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Genannten Entscheidung zu entledigen?\r\n5.\tWenn ja, Mithilfe welcher Mittel gedenkt der Staat, die betroffenen Kinder und Jugendlichen einer solchen unter 3. Genannten Entscheidung zu entledigen und auch die Erwachsenen zum Beispiel Eltern die einer Risikogruppe angehören?\r\n6.\tWelche baulichen, infrastrukturellen und regulativ-normativen Maßnahmen werden hinsichtlich der Ausstattung der sanitären Anlagen an Schulen in Nordrhein-Westfalen getroffen, um zu gewährleisten dass Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Benutzung einander und im weiteren ihre zum Hausstand zugehörigen Angehörigen die zu den medizinisch attestierten Risikogruppen gehören nicht mit Covid-19 anzustecken?\r\n7. Wie werden solche Gruppen gebildet und zusammengeführt, für eine gemeinsame Beschulung mit besonderen von der Allgemeinheit abweichenden Hygienevorschriften aufgrund von Covid-19 und dem damit verbundenen Ansteckungsrisiko für medizinisch attestierte Risikogruppen?\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag über die Freiheit des Zugangs zu Informationen des Land Nordrhein-Westfalen-IFG NRW (Informationsfreiheitsgesetz)\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie zu prüfe, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Verfahren. Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden.\r\n\r\nSollten sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. 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"refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden",
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"long_description": "Das Informationsfreiheitsgesetz von Nordrhein-Westfalen gibt Ihnen das Recht Auskunft aus Dokumente und Akten der Verwaltung zu erhalten. Sie können lediglich existierende Informationen erfragen. Wenn Sie dieses Gesetz geschickt einsetzen, dann können Sie einen Beitrag leisten, die Kultur der Amtsverschwiegenheit zu mindern und das Handeln Ihrer Verwaltung öffentlicher machen.\r\n\r\nDie Besonderheit des IFG NRW ist, dass nur natürliche Personen und keine juristischen Personen Antragsrecht besitzen. Diese Einschränkung der Antragsberechtigung kann dadurch umgangen werden, dass für juristische Personen eine Einzelperson – z.B. der Firmenchef, der Vereinsvorsitzende etc. – den Antrag stellt.\r\n\r\nEin weitere interessanter Unterschied zum IFG des Bundes liegt daran, dass das IFG NRW eine Abwägung des öffentlichen Interesses gegenüber Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 8) vorsieht. Ein Zugang ist trotz vorliegender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegeben, \"wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur geringfügig wäre\". Dieser sogenannte Public Interest Test fehlt im Bundes-IFG.\r\n \r\nDer oder die \"Beauftragte für das Recht auf Information\" kann angerufen werden, wenn der Anfragesteller sein Recht auf Informationszugang nach dem IFG NRW verletzt sieht. Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW ist auch der Beauftragte für die Informationsfreiheit. Wurde Ihre Anfrage auf FragDenStaat.de abgelehnt oder nur teilweise beantwortet, haben Sie über ein Formular direkt die Möglichkeit mit dem Beauftragten für die Informationsfreiheit in Kontakt zu treten. Dabei wird ein Link zur bisherigen Korrespondenz mit der Behörde auf FragDenStaat.de mitgeschickt.",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§5 (4) Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Information der Antragstellerin oder dem Antragsteller bereits zur Verfügung gestellt worden ist oder wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.\r\n§6 a) Beeinträchtigung von Landesverteidigung, internationalen Beziehungen...\r\n§6 b) Beeinträchtigung von Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens...\r\n§6 c) Offenbarung von Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen des Bundes anderer Länder ohne deren Zustimmung\r\n§6 Anhaltspunkte, dass Informationen zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung missbraucht werden sollen\r\n§7 (1) Entwürfe, Arbeiten und Beschlüsse zu Entscheidungen, sowie Protokolle vertraulicher Beratungen\r\n§7 (2) a) Bezug auf Willensbildungsprozess innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen\r\n§7 (2) b) Beeinträchtigung von Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung\r\n§7 (2) c) Information ausschließlich Bestandteil von Vorentwürfen und Notizen\r\n§8 Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen mit wirtschaftlichem Schaden\r\n§9 Schutz personenbezogener Daten",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\n\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbitte senden sie mir folgendes zu:\r\n\r\n1.\tBesteht die Schulpflicht derzeit in Nordrhein-Westfalen auch für Kinder und Jugendliche, die medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können?\r\n2.\tBesteht in Nordrhein-Westfalen die Schulpflicht auch für Kinder und Jugendliche, deren Hausstandsangehörige (beispielsweise Eltern, Großeltern, Geschwister) medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können?