GET /api/v1/request/238020/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/238020/?format=api",
    "id": 238020,
    "url": "/anfrage/einwilligungen-isd-39-bis-43-vwv-stvo-in-die-anordnung-des-vz-2771/",
    "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/2/?format=api",
    "is_foi": true,
    "checked": false,
    "refusal_reason": "",
    "costs": 0.0,
    "public": true,
    "law": {
        "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/9/?format=api",
        "id": 9,
        "name": "Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG)",
        "slug": "nrw-ifg-uig-vig",
        "description": "",
        "long_description": "",
        "law_type": "",
        "created": null,
        "request_note": "",
        "request_note_html": "",
        "meta": true,
        "site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/nrw-ifg-uig-vig/",
        "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/2/?format=api",
        "email_only": true,
        "mediator": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2871/?format=api",
        "priority": 3,
        "url": "",
        "max_response_time": 1,
        "requires_signature": false,
        "max_response_time_unit": "month_de",
        "letter_start": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
        "letter_end": "Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
        "last_modified_at": null,
        "refusal_reasons": "",
        "combined": [
            "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/8/?format=api",
            "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/7/?format=api",
            "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/3/?format=api"
        ]
    },
    "description": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\n1. Eine Liste aller erfolgten Einwilligungen in die Anordnung von Verkehrszeichen 277.1, wenn es lediglich die gesetzliche Regelung wiedergibt, jeweils mit Ort an dem das anordnende Schild steht und dem Datum der Einwilligung.\r\n\r\nIn  \"Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)\" vom 26. Januar 2001 in der Fassung vom 8. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021 B1) heißt es wie bereits in einigen Fassungen zuvor zu den §§ 39 bis 43 unter der Überschrift 'Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen', dort unter Ziffer I.:\r\n\r\n\"Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde.\"\r\n\r\n2. Verordnungen, Erlasse, Informationen, Handreichungen, Vorgaben, Leitlinien o.ä., die den Ihrem Hause untergeordneten Straßenverkehrsbehörden zur Anordnung des Verkehrszeichens 277.1 gegeben wurden, bspw. um das Spannungsfeld zwischen einer einwilligungspflichtigen Wiedergabe der gesetzlichen Regelung nach § 5 (4) S. 3 StVO und eines frei anordenbaren Überholverbots nach VZ 277.1 aufzulösen geeignet sind.\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
    "redacted_description": [
        [
            false,
            "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\n1. Eine Liste aller erfolgten Einwilligungen in die Anordnung von Verkehrszeichen 277.1, wenn es lediglich die gesetzliche Regelung wiedergibt, jeweils mit Ort an dem das anordnende Schild steht und dem Datum der Einwilligung.\r\n\r\nIn  \"Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)\" vom 26. Januar 2001 in der Fassung vom 8. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021 B1) heißt es wie bereits in einigen Fassungen zuvor zu den §§ 39 bis 43 unter der Überschrift 'Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen', dort unter Ziffer I.:\r\n\r\n\"Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde.\"\r\n\r\n2. Verordnungen, Erlasse, Informationen, Handreichungen, Vorgaben, Leitlinien o.ä., die den Ihrem Hause untergeordneten Straßenverkehrsbehörden zur Anordnung des Verkehrszeichens 277.1 gegeben wurden, bspw. um das Spannungsfeld zwischen einer einwilligungspflichtigen Wiedergabe der gesetzlichen Regelung nach § 5 (4) S. 3 StVO und eines frei anordenbaren Überholverbots nach VZ 277.1 aufzulösen geeignet sind.\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
        ]
    ],
    "summary": "",
    "same_as_count": 0,
    "same_as": null,
    "due_date": "2022-02-22T00:00:00+01:00",
    "resolved_on": null,
    "last_message": "2022-01-20T12:34:22+01:00",
    "created_at": "2022-01-18T22:10:58.978730+01:00",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.388035+01:00",
    "status": "resolved",
    "public_body": {
        "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14714/?format=api",
