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    "description": "Aufgrund erheblicher Zweifel an der gebotenen Sorgfaltspflicht einer Stelle im BmVg ersuche ich sie um Informationen, insbesondere in Form elektronischer Kommunikation (E-Mails) zwischen der für Anfragen gemäß IFG zuständigen Stelle im BmVg und den im folgenden aufgeführten, untergeordneten Behörden, Instituten und Teilstreitkräften.\r\n\r\n- Flugmedizinisches Institut der Luftwaffe\r\n- Weltraumkommando der Bundeswehr\r\n- Deutsche Marine\r\n- Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr\r\n- Deutsche Luftwaffe\r\n\r\nVon besonderem Interesse sind dabei interne Kommunikation zu Anfragen mit folgenden Themen:\r\n\r\n\"Nicht identifizierte Phänomene im Luftraum.\" \r\n\r\n\"Medizinische Folgeerscheinungen nach Nahbereichs-Sichtungen nicht identifizierter Phänomene\"\r\n\r\n\"Kontakte deutscher Abfangjäger mit nicht identifizierten Phänomenen im Luftraum\"\r\n\r\n\"Detektion ungewöhnlicher Objekte durch deutsche U-Boote\"\r\n\r\n\"Detektion ungewöhnlicher Objekte durch das Weltraumkommando der Bundeswehr\"\r\n\r\nDie ursprünglich mit der Bearbeitung der genannten Anfragen betrauten Stellen und Personen sind aufgrund des offensichtlichen Interessenkonfliktes von der Bearbeitung dieses Antrags auszuschließen.",
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        "description": "Das Bundesministerium der Verteidigung unterstützt den Minister in seinen vielfältigen Verantwortlichkeiten als Mitglied der Bundesregierung, Fachminister für die militärische Verteidigung, Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte im Frieden sowie als Verantwortlichen für die Wehrverwaltung.\r\nAlle Weisungen und Befehle des Ministeriums an die Bundeswehr ergehen im Namen oder im Auftrag des Bundesministers der Verteidigung.\r\nVielfalt und Komplexität der Aufgaben, die Größe des unterstellten Bereichs und die historischen Erfahrungen Deutschlands bestimmten 1955 den Grundaufbau des \r\nBMVg\r\n. Dieser Aufbau hat im Wesentlichen noch heute Bestand. Er berücksichtigt die Besonderheiten der Führung von Streitkräften sowie die Verfassungsvorgabe einer Trennung von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung.\r\nDas Verteidigungsministerium wird im Rahmen der Reform der Bundeswehr neu ausgerichtet. Seine künftige Organisationsstruktur orientiert sich dabei an den Leitgedanken übergreifender Aufgabenwahrnehmung sowie an Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Diese soll durch die Zusammenfassung bislang zersplitterter Aufgaben und Zuständigkeiten erreicht werden.\r\n\r\nSiehe http://www.bund.de/DE/Behoerden/B/BMVg/Bundesministerium-der-Verteidigung.html",
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                "last_modified_at": "2020-06-19",
                "refusal_reasons": "§ 1.3: Regelungen in anderen Rechtsvorschriften gehen vor\r\n§ 2.1: Es liegen keine amtlichen Informationen vor\r\n§ 3.1.a: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen\r\n§ 3.1.b: nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§ 3.1.c: nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit\r\n§ 3.1.d: nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden\r\n§ 3.1.e: nachteilige Auswirkungen auf Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle\r\n§ 3.1.f: nachteilige Auswirkungen auf Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr\r\n§ 3.1.g: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen\r\n§ 3.2: das Bekanntwerden der Information kann die öffentliche Sicherheit gefährden\r\n§ 3.3.a: die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandungen wird beeinträchtigt\r\n§ 3.3.b: