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In Berlin sind bis heute keine Strukturen hierfür geschaffen worden: Senatskanzlei, Senatsgesundheitsverwaltung, Ärztekammer Berlin und KV Berlin können seit Monaten keine Allergie-Impfstoff-Testangebote oder Impfangebote unter notfallmedizinischen Bedingungen machen. Impfzentren impfen solche Risikogruppen nicht.\r\nTrotzdem werden 2-G/2-G-Plus-Regeln eingeführt, ohne die Ausnahmen in der Öffentlichkeit zu kommunzieren und diese Persongruppe gleichzustellen.\r\n\r\nhttps://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regeln-und-einschrankungen-1734724\r\n\r\nVor einer Stigmatisierung, Diskriminierung, Exklusion für unfreiwillig Ungeimpfte warnte bereits am 22.12.21 der Deutsche Ethikrat in seiner Ad-hoc-Empfehlung für die Einführung einer allgemeinen Impflicht:\r\n\r\nhttps://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Ad-hoc-Empfehlungen/deutsch/ad-hoc-empfehlung-allgemeine-impfpflicht.pdf\r\n\r\n4. In Berlin haben ab 22.1.22 Impfunfähige mit ärztlichem Attest unter 2-G/2-G-Plus nur noch Zutritt mit negativem PCR-Test, was einem \"Lockdown für Kranke ohne Covid-Infektion\" gleichkommt. Bis jetzt war ein negativer Antigen-Test ausreichend, der üblicherweise täglich für die BVG-Nutzung erfolgen muss. \r\n\r\nVor den landeseigenen Testzentren stehen zahlreiche, positiv getestete Personen, die ein Infektionsrisiko darstellen. Ausreichende PCR-Test-Kapazitäten wie in Österreich (hier insbesondere Wien) sind in Deutschland nicht geschaffen worden. Stattdessen wird die Prioriserung bei den PCR-Tests eingeführt.\r\n\r\nFragen:\r\n\r\n1. Wie werden von Bund und Ländern die RKI-Empfehlung bei positiver Allergieanamnese sowie die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zum Schutz von unfreiwillig Ungeimpften umgesetzt - Fundstellen von Verordnungen o.ä.? \r\n\r\n2. Wird es für Impfunfähige, analog dem Impf-/Genesenennachweis, ein Zertfikat für den Impfunfähigkeitsstatus geben, der die Gleichstellung mit Geimpften und Genesenen herstellt und somit die Zutritts-/Teilhabe-Probleme effektiv beseitigt?\r\n\r\n3. Sind tägliche Antigen-Tests (Nase und/oder Mund) in Testzentren ein zulässiges Äquivalent zu PCR-Tests bei mangelnden PCR-Testkapazitäten? Diese Möglichkeit besteht bereits bei Schüler*innen, Jugendlichen unter 18 Jahren.\r\n\r\n4. Wo sind die wissenschaftlichen Grundlagen für die Notwendigkeit der PCR-Testpflicht für Impfunfähige mit negativen Antigentests zu finden?\r\n\r\n5. Wie sollen negativ getestete Impfunfähige vor/in den landeseigenen Teszentren vor einer Covid-Infektion durch positiv getestete Personen geschützt werden? Zugang bei kommerziellen Testzentren gibt es mit diesem Status nicht.\r\n\r\n6. PCR-Test-Priorisierung: Gehören unfreiwillig Ungeimpfte/Impfunfähige mit ärztlichem Attest zur Gruppe der vulnerablen Personen bzw. zur Gruppe der Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe?\r\n\r\n7. Liegen der Bundesregierung bzw. dem Bundesministerium statistische Daten vor zu:\r\n\r\n- Anzahl der impfunfähigen Personen \r\n- Krankheiten/Gründe für die Impfunfähigkeit?\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. 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                "letter_start": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nMit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": "2020-06-19",
                "refusal_reasons": "§ 1.3: Regelungen in anderen Rechtsvorschriften gehen vor\r\n§ 2.1: Es liegen keine amtlichen Informationen vor\r\n§ 3.1.a: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen\r\n§ 3.1.b: nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§ 3.1.c: nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit\r\n§ 3.1.d: nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden\r\n§ 3.1.e: nachteilige Auswirkungen auf Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle\r\n§ 3.1.f: nachteilige Auswirkungen auf Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr\r\n§ 3.1.g: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen\r\n§ 3.2: das Bekanntwerden der Information kann die öffentliche Sicherheit gefährden\r\n§ 3.3.a: die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandungen wird beeinträchtigt\r\n§ 3.3.b: