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    "description": "aus Verkehrszählungen ergeben sich verschiedene Geschwindigkeitskennzahlen. \r\nNach meiner Recherche ist für eine Beurteilung die Geschwindigkeitskennzahl V85 von hauptsächlicher Bedeutung.\r\n\r\n1.\tWie hoch muss die V85 von zugelassenen Kfz-Verkehr auf Fahrradstraßen sein, dass die Verkehrssituation als gefährlich eingestuft wird?\r\n\r\n2.\tErfolg eine Abschätzung der Gefährdungslage an Hand von Richtlinien oder vergleichbaren Dokumenten? Falls ja, können Sie diese bitte benennen und mir freundlicher Weise zur Verfügung stellen.\r\n\r\n3.\tFalls neben der V85 andere Kennzahlen von Bedeutung sind. Welche sind das und wie werden diese gewertet?\r\n\r\n4.\tFalls es keine festen Werte bzw. Richtlinien gibt. Wie wirkt sich eine Verkehrszählung auf die die Gefährdungsbeurteilung in Fahrradstraßen aus?\r\n\r\n5.\tFalls durch eine Verkehrszählung der Kfz-Verkehr auf Fahrradstraßen als gefährlich eingeschätzt wird: Welche Maßnahmen werden in der Regel getroffen um die Verkehrssituation zu beruhigen?\r\n\r\n6.\tKann an Hand einer Verkehrszählung der Anteil an Nicht-Anliegerverkehr eingeschätzt werden? Falls ja, wie ist die Vorgehensweise? Falls nein, gibt es andere Verfahren? \r\n\r\nVielen Dank",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG).\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. \r\n\r\nSollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nMit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§4.1 (1) das Bekanntwerden des Akteninhalts die Landesverteidigung oder die internationalen Beziehungen des Bundes oder eines anderen Landes berühren würde oder die Beziehungen des Landes zu anderen Staaten oder zwischenstaatlichen Einrichtungen, zur Europäischen Union, zum Bund oder zu den Ländern beeinträchtigen könnte,\r\n§4.1 (2) durch das Bekannt werden des Akteninhalts Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen, die nicht dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes unterfallen, ohne deren Zustimmung offenbart würden,\r\n§4.1 (3) sich der Inhalt der Akten auf Beratungen der Landesregierung oder Arbeiten zu ihrer Vorbereitung bezieht,\r\n§4.1 (4) das Bekannt werden des Akteninhalts Belange der Strafverfolgung und -vollstreckung, der Gefahrenabwehr oder andere Belange der inneren Sicherheit beeinträchtigen könnte oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit verursachen könnte,\r\n§4.1 (5) durch die Gewährung von Akteneinsicht Inhalte von Akten offenbart würden, die eine Behörde zur Durchführung eines Gerichtsverfahrens, eines strafrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Ermittlungsverfahrens oder eines Bußgeldverfahrens erstellt hat oder die ihr aufgrund des Verfahrens zugehen oder die der Aufsicht über eine andere Stelle dienen.\r\n§4.2 (1) soweit sich der Inhalt der Akten auf den Prozeß der Willensbildung innerhalb von und zwischen Behörden oder Verwaltungseinrichtungen oder auf Vorgänge bezieht, die nach § 36 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten oder zu beschließen sind oder in nichtöffentlicher Sitzung beraten oder beschlossen worden sind,\r\n§4.2 (2) wenn durch das vorzeitige Bekannt werden des Akteninhalts der Erfolg bevorstehender behördlicher Maßnahmen gefährdet werden könnte,\r\n§4.2 (3) wenn sie sich auf die Übermittlung noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder auf Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung bezieht oder\r\n§4.2 (4) wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Stelle erheblich beeinträchtigt würde,\r\n§4.3 Die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt.\r\n(1) Der Antrag auf Akteneinsicht ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 abzulehnen, soweit\r\n§5.1 (1) hierdurch personenbezogene Daten offenbart würden,\r\n§5.1 (2) der Einsicht der Schutz geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte, entgegensteht oder\r\n§5.1 (3) Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden, es sei denn, die Informationen werden mit Zustimmung des betroffenen Unternehmens offenbart",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Umweltinformationsgesetz (BbgUIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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                "letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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            "content": "Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\naus Verkehrszählungen ergeben sich verschiedene Geschwindigkeitskennzahlen. \r\nNach meiner Recherche ist für eine Beurteilung die Geschwindigkeitskennzahl V85 von hauptsächlicher Bedeutung.