die Beratungen von Behörden werden beeinträchtigt\r\n§ 3.4: die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt\r\n§ 3.5: Information einer anderen öffentlichen Stelle, soll nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden\r\n§ 3.6: das Bekanntwerden der Information wäre geeignet, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen\r\n§ 3.7: keine Aufkunft vertraulich erhobener oder übermittelter Information, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht\r\n§ 3.8: keine Auskunft von Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen\r\n§ 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 5: Schutz personenbezogener Daten\r\n§ 6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 7: Die Behörde hat keine Verfügungsberechtigung\r\n§ 9.3: Der Antragsteller verfügt bereits über die Informationen oder kann sich diese aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen\r\n§ 96: Absatz 4 Satz 3 BHO Ausnahme des Bundesrechnungshofs",
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                "long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
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                "letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": "2012-09-01",
                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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                "long_description": "[Gebührenordnung](http://www.gesetze-im-internet.de/uiggebv/BJNR373200994.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.275111.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.295520.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217614.de&max=)",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
                "last_modified_at": "2005-02-14",
                "refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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                "letter_start": "Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG \r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir folgendes zu:",
                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, nach § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG), sofern Archivgut betroffen ist.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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                    "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n"
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Interne E-Mails zu IFG-Anfragen“ vom 14.12.2021 (#235644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 235644\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/235644/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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            "content": "BMVg\r\nR I 1 - Az 39-22-17/A5/V29\r\nR I 1 - Az 39-22-17/A5/V43\r\n\r\n\r\nBetreff:        Informationsfreiheitsgesetz (IFG)\r\nBezug:          Ihre Nachrichten vom 14.12.2021\r\n\r\n\r\nSehr Antragsteller/in\n\r\nfür Ihre E-Mail vom 14.12.2021 danke ich Ihnen.\r\n\r\nZuständig für die Koordinierung von IFG-Anfragen im Geschäftsbereich des \r\nBundesministeriums der Verteidigung ist das Referat Recht I 1. \r\n\r\nDie Erstellung einer Antwort auf eine IFG-Anfrage erfolgt grundsätzlich \r\nunter Einbindung der fachlich zuständigen Stelle(n) mit der Bitte um \r\nZulieferung eines Fachbeitrages. Voraussetzung für die Übersendung \r\namtlicher Informationen ist, dass die begehrte amtliche Information \r\ntatsächlich vorliegt und ihrer Herausgabe keine gesetzlichen Gründe \r\nentgegenstehen.