die Beratungen von Behörden werden beeinträchtigt\r\n§ 3.4: die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt\r\n§ 3.5: Information einer anderen öffentlichen Stelle, soll nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden\r\n§ 3.6: das Bekanntwerden der Information wäre geeignet, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen\r\n§ 3.7: keine Aufkunft vertraulich erhobener oder übermittelter Information, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht\r\n§ 3.8: keine Auskunft von Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen\r\n§ 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 5: Schutz personenbezogener Daten\r\n§ 6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 7: Die Behörde hat keine Verfügungsberechtigung\r\n§ 9.3: Der Antragsteller verfügt bereits über die Informationen oder kann sich diese aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen\r\n§ 96: Absatz 4 Satz 3 BHO Ausnahme des Bundesrechnungshofs",
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                "request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
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                "letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zur Auskunft verpflichtet sind. Das Grundrecht der Pressefreiheit verleiht Presseangehörigen einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden (BVerwG, Urteil vom 19.09.2019 – 6 A 7.18, Rn. 13 m.w.N.; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).\r\n\r\nBelange, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
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                "letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": "2012-09-01",
                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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                "letter_start": "Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
                "last_modified_at": "2005-02-14",
                "refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, nach § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG), sofern Archivgut betroffen ist.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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            "content": "Antrag nach dem IFG\r\n\r\nSehr geehrter Herr Prof. Dr. Lauterbach,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu bzw. geben Sie mir Auskunft.\r\n\r\n1.  Seit Monaten ist dem Bundesministerium bekannt, dass es temporär oder dauerhaft impfunfähige Personengruppen gibt (z.B. Allergien, Autoimmunkrankheiten, chronisch-entzündliche Erkrankungen):\r\n\r\nRKI, 14.12.2012: (Covid-)Impfung-Kontraindikationen\r\n\r\nhttps://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_Kontraindi/faq_impfen_Kontraindi_ges.html\r\n\r\n2. Am 25.3.21 gab das RKI eine Empfehlung zum Vorgehen bei positiver Allergieanamnese vor einer Covid-19-Impfung heraus:\r\n\r\nhttps://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/Flowchart_Allergieanamnese.pdf?__blob=publicationFile\r\n\r\n3. In Berlin sind bis heute keine Strukturen hierfür geschaffen worden: Senatskanzlei, Senatsgesundheitsverwaltung, Ärztekammer Berlin und KV Berlin können seit Monaten keine Allergie-Impfstoff-Testangebote oder Impfangebote unter notfallmedizinischen Bedingungen machen. Impfzentren impfen solche Risikogruppen nicht.\r\nTrotzdem werden 2-G/2-G-Plus-Regeln eingeführt, ohne die Ausnahmen in der Öffentlichkeit zu kommunzieren und diese Persongruppe gleichzustellen.\r\n\r\nhttps://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regeln-und-einschrankungen-1734724\r\n\r\nVor einer Stigmatisierung, Diskriminierung, Exklusion für unfreiwillig Ungeimpfte warnte bereits am 22.12.21 der Deutsche Ethikrat in seiner Ad-hoc-Empfehlung für die Einführung einer allgemeinen Impflicht:\r\n\r\nhttps://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Ad-hoc-Empfehlungen/deutsch/ad-hoc-empfehlung-allgemeine-impfpflicht.pdf\r\n\r\n4. In Berlin haben ab 22.1.22 Impfunfähige mit ärztlichem Attest unter 2-G/2-G-Plus nur noch Zutritt mit negativem PCR-Test, was einem \"Lockdown für Kranke ohne Covid-Infektion\" gleichkommt. Bis jetzt war ein negativer Antigen-Test ausreichend, der üblicherweise täglich für die BVG-Nutzung erfolgen muss. \r\n\r\nVor den landeseigenen Testzentren stehen zahlreiche, positiv getestete Personen, die ein Infektionsrisiko darstellen. Ausreichende PCR-Test-Kapazitäten wie in Österreich (hier insbesondere Wien) sind in Deutschland nicht geschaffen worden. Stattdessen wird die Prioriserung bei den PCR-Tests eingeführt.