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        "description": "Das Bundesministerium der Verteidigung unterstützt den Minister in seinen vielfältigen Verantwortlichkeiten als Mitglied der Bundesregierung, Fachminister für die militärische Verteidigung, Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte im Frieden sowie als Verantwortlichen für die Wehrverwaltung.\r\nAlle Weisungen und Befehle des Ministeriums an die Bundeswehr ergehen im Namen oder im Auftrag des Bundesministers der Verteidigung.\r\nVielfalt und Komplexität der Aufgaben, die Größe des unterstellten Bereichs und die historischen Erfahrungen Deutschlands bestimmten 1955 den Grundaufbau des \r\nBMVg\r\n. Dieser Aufbau hat im Wesentlichen noch heute Bestand. Er berücksichtigt die Besonderheiten der Führung von Streitkräften sowie die Verfassungsvorgabe einer Trennung von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung.\r\nDas Verteidigungsministerium wird im Rahmen der Reform der Bundeswehr neu ausgerichtet. Seine künftige Organisationsstruktur orientiert sich dabei an den Leitgedanken übergreifender Aufgabenwahrnehmung sowie an Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Diese soll durch die Zusammenfassung bislang zersplitterter Aufgaben und Zuständigkeiten erreicht werden.\r\n\r\nSiehe http://www.bund.de/DE/Behoerden/B/BMVg/Bundesministerium-der-Verteidigung.html",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nMit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§ 1.3: Regelungen in anderen Rechtsvorschriften gehen vor\r\n§ 2.1: Es liegen keine amtlichen Informationen vor\r\n§ 3.1.a: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen\r\n§ 3.1.b: nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§ 3.1.c: nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit\r\n§ 3.1.d: nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden\r\n§ 3.1.e: nachteilige Auswirkungen auf Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle\r\n§ 3.1.f: nachteilige Auswirkungen auf Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr\r\n§ 3.1.g: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen\r\n§ 3.2: das Bekanntwerden der Information kann die öffentliche Sicherheit gefährden\r\n§ 3.3.a: die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandungen wird beeinträchtigt\r\n§ 3.3.b: die Beratungen von Behörden werden beeinträchtigt\r\n§ 3.4: die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt\r\n§ 3.5: Information einer anderen öffentlichen Stelle, soll nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden\r\n§ 3.6: das Bekanntwerden der Information wäre geeignet, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen\r\n§ 3.7: keine Aufkunft vertraulich erhobener oder übermittelter Information, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht\r\n§ 3.8: keine Auskunft von Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen\r\n§ 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 5: Schutz personenbezogener Daten\r\n§ 6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 7: Die Behörde hat keine Verfügungsberechtigung\r\n§ 9.3: Der Antragsteller verfügt bereits über die Informationen oder kann sich diese aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen\r\n§ 96: Absatz 4 Satz 3 BHO Ausnahme des Bundesrechnungshofs",
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                "long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
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                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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                "letter_start": "Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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                "refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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                "letter_start": "Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG \r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir folgendes zu:",
