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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "Art. 7 (1) 1. internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder die öffentliche Sicherheit,\r\nArt. 7 (1) 2. die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinn des Art. 2 Abs. 1,\r\nArt. 7 (1) 3. die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\nArt. 7 (1) 4. nachteilige Auswirkung auf den Zustand der Umwelt und ihre Bestandteile\r\nArt. 7 (2) 1. offensichtlich missbräuchlich\r\nArt. 7 (2) 2. Bezug auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen\r\nArt. 7 (2) 3. nicht über Umweltinformationen verfügt\r\nArt. 7 (2) 4. sich auf das Zugänglichmachen von Material, das gerade vervollständigt wird, von noch nicht abgeschlossenen Schriftstücken oder noch nicht aufbereiteten Daten bezieht\r\nArt. 7 (2) 5. zu unbestimmt ist und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach Art. 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert wird\r\nArt. 8 (1) 1. durch das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt würden,\r\nArt. 8 (1) 2. Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt würden oder\r\nArt. 8 (1) 3. durch das Bekanntgeben Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden oder die Informationen dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen,\r\nArt. 8 (2) Umweltinformationen, die private Dritte einer informationspflichtigen Stelle übermittelt haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich dazu verpflichtet werden zu können, und deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": "2018-05-15",
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            "content": "Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\n\r\nIn Oberkotzau soll eine Umgehungsstraße durch eine prägende Kulturlandschaft gebaut werden, schneidet somit den Ort vom Naherhohlungsgebiet ab bzw. zerstöhrt dieses und vernichtet Landwirtschaftliche Flächen für immer.\r\nDer Nutzen ist gering und wird von einem Großteil der Bürge wegen dem extremen Eingriff in die Natur nicht beführwortet.\r\nWeder der Gemeinderat noch die Verantwortlichen der Regierung Oberfranken sind der Meinung die Bürger ernst nehmen zu wollen und gegen den Wiederstand diese Straße bauen zu müssen.\r\n\r\n\r\nIch habe im Rahmen der Informationsbeschaffung zur Politischen Meinungsbildung in Oberkotzau vergeblich versucht Gurachten, die in der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt waren anzufordern um diese in Ruhe zu studieren und ggf. in Teilen der öffentlichkeit zugänglich zu machen.\r\n\r\nDa es sich um Umweltinformationen handelt sehe ich die zuständige Regierung Oberfranken die entgegen allem Wissen und neuen Erkentnissen der Problematischen Flächenversiegelung, Nahrungsmittel Ereugung usw. Krampfhaft an der veralteten Planung festhält als gäbe es kein Morgen.\r\nDiese Planung wiederspricht genau ALLEM was von der Bayrischen Regierung an Ankündigungen zum Klimaschutz, reduzierter Flächenversiegelung, Artenvielfalt, Bio-Landwirtschaft, Biotope, Kulturlandschaften, Grundwasserschutz (hier gibt es sogar ein neues EU-GH Urteil, dass die Rechmäßigkeit der Planung in Frage stellt) usw.\r\n\r\n\r\nIch bitte Sie in der Sache zu vermitteln.\r\n\r\nDesweiteren hat die Regierung Oberfranken beschlossen, mir eine Veröffentlichung ihrer Briefe zu untersagen.\r\nHier sehe ich nichtmal eine Rechtsgrundlage für das \"Verbot\", habe aufgrund der Deeskalation bisher jedoch darauf verzichtet.\r\nHier möchte Sie bitten diese \"Verbote\" bei der Regierung Oberfranken mit Nachdruck zu hinterfragen und auf eine \"Freigabe der Schreiben\" im gewohnten Umfang zu drängen.\r\n\r\nEine funktionierende Demokratie braucht Behörden die ihr Handeln versuchen \"geheim zu halten\" und sich nicht hinterfrahen lassen möchten.\r\n\r\n\r\nDie Anfragen verlinke ich Ihnen, es haben sich aufgrund der ausgebliebenen \"Beantwortung\" leider schon ein paar angesammelt:\r\n\r\nhttps://fragdenstaat.de/a/196570\r\nhttps://fragdenstaat.de/a/196119\r\nhttps://fragdenstaat.de/a/196826\r\nhttps://fragdenstaat.de/a/196382\r\n\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 203229\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/203229/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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            "content": "Guten Tag Herr [geschwärzt]\r\n\r\nIch danke Ihnen für das Schreiben, jedoch haben ihre Ausführungen einige Fragen aufgeworfen, beginnend bei Veröffentlichung von Behördenbriefen:\r\n\r\nEntweder sind alle auf der Transparenzplattform veröffentlichten Schreiben \"Legal veröffentlicht\" oder die Veröffentlichung aller dieser Schreiben ist rechtlich problematisch, dann wäre jedoch sicher z.B. das Innenministerium gegen diese vorgegangen.