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"letter_start": "Antrag nach dem BremIFG/BremUIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"description": "Guten Tag,\r\ndie Polizei Bremen antwortete mir auf meine Frage nach einer Vereinbarung zwischen Standesämtern und Polizei, dass die Datenweitergabe der Standesämter an die Polizei in diesem Kontext nicht auf der Grundlage einer Vereinbarung, sondern auf der Grundlage von § 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG geschehe: \r\n\"Die Informationen, welche die Polizei Bremen vom Standesamt bei auffälligen Fallkonstellationen erhält, erhält sie auf Grundlage des § 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG. Das Standesamt kommt insofern einer gesetzlichen Meldeverpflichtung nach und handelt nicht aufgrund einer Vereinbarung mit der Polizei Bremen.\" (https://fragdenstaat.de/a/224558)\r\n\r\nIch bitte Sie um Zusendung folgender Informationen:\r\n- Alle Informationen zur Definition von \"auffälligen Fallkonstellationen\" im von der Polizei Bremen beschriebenen Sinn\r\n- In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2018-2021 Daten auf der Grundlage von § 87 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG von den bremischen Standesämtern an Polizeistellen oder Ausländerbehörden übermittelt?\r\n- In wie vielen Fällen kamen dabei Maßnahmen nach § 71 Abs. 5 AufenthG in Betracht? Wer hat dies festgestellt? \r\n- In wie vielen Fällen wurden aus anderen Gründen Daten von den Standesämtern an Ausländerbehörden oder an Polizeistellen übermittelt, und welche\r\nanderen Gründe bzw. Rechtsgrundlagen waren das?",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
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"letter_start": "Presseanfrage\r\n\r\nGuten Tag,",
"letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 4 Abs. 1 PrG Bremen zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (vgl. zu Auskünften nach Landespressegesetzen etwa VG Sigmaringen, Urteil vom 9. Februar 2023 – 2 K 410/22;; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts siehe BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16). \r\n\r\nVerweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_start": "Antrag nach dem BremUIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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"refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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"long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2012-09-01",
"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"last_modified_at": "2019-03-14",
"refusal_reasons": "§3.1.a: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, Beziehungen zum Bund oder zu einem Land\r\n§3.1.b: nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden\r\n§3.1.c: nachteilige Auswirkungen auf Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle\r\n§3.1.d: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren, die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen oder die Strafvollstreckung\r\n§3.2: wenn das Bekanntwerden der Information die äußere oder die öffentliche Sicherheit gefährden kann,\r\n§3.3: die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen wird beeinträchtigt\r\n§3.4: die Information unterliegt einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Verschlusssachenanweisung für das Land Bremen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis\r\n§3.5: vorübergehend beigezogene Information einer anderen öffentlichen Stelle, die nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden soll\r\n§3.6: Bekanntwerden der Information wäre geeignet, fiskalische Interessen des Landes, der Gemeinden oder der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Wirtschaftsverkehr zu beeinträchtigen\r\n§3.7: vertraulich erhobene oder übermittelte Information, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht\r\n§3.8: Anfrage betrifft das Landesamt für Verfassungsschutz und sonstige öffentlichen Stellen des Landes, die Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen\r\n§3.9: Anfrage betrifft Radio Bremen in Bezug auf journalistisch-redaktionelle Informationen\r\n§4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§5.1: schutzwürdiges Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt und/oder dieser hat nicht eingewilligt\r\n§5.2: Informationen aus Unterlagen stehen mit dem Dienst- oder Amtsverhältnis oder einem Mandat des Dritten in Zusammenhang stehen\r\n§6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen",