\r\nNach hier bekannter Aktenlage haben Sie folgende IFG-Anfragen zum Thema \r\n„nicht identifizierte Phänomene“ gestellt:\r\n\r\n        -       Az. 39-22-17/A5/V9 - Antrag vom 10.11.2021 betr. nicht \r\nidentifizierte Phänomene im Luftraum, beantwortet am 24.11.2021;\r\n\r\n        -       Az. 39-22-17/A5/A16 - Antrag vom 25.11.2021 betr. \r\nmedizinische Folgeerscheinungen nach Nahbereichssichtungen nicht \r\nidentifizierter Phänomene, beantwortet am 10.12.2021;\r\n\r\n        -       Az. 39-22-17/A5/A17 - Antrag vom 29.11.2021 betr. \r\nDetektion ungewöhnlicher Objekte durch deutsche U-Boote, beantwortet am \r\n02.12.2021;\r\n\r\n        -       Az. 39-22-17/A5/A21 - Antrag vom 30.11.2021 betr. \r\nDetektion ungewöhnlicher Objekte durch das Weltraumkommando der \r\nBundeswehr, beantwortet am 09.12.2021;\r\n\r\n        -       Az. 39-22-17/A5/V25 - Antrag vom 29.11.2021 betr. Kontakte \r\ndeutscher Abfangjäger mit nicht identifizierten Phänomenen im Luftraum, \r\nbeantwortet am 21.12.2021;\r\n\r\n        -       Az. 39-22-17/A5/V29 - Antrag vom 02.12.2021 betr. nicht \r\nidentifizierte Phänomene im Luftraum (ZMSBw), beantwortet am 14.12.2021;\r\n\r\nBei der Prüfung Ihrer Anträge wurden Referate der Abteilung „Führung \r\nStreitkräfte“ als fachlich (und fachaufsichtlich) betroffene Stellen \r\neingebunden.\r\nDabei kam die zuständige Stelle zu dem jeweils gleichlautenden Ergebnis, \r\ndass antragsgegenständliche Informationen nicht vorliegen.\r\n\r\nEine tendenziell abnehmende Verfahrensdauer erklärt sich folgendermaßen: \r\nDa Ihre Anfragen stets auf amtliche Informationen bezüglich nicht \r\nidentifizierter Phänomene insbesondere zu Wasser oder in der Luft \r\neinschließlich dem Weltraum abzielen, betrifft die oben beschriebene \r\nBeauftragung dieselben oder eng miteinander zusammenarbeitende Stellen. \r\nDiese können bei in so kurzer zeitlicher Folge eintreffenden inhaltlich \r\nähnlichen Anfragen auf die bereits auf eine frühere Beauftragung hin \r\nmitgeteilten Ergebnisse zurückgreifen. \r\n\r\nEinen Interessenkonflikt bei der Bearbeitung Ihrer Anfragen kann ich \r\naufgrund der obigen Ausführungen nicht feststellen. \r\n\r\nZu Ihrem Antrag vom 02.12.2021 (Az V29) bzw. Ihrer Email vom 14.12.2021 \r\n(s.u.) kann ich Ihnen noch ergänzend erläutern, dass das ZMSBw sowie auch \r\ndas Vorgängerinstitut die von Ihnen angefragten Daten nicht erfasst bzw. \r\nnicht erhebt. Das Bundesarchiv-Militärchiv gehört dagegen nicht zum \r\nGeschäftsbereich des BMVg, so dass eine Abfrage hier nicht erfolgt. Es \r\nsteht Ihnen jedoch frei, sich in eigener Recherche an das Militärarchiv in \r\nFreiburg zu wenden.\r\n\r\nDa die mitwirkenden Fachbereiche des BMVg bzw. die nachgeordneten Stellen \r\ndes BMVg auf Ihre Anfragen das Nichtvorliegen amtlicher Informationen \r\nkommuniziert haben, wird davon ausgegangen, dass damit auch Ihr Schreiben \r\nvom 14.12.2021 (Bezug Az V43) beantwortet ist.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "BMVg\r\nR I 1 - Az 39-22-17/A5/V29\r\nR I 1 - Az 39-22-17/A5/V43\r\n\r\n\r\nBetreff:        Informationsfreiheitsgesetz (IFG)\r\nBezug:          Ihre Nachrichten vom 14.12.2021\r\n\r\n\r\nSehr Antragsteller/in\n\r\nfür Ihre E-Mail vom 14.12.2021 danke ich Ihnen.\r\n\r\nZuständig für die Koordinierung von IFG-Anfragen im Geschäftsbereich des \r\nBundesministeriums der Verteidigung ist das Referat Recht I 1. \r\n\r\nDie Erstellung einer Antwort auf eine IFG-Anfrage erfolgt grundsätzlich \r\nunter Einbindung der fachlich zuständigen Stelle(n) mit der Bitte um \r\nZulieferung eines Fachbeitrages. Voraussetzung für die Übersendung \r\namtlicher Informationen ist, dass die begehrte amtliche Information \r\ntatsächlich vorliegt und ihrer Herausgabe keine gesetzlichen Gründe \r\nentgegenstehen.