\r\nMich wundert schon, dass eine einzelne Behörde bzw. die Regierung Oberfranken hier einen Sonderweg einschlägt und eine Verbindung mit Fürsorgepflicht kann ich hier nicht erkennen weil die Personenbezogenen Daten geschwärzt werden.\r\nGrundpfeiler der Demokratie ist Vertrauen in \"Behördliche Vorgänge\", deshalb ist gerade eine Veröffentlichung von Schriftverkehr in dieser Form Positiv zu sehen. Eine Behörde darf sich daran messen lassen ob sie eine solche Veröffentlichung versucht zu verhindern.\r\n\r\nHierzu Texte die Anwendung finden sollten:\r\nhttps://www.bundestag.de/resource/blob/412538/dacd28a4490a1838199ee5124909a4c4/WD-7-035-09-pdf-data.pdf\r\nhttps://www.dr-bahr.com/news/keine-rechtsverletzung-durch-internet-veroeffentlichung-von-anwaltsschreiben.html\r\n\r\nDas Internet vergisst nicht und der Öffentliche Zugang zu den Informationen ist in für mündige Bürger und die Demokratisch Ordnung wichtig.\r\nLuther und der Buchdruck sind ein gutes Beispiel aus der Geschichte wie der Zugang zu Informationen die Welt veränderte.\r\n\r\nNochmal folgende Erläuterung zu dem Hergang der Anfragen:\r\nBei den angefragten Informationen handelt es sich um Umweltdaten, die nach den entsprechenden Gesetzen von Bürger angefragt und entsprechend herausgegeben werden müssen.\r\n\r\nDie zuständige Behörde hat im Ersten Schritt versucht, pauschal die Information vorzuenthalten wobei das Urheberrecht als Hinderungsgrund genutzt wurde.\r\nDie einzelne Prüfung der Dokumente auf Urheberrechtlichen Schutz wurde nicht durchgeführt, dies ist nach meiner Kenntnis jedoch vorgeschrieben.\r\n\r\nNach weiterem Nachhaken und erstem einschalten des \"Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat\" wurde versucht die Informationen zurückzuhalten indem mögliche Kopierkosten oder Aufwand für die Digitalisierung in unbekannter Höhe angekündigt wurden.\r\nHierdurch werde ich in erster Linie in meinen Rechten gehemmt, weil kosten in unbekannter Höhe als abschreckendes Mittel eingesetzt werden.\r\n\r\nIm Übrigen ist davon auszugehen, dass diese Daten bereits digitalisiert wurden, weil in einer Anfrage von einem Dritten herausgelesen werden kann, dass er die Daten bereits Digital besitzt und diese dann weiterverwenden durfte.\r\nEventuell wurden hier die Regelungen im Informationsweiterverwendungsgesetz herangezogen, welche in meinem Fall sicherlich nach Erhalt der angefragten Umweltinformationen anwendbar sein dürften.\r\n\r\nWeiter habe ich schon einige Rechtsgrundlagen herausgesucht welche mein Aussagen stützen: \r\nBayUIG\r\n\r\nhttps://www.stmuv.bayern.de/service/recht/uig/index_uig_faq.htm\r\n\r\n\"Art. 5 Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen\r\n(1) Die informationspflichtigen Stellen bemühen sich in angemessener Weise darum, den Zugang zu den bei ihnen verfügbaren Umweltinformationen zu erleichtern. Zu diesem Zweck wirken sie darauf hin, dass Umweltinformationen, über die sie verfügen, zunehmend in elektronischen Datenbanken oder in sonstigen Formaten gespeichert werden, die über Mittel der elektronischen Kommunikation abrufbar sind.\r\n[......]\r\nDer Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen kann nicht unter Berufung auf die in Nrn. 1 und 3 genannten Gründe abgelehnt werden\" \r\n\r\nBaugesetzbuch (BauGB) § 4a \r\n\"(4) Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.\"\r\nZitat ende\r\nIm Bayerischen Umweltinformationsgesetz (Internetauftritt) bei \"Antworten auf häufig gestellte Fragen\" steht folgendes:\r\nZitat:\r\n\"Soweit die Behörde ein potentiell urheberrechtlich geschütztes Werk, etwa ein Gutachten, selbst in Auftrag gegeben hat, wird nach dem Vertragszweck regelmäßig davon auszugehen sein, dass es der Behörde freistehen soll, dieses in jeder ihr sinnvoll erscheinenden Weise zu verwenden. Regelmäßig vom Vertragszweck gedeckt ist deshalb die Verwendung zu behördeninternen Zwecken, die Weitergabe an andere Behörden, an beteiligte Sachverständige und die Weitergabe an interessierte Dritte bzw. die Öffentlichkeit.\"\r\n\r\nSehr spannend ist auch die Frage warum offensichtlich einer anderen Person die Veröffentlichung von Teilen der Planfeststellungsunterlagen erlaubt wird und bei meinen Anfragen die Herausgabe von Teilen der Planfeststellungsunterlagen aufgrund des Urheberrechts nicht möglich sein sollte.\r\nAuch wurde hier über Fragdenstaat geantwortet.\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/veroffentlichung-von-planen-und-luftbildern-aus-den-planfeststellungsunterlagen-st-2177schwarzenbach-ad-saale-hof-b-15-ou-fattigau-oberkotzau/\r\n\r\nEigentlich sollte durch das Informationsweiterverwendungsgesetz auch alles geregelt sein.