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        "letter_end": "Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden",
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                "long_description": "Das Informationsfreiheitsgesetz von Nordrhein-Westfalen gibt Ihnen das Recht Auskunft aus Dokumente und Akten der Verwaltung zu erhalten. Sie können lediglich existierende Informationen erfragen. Wenn Sie dieses Gesetz geschickt einsetzen, dann können Sie einen Beitrag leisten, die Kultur der Amtsverschwiegenheit zu mindern und das Handeln Ihrer Verwaltung öffentlicher machen.\r\n\r\nDie Besonderheit des IFG NRW ist, dass nur natürliche Personen und keine juristischen Personen Antragsrecht besitzen. Diese Einschränkung der Antragsberechtigung kann dadurch umgangen werden, dass für juristische Personen eine Einzelperson – z.B. der Firmenchef, der Vereinsvorsitzende etc. – den Antrag stellt.\r\n\r\nEin weitere interessanter Unterschied zum IFG des Bundes liegt daran, dass das IFG NRW eine Abwägung des öffentlichen Interesses gegenüber Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 8) vorsieht. Ein Zugang ist trotz vorliegender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegeben, \"wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur geringfügig wäre\". Dieser sogenannte Public Interest Test fehlt im Bundes-IFG.\r\n \r\nDer oder die \"Beauftragte für das Recht auf Information\" kann angerufen werden, wenn der Anfragesteller sein Recht auf Informationszugang nach dem IFG NRW verletzt sieht. Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW ist auch der Beauftragte für die Informationsfreiheit. Wurde Ihre Anfrage auf FragDenStaat.de abgelehnt oder nur teilweise beantwortet, haben Sie über ein Formular direkt die Möglichkeit mit dem Beauftragten für die Informationsfreiheit in Kontakt zu treten. Dabei wird ein Link zur bisherigen Korrespondenz mit der Behörde auf FragDenStaat.de mitgeschickt.",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§5 (4)  Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Information der Antragstellerin oder dem Antragsteller bereits zur Verfügung gestellt worden ist oder wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.\r\n§6 a) Beeinträchtigung von Landesverteidigung, internationalen Beziehungen...\r\n§6 b) Beeinträchtigung von Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens...\r\n§6 c) Offenbarung von Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen des Bundes anderer Länder ohne deren Zustimmung\r\n§6 Anhaltspunkte, dass Informationen zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung missbraucht werden sollen\r\n§7 (1) Entwürfe, Arbeiten und Beschlüsse zu Entscheidungen, sowie Protokolle vertraulicher Beratungen\r\n§7 (2) a) Bezug auf Willensbildungsprozess innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen\r\n§7 (2) b) Beeinträchtigung von Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung\r\n§7 (2) c) Information ausschließlich Bestandteil von Vorentwürfen und Notizen\r\n§8 Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen mit wirtschaftlichem Schaden\r\n§9 Schutz personenbezogener Daten",
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                "long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
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                "letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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            "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nInformationsübersichten der Verwaltung der Generalstaatsanwaltschaft über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010, 2009, falls möglich mit Aufschlüsselung nach Staatsanwaltschaft bzw. gem. Ihren Kategorisierungen in den Informationssammlungen.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\n\n\nAnfragenr: 194683\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/194683/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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            "content": "Sehr geehrte<Information-entfernt>\n\nSie vertreten eine Rechtsauffassung, die von der ständigen Rechtsauffassung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit diametral abweicht. \n\nDie Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Gesetz ausdrücklich die pseudo- bzw. anonyme Antragsstellung ermöglicht. Ein Antrag nach dem IFG NRW kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Der Gesetzgeber hat somit ausdrücklich zwei Antragsarten (mündlich und elektronisch) zugelassen, bei denen es eine sichere Identifizierbarkeit des/der Antragstellers/in eventuell nicht gegeben sein kann. Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gesehen wird (s. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 13/1311) und die Ausübung von Kontrollmöglichkeiten gegenüber dem Staat durch die Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden sollte, hat der Gesetzgeber jedoch ganz bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung gestellt. Auch muss die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Antragstellungen allein schon deshalb gewährleistet sein, um eventuellen negativen Folgen für die Antragenden vorzubeugen. Die einzige durch den Gesetzgeber vorgesehene materielle Antragsvoraussetzung ist, dass der Antrag erkennen lassen muss, auf welche Information er gerichtet ist. Zu der Frage, ob ein elektronisch gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW zulässig ist, wurde bereits im 22. Datenschutz und Informationsfreiheitsbericht auf Seite 100 Stellung bezogen. Hierbei handelt es sich um Anträge, die über die Internetplattform fragdenstaat.de gestellt wurden (zu finden unter: https://www.ldi.nrw.de) Zudem wurde am 30.06.2016 in der 86. Innenausschusssitzung des Landtags der elektronische Zugang von Anträgen auf Informationszugang nach dem IFG NRW erörtert. Im Ausschuss stellte die Landesregierung ausdrücklich klar, dass Anträge, die über die Internetplattform Fragenstaat gestellt werden, grundsätzlich beantwortet werden (ich verweise hierzu auf das Protokoll, Seite 17, zu finden unter: https://www.landtag.nrw.de) \n\nIch rüge Ihren Bescheid zu dem Antrag, vermisse zudem die obligatorische Information zur Datenverarbeitung nach der DSGVO-EU, weswegen Sie auch keine personenbezogenen Daten abfragen oder verarbeiten dürfen. \n\nWährend ich auf die Informationen und die fehlenden, obligatorischen Hinweise nach der DSGVO-EU über die von Ihnen anlasslos begehrte Datenverarbeitung und -erhebung warte, erinnere ich Sie an Folgendes. \n\n\"Die Formlosigkeit der Antragstellung, die vom Gesetzgeber so entschieden worden ist, ist zu respektieren.\" Schoch, Informationsfreiheitsgesetz: IFG, Kommentar, 2016, § 7, Rn. 19. \n\n\"Der Antragsteller entscheidet über die Form der Antragstellung. Verbreitet ist die Antragstellung per E-Mail; auf diese Vorgehensweise des Antragstellers wird gerichtlich verschiedentlich ausdrücklich hingewiesen.\" [Ebd., Rn. 17] \n\nIch habe meinen Antrag per email gestellt. Dies reicht für Ihre Aufgabenerfüllung im Rahmen der Erteilung der einfachen Antwort und der klar eingegrenzten Information vollkommen aus. \n\nBitte missachten Sie nicht die Rechtsauffassungen der Landesbeauftragten.\n\nMit freundlichen Grüßen\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\n\n\nAnfragenr: 194683\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/194683/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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            "content": "Sehr geehrte<Information-entfernt>\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/194683/\n\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil anlasslos und ohne die Vorabzusendung von Datenschutzhinweisen personenbezogene Daten zum Antrag nach IFG NRW abgefragt werden.\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\nAnhänge:\n - 194683.pdf\n\n\nAnfragenr: 194683\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/194683/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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            "content": "Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.08.2020 wird hiermit bestätigt. \r\n\r\nAllgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.\r\n\r\n--\r\nDie Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf\r\nTel.: 0211-38424-0\r\nFax: 0211-38424-10\r\nE-Mail: <<E-Mail-Adresse>>\r\nInternet: www.ldi.nrw.de\r\n\r\n \r\nAllgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse:\r\nwww.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: <Information-entfernt>\nGesendet: Dienstag, 18. August 2020 12:56\r\nAn: ZF LDI Poststelle (LDI) <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\nBetreff: Vermittlung bei Anfrage „Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2020“ [#194683] [#194683]\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\r\n\r\nhttps://fragdenstaat.de/a/194683/\r\n\r\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil anlasslos und ohne die Vorabzusendung von Datenschutzhinweisen personenbezogene Daten zum Antrag nach IFG NRW abgefragt werden.\r\n\r\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\r\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    " Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse:\r\nwww.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: <Information-entfernt>\nGesendet: Dienstag, 18. August 2020 12:56\r\nAn: ZF LDI Poststelle (LDI) <"
