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    "description": "Beantwortung meiner Fragen zu falsch-positiven PCR-Ergebnissen bei COVID-19.\r\n\r\nAm 9.6.2020 meldete die Landesregierung: „Wie Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg und Bildungsministerin Karin Prien mitteilten, werde das Land fünf Millionen Euro für stichprobenartige Tests in Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen bereitstellen.“\r\n\r\nDamit sollen für 5.000.000 Euro symptomlose Menschen (also Gesunde) getestet werden. Von dieser Summe können schätzungsweise 100.000 Tests bezahlt werden. Bei einer angenommenen Spezifität der Tests von 99%  ergibt das 1.000 falsch-positive Ergebnisse. Diese angenommene Spezifität ist gut, möglicherweise liegt sie niedriger, wodurch sich die falsch-positiven Ergebnisse erhöhen würden.\r\n\r\n1. Wie ist die genaue Spezifität des/der verwendeten Tests?\r\n2. Wie wollen Sie falsch-positive Ergebnisse erkennen, wie wollen Sie sie von richtig-positiven Ergebnissen unterscheiden? Wo wird das dokumentiert?\r\n3. Wie haben Sie bisher falsch-positive Ergebnisse erkannt, wie haben Sie sie von richtig-positiven Ergebnissen unterschieden? Ist die Gesamtzahl von 3.116 gemeldeten Fällen seit 1.1.2020 bereits entsprechend korrigiert? Wo ist das  dokumentiert?",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 4 Abs. 2 IZG-SH und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": "2019-07-19",
                "refusal_reasons": "§9.1.1: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, Verteidigung, bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§9.1.2: nachteilige Auswirkungen auf Beziehungen zum Bund oder einem anderen Land\r\n§9.1.3: nachteilige Auswirkungen auf Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen\r\n§9.1.4: nachteilige Auswirkungen auf Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§9.1.5: nachteilige Auswirkungen auf Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 6\r\n§9.2.1: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§9.2.2: Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stelle, die zum Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses erforderlich sind\r\n§9.2.3: Antrag ist bei einer Stelle gestellt, die nicht über die gewünschten Informationen verfügt\r\n§9.2.4: Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§9.2.5: Antrag ist zu unbestimmt und wirk nicht innterhalb einer angemessenen Frist präzisiert\r\n§10.1.1: personenbezogene Daten würden offenbart, deren Vertraulichkeit durch Rechtsvorschrift vorgesehen ist\r\n§10.1.2: Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, würden verletzt\r\n§10.1.3: Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse würden zugänglich gemacht werden oder die Informationen unterliegen dem Steuer- oder Statistikgeheimnis\r\n§10.1.4: die Interessen einer Person würden beeinträchtigt werden, die die beantragte Information der informationspflichtigen Stelle freiwillig zur Verfügung gestellt hat, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich verpflichtet werden zu können",