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"content": "Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nGuten Tag,\r\ndie Polizei Bremen antwortete mir auf meine Frage nach einer Vereinbarung zwischen Standesämtern und Polizei, dass die Datenweitergabe der Standesämter an die Polizei in diesem Kontext nicht auf der Grundlage einer Vereinbarung, sondern auf der Grundlage von § 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG geschehe: \r\n\"Die Informationen, welche die Polizei Bremen vom Standesamt bei auffälligen Fallkonstellationen erhält, erhält sie auf Grundlage des § 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG. Das Standesamt kommt insofern einer gesetzlichen Meldeverpflichtung nach und handelt nicht aufgrund einer Vereinbarung mit der Polizei Bremen.\" (https://fragdenstaat.de/a/224558)\r\n\r\nIch bitte Sie um Zusendung folgender Informationen:\r\n- Alle Informationen zur Definition von \"auffälligen Fallkonstellationen\" im von der Polizei Bremen beschriebenen Sinn\r\n- In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2018-2021 Daten auf der Grundlage von § 87 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG von den bremischen Standesämtern an Polizeistellen oder Ausländerbehörden übermittelt?\r\n- In wie vielen Fällen kamen dabei Maßnahmen nach § 71 Abs. 5 AufenthG in Betracht? Wer hat dies festgestellt? \r\n- In wie vielen Fällen wurden aus anderen Gründen Daten von den Standesämtern an Ausländerbehörden oder an Polizeistellen übermittelt, und welche\r\nanderen Gründe bzw. Rechtsgrundlagen waren das?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nHolger Dieckmann\n\n\n\nAnfragenr: 234534\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/234534/\n\nPostanschrift\nHolger Dieckmann\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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"content": "Sehr geehrter Herr Dieckmann,\r\n\r\nleider kann ich Ihre Anfrage aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle nicht fristgerecht beantworten und möchte Sie daher um eine Fristverlängerung bis zum 28.01.2022 ersuchen.\r\nDie Verzögerung bitte ich zu entschuldigen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: [EXTERN]- Übermittlung von Daten anlässlich der Beurkundung von Geburten [#234534]",
"content": "Sehr geehrter Herr Dieckmann,\r\n\r\nIhre o. g. Anfrage vom 04. Dezember 2021 beantworte ich wie folgt:\r\n\r\n\r\na. „Alle Informationen zur Definition von \"auffälligen Fallkonstellationen\" im von der Polizei Bremen beschriebenen Sinn“\r\n\r\nEine konkrete Definition von „auffälligen Fallkonstellationen“ liegt nicht vor. Es handelt sich um eine jeweilige Einzelfallbetrachtung.\r\n\r\n\r\nb. „In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2018-2021 Daten auf der Grundlage von § 87 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG von den bremischen Standesämtern an Polizeistellen oder Ausländerbehörden übermittelt?“\r\n\r\nDie Fälle werden nicht gesondert statistisch erfasst und sind daher quantitativ nicht mit vertretbarem Aufwand zu beziffern.\r\n\r\n\r\nc. „In wie vielen Fällen kamen dabei Maßnahmen nach § 71 Abs. 5 AufenthG in Betracht? Wer hat dies festgestellt?“\r\n\r\nDie Fälle werden nicht gesondert statistisch erfasst und sind daher quantitativ nicht mit vertretbarem Aufwand zu beziffern. Ab November 2019 wurden allerdings keine Ermittlungsverfahren mehr geführt. Vor diesem Hintergrund wurden seither auch keine Maßnahmen nach § 71 Abs. 5 AufenthG ergriffen.\r\n\r\n\r\nd. „In wie vielen Fällen wurden aus anderen Gründen Daten von den Standesämtern an Ausländerbehörden oder an Polizeistellen übermittelt, und welche anderen Gründe bzw. Rechtsgrundlagen waren das?“\r\n\r\nRechtsgrundlage für die Übermittlung ist in erster Linie § 5 PStV. Danach dürfen Eintragungen im Personenstandsregister oder sonstige Beurkundungen nur vorgenommen werden, wenn der zugrundeliegende Sachverhalt ermittelt und abschließend geprüft worden ist. D. h. den Urkundsbeamt:innen der Standesämter obliegt eine Amtsermittlungspflicht bevor eine Beurkundung erfolgen darf.\r\n\r\nZusätzlich erfolgen von den Standesämtern Anfragen nach § 4 Abs. 3 StAG (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im Inland) bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde. Soweit Standesämter Kenntnis von einer Straftat erhalten ist immer die Polizei zu unterrichten und ggf. Strafanzeige zu erstatten (z. B. Urkundenfälschung, mittelbare Falschbeurkundung usw.). Auch diese Fälle werden nicht gesondert statistisch erfasst und sind daher quantitativ nicht mit vertretbarem Aufwand zu beziffern.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "Ihre Nachfragen zu unserer Antwort vom 02.12.2021",
"content": "Sehr geehrter Herr Dieckmann,\n\n\nich nehme Bezug auf Ihre an die Polizei Bremen am 03.12.2021 und an den Senator für Inneres am 07.12.2021 gerichteten Nachfragen zu der erteilten Auskunft vom 02.12.2021.\n\n\nDa es sich bei den Nachfragen im Ergebnis um dieselben Fragen handelt, erfolgte am 04.02.2022 eine einheitliche Beantwortung durch den Senator für Inneres.\n\n\nIch gehe davon aus, dass sich Ihre Nachfragen an die Polizei Bremen damit erledigt haben.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Der Senator für Inneres",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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