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"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"description": "1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nBistro Manavgat\r\nFischersteig 1a\r\n17166 Teterow\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.",
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"1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nBistro Manavgat\r\nFischersteig 1a\r\n17166 Teterow\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich."
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"request_note_html": "<p><strong>Anfragen erfordern Schriftform</strong></p>\n<ul>\n<li>IFG-Anfragen an Behörden in Mecklenburg-Vorpommern müssen schriftlich mit Unterschrift gestellt werden. Wir können für Sie ein Fax versenden, wenn Sie Ihre Unterschrift bei uns hinterlegen. Falls Sie das noch nicht getan haben, werden wir Sie dazu auf Ihrer Anfrageseite auffordern.</li>\n</ul>",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nIch verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"request_note": "Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.",
"request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
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"letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 4 Abs. 1 LPrG M-V zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (vgl. zu Auskünften nach Landespressegesetzen etwa VG Sigmaringen, Urteil vom 9. Februar 2023 – 2 K 410/22; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts siehe BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16). \r\n\r\nVerweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_start": "Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Landes-Umweltinformationsgesetz (LUIG M-V).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nBistro Manavgat\r\nFischersteig 1a\r\n17166 Teterow\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 196794\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/196794/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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"subject": "Ihre Anträge vom 08. September 2020 nach § 1 und 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Empfangsbestätigung",
"content": "Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 des VIG beträgt die Frist zur Bescheidung Ihres Antrags in der Regel bis zu\r\neinem Monat. Aufgrund der Anhörung von beteiligten Dritten, in diesem Fall die Betriebsinhaber der oben\r\ngenannten Betriebe, verlängert sich in diesem Fall die Bearbeitungszeit gemäß§ 5 Abs. 2 Satz 2 des VIG\r\njeweils auf 2 Monate. ·\r\nDie Auskunftserteiiung ist gemäß § 7 Abs. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1 000 €\r\ngebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn der\r\nbetroffene Betrieb ,Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In dem Fall werden Ihnen\r\ngegenüber kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben.\r\nIm Falle der Nachfrage des Betriebsinhabers gemäß§ 5 Abs. 2 S. 4 VIG bzgl. Ihrer persönlichen Daten\r\nwerden Sie über die Weitergabe Ihrer Daten entsprechend informiert. Die Bearbeitung Ihrer Anträge\r\nerfolgt grundsätzlich per Postweg, nicht per E-Mail.",
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"subject": "Ihr Antrag vom 08. September 2020 nach §§ 1 und 2 des· Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum Imbiss \"Manavgat\", Fischersteig 1 a . in 17166 Teterow",
"content": "bezüglich Ihres Antrags vom 08. September 2020 per E-Mail über .fraq-den-staat.de\" zur\r\nHerausgabe von Informationen über die letzten beiden Betriebsprüfungen des im Betreff\r\n. genannten Betriebes erhalten Sie gemäß § 6 Abs. 1 VIG folgenden\r\nGrundbescheid\r\n1. Ihrem Antrag wird insofern stattgegeben, dass Ihnen der Inhalt der Kontrollberichte\r\n. der letztem beiden Betriebsprüfungen mitgeteilt wird.\r\n2. Der Zugang zu den nachgesuchten Informationen erfolgt durch schriftliche Mitteilung\r\ndes Inhaltes der letzten Kontrollberichte an Ihre Postanschrift nach Ablauf einer Frist\r\nvon 14 Tagen ab Zustellung des Bescheides an den beteiligten Dritten.\r\n3. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.",
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"Ihr Antrag vom 08. September 2020 nach §§ 1 und 2 des· Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum Imbiss \"Manavgat\", Fischersteig 1 a . in 17166 Teterow"
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"bezüglich Ihres Antrags vom 08. September 2020 per E-Mail über .fraq-den-staat.de\" zur\r\nHerausgabe von Informationen über die letzten beiden Betriebsprüfungen des im Betreff\r\n. genannten Betriebes erhalten Sie gemäß § 6 Abs. 1 VIG folgenden\r\nGrundbescheid\r\n1. Ihrem Antrag wird insofern stattgegeben, dass Ihnen der Inhalt der Kontrollberichte\r\n. der letztem beiden Betriebsprüfungen mitgeteilt wird.\r\n2. Der Zugang zu den nachgesuchten Informationen erfolgt durch schriftliche Mitteilung\r\ndes Inhaltes der letzten Kontrollberichte an Ihre Postanschrift nach Ablauf einer Frist\r\nvon 14 Tagen ab Zustellung des Bescheides an den beteiligten Dritten.\r\n3. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei."