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                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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            "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\nIhre Anfrage habe ich erhalten und Ihnen die Antworten nachfolgend direkt unter die Fragen gesetzt:\r\n\r\n1. Wie ist die genaue Spezifität des/der verwendeten Tests?\r\nAntwort: Die Spezifität der PCR-Tests ist als sehr hoch einzuschätzen, sie liegt bei nahezu 100%. \r\nWeitere Aussagen zu den Anforderungen an positive Nachweise oder zur Aussagekraft (falsch) negativer Testungen finden Sie auf der internet-Präsenz der oberen Bundesbehörde, des Robert Koch Instituts: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html und hier:   www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html \r\n\r\n2. Wie wollen Sie falsch-positive Ergebnisse erkennen, wie wollen Sie sie von richtig-positiven Ergebnissen unterscheiden? Wo wird das dokumentiert?\r\nAntwort: Da es keinerlei Hinweise gibt, dass die möglicherweise kreuzreagierenden Coronaviren in Deutschland und noch dazu beim Menschen vorkommen, kommt es nicht zu falsch-positiven Ergebnissen. Viele Nachweise sind außerdem mit einer anderen hoch spezifischen PCR des jeweiligen Labors bestätigt worden.\r\n\r\n3. Wie haben Sie bisher falsch-positive Ergebnisse erkannt, wie haben Sie sie von richtig-positiven Ergebnissen unterschieden? Ist die Gesamtzahl von 3.116 gemeldeten Fällen seit 1.1.2020 bereits entsprechend korrigiert? Wo ist das  dokumentiert?\r\nAntwort: Es besteht kein Korrekturbedarf.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nvielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung! Da damit allerdings keine meiner Fragen beantwortet wurde, möchte ich noch einige Konkretisierungen hinzufügen.\n\nVorab ein Zitat unseres Bundesgesundheitsministers in „Sie fragen - Bundesgesundheitsminister Spahn antwortet / Nachbericht aus Berlin“: \n„Wir müssen jetzt aufpassen, dass wir nicht nachher durch zu umfangreiches Testen – klingt jetzt total … da muss man erstmal um zwei Ecken denken – durch zu umfangreiches Testen zu viele falsch Positive haben. Weil die Tests ja nicht 100% genau sind, sondern auch eine kleine, aber eben auch eine Fehlerquote haben. Und wenn sozusagen insgesamt das Infektionsgeschehen immer weiter runtergeht, und Sie gleichzeitig das Testen auf Millionen ausweiten, dann haben Sie auf einmal viel mehr falsch Positive als tatsächlich Positive. Das sind so die Dinge, mit denen man dann sozusagen erst konfrontiert wird in der weiteren Folge, und die Erkenntnisse.“ (https://youtu.be/iN9QAvtV2hA)\n\nNachtrag zu Frage / Antwort 1:\nTests müssen, wenn sie zur Diagnose an Patienten eingesetzt werden sollen, validiert und amtlich zugelassen werden. Es werden also konkrete Werte für Sensitivität und Spezifität ermittelt, um die Ergebnisse überhaupt beurteilen zu können, und es ist bekannt, wie und von wem die Daten erhoben wurden. Angaben wie „sehr hoch einzuschätzen, sie liegt bei nahezu 100%“ sind unkonkret, was ist Ihre Quelle dafür und für Ihre anderen Aussagen zur Spezifität? \nBei meiner Frage geht es auch nicht um die Sensitivität – also um falsch-negative Ergebnisse –, daher ist der Verweis auf das Robert-Koch-Institut nicht hilfreich, da auch dort das Problem der Spezifität der PCR zwar bekannt ist, aber der Öffentlichkeit gegenüber beharrlich verschwiegen wird.\nDaher nochmal meine Frage: Wie ist die genaue Spezifität des/der verwendeten Tests? Und zusätzlich: Wer hat sie wie ermittelt?\n\nNachtrag zu Frage / Antwort 2:\nAktuell liegt der Anteil der positiven Ergebnisse an den durchgeführten Tests seit einigen Wochen um 1% und die Ergebnisse des Extra-Ringversuchs von INSTAND Gesellschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien e.V. (340 SARS-CoV-2 Genom April 2020 Kommentar 20200502j_aktualisiert 20200603c.doc) zeigen eine durchschnittliche Spezifität um 98-99%. Daher kann man von 1-2% falsch-positiven Testergebnissen ausgehen – aktuell befinden wir hinsichtlich der Fallzahlen uns also in dem Bereich, wo es hauptsächlich bis ausschließlich falsch-positive Ergebnisse gibt. Ihre Behauptung, es komme „nicht zu falsch-positiven Ergebnissen“ stimmt also nicht.