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                    "<Name und E-Mail-Adresse>"
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                    ">\r\nBetreff: Vermittlung bei Anfrage „Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2020“ [#194683] [#194683]\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\r\n\r\n"
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                    "\r\n\r\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil anlasslos und ohne die Vorabzusendung von Datenschutzhinweisen personenbezogene Daten zum Antrag nach IFG NRW abgefragt werden.\r\n\r\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\r\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
                ]
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            "subject": "Vermittlung bei Anfrage „Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2020“ [#194683] [#194683]",
            "content": "Sehr geehrte<Information-entfernt>\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/194683/\n\nWerden Sie eine Anweisung an die Behörde gem. Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO-EU erteilen, auf anlasslose Abfrage personenbezogener Daten nach IFG NRW zu verzichten?\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\n\nMit freundlichen Grüßen\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\nAnhänge:\n - 194683.pdf\n\n\nAnfragenr: 194683\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/194683/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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                    "\n\nWerden Sie eine Anweisung an die Behörde gem. Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO-EU erteilen, auf anlasslose Abfrage personenbezogener Daten nach IFG NRW zu verzichten?\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\n\nMit freundlichen Grüßen\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\nAnhänge:\n - 194683.pdf\n\n\nAnfragenr: 194683\nAntwort an: "
                ],
                [
                    true,
                    "<<E-Mail-Adresse>>"
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                    "\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
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                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n"
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            "subject": "AW:  „Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2020“ [#194683] [#194683]",
            "content": "Sehr geehrte<Information-entfernt>\n\nich bitte Sie, im ersten Schritt mit der LDI NRW zu kooperieren und ihre Rechtsauffassung nicht weiter zu missachten, zudem ohne Datenschutzhinweise generell keine Daten abzufragen.\n\nDa zudem eine Eingabe an den Landtag durch eine Strohperson geplant ist, weise ich auf Folgendes im Rahmen des nicht motivationsbedürftigen, formlosen Antrags hin:\n\nEin (nicht der einzige) Hintergrund der nicht motivationsbedürftigen Anfrage ist der seit Jahren in Fachkreisen auch für andere Bundesländer bekannte und statistisch z. T. grob geschätzte Umstand der vielfältigen Beeinflussungen von wirtschaftlichen abhängigen Sachverständigen vor Gericht, zudem die aktuelle Verhaftung eines leitenden hessischen Oberstaatsanwalts aufgrund des geschäftsmäßigen Korruptionsverdachts:\n\nhttps://www.hessenschau.de/panorama/oberstaatsanwalt-unter-korruptionsverdacht-alles-zum-fall-alexander-b,gutachten-fragen-antworten-100.html?fbclid=IwAR0E8pkepetOtACXr4DfTGnmGY-CULU71FqEf8B6Qg-WQgkDd1X5HiUa3fk\n\nIn Fachkreisen wird seit Jahren die Verquickung von Justiz und Gutachterwesen diskutiert: \"Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafios\" (c) \nhttps://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/\n\n\"Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestellten\" (2008):  https://www.welt.de/welt_print/article2056490/Warum-bayerische-Richter-immer-wieder-denselben-Gutachter-bestellten.html?fbclid=IwAR1JLW5lexxx1nKycRRzXqqKqKeOG5pH28O_bgB0a9whiZkkYYeDxRsGDfI\n\nJordan B, Prof. Gresser U: Wie unabhängig sind Gutachter? Ergebnisse einer Befragung unter 548 medizinischen und psychologischen Sachverständigen in Bayern 2013, Der Sachverständige 4/2014 vom 08.04.2014; 41: S. 71-83, Verlag C.H. Beck München \nhttps://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben\n\nMit freundlichen Grüßen\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\n\n\nAnfragenr: 194683\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/194683/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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                    "Sehr geehrte<Information-entfernt>\n\nich bitte Sie, im ersten Schritt mit der LDI NRW zu kooperieren und ihre Rechtsauffassung nicht weiter zu missachten, zudem ohne Datenschutzhinweise generell keine Daten abzufragen.