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                "refusal_reasons": "§3.1.1.a: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, Beziehungen zum Bund oder einem Land\r\n§3.1.1.b: nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit\r\n§3.1.1.c: nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Versicherungsaufsichts-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden\r\n§3.1.1.d: nachteilige Auswirkungen auf Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle\r\n§3.1.1.e: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines anhängigen Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeits-rechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen\r\n§3.1.2: Bekanntwerden der Information kann die öffentliche Sicherheit gefährden\r\n§3.1.3: Beratungen von Behörden werden beeinträchtigt  \r\n§3.1.4: Information unterliegt einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Verschlusssachenanweisung für das Land Sachsen-Anhalt geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis\r\n§3.1.5: hinsichtlich vorübergehend beigezogener Information einer anderen öffentlichen\r\nStelle, die nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden soll\r\n§3.1.6: Bekanntwerden der Information wäre geeignet, fiskalische Interessen der in § 1 Abs. 1 Satz 1 genannten Stellen im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen\r\n§3.1.7: vertraulich erhobene oder übermittelte Information \r\n§3.1.8: Information betrifft Verfassungsschutzbehörde sowie anderen in § 1 Abs. 1 Satz 1 genannten Stellen, soweit sie sicherheitsempfindliche Aufgaben im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetzes vom 26. Januar 2006 (GVBl. LSA S. 12, 14) wahrnehmen\r\n§3.1.9: betrifft Hochschulen, Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen, einschließlich solcher Einrichtungen, die zum Transfer von Forschungsergebnissen gegründet wurden\r\n§3.1.10: betrifft Medienanstalt Sachsen-Anhalt bzw. öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter in Bezug auf journalistisch-redaktionelle Informationen\r\n§3.1.11: betrifft Finanzbehörden im Sinne des § 2 des Finanzverwaltungsgesetzes, soweit sie in Ver-fahren in Steuersachen tätig werden\r\n§3.2: ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Stellen würde erheblich beeinträchtigt werden\r\n§4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§5: Schutz personenbezogener Daten\r\n§6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 3 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 1 Abs. 3 UIG LSA und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": null,
                "refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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            "content": "Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA\r\n\r\nSehr Antragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nUnterlagen, aus denen sich die momentanen Vorkehrungen zum Brandschutz in der Schweinemastanlage Woestmann KG, Hallesche Str. 5A, 06179 Teutschenthal, ergeben. Meine Anfrage bezieht sich in erster Linie auf Informationen zum vorbeugenden Brandschutz aufgrund der verheerenden Brände in den Jahren 2014 und 2020.\r\n1 Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet?\r\n2 Ist das Gebäude so gebaut, daß mehrere tausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können?\r\n3 Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt?\r\n4 Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert?\r\n5 Da sich schon mehrmals gezeigt hat, daß von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? 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Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.\r\nVielen Dank vorab für Ihre Mühe!\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. \r\n\r\nNach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 225644\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/225644/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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                    "\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nUnterlagen, aus denen sich die momentanen Vorkehrungen zum Brandschutz in der Schweinemastanlage Woestmann KG, Hallesche Str. 5A, 06179 Teutschenthal, ergeben. Meine Anfrage bezieht sich in erster Linie auf Informationen zum vorbeugenden Brandschutz aufgrund der verheerenden Brände in den Jahren 2014 und 2020.\r\n1 Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet?\r\n2 Ist das Gebäude so gebaut, daß mehrere tausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können?\r\n3 Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt?\r\n4 Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert?\r\n5 Da sich schon mehrmals gezeigt hat, daß von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? Wann ist die nächste Brandverhütungsschau geplant?\r\n6 Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff?\r\n7 Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt?\r\n8 Gehe ich recht in der Annahme, daß die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen?\r\n9 Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden?\r\n10 Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert?\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.\r\nVielen Dank vorab für Ihre Mühe!\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. \r\n\r\nNach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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Juli 2021 18:02\nAn: LK Saalekreis Info <[geschwärzt]<[geschwärzt]>>\nBetreff: Brandschutz in der Schweinemastanlage Woestmann KG, Teutschenthal [#225644]\n\nAntrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nUnterlagen, aus denen sich die momentanen Vorkehrungen zum Brandschutz in der Schweinemastanlage Woestmann KG, Hallesche Str. 5A, 06179 Teutschenthal, ergeben. Meine Anfrage bezieht sich in erster Linie auf Informationen zum vorbeugenden Brandschutz aufgrund der verheerenden Brände in den Jahren 2014 und 2020.\n1 Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet?\n2 Ist das Gebäude so gebaut, daß mehrere tausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können?\n3 Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt?\n4 Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert?\n5 Da sich schon mehrmals gezeigt hat, daß von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? Wann ist die nächste Brandverhütungsschau geplant?\n6 Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff?\n7 Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt?\n8 Gehe ich recht in der Annahme, daß die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen?\n9 Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden?\n10 Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.\nVielen Dank vorab für Ihre Mühe!\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.\n\nNach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. 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                    "Ihre Anfrage vom 27.07.2021 bezüglich der Schweinemastanlage Woestmann KG, Teutschenthal"