\r\n\r\n1.\tWie hoch muss die V85 von zugelassenen Kfz-Verkehr auf Fahrradstraßen sein, dass die Verkehrssituation als gefährlich eingestuft wird?\r\n\r\n2.\tErfolg eine Abschätzung der Gefährdungslage an Hand von Richtlinien oder vergleichbaren Dokumenten? Falls ja, können Sie diese bitte benennen und mir freundlicher Weise zur Verfügung stellen.\r\n\r\n3.\tFalls neben der V85 andere Kennzahlen von Bedeutung sind. Welche sind das und wie werden diese gewertet?\r\n\r\n4.\tFalls es keine festen Werte bzw. Richtlinien gibt. Wie wirkt sich eine Verkehrszählung auf die die Gefährdungsbeurteilung in Fahrradstraßen aus?\r\n\r\n5.\tFalls durch eine Verkehrszählung der Kfz-Verkehr auf Fahrradstraßen als gefährlich eingeschätzt wird: Welche Maßnahmen werden in der Regel getroffen um die Verkehrssituation zu beruhigen?\r\n\r\n6.\tKann an Hand einer Verkehrszählung der Anteil an Nicht-Anliegerverkehr eingeschätzt werden? Falls ja, wie ist die Vorgehensweise? Falls nein, gibt es andere Verfahren? \r\n\r\nVielen Dank\n\nDies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nSollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. \r\n\r\nMit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. \r\n\r\nMit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 236154\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/236154/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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            "content": "Sehr Antragsteller/in\n\nich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage im Polizeipräsidium. Gleichwohl möchte ich Sie bitten, Ihren Antrag näher bzw. hinreichender zu bestimmen, da unklar ist, welche Auskünfte Sie überhaupt begehren! Soweit Auskünfte seitens des Polizeipräsidiums nachfolgend  überhaupt möglich sind, möchte ich Sie darüber hinaus um die Mitteilung Ihrer Anschrift bitten zur Zustellung eines rechtskräftigen Bescheides!\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\nich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage im Polizeipräsidium. Gleichwohl möchte ich Sie bitten, Ihren Antrag näher bzw. hinreichender zu bestimmen, da unklar ist, welche Auskünfte Sie überhaupt begehren! Soweit Auskünfte seitens des Polizeipräsidiums nachfolgend  überhaupt möglich sind, möchte ich Sie darüber hinaus um die Mitteilung Ihrer Anschrift bitten zur Zustellung eines rechtskräftigen Bescheides!\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Sehr << Anrede >>\n\nvielen Dank für Ihre Antwort. Gern versuche ich die Anfrage präziser zu formulieren.\nVerkehrszählungen werden veranlasst, wenn gefährliche Verkehrssituationen vermutet werden. Sie sind ein Mittel einzuschätzen, ob für einen Streckenabschnitt erhöhte Gefahren bestehen, zum Beispiel durch stark überhöhte Geschwindigkeiten.\nFahrradstraßen sind verkehrsberuhigte Bereiche. Kfz-Verkehr kann durch Beschilderung zugelassen werden (zum Beispiel: Anlieger frei). Vmax in Fahrradstraßen ist 30km/h. \nNach meinem laienhaften Wissen wird auch die Polizei über gefährliche Verkehrssituationen informiert, um entsprechend einwirken zu können. \nMeine Vermutung ist, dass im Zuge des Informieren die Verkehrszählungen auch der Polizei vorgelegt werden. Ich möchte gern wissen, wie die Polizei Verkehrszählungen auswertet und welche Maßnahmen getroffen oder von der Polizei vorgeschlagen werden, wenn sich gefährliche Verkehrssituationen aus der Auswertung ergeben. Dazu habe ich die angefragten Punkte formuliert, weil diese mich besonders interessieren.\n\nFalls ich einen speziellen Punkt präzisieren soll, informieren Sie mich bitte darüber.\n\nGern sende ich Ihnen meine Postadresse. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass andere Polizeibehörden Ihre rechtskräftigen Bescheide online zustellen. Dies scheint rechtlich kein Problem zu sein.