\n\nDa zudem eine Eingabe an den Landtag durch eine Strohperson geplant ist, weise ich auf Folgendes im Rahmen des nicht motivationsbedürftigen, formlosen Antrags hin:\n\nEin (nicht der einzige) Hintergrund der nicht motivationsbedürftigen Anfrage ist der seit Jahren in Fachkreisen auch für andere Bundesländer bekannte und statistisch z. T. grob geschätzte Umstand der vielfältigen Beeinflussungen von wirtschaftlichen abhängigen Sachverständigen vor Gericht, zudem die aktuelle Verhaftung eines leitenden hessischen Oberstaatsanwalts aufgrund des geschäftsmäßigen Korruptionsverdachts:\n\nhttps://www.hessenschau.de/panorama/oberstaatsanwalt-unter-korruptionsverdacht-alles-zum-fall-alexander-b,gutachten-fragen-antworten-100.html?fbclid=IwAR0E8pkepetOtACXr4DfTGnmGY-CULU71FqEf8B6Qg-WQgkDd1X5HiUa3fk\n\nIn Fachkreisen wird seit Jahren die Verquickung von Justiz und Gutachterwesen diskutiert: \"Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafios\" (c) \nhttps://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/\n\n\"Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestellten\" (2008):  https://www.welt.de/welt_print/article2056490/Warum-bayerische-Richter-immer-wieder-denselben-Gutachter-bestellten.html?fbclid=IwAR1JLW5lexxx1nKycRRzXqqKqKeOG5pH28O_bgB0a9whiZkkYYeDxRsGDfI\n\nJordan B, Prof. Gresser U: Wie unabhängig sind Gutachter? Ergebnisse einer Befragung unter 548 medizinischen und psychologischen Sachverständigen in Bayern 2013, Der Sachverständige 4/2014 vom 08.04.2014; 41: S. 71-83, Verlag C.H. Beck München \nhttps://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben\n\nMit freundlichen Grüßen\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\n\n\nAnfragenr: 194683\nAntwort an: "
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            "content": "Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.08.2020 wird hiermit bestätigt. \r\n\r\nAllgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.\r\n\r\n--\r\nDie Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf\r\nTel.: 0211-38424-0\r\nFax: 0211-38424-10\r\nE-Mail: <<E-Mail-Adresse>>\r\nInternet: www.ldi.nrw.de\r\n\r\n \r\nAllgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse:\r\nwww.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: <Information-entfernt>\nGesendet: Mittwoch, 26. August 2020 11:50\r\nAn: ZF LDI Poststelle (LDI) <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\nBetreff: Vermittlung bei Anfrage „Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2020“ [#194683] [#194683]\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\r\n\r\nhttps://fragdenstaat.de/a/194683/\r\n\r\nWerden Sie eine Anweisung an die Behörde gem. Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO-EU erteilen, auf anlasslose Abfrage personenbezogener Daten nach IFG NRW zu verzichten?\r\n\r\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    " Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse:\r\nwww.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: <Information-entfernt>\nGesendet: Mittwoch, 26. August 2020 11:50\r\nAn: ZF LDI Poststelle (LDI) <"
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                [
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                    "<Name und E-Mail-Adresse>"
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                    ">\r\nBetreff: Vermittlung bei Anfrage „Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2020“ [#194683] [#194683]\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\r\n\r\n"
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                    true,
                    "https://fragdenstaat.de/a/194683/"
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                [
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                    "\r\n\r\nWerden Sie eine Anweisung an die Behörde gem. Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO-EU erteilen, auf anlasslose Abfrage personenbezogener Daten nach IFG NRW zu verzichten?\r\n\r\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
                ]
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            "sender": "Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen",
            "status_name": "Warte auf Antwort",
            "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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            "subject": "1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)",
