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"request_note": "In Bayern gibt es bisher [kein Informationsfreiheitsgesetz](https://fragdenstaat.de/ifg-stand/). Sie können trotzdem eine Anfrage an die Behörde senden. Dazu müssen Sie allerdings (nur in Bayern) angeben, warum Sie die Information anfragen und ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. persönliche Betroffenheit, eigene Forschung, politisches Engagement). Wenn Sie nach Umweltinformationen fragen, ist dies nicht nötig.\r\n\r\nFragen Sie [Ihre/n Abgeordnete/n](http://www.abgeordnetenwatch.de/bayern-1407-0.html), wann es ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern geben wird!",
"request_note_html": "<p>In Bayern gibt es bisher <a href=\"https://fragdenstaat.de/ifg-stand/\">kein Informationsfreiheitsgesetz</a>. Sie können trotzdem eine Anfrage an die Behörde senden. Dazu müssen Sie allerdings (nur in Bayern) angeben, warum Sie die Information anfragen und ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. persönliche Betroffenheit, eigene Forschung, politisches Engagement). Wenn Sie nach Umweltinformationen fragen, ist dies nicht nötig.</p>\n<p>Fragen Sie <a href=\"http://www.abgeordnetenwatch.de/bayern-1407-0.html\">Ihre/n Abgeordnete/n</a>, wann es ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern geben wird!</p>",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"description": "Als Bürger möchte ich Sie bitten folgende Fragen bzgl. Covid-19 von Ihrer Organisation beantworten zu lassen:\r\n\r\n1. Sie arbeiten nach einem sehr sensitiven Eskalationsmodell (7-Tage Inzidenz). Wo finde ich die Eingriffsgrenzen (Maßnahmen z.B. ab Status \"Rot\" ab 50 usw.) für die Stadt Landshut ?\r\n\r\n2. Unter dem folgendem Link wird zwar der 7-Tage Inzidenz Wert veröffentlicht, jedoch nicht das aktuelle Eskalationslevel. Wo ist das für den Bürger einsehbar ?\r\nhttp://www.landshut.de/portal/rathaus/referat-1/hauptamt/informationen-zum-corona-virus.html\r\n\r\n3. Zum Thema Beschlussfindung: Welches Gremium (inklusive Besetzung) ist Beschluss berechtigt für die Einstufung des 7-Tage Inzidenz Eskalationslevel und wo werden diese Beschlüsse (inklusive Datenbasis) veröffentlicht ? Durch welches Gesetz bzw. Verordnung ist dieses Gremium / Prozess definiert ?\r\nDaraus ergäbe sich z.B. die Pflicht der Umsetzung, Gültigkeit, Zeitschiene verpflichtend für Entscheidungsträger und Verwaltung.\r\n\r\n4. Wie ist es möglich tiefgreifende Maßnahmen (grundrechtsrelevant) auf Basis einer 7-Tage Inzidenz zu beschließen ohne die Anzahl Tests zu verfolgen? Die Testanzahl / bzw. Laboruntersuchung unterliegt einer hohen Schwankung, dies koppeln Sie an ein sensitives Eskalationsmodell. Mathematisch erscheint das wenig sinnvoll. Zumindest eine Standardabweichung sollte einfließen.