\r\n\r\nDa diese Informationen für die Politische Meinungsbildung vor Ort benötigt werden ist beabsichtigt diese Umweltinformationen mit freundlicher genehmigen der betreffenden Behörde nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz dementsprechend der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.\r\nGenau dies wird in diesem Fall verhindert.\r\n\r\nDas Urheberrecht dürfte auch kein Ausschlussgrund sein wenn man wirklich den Bürger mitnehmen will, so lässt sich das folgende Urteil auf jeden Fall lesen:\r\nhttps://fragdenstaat.de/files/docs/ff/34/c0/ff34c0061a514ff5b7b6634ceae86fcb/jva-burg-urteil.pdf\r\n\r\nEs werden mittlerweile alle Planfeststellungsunterlagen bei verfahren online Zugänglich und somit einem unbegrenzten Personenkreis zugänglich gemacht:\r\nhttps://www.regierung.oberfranken.bayern.de/strassen_und_verkehr/planfeststellung_strassenrecht/planfeststellungsbeschluesse.php\r\n\r\nIch bitte Sie nochmal nachdrücklich im Sinne der Öffentlichkeit sich dafür stark zu machen, dass die Regierung Oberfranken es ermöglicht alle Gutachten interessierten Bürgern online zugänglich zu machen.\r\nOb über die Homepage der Marktgemeinde Oberkotzau, dem eigenen Internetauftritt oder es dritten erlaubt dies zu tun um die Daten aufzuarbeiten und den Menschen verständlich zu machen.\r\n\r\nDie Rechtsprechung des EU-GH mag nachgelagert sein, jedoch sind die betreffenden Gesetze Älter und die Tatsache, dass betroffene Bürger aufgrund (auch jetzt immer noch) fehlender Gutachten bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht in der Lage sind Einwände überhaupt zu verfassen weil ihnen die Information vorenthalten wurde ist schon bemerkenswert. \r\nWenn verpflichtende Gutachten nicht erstellt werden und trotzdem Baurecht geschaffen wird stellt sich dem Bürger schon die Frage wie rechtsstaatlich das Verfahren durchgeführt ist.\r\nNur weil niemand bei einer Klage an diese Probleme gedacht hat ist Sie möglicherweise erfolglos gewesen was aber am Ende niemand hilft.\r\nGleiches Thema aber die Frage anders gestellt ergibt jedoch ein anderes Urteil ...im Namen des Volkes.\r\n\r\nIch habe den Planfeststellungsbeschluss und die Gutachten (soweit vorhanden) gelesen.\r\nDie spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) beruht nach meinen Erkenntnissen auf Daten die teils über 20 Jahre alt (also veraltet) sind und die vom WWA Hof geforderten Gutachten zur Wasserthematik fehlen gänzlich. Dies widerspricht geltendem Recht (auch damals schon) und nach meinem Verständnis müsste der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben werden.\r\n\r\nVon den Bürgern wurden auch eigene Zählungen durchgeführt um den Quell- und Zielverkehr zu ermitteln und nicht einmal diese Zahlen stimmen mit den offiziellen Unterlagen überein. Sicher weil die gewählte Methode vom Staatlichen Bauamt Bayreuth zu der ungenauesten überhaupt gehört.\r\nUnd wenn die offizielle Karte mit der Entlastungsmöglichkeit an KFZ und LKW angeschaut wird, stellt sich jedem Anwohner die Frage wo die ganzen LKW herkommen sollen und wieso immer Zahlen veröffentlicht werden die nur am Nördlichen Ende von Oberkotzau (Industriegebiet) vorkommen jedoch nichts mit dem Durchgangsverkehr zu tun haben.\r\n\r\nEs wird kommuniziert, dass dieses Bauvorhaben für die Bürger von Oberkotzau durchgeführt wird jedoch ist die Abstimmung mit den Bürgern mangelhaft bis überhaupt nicht vorhanden.\r\nNur weil vor vielen Jahren jeder \"interessierter\" einmal im Rathaus 1000 Seiten Dokumente hätte anschauen können bedeutet das nicht, dass die Bürger informiert sind.\r\nEs geht den Verkehrsplanern um die Verbesserung der Statistik, in der die betreffende Straße als \"zu viel befahren\" auffällt und hierbei wird übersehen, dass die Identifikation der Menschen mit der Natur- und Kulturlandschaft im Ländlichen Raum auch in den letzten Jahren nochmal massiv gestiegen ist.\r\n\r\nDas Schaffen von gleichwertige Lebensbedingungen zwischen Stadt und Ländlichen Raum darf nicht bedeuten, dass auf dem Land Erholungsgebiete, Natur und Rückzugsmöglichkeiten für Menschen zerstört werden sondern im Umkehrschluss durch Stärkung der öffentlichen Verkehrsmittel ein weiterer Bau von Infrastruktur für den Individualverkehr unnötig zu machen.\r\nDie Identitätsstiftenden Kulturlandschaften, sollen mitten im größten Umbruch der Automobilbranche seit \"Verbreitung\" überhaupt aufgrund veraltetet Planungsgrundlagen geopfert werden ohne dabei auf die einsetzende Verdrängung des Verbrennungsmotors einzugehen.\r\nHier werden massive Lärm- als auch Schadstoffreduktion erreicht und die Betroffenen Bereiche (Gewerbegebiet und Mischgebiet) entlastet.\r\nLaut UBA wird allein durch Umstellung der Antriebsart auf E-Motor eine Reduzierung der empfundenen Lautstärke auf mehr als 60 % mit sich bringen und die Luftschafstoffe fallen gänzlich weg. \r\nHinzu kommt die Möglichkeit durch Flüsterasphalt eine Entlastung weiter zu fördern.