\r\n3.\tIst es aus Sicht des Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen oder für die Gesundheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, für Schüler die selbst oder deren Hausstandsangehörige medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können, tragbar, sich gegebenenfalls zwischen der Minimierung des Infektionsrisikos (und damit der eigenen Gesundheit beziehungsweise der Gesundheit der Angehöriger) auf der einen Seite und dem pflichtgemäßen Schulbesuch auf der anderen Seite entscheiden zu müssen?\r\n4.\tIst es angedacht, die betroffenen Kinder und Jugendlichen einer solchen, unter 3. Genannten Entscheidung zu entledigen?\r\n5.\tWenn ja, Mithilfe welcher Mittel gedenkt der Staat, die betroffenen Kinder und Jugendlichen einer solchen unter 3. Genannten Entscheidung zu entledigen und auch die Erwachsenen zum Beispiel Eltern die einer Risikogruppe angehören?\r\n6.\tWelche baulichen, infrastrukturellen und regulativ-normativen Maßnahmen werden hinsichtlich der Ausstattung der sanitären Anlagen an Schulen in Nordrhein-Westfalen getroffen, um zu gewährleisten dass Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Benutzung einander und im weiteren ihre zum Hausstand zugehörigen Angehörigen die zu den medizinisch attestierten Risikogruppen gehören nicht mit Covid-19 anzustecken?\r\n7. Wie werden solche Gruppen gebildet und zusammengeführt, für eine gemeinsame Beschulung mit besonderen von der Allgemeinheit abweichenden Hygienevorschriften aufgrund von Covid-19 und dem damit verbundenen Ansteckungsrisiko für medizinisch attestierte Risikogruppen?\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag über die Freiheit des Zugangs zu Informationen des Land Nordrhein-Westfalen-IFG NRW (Informationsfreiheitsgesetz)\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie zu prüfe, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Verfahren. Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden.\r\n\r\nSollten sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 186011\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/186011\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nwir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann.\n\nDie Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre.\n\nWir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden.\n\nMit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "Ihr Antrag nach IFG vom 05.05.2020",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nich komme auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) zum Thema \"Schulpflicht für Kinder (von Eltern) in der Covid-19 Risikogruppe\" vom 5. Mai dieses Jahres zurück.\n\nNach § 5 Absatz 4 IFG NRW kann ein Antrag abgelehnt werden, wenn die Information der Antragstellerin oder dem Antragsteller bereits zur Verfügung gestellt worden ist oder wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.\n\nDa sich die gewünschten Informationen alle über die Homepage des Schulministeriums (Bildungsportal - FAQ Liste zu Corona<https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html>) abrufen lassen, lehne ich Ihren Antrag ab und verweise auf die dortigen Informationen.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\nich komme auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) zum Thema \"Schulpflicht für Kinder (von Eltern) in der Covid-19 Risikogruppe\" vom 5. Mai dieses Jahres zurück.\n\nNach § 5 Absatz 4 IFG NRW kann ein Antrag abgelehnt werden, wenn die Information der Antragstellerin oder dem Antragsteller bereits zur Verfügung gestellt worden ist oder wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.\n\nDa sich die gewünschten Informationen alle über die Homepage des Schulministeriums (Bildungsportal - FAQ Liste zu Corona<https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html>) abrufen lassen, lehne ich Ihren Antrag ab und verweise auf die dortigen Informationen.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen",
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"subject": "Vermittlung bei Anfrage „Schulpflicht für Kinder (von Eltern) in der Covid-19 Risikogruppe“ [#186011] [#186011]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/186011/\n\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, ich bin mir bewußt und ich lese Sie auch, die Schulmail vom Schulministerium im Lande NRW. Dennoch erschließt sich mir nicht wie es Risikogruppen zu denen auch ELTERN gehören die Schulpflichtige Kinder in der Grundschule oder in höheren Klassenstufen haben geschützt werden. Ich persönlich werde mein Kind ab dem 12. August in die Schule schicken und hoffen das es Corona nicht mit in unsere Familie bringt, da ich als Mutter eine Vorerkrankungen ( Krebs ) habe. Nie wurde eine Abfrage gemacht, wieviel Betroffene es an Schulen gibt. Betroffene sind Risikoeltern und Risikokinder und deren Geschwister. In einer Stadt hätte schulmäßig schon längst eine Abfrage stattfinden können und die Regierung hätte speziell für diese Gruppen Klassen entwerfen können und die anderen im Normalmodus laufen lassen können. \n\nNun sollen Lehrer und Erzieher im zweiwöchentlichen Rhythmus auf Covid getestet werden wenn sie möchten. \n\nWen wollen Sie denn schützen? Alle oder nur einen auserwählten Teil des Bildungssystems?