\r\n\r\n5. Gibt es eine Begriffsdefinition für einen \"Corona Ausbruch\" ? Unter obigen Link wird eine entspannte Lage in Landshuts Krankenhäusern berichtet. Wie ist das möglich, nachdem sich Landshut vor kurzem im höchsten Eskalationslevel befunden hat. Wir haben es hier mit einem hochansteckendem Virus zu tun, viel ansteckender als z.B. Norovirus oder auch Krankenhauskeime (bakteriell).\r\n\r\n6. Es gibt in Landshut viele Hotspots die Quarantäne Maßnahmen erfordern. Nachdem das Virus hochansteckend ist muss sich daraus eine Kaskade von weiteren Ansteckungen und schwer erkrankten Menschen ergeben. Wird das Geschehen wissenschaftlich begleitet, gibt es Analysen und Zahlen dazu ? Wo sind diese veröffentlicht ?",
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"Als Bürger möchte ich Sie bitten folgende Fragen bzgl. Covid-19 von Ihrer Organisation beantworten zu lassen:\r\n\r\n1. Sie arbeiten nach einem sehr sensitiven Eskalationsmodell (7-Tage Inzidenz). Wo finde ich die Eingriffsgrenzen (Maßnahmen z.B. ab Status \"Rot\" ab 50 usw.) für die Stadt Landshut ?\r\n\r\n2. Unter dem folgendem Link wird zwar der 7-Tage Inzidenz Wert veröffentlicht, jedoch nicht das aktuelle Eskalationslevel. Wo ist das für den Bürger einsehbar ?\r\nhttp://www.landshut.de/portal/rathaus/referat-1/hauptamt/informationen-zum-corona-virus.html\r\n\r\n3. Zum Thema Beschlussfindung: Welches Gremium (inklusive Besetzung) ist Beschluss berechtigt für die Einstufung des 7-Tage Inzidenz Eskalationslevel und wo werden diese Beschlüsse (inklusive Datenbasis) veröffentlicht ? Durch welches Gesetz bzw. Verordnung ist dieses Gremium / Prozess definiert ?\r\nDaraus ergäbe sich z.B. die Pflicht der Umsetzung, Gültigkeit, Zeitschiene verpflichtend für Entscheidungsträger und Verwaltung.\r\n\r\n4. Wie ist es möglich tiefgreifende Maßnahmen (grundrechtsrelevant) auf Basis einer 7-Tage Inzidenz zu beschließen ohne die Anzahl Tests zu verfolgen? Die Testanzahl / bzw. Laboruntersuchung unterliegt einer hohen Schwankung, dies koppeln Sie an ein sensitives Eskalationsmodell. Mathematisch erscheint das wenig sinnvoll. Zumindest eine Standardabweichung sollte einfließen.\r\n\r\n5. Gibt es eine Begriffsdefinition für einen \"Corona Ausbruch\" ? Unter obigen Link wird eine entspannte Lage in Landshuts Krankenhäusern berichtet. Wie ist das möglich, nachdem sich Landshut vor kurzem im höchsten Eskalationslevel befunden hat. Wir haben es hier mit einem hochansteckendem Virus zu tun, viel ansteckender als z.B. Norovirus oder auch Krankenhauskeime (bakteriell).\r\n\r\n6. Es gibt in Landshut viele Hotspots die Quarantäne Maßnahmen erfordern. Nachdem das Virus hochansteckend ist muss sich daraus eine Kaskade von weiteren Ansteckungen und schwer erkrankten Menschen ergeben. Wird das Geschehen wissenschaftlich begleitet, gibt es Analysen und Zahlen dazu ? Wo sind diese veröffentlicht ?"