        "id": 14714,
        "name": "Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen",
        "slug": "ministerium-fur-verkehr-des-landes-nordrhein-westfalen",
        "other_names": "",
        "description": "",
        "url": null,
        "parent": null,
        "root": null,
        "depth": 0,
        "classification": null,
        "categories": [
            {
                "id": 10,
                "name": "Verkehr",
                "slug": "verkehr",
                "is_topic": true,
                "depth": 1
            },
            {
                "id": 217,
                "name": "Naturschutz",
                "slug": "naturschutz",
                "is_topic": false,
                "depth": 2
            },
            {
                "id": 9,
                "name": "Umwelt",
                "slug": "umwelt",
                "is_topic": true,
                "depth": 1
            }
        ],
        "email": "",
        "contact": "",
        "address": "",
        "fax": "",
        "request_note": "Das Ministerium existiert nicht mehr als eigenständige Behörde, sondern [wurde ins Umweltministerium](https://fragdenstaat.de/behoerde/3008/ministerium-fur-klimaschutz-umwelt-landwirtschaft-natur-und-verbraucherschutz-des-landes-nrw/) integriert.",
        "number_of_requests": 79,
        "site_url": "https://fragdenstaat.de/behoerde/14714/ministerium-fur-verkehr-des-landes-nordrhein-westfalen/",
        "request_note_html": "<p>Das Ministerium existiert nicht mehr als eigenständige Behörde, sondern <a href=\"https://fragdenstaat.de/behoerde/3008/ministerium-fur-klimaschutz-umwelt-landwirtschaft-natur-und-verbraucherschutz-des-landes-nrw/\">wurde ins Umweltministerium</a> integriert.</p>",
        "jurisdiction": {
            "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/2/?format=api",
            "id": 2,
            "name": "Nordrhein-Westfalen",
            "rank": 2,
            "description": "",
            "slug": "nrw",
            "site_url": "https://fragdenstaat.de/zustaendigkeit/nrw/",
            "region": "https://fragdenstaat.de/api/v1/georegion/6/?format=api",
            "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.422979+01:00"
        },
        "laws": [
            {
                "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/9/?format=api",
                "id": 9,
                "name": "Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG)",
                "slug": "nrw-ifg-uig-vig",
                "description": "",
                "long_description": "",
                "law_type": "",
                "created": null,
                "request_note": "",
                "request_note_html": "",
                "meta": true,
                "site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/nrw-ifg-uig-vig/",
                "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/2/?format=api",
                "email_only": true,
                "mediator": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2871/?format=api",
                "priority": 3,
                "url": "",
                "max_response_time": 1,
                "requires_signature": false,
                "max_response_time_unit": "month_de",
                "letter_start": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
                "letter_end": "Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": null,
                "refusal_reasons": "",
                "combined": [
                    "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/8/?format=api",
                    "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/7/?format=api",
                    "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/3/?format=api"
                ]
            },
            {
                "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/8/?format=api",
                "id": 8,
                "name": "Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW)",
                "slug": "uig-nrw",
                "description": "",
                "long_description": "",
                "law_type": "UIG",
                "created": "2007-04-18",
                "request_note": "",
                "request_note_html": "",
                "meta": false,
                "site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/uig-nrw/",
                "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/2/?format=api",
                "email_only": false,
                "mediator": null,