\r\n\r\n\r\nDie durch die Regierung Oberfranken angestrebte \"Entlastung\" dieser Bereiche auf Kosten von Natur und reinen Wohngebieten am Ortsrand, ohne Rücksicht auf die veränderten Umstände kann den betroffenen Menschen unter keinen Umständen vermittelt werden.\r\nBaurecht ist keine Baupflicht und eine Veränderte Situation verlangt eindeutig eine Anpassung der Planung an die veränderten Gegebenheiten.\r\nIn aktuellen Planungen in der Umgebung wird mittlerweile der Kauf von einzelnen Immobilien geprüft um diese aus der Wohnnutzung zu nehmen und Engstellen zu beseitigen. Flächenschonende Verbesserung der Verkehrssituation sowie die der Betroffenen ist in jedem Fall möglich und mit der seit Jahren überfälligen Sanierung des Straßenbelags sowie der Lärmsanierung der Bahnlinie 50 Meter nebenan ist bereits eine großer Verbesserung in Aussicht.\r\nDiese Fakten werden jedoch ausgeblendet und lieber Enteignungen (als letztes Mittel) vorangetrieben weil diese Vorgehensweise aufgrund eines Planfeststellungsbeschluss einfacher durchzuführen ist als Verbesserungen im Ortskern im Zweifel auch gegen einzelne durchzuführen.\r\nDies wäre gesellschaftlich als letztes Mittel aufgrund der ausbleibenden Flächenversiegelung und der Massiven Beeinträchtigung der Identität stiftenden Landschaft die bessere Wahl.\r\n\r\nDie Planung stammt aus einer Zeit in der noch niemand über Flächenversiegelung nachgedacht, alternative Antriebe im Gespräch waren und der Klimawandel unbekannt war, Genau das zeigen auch die unbeantworteten Probleme:\r\n-Grund-/Trinkwasserschutz, Trockene Böden, Flächenversiegelung und gleichzeitig ein laufendes Projekt das Boden schützen soll: \r\n-Steigende Hitzeproblematik durch den Klimawandel, Frischluftschneißen und 14 Meter hohe Aufschüttungen die diese unterbrechen werden.\r\n-Landwirtschaft, steigende Bevölkerungszahlen \r\n\r\nDem gegenüber stehen Entlastungen durch überfällige Straßen Sanierung Lärmsanierung der Bahnstrecke, Verkehrswende, 365 Tage-Ticket des ÖPNV, Bevölkerungsrückgang der letzten Jahre usw.\r\n\r\nhttps://www.boden-staendig.eu/projekte/oberkotzau\r\nhttps://www.ufz.de/index.php?de=37937\r\nhttps://www.deutschlandfunkkultur.de/flaechenversiegelung-in-bayern-obergrenzen-gegen.1001.de.html?dram:article_id=445565\r\n\r\nEin großer Teil der Bürger ist mit den Eingriffen in unsere Natur ausdrücklich nicht einverstanden und dies kann ich mit dem zweiten Anlauf eines Bürgerbegehrens gegen den Bau belegen.\r\n839 Stimmen wurden am 23.12.2020 bei der Gemeinde eingereicht. Innerhalb von nur drei Wochen und trotz Corona konnte damit erneut ein sehr deutliches Signal geschaffen und weit mehr als die erforderlichen 430 Stimmen der wahlberechtigten Einwohner gesammelt werden.\r\nDie Bürger kommen weiter aus der Resignation zurück und fassen den Mut das Projekt noch zu verhindern.\r\n\r\n\r\nGerne kann ich den Kontakt zu weiteren Personen herstellen. \r\nZum einen um die realstischen Verkehrszählungen erleutern zu lassen sowie andere defizite der Planung herausarbeiten zu können, zum anderen um einen Dialog mit den Vertretern des Bürgerbegehrens, dem Verein zur Politischen Bildung UW-Oberkotzau und der Regierung Oberfranken zu ermöglichen, der zum Ergebnis haben muss eine Flächenschonende, Umweltverträgliche und der massiven veränderungen der letzten Jahre aufgreifenden Lösung der Verkehrssituation zu erziehlen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n[geschwärzt]\n\n\n\nAnfragenr: 203229\nAntwort an: [geschwärzt]\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n[geschwärzt]\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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                    "\r\n\r\nIch danke Ihnen für das Schreiben, jedoch haben ihre Ausführungen einige Fragen aufgeworfen, beginnend bei Veröffentlichung von Behördenbriefen:\r\n\r\nEntweder sind alle auf der Transparenzplattform veröffentlichten Schreiben \"Legal veröffentlicht\" oder die Veröffentlichung aller dieser Schreiben ist rechtlich problematisch, dann wäre jedoch sicher z.B. das Innenministerium gegen diese vorgegangen.\r\nMich wundert schon, dass eine einzelne Behörde bzw. die Regierung Oberfranken hier einen Sonderweg einschlägt und eine Verbindung mit Fürsorgepflicht kann ich hier nicht erkennen weil die Personenbezogenen Daten geschwärzt werden.\r\nGrundpfeiler der Demokratie ist Vertrauen in \"Behördliche Vorgänge\", deshalb ist gerade eine Veröffentlichung von Schriftverkehr in dieser Form Positiv zu sehen. Eine Behörde darf sich daran messen lassen ob sie eine solche Veröffentlichung versucht zu verhindern.