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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.\r\n\r\nIch verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"description": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG \r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nhiermit beantrage ich nach \r\n\r\n§ 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG),\r\n§ 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG),\r\n§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und\r\n§ 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) \r\nAktenauskunft und freien Zugang zu den weiter unten genannten Vorgängen, soweit Sie als ersuchte Behörde über entsprechende Daten verfügen. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nBitte senden Sie mir folgende Informationen und/oder Unterlagen zu:\r\n\r\n1.) Welche sogenannten Referentenentwürfe und Regierungsentwürfe wurden in Ihrem Ministerium in der vergangenen Legislaturperiode und in der aktuellen Legislaturperiode bis zum heutigen Tage erarbeitet, erstellt oder zumindest anteilig vorbereitet? (Bitte Titel bzw. Thema des Entwurfs und den Inhalt des Entwurfs per E-Mail übersenden.)\r\n\r\n2.) Welche Verbände, Interessenvertreter oder sonstige Experten haben an der Erstellung dieser Entwürfe (in irgendeiner Form) direkt oder indirekt mitgewirkt und welche dieser Verbände, Interessenvertreter oder sonstigen Experten haben im Rahmen einer externen Anhörung eine Stellungnahme abgegeben? (Bitte nach Art und Umfang der Beteiligung und Stellungnahme einzeln aufschlüsseln.)\r\n\r\n3.) Welchen Einfluss haben/hatten Verbände und Interessenvertreter auf Gesetzgebungsinitiativen, deren inhaltliche Ausgestaltung sowie deren Art und Umfang oder einzelne Formulierungen?\r\n\r\n4.) Bitte übersenden Sie mir die im Rahmen der externen Anhörung eingereichten Stellungnahmen (per E-Mail) oder veröffentlichen Sie diese unter Zusendung eines entsprechenden Links an geeigneter Stelle auf Ihrer Homepage.\r\n\r\nBitte übersenden Sie mir alle Antworten sowie die Dokumente bzgl. der einzelnen Fragen wenn möglich in digitaler Form an meine E-Mail Adresse.\r\n\r\nMir ist bekannt, dass für den Zugang zu Informationen Gebühren erhoben werden können. Jedoch bin ich der Auffassung, dass es sich im vorliegenden Fall um eine einfache Auskunft handelt, für die nach einschlägigen Vorschriften keine Gebühren anfallen. \r\n( vgl. § 10 IFG bzw. § 5 SIFG i.V.m. § 1 Abs. 2, §§ 5 und 6 SaarlGebG i.V.m. dem Gebührenverzeichnis zum Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz )\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihrer Einschätzung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben, um entscheiden zu können, ob ich trotz anfallender Gebühren meinen Antrag auf Akteneinsicht weiterverfolgen möchte.\r\nDie Ablehnung meines Antrags nach dem IFG ist hingegen in jedem Fall für mich gebührenfrei.\r\n\r\nUnter Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen bitte ich Sie, mir die beantragten Informationen unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n( vgl. § 7 Abs. 5 IFG, § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG, § 4 Abs. 2 VIG )\r\n\r\nSollten für die Bearbeitung meines Antrags eine andere Behörde zuständig sein, bitte ich Sie, meinen Antrag an diese weiterzuleiten und mich über die Weiterleitung zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in schriftlicher Form und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte weitere ergänzende Auskünfte anzufordern. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG \r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nhiermit beantrage ich nach \r\n\r\n§ 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG),\r\n§ 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG),\r\n§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und\r\n§ 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) \r\nAktenauskunft und freien Zugang zu den weiter unten genannten Vorgängen, soweit Sie als ersuchte Behörde über entsprechende Daten verfügen. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nBitte senden Sie mir folgende Informationen und/oder Unterlagen zu:\r\n\r\n1.) Welche sogenannten Referentenentwürfe und Regierungsentwürfe wurden in Ihrem Ministerium in der vergangenen Legislaturperiode und in der aktuellen Legislaturperiode bis zum heutigen Tage erarbeitet, erstellt oder zumindest anteilig vorbereitet? (Bitte Titel bzw. Thema des Entwurfs und den Inhalt des Entwurfs per E-Mail übersenden.)\r\n\r\n2.) Welche Verbände, Interessenvertreter oder sonstige Experten haben an der Erstellung dieser Entwürfe (in irgendeiner Form) direkt oder indirekt mitgewirkt und welche dieser Verbände, Interessenvertreter oder sonstigen Experten haben im Rahmen einer externen Anhörung eine Stellungnahme abgegeben? (Bitte nach Art und Umfang der Beteiligung und Stellungnahme einzeln aufschlüsseln.)\r\n\r\n3.) Welchen Einfluss haben/hatten Verbände und Interessenvertreter auf Gesetzgebungsinitiativen, deren inhaltliche Ausgestaltung sowie deren Art und Umfang oder einzelne Formulierungen?\r\n\r\n4.) Bitte übersenden Sie mir die im Rahmen der externen Anhörung eingereichten Stellungnahmen (per E-Mail) oder veröffentlichen Sie diese unter Zusendung eines entsprechenden Links an geeigneter Stelle auf Ihrer Homepage.\r\n\r\nBitte übersenden Sie mir alle Antworten sowie die Dokumente bzgl. der einzelnen Fragen wenn möglich in digitaler Form an meine E-Mail Adresse.\r\n\r\nMir ist bekannt, dass für den Zugang zu Informationen Gebühren erhoben werden können. Jedoch bin ich der Auffassung, dass es sich im vorliegenden Fall um eine einfache Auskunft handelt, für die nach einschlägigen Vorschriften keine Gebühren anfallen. \r\n( vgl. § 10 IFG bzw. § 5 SIFG i.V.m. § 1 Abs. 2, §§ 5 und 6 SaarlGebG i.V.m. dem Gebührenverzeichnis zum Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz )\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihrer Einschätzung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben, um entscheiden zu können, ob ich trotz anfallender Gebühren meinen Antrag auf Akteneinsicht weiterverfolgen möchte.\r\nDie Ablehnung meines Antrags nach dem IFG ist hingegen in jedem Fall für mich gebührenfrei.\r\n\r\nUnter Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen bitte ich Sie, mir die beantragten Informationen unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n( vgl. § 7 Abs. 5 IFG, § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG, § 4 Abs. 2 VIG )\r\n\r\nSollten für die Bearbeitung meines Antrags eine andere Behörde zuständig sein, bitte ich Sie, meinen Antrag an diese weiterzuleiten und mich über die Weiterleitung zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in schriftlicher Form und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte weitere ergänzende Auskünfte anzufordern. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