                "priority": 4,
                "url": "https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2129&bes_id=10264&aufgehoben=N&menu=1&sg=",
                "max_response_time": 1,
                "requires_signature": false,
                "max_response_time_unit": "month_de",
                "letter_start": "Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": null,
                "refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden",
                "combined": []
            },
            {
                "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/159/?format=api",
                "id": 159,
                "name": "Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespressegesetz NRW)",
                "slug": "pressegesetz-fuer-das-land-nordrhein-westfalen-landespressegesetz-nrw",
                "description": "",
                "long_description": "",
                "law_type": "Presserecht",
                "created": "1966-05-24",
                "request_note": "Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.",
                "request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
                "meta": false,
                "site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/pressegesetz-fuer-das-land-nordrhein-westfalen-landespressegesetz-nrw/",
                "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/2/?format=api",
                "email_only": true,
                "mediator": null,
                "priority": 4,
                "url": "https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2250&bes_id=4493&menu=0&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Landespressegesetz#det0",
                "max_response_time": 5,
                "requires_signature": false,
                "max_response_time_unit": "working_day",
                "letter_start": "Presseanfrage\r\n\r\nGuten Tag,",
                "letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 4 Abs. 1 LPresseG NRW zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10. März 2022 – 15 L 92/22; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts siehe BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).\r\n\r\nVerweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": null,
                "refusal_reasons": "",
                "combined": []
            },
            {
                "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/7/?format=api",
                "id": 7,
                "name": "Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)",
                "slug": "ifg-nrw",
                "description": "",
                "long_description": "Das Informationsfreiheitsgesetz von Nordrhein-Westfalen gibt Ihnen das Recht Auskunft aus Dokumente und Akten der Verwaltung zu erhalten. Sie können lediglich existierende Informationen erfragen. Wenn Sie dieses Gesetz geschickt einsetzen, dann können Sie einen Beitrag leisten, die Kultur der Amtsverschwiegenheit zu mindern und das Handeln Ihrer Verwaltung öffentlicher machen.\r\n\r\nDie Besonderheit des IFG NRW ist, dass nur natürliche Personen und keine juristischen Personen Antragsrecht besitzen. Diese Einschränkung der Antragsberechtigung kann dadurch umgangen werden, dass für juristische Personen eine Einzelperson – z.B. der Firmenchef, der Vereinsvorsitzende etc. – den Antrag stellt.\r\n\r\nEin weitere interessanter Unterschied zum IFG des Bundes liegt daran, dass das IFG NRW eine Abwägung des öffentlichen Interesses gegenüber Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 8) vorsieht. Ein Zugang ist trotz vorliegender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegeben, \"wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur geringfügig wäre\". Dieser sogenannte Public Interest Test fehlt im Bundes-IFG.\r\n \r\nDer oder die \"Beauftragte für das Recht auf Information\" kann angerufen werden, wenn der Anfragesteller sein Recht auf Informationszugang nach dem IFG NRW verletzt sieht. Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW ist auch der Beauftragte für die Informationsfreiheit. Wurde Ihre Anfrage auf FragDenStaat.de abgelehnt oder nur teilweise beantwortet, haben Sie über ein Formular direkt die Möglichkeit mit dem Beauftragten für die Informationsfreiheit in Kontakt zu treten. Dabei wird ein Link zur bisherigen Korrespondenz mit der Behörde auf FragDenStaat.de mitgeschickt.",
                "law_type": "IFG",
                "created": "2002-01-01",
                "request_note": "",
                "request_note_html": "",
