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"description": "Anzahl sog. Knöllchen bzw. abgeschleppter Fahrzeuge im Bereich der Fischelstraße, Weißer Gasse und Weißernonnengasse seit Änderung der Beschilderung im August 2019.\r\n\r\nHintergrund:\r\nVor einiger Zeit wurden im Bereich der Fischelstraße, der Weißernonnengasse sowie in Teilen der Weißer Gasse die Schilder mit Hinweisen auf Bewohnerparken entfernt. Auf Höhe des Spökes wurde ein Schild angebracht, das m.E. darauf schließen lässt, dass Bewohnerparkplätze innerhalb der markierten Flächen in diesem Bereich der Weißer Gasse, die Fischelstraße sowie Weißernonnengasse eingerichtet sind.\r\n\r\nLeider ist die Beschilderung m.E. sehr missverständlich angebracht, was dazu führt, dass die Bewohnerparkplätze oft unberechtigt genutzt werden und auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen geparkt wird. Nach meiner Wahrnehmung wird der Bereich - seit Änderung der Beschilderung - jedoch kaum noch durch das Ordnungsamt kontrolliert bzw. Fehlverhalten nicht sanktioniert, was dazu führt, dass sich das Problem verschärft, da sich die \"kostenlose Parkmöglichkeit\" im innerstädtischen Bereich natürlich herumspricht.",
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"Anzahl sog. Knöllchen bzw. abgeschleppter Fahrzeuge im Bereich der Fischelstraße, Weißer Gasse und Weißernonnengasse seit Änderung der Beschilderung im August 2019.\r\n\r\nHintergrund:\r\nVor einiger Zeit wurden im Bereich der Fischelstraße, der Weißernonnengasse sowie in Teilen der Weißer Gasse die Schilder mit Hinweisen auf Bewohnerparken entfernt. Auf Höhe des Spökes wurde ein Schild angebracht, das m.E. darauf schließen lässt, dass Bewohnerparkplätze innerhalb der markierten Flächen in diesem Bereich der Weißer Gasse, die Fischelstraße sowie Weißernonnengasse eingerichtet sind.\r\n\r\nLeider ist die Beschilderung m.E. sehr missverständlich angebracht, was dazu führt, dass die Bewohnerparkplätze oft unberechtigt genutzt werden und auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen geparkt wird. Nach meiner Wahrnehmung wird der Bereich - seit Änderung der Beschilderung - jedoch kaum noch durch das Ordnungsamt kontrolliert bzw. Fehlverhalten nicht sanktioniert, was dazu führt, dass sich das Problem verschärft, da sich die \"kostenlose Parkmöglichkeit\" im innerstädtischen Bereich natürlich herumspricht."
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.\r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§ 3 (6) 1. Anwendungsbereich nicht eröffnet\r\n§ 3 (7) öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt übernimmt keine öffentlichen Aufgaben\r\n§ 7 (3) Einwilligung von Drittem verweigert\r\n§ 14 (1) 1. nachteilige Auswirkungen auf die inter- und supranationalen Beziehungen, die Beziehungen zu Bund oder zu einem Land, die Landesverteidigung oder die innere Sicherheit\r\n§ 14 (1) 2. nachteilige Auswirkungen auf den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafvollstreckungsverfahrens oder den Verfahrensablauf eines anhängigen Gerichts-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarverfahrens\r\n§ 14 (1) 3. Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere der Tätigkeit der Polizei, der sonstigen für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 4. Verfassungsschutz\r\n§ 14 (1) 5. unterliegt Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis\r\n§ 14 (1) 6. nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs-, Regulierungs- und Sparkassenaufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 7. IT-Sicherheit\r\n§ 14 (1) 8. Fortbestehen des Interesses der vertraulichen Behandlung bei vertraulich erhobener oder übermittelter Information\r\n§ 14 (1) 9. Beeinträchtigung eines Verfahrens zur Leistungsbeurteilung und Prüfung\r\n§ 14 (1) 10. nachteilige Auswirkungen auf Umwelt\r\n§ 14 (1) 11. noch nicht abgeschlossene Schriftstücke\r\n§ 14 (1) 12. missbräuchlicher Antrag\r\n§ 14 (2) Umweltinformationen\r\n§ 15 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 16 (1) 1. Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 16 (1) 2. Personenbezogene Daten\r\n§ 16 (1) 3. Statistikgeheimnis\r\n§ 16 (3) Ausnahme der Hochschulen",