\nWeiterhin ist nicht richtig, dass „es keinerlei Hinweise gibt, dass die möglicherweise kreuzreagierenden Coronaviren in Deutschland und noch dazu beim Menschen vorkommen“. Ich verweise nochmal auf die Ergebnisse von INSTAND: ein Lysat aus nicht-infizierten Zellen war zu 0,7% falsch-positiv, das übliche Erkältungs-Coronavirus HCoV 229E zu 6,9%(!), und das ist nur eines von mehreren bekannten Erkältungs-Coronaviren. \nVon Untersuchungen mit weiteren üblichen Coronaviren des Menschen sowie bei Tieren würde ich zusätzliche Informationen über dadurch verursachte falsch-positive Tests erwarten. Möglicherweise lassen sich die Vorgänge in den Schlachthöfen so erklären, da dies nicht nur in Deutschland vorkommt, sondern auch in Kanada, den USA, Brasilien, Spanien, Kanada, Irland, Australien … Tierische Coronaviren, andere Viren, ganz andere Störfaktoren wären Möglichkeiten, die bestätigt oder ausgeschlossen werden sollten.\nUnd schließlich: eine PCR nochmal zu machen, bestätigt gar nichts. Dass der Test eines anderen Herstellers das gleiche Resultat ergibt, ist das mindeste, was man erwarten kann. Bei unterschiedlichen Ergebnissen ist (mindestens) einer von ihnen unbrauchbar.\nDaher nochmal meine Frage: Wie wollen Sie falsch-positive Ergebnisse, die es definitiv gibt, erkennen und wie wollen Sie sie von richtig-positiven Ergebnissen unterscheiden? Wo wird das dokumentiert?\n\nNachtrag zu Frage / Antwort 3:\nDass es keinen Korrekturbedarf gibt, ist falsch. \nBei inzwischen ca. 6 Millionen durchgeführten Tests würde eine angenommene gute Spezifität von 99% ca. 60.000 falsch-positive Ergebnisse ergeben. Mindestens in dieser Größenordnung liegt der offensichtlich erhebliche Korrekturbedarf.\nMan kann durch eine große Anzahl von regelmäßig in gleicher Größenordnung wiederholten SARS-CoV-2-Tests ohne einen einzigen real vorhandenen Infizierten dauerhaft einen R-Wert um 1 produzieren, da die RKI-Fallzahlen dann nur von der Anzahl der durchgeführten Tests (plus zeitliche / lokale Störfaktoren) abhängen und sich nur wenig verändern. Außerdem ist zu befürchten, dass die im Herbst beginnende Erkältungssaison nur durch die üblichen Viren wie HCoV 229E und die durch sie verursachten falsch-positiven Tests eine „Zweite Welle“ verursachen kann, die durch eine Erhöhung der Testzahlen weiter gesteigert würde.\nAllein durch falsch-positive PCR-Ergebnisse können die Corona-Maßnahmen vom Lockdown über Grenzschließungen bis zur Staatsverschuldung endlos weitergeführt werden. Und das OHNE ein einziges SARS-CoV-2.\nSolche Pseudo-Epidemien nehmen durch die Verwendung der PCR zu. Ein Fallbeispiel: Faith in Quick Test Leads to Epidemic That Wasn’t (New York Times 2.1.2007) - Fazit: “The big message is that every lab is vulnerable to having false positives … No single test result is absolute and that is even more important with a test result based on P.C.R.”\nDaher nochmal die Fragen: Wie haben Sie bisher falsch-positive Ergebnisse erkannt, wie haben Sie sie von richtig-positiven Ergebnissen unterschieden? Ist die Gesamtzahl der bisher gemeldeten Fälle seit 1.1.2020 bereits entsprechend korrigiert und wo ist das dokumentiert?