                "meta": false,
                "site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/ifg-nrw/",
                "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/2/?format=api",
                "email_only": false,
                "mediator": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2871/?format=api",
                "priority": 3,
                "url": "https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4820020930120743668",
                "max_response_time": 1,
                "requires_signature": false,
                "max_response_time_unit": "month_de",
                "letter_start": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
                "letter_end": "Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": "2018-05-25",
                "refusal_reasons": "§5 (4)  Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Information der Antragstellerin oder dem Antragsteller bereits zur Verfügung gestellt worden ist oder wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.\r\n§6 a) Beeinträchtigung von Landesverteidigung, internationalen Beziehungen...\r\n§6 b) Beeinträchtigung von Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens...\r\n§6 c) Offenbarung von Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen des Bundes anderer Länder ohne deren Zustimmung\r\n§6 Anhaltspunkte, dass Informationen zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung missbraucht werden sollen\r\n§7 (1) Entwürfe, Arbeiten und Beschlüsse zu Entscheidungen, sowie Protokolle vertraulicher Beratungen\r\n§7 (2) a) Bezug auf Willensbildungsprozess innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen\r\n§7 (2) b) Beeinträchtigung von Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung\r\n§7 (2) c) Information ausschließlich Bestandteil von Vorentwürfen und Notizen\r\n§8 Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen mit wirtschaftlichem Schaden\r\n§9 Schutz personenbezogener Daten",
                "combined": []
            },
            {
                "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/3/?format=api",
                "id": 3,
                "name": "Verbraucherinformationsgesetz (VIG)",
                "slug": "bund-gesetz-zur-verbesserung-der-gesundheitsbezogenen-verbraucherinformation",
                "description": "",
                "long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
                "law_type": "VIG",
                "created": "2008-05-01",
                "request_note": "",
                "request_note_html": "",
                "meta": false,
                "site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/bund-gesetz-zur-verbesserung-der-gesundheitsbezogenen-verbraucherinformation/",
                "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/1/?format=api",
                "email_only": false,
                "mediator": null,
                "priority": 2,
                "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vig/",
                "max_response_time": 1,
                "requires_signature": false,
                "max_response_time_unit": "month_de",
                "letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": "2012-09-01",
                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
                "combined": []
            }
        ],
        "regions": [],
        "source_reference": "",
        "alternative_emails": null,
        "wikidata_item": "",
        "extra_data": {},
        "geo": {
            "type": "Point",
            "coordinates": [
                6.76126,
                51.215548
            ]
        }
    },
    "resolution": "not_held",
    "slug": "einwilligungen-isd-39-bis-43-vwv-stvo-in-die-anordnung-des-vz-2771",
    "title": "Einwilligungen i.S.d. §§ 39 bis 43 VwV-StVO in die Anordnung des VZ 277.1",
    "reference": "",
    "user": null,
    "project": null,
    "campaign": null,
    "tags": [],
    "messages": [
        {
            "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/661079/?format=api",
            "id": 661079,
            "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/einwilligungen-isd-39-bis-43-vwv-stvo-in-die-anordnung-des-vz-2771/#nachricht-661079",
            "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/238020/?format=api",
            "sent": true,
            "is_response": false,
            "is_postal": false,
            "is_draft": false,
            "kind": "email",
            "is_escalation": false,