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"letter_start": "Antrag nach dem LTranspG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). \r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§ 7 (3) Einwilligung von Drittem verweigert\r\n§ 14 (1) 1. nachteilige Auswirkungen auf die inter- und supranationalen Beziehungen, die Beziehungen zu Bund oder zu einem Land, die Landesverteidigung oder die innere Sicherheit\r\n§ 14 (1) 2. nachteilige Auswirkungen auf den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafvollstreckungsverfahrens oder den Verfahrensablauf eines anhängigen Gerichts-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarverfahrens\r\n§ 14 (1) 3. Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere der Tätigkeit der Polizei, der sonstigen für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 4. Verfassungsschutz\r\n§ 14 (1) 5. unterliegt Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis\r\n§ 14 (1) 6. nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs-, Regulierungs- und Sparkassenaufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 7. IT-Sicherheit\r\n§ 14 (1) 8. Fortbestehen des Interesses der vertraulichen Behandlung bei vertraulich erhobener oder übermittelter Information\r\n§ 14 (1) 9. Beeinträchtigung eines Verfahrens zur Leistungsbeurteilung und Prüfung\r\n§ 14 (1) 10. nachteilige Auswirkungen auf Umwelt\r\n§ 14 (1) 11. noch nicht abgeschlossene Schriftstücke\r\n§ 14 (1) 12. missbräuchlicher Antrag\r\n§ 14 (2) Umweltinformationen\r\n§ 15 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 16 (1) 1. Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 16 (1) 2. Personenbezogene Daten\r\n§ 16 (1) 3. Statistikgeheimnis\r\n§ 16 (3) Ausnahme der Hochschulen",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"content": "Antrag nach dem LTranspG, VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAnzahl sog. Knöllchen bzw. abgeschleppter Fahrzeuge im Bereich der Fischelstraße, Weißer Gasse und Weißernonnengasse seit Änderung der Beschilderung im August 2019.\r\n\r\nHintergrund:\r\nVor einiger Zeit wurden im Bereich der Fischelstraße, der Weißernonnengasse sowie in Teilen der Weißer Gasse die Schilder mit Hinweisen auf Bewohnerparken entfernt. Auf Höhe des Spökes wurde ein Schild angebracht, das m.E. darauf schließen lässt, dass Bewohnerparkplätze innerhalb der markierten Flächen in diesem Bereich der Weißer Gasse, die Fischelstraße sowie Weißernonnengasse eingerichtet sind.\r\n\r\nLeider ist die Beschilderung m.E. sehr missverständlich angebracht, was dazu führt, dass die Bewohnerparkplätze oft unberechtigt genutzt werden und auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen geparkt wird. Nach meiner Wahrnehmung wird der Bereich - seit Änderung der Beschilderung - jedoch kaum noch durch das Ordnungsamt kontrolliert bzw. Fehlverhalten nicht sanktioniert, was dazu führt, dass sich das Problem verschärft, da sich die \"kostenlose Parkmöglichkeit\" im innerstädtischen Bereich natürlich herumspricht.\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 181184\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/181184\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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"subject": "AW: Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Fischelstraße/Weißergasse [#181184]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nwir beziehen und auf Ihre E-Mail vom 25.02.2020.\r\nHierin erläutern Sie, dass die geänderte Regelung im Bereich Fischelstraße, Weißer Gasse sowie Weißernonnengasse\r\nnicht verständlich sei und das Ordnungsamt den Bereich Ihrer Wahrnehmung nach zu selten kontrollieren würde.\r\n\r\nEinleitend teilen wir mit, dass die neuen Verkehrszeichen und teilweise geänderten Regelungen nunmehr für mehr Klarheit\r\nsorgen als zuvor.\r\nDamit der Bereich einheitlich und zeitgleich behandelt werden konnte, mussten zunächst die Bauarbeiten am Gebäude \"Weißer Höfe\"\r\nabgeschlossen werden. Der regelmäßige Baustellenverkehr bedurfte besonderer Haltverbotsregelungen.\r\n\r\nDie für Verkehrsregelungen zuständige Straßenverkehrsbehörde hat sich mit dem Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehrsüberwachung, zu\r\nder Regelungsthematik intensiv ausgetauscht.