\r\n\r\nHierzu Texte die Anwendung finden sollten:\r\nhttps://www.bundestag.de/resource/blob/412538/dacd28a4490a1838199ee5124909a4c4/WD-7-035-09-pdf-data.pdf\r\nhttps://www.dr-bahr.com/news/keine-rechtsverletzung-durch-internet-veroeffentlichung-von-anwaltsschreiben.html\r\n\r\nDas Internet vergisst nicht und der Öffentliche Zugang zu den Informationen ist in für mündige Bürger und die Demokratisch Ordnung wichtig.\r\nLuther und der Buchdruck sind ein gutes Beispiel aus der Geschichte wie der Zugang zu Informationen die Welt veränderte.\r\n\r\nNochmal folgende Erläuterung zu dem Hergang der Anfragen:\r\nBei den angefragten Informationen handelt es sich um Umweltdaten, die nach den entsprechenden Gesetzen von Bürger angefragt und entsprechend herausgegeben werden müssen.\r\n\r\nDie zuständige Behörde hat im Ersten Schritt versucht, pauschal die Information vorzuenthalten wobei das Urheberrecht als Hinderungsgrund genutzt wurde.\r\nDie einzelne Prüfung der Dokumente auf Urheberrechtlichen Schutz wurde nicht durchgeführt, dies ist nach meiner Kenntnis jedoch vorgeschrieben.\r\n\r\nNach weiterem Nachhaken und erstem einschalten des \"Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat\" wurde versucht die Informationen zurückzuhalten indem mögliche Kopierkosten oder Aufwand für die Digitalisierung in unbekannter Höhe angekündigt wurden.\r\nHierdurch werde ich in erster Linie in meinen Rechten gehemmt, weil kosten in unbekannter Höhe als abschreckendes Mittel eingesetzt werden.\r\n\r\nIm Übrigen ist davon auszugehen, dass diese Daten bereits digitalisiert wurden, weil in einer Anfrage von einem Dritten herausgelesen werden kann, dass er die Daten bereits Digital besitzt und diese dann weiterverwenden durfte.\r\nEventuell wurden hier die Regelungen im Informationsweiterverwendungsgesetz herangezogen, welche in meinem Fall sicherlich nach Erhalt der angefragten Umweltinformationen anwendbar sein dürften.\r\n\r\nWeiter habe ich schon einige Rechtsgrundlagen herausgesucht welche mein Aussagen stützen: \r\nBayUIG\r\n\r\nhttps://www.stmuv.bayern.de/service/recht/uig/index_uig_faq.htm\r\n\r\n\"Art. 5 Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen\r\n(1) Die informationspflichtigen Stellen bemühen sich in angemessener Weise darum, den Zugang zu den bei ihnen verfügbaren Umweltinformationen zu erleichtern. Zu diesem Zweck wirken sie darauf hin, dass Umweltinformationen, über die sie verfügen, zunehmend in elektronischen Datenbanken oder in sonstigen Formaten gespeichert werden, die über Mittel der elektronischen Kommunikation abrufbar sind.\r\n[......]\r\nDer Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen kann nicht unter Berufung auf die in Nrn. 1 und 3 genannten Gründe abgelehnt werden\" \r\n\r\nBaugesetzbuch (BauGB) § 4a \r\n\"(4) Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.\"\r\nZitat ende\r\nIm Bayerischen Umweltinformationsgesetz (Internetauftritt) bei \"Antworten auf häufig gestellte Fragen\" steht folgendes:\r\nZitat:\r\n\"Soweit die Behörde ein potentiell urheberrechtlich geschütztes Werk, etwa ein Gutachten, selbst in Auftrag gegeben hat, wird nach dem Vertragszweck regelmäßig davon auszugehen sein, dass es der Behörde freistehen soll, dieses in jeder ihr sinnvoll erscheinenden Weise zu verwenden. Regelmäßig vom Vertragszweck gedeckt ist deshalb die Verwendung zu behördeninternen Zwecken, die Weitergabe an andere Behörden, an beteiligte Sachverständige und die Weitergabe an interessierte Dritte bzw. die Öffentlichkeit.\"\r\n\r\nSehr spannend ist auch die Frage warum offensichtlich einer anderen Person die Veröffentlichung von Teilen der Planfeststellungsunterlagen erlaubt wird und bei meinen Anfragen die Herausgabe von Teilen der Planfeststellungsunterlagen aufgrund des Urheberrechts nicht möglich sein sollte.\r\nAuch wurde hier über Fragdenstaat geantwortet.\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/veroffentlichung-von-planen-und-luftbildern-aus-den-planfeststellungsunterlagen-st-2177schwarzenbach-ad-saale-hof-b-15-ou-fattigau-oberkotzau/\r\n\r\nEigentlich sollte durch das Informationsweiterverwendungsgesetz auch alles geregelt sein.\r\n\r\nDa diese Informationen für die Politische Meinungsbildung vor Ort benötigt werden ist beabsichtigt diese Umweltinformationen mit freundlicher genehmigen der betreffenden Behörde nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz dementsprechend der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.\r\nGenau dies wird in diesem Fall verhindert.