            "content_hidden": false,
            "sender_public_body": null,
            "recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14714/?format=api",
            "status": "awaiting_response",
            "timestamp": "2022-01-18T22:10:59.003276+01:00",
            "redacted": false,
            "not_publishable": false,
            "attachments": [],
            "subject": "Einwilligungen i.S.d. §§ 39 bis 43 VwV-StVO in die Anordnung des VZ 277.1 [#238020]",
            "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\n1. Eine Liste aller erfolgten Einwilligungen in die Anordnung von Verkehrszeichen 277.1, wenn es lediglich die gesetzliche Regelung wiedergibt, jeweils mit Ort an dem das anordnende Schild steht und dem Datum der Einwilligung.\r\n\r\nIn  \"Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)\" vom 26. Januar 2001 in der Fassung vom 8. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021 B1) heißt es wie bereits in einigen Fassungen zuvor zu den §§ 39 bis 43 unter der Überschrift 'Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen', dort unter Ziffer I.:\r\n\r\n\"Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde.\"\r\n\r\n2. Verordnungen, Erlasse, Informationen, Handreichungen, Vorgaben, Leitlinien o.ä., die den Ihrem Hause untergeordneten Straßenverkehrsbehörden zur Anordnung des Verkehrszeichens 277.1 gegeben wurden, bspw. um das Spannungsfeld zwischen einer einwilligungspflichtigen Wiedergabe der gesetzlichen Regelung nach § 5 (4) S. 3 StVO und eines frei anordenbaren Überholverbots nach VZ 277.1 aufzulösen geeignet sind.\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 238020\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/238020/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
            "redacted_subject": [
                [
                    false,
                    "Einwilligungen i.S.d. §§ 39 bis 43 VwV-StVO in die Anordnung des VZ 277.1 [#238020]"
                ]
            ],
            "redacted_content": [
                [
                    false,
                    "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\n1. Eine Liste aller erfolgten Einwilligungen in die Anordnung von Verkehrszeichen 277.1, wenn es lediglich die gesetzliche Regelung wiedergibt, jeweils mit Ort an dem das anordnende Schild steht und dem Datum der Einwilligung.\r\n\r\nIn  \"Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)\" vom 26. Januar 2001 in der Fassung vom 8. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021 B1) heißt es wie bereits in einigen Fassungen zuvor zu den §§ 39 bis 43 unter der Überschrift 'Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen', dort unter Ziffer I.:\r\n\r\n\"Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde.\"\r\n\r\n2. Verordnungen, Erlasse, Informationen, Handreichungen, Vorgaben, Leitlinien o.ä., die den Ihrem Hause untergeordneten Straßenverkehrsbehörden zur Anordnung des Verkehrszeichens 277.1 gegeben wurden, bspw. um das Spannungsfeld zwischen einer einwilligungspflichtigen Wiedergabe der gesetzlichen Regelung nach § 5 (4) S. 3 StVO und eines frei anordenbaren Überholverbots nach VZ 277.1 aufzulösen geeignet sind.\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n"
                ],
                [
                    true,
                    "Antragsteller/in Antragsteller/in"
                ],
                [
                    false,
                    "\n\n\n\nAnfragenr: 238020\nAntwort an: "
                ],
                [
                    true,
                    "<<E-Mail-Adresse>>"
                ],
                [
                    false,
                    "\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
                ],
                [
                    true,
                    "https://fragdenstaat.de/a/238020/"
                ],
                [
                    false,
                    "\n\nPostanschrift\n"
                ],
                [
                    true,
                    "Antragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
                ],
                [
                    false,
                    "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n"
                ]
            ],
            "sender": "<< Anfragesteller:in >>",
            "status_name": "Warte auf Antwort",
            "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
        },
        {
            "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/661696/?format=api",
            "id": 661696,