\nNur ein Beispiel von vielen (Polizeipräsidium Aachen):\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/twitter-der-polizei-aachen/\n \nIch möchte Sie auch gern auf folgende Infos für Behörden hinweisen:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/ist-eine-e-mail-eine-ausreichende-adresse-fuer-eine-ifg-anfrage/\n\nDarum möchte ich Sie weiterhin um eine Antwort per E-Mail bitten. Sollte Sie auf eine postalische Zustellung bestehen, bitte ich um parallele Zusendung der Antwort per E-Mail. Sollte auch dies nicht möglich sein, beuge ich mich der Zustellung per Post und werde das Schreiben selber online stellen.\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 236154\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/236154/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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            "content": "Sehr geehrte(r) Frau oder Herr [geschwärzt],\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Antwort. Natürlich meine ich die Auswertung von Verkehrsdaten aus den Messdaten der Seitenradarmessung. In diesen werden die von mir genannten Geschwindigkeitskennzahlen, unter anderem V85, bestimmt. Die mir bekannten Seitenradarsysteme können sehr wohl Kradverkehr erkennen. Das System unterscheidet zwischen Krad, PKW, LfW, LKW & Zug. Fahrräder werden nicht erfasst.\r\nMeine Anfrage bezog sich aus diesem Grund explizit auf Kfz-Verkehr. Laut Ihrer Aussage setzen Sie Seitenradarsysteme ein und müssen folglich mit der Auswertung von Seitenradarmessungen vertraut sein. Mich interessiert, wie genau die Verkehrsdaten ausgewertet werden. \r\nVielleicht macht ein Beispiel die Sache deutlicher. Auf einer Fahrradstraße wird durch die Seitenradarmessung nur motorisierter Verkehr erfasst. V85 liegt bei 65km/h. Zugelassene Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h. Auf Fahrradstraßen kann die Höchstgeschwindigkeit allerdings nur gefahren werden, wenn keine Fahrradfahrer:innen gefährdet werden. Hier besteht ein Unterschied zur „normalen“ Straßen. Der Logik folgend sollte V85 unter 30 km/h liegen. Laut Beispiel würde ich davon ausgehen, dass die Verkehrssituation als gefährlich einzuschätzen ist. Ich gehe davon aus, dass eine solche Bewertung von der Polizei nicht nach Gefühl beurteilt wird. Deshalb interessiert mich im Detail, wie die Verkehrsdaten in so einem Fall bewertet werden. Ich möchte den genauen Prozess kennen lernen, nach dem die Polizei vorgeht. Dazu habe ich 6 Fragen aufgestellt. Eine ist mit Ihrem Schreiben beantwortet. Bitte beantworten Sie auch die restlichen Fragen. Bitte gehen Sie dabei davon aus, dass mit dem Begriff „Verkehrszählung“ die Auswertung von Verkehrsdaten aus Seitenradarmessungen gemeint ist. Gern möchte ich die Fragen (ausgenommen Frage 5, da beantwortet) an dieser Stelle wiederholen:\r\n1.\tWie hoch muss die V85 von zugelassenen Kfz-Verkehr auf Fahrradstraßen sein, dass die Verkehrssituation als gefährlich eingestuft wird?\r\n2.\tErfolg eine Abschätzung der Gefährdungslage an Hand von Richtlinien oder vergleichbaren Dokumenten? Falls ja, können Sie diese bitte benennen und mir freundlicher Weise zur Verfügung stellen.\r\n3.\tFalls neben der V85 andere Kennzahlen von Bedeutung sind. Welche sind das und wie werden diese gewertet?\r\n4.\tFalls es keine festen Werte bzw. Richtlinien gibt. Wie wirkt sich eine Verkehrszählung auf die die Gefährdungsbeurteilung in Fahrradstraßen aus?\r\n5.\t(beantwortet – vielen Dank)\r\n6.\tKann an Hand einer Verkehrszählung der Anteil an Nicht-Anliegerverkehr eingeschätzt werden? Falls ja, wie ist die Vorgehensweise? Falls nein, gibt es andere Verfahren? \r\n\r\nMit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie weiterhin um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich kann nach AIG keinen Grund erkennen, der dem entgegensprechen würde. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten (bitte auch per Mail) und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n[geschwärzt]\n\n\n\nAnfragenr: 236154\nAntwort an: [geschwärzt]\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n[geschwärzt]\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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            "content": "Sehr << Anrede >>\n\nvielen Dank für Ihre Antwort. Es ist richtig, dass mir ein Schreiben zugestellt wurde, aber die Anfrage wurde damit inhaltlich leider nicht vollständig beantwortet, wie in meiner Mail vom 07.02.2022 dargestellt.