\r\n\r\nDas Urheberrecht dürfte auch kein Ausschlussgrund sein wenn man wirklich den Bürger mitnehmen will, so lässt sich das folgende Urteil auf jeden Fall lesen:\r\nhttps://fragdenstaat.de/files/docs/ff/34/c0/ff34c0061a514ff5b7b6634ceae86fcb/jva-burg-urteil.pdf\r\n\r\nEs werden mittlerweile alle Planfeststellungsunterlagen bei verfahren online Zugänglich und somit einem unbegrenzten Personenkreis zugänglich gemacht:\r\nhttps://www.regierung.oberfranken.bayern.de/strassen_und_verkehr/planfeststellung_strassenrecht/planfeststellungsbeschluesse.php\r\n\r\nIch bitte Sie nochmal nachdrücklich im Sinne der Öffentlichkeit sich dafür stark zu machen, dass die Regierung Oberfranken es ermöglicht alle Gutachten interessierten Bürgern online zugänglich zu machen.\r\nOb über die Homepage der Marktgemeinde Oberkotzau, dem eigenen Internetauftritt oder es dritten erlaubt dies zu tun um die Daten aufzuarbeiten und den Menschen verständlich zu machen.\r\n\r\nDie Rechtsprechung des EU-GH mag nachgelagert sein, jedoch sind die betreffenden Gesetze Älter und die Tatsache, dass betroffene Bürger aufgrund (auch jetzt immer noch) fehlender Gutachten bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht in der Lage sind Einwände überhaupt zu verfassen weil ihnen die Information vorenthalten wurde ist schon bemerkenswert. \r\nWenn verpflichtende Gutachten nicht erstellt werden und trotzdem Baurecht geschaffen wird stellt sich dem Bürger schon die Frage wie rechtsstaatlich das Verfahren durchgeführt ist.\r\nNur weil niemand bei einer Klage an diese Probleme gedacht hat ist Sie möglicherweise erfolglos gewesen was aber am Ende niemand hilft.\r\nGleiches Thema aber die Frage anders gestellt ergibt jedoch ein anderes Urteil ...im Namen des Volkes.\r\n\r\nIch habe den Planfeststellungsbeschluss und die Gutachten (soweit vorhanden) gelesen.\r\nDie spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) beruht nach meinen Erkenntnissen auf Daten die teils über 20 Jahre alt (also veraltet) sind und die vom WWA Hof geforderten Gutachten zur Wasserthematik fehlen gänzlich. Dies widerspricht geltendem Recht (auch damals schon) und nach meinem Verständnis müsste der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben werden.\r\n\r\nVon den Bürgern wurden auch eigene Zählungen durchgeführt um den Quell- und Zielverkehr zu ermitteln und nicht einmal diese Zahlen stimmen mit den offiziellen Unterlagen überein. Sicher weil die gewählte Methode vom Staatlichen Bauamt Bayreuth zu der ungenauesten überhaupt gehört.\r\nUnd wenn die offizielle Karte mit der Entlastungsmöglichkeit an KFZ und LKW angeschaut wird, stellt sich jedem Anwohner die Frage wo die ganzen LKW herkommen sollen und wieso immer Zahlen veröffentlicht werden die nur am Nördlichen Ende von Oberkotzau (Industriegebiet) vorkommen jedoch nichts mit dem Durchgangsverkehr zu tun haben.\r\n\r\nEs wird kommuniziert, dass dieses Bauvorhaben für die Bürger von Oberkotzau durchgeführt wird jedoch ist die Abstimmung mit den Bürgern mangelhaft bis überhaupt nicht vorhanden.\r\nNur weil vor vielen Jahren jeder \"interessierter\" einmal im Rathaus 1000 Seiten Dokumente hätte anschauen können bedeutet das nicht, dass die Bürger informiert sind.\r\nEs geht den Verkehrsplanern um die Verbesserung der Statistik, in der die betreffende Straße als \"zu viel befahren\" auffällt und hierbei wird übersehen, dass die Identifikation der Menschen mit der Natur- und Kulturlandschaft im Ländlichen Raum auch in den letzten Jahren nochmal massiv gestiegen ist.\r\n\r\nDas Schaffen von gleichwertige Lebensbedingungen zwischen Stadt und Ländlichen Raum darf nicht bedeuten, dass auf dem Land Erholungsgebiete, Natur und Rückzugsmöglichkeiten für Menschen zerstört werden sondern im Umkehrschluss durch Stärkung der öffentlichen Verkehrsmittel ein weiterer Bau von Infrastruktur für den Individualverkehr unnötig zu machen.\r\nDie Identitätsstiftenden Kulturlandschaften, sollen mitten im größten Umbruch der Automobilbranche seit \"Verbreitung\" überhaupt aufgrund veraltetet Planungsgrundlagen geopfert werden ohne dabei auf die einsetzende Verdrängung des Verbrennungsmotors einzugehen.\r\nHier werden massive Lärm- als auch Schadstoffreduktion erreicht und die Betroffenen Bereiche (Gewerbegebiet und Mischgebiet) entlastet.\r\nLaut UBA wird allein durch Umstellung der Antriebsart auf E-Motor eine Reduzierung der empfundenen Lautstärke auf mehr als 60 % mit sich bringen und die Luftschafstoffe fallen gänzlich weg. \r\nHinzu kommt die Möglichkeit durch Flüsterasphalt eine Entlastung weiter zu fördern.\r\n\r\n\r\nDie durch die Regierung Oberfranken angestrebte \"Entlastung\" dieser Bereiche auf Kosten von Natur und reinen Wohngebieten am Ortsrand, ohne Rücksicht auf die veränderten Umstände kann den betroffenen Menschen unter keinen Umständen vermittelt werden.\r\nBaurecht ist keine Baupflicht und eine Veränderte Situation verlangt eindeutig eine Anpassung der Planung an die veränderten Gegebenheiten.