            "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/einwilligungen-isd-39-bis-43-vwv-stvo-in-die-anordnung-des-vz-2771/#nachricht-661696",
            "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/238020/?format=api",
            "sent": true,
            "is_response": true,
            "is_postal": false,
            "is_draft": false,
            "kind": "email",
            "is_escalation": false,
            "content_hidden": false,
            "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14714/?format=api",
            "recipient_public_body": null,
            "status": "awaiting_response",
            "timestamp": "2022-01-20T12:34:22+01:00",
            "redacted": false,
            "not_publishable": false,
            "attachments": [
                {
                    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/232853/?format=api",
                    "id": 232853,
                    "belongs_to": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/661696/?format=api",
                    "name": "20-05-07NeueZeichen-Anordnungsvoraussetzungen.pdf",
                    "filetype": "application/pdf",
                    "size": 616728,
                    "site_url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/einwilligungen-isd-39-bis-43-vwv-stvo-in-die-anordnung-des-vz-2771/661696/anhang/20-05-07NeueZeichen-Anordnungsvoraussetzungen.pdf",
                    "anchor_url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/einwilligungen-isd-39-bis-43-vwv-stvo-in-die-anordnung-des-vz-2771/#nachricht-661696",
                    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/foi/661696/20-05-07NeueZeichen-Anordnungsvoraussetzungen.pdf?token=1ttlDf%3AQ_N40DGdNDo5p3qN3ClBpo37yY-NS_gTTP61p_Qee6w",
                    "pending": false,
                    "is_converted": false,
                    "converted": null,
                    "approved": true,
                    "can_approve": true,
                    "redacted": null,
                    "is_redacted": false,
                    "can_redact": true,
                    "can_delete": false,
                    "is_pdf": true,
                    "is_image": false,
                    "is_irrelevant": false,
                    "document": null
                }
            ],
            "subject": "Straßenverkehrsrechtliche Anordnungsvoraussetzungen für das Zeichen 277.1 (Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen)",
            "content": "Straßenverkehrsrechtliche Anordnungsvoraussetzungen für das Zeichen 277.1 (Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen)\n\nIhre Eingabe bei \"FragDenStaat\" vom 18.01.2022\n\n\nSehr Antragsteller/in\n\nmit Bezug auf Ihre Eingabe bei \"FragDenStaat\" vom 18.01.2022 möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:\n\nWie Sie richtig darstellen, sind Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde (vgl. VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 Rn 2). Von dieser Ausnahmeregel hat das hiesige Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (VM) als Oberste Landesbehörde im Zusammenhang mit dem angesprochenen Verkehrszeichen 277.1 (Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen) bislang keinen Gebrauch gemacht, entsprechende Zustimmungen wurden demnach nicht erteilt. Daher liegt dem VM auch keine Liste über in Nordrhein-Westfalen ggf. angeordnete Zeichen 277.1 vor, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden könnte.\n\n\nOhnehin sind für die straßenverkehrsrechtliche Anordnung von Verkehrszeichen ausschließlich die örtlichen Straßenverkehrsbehörden zuständig, die in Nordrhein-Westfalen i. d. R. bei Kommunen über 25.000 Einwohnern angesiedelt sind. Bei kleineren Kommunen unter 25.000 Einwohnern übernehmen die jeweiligen Kreise diese Funktion. Die Anordnung von Verkehrszeichen erfolgt dabei stets als Einzelfallentscheidung der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen und verkehrlichen Besonderheiten sowie unter Beachtung der StVO und der VwV-StVO.