finanzamt 2016 eingeleitetet? \r\n\r\nIst es zutreffend dass die Beamten des Finanzamtes auf das Geld des Steurerzahlers verzichteten, weil die vorgesetzte Finanzbehörde das so wollte - damals geführt vom heutigen Bürgermeister Peter Tschentscher, der sich um seine Wiederwahl bewirbt.?\r\nWas konkret waren hiefür die Gründe, was wurde den Finanzbeamten angedroht, wenn diese der Weisung keine Folge leisten würden ? \r\nWelche konkreten zivilrechtlichen und steafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die Verantwortlichen Finanzamt 2017 eingeleitetet? \r\n\r\nWelche konkreten zivilrechtlichen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die Verantwortlichen vorgesetzte Finanzbehörde 2016 infoge dann eingeleitetet? \r\n\r\nWer kommt für den Gesamtschaden nunmehr auf , in welcher Höhe fällt dieser an ? \r\n\r\nWelche Gründe gab 2017 , für dasselbe Vorgehen zum Nachteil des Staatshaushalts wiederholt, wenn nicht das Bundesfinanzministerium eingegriffen hätte?\r\n\r\nWelche konkreten zivilrechtlichen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die Verantwortlichen vorgesetzte Finanzbehörde 2016 infoge dann eingeleitetet? \r\n\r\n Der Bund wies kurz vor Fristablauf Hamburg an, einen neuen Steuerbescheid auszustellen und 56,4 Millionen Euro von Warburg zurückzufordern.\r\n\r\nHat der heutige Bundesfinanzminister Olaf Scholz, SPD-Politiker damals dagegen seinen Einfluss selber , oder über Dritte geltend gemacht ? \r\n\r\nIst es zutreffend , dass es im m Zusammenhang Cum-Ex keine persönlichen Gespräche zwischen dem Bankhaus und dem Senat gegeben, ausdrücklich auch nicht mit Bundesfinanzminister Olaf ScholzScholz oder dem heutigen Bürgermeister Peter Tschentscher,Tschentscher?\r\n\r\nGibt es eine konkrete Bestätigung des Bundesfinanzministerium über das damalige Treffen zwischen heutigen Bundesfinanzminister Olaf Scholzlz und Christian Olearius. ? \r\n\r\nGibt es in in Hamburg einen nicht Verfassung konformen politischen, oder sonstigen Einfluss Dritter auf zutreffende Entscheidungen im Zusammenhang, mit Cum-Ex-Fonds, oder andere Geldfonds der Finanzämter dort? .\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\n\n\nAnfragenr: 180491\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/180491\n\nPostanschrift\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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"subject": "Vermittlung bei Anfrage „Hat der heutige Bundesfinanzminister Olaf Scholz, in Hamburg eine Privatbank M.M. Warburg & Co. noch während der Aufklärung eines Skandals aktiv beschützt?“ [#180491] [#180491]",
"content": "Sehr geehrte<Information-entfernt>\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/180491\n\nIch bin der Meinung, die Anfrage kann ohne Kosten beantwortet werden \n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\nAnhänge:\n - 180491.pdf\n - 2020-02-24_1-2020_0179397.pdf\n - 2020-02-24_1-HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf\n\n\nAnfragenr: 180491\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/180491\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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"content": "Sehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht vom 15. Februar 2020. Sie wenden sich über das Internetportal www.fragdenstaat.de an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und stellen eine Reihe von Fragen zum Themenkomplex „Privatbank M.M. Warburg & Co“.\r\n\r\nHierzu erhalten Sie gern folgende Informationen:\r\n\r\n\r\nDie Hamburger Finanzämter und die Steuerverwaltung der Finanzbehörde treffen ihre Entscheidungen ausschließlich unter rechtlichen Gesichtspunkten. So war es auch im Falle Warburg. Als Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt hat Olaf Scholz zu keinem Zeitpunkt politischen Einfluss auf diese Angelegenheit genommen.\r\n\r\n\r\nZu den Aufgaben eines Ersten Bürgermeisters gehört es, mit den Wirtschaftsvertretern der Stadt im regelmäßigen Austausch zu stehen. Details zu den Terminen aus den betreffenden Jahren erfragen Sie gern direkt in der Senatskanzlei; die Kontaktdaten stehen unter folgendem Link zur Verfügung:\r\n\r\nhttps://www.hamburg.de/senatskanzlei/kontakt\r\n\r\n\r\nNachrichtlich:\r\nFür das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html\r\n\r\n\r\nFreundliche Grüße",