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                    "\nIhre Anfrage wurde zur Bearbeitung an das Landesverwaltungsamt weitergeleitet.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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            "subject": "Ihre beiden (über \"fragdenstaat\" gestellten) UIG-Anträge vom 03.08.2021 (Posteing. per Weiterleitg. durch den LK Saalekreis) wg. Brandschutz und Tierplatzzahlen der Schweinemastanl. Woestmann KG Teutschenthal; hier: Eingangsbestätigungen",
            "content": "Sehr Antragsteller/in\n\nIhre beiden im Betreff genannten UIG-Anträge sind bei mir eingegangen.\nNach meinen erforderlichen Abstimmungen werde ich mich wieder - zwecks Beantwortung Ihrer UIG-Anfragen - an Sie wenden.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\nIhre beiden im Betreff genannten UIG-Anträge sind bei mir eingegangen.\nNach meinen erforderlichen Abstimmungen werde ich mich wieder - zwecks Beantwortung Ihrer UIG-Anfragen - an Sie wenden.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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            "subject": "Ihr (über den Web-Service \"fragdenstaat\" gestellter) UIG-Antrag vom 03.08.2021 (Posteing. per Weiterleitg. durch den LK Saalekreis) wg. Brandschutz der Schweinemastanl. Woestmann KG Teutschenthal; hier: Zwischennachricht",
            "content": "Sehr Antragsteller/in\n\nzu Ihrer im Betreff genannten UIG-Anfrage teilte mir der Referatsbereich Überwachung (402.e) mit, dass zwecks der Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage noch ein weiterer Abstimmungsbedarf mit dem Landkreis Saalekreis erforderlich sei.\nVor diesem Hintergrund muss ich für die Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage die Zweimonatsfrist nach UIG in Anspruch nehmen.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\nzu Ihrer im Betreff genannten UIG-Anfrage teilte mir der Referatsbereich Überwachung (402.e) mit, dass zwecks der Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage noch ein weiterer Abstimmungsbedarf mit dem Landkreis Saalekreis erforderlich sei.\nVor diesem Hintergrund muss ich für die Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage die Zweimonatsfrist nach UIG in Anspruch nehmen.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
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            "subject": "Brandschutz der Schweinemastanl. Woestmann KG Teutschenthal; hier: Zwischennachricht [#225644]",
            "content": "Sehr << Anrede >>\n\nvielen Dank für die Zwischenmeldung. Ich habe die Frist um einen Monat verlängert.\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 225644\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/225644/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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                    "\n\n\n\nAnfragenr: 225644\nAntwort an: "
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                    "<<E-Mail-Adresse>>"
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                    "\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
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                    "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n"
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            "subject": "Ihr (über den Web-Service \"fragdenstaat\" gestellter UIG-Antrag vom 03.08.2021 (Posteingang per Weiterleitg. durch den LK Saalekreis) wg. Brandschutz der Schweinemastanl. Woestmann KG Teutschenthal; hier: Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage",
            "content": "Sehr Antragsteller/in\n\nnach den Ergebnissen der ergänzenden Abstimmung des Referatsbereichs Anlagenüberwachung mit dem Landkreis Saalekreis und meiner danach erfolgten ergänzenden Abstimmung mit dem Referatsbereich Anlagenüberwachung beantworte ich Ihre im Betreff genannten UIG-Anfrage wie folgt:\n\n\n1.       Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet?\nDie Rettung der Tiere ist durch den Betreiber zu organisieren.\n\n\n2.       Ist das Gebäude so gebaut, dass mehrere tausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können?\nDie in Betrieb befindlichen Anlagen sind Bestandgebäude, bauordnungsrechtliche Vorschriften für die Evakuierung von Tieren bestehen nicht.\n\n3.       Welches Szenario, d. h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt?\nDie in Betrieb befindlichen Anlagen sind Bestandgebäude, für die kein Brandschutzkonzept zugrunde gelegt werden kann. Für die Errichtung neuer Stallanlagen liegen dem Ordnungsamt des Saalekreises, SG Brandschutz, derzeit keine Unterlagen vor.\nAllen fachrechtlichen Dokumenten, auch ein Brandschutzkonzept, ist die genehmigte Tierplatzkapazität zugrunde zu legen.\n\n4.       Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert?\nDie Rettung der Tiere ist durch den Betreiber zu organisieren, bauordnungsrechtliche Vorschriften für die Evakuierung von Tieren bestehen nicht.\n\n5.       Da sich schon mehrmals gezeigt hat, dass von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt?\nDie letzte Brandsicherheitsschau wurde am 20.02.2019 durchgeführt. Entsprechend Brandsicherheitsschauverordnung des Landes Sachsen-Anhalt darf der zeitliche Abstand zwischen zwei Brandsicherheitsschauen fünf Jahre nicht überschreiten, die nächste Brandsicherheitsschau ist spätestens im Jahr 2024 durchzuführen.\n\n6.       Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff?\nIn den bestehenden Ställen sind größtenteils Betonspaltenböden verbaut.\n\n7.       Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt?\nNein, die anfallende Gülle wird kontinuierlich im Fließkanalsystem einer Biogasanlage zugeführt.\n\n8.       Gehe ich recht in der Annahme, dass die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen?\nBisher ja. Zukünftig sollen die Ställe untereinander durch Schieber entkoppelt werden können.\n\n9.       Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden?\nDiese Information liegt nicht vor.\n\n10.   Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert?\n       Nein, eine Unterflurabsaugung ist in der Anlage nicht vorhanden.\n\nVor dem Hintergrund der digitalen und noch kürzeren Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage werde ich für die Bearbeitung Ihres UIG-Antrags insgesamt keine Kosten erheben.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Sehr << Anrede >>\n\nvielen Dank für die unkomplizierte Beantwortung der Fragen.\n\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 225644\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/225644/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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