\r\n\r\nFragen:\r\n\r\n1. Wie werden von Bund und Ländern die RKI-Empfehlung bei positiver Allergieanamnese sowie die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zum Schutz von unfreiwillig Ungeimpften umgesetzt - Fundstellen von Verordnungen o.ä.? \r\n\r\n2. Wird es für Impfunfähige, analog dem Impf-/Genesenennachweis, ein Zertfikat für den Impfunfähigkeitsstatus geben, der die Gleichstellung mit Geimpften und Genesenen herstellt und somit die Zutritts-/Teilhabe-Probleme effektiv beseitigt?\r\n\r\n3. Sind tägliche Antigen-Tests (Nase und/oder Mund) in Testzentren ein zulässiges Äquivalent zu PCR-Tests bei mangelnden PCR-Testkapazitäten? Diese Möglichkeit besteht bereits bei Schüler*innen, Jugendlichen unter 18 Jahren.\r\n\r\n4. Wo sind die wissenschaftlichen Grundlagen für die Notwendigkeit der PCR-Testpflicht für Impfunfähige mit negativen Antigentests zu finden?\r\n\r\n5. Wie sollen negativ getestete Impfunfähige vor/in den landeseigenen Teszentren vor einer Covid-Infektion durch positiv getestete Personen geschützt werden? Zugang bei kommerziellen Testzentren gibt es mit diesem Status nicht.\r\n\r\n6. PCR-Test-Priorisierung: Gehören unfreiwillig Ungeimpfte/Impfunfähige mit ärztlichem Attest zur Gruppe der vulnerablen Personen bzw. zur Gruppe der Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe?\r\n\r\n7. Liegen der Bundesregierung bzw. dem Bundesministerium statistische Daten vor zu:\r\n\r\n- Anzahl der impfunfähigen Personen \r\n- Krankheiten/Gründe für die Impfunfähigkeit?\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\nUlrike Kopetzky\n\n\n\nAnfragenr: 239018\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/239018/\n\nPostanschrift\nUlrike Kopetzky\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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In Berlin sind bis heute keine Strukturen hierfür geschaffen worden: Senatskanzlei, Senatsgesundheitsverwaltung, Ärztekammer Berlin und KV Berlin können seit Monaten keine Allergie-Impfstoff-Testangebote oder Impfangebote unter notfallmedizinischen Bedingungen machen. Impfzentren impfen solche Risikogruppen nicht.\r\nTrotzdem werden 2-G/2-G-Plus-Regeln eingeführt, ohne die Ausnahmen in der Öffentlichkeit zu kommunzieren und diese Persongruppe gleichzustellen.\r\n\r\nhttps://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regeln-und-einschrankungen-1734724\r\n\r\nVor einer Stigmatisierung, Diskriminierung, Exklusion für unfreiwillig Ungeimpfte warnte bereits am 22.12.21 der Deutsche Ethikrat in seiner Ad-hoc-Empfehlung für die Einführung einer allgemeinen Impflicht:\r\n\r\nhttps://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Ad-hoc-Empfehlungen/deutsch/ad-hoc-empfehlung-allgemeine-impfpflicht.pdf\r\n\r\n4. 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Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\nUlrike Kopetzky\n\n\n\nAnfragenr: 239018\nAntwort an: "
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            "content": "Sehr geehrte Frau Kopetzky,\n\nwie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. \n\nIch bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte.\n\nDie von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Sehr geehrte Frau Kopetzky,\r\n\r\n\r\nIhre Fragen 1 bis 6 richten sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind zwar die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig, wir haben Ihr Schreiben aber insoweit an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation zur Bearbeitung weitergeleitet. Dieser Bescheid bezieht sich nur auf Ihren Antrag zu 7.\r\n\r\n\r\nStatistische Daten zur Anzahl potentiell impfunfähiger Personen liegen dem Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Nur in äußerst seltenen Fällen sollte eine Impfung gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 nicht durchgeführt werden. Diese Entscheidung muss jeweils im vertraulichen Gespräch zwischen Ärztinnen und Ärzten mit ihren Patientinnen und Patienten getroffen werden. Wird in einem solchen Gespräch eine Entscheidung gegen eine Impfung getroffen, wird diese Information nicht statistisch erfasst, sondern geht in die ärztliche Dokumentation ein.