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"refusal_reasons": "§ 3 (6) 1. Anwendungsbereich nicht eröffnet\r\n§ 3 (7) öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt übernimmt keine öffentlichen Aufgaben\r\n§ 7 (3) Einwilligung von Drittem verweigert\r\n§ 14 (1) 1. nachteilige Auswirkungen auf die inter- und supranationalen Beziehungen, die Beziehungen zu Bund oder zu einem Land, die Landesverteidigung oder die innere Sicherheit\r\n§ 14 (1) 2. nachteilige Auswirkungen auf den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafvollstreckungsverfahrens oder den Verfahrensablauf eines anhängigen Gerichts-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarverfahrens\r\n§ 14 (1) 3. Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere der Tätigkeit der Polizei, der sonstigen für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 4. Verfassungsschutz\r\n§ 14 (1) 5. unterliegt Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis\r\n§ 14 (1) 6. nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs-, Regulierungs- und Sparkassenaufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 7. IT-Sicherheit\r\n§ 14 (1) 8. Fortbestehen des Interesses der vertraulichen Behandlung bei vertraulich erhobener oder übermittelter Information\r\n§ 14 (1) 9. Beeinträchtigung eines Verfahrens zur Leistungsbeurteilung und Prüfung\r\n§ 14 (1) 10. nachteilige Auswirkungen auf Umwelt\r\n§ 14 (1) 11. noch nicht abgeschlossene Schriftstücke\r\n§ 14 (1) 12. missbräuchlicher Antrag\r\n§ 14 (2) Umweltinformationen\r\n§ 15 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 16 (1) 1. Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 16 (1) 2. Personenbezogene Daten\r\n§ 16 (1) 3. Statistikgeheimnis\r\n§ 16 (3) Ausnahme der Hochschulen",
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"letter_start": "Antrag nach dem LTranspG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). \r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§ 7 (3) Einwilligung von Drittem verweigert\r\n§ 14 (1) 1. nachteilige Auswirkungen auf die inter- und supranationalen Beziehungen, die Beziehungen zu Bund oder zu einem Land, die Landesverteidigung oder die innere Sicherheit\r\n§ 14 (1) 2. nachteilige Auswirkungen auf den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafvollstreckungsverfahrens oder den Verfahrensablauf eines anhängigen Gerichts-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarverfahrens\r\n§ 14 (1) 3. Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere der Tätigkeit der Polizei, der sonstigen für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 4. Verfassungsschutz\r\n§ 14 (1) 5. unterliegt Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis\r\n§ 14 (1) 6. nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs-, Regulierungs- und Sparkassenaufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 7. IT-Sicherheit\r\n§ 14 (1) 8. Fortbestehen des Interesses der vertraulichen Behandlung bei vertraulich erhobener oder übermittelter Information\r\n§ 14 (1) 9. Beeinträchtigung eines Verfahrens zur Leistungsbeurteilung und Prüfung\r\n§ 14 (1) 10. nachteilige Auswirkungen auf Umwelt\r\n§ 14 (1) 11. noch nicht abgeschlossene Schriftstücke\r\n§ 14 (1) 12. missbräuchlicher Antrag\r\n§ 14 (2) Umweltinformationen\r\n§ 15 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 16 (1) 1. Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 16 (1) 2. Personenbezogene Daten\r\n§ 16 (1) 3. Statistikgeheimnis\r\n§ 16 (3) Ausnahme der Hochschulen",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"content": "Antrag nach dem LTranspG, VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nseit der Zusammenlegung der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll \r\nzur neuen Verbandsgemeinde Gerolstein gibt es nun auch ein neues gemeinsames \r\nMitteilungsblatt \"Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell\".\r\n\r\nAus dieser Zusammenlegung Resultieren einige unten näher aufgeführte Änderungen zu \r\nwelchen ich nun nachfolgend aufgeführte Fragen habe, um dessen Beantwortung ich hiermit bitte und zum besseren Verständnis um die Übermittlung etwaiger Dienstanweisungen zu \r\ndiesem Thema.\r\n\r\nAus welchem Grund wurde hier gerade für Feuerwehren die Nutzung des Mitteilungsblatt so \r\nmassiv eingeschränkt?\r\n\r\nSo ist es nicht mehr gewünscht das Feuerwehren regelmäßige Berichte im Mitteilungsblatt \r\nveröffentlichen und das Einstellen von Bildmaterial ist Ortswehren erst gar nicht mehr möglich.\r\n\r\nGerade in Zeiten von Mitgliedermangel und problematischen Tagesalarmverfügbarkeiten gilt doch gerade auch für Feuerwehren, \"Wer nicht wirbt der Stirbt\".\r\n\r\nUnter den gegebenen Umständen ist es den Ortswehren so nicht mehr möglich über Ihre \r\nEinsatzabteilung oder gar Jugendfeuerwehr zu berichten und die Bevölkerung damit noch \r\neindringlicher darauf aufmerksam zu machen das unsere Feuerwehren durch das Ehrenamt \r\ngetragen werden und neue Mitglieder egal ob in der Einsatzabteilung oder gar Jugendfeuerwehr jederzeit willkommen bzw. besser gesagt händeringend gesucht sind.