\n\nIch bitte hiermit nochmal um konkrete Antworten und darum, sich mit der Problematik wirklich auseinanderzusetzen. Dass Herr Spahn beginnt, sich Gedanken zu machen, ist ein gutes Zeichen, aber es müssen auch Konsequenzen folgen. Alles beruht auf dem Test, von dem kleinen persönlichen Schaden, den jeder durch die Corona-Maßnahmen hat bis zu den großen Katastrophen für viel zu viele. Wer für andere zuständig ist, hat die Verantwortung, Schaden von ihm abzuwenden. Das verlange ich auch von meiner Landesregierung, gerade in diesen Zeiten. In diesem Sinne erwarte ich Ihre Antworten.\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 188656\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/188656/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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                    "\n\nvielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung! Da damit allerdings keine meiner Fragen beantwortet wurde, möchte ich noch einige Konkretisierungen hinzufügen.\n\nVorab ein Zitat unseres Bundesgesundheitsministers in „Sie fragen - Bundesgesundheitsminister Spahn antwortet / Nachbericht aus Berlin“: \n„Wir müssen jetzt aufpassen, dass wir nicht nachher durch zu umfangreiches Testen – klingt jetzt total … da muss man erstmal um zwei Ecken denken – durch zu umfangreiches Testen zu viele falsch Positive haben. Weil die Tests ja nicht 100% genau sind, sondern auch eine kleine, aber eben auch eine Fehlerquote haben. Und wenn sozusagen insgesamt das Infektionsgeschehen immer weiter runtergeht, und Sie gleichzeitig das Testen auf Millionen ausweiten, dann haben Sie auf einmal viel mehr falsch Positive als tatsächlich Positive. Das sind so die Dinge, mit denen man dann sozusagen erst konfrontiert wird in der weiteren Folge, und die Erkenntnisse.“ (https://youtu.be/iN9QAvtV2hA)\n\nNachtrag zu Frage / Antwort 1:\nTests müssen, wenn sie zur Diagnose an Patienten eingesetzt werden sollen, validiert und amtlich zugelassen werden. Es werden also konkrete Werte für Sensitivität und Spezifität ermittelt, um die Ergebnisse überhaupt beurteilen zu können, und es ist bekannt, wie und von wem die Daten erhoben wurden. Angaben wie „sehr hoch einzuschätzen, sie liegt bei nahezu 100%“ sind unkonkret, was ist Ihre Quelle dafür und für Ihre anderen Aussagen zur Spezifität? \nBei meiner Frage geht es auch nicht um die Sensitivität – also um falsch-negative Ergebnisse –, daher ist der Verweis auf das Robert-Koch-Institut nicht hilfreich, da auch dort das Problem der Spezifität der PCR zwar bekannt ist, aber der Öffentlichkeit gegenüber beharrlich verschwiegen wird.\nDaher nochmal meine Frage: Wie ist die genaue Spezifität des/der verwendeten Tests? Und zusätzlich: Wer hat sie wie ermittelt?\n\nNachtrag zu Frage / Antwort 2:\nAktuell liegt der Anteil der positiven Ergebnisse an den durchgeführten Tests seit einigen Wochen um 1% und die Ergebnisse des Extra-Ringversuchs von INSTAND Gesellschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien e.V. (340 SARS-CoV-2 Genom April 2020 Kommentar 20200502j_aktualisiert 20200603c.doc) zeigen eine durchschnittliche Spezifität um 98-99%. Daher kann man von 1-2% falsch-positiven Testergebnissen ausgehen – aktuell befinden wir hinsichtlich der Fallzahlen uns also in dem Bereich, wo es hauptsächlich bis ausschließlich falsch-positive Ergebnisse gibt. Ihre Behauptung, es komme „nicht zu falsch-positiven Ergebnissen“ stimmt also nicht.