\r\nNach hier bekannter Aktenlage haben Sie folgende IFG-Anfragen zum Thema \r\n„nicht identifizierte Phänomene“ gestellt:\r\n\r\n        -       Az. 39-22-17/A5/V9 - Antrag vom 10.11.2021 betr. nicht \r\nidentifizierte Phänomene im Luftraum, beantwortet am 24.11.2021;\r\n\r\n        -       Az. 39-22-17/A5/A16 - Antrag vom 25.11.2021 betr. \r\nmedizinische Folgeerscheinungen nach Nahbereichssichtungen nicht \r\nidentifizierter Phänomene, beantwortet am 10.12.2021;\r\n\r\n        -       Az. 39-22-17/A5/A17 - Antrag vom 29.11.2021 betr. \r\nDetektion ungewöhnlicher Objekte durch deutsche U-Boote, beantwortet am \r\n02.12.2021;\r\n\r\n        -       Az. 39-22-17/A5/A21 - Antrag vom 30.11.2021 betr. \r\nDetektion ungewöhnlicher Objekte durch das Weltraumkommando der \r\nBundeswehr, beantwortet am 09.12.2021;\r\n\r\n        -       Az. 39-22-17/A5/V25 - Antrag vom 29.11.2021 betr. Kontakte \r\ndeutscher Abfangjäger mit nicht identifizierten Phänomenen im Luftraum, \r\nbeantwortet am 21.12.2021;\r\n\r\n        -       Az. 39-22-17/A5/V29 - Antrag vom 02.12.2021 betr. nicht \r\nidentifizierte Phänomene im Luftraum (ZMSBw), beantwortet am 14.12.2021;\r\n\r\nBei der Prüfung Ihrer Anträge wurden Referate der Abteilung „Führung \r\nStreitkräfte“ als fachlich (und fachaufsichtlich) betroffene Stellen \r\neingebunden.\r\nDabei kam die zuständige Stelle zu dem jeweils gleichlautenden Ergebnis, \r\ndass antragsgegenständliche Informationen nicht vorliegen.\r\n\r\nEine tendenziell abnehmende Verfahrensdauer erklärt sich folgendermaßen: \r\nDa Ihre Anfragen stets auf amtliche Informationen bezüglich nicht \r\nidentifizierter Phänomene insbesondere zu Wasser oder in der Luft \r\neinschließlich dem Weltraum abzielen, betrifft die oben beschriebene \r\nBeauftragung dieselben oder eng miteinander zusammenarbeitende Stellen. \r\nDiese können bei in so kurzer zeitlicher Folge eintreffenden inhaltlich \r\nähnlichen Anfragen auf die bereits auf eine frühere Beauftragung hin \r\nmitgeteilten Ergebnisse zurückgreifen. \r\n\r\nEinen Interessenkonflikt bei der Bearbeitung Ihrer Anfragen kann ich \r\naufgrund der obigen Ausführungen nicht feststellen. \r\n\r\nZu Ihrem Antrag vom 02.12.2021 (Az V29) bzw. Ihrer Email vom 14.12.2021 \r\n(s.u.) kann ich Ihnen noch ergänzend erläutern, dass das ZMSBw sowie auch \r\ndas Vorgängerinstitut die von Ihnen angefragten Daten nicht erfasst bzw. \r\nnicht erhebt. Das Bundesarchiv-Militärchiv gehört dagegen nicht zum \r\nGeschäftsbereich des BMVg, so dass eine Abfrage hier nicht erfolgt. Es \r\nsteht Ihnen jedoch frei, sich in eigener Recherche an das Militärarchiv in \r\nFreiburg zu wenden.\r\n\r\nDa die mitwirkenden Fachbereiche des BMVg bzw. die nachgeordneten Stellen \r\ndes BMVg auf Ihre Anfragen das Nichtvorliegen amtlicher Informationen \r\nkommuniziert haben, wird davon ausgegangen, dass damit auch Ihr Schreiben \r\nvom 14.12.2021 (Bezug Az V43) beantwortet ist.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Interne E-Mails zu IFG-Anfragen“ vom 14.12.2021 (#235644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 235644\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/235644/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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            "content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihr u.a. Schreiben vom 17. Februar 2022. \r\n\r\nIch darf Ihnen dazu mitteilen, dass Ihre IFG-Anfrage vom 14. Dezember 2021 \r\n(R I 1 - Az 39-22-17/A5/V43 /  #234644) als auch Ihre Anfrage vom 14. \r\nDezember 2021 (R I 1 - Az  3922-17/A5 V29 / #234382) zusammengefasst mit \r\neinem Schreiben vom 25. Januar 2022 durch das BMVg R I 1 beantwortet \r\nwurden. Das Schreiben wurde an die E-Mail-Adressen Ihrer FdS-Anfragen \r\nversendet.