            "content": "Der Generalstaatsanwalt\n\nDüsseldorf, 27. August 2020\n\n1500 - 171 (SH I)\n\n\nInformationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)\nIhr Antrag vom 6. August 2020; Ihre E-mails vom 18. und 26. August 2020\n\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\nsoweit die hiesige E-mail vom 17. August 2020 versehentlich ohne den Hinweis auf die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Angelegenheiten der Justizverwaltung nach der DSGVO versandt wurde, bitte ich dieses Versehen zu ent­schuldigen. Den Hinweis auf das Informationsblatt zum Datenschutz finden Sie unten.\n\nIn der Sache  wird nicht verkannt, dass Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW auch zulässigerweise in elektronischer Form gestellt werden können. Indes wird die Meinung nicht geteilt, dass dies auch anonym geschehen kann. Zur ordnungsge­mäßen Bearbeitung - insbesondere auch im Hinblick auf eine mögliche Kostentragung - ist die Kenntnis, welche Person bzw. Personengruppe hinter der Antragstellung steht, unerlässlich (vgl. auch Schoch, IFG, 2. Aufl., §1, Rn. 88).\n\nIm Übrigen weise ich darauf hin, dass nach § 4 Abs. 1 IFG NRW lediglich ein Anspruch auf Zugang zu hier vorhandenen amtlichen Informationen besteht.\n\nDie von Ihnen gewünschten Informationen liegen hier nicht vor.\nEin Anspruch, diese - soweit überhaupt möglich - ggfs. unter Zuhilfenahme externer Stelle zu beschaffen, besteht nicht.\n\nSofern Sie einen rechtmittelfähigen Bescheid erhalten möchten, teilen Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift mit.\nAnsonsten betrachte ich die Angelegenheit als erledigt.\n\nHochachtungsvoll",
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                    "Der Generalstaatsanwalt\n\nDüsseldorf, 27. August 2020\n\n1500 - 171 (SH I)\n\n\nInformationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)\nIhr Antrag vom 6. August 2020; Ihre E-mails vom 18. und 26. August 2020\n\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\nsoweit die hiesige E-mail vom 17. August 2020 versehentlich ohne den Hinweis auf die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Angelegenheiten der Justizverwaltung nach der DSGVO versandt wurde, bitte ich dieses Versehen zu ent­schuldigen. Den Hinweis auf das Informationsblatt zum Datenschutz finden Sie unten.\n\nIn der Sache  wird nicht verkannt, dass Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW auch zulässigerweise in elektronischer Form gestellt werden können. Indes wird die Meinung nicht geteilt, dass dies auch anonym geschehen kann. Zur ordnungsge­mäßen Bearbeitung - insbesondere auch im Hinblick auf eine mögliche Kostentragung - ist die Kenntnis, welche Person bzw. Personengruppe hinter der Antragstellung steht, unerlässlich (vgl. auch Schoch, IFG, 2. Aufl., §1, Rn. 88).\n\nIm Übrigen weise ich darauf hin, dass nach § 4 Abs. 1 IFG NRW lediglich ein Anspruch auf Zugang zu hier vorhandenen amtlichen Informationen besteht.\n\nDie von Ihnen gewünschten Informationen liegen hier nicht vor.\nEin Anspruch, diese - soweit überhaupt möglich - ggfs. unter Zuhilfenahme externer Stelle zu beschaffen, besteht nicht.\n\nSofern Sie einen rechtmittelfähigen Bescheid erhalten möchten, teilen Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift mit.\nAnsonsten betrachte ich die Angelegenheit als erledigt.\n\nHochachtungsvoll"
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            "content": "Sehr geehrte<Information-entfernt>\n\nvielen Dank für die Information, dass Informationen nicht vorhanden seien.\n\nHaben Sie die Informationsübersichten zu Korruptionsvorbeugung und Vorbeugung wirtschaftlicher Abhängigkeitsstrukturen im generalstaatsanwaltlichen Sachverständigenwesen? Haben Sie verpflichtend mind. das 4-Augenprinzip bei Auftragsvergabe?\n\nIch verweise auf die Pläne, wie sie derzeit im Rechtsausschuss in Hessen diskutiert werden, v. a. betr. das \"4-Augenprinzip\" oder weitergehende Maßnahmen zur Vorbeugung der Korruption und \"regelrecht mafiöser Strukturen\" (titeltragendes Zitat in einem Artikel in der lto vor Jahren) im staatsanwaltlichen und gerichtlichen Sachverständigenwesen. Ich verweise hier auf die Pläne des hess. Justizministeriums, nach der Verhaftung eines leitenden hess. Oberstaatsanwalts und seiner jahrelangen Komplizen in Folge einer zufälligen Anzeige durch Ex-Lebensgefährting sowie nach der entsprechenden Offenbarung der systemischen Verquickungen zwischen Justiz und Gutachterwesen, wie sie seit Jahren auch für andere Bundesländer in Fachliteratur und Forschung diskutiert wurden.\n\nMit freundlichen Grüßen\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\n\n\nAnfragenr: 194683\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/194683/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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