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"content": "Sehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nWarum ließ die Finanzbehörde der Hansestadt Millionenbeträge an Steuerrückzahlungen verjähren? \r\n\r\n\r\nWarum bot sie Warburg im vergangenen Herbst sogar einen Deal an, bei dem die Bank nur einen Bruchteil der wohl zu Unrecht ausgezahlten Steuern hätte zurückzahlen müssen? \r\n\r\nMit diesen Fragen rücken auch zwei prominente Politiker in den Fokus: \r\nDa ist einmal Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), der zur Zeit der Verjährung als Finanzsenator Dienstherr und oberster Kontrolleur der Finanzämter war\r\n\r\n\r\nDa ist zum anderen Olaf Scholz, der Bundesfinanzminister, unglaublich das der Mensch, so ein Amt bekleidet in unserem Statt \r\n\r\nOlaf Scholz (* 14. Juni 1958 in Osnabrück) ist- noch - leider ein deutscher Politiker (SPD) \r\n\r\n \r\n\r\n\"Cum-Ex war eine Riesen-Schweinere gegenüber dem Bürger und Steuerzahlen mir sei völlig schleierhaft, wie Mensch in Verantwortung das für legal oder irgendwie legitim halten könnte, was sei das für ein grottenschlechtes Verständnis damaligen Bürgermeister Olaf Scholz., des nun Vizekanzler unseres Rechts und Verfassungstaates,seiner eigenen Pflichten gegeüber dem Wähler und Bürger unseres Landes . \r\n\r\nDer Mann verdient null Vertrauen mehr ist unerträglich für unseren Staat und unsere Demokratie und beschädigt das Ansehen stark durch sein gezeigtes Verhalten \r\n\r\nSein Vermögen sollte komplett eingezogen werden , der Mann ist eine hohe Belastung für das Ansehen unseres Staates \r\n\r\nCum-Ex mehrere Hundert Millionen Euro aus der Staatskasse geplündert haben. Mit Cum-Ex-Geschäften haben Banker, Investoren und reiche Bürger den Staat systematisch ausgenommen, indem sie sich mit komplizierten Aktiengeschäften Steuern erstatten ließen, die sie nie bezahlt hatten. In den Jahren zwischen 2005 und 2011 ist durch solche Geschäfte nach Schätzungen des Mannheimer Steuerprofessors Christoph Spengel ein Gesamtschaden für den deutschen Fiskus von mindestens 7,2 Milliarden Euro entstanden. \r\n\r\nEs waren mehr als 100 Banken beteiligt, darunter große Investmentbanken wie Merrill Lynch, Santander und Macquarie. Auf Warburg entfallen davon keine fünf Prozent, was aber gemessen an der Zahl und Größe der anderen Beteiligten immer noch erstaunlich viel ist.\r\n\r\n Nach Jahren intensiver Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft Köln denn auch überzeugt: Christian Olearius gehörte zu den großen Profiteuren. Er selbst bestreitet die Vorwürfe bis heute. \r\n\r\nWas die Beamten aber nun bei der Durchsuchung fanden, wirft auch einen Schatten auf Hamburg und auf die politische Elite der Hansestadt. Im Arbeitszimmer des Bankiers liegt ein Tagebuch. In ihm notiert Olearius Gedanken zu seinen Geschäften, zu seinem beruflichen Netzwerk und immer wieder auch zum Thema Cum-Ex .\r\n\r\n Das bestätigt er selbst den Ermittlern und führt sie ins Nebengebäude, wo in seiner Bibliothek die älteren Tagebücher stehen. \r\n\r\nDie Beamten packen schließlich die Aufzeichnungen aus dem Zeitraum Mai 2006 bis März 2018 ein, insgesamt 22 Bände\r\n\r\n Sofort nach der Sicherstellung legt Olearius Widerspruch ein\r\n\r\n\r\n\r\nWelche Protokolle, Aufzeichnungen , CD;s DVD;s Vorgänge , Unterlagen, Akten, Dokumente Weisungen, Ermittlungen auch elekronische gibt es konkret?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\n\n\nAnfragenr: 180491\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/180491\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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"subject": "AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-729/002 II#0248 [#180491]",
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