\r\n\r\nDementgegen steht allerdings die Tatsache, für Veröffentlichungen aus Schulen, Kindergärten, Personalangelegenheiten von Orts- / Verbandsgemeinde (einer geht einer kommt), Karneval oder die WFG, um nur wenige Beispiele zu nennen, jederzeit Platz für umfangreiche Berichte und großformatige Bilder oder gar Flyer zur Verfügung steht.\r\n\r\nFür mich ist da, gerade im Zusammenhang das die VG der Träger der Feuerwehr ist und die Feuerwehr für den Schutz der Allgemeinheit steht, nicht verständlich das die Berichte, Bilder und Werbung dieser Einrichtungen, Firmen und Vereine problemlos möglich zu sein scheint, während Feuerwehren nicht mal mehr Ihren Flyer zur Mitgliederwerbung oder gar öffentlichen gesellschaftlichen Veranstaltung veröffentlichen können / dürfen. \r\nVon Berichten aus Ortswehren die mehr als 2 - 3 Sätze enthalten ganz zu schweigen. \r\nSelbst zu Lehrgängen gibt es maximal noch ein Foto im Kleinformat und ein kurzer Text, \r\nwenn überhaupt. (Eine wirklich große Anerkennung der VG dafür das diese Menschen in Ihrer Freizeit unzählige Stunden damit verbringen sich abends nach der Arbeit und an den \r\nWochenenden für die Feuerwehr und somit für das Allgemeinwohl weiterbilden, ehrenamtlich somit unbezahlt bzw. eigentlich unbezahlbar!)\r\n\r\nWie soll dies also zukünftig weiter gehandhabt werden?\r\nWarum werden die Feuerwehren im Vergleich zu den oben genannten Beispielen um so viel schlechter gestellt?\r\nWelche Wege geht die Verbandsgemeinde um Werbung für die Feuerwehren und Jugendfeuerwehren zu machen?\r\nWie möchte die Verbandsgemeinde vorhandene Mitglieder halten und fördern sowie neue \r\nMitglieder für die Feuerwehr gewinnen?\r\nWarum ist für die Beispielhaft genannten Veröffentlichungen Platz für die Feuerwehren jedoch nicht?\r\n\r\nIch bedanke mich im Voraus für Ihre hoffentlich umfangreiche, nachvollziehbare und \r\nvollständige Rückantwort.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. \r\nSoweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 180722\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/180722\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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"subject": "AW: Unzustellbar: Schlechterstellung der Feuerwehren im Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell. Anfrage zu Gründen, Dienstanweisungen, Erklärung [#180722]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Schlechterstellung der Feuerwehren im Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell. Anfrage zu Gründen, Dienstanweisungen, Erklärung“ vom 17.02.2020 (#180722) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 180722\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/180722\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n"
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"subject": "Ihre Anfrage an „fragdenstaat.de“ zum Thema \"Feuerwehr im Zshg. Mitteilungsblatt\"",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage an „fragdenstaat.de“, die Sie uns nochmals per Mail zugesandt hatten. \r\n\r\nDie Feuerwehren der Verbandsgemeinde Gerolstein sind eine elementar wichtige Stütze zur Aufrechterhaltung unseres Gemeinwesens. Nicht umsonst haben wir jüngst im Mitteilungsblatt eine ganze Seite den Wehren der VG und ihrem bemerkenswertem Corona-Hilfsaufruf „Wir kommen, wenn Sie uns brauchen – bleiben Sie zuhause!“ gewidmet. Wir haben und werden auch weiterhin unter der eigens dafür eingerichteten Rubrik „Feuerwehren“ zu offiziellen Terminen, Übungen, Ehrungen und Ernennungen sowie zu allen Aktivitäten, die mit „öffentlichen Aufgabe“ der Feuerwehren zusammenhängen, informieren.\r\n\r\nProblematisch wird die Situation immer dann, wenn die Feuerwehr als „Verein“, z.B. als Ausrichter der örtlichen Kirmes oder einer Karnevalsveranstaltung tätig wird und damit in eine gewisse Konkurrenz zu anderen Vereinen oder gar zu gewerblichen Unternehmen auftritt. Veröffentlichungen im sachlichen Zusammenhang mit dieser „wirtschaftlichen Betätigung“ der Feuerwehren können sich – wie bei allen anderen Vereinsnachrichten – allenfalls auf kurze Ankündigungen beziehen. \r\n\r\nWir sehen unser Mitteilungsblatt vor allem als Plattform für offizielle Bekanntmachungen und sonstige amtliche Miteilungen der Verwaltung und der Gemeinden gemäß § 27 GemO, ergänzt um Nachrichten aus dem Gemeindeleben und Hinweise auf kommende Veranstaltungen. Bei allen Berichte sollten immer ein thematischer Zusammenhang mit den kommunalen Aufgaben der Gemeinden bzw. der Verbandsgemeinde im Vordergrund stehen. In diesem Sinne überarbeiten wir gerade die entsprechenden Richtlinien für die Veröffentlichungen in unserem Mitteilungsblatt, um hier für die fusionierte VG, die Gemeinden und all ihre Bereiche eine einheitliche Grundlage zu schaffen. \r\n\r\nEine Plattform für redaktionelle Nachberichte mit und ohne Bild bieten die örtlichen Tages-, Wochen- und Anzeigenmedien, die dafür eigene Rubriken wie z.B. „Vereinsleben“ eingerichtet haben. \r\n\r\nSollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne wieder an uns wenden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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