\nWeiterhin ist nicht richtig, dass „es keinerlei Hinweise gibt, dass die möglicherweise kreuzreagierenden Coronaviren in Deutschland und noch dazu beim Menschen vorkommen“. Ich verweise nochmal auf die Ergebnisse von INSTAND: ein Lysat aus nicht-infizierten Zellen war zu 0,7% falsch-positiv, das übliche Erkältungs-Coronavirus HCoV 229E zu 6,9%(!), und das ist nur eines von mehreren bekannten Erkältungs-Coronaviren. \nVon Untersuchungen mit weiteren üblichen Coronaviren des Menschen sowie bei Tieren würde ich zusätzliche Informationen über dadurch verursachte falsch-positive Tests erwarten. Möglicherweise lassen sich die Vorgänge in den Schlachthöfen so erklären, da dies nicht nur in Deutschland vorkommt, sondern auch in Kanada, den USA, Brasilien, Spanien, Kanada, Irland, Australien … Tierische Coronaviren, andere Viren, ganz andere Störfaktoren wären Möglichkeiten, die bestätigt oder ausgeschlossen werden sollten.\nUnd schließlich: eine PCR nochmal zu machen, bestätigt gar nichts. Dass der Test eines anderen Herstellers das gleiche Resultat ergibt, ist das mindeste, was man erwarten kann. Bei unterschiedlichen Ergebnissen ist (mindestens) einer von ihnen unbrauchbar.\nDaher nochmal meine Frage: Wie wollen Sie falsch-positive Ergebnisse, die es definitiv gibt, erkennen und wie wollen Sie sie von richtig-positiven Ergebnissen unterscheiden? Wo wird das dokumentiert?\n\nNachtrag zu Frage / Antwort 3:\nDass es keinen Korrekturbedarf gibt, ist falsch. \nBei inzwischen ca. 6 Millionen durchgeführten Tests würde eine angenommene gute Spezifität von 99% ca. 60.000 falsch-positive Ergebnisse ergeben. Mindestens in dieser Größenordnung liegt der offensichtlich erhebliche Korrekturbedarf.\nMan kann durch eine große Anzahl von regelmäßig in gleicher Größenordnung wiederholten SARS-CoV-2-Tests ohne einen einzigen real vorhandenen Infizierten dauerhaft einen R-Wert um 1 produzieren, da die RKI-Fallzahlen dann nur von der Anzahl der durchgeführten Tests (plus zeitliche / lokale Störfaktoren) abhängen und sich nur wenig verändern. Außerdem ist zu befürchten, dass die im Herbst beginnende Erkältungssaison nur durch die üblichen Viren wie HCoV 229E und die durch sie verursachten falsch-positiven Tests eine „Zweite Welle“ verursachen kann, die durch eine Erhöhung der Testzahlen weiter gesteigert würde.\nAllein durch falsch-positive PCR-Ergebnisse können die Corona-Maßnahmen vom Lockdown über Grenzschließungen bis zur Staatsverschuldung endlos weitergeführt werden. Und das OHNE ein einziges SARS-CoV-2.\nSolche Pseudo-Epidemien nehmen durch die Verwendung der PCR zu. Ein Fallbeispiel: Faith in Quick Test Leads to Epidemic That Wasn’t (New York Times 2.1.2007) - Fazit: “The big message is that every lab is vulnerable to having false positives … No single test result is absolute and that is even more important with a test result based on P.C.R.”\nDaher nochmal die Fragen: Wie haben Sie bisher falsch-positive Ergebnisse erkannt, wie haben Sie sie von richtig-positiven Ergebnissen unterschieden? Ist die Gesamtzahl der bisher gemeldeten Fälle seit 1.1.2020 bereits entsprechend korrigiert und wo ist das dokumentiert?\n\nIch bitte hiermit nochmal um konkrete Antworten und darum, sich mit der Problematik wirklich auseinanderzusetzen. Dass Herr Spahn beginnt, sich Gedanken zu machen, ist ein gutes Zeichen, aber es müssen auch Konsequenzen folgen. Alles beruht auf dem Test, von dem kleinen persönlichen Schaden, den jeder durch die Corona-Maßnahmen hat bis zu den großen Katastrophen für viel zu viele. Wer für andere zuständig ist, hat die Verantwortung, Schaden von ihm abzuwenden. Das verlange ich auch von meiner Landesregierung, gerade in diesen Zeiten. In diesem Sinne erwarte ich Ihre Antworten.\n\nMit freundlichen Grüßen\n"
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