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        "description": "Innere Sicherheit und Schutz der Verfassung\r\nDas Bundesministerium des Innern ist verantwortlich für die innere Sicherheit. Dazu gehören sowohl die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als auch der Schutz unserer Verfassung. Nur so können die Grundwerte der Verfassung gelebte Wirklichkeit in unserer Gesellschaft bleiben. Bei diesen Aufgaben wird das BMI vom Bundesamt für Verfassungsschutz, vom Bundeskriminalamt, von der Bundespolizei und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt. Durch Sicherheitspartnerschaften mit den Ländern fördert er die Zusammenarbeit mit den Landespolizeien.\r\nKampf gegen Terrorismus\r\nDer internationale Terrorismus hat sich mit den Anschlägen vom 11. September 2001 als eine weltweite Bedrohung erwiesen. Das Ausmaß der Gewaltbereitschaft, die logistische Vernetzung und die langfristig angelegte und grenzüberschreitende Vorgehensweise der Täter haben die Gefahren deutlich vor Augen geführt. Die Bundesregierung hat die erforderlichen Maßnahmen mit höchster Priorität umgesetzt, zum Beispiel durch die intensiveren Personen- und Gepäckkontrollen auf Flughäfen oder den Einsatz bewaffneter Flugbegleiter der Bundespolizei. Der Gesetzgeber hat mit dem zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Terrorismusbekämpfungsgesetz zahlreiche Sicherheitsgesetze den neuen Bedrohungen angepasst.\r\nBevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe\r\nDer Katastrophenschutz im Frieden, etwa bei Naturkatastrophen, Unfällen, Seuchen und terroristischen Anschlägen, ist Ländersache. Im Rahmen der \"Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland\" unterstützt der Bund über das BMI die Länder u.a. bei Ausstattung, Ausbildung und Ressourcenmanagement sowie durch Freistellung von Wehrpflichtigen für den Katastrophenschutz. Bei der Aufgabenerfüllung wird das BMI dabei vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und dem Technischen Hilfswerk ünterstützt.\r\nÖffentlicher Dienst\r\nDer Bundesminister des Innern ist zuständig für den öffentlichen Dienst. Über 5 Millionen Menschen sind in Deutschland beim Staat - beim Bund, bei den Ländern und Gemeinden - beschäftigt. Die Verwaltung soll modernisiert und den neuen Anforderungen der heutigen Zeit angepasst werden, das Dienstrecht soll reformiert und dadurch unter anderem flexibler werden. Bürokratische Hindernisse sollen abgebaut werden. Ziel ist der \"aktivierende Staat\": modern, effizient, bürgerorientiert. Der Staat soll nicht alle Aufgaben an sich ziehen, sondern auch den Bürger dabei unterstützen, sich für das Gemeinwohl zu engagieren. Der Wandel zu einem modernen Staat mit einer modernen Verwaltung ist eine wichtige Aufgabe der Innenpolitik.\r\nVerwaltungsmodernisierung\r\nDie erfolgreichen Prozesse der Modernisierung der Verwaltung aus dem Programm \"Moderner Staat - Moderne Verwaltung\" werden konsequent fortgeführt. Bausteine für ein modernes Verwaltungsmanagement sind die weitere Verbesserung der Behördenorganisation, die Nutzung betriebswirtschaftlicher Steuerungselemente wie Controlling und Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), die Ausweitung der Kooperation mit Privaten (Private Public Partnership) und organisatorische Aspekte einer verstärkten flächendeckenden Nutzung neuer Technologien.\r\nBürokratieabbau\r\nWeniger Bürokratie ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Mit der Initiative Bürokratieabbau sollen bürokratische Vorgaben reduziert werden, um Innovations- und Investitionskräfte freizusetzen und die Bürgerinnen und Bürger von überflüssigen Verwaltungspflichten zu entlasten. Der Gesamtansatz zum Bürokratieabbau geht von folgenden Leitlinien aus: Konzentration auf wenige, besonders wichtige Handlungsfelder; gezielte, spürbare Entlastung möglichst vieler Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen; Nutzung moderner Technik zur Vereinfachung der Geschäftsprozesse. Bürokratieabbau wird dabei als ein dynamischer Prozess verstanden, der ständig fortgeschrieben und nachhaltig begleitet werden muss.\r\nInformationsgesellschaft\r\nDer Bundesminister des Innern kümmert sich um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Informationsgesellschaft. Er sorgt dafür, dass sie den neuen Informations- und Kommunikationstechniken vertrauen können und dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt. Jeder Bürger hat das Recht, dass seine persönlichen Daten geschützt werden. Zugleich verlangt die moderne Informationsgesellschaft einen intensiven Datenaustausch. Beide Aspekte müssen in Einklang gebracht werden. Eine moderne Verwaltung ist ein wichtiger Standortfaktor. Das BMI ist dafür zuständig, dass Verwaltungsprozesse schneller und effizienter werden - zum Beispiel mit Hilfe der erfolgreich abgeschlossenen Initiative BundOnline 2005 - mehr als 400 internetfähige Dienstleistungen stehen zur Verfügung.\r\nStatistik\r\nIm demokratischen Staat hat jeder Anspruch auf einen zuverlässigen, objektiven und leicht zugänglichen Informationsservice. Den bieten in Deutschland das dem BMI zugeordnete Statistische Bundesamt und die 16 Statistischen Ämter der Länder. Sie liefern Daten der Bundesstatistik über die wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Situation in Deutschland. Diese Daten sind für die Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung, aber auch für jedermann wichtige Entscheidungsgrundlagen. Sie helfen, teure Fehlentscheidungen zu vermeiden.\r\nPolitische Bildung\r\nPolitische Bildung ist das Fundament jedes demokratischen Staates. Der moderne Staat braucht mündige, verantwortungsbereite und für das Gemeinwohl sich engagierende Bürgerinnen und Bürger. Durch die Bundeszentrale für politische Bildung fördert der Bundesminister des Innern die politische Bildung in Deutschland.\r\nMigrationspolitik\r\nMit der Schaffung eines modernen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 und der Green-Card-Regelung von 2001 wurden die ersten Schritte zu einer umfassenden und zeitgemäßen Migrationspolitik gemacht. Das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz enthält eine Neuregelung des gesamten Ausländerrechts. Es bezweckt insbesondere eine Gesamtsteuerung und -begrenzung der Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen unseres Landes. Es beschleunigt die Asylverfahren, begrenzt den Aussiedlerzuzug, beinhaltet die Anpassung an die aktuelle Entwicklung des Völker- und Europarechts sowie günstigere Regelungen für Unionsbürger und hoch qualifizierte Ausländer.