\n\n\nUnabhängig von der örtlichen Zuständigkeit ist anzumerken, dass die o. g. Vorgabe der VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 Rn 2 bei der Anordnung des Zeichens 277.1 nicht zwingend einschlägig ist, da die Regelungsgehalte von § 5 Absatz 4 StVO (Mindestüberholabstände) und Zeichen 277.1 nicht identisch sind. So gibt § 5 Absatz 4 StVO vor, in welchem Abstand zu überholen ist, während Zeichen 277.1 das Überholen von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen generell untersagt. Zeichen 277.1 kommt demnach insbesondere dort in Betracht, wo das Überholen selbst unter Einhaltung der Mindestabstände in Höhe von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts zu gefährlich ist. Dies ist gemäß VwV-StVO zu Zeichen 277.1 Rn 1 dort, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere aufgrund von Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken, oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden kann. Hinzu kommt, dass auch die von den Regelungsgehalten betroffenen Fahrzeuge und Verkehrsarten nicht identisch sind. § 5 Absatz 4 StVO untersagt sämtlichen Kraftfahrzeugen (auch z. B. Motorrädern) das Überholen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden ohne ausreichenden Seitenabstand. Mit Zeichen 277.1 wird dagegen mehrspurigen Kraftfahrzeugen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen (nicht aber zu Fuß Gehenden) untersagt. Aus den o. g. Gründen gibt Zeichen 277.1 eben nicht lediglich eine gesetzliche Regelung wieder.\n\nDie VwV-StVO lässt Zeichen 277.1 ausdrücklich auch an Engstellen zu, was darauf schließen lässt, dass eine Anordnung auch dort möglich ist, wo die örtlichen Gegebenheiten ein regelkonformes Überholen einspuriger Fahrzeuge unter Einhaltung der Mindestüberholabstände nicht ermöglichen (z. B. aufgrund einer schmalen Fahrbahn), es aber dennoch zu häufigen Überholvorgängen durch regelwidriges Verhalten von Kfz-Führenden kommt. Dann kann die Anordnung des Zeichens 277.1 aus Gründen der Gefahrenabwehr und der Verkehrssicherheit in Betracht kommen. Sofern in solchen Fällen eine besondere Gefahrenlage gemäß § 45 Absatz 9 StVO durch häufiges und zu dichtes Überholen vorliegt und ein generelles Überholverbot zu Abhilfe dieser Gefahren geeignet ist, ist die Anordnung des Zeichens 277.1 gerechtfertigt.\n\n\nBei der Anordnung des Zeichens 277.1 haben die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden die Vorgaben der VwV-StVO zu Zeichen 277.1 zu beachten, die seit Inkrafttreten der letzten Änderung der VwV-StVO am 16.11.2021 bundesweit Gültigkeit besitzen. Da das Zeichen 277.1 jedoch bereits im April 2020 neu in die StVO aufgenommen wurde und daher schon zu diesem Zeitpunkt angeordnet werden durfte, hatte das VM temporäre Anordnungsvoraussetzungen u. a. zu Zeichen 277.1 durch einen gesonderten Erlass eingeführt, um den nordrhein-westfälischen Straßenverkehrsbehörden bei der Anwendung der neuen Verkehrszeichen umgehend die nötige Handlungssicherheit zu verschaffen. Dieser Erlass vom 07.05.2020, den ich Ihnen zu Ihrer Information beigefügt habe, hat mit Inkrafttreten der letzten Änderung der VwV-StVO am 16.11.2021 seine Gültigkeit verloren, seitdem gelten die bundeseinheitlichen Anordnungsvoraussetzungen der VwV-StVO.\n\n\nSofern Sie die Anordnungsgründe für ein spezielles Zeichen 277.1 an einer bestimmten Stelle in Nordrhein-Westfalen erfahren wollen, empfehle ich Ihnen, sich hierzu direkt an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde zu wenden. Detaillierte Fragen zur Anordnung können nur dort hinreichend und umfassend beantwortet werden.\n\nIch hoffe, Ihnen hiermit gedient zu haben und verbleibe\n\nmit freundlichen Grüßen",
            "redacted_subject": [
                [
                    false,
                    "Straßenverkehrsrechtliche Anordnungsvoraussetzungen für das Zeichen 277.1 (Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen)"
                ]
            ],
            "redacted_content": [
                [
                    false,
                    "Straßenverkehrsrechtliche Anordnungsvoraussetzungen für das Zeichen 277.1 (Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen)\n\nIhre Eingabe bei \"FragDenStaat\" vom 18.01.2022\n\n\nSehr "
                ],
                [
                    true,
                    "Antragsteller/in"
                ],
                [
                    false,
                    "\n\nmit Bezug auf Ihre Eingabe bei \"FragDenStaat\" vom 18.01.2022 möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:\n\nWie Sie richtig darstellen, sind Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde (vgl. VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 Rn 2). Von dieser Ausnahmeregel hat das hiesige Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (VM) als Oberste Landesbehörde im Zusammenhang mit dem angesprochenen Verkehrszeichen 277.1 (Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen) bislang keinen Gebrauch gemacht, entsprechende Zustimmungen wurden demnach nicht erteilt. Daher liegt dem VM auch keine Liste über in Nordrhein-Westfalen ggf. angeordnete Zeichen 277.1 vor, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden könnte.