\n\nMeine Anfrage besteht aus 6, der Übersichtlichkeit halber, einzeln nummerierten Fragen. \nDavon wurde eine (Nummer 5) beantwortet. Die Beantwortung der übrigen Fragen (1 bis 4 & 6) steht noch aus.\nDamit ist meine Informationsfreiheitsanfrage immer noch nicht fristgerecht abschließend beantwortet.\n\nIch bitte Sie weiterhin, die Anfrage vollständig zu beantworten.\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 236154\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/236154/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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                    "\n\nvielen Dank für Ihre Antwort. Es ist richtig, dass mir ein Schreiben zugestellt wurde, aber die Anfrage wurde damit inhaltlich leider nicht vollständig beantwortet, wie in meiner Mail vom 07.02.2022 dargestellt.\n\nMeine Anfrage besteht aus 6, der Übersichtlichkeit halber, einzeln nummerierten Fragen. \nDavon wurde eine (Nummer 5) beantwortet. Die Beantwortung der übrigen Fragen (1 bis 4 & 6) steht noch aus.\nDamit ist meine Informationsfreiheitsanfrage immer noch nicht fristgerecht abschließend beantwortet.\n\nIch bitte Sie weiterhin, die Anfrage vollständig zu beantworten.\n\nMit freundlichen Grüßen\n"
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                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n"
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbetrachtung in Fahrradstraßen an Hand von Verkehrszählungen“ vom 23.12.2021 (#236154) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit vollständig beantwortet. Lediglich einer (Punkt Nr. 5) der 6 Punkte der Anfrage wurde beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tGefährdungsbetrachtung in Fahrradstraßen an Hand von Verkehrszählungen [#236154]\r\n> Datum: \t23. Dezember 2021, 16:29\r\n> Von: \t\"Antragsteller/in Antragsteller/in\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Polizeipräsidium Brandenburg\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG\r\n> \r\n> Sehr geehrte Damen und Herren, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> aus Verkehrszählungen ergeben sich verschiedene Geschwindigkeitskennzahlen. \r\n> Nach meiner Recherche ist für eine Beurteilung die Geschwindigkeitskennzahl V85 von hauptsächlicher Bedeutung.\r\n> \r\n> 1.\tWie hoch muss die V85 von zugelassenen Kfz-Verkehr auf Fahrradstraßen sein, dass die Verkehrssituation als gefährlich eingestuft wird?\r\n> \r\n> 2.\tErfolg eine Abschätzung der Gefährdungslage an Hand von Richtlinien oder vergleichbaren Dokumenten? Falls ja, können Sie diese bitte benennen und mir freundlicher Weise zur Verfügung stellen.\r\n> \r\n> 3.\tFalls neben der V85 andere Kennzahlen von Bedeutung sind. Welche sind das und wie werden diese gewertet?\r\n> \r\n> 4.\tFalls es keine festen Werte bzw. Richtlinien gibt. Wie wirkt sich eine Verkehrszählung auf die die Gefährdungsbeurteilung in Fahrradstraßen aus?\r\n> \r\n> 5.\tFalls durch eine Verkehrszählung der Kfz-Verkehr auf Fahrradstraßen als gefährlich eingeschätzt wird: Welche Maßnahmen werden in der Regel getroffen um die Verkehrssituation zu beruhigen?\r\n> \r\n> 6.\tKann an Hand einer Verkehrszählung der Anteil an Nicht-Anliegerverkehr eingeschätzt werden? Falls ja, wie ist die Vorgehensweise? Falls nein, gibt es andere Verfahren? \r\n> \r\n> Vielen Dank\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n> \r\n> Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. \r\n> \r\n> Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.\r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. \r\n> \r\n> Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> Antragsteller/in Antragsteller/in\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 236154\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/236154/\r\n> \r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n\n\nAnfragenr: 236154\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/236154/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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