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"letter_start": "Antrag nach dem SUIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Saarländisches Umweltinformationsgesetz (SUIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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"refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländisches Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§ 3.1.a IFG: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen\r\n§ 3.1.b IFG: nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§ 3.1.c IFG: nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit\r\n§ 3.1.d IFG: nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden\r\n§ 3.1.e IFG: nachteilige Auswirkungen auf Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle\r\n§ 3.1.f IFG: nachteilige Auswirkungen auf Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr\r\n§ 3.1.g IFG: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen\r\n§ 3.2 IFG: das Bekanntwerden der Information kann die öffentliche Sicherheit gefährden\r\n§ 3.3.a IFG: die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandungen wird beeinträchtigt\r\n§ 3.3.b IFG: die Beratungen von Behörden werden beeinträchtigt\r\n§ 3.4 IFG: die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt\r\n§ 3.5 IFG: Information einer anderen öffentlichen Stelle, soll nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden\r\n§ 3.6 IFG: das Bekanntwerden der Information wäre geeignet, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen\r\n§ 3.7 IFG: keine Aufkunft vertraulich erhobener oder übermittelter Information, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht\r\n§ 3.8 IFG: keine Auskunft von Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen\r\n§ 4 IFG: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 5 IFG: Schutz personenbezogener Daten\r\n§ 6 IFG: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen",
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"subject": "Referentenentwürfe und Regierungsentwürfe zu Gesetzen der 15. und 16. WP [#23318]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG \r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nhiermit beantrage ich nach \r\n\r\n§ 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG),\r\n§ 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG),\r\n§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und\r\n§ 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) \r\nAktenauskunft und freien Zugang zu den weiter unten genannten Vorgängen, soweit Sie als ersuchte Behörde über entsprechende Daten verfügen. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nBitte senden Sie mir folgende Informationen und/oder Unterlagen zu:\r\n\r\n1.) Welche sogenannten Referentenentwürfe und Regierungsentwürfe wurden in Ihrem Ministerium in der vergangenen Legislaturperiode und in der aktuellen Legislaturperiode bis zum heutigen Tage erarbeitet, erstellt oder zumindest anteilig vorbereitet? (Bitte Titel bzw. Thema des Entwurfs und den Inhalt des Entwurfs per E-Mail übersenden.)\r\n\r\n2.) Welche Verbände, Interessenvertreter oder sonstige Experten haben an der Erstellung dieser Entwürfe (in irgendeiner Form) direkt oder indirekt mitgewirkt und welche dieser Verbände, Interessenvertreter oder sonstigen Experten haben im Rahmen einer externen Anhörung eine Stellungnahme abgegeben? (Bitte nach Art und Umfang der Beteiligung und Stellungnahme einzeln aufschlüsseln.)\r\n\r\n3.) Welchen Einfluss haben/hatten Verbände und Interessenvertreter auf Gesetzgebungsinitiativen, deren inhaltliche Ausgestaltung sowie deren Art und Umfang oder einzelne Formulierungen?\r\n\r\n4.) Bitte übersenden Sie mir die im Rahmen der externen Anhörung eingereichten Stellungnahmen (per E-Mail) oder veröffentlichen Sie diese unter Zusendung eines entsprechenden Links an geeigneter Stelle auf Ihrer Homepage.\r\n\r\nBitte übersenden Sie mir alle Antworten sowie die Dokumente bzgl. der einzelnen Fragen wenn möglich in digitaler Form an meine E-Mail Adresse.\r\n\r\nMir ist bekannt, dass für den Zugang zu Informationen Gebühren erhoben werden können. Jedoch bin ich der Auffassung, dass es sich im vorliegenden Fall um eine einfache Auskunft handelt, für die nach einschlägigen Vorschriften keine Gebühren anfallen. \r\n( vgl. § 10 IFG bzw. § 5 SIFG i.V.m. § 1 Abs. 2, §§ 5 und 6 SaarlGebG i.V.m. dem Gebührenverzeichnis zum Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz )\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihrer Einschätzung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben, um entscheiden zu können, ob ich trotz anfallender Gebühren meinen Antrag auf Akteneinsicht weiterverfolgen möchte.\r\nDie Ablehnung meines Antrags nach dem IFG ist hingegen in jedem Fall für mich gebührenfrei.\r\n\r\nUnter Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen bitte ich Sie, mir die beantragten Informationen unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n( vgl. § 7 Abs. 5 IFG, § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG, § 4 Abs. 2 VIG )\r\n\r\nSollten für die Bearbeitung meines Antrags eine andere Behörde zuständig sein, bitte ich Sie, meinen Antrag an diese weiterzuleiten und mich über die Weiterleitung zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in schriftlicher Form und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte weitere ergänzende Auskünfte anzufordern. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n<Information-entfernt>\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n<Information-entfernt>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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