                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, nach § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG), sofern Archivgut betroffen ist.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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            "content": "BMVg\nR I 1 - Az 39-22-17/-1357\n\n\nBetr.:          Informationsfreiheitsgesetz (IFG)\nBezug:  Ihr Antrag vom 05.06.2020 (s.u.)\n\n\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\nich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 5. Juni \n2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1357 \nbearbeitet.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "BMVg\nR I 1 - Az 39-22-17/-1357\n\n\nBetr.:          Informationsfreiheitsgesetz (IFG)\nBezug:  1. Ihr Antrag vom 05.06.2020 (s.u.)\n                2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1357 vom 05.06.2020\n\n\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\nzu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 5. Juni 2020 (Bezug 1.) kann \nich Ihnen Folgendes mitteilen:\n\nMit dem Leistungsabzeichen und dem Reservistenleistungsabzeichen werden \nbesondere truppendienstliche und sportliche Leistungen der aktiven \nSoldatinnen und Soldaten sowie der Reservistinnen und Reservisten \ngewürdigt. Das Leistungsabzeichen kann frühestens nach vier Monaten \nDienstzeit ausgehändigt werden. Reservisten und Reservistinnen können das \nLeistungsabzeichen bei Erfüllung dieser zeitlichen Voraussetzungen während \neines Reservistendienstes nach dem IV. Abschnitt des Soldatengesetzes oder \neiner dienstlichen Veranstaltung (DVag) oder im Rahmen von \nVerbandsveranstaltungen erwerben. \n\nReservistinnen und Reservisten können neben dem Leistungsabzeichen das \nReservistenleistungsabzeichen erwerben, wenn sie zusätzlich zu den \nBedingungen der entsprechenden Stufe des Leistungsabzeichens weitere \nBedingungen erfüllen.\n\nAlle Voraussetzungen und Bedingungen zum Erwerb der Leistungsabzeichen \nsind in der Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 \"Anzugordnung für Soldatinnen \nund Soldaten der Bundeswehr\", Ziffern 5.12 und 5.12.3, verbindlich \ngeregelt. Die genannte Regelung finden Sie hier: \nhttps://zrms.bundeswehr.org/vorschau/5336/A1-2630-0-9804-V2.1-H-20191217.pdf\n\nSoweit in diesem Zusammenhang auf die Zentralvorschrift A1-221/0-24 \n\"Ausbildung und Erhalt der Individuellen Grundfertigkeiten\" verwiesen \nwird, kann diese unter dem Link \nhttps://zrms.bundeswehr.org/vorschau/5214/20200213_A1-221-0-24_Ausb_Erh%20IGF.pdf \naufgerufen werden.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\nzu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 5. Juni 2020 (Bezug 1.) kann \nich Ihnen Folgendes mitteilen:\n\nMit dem Leistungsabzeichen und dem Reservistenleistungsabzeichen werden \nbesondere truppendienstliche und sportliche Leistungen der aktiven \nSoldatinnen und Soldaten sowie der Reservistinnen und Reservisten \ngewürdigt. Das Leistungsabzeichen kann frühestens nach vier Monaten \nDienstzeit ausgehändigt werden. Reservisten und Reservistinnen können das \nLeistungsabzeichen bei Erfüllung dieser zeitlichen Voraussetzungen während \neines Reservistendienstes nach dem IV. Abschnitt des Soldatengesetzes oder \neiner dienstlichen Veranstaltung (DVag) oder im Rahmen von \nVerbandsveranstaltungen erwerben. \n\nReservistinnen und Reservisten können neben dem Leistungsabzeichen das \nReservistenleistungsabzeichen erwerben, wenn sie zusätzlich zu den \nBedingungen der entsprechenden Stufe des Leistungsabzeichens weitere \nBedingungen erfüllen.\n\nAlle Voraussetzungen und Bedingungen zum Erwerb der Leistungsabzeichen \nsind in der Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 \"Anzugordnung für Soldatinnen \nund Soldaten der Bundeswehr\", Ziffern 5.12 und 5.12.3, verbindlich \ngeregelt. Die genannte Regelung finden Sie hier: \nhttps://zrms.bundeswehr.org/vorschau/5336/A1-2630-0-9804-V2.1-H-20191217.pdf\n\nSoweit in diesem Zusammenhang auf die Zentralvorschrift A1-221/0-24 \n\"Ausbildung und Erhalt der Individuellen Grundfertigkeiten\" verwiesen \nwird, kann diese unter dem Link \nhttps://zrms.bundeswehr.org/vorschau/5214/20200213_A1-221-0-24_Ausb_Erh%20IGF.pdf \naufgerufen werden.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nvielen Dank für ihre schnelle Antwort auf meine Frage.\n\nLeider funktionieren die angegebenen Verweise nicht.\nVermutlich, weil sie auf das Intranet der BW verweisen zu dem ich\nim zivilen Leben keinen Zugang habe.\n\nDie genannten Vorschriften sind mir bekannt.\n\nAllerdings beantwortet dies noch nicht abschließend meine Frage:\n\nVielleicht muss ich sie anders formulieren:\n\nIch möchte wissen, ob man als Reservist **ohne** Ausbildung nach dem neuen Schießausbildungskonzept (und diese Ausbildung haben die wenigsten Reservisten) trotzdem die Anforderungen im Schießen für den Erwerb des Abzeichens für Leistungen im Truppendienst erbringen kann und wenn ja, wie diese Anforderungen lauten und wo sie zu finden sind.\n\nAus den genannten Vorschriften geht dies leider nicht hervor.\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 188047\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/188047\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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                    "\n\nvielen Dank für ihre schnelle Antwort auf meine Frage.