\r\n\r\nAus Vereinfachungsgründen und zur Beseitigung des \"Schilderwaldes\" erfolgte daher die nunmehr bestehende Regelung.\r\nDemnach wurde etwa in dem von Ihnen beschriebenen Bereich (Gaststätte Spökes) auf beiden Seiten der Fahrbahn das Verkehrszeichen\r\n290.1 (eingeschränktes Haltverbot mit Zusatz \"Zone\") angeordnet und aufgestellt. Innerhalb dieser Zone, welche nur über die eine Stelle\r\nbefahren und wieder verlassen werden kann, gilt grundsätzlich ein eingeschränktes Haltverbot (Be- und Entladen erlaubt). Mit der Zusatzbeschilderung\r\ndürfen aber Bewohner mit Parkausweis Nummer 1-4 in den gekennzeichneten Flächen parken.\r\nSomit ist eigentlich klar definiert, dass nur Bewohner in den gekennzeichneten Flächen (farblich markiert oder gepflastert wie teilweise in der Weißer-\r\nnonnengasse) parkberechtigt sind. Außerhalb dieser Flächen ist das Parken durch das eingeschränkte Haltverbot nicht zulässig.\r\n\r\nDie Kontrollen der Verkehrsüberwachung konnten jedoch erst nach Beendigung der Markierungsarbeiten im Sommer 2019 beginnen.\r\nZu den von Ihnen gewünschten Zahlen können wir leider keine vollständige Aussage treffen.\r\n\r\nDie Verkehrsüberwachung arbeitet mit einem Erfassungs- und einem Bearbeitungsprogramm (Bußgeldstelle). Das Erfassungsprogramm erlaubt es uns, einen zurück-\r\nliegenden Zeitraum von etwa 6 Wochen bis 2 Monate zu überblicken und Vorgänge nach einzelnen Straßen oder Verstößen zu suchen.\r\nHierbei erfolgt die Suche und Dokumentation manuell und ist dadurch mit einem großen Aufwand verbunden.\r\n\r\nOb das Bearbeitungsprogramm eine weitergehende Auswertung zulässt, müssen wir zunächst über unsere Administratoren prüfen. Bislang waren mehrmonatige\r\nRückblicke nicht erforderlich. Möglicherweise reichen Ihnen die nachfolgenden Zahlen bereits aus.\r\n\r\nFür den groben Zeitraum vom 01.01.2020 bis 24.02.2020 haben wir folgende Daten zu festgestellten Ordnungswidrigkeiten ermitteln können:\r\n\r\nWeißernonnengasse:\r\n\r\nInsgesamt 162 Verstöße, davon:\r\n\r\n- 9 Gehwegverstöße mit 5 Beseitigungsmaßnahmen, davon 4 Abschleppmaßnahmen\r\n- 49 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken auf Bewohnerparkplätzen\r\n- 4 Verstöße wegen Parken auf einem Sonderweg für Fußgänger (Fußgängerverbindung zwischen Weißernonnengasse und Weißer Gasse) mit 4 Beseitigungsmaßnahmen, davon\r\n2 Abschleppmaßnahmen\r\n- 100 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zone) mit 4 Abschleppmaßnahmen\r\n\r\nFischelstraße:\r\n\r\nInsgesamt 58 Verstöße, davon:\r\n\r\n- 10 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zone)\r\n- 48 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken auf Bewohnerparkplätzen\r\n\r\nWeißer Gasse:\r\n\r\nInsgesamt 329 Verstöße, davon:\r\n\r\n- 200 Verstöße wegen fehlendem Parkschein oder Überschreitung der Parkzeit (Bereiche vor und gegenüber der Schule)\r\n- 42 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im eingeschränkten Haltverbot (außerhalb der Zone)\r\n- 19 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im eingeschränkten Haltverbot in der Zone\r\n- 56 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im absoluten Haltverbot, überwiegend Wendehammer vor Parkhaus Expert Klein,\r\nmit 30 Beseitigungsmaßnahmen, davon 23 Abschleppmaßnahmen\r\n- 32 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken auf Bewohnerparkbereichen in der Zone\r\n\r\nBei nunmehr rund 550 festgestellten Verstößen vermögen wir Ihren Eindruck von zu geringer Kontrolldichte allein im besagten\r\nZeitraum nicht nachzuvollziehen.\r\n\r\nObgleich das Stadtgebiet rund 1.000 Straßen, Wege und Plätze umfasst, welche unterschiedliche Prioritäten aufweisen und die\r\nzur Verfügung stehenden Überwachungskräfte im Rahmen der dienstlichen und personalen Möglichkeiten stark gefordert sind,\r\num sämtlichen Bedürfnissen im Stadtgebiet gerecht zu werden, halten wir die Gesamtzahl der festgestellten Verstöße und die\r\ndamit verbundene Kontrolldichte (beinahe täglich, auch mehrmals zu unterschiedlichen Zeiten) für beachtlich.\r\n\r\n\r\nWir hoffen, wir konnten Ihnen die Sach- und Rechtslage aus Sicht der Verwaltung verständlich darlegen.\r\nGerne sind wir auch für weitere Rückfragen zu erreichen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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