\r\n\r\n\r\nEine Liste von Erkrankungen oder Gründen, die einer Impfung entgegen stehen, kann nicht aufgestellt werden, da die Impfung selbst bei Gerinnungsstörungen, Immunerkrankungen und auch während einer Chemotherapie möglich ist. Auch bei möglichen allergischen Reaktionen auf Bestandteile der Impfstoffe ist eine Impfung möglich, wenn entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden. Eine grundlegende Vorsichtsmaßnahme ist eine Testung, ob eine befürchtete allergische Reaktion wahrscheinlich ist. Der Ärzteverband Deutscher Allergologen bietet eine Liste von Allergiezentren an, die Covid-Allergietests durchführen (https://www.aeda.de/index.php?id=126 ).\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "Sehr geehrte Frau Kopetzky,\r\n\r\n\r\nIhre Fragen 1 bis 6 richten sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind zwar die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig, wir haben Ihr Schreiben aber insoweit an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation zur Bearbeitung weitergeleitet. Dieser Bescheid bezieht sich nur auf Ihren Antrag zu 7.\r\n\r\n\r\nStatistische Daten zur Anzahl potentiell impfunfähiger Personen liegen dem Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Nur in äußerst seltenen Fällen sollte eine Impfung gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 nicht durchgeführt werden. Diese Entscheidung muss jeweils im vertraulichen Gespräch zwischen Ärztinnen und Ärzten mit ihren Patientinnen und Patienten getroffen werden. Wird in einem solchen Gespräch eine Entscheidung gegen eine Impfung getroffen, wird diese Information nicht statistisch erfasst, sondern geht in die ärztliche Dokumentation ein.\r\n\r\n\r\nEine Liste von Erkrankungen oder Gründen, die einer Impfung entgegen stehen, kann nicht aufgestellt werden, da die Impfung selbst bei Gerinnungsstörungen, Immunerkrankungen und auch während einer Chemotherapie möglich ist. Auch bei möglichen allergischen Reaktionen auf Bestandteile der Impfstoffe ist eine Impfung möglich, wenn entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden. Eine grundlegende Vorsichtsmaßnahme ist eine Testung, ob eine befürchtete allergische Reaktion wahrscheinlich ist. Der Ärzteverband Deutscher Allergologen bietet eine Liste von Allergiezentren an, die Covid-Allergietests durchführen (https://www.aeda.de/index.php?id=126 ).\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Sehr geehrte Frau Kopetzky,\r\n\r\nich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Anfrage und bitte um Verständnis, dass ich Ihre Fragen gesammelt beantworte. Frage 7 wurde bereits beantwortet. \r\n\r\nDie aktuell geltenden Infektionsschutzmaßnahmen sind Sache der Länder. In der letzten Bund-Länder-Konferenz wurden bundeseinheitliche Regelungen zu den Infektionsschutzmaßnahmen in einem \"Stufenplan zur Lockerung der Maßnahmen\" beschlossen. Informationen zu Ihrem Bundesland und den aktuell geltenden Regeln finden Sie unter https://www.berlin.de/corona/massnahmen/. Dort sind auch Ausnahmen für Impfunfähige vorgesehen.\r\n\r\nInformationen zu den Testarten, zum Anspruch sowie Nachweisen finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html. \r\n\r\nInformationen, welche Personen ein höheres Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben, finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html.\r\n\r\nHinsichtlich entsprechender Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Infektionen an Teststellen wird auf die Informationen des Robert Koch-Instituts \"COVID-19-Fälle, die einem Ausbruch zugeordnet werden, nach Meldewoche und Infektionsumfeld\" hingewiesen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Ausbruchsdaten.html;jsessionid=4DD5FDE0E8357AFFAACBD0F82FFFCB18.internet111?nn=2386228. \r\n\r\nZu in Rede stehenden Vorhaben sind keine Auskünfte möglich, bitte haben Sie dafür Verständnis. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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