\n\nLeider funktionieren die angegebenen Verweise nicht.\nVermutlich, weil sie auf das Intranet der BW verweisen zu dem ich\nim zivilen Leben keinen Zugang habe.\n\nDie genannten Vorschriften sind mir bekannt.\n\nAllerdings beantwortet dies noch nicht abschließend meine Frage:\n\nVielleicht muss ich sie anders formulieren:\n\nIch möchte wissen, ob man als Reservist **ohne** Ausbildung nach dem neuen Schießausbildungskonzept (und diese Ausbildung haben die wenigsten Reservisten) trotzdem die Anforderungen im Schießen für den Erwerb des Abzeichens für Leistungen im Truppendienst erbringen kann und wenn ja, wie diese Anforderungen lauten und wo sie zu finden sind.\n\nAus den genannten Vorschriften geht dies leider nicht hervor.\n\nMit freundlichen Grüßen\n"
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            "content": "BMVg \nR I 1 - Az 39-22-17/-1357\n\n\nBetr.:          Informationsfreiheitsgesetz (IFG)\nBezug:  Ihre E-Mail vom 11.06.2020 (s.u.)\n\n\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\nich bestätige den Eingang Ihre Nachfrage vom 11. Juni 2020, welche ich \nabwesenheitsbedingt erst jetzt einsehen konnte. Ich habe Ihre \nFragestellung zwischenzeitlich an die fachlich zuständige Stelle im Hause \nmit der Bitte um Prüfung weitergeleitet. Sobald mir hierzu ein Ergebnis \nvorliegt, komme ich auf Ihr Anliegen zurück. \n\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "Re: AW: Antwort: Mindestleistungen für das Abzeichens für Leistungen im Truppendienst [#188047]"
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                    "\n\nich bestätige den Eingang Ihre Nachfrage vom 11. Juni 2020, welche ich \nabwesenheitsbedingt erst jetzt einsehen konnte. Ich habe Ihre \nFragestellung zwischenzeitlich an die fachlich zuständige Stelle im Hause \nmit der Bitte um Prüfung weitergeleitet. Sobald mir hierzu ein Ergebnis \nvorliegt, komme ich auf Ihr Anliegen zurück. \n\nMit freundlichen Grüßen"
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            "sender": "Bundesministerium der Verteidigung",
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            "content": "BMVg \nR I 1 - Az 39-22-17/-1357\n\n\nBetr.:          Informationsfreiheitsgesetz (IFG)\nBezug:  1. Ihre E-Mail vom 11.06.2020 (s.u.)\n                2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1357 vom 07.07.2020\n\n\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\nzu Ihrer mit Bezug 1. übermittelten Frage kann ich Ihnen Folgendes \nmitteilen:\n\nReservistinnen und Reservisten, die über keine Ausbildung nach dem neuen \nSchießausbildungskonzept verfügen, können gegenwärtig das Abzeichen für \nLeistungen im Truppendienst nicht ablegen. Aufgrund der Verknüpfung beider \nRegelungen (A1-2630/0-9804 \"Anzugsordnung für die Soldatinnen und Soldaten \nder Bundeswehr\" und A1-221/0-24 \"Ausbildung und Erhalt der individuellen \nGrundfertigkeiten\") ist auch das Ablegen des \nReservistenleistungsabzeichens gegenwärtig nicht möglich. \n\nEs ist jedoch beabsichtigt, mit den zuständigen Bereichen eine abgestimmte \nRegelung herbeizuführen, nach der Reservistinnen und Reservisten künftig \ndas Abzeichen für Leistungen im Truppendienst und das \nReservistenleistungsabzeichen ablegen können. \n\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "Re: AW: Antwort: Mindestleistungen für das Abzeichens für Leistungen im Truppendienst [#188047]"
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                    "BMVg \nR I 1 - Az 39-22-17/-1357\n\n\nBetr.:          Informationsfreiheitsgesetz (IFG)\nBezug:  1. Ihre E-Mail vom 11.06.2020 (s.u.)\n                2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1357 vom 07.07.2020\n\n\nSehr "
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                    "\n\nzu Ihrer mit Bezug 1. übermittelten Frage kann ich Ihnen Folgendes \nmitteilen:\n\nReservistinnen und Reservisten, die über keine Ausbildung nach dem neuen \nSchießausbildungskonzept verfügen, können gegenwärtig das Abzeichen für \nLeistungen im Truppendienst nicht ablegen. Aufgrund der Verknüpfung beider \nRegelungen (A1-2630/0-9804 \"Anzugsordnung für die Soldatinnen und Soldaten \nder Bundeswehr\" und A1-221/0-24 \"Ausbildung und Erhalt der individuellen \nGrundfertigkeiten\") ist auch das Ablegen des \nReservistenleistungsabzeichens gegenwärtig nicht möglich. \n\nEs ist jedoch beabsichtigt, mit den zuständigen Bereichen eine abgestimmte \nRegelung herbeizuführen, nach der Reservistinnen und Reservisten künftig \ndas Abzeichen für Leistungen im Truppendienst und das \nReservistenleistungsabzeichen ablegen können. \n\nMit freundlichen Grüßen"
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