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"request_note_html": "<p>In Bayern gibt es bisher <a href=\"https://fragdenstaat.de/ifg-stand/\">kein Informationsfreiheitsgesetz</a>. Sie können trotzdem eine Anfrage an die Behörde senden. Dazu müssen Sie allerdings (nur in Bayern) angeben, warum Sie die Information anfragen und ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. persönliche Betroffenheit, eigene Forschung, politisches Engagement). Wenn Sie nach Umweltinformationen fragen, ist dies nicht nötig.</p>\n<p>Fragen Sie <a href=\"http://www.abgeordnetenwatch.de/bayern-1407-0.html\">Ihre/n Abgeordnete/n</a>, wann es ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern geben wird!</p>",
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"request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
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"letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach Art 4 Abs. 1 BayPrG zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 2. November 2023 – AN 14 E 23.1992; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts siehe BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).\r\n\r\nVerweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_start": "Antrag nach dem BayUIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "Art. 7 (1) 1. internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder die öffentliche Sicherheit,\r\nArt. 7 (1) 2. die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinn des Art. 2 Abs. 1,\r\nArt. 7 (1) 3. die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\nArt. 7 (1) 4. nachteilige Auswirkung auf den Zustand der Umwelt und ihre Bestandteile\r\nArt. 7 (2) 1. offensichtlich missbräuchlich\r\nArt. 7 (2) 2. Bezug auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen\r\nArt. 7 (2) 3. nicht über Umweltinformationen verfügt\r\nArt. 7 (2) 4. sich auf das Zugänglichmachen von Material, das gerade vervollständigt wird, von noch nicht abgeschlossenen Schriftstücken oder noch nicht aufbereiteten Daten bezieht\r\nArt. 7 (2) 5. zu unbestimmt ist und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach Art. 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert wird\r\nArt. 8 (1) 1. durch das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt würden,\r\nArt. 8 (1) 2. Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt würden oder\r\nArt. 8 (1) 3. durch das Bekanntgeben Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden oder die Informationen dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen,\r\nArt. 8 (2) Umweltinformationen, die private Dritte einer informationspflichtigen Stelle übermittelt haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich dazu verpflichtet werden zu können, und deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"content": "Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAls Bürger möchte ich Sie bitten folgende Fragen bzgl. Covid-19 von Ihrer Organisation beantworten zu lassen:\r\n\r\n1. Sie arbeiten nach einem sehr sensitiven Eskalationsmodell (7-Tage Inzidenz). Wo finde ich die Eingriffsgrenzen (Maßnahmen z.B. ab Status \"Rot\" ab 50 usw.) für die Stadt Landshut ?\r\n\r\n2. Unter dem folgendem Link wird zwar der 7-Tage Inzidenz Wert veröffentlicht, jedoch nicht das aktuelle Eskalationslevel. Wo ist das für den Bürger einsehbar ?\r\nhttp://www.landshut.de/portal/rathaus/referat-1/hauptamt/informationen-zum-corona-virus.html\r\n\r\n3. Zum Thema Beschlussfindung: Welches Gremium (inklusive Besetzung) ist Beschluss berechtigt für die Einstufung des 7-Tage Inzidenz Eskalationslevel und wo werden diese Beschlüsse (inklusive Datenbasis) veröffentlicht ? Durch welches Gesetz bzw. Verordnung ist dieses Gremium / Prozess definiert ?\r\nDaraus ergäbe sich z.B. die Pflicht der Umsetzung, Gültigkeit, Zeitschiene verpflichtend für Entscheidungsträger und Verwaltung.\r\n\r\n4. Wie ist es möglich tiefgreifende Maßnahmen (grundrechtsrelevant) auf Basis einer 7-Tage Inzidenz zu beschließen ohne die Anzahl Tests zu verfolgen? Die Testanzahl / bzw. Laboruntersuchung unterliegt einer hohen Schwankung, dies koppeln Sie an ein sensitives Eskalationsmodell. Mathematisch erscheint das wenig sinnvoll. Zumindest eine Standardabweichung sollte einfließen.\r\n\r\n5. Gibt es eine Begriffsdefinition für einen \"Corona Ausbruch\" ? Unter obigen Link wird eine entspannte Lage in Landshuts Krankenhäusern berichtet. Wie ist das möglich, nachdem sich Landshut vor kurzem im höchsten Eskalationslevel befunden hat. Wir haben es hier mit einem hochansteckendem Virus zu tun, viel ansteckender als z.B. Norovirus oder auch Krankenhauskeime (bakteriell).\r\n\r\n6. Es gibt in Landshut viele Hotspots die Quarantäne Maßnahmen erfordern. Nachdem das Virus hochansteckend ist muss sich daraus eine Kaskade von weiteren Ansteckungen und schwer erkrankten Menschen ergeben. Wird das Geschehen wissenschaftlich begleitet, gibt es Analysen und Zahlen dazu ? Wo sind diese veröffentlicht ?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 199635\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/199635/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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