\n\nGehöre ich als Elternteil Und zur Risikogruppe gehörend nicht zum Bildungssystem dazu?\n\nEine Lösung für Eltern der Risikogruppen oder Kinder der Risikogruppen, die vorsieht diese Gruppe ausschließlich über HomeScholing zu unterrichten und gerade diese Eltern auch noch für die Defizite die daraus entstehen können verantwortlich machen möchte, halte ich für inakzeptabel als Betroffene.\n\nIch sehe einer Lösung entgegen die diese Gruppe als Klasse zusammenführt in einer Stadt, die mit Abstand in kleinen Klassenverbänden unterrichtet werden. Mit engmaschigeren Kontrollen um im Falle einer Infektion früher handeln zu können. Mir ist klar das diese Klassen nicht nur aus 1.Klässern,2.Klässern,3.Klässern u.s.w. bestehen kann. Nehmen sie doch Lehrer die bereit wären oder selbst zur Risikogruppe gehören in solch einer Klasse zu unterrichten. Mit Abstand 14 Schüler z. B. Nach allen Regeln des RKI s. \n\nGibt es Arbeitskreise die sich damit auseinandersetzten und wäre diese Idee ein neuer guter Ansatz?\nSie sind die Spezialisten in der Regierung was wurde bisher dafür umgesetzt für die Beschuulung der Risikokinder und auch Risikoeltern die Kinder haben im Lande NRW? \n\nSehr geehrteAntragsteller/in ich appelliere an Sie und schätze ihre Arbeit und finde es richtig Lehrer und Erzieher zu testen Zu lassen und Bildung zu ermöglichen. Gerade in solchen Zeiten ist genau das enorm wichtig.\nIch bitte sie aber auch etwas weiter und längerfristig zu denken und auch den Kindern und Eltern der Risikogruppen zu helfen. So das auch diese in Schulen verschult werden. \n\nWie gesagt ich werde mein Kind 7 Jahre alt am 12. August in die Schule schicken. Es graut mir davor aber für mein Kind ist es wichtig. Ich hoffe es gibt bald einen Impfstoff, bevor Corona in unsere Familie kommt. Und ich hoffe das auch in nicht zur Risikogruppe gehörende Eltern und ihre Kinder und ihre Lehrer und Erzieher gut geschützt sind mit den Lösungen des Schulministeriums. \n\nMit freundlichen, respektvollen Grüßen \nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nAnhänge:\n - 186011.pdf\n - 2020-05-20_1-image005.jpg\n - 2020-05-20_1-image006.png\n - 2020-05-20_1-image007.png\n - 2020-05-20_1-image008.png\n - 2020-06-05_1-image001.jpg\n - 2020-06-05_1-image002.png\n - 2020-06-05_1-image003.png\n - 2020-06-05_1-image004.png\n\n\nAnfragenr: 186011\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/186011/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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"\n\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, ich bin mir bewußt und ich lese Sie auch, die Schulmail vom Schulministerium im Lande NRW. Dennoch erschließt sich mir nicht wie es Risikogruppen zu denen auch ELTERN gehören die Schulpflichtige Kinder in der Grundschule oder in höheren Klassenstufen haben geschützt werden. Ich persönlich werde mein Kind ab dem 12. August in die Schule schicken und hoffen das es Corona nicht mit in unsere Familie bringt, da ich als Mutter eine Vorerkrankungen ( Krebs ) habe. Nie wurde eine Abfrage gemacht, wieviel Betroffene es an Schulen gibt. Betroffene sind Risikoeltern und Risikokinder und deren Geschwister. In einer Stadt hätte schulmäßig schon längst eine Abfrage stattfinden können und die Regierung hätte speziell für diese Gruppen Klassen entwerfen können und die anderen im Normalmodus laufen lassen können. \n\nNun sollen Lehrer und Erzieher im zweiwöchentlichen Rhythmus auf Covid getestet werden wenn sie möchten. \n\nWen wollen Sie denn schützen? Alle oder nur einen auserwählten Teil des Bildungssystems?\n\nGehöre ich als Elternteil Und zur Risikogruppe gehörend nicht zum Bildungssystem dazu?\n\nEine Lösung für Eltern der Risikogruppen oder Kinder der Risikogruppen, die vorsieht diese Gruppe ausschließlich über HomeScholing zu unterrichten und gerade diese Eltern auch noch für die Defizite die daraus entstehen können verantwortlich machen möchte, halte ich für inakzeptabel als Betroffene.\n\nIch sehe einer Lösung entgegen die diese Gruppe als Klasse zusammenführt in einer Stadt, die mit Abstand in kleinen Klassenverbänden unterrichtet werden. Mit engmaschigeren Kontrollen um im Falle einer Infektion früher handeln zu können. Mir ist klar das diese Klassen nicht nur aus 1.Klässern,2.Klässern,3.Klässern u.s.w. bestehen kann. Nehmen sie doch Lehrer die bereit wären oder selbst zur Risikogruppe gehören in solch einer Klasse zu unterrichten. Mit Abstand 14 Schüler z. B. Nach allen Regeln des RKI s. \n\nGibt es Arbeitskreise die sich damit auseinandersetzten und wäre diese Idee ein neuer guter Ansatz?\nSie sind die Spezialisten in der Regierung was wurde bisher dafür umgesetzt für die Beschuulung der Risikokinder und auch Risikoeltern die Kinder haben im Lande NRW? \n\nSehr "
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