\r\nIn aktuellen Planungen in der Umgebung wird mittlerweile der Kauf von einzelnen Immobilien geprüft um diese aus der Wohnnutzung zu nehmen und Engstellen zu beseitigen. Flächenschonende Verbesserung der Verkehrssituation sowie die der Betroffenen ist in jedem Fall möglich und mit der seit Jahren überfälligen Sanierung des Straßenbelags sowie der Lärmsanierung der Bahnlinie 50 Meter nebenan ist bereits eine großer Verbesserung in Aussicht.\r\nDiese Fakten werden jedoch ausgeblendet und lieber Enteignungen (als letztes Mittel) vorangetrieben weil diese Vorgehensweise aufgrund eines Planfeststellungsbeschluss einfacher durchzuführen ist als Verbesserungen im Ortskern im Zweifel auch gegen einzelne durchzuführen.\r\nDies wäre gesellschaftlich als letztes Mittel aufgrund der ausbleibenden Flächenversiegelung und der Massiven Beeinträchtigung der Identität stiftenden Landschaft die bessere Wahl.\r\n\r\nDie Planung stammt aus einer Zeit in der noch niemand über Flächenversiegelung nachgedacht, alternative Antriebe im Gespräch waren und der Klimawandel unbekannt war, Genau das zeigen auch die unbeantworteten Probleme:\r\n-Grund-/Trinkwasserschutz, Trockene Böden, Flächenversiegelung und gleichzeitig ein laufendes Projekt das Boden schützen soll: \r\n-Steigende Hitzeproblematik durch den Klimawandel, Frischluftschneißen und 14 Meter hohe Aufschüttungen die diese unterbrechen werden.\r\n-Landwirtschaft, steigende Bevölkerungszahlen \r\n\r\nDem gegenüber stehen Entlastungen durch überfällige Straßen Sanierung Lärmsanierung der Bahnstrecke, Verkehrswende, 365 Tage-Ticket des ÖPNV, Bevölkerungsrückgang der letzten Jahre usw.\r\n\r\nhttps://www.boden-staendig.eu/projekte/oberkotzau\r\nhttps://www.ufz.de/index.php?de=37937\r\nhttps://www.deutschlandfunkkultur.de/flaechenversiegelung-in-bayern-obergrenzen-gegen.1001.de.html?dram:article_id=445565\r\n\r\nEin großer Teil der Bürger ist mit den Eingriffen in unsere Natur ausdrücklich nicht einverstanden und dies kann ich mit dem zweiten Anlauf eines Bürgerbegehrens gegen den Bau belegen.\r\n839 Stimmen wurden am 23.12.2020 bei der Gemeinde eingereicht. 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                    "\n\r\nergänzend zu meinen Ausführungen habe ich folgende interessante Anfrage bei gefunden:\r\n\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/planfeststellungsunterlagen-fur-den-zweibahnigen-ausbau-der-b-10-zwischen-neu-ulm-st-2021-bis-zur-anschlussstelle-nersingen-a-7/\r\n\r\nHier wurden die angeforderten Unterlagen auch ohne Probleme herausgegeben.\r\nDie Rechtsgrundlage ist identisch und der Sachverhalt auch.\r\n\r\nEs ist also offensichtlich möglich, solange die entsprechende Behörde nichts verbergen will.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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                    "\n\n\n\nAnfragenr: 203229\nAntwort an: "
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                    "\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
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                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n"
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            "content": "Guten Tag die Damen und Herren,\r\n\r\nZu den Digitalisierten Akten (die scheinbar zumindest in Teilen vorhanden sein müssen..entgegen der Behauptung der Behörde) kann ich in kürze weitere Informationen herausgeben.\r\n\r\nIch möchte Sie vorerst bitten der Fragestellung mit der veröfentlichung des Schriftverkehrs eine abschließende und fundierte rechtliche Prüfung zu unterziehen.\r\nDie Frage unter welchen Umständen die Regierung Oberfranken eventuell eine veröffentlichung verbieten könnte, jedoch vor allem Umsetzung der Gesetzte sowie Urteile, die ich Ihnen bereits aufgelistet haben einzufordern.\r\nWenn Sie herfür rechtsprechungen und gesetze, die ich vorbringe benötigen, bitte ich Sie per Email zu antworten um  nich unnötig Papier und Postdiensleistungen zu nutzen\r\nZitat:\r\n\"\r\nDesweiteren hat die Regierung Oberfranken beschlossen, mir eine Veröffentlichung ihrer Briefe zu untersagen.\r\nHier sehe ich nichtmal eine Rechtsgrundlage für das \"Verbot\", habe aufgrund der Deeskalation bisher jedoch darauf verzichtet.\r\nHier möchte Sie bitten diese \"Verbote\" bei der Regierung Oberfranken mit Nachdruck zu hinterfragen und auf eine \"Freigabe der Schreiben\" im gewohnten Umfang zu drängen.\r\n\"\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nZum Bürgerentscheid werde ich Ihnen eine kleine Zusammenstellung der Dokumente, Aussagen und Beiträge von Teilen der demokratisch gewählten Volksvertreter oder durch Untertstützende Akteure zukommen lassen, mit dehnen teilweise weit jenseits der Fakten stimmung gegen diesen Entscheid gemacht wurde.