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"letter_end": "Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§5 (4) Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Information der Antragstellerin oder dem Antragsteller bereits zur Verfügung gestellt worden ist oder wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.\r\n§6 a) Beeinträchtigung von Landesverteidigung, internationalen Beziehungen...\r\n§6 b) Beeinträchtigung von Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens...\r\n§6 c) Offenbarung von Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen des Bundes anderer Länder ohne deren Zustimmung\r\n§6 Anhaltspunkte, dass Informationen zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung missbraucht werden sollen\r\n§7 (1) Entwürfe, Arbeiten und Beschlüsse zu Entscheidungen, sowie Protokolle vertraulicher Beratungen\r\n§7 (2) a) Bezug auf Willensbildungsprozess innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen\r\n§7 (2) b) Beeinträchtigung von Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung\r\n§7 (2) c) Information ausschließlich Bestandteil von Vorentwürfen und Notizen\r\n§8 Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen mit wirtschaftlichem Schaden\r\n§9 Schutz personenbezogener Daten",
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"description": "Durch Kontakt mit Fachabteilungen im Hause MDK Westfalen-Lippe , zum Thema Verordnungen nach § 31 Abs. 6 SGB V (Verordnung von Cannabisarzneimittel/Blüten/Extrakte), wurde ich mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten verwiesen.\r\n\r\nBitte beantworten Sie mir folgende Frage:\r\n\r\n1.\r\nGibt es Leitfäden / Informationen / (interne) Anweisungen zum Thema vom Medizinischen Dienst des GKV Spitzenverband (MDS-e.V.), die zur Llärung der Fragestellung den Gutachtern des MDK Westfalen-Lippe zur Verfügung gestellt werden, bzw. beachtet werden sollen?\r\n\r\n\r\nFalls Ja: Bitte ich um Zusendung\r\n\r\n2.\r\nDes weiteren fordere ich Sie auf mir:\r\n\r\nSämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern und Gutachtern der Fachabteilungen zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. \r\n\r\nDies sind Insbesondere:\r\n\r\n- interne Leitfäden \r\n- interne Arbeitshinweise \r\n- interne Weisungen\r\n- allgemeine Weisungen\r\n- sonstige Dokumente\r\n\r\nSowie: \r\n- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt\r\n- weitere Formulare \r\n- Informationsmaterialien für die Krankenkassen, Ärzte oder Patienten\r\n\r\nBitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat.\r\nAntworten Inkl. Anlagen sind mit Hinweis auf § 8 EGovG bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden",
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"Durch Kontakt mit Fachabteilungen im Hause MDK Westfalen-Lippe , zum Thema Verordnungen nach § 31 Abs. 6 SGB V (Verordnung von Cannabisarzneimittel/Blüten/Extrakte), wurde ich mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten verwiesen.\r\n\r\nBitte beantworten Sie mir folgende Frage:\r\n\r\n1.\r\nGibt es Leitfäden / Informationen / (interne) Anweisungen zum Thema vom Medizinischen Dienst des GKV Spitzenverband (MDS-e.V.), die zur Llärung der Fragestellung den Gutachtern des MDK Westfalen-Lippe zur Verfügung gestellt werden, bzw. beachtet werden sollen?\r\n\r\n\r\nFalls Ja: Bitte ich um Zusendung\r\n\r\n2.\r\nDes weiteren fordere ich Sie auf mir:\r\n\r\nSämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern und Gutachtern der Fachabteilungen zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. \r\n\r\nDies sind Insbesondere:\r\n\r\n- interne Leitfäden \r\n- interne Arbeitshinweise \r\n- interne Weisungen\r\n- allgemeine Weisungen\r\n- sonstige Dokumente\r\n\r\nSowie: \r\n- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt\r\n- weitere Formulare \r\n- Informationsmaterialien für die Krankenkassen, Ärzte oder Patienten\r\n\r\nBitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat.\r\nAntworten Inkl. Anlagen sind mit Hinweis auf § 8 EGovG bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden"
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_start": "Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden",
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"request_note": "Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.",
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"subject": "Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen bei Gutachten zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#23695]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDurch Kontakt mit Fachabteilungen im Hause MDK Westfalen-Lippe , zum Thema Verordnungen nach § 31 Abs. 6 SGB V (Verordnung von Cannabisarzneimittel/Blüten/Extrakte), wurde ich mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten verwiesen.\r\n\r\nBitte beantworten Sie mir folgende Frage:\r\n\r\n1.\r\nGibt es Leitfäden / Informationen / (interne) Anweisungen zum Thema vom Medizinischen Dienst des GKV Spitzenverband (MDS-e.V.), die zur Llärung der Fragestellung den Gutachtern des MDK Westfalen-Lippe zur Verfügung gestellt werden, bzw. beachtet werden sollen?\r\n\r\n\r\nFalls Ja: Bitte ich um Zusendung\r\n\r\n2.\r\nDes weiteren fordere ich Sie auf mir:\r\n\r\nSämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern und Gutachtern der Fachabteilungen zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. \r\n\r\nDies sind Insbesondere:\r\n\r\n- interne Leitfäden \r\n- interne Arbeitshinweise \r\n- interne Weisungen\r\n- allgemeine Weisungen\r\n- sonstige Dokumente\r\n\r\nSowie: \r\n- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt\r\n- weitere Formulare \r\n- Informationsmaterialien für die Krankenkassen, Ärzte oder Patienten\r\n\r\nBitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat.\r\nAntworten Inkl. Anlagen sind mit Hinweis auf § 8 EGovG bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\n\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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