\r\n\r\nIch hoffe, Ihnen insoweit behilflich gewesen zu sein.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Interne E-Mails zu IFG-Anfragen“ vom 14.12.2021 (#235644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n\r\n-------- Forwarded Message --------\r\n> Betreff: \tInterne E-Mails zu IFG-Anfragen [#235644]\r\n> Datum: \t14. Dezember 2021, 11:33\r\n> From: \t\"Antragsteller/in Antragsteller/in\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> To: \t\"Bundesministerium der Verteidigung\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n> \r\n> Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> Aufgrund erheblicher Zweifel an der gebotenen Sorgfaltspflicht einer Stelle im BmVg ersuche ich sie um Informationen, insbesondere in Form elektronischer Kommunikation (E-Mails) zwischen der für Anfragen gemäß IFG zuständigen Stelle im BmVg und den im folgenden aufgeführten, untergeordneten Behörden, Instituten und Teilstreitkräften.\r\n> \r\n> - Flugmedizinisches Institut der Luftwaffe\r\n> - Weltraumkommando der Bundeswehr\r\n> - Deutsche Marine\r\n> - Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr\r\n> - Deutsche Luftwaffe\r\n> \r\n> Von besonderem Interesse sind dabei interne Kommunikation zu Anfragen mit folgenden Themen:\r\n> \r\n> \"Nicht identifizierte Phänomene im Luftraum.\" \r\n> \r\n> \"Medizinische Folgeerscheinungen nach Nahbereichs-Sichtungen nicht identifizierter Phänomene\"\r\n> \r\n> \"Kontakte deutscher Abfangjäger mit nicht identifizierten Phänomenen im Luftraum\"\r\n> \r\n> \"Detektion ungewöhnlicher Objekte durch deutsche U-Boote\"\r\n> \r\n> \"Detektion ungewöhnlicher Objekte durch das Weltraumkommando der Bundeswehr\"\r\n> \r\n> Die ursprünglich mit der Bearbeitung der genannten Anfragen betrauten Stellen und Personen sind aufgrund des offensichtlichen Interessenkonfliktes von der Bearbeitung dieses Antrags auszuschließen.\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n> \r\n> Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n> \r\n> Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n> \r\n> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n> \r\n> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> Antragsteller/in Antragsteller/in\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 235644\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/235644/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> Antragsteller/in Antragsteller/in\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n\n\nAnfragenr: 235644\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/235644/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n"
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            "content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihr u.a. Schreiben vom 26. Februar 2022, in dem Sie um die \r\nBeantwortung Ihrer Anfrage vom 14.12.2021 (#235644) baten.\r\n\r\nMit E-Mail vom 18. Februar 2022 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass die \r\nAnfrage vom 14. Dezember 2021 (R I 1 - Az 39-22-17/A5/V43 /  #235644) im \r\nRahmen der Beantwortung Ihrer Beschwerde vom 14. Dezember 2021 (R I 1 - Az \r\n 3922-17/A5 V29 / #234382)  mit Schreiben vom 25. Januar 2022 durch BMVg R \r\nI 1 beantwortet wurde (vgl. letzter Satz). \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "sender": "Bundesministerium der Verteidigung",
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            "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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