\n\n\nOhnehin sind für die straßenverkehrsrechtliche Anordnung von Verkehrszeichen ausschließlich die örtlichen Straßenverkehrsbehörden zuständig, die in Nordrhein-Westfalen i. d. R. bei Kommunen über 25.000 Einwohnern angesiedelt sind. Bei kleineren Kommunen unter 25.000 Einwohnern übernehmen die jeweiligen Kreise diese Funktion. Die Anordnung von Verkehrszeichen erfolgt dabei stets als Einzelfallentscheidung der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen und verkehrlichen Besonderheiten sowie unter Beachtung der StVO und der VwV-StVO.\n\n\nUnabhängig von der örtlichen Zuständigkeit ist anzumerken, dass die o. g. Vorgabe der VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 Rn 2 bei der Anordnung des Zeichens 277.1 nicht zwingend einschlägig ist, da die Regelungsgehalte von § 5 Absatz 4 StVO (Mindestüberholabstände) und Zeichen 277.1 nicht identisch sind. So gibt § 5 Absatz 4 StVO vor, in welchem Abstand zu überholen ist, während Zeichen 277.1 das Überholen von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen generell untersagt. Zeichen 277.1 kommt demnach insbesondere dort in Betracht, wo das Überholen selbst unter Einhaltung der Mindestabstände in Höhe von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts zu gefährlich ist. Dies ist gemäß VwV-StVO zu Zeichen 277.1 Rn 1 dort, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere aufgrund von Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken, oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden kann. Hinzu kommt, dass auch die von den Regelungsgehalten betroffenen Fahrzeuge und Verkehrsarten nicht identisch sind. § 5 Absatz 4 StVO untersagt sämtlichen Kraftfahrzeugen (auch z. B. Motorrädern) das Überholen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden ohne ausreichenden Seitenabstand. Mit Zeichen 277.1 wird dagegen mehrspurigen Kraftfahrzeugen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen (nicht aber zu Fuß Gehenden) untersagt. Aus den o. g. Gründen gibt Zeichen 277.1 eben nicht lediglich eine gesetzliche Regelung wieder.\n\nDie VwV-StVO lässt Zeichen 277.1 ausdrücklich auch an Engstellen zu, was darauf schließen lässt, dass eine Anordnung auch dort möglich ist, wo die örtlichen Gegebenheiten ein regelkonformes Überholen einspuriger Fahrzeuge unter Einhaltung der Mindestüberholabstände nicht ermöglichen (z. B. aufgrund einer schmalen Fahrbahn), es aber dennoch zu häufigen Überholvorgängen durch regelwidriges Verhalten von Kfz-Führenden kommt. Dann kann die Anordnung des Zeichens 277.1 aus Gründen der Gefahrenabwehr und der Verkehrssicherheit in Betracht kommen. Sofern in solchen Fällen eine besondere Gefahrenlage gemäß § 45 Absatz 9 StVO durch häufiges und zu dichtes Überholen vorliegt und ein generelles Überholverbot zu Abhilfe dieser Gefahren geeignet ist, ist die Anordnung des Zeichens 277.1 gerechtfertigt.\n\n\nBei der Anordnung des Zeichens 277.1 haben die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden die Vorgaben der VwV-StVO zu Zeichen 277.1 zu beachten, die seit Inkrafttreten der letzten Änderung der VwV-StVO am 16.11.2021 bundesweit Gültigkeit besitzen. Da das Zeichen 277.1 jedoch bereits im April 2020 neu in die StVO aufgenommen wurde und daher schon zu diesem Zeitpunkt angeordnet werden durfte, hatte das VM temporäre Anordnungsvoraussetzungen u. a. zu Zeichen 277.1 durch einen gesonderten Erlass eingeführt, um den nordrhein-westfälischen Straßenverkehrsbehörden bei der Anwendung der neuen Verkehrszeichen umgehend die nötige Handlungssicherheit zu verschaffen. Dieser Erlass vom 07.05.2020, den ich Ihnen zu Ihrer Information beigefügt habe, hat mit Inkrafttreten der letzten Änderung der VwV-StVO am 16.11.2021 seine Gültigkeit verloren, seitdem gelten die bundeseinheitlichen Anordnungsvoraussetzungen der VwV-StVO.\n\n\nSofern Sie die Anordnungsgründe für ein spezielles Zeichen 277.1 an einer bestimmten Stelle in Nordrhein-Westfalen erfahren wollen, empfehle ich Ihnen, sich hierzu direkt an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde zu wenden. Detaillierte Fragen zur Anordnung können nur dort hinreichend und umfassend beantwortet werden.\n\nIch hoffe, Ihnen hiermit gedient zu haben und verbleibe\n\nmit freundlichen Grüßen"
                ]
            ],
            "sender": "Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen",
            "status_name": "Warte auf Antwort",
            "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
        }
    ]
}