\r\nDas Ergebniss war trotz dieser erschreckenden Desinformationsoffensive mit ca. 140 Personen die sich für, statt gegen die Ortsumgeung ausgesprochen haben sehr knapp und ein Zeichen dafür, wie dieses Bauprojekt auch unabhängig der veränderten Faktenlage in erster Liene dazu geeignet ist den Frieden im Ort nachhaltig zu zerstöhren.\r\nDie Demographische struktur im Ort lässt erahnen, dass viele beführworter des Bauprojekts den angerichteten Schaden nicht selbst spühren werden und auch nach der Abstimmung sind die Gräben weit offen, eventuell größer denn je.\r\nEs wird von allen seiten nur angespannte zurückhaltung und abwarten verspührt bis der Konflikt spätestens mit Baubeginn wieder aufbricht.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 203229\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/203229/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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                    "Guten Tag die Damen und Herren,\r\n\r\nZu den Digitalisierten Akten (die scheinbar zumindest in Teilen vorhanden sein müssen..entgegen der Behauptung der Behörde) kann ich in kürze weitere Informationen herausgeben.\r\n\r\nIch möchte Sie vorerst bitten der Fragestellung mit der veröfentlichung des Schriftverkehrs eine abschließende und fundierte rechtliche Prüfung zu unterziehen.\r\nDie Frage unter welchen Umständen die Regierung Oberfranken eventuell eine veröffentlichung verbieten könnte, jedoch vor allem Umsetzung der Gesetzte sowie Urteile, die ich Ihnen bereits aufgelistet haben einzufordern.\r\nWenn Sie herfür rechtsprechungen und gesetze, die ich vorbringe benötigen, bitte ich Sie per Email zu antworten um  nich unnötig Papier und Postdiensleistungen zu nutzen\r\nZitat:\r\n\"\r\nDesweiteren hat die Regierung Oberfranken beschlossen, mir eine Veröffentlichung ihrer Briefe zu untersagen.\r\nHier sehe ich nichtmal eine Rechtsgrundlage für das \"Verbot\", habe aufgrund der Deeskalation bisher jedoch darauf verzichtet.\r\nHier möchte Sie bitten diese \"Verbote\" bei der Regierung Oberfranken mit Nachdruck zu hinterfragen und auf eine \"Freigabe der Schreiben\" im gewohnten Umfang zu drängen.\r\n\"\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nZum Bürgerentscheid werde ich Ihnen eine kleine Zusammenstellung der Dokumente, Aussagen und Beiträge von Teilen der demokratisch gewählten Volksvertreter oder durch Untertstützende Akteure zukommen lassen, mit dehnen teilweise weit jenseits der Fakten stimmung gegen diesen Entscheid gemacht wurde.\r\nDas Ergebniss war trotz dieser erschreckenden Desinformationsoffensive mit ca. 140 Personen die sich für, statt gegen die Ortsumgeung ausgesprochen haben sehr knapp und ein Zeichen dafür, wie dieses Bauprojekt auch unabhängig der veränderten Faktenlage in erster Liene dazu geeignet ist den Frieden im Ort nachhaltig zu zerstöhren.\r\nDie Demographische struktur im Ort lässt erahnen, dass viele beführworter des Bauprojekts den angerichteten Schaden nicht selbst spühren werden und auch nach der Abstimmung sind die Gräben weit offen, eventuell größer denn je.\r\nEs wird von allen seiten nur angespannte zurückhaltung und abwarten verspührt bis der Konflikt spätestens mit Baubeginn wieder aufbricht.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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            "content": "Ich habe in einer Anfrage an die Regierung Oberfranken nun die Auflistung aller Digital, sowie analog vorhandenen Dokumente zu dem Bauprojekt angefragt um eine Übersicht zu bekommen welche mir ggf. das Vor Ort einsehen erspahrt.\r\nVorhanden ist laut dieser Antwort angeblich nur \"noch\" der Planfeststellungsbeschluss.\r\n\r\nDiese Auskuft wiederspricht der vorherigen Aussage wegen der Sie bereits tätig wurden.\r\n\r\nSind die Gutachten nun digital oder analog bei der Regierung Oberfranken vorhanden oder gibt es NUR den Planfeststellungsbeschluss?\r\nDan sollte eine andere Behörde über die Informationen verfügen und mir sollte mindestens mitgeteilt werden an welche Stelle ich mich zu wenden habe.\r\n\r\nHier die Anfragen:\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-an-dokumenten-zum-bauvorhaben-umgehungsstrae-oberkotzau/\r\n\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-zu-verkehrsstromen-in-oberkotzau/\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nEinen Leitfaden zum UIG scheint es für Bayern sicherlich nicht zu geben, oder können Sie mir hier weiterhelfen?\r\nvergleichbar:\r\nhttps://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/uig_leitfaden.pdf\n\n\n\nAnfragenr: 203229\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/203229/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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