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"subject": "Ihr Antrag vom 08. September 2020 nach § 1 und 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum Imbiss \"Manavgat\", Fischersteig 1a in 17166 Teterow",
"content": "1. Die letzten beiden Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im oben\r\ngenannten Betrieb fanden am 08.06.2020 und 04.08.2020 statt.\r\n2. Bei der Kontrolle am 08.06.2020 wurden folgende offensichtlichen\r\nlebensmittelrechtlichen Mängel festgestellt:\r\na. Konzeptionell: Lagerung von offenen Lebensmitteln mit anderen\r\nGegenständen in einem Lagerraum, . welcher über 'den Außenbereich zu\r\nbetreten ist; 'auch befindet sich dort eine Gemüseschneidemaschine, welche\r\ndort auch benutzt wird. Bei der Verarbeitung von Lebensmitteln kann eine\r\nnachteilige Beeinflussung dort nicht ausgeschlossen werden.\r\nb. Arbeitshygiene: geöffnetes Fenster im Lagerbereich der Küche ohne\r\nentsprechenden Insektenschutz.\r\nc. Betriebshygiene: verschmutzte Dichtungsgummis an den Kühlungen im\r\n. Küchenbereich.",
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"1. Die letzten beiden Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im oben\r\ngenannten Betrieb fanden am 08.06.2020 und 04.08.2020 statt.\r\n2. Bei der Kontrolle am 08.06.2020 wurden folgende offensichtlichen\r\nlebensmittelrechtlichen Mängel festgestellt:\r\na. Konzeptionell: Lagerung von offenen Lebensmitteln mit anderen\r\nGegenständen in einem Lagerraum, . welcher über 'den Außenbereich zu\r\nbetreten ist; 'auch befindet sich dort eine Gemüseschneidemaschine, welche\r\ndort auch benutzt wird. Bei der Verarbeitung von Lebensmitteln kann eine\r\nnachteilige Beeinflussung dort nicht ausgeschlossen werden.\r\nb. Arbeitshygiene: geöffnetes Fenster im Lagerbereich der Küche ohne\r\nentsprechenden Insektenschutz.\r\nc. Betriebshygiene: verschmutzte Dichtungsgummis an den Kühlungen im\r\n. Küchenbereich."
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"subject": "Ihr Antrag vom 08. September 2020 nach § 1 und 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum Imbiss \"Manavgat\", Fischersteig 1a in 17166 Teterow Informationszugang",
"content": "1. Die letzten beiden Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im oben\r\ngenannten Betrieb fanden am 08.06.2020 und 04.08.2020 statt.\r\n2. Bei der Kontrolle am 08.06.2020 wurden folgende offensichtlichen\r\nlebensmittelrechtlichen Mängel festgestellt:\r\na. Konzeptionell: Lagerung von offenen Lebensmitteln mit anderen\r\nGegenständen in einem Lagerraum, welcher über den Außenbereich zu\r\nbetreten ist; auch befindet sich dort eine Gemüseschneidemaschine, welche\r\ndort auch benutzt wird. Bei der Verarbeitung von Lebensmitteln kann eine\r\nnachteilige Beeinflussung dort nicht ausgeschlossen werden.\r\nb. Arbeitshygiene: geöffnetes Fenster im Lagerbereich der Küche ohne\r\nentsprechenden Insektenschutz.\r\nc. Betriebshygiene: verschmutzte Dichtungsgummis an den Kühlungen im\r\nKüchenbereich .\r\n\r\nd. Produktkennzeichnung: im Verkaufskühlschrank im Wartebereich wurden\r\nimmer noch Getränkedosen ohne deutsche Kennzeichnung und Pfandlabel\r\nvorrätig gehalten.\r\ne. Schulung Personal: die Gesundheitsbescheinigung eines Mitarbeiters konnte\r\nauf Verlangen nicht vorgelegt werden.\r\n3. Bei der Kontrolle am 04.08.2020 wurden keine offensichtlichen\r\nlebensmittelrechtlichen Mängel festgestellt. Die bei der Kontrolle am 08.06.2020\r\nfestgestellten Mängel wurden vollständig behoben.",
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"1. Die letzten beiden Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im oben\r\ngenannten Betrieb fanden am 08.06.2020 und 04.08.2020 statt.\r\n2. Bei der Kontrolle am 08.06.2020 wurden folgende offensichtlichen\r\nlebensmittelrechtlichen Mängel festgestellt:\r\na. Konzeptionell: Lagerung von offenen Lebensmitteln mit anderen\r\nGegenständen in einem Lagerraum, welcher über den Außenbereich zu\r\nbetreten ist; auch befindet sich dort eine Gemüseschneidemaschine, welche\r\ndort auch benutzt wird. Bei der Verarbeitung von Lebensmitteln kann eine\r\nnachteilige Beeinflussung dort nicht ausgeschlossen werden.\r\nb. Arbeitshygiene: geöffnetes Fenster im Lagerbereich der Küche ohne\r\nentsprechenden Insektenschutz.\r\nc. Betriebshygiene: verschmutzte Dichtungsgummis an den Kühlungen im\r\nKüchenbereich .\r\n\r\nd. Produktkennzeichnung: im Verkaufskühlschrank im Wartebereich wurden\r\nimmer noch Getränkedosen ohne deutsche Kennzeichnung und Pfandlabel\r\nvorrätig gehalten.\r\ne. Schulung Personal: die Gesundheitsbescheinigung eines Mitarbeiters konnte\r\nauf Verlangen nicht vorgelegt werden.\r\n3. Bei der Kontrolle am 04.08.2020 wurden keine offensichtlichen\r\nlebensmittelrechtlichen Mängel festgestellt. Die bei der Kontrolle am 08.06.2020\r\nfestgestellten Mängel wurden vollständig behoben."
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"sender": "Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt",
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"subject": "AW: Ihr Antrag vom 08. September 2020 nach § 1 und 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum Imbiss \"Manavgat\", Fischersteig 1a in 17166 Teterow Informationszugang [#196794]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\nvielen Dank für die Zusendung der angeforderten Informationen. \nAllerdings bin ich etwas irritiert, weil Sie mir gleich zwei Schreiben hierzu sowohl mit Absendedatum vom 20.11.2020 wie auch vom 23.11.2020 zugesandt haben.\nAugenscheinlich sind die beiden Schreiben inhaltsgleich bis auf das Datum. Hat das einen speziellen Grund oder handelt es sich um ein Versehen?\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 196794\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/196794/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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