\r\nAussiedlerpolitik und nationale Minderheiten\r\nNoch immer wollen Angehörige der deutschen Minderheiten vor allem aus den Republiken der GUS zurück in die Heimat ihrer Vorfahren nach Deutschland. Der Bundesminister des Innern regelt den Zuzug und Aufenthalt der Spätaussiedler. Er sorgt vor allem auch für ihre Integration in unsere Gesellschaft; er wird bei dieser Aufgabe vom Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten in Deutschland unterstützt. Dieser ist auch für den Schutz und die Förderung der nationalen Minderheiten in Deutschland zuständig.\r\nSport\r\nDer Bundesminister des Innern fördert den Sport. Die Erfolge der deutschen Spitzensportler wären ohne finanzielle Unterstützung nicht möglich. Im Interesse des Sports setzt sich der Bundesminister des Innern zugleich gegen jede Form von Doping ein. Dabei nehmen die Förderung von Leistungssportmaßnahmen der Bundessportfachverbände sowie des Stützpunktsystems (Olympiastützpunkte, Bundesleistungszentren und Bundesstützpunkte) eine zentrale Stellung ein. Das Bundesministerium des Innern fördert weiterhin Bauten für den Hochleistungssport, in Zusammenarbeit mit den Organisationen des Sports, den Ländern und den Kommunen. Aber auch der Breitensport findet Förderung durch das Ministerium: Über das Sonderförderprogramm \"Goldener Plan Ost\" beteiligt sich der Bund an der Errichtung von Sportstätten für den Breitensport in den neuen Bundesländern.\r\nRechtsextremismus\r\nDer Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und deren Bekämpfung misst die Bundesregierung einen sehr hohen Stellenwert bei, da seine Erscheinungsformen wie Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit das friedliche Miteinander in einer demokratischen Gesellschaft empfindlich stören.\r\n\r\nSiehe http://www.bund.de/DE/Behoerden/B/BMI/Bundesministerium-des-Innern.html",
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                "refusal_reasons": "§ 1.3: Regelungen in anderen Rechtsvorschriften gehen vor\r\n§ 2.1: Es liegen keine amtlichen Informationen vor\r\n§ 3.1.a: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen\r\n§ 3.1.b: nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§ 3.1.c: nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit\r\n§ 3.1.d: nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden\r\n§ 3.1.e: nachteilige Auswirkungen auf Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle\r\n§ 3.1.f: nachteilige Auswirkungen auf Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr\r\n§ 3.1.g: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen\r\n§ 3.2: das Bekanntwerden der Information kann die öffentliche Sicherheit gefährden\r\n§ 3.3.a: die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandungen wird beeinträchtigt\r\n§ 3.3.b: die Beratungen von Behörden werden beeinträchtigt\r\n§ 3.4: die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt\r\n§ 3.5: Information einer anderen öffentlichen Stelle, soll nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden\r\n§ 3.6: das Bekanntwerden der Information wäre geeignet, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen\r\n§ 3.7: keine Aufkunft vertraulich erhobener oder übermittelter Information, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht\r\n§ 3.8: keine Auskunft von Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen\r\n§ 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 5: Schutz personenbezogener Daten\r\n§ 6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 7: Die Behörde hat keine Verfügungsberechtigung\r\n§ 9.3: Der Antragsteller verfügt bereits über die Informationen oder kann sich diese aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen\r\n§ 96: Absatz 4 Satz 3 BHO Ausnahme des Bundesrechnungshofs",
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                "request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
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                "letter_start": "Presseanfrage\r\n\r\nGuten Tag,",
                "letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zur Auskunft verpflichtet sind. Das Grundrecht der Pressefreiheit verleiht Presseangehörigen einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden (BVerwG, Urteil vom 19.09.2019 – 6 A 7.18, Rn. 13 m.w.N.; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).\r\n\r\nBelange, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
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                "letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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                "refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, nach § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG), sofern Archivgut betroffen ist.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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                    "\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIst es richtig, dass deutsche Staatsanwälte keinen europäischen Haftbefehl mehr ausstellen dürfen wegen fehlender Unabhängigkeit? wenn man diese Stichworte in die Suchmaske im www eingibt, dann erscheinen da verschiedene positive Treffer. Ich habe dies in einem bekannten YouTube Kanal gesehen und die Aussage tendenziell erstmal nicht für möglich gehalten. Ist es so, oder nicht? Vielen Dank. Ich weiß, dass die Bearbeitung solcher Anfragen Kapazität bindet und für Sie natürlich Mühe macht.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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                    "Antragsteller/in Antragsteller/in"
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                    "\n\n\n\nAnfragenr: 199133\nAntwort an: "
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                    "<<E-Mail-Adresse>>"
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                    "\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
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                    "Antragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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                    "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n"
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